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Burgenland Holding AG

Capital/Financing Update Dec 5, 2012

774_rns_2012-12-05_8014224a-f9a7-4d06-b825-86fa101d8baa.pdf

Capital/Financing Update

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Konditionenblatt

Endgültige Bedingungen Nr. BB-2012-02 vom 20. Dezember 2012 für:

HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft

Emission von

bis zu EUR 8.000.000,--

BB Floored Floater 2012-2018 AT0000A0XSM9

emittiert unter dem

Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft 2012/13

bestehend aus dem Konditionenblatt sowie den Emissionsbedingungen gemäß Anhang.

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen.

HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft

Konditionenblatt

Hinweise:

Wahlfelder $\Box$ gelten dann als zutreffend, wenn sie wie folgt markiert sind: $\boxtimes$ Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu.

RISIKOFAKTOREN

Spezifische Risikofaktoren in Bezug auf Neben der Bonität der Emittentin haben unter anderem die Wertentwicklung
die gegenständliche des 3-Monats-EURIBOR sowie der vereinbarte Mindestzinssatz Einfluss auf
Emission die Kursentwicklung der Schuldverschreibungen.
bei Wertpapieren mit Tilgung Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der
mit derivativer Komponente: Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente) möglich

VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN

ggf. Ergänzungen zu den
Verkaufsbeschränkungen im
Basisprospekt
$\mathbf{1}$ Angaben über die
Wertpapiere
1.1. Angaben über die
Wertpapiere
1.1.1. Typ und Kategorie Schuldverschreibungen:
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung

Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung
Strukturierte Schuldverschreibung
Siehe 1.1.4 Rang
ISIN/Wertpapieridentifikations-
nummer
AT0000A0XSM9
1.1.2.
Erklärung zur
Wertentwicklung für
Derivative Wertpapiere
$\lceil$
J
1.1.3.
Währung

Euro
$\Box$
andere Währung
[USD, CHF, JPY, PLN, GBP]
1.1.4.
Rang

nicht nachrangig ("senior")
$\Box$
Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG
$\Box$
Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8 BWG
Pfandbriefe/Öffentliche Pfandbriefe
$\Box$
$\Box$
Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus:
1.1.5.
Nominalzinssatz
Verzinsung
$\boxtimes$
Laufende Verzinsung
$\Box$
Keine laufende Verzinsung (daher entfallen die folgenden
Angaben)
Verzinsungsbasis
Nennbetrag
П
$\Gamma$
]
allfällige
Bedingungen für die
Auszahlung der
Zinsen:
Nein
Nachzahlungsverpflichtungen
der Emittentin:
Nein
Verzinsungsbeginn: 20. Dezember 2012
Verzinsungsende: 19. Dezember 2018
$Zinstein(e)$ : 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember eines jeden
Zinszahlung: Jahres bis einschließlich 20. Dezember 2018

im nachhinein
$\Box$
andere Regelung
[
J
Bankarbeitstag-Definition
TARGET 2
$\Box$
Andere Definition [Definition]
Zinsperioden: ganzjährig
halbjährig
$\blacksquare$

vierteljährig
monatlich
andere
$\Box$
$\mathbf{I}$
J
erster langer Kupon
erster kurzer Kupon
letzter langer Kupon
letzter kurzer Kupon
L
aperiodische Zinszahlungen
$\mathbf{1}$
einmalige Zinszahlung
L.
I
Anpassung von Zinsterminen
"Business Day Convention": Following Business Day Convention
Für den Fall, dass ein Zahlungstermin auf einen Tag fällt, der
kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich dieser auf den nmit-
telbar folgenden Bankarbeitstag
Modified Following Business Day Convention
Für den Fall, dass ein Zahlungstermin auf einen Tag fällt, der
kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich dieser auf den unmit-
telbar folgenden Bankarbeitstag. Fällt dieser in den nächsten
Kalendermonat, wird der betreffende Termin davon abwei-
chend auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag vor-
gezogen
Zinsperiode: unadjusted
Es kommt zu keiner Verschiebung der Zinsperiode, wenn das
Ende einer Zinsperiode auf einen Tag fällt, der kein Bankar-
beitstag ist.
adjusted
Es kommt zu einer Verschiebung der Zinsperiode, wenn das
Ende einer Zinsperiode auf einen Tag fällt, der kein Bankar-
beitstag ist.
Zinstagequotient: Actual/Actual
Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode
wird durch die tatsächliche Anzahl der Tage des jeweiligen
Jahres geteilt.
Actual/365
Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode
wird gezählt und durch 365 geteilt.
Actual/360
Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode
wird gezählt und durch 360 geteilt.
30/360E
Jeder Monat wird mit 30 Tagen und jedes Jahr mit 360 Tagen
gerechnet, jedoch wird der 31. eines Monats mit dem 30.
gleichgesetzt.
30/360
Jeder Monat wird mit 30 Tagen und jedes Jahr mit 360 gerech-
Zinssatz fixer Zinssatz
Stufenzinssatz

variable Verzinsung ("Floater")
Verzinsung mit derivativer Komponente
Nullkupon
a) Fixer Zinssatz ] % p.a. vom Nennwert
ein Zinssatz: [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
] % p.a. vom Nennwert
b) Stufenzinssatz: ] % p.a. vom Nennwert
] % p.a. vom Nennwert
c) Variable
Verzinsung
Referenzzinssatz: EURIBOR
L.
genaue Bezeichnung
J
EUR-Swap-Satz
genaue Bezeichnung

anderer Referenzzinssatz
2 % fix p.a.
vom 20.12.2012 bis 19.12.2013
3-Monats-EURIBOR *
vom 20.12.2013 bis 19.12.2018
* Zur Berechnung wird der jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn
der Zinsperiode auf der Bloomberg Seite EUR003M veröffentlichte
Wert herangezogen.
Ersatzregelungen: $\bar{1}$
$\big] % \begin{center} % \includegraphics[width=\textwidth]{images/Traj_48.png} % \end{center} % \caption { % of the Grotant-Weyl approach. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have$
genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
Berechnungsmodus:
Partizipation
100 %
genaue Berechnung
1
L
Auf-/Abschlag
genaue Berechnung
$\mathbf{I}$
anderer Berechnungsmodus
L
genaue Berechnung
1
Rundungsregeln: kaufmännisch auf [
] Stellen / das nächste [
$]$ %
abrunden auf
] Stellen / das nächste [
L
$]$ %
aufrunden auf
$\Gamma$
] Stellen / das nächste [
$\frac{1}{6}$

nicht runden
falls
Mindestzinssatz $1,0\%$ p.a.
falls Höchstzinssatz
Zinsberechnungstage:
zwei Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
Zinsperiode im vorhinein
] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen
Zinsperiode im nachhinein
Sonstige Regelung
J
L
Veröffentlichung der Zinssätze:
Art der Veröffentlichung
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH (ÖWS),
Homepage der Emittentin
d) Verzinsung mit derivativer
Komponente
Referenzgröße Index/Indizes, Körbe
Aktie(n), Aktienkörbe
Rohstoff(e), Waren, Körbe
Währungskurs(e), Körbe
Fonds, Körbe
Geldmarktinstrumente, Körbe
$\Box$
Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
Derivative Finanzinstrumente, Körbe
LI
Sonstige
Basiswert [
genaue Bezeichnung
1
Quelle für Informationen
(über die vergangene und zukünftige
Wertentwicklung)
siehe [
]
Ausübungspreis siehe [
]
Erläuterung
(der Beeinflussung der Wertpapiere
durch die Wertentwicklung des
Basiswertes)
siehe [
1
Vorgangsweise bei
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)
siehe [
1
Anpassungsregelungen
(in Bezug auf Ereignisse betreffend den
Basiswert)
Berechnungsmodus: Partizipation [
$\frac{1}{6}$
1
genaue Berechnung
ſ
Auf-/Abschlag
- 1
1
genaue Berechnung
L
Formel
genaue Berechnung oder Verweis aus
1
Annex
anderer Berechnungsmodus
genaue Berechnung oder Verweis aus
Annex
Rundungsregeln: kaufmännisch auf fünf Stellen
abrunden auf
] Stellen / das nächste [
$]$ %
aufrunden auf
] Stellen / das nächste [
L
$]$ %
nicht runden
falls Mindestzinssatz
/-betrag
] % p.a.
falls Höchstzinssatz
$/ -$
] % p.a.
L
betrag
Zinsberechnungstage: ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
L
Zinsperiode im vorhinein
] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode
im nachhinein
Sonstige Regelung
I
]
1.1.6. Fälligkeitstermin,
Rückzahlung
Laufzeitbeginn:
Laufzeitende:
20. Dezember 2012

19. Dezember 2018
$\Box$
Perpetual
Laufzeit:
6 Jahre
$\Box$
ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual)
Fälligkeitstermin: 20. Dezember 2018
Rückzahlungsbedingungen: zur Gänze fällig

$\Box$
Teiltilgungen

ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin und der
Inhaber der Wertpapiere
Tilgung mit derivativer Komponente (bei strukturierter
$\overline{\phantom{0}}$
Schuldverschreibung)
X
zum Nennwert
zu [ ] % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs)
zum gemäß Tilgung mit derivativer Komponente berechneten
Rückzahlungs-/Tilgungsbetrag je Stück
Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert in
fremder Währung
Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert durch
Ordentliches Kündigungsrecht: Erlag des Basiswertes
Emittentin insgesamt [bestimmter Kündigungsgrund]
Emittentin teilweise
einzelne Inhaber der Wertpapiere
l
bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere
alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam
[
Anleger
$\Box$
Kündigungsfrist Nicht zutreffend
Kündigungstermin(e): $\mathbf{r}$
J
Rückzahlungskurs/-betrag: $]$ % $\hspace{0.05cm}$
$\mathfrak l$
Berechnung
Rückzahlungskurs/-betrag bei
Emissionen mit Tilgung mit
derivativer Komponente:
$\mathbf I$
1
Falls Regelung betr.
Stückzinsen:
ſ
1
Veröffentlichung: $\mathfrak l$
J
durch die Emittentin aus Steuergründen

genauer Wortlaut oder Verweis auf
ſ
1
Annex
aus sonstigen Gründen
genauer Wortlaut oder Verweis auf
I
1
Annex
Vorzeitige Rückzahlung bei
Eintritt bestimmter
Bedingungen
Nicht zutreffend
Bedingungen: $\mathbf{I}$
L
Rückzahlungstermin(e): $\mathbf{L}$
$\mathbf{1}$
Rückzahlungskurs/-betrag: $\mathbf{I}$
$]$ %
Berechnung
Rückzahlungskurs/-betrag bei
Emissionen mit Tilgung mit
derivativer Komponente:
$\lceil$
1
falls Regelung betr.
Stückzinsen: $\lceil$
1
Veröffentlichung:
Tilgung mit derivativer
L
Nicht zutreffend
Komponente
Referenzgröße
Index/Indizes, Körbe
Aktie(n), Aktienkörbe
Rohstoff(e), Waren, Körbe
Währungskurs(e), Körbe
Fonds, Körbe
Geldmarktinstrumente, Körbe
I.
Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
Derivative Finanzinstrumente, Körbe
Warenderivate
Basiswert
Quelle für Informationen
(über die vergangene und zukünftige
Wertentwicklung)
ı
$\Gamma$
$\lceil$
Ausübungspreis $\Gamma$
$\overline{\phantom{a}}$
Erläuterung
(der Beeinflussung der Wertpapiere
durch die Wertentwicklung des
Basiswertes)
$\Gamma$
$\lceil$
Vorgangsweise bei
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)
$\overline{[}$
$\mathbf{J}$
Anpassungsregelungen
(in Bezug auf Ereignisse betreffend den
Basiswert)
$\mathbf{I}$
$\lceil$
Berechnungsmodus: Partizipation
$\overline{)$ %
$\mathbf{r}$

ľ
ſ
Auf-/Abschlag
$\vert \ \ \vert$
$\mathbf{l}$
L
Formel

ſ
J
anderer Berechnungsmodus
$\mathbf{l}$
[
Falls
Mindestrückzahlungs
betrag/-kurs
$\mathbf{1}$
$\left\lbrack \right\rbrack$
$\Box$
$\mathbb E$
$\frac{1}{6}$
Falls
Höchstrückzahlungs
betrag/-kurs
$\mathbf{I}$
$\mathbf{I}$
$]$ %
$\Box$
Rundungsregeln: kaufmännisch auf
] Stellen
f
abrunden auf
] Stellen
$\mathbf{r}$
aufrunden auf
] Stellen
E
Berechnungstag für die
Berechnung des
Tilgungskurses/-betrages:
Beobachtungstag(e)
für
die Berechung
des
Tilgungskurses/- betrages:
andere Rundung
genaue Regelung
$\overline{1}$
nicht runden
L
$\begin{array}{c} \hline \end{array}$
$\Gamma$
$\mathbf{1}$
Veröffentlichung des
Tilgungs-/ Rückzahlungs-
kurses/-betrages:
ſ
I
1.1.7. Emissionsrendite [ ] % p.a.
$\boxtimes$
variabel verzinst, Angabe entfällt
П
derivativ, Angabe entfällt
1.1.8. Zeichnungsfrist,
Valutatage
Zeichnungsfrist
vom 06. Dezember 2012 bis 19. Dezember 2012
Multitranche weitere Zeichnungsfrist(en): vom [
$\int$ bis $\int$
$\blacksquare$
Valutatag $\boxtimes$
Erstvalutatag:
20. Dezember 2012

Valutatag: [
$\mathcal{L}$
1.1.9. Rückgabe, Zahlungs-
und Lieferungstermin,
Berechnungsmodalitäten für
Derivative Wertpapiere Nicht zutreffend
Besondere Regelungen:
1.2.
Angaben über den Basiswert
(bei Derivativen Wertpapieren)
Basiswert
Index/Indizes, Körbe
$\overline{\phantom{a}}$ Aktie(n), Körbe
$\overline{\phantom{a}}$ Rohstoff(e), Waren, Körbe
Währungskurs(e), Körbe
Fonds, Körbe
Geldmarktinstrumente, Körbe
$\overline{\phantom{a}}$ Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
$\sim$ Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
$\overline{\phantom{a}}$ Derivative Finanzinstrumente, Körbe
$\sim$ Sonstige
1.2.1. Ausübungspreis L 1
1.2.2. Typ des Basiswertes,
Angaben zum Basiswert
Quelle für Informationen $\lceil$ 1
(über die vergangene und zukünftige
Wertentwicklung)
Basiswert Wertpapier
Name der Emittentin $\lceil$ J
ISIN
Basiswert Index
Bezeichnung Index ſ J
Beschreibung Index
Verfügbarkeit Index
Basiswert Zinssatz
Beschreibung Zinssatz ſ ]
Sonstiger Basiswert $\Gamma$ 1
Basiswert Korb ſ
Gewichtung
1.2.3. Vorgangsweise bei
Marktstörungen
Definition Marktstörung L
Vorgangsweise bei [
Marktstörungen
1.2.4 Anpassungsregelungen in
Bezug auf Ereignisse, die den
Basiswert betreffen
Definition Anpassungsereignis $\overline{L}$
1
Anpassungsregelungen $\lceil$
$\mathbf{2}$ Bedingungen und
Voraussetzungen für das
Angebotsprogramm
2.1. Bedingungen,
Angebotsstatistiken, Zeitplan,
Zeichnung
2.1.1. Bedingungen des
Angebotes siehe Emissionsbedingungen im Anhang
Besondere Bedingungen:
2.1.2. Gesamtvolumen
bis zu EUR 8.000.000,--
$\Box$
EUR [ Betrag ]
bis zu [ Währung ] [ Betrag ]
$\Box$
[Währung] [Betrag]
2.1.3. Angebotsfrist,
Angebotsverfahren,
Angebotsform
Angebots-/Zeichnungsfrist:
Daueremission ("offen")
ab 06. Dezember 2012
Einmalemission ("geschlossen") - Zeichnungsfrist
vom [Datum ] bis [Datum ]
Einmalemission ("geschlossen") - Emissionstag
am $[$ Datum $]$
Angebotsverfahren:
Direktvertrieb durch die Emittentin
$\boxtimes$
Zusätzlicher Vertrieb durch Konzernbanken
Vertrieb durch ein Bankensyndikat
Angebotsform:
Öffentliches Angebot
$\Box$
Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung)
$\Box$
Anwendbar: [ Institut einfügen ]
Platzierungsgarantie/
Übernahmegarantie:
2.1.4. Mindest-/Höchst-
zeichnungsbeträge $\vert$
keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge
$\boxtimes$
Mindestzeichnungsbetrag
EUR 1.000,--
Höchstzeichnungsbetrag
$\overline{\phantom{a}}$
$\begin{array}{c} \end{array}$
2.1.5. Bedienung und Lieferung
Besondere Regelungen: Nicht zutreffend
2.2.
Preisfestsetzung
Erstausgabekurs: 100 %
Daueremission
Erstausgabepreis:[
- 1
Ausgabekurs:
$] \%$
Einmalemission
L
Ausgabepreis:
Weitere Ausgabekurse/
-preise bei Daueremissionen:

je nach Marktlage
$\mathbf{r}$
$\begin{array}{c} \end{array}$
ggf. Berechnungsformel für
Ausgabekurs/-preis:
1
L
Information über weitere
Kurse/Preise
I
]
Spesen, Aufschläge: ſ
]
2.3.1. Zahl-, Hinterlegungsstelle
Zahlstelle HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
$\Box$ Andere Hauptzahlstellen [Name der Zahlstelle]
Hinterlegungsstelle
Oesterreichische Kontrollbank AG, 1010 Wien,
Strauchgasse 1-3
HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
$\Box$ Sonstige konzessionierte Verwahrer in Österreich
2.3.2. Berechnungsstelle
HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
П Andere Berechnungsstelle
3. Zulassung zum Handel und
Handelsregeln
3.1. Zulassung zum Handel Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse
Für diese Emission wird Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse
beantragt: Zulassung zum Dritten Markt der Wiener Börse
$\mathsf{L}$ Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt
$\mathbb{R}$
$\mathbf{1}$
Zulassung zu einem anderen Ungeregelten Markt
$[\ ]$
Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem (MTF)
Einbeziehung an einem anderen Handelsplatz
$[\ ]$
Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung
4. Zusätzliche Angaben
4.1. Kreditrating
Anleihenrating keine gesonderte Bewertung
Bewertung durch Moody's Investor Service
[
4.2. Veröffentlichungen
Homepage der Emittentin

Emissionsbedingungen BB Floored Floater 2012-2018 ISIN: AT0000A0XSM9

Diese Emissionsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Endgültigen Bedingungen Nr. BB-2012-02 (einschließlich allfälliger weiterer Annexe) und sind im Zusammenhang mit dem Basisprospekt der Emittentin vom 04.05.2012 einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogener Dokumente und aller Nachträge zu lesen.

§ 1 Form und Nennbetrag

(1) Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (nachstehend "Emittentin") begibt per 20. Dezember 2012 den BB Floored Floater 2012-2018 (im Folgenden "Schuldverschreibungen" genannt). Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angaben von Gründen jederzeit vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.

$(2)$ Das Gesamtemissionsvolumen von $\epsilon$ 3.000.000.00 (Euro drei Millionen) mit Aufstockungsmöglichkeit bis € 8.000.000,00 (Euro acht Millionen) ist unterteilt in Stücke á Nominale € 1.000,00 (Euro eintausend) mit den Nummern 1-3.000.

(3) Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in Sammelurkunden (gemäß § 24 Depotgesetz BGBI Nr. 424/1969, in der Fassung BGBI Nr. 650/87) dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht.

(4) Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder Prokuristen der Emittentin.

§ 2 Status

Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

§ 3 Laufzeit

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt 6 (sechs) Jahre, sie beginnt mit 20. Dezember 2012 und endet mit Ablauf des 19. Dezember 2018.

§ 4 Verzinsung

(1) Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag vierteliährlich ab dem 20.12.2012 (einschl.) bis zum 19.12.2018 (einschl.) verzinst.

(2) Die Zinsperiode läuft jeweils vom 20.03. bis 19.06., vom 20.06. bis 19.09., vom 20.09. bis 19.12. und vom 20.12. bis 19.03. des Folgejahres.

(3) Die Schuldverschreibungen werden wie folgt verzinst:

Der Zinssatz errechnet sich während der gesamten Laufzeit nach den im Konditionenblatt festgelegten Parametern. Vom 20.12.2012 bis einschließlich 19.12.2013 beträgt die Verzinsung 2,0%. Ab dem 20.12.2013 werden die Schuldverschreibungen mit dem jeweils geltenden 3-Monats-EURIBOR verzinst. Dieser wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der Zinsperiode festgelegt.

Der Mindestzinssatz beträgt: 1 % per annum.

(4) Die Emittentin wird die Zinsen vierteljährlich im Nachhinein, jeweils am 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember eines jeden Jahres (Kupontermin), erstmals am 20. März 2013, bezahlen.

(5) Der anwendbare Zinstagequotient sowie die Anpassungsmethode für die Zinsperiode und Zinstermine sind dem Konditionenblatt zu entnehmen.

§ 5 Kündigung

Eine Kündigung ist seitens der Emittentin und seitens des Inhabers während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen.

§ 6 Tilgung

Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze am 20. Dezember 2018 zur Rückzahlung fällig. Der Tilgungsbetrag sowie die Tilgungsmodalitäten ergeben sich aus Pkt. 1.1.6. des Konditionenblatts.

§ 7 Zahl- und Hinterlegungsstellen

(1) Die Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), 1010 Wien, Strauchgasse 1-3 ist die Hinterlegungsstelle. Als Zahlstelle fungiert die Emittentin.

(2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen sowie der fälligen Kuponzahlungen erfolgt zu jedem Kupontermin bzw. am Fälligkeitstermin über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.

§ 8 Steuern, Abgaben, Abzüge, sonstige Zahlungen

Alle Zahlungen der Emittentin erfolgen vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben Abzüge oder sonstiger Zahlungen, welche aufgrund der Gesetze, deren offizieller Auslegung sowie der Verwaltung vorgeschrieben, geleistet oder abgezogen werden müssen.

§ 9 Anleihenwährung

Die Schuldverschreibungen lauten auf EUR.

§ 10 Bankarbeitstag/Geschäftstag

Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffenen Bereiche des Bankzahlungssystem TARGET2 sowie, vorbehaltlich einer vorherigen Einstellung, des Bankzahlungssystems TARGET2 betriebsbereit sind und die Banken am Finanzplatz Wien geöffnet haben.

TARGET: Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer

§ 11 Verjährungsfrist

Ansprüche auf Zahlung von Kapital aus den Schuldverschreibungen verjähren nach Ablauf von zehn Jahren und Ansprüche auf Zinsen nach Ablauf von drei Jahren ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.

§ 12 Bekanntmachungen

(1) Alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dieser Emission erfolgen nach Wahl der Emittentin durch Veröffentlichung auf ihrer Homepage (www.bank-bgld.at) oder im "Amtsblatt" zur Wiener Zeitung.

(2) Jede derartige Mitteilung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

§ 13 Börseneinführung

Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einen geregelten Markt oder MTF der Wiener Börse wird nicht beantragt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der Emittentin gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der Emittentin in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz kein anderer zwingender Gerichtsstand ergibt.

§ 15 Sonstiges

(1) Die Emittentin übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass sich für die Schuldverschreibungen ein liquider Sekundärmarkt bildet oder bilden wird.

(2) Die Emittentin ist berechtigt, in den vorliegenden Bedingungen:

(a) offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder sonstige offensichtliche Irrtümer, sowie

$(b)$ widersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsinhaber zu ändern bzw. zu ergänzen,

wobei in den unter (b) genannten Fällen nur solche Änderungen bzw. Ergänzungen zulässig sind. die unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Schuldverschreibungsinhaber zumutbar sind, d.h. deren finanzielle Situation nicht verschlechtern. Solche Änderungen bzw. Ergänzungen werden unverzüglich gemäß § 12 der vorliegenden Bedingungen bekannt gemacht.

$(3)$ Darüber hinausgehende Änderungen darf die Emittentin ohne Zustimmung aller Schuldverschreibungsinhaber nur vornehmen, wenn diese im ausschließlichen Interesse oder zum Vorteil der Investoren erfolgen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Emittentin, jederzeit die Nominale der Schuldverschreibungen zu erhöhen, zu verringern oder aufzustocken sowie Angebotsfristen zu verlängern oder zu verkürzen.

§ 16 Emission weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

(1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

(2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen im Übrigen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.

HYPO-BANK-BURGENLAND

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