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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 13, 2012

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2011/12

Kennzahlen

Burgenland Holding AG 2011/12 2010/11 2009/10
Bilanzsumme Mio. EUR 76,6 73,6 76,5
Eigenkapital Mio. EUR 76,4 73,6 76,4
Beteiligungserträge Mio. EUR 6,5 3,8 6,5
Jahresüberschuss Mio. EUR 6,2 3,6 6,3
Energie Burgenland AG1) 2011/12
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.211,1
Gasverkauf GWh 1.206,4
Umsatzerlöse Mio. EUR 303,5
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) Mio. EUR 20,5
Bilanzsumme Mio. EUR 1.018,4
Eigenkapital2) Mio. EUR 361,3

1) Aufgrund der Verschmelzung von BEGAS auf BEWAG Ende Juni 2012 sind

keine vergleichbaren Vergangenheitswerte verfügbar.

2) Inkl. unversteuerter Rücklagen.

BEWAG Konzern 2010/11 2009/10 2008/09
Stromverkauf GWh 1.257 1.255 1.246
Umsatzerlöse Mio. EUR 249,0 286,1 274,1
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) Mio. EUR 20,6 –6,4 –7,5
Bilanzsumme Mio. EUR 655,1 722,8 839,1
Eigenkapital1) Mio. EUR 187,9 177,7 199,6

1) Inkl. unversteuerter Rücklagen.

BEGAS Konzern 2010/11 2009/10 2008/09
Erdgasabsatz GWh 2.288 2.198 2.014
Umsatzerlöse Mio. EUR 88,5 84,0 71,9
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EGT) Mio. EUR –16,6 7,2 14,1
Bilanzsumme Mio. EUR 228,5 253,4 201,3
Eigenkapital1) Mio. EUR 105,2 129,1 121,7

1) Inkl. unversteuerter Rücklagen und Baukostenzuschüsse.

Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland Holding AG

Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG, die aus der Verschmelzung der BEGAS Energie AG (BEGAS) auf die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) Ende Juni 2012 rückwirkend zum 30. September 2011 entstanden ist. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Burgenländischen Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.

Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 5 %.

Geschäftsbericht 2011/12 Inhalt

Kennzahlen Umschlag
Unternehmensprofil Umschlag
Vorwort 3
Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) 4
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
4
Organe der Gesellschaft 5
Energie Burgenland AG
Geschäftsentwicklung (Vorschau) 9
Lagebericht 11
Das Umfeld 11
Wirtschaftliche Entwicklung 14
Risikobericht 16
Ausblick 16
Jahresabschluss 2011/12 18
Bilanz 18
Gewinn- und Verlustrechnung 19
Entwicklung des Anlagevermögens 20
Anhang 20
Bestätigungsvermerk 24
Bericht des Aufsichtsrats 25
Die Aktie der Burgenland Holding AG 27
Gruppenstruktur 28
Vorschlag für die Ergebnisverwendung 29
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht 29

Vorwort des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre!

Die Burgenland Holding AG konnte im Geschäftsjahr 2011/12 trotz des nach wie vor herausfordernden marktund energiewirtschaftlichen Umfelds sowie der Unsicherheiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten ein gutes Ergebnis verzeichnen. Die Dividendenausschüttung der Beteiligungsgesellschaft BEWAG lag nach der Halbierung im Jahr 2010/11 wieder auf dem Niveau der Vorjahre.

Der Vorstand der Burgenland Holding AG wird daher der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011/12 eine Dividende in der Höhe von 2,15 Euro je Aktie vorschlagen.

Ende Juni 2012 wurden die beiden burgenländischen Gas- und Stromversorgungsunternehmen BEGAS und BEWAG rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert. Seit 29. September 2012 firmiert die Gesellschaft als Energie Burgenland AG und setzt in ihrer Unternehmensstrategie auf den Heimmarkt und ihr Kerngeschäft – die Erzeugung, Verteilung und den Vertrieb von Strom, Erdgas und Wärme sowie integrierte Energielösungen im Burgenland. Der Fokus liegt weiterhin auf dem Ausbau der Windenergie im Burgenland.

Die Burgenland Holding AG hat die Fusion unterstützend begleitet und rechnet aufgrund der zu erwartenden Synergien beider Unternehmen mit einer nachhaltigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des neuen burgenländischen Energieunternehmens im Interesse von Kunden, Mitarbeitern und Eigentümern, was sich auch langfristig positiv auf die Beteiligungserträge der Burgenland Holding AG auswirken sollte.

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands

Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen

Corporate Governance Kodex

Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit – neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung sowie der Satzung der Burgenland Holding AG – aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren nach einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die Burgenland Holding AG hat sich mit Wirkung zum 1. Juni 2006 dem Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom Jänner 2006 vollinhaltlich unterworfen. Die Fassung Jänner 2010 ist für die Burgenland Holding AG ab dem 1. Oktober 2010 verbindlich.

Der ÖCGK in der Fassung Jänner 2012 wurde für die Burgenland Holding AG ab 1. Oktober 2012 wirksam. Die Anpassung des ÖCGK an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich.

Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsennotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist öffentlich zu begründen. Für R-Regeln hingegen, die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen nicht zu begründen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der L- und C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen

Da die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt, sind keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Ziel der Gesellschaft ist es jedoch, bei der Besetzung in den Organen eine ausgewogene Verteilung zu erreichen, wobei bei Besetzung von offenen Stellen das Stellenbesetzungsgesetz zwingend anzuwenden ist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Aufsichtsratsmandate noch Vorstandsposten ausgeschrieben.

Abweichungen von C-Regeln

Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens werden folgende C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex von der Burgenland Holding AG nicht eingehalten:

Regel 16: Angesichts der Holdingfunktion der Gesellschaft und der damit einhergehenden kollegialen Führung, die bislang immer zu einstimmigen Beschlüssen geführt hat, ist die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden entbehrlich.

Regel 27: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen nicht hauptberuflichen Tätigkeit enthält die Vergütung des Vorstands lediglich fixe Bestandteile.

Regel 31: Die Offenlegung der Vergütung erfolgt nur für den gesamten Vorstand. Die Bestimmung des § 239 Abs. 1 Z 4 lit. a) UGB ist gemäß § 243b Abs. 2 Z 3 UGB iVm mit § 906 Abs. 24 UGB erst auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 begonnen haben, also für den Berichtszeitraum noch nicht relevant.

Regel 37: Vgl. Regel 16; die Diskussion über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement erfolgt mit dem Gesamtvorstand.

Regel 51: Die Vergütungen für den Aufsichtsrat werden als Gesamtsumme sowie in Prozentsätzen für den Vorsitzenden, seine beiden Stellvertreter und die sonstigen Mitglieder dargestellt. Diese Darstellung gibt ein klares Bild über die Vergütungssituation.

Regel 65, 66, 69 und 70: Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, findet die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards nicht statt. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Geboren 1972, Jurist, Leiter des Beteiligungsmanagements der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.

Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2016

Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Funktionen gemäß C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Mag. Nikolaus Sauer

Geboren 1969, Jurist, nach der Personal- und Legistiksektion des Bundeskanzleramts in leitenden Funktionen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ausübung der Funktion des leitenden Bediensteten beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.

Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2013

Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbaren Funktionen gemäß C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit
Regel 53
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Mitglied des Vorstands EVN AG ja
Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr (1953) seit 17.06.1998 Sprecher des Vorstands EVN AG ja
Stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsratsmitglied VERBUND AG
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Vorstandsdirektor VERBUND Hydro Power AG ja
Dr. Robert Dick (1971) seit 11.03.2011 Leiter Konzernfunktionen Controlling und Rechnungswesen
EVN AG ja
KommR Mag. Josef Kaltenbacher (1951) seit 23.04.2004 Aufsichtsratsvorsitzender Energie Burgenland AG ja
KommR Ing. Mag. Helmut Miksits (1947) seit 15.03.2010 Vorstandsdirektor i.R. WIENER STADTWERKE Holding AG ja
Dipl.-Ing. Werner Perz (1950) seit 18.03.2002 Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja
Dr. Felix Sawerthal (1954) seit 09.12.1996 Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG ja
Mag. Gerold Stagl (1960) seit 18.03.2002 Landesdirektor WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG ja

Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2012/13 beschließt.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied

    1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding AG oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
    1. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding AG gewesen ist;
    1. zur Burgenland Holding AG kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Burgenland Holding AG oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
    1. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding AG Aufsichtsratsmitglied ist;
    1. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
    1. kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle

Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.

Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand

Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Unternehmenssatzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln liefert auch der Österreichische Corporate Governance Kodex.

Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Berichtspflichten des Vorstands

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen auch Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.

Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2012 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus drei gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:

  • Der Kontrollausschuss (Prüfungsausschuss im Sinne § 92 AktG) war im Geschäftsjahr 2011/12 für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts der Gesellschaft zuständig. Weiters erstellt er einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers. Mit 1. Oktober 2009 wurden die Kompetenzen des Ausschusses wie gesetzlich vorgesehen formal erweitert.
  • Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung frei werdender Vorstandsmandate und befasst sich mit der Nachfolgeplanung. Weiters unterbreitet der Nominierungsausschuss der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate (Regel 42 ÖCGK).
  • Der Vergütungsausschuss befasst sich mit den Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern.

Alle drei Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Robert Dick und Dr. Felix Sawerthal.

Vergütungsbericht

Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen besteht keine Erfolgsbeteiligung des Vorstands. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion.

Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 8.760,40 Euro.

Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr wurde der zwischen der Burgenland Holding AG und der EVN AG bestehende Dienstleistungsvertrag betreffend die Durchführung von Verwaltungstätigkeiten (Rechnungswesen, Controlling, Finanzwesen, Management, Investor Relations, etc.) aktualisiert. Im Geschäftsjahr 2011/12 hat das jährliche Entgelt 98.133,00 Euro betragen.

Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13 TEUR festgelegt. Von diesem Betrag sind die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen und der verbleibende Betrag wird als Aufsichtsrats-Entschädigungen nach folgendem Schlüssel verteilt:

Auf den Vorsitzenden entfallen 25 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 218 Euro), auf seinen Stellvertreter 16,7 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 164 Euro) und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 8,3 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 109 Euro) dieses Pauschalbetrags.

Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2011/12 wurde der Burgenland Holding AG keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von einem Organmitglied gemeldet.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ab und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 23. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 23. März 2012 können auf der Webseite der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.

Emittenten-Compliance

In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen.

Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Im Geschäftsjahr 2011/12 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.

Eisenstadt, am 15. November 2012

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands

Energie Burgenland AG

Geschäftsentwicklung 2011/12 (Vorschau)1) 1. Oktober 2011 – 30. September 2012

Highlights

  • • Verschmelzung von BEWAG und BEGAS rückwirkend per 30. September 2011
  • • Umfirmierung von BEWAG auf Energie Burgenland AG – Marktauftritt mit 1. Oktober 2012
  • • Dividende der BEWAG wieder auf dem Niveau der vergangenen Jahre

Energieabsatz und -aufbringung

Im Geschäftsjahr 2011/12 wird der Strombezug der Energie Burgenland AG 1.228 GWh betragen, der Stromverkauf an Endkunden durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG wird mit 1.211 GWh in etwa 3,6 % niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (1. Oktober 2010 – 30. September 2011) liegen. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr wird die Netzabgabemenge um 1,2 % auf 1.658 GWh fallen.

Weiters wird im Geschäftsjahr 2011/12 der Gasbezug der Energie Burgenland AG 1.129 GWh betragen, der Gasverkauf an Endkunden durch die Energie Burgenland Erdgasvertrieb GmbH & Co KG wird mit 1.206 GWh in etwa 5 % niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (1. Oktober 2010 – 30. September 2011) liegen. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr wird die Netzabgabemenge um 1,5 % auf 2.265 GWh fallen.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland-Gruppe werden 303,5 Mio. Euro betragen und damit im Vergleich zur Vorjahresperiode um 21,9 % steigen. Dies ist im Wesentlichen auf die Erstkonsolidierung der BEGAS-Gruppe zurückzuführen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird voraussichtlich 20,5 Mio. Euro betragen.

Finanzlage

Der operative Cashflow in Höhe von 151,2 Mio. Euro wird 374,9 % über dem Vorjahreswert liegen. Dieser Anstieg ist vorrangig auf die Fusion von BEWAG und BEGAS und die Erstkonsolidierung der BEGAS-Gruppe zurückzuführen.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Zum 30. September 2012 wird die Bilanzsumme voraussichtlich 1.018,4 Mio. Euro betragen, wobei sich der Anteil des Anlagevermögens (808,5 Mio. Euro) am Gesamtvermögen auf 79,4 % belaufen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen wird 361,3 Mio. Euro und die Eigenkapitalquote in etwa 35,5 % betragen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 29,0 % ist insbesondere auf die Fusion von BEWAG und BEGAS und die folgende Aufwertung der BEGAS auf den Marktwert zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Baukostenzuschüsse und der Investitionszuschüsse (exklusive latenter Steuern) wird die Eigenkapitalquote 46,2 % betragen.

Ausblick

Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2012 (Geschäftsjahr 2011/12) noch nicht vor. Es werden daher Daten basierend auf einer Vorschaurechnung und aufbauend auf dem Quartalsabschluss zum 31. März 2012 präsentiert.

Im Geschäftsjahr 2012/13 wird die Integration der beiden fusionierten Gesellschaften vertieft. Weiters ist ein starker Ausbau im Bereich der Windenergie zu erwarten.

Energie Burgenland AG – Gruppe1)

2011/12
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.211,1
Netzabgabe (Strom) GWh 1.657,7
Gasverkauf GWh 1.206,4
Netzabgabe (Gas) GWh 2.264,6
Umsatzerlöse Mio. EUR 303,5
EGT Mio. EUR 20,5
Bilanzsumme Mio. EUR 1.018,4
Eigenkapital2) Mio. EUR 361,3
Cashflow aus dem Ergebnis Mio. EUR 190,1

1) Aufgrund der Verschmelzung von BEGAS auf BEWAG Ende Juni 2012 sind keine vergleichbaren Vergangenheitswerte verfügbar.

2) Eigenkapital inkl. unversteuerter Rücklagen.

1) Die Informationen über den Geschäftsverlauf beziehen sich auf eine Vorschau auf den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011/12 der Energie Burgenland AG zum 30. September 2012, basierend auf dem Quartalsabschluss zum 31. März 2012 (sechs Monate Ist-Zahlen und sechs Monate Plan-Zahlen).

Die Vergleichbarkeit der Zahlen ist insoweit eingeschränkt, als sich der Konsolidierungskreis durch die Verschmelzung von BEWAG und BEGAS zur Energie Burgenland AG wesentlich verändert hat.

Lagebericht Das Umfeld

Rechtliches Umfeld

Internationale Klimapolitik

Im Dezember 2011 fand in Durban, Südafrika, die 17. UNO-Klimakonferenz statt, bei der sich die Teilnehmerstaaten auf die Erstellung zweier Abkommen einigen konnten. Zum einen wurde beschlossen, dass ein rechtliches Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll, das mit Dezember 2012 ausläuft, erst bei der nächsten Klimakonferenz in Katar Ende 2012 festgelegt werden soll. Die neue, zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls soll von 2013 bis 2020 gelten. Die beteiligten Staaten werden verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 % bis 40 % im Vergleich zum Niveau von 1990 zu reduzieren. Zum anderen hat die Europäische Union (EU) ihren Fahrplan zum Weltklimavertrag durchgesetzt, der die derzeit nicht am Kyoto-Protokoll teilnehmenden Staaten – USA, China und Indien – ebenfalls in die Verpflichtung miteinbezieht. Das Abkommen soll bis 2015 erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten. Ziel des Vertrags wird es sein, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf 1,5 bzw. maximal 2,0 Grad Celsius zu begrenzen.

Der Grüne Klimafonds, der bereits in der 16. UNO-Klimakonferenz Ende 2011 in Mexiko beschlossen wurde, soll dazu beitragen, ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für die Entwicklungsländer bereitzustellen, damit sie sich an die Folgen des Klimawandels anpassen können.

Europäische Energiepolitik

In der Energiepolitik der EU standen während des Berichtszeitraums zwei Themen im Fokus: die Transparenz im Energiegroßhandel und die Steigerung der Energieeffizienz.

Transparenz im Energiegroßhandel: Am 28. Dezember 2011 trat die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiemarkts (REMIT) in Kraft. Sie soll gewährleisten, dass die Preise auf den Energiegroßhandelsmärkten durch ein faires, auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage gebildet werden. Vor allem sollen unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch verhindert werden. Personen, die über Insider-Informationen bezüglich des Energiegroßhandelsmarkts verfügen, ist es seit dem 28. Dezember 2011 untersagt, diese zu nutzen. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass ausgewählte Informationen – beispielsweise über die Kapazitätsauslastung und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, über den Verbrauch oder über die Übertragung von Strom und Erdgas – zu veröffentlichen sind. Da die Verflochtenheit der Märkte eine grenzüberschreitende Marktüberwachung erfordert, wird durch diese Verordnung sowohl der Europäischen Energieregulierungsagentur ACER als auch den nationalen Regulierungsbehörden eine zentrale Rolle übertragen.

EU-Energieeffizienz-Richtlinie: Am 14. Juni 2012 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf neue verbindliche Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken. Mithilfe dieser Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten jährlich Energieeinsparungen im Ausmaß von mindestens 1,5 % realisieren – in Ausnahmefällen darf das jährliche Energieeinsparungsziel auf 1,1 % reduziert werden. Enthalten ist eine Reihe wichtiger Maßnahmen, die in konkreten Energieeinsparungen resultieren sollen (z. B. Sanierung von jährlich 3,0 % der öffentlichen Regierungsgebäude). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sich nationale Energiesparziele zu setzen. Um die Energieeffizienz-Richtlinie Ende 2012 in Kraft zu setzen, ist die Zustimmung des Europäischen Rats erforderlich. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten voraussichtlich 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu transformieren.

EU-Emissionshandelssystem: Die EU-Klimaschutzkommission arbeitet derzeit an Vorschlägen für eine zeitliche Verschiebung von CO2-Auktionen, bei denen in der dritten Handelsperiode (2013–2020) nicht gratis zugeteilte CO2- Emissionszertifikate in das Emissionshandelssystem (ETS) integriert werden. Dabei ist geplant, zu Beginn der dritten Handelsperiode (2013–2015) eine noch zu bestimmende Menge an CO2-Emissionszertifikaten zurückzuhalten und diese erst später gegen Ende der dritten Handelsperiode (2018–2020) in den Markt zu bringen. Somit bliebe in der dritten Handelsperiode das Gesamtvolumen der Zertifikate zwar gleich, jedoch kommt es zu einer Verschiebung von Versteigerungsmengen in Richtung 2020. In Diskussion sind 400 Mio. bis zu 1,2 Mrd. CO2-Emissionszertifikate. Zum Vergleich: Der Gesamtausstoß aller Anlagen im Emissionshandelssystem beträgt jährlich ca. 1,8 Mrd. Tonnen CO2.

Durch diese Maßnahme erhofft sich die EU-Kommission, dem Überschuss an CO2-Emissionszertifikaten aus der zweiten Handelsperiode und den damit verbundenen derzeit niedrigen Preisen entgegenwirken zu können. Sie vertritt die Ansicht, dass der derzeitige Preis für CO2-Emissionszertifikate nicht ausreichend Anreize gibt, um Investitionen in CO2-emissionsarme Technologien zu tätigen.

In Ergänzung zur Änderung der bestehenden CO2-Auktionsverordnung der ETS-Richtlinie legt die Kommission bereits jetzt ein Dokument vor, in dem sie den ersten Schritt aufzeigt, wie in das ETS-Regelwerk nachträglich eingegriffen werden soll. Kritisch ist, dass dieser Entwurf die Möglichkeit bietet, jederzeit CO2-Emissionszertifikate aus dem Markt zu nehmen, jedoch offen lässt, ob und wann diese wieder in das System zurückgeführt werden. Bis Ende 2012 ist mit einem konkreten Legislativvorschlag durch die EU-Kommission zu rechnen.

Energiepolitisches Umfeld in Österreich

Stromkennzeichnungsverordnung: Am 14. September 2011 wurde die neue Stromkennzeichnungsverordnung des österreichischen Regulators (E-Control) veröffentlicht, die seit 1. Jänner 2012 rechtlich verbindlich ist. Die Verordnung schreibt vor, dass auf Stromrechnungen sowie in Werbe- und Informationsmaterial für Strom neben einer prozentuellen Aufschlüsselung der Primärenergieträger auch die Herkunftsländer anzugeben sind, wodurch dem Endverbraucher eine Bewertung der gelieferten Elektrizität ermöglicht wird.

Die beiden Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Global 2000 haben von Juli bis September 2011 den Strommix österreichischer Energieversorgungsunternehmen einem Atomstrom-Check unterzogen. Das Beteiligungsunternehmen BEWAG gehört zu jenen Stromanbietern, die glaubhaft nachweisen konnten, keinen Atomstrom im Angebot zu haben. Weitere Details zum Atomstrom-Check 2011 finden sich unter www.greenpeace.org/austria/de unter Themen > Atom.

Gaswirtschaftsgesetz: Am 19. Oktober 2011 wurde das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) im Nationalrat beschlossen, wodurch das dritte EU-Energiebinnenmarktpaket vollständig in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Es verfolgt das Ziel einer höheren Liquidität zur Wettbewerbsbelebung. Die Novelle stärkt die Rechte von Haushalten und Gewerbebetrieben, erhöht die Versorgungssicherheit durch klare Rahmenbedingungen für Investitionen und schafft die gesetzliche Basis für die Einführung von Smart Metern. Zudem ist die Entflechtung der Fernleitungsbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens ein zentrales Ziel, das der Förderung des Wettbewerbs dienen soll. Die Systemnutzungsentgelte gewährleisten eine angemessene Vergütung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und für neue Investitionen in das Gasnetz.

Am 25. Mai 2012 wurde die Verordnung der E-Control zur Neugestaltung des Netzzugangs für den österreichischen Gasmarkt beschlossen. Das neue Entry-Exit-Marktmodell sowie die Umstellung der Tarife werden am 1. Jänner 2013 umgesetzt.

Verordnungen zu intelligenten Messgeräten für Strom: Am 25. Oktober 2011 wurden die technischen Mindestanforderungen an die neuen Stromzähler (Smart Meter) per Verordnung der E-Control festgelegt. Die Messung und Speicherung von Zählerständen, die Speicherdauer der erfassten Daten sowie die Häufigkeit der Ausgabe der Daten an den Netzbetreiber wurden definiert. Der Grundstein für die Markteinführung von Smart Metering wurde damit gelegt. Nach der Begutachtung der Verordnung der E-Control erließ das Wirtschaftsministerium am 24. April 2012 die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung. Diese regelt den Ausbauplan der intelligenten Stromzähler in Stufen von 2015 bis 2019. Bis Ende 2015 soll jeder Netzbetreiber mindestens 10 %, bis Ende 2017 mindestens 70 % und, im Rahmen der technischen Machbarkeit, bis Ende 2019 mindestens 95 % der an sein Netz angeschlossenen Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausstatten. Der Austausch des Zählers durch die Netzbetreiber soll grundsätzlich über das Messentgelt abgedeckt werden, das von der unabhängigen Regulierungskommission festgelegt wird.

Bisher wurden in Österreich knapp 200.000 der rund 5,7 Mio. Zähler auf Smart Meter umgerüstet. Aus einer Studie von PricewaterhouseCoopers vom Juni 2010 geht hervor, dass in einem Modellzeitraum von 15 Jahren ein Nettokostenvorteil von über 1 Mrd. Euro für Endverbraucher erzielt werden kann. Laut dieser Analyse könnte der Verbrauch in allen Kundengruppen durch Smart Meter um durchschnittlich rund 3,5 % pro Jahr reduziert werden.

Ökostromgesetz 2012: Dieses trat am 1. Juli 2012 mit dem Ziel in Kraft, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Österreich zu steigern und dadurch die Abhängigkeit von importiertem Atomstrom bis 2015 zu beseitigen. Für den Zeitraum 2010 bis 2020 wurden folgende Ausbauziele festgelegt: 1.000 MW Wasserkraft, 2.000 MW Windkraft, 200 MW Biomasse und Biogas sowie 1.200 MW Photovoltaik. Die jährliche Förderung in Form von subventionierten Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen wurde für neue Ökostromprojekte von 21,0 Mio. Euro auf 50,0 Mio. Euro angehoben. Dieser Betrag sinkt innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten um 1 Mio. Euro pro Kalenderjahr. Das Vorhaben wird über zwei Arten von steuerähnlichen Abgaben (Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag) finanziert, die durch die Netzbetreiber bei den Endverbrauchern einzuheben sind. Über dieses neue Finanzierungsmodell soll sichergestellt werden, dass der Wirtschafts- und Produktionsstandort Österreich nicht in unangemessener Weise benachteiligt wird.

Das neue Emissionszertifikategesetz (EZG 2011): Dieses wurde im Oktober 2011 verabschiedet. Das Gesetz setzt die EU-Emissionshandelsrichtlinie 2009 in nationales Recht um und regelt somit den Emissionshandel im Zeitraum 2013 bis 2020 (dritte Handelsperiode). Ab 2013 ist keine Gratiszuteilung von CO2-Emissionszertifikaten für die Stromerzeugung vorgesehen. Sämtliche Zertifikate sind sodann im Rahmen des Emissionshandelssystems zu ersteigern. In der Berichtsperiode lag der Preis für CO2-Emissionszertifikate im Durchschnitt bei 7,9 Euro pro Tonne (Vorjahr: 14,8 Euro pro Tonne).

Regulierungssystem für Strom und Gasnetze: Für Stromnetze wurde Anfang 2006 ein vierjähriges, für Gasnetze Anfang 2008 ein fünfjähriges Anreizregulierungssystem auf einheitlicher Basis eingeführt. Die derzeit gültige Anreizregulierung für Gasverteilnetzbetreiber erstreckt sich über zwei Regulierungsperioden zu je fünf Jahren, wobei die erste Periode mit 31. Dezember 2012 endet. Die Regulierungsbehörde hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Netzbetreibern ein Konsultationspapier zur Ausgestaltung der zweiten Regulierungsperiode – beginnend mit 1. Januar 2013 – unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) erarbeitet. Dieses Konsultationspapier soll die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage und Planungssicherheit der regulierten Unternehmen sowie die allgemeine Akzeptanz und Stabilität des Regulierungssystems sicherstellen.

Wirtschaftliches Umfeld

Nach einer kurzen Belebung zu Beginn des Jahres hat sich die Dynamik der Weltkonjunktur im Frühjahr 2012 spürbar verlangsamt. Die meisten großen Industrie- und Schwellenländer waren von dieser Entwicklung in unterschiedlicher Intensität betroffen. Die Vertrauens- und Schuldenkrise in den Euro-Ländern ist dafür nur teilweise verantwortlich. Auch zahlreiche Industrieländer außerhalb des Euroraums sind in einem hohen Maße von makroökonomischen Ungleichgewichten geprägt. In einigen Schwellenländern sind zuletzt interne wirtschaftliche Probleme und politische Fragestellungen deutlicher in den Vordergrund getreten als zuvor.

Im aktuellen Umfeld sind Prognosen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Europas deshalb mit gebührender Sorgfalt zu beurteilen. Auf Gesamtebene der Europäischen Union (EU) wird für 2012 kein Wachstum mehr erwartet, wobei innerhalb der Eurozone weiterhin große konjunkturelle Unterschiede bestehen. Vor allem in Süd- und Südosteuropa werden die Staatsschuldenkrise und die damit verbundenen Sparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte weiterhin das Wirtschaftsklima belasten. Die Prognosen für das Gesamtjahr 2012 gehen für die EU von einem BIP-Rückgang in Höhe von 0,5 % aus, nach einem Wachstum um 1,5 % im Jahr 2011. Das erwartete Abklingen der Vertrauenskrise und die weiterhin expansive Geldpolitik sollen sich durch eine leichte Erholung der Wirtschaft in der EU im Jahr 2013 und einen prognostizierten BIP-Anstieg um bis zu 0,3 % auswirken.

Für Österreich wurden die Erwartungen für das Jahr 2012 seit dem Frühjahr deutlich nach unten revidiert. Während die Prognose des Wirtschaftsforschungsinstituts (wifo) mit einem Plus von 0,6 % aufgrund fehlender Reformen das niedrigste Wirtschaftswachstum seit den 1980er Jahren annimmt, erwartet das Institut für Höhere Studien (IHS) ein Wachstum von 0,8 %. Für 2013 errechnet das wifo ein BIP-Wachstum von rund 1 % und das IHS von 1,3 %.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nehmen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG. Die Witterung wirkt sich vor allem auf den Energieverbrauch der Haushalte, insbesondere auf deren Gas- und Wärmenachfrage, aus. Die Energienachfrage von Industrieunternehmen wird hingegen vorwiegend von deren Absatzentwicklung und damit von der Gesamtwirtschaftslage bestimmt.

Zwischen 1. Oktober 2011 und 30. Juni 2012 lag der Stromverbrauch Österreichs mit 53 TWh um 0,6 % über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ist vor allem auf die leichte konjunkturelle Erholung der ersten beiden Quartale 2012 zurückzuführen. Der Gasverbrauch sank hingegen um 4,1 % auf 81,5 TWh. Diese Entwicklung wird mit der wärmeren Witterung vor allem zwischen Oktober und Dezember 2011, wo die Durchschnittstemperaturen um 1,5 Grad Celsius über dem Vorjahreswert lagen, erklärt.

Die für die Berichtsperiode geltenden Terminpreise für Grundbzw. Spitzenlaststrom stiegen aufgrund der positiven Konjunkturerwartungen für 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 % bzw. 4,6 %. Die europäischen Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom lagen hingegen in der Berichtsperiode trotz des anhaltend hohen Niveaus der Primärenergiepreise um 13,8 % bzw. 11,3 % unter den Vorjahreswerten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf den höheren Beitrag erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung und die konjunkturbedingt geringere Nachfrage für Strom.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erfolgt die Energiebeschaffung regelmäßig im Vorhinein auf Termin, weswegen die Preise auf den Terminmärkten wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG nehmen.

Auf Eurobasis lag der Durchschnittspreis für das in Europa als Referenz geltende Rohöl Brent im Geschäftsjahr 2011/12, im Wesentlichen aufgrund der nach wie vor starken Nachfrage in Asien sowie der anhaltenden Konflikte zwischen dem Iran und den westlichen Industriestaaten, um 13,9 % über dem Vorjahreswert. Die zum Großteil an den Rohölpreis gekoppelten Gaspreise für Österreich notierten trotz einer Gaspreisrevision mit 28,3 Euro pro MWh um 10,6 % über dem Vorjahreswert.

Burgenland Holding AG

Wirtschaftliche Entwicklung 1. Oktober 2011 – 30. September 2012

Highlights

  • • Fusion der burgenländischen Energieversorger BEGAS und BEWAG abgeschlossen
  • • Beteiligungserträge nach Reduktion im Geschäftsjahr 2010/11 wieder auf dem Niveau der Vorjahre
  • • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende 2,15 Euro je Aktie

Ertragslage

Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von den Dividenden der beiden Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS bestimmt, die Ende Juni 2012 rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert wurden und seit 29. September 2012 unter Energie Burgenland AG firmieren.

Im Geschäftsjahr 2011/12 konnte die Burgenland Holding AG ihren Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr um 72,2 % auf 6,2 Mio. Euro erhöhen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Dividendenausschüttung der BEWAG in Höhe von 5,4 Mio. Euro zurückzuführen, die nach der Halbierung auf 2,7 Mio. Euro im Jahr 2010/11 wieder auf dem Niveau der Vorjahre liegt.

Insgesamt sind der Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2011/12 Beteiligungserträge in der Höhe von 6,5 Mio. Euro (2010/11: 3,8 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der BEWAG setzen sich diese aus den Ausschüttungen der BEGAS für das Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie der CEESEG AG in Höhe von 0,05 Mio. Euro zusammen.

In der Berichtsperiode hat die Burgenland Holding AG Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,02 Mio. Euro (Vorjahr: 0,03 Mio. Euro) erhalten. Dieser Rückgang ist vor allem mit einem im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Zinsniveau zu begründen.

Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011/12 eine Dividende in der Höhe von 2,15 Euro pro Aktie, das sind in Summe 6,45 Mio. Euro, an die Aktionäre auszuschütten.

Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur

Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2011/12 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 76,6 Mio. Euro um 4,1 % über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2012 beträgt 99,8 %.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Beschluss der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 1999 neu eingeteilt. Es beträgt nunmehr 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse.

Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist zu über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 5 % und befinden sich im Streubesitz.

Es existieren im Grundkapital keine Beschränkungen betreffend Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien.

Die Mitglieder des Vorstands haben keine erweiterten Befugnisse betreffend der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

Im Zuge der Umstrukturierung der Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS hat die Burgenland Holding AG einen Syndikatsvertrag mit der Burgenländischen Landesholding GmbH abgeschlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.

2011/12 2010/11 Veränderung
in %
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) Mio. EUR 6,3 3,6 75,0
Beteiligungserträge Mio. EUR 6,5 3,8 71,1
Jahresüberschuss Mio. EUR 6,2 3,6 72,2
Bilanzsumme Mio. EUR 76,6 73,6 4,1
Anlagevermögen Mio. EUR 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Mio. EUR 5,2 2,3 126,1
Eigenkapital Mio. EUR 76,4 73,6 3,8
Fremdkapital Mio. EUR 0,1 0,0

Burgenland Holding AG – Kennzahlen

Das Geschäftsjahr 2011/12

Kennzahlen zur Ertragslage

TEUR 2011/12 2010/11 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen EGT + 6.253 3.632 2.621 72,2
und Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB

Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG auch im Geschäftsjahr 2011/12 keine Umsatzerlöse verzeichnet.

2011/12 2010/11 Veränderung
in %
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität EGT / durchschnittliches Eigenkapital 8,3 % 4,8 % 3,5
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern /
durchschnittliches Gesamtkapital 8,3 % 4,8 % 3,5

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

2011/12 2010/11 Veränderung Veränderung
TEUR absolut in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen –
Langfristiges Umlaufvermögen
= Kurzfristiges Umlaufvermögen –
Kurzfristiges Fremdkapital
5.090 2.292 2.798 122,1
Eigenkapitalquote = Nettoumlaufvermögen
Eigenkapital / Gesamtkapital
99,8 % 99,9 % –0,1

Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2012 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Ausschüttung der BEWAG beträchtlich über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung / Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.

Geldflussrechnung

2011/12 Veränderung
absolut in %
6.365 3.613 2.752 76,2
0 0
–3.450 –6.450 3.000 46,5
2.915 –2.837 5.752
2010/11 Veränderung

(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand aus dem Konzern-Cash Pooling)

Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 6,2 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 6,4 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.

Umweltschutz

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt, spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle.

Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.

Zweigniederlassungen

Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird in SAP-FI geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.

Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin erhöhtes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Bei der Organisation des Risikomanagements der Gruppe wird daher auf das Beteiligungscontrolling besonders Wert gelegt.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft statt.

Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.

Ausblick

Ende Juni 2012 wurden die beiden burgenländischen Gas- und Stromversorgungsunternehmen BEGAS und BEWAG rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert. Seit 29. September 2012 firmiert die Gesellschaft als Energie Burgenland AG. Die Gesellschaft wird die Geschäftsbereiche Erzeugung, Netze und Technik sowie Vertrieb und Service umfassen. Die Burgenland Holding AG hat die Fusion begleitet und unterstützt und rechnet aufgrund der zu erwartenden Synergien beider Unternehmen mit einer nachhaltigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, was sich auch langfristig positiv auf die Beteiligungserträge auswirken sollte.

Im Hinblick auf das prognostizierte/vorläufige Jahresergebnis 2011/12 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2012/13 Beteiligungserträge auf Vorjahresniveau erwartet.

Eisenstadt, am 15. November 2012 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands

Jahresabschluss 2011/12

Bilanz zum 30. September 2012

(Vorjahresvergleich zum 30. September 2011)

Aktiva

30.09.2012
EUR
30.09.2011
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 5.178.000,00 2.265
2. Sonstige Forderungen 36.647,43 38
5.214.647,43 2.303
II. Guthaben bei Kreditinstituten 8.240,42 6
5.222.887,85 2.309
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.775,00 2
Summe Aktiva 76.550.943,65 73.636
Passiva
30.09.2012 30.09.2011
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.482.000,00 4.682
IV. Bilanzgewinn 6.450.177,71 3.451
davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 769,87 1
76.418.551,04 73.619
B. Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 875,00 1
II. Sonstige Rückstellungen 12.667,91 15
13.542,91 16
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.090,10 1
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 117.759,60 0
118.849,70 1
Summe Passiva 76.550.943,65 73.636

Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Oktober 2011 – 30. September 2012

(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2010 – 30. September 2011)

2011/12
EUR
2010/11
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge:
a) Übrige 277,86 0
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen:
a) Steuern –848,80 –1
b) Übrige –297.865,74 –234
–298.714,54 –235
3. Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) –298.436,68 –235
4. Erträge aus Beteiligungen 6.535.156,86 3.838
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0)
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.288,39 31
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 16.095,25; (Vorjahr: TEUR 30)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –100,98 –1
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 100,98; (Vorjahr: TEUR 1)
7. Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) 6.551.344,27 3.867
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) 6.252.907,59 3.633
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –3.499,75 –4
10. Jahresüberschuss 6.249.407,84 3.629
11. Dotierung/Auflösung von Gewinnrücklagen 200.000,00 –180
12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 769.87 1
13. Bilanzgewinn 6.450.177,71 3.451

Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel

EUR Anschaffungswert
01.10.2011
Zugang Zugang/
Abgang durch
Verschmelzung
Abgang Umbuchung
I.
Finanzanlagen
Energie Burgenland AG
(vormals: BEWAG) 54.504.625,63 0,00 15.713.177,85 0,00 0,00
BEGAS 15.713.177,85 0,00 –15.713.177,85 0,00 0,00
CEESEG AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 0,00

Anhang Allgemeines

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.

Gemäß § 221 Abs 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.

Anlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Rückstellungen

In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

70.217.803,48
54.504.625,63
0,00
0,00
15.713.177,85
0,00
1.107.477,32
1.107.477,32
0,00
71.325.280,80
71.325.280,80
0,00
Restbuchwert
30.09.2012
Wertberichtigung
30.09.2012
Anschaffungswert
30.09.2012
0,00 70.217.803,48
0,00 0,00
0,00 1.107.477,32
0,00 71.325.280,80
71.325.280,80
0,00
71.325.280,80 0,00 71.325.280,80

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Entwicklung

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Beteiligungen

Name und Sitz Höhe der
Beteiligung gesamt
in %
(gem. § 224 (3) UGB)
TEUR
Eigenkapital Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
TEUR
Stichtag
Energie Burgenland AG (vormals: BEWAG)
(Sitz: Eisenstadt)
49,00 166.892,0 11.521,4 30.09.2011
BEGAS
(Sitz: Eisenstadt)
49,00 67.362,1 –10.671,8 30.09.2011
CEESEG AG
(Sitz: Wien)
0,99 310.024,5 12.890,4 31.12.2011

Ende Juni 2012 wurden die beiden burgenländischen Gas- und Stromversorgungsunternehmen BEGAS und BEWAG rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert. Am 29. September 2012 wurde die Umfirmierung in Energie Burgenland AG im Firmenbuch eingetragen.

Forderungen

Aufgliederung
(Angaben zum Vorjahr in Klammern)
TEUR
laut Bilanz davon Restlaufzeit
von mehr als
einem Jahr
davon
wechselmäßig
verbrieft
Pauschalwert-
berichtigung
Forderungen gegenüber 5.178,0 0,0 0,0 0,0
verbundenen Unternehmen (2.265,0) (0,0) (0,0) (0,0)
Sonstige Forderungen und 36,6 0,0 0,0 0,0
Vermögensgegenstände (38,4) (0,0) (0,0) (0,0)
Gesamt laufendes Jahr
Gesamt Vorjahr
5.214,6
(2.303,4)
0,0
(0,0)
0,0
(0,0)
0,0
(0,0)

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zur Gänze aus Verrechnungskonten von täglich fälligen Geldern.

Die Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer sowie Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt zusammen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 2.775,00 Euro (Vorjahr: TEUR 1,7) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.

Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde mit Beschluss der 10. ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 1999 neu eingeteilt. Es beträgt nunmehr 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Bezeichnung
TEUR
Stand per
30.09.2012
Stand per
30.09.2011
Aufsichtsratsvergütungen 6,3 8,7
Prüfung und Rechtsberatung 6,4 6,4

Verbindlichkeiten

Aufgliederung
(Angaben zum Vorjahr in Klammer)
TEUR
laut Bilanz davon Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr
Verbindlichkeiten aus 1,1 1,1 0,0
Lieferungen und Leistungen (1,4) (1,4) (0,0)
Verbindlichkeiten gegenüber 117,7 117,7 0,0
verbundenen Unternehmen (0,0) (0,0) (0,0)
Gesamt laufendes Jahr
Gesamt Vorjahr
118,8
(1,4)
118,8
(1,4)
0,0
(0,0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zur Gänze aus Lieferungen und Leistungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG (vormals BEWAG) für das Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von 5.394.593,46 Euro (Vorjahr: TEUR 2.697,3) sowie der BEGAS für das Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von 1.094.588,40 Euro (Vorjahr: TEUR 1.094,6) ausgewiesen. Seitens der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2011 eine Ausschüttung in Höhe von 45.975,00 Euro (Vorjahr: TEUR 46,0).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird unter anderem die Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 3.500,00 Euro (Vorjahr: TEUR 3,5) ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Dr. Klaus Kohlhuber, LL.M. Mag. Nikolaus Sauer

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 8.760,40 Euro (Vorjahr: TEUR 4,4).

Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) DI Dr. Peter Layr (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Dr. Robert Dick Mag. Josef Kaltenbacher Ing. Mag. Helmut Miksits DI Werner Perz Dr. Felix Sawerthal Mag. Gerold Stagl

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 15,5 (Vorjahr: TEUR 10,9) ausbezahlt. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Sonstige Erläuterungen

Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.

Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN 72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Mit der Energie Burgenland AG (vormals BEWAG) besteht eine wechselseitige Beteiligung iSd § 240 Z 9 UGB.

Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, die Schutzklausel gemäß § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.

Eisenstadt, am 15. November 2012 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bericht zum Jahresabschluss

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der

Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt,

für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30. September 2012, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2012 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2012 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.

Wien, am 15. November 2012

KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer

ppa MMag. Angelika Vogler Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats an die 24. ordentliche Hauptversammlung

Das Geschäftsjahr der Burgenland Holding AG war von der Umstrukturierung der Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS geprägt. In diesem Prozess war es für Vorstand und Aufsichtsrat entscheidend, die Interessen der Burgenland Holding AG zu wahren. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Eigentümer der beiden burgenländischen Energieversorger konnte die Zusammenführung der Unternehmen erfolgreich abgewickelt werden.

Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der Burgenland Holding AG im Rahmen seiner Verantwortung aktiv begleitet und durch eine erhöhte Anzahl an Sitzungen Rechnung getragen. Er hat im Berichtszeitraum in sechs Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.

Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.

Österreichischer Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, den der Aufsichtsrat in der Fassung Jänner 2012 für die Burgenland Holding AG ab dem Geschäftsjahr 2012/13 in Kraft gesetzt hat. Die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.

Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Dies erfolgte anhand eines Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.

Gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Kontrollausschuss (entspricht dem Prüfungsausschuss gemäß § 92 AktG), einen Nominierungsausschuss sowie einen Vergütungsausschuss eingerichtet.

Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie über seine Vergütung und die Leitlinien, die sich der Aufsichtsrat zur Sicherstellung seiner Unabhängigkeit gesetzt hat, sind dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/12 vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 bestellte KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2012 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nach Prüfung und Erörterung im Kontrollausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2012 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2012 gemäß § 96 Abs. 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.

Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2011/12 geleistete Arbeit aus.

Eisenstadt, 11. Dezember 2012

Für den Aufsichtsrat

Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA

Die Aktie der Burgenland Holding AG

Die internationalen Kapitalmärkte waren in der Berichtsperiode von den Entwicklungen hinsichtlich Staatsschulden im Euroraum und dem schwindenden Vertrauen der Finanzmärkte und somit hoher Volatilitäten geprägt. Noch im ersten Quartal 2012 verminderten die Einigung auf ein Rettungspaket für Griechenland und die leicht besseren Konjunkturaussichten die Volatilität der Aktienmärkte und führten zu einem positiven Trend an den internationalen Börsen. Im zweiten Quartal 2012 hingegen reagierten die Kapitalmärkte auf die zunehmende Staatsschuldenkrise in Spanien mit starken Kurskorrekturen. Im dritten Quartal 2012 konnten wiederum Kursanstiege an den internationalen Aktienmärkten beobachtet werden.

Nachdem im ersten Quartal 2012 der Leitzinssatz auf dem Niveau von 1,0 % belassen wurde, senkte die Europäische Zentralbank im Juli 2012 die Leitzinsen aufgrund verstärkter Abwärtsrisiken für die Konjunktur und der niedrigen Inflationsrisiken auf 0,75 %. Seither erfolgte keine Veränderung und es sind aktuell auch keine weiteren Schritte absehbar.

Der deutsche Leitindex DAX hat von der stabilen Konjunkturentwicklung Deutschlands profitiert und konnte von Oktober 2011 bis September 2012 um 31,1 % zulegen. Der Wiener Leitindex ATX hat sich moderater entwickelt und 7,3 % an Wert gewonnen. Der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex Dow Jones Euro Stoxx Utilities zeigte sich hingegen aufgrund der niedrigen Strompreise, leicht rückläufigen Nachfrage und Konjunkturunsicherheiten schwach und musste einen Verlust von 9,1 % hinnehmen. Die Aktie der Burgenland Holding AG hat in der Berichtsperiode 6,2 % an Wert gewonnen. Ihr Schlusskurs per Ende September 2012 betrug 34,00 Euro und die Marktkapitalisierung 102 Mio. Euro. Die Gewichtung im Wiener Börse Index (WBI) lag per 30. September 2012 bei 0,14 %.

Für das Geschäftsjahr 2011/12 wird der Vorstand der Hauptversammlung eine Dividende von 2,15 Euro je Aktie vorschlagen.

Informationen für Anleger

Aktienperformance 2011/12 2010/11 2009/10
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 21 18 14
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,18 0,19 0,14
Höchstkurs EUR 41,00 49,00 55,00
Tiefstkurs EUR 29,03 32,00 34,40
Kurs per ultimo September EUR 34,00 32,02 40,01
Marktkapitalisierung per ultimo September Mio. EUR 102 96 120
Gewichtung im WBI per ultimo September % 0,14 0,14 0,15
Dividende pro Aktie EUR 2,151) 1,15 2,15

1) Vorschlag an die Hauptversammlung.

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

Burgenland Holding AG Gruppenstruktur

49 % Energie Burgenland AG

Beteiligungen der Energie Burgenland AG per 30. September 2012

  • 100 % Netz Burgenland Strom GmbH
  • 199 % Netz Burgenland Erdgas GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG
  • 100 % Energie Burgenland Vertrieb Erdgas GmbH & Co KG
  • 100 % BEWAG Wärme & Service GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Windkraft GmbH
  • 55,2 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs
  • GmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
  • 40 % MMW Potzneusiedl GmbH
  • 100 % Multi Megawatt Zwei GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Green Power GmbH 100 % Pannon Szél-erö Szolgáltató Kft.
  • (Budapest, Ungarn) 100 % WIBE – Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
  • 1 % BWP Bystrický Wind Power s.r.o. (Bratislava, Slowakei)
  • 1 % Energowind RO s.r.l.
  • (Bistrita Nasaud, Rumänien) 100 % Energowind Negresti s.r.l.
  • (Bistrita Nasaud, Rumänien)
  • 99 % BWP Bystrický Wind Power s.r.o. (Bratislava, Slowakei)
  • 99 % Energowind RO s.r.l. (Bistrita Nasaud, Rumänien)
  • 76 % VENTUS POLSKA Sp.z o.o. (Warschau, Polen)
  • 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
  • 50 % IWBF Internationale Windpark beteiligungs- und Finanzierungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)

  • 50 % SWP s.r.o. (Bratislava, Slowakei)

  • 50 % PSW Polska Sila Wiatru Sp. z o.o.
  • (Warschau, Polen)
  • 50 % WSW Warminska Sila Wiatru s.r.o. (Warschau, Polen)
  • 25 % TWP Torremaggiore Wind Power s.r.l. (Mailand, Italien)
  • 100 % Austrian Biomass Power GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Biomasse GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Biomasse GmbH & Co KG
  • 100 % Best Energy GmbH
  • 1 % Netz Burgenland Erdgas GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Geoservice GmbH
  • 100 % PEW Technik + Service GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Konzernclearing GmbH
  • 100 % BEGAS Asset Management GmbH
  • 100 % RVH Reststoffverwertungs GmbH
  • 100 % IGM Industrie- und Gewerbepark Mittelburgenland Erwerbs-, Erschließungs- und Errichtungs-Gesellschaft m.b.H.
  • 100 % Energie Burgenland Service GmbH
  • 51 % Eisenstadt e-mobilisiert GmbH
  • 49 % Bioenergie Burgenland Service GmbH
  • 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH
  • 33,30 % Windpark Mittelburgenland GmbH
  • 10 % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
  • 10 % e&t Energie Handelsgesellschaft m.b.H.
  • 4,57 % Vereinigte Telekom Österreich Beteiligungs GmbH
  • 2,73 % EconGas GmbH
  • 2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG
  • 0,44 % AGCS Power Clearing and Settlement AG
  • 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
  • 1 % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH & Co KG

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 6.450.177,71 Euro eine Dividende in Höhe von 2,15 Euro pro Aktie, das sind 6.450.000,00 Euro auszuschütten und den restlichen Gewinn von 177,71 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht

gemäß § 82 Abs. (4) Z 3 BörseG

Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt,

Eisenstadt, am 15. November 2012

dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands

Burgenland Holding AG

Unternehmenskalender 2012/131)

Ergebnis 1. Quartal 2012/13 07.02.2013
Hauptversammlung 22.03.2013
Ex-Dividendentag 28.03.2013
Dividendenzahltag 05.04.2013
Ergebnis 1. Halbjahr 2012/13 28.05.2013
Ergebnis 1.–3. Quartal 2012/13 08.08.2013
Jahresergebnis 2012/13 12.12.2013
1) Vorläufig.

Basisinformationen1)

Grundkapital 21,81 Mio. Euro
Stückelung 3 Mio. nennwertlose Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVN AG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien

1) Per 30. September 2012.

Impressum

Burgenland Holding AG

Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich

Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-24186 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at

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