Annual Report • Dec 15, 2011
Annual Report
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JAHRESFINANZBERICHT 2010/11
| 2010/11 | 2009/10 | 2008/09 | ||
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 73,6 | 76,5 | 76,6 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 73,6 | 76,4 | 76,6 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 3,8 | 6,5 | 6,5 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 3,6 | 6,3 | 6,4 |
| 2010/11 Vorschau |
2009/10 | 2008/09 | ||
|---|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.256,9 | 1.254,8 | 1.246,1 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 251,4 | 286,1 | 274,1 |
| Ergebnis der gewöhnlichen | ||||
| Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 23,4 | –6,4 | –7,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 659,8 | 722,8 | 839,1 |
| Eigenkapital1) | Mio. EUR | 191,5 | 177,7 | 199,6 |
1) Inkl. unversteuerte Rücklagen
| 2010/11 Vorschau |
2009/10 | 2008/09 | ||
|---|---|---|---|---|
| Erdgasabsatz | GWh | 2.288 | 2.198 | 2.014 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 88,1 | 84,0 | 71,9 |
| Ergebnis der gewöhnlichen | ||||
| Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 8,7 | 7,2 | 14,1 |
| Bilanzsumme1) | Mio. EUR | 261,8 | 253,4 | 201,3 |
| Eigenkapital1) | Mio. EUR | 133,2 | 129,1 | 121,7 |
1) Inkl. unversteuerter Rücklagen und Baukostenzuschüsse
Die Burgenland Holding AG hält je 49 % am Grundkapital der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) und der BEGAS-Energie AG. Die restlichen 51 % der Anteile an der BEWAG (Grundkapital: 34,9 Mio. Euro) werden von der Burgenländische Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der BEGAS-Energie AG beträgt 7,4 Mio. Euro. Die verbleibenden 51 % der Anteile an der BEGAS werden von der BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung AG (GAV) gehalten, an der ausschließlich erdgasversorgte Gemeinden des Burgenlands beteiligt sind.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Weitere 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG, und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 5 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) | 4 |
| Organe der Gesellschaft | 4 |
| Bekenntnis zum Österreichischen | |
| Corporate Governance Kodex | 5 |
| BEWAG – Geschäftsentwicklung 2010/11 (Vorschau) | 9 |
| BEGAS – Geschäftsentwicklung 2010/11 (Vorschau) | 11 |
| Lagebericht | 13 |
| Das Umfeld | 13 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 15 |
| Risikobericht | 17 |
| Ausblick | 17 |
| Jahresabschluss 2010/11 | 19 |
| Bilanz | 19 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 20 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 21 |
| Bestätigungsvermerk | 27 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 29 |
| Die Burgenland Holding Aktie | 30 |
| Gruppenstruktur | 31 |
| Vorschlag für die Ergebnisverwendung | 33 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 33 |
Positiv in die Zukunft
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Wir freuen uns, Ihnen als neuer Vorstand der Burgenland Holding AG an dieser Stelle erstmals über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu berichten.
Das Geschäftsjahr 2010/11 war von einem herausfordernden markt- und energiewirtschaftlichen Umfeld sowie Unsicherheiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten geprägt. Das Ergebnis der Burgenland Holding AG verzeichnete einen Rückgang aufgrund geringerer Beteiligungserträge. Die Dividendenausschüttung der Beteiligungsgesellschaft BEWAG wurde in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr, vor allem aufgrund eines stark gesunkenen Finanzergebnisses, um die Hälfte reduziert. Die Dividenden von BEGAS und CEESEG blieben hingegen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Vorstand der Burgenland Holding AG wird daher der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010/11 eine Dividende von 1,15 Euro je Aktie vorschlagen.
Die BEWAG setzt in ihrer Unternehmensstrategie auf den Heimmarkt und ihr Kerngeschäft – den Stromverkauf, den -netzbetrieb und die -produktion. Vor allem soll der Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft im Burgenland massiv gesteigert werden. Parallel dazu konzentriert sich die BEGAS auf ihr bestehendes Erdgasnetz, wo eine weitere Verdichtung des Kundenkreises angestrebt wird.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Prozess zur Zusammenführung der beiden Energieversorger BEWAG und BEGAS eingeleitet. Die dadurch zu erwartenden Synergien werden die Wettbewerbsfähigkeit von BEWAG und BEGAS nachhaltig steigern. Die Burgenland Holding AG begrüßt diesen Schritt und wird ihn im Interesse ihrer Aktionäre unterstützen.
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands
Organe der Gesellschaft
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Doktor der Rechte, tätig im Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG, Vorstandsmandat in der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft und Geschäftsführer der WEEV Beteiligungs GmbH sowie der EVN WEEV Beteiligungs GmbH.
Erstbestellung: 5. September 2011
Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2016 Zwei Aufsichtsratsmandate in ausländischen Gesellschaften gemäß C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Geboren 1969, Magister der Rechte, nach der Personalund Legistiksektion des Bundeskanzleramts in leitenden Funktionen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ausübung der Funktion des leitenden Bediensteten beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008
Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2013 Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2012/13 beschließt.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit – neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung sowie der Satzung der Burgenland Holding AG – aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren nach einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die Burgenland Holding AG hat sich mit Wirkung zum 1. Juni 2006 dem Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom Jänner 2006 vollinhaltlich unterworfen. Die Fassung Jänner 2010 ist für die Burgenland Holding AG ab dem 1. Oktober 2010 verbindlich.
Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen: Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist öffentlich zu begründen. Für R-Regeln hingegen, die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen nicht zu begründen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der L- und C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist abrufbar unter www.buho.at/ Corporate.html.
Ziel der Gesellschaft ist es, bei der Besetzung in den Organen eine ausgewogene Verteilung zu erreichen, wobei bei Besetzung von offenen Stellen das Stellenbesetzungsgesetz zwingend anzuwenden ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zwei Aufsichtsratsmandate und ein Vorstandsposten ausgeschrieben. Für sämtliche Positionen sind ausschließlich Bewerbungen von Männern eingelangt. Da die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt, sind keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant.
Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens werden folgende C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex von der Burgenland Holding AG nicht eingehalten:
Regel 16: Angesichts der Holdingfunktion der Gesellschaft und der damit einhergehenden kollegialen Führung, die bislang immer zu einstimmigen Beschlüssen geführt hat, ist die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden entbehrlich.
Regel 27: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen nicht hauptberuflichen Tätigkeit beschränkt sich die Vergütung des Vorstands auf eine Pauschale, sodass weder fixe noch erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile gegeben sind.
Regel 31: Die Offenlegung der Vergütung erfolgt für den gesamten Vorstand. Eine Veröffentlichung der Einzelbezüge liegt in der persönlichen Entscheidungssphäre der Vorstandsmitglieder und erfolgt deshalb nicht im Rahmen der Berichterstattung.
Regel 37: vgl. Regel 16; die Diskussion über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement erfolgt mit dem Gesamtvorstand.
Regel 65, 66, 69 und 70: Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, findet die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards nicht statt. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften.
Regel 74: Die Termine für das laufende Geschäftsjahr bis zur Veröffentlichung des Jahresergebnisses werden in der ersten Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres festgesetzt und danach umgehend im Unternehmenskalender auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Unternehmenssatzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln liefert auch der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen auch Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2011 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Nach Zurücklegung ihrer Aufsichtsratsmandate durch Leopold Buchmayer und Dr. Burkhard Hofer wurden in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 11. März 2011 zwei Stellen neu besetzt. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 4 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus drei gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Alle drei Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Robert Dick und Dr. Felix Sawerthal.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen besteht keine Erfolgsbeteiligung des Vorstands. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Directors' Dealings (Regel 70): Im Geschäftsjahr 2010/11 wurde der Burgenland Holding AG keine Kauftransaktion von Burgenland Holding AG Aktien von einem Organmitglied gemeldet.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13 Tsd. Euro festgelegt. Von diesem Betrag sind die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen und der verbleibende Betrag wird als AR-Entschädigungen nach folgendem Schlüssel verteilt:
Auf den Vorsitzenden entfallen 25 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 218 Euro), auf seinen Stellvertreter rund 16,7 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 164 Euro) und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats rund 8,3 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 109 Euro) dieses Pauschalbetrags.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Von keinem Mitglied des Aufsichtsrats wurden Verträge mit der Burgenland Holding AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen, die zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten oder berechtigen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ab und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 22. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 11. März 2011 können auf der Webseite der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauch-Richtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Im Geschäftsjahr 2010/11 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Eisenstadt, am 24. November 2011
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2010/11 wird der Strombezug der BEWAG 1.329,5 GWh betragen, der Stromverkauf an Endkunden durch die BEWAG Energievertrieb GmbH & Co KG wird mit 1.256,9 GWh rund 0,2 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (01. Oktober 2009 – 30. September 2010) liegen. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr wird die Netzabgabemenge um rund 2,1 % auf 1.621,8 GWh ansteigen.
Die Umsatzerlöse des BEWAG Konzerns werden voraussichtlich 251,4 Mio. Euro betragen und damit im Vergleich zur Vorjahresperiode um 12,1 % sinken. Dies ist im Wesentlichen auf die verkaufsbedingte Entkonsolidierung der BECOM Electronics GmbH und der B.net Hrvatska d.o.o. zurückzuführen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird voraussichtlich 23,4 Mio. Euro betragen und damit deutlich über dem Vorjahreswert liegen. Dieser Anstieg ist einerseits auf den Wegfall der Ergebnisbelastung aus der Beendigung von zwei Tranchen der US-Cross-Border-Lease-Transaktion im Vorjahr und andererseits auf Gewinne aus dem Verkauf der Beteiligungen an der BECOM Electronics GmbH und der B.net Hrvatska d.o.o. zurückzuführen.
Der operative Cashflow in Höhe von voraussichtlich 38,6 Mio. Euro wird 55,6 % über dem Vorjahreswert liegen. Dieser Anstieg ist vorrangig einerseits auf den Wegfall der Belastung durch den US-Cross Border Lease im Vorjahr und andererseits auf die erfolgreichen Beteiligungsverkäufe zurückzuführen.
Die Bilanzsumme wird zum 30. September 2011 voraussichtlich 659,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der Anteil des Anlagevermögens (voraussichtlich 551,4 Mio. Euro)
am Gesamtvermögen auf 83,4 % belaufen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen wird voraussichtlich 191,5 Mio. Euro und die Eigenkapitalquote rund 29,0 % betragen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (23,9 %) ist insbesondere auf die Reduzierung der Bilanzsumme aus den Beteiligungsverkäufen und die daraus resultierenden Gewinne zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Baukostenzuschüsse und der Investitionszuschüsse (exklusive latenter Steuern) beträgt die Eigenkapitalquote voraussichtlich 38,3 %.
Im kommenden Geschäftsjahr werden die Bemühungen betreffend die Veräußerungen von Beteiligungen weiter vorangetrieben. Es wird mit einem Abschluss von Transaktionen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/12 gerechnet. Weiters wird das kommende Geschäftsjahr von der Zusammenführung der BEWAG mit der BEGAS Energie AG sowie einem starken Ausbau im Bereich der Windenergie geprägt sein.
| 2010/11 Vorschau |
2009/10 | Veränderung in % |
||
|---|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.256,9 | 1.254,8 | 0,2 |
| Netzabgabe | GWh | 1.621,8 | 1.588,5 | 2,1 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 251,4 | 286,1 | –12,1 |
| EGT | Mio. EUR | 23,4 | –6,4 | – |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 659,8 | 722,8 | –8,7 |
| Eigenkapital1) | Mio. EUR | 191,5 | 177,7 | 7,8 |
| Cashflow aus | ||||
| dem Ergebnis | Mio. EUR | 68,9 | –2,5 | – |
1) Eigenkapital inkl. unversteuerte Rücklagen
1) Die Informationen über den Geschäftsverlauf beziehen sich auf eine Vorschau auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2010/11 der BEWAG zum 30. September 2011, basierend auf dem Quartalsabschluss zum 31. März 2011 (sechs Monate Ist-Zahlen und sechs Monate Plan-Zahlen). Als Vergleich werden die Zahlen des Konzernabschlusses zum 30. September 2010 angegeben. Die Vergleichbarkeit der Zahlen ist insoweit eingeschränkt, als sich der Konsolidierungskreis durch die verkaufsbedingte Entkonsolidierung der BECOM Electronics GmbH, der BECOM Electronics Hungary GmbH, der tough systems GmbH und der B.net Hrvatska d.o.o. wesentlich verändert hat.
Im Zeitraum von Oktober 2010 bis September 2011 wurden insgesamt 2.288 GWh Erdgas abgegeben, was einem Anstieg um 4,1 % gegenüber der Vergleichsperiode entspricht. Dies ist im Wesentlichen auf die höheren Absatzmengen bei den Industriekunden sowie die kältere Witterung im Geschäftsjahr 2010/11 im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse des BEGAS Konzerns werden im Geschäftsjahr 2010/11 voraussichtlich 88,1 Mio. Euro betragen.
Vor allem bedingt durch höhere Erdgasverkaufsmengen, wird das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2010/11 bei 8,7 Mio. Euro liegen.
| 2010/11 Vorschau |
2009/10 | Veränderung in % |
||
|---|---|---|---|---|
| Erdgasabsatz | GWh | 2.288 | 2.198 | 4,1 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 88,1 | 84,0 | 4,9 |
| Ergebnis der gewöhnlichen | ||||
| Geschäftstätigkeit | Mio. EUR | 8,7 | 7,2 | 20,8 |
| Bilanzsumme1) | Mio. EUR | 261,8 | 253,4 | 3,3 |
| Eigenkapital1) | Mio. EUR | 133,2 | 129,1 | 3,2 |
1) Inkl. unversteuerter Rücklagen und Baukostenzuschüsse
1) Die Informationen über den Geschäftsverlauf beziehen sich auf den prognostizierten managementkonsolidierten Jahresbericht (keine Konsolidierung im handelsrechtlichen Sinn) der BEGAS Energie AG, der BEGAS Energievertrieb GmbH & Co KG, BEGAS Netz GmbH, BEGAS Asset Management GmbH, der IGM – Industrie- u. Gewerbepark Mittelburgenland Erwerbs-, Erschließungs- und Errichtungs-Gesellschaft m.b.H., der BKB Biomassekraftwerk Betriebs GmbH & Co KG und der RVH Reststoffverwertungs GmbH.
Europäische Energiepolitik
Am 10. November 2010 hat die EU-Kommission ihre neue Strategie hinsichtlich einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und sicheren Energie vorgestellt, die den zuvor im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedeten energiepolitischen Zielen "Europa 2020" entspricht. Dabei hat sie fünf oberste energiepolitische Prioritäten für die nächsten zehn Jahre definiert:
Die Strategie wurde von den Staats- und Regierungschefs auf dem ersten EU-Energiegipfel im Februar 2011 erörtert und verabschiedet. Die EU-Kommission wurde beauftragt, in den nächsten 18 Monaten konkrete Gesetzgebungsinitiativen und Legislativvorschläge zu erarbeiten.
Die EU hat sich zuvor bereits das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz seiner Mitgliedsländer bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern. Aus Sicht der EU-Kommission wird dieses Ziel ohne die Verabschiedung weiterer Maßnahmen voraussichtlich verfehlt werden, weshalb sie im März 2011 einen neuen Energieeffizienzplan vorlegte. Darin wurden weitere Maßnahmen definiert, die zu einer Verringerung des Energieverbrauchs führen sollen, wobei der Fokus auf den beiden Bereichen Gebäude und Industrie liegt, auf die in Summe nahezu 70 % des Primärenergieverbrauchs der EU entfallen. Zur Realisierung der Einsparpotenziale sollen nach Vorstellungen der EU-Kommission angemessene Finanzierungshilfen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene angeboten werden. Zur weiteren Konkretisierung wird die EU-Kommission auch zum Energieeffizienzplan 2011 Rechtsetzungsvorschläge erarbeiten.
Kurz nach dem Berichtszeitraum präsentierte die EU-Kommission am 19. Oktober 2011 ihren Vorschlag für Leitlinien zur Ausgestaltung der transeuropäischen Energienetze, das sogenannte EU-Energieinfrastrukturpaket 2020/30. Mit diesem Paket sollen vorrangige Netzausbauprojekte in den Mitgliedsstaaten identifiziert und gefördert werden, die bis 2020 ein EU-weites sicheres Energienetz und Speicherkapazitäten bilden. Die EU-Kommission identifizierte zwölf internationale Transportrouten für Strom-, Gas-, Öl- und CO2-Lieferungen.
Der österreichische Nationalrat hat zwischen Oktober 2010 und September 2011 wichtige Gesetze zur vollständigen
Umsetzung des 3. Energiebinnenmarktpakets der EU beschlossen.
So wurden am 1. Dezember 2010 das Elektrizitätswirtschaftsund -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) und das Energie-Regulierungsbehördengesetz (E-Control) verabschiedet. Schwerpunkte des ElWOG 2010 waren die Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber sowie eine klare Verankerung der öffentlichen Interessen an einer gesicherten Energieversorgung Österreichs, die somit bei Genehmigungsverfahren gleichrangig mit Interessen des Umweltschutzes und anderer öffentlicher Interessen zu berücksichtigen sind. Im Hinblick auf die Umgestaltung der Behördenstruktur wurde die Unabhängigkeit des Regulators E-Control als Garant für Wettbewerb, Kontrolle und Verbraucherschutz unterstützt.
Am 7. Juli 2011 hat der Nationalrat das Ökostrom-Gesetz 2 beschlossen: Die jährliche Förderung für neue Ökostrom-Projekte (Wind, Biomasse/Biogas und Photovoltaik) wird von derzeit 21,0 Mio. Euro auf 50,0 Mio. Euro und die Gesamtförderung bis 2015 von derzeit 350,0 Mio. Euro auf 550,0 Mio. Euro angehoben. Die Fördermittel für neue Projekte werden jährlich um 1 Mio. Euro und somit bis 2021 auf 40,0 Mio. Euro reduziert. Für neue Windkraftprojekte wurden 11,5 Mio. Euro pro Jahr, für Biomasse und Biogasprojekte 10,0 Mio. Euro, für Photovoltaik 8,0 Mio. Euro und für Kleinwasserkraftprojekte 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 19,0 Mio. Euro pro Jahr werden flexibel aufgeteilt. Zusätzlich werden einmalig rund 110,0 Mio. Euro für den vollständigen Abbau der Warteliste aufgewendet. Mit diesen Fördermitteln werden die Betreiber der Ökostromanlagen mindestens über 13 Jahre mit garantierten Einspeisetarifen unterstützt, wodurch die Investitions- und Finanzierungskosten der neuen Anlagen gedeckt und eine Mindestrendite von 6,0 % sichergestellt wird.
Mit diesen Maßnahmen soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2020 von aktuell 68 % auf 85 % erhöht werden. Das entspricht einer Ausbaukapazität von 11 TWh und bei einem jährlichen Strombedarf von knapp 55 TWh etwa einem Fünftel des Strombedarfs der Endkunden. Die Windkraftkapazitäten werden sich in diesem Zeitraum voraussichtlich von 1.000 MW auf 3.000 MW verdreifachen und jene der Photovoltaikanlagen werden von 100 MW auf 1.200 MW ansteigen. Zudem wurde beschlossen, dass Österreichs Atomstrom-Importe spätestens ab 2015 durch Ökostrom bilanziell ausgeglichen werden müssen. Durch diese Novelle sowie den weiteren Ausbau der Wasserkraft sollen ab 2015 zusätzliche Kapazitäten von rund 5 TWh zur Verfügung stehen, womit die nach Österreich importierten Atomstrommengen von durchschnittlich 3,3 TWh pro Jahr deutlich übertroffen werden. Der Anschluss dieser zusätzlichen Kapazitäten an das Versorgungsnetz wird jedoch für die Netzbetreiber eine große Herausforderung darstellen.
Am 19. Oktober 2011 wurde das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) im Nationalrat beschlossen, womit das 3. EU-Energiebinnenmarktpaket hinsichtlich Erhöhung des Wettbewerbs am Gasmarkt vollständig umgesetzt wurde. Im Fokus der
Novelle standen die Rechte der Haushalte und Gewerbebetriebe, die Erhöhung der Versorgungssicherheit durch optimale Rahmenbedingungen für Investitionen und die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Einführung neuer intelligenter Zähler. Ein weiteres Ziel dieses Gesetzes ist die Entflechtung der Fernleitungsbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens, das der Förderung des Wettbewerbs dient. Die Qualitätssicherung und der Ausbau der Gasleitungen werden durch Systemnutzungsentgelte ermöglicht, die eine angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und für neue Investitionen in das Gasnetz darstellen. Die Einführung des neuen Marktmodells sowie die Umstellung der Tarife sollen bis 1. Januar 2013 erfolgen.
Für Stromnetze wurde Anfang 2006 ein vierjähriges und für Gasnetze Anfang 2008 ein fünfjähriges Anreizregulierungssystem auf einheitlicher Basis eingeführt: Sie sehen eine Abgeltung der Inflation vor, vermindert um eine von allen österreichischen Netzbetreibern erwartete Produktivitätssowie um eine unternehmensspezifische Effizienzsteigerung. Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die zweite Regulierungsperiode für Stromnetze (2010–2013) wurden Ende 2009 verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen waren die Aktualisierung des Kapitalkostensatzes (WACC stieg von 6,040 % auf 7,025 %), die Anerkennung von Investitionen, die während der Regulierungsperiode durchgeführt werden, sowie eine 50%ige Weitergabe der Effizienzsteigerung an Endkunden am Ende der Regulierungsperiode.
Die Dynamik der weltweiten Konjunktur hat sich seit dem Sommer 2011 weiter abgeschwächt, nachdem bereits im zweiten Quartal 2011 das BIP der EU-27 im Vergleich zum Vorquartal um lediglich 0,2 % gestiegen ist. Der Konsum der privaten Haushalte ging im zweiten Quartal 2011 europaweit um etwa 0,2 % zurück.
Diese Frühindikatoren und die Verunsicherungen der Finanzmärkte aufgrund der Staatsschuldenkrise weisen auf eine deutliche Verlangsamung der Wirtschaftsleistung hin. Die bislang stärker gewachsenen Volkswirtschaften der Eurozone werden durch diese Entwicklung überdurchschnittlich stark belastet. Eine hohe Staatsverschuldung zwingt viele Länder zu einem Konsolidierungskurs ihrer Fiskalpolitik. Höhere Zinsen für Staatsanleihen belasten die öffentlichen Haushalte zusätzlich.
Im aktuellen Umfeld sind Prognosen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Europas mit der gebührenden Sorgfalt zu beurteilen. Seriöse Einschätzungen gehen für die EU-27 von einem BIP-Wachstum für das Jahr 2011 in Höhe von 1,6 % aus und für 2012 in Höhe von 0,2 %. Die Prognosen für Österreich gehen für 2011 von einem BIP-Anstieg von 3,0 % und von 0,8 % bis 1,3 % für 2012 aus.
Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nehmen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen BEGAS und BEWAG. Die Witterung wirkt sich vor allem auf den Energieverbrauch der Haushalte, insbesondere auf deren Gas- und Wärmenachfrage, aus. Die Energienachfrage von Industrieunternehmen wird hingegen vorwiegend von deren Absatzentwicklung und damit von der Gesamtwirtschaftslage bestimmt.
Seit Dezember 2009 ist der Stromverbrauch Österreichs in jedem Monat über dem des Vergleichsmonats des jeweiligen Vorjahres gelegen. Im vierten Quartal 2010 wurde in Österreich um 4,3 % mehr Strom verbraucht. Neben der kälteren Witterung (–1,6 Grad Celsius) ist der Verbrauchszuwachs vor allem durch einen höheren Bedarf der Industrie aufgrund der stärkeren Nachfrage zu erklären. Im ersten Halbjahr 2011 stieg der Stromverbrauch in Österreich um 0,9 % bzw. 0,3 TWh auf 34,4 TWh, womit beinahe das hohe Verbrauchsniveau vor der Wirtschaftskrise erreicht wurde. Der Verbrauchszuwachs im Bereich der gesamten Elektrizitätsversorgung war deutlich höher als im öffentlichen Netz, wo nur eine geringere Steigerung um 0,4 % bzw. 0,1 TWh gegeben war. Dies deutet darauf hin, dass ein Großteil des Mehrverbrauchs unverändert auf die Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen ist.
Für die Beteiligungsunternehmen BEGAS und BEWAG führte die kältere Witterung in Österreich im Geschäftsjahr 2010/11 zu einer höheren Nachfrage.
Aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung, insbesondere der weiterhin starken Nachfrage in Asien, lag im Geschäftsjahr 2010/11 der Preis für das in Europa als Referenz geltende Rohöl Brent auf Eurobasis um 31,8 % über dem Vorjahreswert. Die grundsätzlich an den Rohölpreis gekoppelten Gaspreise notierten um 19,6 % über dem Vorjahreswert, die Preise für Kohle sind um 25,1 % gestiegen. Der Preis für CO2-Emissionszertifikate erhöhte sich um 3,7 % auf 14,76 Euro je Tonne. Die Diskussion um eine Anhebung des europäischen CO2-Reduktionsziels von der aktuellen 20 %-Marke auf 30 % und der Atomausstieg in Deutschland hat die CO2-Preise ab Anfang Februar 2011 über 17,0 Euro steigen lassen. Die Schuldenkrise in der EU und die Sorge um die weitere Entwicklung der weltweiten Konjunktur führten im vierten Quartal des Geschäftjahres 2010/11 zu einem Rückgang der Preise auf ein Niveau von knapp über 10,0 Euro je Tonne.
Die Spot- und Forwardmarktpreise für Strom zeigten im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2010/11 wetterbedingt eine Erhöhung sowie auch ab dem dritten Quartal als Folge der Abschaltung der Atomkraftwerkskapazitäten in Deutschland. Der Preisanstieg ab Mitte März 2011 wird jedoch durch die höhere Erzeugung aus erneuerbaren Energien gedämpft. Insgesamt waren die Spotmarktpreise für Grundlaststrom durchschnittlich um 24,9 % und jene für Spitzenlaststrom um 18,2 % über dem Vorjahresniveau. Demgegenüber lagen die Forwardpreise für Grundlaststrom um 2,9 % nur leicht über dem Niveau der Vergleichsperiode und jene für Spitzenlaststrom sanken sogar um 5,5 %.
Im Sinne der Versorgungssicherheit erfolgt die Energiebeschaffung regelmäßig im Vorhinein auf Termin, weshalb die Preise auf Terminmärkten wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung der Beteiligungsunternehmen BEGAS und BEWAG ausüben. Die langfristig orientierte Einkaufspolitik ermöglichte es der BEWAG, die Strompreise trotz hoher Volatilitäten an den internationalen Energiemärkten von Jänner 2009 bis zu der Erhöhung am 1. April 2011 stabil zu halten. Nachdem die BEGAS die Gaspreise an Endkunden im April 2009 erheblich gesenkt hatte und der an den Rohölpreis gekoppelte Gasbezugspreis deutlich angestiegen ist, war eine Erhöhung der Gaspreise an Endkunden per 1. April 2011 betriebswirtschaftlich ebenfalls unumgänglich.
Wirtschaftliche Entwicklung 1. Oktober 2010 – 30. September 2011
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von den Dividenden der beiden Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS bestimmt.
Der Ergebnisrückgang bei der Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2010/11 wurde durch eine im Vorjahresvergleich halbierte Ausschüttung der BEWAG verursacht. Insgesamt sind der Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2010/11 Beteiligungserträge in der Höhe von 3,84 Mio. Euro (2009/10: 6,54 Mio. Euro) zugeflossen. Diese setzen sich aus der Dividende der BEWAG für das Geschäftsjahr 2009/10 in Höhe von 2,7 Mio. Euro und der Ausschüttung der BEGAS in Höhe von 1,09 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2009/10 zusammen. Weiters ist der Burgenland Holding AG eine Dividende in Höhe von 0,05 Mio. Euro von der CEESEG AG, an der die Burgenland Holding AG 0,99 % hält, zugegangen.
Aufgrund des im Jahresvergleich leicht gestiegenen Zinsniveaus konnte die Burgenland Holding AG trotz des unterjährig stark gesunkenen Veranlagungsvolumens eine Steigerung der Zinserträge verzeichnen. In Summe sind der Burgenland Holding AG Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr: 0,02 Mio. Euro) zugeflossen.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/11 eine Dividende in der Höhe von 1,15 Euro pro Aktie, in Summe 3,45 Mio. Euro, an die Aktionäre auszuschütten.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb gegenüber dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2009/10 trotz der stark gesunkenen Beteiligungserträge im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme beträgt 73,6 Mio. Euro und liegt damit um 2,8 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 30. September 2011 unverändert 99,9 %.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Beschluss der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 1999 neu eingeteilt. Es beträgt nunmehr 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse.
Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist zu über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 5 % und befinden sich im Streubesitz.
Es existieren im Grundkapital keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien.
Die Mitglieder des Vorstands haben keine erweiterten Befugnisse betreffend der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
Es existieren keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
| 2010/11 | 2009/10 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Mio. EUR |
3,6 | 6,3 | –42,9 |
| Beteiligungserträge Mio. EUR |
3,8 | 6,5 | –41,5 |
| Jahresüberschuss Mio. EUR |
3,6 | 6,3 | –42,9 |
| Bilanzsumme Mio. EUR |
73,6 | 76,5 | –3,8 |
| Anlagevermögen Mio. EUR |
71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Mio. EUR |
2,3 | 5,1 | –54,9 |
| Eigenkapital Mio. EUR |
73,6 | 76,4 | –3,7 |
| Fremdkapital Mio. EUR |
0,1 | 0,0 | – |
| 2010/11 | 2009/10 | Veränderung | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | |||
| Ergebnis vor Zinsen | EGT + | 3.632 | 6.334 | –2.702 | –42,3 |
| und Steuern | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||||
| gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG auch im Geschäftsjahr 2010/11 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2010/11 | 2009/10 | Veränderung in % |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | EGT / durchschnittliches Eigenkapital | 4,8 % | 8,3 % | –3,5 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern / | |||
| durchschnittliches Gesamtkapital | 4,8 % | 8,3 % | –3,5 |
| 2010/11 | 2009/10 | Veränderung | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | |||
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
2.292 | 5.114 | –2.821 | –55,2 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital / Gesamtkapital | 99,9 % | 99,9 % | – | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2011 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund der stark gesunkenen Ausschüttung der BEWAG und den nach wie vor niedrigen Zinsen beträchtlich unter dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung / Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| TEUR | 2010/11 | 2009/10 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 3.613 | 6.358 | –2.745 | –43,2 | |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – | |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –6.450 | –6.450 | – | – | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | –2.837 | –92 | –2.745 | – |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand aus dem Konzern-Cash Pooling)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 3,6 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 3,6 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
Die EVN Gruppe hat schon frühzeitig ein umfassendes Umweltmanagementsystem etabliert, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können. In diesem Umweltmanagementsystem ist auch die Burgenland Holding AG integriert. Aktivitäten im Bereich Umweltschutz finden nicht in der Gesellschaft selbst statt; diese werden einerseits von den Beteiligungsgesellschaften BEWAG und BEGAS und andererseits von der EVN Gruppe durchgeführt.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird in SAP-FI geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin erhöhtes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Bei der Organisation des Risikomanagements der Gruppe wird daher auf das Beteiligungscontrolling besonders Wert gelegt.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in den Beteiligungsgesellschaften statt.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Aufgrund der Übernahme einer Vorstandsposition bei der Flughafen Wien AG hat Dr. Günther Ofner seine Funktion als Vorstandsmitglied der Burgenland Holding mit 4. September 2011 zurückgelegt. Vom Aufsichtsrat wurde Dr. Klaus Kohlhuber als neues Vorstandsmitglied der Gesellschaft gewählt.
Im Hinblick auf die prognostizierten/vorläufigen Jahresergebnisse 2010/11 der Beteiligungsunternehmen BEGAS und BEWAG wird für das Geschäftsjahr 2011/12 mit einer Steigerung der Beteiligungserträge auf das Niveau der letzten Jahre gerechnet. Durch den eingeleiteten Prozess zur geplanten Zusammenlegung der beiden Energieversorger BEGAS und BEWAG soll eine optimale Nutzung von Synergien gewährleistet werden. Die Burgenland Holding AG begrüßt die Fusionspläne von BEGAS und BEWAG und rechnet mit einem positiven Einfluss auf das Ausschüttungspotenzial, wodurch auch langfristig mit Beteiligungserträgen auf dem Niveau der Vorjahre gerechnet wird.
Eisenstadt, am 24. November 2011 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands
Bilanz zum 30. September 2011
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2010)
| 30.09.2011 EUR |
30.09.2010 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.265.000,00 | 5.095 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 38.362,80 | 19 | |
| 2.303.362,80 | 5.114 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | |||
| Guthaben bei Kreditinstituten | 6.133,75 | 13 | |
| 2.309.496,55 | 5.127 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.721,67 | 2 |
| Summe Aktiva | 73.636.499,02 | 76.454 | |
| Passiva | 30.09.2011 | 30.09.2010 | |
| EUR | TEUR | ||
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Grundkapital |
21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. Kapitalrücklagen | |||
| Gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.682.000,00 | 4.502 | |
| IV. Bilanzgewinn | 3.450.769,87 | 6.451 | |
| davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.393,59 | 1 | |
| 73.619.143,20 | 76.439 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| I. Steuerrückstellungen |
875,00 | 1 | |
| II. Sonstige Rückstellungen | 15.070,72 | 14 | |
| 15.945,72 | 15 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.410,10 | 0 | |
| 1.410,10 | 0 | ||
| Summe Passiva | 73.636.499,02 | 76.454 |
| EUR | Anschaffungswert 30.09.2010 |
Zugang | Abgang | Umbuchung |
|---|---|---|---|---|
| I. Finanzanlagen |
||||
| BEWAG | 54.504.625,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| BEGAS | 15.713.177,85 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe I | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2009 – 30. September 2010)
| 2010/11 | 2009/10 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | ||
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 145,34 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern | –810,47 | –1 | |
| b) Übrige | –233.846,28 | –219 | |
| –234.656,75 | –220 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –234.511,41 | –220 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 3.837.860,13 | 6.535 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (VJ TEUR 0) | |||
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 30.544,08 | 19 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 30.236,65; (VJ TEUR 19) | |||
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –1.016,52 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.016,52; (VJ TEUR 0) | |||
| 7. | Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) | 3.867.387,69 | 6.554 |
| 8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | 3.632.876,28 | 6.334 |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –3.500,00 | –4 |
| 10. | Jahresüberschuss | 3.629.376,28 | 6.330 |
| 11. | Dotierung/Auflösung von Gewinnrücklagen | –180.000,00 | 120 |
| 12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.393,59 | 1 |
| 13. | Bilanzgewinn | 3.450.769,87 | 6.451 |
| Restbuchwert 30.09.2011 |
Wertberichtigung 30.09.2011 |
Anschaffungswert 30.09.2011 |
|---|---|---|
| 54.504.625,63 | 0,00 | 54.504.625,63 |
| 15.713.177,85 | 0,00 | 15.713.177,85 |
| 1.107.477,32 | 0,00 | 1.107.477,32 |
| 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 |
| 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 |
| 71.325.280,80 | 71.325.280,80 | |
| 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Gemäß § 221 Abs 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
| Name und Sitz | Höhe der Beteiligung gesamt (in %) |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) (TEUR) |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag (TEUR) |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| BEWAG (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 | 160.514,2 | –11.484,8 | 30.09.2010 |
| BEGAS (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 | 80.268,2 | 9.843,1 | 30.09.2010 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) |
0,99 | 301.789,2 | 30.054,8 | 31.12.2010 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon wechselmäßig verbrieft |
Pauschalwert- berichtigung |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber | 2.265,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (5.095,0) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Sonstige Forderungen und | 38,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögensgegenstände | (19,5) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr Gesamt Vorjahr |
2.303,4 (5.114,5) |
0,0 (0,0) |
0,0 (0,0) |
0,0 (0,0) |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zur Gänze aus Verrechnungskonten von täglich fälligen Geldern.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer sowie Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt zusammen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 1.721,67 Euro (Vorjahr: TEUR 1,7) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Beschluss der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 1999 neu eingeteilt. Es beträgt nunmehr 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Bezeichnung | Stand per | Stand per | |
|---|---|---|---|
| TEUR | 30.09.2011 | 30.09.2010 | |
| Aufsichtsratsvergütungen | 8,7 | 6,0 | |
| Prüfung und Rechtsberatung | 6,4 | 6,4 | |
| Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen | 0,0 | 1,1 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammer) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus | 1,4 | 1,4 | 0,0 |
| Lieferungen und Leistungen | (0,1) | (0,1) | (0,0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 1,4 | 1,4 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (0,1) | (0,1) | (0,0) |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der BEWAG für das Geschäftsjahr 2009/10 in Höhe von 2.697.296,73 Euro (Vorjahr: TEUR 5.394,6) sowie der BEGAS für das Geschäftsjahr 2009/10 in Höhe von 1.094.588,40 Euro (Vorjahr: TEUR 1.094,6) ausgewiesen. Seitens der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2010 eine Ausschüttung in Höhe von 45.975,00 Euro (Vorjahr: TEUR 46,0).
In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird die Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 3.500,00 Euro (Vorjahr: TEUR 3,5) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Günther Ofner (bis 4. September 2011) Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. (ab 5. September 2011) Mag. Nikolaus Sauer
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 4.360,40 Euro (Vorjahr: TEUR 4,4).
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz (Vorsitzender, ab 11. März 2011) Leopold Buchmayer (Vorsitzender, bis 31. Dezember 2010) DI Dr. Peter Layr (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Dr. Robert Dick (ab 11. März 2011) Dr. Burkhard Hofer (bis 11. März 2011) Mag. Josef Kaltenbacher Ing. Mag. Helmut Miksits DI Werner Perz Dr. Felix Sawerthal
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 10,9 (Vorjahr: TEUR 14,1) ausbezahlt. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Mag. Gerold Stagl
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Untenehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, die Schutzklausel gem. § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.
Eisenstadt, am 24. November 2011
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30. September 2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2011 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2011 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.
Wien, am 24. November 2011
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer
ppa MMag. Angelika Vogler Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Der Vorstand hat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft berichtet. Der Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht, soweit er den Jahresabschluss erläutert, wurde durch den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, geprüft. Dieser hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht sowie den Corporate Governance Bericht des Vorstands gebilligt und dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinnes zugestimmt. Der Jahresabschluss zum 30. September 2011 ist damit gemäß § 96 Absatz 4 des Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2010/11 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, 12. Dezember 2011
Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Die internationalen Kapitalmärkte waren in der Berichtsperiode von hohen Volatilitäten und starken Kursverlusten geprägt. In den ersten zwei Quartalen des Geschäftsjahres 2010/11 profitierten die Märkte von der stabilen Konjunktur. Die Unsicherheit auf den Märkten durch die Staatsschuldenkrise in Europa und die Nuklearkatastrophe in Japan führten hingegen im dritten und vierten Quartal des Geschäftsjahres 2010/11 zu hohen Kursverlusten. Der deutsche Aktienindex DAX verlor in der Berichtsperiode 11,7 % und der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex Dow Jones Euro Stoxx Utilities verlor 19,2 % an Wert. Eine noch schlechtere Entwicklung verzeichnete der Wiener Leitindex ATX, der sogar einen Rückgang von 23,4 % ausweist. Der amerikanische Leitindex Dow Jones hingegen konnte das Vorjahresniveau in etwa halten.
Die Aktie der Burgenland Holding konnte sich den negativen Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte nicht entziehen und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 20 %. Die Aktie notierte per 30. September 2011 bei 32,02 Euro, was einer Marktkapitalisierung von 96 Mio. Euro entspricht. Die Gewichtung im Wiener Börse Index (WBI) lag per 30. September 2011 bei 0,14 %.
Seit der Erstnotierung im Mai 1990 errechnet sich ein Total Shareholder Return inklusive der jährlichen Dividende von 5,63 % pro Jahr. Für das Geschäftsjahr 2010/11 wird der Vorstand der Hauptversammlung eine Dividende von 1,15 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2010/11 | 2009/10 | 2008/09 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 18 | 14 | 19 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,19 | 0,14 | 0,19 |
| Höchstkurs | EUR | 49,00 | 55,00 | 53,99 |
| Tiefstkurs | EUR | 32,00 | 34,40 | 33,50 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 32,02 | 40,01 | 37,00 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 96 | 120 | 111 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,14 | 0,15 | 0,14 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 1,151) | 2,15 | 2,15 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
BEWAG Beteiligungen per 30. September 2011
BEGAS Beteiligungen per 30. September 2011
100% BEGAS Asset Management GmbH
100 % BEGAS Energievertrieb GmbH & Co KG (36.000 Euro)
99 % BWP – Bystrický Wind Power s.r.o.
76 % VENTUS POLSKA Sp.z o.o. (Warschau, Polen)
50 % WSW – Warminska Sila Wiatru Sp. z o.o.
25 % TWP – Torremaggiore Wind Power s.r.l.
33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH
4,57 % Vereinigte Telekom Österreich Beteiligungs GmbH
2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG 1,26 % CISMO Clearing Integrated Services and Market
(Bratislava, Slowakei) 99 % Energowind RO s.r.l. (Bistrita Nasaud, Rumänien) 50 % IWBF – Internationale Windpark beteiligungs- und Finanzierungs GmbH
(Eisenstadt, Österreich)
(Warschau, Polen)
(Warschau, Polen)
(Mailand, Italien) 100 % Austrian Biomass Power GmbH 50 % Biomassekraftwerk Betriebs GmbH
Operations GmbH
100 % BEWAG Konzernclearing GmbH 100 % BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH 51 % Eisenstadt e-mobilisiert GmbH
50 % Best Energy GmbH 100 % BEWAG Geoservice GmbH 100 % PEW Technik + Service GmbH
50 % SWP s.r.o. (Bratislava, Slowakei) 50 % PSW – Polska Sila Wiatru Sp. z o.o.
50 % CEMP d.o.o. (Zagreb, Kroatien)
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 3.450.769,87 Euro eine Dividende in Höhe von 1,15 Euro pro Aktie, das sind 3.450.000,00 Euro auszuschütten und den restlichen Gewinn von 769,87 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
gemäß § 82 Abs. (4) Z3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt,
dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 24. November 2011
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands
| Ergebnis 1. Quartal 2011/12 | 09.02.2012 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 23.03.2012 |
| Ex-Dividendentag | 30.03.2012 |
| Dividendenzahltag | 06.04.2012 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2011/12 | 31.05.2012 |
| Ergebnis 1.–3. Quartal 2011/12 | 09.08.2012 |
| Jahresergebnis 2011/12 | 13.12.2012 |
| 1) Vorläufig |
| Grundkapital | 21,81 Mio. Euro |
|---|---|
| Stückelung | 3 Mio. nennwertlose Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2011
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