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Burgenland Holding AG

Capital/Financing Update Sep 29, 2015

774_rns_2015-09-29_5caca952-d755-4916-a840-bc6466c73dae.pdf

Capital/Financing Update

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KONDITIONENBLATT

01.10.2015

BB Step Up Nachrang Anleihe 2015-2027

AT0000A1GMN3

begeben unter dem

Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2015/16 vom 03. Juni 2015.

Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw. das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. Wenn Bestimmungen des Konditionenblatts nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten diese als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.

Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.

WƒHRUNG, ST‹CKELUNG, ISIN (ß1)

W‰hrung: Euro
Gesamtnominale: Ä 5.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu Ä 10.000.000,00
St¸ckelung/St¸ckelungen: Ä 1.000,00
ISIN: AT0000A1GMN3
Zeichnungsfrist ab
01.10.2015
Der Emittent beh‰lt sich vor, die
Zeichnungsfrist nach seinem Ermessen zu
verl‰ngern oder zu verk¸rzen

Form Daueremission

Angebotsform: ˆffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt

FORM, VERWAHRSTELLE (ß2)

Form

Sammelurkunde(n) ver‰nderbar

Verwahrstelle

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ß 3)

Nachrang-Schuldverschreibungen

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (ß 4)

Preisfestsetzung

Erst-Ausgabepreis: 100
%
je Nominale
Weitere Ausgabepreise: Die weiteren Ausgabepreise werden in
Abh‰ngigkeit
von der Marktlage festgesetzt

Valutatag(e)

Valutatag(e): Erstvaluta 05.11.2015
Weitere Valutatage: An allen weiteren Bankarbeitstagen
VERZINSUNG (ß 5)
Allgemein
Verzinsungsbeginn: 05.11.2015
Verzinsungsende: 04.11.2027
Zinszahlung: im Nachhinein
Zinstermine: 05.11.
Erster Zinstermin: 05.11.2016
Zinsperiode(n): ganzj‰hrig
Bankarbeitstag-Definition: Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche
des TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsterminen Following Business Day Convention
Anpassung von Zinsperioden: unadjusted
Zinstagequotient: actual/actual (ICMA)

Zinssatz

Fix verzinste Schuldverschreibungen

Zinssatz/Zinss‰tze: 2%
p.a.
von einschliefllich 05.11.15
bis 05.11.16 (ausschliefllich)
2%
p.a.
von einschliefllich 05.11.16
bis 05.11.17 (ausschliefllich)
2%
p.a.
von einschliefllich 05.11.17
bis 05.11.18 (ausschliefllich)
3%
p.a.
von einschliefllich 05.11.18
bis 05.11.19 (ausschliefllich)
3%
p.a.
von einschliefllich 05.11.19
bis 05.11.20 (ausschliefllich)
3%
p.a.
von einschliefllich
05.11.20
bis 05.11.21 (ausschliefllich)
4%
p.a.
von einschliefllich 05.11.21
bis 05.11.22 (ausschliefllich)
4%
p.a.
von einschliefllich 05.11.22
bis 05.11.23 (ausschliefllich)
5%
p.a.
von einschliefllich 05.11.23 bis 05.11.24 (ausschliefllich)
5%
p.a.
von einschliefllich 05.11.24
bis 05.11.25 (ausschliefllich)
6%
p.a.
von einschliefllich 05.11.25
bis 05.11.26 (ausschliefllich)
6%
p.a.
von einschliefllich 05.11.26
bis 05.11.27 (ausschliefllich)

LAUFZEIT UND TILGUNG; K‹NDIGUNG (ß 6, ß 9)

Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-

mˆglichkeiten: Tag, an dem alle maflgebenden Bereiche des TARGET 2 betriebsbereit sind.

Tilgung

Tilgungstermin: 05.11.2027 R¸ckzahlungsbetrag: Zum Nominale

K¸ndigung

K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

2. Auflerordentliche K¸ndigung ß 9

R¸ckzahlung: Emittent zur G‰nze
K¸ndigungsfrist 20 Bankarbeitstage
R¸ckzahlungstermin(e): Zu jedem Zinstermin
Tilgungsbetrag/-betr‰ge: Zum Nominale
Auszahlung von St¸ckzinsen: Nein
Bekanntmachung: Website des Emittenten

B÷RSEZULASSUNG (ß 7)

F¸r diese Emission wird beantragt: Es wird keine Zulassung beantragt

BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES

Angebotsverfahren: Direktvertrieb durch den Emittenten
Angebotskonditionen: Gesamtnominale Ä 5.000.000,00
Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä
10.000.000,00
Ausgabepreis: 100% je Nominale;
weitere Ausgabepreise kˆnnen von
dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von
der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden
St¸ckelung: Ä 1.000,00
Beginn der Zeichnungsfrist: 01.10.15
vorbehaltlich einer ƒnderung der
Zeichnungsfrist im Ermessen des
Emittenten
Platzierungsgarantie nein
Emissions¸bernahmevertrag nein

Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde bzw. der Emittent die Emission auf Ä 10.000.000,00 aufstocken kann).

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: 3,58% bei Tilgung zum Nennwert

Mindestzeichnungsbetrag Ä 1.000,00

Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen (einschliefllich widerstreitender) Interessen: Das Interesse des Emittenten an dieser Emission besteht darin, dies am Markt f¸r

Zwecke der Refinanzierung sowie der
Aufnahme von als Erg‰nzungskapital
anrechenbaren Eigenmitteln zu platzieren.
Der Emittent erstellt diese Emission ohne
Beteiligung dritter nat¸rlicher oder
juristischer Personen.
Bedienung und Lieferung Zahlungen und Lieferungen erfolgen ¸ber
die jeweilige Depot f¸hrende Bank des
Anlegers.
Zinsberechnungsstelle: HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft

Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist:

nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem entsprechenden Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.

ZAHLSTELLE (ß 11)

Zahlstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis ·
Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden.
Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt
angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen
st¸tzen.
·
Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage
einreichen will, muss nach den nationalen
Rechtsvorschriften seines
Mitgliedstaats
mˆglicherweise
f¸r
die
‹bersetzung
des
Prospekts
aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.
·
Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die
Zusammenfassung
samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies
auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den
anderen Teilen des Prospekts irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder
verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die
in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine
A.2 Zustimmung zur
Verwendung des
Prospektes
Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen
·
Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im
Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich oder Luxemburg zugelassen
sind, ihren Sitz in ÷sterreich oder
Luxemburg haben und die zum
Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und
derivativen
Wertpapieren
berechtigt
sind
(ÑFinanzintermedi‰reì),
seine
ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung,
diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw zur
sp‰teren
Weiterver‰uflerung
oder
endg¸ltigen
Platzierung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich oder
Luxemburg zu verwenden.
·
Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r das
jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils
anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der
Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden.
Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen
Haftung der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent
und Prospektersteller.
Angabe der
Angebotsfrist,
innerhalb derer die
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit dieses
Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg. Der Emittent
ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
sp‰tere
Weiterver‰uflerung
oder endg¸ltige
Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermedi‰re
erfolgen kann und
f¸r die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt wird
Alle sonstigen klaren
und objektiven
Bedingungen, an die
die Zustimmung
allenfalls gebunden
ist und die f¸r die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind,
werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum
Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website
Emittenten unter www.bank-bgld.at verˆffentlicht.
Hinweis f¸r Anleger BIETET
EIN
FINANZINTERMEDIƒR
DIE
DIESEM
PROSPEKT
ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN
WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER
ANGEBOTSVORLAGE
‹BER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN
INFORMIEREN.
Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Bezeichnung
des
Emittenten Kommerzielle Bezeichnung:
Bank Burgenland
B.2 Sitz/Rechtsform, das f¸r Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt.
den Emittenten geltende Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
Recht
und
Land
der
Gr¸ndung
der
Republik
÷sterreich,
seinem
Gr¸ndungsland,
organisiert.
Die
Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht.
Gesellschaft
B.4b Alle
bereits
bekannten
Es sind keine Trends, Unsicherheiten, Verpflichtungen oder Vorf‰lle
Trends, die sich auf den bekannt, die voraussichtlich die Aussichten des Emittenten zumindest
Emittenten
und
die
im laufenden Gesch‰ftsjahr wesentlich beeinflussen d¸rften.
Branchen,
in
denen
er
t‰tig ist, auswirken Der Emittent weist der Vollst‰ndigkeit halber darauf hin, dass er f¸r
bestimmte
Emissionen
der
Pfandbriefbank
(÷sterreich)
AG
("Pfandbriefbank") (vormals: Pfandbriefstelle) sowie im Rahmen des
Hypothekenverbandes haftet.
B. 5 Ist der Emittent Teil einer Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
Gruppe, Beschreibung der Diese umfasst den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG
Gruppe und der Stellung und die Br¸ll Kallmus Bank AG. Der Emittent ist weiters zu je 100% an
des Emittenten innerhalb der Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie der BB LEASING GmbH
dieser Gruppe. beteiligt.
B.9 Gewinnprognosen
oder
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
B.10 Gewinnsch‰tzungen
Art
etwaiger
Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab.
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine
Beschr‰nkungen
im
Beschr‰nkungen
Best‰tigungsvermerk
der
historischen
Finanzinformationen
B.12 Ausgew‰hlte historische Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO
Finanzinformationen BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft:
AKTIVA 31.12.2014 31.12.2013*)
TEUR TEUR
1. Barreserve 288.423 254.390
2. Forderungen an Kreditinstitute 107.552 202.682
3. Forderungen an Kunden 2.459.243 2.483.518
4. Handelsaktiva 99.374 90.924
5. Finanzielle Vermˆgenswerte -
at fair value through profit or loss 427.703 467.745
6. Finanzielle Vermˆgenswerte -
available for sale 684.559 679.311
7. Finanzielle Vermˆgenswerte -
held to maturity 6.014 5.862
8. Anteile an Beteiligungsunternehmen 6.900 9.038
9. Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen 0 419
10. Sachanlagen und immaterielle Vermˆgenswerte 23.231 25.318
11. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 29.480 32.265
12. Latente Steueranspr¸che 3.615 5.801
a) Laufende Steueranspr¸che 0 0
b) Latente Steueranspr¸che 3.615 5.801
13. Sonstige Aktiva 27.695 39.878
AKTIVA 4.163.789 4.297.151

*) Werte 31.12.2013 angepasst

PASSIVA 31.12.2014 31.12.2013*)
TEUR TEUR
1. Finanzielle Verbindlichkeiten -
zu fortgef¸hrten Anschaffungskosten 2.354.247 2.425.191
Verbindlichkeiten gegen¸ber Kreditinstituten 218.682 87.986
Verbindlichkeiten gegen¸ber Kunden 1.549.245 1.466.818
Verbriefte Verbindlichkeiten 586.320 870.387
2. Handelspassiva 35.026 46.985
3. Finanzielle Verbindlichkeiten -
at fair value through profit or loss 1.098.696 1.195.148
4. R¸ckstellungen 66.691 46.128
5. Laufende Steuerschulden 5.882 4.356
a) Laufende Steuerschulden 5.882 4.356
b) Latente Steuerschulden 0 0
6. Sonstige Passiva 40.312 32.557
7. Eigenkapital 562.935 546.787
hievon nicht beherrschende Anteile -19 -18
PASSIVA 4.163.789 4.297.151

*) Werte 31.12.2013 angepasst

Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die von Basel III ge‰nderte Darstellung im Financial Reporting Framework (FINREP). Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2014 der HYPO-BANK BURGENLAND AKTIENGESELLSCHAFT

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2014

2014 2013*)
in TEUR in TEUR
Zinsen und ‰hnliche Ertr‰ge 110.748 98.224
Zinsen und ‰hnliche Aufwendungen -45.447 -25.616
ZINS‹BERSCHUSS 65.301 72.608
Risikovorsorgen im Kreditgesch‰ft -48.939 -21.135
Provisionsertr‰ge 91.481 87.967
Provisionsaufwendungen -37.348 -35.927
PROVISIONSERGEBNIS 54.133 52.040
Handelsergebnis 18.328 -28.598
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - -17.121 23.074
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten - -279 -322
Ergebnis aus Beteiligungsunternehmen 858 -800
Verwaltungsaufwand -73.348 -72.267
Sonstiger betrieblicher Erfolg 3.282 648
ERGEBNIS VOR STEUERN 2.215 25.249
Steuern vom Einkommen -1.289 2.784
KONZERNERGEBNIS 926 28.033
Nicht beherrschende Anteile -2 -2
Anteile im Besitz der Eigent¸mer
des Mutterunternehmens 928 28.035
Ausblick *) Werte 2013 angepasst
Quelle:
gepr¸fter
Konzernabschluss
2014
der
AKTIENGESELLSCHAFT. Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die
von Basel III ge‰nderte Darstellung im Financial Reporting Framework (FINREP).
HYPO-BANK BURGENLAND
Seit dem 31. Dezember 2014, dem Tag des letzten gepr¸ften
Konzernabschlusses,
hat
es
keine
Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
wesentlichen negativen
Die FMA hat am 01.03.2015 als ˆsterreichische Abwicklungsbehˆrde
gem‰fl ÑBundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Bankenì
(BaSAG)
per
Bescheid
die
Abwicklung
RESOLUTION
AG
(HETA)
gem‰fl
Abwicklungsregime f¸r Banken eingeleitet. Als erste Maflnahme hat sie
eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der
HETA gegen¸ber den Gl‰ubigern gem‰fl BaSAG verh‰ngt (HETA
Moratorium).
der
dem
neuen
HETA
ASSET
europ‰ischen
Diese Maflnahme hat auf die Bank Burgenland Auswirkungen in
zweierlei Hinsicht: Zum einen h‰lt die Bank Burgenland von der
befristeten Stundung erfasste Anleihen der HETA mit eine Nominale
von 7 Millionen Euro, die wiederum mit einer Ausfallshaftung des
Landes K‰rnten besichert sind, in der Eigenveranlagung. Zum anderen
steht die Bank Burgenland als Mitgliedsinstitut der Pfandbriefbank
(÷sterreich) AG ("Pfandbriefbank") (vormals: Pfandbriefstelle) mit den
anderen
ˆsterreichischen
Hypothekenbanken
Gew‰hrtr‰gern, somit s‰mtlichen ˆsterreichischen Bundesl‰ndern mit
Ausnahme Wiens, in einem gesetzlich angeordneten Haftungsverbund
(ß 2 Pfandbriefstelle-Gesetz ñ PfBrStG).
sowie
deren
Auf Grundlage der aktuell verf¸gbaren Informationen wurden sowohl f¸r
die von der Bank Burgenland in der Eigenveranlagung gehaltene
HETA-Anleihe, als auch im Zusammenhang mit der Haftungssituation
aus ß 2 PfBrStG noch im Konzernabschluss 2014 der Bank Burgenland
Vorsorgen in Hˆhe von 25,3 Mio. EUR in den Risikovorsorgen und im
Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten ñ
ber¸cksichtigt.
available for sale
F¸r die Bank Burgenland bestehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Signifikante
ƒnderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
Jahresabschlusses 2014 in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit und die
Hˆhe eines zu erwartenden Mittelabflusses sowie die Einbringlichkeit
mˆglicher Anspr¸che gegen¸ber der HETA und dem Land K‰rnten
noch Unsicherheiten, Konkretisierungen sind erst f¸r die Zukunft zu
erwarten.
Aus Sicht des Emittenten ergibt sich daraus keine wesentliche negative
Ver‰nderung in den in den Aussichten des Emittenten seit dem Datum
der Verˆffentlichung der letzten gepr¸ften Konzernabschl¸sse.
Seit dem 31. Dezember 2014 hat es keine signifikanten ƒnderungen in
der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
B.13 Letzte Entwicklungen Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der
Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind
B.14 Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Abh‰ngigkeit
innerhalb
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
Gruppe.
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
der Gruppe aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
wesentliche
Auswirkung
auf
die
Finanz-
und
Ertragslage
des
Emittenten haben.
Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige
Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als
Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre Eigent¸merrechte aus¸ben.
B.15 Hauptt‰tigkeit Die
HYPO-BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
(Bank
Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im
Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In
den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im
Firmen-
und Privatkundenbereich werden umfassende Bank-
und
Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengesch‰ft,
das
Kredit-
und
Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
Wien und in Graz betrieben werden
B16. Hauptanteilseigner Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. Diese kann
jederzeit die ihr zustehenden Gesellschafterrechte geltend machen.
B.17 Rating Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C ñ Wertpapiere
C.1 Beschreibung von Art und
Gattung der angebotenen
und/oder
zum
Handel
zuzulassenden
Wertpapiere,
einschliefllich
jeder
Wertpapierkennung:
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.
Die Schuldverschreibungen werden ausschliefllich als Inhaberpapiere
ausgegeben.
Die
ISIN
der
Schuldverschreibungen
wird
im
Konditionenblatt angegeben.
C.2 W‰hrung
der
Wertpapieremission.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
C. 5 Beschr‰nkungen
der
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar.
‹bertragbarkeit
C.8 Beschreibung der mit den
Wertpapieren
verbundenen Rechte.
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins-
und
Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9
Beschr‰nkungen Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist
berechtigt, die
Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung
einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht
teilweise)]
zum
Nominale
zum
n‰chsten
Zinstermin
(ÑR¸ckzahlungsterminì) auflerordentlich zu k¸ndigen, wenn
- (i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen
‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln
oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren
w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die
FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung
stattfindet,
und
(y)
der
Emittent
hat
der
FMA
hinreichend
nachgewiesen,
dass
zum
Zeitpunkt
der
Emission
der
Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht
vorherzusehen war; oder (ii) sich die geltende steuerliche Behandlung
der
Schuldverschreibungen
‰ndert
und
der
Emittent
der
FMA
hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der
Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;
- und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig
mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher
Qualit‰t
zu
Bedingungen
ersetzt,
die
im
Hinblick
auf
die
Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA
hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der
R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV und
die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr. 6
der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der
Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r
erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.
einschliefllich
der
Rangordnung
Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben kein K¸ndigungsrecht.
Die
Nachrang-Schuldverschreibungen
stellen
ein
Instrument
des
Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4
(Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder
Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der
Nachrang ñ
Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht
nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach. Die
Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch
vorrangig
zu
all
jenen
nachrangigen
Forderungen
gegen
des
Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen
aus
den
Nachrang-Schuldverschreibungen
nachrangig
sind
oder
ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen
der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen
und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen
Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und
Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im
Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in
den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung
enthalten ist.
C.9 nominaler
Zinssatz,
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 05.11.2015 und
Datum, ab dem die Zinsen endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
zahlbar
werden
und
Zinsf‰lligkeitstermineì
Die
Schuldverschreibungen
werden
f¸r
die
Dauer
der
ersten
Laufzeitperiode von 05.11.2015
bis 04.11.2016
mit 2% p.a. vom
Nominale
verzinst.
F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von
05.11.2016 bis 04.11.2017 werden die Schuldverschreibungen mit 2%
p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode
von 05.11.2017 bis 04.11.2018 werden die Schuldverschreibungen mit
2%
p.a.
vom
Nominale
verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
vierten
Laufzeitperiode
von
05.11.2018
bis
04.11.2019
werden
die
Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die
Dauer der f¸nften
Laufzeitperiode von 05.11.2019
bis 04.11.2020
werden die Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r die Dauer der sechsten
Laufzeitperiode von 05.11.2020
bis
04.11.2021
werden die Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom
Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebente Laufzeitperiode von
05.11.2021 bis 04.11.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 4%
p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der achten Laufzeitperiode
von 05.11.2022 bis 04.11.2023 werden die Schuldverschreibungen mit
4%
p.a.
vom
Nominale
verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
neunten
Laufzeitperiode
von
05.11.2023
bis
04.11.2024
werden
die
Schuldverschreibungen mit 5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die
Dauer der zehnten
Laufzeitperiode von 05.11.2024
bis 04.11.2025
werden die Schuldverschreibungen mit 5% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r die Dauer der elften Laufzeitperiode von 05.11.2025 bis 04.11.2026
werden die Schuldverschreibungen mit 6% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r die Dauer der zwˆlften
Laufzeitperiode von 05.11.2026
bis
04.11.2027
werden die Schuldverschreibungen mit 6% p.a. vom
Nominale verzinst.
Der letzte Zinstermin ist der 05.11.2027.
Die Zinsen sind jeweils im Nachhinein j‰hrlich am 05.11. eines jeden
Jahres (Zinstermin[e]í), zahlbar erstmals am 05.11.2016. F¸r den Fall
dass ein Zinstermin kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen
Bedingungen definiert ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der
im
Konditionenblatt
spezifizierten
Bankarbeitstags-Konvention
f¸r
Zinstermine verschoben.
Ist
der
Zinssatz
nicht
festgelegt
Beschreibung
des Basiswertes auf den
er sich st¸tzt
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst
F‰lligkeitstermin
und
Vereinbarungen
f¸r
die
Tilgung einschliefllich der
R¸ckzahlungsverfahren
Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die
Schuldverschreibungen
erst
nach
den
Forderungen
der
nicht
nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.11.2015 und
endet mit Ablauf des 04.11.2027. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder
teilweise
zur¸ckgezahlt,
werden
die
Schuldverschreibungen
zum
Nominale am 05.11.2027 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt.
Rendite Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale betr‰gt 3,58%.
Name des Vertreters der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen
Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger
selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem
Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den Gesch‰ftsstunden, sowie
schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im
ordentlichen
Rechtsweg
geltend
zu
machen.
Eine
organisierte
Vertretung
der
Schuldverschreibungsgl‰ubiger
ist
seitens
des
Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur
nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der
Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder
durch
Indossament
¸bertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
ˆsterreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in
seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des
Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und
des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein
Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen,
zu
dessen
Rechtshandlungen
in
bestimmten
F‰llen
einer
kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen
vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten
der
Anleger
n‰her
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877
kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert
werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige
gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erl‰uterung wie der
Wert der Anlage
beeinflusst wird, falls die
Schuldverschrei-bungen
eine derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
Entf‰llt;
Die
Schuldverschreibungen
haben
keine
derivative
Komponente bei der Zinszahlung.
C.11 Zulassung zur
Bˆrsennotierung und
Einf¸hrung in einen
regulierten Markt oder
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
k¸nftig gehandelt
werden
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht
gestellt.
Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben zu
den zentralen Risken,
die dem Emittenten
eigen sind
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
BURGENLAND
Gruppe
ñ
Jede
Verschlechterung
des
Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder
die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen
auszuwirken.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom
Gesch‰ftsverlauf der HYPO
Banken ÷sterreich - Der Emittent haftet zur ungeteilten Hand
f¸r
die
R¸ckzahlung
von
Emissionserlˆsen
durch
die
Pfandbriefstelle.
Diese Haftung kann einen nachteiligen
Einfluss auf die Vermˆgens-, Finanz-
und Ertragslage des
Emittenten haben.
·
Marktrisiko ñ
ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere
ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und
fremder W‰hrungen sowie Preisschwankungen von G¸tern
und
Derivaten
kˆnnen
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
Operationales Risiko ñ
Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse,
Natur-
und
sonstige
Katastrophen,
Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld
(ÑEvent
Riskì)
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
die
Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des
Emittenten aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der
HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r
Gesellschaften auflerhalb des HYPO Banken Sektors - Aus
diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte
mit der Organfunktion bei des Emittenten ergeben.
·
IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
Systeme
f¸r
Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung
und/oder Kundenverwaltung haben.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement -
Der Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren
Situation
bzw.
das
Schlagendwerden
unabsehbarer
und
infolgedessen nicht vermeidbarer Risiken kˆnnen negative
Auswirkungen auf die Systeme des Emittenten zur Risiko-,
Identifikation und - Steuerung haben.
·
Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische
Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft
und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten, die von des Emittenten entwickelt und
angeboten werden.
·
Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede
zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung
oder
der
steuerlichen
Verwaltungspraxis
hinsichtlich
der
Gewinnbesteuerung
kann
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen.
·
Risiko
der
Abh‰ngigkeit
vom
Provisionsgesch‰ft
ñ
Ein
R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf
negative
wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
kann
der
Emittent mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur
G‰nze reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die
Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiken
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
Refinanzierungsmˆglichkeiten
ñ
Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmˆglichkeiten
kann
sich
gegen¸ber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken
oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die
Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten haben.
·
Wettbewerbsrisiko
ñ
Der
dichte
Wettbewerb
im
ˆsterreichischen und internationalen Bankensektor kann einen
negativen Einfluss auf die Ertrags-
und Gesch‰ftslage des
Emittenten aus¸ben.
·
Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel
und
Wertpapierhandel
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger
wirtschaftlicher
Bedingungen sinken.
·
Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen.
·
Risiken
aufgrund
des
regulatorischen
Umfeldes
ñ
Eine
ƒnderung
der
geltenden
rechtlichen
und
regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
· Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter
Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten
resultierende
zus‰tzliche
Aufwand
sowie
hˆhere
Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
qualifizierten
F¸hrungskr‰ften
und
Mitarbeitern
ñ
Der
Verlust
von
qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
· Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre
gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann.
· Risiko der Abh‰ngigkeit von ausreichend vorhandenen
Eigenmitteln - Der Emittent verf¸gt im Konzern ¸ber eine
Eigenmittelquote von 17,9% per 31.12.2014 (Eigenmittelquote
bezogen auf das Gesamtrisiko). Es ist mˆglich, dass diese
Quote f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht
ausreichend ist.
· Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des
Emittenten
(Kreditrisiko,
Emittentenrisiko,
Credit-Spread
Risiko) -
Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder
vollst‰ndigen
Ausfalls
von
vereinbarten
Zins-
und/oder
Tilgungszahlungen, die vom Emittenten zu erbringen sind. Je
schlechter die Bonit‰t des Emittenten ist, desto hˆher ist
dieses Ausfallsrisiko. Die Verwirklichung des Kreditrisikos kann
dazu f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen
und/oder
die
Tilgung
ganz
(Totalverlust)
oder
teilweise
· (Teilverlust) ausf‰llt.
Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung
von Anleihegl‰ubigern ñ Nach Maflgabe des BaSAG besteht
das Risiko von Verlusttragung durch
Umwandlung in Tier 1
oder Additional Tier 1 oder der Herabsetzung des Nennwertes
· Beteiligungsrisiko ñ
Die Beteiligungserlˆse des Emittenten
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
· ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
Risiko
der
ausreichenden
Liquidit‰tsbereitstellung
ñ
Das
Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten
von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen
und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder
nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz
· und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und
W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent
t‰tig
ist,
kˆnnen
das
Ergebnis
und
den
Cashflow
des
· Emittenten nachteilig beeinflussen.
L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in
Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig
auf
die
Gesch‰ftsergebnisse
des
Emittenten
Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind auswirken kann.
D.3 Zentrale Angaben zu · Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
den zentralen Risken, innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der
die den
Schuldverschreibungen
· angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
Zins‰nderungsrisiko
-
Das
Zins‰nderungsrisiko
kann
zu
eigen sind Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen
· vor ihrer F‰lligkeit verkauft werden.
Wiederveranlagungsrisiko ñ
Es besteht das Risiko, dass
Inhaber von Schuldverschreibungen nicht in der Lage sind,
R¸ckfl¸sse
aus
den
Schuldverschreibungen
so
zu
reinvestieren, dass sie damit dieselbe Rendite erzielen, die sie
mit einer Veranlagung in diese Schuldverschreibung zum
Emissionszeitpunkt erwarten konnten.
·
Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die
vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet
f¸hren.
·
W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
kˆnnen
sich
Verluste
aus
W‰hrungsschwankungen ergeben.
·
Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
·
Liquidit‰tsrisiko
ñ
Investoren
kˆnnen
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs
verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider
Handelsmarkt daf¸r entwickelt.
·
Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ
Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder
deren
Underlying
oder
die
Emission
von
zus‰tzlichen
gleichartigen
Wertpapieren
kann
den
Marktpreis
der
Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die
Investoren ñ
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endf‰lligkeit
verkauft,
erh‰lt
er
vielleicht
nicht
den
R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis.
·
Marktpreisrisiko
ñ
Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zuk¸nftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
·
Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein
Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss.
·
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-geb¸hrenñ
Transaktionskosten/-geb¸hren
kˆnnen
die
Ertr‰ge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
·
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen
das
Risiko,
dass
die
Abwicklungssysteme
nicht
ordnungsgem‰fl funktionieren.
·
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Besteuerungsrisiko ñ
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abh‰ngig
und
kann
k¸nftigen
ƒnderungen unterworfen sein.
·
Risiko
von
Gesetzes‰nderungen
ñ
ƒnderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren aus¸ben.
·
Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert
ñ Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren
ñ
soweit
diese
in
eine
Handelsplattform
eingef¸hrt wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet
wird, was zu einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des
Investments f¸hren kann.
·
Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ
Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r
die
R¸ckzahlung
des
Kapitals
ist
die
Mˆglichkeit
zur
Einforderung f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen
gesetzlichen Regelung verk¸rzt.
·
Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen
ñ
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei
festverzinslichen Emissionen.
·
Die Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen
Einlagensicherung
gedeckt
-
Forderungen
der
Anleihegl‰ubiger unter den Schuldverschreibungen sind nicht
von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt.
·
Im
Insolvenzfall
besitzen
Gl‰ubiger
der
Schuldverschreibungen
keine
bevorrechtete
Stellung
gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern - Im Fall einer Insolvenz des
Emittenten kommt den Anleihegl‰ubigern (mit Ausnahme der
Inhaber
von
Pfandbriefen)
keine
bevorrechtete
Stellung
gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern des Emittenten zu.
·
Risiken
aufgrund
der
allf‰lligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren
ñ
Im
Falle
von
Nachrang
Schuldverschreibungen werden die Forderungen im Falle der
Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten erst nach den
Forderungen
der
anderen
nicht
nachrangigen
Gl‰ubiger
befriedigt.
Die
Nachrangigkeit
der
Schuldverschreibungen
kann dazu f¸hren, dass die Anleger ihre Forderungen ganz
verlieren.
·
Bei
Nachrang-Schuldverschreibungen
besteht
das
Risiko,
dass ein R¸ckkauf
durch den
Emittenten gesetzlich nicht
zul‰ssig ist - Nachrang-Schuldverschreibungen d¸rfen, wenn
sich der Emittent hierf¸r entscheidet, nur nach Maflgabe der
bestehenden
gesetzlichen
Vorschriften
vom
Emittenten
zur¸ckgekauft werden.
Abschnitt E ñ Angebot
E.2b Gr¸nde f¸r das Angebot
und Zweckbestimmung
der Erlˆse, sofern diese
nicht in der
Gewinnerzielung und/oder
Absicherung bestimmter
Risiken liegen
Das Angebot erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des
Emittenten in Gewinnerzielungsabsicht sowie zur Aufnahme von
Eigenmitteln.
E.3 Beschreibung der
Angebotskonditionen
Gesamtnominale: Ä 5.000.000,00, Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä
10.000.000,00
Ausgabepreis: 100% je Nominale, weitere Ausgabepreise kˆnnen von
dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden.
St¸ckelung: Ä 1.000,00
Beginn der Zeichnungsfrist: 01.10.2015.
E.4 Beschreibung aller f¸r die
Emission/das Angebot
wesentlichen, auch
kollidierenden Interessen
Angebote
unter
diesem
Programm
erfolgen
im
Interesse
des
Emittenten.
E.7 Sch‰tzung der Ausgaben,
die dem Anleger vom
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Spesen in Rechnung gestellt

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen, deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

ß 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, St¸ckelung

1) Die BB Step Up Nachrang Anleihe 2015-2027 mit der ISIN AT0000A1GMN3 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden in Form einer Daueremission ab 01.10.2015 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit zu beenden oder zu verl‰ngern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt EUR 5.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf EUR 10.000.000,00).

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.

ß 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkundegem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB") hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.

ß 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4 (Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach. Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung enthalten ist.

ß 4 Erstausgabepreis / Ausgabepreise, Erstvalutatag

1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen vom Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden.

2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 05.11.2015 zahlbar (ÑErstvalutatagì).

ß 5 Verzinsung

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 05.11.2015 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.

Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 05.11.2015 bis 04.11.2016 mit 2% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 05.11.2016 bis 04.11.2017 werden die Schuldverschreibungen mit 2% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 05.11.2017 bis 04.11.2018 werden die Schuldverschreibungen mit 2% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 05.11.2018 bis 04.11.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 05.11.2019 bis 04.11.2020 werden die Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 05.11.2020 bis 04.11.2021 werden die Schuldverschreibungen mit 3% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebente Laufzeitperiode von 05.11.2021 bis 04.11.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 4% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der achten Laufzeitperiode von 05.11.2022 bis 04.11.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 4% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der neunten Laufzeitperiode von 05.11.2023 bis 04.11.2024 werden die Schuldverschreibungen mit 5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zehnten Laufzeitperiode von 05.11.2024 bis 04.11.2025 werden die Schuldverschreibungen mit 5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der elften Laufzeitperiode von 05.11.2025 bis 04.11.2026 werden die Schuldverschreibungen mit 6% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zwˆlften Laufzeitperiode von 05.11.2026 bis 04.11.2027 werden die Schuldverschreibungen mit 6% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 05.11.2027. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).

Die Zinsen sind j‰hrlich im Nachhinein am 05.11. jeden Jahres (ÑZinstermin[e]"), erstmals am 05.11.2016 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

Die Zinsperioden sind unadjusted.

ß 6 Laufzeit und Tilgung, R¸ckzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 05.11.2015 und endet vorbehaltlich einer vorherigen auflerordentlichen K¸ndigung gem‰fl ß 9 mit Ablauf des 04.11.2027.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 05.11.2027 (ÑTilgungstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.

Die R¸ckzahlung der Schuldverschreibungen bei F‰lligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen ¸ber die Kapitalform gem‰fl ß 3 dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.

ß 7 Bˆrseeinf¸hrung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.

ß 8 Steuern

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist

ß 9 K¸ndigung

Auflerordentliche K¸ndigung: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen insgesamt (aber nicht teilweise) zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin (ÑR¸ckzahlungsterminì) zu k¸ndigen, wenn

(i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder

(ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;

und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr 6 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.

Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

ß 10 Verj‰hrung

Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

ß 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.

ß 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

Eine Einziehung kann nur unter analoger Anwendung der Bestimmungen ¸ber die K¸ndigung erfolgen.

ß13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

ß 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.

2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von ß 1 Abs 1 des ˆsterreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in ÷sterreich ans‰ssig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in ÷sterreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 ¸ber die gerichtliche Zust‰ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kˆnnen zus‰tzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

ß 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.

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