Prospectus • Sep 29, 2014
Prospectus
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26.09.2014
BB Nachrang Anleihe 3,5% fix 2014-2026
begeben unter dem
Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.
Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. S‰mtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch Ñoì gekennzeichnet sind, wird die gew‰hlte Option durch ein Ñxì welches Ñoì ersetzt, bezeichnet.
Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.
| W‰hrung: | Euro |
|---|---|
| Gesamtnominale: | bis zu Ä 5.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu Ä 20.000.000,00 |
| St¸ckelung/St¸ckelungen: | Ä 1.000,-- |
| ISIN: | AT0000XXXXX |
| Zeichnungsfrist | X Daueremission ab 01.10.2014 bis 02.11.2014 o Einmalemission (Ñgeschlossen") vom [] bis [] o Einmalemission (Ñgeschlossen") am [] |
Form
X Sammelurkunde(n) ver‰nderbar
o Sammelurkunde(n) nicht ver‰nderbar
| Erst-Ausgabepreis: | 100,00 % je Nominale |
|---|---|
| Ausgabepreis: | X Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit von der Marktlage festgesetzt. |
Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: []
| Valutatag(e): | X Erstvaluta 03.11.2014 o Valutatag [] |
|---|---|
| Weitere Valutatage: | o An allen weiteren [] Bankarbeitstagen o [] |
| Allgemein | |
|---|---|
| Verzinsungsbeginn: | 03.11.2014 |
| Verzinsungsende: | 02.11.2026 |
| Zinszahlung: | X im Nachhinein o [andere Regelung] |
| Zinstermine: | 03.11. |
| Erster Zinstermin: | 03.11.2015 |
| Zinsperiode(n): | X ganzj‰hrig o halbj‰hrig o viertelj‰hrlich o monatlich o andere [] o erster langer Kupon [] o erster kurzer Kupon [] o letzter langer Kupon [] o letzter kurzer Kupon [] o aperiodische Zinszahlung[] o einmalige Zinszahlung[] |
| Bankarbeitstag-Definition: | o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind X Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsperioden: | X unadjusted o adjusted |
| Anpassung von Zinsterminen |
X Following Business Day Convention o Modified Following Business Day Convention |
| Zinstagequotient: | X actual/actual (ICMA) o actual/365 o actual/360 o 30E/360 o 30/360 |
Zinssatz/Zinss‰tze: 3,5% p.a. von einschliefllich 03.11.2014 bis 03.11.2026 (ausschliefllich) o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die Zinsen im aussch¸ttungsf‰higen Gewinn des Emittenten gedeckt sind (gewinnabh‰ngige fix verzinste Nachrang-Schuldverschreibung)
Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-
mˆglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind
x Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.
F‰lligkeitstag: x 03.11.2026 R¸ckzahlungsbetrag: x Zum Nominale
x K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen
| Auflerordentliche K¸ndigung | |
|---|---|
| R¸ckzahlung: | Emittent zur G‰nze |
| K¸ndigungsfrist | 20 Bankarbeitstage |
| K¸ndigungstermin(e): | x Zu jedem Zinstermin o Zum[] |
| R¸ckzahlungsbetrag/-betr‰ge: | x Zum Nominale o Zu [] % vom Nominale o Zu [] [EUR]; [andere W‰hrung] [je [Zahl][]] |
| Auszahlung von St¸ckzinsen: | o Ja x Nein |
| Bekanntmachung: | x Website des Emittenten o Amtsblatt der Wiener Zeitung |
| B÷RSEZULASSUNG (ß 7) | |
| F¸r diese Emission wird beantragt: | o Zulassung zum Amtlichen Handel an der [Bˆrse] o Zulassung zum Geregelten Freiverkehr/Markt an der [Bˆrse] o Zulassung zum [Segment] der [Bˆrse] x Es wird keine Zulassung beantragt |
| Voraussichtlicher Termin der Zulassung: | [] |
|---|---|
| TAX GROSS UP (ß 8) | |
| Tax Gross Up | o Ja x Nein |
| BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES | |
| Angebotsverfahren: | x Direktvertrieb durch den Emittenten o Zus‰tzlicher Vertrieb durch Banken o Vertrieb durch ein Bankensyndikat |
| Angebotskonditionen: | Gesamtnominale: bis zu EUR 5.000.000, Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000,00 Ausgabepreis: 100,00% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden St¸ckelung: EUR 1.000 Beginn der Zeichnungsfrist: 01.10.2014, Ende der Zeichnungsfrist: 02.11.2014 vorbehaltlich einer ƒnderung der Zeichnungsfrist im Ermessen des Emittenten |
| Platzierungsgarantie | o ja x nein |
| Emissions¸bernahmevertrag | o ja [Datum] x nein |
Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:
Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).
Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner
| oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: | 3,5% bei Tilgung zum Nennwert |
|---|---|
| Rundungsregeln: | o kaufm‰nnisch auf [] Stellen o nicht gerundet |
| Mindestzeichnungsbetrag | Ä 1.000,00 |
| Hˆchstzeichnungsbetrag | nicht anwendbar |
| Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen Interessen, einschliefllich widerstreitender Interessenskonflikte: |
Das Interesse des Emittenten an dieser Emission besteht darin, diese am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung sowie der Aufnahme von als Erg‰nzungskapital anrechenbaren Eigenmitteln zu platzieren. Der Emittent erstellt diese Emission ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen. |
|---|---|
| Bedienung und Lieferung | Zahlungen und Lieferungen erfolgen ¸ber die jeweilige Depot f¸hrende Bank des Anlegers. |
| Zinsberechnungsstelle: | x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige [Name, Adresse]] |
| Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: | x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Berechnungsstelle: [Name, Adresse] |
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: nicht anwendbar
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:
Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.
Zahlstelle: x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | ||
|---|---|---|
| A.1 Warnhinweis | verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen st¸tzen. · Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. · Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen |
|
| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes |
· Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich und Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich und Luxemburg haben und die zum Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw zur sp‰teren Weiterver‰uflerung oder endg¸ltigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen |
| Wertpapieren in ÷sterreich und Luxemburg zu verwenden. · Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. |
|
|---|---|
| Angabe der Angebotsfrist, innerhalb derer die sp‰tere Weiterver‰uflerung oder endg¸ltige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermedi‰re erfolgen kann und f¸r die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird |
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit dieses Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
| Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind |
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten unter www.bank-bgld.at verˆffentlicht. |
| Hinweis f¸r Anleger | BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ‹BER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN. |
| Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | ||
|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und |
Gesetzliche Bezeichnung: |
| kommerzielle Bezeichnung |
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | |
| des Emittenten | Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland | |
| B.2 | Sitz/Rechtsform, das f¸r den | Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 |
| Emittenten geltende Recht |
Eisenstadt. Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach | |
| und Land der Gr¸ndung der | dem Recht der Republik ÷sterreich, seinem Gr¸ndungsland, |
|
| Gesellschaft | organisiert. Die Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls |
|
| ˆsterreichischem Recht. | ||
| B.4b | Alle bereits bekannten |
Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorf‰lle |
| Trends, die sich auf den |
bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten |
|
| Emittenten und die |
zumindest im laufenden Gesch‰ftsjahr wesentlich beeinflussen |
|
| Branchen, in denen er t‰tig | d¸rften. | |
| ist, auswirken | ||
| Der Emittent weist der Vollst‰ndigkeit halber darauf hin, dass er f¸r | ||
| bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des | ||
| Hypothekenverbandes haftet. | ||
| B. 5 | Ist der Emittent Teil einer | Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. |
| Gruppe, Beschreibung der |
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe | |
| Gruppe und der Stellung des | AG und die Br¸ll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je | |
| Emittenten innerhalb dieser | 100% an der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING | |
| Gruppe. | GmbH beteiligt. | |
| B.9 | Gewinnprognosen oder |
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine |
| Gewinnsch‰tzungen | Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab. | |
| B.10 | Art etwaiger |
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine |
| Beschr‰nkungen im |
Beschr‰nkungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Best‰tigungsvermerk der |
||||
| historischen | ||||
| B.12. | Finanzinformationen | Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der | ||
| Ausgew‰hlte historische Finanzinformationen |
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft: | |||
| AKTIVA | ||||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| 1. Barreserve | 254.390 | 181.257 | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | 202.682 | 180.750 | ||
| 3. Forderungen an Kunden | 2.483.518 | 2.543.222 | ||
| 4. Handelsaktiva | 23.612 | 31.179 | ||
| 5. Finanzielle Vermˆgenswerte - | ||||
| at fair value through profit or loss 6. Finanzielle Vermˆgenswerte - |
525.885 | 562.979 | ||
| available for sale*) | 688.349 | 702.818 | ||
| 7. Finanzielle Vermˆgenswerte - | ||||
| held to maturity*) | 5.862 | 5.984 | ||
| 8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen | 419 | 0 | ||
| 9. Sachanlagen und immaterielle Vermˆgenswerte | 25.318 | 28.346 | ||
| 10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 32.265 | 30.409 | ||
| 11. Latente Steueranspr¸che | 5.801 | 886 | ||
| 12. Sonstige Aktiva | 38.486 | 39.817 | ||
| AKTIVA | 4.286.587 | 4.307.647 | ||
| *) Werte 31.12.2012 angepasst PASSIVA |
||||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kreditinstituten | 87.986 | 86.481 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kunden | 1.466.818 | 1.420.706 | ||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 840.275 | 810.140 | ||
| 4. Handelspassiva 5. Finanzielle Verbindlichkeiten - |
36.611 | 48.216 | ||
| at fair value through profit or loss | 1.150.926 | 1.260.563 | ||
| 6. R¸ckstellungen | 46.128 | 44.178 | ||
| 7. Laufende Steuerschulden | 4.356 | 3.345 | ||
| 8. Sonstige Passiva | 32.557 | 22.520 | ||
| 9. Nachrangkapital | 74.143 | 84.842 | ||
| 10. Eigenkapital*) | 546.787 | 526.656 | ||
| hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile | -18 | -16 | ||
| PASSIVA | 4.286.587 | 4.307.647 | ||
| *) Werte 31.12.2012 angepasst Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT |
||||
| Die Anpassungen der Vorjahreszahlen Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung. |
resultieren | durch die |
||
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2013 |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2013 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2013 | 2012 | |||
| in TEUR | in TEUR | |||
| Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge*) Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen |
98.224 -25.616 |
119.058 -42.622 |
||
| ZINS‹BERSCHUSS | 72.608 | 76.436 | ||
| Risikovorsorgen im Kreditgesch‰ft*) | -21.135 | -15.164 | ||
| Provisionsertr‰ge Provisionsaufwendungen |
87.967 -35.927 |
72.904 -29.997 |
||
| PROVISIONSERGEBNIS | 52.040 | 42.907 | ||
| Handelsergebnis Ergebnis aus Finanzinstrumenten - |
60 | 330 | ||
| at fair value through profit or loss | -5.583 | -7.639 | ||
| Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten - | ||||
| available for sale*) Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten - |
-1.122 | 1.165 | ||
| held to maturity*) | 0 | 0 | ||
| Verwaltungsaufwand*) Sonstiger betrieblicher Erfolg |
-72.267 648 |
-71.381 -2.943 |
||
| JAHRES‹BERSCHUSS VOR STEUERN | 25.249 | 23.711 | ||
| Steuern vom Einkommen*) | 2.784 | -1.556 | ||
| JAHRES‹BERSCHUSS Nicht beherrschende Anteile am Jahres¸berschuss |
28.033 -2 |
22.155 -1 |
||
| JAHRES‹BERSCHUSS | ||||
| Anteile im Besitz der Eigent¸mer des Mutterunternehmens |
28.035 | 22.156 | ||
| *) Werte 2012 angepasst Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT |
||||
| Ausblick Signifikante ƒnderungen in |
Die Anpassungen der Vorjahreszahlen Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19, Zinsertr‰ge f¸r ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit Bilanzgliederung. Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten gepr¸ften Konzernabschlusses, hat es keine Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
resultieren die Anpassung wesentlichen |
durch die der angepasste negativen |
|
| der Finanz- und |
||||
| B.13 | Handelsposition Letzte Entwicklungen |
Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der | ||
| Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind |
||||
| B.14 | Ist der Emittent Teil einer | Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND | ||
| Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe |
Gruppe. | |||
| Abh‰ngigkeit innerhalb der Gruppe |
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- |
und Ertragslage des | ||
| Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als Alleineigent¸merin Eigent¸merrechte aus¸ben. |
kann | jederzeit ihre |
||
| B.15 | Hauptt‰tigkeit | Die HYPO-BANK BURGENLAND Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen- und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das |
Aktiengesellschaft | (Bank |
| Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengesch‰ft, das Kredit- und | ||
|---|---|---|
| Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und |
||
| Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und |
||
| Versicherungsbereich angeboten. | ||
| Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich | ||
| schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in | ||
| B16. | Hauptanteilseigner | Wien und in Graz betrieben werden Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% |
| im Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer |
||
| Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. | ||
| B.17 | Rating | Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine |
| Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. | ||
| Abschnitt C ñ Wertpapiere | ||
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen |
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9. |
| und/oder zum Handel |
||
| zuzulassenden Wertpapiere, | ||
| einschliefllich jeder |
||
| C.2 | Wertpapierkennung: W‰hrung der |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. |
| Wertpapieremission. | ||
| C. 5 | Beschr‰nkungen der ‹bertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar. |
| C.8 | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. |
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins- und Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9. |
| Beschr‰nkungen | Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht teilweise) zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin (ÑR¸ckzahlungsterminì) auflerordentlich zu k¸ndigen, wenn - (i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder (ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war; - und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne des Absatzes (6) von Artikel 128 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben kein K¸ndigungsrecht |
| einschliefllich der Rangordnung |
Die Nachrang-Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4 (Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach. Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung enthalten ist. |
|
|---|---|---|
| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsf‰lligkeitstermineì |
Die Schuldverschreibungen werden mit 3,5% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar im Nachhinein j‰hrlich am 03.11. eines jeden Jahres (ÑZinsterminí), erstmals am 03.11.2015. Der letzte Zinstermin ist der 03.11.2026. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. |
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich st¸tzt |
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst. | |
| F‰lligkeitstermin und Vereinbarungen f¸r die Tilgung einschliefllich der R¸ckzahlungsverfahren |
Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden. |
|
| Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet mit Ablauf des 02.11.2026. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 03.11.2026 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt. |
||
| Rendite | Die Rendite berechnet auf Basis des Nominales betr‰gt 3,5% | |
| Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibungen |
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den ¸blichen Gesch‰ftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgl‰ubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament ¸bertragbaren (Teil-) Schuldverschreibungen ˆsterreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall |
| des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger |
||
|---|---|---|
| zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten F‰llen | ||
| einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen |
||
| Angelegenheiten der Anleger n‰her festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des |
||
| Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 kˆnnen durch |
||
| Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige gemeinsame |
||
| Interessenvertretung vorgesehen. | ||
| C.10 | Erl‰uterung wie der Wert der Anlage |
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente bei der Zinszahlung. |
| beeinflusst wird, falls die | ||
| Schuldverschreibungen eine derivative |
||
| Komponente bei der | ||
| Zinszahlung aufweisen | ||
| C.11 | Zulassung zur Bˆrsennotierung und |
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht gestellt. |
| Einf¸hrung in einen | ||
| regulierten Markt oder | ||
| einem gleichwertigen Markt/ Angabe des |
||
| Markts, an dem die | ||
| Schuldverschreibungen k¸nftig gehandelt |
||
| werden | ||
| Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten f¸r Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes | ||
| C.15 | Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch |
|
| den Wert des | ||
| Basisinstruments/ | ||
| der Basisinstrumente beeinflusst wird |
||
| C.16 | Verfalltag oder | Die Schuldverschreibungen werden am [] zur R¸ckzahlung f‰llig, |
| F‰lligkeitstermin der derivativen Wertpapiere ñ |
sofern sie nicht zu einem fr¸heren Termin gek¸ndigt werden. | |
| Aus¸bungstermin oder letzter | ||
| Referenztermin | ||
| C.17 | Beschreibung des Abrechnungsverfahrens |
S‰mtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Vorschriften, ¸ber die Zahlstelle zur |
| Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung | ||
| durch Gutschrift auf die jeweilige f¸r den Anleihegl‰ubiger depotf¸hrende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent [oder []] |
||
| C.18 | Beschreibung der | Die R¸ckgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des |
| Ertragsmodalit‰ten | R¸ckzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit ¸ber die Depot f¸hrende Bank des Anlegers. |
|
| C.19 | Aus¸bungspreis oder | Nicht anwendbar. |
| endg¸ltiger | ||
| Referenzpreis des Basiswerts |
||
| C.20 | Beschreibung der Art des | Basiswert[e] ist [sind] [HVPIxT] [Referenzzinssatz oder |
| Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen |
Referenzzinss‰tze]. Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung |
|
| ¸ber den Basiswert erh‰ltlich | [des Basiswerts][der Basiswerte] und zur Volatilit‰t sind [auf][bei] | |
| sind | [Website oder andre Informationsquelle einf¸gen] erh‰ltlich. | |
| D.2 | Zentrale Angaben zu den | Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
| zentralen Risken, die dem | BURGENLAND Gruppe ñ Jede Verschlechterung des |
| Emittenten eigen sind | Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO |
|---|---|
| BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf | |
| Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen | |
| oder die Rechte der Anleger aus den |
|
| Schuldverschreibungen auszuwirken. | |
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
|
| Banken ÷sterreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als | |
| Teil der HYPO Banken ÷sterreichs und des |
|
| Haftungsverbandes kann jede Verschlechterung in der Lage | |
| der HYPO Banken ÷sterreichs einen nachteiligen Einfluss | |
| auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten bewirken. |
|
| · Marktrisiko ñ ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere |
|
| ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen | |
| und fremder W‰hrungen sowie Preisschwankungen von | |
| G¸tern und Derivaten kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und | |
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | |
| · Operationales Risiko ñ Menschliches Versagen, fehlerhafte |
|
| Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, |
|
| Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld | |
| (ÑEvent Riskì) kˆnnen negative Auswirkungen auf die | |
| Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | |
| · Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder |
|
| des Emittenten aufgrund seiner T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der HYPO Banken ÷sterreichs sowie |
|
| aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften auflerhalb des | |
| Hypo Banken Sektors - Aus diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich | |
| potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei | |
| des Emittenten ergeben. | |
| · IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und |
|
| Sicherheitsm‰ngel kˆnnen zu Ausf‰llen oder |
|
| Unterbrechungen der Systeme f¸r Kundenbeziehungen, | |
| Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung und/oder |
|
| Kundenverwaltung f¸hren. | |
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren |
|
| Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht | |
| unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken | |
| kann dazu f¸hren, dass das System des Emittenten zur | |
| Risiko-, Identifikation und - Steuerung scheitert. | |
| · Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder |
|
| r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und |
|
| politische Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der | |
| Weltwirtschaft und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Nachfrage nach |
|
| Dienstleistungen und Finanzprodukten, die von des |
|
| Emittenten entwickelt und angeboten werden. | |
| · Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ |
|
| Jede zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der |
|
| Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis | |
| hinsichtlich der Gewinnbesteuerung kann die Vermˆgens-, | |
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig |
|
| beeinflussen. | |
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Provisionsgesch‰ft ñ Ein R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die |
|
| Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ | |
| beeinflussen. | |
| · Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf |
|
| negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der |
|
| Emittent mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur | |
| G‰nze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die |
| Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. |
|---|
| · Risiken aufgrund der Abh‰ngigkeit von |
| Refinanzierungsmˆglichkeiten ñ Der Zugang zu |
| Refinanzierungsmˆglichkeiten kann sich gegen¸ber der |
| Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken |
| oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die |
| Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten haben. |
| · Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im |
| ˆsterreichischen und internationalen Bankensektor kann |
| einen negativen Einfluss auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage |
| des Emittenten aus¸ben. |
| · Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel |
| und Wertpapierhandel kˆnnen auf Grund ung¸nstiger |
| Marktverh‰ltnisse oder ung¸nstiger wirtschaftlicher |
| Bedingungen sinken. |
| · Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, |
| dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere |
| Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den |
| Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen. |
| · Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes ñ Eine |
| ƒnderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen |
| Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-, |
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken. |
| · Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter |
| Vorschriften des Eigenkapitals und der |
| Offenlegungspflichten resultierende zus‰tzliche Aufwand |
| sowie hˆhere Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative |
| Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten |
| haben. |
| · Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von qualifizierten |
| F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern ñ Der Verlust von |
| qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen |
| erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz |
| und Ertragslage des Emittenten haben. |
| · Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent |
| ihre gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen |
| Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht |
| zeitgerecht erf¸llen kann. |
| · Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von ausreichend |
| vorhandenen Eigenmitteln ñ Die derzeitige Eigenmittelquote |
| von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann |
| f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht |
| ausreichend sein. |
| · Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des |
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread |
| Risiko) - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder |
| vollst‰ndigen Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder |
| Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. |
| Je schlechter die Bonit‰t des Emittenten ist, desto hˆher ist |
| dieses Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos |
| kann dazu f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise |
| ausfallen und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder |
| teilweise (Teilverlust) ausf‰llt. |
| · Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter |
| Verlustbeteiligung von Anleihegl‰ubigern |
| · Beteiligungsrisiko ñ Die Beteiligungserlˆse des Emittenten |
| kˆnnen auf Grund ung¸nstiger Marktverh‰ltnisse oder |
| ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. |
| · Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das |
| Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher |
| Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre |
| gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. · W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten nachteilig beeinflussen. · L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich nachteilig auf die Gesch‰ftsergebnisse des Emittenten auswirken kann. · Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren ñ Im Nachgang zum EU-Beihilfeverfahren kˆnnen negative Pressemeldungen eine Reputationsverschlechterung des Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der fr¸heren Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA BANK INTERNATIONAL AG besteht das Risiko erheblicher Zahlungen |
||
|---|---|---|
| Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind | ||
| D.3 | Zentrale Angaben zu den zentralen Risken, die den Schuldverschreibungen eigen sind |
· Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. |
| · Zins‰nderungsrisiko - Das Zins‰nderungsrisiko kann zu Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor ihrer F‰lligkeit verkauft werden. |
||
| · Wiederveranlagungsrisiko ñ Das Risiko, dass der allgemeine Marktzinssatz w‰hrend der Laufzeit unter den Zinssatz der angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der angebotenen Wertpapiere zumindest w‰hrend der Laufzeit. |
||
| · Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet f¸hren. |
||
| · W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil nicht im Euro-Raum haben, kˆnnen sich Verluste aus W‰hrungsschwankungen ergeben. |
||
| · Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den |
||
| Ertrag negativ beeinflussen | ||
| · Liquidit‰tsrisiko ñ Investoren kˆnnen ihre Angebotenen Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider Handelsmarkt daf¸r entwickelt. |
||
| · Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen Wertpapieren kann den Marktpreis der |
||
| Wertpapiere negativ beeinflussen. · Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die Investoren ñ Falls der Investor die Wertpapiere vor deren Endf‰lligkeit verkauft, erh‰lt er vielleicht nicht den |
||
| R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis. · Marktpreisrisiko ñ Von der Wertentwicklung von |
||
| Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der Vergangenheit kann niemals auf eine gute zuk¸nftige Wertentwicklung geschlossen werden. |
| Abschnitt E ñ Angebot | · Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss. · Risiko betreffend Transaktionskosten/-geb¸hren ñ Transaktionskosten/-geb¸hren kˆnnen die Ertr‰ge aus Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder ausschalten. · Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgem‰fl funktionieren. · Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert der Wertpapiere negativ beeinflussen. · Besteuerungsrisiko ñ Der Einfluss der Besteuerung eines Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation jedes einzelnen Anlegers abh‰ngig und kann k¸nftigen ƒnderungen unterworfen sein. · Risiko von Gesetzes‰nderungen ñ ƒnderungen der anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die Investoren aus¸ben. · Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments f¸hren kann. · Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen Regelung verk¸rzt. · Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei festverzinslichen Emissionen. · Risiken aufgrund der allf‰lligen Nachrangigkeit von Wertpapieren ñ Sollte es zur Liquidation oder Insolvenz seitens des Emittenten kommen, d¸rfen Forderungen aus Nachrang-Schuldverschreibungen gem. Art 63 lit d CRR erst dann erf¸llt werden, wenn zuvor die Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gl‰ubiger bedient wurden. Dies hat zur Folge, dass ein teilweiser oder g‰nzlicher Kapitalverlust seitens der Investoren nicht ausgeschlossen werden kann. |
|
|---|---|---|
| E.2b | Gr¸nde f¸r das Angebot und Zweckbestimmung der Erlˆse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken liegen |
Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰ftes des Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht sowie zur Aufnahme von Eigenmitteln. |
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Gesamtnominale: bis zu EUR 5.000.000,00, Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000,00 Ausgabepreis: 100,00% je Nominale, weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. St¸ckelung: EUR 1.000,00 |
| Beginn der Zeichnungsfrist: 01.10.2014, Ende: 02.11.2014 vorbehaltlich einer ƒnderung der Zeichnungsfrist im Ermessen des Emittenten. Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: |
||
|---|---|---|
| E.4 | Beschreibung aller f¸r die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Interessen |
Nicht anwendbar. Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. |
| E.7 | Sch‰tzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine Spesen in Rechnung gestellt |
Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Die BB Nachrang Anleihe 3,5% Fix 2014-2026 mit der ISIN AT0000A19US5 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden im Wege einer Daueremission ab 01.10.2014 zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu EUR 5.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf EUR 20.000.000,00).
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.
Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.
Die Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare, unbedingte, nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten im Sinne des Kapitels IV der CRR (Erg‰nzungskapital), die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten ñ ausgenommen nachrangige Verbindlichkeiten, welche ausdr¸cklich den nachrangigen Schuldverschreibungen im Rang nachstehen ñ gleichrangig sind
1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100,00% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 03.11.2014 zahlbar (ÑErstvalutatag").
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
Die Schuldverschreibungen werden mit 3,5% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar j‰hrlich am 03.11. im Nachhinein eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 03.11.2015. Der letzte Zinstermin ist der 03.11.2026. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).
F¸r den Fall dass der Zinstermin kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert, ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.
Die Zinsperioden sind unadjusted.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet mit Ablauf des 02.11.2026.
Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 03.11.2026 (ÑTilgungstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.
Die R¸ckzahlung der Schuldverschreibungen bei F‰lligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen ¸ber die Kapitalform gem‰fl ß 3 dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.
Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht teilweise) zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin zu k¸ndigen, wenn
(i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder
(ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;
und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRR (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne des Absatzes (6) von Artikel 128 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.
Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.
1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Eine Einziehung kann nur unter analoger Anwendung der Bestimmungen ¸ber die K¸ndigung erfolgen.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.
2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.
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