Capital/Financing Update • Dec 11, 2014
Capital/Financing Update
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05.12.2014
1,95% Hypotheken Pfandbrief 2014-2039
begeben unter dem
Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.
Dieses Konditionenblatt wurde für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allfälligen dazugehörigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollständige Information über den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten sämtlicher Angaben ist nur möglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angeführt sind. Sämtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgefüllt oder gelöscht sind, gelten als in den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch "o" gekennzeichnet sind, wird die gewählte Option durch ein "x" welches "o" ersetzt, bezeichnet.
Dem Konditionenblatt für die jeweilige Emission angefügt sind eine Zusammenfassung sowie ausgefüllte Emissionsbedingungen. Diese ausgefüllten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Prüfungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maßgeblich für die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angefügt sind.
| Währung: | EUR |
|---|---|
| Gesamtnominale: | bis zu 3.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu 10.000.000,00 |
| Stückelung/Stückelungen: | EUR 100.000,00 |
| ISIN: | AT0000A1ASS2 |
| Zeichnungsfrist | X Daueremission ("offen") ab 21.11.2014 o Einmalemission ("geschlossen") vom [●] bis [●] |
o Einmalemission ("geschlossen") am [●]
Deckungsstock bei Pfandbriefen: X Hypothekarischer Deckungsstock o Öffentlicher Deckungsstock
Erst-Ausgabepreis: 100% je Nominale
Ausgabepreis: x Die weiteren Ausgabepreise werden in Abhängigkeit von der Marktlage festgesetzt.
Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: [●]
Valutatag(e): X Erstvaluta 05.12.2014 o Valutatag [●]
| Weitere Valutatage: | X An allen weiteren Bankarbeitstagen o [●] |
|---|---|
| VERZINSUNG (§ 5) | |
| Verzinsungsbeginn: | 05.12.2014 |
| Verzinsungsende: | 04.12.2039 |
| Zinszahlung: | X im Nachhinein o [andere Regelung] |
| Zinstermine: | 05.12. |
| Erster Zinstermin: | 05.12.2015 |
| Zinsperiode(n): | X ganzjährig o halbjährig o vierteljährlich o monatlich o andere [●] o erster langer Kupon [●] o erster kurzer Kupon [●] o letzter langer Kupon [●] o letzter kurzer Kupon [●] o aperiodische Zinszahlung[●] o einmalige Zinszahlung[●] |
| Bankarbeitstag-Definition: | o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind X Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsperioden: | X unadjusted o adjusted |
| Anpassung von Zinsterminen |
X Following Business Day Convention o Modified Following Business Day Convention |
| Zinstagequotient: | X actual/actual (ICMA) o actual/365 o actual/360 o 30E/360 o 30/360 |
| Zinssatz |
Zinssatz/Zinssätze: 1,95% p.a. von einschließlich 05.12.2014 bis 05.12.2039 (ausschließlich) o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die Zinsen im ausschüttungsfähigen Gewinn des Emittenten gedeckt sind (gewinnabhängige fix verzinste Nachrang- Schuldverschreibung)
Bankarbeitstag-Definition für Tilgungszahlungen und Kündigungs-
| Fälligkeitstag: | X 05.12.2039 |
|---|---|
| Rückzahlungsbetrag: | X Zum Nominale |
| Für diese Emission wird beantragt: | o Zulassung zum Amtlichen Handel an der [Börse] o Zulassung zum Geregelten Freiverkehr/Markt an der [Börse] X Zulassung zum geregelten Markt der Börse Luxemburg o Es wird keine Zulassung beantragt |
|---|---|
| Voraussichtlicher Termin der Zulassung: | 19.12.2014 |
| TAX GROSS UP (§ 8) | |
| Tax Gross Up | o Ja X Nein |
| BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES | |
| Angebotsverfahren: | X Direktvertrieb durch den Emittenten o Zusätzlicher Vertrieb durch Banken o Vertrieb durch ein Bankensyndikat |
| Angebotskonditionen: | [●] |
| Platzierungsgarantie | o ja X nein |
|---|---|
| Emissionsübernahmevertrag | o ja [Datum] X nein |
Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:
| Rendite (ohne Berücksichtigung allfälliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: |
1,95% |
|---|---|
| Rundungsregeln: | o kaufmännisch auf [●] Stellen o nicht gerundet |
| Mindestzeichnungsbetrag | € 100.000,00 |
| Höchstzeichnungsbetrag | [●] |
Beschreibung aller für die Emission wesentlichen Interessen, einschließlich widerstreitender Interessenskonflikte widerstreitender: Das Interesse des Emittenten an Emissionen besteht darin, diese am Markt für Zwecke der Refinanzierung zu
platzieren. Der Emittent erstellt seine Emissionen ohne Beteiligung dritter
| natürlicher oder juristischer Personen. | |
|---|---|
| Bedienung und Lieferung | [●] |
| Zinsberechnungsstelle: Berechnungsstelle für Tilgungszahlungen: |
X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige [Name, Adresse]] X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Berechnungsstelle: |
| [Name, Adresse] | |
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den Märkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser Märkte vorbehalten ist: nicht anwendbar
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:
Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot.
Zahlstelle: X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Anhänge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgefüllte Emissionsbedingungen
Anlage ./1
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enthält alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gemäß der Prospektverordnung zu berücksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enthält durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | ||||
|---|---|---|---|---|
| A.1 Warnhinweis | Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schlüsselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden |
|||
| Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen |
| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes |
Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermediären, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in Österreich und Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in Österreich und Luxemburg haben und die zum Emissionsgeschäft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind ("Finanzintermediäre"), seine ausdrückliche, nicht übertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endgültigen Bedingungen für den Vertrieb bzw zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in Österreich und Luxemburg zu verwenden. Die Zustimmung entbindet ausdrücklich nicht von der Einhaltung der für das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermediär wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. |
|---|---|
| Angabe der Angebotsfrist, innerhalb derer die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird |
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt für die Dauer der Gültigkeit dieses Prospektes für das öffentliche Angebot in Österreich und Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
| Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind |
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten unter www.bank-bgld.at veröffentlicht. |
| Hinweis für Anleger |
BIETET EIN FINANZINTERMEDIÄR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ÜBER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN. |
| Abschnitt B – Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | ||||
|---|---|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und |
Gesetzliche Bezeichnung: | ||
| kommerzielle | HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | |||
| Bezeichnung des |
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland | |||
| Emittenten | ||||
| B.2 | Sitz/Rechtsform, das |
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Straße 33, 7000 Eisenstadt. | ||
| für den Emittenten |
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der | |||
| geltende Recht und |
Republik Österreich, seinem Gründungsland, |
organisiert. Die |
||
| Land der Gründung der | Geschäftstätigkeit unterliegt ebenfalls österreichischem Recht. | |||
| Gesellschaft | ||||
| B.4b | Alle bereits bekannten | Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorfälle | ||
| Trends, die sich auf | bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest | |||
| den Emittenten und die | im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften. | |||
| Branchen, in denen er | ||||
| tätig ist, auswirken | Der Emittent weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass er für | |||
| bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des |
||||
| Hypothekenverbandes haftet. | ||||
| B. 5 | Ist der Emittent Teil |
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. | ||
| einer Gruppe, |
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG | |||
| Beschreibung der |
und die Brüll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an | |||
| Gruppe und der |
der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING GmbH | |||
| Stellung des |
beteiligt. | |||
| Emittenten innerhalb |
||||
| dieser Gruppe. | ||||
| B.9 | Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen |
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine Gewinnprognosen oder –schätzungen ab. |
||
| B.10 | Art etwaiger |
Nicht anwendbar; der Bestätigungsvermerk enthält keine | ||
| Beschränkungen im |
Beschränkungen | |||
| Bestätigungsvermerk | ||||
| der historischen |
||||
| Finanzinformationen | ||||
| B.12 | Ausgewählte | Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO | ||
| historische | BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft: | |||
| Finanzinformationen | AKTIVA | |||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| 1. Barreserve | 254.390 | 181.257 | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | 202.682 | 180.750 | ||
| 3. Forderungen an Kunden | 2.483.518 | 2.543.222 | ||
| 4. Handelsaktiva | 23.612 | 31.179 | ||
| 5. Finanzielle Vermögenswerte - | ||||
| at fair value through profit or loss | 525.885 | 562.979 | ||
| 6. Finanzielle Vermögenswerte - | ||||
| available for sale*) | 688.349 | 702.818 | ||
| 7. Finanzielle Vermögenswerte - | ||||
| held to maturity*) | 5.862 | 5.984 | ||
| 8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen | 419 | 0 | ||
| 9. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 25.318 | 28.346 | ||
| 10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 32.265 | 30.409 | ||
| 11. Latente Steueransprüche | 5.801 | 886 | ||
| Ausblick | 12. Sonstige Aktiva | 38.486 | 39.817 | |
| AKTIVA | 4.286.587 | 4.307.647 | ||
| *) Werte 31.12.2012 angepasst | ||||
| Signifikante | ||||
| Änderungen in der |
||||
| Finanz- und |
||||
| Handelsposition |
| 31.12.2013 TEUR |
31.12.2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 87.986 | 86.481 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.466.818 | 1.420.706 |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 840.275 | 810.140 |
| 4. Handelspassiva | 36.611 | 48.216 |
| 5. Finanzielle Verbindlichkeiten - | ||
| at fair value through profit or loss | 1.150.926 | 1.260.563 |
| 6. Rückstellungen | 46.128 | 44.178 |
| 7. Laufende Steuerschulden | 4.356 | 3.345 |
| 8. Sonstige Passiva | 32.557 | 22.520 |
| 9. Nachrangkapital | 74.143 | 84.842 |
| 10. Eigenkapital*) | 546.787 | 526.656 |
| hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile | -18 | -16 |
| PASSIVA | 4.286.587 | 4.307.647 |
| PASSIVA | ||
|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
| TEUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 87.986 | 86.481 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 1.466.818 | 1.420.706 |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 840.275 | 810.140 |
| 4. Handelspassiva | 36.611 | 48.216 |
| 5. Finanzielle Verbindlichkeiten - | ||
| at fair value through profit or loss | 1.150.926 | 1.260.563 |
| 6. Rückstellungen | 46.128 | 44.178 |
| 7. Laufende Steuerschulden | 4.356 | 3.345 |
| 8. Sonstige Passiva | 32.557 | 22.520 |
| 9. Nachrangkapital | 74.143 | 84.842 |
| 10. Eigenkapital*) | 546.787 | 526.656 |
| hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile | -18 | -16 |
| PASSIVA | 4.286.587 | 4.307.647 |
| *) Werte 31.12.2012 angepasst Quelle: geprüfte Konzernabschlüsse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT Die Anpassungen der Vorjahreszahlen Anwendung des überarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung der |
resultieren | durch die |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 |
||
| 2013 in TEUR |
2012 in TEUR |
|
| Zinsen und ähnliche Erträge*) | 98.224 | 119.058 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -25.616 | -42.622 |
| ZINSÜBERSCHUSS | 72.608 | 76.436 |
| Risikovorsorgen im Kreditgeschäft*) Provisionserträge |
-21.135 87.967 |
-15.164 72.904 |
| Provisionsaufwendungen | -35.927 | -29.997 |
| PROVISIONSERGEBNIS | 52.040 | 42.907 |
| Handelsergebnis | 60 | 330 |
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten - | ||
| at fair value through profit or loss Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten - |
-5.583 | -7.639 |
| available for sale*) | -1.122 | 1.165 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten - | ||
| held to maturity*) | 0 | 0 |
| Verwaltungsaufwand*) Sonstiger betrieblicher Erfolg |
-72.267 648 |
-71.381 -2.943 |
| JAHRESÜBERSCHUSS VOR STEUERN | 25.249 | 23.711 |
| Steuern vom Einkommen*) | 2.784 | -1.556 |
| JAHRESÜBERSCHUSS | 28.033 | 22.155 |
| Nicht beherrschende Anteile am Jahresüberschuss | -2 | -1 |
| JAHRESÜBERSCHUSS Anteile im Besitz der Eigentümer |
||
| des Mutterunternehmens | 28.035 | 22.156 |
| *) Werte 2012 angepasst Quelle: geprüfte Konzernabschlüsse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT Die Anpassungen der Vorjahreszahlen Anwendung des überarbeiteten IAS 19, die Anpassung der Zinserträge |
resultieren | durch die |
| für ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie die zur | ||
| Verbesserung der Verständlichkeit angepasste Bilanzgliederung. Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten geprüften |
| Veränderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. | |||
|---|---|---|---|
| Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten Änderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
|||
| B.13 | Letzte Entwicklungen | Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind |
|
| B.14 | Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe |
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND Gruppe. |
|
| Abhängigkeit innerhalb der Gruppe |
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann aufgrund ihres Geschäftsergebnisses oder anderer Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als Alleineigentümerin kann jederzeit ihre Eigentümerrechte ausüben. |
||
| B.15 | Haupttätigkeit | Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Geschäftsschwerpunkten im Osten Österreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den Hauptgeschäftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen- und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengeschäft, das Kredit- und Hypothekargeschäft, der Wertpapierhandel und das Derivatgeschäft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich angeboten. |
|
| Der räumliche Tätigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich schwerpunktmäßig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in Wien und in Graz betrieben werden |
|||
| B16. | Hauptanteilseigner | Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. |
|
| B.17 | Rating | Entfällt, es wurden keine Ratings für den Emittenten oder seine Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. |
|
| Abschnitt C – Wertpapiere | |||
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung: |
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich als Inhaberpapiere ausgegeben. Die ISIN der Schuldverschreibungen wird im Konditionenblatt angegeben. |
|
| C.2 | Währung der Wertpapieremission. |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. | |
| C. 5 | Beschränkungen der Übertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. | |
| C.8 | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. |
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins- und Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9. Der Emittent verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen zum Tilgungstermin zum Nominale zu tilgen, sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zurückgezahlt, gekündigt oder zurückgekauft und entwertet wurden. Die Schuldverschreibungen können vor Fälligkeit weder vom |
|
| Emittenten noch von den Anleihegläubigern gekündigt werden, außer aus wichtigem Grund in Einzelfällen. |
||
|---|---|---|
| Beschränkungen | Es sind keine Beschränkungen dieser Rechte vorgesehen. | |
| einschließlich der Rangordnung |
Pfandbriefe begründen unmittelbare, unbedingte, besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen gleichartigen, besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind. |
|
| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsfälligkeitstermine" |
Die Schuldverschreibungen werden mit 1,95% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar im Nachhinein jährlich am 05.12. eines jeden Jahres (Zinstermin), erstmals am 05.12.2015. Der letzte Zinstermin ist der 05.12.2039. |
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich stützt |
Entfällt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst. | |
| Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Tilgung einschließlich der Rückzahlungsverfahren |
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und endet mit Ablauf des 04.12.2039. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 05.12.2039 (Tilgungstermin") zurückgezahlt. |
|
| Rendite | Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale beträgt 1,95% | |
| Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibungen |
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenständlichen Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgläubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Gläubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren (Teil-) Schuldverschreibungen österreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt würden, insbesondere im Insolvenzfall des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten Fällen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bedürfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist eine für die Gläubiger gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. Hinsichtlich der Rechte aus Pfandbriefen ist im Falle der Insolvenz des Emittenten durch das Gericht von Amts wegen ein besonderer |
|
| C.10 | Erläuterung wie der | Verwalter zu bestellen. Entfällt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative |
| Wert der Anlage | Komponente bei der Zinszahlung. | |
|---|---|---|
| beeinflusst wird, falls | ||
| die | ||
| Schuldverschrei | ||
| bungen eine derivative Komponente bei der |
||
| Zinszahlung aufweisen | ||
| C.11 | Zulassung zur | Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Geregelten Markt der |
| Börsennotierung und | Börse Luxemburg wird beantragt. | |
| Einführung in einen | ||
| regulierten Markt oder | ||
| einem gleichwertigen Markt/ Angabe des |
||
| Markts, an dem die | ||
| Schuldverschreibungen | ||
| künftig gehandelt | ||
| werden | ||
| Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten für Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes | ||
| C.15 | Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch |
[Im Falle von Interest Rate Linked Notes und Inflation Linked Notes einfügen: |
| den Wert des | Die Verzinsung der Schuldverschreibungen hängt [vom HVPIxT] [von | |
| Basisinstruments/ | Basiswert[en]] ab, vgl C 10] | |
| der Basisinstrumente | ||
| beeinflusst wird | ||
| C.16 | Verfalltag oder | Die Schuldverschreibungen werden am [●] zur Rückzahlung fällig, |
| Fälligkeitstermin der | sofern sie nicht zu einem früheren Termin gekündigt werden. | |
| derivativen Wertpapiere – |
||
| Ausübungstermin oder | ||
| letzter Referenztermin | ||
| C.17 | Beschreibung des | Sämtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und |
| Abrechnungsverfahren | sonstiger gesetzlicher Vorschriften, über die Zahlstelle zur |
|
| s | Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung | |
| durch Gutschrift auf die jeweilige für den Anleihegläubiger depotführende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent [oder [●]] |
||
| C.18 | Beschreibung der | Die Rückgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des |
| Ertragsmodalitäten | Rückzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit über die Depot führende | |
| Bank des Anlegers. | ||
| C.19 | Ausübungspreis oder | Nicht anwendbar. |
| endgültiger Referenzpreis des |
||
| Basiswerts | ||
| C.20 | Beschreibung der Art | Basiswert[e] ist [sind] [HVPIxT] [Referenzzinssatz oder |
| des Basiswerts und | Referenzzinssätze]. | |
| Angabe des Ortes, an | Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung [des | |
| dem Informationen über den Basiswert |
Basiswerts][der Basiswerte] und zur Volatilität sind [auf][bei] [Website oder andre Informationsquelle einfügen] erhältlich. |
|
| erhältlich sind | ||
| Abschnitt D – Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind | ||
| D.2 | Zentrale Angaben zu | Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO |
| den zentralen Risken, | BURGENLAND Gruppe – Jede Verschlechterung des |
|
| die dem Emittenten | Geschäftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO | |
| eigen sind | BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder |
|
| die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen | ||
| auszuwirken. | ||
| Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO |
||
| Banken Österreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als Teil | ||
| der HYPO Banken Österreichs und des Haftungsverbandes | ||
| kann jede Verschlechterung in der Lage der HYPO Banken |
| Österreichs einen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, | ||
|---|---|---|
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten bewirken. | ||
| | Marktrisiko – Änderungen der Marktpreise, insbesondere |
|
| Änderung von Zinssätzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und | ||
| fremder Währungen sowie Preisschwankungen von Gütern | ||
| und Derivaten können die Vermögens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | ||
| | Operationales Risiko – Menschliches Versagen, fehlerhafte |
|
| Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, |
||
| Technologieversagen und Änderungen im externen Umfeld | ||
| ("Event Risk") können negative Auswirkungen auf die |
||
| Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| | Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des | |
| Emittenten aufgrund seiner Tätigkeiten für Gesellschaften der | ||
| HYPO Banken Österreichs sowie aufgrund ihrer Tätigkeiten für | ||
| Gesellschaften außerhalb des Hypo Banken Sektors - Aus |
||
| diesen Tätigkeiten können sich potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei des Emittenten ergeben. |
||
| | ||
| IT-Risiko – Ausfälle, Unterbrechungen und Sicherheitsmängel können zu Ausfällen oder Unterbrechungen der Systeme für |
||
| Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung | ||
| und/oder Kundenverwaltung führen. | ||
| | Risiko der Abhängigkeit vom effektiven Risikomanagement - | |
| Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren | ||
| Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht | ||
| unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken | ||
| kann dazu führen, dass das System des Emittenten zur Risiko- | ||
| , Identifikation und - Steuerung scheitert. | ||
| | Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder |
|
| rückläufiger Finanzmärkte – Das wirtschaftliche und politische | ||
| Umfeld in Österreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft | ||
| und der globalen Finanzmärkte haben einen wesentlichen | ||
| Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und |
||
| Finanzprodukten, die von des Emittenten entwickelt und | ||
| angeboten werden. | ||
| | Risiko der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen – Jede | |
| zukünftige Änderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der |
||
| Gewinnbesteuerung kann die Vermögens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. | ||
| | Risiko der Abhängigkeit vom Provisionsgeschäft – Ein |
|
| Rückgang an Erträgen aus dem Provisionsgeschäft kann die | ||
| Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ | ||
| beeinflussen. | ||
| | Risiko der Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung – Auf | |
| negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der |
||
| Emittent möglicherweise nur zeitverzögert oder nicht zur | ||
| Gänze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die | ||
| Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| | Risiken aufgrund der Abhängigkeit von |
|
| Refinanzierungsmöglichkeiten – Der Zugang zu |
||
| Refinanzierungsmöglichkeiten kann sich gegenüber der |
||
| Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschränken | ||
| oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die | ||
| Ertrags- und Geschäftslage des Emittenten haben. | ||
| | Wettbewerbsrisiko – Der dichte Wettbewerb im |
|
| österreichischen und internationalen Bankensektor kann einen negativen Einfluss auf die Ertrags- und Geschäftslage des |
||
| Emittenten ausüben. | ||
| | Risiko aus Handelsgeschäften – Zinshandel, Devisenhandel | |
| und Wertpapierhandel können auf Grund ungünstiger |
||
| Marktverhältnisse oder ungünstiger wirtschaftlicher |
||
|---|---|---|
| Bedingungen sinken. | ||
| | Kontrahentenrisiko – Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, | |
| dass Vertragspartner ("Kontrahenten", insbesondere andere | ||
| Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den | ||
| Handelsgeschäften nicht vereinbarungsgemäß erfüllen. | ||
| | Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes – Eine |
|
| Änderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen |
||
| Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Geschäfts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken. | ||
| | Risiken aufgrund von Basel III – Der aufgrund verdichteter | |
| Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten | ||
| resultierende zusätzliche Aufwand sowie höhere |
||
| Eigenkapitalkosten können eine negative Auswirkung auf die | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| | Risiko aufgrund der Abhängigkeit von qualifizierten |
|
| Führungskräften und Mitarbeitern – Der Verlust von |
||
| qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern kann einen | ||
| erheblichen nachteiligen Effekt auf die Geschäfts-, Finanz- und | ||
| Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| | Liquiditätsrisiko – Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre | |
| gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht | ||
| vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen kann. | ||
| | Risiko aufgrund der Abhängigkeit von ausreichend |
|
| vorhandenen Eigenmitteln – Die derzeitige Eigenmittelquote | ||
| von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann für | ||
| ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht |
||
| ausreichend sein. | ||
| | Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und der Bonität des | |
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread |
||
| Risiko) - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder |
||
| vollständigen Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder |
||
| Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. Je | ||
| schlechter die Bonität des Emittenten ist, desto höher ist dieses | ||
| Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu | ||
| führen, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen | ||
| und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise |
||
| (Teilverlust) ausfällt. | ||
| | Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung | |
| von Anleihegläubigern | ||
| | Beteiligungsrisiko – Die Beteiligungserlöse des Emittenten |
|
| können auf Grund ungünstiger Marktverhältnisse oder |
||
| ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. | ||
| | Risiko der ausreichenden Liquiditätsbereitstellung – Das |
|
| Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten | ||
| von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenwärtigen | ||
| und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder | ||
| nicht zeitgerecht erfüllen kann, kann die Vermögens-, Finanz | ||
| und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | ||
| | Währungsrisiko – Wertschwankungen zwischen dem Euro und | |
| Währungen außerhalb der Eurozone, in denen der Emittent | ||
| tätig ist, können das Ergebnis und den Cashflow des |
||
| Emittenten nachteilig beeinflussen. | ||
| | Länderrisiko – Der Emittent ist durch Geschäfte mit Kunden in | |
| Ungarn auch einem Länderrisiko ausgesetzt, welches sich | ||
| nachteilig auf die Geschäftsergebnisse des Emittenten |
||
| auswirken kann. | ||
| | Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren – | |
| Im Nachgang zum EU-Beihilfeverfahren können negative |
||
| Pressemeldungen eine Reputationsverschlechterung des |
||
| Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der früheren |
| Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG besteht das Risiko erheblicher |
|||
|---|---|---|---|
| Zahlungen | |||
| Abschnitt D – Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind | |||
| D.3 | Zentrale Angaben zu | | Marktrisiko – Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen |
| den zentralen Risken, die den |
innerhalb oder außerhalb von Österreich kann den Wert der | ||
| Schuldverschreibun | angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. | ||
| gen eigen sind | | Zinsänderungsrisiko - Das Zinsänderungsrisiko kann zu |
|
| Kursrückgängen unter den Emissionspreis führen und kann dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor |
|||
| ihrer Fälligkeit verkauft werden. | |||
| | Wiederveranlagungsrisiko – Das Risiko, dass der allgemeine | ||
| Marktzinssatz während der Laufzeit unter den Zinssatz der | |||
| angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der | |||
| angebotenen Wertpapiere zumindest während der Laufzeit. | |||
| | Risiko der vorzeitigen Rückzahlung durch den Emittenten – Die | ||
| vorzeitige Rückzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten | |||
| kann für die Investoren zu geringeren Erträgen als erwartet | |||
| führen. | |||
| | Währungsrisiko – Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in | ||
| Fremdwährung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil | |||
| nicht im Euro-Raum haben, können sich Verluste aus |
|||
| Währungsschwankungen ergeben. | |||
| | Inflationsrisiko – Eine Änderung der Inflationsrate kann den |
||
| | Ertrag negativ beeinflussen Liquiditätsrisiko – Investoren können ihre Angebotenen |
||
| Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erwünschten Kurs | |||
| verkaufen, bevor sie fällig sind, falls sich kein liquider |
|||
| Handelsmarkt dafür entwickelt. | |||
| | Risiko in Bezug auf Handelsaktivitäten des Emittenten – Eigener | ||
| Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren |
|||
| Underlying oder die Emission von zusätzlichen gleichartigen | |||
| Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ | |||
| beeinflussen. | |||
| | Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endfälligkeit durch die | ||
| Investoren – Falls der Investor die Wertpapiere vor deren |
|||
| Endfälligkeit verkauft, erhält er vielleicht nicht den |
|||
| Rückzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt | |||
| erzielbaren möglicherweise geringeren Marktpreis. | |||
| | Marktpreisrisiko – Von der Wertentwicklung von |
||
| Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der Vergangenheit kann niemals auf eine gute zukünftige |
|||
| Wertentwicklung geschlossen werden. | |||
| | Risiko der Kreditfinanzierung – Der Kauf von Wertpapieren auf | ||
| Kredit erhöht das Risiko für den Investor erheblich, weil ein | |||
| Investor zusätzlich zu einem allfälligen Totalverlust seines | |||
| Investments auch noch den Kredit zurückzahlen muss. | |||
| | Risiko betreffend Transaktionskosten/-gebühren– |
||
| Transaktionskosten/-gebühren können die Erträge aus |
|||
| Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder |
|||
| ausschalten. | |||
| | Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme – Investoren tragen | ||
| das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgemäß funktionieren. |
|||
| | Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren – | ||
| Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren können den Wert | |||
| der Wertpapiere negativ beeinflussen. | |||
| | Besteuerungsrisiko – Der Einfluss der Besteuerung eines |
||
| Investments auf den Ertrag ist von der persönlichen Situation | |||
| jedes einzelnen Anlegers abhängig und kann künftigen |
| Änderungen unterworfen sein. Risiko von Gesetzesänderungen – Änderungen der anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der Verwaltungspraxis können einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die Investoren ausüben. Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert – Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren – soweit diese in eine Handelsplattform eingeführt wurden – ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu einem gänzlichen oder teilweisen Verlust des Investments führen kann. Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verjährungsfrist – Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verjährungsfrist für die Rückzahlung des Kapitals ist die Möglichkeit zur Einforderung fälliger Forderungen gegenüber der allgemeinen gesetzlichen Regelung verkürzt. Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen – Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen während der Laufzeit ist höher als bei festverzinslichen Emissionen. |
||
|---|---|---|
| E.2b | Abschnitt E – Angebot Gründe für das |
Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgeschäfts des |
| Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken liegen |
Emittenten. | |
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Gesamtnominale: bis zu EUR 3.000.000,00 Aufstockungsvolumen auf bis zu 10.000.000,00 Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise können von dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. Stückelung: EUR 100.000 Beginn der Zeichnungsfrist: 21.11.2014, vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung des Vertriebszeitraumes im Ermessen des Emittenten Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar Emissionsübernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: Nicht anwendbar. |
| E.4 | Beschreibung aller für die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Interessen |
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. |
| E.7 | Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Entfällt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine Spesen in Rechnung gestellt |
Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten für diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollständigt, geändert oder ergänzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären, sofern das Konditionenblatt die Änderung oder Ergänzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend geändert oder ergänzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgefüllt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; sämtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschließlich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Der 1,95% Hypotheken Pfandbrief 2014-2039 mit der ISIN AT0000A1ASS2 (die "Schuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der "Emittent") werden im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 21.11.2014 für ausgewählte Investoren zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gründen jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verlängern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu Nominale EUR 3.000.000,00 (mit Aufstockungsmöglichkeit auf Nominale EUR 10.000.000,00).
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 100.000,00 begeben.
Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in einer veränderbaren Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht. Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstände oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maßgabe der anwendbaren Regelung und Bestimmungen übertragen werden können.
(1) Die Pfandbriefe sind gemäß § 217 Ziffer 3 ABGB mündelsicher.
(2) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haftet der Emittent mit seinem gesamten Vermögen, insbesondere aber mit den für die Gläubiger aus diesen Pfandbriefen nach dem Gesetz über die Schuldverschreibungen und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21.12.1927 dRGBl I 1942, zuletzt geändert durch BGBl I 2006/48 – "PfandbriefG" bestellten besonderen Deckungswerten.
(3) Der von der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Finanzen) bestellte Treuhänder wacht über die Einhaltung der vorliegenden und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.]
1) Der Erstausgabepreis beträgt 100% je Nominale. Weitere Ausgabepreise können von dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 05.12.2014 zahlbar (["Erstvalutatag").
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag.
Die Schuldverschreibungen werden mit 1,95% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar jährlich im Nachhinein eines jeden Jahres ("Zinstermin"), erstmals am 05.12.2015. Der letzte Zinstermin ist der 05.12.2039. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).
Für den Fall dass der Zinstermin kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert, ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention für Zinstermine verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist [ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle (Banken innerhalb Österreichs oder Luxemburgs) für den öffentlichen Kundenverkehr geöffnet sind / jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 ("TARGET2") betriebsbereit sind.
Die Zinsperioden sind unadjusted.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und endet mit Ablauf des 04.12.2039.
Die Schuldverschreibungen werden am 05.12.2039 ("Tilgungstermin") zum Nominale zurückgezahlt. Für den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag fällt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die Rückzahlung auf den nächsten Bankarbeitstag verschoben.
Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Geregelten Markt an der Börse Luxemburg wird beantragt.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Eine ordentliche Kündigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverzüglich gemäß § 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb Österreichs oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverzüglich durch Überweisung an den Verwahrer gemäß § 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis.
1) Der Emittent behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten können diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden. Erfüllungsort ist Eisenstadt, Österreich.
2) Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das für 7000 Eisenstadt, Österreich sachlich und örtlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.
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