Prospectus • Feb 16, 2015
Prospectus
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BB Collared Floater 2015-2022
begeben unter dem
Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2014/15 vom 3. Juni 2014.
Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/171/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. S‰mtliche Bestimmungen des Konditionenblatts, die nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen. Soweit in diesem Konditionenblatt mehrere Optionen durch Ñoì gekennzeichnet sind, wird die gew‰hlte Option durch ein Ñxì welches Ñoì ersetzt, bezeichnet.
Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.
| W‰hrung: | EUR |
|---|---|
| Gesamtnominale: | bis zu 2.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu 20.000.000,00 |
| St¸ckelung/St¸ckelungen: | 1.000,00 |
| ISIN: | AT0000A1D5W3 |
| Zeichnungsfrist | X Daueremission ab 17.02.2015 o Einmalemission (Ñgeschlossen") vom [] bis [] |
| 1 |
o Einmalemission (Ñgeschlossen") am []
Deckungsstock bei Pfandbriefen: o Hypothekarischer Deckungsstock o ÷ffentlicher Deckungsstock
Erst-Ausgabepreis: 101% je Nominale
Ausgabepreis: X Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit von der Marktlage festgesetzt.
Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: []
| Valutatag(e): | X Erstvaluta 09.03.2015 |
|---|---|
| o Valutatag [] | |
|---|---|
| Weitere Valutatage: | X An allen weiteren Bankarbeitstagen o [] |
| VERZINSUNG (ß 5) | |
| Allgemein | |
| Verzinsungsbeginn: | 09.03.2015 |
| Verzinsungsende: | 08.03.2022 |
| Zinszahlung: | X im Nachhinein o [andere Regelung] |
| Zinstermine: | 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12. |
| Erster Zinstermin: | 09.06.2015 |
| Zinsperiode(n): | o ganzj‰hrig o halbj‰hrig X viertelj‰hrlich o monatlich o andere [] o erster langer Kupon [] o erster kurzer Kupon [] o letzter langer Kupon [] o letzter kurzer Kupon [] o aperiodische Zinszahlung[] o einmalige Zinszahlung[] |
| Bankarbeitstag-Definition: | o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind X Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsperioden: | o unadjusted X adjusted |
| Anpassung von Zinsterminen |
o Following Business Day Convention X Modified Following Business Day Convention |
| Zinstagequotient: | o actual/actual (ICMA) o actual/365 X actual/360 o 30E/360 o 30/360 |
fixer Zinssatz: X 2% p.a.
| X g¸ltig von 09.03.2015 bis 08.03.2016 o g¸ltig f¸r die Zinsperiode Nr [] [und Nummer[]] o die Zinsenzahlung erfolgt nur, soweit die Zinsen im aussch¸ttungsf‰higen Gewinn des Emittenten gedeckt sind (gewinnabh‰ngige variabel verzinste Nachrang Schuldverschreibung) |
|
|---|---|
| Basiswert[e]: | X Geldmarkt-Referenzzinssatz: EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen o Kapitalmarkt ñ Zinssatz: |
| Feststellung des Basiswerts: | X durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf der Reuters Seite EURIBOR 01 quotierten Satz f¸r 3- Monats-EUR-Einlagen o durch Bezugnahme auf den derzeit auf der [Bildschirmseite] angegebenen Satz f¸r auf EUR lautende Swap Transaktionen mit einer Laufzeit von [Zahl] Jahren o durch Bezugnahme auf [den] [die] auf |
| [Quelle] angegebenen [] | |
| o um [Uhrzeit] [mitteleurop‰ischer Zeit; anderer Zeitzone] |
|
| Informationen ¸ber die vergangene und k¸nftige Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilit‰t sind hier erh‰ltlich: |
www.euribor-ebf.eu |
| Zinsberechnung: | X Zinssatz entspricht Basiswert o Zinssatz entspricht [Zahl] % des Basiswerts o Berechnung nach folgender Formel: [] o Aufschlag [] [Basispunkte / %-Punkte] g¸ltig f¸r die gesamte Zinsperiode o Aufschlag [] [Basispunkte / %-Punkte] g¸ltig f¸r die Zinsperiode(n) von [] bis [] o Abschlag [] [Basispunkte // %-Punkte] g¸ltig f¸r die gesamte Zinsperiode o Abschlag [] [Basispunkte / / %-Punkte] g¸ltig f¸r die Zinsperiode(n) von [] bis [] |
| Mindestzinssatz (Floor): | 1% p.a. ab 09.03.2016 bis 08.03.2022 |
| Hˆchstzinssatz (Cap): | 4% p.a. ab 09.03.2016 bis 08.03.2022 |
| Zinsberechnungstag: | X 2 Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im Vorhinein o [] Bankarbeitstage vor Ende der |
jeweiligen Zinsperiode im Nachhinein
Verˆffentlichung der Zinss‰tze: X Website des Emittenten
o Amtsblatt der Wiener Zeitung
Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-
mˆglichkeiten: o Tag, an dem Bankschalter der Zahlstelle f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr zug‰nglich sind
X Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.
F‰lligkeitstag: X 09.03.2022 R¸ckzahlungsbetrag: X Zum Nominale
| K¸ndigung Marktstˆrungen: | X K¸ndigungsfrist von 10 [Tagen; X R¸ckzahlung zum Nominale o R¸ckzahlung zu []% vom Nominale |
|---|---|
| B÷RSEZULASSUNG (ß 7) | |
| F¸r diese Emission wird beantragt: | o Zulassung zum Amtlichen Handel an der [Bˆrse] o Zulassung zum Geregelten Freiverkehr/Markt an der [Bˆrse] o Zulassung zum [Segment] der [Bˆrse] X Es wird keine Zulassung beantragt |
| Voraussichtlicher Termin der Zulassung: | [] |
| TAX GROSS UP (ß 8) | |
| Tax Gross Up | o Ja X Nein |
| Angebotsverfahren: | X Direktvertrieb durch den Emittenten o Zus‰tzlicher Vertrieb durch Banken o Vertrieb durch ein Bankensyndikat |
|---|---|
| Angebotskonditionen: | Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000, Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000; Ausgabepreis: 101% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00; Beginn der Zeichnungsfrist: 17.02.2015, vorbehaltlich einer Verl‰ngerung oder Verk¸rzung des Vertriebszeitraumes im Ermessen des Emittenten. |
| Platzierungsgarantie | o ja X nein |
| Emissions¸bernahmevertrag | o ja [Datum] X nein |
Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:
Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).
Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: nicht anwendbar
| Rundungsregeln: | X kaufm‰nnisch auf 2 Stellen o nicht gerundet |
|---|---|
| Mindestzeichnungsbetrag | EUR 1.000,00 |
| Hˆchstzeichnungsbetrag | [] |
| Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen Interessen, einschliefllich widerstreitender Interessenskonflikte widerstreitender: |
Das Interesse des Emittenten an einer Emission besteht darin, diese am Markt |
Emission besteht darin, diese am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung zu platzieren. Der Emittent erstellt seine Emissionen ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen.
| Bedienung und Lieferung | Zahlung und Lieferung erfolgt ¸ber die jeweilige Depot f¸hrende Bank des Anlegers. |
|---|---|
| Zinsberechnungsstelle: | X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige [Name, Adresse]] |
| Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: | X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Berechnungsstelle: [Name, Adresse] |
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: nicht anwendbar
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:
Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich
Zahlstelle: X HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft o Sonstige Zahlstelle: [Name, Adresse]
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2) Anlage ./1
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | |||
|---|---|---|---|
| A.1 Warnhinweis | · Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen st¸tzen. · Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. · Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden |
||
| Wertpapiere f¸r die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen | |||
| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes |
lassen · Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich und Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich und Luxemburg haben und die zum Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw zur sp‰teren Weiterver‰uflerung oder endg¸ltigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich und Luxemburg zu verwenden. · Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der |
| gesetzlichen Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. |
|
|---|---|
| Angabe der | Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit |
| Angebotsfrist, | dieses Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg. |
| innerhalb derer die | Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
| sp‰tere | |
| Weiterver‰uflerung | |
| oder endg¸ltige | |
| Platzierung von | |
| Wertpapieren | |
| durch | |
| Finanzintermedi‰re | |
| erfolgen kann und | |
| f¸r die die | |
| Zustimmung zur | |
| Verwendung des | |
| Prospekts erteilt | |
| wird | |
| Alle sonstigen | Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung |
| klaren und | allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant |
| objektiven | sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die |
| Bedingungen, an | zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der |
| die Zustimmung | Website Emittenten unter www.bank-bgld.at verˆffentlicht. |
| allenfalls | |
| gebunden ist und | |
| die f¸r die | |
| Verwendung des | |
| Prospekts relevant | |
| sind | |
| Hinweis f¸r | BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT |
| Anleger | ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND |
| DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM | |
| ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ‹BER DIE |
|
| ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN. |
| Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | ||||
|---|---|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und |
Gesetzliche Bezeichnung: | ||
| kommerzielle | HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | |||
| Bezeichnung des |
Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland | |||
| Emittenten | ||||
| B.2 | Sitz/Rechtsform, das |
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt. | ||
| f¸r den Emittenten |
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der | |||
| geltende Recht und |
Republik ÷sterreich, seinem Gr¸ndungsland, |
organisiert. Die |
||
| Land der Gr¸ndung der | Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht. | |||
| Gesellschaft | ||||
| B.4b | Alle bereits bekannten | Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorf‰lle | ||
| Trends, die sich auf | bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest | |||
| den Emittenten und die | im laufenden Gesch‰ftsjahr wesentlich beeinflussen d¸rften. | |||
| Branchen, in denen er | ||||
| t‰tig ist, auswirken | Der Emittent weist der Vollst‰ndigkeit halber darauf hin, dass er f¸r | |||
| bestimmte Emissionen der Pfandbriefstelle sowie im Rahmen des |
||||
| Hypothekenverbandes haftet. | ||||
| B. 5 | Ist der Emittent Teil einer Gruppe, |
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG |
||
| Beschreibung der |
und die Br¸ll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an | |||
| Gruppe und der |
der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING GmbH | |||
| Stellung des |
beteiligt. | |||
| Emittenten innerhalb |
||||
| dieser Gruppe. | ||||
| B.9 | Gewinnprognosen oder | Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine | ||
| Gewinnsch‰tzungen | Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab. | |||
| B.10 | Art etwaiger |
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine | ||
| Beschr‰nkungen im |
Beschr‰nkungen | |||
| Best‰tigungsvermerk | ||||
| der historischen |
||||
| Finanzinformationen | ||||
| B.12 | Ausgew‰hlte | Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO | ||
| historische | BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft: | |||
| Finanzinformationen | AKTIVA | |||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| 1. Barreserve | 254.390 | 181.257 | ||
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | 202.682 | 180.750 | ||
| 3. Forderungen an Kunden | ||||
| 2.483.518 | 2.543.222 | |||
| 4. Handelsaktiva | 23.612 | 31.179 | ||
| 5. Finanzielle Vermˆgenswerte - | ||||
| at fair value through profit or loss | 525.885 | 562.979 | ||
| 6. Finanzielle Vermˆgenswerte - | ||||
| available for sale*) | 688.349 | 702.818 | ||
| 7. Finanzielle Vermˆgenswerte - | ||||
| held to maturity*) | 5.862 | 5.984 | ||
| 8. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen | 419 | 0 | ||
| 9. Sachanlagen und immaterielle Vermˆgenswerte | 25.318 | 28.346 | ||
| 10. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 32.265 | 30.409 | ||
| 11. Latente Steueranspr¸che | 5.801 | 886 | ||
| 12. Sonstige Aktiva AKTIVA |
38.486 4.286.587 |
39.817 4.307.647 |
||
| *) Werte 31.12.2012 angepasst | ||||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kreditinstituten | 87.986 | 86.481 |
| 2. Verbindlichkeiten gegen¸ber Kunden | 1.466.818 | 1.420.706 |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | 840.275 | 810.140 |
| 4. Handelspassiva | 36.611 | 48.216 |
| 5. Finanzielle Verbindlichkeiten - | ||
| at fair value through profit or loss | 1.150.926 | 1.260.563 |
| 6. R¸ckstellungen | 46.128 | 44.178 |
| 7. Laufende Steuerschulden | 4.356 | 3.345 |
| 8. Sonstige Passiva | 32.557 | 22.520 |
| 9. Nachrangkapital | 74.143 | 84.842 |
| 10. Eigenkapital*) | 546.787 | 526.656 |
| hievon Kapital der nicht beherrschenden Anteile | -18 | -16 |
| PASSIVA | 4.286.587 | 4.307.647 |
*) Werte 31.12.2012 angepasst
Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT
Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19 und die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung.
| 2013 in TEUR |
2012 in TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge*) | 98.224 | 119.058 |
| Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen | -25.616 | -42.622 |
| ZINS‹BERSCHUSS | 72.608 | 76.436 |
| Risikovorsorgen im Kreditgesch‰ft*) | -21.135 | -15.164 |
| Provisionsertr‰ge | 87.967 | 72.904 |
| Provisionsaufwendungen | -35.927 | -29.997 |
| PROVISIONSERGEBNIS | 52.040 | 42.907 |
| Handelsergebnis | 60 | 330 |
| Ergebnis aus Finanzinstrumenten - | ||
| at fair value through profit or loss | -5.583 | -7.639 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten - | ||
| available for sale*) | -1.122 | 1.165 |
| Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten - | ||
| held to maturity*) | 0 | 0 |
| Verwaltungsaufwand*) | -72.267 | -71.381 |
| Sonstiger betrieblicher Erfolg | 648 | -2.943 |
| JAHRES‹BERSCHUSS VOR STEUERN | 25.249 | 23.711 |
| Steuern vom Einkommen*) | 2.784 | -1.556 |
| JAHRES‹BERSCHUSS | 28.033 | 22.155 |
| Nicht beherrschende Anteile am Jahres¸berschuss | -2 | -1 |
| JAHRES‹BERSCHUSS | ||
| Anteile im Besitz der Eigent¸mer | ||
| des Mutterunternehmens | 28.035 | 22.156 |
*) Werte 2012 angepasst
Quelle: gepr¸fte Konzernabschl¸sse 2012-2013 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT
Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die Anwendung des ¸berarbeiteten IAS 19, die Anpassung der Zinsertr‰ge f¸r ausgefallene und wertberichtigte Forderungen sowie die zur Verbesserung der Verst‰ndlichkeit angepasste Bilanzgliederung. Seit dem 31. Dezember 2013, dem Tag des letzten gepr¸ften Konzernabschlusses, hat es keine wesentlichen negativen
| Ausblick | Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. | |
|---|---|---|
| Seit dem 31. Dezember 2013 hat es keine signifikanten ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
||
| Signifikante | ||
| ƒnderungen in der |
||
| Finanz- und Handelsposition |
||
| B.13 | Letzte Entwicklungen | Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der |
| Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner | ||
| B.14 | Ist der Emittent Teil |
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND |
| einer Gruppe, |
Gruppe. | |
| Beschreibung der |
||
| Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe |
||
| Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann | ||
| Abh‰ngigkeit innerhalb | aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine | |
| der Gruppe | wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer |
|
| Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige |
||
| Versicherung AG als Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre |
||
| B.15 | Hauptt‰tigkeit | Eigent¸merrechte aus¸ben. Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank |
| Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im | ||
| Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In | ||
| den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen- und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und |
||
| Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-, | ||
| Spar- und sonstige Einlagengesch‰ft, das Kredit- und |
||
| Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und |
||
| Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich | ||
| angeboten. | ||
| Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich | ||
| schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in | ||
| B16. | Hauptanteilseigner | Wien und in Graz betrieben werden Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im |
| Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer |
||
| Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. | ||
| B.17 | Rating | Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. |
| Abschnitt C ñ Wertpapiere | ||
| C.1 | Beschreibung von Art | Variabel verzinste Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit |
| und Gattung der angebotenen und/oder |
einer variablen Verzinsung, welche von einem Zinssatz (Interest Rate Linked Notes) als Basiswert abh‰ngt. Siehe C.8, C.9 und C.10 f¸r |
|
| zum Handel |
weitere Informationen. | |
| zuzulassenden | Siehe C.8, C.9 und C.10 f¸r weitere Informationen. | |
| Wertpapiere, einschliefllich jeder |
||
| Wertpapierkennung: | ||
| C.2 | W‰hrung der |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. |
| Wertpapieremission. | ||
| C.5 | Beschr‰nkungen der ‹bertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar. |
| C.8 | Beschreibung der mit | Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zinszahlungen, |
| den Wertpapieren verbundenen Rechte. |
wie n‰her in Punkt C 10 ausgef¸hrt. Anleihegl‰ubiger haben bei F‰lligkeit das Recht auf Tilgungszahlungen wie im Konditionenblatt |
|
| festgelegt. Die Verzinsung wird in Abh‰ngigkeit von einem oder |
| mehreren Basiswerten festgesetzt. Die jeweils g¸ltigen Zinss‰tze werden auf der Homepage des Emittenten unter https://www.bank bgld.at/de/bank-burgenland/informationen/zinsanpassungen verˆffentlicht. |
|
|---|---|
| Der Emittent verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen zum Tilgungstermin zum Nominale zu tilgen, sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden. |
|
| Die Schuldverschreibungen kˆnnen vor F‰lligkeit weder vom Emittenten noch von den Anleihegl‰ubigern gek¸ndigt werden, aufler aus wichtigem Grund in Einzelf‰llen. |
|
| Beschr‰nkungen | Es sind keine Beschr‰nkungen dieser Rechte vorgesehen. |
| Marktstˆrungen und Anpassungsregeln: Diese Regeln legen fest, dass, wenn ein Basiswert anstatt von der urspr¸nglichen Berechnungsstelle von einer Berechnungsstelle, die der urspr¸nglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion ¸bernimmt, berechnet und verˆffentlicht wird, oder durch einen Ersatzbasiswert ersetzt wird, der die gleiche oder ann‰hernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode f¸r die Berechnung des Basiswertes verwendet, der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und verˆffentlicht wird, oder der Ersatzbasiswert herangezogen wird. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine ƒnderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche ƒnderungen, welche f¸r die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von ƒnderungen oder Anpassungen der in dem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverz¸glich bekanntmachen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschliefllich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des verˆffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der urspr¸nglichen Berechnungsformel und der urspr¸nglichen Berechnungsmethode sowie unter Ber¸cksichtigung ausschliefllich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der ƒnderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn die Berechnungsstelle am oder vor dem maflgeblichen Beobachtungstag eine ƒnderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese ƒnderung ¸bernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen. Wenn im Falle einer Marktstˆrung wie in allen oben beschriebenen F‰llen ein passender Ersatz-Basiswert nicht verf¸gbar ist oder (ii) eine Anpassung wie oben beschrieben im Einzelfall aus anderen Gr¸nden nicht angemessen w‰re, ist der Emittent berechtigt, die Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 10 Tagen zu k¸ndigen. Im Falle einer K¸ndigung werden die Schuldverschreibungen zum Nominale oder zu einem bestimmten Prozentwert ihres Nominales wie im Konditionenblatt spezifiziert zur¸ckgezahlt |
|
| einschliefllich der Rangordnung |
Nicht nachrangige Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind. |
| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsf‰lligkeitstermineì |
Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2015 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die Zinsen sind viertelj‰hrlich am 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12. eines jeden Jahres (Zinstermin[e]"), erstmals am 09.06.2015 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen Bedingungen definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Zinszahlungs-Konvention f¸r Zinstermine verschoben. Der letzte Zinstermin ist der 09.03.2022. Der Mindestzinssatz (Floor) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 1% p.a. Der Hˆchstzinssatz (Cap) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 4% p.a. Der Zinssatz f¸r die Zinsperioden von 09.03.2015 bis 08.03.2016 betr‰gt 2% p.a. vom Nominale. F¸r die folgenden Zinsperioden von 09.03.2016 bis 08.03.2022 werden die Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz basierend auf dem EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen verzinst. siehe C. 10 f¸r weitere Details zu Zinszahlungen. |
|---|---|---|
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich st¸tzt |
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen st¸tzt sich auf den EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen. Siehe C. 10 f¸r weitere Informationen. |
|
| F‰lligkeitstermin und Vereinbarungen f¸r die Tilgung einschliefllich der R¸ckzahlungsverfahren |
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2015 und endet mit Ablauf des 08.03.2022. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 09.03.2022 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt. |
|
| Rendite | F¸r die Schuldverschreibungen kann keine Rendite berechnet werden. | |
| Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibungen |
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den ¸blichen Gesch‰ftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgl‰ubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament ¸bertragbaren (Teil-) Schuldverschreibungen ˆsterreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten F‰llen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger n‰her festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige |
| gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. | ||
|---|---|---|
| C.10 | Erl‰uterung wie der Wert der Anlage |
Basiswert ist der EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen. Der Zinssatz wird kaufm‰nnisch auf 2 Kommastellen gerundet. |
| beeinflusst wird, falls | Abweichend davon gilt f¸r die 1. bis 4. Zinsperiode von 09.03.2015 bis | |
| die | 08.03.2016 ein fixer Zinssatz von 2%. p.a. | |
| Schuldverschrei | ||
| bungen eine derivative Komponente bei der |
||
| Zinszahlung aufweisen | ||
| C.11 | Zulassung zur | Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht |
| Bˆrsennotierung und Einf¸hrung in einen |
gestellt. | |
| regulierten Markt oder | ||
| einem gleichwertigen | ||
| Markt/ Angabe des | ||
| Markts, an dem die Schuldverschreibungen |
||
| k¸nftig gehandelt | ||
| werden | ||
| Die folgenden Punkt C 15 bis C 20 gelten f¸r Inflation Linked Notes und Interest Rate Linked Notes | ||
| C.15 | Beschreibung, wie der | Die Verzinsung der Schuldverschreibungen h‰ngt vom EURIBOR f¸r 3- |
| Wert der Anlage durch den Wert des |
Monats-EUR-Einlagen ab, vgl C 10 | |
| Basisinstruments/ | ||
| der Basisinstrumente | ||
| beeinflusst wird | ||
| C.16 | Verfalltag oder F‰lligkeitstermin der |
Die Schuldverschreibungen werden am 09.03.2022 zur R¸ckzahlung f‰llig, sofern sie nicht zu einem fr¸heren Termin gek¸ndigt werden. |
| derivativen | ||
| Wertpapiere ñ | ||
| Aus¸bungstermin oder | ||
| C.17 | letzter Referenztermin Beschreibung des |
S‰mtliche Zahlungen erfolgen, vorbehaltlich geltender steuerlicher und |
| Abrechnungsverfahrens | sonstiger gesetzlicher Vorschriften, ¸ber die Zahlstelle zur |
|
| Weiterleitung an die Clearing-Systeme oder nach deren Anweisung | ||
| durch Gutschrift auf die jeweilige f¸r den Anleihegl‰ubiger |
||
| C.18 | Beschreibung der | depotf¸hrende Stelle. Als Zahlstelle fungiert der Emittent. Die R¸ckgabe der Wertpapiere erfolgt durch Zahlung des |
| Ertragsmodalit‰ten | R¸ckzahlungsbetrags zum Ende der Laufzeit ¸ber die Depot f¸hrende | |
| Bank des Anlegers. | ||
| C.19 | Aus¸bungspreis oder | Nicht anwendbar. |
| endg¸ltiger Referenzpreis des |
||
| Basiswerts | ||
| C.20 | Beschreibung der Art | Basiswert ist der EURIBOR f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen |
| des Basiswerts und | Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung [des | |
| Angabe des Ortes, an | Basiswerts und zur Volatilit‰t sind auf www.euribor-ebf.eu erh‰ltlich. | |
| dem Informationen ¸ber den Basiswert |
||
| erh‰ltlich sind | ||
| Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind |
| D.2 | Zentrale Angaben zu | · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
|---|---|---|
| den zentralen Risken, | BURGENLAND Gruppe ñ Jede Verschlechterung des |
|
| die dem Emittenten | Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO | |
| eigen sind | BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf | |
| Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder | ||
| die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen | ||
| auszuwirken. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
||
| Banken ÷sterreich - Aufgrund der Rolle des Emittenten als Teil | ||
| der HYPO Banken ÷sterreichs und des Haftungsverbandes | ||
| kann jede Verschlechterung in der Lage der HYPO Banken | ||
| ÷sterreichs einen nachteiligen Einfluss auf die Vermˆgens-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten bewirken. | ||
| · Marktrisiko ñ ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere |
||
| ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und | ||
| fremder W‰hrungen sowie Preisschwankungen von G¸tern | ||
| und Derivaten kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | ||
| · Operationales Risiko ñ Menschliches Versagen, fehlerhafte |
||
| Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, |
||
| Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld | ||
| (ÑEvent Riskì) kˆnnen negative Auswirkungen auf die |
||
| Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des |
||
| Emittenten aufgrund seiner T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der | ||
| HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r | ||
| Gesellschaften auflerhalb des Hypo Banken Sektors - Aus |
||
| diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte | ||
| mit der Organfunktion bei des Emittenten ergeben. | ||
| · IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel |
||
| kˆnnen zu Ausf‰llen oder Unterbrechungen der Systeme f¸r | ||
| Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung | ||
| und/oder Kundenverwaltung f¸hren. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - |
||
| Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Situation bzw. das Schlagendwerden aus heutiger Sicht |
||
| unabsehbarer und infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken | ||
| kann dazu f¸hren, dass das System des Emittenten zur Risiko- | ||
| , Identifikation und - Steuerung scheitert. | ||
| · Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder |
||
| r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische | ||
| Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft | ||
| und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen | ||
| Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und |
||
| Finanzprodukten, die von des Emittenten entwickelt und | ||
| angeboten werden. | ||
| · Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede |
||
| zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung | ||
| oder der steuerlichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der |
||
| Gewinnbesteuerung kann die Vermˆgens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Provisionsgesch‰ft ñ Ein |
||
| R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die | ||
| Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ | ||
| beeinflussen. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der |
||
| Emittent mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur | ||
| G‰nze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die | ||
| Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. |
| · | Risiken aufgrund der Abh‰ngigkeit von |
|
|---|---|---|
| Refinanzierungsmˆglichkeiten ñ Der Zugang zu |
||
| Refinanzierungsmˆglichkeiten kann sich gegen¸ber der |
||
| Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken | ||
| oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die | ||
| Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten haben. | ||
| · | Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im |
|
| ˆsterreichischen und internationalen Bankensektor kann einen | ||
| negativen Einfluss auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage des |
||
| Emittenten aus¸ben. | ||
| · | Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel | |
| und Wertpapierhandel kˆnnen auf Grund ung¸nstiger |
||
| Marktverh‰ltnisse oder ung¸nstiger wirtschaftlicher |
||
| Bedingungen sinken. | ||
| · | Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, | |
| dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere | ||
| Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den | ||
| Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen. | ||
| · | Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes ñ Eine |
|
| ƒnderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen |
||
| Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken. | ||
| · | Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter | |
| Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten | ||
| resultierende zus‰tzliche Aufwand sowie hˆhere |
||
| Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von qualifizierten |
|
| F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern ñ Der Verlust von |
||
| qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen | ||
| erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und | ||
| Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre | |
| gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht | ||
| vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann. | ||
| · | Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von ausreichend |
|
| vorhandenen Eigenmitteln ñ Die derzeitige Eigenmittelquote | ||
| von 17,2 % des Emittenten (konsolidiert im Konzern) kann f¸r | ||
| ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht |
||
| ausreichend sein. | ||
| · | Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des | |
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread |
||
| Risiko) - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder |
||
| vollst‰ndigen Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder |
||
| Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. Je | ||
| schlechter die Bonit‰t des Emittenten ist, desto hˆher ist dieses | ||
| Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu | ||
| f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen | ||
| und/oder die Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise |
||
| (Teilverlust) ausf‰llt. | ||
| · | Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung | |
| von Anleihegl‰ubigern | ||
| · | Beteiligungsrisiko ñ Die Beteiligungserlˆse des Emittenten |
|
| kˆnnen auf Grund ung¸nstiger Marktverh‰ltnisse oder |
||
| ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. | ||
| · | Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das |
|
| Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten | ||
| von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen | ||
| und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder | ||
| nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- |
| und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. · W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten nachteilig beeinflussen. · L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich nachteilig auf die Gesch‰ftsergebnisse des Emittenten |
||
|---|---|---|
| auswirken kann. · Rechts- und Reputationsrisiko mit dem EU-Beihilfeverfahren ñ |
||
| Im Nachgang zum EU-Beihilfeverfahren kˆnnen negative Pressemeldungen eine Reputationsverschlechterung des Emittenten bewirken. Im Zusammenhang mit der fr¸heren Beteiligung des Emittenten an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG besteht das Risiko erheblicher Zahlungen |
||
| Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind | ||
| D.3 | Zentrale Angaben zu | · Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen |
| den zentralen | innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der | |
| Risken, die den | angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. | |
| Schuldverschreibun gen eigen sind |
· Zins‰nderungsrisiko - Das Zins‰nderungsrisiko kann zu Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor ihrer F‰lligkeit verkauft werden. |
|
| · Wiederveranlagungsrisiko ñ Das Risiko, dass der allgemeine Marktzinssatz w‰hrend der Laufzeit unter den Zinssatz der angebotenen Wertpapiere fallen kann, beeinflusst den Wert der angebotenen Wertpapiere zumindest w‰hrend der Laufzeit. |
||
| · Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet f¸hren. |
||
| · W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil nicht im Euro-Raum haben, kˆnnen sich Verluste aus W‰hrungsschwankungen ergeben. |
||
| · Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den Ertrag negativ beeinflussen |
||
| · Liquidit‰tsrisiko ñ Investoren kˆnnen ihre Angebotenen Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider Handelsmarkt daf¸r entwickelt. |
||
| · Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. |
||
| · Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die Investoren ñ Falls der Investor die Wertpapiere vor deren Endf‰lligkeit verkauft, erh‰lt er vielleicht nicht den R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis. |
||
| · Marktpreisrisiko ñ Von der Wertentwicklung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der Vergangenheit kann niemals auf eine gute zuk¸nftige Wertentwicklung geschlossen werden. |
||
| · Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss. |
| · Risiko betreffend Transaktionskosten/-geb¸hrenñ Transaktionskosten/-geb¸hren kˆnnen die Ertr‰ge aus Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder ausschalten. · Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgem‰fl funktionieren. · Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert der Wertpapiere negativ beeinflussen. · Besteuerungsrisiko ñ Der Einfluss der Besteuerung eines Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation jedes einzelnen Anlegers abh‰ngig und kann k¸nftigen ƒnderungen unterworfen sein. · Risiko von Gesetzes‰nderungen ñ ƒnderungen der anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die Investoren aus¸ben. · Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments f¸hren kann. · Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen Regelung verk¸rzt. · Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei festverzinslichen Emissionen. |
||
|---|---|---|
| D.6 | Wichtige Informationen zu den wichtigsten Risiken, die mit derivativen Wertpapieren verbunden sind |
bei Interest Rate Linked Notes und Inflation Linked Notes einf¸gen: · Risiko der Abh‰ngigkeit von einem oder mehreren Basiswertenñ Die Wertentwicklung bei derivativen Wertpapieren h‰ngt von der Entwicklung des zugrunde liegen Basiswerts ab. · Risiko gehebelter Investments ñ Sofern ein derivatives Wertpapier mit einer Hebelwirkung ausgestattet ist, wirken sich Wertschwankungen im Basiswert ¸berproportional auf die |
| Abschnitt E ñ Angebot | Wertentwicklung des derivativen Wertpapiers aus | |
| E.2b | Gr¸nde f¸r das | Die Emission erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des |
| Angebot und Zweckbestimmung der Erlˆse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken liegen |
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht. | |
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000, Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000; Ausgabepreis: 101% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00; Beginn der Zeichnungsfrist: 17.02.2015, vorbehaltlich einer |
| Verl‰ngerung oder Verk¸rzung des Vertriebszeitraumes im Ermessen des Emittenten. Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: nicht anwendbar |
||
|---|---|---|
| E.4 | Beschreibung aller f¸r die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Interessen |
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. |
| E.7 | Sch‰tzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine Spesen in Rechnung gestellt |
Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen , deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Der BB Collared Floater 2015-2022 mit der ISIN AT0000A1D5W3 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden im Wege einer Daueremission ab 17.02.2015 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale Ä 2.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale Ä 20.000.000,00.
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je Ä 1.000,00 begeben.
Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkundegem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.
Die Schuldverschreibungen begr¸nden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.
1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 101% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 09.03.2015 zahlbar (ÑErstvalutatag").
1) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2015 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
Die Zinsen sind viertelj‰hrlich im Nachhinein am 09.03., 09.06., 09.09. und 09.12 eines jeden Jahres (ÑZinstermine"), erstmals am 09.06.2015 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben. Der letzte Zinstermin ist der 09.03.2022.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist ein Tag (aufler einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankschalter der Zahlstelle (Banken innerhalb ÷sterreichs oder Luxemburgs) f¸r den ˆffentlichen Kundenverkehr geˆffnet sind / jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind. Die Zinsperioden sind adjusted.
2) Der Zeitraum zwischen dem Erstvalutatag bzw. einem Zinstermin (jeweils einschliefllich) und dem jeweils n‰chsten Zinstermin bzw. dem F‰lligkeitstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschliefllich) wird nachfolgend jeweils "Zinsperiode" genannt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.
Der Zinssatz f¸r die Zinsperioden von 09.03.2015 bis 08.03.2016 betr‰gt 2% p.a. vom Nominale. F¸r die folgenden Zinsperioden von 09.03.2016 bis 08.03.2022 werden die Schuldverschreibungen mit einem gem‰fl nachstehenden Abs‰tzen berechneten variablen Zinssatz verzinst. Der variable Zinssatz f¸r jede Zinsperiode wird von der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Zinsberechnungsstelle nach folgenden Bestimmungen berechnet:
a) Basiswert ist der gem‰fl den Abs‰tzen b) bis l) bestimmte EURIBOR f¸r 3-Monats EUR-Einlagen (Ñ3-Monats-EURIBOR"). Der Zinssatz wird kaufm‰nnisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.
b) Der Mindestzinssatz (Floor) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 1% p.a. Der Hˆchstzinssatz (Cap) betr‰gt von 09.03.2016 bis 08.03.2022 4% p.a.
c) Am 2. Bankarbeitstag vor jeder Zinsperiode bestimmt die Zinsberechnungsstelle im Vorhinein f¸r die dem Zinsberechnungstag folgende Zinsperiode den 3-Monats-EURIBOR durch Bezugnahme auf den vom EURIBOR-Panel derzeit auf der Reuters Seite EURIBOR 01 quotierten Satz f¸r 3-Monats-EUR-Einlagen.
d) Sofern an einem Zinsberechnungstag der 3-Monats-EURIBORok auf einer anderen als der in Absatz c) angef¸hrten Quelle genannt wird, ist diese andere Quelle als Basis f¸r die Zinsberechnung heranzuziehen.
e) Falls an einem Zinsberechnungstag kein 3-Monats-EURIBOR verˆffentlicht wird, kann der Emittent nach billigem Ermessen einen anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Basiswert bestimmen.
f) Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (TARGET2") betriebsbereit sind.
g) Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/360.
h) Die Zinsberechnungsstelle veranlasst die Bekanntmachung des f¸r die jeweilige Zinsperiode berechneten variablen Zinssatzes und des Zinstermins unverz¸glich gem‰fl ß 13
i) Alle Bescheinigungen, Mitteilungen, Feststellungen und Berechnungen, die von der Zinsberechnungsstelle f¸r die Zwecke dieses ß 5 gemacht, abgegeben, getroffen oder eingeholt werden, sind (sofern nicht ein offensichtlicher Irrtum vorliegt) f¸r den Emittenten, die Zahlstelle gem‰fl ß 11 und die Inhaber der Schuldverschreibungen bindend.
j) Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zinsberechnungsstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zinsberechnungsstelle zu ernennen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zinsberechnungsstelle nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank als Zinsberechnungsstelle zu bestellen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zinsberechnungsstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen.
k) Der Emittent wird daf¸r Sorge tragen, dass f¸r die gesamte Dauer, f¸r die variable Zinsen zu berechnen sind, eine Zinsberechnungsstelle bestimmt ist.
l) Die Zinsberechnungsstelle, wenn der Emittent nicht Zinsberechnungsstelle ist, als solche ist ausschliefllich Beauftragter des Emittenten. Zwischen der Zinsberechnungsstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen wird kein Auftragsoder Treuhandverh‰ltnis begr¸ndet
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 09.03.2016 und endet mit Ablauf des 08.03.2022.
Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 09.03.2022 (ÑTilgungstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.
Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Eine ordentliche K¸ndigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 14 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.
1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.
2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich
mˆglich Rechnung tr‰gt.
1) Eine Marktstˆrung liegt vor, wenn ein Basiswert
a) anstatt von der urspr¸nglichen Berechnungsstelle (die "urspr¸ngliche Berechnungsstelle") von einer Berechnungsstelle, die der urspr¸nglichen Berechnungsstelle nachfolgt oder deren Funktion ¸bernimmt (die "Nachfolge-Berechnungsstelle") berechnet und verˆffentlicht wird, oder
b) von der Berechnungsstelle durch einen Ersatzbasiswert (der "Ersatzbasiswert") ersetzt wird, der die gleiche oder ann‰hernd die gleiche Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode f¸r die Berechnung des Basiswertes verwendet, wird der Basiswert, wie von der Nachfolge-Berechnungsstelle berechnet und verˆffentlicht, oder der Ersatzbasiswert herangezogen.
2) Im Falle einer Markstˆrung, wie im Absatz 1 n‰her beschrieben, gilt jede Bezugnahme auf die urspr¸ngliche Berechnungsstelle oder den Basiswert als Bezugnahme auf die Nachfolge-Berechnungsstelle oder den Ersatzbasiswert. Wenn vor dem Laufzeitende die Berechnungsstelle eine ƒnderung in der Berechnungsformel oder der Berechnungsmethode vornimmt, ausgenommen solche ƒnderungen, welche f¸r die Bewertung und Berechnung des betreffenden Basiswerts aufgrund von ƒnderungen oder Anpassungen der indem betreffenden Basiswert enthaltenen Komponenten vorgesehen sind, wird der Emittent dies unverz¸glich bekannt machen und die Berechnungsstelle wird die Berechnung ausschliefllich in der Weise vornehmen, dass sie anstatt des verˆffentlichten Kurses des jeweiligen Basiswerts einen solchen Kurs heranziehen wird, der sich unter Anwendung der urspr¸nglichen Berechnungsformel und der urspr¸nglichen Berechnungsmethode sowie unter Ber¸cksichtigung ausschliefllich solcher Komponenten, welche in dem jeweiligen Basiswert vor der ƒnderung der Berechnung enthalten waren, ergibt. Wenn am oder vor dem maflgeblichen Beobachtungstag die Berechnungsstelle eine ƒnderung mathematischer Natur der Berechnungsformel und/oder der Berechnungsmethode hinsichtlich des jeweiligen Basiswerts vornimmt, wird die Berechnungsstelle diese ƒnderung ¸bernehmen und eine entsprechende Anpassung der Berechnungsformel und/oder Berechnungsmethode vornehmen.
3) Wenn im Falle einer Marktstˆrung wie oben unter Absatz 1 beschrieben (i) der verˆffentlichte Ersatzbasiswert oder die Nachfolge-Berechnungs-Stelle nach Auffassung des Emittenten nicht angemessen w‰ren ist oder (ii) eine Anpassung wie oben beschrieben im Einzelfall aus anderen Gr¸nden nicht angemessen w‰re, ist der Emittent berechtigt, die Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 10 Tagen zu k¸ndigen. Im Falle einer K¸ndigung werden die Schuldverschreibungen zum Nominalen oder zu einem bestimmten Prozentwert ihres Nominales wie im Konditionenblatt spezifiziert zur¸ckgezahlt.
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