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Burgenland Holding AG

Prospectus Sep 29, 2014

774_rns_2014-09-29_500dfebe-1139-4e05-b775-29b1531a321b.pdf

Prospectus

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KONDITIONENBLATT

26.09.2014

BB Nachrang Anleihe 3,5% fix 2014-2026

AT0000A19US5

begeben unter dem

Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.

Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. S‰mtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch Ñoì gekennzeichnet sind, wird die gew‰hlte Option durch ein Ñxì welches Ñoì ersetzt, bezeichnet.

Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.

WƒHRUNG, ST‹CKELUNG, ISIN (ß1)

W‰hrung: Euro
Gesamtnominale: bis zu Ä 5.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu Ä 20.000.000,00
St¸ckelung/St¸ckelungen: Ä 1.000,--
ISIN: AT0000XXXXX
Zeichnungsfrist X
Daueremission ab 01.10.2014 bis 02.11.2014
o Einmalemission (Ñgeschlossen")
vom [] bis []
o Einmalemission (Ñgeschlossen")
am []
  • Angebotsform: X ˆffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt o ˆffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in)
  • o Kein ˆffentliches Angebot (bestimmter Investorenkreis)

FORM, VERWAHRSTELLE (ß2)

Form

X Sammelurkunde(n) ver‰nderbar

o Sammelurkunde(n) nicht ver‰nderbar

Verwahrstelle

  • o HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Tresor)
  • X Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)
  • o Sonstiger Verwahrer in ÷sterreich/EU-Ausland: []

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ß 3)

  • o Pfandbrief
  • o Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
  • X Nachrang-Schuldverschreibungen
  • Deckungsstock bei Pfandbriefen: o Hypothekarischer Deckungsstock o ÷ffentlicher Deckungsstock

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (ß 4)

Preisfestsetzung

Erst-Ausgabepreis: 100,00 % je Nominale
Ausgabepreis: X
Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit
von der Marktlage festgesetzt.

Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: []

Valutatag(e)

Valutatag(e): X
Erstvaluta 03.11.2014
o Valutatag []
Weitere Valutatage: o An allen weiteren [] Bankarbeitstagen
o []

VERZINSUNG (ß 5)

Allgemein
Verzinsungsbeginn: 03.11.2014
Verzinsungsende: 02.11.2026
Zinszahlung: X im Nachhinein
o [andere Regelung]
Zinstermine: 03.11.
Erster Zinstermin: 03.11.2015
Zinsperiode(n): X
ganzj‰hrig
o halbj‰hrig
o viertelj‰hrlich
o monatlich
o andere []
o erster langer Kupon []
o erster kurzer Kupon []
o letzter langer Kupon []
o letzter kurzer Kupon []
o aperiodische Zinszahlung[]
o einmalige Zinszahlung[]
Bankarbeitstag-Definition: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r
den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind
X
Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des
TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsperioden: X
unadjusted
o adjusted
Anpassung
von
Zinsterminen
X
Following Business Day Convention
o Modified Following Business Day Convention
Zinstagequotient: X
actual/actual (ICMA)
o actual/365
o actual/360
o 30E/360
o 30/360

Zinssatz

Fix verzinste Schuldverschreibungen

Zinssatz/Zinss‰tze: 3,5% p.a. von einschliefllich 03.11.2014 bis 03.11.2026 (ausschliefllich) o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die Zinsen im aussch¸ttungsf‰higen Gewinn des Emittenten gedeckt sind (gewinnabh‰ngige fix verzinste Nachrang-Schuldverschreibung)

LAUFZEIT UND TILGUNG; K‹NDIGUNG (ß 6, ß 9)

Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-

mˆglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind

x Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.

Tilgung

F‰lligkeitstag: x 03.11.2026 R¸ckzahlungsbetrag: x Zum Nominale

K¸ndigung

  • o Ohne ordentliche und auflerordentliche K¸ndigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit ordentlichen K¸ndigungsrechten des Emittenten und/oder der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit auflerordentlichen K¸ndigungsrechten des Emittenten aus bestimmten Gr¸nden

x K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

Auflerordentliche K¸ndigung
R¸ckzahlung: Emittent zur G‰nze
K¸ndigungsfrist 20 Bankarbeitstage
K¸ndigungstermin(e): x
Zu jedem Zinstermin
o Zum[]
R¸ckzahlungsbetrag/-betr‰ge: x
Zum Nominale
o Zu [] %
vom Nominale
o Zu [] [EUR]; [andere W‰hrung] [je
[Zahl][]]
Auszahlung von St¸ckzinsen: o Ja
x
Nein
Bekanntmachung: x Website des Emittenten
o
Amtsblatt der Wiener Zeitung
B÷RSEZULASSUNG (ß 7)
F¸r diese Emission wird beantragt: o Zulassung zum Amtlichen Handel an
der [Bˆrse]
o Zulassung zum Geregelten
Freiverkehr/Markt an der [Bˆrse]
o Zulassung zum [Segment] der [Bˆrse]
x Es wird keine Zulassung beantragt
Voraussichtlicher Termin der Zulassung: []
TAX GROSS UP (ß 8)
Tax Gross Up o Ja
x
Nein
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES
Angebotsverfahren: x
Direktvertrieb durch den Emittenten
o Zus‰tzlicher Vertrieb durch Banken
o Vertrieb durch ein Bankensyndikat
Angebotskonditionen: Gesamtnominale: bis zu EUR 5.000.000,
Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR
20.000.000,00
Ausgabepreis:
100,00%
je
Nominale;
weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem
Emittenten
in
Abh‰ngigkeit
von
der
jeweiligen Marktlage festgelegt werden
St¸ckelung: EUR 1.000
Beginn der Zeichnungsfrist:
01.10.2014,
Ende
der
Zeichnungsfrist:
02.11.2014
vorbehaltlich
einer
ƒnderung
der
Zeichnungsfrist
im
Ermessen
des
Emittenten
Platzierungsgarantie o ja
x
nein
Emissions¸bernahmevertrag o ja [Datum]
x
nein

Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).

Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: 3,5% bei Tilgung zum Nennwert
Rundungsregeln: o kaufm‰nnisch auf [] Stellen
o nicht gerundet
Mindestzeichnungsbetrag Ä 1.000,00
Hˆchstzeichnungsbetrag nicht anwendbar
Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen Interessen, einschliefllich widerstreitender
Interessenskonflikte:
Das Interesse des Emittenten an dieser
Emission besteht darin, diese am Markt
f¸r Zwecke der Refinanzierung sowie der
Aufnahme von als Erg‰nzungskapital
anrechenbaren Eigenmitteln zu
platzieren. Der Emittent erstellt diese
Emission ohne Beteiligung dritter
nat¸rlicher oder juristischer Personen.
Bedienung und Lieferung Zahlungen und Lieferungen erfolgen ¸ber
die jeweilige Depot f¸hrende Bank des
Anlegers.
Zinsberechnungsstelle: x
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige [Name, Adresse]]
Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: x
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige Berechnungsstelle:
[Name, Adresse]

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.

ZAHLSTELLE (ß 11)

Zahlstelle: x HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis verstanden
werden.
Anleger
sollten
sich
bei
jeder
Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen
Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen
st¸tzen.
·
Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen
Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen
Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die
‹bersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren
eingeleitet werden kann.
·
Zivilrechtlich
haften
nur
diejenigen
Personen,
die
die
Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und
¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des
Prospekts
irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder
verglichen
mit
den
anderen
Teilen
des
Prospekts
Schl¸sselinformationen, die
in Bezug auf Anlagen in die
betreffenden
Wertpapiere
f¸r
die
Anleger
eine
Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen
A.2 Zustimmung zur Verwendung
des Prospektes
·
Der
Emittent
erteilt
allen
Kreditinstituten
als
Finanzintermedi‰ren, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in
÷sterreich und Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in
÷sterreich
und
Luxemburg
haben
und
die
zum
Emissionsgesch‰ft
oder
zum
Vertrieb
von
Schuldverschreibungen
und
derivativen
Wertpapieren
berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche,
nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung,
diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den
Vertrieb bzw zur sp‰teren Weiterver‰uflerung oder endg¸ltigen
Platzierung
von
Schuldverschreibungen
und
derivativen
Wertpapieren in ÷sterreich und Luxemburg zu verwenden.
·
Die
Zustimmung
entbindet
ausdr¸cklich
nicht
von
der
Einhaltung
der
f¸r
das
jeweilige
Angebot
geltenden
Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils anwendbarer
Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der
Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
entbunden.
Diese
Zustimmung
ist
in
keinem
Fall
eine
Erweiterung
der
gesetzlichen
Haftung
der
HYPO-BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
als
Emittent
und
Prospektersteller.
Angabe der Angebotsfrist,
innerhalb derer die sp‰tere
Weiterver‰uflerung oder
endg¸ltige Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermedi‰re erfolgen kann
und f¸r die die Zustimmung zur
Verwendung des Prospekts erteilt
wird
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der
G¸ltigkeit
dieses
Prospektes
f¸r
das
ˆffentliche
Angebot
in
÷sterreich und Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine
Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
Alle sonstigen klaren und
objektiven Bedingungen, an die
Zustimmung allenfalls gebunden
ist und die f¸r die Verwendung
des Prospekts relevant sind
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die
Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des
Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben.
Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des
Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten
unter www.bank-bgld.at verˆffentlicht.
Hinweis f¸r Anleger BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT
ZUGRUNDELIEGENDEN
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
UND
DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER
ZUM
ZEITPUNKT
DER
ANGEBOTSVORLAGE
‹BER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle
Bezeichnung
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
des Emittenten Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland
B.2 Sitz/Rechtsform, das f¸r den Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000
Emittenten
geltende
Recht
Eisenstadt. Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach
und Land der Gr¸ndung der dem
Recht
der
Republik
÷sterreich,
seinem
Gr¸ndungsland,
Gesellschaft organisiert.
Die
Gesch‰ftst‰tigkeit
unterliegt
ebenfalls
ˆsterreichischem Recht.
B.4b Alle
bereits
bekannten
Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorf‰lle
Trends,
die
sich
auf
den
bekannt,
die
voraussichtlich
die
Aussichten
des
Emittenten
Emittenten
und
die
zumindest im laufenden
Gesch‰ftsjahr wesentlich beeinflussen
Branchen, in denen er t‰tig d¸rften.
ist, auswirken
Der Emittent weist der Vollst‰ndigkeit halber darauf hin, dass er f¸r
bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des
Hypothekenverbandes haftet.
B. 5 Ist der Emittent Teil einer Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
Gruppe,
Beschreibung
der
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe
Gruppe und der Stellung des AG und die Br¸ll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je
Emittenten innerhalb dieser 100% an der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING
Gruppe. GmbH beteiligt.
B.9 Gewinnprognosen
oder
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
Gewinnsch‰tzungen Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab.
B.10 Art
etwaiger
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine
Beschr‰nkungen
im
Beschr‰nkungen
Best‰tigungsvermerk
der
historischen
B.12. Finanzinformationen Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der
Ausgew‰hlte historische
Finanzinformationen
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft:
AKTIVA
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Barreserve 254.390 181.257
2. Forderungen an Kreditinstitute 202.682 180.750
3. Forderungen an Kunden 2.483.518 2.543.222
4. Handelsaktiva 23.612 31.179
5. Finanzielle Vermˆgenswerte -
at fair value through profit or loss
6. Finanzielle Vermˆgenswerte -
525.885 562.979
available for sale*) 688.349 702.818
7. Finanzielle Vermˆgenswerte -
held to maturity*) 5.862 5.984
8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen 419 0
9. Sachanlagen und immaterielle Vermˆgenswerte 25.318 28.346
10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 32.265 30.409
11. Latente Steueranspr¸che 5.801 886
12. Sonstige Aktiva 38.486 39.817
AKTIVA 4.286.587 4.307.647
*) Werte 31.12.2012 angepasst
PASSIVA
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kreditinstituten 87.986 86.481
2. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kunden 1.466.818 1.420.706
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 840.275 810.140
4. Handelspassiva
5. Finanzielle Verbindlichkeiten -
36.611 48.216
at fair value through profit or loss 1.150.926 1.260.563
6. R¸ckstellungen 46.128 44.178
7. Laufende Steuerschulden 4.356 3.345
8. Sonstige Passiva 32.557 22.520
9. Nachrangkapital 74.143 84.842
10. Eigenkapital*) 546.787 526.656
hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile -18 -16
PASSIVA 4.286.587 4.307.647
*) Werte 31.12.2012 angepasst
Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND
AKTIENGESELLSCHAFT
Die
Anpassungen
der
Vorjahreszahlen
Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung
der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung.
resultieren durch
die
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr
2013
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2013
2013 2012
in TEUR in TEUR
Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge*)
Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen
98.224
-25.616
119.058
-42.622
ZINS‹BERSCHUSS 72.608 76.436
Risikovorsorgen im Kreditgesch‰ft*) -21.135 -15.164
Provisionsertr‰ge
Provisionsaufwendungen
87.967
-35.927
72.904
-29.997
PROVISIONSERGEBNIS 52.040 42.907
Handelsergebnis
Ergebnis aus Finanzinstrumenten -
60 330
at fair value through profit or loss -5.583 -7.639
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten -
available for sale*)
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten -
-1.122 1.165
held to maturity*) 0 0
Verwaltungsaufwand*)
Sonstiger betrieblicher Erfolg
-72.267
648
-71.381
-2.943
JAHRES‹BERSCHUSS VOR STEUERN 25.249 23.711
Steuern vom Einkommen*) 2.784 -1.556
JAHRES‹BERSCHUSS
Nicht beherrschende Anteile am Jahres¸berschuss
28.033
-2
22.155
-1
JAHRES‹BERSCHUSS
Anteile im Besitz der Eigent¸mer
des Mutterunternehmens
28.035 22.156
*) Werte 2012 angepasst
Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND
AKTIENGESELLSCHAFT
Ausblick
Signifikante ƒnderungen in
Die
Anpassungen
der
Vorjahreszahlen
Anwendung
des
¸berarbeiteten
IAS
19,
Zinsertr‰ge f¸r ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie
die
zur
Verbesserung
der
Verst‰ndlichkeit
Bilanzgliederung.
Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten gepr¸ften
Konzernabschlusses,
hat
es
keine
Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten ƒnderungen
in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
resultieren
die
Anpassung
wesentlichen
durch
die
der
angepasste
negativen
der
Finanz-
und
B.13 Handelsposition
Letzte Entwicklungen
Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der
Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind
B.14 Ist der Emittent Teil einer Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
Gruppe,
Beschreibung
der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Gruppe.
Abh‰ngigkeit
innerhalb
der
Gruppe
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
wesentliche Auswirkung auf die Finanz-
und Ertragslage des
Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der
Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige
Versicherung
AG
als
Alleineigent¸merin
Eigent¸merrechte aus¸ben.
kann jederzeit
ihre
B.15 Hauptt‰tigkeit Die
HYPO-BANK
BURGENLAND
Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten
im
Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen
Raum. In den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND
Gruppe im Firmen- und Privatkundenbereich werden umfassende
Bank- und Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das
Aktiengesellschaft (Bank
Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengesch‰ft, das Kredit- und
Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte
aus
dem
Bauspar-
und
Versicherungsbereich angeboten.
Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
B16. Hauptanteilseigner Wien und in Graz betrieben werden
Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100%
im
Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht.
B.17 Rating Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C ñ Wertpapiere
C.1 Beschreibung von Art und
Gattung
der
angebotenen
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.
und/oder
zum
Handel
zuzulassenden Wertpapiere,
einschliefllich
jeder
C.2 Wertpapierkennung:
W‰hrung
der
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
Wertpapieremission.
C. 5 Beschr‰nkungen
der
‹bertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar.
C.8 Beschreibung der mit den
Wertpapieren
verbundenen
Rechte.
Die Schuldverschreibungen verbriefen
das Recht auf Zins-
und
Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9.
Beschr‰nkungen Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die
Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung
einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht
teilweise)
zum
Nominale
zum
n‰chsten
Zinstermin
(ÑR¸ckzahlungsterminì) auflerordentlich zu k¸ndigen, wenn
-
(i)
sich
die
aufsichtsrechtliche
Einstufung
der
Schuldverschreibungen
‰ndert,
was
wahrscheinlich
zu
ihrem
Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als
Eigenmittel
geringerer
Qualit‰t
f¸hren
w¸rde
und
die
beiden
folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r
ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y)
der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum
Zeitpunkt
der
Emission
der
Schuldverschreibungen
die
aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder (ii)
sich
die
geltende
steuerliche
Behandlung
der
Schuldverschreibungen
‰ndert
und
der
Emittent
der
FMA
hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt
der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;
-
und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder
gleichzeitig
mit
der
R¸ckzahlung
durch
Eigenmittelinstrumente
zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick
auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii)
der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel
nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der
CRD
IV
(wie
im
Prospekt
definiert)
und
die
kombinierte
Kapitalpufferanforderung im Sinne des Absatzes (6) von Artikel 128
der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der
Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r
erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben kein K¸ndigungsrecht
einschliefllich
der
Rangordnung
Die Nachrang-Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des
Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4
(Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder
Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der
Nachrang ñ
Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht
nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach.
Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind
jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des
Emittenten,
die
gem‰fl
ihren
Bedingungen
gegen¸ber
den
Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen nachrangig
sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den
Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von
Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von
Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl
Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die
Nachrang-Schuldverschreibungen
stehen
im
Rang
den
Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den
jeweiligen
Bedingungen
ausdr¸cklich
eine
andere
Regelung
enthalten ist.
C.9 nominaler Zinssatz, Datum,
ab dem
die Zinsen zahlbar
werden und
Zinsf‰lligkeitstermineì
Die Schuldverschreibungen werden mit 3,5% p.a. vom Nominale
verzinst, zahlbar im Nachhinein j‰hrlich am 03.11.
eines jeden
Jahres (ÑZinsterminí), erstmals am 03.11.2015. Der letzte Zinstermin
ist der 03.11.2026.
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014
und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
Ist
der
Zinssatz
nicht
festgelegt Beschreibung des
Basiswertes auf den er sich
st¸tzt
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst.
F‰lligkeitstermin
und
Vereinbarungen
f¸r
die
Tilgung
einschliefllich
der
R¸ckzahlungsverfahren
Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen
die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der nicht
nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und
endet mit Ablauf des 02.11.2026. Sofern nicht zuvor bereits ganz
oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen
zum Nominale am 03.11.2026 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt.
Rendite Die Rendite berechnet auf Basis des Nominales betr‰gt 3,5%
Name
des
Vertreters
der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen
Emissionen
sind
durch
den
einzelnen
Schuldverschreibungsgl‰ubiger selbst oder den von ihm bestellten
Rechtsvertreter gegen¸ber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu
den
¸blichen
Gesch‰ftsstunden,
sowie
schriftlicher
Form
(eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen
Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der
Schuldverschreibungsgl‰ubiger ist seitens des Emittenten nicht
vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maflgabe
der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Aus¸bung der
Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder durch
Indossament
¸bertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
ˆsterreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten
in seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall
des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes
1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen
Gericht ein Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger
zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten F‰llen
einer
kuratelgerichtlichen
Genehmigung
bed¸rfen
und
dessen
Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen
Angelegenheiten
der
Anleger
n‰her
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes
1874
und
des
Kuratorenerg‰nzungsgesetzes
1877
kˆnnen
durch
Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert werden, es
sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige gemeinsame
Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erl‰uterung wie der
Wert der Anlage
Entf‰llt;
Die
Schuldverschreibungen
haben
keine
derivative
Komponente bei der Zinszahlung.
beeinflusst wird, falls die
Schuldverschreibungen eine
derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
C.11 Zulassung zur
Bˆrsennotierung und
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht
gestellt.
Einf¸hrung in einen
regulierten Markt oder
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
k¸nftig gehandelt
werden
Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten f¸r Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes
C.15 Beschreibung, wie der Wert
der Anlage durch
den Wert des
Basisinstruments/
der Basisinstrumente
beeinflusst wird
C.16 Verfalltag oder Die Schuldverschreibungen werden am [] zur R¸ckzahlung f‰llig,
F‰lligkeitstermin der
derivativen Wertpapiere ñ
sofern sie nicht zu einem fr¸heren Termin gek¸ndigt werden.
Aus¸bungstermin oder letzter
Referenztermin
C.17 Beschreibung des
Abrechnungsverfahrens
S‰mtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher
und sonstiger gesetzlicher Vorschriften, ¸ber die Zahlstelle zur
Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung
durch
Gutschrift
auf
die
jeweilige
f¸r
den
Anleihegl‰ubiger
depotf¸hrende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent [oder []]
C.18 Beschreibung der Die R¸ckgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des
Ertragsmodalit‰ten R¸ckzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit ¸ber die Depot
f¸hrende Bank des Anlegers.
C.19 Aus¸bungspreis oder Nicht anwendbar.
endg¸ltiger
Referenzpreis des
Basiswerts
C.20 Beschreibung der Art des Basiswert[e] ist [sind] [HVPIxT] [Referenzzinssatz oder
Basiswerts und Angabe des
Ortes, an dem Informationen
Referenzzinss‰tze].
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung
¸ber den Basiswert erh‰ltlich [des Basiswerts][der Basiswerte] und zur Volatilit‰t sind [auf][bei]
sind [Website oder andre Informationsquelle einf¸gen] erh‰ltlich.
D.2 Zentrale Angaben zu den Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
zentralen Risken, die dem BURGENLAND
Gruppe
ñ
Jede
Verschlechterung
des
Emittenten eigen sind Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen
oder
die
Rechte
der
Anleger
aus
den
Schuldverschreibungen auszuwirken.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
Banken ÷sterreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als
Teil
der
HYPO
Banken
÷sterreichs
und
des
Haftungsverbandes kann jede Verschlechterung in der Lage
der HYPO Banken ÷sterreichs einen nachteiligen Einfluss
auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
bewirken.
·
Marktrisiko ñ
ƒnderungen der
Marktpreise, insbesondere
ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen
und fremder W‰hrungen sowie Preisschwankungen von
G¸tern und Derivaten kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
Operationales Risiko ñ Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse, Natur-
und sonstige Katastrophen,
Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld
(ÑEvent Riskì) kˆnnen negative Auswirkungen auf die
Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder
des
Emittenten
aufgrund
seiner
T‰tigkeiten
f¸r
Gesellschaften
der
HYPO
Banken
÷sterreichs
sowie
aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften auflerhalb des
Hypo Banken Sektors - Aus diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich
potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei
des Emittenten ergeben.
·
IT-Risiko
ñ
Ausf‰lle,
Unterbrechungen
und
Sicherheitsm‰ngel
kˆnnen
zu
Ausf‰llen
oder
Unterbrechungen der Systeme f¸r Kundenbeziehungen,
Buchhaltung,
Verwahrung,
Betreuung
und/oder
Kundenverwaltung f¸hren.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement -
Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren
Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht
unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken
kann dazu f¸hren, dass das System des Emittenten zur
Risiko-, Identifikation und - Steuerung scheitert.
·
Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
r¸ckl‰ufiger
Finanzm‰rkte
ñ
Das
wirtschaftliche
und
politische Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der
Weltwirtschaft und der globalen Finanzm‰rkte haben einen
wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten,
die
von
des
Emittenten entwickelt und angeboten werden.
·
Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ
Jede
zuk¸nftige
ƒnderung
der
Gesetzeslage,
der
Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis
hinsichtlich der Gewinnbesteuerung kann die Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten
nachteilig
beeinflussen.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Provisionsgesch‰ft ñ
Ein
R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf
negative
wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
kann
der
Emittent mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur
G‰nze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiken
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
Refinanzierungsmˆglichkeiten
ñ
Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmˆglichkeiten
kann
sich
gegen¸ber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken
oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die
Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten haben.
·
Wettbewerbsrisiko
ñ
Der
dichte
Wettbewerb
im
ˆsterreichischen und internationalen Bankensektor kann
einen negativen Einfluss auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage
des Emittenten aus¸ben.
·
Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel
und
Wertpapierhandel
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger
wirtschaftlicher
Bedingungen sinken.
·
Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen.
·
Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes ñ
Eine
ƒnderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
·
Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter
Vorschriften
des
Eigenkapitals
und
der
Offenlegungspflichten
resultierende
zus‰tzliche
Aufwand
sowie hˆhere Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative
Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
·
Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
qualifizierten
F¸hrungskr‰ften
und
Mitarbeitern
ñ
Der
Verlust
von
qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz
und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent
ihre
gegenw‰rtigen
und
zuk¸nftigen
Zahlungsverpflichtungen
nicht
vollst‰ndig
oder
nicht
zeitgerecht erf¸llen kann.
·
Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
ausreichend
vorhandenen Eigenmitteln ñ Die derzeitige Eigenmittelquote
von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann
f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht
ausreichend sein.
·
Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des
Emittenten
(Kreditrisiko,
Emittentenrisiko,
Credit-Spread
Risiko) -
Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder
vollst‰ndigen Ausfalls von vereinbarten Zins-
und/oder
Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind.
Je schlechter die Bonit‰t des Emittenten ist, desto hˆher ist
dieses Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos
kann dazu f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise
ausfallen und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder
teilweise (Teilverlust) ausf‰llt.
·
Risiko
aufgrund
regulatorisch
angeordneter
Verlustbeteiligung von Anleihegl‰ubigern
·
Beteiligungsrisiko ñ Die Beteiligungserlˆse des Emittenten
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
·
Risiko
der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ
Das
Risiko,
dass
der
Emittent
wegen
unterschiedlicher
Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre
gegenw‰rtigen
und
zuk¸nftigen
Zahlungsverpflichtungen
nicht vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann
die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
negativ beeinflussen.
·
W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro
und W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der
Emittent t‰tig ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow
des Emittenten nachteilig beeinflussen.
·
L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden
in Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig auf die Gesch‰ftsergebnisse des Emittenten
auswirken kann.
·
Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren
ñ Im Nachgang zum EU-Beihilfeverfahren kˆnnen negative
Pressemeldungen eine Reputationsverschlechterung des
Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der fr¸heren
Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA
BANK INTERNATIONAL AG besteht das Risiko erheblicher
Zahlungen
Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben zu den
zentralen Risken, die den
Schuldverschreibungen
eigen sind
·
Marktrisiko
ñ
Der
Wechsel
der
allgemeinen
Marktbedingungen innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich
kann den Wert der angebotenen Wertpapiere negativ
beeinflussen.
·
Zins‰nderungsrisiko -
Das Zins‰nderungsrisiko kann zu
Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen
vor ihrer F‰lligkeit verkauft werden.
·
Wiederveranlagungsrisiko ñ Das Risiko, dass der allgemeine
Marktzinssatz w‰hrend der Laufzeit unter den Zinssatz der
angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert
der
angebotenen Wertpapiere
zumindest
w‰hrend
der
Laufzeit.
·
Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ
Die vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den
Emittenten kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen
als erwartet f¸hren.
·
W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern
in
Fremdw‰hrung
notieren
oder
sofern
Anleger
ihr
Steuerdomizil nicht im Euro-Raum haben, kˆnnen sich
Verluste aus W‰hrungsschwankungen ergeben.
·
Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
·
Liquidit‰tsrisiko ñ
Investoren kˆnnen ihre Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs
verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider
Handelsmarkt daf¸r entwickelt.
·
Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ
Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder
deren
Underlying
oder
die
Emission
von
zus‰tzlichen
gleichartigen
Wertpapieren
kann
den
Marktpreis
der
Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die
Investoren ñ Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endf‰lligkeit
verkauft,
erh‰lt
er
vielleicht
nicht
den
R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis.
·
Marktpreisrisiko
ñ
Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit kann niemals auf eine gute zuk¸nftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
Abschnitt E ñ Angebot ·
Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren
auf Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil
ein Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust
seines Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen
muss.
·
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-geb¸hren
ñ
Transaktionskosten/-geb¸hren
kˆnnen
die
Ertr‰ge
aus
Investments in Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
·
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ
Investoren
tragen das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht
ordnungsgem‰fl funktionieren.
·
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren
ñ Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den
Wert der Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Besteuerungsrisiko ñ Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation
jedes einzelnen Anlegers abh‰ngig und kann k¸nftigen
ƒnderungen unterworfen sein.
·
Risiko
von
Gesetzes‰nderungen
ñ
ƒnderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis
kˆnnen
einen
erheblich
nachteiligen
Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und
die Investoren aus¸ben.
·
Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels
in
den
angebotenen
Wertpapieren
oder
im
Basiswert ñ Es besteht das Risiko, dass der Handel in den
angebotenen
Wertpapieren
ñ
soweit
diese
in
eine
Handelsplattform
eingef¸hrt
wurden
ñ
ausgesetzt,
unterbrochen oder beendet wird, was zu einem g‰nzlichen
oder teilweisen Verlust des Investments f¸hren kann.
·
Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ
Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r
die R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur
Einforderung
f‰lliger
Forderungen
gegen¸ber
der
allgemeinen gesetzlichen Regelung verk¸rzt.
·
Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei
festverzinslichen Emissionen.
·
Risiken
aufgrund
der
allf‰lligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren ñ
Sollte es zur Liquidation oder Insolvenz
seitens des Emittenten kommen, d¸rfen Forderungen aus
Nachrang-Schuldverschreibungen gem. Art 63 lit d CRR erst
dann erf¸llt werden, wenn zuvor die Forderungen der
anderen, nicht nachrangigen Gl‰ubiger bedient wurden. Dies
hat
zur
Folge,
dass
ein
teilweiser
oder
g‰nzlicher
Kapitalverlust seitens der Investoren nicht ausgeschlossen
werden kann.
E.2b Gr¸nde f¸r das Angebot und
Zweckbestimmung der
Erlˆse, sofern diese nicht in
der Gewinnerzielung
und/oder Absicherung
bestimmter Risiken liegen
Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰ftes des
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht sowie zur Aufnahme von
Eigenmitteln.
E.3 Beschreibung der
Angebotskonditionen
Gesamtnominale: bis zu EUR 5.000.000,00, Aufstockungsvolumen
auf bis zu EUR 20.000.000,00
Ausgabepreis: 100,00% je Nominale, weitere Ausgabepreise kˆnnen
von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage
festgelegt werden.
St¸ckelung: EUR 1.000,00
Beginn der Zeichnungsfrist: 01.10.2014, Ende: 02.11.2014
vorbehaltlich einer ƒnderung der Zeichnungsfrist im Ermessen des
Emittenten.
Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar
Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute:
E.4 Beschreibung aller f¸r die
Emission/das Angebot
wesentlichen, auch
kollidierenden Interessen
Nicht anwendbar.
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des
Emittenten.
E.7 Sch‰tzung der Ausgaben,
die dem Anleger vom
Emittenten oder Anbieter in
Rechnung gestellt werden
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Spesen in Rechnung gestellt

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

ß 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, St¸ckelung

1) Die BB Nachrang Anleihe 3,5% Fix 2014-2026 mit der ISIN AT0000A19US5 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden im Wege einer Daueremission ab 01.10.2014 zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu EUR 5.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf EUR 20.000.000,00).

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.

ß 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.

ß 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare, unbedingte, nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten im Sinne des Kapitels IV der CRR (Erg‰nzungskapital), die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten ñ ausgenommen nachrangige Verbindlichkeiten, welche ausdr¸cklich den nachrangigen Schuldverschreibungen im Rang nachstehen ñ gleichrangig sind

ß 4 Erstausgabepreis / Ausgabepreise

1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100,00% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 03.11.2014 zahlbar (ÑErstvalutatag").

ß 5 Verzinsung

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.

Die Schuldverschreibungen werden mit 3,5% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar j‰hrlich am 03.11. im Nachhinein eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 03.11.2015. Der letzte Zinstermin ist der 03.11.2026. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).

F¸r den Fall dass der Zinstermin kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert, ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

Die Zinsperioden sind unadjusted.

ß 6 Laufzeit und Tilgung, R¸ckzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 03.11.2014 und endet mit Ablauf des 02.11.2026.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 03.11.2026 (ÑTilgungstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.

Die R¸ckzahlung der Schuldverschreibungen bei F‰lligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen ¸ber die Kapitalform gem‰fl ß 3 dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.

ß 7 Bˆrseeinf¸hrung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.

ß 8 Tax Gross-up

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

ß 9 K¸ndigung

Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht teilweise) zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin zu k¸ndigen, wenn

(i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder

(ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;

und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRR (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne des Absatzes (6) von Artikel 128 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.

Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

ß 10 Verj‰hrung

Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

ß 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.

ß 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

Eine Einziehung kann nur unter analoger Anwendung der Bestimmungen ¸ber die K¸ndigung erfolgen.

ß 13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

ß 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.

2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von ß 1 Abs 1 des ˆsterreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in ÷sterreich ans‰ssig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in ÷sterreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 ¸ber die gerichtliche Zust‰ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kˆnnen zus‰tzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

ß 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.

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