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Burgenland Holding AG

Prospectus Jun 7, 2013

774_rns_2013-06-07_af987839-c87d-4180-9017-86b3fa2857a1.pdf

Prospectus

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EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten für diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollständigt, geändert oder ergänzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären, sofern das Konditionenblatt die Änderung oder Ergänzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der als entsprechend geändert oder ergänzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgefüllt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; sämtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschließlich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

§ 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, Stückelung

1) Der BB Collared Floater 2013-2023 (die "Schuldverschreibungen") der Hypo Bank Burgenland AG (der "Emittent") wird im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 10. Juni 2013 bis 02. Juli 2013 zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden oder zu verlängern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu EUR 3 Millionen Euro (mit Aufstockungsmöglichkeit auf EUR 20 Millionen). Die Höhe der Stückzahl, in welcher die Schuldverschreibungen zur Begebung gelangen, wird nach Ende der Ausgabe festgesetzt.

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nennbetrag von je EUR 1.000,-- begeben.

§ 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in einer veränderbaren Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht. Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstände oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maßgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen übertragen werden können.

§ 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.

§ 4 Erstausgabepreis, Erstvalutatag

1) Der Erstausgabepreis beträgt 101,00%. Weitere Ausgabepreise können von dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden.

2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 03. Juli 2013 zahlbar ("Erstvalutatag" ).

§ 5 Verzinsung

1) Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03. Juli 2013 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Zinsen sind im Nachhinein am 03. Jänner, 03. April, 03. Juli und 03. Oktober eines jeden Jahres ("Zinstermine"), erstmals am 03. Oktober zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention für Zinstermine verschoben/vorgezogen. Der letzte Zinstermin ist der 03. Juli 2023.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 ("TARGET2") betriebsbereit sind. Die Zinsperioden sind adjusted.

2) Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird nachfolgend jeweils "Zinsperiode" genannt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.

3) Der Zinssatz für die Zinsperiode von 03. Juli 2013 bis 02. Juli 2014 beträgt 3,00% p.a. vom Nennwert. Für die folgenden Zinsperioden 03. Juli 2014 bis 02. Juli 2023 werden die Schuldverschreibungen mit einem gemäß nachstehenden Absätzen berechneten variablen Zinssatz verzinst. Der variable Zinssatz für jede Zinsperiode wird von der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Zinsberechnungsstelle nach folgenden Bestimmungen berechnet:

a)Der variable Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode entspricht dem gemäß den Absätzen a) bis l) bestimmten EURIBOR für 3-Monats-EUR-Einlagen ("3-Monats-EURIBOR")

b) Der Mindestzinssatz (Floor) beträgt 2,0% p.a. ab 03. Juli 2014. Der Höchstzinssatz (Cap) beträgt 5,0% p.a. 03. Juli 2014.

c) Am 2. Bankarbeitstag vor jeder Zinsperiode (Zinsberechnungstag") bestimmt die Zinsberechnungsstelle im Vorhinein für die dem Zinsberechnungstag folgende Zinsperiode den 3-Monats-EURIBOR durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf EURIBOR EBF (http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html) angegebenen Referenzzinssatz zum jeweiligen Fixing um ca. 11.00 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone.

d) Sofern an einem Zinsberechnungstag der 3-Monats-EURIBOR auf einer anderen als der in Absatz c) angeführten Quelle genannt wird, ist diese andere Quelle als Basis für die Zinsberechnung heranzuziehen.

e) Falls an einem Zinsberechnungstag kein 3-Monats-EURIBOR veröffentlich wird, kann der Emittent nach billigem Ermessen einen anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Basiswert bestimmen.

f) Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (TARGET2") betriebsbereit sind.

g) Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.

h) Die Zinsberechnungsstelle veranlasst die Bekanntmachung des für die jeweilige Zinsperiode berechneten variablen Zinssatzes und des Zinstermins unverzüglich gemäß § 14.

i) Alle Bescheinigungen, Mitteilungen, Feststellungen und Berechnungen, die von der Zinsberechnungsstelle für die Zwecke dieses § 5 gemacht, abgegeben, getroffen oder eingeholt werden, sind (sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum vorliegt) für den Emittenten, die Zahlstelle gemäß § 11 und die Inhaber der Schuldverschreibungen bindend.

j) Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zinsberechnungsstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zinsberechnungsstelle zu ernennen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zinsberechnungsstelle nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank als Zinsberechnungsstelle zu bestellen.

Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zinsberechnungsstelle unverzüglich gemäß § 14 bekannt machen.

k) Der Emittent wird dafür Sorge tragen, dass für die gesamte Dauer, für die variable Zinsen zu berechnen sind, eine Zinsberechnungsstelle bestimmt ist.

l) Die Zinsberechnungsstelle, wenn der Emittent nicht Zinsberechnungsstelle ist, als solche ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zinsberechnungsstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen wird kein Auftragsoder Treuhandverhältnis begründet.

§ 6 Laufzeit und Tilgung, Rückzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03. Juli 2013 und endet mit Ablauf des 02. Juli 2023.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nennwert am 03. Juli 2023 ("Tilgungstermin") zurückgezahlt.

§ 7 Börseeinführung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Börse ist nicht vorgesehen.

§ 8 Tax Gross-up

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 9 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

§ 10 Verjährung

Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

§ 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverzüglich gemäß § 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb Österreichs als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird sie Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverzüglich durch Überweisung an den Verwahrer gemäß § 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von seiner Zahlungspflicht gegenüber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis.

§ 12 Sicherstellung/ Kapitalform

Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.

§ 13 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten können diese Schuldverschreibungen gehalten oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

§14 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden. Erfüllungsort ist Eisenstadt, Österreich.

2) Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das für 7000 Eisenstadt, Österreich sachlich und örtlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von § 1 Abs 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in Österreich ansässig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen können zusätzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

§ 16 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.

§ 17 Markstörungen, Anpassungsregeln

Wenn ein Basiswert

a) anstatt von der ursprünglichen Berechnungsstelle (die "ursprüngliche Berechnungsstelle") von einer Berechnungsstelle, die der ursprünglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion übernimmt (die "Nachfolge-Berechnungsstelle") berechnet und veröffentlicht wird, oder

b) durch einen Ersatzbasiswert (der "Ersatzbasiswert") ersetzt wird, der die gleiche oder annähernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode für die Berechnung des Basiswertes verwendet, wird der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und veröffentlicht oder der Ersatzbasiswert herangezogen. Jede Bezugnahme auf die ursprüngliche Berechnungsstelle oder den Basiswert gilt als Bezugnahme auf die Nachfolge-Berechnungsstelle oder den Ersatzbasiswert. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine Änderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche Änderungen, welche für die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von Änderungen oder Anpassungen der indem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverzüglich bekannt machen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschließlich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des veröffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der ursprünglichen Berechnungsformel und der ursprünglichen Berechnungsmethode sowie unter Berücksichtigung ausschließlich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der Änderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn am oder vor dem maßgeblichen Beobachtungstag die Berechnungsstelle eine Änderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese Änderung übernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen.

KONDITIONENBLATT

  1. Juni 2013

BB Collared Floater 2013-2023

AT0000A10LS3

begeben unter dem

Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-Bank Burgenland AG 2013/14 vom 4. Juni 2013.

Dieses Konditionenblatt wurde für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allfälligen dazugehörigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollständige Information über den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten sämtlicher Angaben ist nur möglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angeführt sind. Bei widersprüchlichen Formulierungen gehen die Emissionsbedingungen den Angaben in diesem Konditionenblatt vor, es sei denn, dieses Konditionenblatt bestimmt Abweichendes.

Dem Konditionenblatt ist eine Zusammenfassung für einzelne Emissionen unter diesem Prospekt angefügt.

Sämtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgefüllt oder gelöscht sind, gelten als in den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.

WÄHRUNG, STÜCKELUNG, ISIN (§1)

Währung: EUR
Gesamtnennbetrag: bis zu 3.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu 20.000.000,00
Stückelung/Stückelungen: 1.000,00
ISIN: AT0000A10LS3
Sonstige Wertpapiernummer nicht anwendbar
Zeichnungsfrist x
Daueremission ("offen") ab 10. Juni 2013
o Einmalemission ("geschlossen")
vom [ ] bis [ ]

o Einmalemission (geschlossen") am [ ]

Angebotsform: x
öffentliches Angebot mit
verpflichtendem KMG-Prospekt
o öffentliches Angebot mit freiwilligem
KMG-Prospekt (opting-in)
o Öffentliches Angebot mit
Prospektausnahme
o Kein öffentliches Angebot
(Privatplatzierung)

Valuta: 03. Juli 2013

FORM, VERWAHRSTELLE (§2)

Form

x Sammelurkunde(n) veränderbar

o Sammelurkunde(n) nicht veränderbar

Verwahrstelle

  • o Hypo Bank Burgenland AG (Tresor)
  • x Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)
  • o Sonstiger Verwahrer in Österreich/EU-Ausland: [ ]

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (§ 3, §12)

  • o Pfandbrief
  • x Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
  • o Nachrangige Schuldverschreibungen
  • o Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs 7 BWG
Deckungsstock bei Pfandbriefen: o Hypothekarischer Deckungsstock
o Öffentlicher Deckungsstock

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (§ 4)

Preisfestsetzung

Erst-Ausgabepreis: 101 %

Ausgabepreis: x
Die weiteren Ausgabepreise werden in Abhängigkeit
von der Marktlage festgesetzt.
Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: [ ]
Valutatag(e)
Valutatag(e): x
Erstvaluta 03. Juli 2013
o Valutatag
[ ]
Weitere Valutatage: x An allen weiteren Bankarbeitstagen
o [ ]
VERZINSUNG (§ 5)
Verzinsungsbeginn: 03. Juli 2013
Verzinsungsende: 02. Juli 2023
Zinszahlung. x
im Nachhinein
o [andere Regelung]
Zinstermine: 03. Jän., 03. Apr., 03. Jul., 03. Okt.
Erster Zinstermin: 03. Okt. 2013
Zinsperiode(n): o ganzjährig
o halbjährig
x vierteljährlich
o monatlich
o andere
[ ]
o erster langer Kupon [ ]
o erster kurzer Kupon [ ]
o letzter langer Kupon [ ]
o letzter kurzer Kupon [ ]
o aperiodische Zinszahlung[ ]
o einmalige Zinszahlung[ ]
Bankarbeitstag-Definition o Tag, an dem Bankschalter der
Zahlstelle für
den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind
X Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des
TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsterminen o Unadjusted
x
Adjusted
o Following Business
Day Convention
x
Modified Following Business Day Convention
Zinstagequotient o actual/actual (ICMA)
o actual/365
x
actual/360
o 30E/360
o 30/360

Zinssatz

Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen

fixer Zinssatz: x
3,00% p.a.
x
gültig von 03. Juli 2013 bis 02. Juli 2014
o gültig für die Zinsperiode Nr [
] [und Nummer[ ]]
Art des Basiswerts: x
Geldmarkt-Referenzzinssatz: 3-Monats-Euribor
o Kapitalmarkt –
Zinssatz:[ ]
o Inflationsrate: HVPIxT
Beschreibung des Basiswerts: 3-Monats-Euribor
Feststellung des Basiswerts: x
durch Bezugnahme auf den vom
EURIBOR-Panel derzeit auf der Website
EURIBOR EBF (http://www.euribor
ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html
quotierten Satz für 3-Monats-EUR-Einlagen
o durch Bezugnahme auf den derzeit
auf der [Bildschirmseite] angegebenen
Satz für auf EUR lautende Swap
Transaktionen mit einer Laufzeit von
[Zahl] Jahren
o durch Bezugnahme auf den auf
[Quelle] angegebenen
[sonstigen Referenzsatz ]
o durch Bezugnahme auf den auf
[Quelle] angegebenen [
]
o um [Uhrzeit] [mitteleuropäischer Zeit;
anderer Zeitzone]
Informationen über die vergangene
und künftige Wertentwicklung des
Basiswerts und dessen Volatilität
sind hier erhältlich:
http://www.euribor-ebf.eu/euribor-org/about
euribor.html
Zinsberechnung: o Berechnung nach folgender Formel: [ ]
o Aufschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a.
gültig für die gesamte Zinsperiode
o Aufschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a.
gültig für die Zinsperiode(n) von [ ]
bis [ ]
o Abschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a.
gültig für die gesamte Zinsperiode
o Abschlag [ ] [Basispunkte / %] p.a.

gültig für die Zinsperiode(n) von [ ] bis [ ] x Zinssatz entspricht Basiswert

o Im Prospekt definierte Formel bei Inflation Linked Notes Mindestzinssatz (Floor): 2,0 % p.a. ab 03. Juli 2014 Höchstzinssatz (Cap): 5,0 % p.a. ab 03. Juli 2014 Zinstermin: x 2 Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im Vorhinein o [ ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein o Sonstige [ ] Veröffentlichung der Zinssätze: x Website des Emittenten o Amtsblatt der Wiener Zeitung o Veröffentlichungstermin [ ]]

LAUFZEIT UND TILGUNG; KÜNDIGUNG (§ 6, § 9)

Bankarbeitstag-Definition für Tilgungszahlungen und Kündigungs-

möglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind

x Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.

Tilgung

Fälligkeitstag: x 03. Juli 2023 Rückzahlungsbetrag: x Zum Nennwert

Kündigung

  • x Ohne ordentliche und zusätzliche Kündigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit ordentlichen Kündigungsrechten des Emittenten und/oder der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit zusätzlichen Kündigungsrechten des Emittenten aus bestimmten Gründen
  • o Kündigung bei Ergänzungskapital-Schuldverschreibungen
  • o Kündigung bei Nachrangkapital-Schuldverschreibungen

KÜNDIGUNG AUFGRUND VON MARKTSTÖRUNGEN (§ 17)

Kündigung wegen Marktstörungen betreffend den Basiswert: o Kündigungsfrist von [ ] [Tagen;

Wochen, Monaten]

o Rückzahlung zum Nominale

o Rückzahlung zu [ ]% vom Nominale

BÖRSEZULASSUNG (§ 7)

Für diese Emission wird beantragt: o Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse

o Zulassung zum Geregelten
Freiverkehr der Wiener Börse
o Zulassung zur Multilateral
Trading
Facility
x
Es wird keine Zulassung beantragt
Voraussichtlicher Termin der Zulassung: [ ]
TAX GROSS-UP (§ 8)
Tax Gross-Up o Ja
x
Nein
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES
Angebotsverfahren: x
Direktvertrieb durch den Emittenten
o Zusätzlicher Vertrieb durch Banken
o Vertrieb durch ein Bankensyndikat
Angebotskonditionen: Die Schuldverschreibungen unterliegen
den Endgültigen Bedingungen
Platzierungsgarantie o ja
x nein
Emissionsübernahmevertrag o ja [Datum]
x nein

Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller: nicht anwendbar ]

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (unter Berücksichtigung allfälliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: nicht anwendbar

Rundungsregeln: o kaufmännisch auf [ ] Stellen x nicht gerundet

Mindestzeichnungsbetrag EUR 1.000

Höchstzeichnungsbetrag nicht anwendbar

Beschreibung aller für die Emission wesentlichen Interessen, auch widerstreitender: Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. Bedienung und Lieferung Die Lieferung der Schuldverschreibungen an den Anleihegläubiger erfolgt über die depotführende Stelle.

Sämtliche
Zahlungen
erfolgen,
vorbehaltlich
geltender steuerlicher und
sonstiger gesetzlicher
Vorschriften, über die Zahlstelle zur Weiterleitung
an
die
Clearing-Systeme
oder
nach
deren
Anweisung durch Gutschrift
auf die jeweilige für
den Anleihegläubiger depotführende Stelle.
Zinsberechnungsstelle: x
Hypo Bank Burgenland AG
o Sonstige [Name, Adresse]]
Berechnungsstelle für Tilgungszahlungen: x Hypo Bank Burgenland AG
o Sonstige [Name, Adresse]

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den Märkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser Märkte vorbehalten ist: nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann: nicht anwendbar

ZAHLSTELLE (§ 11)

Zahlstelle: x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

o [ ]

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anhang: Zusammenfassung der Emission

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enthält alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gemäß der Prospektverordnung zu berücksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enthält durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen. Diese werden in den Endgültigen Bedingungen vervollständigt werden.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis
Diese
Zusammenfassung
sollte
als
Prospekteinleitung
verstanden
werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem
Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als
Ganzen stützen.

Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben
Klage einreichen will, muss nach den nationalen
Rechtsvorschriften
seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts
aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.

Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung
samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies
auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den
anderen Teilen des Prospekts
irreführend, unrichtig oder inkohärent ist
oder
verglichen
mit
den
anderen
Teilen
des
Prospekts
Schlüsselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen
lassen
A.2 Zustimmung
zur Verwendung
des Prospektes

Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im
Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in Österreich zugelassen sind, ihren Sitz
in Österreich haben und die zum Emissionsgeschäft oder zum Vertrieb
von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind
("Finanzintermediäre"),
seine
ausdrückliche,
nicht
übertragbare
und
jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endgültigen
Bedingungen für den Vertrieb bzw zur späteren Weiterveräußerung oder
endgültigen Platzierung von Schuldverschreibungen
und derivativen
Wertpapieren in Österreich zu verwenden.

Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für
das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher
jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermediär wird auch nicht
von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der
gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
als Emittent und Prospektersteller.
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt für die Dauer der Gültigkeit
Angabe der
Angebotsfrist,
innerhalb derer die
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermediäre
erfolgen kann und
für die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird
dieses Prospektes für das öffentliche Angebot in Österreich. Der Emittent ist
berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
Alle sonstigen
klaren und
objektiven
Bedingungen, an
die Zustimmung
allenfalls
gebunden ist und
die für die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant
sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die
zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der
Website Emittenten unter www.bank-bgld.at veröffentlicht.
Hinweis für
Anleger
BIETET
EIN
FINANZINTERMEDIÄR
DIE
DIESEM
PROSPEKT
ZUGRUNDELIEGENDEN
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
UND
DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD
DIESER DIE ANLEGER ZUM
ZEITPUNKT
DER
ANGEBOTSVORLAGE
ÜBER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
Abschnitt B – Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO Bank Burgenland Akteingesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle HYPO Bank Burgenland Aktiengesellschaft
Bezeichnung
des
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland
Emittenten
B.2 Sitz/Rechtsform, Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Straße 33, 7000 Eisenstadt.
das
für
den
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
Emittenten Republik
Österreich,
seinem
Gründungsland,
organisiert.
Die
geltende Recht und Geschäftstätigkeit unterliegt ebenfalls österreichischem Recht.
Land der Gründung
der Gesellschaft
B.4b Alle
bereits
bekannten Trends,
Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorfälle
bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest im
die
sich
auf
den
laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften.
Emittenten und die
Branchen, in denen Der Emittent weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass er für
er
tätig
ist,
bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des
auswirken Hypothekenverbandes haftet.
B. 5 Ist der Emittent Teil Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
einer
Gruppe,
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG
Beschreibung
der
und die Brüll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an
Gruppe
und
der
der Sopron Bank Zrt sowie der Bank Burgenland Leasing GmbH
Stellung
des
beteiligt.
Emittenten
innerhalb
dieser
Gruppe.
B.9 Gewinnprognosen
oder
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
Gewinnprognosen oder –schätzungen ab.
Gewinnschätzunge
n
B.10 Art
etwaiger
Nicht anwendbar; der Bestätigungsvermerk enthält keine
Beschränkungen Beschränkungen
im
Bestätigungsverme
rk
der historischen
Finanzinformatione
n
B.12. Ausgewählte Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO
historische BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft:
Finanzinformatione
n AKTIVA
31.12.2012 31.12.2011
TEUR TEUR
1. Barreserve
181.257
2. Forderungen an Kreditinstitute
180.750
29.979
345.445
3. Forderungen an Kunden
2.543.222
2.725.008
4. Handelsaktiva
31.179
40.954
5. Finanzielle Vermögenswerte,
erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
562.979
477.088
6. Finanzanlagen
708.802
628.435
7. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
28.346
27.455
8. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
30.409
32.318
9. Latente Steueransprüche
1.175
9.346
10. Sonstige Aktiva
39.817
AKTIVA
4.307.936
40.547
4.356.575
Quelle:
Jahresfinanzbericht
der
HYPO
Bank
Burgenland
Aktiengesellschaft 2012
PASSIVA
31.12.2012 31.12.2011
TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 86.481 106.509
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.420.706 1.415.269
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 810.140 810.465
4. Handelspassiva
5. Finanzielle Verbindlichkeiten,
48.216 62.678
erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet 1.260.563 1.307.992
6. Rückstellungen 44.178 46.580
7. Laufende Steuerschulden 3.345 27
8. Sonstige Passiva 22.520 34.163
9. Nachrangkapital 84.842 85.076
10. Eigenkapital
hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile
526.945
-16
487.816
-15
PASSIVA 4.307.936 4.356.575
Quelle:
Jahresfinanzbericht
der
HYPO
Bank Burgenland
Aktiengesellschaft 2012
Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012
2012 2011
in TEUR in TEUR
Zinsen und
ähnliche Erträge
116.509 127.717
Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
-42.622 -51.983
ZINSÜBERSCHUSS 73.887 75.734
Risikovorsorgen im
Kreditgeschäft
-12.615 -27.513
Provisionserträge 72.904 71.001
Provisionsaufwendungen -29.997 -28.735
PROVISIONSERGEBNIS 42.907 42.266
Handelsergebnis 330 -4.957
Ergebnis fair-value-bewertete
Finanzinstrumente
-7.639 627
Finanzanlageergebnis 1.165 -8.779
Verwaltungsaufwand -72.539 -73.045
Sonstiger betrieblicher
Erfolg
-2.943 932
JAHRESÜBERSCHUSS VOR STEUERN 22.553 5.265
Steuern vom
Einkommen
JAHRESÜBERSCHUSS
-1.267
21.286
7.075
12.340
Fremdanteile am
Jahresüberschuss
-1 -1
JAHRESÜBERSCHUSS
Anteile
im Besitz der Eigentümer
der Bank Burgenland
21.287 12.341
Quelle:
Jahresfinanzbericht
der
HYPO
Aktiengesellschaft 2012
Bank Burgenland
Ausblick Seit dem 31. Dezember 2012, dem Tag des letzten geprüften
Konzernabschlusses,
hat
es
keine
Veränderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
wesentlichen negativen
Signifikante
Änderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
Seit dem 31. Dezember 2012 hat es keine signifikanten Änderungen in
der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
B.13 Letzte Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der
Entwicklungen Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner
Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind
B.14 Ist der Emittent Teil
einer
Gruppe,
Beschreibung
der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb
der Gruppe
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
Gruppe.
Abhängigkeit
innerhalb
der
Gruppe
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
aufgrund ihres Geschäftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
Der
Emittent
steht
zu
100%
im
Eigentum
der
Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG.
Die
Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG
als
Alleineigentümerin
kann
jederzeit
ihre
Eigentümerrechte ausüben.
B.15 Haupttätigkeit Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland)
ist eine Regionalbank mit den Geschäftsschwerpunkten im Osten
Österreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den
Hauptgeschäftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen
und
Privatkundenbereich
werden
umfassende
Bank-
und
Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengeschäft,
das
Kredit-
und
Hypothekargeschäft, der Wertpapierhandel und das Derivatgeschäft, die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich schwerpunktmäßig auf
das Bundesland Burgenland, wobei eine Zweigniederlassung in Wien
und eine Filiale in Graz betrieben werden
B16. Hauptanteilseigner Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht.
B.17 Rating Entfällt, es wurden keine Ratings für den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C – Wertpapiere
C.1 Beschreibung
von
Art und Gattung der
angebotenen
und/oder
zum
Handel
zuzulassenden
Wertpapiere,
einschließlich jeder
Wertpapierkennung
:
Variabel verzinste Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen
mit einer variablen Verzinsung, welche von einem Zinssatz (Interest
Rate Linked Notes) als Basiswert abhängt. Siehe C.8, C.9 und C.10
für weitere Informationen.
Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich als Inhaberpapiere
ausgegeben.
Die
ISIN
der
Schuldverschreibungen
wird
im
Konditionenblatt angegeben.
C.2 Währung
der
Wertpapieremissio
n.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
C. 5 Beschränkungen
der Übertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar.
C.8 Beschreibung
der
mit
den
Wertpapieren
verbundenen
Rechte.
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf variable
Zinszahlungen,
wie
näher
in
Punkt
C
10
ausgeführt.
Anleihegläubiger
haben
bei
Fälligkeit
das
Recht
auf
Tilgungszahlungen wie im Konditionenblatt festgelegt. Die jeweils
gültigen Zinssätze werden auf der Homepage des Emittenten unter
https://www.bank-bgld.at/de/bank
burgenland/informationen/zinsanpassungen veröffentlicht.
Beschränkungen Die Schuldverschreibungen können vor Fälligkeit weder vom
Emittenten noch von den Anleihegläubigern gekündigt werden,
außer aus wichtigem Grund in Einzelfällen
Es sind keine Beschränkungen dieser Rechte vorgesehen.
einschließlich
der
Rangordnung
Marktstörungen und Anpassungsregeln: Diese Regeln legen fest,
dass
wenn
ein
Basiswert
anstatt
von
der
ursprünglichen
Berechnungsstelle
von
einer
Berechnungsstelle,
die
der
ursprünglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion
übernimmt berechnet und veröffentlicht wird, oder durch einen
Ersatzbasiswert ersetzt wird, der die gleiche oder annähernd die
gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode für die
Berechnung des Basiswertes verwendet, der Basiswert, wie von
der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und veröffentlicht wird,
oder der Ersatzbasiswert herangezogen wird. Wenn vor dem
Laufzeitende
die
Berechnungsstelle
eine
Änderung
in
der
Berechnungsformel
oder
der
Berechnungsmethode
vornimmt,
ausgenommen solche Änderungen, welche für die Bewertung und
Berechnung
des
betreffenden
Basiswerts
aufgrund
von
Änderungen oder Anpassungen der in dem betreffenden Basiswert
enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies
unverzüglich bekanntmachen und die Berechnungsstelle wird die
Berechnung ausschließlich in der Weise vornehmen, dass sie
anstatt des veröffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen
solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der
ursprünglichen
Berechnungsformel
und
der
ursprünglichen
Berechnungsmethode sowie unter Berücksichtigung ausschließlich
solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der
Änderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn die
Berechnungsstelle
am
oder
vor
dem
maßgeblichen
Beobachtungstag
eine
Änderung
mathematischer
Natur
der
Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich
des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle
diese Änderung übernehmen und eine entsprechende Anpassung
der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen
C.9 nominaler Zinssatz,
Datum, ab dem die
Zinsen
zahlbar
werden
und
Zinsfälligkeitstermin
e"
Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 3. Juli
2013 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Zinsen
sind vierteljährlich im Nachhinein am 3. Jänner, 3.April,. 3. Juli und
3.Oktober eines jeden Jahres ("Zinstermin"), erstmals am 3.Oktober
2013 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag
wie in den Endgültigen Bedingungen definiert. In diesem Fall wird der
Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten
Zinszahlungs-Konvention
für
Zinstermine
verschoben.
Der
letzte
Zinstermin ist der 3.Juli 2023.
Der Mindestzinssatz/Floor für die jeweilige Zinsperiode beträgt 2,00 %
p.a. ab 3. Juli 2014. Der Höchstzinssatz/Cap für die jeweilige
Zinsperiode beträgt 5,00% p.a. Der Zinssatz für die Zinsperiode von
3.Juli 2013 bis 2.Juli 2014 beträgt 3% p.a. vom Nennwert. Für die
folgenden Zinsperioden (von 3.Juli 2014 bis 2.Juli 2023) werden die
Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz basierend auf dem
3-Monats EURIBOR als Basiswert verzinst. siehe C. 10 für weitere
Details zu Zinszahlungen.
Ist
der
Zinssatz
nicht
festgelegt
Beschreibung
des
Basiswertes
auf
den er sich stützt
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen stützt sich auf den 3-
Monats-EURIBOR. Siehe C. 10 für weitere Informationen.
Fälligkeitstermin
und
Vereinbarungen für
die
Tilgung
einschließlich
der
Rückzahlungsverfa
hren
Rendite
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 3. Juli 2013
und endet mit Ablauf des 2. Juli 2023. Sofern nicht zuvor bereits
ganz
oder
teilweise
zurückgezahlt,
werden
die
Schuldverschreibungen
zum
Nominale
am
3.
Juli
2023
(Tilgungstermin") zurückgezahlt.
Für die Schuldverschreibungen kann
keine Rendite berechnet
Name
des
Vertreters
der
Inhaber
der
Schuldverschreibun
gen
werden.
Grundsätzlich sind alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der
gegenständlichen
Emissionen
durch
den
einzelnen
Schuldverschreibungsgläubiger selbst oder den von ihm bestellten
Rechtsvertreter gegenüber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz
zu
den
üblichen
Geschäftsstunden,
sowie
schriftlicher
Form
(eingeschrieben
Postsendung
empfohlen),
im
ordentlichen
Rechtswege geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der
Schuldverschreibungsgläubiger ist seitens des Emittenten nicht
vorgesehen.
Zur
Wahrung
der
Ausübung
der
Rechte
von
Gläubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament
übertragbaren
(Teil-)Schuldverschreibungen
österreichischer
Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn
deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung
gefährdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange
gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall des Emittenten, ist
nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des
Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein
Kurator
für
die
jeweiligen
Schuldverschreibungsgläubiger
zu
bestellen, zu
dessen Rechtshandlungen in bestimmten Fällen
einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bedürfen und dessen
Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen
Angelegenheiten
der
Anleger
näher
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes
1874
und
des
Kuratorenergänzungsgesetzes
1877
können
durch
Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden,
es sei denn, es ist eine für die Gläubiger gleichwertige gemeinsame
Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erläuterung wie der
Wert der Anlage
beeinflusst wird,
falls die
Schuldverschrei
bungen eine
derivative
Komponente bei
der Zinszahlung
aufweisen
Die Schuldverschreibungen sind derivative Nichtdividendenwerte, deren
Zinssatz
auf
Basis
des
3-Monats-EURIBOR
("Referenzzinssatz")]
berechnet wird.
C.11 Zulassung zur
Börsennotierung
und
Einführung in einen
regulierten Markt
oder
einem
gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibun
gen
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Börse wird nicht gestellt.
künftig gehandelt
werden und für den
ein
Prospekt
veröffentlicht
wurde
Notes Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten für Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked
C.15 Beschreibung, wie Die Verzinsung der Schuldverschreibungen hängt vom 3-Monats
der Wert der EURIBOR (Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf
Anlage durch EURIBOR EBF als angegebenen Referenzzinssatz zum jeweiligen
den Wert des Fixing um ca. 11.00 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone) ab, vgl C 10
Basisinstruments/
der
Basisinstrumente
beeinflusst wird
C.16 Verfalltag oder Die Schuldverschreibungen werden am 03. Juli 2023 zur Rückzahlung
Fälligkeitstermin fällig.
der derivativen
Wertpapiere –
Ausübungstermin
oder letzter
Referenztermin
C.17 Beschreibung des Sämtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und
Abrechnungsverfah
rens
sonstiger gesetzlicher Vorschriften, über die Zahlstelle zur Weiterleitung
an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung durch Gutschrift
auf die jeweilige für den Anleihegläubiger
depotführende Stelle.
Als
Zahlstelle fungiert der Emittent.
C.18 Beschreibung der Die Rückgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des
Ertragsmodalitäten Rückzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit über die Depot führende
Bank des Anlegers.
C.19 Ausübungspreis Nicht anwendbar.
oder
endgültiger
Referenzpreis des
Basiswerts
C.20 Beschreibung der Basiswert ist
der 3-Monats-EURIBOR (Bezugnahme auf den vom
Art des Basiswerts EURIBOR-Panel
derzeit
auf
EURIBOR
EBF
angegebenen
und Angabe des Referenzzinssatz
zum
jeweiligen
Fixing
um
ca.
11.00
Uhr
Ortes, an dem
Informationen über
mitteleuropäischer Zeitzone).
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des
den Basiswert Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf http://www.euribor
erhältlich sind ebf.eu/euribor-org/about-euribor.html erhältlich.
Abschnitt D – Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben
zu den zentralen

Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO
BURGENLAND Gruppe –
Jede Verschlechterung des
Risken, die dem Geschäftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
Emittenten eigen BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
sind Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen
oder
die
Rechte
der
Anleger
aus
den
Schuldverschreibungen auszuwirken.

Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO
Banken Österreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als
Teil
der
HYPO
Banken
Österreichs
und
des
Haftungsverbandes kann jede Verschlechterung in der
Lage der HYPO Banken Österreichs einen nachteiligen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Emittenten bewirken.

Marktrisiko – Änderungen der Marktpreise, insbesondere
Änderung von Zinssätzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen
und fremder Währungen sowie Preisschwankungen von
Gütern und Derivaten können die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
Operationales Risiko – Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen,
Technologieversagen und Änderungen im externen Umfeld
("Event Risk") können negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des
Emittenten
haben.
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder
des
Emittenten
aufgrund
ihrer
Tätigkeiten
für
Gesellschaften
der
HYPO
Banken
Österreichs
sowie
aufgrund ihrer Tätigkeiten für Gesellschaften außerhalb des
Hypo Banken Sektors - Aus diesen Tätigkeiten können sich
potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei
des Emittenten ergeben.
IT-Risiko

Ausfälle,
Unterbrechungen
und
Sicherheitsmängel
können
zu
Ausfällen
oder
Unterbrechungen der Systeme für Kundenbeziehungen,
Buchhaltung,
Verwahrung,
Betreuung
und/oder
Kundenverwaltung führen.
Risiko der Abhängigkeit vom effektiven Risikomanagement
- Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren
Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht
unabsehbarer
und
infolgedessen
nicht
vermeidbarer
Risiken kann dazu führen, dass das System des Emittenten
zur Risiko-, Identifikation und - Steuerung scheitert.
Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
rückläufiger
Finanzmärkte

Das
wirtschaftliche
und
politische Umfeld in Österreich, sowie die Entwicklung der
Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte haben einen
wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten,
die
von
des
Emittenten entwickelt und angeboten werden.
Risiko der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen –
Jede
zukünftige
Änderung
der
Gesetzeslage,
der
Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis
hinsichtlich der Gewinnbesteuerung könnte die Vermögens-
,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten
nachteilig
beeinflussen.
Risiko der Abhängigkeit vom Provisionsgeschäft –
Ein
Rückgang an Erträgen aus dem Provisionsgeschäft könnte
die Geschäfts-, Finanz-
und Ertragslage des Emittenten
negativ beeinflussen.
Risiko der Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung –
Auf negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der
Emittent möglicherweise nur zeitverzögert oder nicht zur
Gänze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die
Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
Risiken
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
Refinanzierungsmöglichkeiten

Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmöglichkeiten könnte sich gegenüber der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschränken
oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf
die Ertrags- und Geschäftslage des Emittenten haben.
Wettbewerbsrisiko

Der
dichte
Wettbewerb
im
österreichischen und internationalen Bankensektor kann
einen
negativen
Einfluss
auf
die
Ertrags-
und
Geschäftslage des Emittenten ausüben.
Risiko
aus
Handelsgeschäften

Zinshandel,
Devisenhandel und Wertpapierhandel können auf Grund
ungünstiger
Marktverhältnisse
oder
ungünstiger
wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
Kontrahentenrisiko

Der
Emittent
ist
dem
Risiko
ausgesetzt,
dass
Vertragspartner
("Kontrahenten",
insbesondere andere Banken und Finanzinstitute) ihre
Verpflichtungen
aus
den
Handelsgeschäften
nicht
vereinbarungsgemäß erfüllen.
Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes –
Eine
Änderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen
Rahmenbedingungen
könnte
sich
negativ
auf
die
Geschäfts-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten
auswirken.
Risiken aufgrund von Basel II und Basel III – Der aufgrund
verdichteter
Vorschriften
des
Eigenkapitals
und
der
Offenlegungspflichten resultierende zusätzliche Aufwand
sowie höhere Eigenkapitalkosten können eine negative
Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
Risiko
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
qualifizierten
Führungskräften
und
Mitarbeitern

Der
Verlust
von
qualifizierten
Führungskräften
und
Mitarbeitern
könnte
einen erheblichen nachteiligen Effekt auf die Geschäfts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
Liquiditätsrisiko – Es besteht das Risiko, dass der Emittent
ihre
gegenwärtigen
und
zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen
nicht
vollständig
oder
nicht
zeitgerecht erfüllen kann.
Risiko
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
ausreichend
vorhandenen
Eigenmitteln

Die
derzeitige
Eigenmittelquote von 15,9 % des Emittenten (konsolidiert
im Konzern) kann für ein aus heutiger Sicht unabsehbares
Ereignis nicht ausreichend sein.
Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und der Bonität des
Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread
Risiko) -
Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder
vollständigen Ausfalls von vereinbarten Zins-
und/oder
Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind.
Je schlechter die Bonität des Emittenten ist, desto höher ist
dieses Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos
kann dazu führen, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise
ausfallen und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder
teilweise (Teilverlust) ausfällt.
Beteiligungsrisiko – Die Beteiligungserlöse des Emittenten
können auf Grund ungünstiger Marktverhältnisse oder
ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
Risiko der ausreichenden Liquiditätsbereitstellung –
Das
Risiko,
dass
der
Emittent
wegen
unterschiedlicher
Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre
gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen
nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen kann, kann
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
negativ beeinflussen.
Währungsrisiko – Wertschwankungen zwischen dem Euro
und Währungen außerhalb der Eurozone, in denen der
Emittent tätig ist, können das Ergebnis und den Cashflow
des Emittenten nachteilig beeinflussen.
Länderrisiko – Der Emittent ist durch Geschäfte mit Kunden
in Ungarn auch einem Länderrisiko ausgesetzt, welches
sich nachteilig auf die Geschäftsergebnisse des Emittenten
auswirken kann.
Rechts-
und
Reputationsrisiko
mit
dem
EU
Beihilfeverfahren

Im
Zusammenhang
mit
dem
anhängigen
EU-Beihilfeverfahren
können
negative
Pressemeldungen und/oder mögliche Unklarheiten über die
künftige
Eigentümersituation
eine
Reputationsverschlechterung des Emittenten bewirken. Im
Zusammenhang
mit
der
früheren
Beteiligung
des
Emittenten
an
der
HYPO
ALPE-ADRIA-BANK
INTERNATIONAL AG besteht im Falle des Unterliegens im
Verfahren das Risiko erheblicher Zahlungen
Abschnitt D – Risken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben Marktrisiko – Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
zu den zentralen innerhalb oder außerhalb von Österreich könnte den Wert der
Risken, die den
Schuldverschreib
angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
ungen eigen sind Zinsänderungsrisiko
-
Das
Zinsänderungsrisiko
kann
zu
Kursrückgängen unter den Emissionspreis führen und kommt
dann voll zum Tragen, falls die Schuldverschreibungen vor ihrer
Fälligkeit verkauft werden.
Wiederveranlagungsrisiko – Das Risiko, dass der allgemeine
Marktzinssatz während der Laufzeit unter den Zinssatz der
angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der
angebotenen Wertpapiere zumindest während der Laufzeit.
Risiko der vorzeitigen Rückzahlung durch den Emittenten – Die
vorzeitige Rückzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann für die Investoren zu geringeren Erträgen als erwartet
führen.
Währungsrisiko – Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdwährung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
können
sich
Verluste
aus
Währungsschwankungen ergeben.
Inflationsrisiko –
Eine Änderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
Liquiditätsrisiko

Investoren
können
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erwünschten Kurs
verkaufen,
bevor
sie
fällig
sind,
falls
sich
kein
liquider
Handelsmarkt dafür entwickelt.
Risiko in Bezug auf Handelsaktivitäten des Emittenten – Eigener
Handel
des
Emittenten
in den Wertpapieren
oder
deren
Underlying oder die Emission von zusätzlichen gleichartigen
Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ
beeinflussen.
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endfälligkeit durch die
Investoren –
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endfälligkeit
verkauft,
erhält
er
vielleicht
nicht
den
Rückzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren möglicherweise geringeren Marktpreis.
Marktpreisrisiko

Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zukünftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
Risiko der Kreditfinanzierung – Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhöht das Risiko für den Investor erheblich, weil ein
Investor zusätzlich zu einem allfälligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zurückzahlen muss.
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-gebühren–
Transaktionskosten/-gebühren
können
die
Erträge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme – Investoren tragen
das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgemäß
funktionieren.
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren –
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren können den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.

Besteuerungsrisiko –
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persönlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abhängig
und
kann
künftigen
Änderungen unterworfen sein.
Risiko
von
Gesetzesänderungen

Änderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis können einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den
Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren ausüben.

Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert –
Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren – soweit diese in eine Handelsplattform eingeführt
wurden – ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu
einem gänzlichen oder teilweisen Verlust des Investments
führen kann.

Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verjährungsfrist – Durch
die Herabsetzung der allgemeinen Verjährungsfrist für die
Rückzahlung des Kapitals ist die Möglichkeit zur Einforderung
fälliger Forderungen gegenüber der allgemeinen gesetzlichen
Regelung verkürzt.

Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen –
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen während der Laufzeit ist höher als bei
festverzinslichen Emissionen.
D.6 Wichtige
Risiko der Abhängigkeit vom Basiswert – Die Wertentwicklung
Informationen zu
den wichtigsten
bei derivativen Wertpapieren hängt von der Entwicklung des
zugrunde liegen Basiswerts ab.
Risiken, die mit
Risiko
gehebelter
Investments

Sofern
ein
derivatives
derivativen
Wertpapieren
Wertpapier mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, wirken sich
Wertschwankungen
im
Basiswert
überproportional
auf
die
verbunden sind Wertentwicklung des derivativen Wertpapiers aus.
Abschnitt E – Angebot
E.2b Gründe für das Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgeschäfts des
Angebot und
Zweckbestimmung
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht.
der Erlöse, sofern
diese nicht in der
Gewinnerzielung
und/oder
Absicherung
bestimmter Risiken
liegen
E.3 Beschreibung der Die Schuldverschreibungen unterliegen den Endgültigen Bedingungen.
Angebotskondition
en
Die Schuldverschreibungen werden ab 10 :Juni 2013 bis 2. Juli 2013 zur
Zeichnung angeboten.
E.4 Beschreibung aller Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten.
für die
Emission/das
Angebot
wesentlichen, auch
kollidierenden
Interessen
E.7 Schätzung der Entfällt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Ausgaben, die dem Spesen in Rechnung gestellt.
Anleger vom
Emittenten oder
Rechnung gestellt
werden

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