Prospectus • Jun 7, 2013
Prospectus
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Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten für diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollständigt, geändert oder ergänzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären, sofern das Konditionenblatt die Änderung oder Ergänzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der als entsprechend geändert oder ergänzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgefüllt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; sämtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschließlich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Der BB Collared Floater 2013-2023 (die "Schuldverschreibungen") der Hypo Bank Burgenland AG (der "Emittent") wird im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 10. Juni 2013 bis 02. Juli 2013 zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden oder zu verlängern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu EUR 3 Millionen Euro (mit Aufstockungsmöglichkeit auf EUR 20 Millionen). Die Höhe der Stückzahl, in welcher die Schuldverschreibungen zur Begebung gelangen, wird nach Ende der Ausgabe festgesetzt.
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nennbetrag von je EUR 1.000,-- begeben.
Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in einer veränderbaren Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht. Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstände oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maßgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen übertragen werden können.
Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.
1) Der Erstausgabepreis beträgt 101,00%. Weitere Ausgabepreise können von dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden.
2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 03. Juli 2013 zahlbar ("Erstvalutatag" ).
1) Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03. Juli 2013 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Zinsen sind im Nachhinein am 03. Jänner, 03. April, 03. Juli und 03. Oktober eines jeden Jahres ("Zinstermine"), erstmals am 03. Oktober zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention für Zinstermine verschoben/vorgezogen. Der letzte Zinstermin ist der 03. Juli 2023.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 ("TARGET2") betriebsbereit sind. Die Zinsperioden sind adjusted.
2) Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird nachfolgend jeweils "Zinsperiode" genannt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.
3) Der Zinssatz für die Zinsperiode von 03. Juli 2013 bis 02. Juli 2023 beträgt 3,00% p.a. vom Nennwert. Für die folgenden Zinsperioden 03. Juli 2014 bis 02. Juli 2023 werden die Schuldverschreibungen mit einem gemäß nachstehenden Absätzen berechneten variablen Zinssatz verzinst. Der variable Zinssatz für jede Zinsperiode wird von der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Zinsberechnungsstelle nach folgenden Bestimmungen berechnet:
a)Der variable Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht dem gemäß den Absätzen a) bis l) bestimmten EURIBOR für 3-Monats-EUR-Einlagen ("3-Monats-EURIBOR")
b) Der Mindestzinssatz (Floor) beträgt 2,0% p.a. ab 03. Juli 2014. Der Höchstzinssatz (Cap) beträgt 5,0% p.a. 03. Juli 2014.
c) Am 2. Bankarbeitstag vor jeder Zinsperiode (Zinsberechnungstag") bestimmt die Zinsberechnungsstelle im Vorhinein für die dem Zinsberechnungstag folgende Zinsperiode den 3-Monats-EURIBOR durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf EURIBOR EBF (http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html) angegebenen Referenzzinssatz zum jeweiligen Fixing um ca. 11.00 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone.
d) Sofern an einem Zinsberechnungstag der 3-Monats-EURIBOR auf einer anderen als der in Absatz c) angeführten Quelle genannt wird, ist diese andere Quelle als Basis für die Zinsberechnung heranzuziehen.
e) Falls an einem Zinsberechnungstag kein 3-Monats-EURIBOR veröffentlich wird, kann der Emittent nach billigem Ermessen einen anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Basiswert bestimmen.
f) Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (TARGET2") betriebsbereit sind.
g) Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.
h) Die Zinsberechnungsstelle veranlasst die Bekanntmachung des für die jeweilige Zinsperiode berechneten variablen Zinssatzes und des Zinstermins unverzüglich gemäß § 14.
i) Alle Bescheinigungen, Mitteilungen, Feststellungen und Berechnungen, die von der Zinsberechnungsstelle für die Zwecke dieses § 5 gemacht, abgegeben, getroffen oder eingeholt werden, sind (sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum vorliegt) für den Emittenten, die Zahlstelle gemäß § 11 und die Inhaber der Schuldverschreibungen bindend.
j) Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zinsberechnungsstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zinsberechnungsstelle zu ernennen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zinsberechnungsstelle nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank als Zinsberechnungsstelle zu bestellen.
Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zinsberechnungsstelle unverzüglich gemäß § 14 bekannt machen.
k) Der Emittent wird dafür Sorge tragen, dass für die gesamte Dauer, für die variable Zinsen zu berechnen sind, eine Zinsberechnungsstelle bestimmt ist.
l) Die Zinsberechnungsstelle, wenn der Emittent nicht Zinsberechnungsstelle ist, als solche ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zinsberechnungsstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen wird kein Auftragsoder Treuhandverhältnis begründet.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03. Juli 2013 und endet mit Ablauf des 02. Juli 2023.
Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nennwert am 03. Juli 2023 ("Tilgungstermin") zurückgezahlt.
Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Börse ist nicht vorgesehen.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Eine ordentliche Kündigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverzüglich gemäß § 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb Österreichs als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird sie Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverzüglich durch Überweisung an den Verwahrer gemäß § 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von seiner Zahlungspflicht gegenüber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis.
Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.
1) Der Emittent behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten können diese Schuldverschreibungen gehalten oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden. Erfüllungsort ist Eisenstadt, Österreich.
2) Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das für 7000 Eisenstadt, Österreich sachlich und örtlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.
Wenn ein Basiswert
a) anstatt von der ursprünglichen Berechnungsstelle (die "ursprüngliche Berechnungsstelle") von einer Berechnungsstelle, die der ursprünglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion übernimmt (die "Nachfolge-Berechnungsstelle") berechnet und veröffentlicht wird, oder
b) durch einen Ersatzbasiswert (der "Ersatzbasiswert") ersetzt wird, der die gleiche oder annähernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode für die Berechnung des Basiswertes verwendet, wird der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und veröffentlicht oder der Ersatzbasiswert herangezogen. Jede Bezugnahme auf die ursprüngliche Berechnungsstelle oder den Basiswert gilt als Bezugnahme auf die Nachfolge-Berechnungsstelle oder den Ersatzbasiswert. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine Änderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche Änderungen, welche für die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der indem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverzüglich bekannt machen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschließlich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des veröffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der ursprünglichen Berechnungsformel und der ursprünglichen Berechnungsmethode sowie unter Berücksichtigung ausschließlich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der Änderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn am oder vor dem maßgeblichen Beobachtungstag die Berechnungsstelle eine Änderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese Änderung übernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen.
BB Collared Floater 2013-2023
begeben unter dem
Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-Bank Burgenland AG 2013/14 vom 4. Juni 2013.
Dieses Konditionenblatt wurde für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allfälligen dazugehörigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollständige Information über den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten sämtlicher Angaben ist nur möglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angeführt sind. Bei widersprüchlichen Formulierungen gehen die Emissionsbedingungen den Angaben in diesem Konditionenblatt vor, es sei denn, dieses Konditionenblatt bestimmt Abweichendes.
Dem Konditionenblatt ist eine Zusammenfassung für einzelne Emissionen unter diesem Prospekt angefügt.
Sämtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgefüllt oder gelöscht sind, gelten als in den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.
| Währung: | EUR |
|---|---|
| Gesamtnennbetrag: | bis zu 3.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu 20.000.000,00 |
| Stückelung/Stückelungen: | 1.000,00 |
| ISIN: | AT0000A10LS3 |
| Sonstige Wertpapiernummer | nicht anwendbar |
| Zeichnungsfrist | x Daueremission ("offen") ab 10. Juni 2013 o Einmalemission ("geschlossen") vom [ ] bis [ ] |
o Einmalemission (geschlossen") am [ ]
| Angebotsform: | x öffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt o öffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in) o Öffentliches Angebot mit Prospektausnahme o Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung) |
|---|---|
Valuta: 03. Juli 2013
Form
x Sammelurkunde(n) veränderbar
o Sammelurkunde(n) nicht veränderbar
| Deckungsstock bei Pfandbriefen: | o Hypothekarischer Deckungsstock |
|---|---|
| o Öffentlicher Deckungsstock |
Erst-Ausgabepreis: 101 %
| Ausgabepreis: | x Die weiteren Ausgabepreise werden in Abhängigkeit von der Marktlage festgesetzt. |
|---|---|
| Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: [ ] | |
| Valutatag(e) | |
| Valutatag(e): | x Erstvaluta 03. Juli 2013 o Valutatag [ ] |
| Weitere Valutatage: | x An allen weiteren Bankarbeitstagen o [ ] |
| VERZINSUNG (§ 5) | |
| Verzinsungsbeginn: | 03. Juli 2013 |
| Verzinsungsende: | 02. Juli 2023 |
| Zinszahlung. | x im Nachhinein o [andere Regelung] |
| Zinstermine: | 03. Jän., 03. Apr., 03. Jul., 03. Okt. |
| Erster Zinstermin: | 03. Okt. 2013 |
| Zinsperiode(n): | o ganzjährig o halbjährig x vierteljährlich o monatlich o andere [ ] o erster langer Kupon [ ] o erster kurzer Kupon [ ] o letzter langer Kupon [ ] o letzter kurzer Kupon [ ] o aperiodische Zinszahlung[ ] o einmalige Zinszahlung[ ] |
| Bankarbeitstag-Definition | o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind X Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsterminen | o Unadjusted x Adjusted o Following Business Day Convention x Modified Following Business Day Convention |
| Zinstagequotient | o actual/actual (ICMA) o actual/365 x actual/360 o 30E/360 o 30/360 |
| fixer Zinssatz: | x 3,00% p.a. x gültig von 03. Juli 2013 bis 02. Juli 2014 o gültig für die Zinsperiode Nr [ ] [und Nummer[ ]] |
|---|---|
| Art des Basiswerts: | x Geldmarkt-Referenzzinssatz: 3-Monats-Euribor o Kapitalmarkt – Zinssatz:[ ] o Inflationsrate: HVPIxT |
| Beschreibung des Basiswerts: | 3-Monats-Euribor |
| Feststellung des Basiswerts: | x durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf der Website EURIBOR EBF (http://www.euribor ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html quotierten Satz für 3-Monats-EUR-Einlagen |
| o durch Bezugnahme auf den derzeit auf der [Bildschirmseite] angegebenen Satz für auf EUR lautende Swap Transaktionen mit einer Laufzeit von [Zahl] Jahren |
|
| o durch Bezugnahme auf den auf [Quelle] angegebenen [sonstigen Referenzsatz ] |
|
| o durch Bezugnahme auf den auf [Quelle] angegebenen [ ] |
|
| o um [Uhrzeit] [mitteleuropäischer Zeit; anderer Zeitzone] |
|
| Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität sind hier erhältlich: |
http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/about |
| euribor.html | |
| Zinsberechnung: | o Berechnung nach folgender Formel: [ ] o Aufschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a. gültig für die gesamte Zinsperiode o Aufschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a. gültig für die Zinsperiode(n) von [ ] bis [ ] o Abschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a. gültig für die gesamte Zinsperiode o Abschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a. |
gültig für die Zinsperiode(n) von [ ] bis [ ] x Zinssatz entspricht Basiswert
o Im Prospekt definierte Formel bei Inflation Linked Notes Mindestzinssatz (Floor): 2,0 % p.a. ab 03. Juli 2014 Höchstzinssatz (Cap): 5,0 % p.a. ab 03. Juli 2014 Zinstermin: x 2 Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im Vorhinein o [ ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein o Sonstige [ ] Veröffentlichung der Zinssätze: x Website des Emittenten o Amtsblatt der Wiener Zeitung o Veröffentlichungstermin [ ]]
Bankarbeitstag-Definition für Tilgungszahlungen und Kündigungs-
möglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind
x Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.
Fälligkeitstag: x 03. Juli 2023 Rückzahlungsbetrag: x Zum Nennwert
Kündigung wegen Marktstörungen betreffend den Basiswert: o Kündigungsfrist von [ ] [Tagen;
Wochen, Monaten]
o Rückzahlung zum Nominale
o Rückzahlung zu [ ]% vom Nominale
Für diese Emission wird beantragt: o Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse
| o Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse o Zulassung zur Multilateral Trading Facility x Es wird keine Zulassung beantragt |
|
|---|---|
| Voraussichtlicher Termin der Zulassung: | [ ] |
| TAX GROSS-UP (§ 8) | |
| Tax Gross-Up | o Ja x Nein |
| BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES | |
| Angebotsverfahren: | x Direktvertrieb durch den Emittenten o Zusätzlicher Vertrieb durch Banken o Vertrieb durch ein Bankensyndikat |
| Angebotskonditionen: | Die Schuldverschreibungen unterliegen den Endgültigen Bedingungen |
| Platzierungsgarantie | o ja x nein |
| Emissionsübernahmevertrag | o ja [Datum] x nein |
Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller: nicht anwendbar ]
Rendite (unter Berücksichtigung allfälliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: nicht anwendbar
Rundungsregeln: o kaufmännisch auf [ ] Stellen x nicht gerundet
Mindestzeichnungsbetrag EUR 1.000
Höchstzeichnungsbetrag nicht anwendbar
Beschreibung aller für die Emission wesentlichen Interessen, auch widerstreitender: Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. Bedienung und Lieferung Die Lieferung der Schuldverschreibungen an den Anleihegläubiger erfolgt über die depotführende Stelle.
| Sämtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Vorschriften, über die Zahlstelle zur Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung durch Gutschrift auf die jeweilige für den Anleihegläubiger depotführende Stelle. |
|
|---|---|
| Zinsberechnungsstelle: | x Hypo Bank Burgenland AG o Sonstige [Name, Adresse]] |
| Berechnungsstelle für Tilgungszahlungen: x | Hypo Bank Burgenland AG o Sonstige [Name, Adresse] |
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den Märkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser Märkte vorbehalten ist: nicht anwendbar
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann: nicht anwendbar
Zahlstelle: x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
o [ ]
Anhang: Zusammenfassung der Emission
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enthält alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gemäß der Prospektverordnung zu berücksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enthält durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen. Diese werden in den Endgültigen Bedingungen vervollständigt werden.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | |
|---|---|
| A.1 Warnhinweis | • Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. • Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. • Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schlüsselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen |
| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes |
• Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in Österreich zugelassen sind, ihren Sitz in Österreich haben und die zum Emissionsgeschäft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind ("Finanzintermediäre"), seine ausdrückliche, nicht übertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endgültigen Bedingungen für den Vertrieb bzw zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in Österreich zu verwenden. • Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermediär wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt für die Dauer der Gültigkeit |
| Angabe der |
| Angebotsfrist, innerhalb derer die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird |
dieses Prospektes für das öffentliche Angebot in Österreich. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
|---|---|
| Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind |
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten unter www.bank-bgld.at veröffentlicht. |
| Hinweis für Anleger |
BIETET EIN FINANZINTERMEDIÄR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ÜBER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN. |
| Abschnitt B – Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO Bank Burgenland Akteingesellschaft | |||
|---|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und |
Gesetzliche Bezeichnung: | |
| kommerzielle | HYPO Bank Burgenland Aktiengesellschaft | ||
| Bezeichnung des |
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland | ||
| Emittenten | |||
| B.2 | Sitz/Rechtsform, | Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Straße 33, 7000 Eisenstadt. | |
| das für den |
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der | ||
| Emittenten | Republik Österreich, seinem Gründungsland, organisiert. |
Die | |
| geltende Recht und | Geschäftstätigkeit unterliegt ebenfalls österreichischem Recht. | ||
| Land der Gründung | |||
| der Gesellschaft | |||
| B.4b | Alle bereits bekannten Trends, |
Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorfälle bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest im |
|
| die sich auf den |
laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften. | ||
| Emittenten und die | |||
| Branchen, in denen | Der Emittent weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass er für | ||
| er tätig ist, |
bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des | ||
| auswirken | Hypothekenverbandes haftet. | ||
| B. 5 | Ist der Emittent Teil | Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. | |
| einer Gruppe, |
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG | ||
| Beschreibung der |
und die Brüll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an | ||
| Gruppe und der |
der Sopron Bank Zrt sowie der Bank Burgenland Leasing GmbH | ||
| Stellung des |
beteiligt. | ||
| Emittenten | |||
| innerhalb dieser |
|||
| Gruppe. | |||
| B.9 | Gewinnprognosen oder |
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine Gewinnprognosen oder –schätzungen ab. |
|
| Gewinnschätzunge | |||
| n | |||
| B.10 | Art etwaiger |
Nicht anwendbar; der Bestätigungsvermerk enthält keine | |
| Beschränkungen | Beschränkungen | ||
| im | |||
| Bestätigungsverme | |||
| rk der historischen |
|||
| Finanzinformatione | |||
| n | |||
| B.12. | Ausgewählte | Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO | |
| historische | BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft: | ||
| Finanzinformatione | |||
| n | AKTIVA | ||
| 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| 1. Barreserve 181.257 2. Forderungen an Kreditinstitute 180.750 |
29.979 345.445 |
||
| 3. Forderungen an Kunden 2.543.222 |
2.725.008 | ||
| 4. Handelsaktiva 31.179 |
40.954 | ||
| 5. Finanzielle Vermögenswerte, | |||
| erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet 562.979 |
477.088 | ||
| 6. Finanzanlagen 708.802 |
628.435 | ||
| 7. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 28.346 |
27.455 | ||
| 8. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 30.409 |
32.318 | ||
| 9. Latente Steueransprüche 1.175 |
9.346 | ||
| 10. Sonstige Aktiva 39.817 AKTIVA 4.307.936 |
40.547 4.356.575 |
||
| Quelle: Jahresfinanzbericht der HYPO Bank |
Burgenland | ||
| Aktiengesellschaft 2012 |
| PASSIVA | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 86.481 | 106.509 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.420.706 | 1.415.269 | |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 810.140 | 810.465 | |
| 4. Handelspassiva 5. Finanzielle Verbindlichkeiten, |
48.216 | 62.678 | |
| erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet | 1.260.563 | 1.307.992 | |
| 6. Rückstellungen | 44.178 | 46.580 | |
| 7. Laufende Steuerschulden | 3.345 | 27 | |
| 8. Sonstige Passiva | 22.520 | 34.163 | |
| 9. Nachrangkapital | 84.842 | 85.076 | |
| 10. Eigenkapital hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile |
526.945 -16 |
487.816 -15 |
|
| PASSIVA | 4.307.936 | 4.356.575 | |
| Quelle: Jahresfinanzbericht der HYPO |
Bank | Burgenland | |
| Aktiengesellschaft 2012 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012 |
|||
| 2012 | 2011 | ||
| in TEUR | in TEUR | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge |
116.509 | 127.717 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-42.622 | -51.983 | |
| ZINSÜBERSCHUSS | 73.887 | 75.734 | |
| Risikovorsorgen im Kreditgeschäft |
-12.615 | -27.513 | |
| Provisionserträge | 72.904 | 71.001 | |
| Provisionsaufwendungen | -29.997 | -28.735 | |
| PROVISIONSERGEBNIS | 42.907 | 42.266 | |
| Handelsergebnis | 330 | -4.957 | |
| Ergebnis fair-value-bewertete Finanzinstrumente |
-7.639 | 627 | |
| Finanzanlageergebnis | 1.165 | -8.779 | |
| Verwaltungsaufwand | -72.539 | -73.045 | |
| Sonstiger betrieblicher Erfolg |
-2.943 | 932 | |
| JAHRESÜBERSCHUSS VOR STEUERN | 22.553 | 5.265 | |
| Steuern vom Einkommen JAHRESÜBERSCHUSS |
-1.267 21.286 |
7.075 12.340 |
|
| Fremdanteile am Jahresüberschuss |
-1 | -1 | |
| JAHRESÜBERSCHUSS | |||
| Anteile im Besitz der Eigentümer der Bank Burgenland |
21.287 | 12.341 | |
| Quelle: Jahresfinanzbericht der HYPO Aktiengesellschaft 2012 |
Bank | Burgenland | |
| Ausblick | Seit dem 31. Dezember 2012, dem Tag des letzten geprüften Konzernabschlusses, hat es keine Veränderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. |
wesentlichen | negativen |
| Signifikante Änderungen in der Finanz- und Handelsposition |
Seit dem 31. Dezember 2012 hat es keine signifikanten Änderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
| B.13 | Letzte | Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der |
|---|---|---|
| Entwicklungen | Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner | |
| Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind | ||
| B.14 | Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe |
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND Gruppe. |
| Abhängigkeit innerhalb der Gruppe |
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann aufgrund ihres Geschäftsergebnisses oder anderer Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als Alleineigentümerin kann jederzeit ihre Eigentümerrechte ausüben. |
|
| B.15 | Haupttätigkeit | Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Geschäftsschwerpunkten im Osten Österreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den Hauptgeschäftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengeschäft, das Kredit- und Hypothekargeschäft, der Wertpapierhandel und das Derivatgeschäft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich angeboten. Der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich schwerpunktmäßig auf |
| das Bundesland Burgenland, wobei eine Zweigniederlassung in Wien und eine Filiale in Graz betrieben werden |
||
| B16. | Hauptanteilseigner | Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. |
| B.17 | Rating | Entfällt, es wurden keine Ratings für den Emittenten oder seine Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. |
| Abschnitt C – Wertpapiere | ||
|---|---|---|
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung : |
Variabel verzinste Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit einer variablen Verzinsung, welche von einem Zinssatz (Interest Rate Linked Notes) als Basiswert abhängt. Siehe C.8, C.9 und C.10 für weitere Informationen. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich als Inhaberpapiere ausgegeben. Die ISIN der Schuldverschreibungen wird im Konditionenblatt angegeben. |
| C.2 | Währung der Wertpapieremissio n. |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. |
| C. 5 | Beschränkungen der Übertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. |
| C.8 | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. |
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf variable Zinszahlungen, wie näher in Punkt C 10 ausgeführt. Anleihegläubiger haben bei Fälligkeit das Recht auf Tilgungszahlungen wie im Konditionenblatt festgelegt. Die jeweils gültigen Zinssätze werden auf der Homepage des Emittenten unter https://www.bank-bgld.at/de/bank burgenland/informationen/zinsanpassungen veröffentlicht. |
| Beschränkungen | Die Schuldverschreibungen können vor Fälligkeit weder vom Emittenten noch von den Anleihegläubigern gekündigt werden, außer aus wichtigem Grund in Einzelfällen Es sind keine Beschränkungen dieser Rechte vorgesehen. |
|
|---|---|---|
| einschließlich der Rangordnung |
Marktstörungen und Anpassungsregeln: Diese Regeln legen fest, dass wenn ein Basiswert anstatt von der ursprünglichen Berechnungsstelle von einer Berechnungsstelle, die der ursprünglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion übernimmt berechnet und veröffentlicht wird, oder durch einen Ersatzbasiswert ersetzt wird, der die gleiche oder annähernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode für die Berechnung des Basiswertes verwendet, der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und veröffentlicht wird, oder der Ersatzbasiswert herangezogen wird. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine Änderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche Änderungen, welche für die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der in dem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverzüglich bekanntmachen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschließlich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des veröffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der ursprünglichen Berechnungsformel und der ursprünglichen Berechnungsmethode sowie unter Berücksichtigung ausschließlich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der Änderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn die Berechnungsstelle am oder vor dem maßgeblichen Beobachtungstag eine Änderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese Änderung übernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen |
|
| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsfälligkeitstermin e" |
Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 3. Juli 2013 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein am 3. Jänner, 3.April,. 3. Juli und 3.Oktober eines jeden Jahres ("Zinstermin"), erstmals am 3.Oktober 2013 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie in den Endgültigen Bedingungen definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Zinszahlungs-Konvention für Zinstermine verschoben. Der letzte Zinstermin ist der 3.Juli 2023. Der Mindestzinssatz/Floor für die jeweilige Zinsperiode beträgt 2,00 % p.a. ab 3. Juli 2014. Der Höchstzinssatz/Cap für die jeweilige Zinsperiode beträgt 5,00% p.a. Der Zinssatz für die Zinsperiode von 3.Juli 2013 bis 2.Juli 2014 beträgt 3% p.a. vom Nennwert. Für die folgenden Zinsperioden (von 3.Juli 2014 bis 2.Juli 2023) werden die Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz basierend auf dem 3-Monats EURIBOR als Basiswert verzinst. siehe C. 10 für weitere Details zu Zinszahlungen. |
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich stützt |
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen stützt sich auf den 3- Monats-EURIBOR. Siehe C. 10 für weitere Informationen. |
| Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Tilgung einschließlich der Rückzahlungsverfa hren Rendite |
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 3. Juli 2013 und endet mit Ablauf des 2. Juli 2023. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 3. Juli 2023 (Tilgungstermin") zurückgezahlt. Für die Schuldverschreibungen kann keine Rendite berechnet |
|
|---|---|---|
| Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibun gen |
werden. Grundsätzlich sind alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenständlichen Emissionen durch den einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschrieben Postsendung empfohlen), im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgläubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Gläubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren (Teil-)Schuldverschreibungen österreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten Fällen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bedürfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des |
|
| Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Gläubiger gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. |
||
| C.10 | Erläuterung wie der Wert der Anlage beeinflusst wird, falls die Schuldverschrei bungen eine derivative Komponente bei der Zinszahlung aufweisen |
Die Schuldverschreibungen sind derivative Nichtdividendenwerte, deren Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBOR ("Referenzzinssatz")] berechnet wird. |
| C.11 | Zulassung zur Börsennotierung und Einführung in einen regulierten Markt oder einem gleichwertigen Markt/ Angabe des Markts, an dem die Schuldverschreibun gen |
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Börse wird nicht gestellt. |
| künftig gehandelt | ||
|---|---|---|
| werden und für den | ||
| ein Prospekt |
||
| veröffentlicht | ||
| wurde | ||
| Notes | Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten für Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked | |
| C.15 | Beschreibung, wie | Die Verzinsung der Schuldverschreibungen hängt vom 3-Monats |
| der Wert der | EURIBOR (Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf | |
| Anlage durch | EURIBOR EBF als angegebenen Referenzzinssatz zum jeweiligen | |
| den Wert des | Fixing um ca. 11.00 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone) ab, vgl C 10 | |
| Basisinstruments/ der |
||
| Basisinstrumente | ||
| beeinflusst wird | ||
| C.16 | Verfalltag oder | Die Schuldverschreibungen werden am 03. Juli 2023 zur Rückzahlung |
| Fälligkeitstermin | fällig. | |
| der derivativen Wertpapiere – |
||
| Ausübungstermin | ||
| oder letzter | ||
| Referenztermin | ||
| C.17 | Beschreibung des | Sämtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und |
| Abrechnungsverfah rens |
sonstiger gesetzlicher Vorschriften, über die Zahlstelle zur Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung durch Gutschrift |
|
| auf die jeweilige für den Anleihegläubiger depotführende Stelle. Als |
||
| Zahlstelle fungiert der Emittent. | ||
| C.18 | Beschreibung der | Die Rückgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des |
| Ertragsmodalitäten | Rückzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit über die Depot führende Bank des Anlegers. |
|
| C.19 | Ausübungspreis | Nicht anwendbar. |
| oder | ||
| endgültiger | ||
| Referenzpreis des Basiswerts |
||
| C.20 | Beschreibung der | Basiswert ist der 3-Monats-EURIBOR (Bezugnahme auf den vom |
| Art des Basiswerts | EURIBOR-Panel derzeit auf EURIBOR EBF angegebenen |
|
| und Angabe des | Referenzzinssatz zum jeweiligen Fixing um ca. 11.00 Uhr |
|
| Ortes, an dem Informationen über |
mitteleuropäischer Zeitzone). Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des |
|
| den Basiswert | Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf http://www.euribor | |
| erhältlich sind | ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html erhältlich. | |
| Abschnitt D – Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind | ||
| D.2 | Zentrale Angaben zu den zentralen |
• Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO BURGENLAND Gruppe – Jede Verschlechterung des |
| Risken, die dem | Geschäftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO | |
| Emittenten eigen | BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf | |
| sind | Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen | |
| oder die Rechte der Anleger aus den |
||
| Schuldverschreibungen auszuwirken. • Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO |
||
| Banken Österreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als | ||
| Teil der HYPO Banken Österreichs und des |
||
| Haftungsverbandes kann jede Verschlechterung in der | ||
| Lage der HYPO Banken Österreichs einen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des |
||
| Emittenten bewirken. | ||
| • Marktrisiko – Änderungen der Marktpreise, insbesondere |
||
| Änderung von Zinssätzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen | ||
| und fremder Währungen sowie Preisschwankungen von |
| Gütern und Derivaten können die Vermögens-, Finanz- und | |
|---|---|
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | |
| • | Operationales Risiko – Menschliches Versagen, fehlerhafte |
| Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, | |
| Technologieversagen und Änderungen im externen Umfeld | |
| ("Event Risk") können negative Auswirkungen auf die | |
| Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten |
|
| haben. | |
| • | Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder |
| des Emittenten aufgrund ihrer Tätigkeiten für |
|
| Gesellschaften der HYPO Banken Österreichs sowie |
|
| aufgrund ihrer Tätigkeiten für Gesellschaften außerhalb des | |
| Hypo Banken Sektors - Aus diesen Tätigkeiten können sich | |
| potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei | |
| des Emittenten ergeben. | |
| • | IT-Risiko – Ausfälle, Unterbrechungen und |
| Sicherheitsmängel können zu Ausfällen oder |
|
| Unterbrechungen der Systeme für Kundenbeziehungen, | |
| Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung und/oder |
|
| Kundenverwaltung führen. | |
| • | Risiko der Abhängigkeit vom effektiven Risikomanagement |
| - Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren | |
| Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht | |
| unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer |
|
| Risiken kann dazu führen, dass das System des Emittenten | |
| zur Risiko-, Identifikation und - Steuerung scheitert. | |
| • | Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder |
| rückläufiger Finanzmärkte – Das wirtschaftliche und |
|
| politische Umfeld in Österreich, sowie die Entwicklung der | |
| Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte haben einen | |
| wesentlichen Einfluss auf die Nachfrage nach |
|
| Dienstleistungen und Finanzprodukten, die von des |
|
| Emittenten entwickelt und angeboten werden. | |
| • | Risiko der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen – |
| Jede zukünftige Änderung der Gesetzeslage, der |
|
| Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis | |
| hinsichtlich der Gewinnbesteuerung könnte die Vermögens- | |
| , Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig |
|
| beeinflussen. | |
| • | Risiko der Abhängigkeit vom Provisionsgeschäft – Ein |
| Rückgang an Erträgen aus dem Provisionsgeschäft könnte | |
| die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten |
|
| negativ beeinflussen. | |
| • | Risiko der Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung – |
| Auf negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der | |
| Emittent möglicherweise nur zeitverzögert oder nicht zur | |
| Gänze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die | |
| Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | |
| • | Risiken aufgrund der Abhängigkeit von |
| Refinanzierungsmöglichkeiten – Der Zugang zu |
|
| Refinanzierungsmöglichkeiten könnte sich gegenüber der Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschränken |
|
| oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf | |
| die Ertrags- und Geschäftslage des Emittenten haben. | |
| • | |
| Wettbewerbsrisiko – Der dichte Wettbewerb im österreichischen und internationalen Bankensektor kann |
|
| einen negativen Einfluss auf die Ertrags- und |
|
| Geschäftslage des Emittenten ausüben. | |
| • | Risiko aus Handelsgeschäften – Zinshandel, |
| Devisenhandel und Wertpapierhandel können auf Grund ungünstiger Marktverhältnisse oder ungünstiger |
|
| wirtschaftlicher Bedingungen sinken. | |
|---|---|
| • | Kontrahentenrisiko – Der Emittent ist dem Risiko |
| ausgesetzt, dass Vertragspartner ("Kontrahenten", |
|
| insbesondere andere Banken und Finanzinstitute) ihre | |
| Verpflichtungen aus den Handelsgeschäften nicht |
|
| vereinbarungsgemäß erfüllen. | |
| • | Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes – Eine |
| Änderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen | |
| Rahmenbedingungen könnte sich negativ auf die |
|
| Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten |
|
| auswirken. | |
| • | Risiken aufgrund von Basel II und Basel III – Der aufgrund |
| verdichteter Vorschriften des Eigenkapitals und der |
|
| Offenlegungspflichten resultierende zusätzliche Aufwand | |
| sowie höhere Eigenkapitalkosten können eine negative | |
| Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten | |
| haben. | |
| • | Risiko aufgrund der Abhängigkeit von qualifizierten |
| Führungskräften und Mitarbeitern – Der Verlust von |
|
| qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern könnte |
|
| einen erheblichen nachteiligen Effekt auf die Geschäfts-, | |
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | |
| • | Liquiditätsrisiko – Es besteht das Risiko, dass der Emittent |
| ihre gegenwärtigen und zukünftigen |
|
| Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht |
|
| zeitgerecht erfüllen kann. | |
| • | Risiko aufgrund der Abhängigkeit von ausreichend |
| vorhandenen Eigenmitteln – Die derzeitige |
|
| Eigenmittelquote von 15,9 % des Emittenten (konsolidiert | |
| im Konzern) kann für ein aus heutiger Sicht unabsehbares | |
| Ereignis nicht ausreichend sein. | |
| • | Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und der Bonität des |
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread | |
| Risiko) - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder |
|
| Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. | |
| Je schlechter die Bonität des Emittenten ist, desto höher ist | |
| dieses Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos | |
| kann dazu führen, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise | |
| ausfallen und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder | |
| teilweise (Teilverlust) ausfällt. | |
| • | Beteiligungsrisiko – Die Beteiligungserlöse des Emittenten |
| können auf Grund ungünstiger Marktverhältnisse oder | |
| ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. | |
| • | Risiko der ausreichenden Liquiditätsbereitstellung – Das |
| Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher |
|
| Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre | |
| gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen | |
| nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen kann, kann | |
| die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten | |
| negativ beeinflussen. | |
| • | Währungsrisiko – Wertschwankungen zwischen dem Euro und Währungen außerhalb der Eurozone, in denen der |
| Emittent tätig ist, können das Ergebnis und den Cashflow | |
| des Emittenten nachteilig beeinflussen. | |
| • | Länderrisiko – Der Emittent ist durch Geschäfte mit Kunden |
| in Ungarn auch einem Länderrisiko ausgesetzt, welches | |
| sich nachteilig auf die Geschäftsergebnisse des Emittenten | |
| auswirken kann. | |
| • | Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU |
| Beihilfeverfahren – Im Zusammenhang mit dem |
| anhängigen EU-Beihilfeverfahren können negative |
|||
|---|---|---|---|
| Pressemeldungen und/oder mögliche Unklarheiten über die | |||
| künftige Eigentümersituation eine |
|||
| Reputationsverschlechterung des Emittenten bewirken. Im | |||
| Zusammenhang mit der früheren Beteiligung des |
|||
| Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK |
|||
| INTERNATIONAL AG besteht im Falle des Unterliegens im | |||
| Verfahren das Risiko erheblicher Zahlungen | |||
| Abschnitt D – Risken, die den Schuldverschreibungen eigen sind | |||
| D.3 | Zentrale Angaben | • | Marktrisiko – Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen |
| zu den zentralen | innerhalb oder außerhalb von Österreich könnte den Wert der | ||
| Risken, die den Schuldverschreib |
angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. | ||
| ungen eigen sind | • | Zinsänderungsrisiko - Das Zinsänderungsrisiko kann zu Kursrückgängen unter den Emissionspreis führen und kommt |
|
| dann voll zum Tragen, falls die Schuldverschreibungen vor ihrer | |||
| Fälligkeit verkauft werden. | |||
| • | Wiederveranlagungsrisiko – Das Risiko, dass der allgemeine | ||
| Marktzinssatz während der Laufzeit unter den Zinssatz der | |||
| angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der | |||
| angebotenen Wertpapiere zumindest während der Laufzeit. | |||
| • | Risiko der vorzeitigen Rückzahlung durch den Emittenten – Die | ||
| vorzeitige Rückzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten | |||
| kann für die Investoren zu geringeren Erträgen als erwartet | |||
| führen. | |||
| • | Währungsrisiko – Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in | ||
| Fremdwährung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil | |||
| nicht im Euro-Raum haben, können sich Verluste aus Währungsschwankungen ergeben. |
|||
| • | Inflationsrisiko – Eine Änderung der Inflationsrate kann den |
||
| Ertrag negativ beeinflussen | |||
| • | Liquiditätsrisiko – Investoren können ihre Angebotenen |
||
| Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erwünschten Kurs | |||
| verkaufen, bevor sie fällig sind, falls sich kein liquider |
|||
| Handelsmarkt dafür entwickelt. | |||
| • | Risiko in Bezug auf Handelsaktivitäten des Emittenten – Eigener | ||
| Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren |
|||
| Underlying oder die Emission von zusätzlichen gleichartigen | |||
| Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. |
|||
| • | Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endfälligkeit durch die | ||
| Investoren – Falls der Investor die Wertpapiere vor deren |
|||
| Endfälligkeit verkauft, erhält er vielleicht nicht den |
|||
| Rückzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt | |||
| erzielbaren möglicherweise geringeren Marktpreis. | |||
| • | Marktpreisrisiko – Von der Wertentwicklung von |
||
| Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der | |||
| Vergangenheit kann niemals auf eine gute zukünftige |
|||
| Wertentwicklung geschlossen werden. | |||
| • | Risiko der Kreditfinanzierung – Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhöht das Risiko für den Investor erheblich, weil ein |
||
| Investor zusätzlich zu einem allfälligen Totalverlust seines | |||
| Investments auch noch den Kredit zurückzahlen muss. | |||
| • | Risiko betreffend Transaktionskosten/-gebühren– |
||
| Transaktionskosten/-gebühren können die Erträge aus |
|||
| Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder |
|||
| ausschalten. | |||
| • | Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme – Investoren tragen | ||
| das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgemäß | |||
| funktionieren. | |||
| • | Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren – | ||
| Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren können den Wert |
| der Wertpapiere negativ beeinflussen. | ||
|---|---|---|
| • Besteuerungsrisiko – Der Einfluss der Besteuerung eines Investments auf den Ertrag ist von der persönlichen Situation jedes einzelnen Anlegers abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. • |
||
| Risiko von Gesetzesänderungen – Änderungen der anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der Verwaltungspraxis können einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die Investoren ausüben. |
||
| • Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert – Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren – soweit diese in eine Handelsplattform eingeführt wurden – ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu einem gänzlichen oder teilweisen Verlust des Investments führen kann. • Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verjährungsfrist – Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verjährungsfrist für die Rückzahlung des Kapitals ist die Möglichkeit zur Einforderung fälliger Forderungen gegenüber der allgemeinen gesetzlichen Regelung verkürzt. • Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen – Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen während der Laufzeit ist höher als bei festverzinslichen Emissionen. |
||
| D.6 | Wichtige | • Risiko der Abhängigkeit vom Basiswert – Die Wertentwicklung |
| Informationen zu den wichtigsten |
bei derivativen Wertpapieren hängt von der Entwicklung des zugrunde liegen Basiswerts ab. |
|
| Risiken, die mit | • Risiko gehebelter Investments – Sofern ein derivatives |
|
| derivativen Wertpapieren |
Wertpapier mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, wirken sich Wertschwankungen im Basiswert überproportional auf die |
|
| verbunden sind | Wertentwicklung des derivativen Wertpapiers aus. | |
| Abschnitt E – Angebot | ||
| E.2b | Gründe für das | Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgeschäfts des |
| Angebot und Zweckbestimmung |
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht. | |
| der Erlöse, sofern | ||
| diese nicht in der Gewinnerzielung |
||
| und/oder | ||
| Absicherung bestimmter Risiken |
||
| liegen | ||
| E.3 | Beschreibung der | Die Schuldverschreibungen unterliegen den Endgültigen Bedingungen. |
| Angebotskondition en |
Die Schuldverschreibungen werden ab 10 :Juni 2013 bis 2. Juli 2013 zur Zeichnung angeboten. |
|
| E.4 | Beschreibung aller | Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. |
| für die Emission/das |
||
| Angebot | ||
| wesentlichen, auch | ||
| kollidierenden Interessen |
||
| E.7 | Schätzung der | Entfällt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine |
| Ausgaben, die dem | Spesen in Rechnung gestellt. | |
| Anleger vom Emittenten oder |
||
| Rechnung gestellt | |
|---|---|
| werden |
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