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Burgenland Holding AG

Capital/Financing Update Feb 16, 2015

774_rns_2015-02-16_e80c0aa9-0504-486d-985b-aef0aa3baa18.pdf

Capital/Financing Update

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KONDITIONENBLATT

  1. Februar 2015

BB Collared Floater 2015-2022

AT0000A1D5W3

begeben unter dem

Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.

Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. S‰mtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch Ñoì gekennzeichnet sind, wird die gew‰hlte Option durch ein Ñxì welches Ñoì ersetzt, bezeichnet.

Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.

WƒHRUNG, ST‹CKELUNG, ISIN (ß1)

W‰hrung: EUR
Gesamtnominale: bis zu 2.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu 20.000.000,00
St¸ckelung/St¸ckelungen: 1.000,00
ISIN: AT0000XXXXX
Zeichnungsfrist X
Daueremission ab 17.02.2015
o Einmalemission (Ñgeschlossen")
vom [] bis []
1

o Einmalemission (Ñgeschlossen") am []

  • Angebotsform: X ˆffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt o ˆffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in)
  • o Kein ˆffentliches Angebot (bestimmter Investorenkreis)

FORM, VERWAHRSTELLE (ß2)

Form

  • X Sammelurkunde(n) ver‰nderbar
  • o Sammelurkunde(n) nicht ver‰nderbar

Verwahrstelle

  • o HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Tresor)
  • X Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)
  • o Sonstiger Verwahrer in ÷sterreich/EU-Ausland: []

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ß 3)

  • o Pfandbrief
  • X Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
  • o Nachrang-Schuldverschreibungen

Deckungsstock bei Pfandbriefen: o Hypothekarischer Deckungsstock o ÷ffentlicher Deckungsstock

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (ß 4)

Preisfestsetzung

Erst-Ausgabepreis: 101% je Nominale

Ausgabepreis: X Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit von der Marktlage festgesetzt.

Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: []

Valutatag(e)

Valutatag(e): X
Erstvaluta 09.03.2015
o Valutatag []
Weitere Valutatage: X
An allen weiteren Bankarbeitstagen
o []
VERZINSUNG (ß 5)
Allgemein
Verzinsungsbeginn: 09.03.2015
Verzinsungsende: 08.03.2022
Zinszahlung: X im Nachhinein
o [andere Regelung]
Zinstermine: 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12.
Erster Zinstermin: 09.06.2015
Zinsperiode(n): o ganzj‰hrig
o halbj‰hrig
X
viertelj‰hrlich
o monatlich
o andere []
o erster langer Kupon []
o erster kurzer Kupon []
o letzter langer Kupon []
o letzter kurzer Kupon []
o aperiodische Zinszahlung[]
o einmalige Zinszahlung[]
Bankarbeitstag-Definition: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r
den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind
X Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des
TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsperioden: o unadjusted
X
adjusted
Anpassung
von
Zinsterminen
o Following Business Day Convention
X
Modified Following Business Day Convention
Zinstagequotient: o actual/actual (ICMA)
o actual/365
X
actual/360
o 30E/360
o 30/360

Zinssatz

Variabel verzinste Schuldverschreibungen

fixer Zinssatz: X 2% p.a.

X
g¸ltig von 09.03.2015 bis 08.03.2016
o g¸ltig f¸r die Zinsperiode Nr [] [und
Nummer[]]
o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die
Zinsen im aussch¸ttungsf‰higen Gewinn des
Emittenten gedeckt sind (gewinnabh‰ngige
variabel verzinste Nachrang
Schuldverschreibung)
Basiswert[e]: X
Geldmarkt-Referenzzinssatz:
EURIBOR f¸r
3-Monats-EUR-Einlagen
o Kapitalmarkt ñ
Zinssatz:
Feststellung des Basiswerts: X
durch Bezugnahme auf den vom
EURIBOR-Panel derzeit auf der Reuters
Seite EURIBOR 01 quotierten Satz f¸r 3-
Monats-EUR-Einlagen
o durch Bezugnahme auf den derzeit
auf der [Bildschirmseite] angegebenen
Satz f¸r auf EUR lautende Swap
Transaktionen mit einer Laufzeit von
[Zahl] Jahren
o durch Bezugnahme auf [den] [die] auf
[Quelle] angegebenen []
o um [Uhrzeit] [mitteleurop‰ischer Zeit;
anderer Zeitzone]
Informationen ¸ber die vergangene
und k¸nftige Wertentwicklung des
Basiswerts und dessen Volatilit‰t
sind hier erh‰ltlich:
www.euribor-ebf.eu
Zinsberechnung: X
Zinssatz entspricht Basiswert
o Zinssatz entspricht [Zahl] % des Basiswerts
o Berechnung nach folgender Formel: []
o Aufschlag [] [Basispunkte / %-Punkte]
g¸ltig f¸r die gesamte Zinsperiode
o Aufschlag [] [Basispunkte / %-Punkte]
g¸ltig f¸r die Zinsperiode(n) von [] bis []
o Abschlag [] [Basispunkte // %-Punkte]
g¸ltig f¸r die gesamte Zinsperiode
o Abschlag [] [Basispunkte / / %-Punkte]
g¸ltig f¸r die Zinsperiode(n) von [] bis []
Mindestzinssatz (Floor): 1% p.a. ab
09.03.2016
bis 08.03.2022
Hˆchstzinssatz (Cap): 4% p.a. ab 09.03.2016
bis 08.03.2022
Zinsberechnungstag: X
2
Bankarbeitstage vor Beginn der
jeweiligen Zinsperiode im Vorhinein
o [] Bankarbeitstage vor Ende der

jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein

Verˆffentlichung der Zinss‰tze: X Website des Emittenten

o Amtsblatt der Wiener Zeitung

LAUFZEIT UND TILGUNG; K‹NDIGUNG (ß 6, ß 9)

Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-

  • mˆglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind
  • X Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.

Tilgung

F‰lligkeitstag: X 09.03.2022 R¸ckzahlungsbetrag: X Zum Nominale

K¸ndigung

  • X Ohne ordentliche und auflerordentliche K¸ndigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit ordentlichen K¸ndigungsrechten des Emittenten und/oder der Inhaber der Schuldverschreibungen
  • o Mit auflerordentlichen K¸ndigungsrechten des Emittenten aus bestimmten Gr¸nden
  • o K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

K‹NDIGUNG AUFGRUND VON MARKTST÷RUNGEN (ß 16 Abs. 3)

K¸ndigung Marktstˆrungen: X
K¸ndigungsfrist von 10
[Tagen;
X
R¸ckzahlung zum Nominale
o R¸ckzahlung zu []% vom Nominale
B÷RSEZULASSUNG (ß 7)
F¸r diese Emission wird beantragt: o Zulassung zum Amtlichen Handel an
der [Bˆrse]
o Zulassung zum Geregelten
Freiverkehr/Markt an der [Bˆrse]
o Zulassung zum [Segment] der [Bˆrse]
X
Es wird keine Zulassung beantragt
Voraussichtlicher Termin der Zulassung: []
TAX GROSS UP (ß 8)
Tax Gross Up o Ja
X Nein

BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES

Angebotsverfahren: X
Direktvertrieb durch den Emittenten
o Zus‰tzlicher Vertrieb durch Banken
o Vertrieb durch ein Bankensyndikat
Angebotskonditionen: Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000,
Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR
20.000.000; Ausgabepreis: 101% je
Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen
von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von
der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00;
Beginn der Zeichnungsfrist: 17.02.2015,
vorbehaltlich einer Verl‰ngerung oder
Verk¸rzung des Vertriebszeitraumes im
Ermessen des Emittenten.
Platzierungsgarantie o ja
X
nein
Emissions¸bernahmevertrag o ja [Datum]
X
nein

Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: nicht anwendbar

Rundungsregeln: X
kaufm‰nnisch auf 2
Stellen
o nicht gerundet
Mindestzeichnungsbetrag EUR 1.000,00
Hˆchstzeichnungsbetrag []
Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen Interessen, einschliefllich widerstreitender
Interessenskonflikte widerstreitender:
Das Interesse des Emittenten an einer
Emission besteht darin, diese am Markt

Emission besteht darin, diese am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung zu platzieren. Der Emittent erstellt seine Emissionen ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen.

Bedienung und Lieferung Zahlung und Lieferung erfolgt ¸ber die
jeweilige Depot f¸hrende Bank des
Anlegers.
Zinsberechnungsstelle: X
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige [Name, Adresse]]
Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: X
HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
o Sonstige Berechnungsstelle:
[Name, Adresse]

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich

ZAHLSTELLE (ß 11)

Zahlstelle: X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2) Anlage ./1

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis ·
Diese
Zusammenfassung
sollte
als
Prospekteinleitung
verstanden
werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem
Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als
Ganzen st¸tzen.
·
Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben
Klage einreichen will, muss nach den nationalen
Rechtsvorschriften
seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des Prospekts
aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.
·
Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung
samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies
auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den
anderen Teilen des Prospekts
irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist
oder
verglichen
mit
den
anderen
Teilen
des
Prospekts
Schl¸sselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden
Wertpapiere f¸r die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen
A.2 Zustimmung
zur Verwendung
des Prospektes
lassen
·
Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im
Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich und Luxemburg zugelassen
sind, ihren Sitz in ÷sterreich und Luxemburg haben und die zum
Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und
derivativen Wertpapieren berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine
ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung,
diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw
zur sp‰teren Weiterver‰uflerung
oder
endg¸ltigen
Platzierung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich und
Luxemburg zu verwenden.
·
Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r
das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher
jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht
von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der
gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
als Emittent und Prospektersteller.
Angabe der Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit
Angebotsfrist, dieses Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg.
innerhalb derer die Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
sp‰tere
Weiterver‰uflerung
oder endg¸ltige
Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermedi‰re
erfolgen kann und
f¸r die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird
Alle sonstigen Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
klaren und allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant
objektiven sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die
Bedingungen, an zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der
die Zustimmung Website Emittenten unter www.bank-bgld.at verˆffentlicht.
allenfalls
gebunden ist und
die f¸r die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind
Hinweis f¸r BIETET
EIN
FINANZINTERMEDIƒR
DIE
DIESEM
PROSPEKT
Anleger ZUGRUNDELIEGENDEN
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
UND
DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM
ZEITPUNKT
DER
ANGEBOTSVORLAGE
‹BER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Bezeichnung
des
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland
Emittenten
B.2 Sitz/Rechtsform,
das
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt.
f¸r
den
Emittenten
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
geltende
Recht
und
Republik
÷sterreich,
seinem
Gr¸ndungsland,
organisiert.
Die
Land der Gr¸ndung der Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht.
Gesellschaft
B.4b Alle bereits bekannten Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorf‰lle
Trends, die sich auf bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest
den Emittenten und die im laufenden Gesch‰ftsjahr wesentlich beeinflussen d¸rften.
Branchen, in denen er
t‰tig ist, auswirken Der Emittent weist der Vollst‰ndigkeit halber darauf hin, dass er f¸r
bestimmte Emissionen der
Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des
Hypothekenverbandes haftet.
B. 5 Ist
der
Emittent
Teil
einer
Gruppe,
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG
Beschreibung
der
und die Br¸ll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an
Gruppe
und
der
der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING GmbH
Stellung
des
beteiligt.
Emittenten
innerhalb
dieser Gruppe.
B.9 Gewinnprognosen oder Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
Gewinnsch‰tzungen Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab.
B.10 Art
etwaiger
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine
Beschr‰nkungen
im
Beschr‰nkungen
Best‰tigungsvermerk
der
historischen
Finanzinformationen
B.12 Ausgew‰hlte Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO
historische BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft:
Finanzinformationen AKTIVA
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Barreserve 254.390 181.257
2. Forderungen an Kreditinstitute 202.682 180.750
3. Forderungen an Kunden
4. Handelsaktiva
2.483.518
23.612
2.543.222
31.179
5. Finanzielle Vermˆgenswerte -
at fair value through profit or loss 525.885 562.979
6. Finanzielle Vermˆgenswerte -
available for sale*) 688.349 702.818
7. Finanzielle Vermˆgenswerte -
held to maturity*) 5.862 5.984
8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen 419 0
9. Sachanlagen und immaterielle Vermˆgenswerte 25.318 28.346
10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 32.265 30.409
11. Latente Steueranspr¸che 5.801 886
12. Sonstige Aktiva 38.486 39.817
AKTIVA 4.286.587 4.307.647
*) Werte 31.12.2012 angepasst
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kreditinstituten 87.986 86.481
2. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kunden 1.466.818 1.420.706
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 840.275 810.140
4. Handelspassiva 36.611 48.216
5. Finanzielle Verbindlichkeiten -
at fair value through profit or loss 1.150.926 1.260.563
6. R¸ckstellungen 46.128 44.178
7. Laufende Steuerschulden 4.356 3.345
8. Sonstige Passiva 32.557 22.520
9. Nachrangkapital 74.143 84.842
10. Eigenkapital*) 546.787 526.656
hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile -18 -16
PASSIVA 4.286.587 4.307.647

*) Werte 31.12.2012 angepasst

Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT

Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2013

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2013

2013
in TEUR
2012
in TEUR
Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge*) 98.224 119.058
Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen -25.616 -42.622
ZINS‹BERSCHUSS 72.608 76.436
Risikovorsorgen im Kreditgesch‰ft*) -21.135 -15.164
Provisionsertr‰ge 87.967 72.904
Provisionsaufwendungen -35.927 -29.997
PROVISIONSERGEBNIS 52.040 42.907
Handelsergebnis 60 330
Ergebnis aus Finanzinstrumenten -
at fair value through profit or loss -5.583 -7.639
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten -
available for sale*) -1.122 1.165
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten -
held to maturity*) 0 0
Verwaltungsaufwand*) -72.267 -71.381
Sonstiger betrieblicher Erfolg 648 -2.943
JAHRES‹BERSCHUSS VOR STEUERN 25.249 23.711
Steuern vom Einkommen*) 2.784 -1.556
JAHRES‹BERSCHUSS 28.033 22.155
Nicht beherrschende Anteile am Jahres¸berschuss -2 -1
JAHRES‹BERSCHUSS
Anteile im Besitz der Eigent¸mer
des Mutterunternehmens 28.035 22.156

*) Werte 2012 angepasst

Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT

Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19, die Anpassung der Zinsertr‰ge f¸r ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung. Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten gepr¸ften Konzernabschlusses, hat es keine wesentlichen negativen

Ausblick Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten ƒnderungen in
der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
Signifikante
ƒnderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
B.13 Letzte Entwicklungen Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der
Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner
B.14 Ist
der
Emittent
Teil
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
einer
Gruppe,
Gruppe.
Beschreibung
der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
Abh‰ngigkeit innerhalb aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
der Gruppe wesentliche
Auswirkung
auf
die
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG.
Die
Grazer
Wechselseitige
Versicherung
AG
als
Alleineigent¸merin
kann
jederzeit
ihre
B.15 Hauptt‰tigkeit Eigent¸merrechte aus¸ben.
Die
HYPO-BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
(Bank
Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im
Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In
den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im
Firmen-
und Privatkundenbereich werden umfassende Bank-
und
Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengesch‰ft,
das
Kredit-
und
Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
B16. Hauptanteilseigner Wien und in Graz betrieben werden
Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht.
B.17 Rating Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C ñ Wertpapiere
C.1 Beschreibung von Art Variabel verzinste Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit
und
Gattung
der
angebotenen und/oder
einer variablen Verzinsung, welche von einem Zinssatz (Interest Rate
Linked Notes) als Basiswert abh‰ngt. Siehe C.8, C.9 und C.10 f¸r
zum
Handel
weitere Informationen.
zuzulassenden Siehe C.8, C.9 und C.10 f¸r weitere Informationen.
Wertpapiere,
einschliefllich
jeder
Wertpapierkennung:
C.2 W‰hrung
der
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
Wertpapieremission.
C.5 Beschr‰nkungen
der
‹bertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar.
C.8 Beschreibung der mit Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zinszahlungen,
den
Wertpapieren
verbundenen Rechte.
wie n‰her in Punkt C 10 ausgef¸hrt. Anleihegl‰ubiger haben bei
F‰lligkeit das Recht auf Tilgungszahlungen wie im Konditionenblatt
festgelegt. Die Verzinsung wird in Abh‰ngigkeit von einem oder
mehreren Basiswerten festgesetzt. Die jeweils g¸ltigen Zinss‰tze
werden auf der Homepage des Emittenten unter https://www.bank
bgld.at/de/bank-burgenland/informationen/zinsanpassungen
verˆffentlicht.
Der
Emittent
verpflichtet
sich,
die
Schuldverschreibungen
zum
Tilgungstermin
zum
Nominale
zu
tilgen,
sofern
die
Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt
oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden.
Die
Schuldverschreibungen
kˆnnen
vor
F‰lligkeit
weder
vom
Emittenten noch von den Anleihegl‰ubigern gek¸ndigt werden, aufler
aus wichtigem Grund in Einzelf‰llen.
Beschr‰nkungen Es sind keine Beschr‰nkungen dieser Rechte vorgesehen.
Marktstˆrungen und Anpassungsregeln: Diese Regeln legen fest, dass,
wenn ein Basiswert anstatt von der urspr¸nglichen Berechnungsstelle
von einer Berechnungsstelle, die der urspr¸nglichen Berechnungsstelle
nachfolgt oder deren Funktion ¸bernimmt, berechnet und verˆffentlicht
wird, oder durch einen Ersatzbasiswert ersetzt wird, der die gleiche
oder
ann‰hernd
die
gleiche
Berechnungsformel
und/oder
Berechnungsmethode f¸r die Berechnung des Basiswertes verwendet,
der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und
verˆffentlicht wird, oder der Ersatzbasiswert herangezogen wird. Wenn
vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine ƒnderung in der
Berechnungsformel
oder
der
Berechnungsmethode
vornimmt,
ausgenommen solche ƒnderungen, welche f¸r die Bewertung und
Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von ƒnderungen
oder Anpassungen der in dem betreffenden Basiswert enthaltenen
Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverz¸glich
bekanntmachen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung
ausschliefllich
in
der
Weise
vornehmen,
dass
sie
anstatt
des
verˆffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs
heranziehen wird, der sich unter Anwendung der urspr¸nglichen
Berechnungsformel
und
der
urspr¸nglichen
Berechnungsmethode
sowie unter Ber¸cksichtigung ausschliefllich solcher Komponenten,
welche in dem jeweiligen Basiswert vor der ƒnderung der Berechnung
enthalten waren, ergibt. Wenn die Berechnungsstelle am oder vor dem
maflgeblichen Beobachtungstag eine ƒnderung mathematischer Natur
der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich
des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese
ƒnderung ¸bernehmen und eine entsprechende Anpassung der
Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen. Wenn
im Falle einer Marktstˆrung wie in allen oben beschriebenen F‰llen ein
passender Ersatz-Basiswert nicht verf¸gbar ist oder (ii) eine Anpassung
wie oben beschrieben im Einzelfall aus anderen Gr¸nden nicht
angemessen
w‰re,
ist
der
Emittent
berechtigt,
die
Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 10
Tagen
zu
k¸ndigen.
Im
Falle
einer
K¸ndigung
werden
die
Schuldverschreibungen zum Nominale oder zu einem bestimmten
Prozentwert ihres Nominales wie im Konditionenblatt spezifiziert
zur¸ckgezahlt
einschliefllich
der
Rangordnung
Nicht nachrangige Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare,
unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des
Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen
und
zuk¸nftigen
nicht
besicherten
und
nicht
nachrangigen
Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.
C.9 nominaler
Zinssatz,
Datum,
ab
dem
die
Zinsen zahlbar werden
und
Zinsf‰lligkeitstermineì
Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am
09.03.2015 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die
Zinsen sind viertelj‰hrlich am 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12. eines
jeden Jahres (Zinstermin[e]"), erstmals am 09.06.2015 zahlbar, es sei
denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie in den
Endg¸ltigen Bedingungen definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin
je
nach
Anwendung
der
im
Konditionenblatt
spezifizierten
Zinszahlungs-Konvention
f¸r
Zinstermine
verschoben.
Der
letzte
Zinstermin ist der 09.03.2022. Der Mindestzinssatz (Floor) betr‰gt von
09.03.2016
bis 08.03.2022 1% p.a. Der Hˆchstzinssatz (Cap) betr‰gt
von
09.03.2016
bis
08.03.2022
4%
p.a.
Der
Zinssatz
f¸r
die
Zinsperioden
von 09.03.2015 bis 08.03.2016
betr‰gt 2% p.a. vom
Nominale.
F¸r
die
folgenden
Zinsperioden
von
09.03.2016
bis
08.03.2022
werden die Schuldverschreibungen mit einem variablen
Zinssatz basierend auf dem EURIBOR f¸r
3-Monats-EUR-Einlagen
verzinst. siehe C. 10 f¸r weitere Details zu Zinszahlungen.
Ist der Zinssatz nicht
festgelegt
Beschreibung
des
Basiswertes auf den er
sich st¸tzt
Die
Verzinsung
der
Schuldverschreibungen
st¸tzt
sich
auf
den
EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen.
Siehe C. 10 f¸r weitere
Informationen.
F‰lligkeitstermin
und
Vereinbarungen f¸r die
Tilgung
einschliefllich
der
R¸ckzahlungsverfahren
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2015 und
endet mit Ablauf des 08.03.2022. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder
teilweise
zur¸ckgezahlt,
werden
die
Schuldverschreibungen
zum
Nominale am 09.03.2022 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt.
Rendite F¸r die Schuldverschreibungen kann keine Rendite berechnet werden.
Name
des
Vertreters
der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen
Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger
selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem
Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den ¸blichen Gesch‰ftsstunden,
sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen)
oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte
Vertretung
der
Schuldverschreibungsgl‰ubiger
ist
seitens
des
Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur
nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der
Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder
durch
Indossament
¸bertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
ˆsterreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in
seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des
Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und
des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein
Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen,
zu
dessen
Rechtshandlungen
in
bestimmten
F‰llen
einer
kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen
vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten
der
Anleger
n‰her
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877
kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert
werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige
gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erl‰uterung wie der
Wert der Anlage
Basiswert ist der EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen. Der Zinssatz
wird kaufm‰nnisch auf 2 Kommastellen gerundet.
beeinflusst wird, falls Abweichend davon gilt f¸r die 1. bis 4. Zinsperiode von 09.03.2015 bis
die 08.03.2016 ein fixer Zinssatz von 2%. p.a.
Schuldverschrei
bungen eine derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
C.11 Zulassung zur Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht
Bˆrsennotierung und
Einf¸hrung in einen
gestellt.
regulierten Markt oder
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
k¸nftig gehandelt
werden
Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten f¸r Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes
C.15 Beschreibung, wie der Die Verzinsung der Schuldverschreibungen h‰ngt vom EURIBOR f¸r 3-
Wert der Anlage durch
den Wert des
Monats-EUR-Einlagen ab, vgl C 10
Basisinstruments/
der Basisinstrumente
beeinflusst wird
C.16 Verfalltag oder
F‰lligkeitstermin der
Die Schuldverschreibungen werden am 09.03.2022 zur R¸ckzahlung
f‰llig, sofern sie nicht zu einem fr¸heren Termin gek¸ndigt werden.
derivativen
Wertpapiere ñ
Aus¸bungstermin oder
C.17 letzter Referenztermin
Beschreibung des
S‰mtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und
Abrechnungsverfahrens sonstiger
gesetzlicher
Vorschriften,
¸ber
die
Zahlstelle
zur
Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung
durch
Gutschrift
auf
die
jeweilige
f¸r
den
Anleihegl‰ubiger
C.18 Beschreibung der depotf¸hrende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent.
Die R¸ckgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des
Ertragsmodalit‰ten R¸ckzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit ¸ber die Depot f¸hrende
Bank des Anlegers.
C.19 Aus¸bungspreis oder Nicht anwendbar.
endg¸ltiger
Referenzpreis des
Basiswerts
C.20 Beschreibung der Art Basiswert ist der EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen
des Basiswerts und Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung [des
Angabe des Ortes, an Basiswerts und zur Volatilit‰t sind auf www.euribor-ebf.eu erh‰ltlich.
dem Informationen
¸ber den Basiswert
erh‰ltlich sind
Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben zu ·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
den zentralen Risken, BURGENLAND
Gruppe
ñ
Jede
Verschlechterung
des
die dem Emittenten Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
eigen sind BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder
die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen
auszuwirken.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
Banken ÷sterreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als Teil
der HYPO Banken ÷sterreichs und des Haftungsverbandes
kann jede Verschlechterung in der Lage der HYPO Banken
÷sterreichs einen nachteiligen Einfluss auf die Vermˆgens-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten bewirken.
·
Marktrisiko ñ
ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere
ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und
fremder W‰hrungen sowie Preisschwankungen von G¸tern
und
Derivaten
kˆnnen
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
Operationales Risiko ñ
Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse,
Natur-
und
sonstige
Katastrophen,
Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld
(ÑEvent
Riskì)
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
die
Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des
Emittenten aufgrund seiner T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der
HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r
Gesellschaften auflerhalb des Hypo Banken Sektors -
Aus
diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte
mit der Organfunktion bei des Emittenten ergeben.
·
IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel
kˆnnen zu Ausf‰llen oder Unterbrechungen der Systeme f¸r
Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung
und/oder Kundenverwaltung f¸hren.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement -
Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren
Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht
unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken
kann dazu f¸hren, dass das System des Emittenten zur Risiko-
, Identifikation und - Steuerung scheitert.
·
Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische
Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft
und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten, die von des Emittenten entwickelt und
angeboten werden.
·
Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede
zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung
oder
der
steuerlichen
Verwaltungspraxis
hinsichtlich
der
Gewinnbesteuerung
kann
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen.
·
Risiko
der
Abh‰ngigkeit
vom
Provisionsgesch‰ft
ñ
Ein
R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf
negative
wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
kann
der
Emittent mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur
G‰nze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiken
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
Refinanzierungsmˆglichkeiten
ñ
Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmˆglichkeiten
kann
sich
gegen¸ber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken
oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die
Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten haben.
· Wettbewerbsrisiko
ñ
Der
dichte
Wettbewerb
im
ˆsterreichischen und internationalen Bankensektor kann einen
negativen Einfluss auf die Ertrags-
und Gesch‰ftslage des
Emittenten aus¸ben.
· Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel
und
Wertpapierhandel
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger
wirtschaftlicher
Bedingungen sinken.
· Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen.
· Risiken
aufgrund
des
regulatorischen
Umfeldes
ñ
Eine
ƒnderung
der
geltenden
rechtlichen
und
regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
· Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter
Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten
resultierende
zus‰tzliche
Aufwand
sowie
hˆhere
Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
qualifizierten
F¸hrungskr‰ften
und
Mitarbeitern
ñ
Der
Verlust
von
qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
· Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre
gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann.
· Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
ausreichend
vorhandenen Eigenmitteln ñ Die derzeitige Eigenmittelquote
von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann f¸r
ein
aus
heutiger
Sicht
unabsehbares
Ereignis
nicht
ausreichend sein.
· Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des
Emittenten
(Kreditrisiko,
Emittentenrisiko,
Credit-Spread
Risiko) -
Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder
vollst‰ndigen
Ausfalls
von
vereinbarten
Zins-
und/oder
Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. Je
schlechter die Bonit‰t des Emittenten ist, desto hˆher ist dieses
Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu
f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen
und/oder
die
Tilgung
ganz
(Totalverlust)
oder
teilweise
(Teilverlust) ausf‰llt.
· Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung
von Anleihegl‰ubigern
· Beteiligungsrisiko ñ
Die Beteiligungserlˆse des Emittenten
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
· Risiko
der
ausreichenden
Liquidit‰tsbereitstellung
ñ
Das
Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten
von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen
und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder
nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz-
und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und
W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent
t‰tig
ist,
kˆnnen
das
Ergebnis
und
den
Cashflow
des
Emittenten nachteilig beeinflussen.
·
L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in
Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig
auf
die
Gesch‰ftsergebnisse
des
Emittenten
auswirken kann.
·
Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren ñ
Im Nachgang
zum EU-Beihilfeverfahren kˆnnen negative
Pressemeldungen
eine
Reputationsverschlechterung
des
Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der fr¸heren
Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK
INTERNATIONAL
AG
besteht
das
Risiko
erheblicher
Zahlungen
Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben zu ·
Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
den zentralen innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der
Risken, die den angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
Schuldverschreibun
gen eigen sind
·
Zins‰nderungsrisiko
-
Das
Zins‰nderungsrisiko
kann
zu
Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor
ihrer F‰lligkeit verkauft werden.
·
Wiederveranlagungsrisiko ñ Das Risiko, dass der allgemeine
Marktzinssatz w‰hrend der Laufzeit unter den Zinssatz der
angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der
angebotenen Wertpapiere zumindest w‰hrend der Laufzeit.
·
Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die
vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet
f¸hren.
·
W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
kˆnnen
sich
Verluste
aus
W‰hrungsschwankungen ergeben.
·
Inflationsrisiko ñ
Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
·
Liquidit‰tsrisiko
ñ
Investoren
kˆnnen
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs
verkaufen,
bevor
sie
f‰llig
sind,
falls
sich
kein
liquider
Handelsmarkt daf¸r entwickelt.
·
Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ Eigener
Handel
des
Emittenten
in den Wertpapieren
oder
deren
Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen
Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ
beeinflussen.
·
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die
Investoren ñ
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endf‰lligkeit
verkauft,
erh‰lt
er
vielleicht
nicht
den
R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis.
·
Marktpreisrisiko
ñ
Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zuk¸nftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
·
Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein
Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss.
·
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-geb¸hrenñ
Transaktionskosten/-geb¸hren
kˆnnen
die
Ertr‰ge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
·
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen
das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgem‰fl
funktionieren.
·
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Besteuerungsrisiko ñ
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abh‰ngig
und
kann
k¸nftigen
ƒnderungen unterworfen sein.
·
Risiko
von
Gesetzes‰nderungen
ñ
ƒnderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren aus¸ben.
·
Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ
Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt
wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu
einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments
f¸hren kann.
·
Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch
die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die
R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung
f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen
Regelung verk¸rzt.
·
Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei
festverzinslichen Emissionen.
D.6 Wichtige
Informationen zu
den wichtigsten
Risiken, die mit
derivativen
Wertpapieren
verbunden sind
bei Interest Rate Linked Notes und Inflation Linked Notes
einf¸gen:
·
Risiko der Abh‰ngigkeit von einem oder mehreren Basiswertenñ
Die Wertentwicklung bei derivativen Wertpapieren h‰ngt von der
Entwicklung des zugrunde liegen Basiswerts ab.
·
Risiko
gehebelter
Investments
ñ
Sofern
ein
derivatives
Wertpapier mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, wirken sich
Wertschwankungen
im
Basiswert
¸berproportional
auf
die
Wertentwicklung des derivativen Wertpapiers aus
Abschnitt E ñ Angebot
E.2b Gr¸nde f¸r das Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des
Angebot und
Zweckbestimmung der
Erlˆse, sofern diese
nicht in der
Gewinnerzielung
und/oder Absicherung
bestimmter Risiken
liegen
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht.
E.3 Beschreibung der
Angebotskonditionen
Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000, Aufstockungsvolumen auf bis
zu EUR 20.000.000;
Ausgabepreis: 101% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen
von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage
festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00;
Beginn der Zeichnungsfrist: 17.02.2015, vorbehaltlich einer
Verl‰ngerung oder Verk¸rzung des Vertriebszeitraumes im Ermessen
des Emittenten.
Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar
Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: nicht
anwendbar
E.4 Beschreibung aller f¸r
die Emission/das
Angebot wesentlichen,
auch kollidierenden
Interessen
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten.
E.7 Sch‰tzung der
Ausgaben, die dem
Anleger vom
Emittenten oder
Anbieter in Rechnung
gestellt werden
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Spesen in Rechnung gestellt

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

ß 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, St¸ckelung

1) Der BB Collared Floater 2015-2022 mit der ISIN AT0000A1D5W3 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden im Wege einer Daueremission ab 17.02.2015 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale Ä 2.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale Ä 20.000.000,00.

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je Ä 1.000,00 begeben.

ß 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkundegem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.

ß 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen begr¸nden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.

ß 4 Erstausgabepreis / Ausgabepreise

1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 101% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 09.03.2015 zahlbar (ÑErstvalutatag").

ß 5 Verzinsung

1) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2015 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.

Die Zinsen sind viertelj‰hrlich im Nachhinein am 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12 eines jeden Jahres (ÑZinstermine"), erstmals am 09.06.2015 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben. Der letzte Zinstermin ist der 09.03.2022.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist ein Tag (aufler einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle (Banken innerhalb ÷sterreichs oder Luxemburgs) f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr geˆffnet sind / jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind. Die Zinsperioden sind adjusted.

2) Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils einschliefllich) und dem jeweils n‰chsten Zinstermin bzw. dem F‰lligkeitstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschliefllich) wird nachfolgend jeweils "Zinsperiode" genannt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.

Der Zinssatz f¸r die Zinsperioden von 09.03.2015 bis 08.03.2016 betr‰gt 2% p.a. vom Nominale. F¸r die folgenden Zinsperioden von 09.03.2016 bis 08.03.2022 werden die Schuldverschreibungen mit einem gem‰fl nachstehenden Abs‰tzen berechneten variablen Zinssatz verzinst. Der variable Zinssatz f¸r jede Zinsperiode wird von der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Zinsberechnungsstelle nach folgenden Bestimmungen berechnet:

a) Basiswert ist der gem‰fl den Abs‰tzen b) bis l) bestimmte EURIBOR f¸r 3-Monats EUR-Einlagen (Ñ3-Monats-EURIBOR"). Der Zinssatz wird kaufm‰nnisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.

b) Der Mindestzinssatz (Floor) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 1% p.a. Der Hˆchstzinssatz (Cap) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 4% p.a.

c) Am 2. Bankarbeitstag vor jeder Zinsperiode bestimmt die Zinsberechnungsstelle im Vorhinein f¸r die dem Zinsberechnungstag folgende Zinsperiode den 3-Monats-EURIBOR durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf der Reuters Seite EURIBOR 01 quotierten Satz f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen.

d) Sofern an einem Zinsberechnungstag der 3-Monats-EURIBORok auf einer anderen als der in Absatz c) angef¸hrten Quelle genannt wird, ist diese andere Quelle als Basis f¸r die Zinsberechnung heranzuziehen.

e) Falls an einem Zinsberechnungstag kein 3-Monats-EURIBOR verˆffentlicht wird, kann der Emittent nach billigem Ermessen einen anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Basiswert bestimmen.

f) Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (TARGET2") betriebsbereit sind.

g) Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.

h) Die Zinsberechnungsstelle veranlasst die Bekanntmachung des f¸r die jeweilige Zinsperiode berechneten variablen Zinssatzes und des Zinstermins unverz¸glich gem‰fl ß 13

i) Alle Bescheinigungen, Mitteilungen, Feststellungen und Berechnungen, die von der Zinsberechnungsstelle f¸r die Zwecke dieses ß 5 gemacht, abgegeben, getroffen oder eingeholt werden, sind (sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum vorliegt) f¸r den Emittenten, die Zahlstelle gem‰fl ß 11 und die Inhaber der Schuldverschreibungen bindend.

j) Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zinsberechnungsstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zinsberechnungsstelle zu ernennen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zinsberechnungsstelle nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank als Zinsberechnungsstelle zu bestellen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zinsberechnungsstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen.

k) Der Emittent wird daf¸r Sorge tragen, dass f¸r die gesamte Dauer, f¸r die variable Zinsen zu berechnen sind, eine Zinsberechnungsstelle bestimmt ist.

l) Die Zinsberechnungsstelle, wenn der Emittent nicht Zinsberechnungsstelle ist, als solche ist ausschliefllich Beauftragter des Emittenten. Zwischen der Zinsberechnungsstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen wird kein Auftragsoder Treuhandverh‰ltnis begr¸ndet

ß 6 Laufzeit und Tilgung, R¸ckzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2016 und endet mit Ablauf des 08.03.2022.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 09.03.2022 (ÑTilgungstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.

ß 7 Bˆrseeinf¸hrung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.

ß 8 Tax Gross-up

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

ß 9 K¸ndigung

Eine ordentliche K¸ndigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

ß 10 Verj‰hrung

Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

ß 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.

ß 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

ß13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

ß 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.

2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von ß 1 Abs 1 des ˆsterreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in ÷sterreich ans‰ssig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in ÷sterreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 ¸ber die gerichtliche Zust‰ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kˆnnen zus‰tzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

ß 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich

mˆglich Rechnung tr‰gt.

ß 16 Markstˆrungen, Anpassungsregeln

1) Eine Marktstˆrung liegt vor, wenn ein Basiswert

a) anstatt von der urspr¸nglichen Berechnungsstelle (die "urspr¸ngliche Berechnungsstelle") von einer Berechnungsstelle, die der urspr¸nglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion ¸bernimmt (die "Nachfolge-Berechnungsstelle") berechnet und verˆffentlicht wird, oder

b) von der Berechnungsstelle durch einen Ersatzbasiswert (der "Ersatzbasiswert") ersetzt wird, der die gleiche oder ann‰hernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode f¸r die Berechnung des Basiswertes verwendet, wird der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und verˆffentlicht, oder der Ersatzbasiswert herangezogen.

2) Im Falle einer Markstˆrung, wie im Absatz 1 n‰her beschrieben, gilt jede Bezugnahme auf die urspr¸ngliche Berechnungsstelle oder den Basiswert als Bezugnahme auf die Nachfolge-Berechnungsstelle oder den Ersatzbasiswert. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine ƒnderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche ƒnderungen, welche f¸r die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von ƒnderungen oder Anpassungen der indem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverz¸glich bekannt machen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschliefllich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des verˆffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der urspr¸nglichen Berechnungsformel und der urspr¸nglichen Berechnungsmethode sowie unter Ber¸cksichtigung ausschliefllich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der ƒnderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn am oder vor dem maflgeblichen Beobachtungstag die Berechnungsstelle eine ƒnderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese ƒnderung ¸bernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen.

3) Wenn im Falle einer Marktstˆrung wie oben unter Absatz 1 beschrieben (i) der verˆffentlichte Ersatzbasiswert oder die Nachfolge-Berechnungs-Stelle nach Auffassung des Emittenten nicht angemessen w‰ren ist oder (ii) eine Anpassung wie oben beschrieben im Einzelfall aus anderen Gr¸nden nicht angemessen w‰re, ist der Emittent berechtigt, die Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 10 Tagen zu k¸ndigen. Im Falle einer K¸ndigung werden die Schuldverschreibungen zum Nominalen oder zu einem bestimmten Prozentwert ihres Nominales wie im Konditionenblatt spezifiziert zur¸ckgezahlt.

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