Annual Report • Dec 11, 2014
Annual Report
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Jahresfinanzbericht
| Burgenland Holding AG | 2013/14 | 2012/13 | 2011/12 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,2 | 78,1 | 76,6 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,2 | 78,1 | 76,4 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 8,4 | 6,5 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,2 | 8,2 | 6,2 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2013/14 Vorschau |
2012/13 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.162 | 1.232 |
| Gasverkauf | GWh | 1.068 | 1.255 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 312,9 | 319,6 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | 19,4 | 18,0 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 896,1 | 935,3 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 310,6 | 309,6 |
Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Burgenländischen Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen |
4 |
| Corporate Governance Kodex | 4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung (Vorschau) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 14 |
| Risikobericht | 16 |
| Ausblick | 16 |
| Jahresabschluss 2013/14 | 18 |
| Bilanz | 18 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 19 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 20 |
| Bestätigungsvermerk | 24 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 25 |
| Die Aktie der Burgenland Holding AG | 27 |
| Beteiligungen | 28 |
| Vorschlag für die Ergebnisverwendung | 29 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 29 |
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Das Geschäftsjahr 2013/14 ist für die Burgenland Holding AG erfolgreich verlaufen. Die im Juni 2012 durchgeführte Fusionierung der BEGAS und der BEWAG in die Energie Burgenland AG führte nachhaltig zu einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft, was sich in einer stabilen Geschäftsentwicklung widerspiegelt. Als 49-%-Eigentümer der Energie Burgenland AG profitiert die Burgenland Holding AG von operativen Verbesserungen in der Gesellschaft.
Das energiewirtschaftliche und energiepolitische Umfeld stellt eine wesentliche Einflussgröße für den Geschäftserfolg der Energie Burgenland AG dar. Das Geschäftsjahr 2013/14 war durch eine überaus warme Winterperiode, weiterhin rückläufige Termin- und Spotmarktpreise an den europäischen Strombörsen, das durch den österreichischen Nationalrat beschlossene Energieeffizienzgesetz und volatile Erzeugungsmengen bedingt durch den fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energieproduktion geprägt. In diesem Marktumfeld konnte die Energie Burgenland AG das Ergebnis stabilisieren. Durch diese positive Entwicklung hat sich auch die Aktie der Burgenland Holding AG wiederholt behauptet und verzeichnete mit einem Schlusskurs von 45,00 Euro zum 30. September 2014 bei gleichzeitig geringfügig gesteigertem Aktienumsatz einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 14,8 %.
Die stabile Ausschüttung der Energie Burgenland AG in der Berichtsperiode ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding AG, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013/14 eine Dividende von 2,70 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für das Geschäftsjahr 2014/15 gehen wir weiterhin von einer soliden Entwicklung der Energie Burgenland AG aus, woran auch die Burgenland Holding AG und damit ihre Aktionärinnen und Aktionäre partizipieren.
Eisenstadt, am 18. November 2014
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit – neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktienund Kapitalmarktrecht sowie der Satzung der Burgenland Holding AG – aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die Burgenland Holding AG hat sich mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 dem Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom Jänner 2012 vollinhaltlich unterworfen. Die Anpassung des ÖCGK an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich.
Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten.
Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding AG stellt derartige Abweichungen auf ihrer Homepage dar.1) Für R-Regeln (Recommendation) hingegen, die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen nicht zu begründen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.
Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens wird von folgenden C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex von der Burgenland Holding AG abgewichen:
Regel 16: Angesichts der Holdingfunktion der Gesellschaft und der in der Geschäftsordnung festgelegten kollegialen Führung, die bislang immer zu einstimmigen Beschlüssen geführt hat, ist die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden nicht notwendig.
Regel 27: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der damit verbundenen nicht hauptberuflichen Tätigkeit enthält die Vergütung des Vorstands lediglich fixe Bestandteile.
Regel 37: Vgl. Regel 16; die Diskussion über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement erfolgt mit dem Gesamtvorstand.
Regel 51: Die Vergütungen für den Aufsichtsrat werden als Gesamtsumme sowie in Prozentsätzen für den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und die sonstigen Mitglieder dargestellt. Diese Darstellung gibt ein klares Bild über die Vergütungssituation.
Regel 65, 66, 69 und 70: Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, findet die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards nicht statt. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften.
1) http://www.buho.at/index3.html
Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2016
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
Geboren 1969, Jurist, nach der Personal- und Legistiksektion des Bundeskanzleramts in leitenden Funktionen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ausübung der Funktion des leitenden Bediensteten beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008 Die Funktionsperiode wurde mit 24. Februar 2013 bis 24. Februar 2018 verlängert.
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 531) |
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Mitglied des Vorstands EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr (1953) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 17.06.1998 bis 21.03.2014 |
Sprecher des Vorstands EVN AG Aufsichtsratsmitglied VERBUND AG |
ja |
| Dr. Felix Sawerthal (1954) seit 21.03.2014 Stellvertretender Vorsitzender |
seit 09.12.1996 | Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Vorstandsdirektor VERBUND Hydro Power AG | ja |
| Leopold Buchmayer (1947) | seit 22.03.2013 | Aufsichtsratsmitglied Energie Burgenland AG | ja |
| Dr. Robert Dick (1971) | seit 11.03.2011 | Leiter Konzernfunktion Controlling EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Marc Hall (1958) | seit 21.03.2014 | Vorstandsdirektor WIENER STADTWERKE Holding AG | ja |
| Dr. Martin Krajcsir (1963) | seit 22.03.2013 bis 21.03.2014 |
Vorstandsdirektor WIENER STADTWERKE Holding AG Aufsichtsratsmitglied VERBUND AG |
ja |
| Dipl.-Ing. Werner Perz (1950) | seit 18.03.2002 | Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| Dipl.-Ing. Georg Reitter (1955) | seit 21.03.2014 | Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG |
ja |
| Mag. Gerold Stagl (1960) | seit 18.03.2002 bis 21.03.2014 |
Landesdirektor WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG | ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG | ja |
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln liefert auch der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2014 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Nach Ablauf der Funktionsperiode sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der 25. ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2014 alle neun Mandate gewählt. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK).
Beide Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Felix Sawerthal (seit 21. März 2014 Stellvertreter des Vorsitzenden), Dr. Robert Dick, seit 21. März 2014 Dipl.-Ing. Georg Reitter und bis 21. März 2014 Dr. Peter Layr (Stellvertreter des Vorsitzenden).
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2013/14 zweimal getagt.
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr: Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding AG. Die Organe sind jedoch in die D&O-Versicherung des EVN-Konzerns einbezogen.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit der EVN AG (bzw. mit deren Konzerngesellschaften), an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN Finanzservice GmbH angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr betrug 37.456,35 Euro.
Weiters bestand eine Cash-Pool-Vereinbarung mit der EVN Finanzservice GmbH; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr betrug 324,47 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 99.919,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/2014 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Steuerumlage verbucht.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13 Tsd. Euro festgelegt. Von diesem Betrag sind die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen und der verbleibende Betrag wird als Aufsichtsrats-Entschädigungen nach folgendem Schlüssel verteilt: Auf den Vorsitzenden entfallen 25 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 218 Euro), auf seinen Stellvertreter 16,7 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 164 Euro) und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 8,3 % (bzw. Sitzungsgeld in Höhe von rund 109 Euro) dieses Pauschalbetrags.
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2013/14 wurde der Burgenland Holding AG keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von einem Organmitglied gemeldet.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 21. März 2014 können auf der Webseite der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Verbesserungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. In diesem Zusammenhang ist auf die im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte Neubesetzung des Aufsichtsrats hinzuweisen, anlässlich der erstmalig eine Frau in das Gremium gewählt wurde.
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Es werden jährlich Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2013/14 führten die Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Eisenstadt, am 18. November 2014
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2013/14 (Vorschau)1) 1. Oktober 2013 – 30. September 2014
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland Gruppe liegt auch weiterhin in der erneuerbaren Energieerzeugung. In Summe werden im Geschäftsjahr 2013/14 209 Windkraftanlagen, die über eine Gesamtleistung von 465 MW verfügen, über 752,5 GWh Ökostrom produziert haben.
Im Geschäftsjahr 2013/14 wird der Strombezug der Energie Burgenland AG 1.162 GWh betragen. Der Stromverkauf an Endkunden durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG wird zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (1. Oktober 2012 – 30. September 2013) um 5,7 % auf 1.162 GWh sinken. Zudem wird die Netzabgabemenge mit 1.674 GWh um 1,4 % niedriger ausfallen als im Geschäftsjahr 2012/13.
Der Gasbezug wird sich innerhalb der Berichtsperiode auf 1.103 GWh belaufen, der Gasverkauf an Endkunden wird mit 1.068 GWh rund 15 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Netzabgabemenge um 5,5 % auf 2.183 GWh fallen.
Die beschriebenen Rückgänge im Strom- und Gasgeschäft sind vorrangig auf einen überdurchschnittlich warmen Winter 2013/14 zurückzuführen.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 312,9 Mio. Euro erwartet und entsprechen einem Rückgang um 2,1 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird 19,4 Mio. Euro betragen und somit das Vorjahresniveau um 7,5 % übertreffen.
Der operative Cashflow wird aus heutiger Sicht bei 63,4 Mio. Euro liegen, wobei der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 63,8 Mio. Euro betragen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2014 wird voraussichtlich bei 896,1 Mio. Euro liegen, wobei der Anteil des Anlagevermögens (777,2 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 86,7 % betragen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen wird 310,6 Mio. Euro betragen, die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote beträgt 34,7 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 53,8 %.
Mit der Inbetriebnahme des Windparks Nickelsdorf ist der Abschluss der aktuellen Ausbaustufe von Windenergie im Geschäftsjahr 2014/15 geplant. Derzeit werden weitere Ausbauvarianten durch Verdichtung, Erweiterung und Repowering von Windparks geprüft.
Mit 1. Oktober 2014 kommt es zu einer Strompreissenkung von 10 %.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird an einer Ausstattung von 10 % der Zählpunkte (rd. 20.000 Zählpunkte) mit Smart Meter bis Ende 2015 gearbeitet.
Für das Geschäftsjahr 2014/15 sind Investitionen in das Stromnetz in Höhe von rund 32,0 Mio. Euro und in das Erdgasnetz in Höhe von rund 9,7 Mio. Euro geplant.
| Energie Burgenland AG – Gruppe | 2013/14 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.162 |
| Netzabsatzmenge (Strom) | GWh | 1.674 |
| Gasverkauf | GWh | 1.068 |
| Netzabsatzmenge (Gas) | GWh | 2.183 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 312,9 |
| EGT | Mio. EUR | 19,4 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 896,1 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 310,6 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 63,4 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2014 noch nicht vor. Die Daten basieren daher auf einer Vorschaurechnung und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2014 auf.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich am 23. Oktober 2014 auf neue Ziele für ihre Klima- und Energiepolitik geeinigt. So soll der Treibhausgasausstoß in der EU im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 nun um mindestens 40 % reduziert werden. Damit wird das im Jahr 2009 vom Europäischen Parlament beschlossene Klima- und Energiepaket, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20 % bis 2020 vorsah, erweitert. Der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix soll von ursprünglich 20 % im Jahr 2020 auf nunmehr 27 % im Jahr 2030 angehoben werden. Weiters ist eine Steigerung der Energieeffizienz gegenüber 2007 um 30 % bis 2030 beabsichtigt – das bis 2020 zu erreichende Ziel lautet 20 %.
Mit der Verknappung des Angebots an CO2-Zertifikaten im europäischen Emissionshandel reagierte die Europäische Union kurzfristig auf die hohen Überschüsse, die durch die konjunkturbedingt schwächere Nachfrage in den Jahren 2009 und 2010 entstanden waren. Dies sollte das Preisniveau der Zertifikate nachhaltig erhöhen. In Summe wurde das Angebot für die Jahre 2014 –2016 um 900 Mio. Zertifikate reduziert, deren Versteigerung zudem in die Jahre 2019 und 2020 verschoben wurde ("Backloading").
Gemäß dem am 9. Juli 2014 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Energieeffizienzgesetz haben Energielieferanten – sofern sie mehr als 25 GWh pro Jahr an österreichische Endenergieverbraucher absetzen – die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Endkunden im Umfang von 0,6 % ihrer Energieabsätze im Vorjahr nachzuweisen. Bei Verfehlen dieses Ziels ist ein schuldbefreiender Ausgleichsbetrag von 0,20 Euro pro kWh zu entrichten, der in einen Fonds zur Finanzierung von Energiesparprojekten und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger eingezahlt werden soll. Große Unternehmen werden zudem über das Energieeffizienzgesetz verpflichtet, entweder ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alternativ alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Die aus dem Audit ableitbaren Maßnahmen stellen einen Handlungsrahmen dar; eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung besteht allerdings nicht.
Die mit 6. August 2013 veröffentlichte Novelle des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) sieht in § 79a eine verpflichtende Stromkennzeichnung der an Endverbraucher gelieferten Energie vor. Auch die Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken sind berechtigt, einen Herkunftsnachweis vom Stromhändler bzw. sonstigen Lieferanten zu erhalten. Sie sind zudem verpflichtet, ab 1. Jänner 2015 die eigene Erzeugung mit den erhaltenen Herkunftsnachweisen zu belegen.
In Österreich begannen die neuen Regulierungsperioden für Gas am 1. Jänner 2013 und für Strom am 1. Jänner 2014; beide Perioden laufen über fünf Jahre.
Die neuerliche Dämpfung des Welthandels verhinderte in den vergangenen Monaten einen exportgetriebenen Aufschwung im Euroraum. Da viele Länder die Folgen der Finanzmarktkrise noch nicht überwunden haben, blieb – im Gegensatz zu den USA – zudem auch die Binnennachfrage schwach. Zwar zeigen sich deutliche Anzeichen für eine Stabilisierung der Wirtschaftslage in den von der Schuldenkrise besonders betroffenen Staaten, die früh tiefgreifende Reformen in Angriff nehmen mussten. Jedoch stagnierte zuletzt die Wirtschaftsleistung in Frankreich, während Italien in die Rezession fiel. Die jüngsten Prognosen für 2014 gehen von einem Anstieg der Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union um 1,2 % bis 1,6 % aus, während sich die Einschätzungen für das Jahr 2015 in einer Bandbreite von 1,6 % bis 2,0 % bewegen.
Die Konjunktur in Österreich verlor in den letzten Monaten an Tempo und blieb im laufenden Jahr insgesamt hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Auch für 2015 deutet wenig auf eine deutliche Beschleunigung der Konjunkturdynamik hin, da die Unsicherheiten über die künftige Wirtschaftsentwicklung das Investitionsklima trüben und der private Konsum weiterhin nur mäßig steigt. Darüber hinaus leidet die österreichische Exportwirtschaft unter der schwachen internationalen Konjunktur. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wurden die Prognosen zuletzt nach unten revidiert: Für 2014 wird nunmehr mit einem BIP-Wachstum von 0,8 % gerechnet, die Erwartungen für 2015 liegen zwischen 1,2 % und 1,6 %.
Im Geschäftsjahr 2013/14 gingen die Preise für Primärenergieträger wie Rohöl, Gas und Kohle weiter zurück. Höhere Lagerstände bedingt durch den milden Winter 2013/14, der Fracking-Boom in den USA sowie die eingetrübten konjunkturellen Aussichten waren dafür ausschlaggebend. Die Verringerung der Auktionsmenge von CO2-Emissionszertifikaten durch die Europäische Union führt zu einer Stabilisierung der Preise gegenüber dem Vergleichsstichtag des Vorjahres. Trotz dieser Stabilisierung befinden sich die Preise für CO2-Emissionszertifikate nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau. Die Kombination aus günstigen CO2-Emissionszertifikaten und weiterhin sinkenden Kohlepreisen fördert die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Kohle, während in vielen EU-Ländern hochmoderne und saubere Gaskraftwerke mangels Wirtschaftlichkeit vom Netz genommen werden müssen.
Ebenfalls weiterhin rückläufig sind die Termin- und Spotmarktpreise an den europäischen Strombörsen. Der aktuelle Angebotsüberhang lässt auch kurz- und mittelfristig keine Trendumkehr erwarten. Hauptgrund dafür ist – neben der weltweit stagnierenden Konjunktur – der fortgesetzte Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern. Unter diesen Marktbedingungen ist die Rentabilität von konventionellen Produktionsanlagen häufig nicht gegeben. Die Folge sind Stilllegungen von Kraftwerken, wie sie im Markt bereits zu beobachten sind. Mittelfristig kann daher von einer Verknappung des Angebots ausgegangen werden, die auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnte. Trotz des forcierten Ausbaus der erneuerbaren Energie wird es aber auch in Zukunft erforderlich sein, schnell zuschaltbare Reserveleistung zur Verfügung zu haben, um die Volatilität der erneuerbaren Energie insbesondere aus Sonnen- und Windkraftwerken auszugleichen. In der Lösung dieses Dilemmas liegt in den nächsten Jahren die Herausforderung für die europäische Energiepolitik.
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt.
Insgesamt sind der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in Höhe von 8,4 Mio. Euro (2012/13: 8,4 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 8,3 Mio. Euro wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,05 Mio. Euro vereinnahmt.
Trotz eines im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,04 Mio. Euro (Vorjahr: 0,02 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/14 eine Dividende in der Höhe von 2,70 Euro pro Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 8,1 Mio. Euro.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. September 2014 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Aufgrund einer Bestimmung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2011, die vorschreibt, dass börsennotierte Unternehmen zwar weiterhin Inhaberaktien ausgeben dürfen, diese jedoch in einer (gegebenenfalls in mehreren) Sammelurkunde(n) verbrieft werden müssen, wurden zwischen April und Juli 2013 einzelverbriefte Aktienurkunden (effektive Stücke) in Heim- oder in Streifbanddepotverwahrung eingezogen und durch eine bei der Österreichischen Kontrollbank hinterlegte Sammelurkunde ersetzt. Aktien, die nicht binnen der Frist, die am 31. Juli 2013 endete, umgetauscht wurden, wurden für kraftlos erklärt. Die Kraftloserklärung resultiert in dem Verlust der Wertpapiereigenschaft der für kraftlos erklärten Aktien und in einem temporären Aussetzen des Rechts auf Dividendenauszahlung und auf Teilnahme an der Hauptversammlung – solange, bis der Aktionär die effektiven Stücke unter Bekanntgabe eines Wertpapierdepots eingereicht hat. Ansonsten bleibt die Aktionärseigenschaft unberührt. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
| Burgenland Holding AG – Kennzahlen | 2013/14 | 2012/13 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 8,2 | 8,2 | – |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 8,4 | – |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,2 | 8,2 | – |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,2 | 78,1 | 0,1 |
| Anlagevermögen | Mio. EUR | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | Mio. EUR | 6,9 | 6,8 | 1,5 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,2 | 78,1 | 0,1 |
| Fremdkapital | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 | – |
| TEUR | 2013/14 | 2012/13 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
EGT + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
8.205 | 8.162 | 43 | 0,5 |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2013/14 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2013/14 | 2012/13 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | EGT/durchschnittliches Eigenkapital | 10,5 % | 10,6 % | –0,1 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
10,5 % | 10,6 % | –0,1 |
| TEUR | 2013/14 | 2012/13 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
6.893 | 6.796 | 97 | 1,4 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,9 % | 99,9 % | 0,0 | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2014 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserten Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| 2013/14 | 2012/13 | Veränderung | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | ||
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 8.215 | 8.035 | 180 | 2,2 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –8.100 | –6.450 | –1.650 | –25,6 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 115 | 1.585 | –1.470 | –92,8 |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand
aus dem Konzern-Cash-Pooling und eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns.)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 8,2 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 8,2 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt, spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle.
Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriften regelung wird der korrekten und risikominimierenden Beauftragung Dritter samt Erfassung und Bezahlung externer Belege Rechnung getragen.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein Revisionssystem eingebunden.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen.
Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2013/14 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2013/14 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2014/15 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
Eisenstadt, am 18. November 2014 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2013)
| Aktiva | ||
|---|---|---|
| 30.09.2014 EUR |
30.09.2013 TEUR |
|
| Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 71.325 |
| 71.325.280,80 | 71.325 | |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.877.044,49 | 6.758 |
| 2. Sonstige Forderungen | 27.440,66 | 38 |
| 6.904.485,15 | 6.796 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
8.693,02 | 13 |
| 6.913.178,17 | 6.809 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.911,44 | 5 |
| Summe Aktiva | 78.243.370,41 | 78.139 |
| Umlaufvermögen |
| 30.09.2014 EUR |
30.09.2013 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| Gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.642.000,00 | 4.532 | ||
| IV. | Bilanzgewinn | 8.103.826,55 | 8.108 | |
| davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 8.441,28 | 0 | ||
| 78.232.199,88 | 78.126 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| I. | Steuerrückstellungen | 0,00 | 1 | |
| II. | Sonstige Rückstellungen | 11.170,53 | 11 | |
| 11.170,53 | 12 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| I. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1 | |
| 0,00 | 1 | |||
| Summe Passiva | 78.243.370,41 | 78.139 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2012 – 30. September 2013)
| 2013/14 EUR |
2012/13 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 273,55 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern | –1.069,70 | –1 | |
| b) Übrige | –207.601,54 | –229 | |
| –208.671,24 | –231 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –208.397,69 | –230 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 8.375.975,00 | 8.376 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 37.780,82; (Vorjahr: TEUR 16) |
37.807,71 | 16 |
| 6. | Zwischensumme aus Z 4 bis 5 (Finanzergebnis) | 8.413.782,71 | 8.392 |
| 7. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | 8.205.385,02 | 8.162 |
| 8. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,25 | –4 |
| 9. | Jahresüberschuss | 8.205.385,27 | 8.158 |
| 10. | Dotierung/Auflösung von Gewinnrücklagen | –110.000,00 | –50 |
| 11. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 8.441,28 | 0 |
| 12. | Bilanzgewinn | 8.103.826,55 | 8.108 |
| EUR | Anschaffungswert 01.10.2013 |
Zugang | Abgang | Umbuchung | |
|---|---|---|---|---|---|
| I. | Finanzanlagen | ||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Gemäß § 221 Abs 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/2014 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von dauernden Wertminderungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren bisher nicht erforderlich.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
| Abschreibung 2013/14 |
Restbuchwert 30.09.2013 |
Restbuchwert 30.09.2014 |
Wertberichtigung 30.09.2014 |
Anschaffungswert 30.09.2014 |
|---|---|---|---|---|
| 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 | 0,00 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 | 0,00 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
| Name und Sitz | Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG | 49,00 | 315.695,7 | 18.397,9 | 30.09.2013 |
| (Sitz: Eisenstadt) | ||||
| CEESEG AG | 0,99 | 333.323,8 | 18.834,5 | 31.12.2013 |
| (Sitz: Wien) |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon wechselmäßig verbrieft |
Pauschalwert berichtigung |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber | 6.877 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (6.757,8) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Sonstige Forderungen und | 27,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögensgegenstände | (38,5) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 6.904,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (6.796,3) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen wie im Vorjahr zur Gänze aus kurzfristigen Geldern.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen wie im Vorjahr hauptsächlich aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer sowie Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.911,44 Euro (Vorjahr: 4,7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Bezeichnung TEUR |
Stand per 30.09.2014 |
Stand per 30.09.2013 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütungen | 7,7 | 7,3 |
| Prüfung und Rechtsberatung | 3,4 | 3,6 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Lieferungen und Leistungen | (0,1) | (0,1) | (0,0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (0,6) | (0,6) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (0,7) | (0,7) | (0,0) |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von 8.330.000,00 Euro (Vorjahr: 8.330 Tsd. Euro) ausgewiesen. Seitens der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2013 eine Ausschüttung in Höhe von 45.975,00 Euro (Vorjahr: 46,0 Tsd. Euro).
Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird ein Ertrag aus Kapitalertragsteuer in Höhe von 0,25 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr wurde unter dieser Position hauptsächlich die Mindestkörperschaftssteuer in Höhe von 3.500,00 Euro ausgewiesen, die aber im laufenden Geschäftsjahr aufgrund des Steuerumlagevertrages mit der EVN AG nicht mehr zu entrichten ist.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber, LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter) Dipl.-Ing. Dr. Peter Layr (bis 21. März 2014) Ing. Mag. Michael Amerer Leopold Buchmayer Dr. Robert Dick Dipl.-Ing. Marc Hall (ab 21. März 2014) Dr. Martin Krajcsir (bis 21. März 2014) Dipl.-Ing. Werner Perz Dipl.-Ing. Georg Reitter (ab 21. März 2014) Mag. Gerold Stagl (bis 21. März 2014) MMag. Ute Teufelberger (ab 21. März 2014)
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 12,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 11,9 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN 72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 240 Z 9 UGB.
Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, wie in den vorangegangenen Jahren die Schutzklausel gemäß § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.
Eisenstadt, am 18. November 2014 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30. September 2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2014 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.
Wien, am 18. November 2014
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl ppa. Mag. Heidi Schachinger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013/14 waren die Genehmigung des Budgets 2014/15, die Billigung des Jahresabschlusses sowie die Beschlussfassung für die Hauptversammlung.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, den der Aufsichtsrat in der Fassung Jänner 2012 für die Burgenland Holding AG ab dem Geschäftsjahr 2012/13 in Kraft gesetzt hat. Die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die Burgenland Holding AG nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.
Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Dies erfolgte anhand eines Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/14 vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2014 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2014 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2014 gemäß § 96 Abs 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2013/14 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 2. Dezember 2014 Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Trotz eines anhaltend herausfordernden Umfelds haben sich zahlreiche Aktienmärkte positiv entwickelt und teilweise neue historische Höchststände erreicht. Der deutsche Leitindex DAX konnte von Oktober 2013 bis September 2014 um 10,2 % zulegen, der amerikanische Index Dow Jones ist sogar um 12,7 % angestiegen. Die Entwicklung der Aktienmärkte entwickelte sich insbesondere in Europa entkoppelt von der konjunkturellen Entwicklung. Während der wirtschaftliche Aufschwung in den USA weiter an Dynamik gewann, blieb Europa unter dem Eindruck der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland mit Fortschreiten des Jahres hinter den Erwartungen zurück. Dieses Auseinanderdriften der Konjunktur in Europa und den USA brachte auch Unterschiede in der Notenbankpolitik. Während die US-Notenbank Fed ankündigte, ihre Unterstützungsmaßnahmen auslaufen zu lassen, gab die Europäische Zentralbank (EZB) nach der dreimaligen Senkung des Leitzinssatzes auf zuletzt 0,05 % Anfang Oktober bekannt, ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren durchführen zu wollen.
In diesem schwierigen Umfeld hat sich die Aktie der Burgenland Holding AG wiederholt behauptet und verzeichnete mit einem Schlusskurs von 45,00 Euro bei gleichzeitig gesteigertem Aktienumsatz einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 14,8 %. Daraus errechnet sich eine gesteigerte Marktkapitalisierung von 135 Mio. Euro; die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) per 30. September 2014 lag bei 0,17 %. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag unverändert bei 30 Stück.
Der Wiener Leitindex ATX büßte im Berichtszeitraum Oktober 2013 bis September 2014 12,8 % seines Werts ein; der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex Dow Jones Euro Stoxx Utilities ist um 23,2 % gestiegen.
Für das Geschäftsjahr 2013/14 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 20. März 2015 eine Dividende in Höhe von 2,70 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2013/14 | 2012/13 | 2011/12 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 30 | 30 | 21 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,32 | 0,28 | 0,18 |
| Höchstkurs | EUR | 49,80 | 49,90 | 41,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 37,01 | 32,50 | 29,03 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 45,00 | 39,21 | 34,00 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 135 | 118 | 102 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,17 | 0,14 | 0,14 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 2,701) | 2,70 | 2,15 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung.
Beteiligungen der Energie Burgenland AG per 30. September 2014
99 % Energowind RO s.r.l. (Bistrita Nasaud, Rumänien)
51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 8.103.826,55 Euro eine Dividende in Höhe von 2,70 Euro pro Aktie, das sind 8.100.000,00 Euro, auszuschütten und den restlichen Gewinn von 3.826,55 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
gemäß § 82 Abs. (4) Z 3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 18. November 2014 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Ergebnis 1. Quartal 2014/15 | 05.02.2015 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 20.03.2015 |
| Ex-Dividendentag | 27.03.2015 |
| Dividendenzahltag | 02.04.2015 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2014/15 | 28.05.2015 |
| Ergebnis 1.– 3. Quartal 2014/15 | 06.08.2015 |
| Jahresergebnis 2014/15 | 10.12.2015 |
1) Vorläufig.
| Grundkapital | 21.81 Mio. Euro |
|---|---|
| Stückelung | 3 Mio. Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2014.
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Mag. Alexander Sipek, MBA Telefon: +43 2236 200-12360 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Satz und Druck: Gugler GmbH, 3390 Melk/Donau Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
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