Annual Report • Dec 12, 2013
Annual Report
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Jahresfinanzbericht 2012/13
| Burgenland Holding AG | 2012/13 | 2011/12 | 2010/11 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,1 | 76,6 | 73,6 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,1 | 76,4 | 73,6 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 6,5 | 3,8 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,2 | 6,2 | 3,6 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2012/13 Vorschau |
2011/12 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.231 | 1.211 |
| Gasverkauf | GWh | 1.255 | 1.150 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 317,7 | 303,3 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | 19,5 | 24,1 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 942,7 | 955,2 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 307,9 | 304,9 |
| BEWAG Konzern1) | 2010/11 | 2009/10 | 2008/09 | |
|---|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.257 | 1.255 | 1.246 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 249,0 | 286,1 | 274,1 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | 20,6 | –6,4 | –7,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 655,1 | 722,8 | 839,1 |
| Eigenkapital2) | Mio. EUR | 187,9 | 177,7 | 199,6 |
1) Ende Juni 2012 wurden die BEGAS und die BEWAG rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert.
Seit 29. September 2012 firmiert die Gesellschaft als Energie Burgenland AG.
2) Inkl. unversteuerter Rücklagen.
| BEGAS Konzern1) | 2010/11 | 2009/10 | 2008/09 | |
|---|---|---|---|---|
| Erdgasabsatz | GWh | 2.288 | 2.198 | 2.014 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 88,5 | 84,0 | 71,9 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | –16,6 | 7,2 | 14,1 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 228,5 | 253,4 | 201,3 |
| Eigenkapital2) | Mio. EUR | 105,2 | 129,1 | 121,7 |
1) Ende Juni 2012 wurden die BEGAS und die BEWAG rückwirkend per 30. September 2011 fusioniert.
Seit 29. September 2012 firmiert die Gesellschaft als Energie Burgenland AG.
2) Inkl. unversteuerter Rücklagen und Baukostenzuschüsse.
Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG, die aus der Verschmelzung der BEGAS Energie AG (BEGAS) auf die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) Ende Juni 2012 rückwirkend zum 30. September 2011 entstanden ist. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Burgenländischen Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen |
4 |
| Corporate Governance Kodex | 4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung (Vorschau) | 9 |
| Lagebericht | 11 |
| Das Umfeld | 11 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 14 |
| Risikobericht | 16 |
| Ausblick | 16 |
| Jahresabschluss 2012/13 | 18 |
| Bilanz | 18 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 19 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 20 |
| Bestätigungsvermerk | 24 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 25 |
| Die Aktie der Burgenland Holding AG | 27 |
| Gruppenstruktur | 28 |
| Vorschlag für die Ergebnisverwendung | 29 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 29 |
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Die Burgenland Holding AG hat im Geschäftsjahr 2012/13 ihren erfolgreichen Kurs fortgesetzt. Wesentlich hierfür war die Fusion ihrer wichtigsten Beteiligungen, der burgenländischen Gas- und Stromversorgungsunternehmen BEGAS und BEWAG zur Energie Burgenland AG. Dieser Schritt bewirkt nicht nur einen nachhaltigen Impuls für die burgenländische Energiewirtschaft sondern schlägt sich auch in einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft nieder, an der die Burgenland Holding AG partizipiert.
Herausfordernde wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen prägten das Geschäftsjahr 2012/13. Die hohen und zugleich stark schwankenden Erzeugungsmengen aus erneuerbaren Energiequellen, vor allem aus Wind und Photovoltaik, führten zu zeitweisen Stromüberangeboten und in weiterer Folge zu stark volatilen Strompreisen an den Börsen. Die Aktie der Burgenland Holding AG konnte sich trotz dieses Marktumfelds gut bewähren und verzeichnete einen Kursanstieg im Vorjahresvergleich um 15,3%.
Die attraktive Ausschüttung der Energie Burgenland AG ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding AG, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012/13 eine Dividende in der Höhe von 2,70 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Wir sind zuversichtlich, dass sich der eingeschlagene Weg auch in Zukunft positiv für Sie als Aktionärinnen und Aktionäre der Burgenland Holding AG auswirken wird.
Eisenstadt, am 19. November 2013
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance umfasst insbesondere das Aktien- und Kapitalmarktrecht, die Regeln über die betriebliche Mitbestimmung, die Satzung der Gesellschaft, den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie die Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren nach einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die Burgenland Holding AG hat sich mit Wirkung zum 1. Juni 2006 dem Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom Jänner 2006 vollinhaltlich unterworfen.
Der ÖCGK in der Fassung vom Jänner 2012 wurde für die Burgenland Holding AG ab 1. Oktober 2012 wirksam. Die Anpassung des ÖCGK an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich.
Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist öffentlich zu begründen. Für R-Regeln hingegen, die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen nicht zu begründen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.
Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens wird von der Burgenland Holding AG von folgenden C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex abgewichen:
Regel 16: Angesichts der Holdingfunktion der Gesellschaft und der damit einhergehenden kollegialen Führung, die bislang immer zu einstimmigen Beschlüssen geführt hat, ist die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden entbehrlich.
Regel 27: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen nicht hauptberuflichen Tätigkeit enthält die Vergütung des Vorstands lediglich fixe Bestandteile.
Regel 37: Vgl. Regel 16; die Diskussion über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement erfolgt mit dem Gesamtvorstand.
Regel 51: Die Vergütungen für den Aufsichtsrat werden als Gesamtsumme sowie in Prozentsätzen für den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und die sonstigen Mitglieder dargestellt. Diese Darstellung gibt ein klares Bild über die Vergütungssituation.
Regel 65, 66, 69 und 70: Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, findet keine Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards statt. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften.
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2016
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
Geboren 1969, Jurist, nach der Personal- und Legistiksektion des Bundeskanzleramts in leitenden Funktionen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ausübung der Funktion des leitenden Bediensteten beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008
Die Funktionsperiode wurde mit 24. Februar 2013 bis 24. Februar 2018 verlängert.
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
| Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 531) |
|---|---|---|
| seit 11.03.2011 | Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja |
| seit 17.06.1998 | Sprecher des Vorstands der EVN AG Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG |
ja |
| seit 31.03.2005 | ja | |
| seit 22.03.2013 | ja | |
| seit 11.03.2011 | ja | |
| von 23.04.2004 bis 14.03.2013 |
ja | |
| seit 22.03.2013 | Aufsichtsratsmitglied der PORR AG | ja |
| von 15.03.2010 bis 22.03.2013 |
ja | |
| seit 18.03.2002 | ja | |
| seit 09.12.1996 | ja | |
| seit 18.03.2002 | ja | |
| Vorstandsdirektor der VERBUND Hydro Power AG Aufsichtsratsmitglied der Energie Burgenland AG Leiter Konzernfunktion Controlling der EVN AG Aufsichtsratsvorsitzender der Energie Burgenland AG i.R. Vorstandsdirektor der WIENER STADTWERKE Holding AG Vorstandsdirektor i.R. der WIENER STADTWERKE Holding AG Geschäftsführer der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs der EVN AG Landesdirektor der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG |
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2012/13 beschließt.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der – im abgelaufenen Geschäftsjahr aktualisierten – Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln liefert auch der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die ebenfalls im abgelaufenen Geschäftsjahr aktualisierten Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2013 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr.
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK).
Beide Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr (Stellvertreter des Vorsitzenden), Dr. Robert Dick und Dr. Felix Sawerthal.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in fünf Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2012/13 zweimal getagt.
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr eine Sitzung abgehalten.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: TEUR 8,8).
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit der EVN AG bzw. mit deren Konzerngesellschaften, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer angelegt; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 15.798,61 Euro. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 97.482,00 Euro.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13 TEUR festgelegt. Von diesem Betrag sind die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen; der verbleibende Betrag wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Auf den Vorsitzenden entfallen 25 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 218 Euro), auf seinen Stellvertreter 16,7 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 164 Euro) und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 8,3 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 109 Euro).
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2012/13 wurde der Burgenland Holding AG keine Transaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von einem Organmitglied gemeldet.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ab und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 24. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 22. März 2013 können auf der Webseite der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
Die Gesellschaft bekennt sich dem Grunde nach zur Förderung von Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat. Da sie weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Vorstandsmandat verlängert. Trotz der gebotenen Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz sind keine Bewerbungen weiblicher Kandidaten eingegangen. Bei der Nachbesetzung von zwei Aufsichtsratsmandaten wurde – unabhängig vom Geschlecht – auf die bestmögliche Besetzung geachtet.
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Es werden laufend Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2012/13 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Eisenstadt, am 19. November 2013
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2012/13 (Vorschau)1) 1. Oktober 2012 – 30. September 2013
Nach der Verschmelzung der beiden burgenländischen Strom- und Gasversorgungsunternehmen BEWAG und BEGAS rückwirkend per 30. September 2011 ist die Energie Burgenland AG seit dem 1. Oktober 2012 auf dem Energiemarkt tätig.
Die Schwerpunkte der Energie Burgenland liegen in der ökologischen Energieerzeugung. Bis Juli konnten im Jahr 2013 mit den insgesamt 175 Windenergieanlagen der Energie Burgenland Gruppe, die über eine Gesamtleistung von 363 MW verfügen, mehr als 750 Mio. kWh Ökostrom produziert werden. Für einen sicheren Transport des erzeugten Stroms werden jährlich rund 31 Mio. Euro in den Ausbau sowie die Erneuerung und Instandhaltung der Netzinfrastruktur investiert. So stehen mehr als 9.300 km Stromleitungen für eine sichere und verlässliche Stromversorgung im Burgenland zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2012/13 wird der Strombezug der Energie Burgenland AG 1.231 GWh betragen. Der Stromverkauf an Endkunden durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG wird mit 1.231 GWh um 1,7 % höher sein als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (1. Oktober 2011 – 30. September 2012). In Relation zum Geschäftsjahr 2011/12 wird die Netzabsatzmenge um 4,5 % auf 1.825 GWh steigen.
Der Gasbezug wird in der Berichtsperiode bei 1.235 GWh zu liegen kommen, der Gasverkauf an Endkunden durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG wird 1.255 GWh betragen und somit um 9,1 % das Vorjahresniveau übersteigen. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Netzabsatzmenge um 2,8 % auf 2.189 GWh sinken.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 317,7 Mio. Euro erwartet und damit im Vergleich zur Vorjahresperiode um 4,7 % steigen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird voraussichtlich 19,5 Mio. Euro betragen.
Der operative Cashflow liegt nach der Erstkonsolidierung der Energie Burgenland Gruppe im Geschäftsjahr 2011/12 bei 83,2 Mio. Euro, wobei der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 54,8 Mio. Euro betragen wird.
Zum 30. September 2013 wird die Bilanzsumme voraussichtlich bei 942,7 Mio. Euro liegen, wobei der Anteil des Anlagevermögens (801,7 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 85,0 % betragen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen wird 307,9 Mio. Euro und die Eigenkapitalquote 32,7 % betragen. Unter Berücksichtigung der Bau- und Investitionskostenzuschüsse (exklusive latenter Steuern) wird sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 50,3 % errechnen.
Im Geschäftsjahr 2013/14 wird der Fokus weiterhin im Ausbau der Kapazitäten für Windenergie liegen. Zudem sind verstärkte Aktivitäten im Bereich der Energiedienstleistungen zu erwarten.
| Energie Burgenland AG – Gruppe | 2012/13 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.231 |
| Netzabsatzmenge (Strom) | GWh | 1.825 |
| Gasverkauf | GWh | 1.255 |
| Netzabsatzmenge (Gas) | GWh | 2.189 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 317,7 |
| EGT | Mio. EUR | 19,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 942,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 307,9 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 83,2 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2013 noch nicht vor.
Es werden daher Daten basierend auf einer Vorschaurechnung und aufbauend auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2013 präsentiert.
Vom 26. November bis 8. Dezember 2012 fand die 18. UNO-Klimakonferenz in Doha, der Hauptstadt von Katar, statt. Ziel war es, eine Nachfolgeregelung zum Kyoto-Protokoll zu finden, das mit Dezember 2012 auslief. Australien, die Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie weitere europäische Staaten einigten sich im Rahmen dieser Konferenz auf eine Verlängerung der Kyoto-Ziele bis 2020. Die Gruppe dieser Länder ist für rund 14 % des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich und will bis 2020 ihre Treibhausgasemissionen um 25 % bis 40 % reduzieren, wobei der Pfad der Zielerreichung bis 2014 überprüft werden soll, um eventuell das Reduktionsziel anzuheben. Russland, Kanada, Japan und Neuseeland nehmen an dieser zweiten Verpflichtungsperiode nicht teil.
Es wurde zudem ein grober Fahrplan für ein international verbindliches Klimaschutzabkommen ab 2020 verabschiedet, das ab 2015 mit allen Staaten ausverhandelt werden soll. Hinsichtlich der Finanzierung des Green Climate Fonds konnte keine Regelung getroffen werden. Seine Einrichtung wurde bereits in der 16. UNO-Klimakonferenz Ende 2011 in Mexiko beschlossen. Ab 2020 soll er jährlich 100 Mrd. US-Dollar für Entwicklungsländer bereitstellen, damit sie sich an die Folgen des Klimawandels anpassen können.
Die diesbezüglichen Verhandlungen werden in Polen bei der nächsten UNO-Klimakonferenz in Warschau im November 2013 fortgesetzt.
Der europäische Energiemarkt befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Umbruch. Aufgrund der stetig zunehmenden, aber volatilen Energieerzeugung aus Wind und Photovoltaik rücken Aspekte der Versorgungssicherheit in Zusammenhang mit einem neuen Marktdesign verstärkt in den Blickpunkt der Diskussionen.
Große Energieunternehmen aus unterschiedlichen Ländern haben in diesem Zusammenhang im Europäischen Parlament Maßnahmen vorgeschlagen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, CO2-Emissionen zu verringern und Investitionen in den Energiesektor anzuregen. Langfristige Konzepte zur Darstellung der Fördersysteme für erneuerbare Energie und zur signifikanten Emissionsreduktion wurden gefordert.
Eine zukunftsorientierte Energiepolitik hat neben der Bereitstellung ausreichender und zuverlässiger Erzeugungskapazitäten auch den Ausbau einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für die Übertragung und Verteilung des Stroms zu gewährleisten.
Energiepolitische Ziele wie die Steigerung der Energieeffizienz, eine weitere Erhöhung der Erzeugung aus erneuerbaren Energien oder die Etablierung von Smart Metering können zu einer finanziellen Belastung der Kunden und zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa führen. Derartige Effekte sind daher bei der Gestaltung des zukünftigen europäischen Energiesystems von großer Bedeutung.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 14. Juni 2012 auf neue Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz geeinigt.
Am 25. Oktober 2012 wurde eine entsprechende Richtlinie (RL 2012/27/EG) erlassen, die von den Mitgliedsstaaten die Festlegung eines indikativen nationalen Zielwerts verlangt, der auf eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % bis zum Jahr 2020 abstellt. Zur Erreichung dieses Ziels wurden eine Reihe konkreter Maßnahmen definiert, beispielsweise die Sanierung von jährlich 3 % der öffentlichen Regierungsgebäude und die Einführung eines Verpflichtungssystems mit einem jährlichen Einsparrichtwert von 1,5 % für Energieversorgungsunternehmen.
Effizienzsteigerungen sollen entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette realisiert werden, wofür rechtsverbindliche Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschrieben werden. Mit Hilfe von Verpflichtungssystemen oder politischen Maßnahmen soll die Energieeffizienz sowohl bei Unternehmen als auch in Privathaushalten erhöht werden. Der öffentliche Bereich wird dabei eine Vorreiterrolle einnehmen.
Am 3. Juli 2013 hat das Europäische Parlament beschlossen, das Angebot für Emissionshandelszertifikate temporär zu verknappen. Die Versteigerung von 900 Mio. CO2-Emissions zertifikaten, die in der 3. Handelsperiode (2013 – 2020) bisher nicht zugeteilt worden sind, soll erst ab 2019 stattfinden. Das Gesamtvolumen der Zertifikate in der 3. Handelsperiode bleibt dadurch zwar gleich, wird aber zeitlich gestaffelt ausgegeben. Durch diese Maßnahme wird erwartet, dem Überschuss an CO2-Emissionszertifikaten aus der 2. Handelsperiode und dem daraus resultierenden Preisniveau entgegenzuwirken. Eine generelle Strukturreform des Emissionshandelssystems wird erwartet.
Der Europäische Rat hat im März 2013 dem Kommissionsvorschlag über die Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur zugestimmt und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau der Energieinfrastruktur, die von gemeinsamem Interesse sind, sollen durch ein transparenteres und schnelleres Genehmigungsverfahren abgewickelt werden können, wodurch sich bis zu 30 % der Verwaltungskosten einsparen ließen. Zudem ist auch eine Förderung der Europäischen Union im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" möglich. Mit diesen Maßnahmen sollen attraktivere Voraussetzungen für die Umsetzung der notwendigen Investitionen in die europäischen Strom- und Gasnetze, deren Ausmaß auf 200 Mrd. Euro geschätzt wird, geschaffen werden.
Am 6. August 2013 wurden die Novellen des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) und des GWG (Gaswirtschaftsgesetz) veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellen ist die Umsetzung der EU-Verordnung 1227/2011 (REMIT-Verordnung), mit der Insiderhandel und Marktmanipulation verboten werden. Die Marktteilnehmer werden zudem verpflichtet, sich bei der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu registrieren und Transaktionen am Energiegroßhandelsmarkt zu melden. ACER wurde als europäische Aufsichtsbehörde für den Energiehandel eingerichtet.
Die Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung (ETA-VO) vom 9. Oktober 2012 legte bereits vor dem Inkrafttreten der ElWOG- und GWG-Novellen eine fünfjährige Aufbewahrungsfrist für Daten über börsliche und außerbörsliche Transaktionen im Energiegroßhandel fest. Diese Daten sind auf Aufforderung der E-Control, der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Europäischen Kommission zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden durch die Novellen beider Gesetze Änderungen bezüglich des Lieferantenwechsels vorgenommen. Die maximale Dauer des Lieferantenwechsels wird auf drei Wochen beschränkt und ist für Konsumenten an keinen Stichtag gebunden. Die Umsetzung des elektronischen Lieferantenwechsels erfolgt über eine Plattform, die von der Verrechnungsstelle betrieben wird. Das ElWOG sieht nunmehr in § 79a eine verpflichtende Stromkennzeichnung der an Endverbraucher gelieferten Energie vor.
In Bezug auf die Einführung Intelligenter Messgeräte ("Smart Meter") wurden sowohl im ElWOG als auch im GWG umfassende Regelungen hinsichtlich Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten definiert. Die Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungsverordnung (DAVID-VO 2012) regelt im Detail die inhaltlichen Anforderungen der Informationsbereitstellung durch den Lieferanten an den Kunden. Die technischen Anforderungen an Intelligente Messgeräte im Gasbereich wurden in der Intelligente Gas-Messgeräte-Anforderungs-Verordnung (IGMA-VO) geregelt.
Mit dieser Verordnung und ihrer Novelle wurden Standards für Verteilernetzbetreiber bezüglich Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern und anderen Marktteilnehmern zu erbringenden Dienstleistungen
bestimmt und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung festgelegt. Im Detail sind die Leistungen im Zusammenhang mit der Netzanbindung, der Abschaltung und nachfolgenden Wiederherstellung des Netzzugangs, die Verfahrensweise und Informationspflichten bei geplanten Versorgungsunterbrechungen, die Spannungsqualität, die Erfassung der Verbrauchswerte, die generelle Kundeninformation und das Beschwerdemanagement geregelt.
Das Energielenkungsgesetz 2012 löste mit 26. Februar 2013 das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1982 ab. Dem Wirtschaftsminister wird die Befugnis eingeräumt, zur Abwendung einer drohenden oder bereits eingetretenen Störung der Energieversorgung Österreichs direkte Anweisungen an Energieunternehmen zu erteilen, um die Versorgung sicherzustellen. Die betroffenen Bereiche umfassen die Gas-, Strom- und nun auch Wärmeversorgung des Landes, wobei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Fernwärmeunternehmen mit einer thermischen Engpassleistung von zumindest 50 MW oder einer jährlichen Wärmeabgabe von mehr als 300 GWh einbezogen werden.
Die Einführung des Regulierungskontos ist für Stromnetzbetreiber in § 50 des ElWOG und für Gasnetzbetreiber im § 71 GWG geregelt. Mit Hilfe des einzurichtenden Regulierungskontos sollen Abweichungen der absatzbedingten tatsächlichen Erlöse aus Netztarifen zu den per Bescheid zuerkannten Erlösen ausgeglichen werden. Dies ist eine Abkehr von der bisher verwendeten Systematik, nach der die Tariffestlegung ex ante und ohne Gegenüberstellung zu den absatzbedingten tatsächlichen Erlösen erfolgte.
Die neue Regulierungsperiode für Gasnetze begann am 1. Jänner 2013 und gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Für Stromnetze endet die laufende Regulierungsperiode am 31. Dezember 2013.
Im zweiten Quartal 2013 hat die Wirtschaft der Europäischen Union (EU) die Rezession überwunden und erstmals seit dem dritten Quartal 2011 wieder einen BIP-Anstieg verzeichnet. Frühindikatoren deuten darauf hin, dass sich die positive Entwicklung fortsetzen wird. So hat sich auch in Italien und Spanien der Abschwung zuletzt verlangsamt. Das sind Anzeichen dafür, dass die Strukturreformen in den Krisenstaaten des Euroraums allmählich positive Wirkungen zeigen. Während für 2013 noch eine verhaltene Konjunkturentwicklung erwartet wird, wird für 2014 hingegen mit einem nachhaltigen konjunkturellen Aufschwung und einem Wachstum in Höhe von 1,4 % gerechnet. Die österreichische Wirtschaft stagnierte in den ersten sechs Monaten. Die Verbesserung des internationalen Umfelds und die Stimmungsindikatoren lassen aber eine moderate Belebung in der zweiten Jahreshälfte erhoffen. 2014 sollte die Konjunktur anziehen. Für das Gesamtjahr 2013 wird nunmehr mit einem maximalen Wachstum von 0,5 % gerechnet, wohingegen für 2014 ein Anstieg der Konjunktur um 1,7 % erwartet wird.
Die Energiewirtschaft im Burgenland und damit die Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG wird wesentlich von externen Einflussfaktoren bestimmt, die vom Unternehmen nicht oder nur bedingt beeinflusst werden können. Für den Energieverbrauch von Haushalten ist vor allem die Witterung maßgeblich, die sich insbesondere auf die Gas- und Wärmenachfrage auswirkt. Der Energiebedarf von Industrieunternehmen steht in Abhängigkeit zu deren Geschäftsentwicklung und damit letztlich zur Situation der Gesamtwirtschaft. Darüber hinaus beeinflussen die Entwicklung der Primärenergiepreise und die am Markt realisierbaren Endkundenpreise die erzielbaren Margen und damit die Ertragslage der Energie Burgenland AG und damit auch der Burgenland Holding AG.
Unterschiedliche Entwicklungen waren in der Berichtsperiode auch bei den Primärenergiepreisen zu beobachten. Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent lag auf Eurobasis mit 82,9 Euro pro Barrel um 3,5 % unter dem Vorjahreswert. Negativen Effekten aufgrund der angespannten Situation im Nahen Osten standen hohe Rohöllagerbestände in den USA, vor allem im Frühjahr 2013, gegenüber. Zudem war die Nachfrage aufgrund der verhaltenen Konjunktur schwächer, die sich auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften wie China abzeichnete. Der durchschnittliche EEX-Börsenpreis für Erdgas notierte in der Berichtsperiode hingegen mit 26,9 Euro pro MWh um 10,9 % über dem Vorjahresniveau. Der Preis für Kohle sank allerdings aufgrund hoher Lagerbestände aus den Importen von US-Kohle und der geringeren Nachfrage um 17,2 % auf 63,1 Euro je Tonne. Die Preise für CO2-Emissionszertifikate fielen im Vorjahresvergleich um 33,0 % und lagen bei 5,3 Euro je Tonne. Die internationalen Energiemärkte waren im Geschäftsjahr 2012/13 von einem weiteren Rückgang der Spotmarkt- als auch der Terminpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom geprägt.
Hauptverantwortlich dafür war im Wesentlichen die vorhandene Überkapazität an elektrischem Strom, die aus höheren Erzeugungsmengen aus erneuerbaren Energiequellen resultierte und sich auch in äußerst volatilen Preisverläufen widerspiegelt. Im Vergleich zur Vorjahresperiode gingen die Spotmarktpreise für Grundlaststrom um 13,5 % auf 38,8 Euro und jene für Spitzenlaststrom um 9,5 % auf 49,9 Euro pro MWh zurück. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erfolgt die Energiebeschaffung in der Regel im Vorhinein auf Termin, weswegen die Preise auf den Terminmärkten mit zeitlicher Verzögerung Einfluss auf die Ergebnisentwicklung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG nehmen. Die für diese Berichtsperiode geltenden Terminpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom lagen in der Berichtsperiode mit 47,5 Euro bzw. 58,8 Euro pro MWh um 13,3 % bzw. 12,3 % unter dem Vorjahr.
Im August 2013 kündigte die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH mit ihren regionalen Energievertriebsgesellschaften den Start einer Energieeffizienz-Offensive an, die unter anderem eine Unterstützung beim Kauf von energieeffizienten Geräten und Energiedienstleistungen umfasst. Zum Start dieser Offensive wurde auch die Senkung der Energiepreise für Strom und Gas für Haushalts- und Kleingewerbekunden per 1. Oktober 2013 um durchschnittlich 3,6 % bekanntgegeben.
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt.
Insgesamt sind der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in Höhe von 8,4 Mio. Euro (2011/12: 6,5 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 8,3 Mio. Euro wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,05 Mio. Euro vereinnahmt.
Trotz eines im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,02 Mio. Euro (Vorjahr: 0,02 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012/13 eine Dividende in der Höhe von 2,70 Euro pro Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 8,1 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2012/13 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 78,1 Mio. Euro um 1,9 % über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2013 beträgt 99,9 %.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse.
Aufgrund einer Bestimmung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2011, die vorschreibt, dass börsenotierte Unternehmen zwar weiterhin Inhaberaktien ausgeben dürfen, diese jedoch in einer (gegebenenfalls in mehreren) Sammelurkunde(n) verbrieft werden müssen, wurden zwischen April und Juli 2013 einzelverbriefte Aktienurkunden (effektive Stücke) in Heim- oder in Streifbanddepotverwahrung durch eine Sammelurkunde ersetzt. Aktien, die nicht binnen der Frist, die am 31. Juli 2013 endete, umgetauscht wurden, wurden für kraftlos erklärt. Die Kraftloserklärung resultiert in einem Aussetzen des Rechts auf Dividendenauszahlung und auf Teilnahme an der Hauptversammlung – solange, bis der Aktionär die effektiven Stücke unter Bekanntgabe eines Wertpapierdepots eingereicht hat. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien.
Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist zu über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 % und befinden sich im Streubesitz.
Die Mitglieder des Vorstands haben keine erweiterten Befugnisse, um Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Im Zuge der Umstrukturierung der Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS hat die Burgenland Holding AG einen Syndikatsvertrag mit der Burgenländischen Landesholding GmbH abgeschlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.
| Burgenland Holding AG – Kennzahlen | 2012/13 | 2011/12 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 8,2 | 6,3 | 30,2 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 6,5 | 29,2 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,2 | 6,2 | 32,3 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,1 | 76,6 | 1,9 |
| Anlagevermögen | Mio. EUR | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | Mio. EUR | 6,8 | 5,2 | 30,8 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,1 | 76,4 | 2,2 |
| Fremdkapital | Mio. EUR | 0,0 | 0,1 | – |
| 2012/13 | 2011/12 | Veränderung | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | |||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
EGT + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
8.162 | 6.253 | 1.909 | 30,5 |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2012/13 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2012/13 | 2011/12 | Veränderung in %-Punkten |
|
|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | |||
| Eigenkapitalrentabilität EGT/durchschnittliches Eigenkapital |
10,6 % | 8,3 % | 2,3 |
| Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
10,6 % | 8,3 % | 2,3 |
| TEUR | 2012/13 | 2011/12 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
6.796 | 5.090 | 1.706 | 33,5 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,9 % | 99,8 % | 0,1 | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2013 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Ausschüttung der Energie Burgenland AG über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| 2012/13 | 2011/12 | Veränderung | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | ||
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 8.035 | 6.365 | 1.670 | 26,2 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –6.450 | –3.450 | –3.000 | –87,0 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 1.585 | 2.915 | –1.330 | –45,6 |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand
aus dem Konzern-Cash-Pooling und eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns.)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 8,2 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 8,0 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt, spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle.
Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/ Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird der korrekten und risikominimierenden Erfassung und Bezahlung externer Belege Rechnung getragen.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein Revisionssystem eingebunden.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin erhöhtes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2012/13 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2012/13 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2013/14 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
Eisenstadt, am 19. November 2013 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2012)
| 30.09.2013 EUR |
30.09.2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 71.325 |
| 71.325.280,80 | 71.325 | |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.757.798,62 | 5.178 |
| 2. Sonstige Forderungen | 38.496,40 | 37 |
| 6.796.295,02 | 5.215 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
13.112,30 | 8 |
| 6.809.407,32 | 5.223 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.674,75 | 3 |
| Summe Aktiva | 78.139.362,87 | 76.551 |
| Aktiva Umlaufvermögen |
| Passiva | |||
|---|---|---|---|
| 30.09.2013 EUR |
30.09.2012 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| Gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.532.000,00 | 4.482 | ||
| IV. | Bilanzgewinn | 8.108.441,28 | 6.450 | |
| davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 177,71 | 1 | ||
| 78.126.814,61 | 76.418 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| I. | Steuerrückstellungen | 875,00 | 1 | |
| II. | Sonstige Rückstellungen | 10.934,43 | 13 | |
| 11.809,43 | 14 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| I. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 109,01 | 1 | |
| II. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 629,82 | 118 | |
| 738,83 | 119 | |||
| Summe Passiva | 78.139.362,87 | 76.551 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2011– 30. September 2012)
| 2012/13 EUR |
2011/12 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 283,56 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern | –1.390,00 | –1 | |
| b) Übrige | –229.293,79 | –298 | |
| –230.683,79 | –299 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –230.400,23 | –298 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 8.375.975,00 | 6.535 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 16.256,40 | 16 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 16.200,58; (Vorjahr: TEUR 16) | |||
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –67,85 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 7. | Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) | 8.392.163,55 | 6.551 |
| 8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | 8.161.763,32 | 6.253 |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –3.499,75 | –4 |
| 10. | Jahresüberschuss | 8.158.263,57 | 6.249 |
| 11. | Dotierung/Auflösung von Gewinnrücklagen | 50.000,00 | 200 |
| 12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 177,71 | 1 |
| 13. | Bilanzgewinn | 8.108.441,28 | 6.450 |
| EUR | Anschaffungswert 01.10.2012 |
Zugang | Abgang | Umbuchung | |
|---|---|---|---|---|---|
| I. | Finanzanlagen | ||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Gemäß § 221 Abs 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von dauernden Wertminderungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren bisher nicht erforderlich.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
| Abschreibung 2012/13 |
Restbuchwert 30.09.2012 |
Restbuchwert 30.09.2013 |
Wertberichtigung 30.09.2013 |
Anschaffungswert 30.09.2013 |
|---|---|---|---|---|
| 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 | 0,00 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 | 0,00 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
| Name und Sitz | Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 | 313.967,6 | 19.727,0 | 30.09.2012 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) |
0,99 | 319.144,4 | 13.775,1 | 31.12.2012 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon wechselmäßig verbrieft |
Pauschalwert berichtigung |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber | 6.757,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (5.178,0) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Sonstige Forderungen und | 38,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögensgegenstände | (36,6) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 6.796,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (5.214,6) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen wie im Vorjahr zur Gänze aus kurzfristigen Geldern.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen wie im Vorjahr hauptsächlich aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer sowie Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.674,75 Euro (Vorjahr: TEUR 2,8) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Bezeichnung TEUR |
Stand per 30.09.2013 |
Stand per 30.09.2012 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütungen | 7,3 | 6,3 |
| Prüfung und Rechtsberatung | 3,6 | 6,4 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus | 0,1 | 0,1 | 0,0 |
| Lieferungen und Leistungen | (1,1) | (1,1) | (0,0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber | 0,6 | 0,6 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (117,7) | (117,7) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 0,7 | 0,7 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (118,8) | (118,8) | (0,0) |
Wie im Vorjahr bestehen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zur Gänze aus Lieferungen und Leistungen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2011/12 in Höhe von 8.330.000,00 Euro (Vorjahr: BEWAG TEUR 5.394,6 sowie BEGAS TEUR 1.094,6) ausgewiesen. Seitens der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2012 eine Ausschüttung in Höhe von 45.975,00 Euro (Vorjahr: TEUR 46,0).
In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird unter anderem die Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 3.500,00 Euro (Vorjahr: TEUR 3,5) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber, LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: TEUR 8,8).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Leopold Buchmayer (ab 22. März 2013) Dr. Robert Dick Mag. Josef Kaltenbacher (bis 14. März 2013) Dr. Martin Krajcsir (ab 22. März 2013) Ing. Mag. Helmut Miksits (bis 22. März 2013) Dipl.-Ing. Werner Perz Dr. Felix Sawerthal Mag. Gerold Stagl
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von TEUR 11,9 (Vorjahr: TEUR 15,5) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN 72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 240 Z 9 UGB.
Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, wie in den vorangegangenen Jahren die Schutzklausel gemäß § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.
Eisenstadt, am 19. November 2013 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30. September 2013, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2013 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2013 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.
Wien, am 19. November 2013
KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl ppa. Mag. Heidi Schachinger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 waren die Genehmigung des Budgets 2013/14, die Billigung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung für die Hauptversammlung sowie die Neufassung der Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, den der Aufsichtsrat in der Fassung vom Jänner 2012 für die Burgenland Holding AG ab dem Geschäftsjahr 2012/13 in Kraft gesetzt hat. Die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.
Im Hinblick auf die Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Dies erfolgte anhand eines Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat den bestehenden Kontrollausschuss in Prüfungsausschuss umbenannt und Nominierungs- sowie Vergütungsausschuss zu einem Personalausschuss zusammengeführt.
Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen und der Personalausschuss zu einer Sitzung zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 von 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 bestellte KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2013 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2013 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2013 gemäß § 96 Abs 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2012/13 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 4. Dezember 2013 Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Von Oktober 2012 bis September 2013 erreichten zahlreiche Aktienindizes trotz der anhaltenden Unsicherheiten am Markt und der damit verbundenen Volatilität historische Höchstkurse. Die internationalen Kapitalmärkte waren von Diskussionen über eine weitere Rettungstranche für Griechenland, Regierungskrisen in mehreren europäischen Ländern, den anhaltenden Bürgerkrieg in Syrien, politische Unruhen in der Türkei und nicht zuletzt unterschiedliche Kommentare der US-Notenbank Fed betreffend eine baldige Rückführung der Unterstützungsmaßnahmen und eine straffere Geldpolitik geprägt.
Angesichts dieser Entwicklungen senkte die Europäische Zentralbank im Mai und November 2013 die Leitzinsen um jeweils 25 Basispunkte auf nunmehr 0,25 %.
Die Aktienmärkte entwickelten sich in der Berichtsperiode trotz des herausfordernden Umfelds generell sehr positiv. Der deutsche Leitindex DAX konnte um 19,1 % und der Wiener Leitindex ATX um 21,0 % zulegen.
In diesem für Energieunternehmen schwierigen Umfeld konnte sich die Aktie der Burgenland Holding AG bewähren und verzeichnete bei einem Schlusskurs von 39,21 Euro einen Kursanstieg im Vorjahresvergleich um 15,3 %. Daraus errechnet sich eine Marktkapitalisierung per Ende September 2013 in Höhe von 118 Mio. Euro. Damit entzog sich die Aktie zum wiederholten Mal der Entwicklung des für die Burgenland Holding relevanten Branchenindex Dow Jones Euro Stoxx Utilities, der aufgrund der anhaltenden konjunkturellen Unsicherheiten und der niedrigen Strompreise lediglich um 0,5 % stieg. Die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) lag per 30. September 2013 bei 0,14 %.
Für das Geschäftsjahr 2012/13 wird der Vorstand bei der Hauptversammlung am 21. März 2014 eine Dividende in Höhe von 2,70 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2012/13 | 2011/12 | 2010/11 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 30 | 21 | 18 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,28 | 0,18 | 0,19 |
| Höchstkurs | EUR | 49,90 | 41,00 | 49,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 32,50 | 29,03 | 32,00 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 39,21 | 34,00 | 32,02 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 118 | 102 | 96 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,14 | 0,14 | 0,14 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 2,701) | 2,15 | 1,15 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung.
50 % WSW Warminska Sila Wiatru s.r.o. (Bratislava, Slowakei)
100 % Energie Burgenland Biomasse GmbH
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 8.108.441,28 Euro eine Dividende in Höhe von 2,70 Euro pro Aktie, das sind 8.100.000,00 Euro, auszuschütten und den restlichen Gewinn von 8.441,28 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
gemäß § 82 Abs. (4) Z 3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt,
dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 19. November 2013 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Ergebnis 1. Quartal 2013/14 | 06.02.2014 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 21.03.2014 |
| Ex-Dividendentag | 27.03.2014 |
| Dividendenzahltag | 04.04.2014 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2013/14 | 28.05.2014 |
| Ergebnis 1.– 3. Quartal 2013/14 | 07.08.2014 |
| Jahresergebnis 2013/14 | 11.12.2014 |
1) Vorläufig.
| Grundkapital | 21,81 Mio. Euro |
|---|---|
| Stückelung | 3 Mio. Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2013.
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-24186 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Satz und Druck: Gugler GmbH, 3390 Melk/Donau Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
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