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Burgenland Holding AG

Capital/Financing Update Dec 11, 2014

774_rns_2014-12-11_7ab430c8-917e-4a42-9849-7199ba2d9620.pdf

Capital/Financing Update

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KONDITIONENBLATT

2,20 % Callable Hypotheken-Pfandbrief 2014-2036

AT0000A1AS69

begeben unter dem

Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.

Dieses Konditionenblatt wurde für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allfälligen dazugehörigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollständige Information über den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten sämtlicher Angaben ist nur möglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angeführt sind. Sämtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgefüllt oder gelöscht sind, gelten als in den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch "o" gekennzeichnet sind, wird die gewählte Option durch ein "x" welches "o" ersetzt, bezeichnet.

Dem Konditionenblatt für die jeweilige Emission angefügt sind eine Zusammenfassung sowie ausgefüllte Emissionsbedingungen. Diese ausgefüllten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Prüfungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maßgeblich für die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angefügt sind.

WÄHRUNG, STÜCKELUNG, ISIN (§1)

Währung: EUR
Gesamtnominale: bis zu 2.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf bis zu EUR 10.000.000,00
Stückelung/Stückelungen: EUR 100.000,00
ISIN: AT0000A1AS69
Zeichnungsfrist X
Daueremission ("offen") ab 19.11.2014
o Einmalemission ("geschlossen")
vom [●] bis [●]
o Einmalemission ("geschlossen")
am [●]

Angebotsform: o öffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt o öffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in) X Kein öffentliches Angebot (bestimmter Investorenkreis)

FORM, VERWAHRSTELLE (§2)

Form

X Sammelurkunde(n) veränderbar

o Sammelurkunde(n) nicht veränderbar

Verwahrstelle

  • o HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Tresor)
  • X Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)
  • o Sonstiger Verwahrer in Österreich/EU-Ausland: [●]

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (§ 3)

  • X Pfandbrief
  • o Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
  • o Nachrang-Schuldverschreibungen
  • Deckungsstock bei Pfandbriefen: X Hypothekarischer Deckungsstock o Öffentlicher Deckungsstock

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (§ 4)

Preisfestsetzung

Erst-Ausgabepreis: 100,00
%
je Nominale
Ausgabepreis: X
Die weiteren Ausgabepreise werden in Abhängigkeit
von der Marktlage festgesetzt.

Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: [●]

Valutatag(e)

Valutatag(e): X
Erstvaluta 05.12.2014
o Valutatag [●]
Weitere Valutatage: o An allen weiteren [●] Bankarbeitstagen
o [●]

VERZINSUNG (§ 5)

Allgemein

Verzinsungsbeginn: 05.12.2014
Verzinsungsende: 04.12.2036
Zinszahlung: X
im Nachhinein
o [andere Regelung]
Zinstermine: 05.12.
Erster Zinstermin: 05.12.2015
Zinsperiode(n): X
ganzjährig
o halbjährig
o vierteljährlich
o monatlich
o andere [●]
o erster langer Kupon [●]
o erster kurzer Kupon [●]
o letzter langer Kupon [●]
o letzter kurzer Kupon [●]
o aperiodische Zinszahlung[●]
o einmalige Zinszahlung[●]
Bankarbeitstag-Definition: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für
den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind
X
Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des
TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsperioden: X
unadjusted
o adjusted
Anpassung
von
Zinsterminen
X
Following Business Day Convention
o Modified Following Business Day Convention
Zinstagequotient: X
actual/actual (ICMA)
o actual/365
o actual/360
o 30E/360
o 30/360

Zinssatz

Zinssatz/Zinssätze: 2,20% p.a. von einschließlich 05.12.2014 bis 04.12.2036 (ausschließlich) o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die Zinsen im ausschüttungsfähigen Gewinn des Emittenten gedeckt sind (gewinnabhängige fix verzinste Nachrang- Schuldverschreibung)

LAUFZEIT UND TILGUNG; KÜNDIGUNG (§ 6, § 9)

Bankarbeitstag-Definition für

Tilgungszahlungen und Kündigungs-

  • möglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle für den öffentlichen Kundenverkehr zugänglich sind
  • X Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.

Tilgung

Fälligkeitstag: X
05.12.2036
Rückzahlungsbetrag: X
Zum Nominale

Kündigung

  • o Ohne ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • X Mit ordentlichen Kündigungsrechten des Emittenten und/oder der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit außerordentlichen Kündigungsrechten des Emittenten aus bestimmten Gründen
  • o Kündigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

Ordentliche Kündigung

  • X Emittent zur Gänze
  • o Emittent teilweise
  • o Inhaber der Schuldverschreibungen zur Gänze oder teilweise

Kündigungsfrist: 3 Bankarbeitstage

Kündigungstermin(e): o Zu jedem Zinstermin

X Zum 05.12.2024

Rückzahlungsbetrag/-beträge: X Zum Nominale

Auszahlung von Stückzinsen: o Ja

X Nein

Bekanntmachung wenn Emittent kündigt X Website des Emittenten

o Amtsblatt der Wiener Zeitung

o Zu [●] % vom Nominale

o Zu [●] EUR; andere Währung] je Stück

BÖRSEZULASSUNG (§ 7)

  • Für diese Emission wird beantragt: o Zulassung zum Amtlichen Handel an der [Börse]
  • o Zulassung zum Geregelten Freiverkehr/Markt an der [Börse]
  • X Zulassung zum Geregelten Markt der Börse Luxemburg
  • o Es wird keine Zulassung beantragt

Voraussichtlicher Termin der Zulassung: 19.12.2014

TAX GROSS UP (§ 8)

Tax Gross Up o Ja
X
Nein
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES
Angebotsverfahren: X
Direktvertrieb durch den Emittenten
o Zusätzlicher Vertrieb durch Banken
o Vertrieb durch ein Bankensyndikat
Angebotskonditionen: [●]
Platzierungsgarantie o ja
X
nein
Emissionsübernahmevertrag o ja [Datum]
X
nein

Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (ohne Berücksichtigung allfälliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden: 2,20%

Rundungsregeln: o kaufmännisch auf [●] Stellen
o nicht gerundet
Mindestzeichnungsbetrag EUR 100.000,00
Höchstzeichnungsbetrag [●]
Beschreibung aller für die Emission wesentlichen Interessen, einschließlich widerstreitender
Interessenskonflikte widerstreitender:
Das Interesse des Emittenten an
Emissionen besteht darin, diese am Markt
für Zwecke der Refinanzierung zu
platzieren. Der Emittent erstellt seine
Emissionen ohne Beteiligung dritter
natürlicher oder juristischer Personen.
Bedienung und Lieferung [●]
Zinsberechnungsstelle:
Berechnungsstelle für Tilgungszahlungen:
X
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige [Name, Adresse]]
X
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige Berechnungsstelle:
[Name, Adresse]

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den Märkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser Märkte vorbehalten ist: nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot.

ZAHLSTELLE (§ 11)

Zahlstelle: X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anhänge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgefüllte Emissionsbedingungen

Anlage ./1

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enthält alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gemäß der Prospektverordnung zu berücksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enthält durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

als Emittent und Prospektersteller.
Angabe der Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt für die Dauer der Gültigkeit
Angebotsfrist, dieses Prospektes für das öffentliche Angebot in Österreich und Luxemburg.
innerhalb derer die Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermediäre
erfolgen kann und
für die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird
Alle sonstigen
klaren und
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
allenfalls gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant
objektiven sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die
Bedingungen, an zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der
die Zustimmung Website Emittenten unter www.bank-bgld.at veröffentlicht.
allenfalls
gebunden ist und
die für die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind
Hinweis für
Anleger
BIETET
EIN
FINANZINTERMEDIÄR
DIE
DIESEM
PROSPEKT
ZUGRUNDELIEGENDEN
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
UND
DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM
ZEITPUNKT
DER
ANGEBOTSVORLAGE
ÜBER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
Abschnitt B – Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Bezeichnung
des
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland
Emittenten
B.2 Sitz/Rechtsform,
das
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Straße 33, 7000 Eisenstadt.
für
den
Emittenten
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
geltende
Recht
und
Republik
Österreich,
seinem
Gründungsland,
organisiert.
Die
Land der Gründung der
Gesellschaft
Geschäftstätigkeit unterliegt ebenfalls österreichischem Recht.
B.4b Alle bereits bekannten Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorfälle
Trends, die sich auf bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest
den Emittenten und die im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften.
Branchen, in denen er
tätig ist, auswirken Der Emittent weist der Vollständigkeit halber darauf hin, dass er für
bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des
Hypothekenverbandes haftet.
B. 5 Ist
der
Emittent
Teil
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
einer
Gruppe,
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG
Beschreibung
der
und die Brüll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an
Gruppe
und
der
Stellung
des
der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING GmbH
beteiligt.
Emittenten
innerhalb
dieser Gruppe.
B.9 Gewinnprognosen oder Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
Gewinnschätzungen Gewinnprognosen oder –schätzungen ab.
B.10 Art
etwaiger
Nicht anwendbar; der Bestätigungsvermerk enthält keine
Beschränkungen
im
Beschränkungen
Bestätigungsvermerk
der
historischen
Finanzinformationen
B.12 Ausgewählte Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO
historische
Finanzinformationen
BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft:
AKTIVA
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Barreserve 254.390 181.257
2. Forderungen an Kreditinstitute 202.682 180.750
3. Forderungen an Kunden 2.483.518 2.543.222
4. Handelsaktiva
5. Finanzielle Vermögenswerte -
23.612 31.179
at fair value through profit or loss 525.885 562.979
6. Finanzielle Vermögenswerte -
available for sale*) 688.349 702.818
7. Finanzielle Vermögenswerte -
held to maturity*) 5.862 5.984
8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen 419 0
9. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 25.318 28.346
10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 32.265 30.409
11. Latente Steueransprüche
12. Sonstige Aktiva
5.801
38.486
886
39.817
AKTIVA 4.286.587 4.307.647
*) Werte 31.12.2012 angepasst
PASSIVA
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 87.986 86.481
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.466.818 1.420.706
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 840.275 810.140
4. Handelspassiva 36.611 48.216
5. Finanzielle Verbindlichkeiten -
at fair value through profit or loss 1.150.926 1.260.563
6. Rückstellungen 46.128 44.178
7. Laufende Steuerschulden 4.356 3.345
8. Sonstige Passiva 32.557 22.520
9. Nachrangkapital 74.143 84.842
10. Eigenkapital*) 546.787 526.656
hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile -18 -16
PASSIVA 4.286.587 4.307.647

*) Werte 31.12.2012 angepasst

Quelle: geprüfte Konzernabschlüsse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT

Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die Anwendung des überarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung der Verständlichkeit angepasste Bilanzgliederung.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013

2013
in TEUR
2012
in TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge*) 98.224 119.058
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -25.616 -42.622
ZINSÜBERSCHUSS 72.608 76.436
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft*) -21.135 -15.164
Provisionserträge 87.967 72.904
Provisionsaufwendungen -35.927 -29.997
PROVISIONSERGEBNIS 52.040 42.907
Handelsergebnis 60 330
Ergebnis aus Finanzinstrumenten -
at fair value through profit or loss -5.583 -7.639
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten -
available for sale*) -1.122 1.165
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten -
held to maturity*) 0 0
Verwaltungsaufwand*) -72.267 -71.381
Sonstiger betrieblicher Erfolg 648 -2.943
JAHRESÜBERSCHUSS VOR STEUERN 25.249 23.711
Steuern vom Einkommen*) 2.784 -1.556
JAHRESÜBERSCHUSS 28.033 22.155
Nicht beherrschende Anteile am Jahresüberschuss -2 -1
JAHRESÜBERSCHUSS
Anteile im Besitz der Eigentümer
des Mutterunternehmens 28.035 22.156
*) Werte 2012 angepasst
Quelle: geprüfte Konzernabschlüsse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND
AKTIENGESELLSCHAFT
Ausblick
Signifikante
Änderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
Die
Anpassungen
der
Vorjahreszahlen
Anwendung des überarbeiteten IAS 19, die Anpassung der Zinserträge
für ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie die zur
Verbesserung der Verständlichkeit angepasste Bilanzgliederung.
Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten geprüften
Konzernabschlusses,
hat
es
keine
Veränderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
resultieren
wesentlichen
durch
negativen
die
Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten Änderungen in
B.13 Letzte Entwicklungen der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der
Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner
Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind
B.14 Ist
der
Emittent
Teil
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
einer
Gruppe,
Gruppe.
Beschreibung
der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
Abhängigkeit innerhalb
der Gruppe
aufgrund ihres Geschäftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
wesentliche
Auswirkung
auf
die
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG.
Die
Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG
als
Alleineigentümerin
kann
jederzeit
ihre
B.15 Haupttätigkeit Eigentümerrechte ausüben.
Die
HYPO-BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
(Bank
Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Geschäftsschwerpunkten im
Osten Österreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In
den Hauptgeschäftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im
Firmen-
und Privatkundenbereich werden umfassende Bank-
und
Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengeschäft,
das
Kredit-
und
Hypothekargeschäft, der Wertpapierhandel und das Derivatgeschäft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der räumliche Tätigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktmäßig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
Wien und in Graz betrieben werden
Hauptanteilseigner
B16. Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
B.17 Rating Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht.
Entfällt, es wurden keine Ratings für den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C – Wertpapiere
C.1 Beschreibung von Art Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.
und
Gattung
der
angebotenen und/oder
Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich als Inhaberpapiere
zum
Handel
ausgegeben.
Die
ISIN
der
Schuldverschreibungen
wird
im
zuzulassenden Konditionenblatt angegeben.
Wertpapiere,
einschließlich
jeder
Wertpapierkennung:
C.2 Währung
der
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
Wertpapieremission.
C. 5 Beschränkungen
der
Übertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar.
C.8 Beschreibung der mit Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins-
und
den
Wertpapieren
Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9.
verbundenen Rechte. Der
Emittent
verpflichtet
sich,
die
Schuldverschreibungen
zum
Tilgungstermin
zum
Nominale
zu
tilgen,
sofern
die
Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zurückgezahlt, gekündigt
oder zurückgekauft und entwertet wurden.
Die Schuldverschreibungen können vor ihrer Fälligkeit zu bestimmten
Kündigungsterminen und Kündigungsfristen wie im Konditionenblatt
festgelegt gekündigt werden.
Wie
in
diesem
Punkt
beschrieben
kann
der
Emittent
die
Schuldverschreibungen vor Fälligkeit kündigen.
einschließlich
der
Rangordnung
Pfandbriefe begründen unmittelbare, unbedingte, besicherte und nicht
nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und
mit
allen
anderen
gegenwärtigen
und
zukünftigen
gleichartigen,
besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten
gleichrangig sind.
C.9 nominaler
Zinssatz,
Datum,
ab
dem
die
Zinsen zahlbar werden
und
Zinsfälligkeitstermine"
Die Schuldverschreibungen werden mit 2,20 % p.a. vom Nominale
verzinst, zahlbar im Nachhinein jährlich am 05.12. eines jeden Jahres
(Zinstermin'), erstmals am 05.12.2015. Der letzte Zinstermin ist der
05.12.2036.
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und
endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag.
Ist der Zinssatz nicht
festgelegt
Beschreibung
des
Basiswertes auf den er
sich stützt
Entfällt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst.
Fälligkeitstermin
und
Vereinbarungen für die
Tilgung
einschließlich
der
Rückzahlungsverfahren
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und
endet vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung
mit Ablauf des
04.12.2036.
Sofern
nicht
zuvor
bereits
ganz
oder
teilweise
zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale zu
dem in Punkt C.8 beschriebenen Rückzahlungsbetrag] am [Datum]
(Tilgungstermin") zurückgezahlt.
Rendite Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale beträgt 2,20%.
Name
des
Vertreters
der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenständlichen
Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger
selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber dem
Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden,
sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen)
oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte
Vertretung
der
Schuldverschreibungsgläubiger
ist
seitens
des
Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der
Ausübung der Rechte von Gläubigern von auf Inhaber lautenden oder
durch
Indossament
übertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
österreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte des Emittenten in
seinem Gange gehemmt würden, insbesondere im Insolvenzfall des
Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und
des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 vom zuständigen Gericht ein
Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger zu bestellen,
zu
dessen
Rechtshandlungen
in
bestimmten
Fällen
einer
kuratelgerichtlichen Genehmigung bedürfen und dessen Kompetenzen
vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten
der
Anleger
näher
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenergänzungsgesetzes 1877
können durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder verändert
werden, es sei denn, es ist eine für die Gläubiger gleichwertige
gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen.
Hinsichtlich der Rechte aus Pfandbriefen ist im Falle der Insolvenz
des Emittenten durch das Gericht von Amts wegen ein besonderer
Verwalter zu bestellen.
C.10 Erläuterung wie der Entfällt;
Die
Schuldverschreibungen
haben
keine
derivative
Wert der Anlage Komponente bei der Zinszahlung.
beeinflusst wird, falls
die
Schuldverschrei
bungen eine derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
C.11 Zulassung zur Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum geregelten Markt der
Börsennotierung und Börse Luxemburg wird beantragt.
Einführung in einen
regulierten Markt oder
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
künftig gehandelt
werden
Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten für Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes
C.15 Beschreibung, wie der [Im Falle von Interest Rate Linked Notes und Inflation Linked
Wert der Anlage durch
den Wert des
Notes einfügen:
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen hängt [vom HVPIxT] [von
Basisinstruments/ Basiswert[en]] ab, vgl C 10]
der Basisinstrumente
beeinflusst wird
C.16 Verfalltag oder Die Schuldverschreibungen werden am [●] zur Rückzahlung fällig,
Fälligkeitstermin der
derivativen
sofern sie nicht zu einem früheren Termin gekündigt werden.
Wertpapiere –
Ausübungstermin oder
letzter Referenztermin
C.17 Beschreibung des Sämtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und
Abrechnungsverfahren sonstiger
gesetzlicher
Vorschriften,
über
die
Zahlstelle
zur
s Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung
durch
Gutschrift
auf
die
jeweilige
für
den
Anleihegläubiger
depotführende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent [oder [●]]
C.18 Beschreibung der
Ertragsmodalitäten
Die Rückgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des
Rückzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit über die Depot führende
Bank des Anlegers.
C.19 Ausübungspreis oder Nicht anwendbar.
endgültiger
Referenzpreis des
Basiswerts
C.20 Beschreibung der Art Basiswert[e] ist [sind] [HVPIxT] [Referenzzinssatz oder
des Basiswerts und
Angabe des Ortes, an
Referenzzinssätze].
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung [des
dem Informationen Basiswerts][der Basiswerte] und zur Volatilität sind [auf][bei] [Website
über den Basiswert oder andre Informationsquelle einfügen] erhältlich.
erhältlich sind
Abschnitt D – Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben zu
Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO
den zentralen Risken, BURGENLAND
Gruppe

Jede
Verschlechterung
des
die dem Emittenten
eigen sind Geschäftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder
die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen
auszuwirken.

Risiko der Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf der HYPO
Banken Österreich
- Aufgrund der Rolle des Emittenten als Teil
der HYPO Banken Österreichs und des Haftungsverbandes
kann jede Verschlechterung in der Lage der HYPO Banken
Österreichs einen nachteiligen Einfluss auf die Vermögens
-,
Finanz
- und Ertragslage des Emittenten bewirken.

Marktrisiko

Änderungen der Marktpreise, insbesondere
Änderung von Zinssätzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und
fremder Währungen sowie Preisschwankungen von Gütern
und
Derivaten
können
die
Vermögens
-,
Finanz
-
und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.

Operationales Risiko

Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse, Natur
-
und
sonstige
Katastrophen,
Technologieversagen und Änderungen im externen Umfeld
("Event
Risk")
können
negative
Auswirkungen
auf
die
Vermögens
-, Finanz
- und Ertragslage des Emittenten haben.

Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des
Emittenten aufgrund seiner Tätigkeiten für Gesellschaften der
HYPO Banken Österreichs sowie aufgrund ihrer Tätigkeiten für
Gesellschaften außerhalb des Hypo Banken Sektors
-
Aus
diesen Tätigkeiten können sich potentielle Interessenskonflikte
mit der Organfunktion bei des Emittenten ergeben.

IT
-Risiko
– Ausfälle, Unterbrechungen und Sicherheitsmängel
können zu Ausfällen oder Unterbrechungen der Systeme für
Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung
und/oder Kundenverwaltung führen.

Risiko der Abhängigkeit vom effektiven Risikomanagement
-
Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren
Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht
unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken
kann dazu führen, dass das System des Emittenten zur Risiko
-
, Identifikation und
- Steuerung scheitert.

Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
rückläufiger Finanzmärkte
– Das wirtschaftliche und politische
Umfeld in Österreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft
und der globalen Finanzmärkte haben einen wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten, die von des Emittenten entwickelt und
angeboten werden.

Risiko der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen
– Jede
zukünftige Änderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung
oder
der
steuerlichen
Verwaltungspraxis
hinsichtlich
der
Gewinnbesteuerung
kann
die
Vermögens
-,
Finanz
-
und
Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen.

Risiko
der
Abhängigkeit
vom
Provisionsgeschäft

Ein
Rückgang an Erträgen aus dem Provisionsgeschäft kann die
Geschäfts
-, Finanz
- und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.

Risiko der Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung
– Auf
negative
wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
kann
der
Emittent möglicherweise nur zeitverzögert oder nicht zur
Gänze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die
Geschäfts
-, Finanz
- und Ertragslage des Emittenten haben.

Risiken
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
Refinanzierungsmöglichkeiten

Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmöglichkeiten
kann
sich
gegenüber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschränken
oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die
Ertrags- und Geschäftslage des Emittenten haben.
Wettbewerbsrisiko

Der
dichte
Wettbewerb
im
österreichischen und internationalen Bankensektor kann einen
negativen Einfluss auf die Ertrags-
und Geschäftslage des
Emittenten ausüben.
Risiko aus Handelsgeschäften – Zinshandel, Devisenhandel
und
Wertpapierhandel
können
auf
Grund
ungünstiger
Marktverhältnisse
oder
ungünstiger
wirtschaftlicher
Bedingungen sinken.
Kontrahentenrisiko – Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner ("Kontrahenten", insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgeschäften nicht vereinbarungsgemäß erfüllen.
Risiken
aufgrund
des
regulatorischen
Umfeldes

Eine
Änderung
der
geltenden
rechtlichen
und
regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Geschäfts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
Risiken aufgrund von Basel III – Der aufgrund verdichteter
Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten
resultierende
zusätzliche
Aufwand
sowie
höhere
Eigenkapitalkosten können eine negative Auswirkung auf die
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
Risiko
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
qualifizierten
Führungskräften
und
Mitarbeitern

Der
Verlust
von
qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Geschäfts-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
Liquiditätsrisiko – Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre
gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen kann.
Risiko
aufgrund
der
Abhängigkeit
von
ausreichend
vorhandenen Eigenmitteln – Die derzeitige Eigenmittelquote
von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann für
ein
aus
heutiger
Sicht
unabsehbares
Ereignis
nicht
ausreichend sein.
Risiko aufgrund von Zahlungsausfällen und der Bonität des
Emittenten
(Kreditrisiko,
Emittentenrisiko,
Credit-Spread
Risiko) -
Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder
vollständigen
Ausfalls
von
vereinbarten
Zins-
und/oder
Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. Je
schlechter die Bonität des Emittenten ist, desto höher ist dieses
Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu
führen, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen
und/oder
die
Tilgung
ganz
(Totalverlust)
oder
teilweise
(Teilverlust) ausfällt.
Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung
von Anleihegläubigern
Beteiligungsrisiko –
Die Beteiligungserlöse des Emittenten
können
auf
Grund
ungünstiger
Marktverhältnisse
oder
ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
Risiko
der
ausreichenden
Liquiditätsbereitstellung

Das
Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten
von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenwärtigen
und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder
nicht zeitgerecht erfüllen kann, kann die Vermögens-, Finanz
und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
Währungsrisiko – Wertschwankungen zwischen dem Euro und
Währungen außerhalb der Eurozone, in denen der Emittent
tätig
ist,
können
das
Ergebnis
und
den
Cashflow
des
Emittenten nachteilig beeinflussen.
Länderrisiko – Der Emittent ist durch Geschäfte mit Kunden in
Ungarn auch einem Länderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig
auf
die
Geschäftsergebnisse
des
Emittenten
auswirken kann.

Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren –
Im Nachgang
zum EU-Beihilfeverfahren können negative
Pressemeldungen
eine
Reputationsverschlechterung
des
Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der früheren
Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK
INTERNATIONAL
AG
besteht
das
Risiko
erheblicher
Zahlungen
Abschnitt D – Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben zu
den zentralen
Risken, die den

Marktrisiko – Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
innerhalb oder außerhalb von Österreich kann den Wert der
angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
Schuldverschreibun 
Zinsänderungsrisiko
-
Das
Zinsänderungsrisiko
kann
zu
gen eigen sind Kursrückgängen unter den Emissionspreis führen und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor
ihrer Fälligkeit verkauft werden.

Wiederveranlagungsrisiko – Das Risiko, dass der allgemeine
Marktzinssatz während der Laufzeit unter den Zinssatz der
angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der
angebotenen Wertpapiere zumindest während der Laufzeit.

Risiko der vorzeitigen Rückzahlung durch den Emittenten – Die
vorzeitige Rückzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann für die Investoren zu geringeren Erträgen als erwartet
führen.

Währungsrisiko – Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdwährung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
können
sich
Verluste
aus
Währungsschwankungen ergeben.

Inflationsrisiko –
Eine Änderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen

Liquiditätsrisiko

Investoren
können
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erwünschten Kurs
verkaufen,
bevor
sie
fällig
sind,
falls
sich
kein
liquider
Handelsmarkt dafür entwickelt.

Risiko in Bezug auf Handelsaktivitäten des Emittenten – Eigener
Handel
des
Emittenten
in
den Wertpapieren
oder
deren
Underlying oder die Emission von zusätzlichen gleichartigen
Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ
beeinflussen.

Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endfälligkeit durch die
Investoren –
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endfälligkeit
verkauft,
erhält
er
vielleicht
nicht
den
Rückzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren möglicherweise geringeren Marktpreis.

Marktpreisrisiko

Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zukünftige
Wertentwicklung geschlossen werden.

Risiko der Kreditfinanzierung – Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhöht das Risiko für den Investor erheblich, weil ein
Investor zusätzlich zu einem allfälligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zurückzahlen muss.

Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-gebühren–
Transaktionskosten/-gebühren
können
die
Erträge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.

Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme – Investoren tragen
das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgemäß
funktionieren.

Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren –
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren können den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.

Besteuerungsrisiko –
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persönlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abhängig
und
kann
künftigen
Änderungen unterworfen sein.

Risiko
von
Gesetzesänderungen

Änderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis können einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren ausüben.

Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert –
Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren – soweit diese in eine Handelsplattform eingeführt
wurden – ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu
einem gänzlichen oder teilweisen Verlust des Investments
führen kann.

Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verjährungsfrist – Durch
die Herabsetzung der allgemeinen Verjährungsfrist für die
Rückzahlung des Kapitals ist die Möglichkeit zur Einforderung
fälliger Forderungen gegenüber der allgemeinen gesetzlichen
Regelung verkürzt.

Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen –
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen während der Laufzeit ist höher als bei
festverzinslichen Emissionen.
[Nachrang-Schuldverschreibungen:

Risiken
aufgrund
der
allfälligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren – Sollte es zur Liquidation oder Insolvenz seitens des
Emittenten
kommen,
dürfen
Forderungen
aus
Nachrang
Schuldverschreibungen gem. Art 63 lit d CRR erst dann erfüllt
werden,
wenn
zuvor
die
Forderungen
der
anderen,
nicht
nachrangigen Gläubiger bedient wurden. Dies hat zur Folge, dass
ein teilweiser oder gänzlicher Kapitalverlust seitens der Investoren
nicht ausgeschlossen werden kann.]
[D.6 Wichtige
Informationen zu
den wichtigsten
Risiken, die mit
derivativen
Wertpapieren
verbunden sind
[bei Interest Rate Linked Notes und Inflation Linked Notes
einfügen:

Risiko der Abhängigkeit von einem oder mehreren Basiswerten–
Die Wertentwicklung bei derivativen Wertpapieren hängt von der
Entwicklung des zugrunde liegen Basiswerts ab.

Risiko
gehebelter
Investments

Sofern
ein
derivatives
Wertpapier mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, wirken sich
Wertschwankungen
im
Basiswert
überproportional
auf
die
Wertentwicklung des derivativen Wertpapiers aus]
[bei Nachrang-Schuldverschreibungen:

Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie das eingesetzte
Kapital ganz oder teilweise verlieren können.] Die Forderungen
aus
Nachrang-Schuldverschreibungen werden im Falle der
Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der
anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. vgl D3 -
Risiken
aufgrund
der
allfälligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren ]]
Abschnitt E – Angebot
E.2b Gründe für das
Angebot und
Zweckbestimmung
der Erlöse, sofern
diese nicht in der
Gewinnerzielung
und/oder Absicherung
bestimmter Risiken
liegen
Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgeschäfts des
Emittenten.
E.3 Beschreibung der Gesamtnominale: bis zu EUR 2.000.000,00 Aufstockungsvolumen auf
Angebotskonditionen bis zu 10.000.000,00
Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise können von
dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden.
Stückelung: EUR 100.000
Beginn der Zeichnungsfrist: 19.11.2014, vorbehaltlich einer Verkürzung
oder Verlängerung des Vertriebszeitraumes im Ermessen des Emittenten
Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar
Emissionsübernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: Nicht
anwendbar.
E.4 Beschreibung aller für Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten.
die Emission/das [Der
Emittent
hat
andere
Gesellschaften
mit
dem
Vertrieb
der
Angebot Schuldverschreibungen beauftragt, die eine Vertriebsprovision erhalten.
wesentlichen, auch Abgesehen davon sind dem Emittenten keine für die Emission/das
kollidierenden Angebot wesentlichen Interessen oder lnteressenskonflikte bekannt.]
Interessen
E.7 Schätzung der [Entfällt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Ausgaben, die dem Spesen in Rechnung gestellt]
Anleger vom [Zuzüglich zum Emissionspreis sind folgende Spesen zu bezahlen:
Emittenten oder [●]]
Anbieter in Rechnung
gestellt werden

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten für diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollständigt, geändert oder ergänzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären, sofern das Konditionenblatt die Änderung oder Ergänzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend geändert oder ergänzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgefüllt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; sämtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschließlich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

§ 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, Stückelung

1) Der 2,20% Callable Hypotheken-Pfandbrief 2014-2036 mit der ISIN AT0000A1AS69 (die "Schuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der "Emittent") werden im Wege einer Daueremission mit offener Zeichnungsfrist ab 19.11.2014 für ausgewählte Investoren zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen beträgt bis zu EUR 2.000.000,00 (mit Aufstockungsmöglichkeit auf EUR 10.000.000,00).

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 100.000,00 begeben.

§ 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in einer veränderbaren Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht. Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstände oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maßgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen übertragen werden können.

§ 3 Status und Rang

(1) Die Pfandbriefe sind gemäß § 217 Ziffer 3 ABGB mündelsicher.

(2) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haftet der Emittent mit seinem gesamten Vermögen, insbesondere aber mit den für die Gläubiger aus diesen Pfandbriefen nach dem Gesetz über die Schuldverschreibungen und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21.12.1927 dRGBl I 1942, zuletzt geändert durch BGBl I 2006/48 – "PfandbriefG" bestellten besonderen Deckungswerten.

(3) Der von der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Finanzen) bestellte Treuhänder wacht über die Einhaltung der vorliegenden und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Erstausgabepreis

1) Der Erstausgabepreis beträgt 100,00% je Nominale. Weitere Ausgabepreise können von dem Emittenten in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 05.12.2014 zahlbar ("Erstvalutatag").

§ 5 Verzinsung

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag.

Die Schuldverschreibungen werden mit 2,20% p.a. vom Nominale verzinst, zahlbar jährlich im Nachhinein eines jeden Jahres ("Zinstermin"), erstmals am 05.12.2015. Der letzte Zinstermin ist der 05.12.2036. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).

Für den Fall dass der Zinstermin kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert, ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention für Zinstermine verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist [ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle (Banken innerhalb Österreichs oder Luxemburgs) für den öffentlichen Kundenverkehr geöffnet sind / jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 ("TARGET2") betriebsbereit sind].

Die Zinsperioden sind unadjusted.

§ 6 Laufzeit und Tilgung, Rückzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.12.2014 und endet vorbehaltlich einer vorherigen Kündigung gemäß § 9 mit Ablauf des 04.12.2036.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 05.12.2036 ("Tilgungstermin") zum Nominale zurückgezahlt. Für den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag fällt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die Rückzahlung auf den nächsten Bankarbeitstag verschoben.

§ 7 Börseeinführung

Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Geregelten Markt an der Börse Luxemburg wird beantragt.

§ 8 Tax Gross-up

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 9 Kündigung

Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht teilweise) zu 100,00% vom Nominale zuzüglich bis zum Rückzahlungstermin aufgelaufener Zinsen zum 05.12.2024 ("Rückzahlungstermin") zu kündigen. Eine Kündigung durch den Emittenten wird unverzüglich gemäß § 13 bekanntgemacht.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist [ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle (Banken innerhalb Österreichs oder Luxemburgs) für den öffentlichen Kundenverkehr geöffnet sind / jeder Tag, an dem alle maßgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2("TARGET2") betriebsbereit sind.]

Eine ordentliche Kündigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen

§ 10 Verjährung

Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

§ 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zusätzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Veränderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverzüglich gemäß § 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr ausüben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb Österreichs oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverzüglich durch Überweisung an den Verwahrer gemäß § 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschließlich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis.

§ 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten können diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

§13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr für amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das für amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden. Erfüllungsort ist Eisenstadt, Österreich.

2) Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschließlich das für 7000 Eisenstadt, Österreich sachlich und örtlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von § 1 Abs 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in Österreich ansässig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen können zusätzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

§ 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.

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