Annual Report • Dec 10, 2015
Annual Report
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Geschäftsbericht 2014/15
| Burgenland Holding AG | 2014/15 | 2013/14 | 2012/13 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,5 | 78,2 | 78,1 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,5 | 78,2 | 78,1 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 8,4 | 8,4 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,3 | 8,2 | 8,2 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2014/15 Vorschau |
2013/14 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.168 | 1.162 |
| Gasverkauf | GWh | 1.124 | 1.068 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 332,5 | 313,4 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | 27,1 | 23,7 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 909,2 | 910,6 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 313,3 | 311,9 |
Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Burgenländischen Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen |
4 |
| Corporate Governance Kodex | 4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung (Vorschau) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 14 |
| Risikobericht | 16 |
| Ausblick | 16 |
| Jahresabschluss 2014/15 | 18 |
| Bilanz | 18 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 19 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 20 |
| Bestätigungsvermerk | 24 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 25 |
| Die Aktie der Burgenland Holding AG | 27 |
| Beteiligungen | 28 |
| Vorschlag für die Ergebnisverwendung | 29 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 29 |
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Im Geschäftsjahr 2014/15 hat die Burgenland Holding AG ihre positive Entwicklung fortgesetzt. Das Ergebnis der Gesellschaft wird maßgeblich von den Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen bestimmt. Insbesondere profitiert die Burgenland Holding AG dabei als 49-%-Eigentümer der Energie Burgenland AG von weiteren operativen Verbesserungen. Das Beteiligungsergebnis der Energie Burgenland AG hat sich gegenüber dem Vorjahr auf gutem Niveau stabilisiert; die Dividende der CEESEG AG hat sich gegenüber dem Vorjahr auf rund 92 TEUR verdoppelt.
Das energiewirtschaftliche und energiepolitische Umfeld stellt eine wesentliche Einflussgröße für den Geschäftserfolg der Energie Burgenland AG und damit auch der Burgenland Holding AG dar. Die Durchschnittstemperaturen lagen im Berichtszeitraum über dem langjährigen Mittelwert und zeigten damit kaum eine Veränderung gegenüber dem ebenfalls milden Vorjahr. Weiters setzte sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die rückläufige Preisentwicklung für Primärenergieträger wie Rohöl, Erdgas und Kohle fort. In diesem herausfordernden Marktumfeld konnte die Energie Burgenland AG ihre Ausschüttung gegenüber dem Vergleichszeitraum auf stabilem Niveau halten. Durch diese positive Entwicklung hat sich auch die Aktie der Burgenland Holding AG wiederholt behauptet und verzeichnete mit einem Schlusskurs von 51,01 Euro zum 30.9.2015 bei geringem Aktienumsatz einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 13,4 %.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr wird der Vorstand der Burgenland Holding AG der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014/15 eine Dividende von 2,75 Euro je Aktie vorschlagen.
Für das Geschäftsjahr 2015/16 gehen wir weiterhin von einer soliden Entwicklung der Energie Burgenland AG aus, woran auch die Burgenland Holding AG und damit ihre Aktionärinnen und Aktionäre partizipieren.
Eisenstadt, am 18. November 2015
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit – neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktienund Kapitalmarktrecht sowie der Satzung der Burgenland Holding AG – aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Während des Geschäftsjahres 2014/15 fand der ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2012 vollinhaltliche Anwendung. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 hat sich die Burgenland Holding AG nunmehr dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2015 vollinhaltlich unterworfen.
Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding AG stellt derartige Abweichungen auf ihrer Homepage dar.1) Für R-Regeln (Recommendation) hingegen, die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, kommen die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht zur Anwendung. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des Österreichischen Corporate Governance Kodex sind nicht passend.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.
Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens wird von folgenden C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex von der Burgenland Holding AG abgewichen:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand AGiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Die derzeitige fixe Vergütung hat sich bewährt.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
1) http://www.buho.at/index3.html
Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2016
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasser leitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2018
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß C-Regel 16 des ÖCGK.
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 531) |
|
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Mitglied des Vorstands EVN AG | ja |
| Dr. Felix Sawerthal (1954) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 09.12.1996 | Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Vorstandsdirektor VERBUND Hydro Power AG | ja |
| Leopold Buchmayer (1947) | seit 22.03.2013 | ehem. Aufsichtsratsmitglied Energie Burgenland AG | ja |
| Dr. Robert Dick (1971) | seit 11.03.2011 bis 20.03.2015 |
Vorsitzender des Direktorenrats der EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD |
ja |
| Dipl.-Ing. Marc Hall (1958) | seit 21.03.2014 | Vorstandsdirektor WIENER STADTWERKE Holding AG | ja |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Werner Perz (1950) | seit 18.03.2002 | ehem. Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| Dipl.-Ing. Georg Reitter (1955) | seit 21.03.2014 | Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG |
ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Strategische Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG |
ja |
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln liefert auch der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2015 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wurde anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens durchgeführt.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
– Der Prüfungsausschuss war im Geschäftsjahr 2014/15 für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts der Gesellschaft zuständig. Weiters erstellt er einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten.
– Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist.
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK).
Beide Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang (seit 20. März 2015), Dipl.-Ing. Georg Reitter und bis 20. März 2015 Dr. Robert Dick.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2014/15 zweimal getagt.
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr: Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding AG. Die Organe sind jedoch in die D&O-Versicherung des EVN-Konzerns einbezogen.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit der EVN Finanzservice GmbH (bzw. mit deren Konzerngesellschaften), an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden größtenteils im Rahmen von Veranlagungsverträgen mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN Finanzservice GmbH angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr betrug 27.863,32 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG und der EVN Finanzservice GmbH, an denen mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 101.618,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Steuerumlage in Höhe von 84.226,05 Euro verbucht.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13 Tsd. Euro festgelegt. Von diesem Betrag sind die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen und der verbleibende Betrag wird als Aufsichtsrats-Entschädigungen verteilt.
Für die einzelnen Aufsichtsräte wurden folgende Beträge im Geschäftsjahr aufgewendet:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) 2.888,74 Euro; Dr. Felix Sawerthal (Stellvertretender Vorsitzender) 1.998,56 Euro; Ing. Mag. Michael Amerer 1.217,27 Euro; Leopold Buchmayer 999,25 Euro; Dr. Robert Dick 445,12 Euro; Dipl.-Ing. Marc Hall 0,00 Euro (Verzicht zu Gunsten der Gesellschaft); Mag. Johannes Lang 772,15 Euro; Dipl.-Ing. Werner Perz 1.217,27 Euro; Dipl.-Ing. Georg Reitter 1.108,26 Euro; MMag. Ute Teufelberger 1.217,27 Euro.
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2014/15 wurde der Burgenland Holding AG keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von einem Organmitglied gemeldet.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 26. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 20. März 2015 können auf der Webseite der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Verbesserungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden.
Emittenten-Compliance
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Es werden jährlich Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2014/15 führten die Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Eisenstadt, am 18. November 2015
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2014/15 (Vorschau)1) 1. Oktober 2014 – 30. September 2015
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden in 15 Windparks mit 221 Windenergieanlagen und einer Leistung von insgesamt 496 MW jährlich rund 951 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2014/15 wird der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (1. Oktober 2013 – 30. September 2014) um 0,5 % auf 1.168 GWh steigen. Zudem wird die Netzabgabemenge mit 1.778 GWh um 1,2 % höher ausfallen als im Geschäftsjahr 2013/14.
Der Gasverkauf wird mit 1.124 GWh rund 5,2 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Netzabgabemenge um 3,6 % auf 2.262 GWh steigen.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 332,5 Mio. Euro erwartet und entsprechen einem Anstieg um 6,1 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird 27,1 Mio. EUR betragen und somit das Vorjahresniveau um 14,3 % übertreffen.
Der operative Cashflow wird bei 72,2 Mio. Euro liegen, wobei der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 58,4 Mio. Euro betragen wird.
Die Bilanzsumme zum 30.09.2015 wird voraussichtlich bei 909,2 Mio. Euro liegen, wobei der Anteil des Anlagevermögens (765,5 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 84,2 % betragen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen steht bei 313,3 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote beträgt 34,5 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 53,2 %.
Im Laufe des kommenden Geschäftsjahres erfolgt der Abschluss der Projektentwicklung Repowering. Zudem werden die Verdichtung der Windparks sowie die Erweiterung von bestehenden Windparks vorangetrieben.
Mit Stichtag 1.10.2015 werden die Energiepreise für Strom für Privatkunden um 5 % gesenkt. Per 1.4.2016 folgen neue günstigere Tarifmodelle für Kommunen.
Ab Mitte November 2015 werden die ersten Smart Meter, beginnend im Bezirk Jennersdorf, eingebaut. Zusätzlich wird mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001, mit dem Ziel die Energieeffizienz zu erhöhen sowie Energiekosten, -verbrauch und CO2-Emissionen zu reduzieren, begonnen.
Für das Geschäftsjahr 2015/16 sind Investitionen in das Stromnetz in Höhe von rund 35,7 Mio. Euro, in das Erdgasnetz in Höhe von rund 10,0 Mio. Euro und im Windkraftbereich in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro geplant.
| Energie Burgenland AG – Gruppe | 2014/15 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.168 |
| Netzabsatzmenge (Strom) | GWh | 1.778 |
| Gasverkauf | GWh | 1.124 |
| Netzabsatzmenge (Gas) | GWh | 2.262 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 332,5 |
| EGT | Mio. EUR | 27,1 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 909,2 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 313,3 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 72,2 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2015 noch nicht vor. Die Daten basieren daher auf einer Vorschaurechnung und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2015 auf.
Eines der Ziele der neuen EU-Kommission unter Präsident Juncker ist das Maßnahmenpaket zur so genannten "Energieunion". Ein wesentliches Anliegen im Rahmen der Schaffung dieser Energieunion ist die Abstimmung nationaler energiepolitischer Maßnahmen. Damit soll ein vollständig integrierter Binnenmarkt bei gleichzeitiger Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Erreichung der Klimaziele ermöglicht werden.
Die europäische Klimapolitik verfolgt das Ziel, den Treibhausgasausstoß in der EU bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand des Jahres 1990 um zumindest 40 % zu reduzieren. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamtenergiemix auf 27 % im Jahr 2030 erreicht werden. Weiters ist eine Steigerung der Energieeffizienz gegenüber 2007 um 20 % bis zum Jahr 2020 und um 27 % bis zum Jahr 2030 beabsichtigt.
Nach dem Beschluss über die Verschiebung der Versteigerung von 900 Mio. CO2-Emissionszertifikaten in die Jahre 2019 und 2020 ("Backloading") legte das Europäische Parlament eine Verknappung der Zertifikate ab dem Jahr 2019 fest. Konkret sollen 1,5 Mio. Zertifikate in eine Marktstabilisierungsreserve übergeführt werden, die künftig dazu dienen soll, dem Markt je nach konjunktureller Lage Emissionszertifikate zu entziehen oder zuzuführen. Im Juli 2015 legte die europäische Kommission nunmehr einen legislativen Vorschlag zur weiteren Reform des europäischen Emissionshandels (EU ETS) für die vierte Handelsperiode – das betrifft den Zeitraum 2021 bis 2030 – vor. Vorgeschlagen wurde eine Anhebung des linearen Reduktionsfaktors, um den die Obergrenze für die zulässigen jährlichen CO2-Emissionen ab dem Jahr 2021 gesenkt werden soll, von 1,74 % auf 2,2 %.
Im Rahmen des im Juli 2015 veröffentlichten so genannten "Sommerpakets" wurde neben dem Vorschlag zum Emissionshandel auch ein Legislativvorschlag zur Erneuerung der Energieeffizienzkennzeichnungsverordnung vorgelegt. Das Paket umfasst auch mehrere nicht-legislative Vorschläge und Konsultationen zu den Themen "Umgestaltung des europäischen Strommarkts", "Versorgungssicherheit" und "Endkundenmarkt". So wird etwa eine stärkere Involvierung der Endkunden angestrebt, damit diese von einem aktiven Verhalten im Markt und von neuen Technologien profitieren können.
Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, gemäß den Vorgaben der EU die Energieeffizienz (im Vergleich zum Jahr 2007) bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verbessern. In Österreich sind Energielieferanten seit dem 1. Jänner 2015 verpflichtet, die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Endkunden im Umfang von 0,6 % ihrer Energieabsätze des Vorjahres nachzuweisen. Falls dieses Ziel verfehlt wird, hat der Energielieferant einen schuldbefreienden Ausgleichsbetrag von 0,20 Euro/kWh zu entrichten, der in einen Fonds zur Finanzierung von Energiesparprojekten und Projekten zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger fließt. Im April 2015 wurde die Österreichische Energieagentur mit der Aufgabe der Nationalen Energieeffizienz-Monitoring-Stelle betraut. In dieser Funktion hat die Österreichische Energieagentur die Bewertung von Effizienzmaßnahmen und deren Überwachung vorzunehmen. Eine erste Zielbewertung durch die Monitoring-Stelle erfolgt im Februar 2016.
Die mit 6. August 2013 veröffentlichte Novelle des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz) sieht in § 79a eine verpflichtende Stromkennzeichnung der an Endverbraucher gelieferten Energie vor. Auch die Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken sind gemäß Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2013 verpflichtet, ab 1. April 2014 den Pumpstromeinsatz mit Nachweisen für die Stromherkunft zu belegen.
In Österreich begannen die neuen Regulierungsperioden für Gas am 1. Jänner 2013 und für Strom am 1. Jänner 2014; beide Perioden laufen über fünf Jahre.
Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahresverlauf 2015 – nicht zuletzt belastet durch die Turbulenzen in der weltweit zweitgrößten Volkswirtschaft China – sehr volatil. Wirtschaftsforscher gehen für das Gesamtjahr 2015 von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,0 % bis 3,5 % aus. Für die chinesische Wirtschaft werden aktuell Wachstumsraten von rund 7 % vorausgesagt – und damit der niedrigste Wert seit 1990. Zusätzlich befinden sich große Volkswirtschaften wie Russland oder Brasilien in einer Rezession. Die USA und der Euroraum hingegen verzeichnen beide steigende Wachstumsraten. Europa profitiert dabei von den erfolgreichen Reformen in ehemaligen Krisenländern wie Irland oder Spanien; zusätzlich positiv wirken konjunkturstützende Faktoren wie der niedrigere Ölpreis, der schwächere Euro sowie die expansive Geldpolitik der europäischen Zentralbank. Vor diesem Hintergrund wird für die Eurozone für 2015 eine Wachstumsrate von 1,7 % bis 1,9 %, für 2016 ein Zuwachs zwischen 1,9 % und 2,0 % erwartet.
Die Wirtschaft in Österreich wuchs 2015 nur schwach. Trotz des niedrigen Zinsniveaus waren heimische Unternehmen sehr vorsichtig in ihren Investitionsentscheidungen. Zusätzlich stagnierte der Privatkonsum der Haushalte. Erst im kommenden Jahr dürfte sich der Wachstumsrückstand gegenüber dem Durchschnitt des Euroraums etwas verringern. So sollte der Konsum der privaten Haushalte 2016 aufgrund der Einkommensentlastung durch die Steuerreform 2015/16 und der Ausweitung der Beschäftigung wieder zunehmen. Angesichts dieses Umfelds rechnen die Wirtschaftsforscher für 2015 mit einem Wirtschaftswachstum von 0,7 %, das sich 2016 auf 1,4 % bis 1,6 % etwas beschleunigen soll.
Die energiewirtschaftliche Geschäftsentwicklung der wichtigsten Beteiligung der Gesellschaft, der Energie Burgenland AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Im Bereich der Retail-Kunden sind die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Energie in Form von Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend, während die Nachfrage der Industriekunden vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Die Durchschnittstemperaturen in Österreich zeigten im Berichtszeitraum kaum eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr, das von einem überdurchschnittlich milden Winter geprägt gewesen war. Die Heizgradsumme erhöhte sich in Österreich nur geringfügig um 1,2 Prozentpunkte.
Auch im Geschäftsjahr 2014/15 gingen die Preise für Primärenergieträger wie Rohöl, Erdgas und Kohle weiter zurück. Hauptgründe dafür waren höhere Lagerstände. Sie ergaben sich aus der durch die eingetrübten Konjunkturaussichten rückläufigen Nachfrage, der unveränderte Förderquoten gegenüberstanden. Bei den CO2-Emissionszertifikaten führte die Verringerung der Auktionsmenge durch die Europäische Union im Vorjahresvergleich zwar zu einem Anstieg der Preise, die aber nach wie vor als günstig zu bewerten sind. In Kombination mit den weiterhin sinkenden Kohlepreisen fördert dies die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Kohle, während etwa in Deutschland und Österreich hochmoderne Gaskraftwerke mangels Wirtschaftlichkeit zur Stilllegung angemeldet oder bereits vom Netz genommen wurden.
Ebenfalls rückläufig entwickelten sich die Termin- und Spotmarktpreise an den europäischen Strombörsen. Hier führten der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, der erst schrittweise umzusetzende Ausstieg aus der nuklearen Stromerzeugung und die stagnierende Konjunktur zu einem Überangebot. Die Folge daraus sind gleichfalls Stilllegungen von thermischen Kraftwerken, wie sie im Markt bereits zu beobachten waren.
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt.
Insgesamt sind der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in Höhe von 8,4 Mio. Euro (2013/14: 8,4 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 8,3 Mio. Euro wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,09 Mio. Euro (Vorjahr: 0,05 Mio. Euro) vereinnahmt.
Trotz eines im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr: 0,04 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/15 eine Dividende in der Höhe von 2,75 Euro pro Aktie (Vorjahr: 2,70 Euro pro Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 8,25 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2014/15 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 78,5 Mio. Euro um 0,4 % über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2015 beträgt 99,9 %.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. September 2015 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at.
| Burgenland Holding AG – Kennzahlen | 2014/15 | 2013/14 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 8,2 | 8,2 | – |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 8,4 | 8,4 | – |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 8,3 | 8,2 | 1,2 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 78,5 | 78,2 | 0,4 |
| Anlagevermögen | Mio. EUR | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | Mio. EUR | 7,1 | 6,9 | 2,9 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 78,5 | 78,2 | 0,4 |
| Fremdkapital | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 | – |
| TEUR | 2014/15 | 2013/14 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
EGT + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
8.243 | 8.205 | 38 | 0,5 |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2014/15 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2014/15 | 2013/14 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | EGT/durchschnittliches Eigenkapital | 10,5 % | 10,5 % | – |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
10,5 % | 10,5 % | – |
| TEUR | 2014/15 | 2013/14 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
7.128 | 6.893 | 235 | 3,3 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,9 % | 99,9 % | – | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2015 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht verbesserten Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| TEUR | 2014/15 | 2013/14 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 8.231 | 8.215 | 16 | 0,2 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –8.100 | –8.100 | – | – |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 131 | 115 | 16 | 14,1 |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand
aus dem Konzern-Cash-Pooling und eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns.)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 8,3 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 8,2 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt, spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle.
Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Personen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriften regelung wird der korrekten und risikominimierenden Beauftragung Dritter samt Erfassung und Bezahlung externer Belege Rechnung getragen.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein Revisionssystem eingebunden.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen.
Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2014/15 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2014/15 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2015/16 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
Eisenstadt, am 18. November 2015 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2014)
| Aktiva | |||
|---|---|---|---|
| 30.09.2015 EUR |
30.09.2014 TEUR |
||
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.124.888,10 | 6.877 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 4.449,94 | 27 | |
| 7.129.338,04 | 6.904 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
10.274,93 | 9 | |
| 7.139.612,97 | 6.913 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 4.902,25 | 5 |
| Summe Aktiva | 78.469.796,02 | 78.243 |
| 30.09.2015 EUR |
30.09.2014 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| Gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.722.000,00 | 4.642 | ||
| IV. | Bilanzgewinn | 8.250.588,27 | 8.104 | |
| davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.826,55 | 8 | ||
| 78.458.961,60 | 78.232 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | 10.834,42 | 11 | ||
| Summe Passiva | 78.469.796,02 | 78.243 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2013 – 30. September 2014)
| 2014/15 EUR |
2013/14 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 164,47 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern | –796,10 | –1 | |
| b) Übrige | –206.505,38 | –208 | |
| –207.301,48 | –209 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –207.137,01 | –208 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 8.421.950,00 | 8.376 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 28.013,04 | 38 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 27.863,32; (Vorjahr: TEUR 38) | |||
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –290,61 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 290,26; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 7. | Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) | 8.449.672,43 | 8.414 |
| 8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | 8.242.535,42 | 8.205 |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 84.226,30 | 0 |
| 10. | Jahresüberschuss | 8.326.761,72 | 8.205 |
| 11. | Dotierung von Gewinnrücklagen | –80.000,00 | –110 |
| 12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.826,55 | 8 |
| 13. | Bilanzgewinn | 8.250.588,27 | 8.104 |
| EUR | Anschaffungswert 01.10.2014 |
Zugang | Abgang | Umbuchung | |
|---|---|---|---|---|---|
| I. | Finanzanlagen | ||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Gemäß § 221 Abs 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/2014 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von dauernden Wertminderungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren bisher nicht erforderlich.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungswert 30.09.2015 |
Wertberichtigung 30.09.2015 |
Restbuchwert 30.09.2015 |
Restbuchwert 30.09.2014 |
Abschreibung 2014/15 |
|---|---|---|---|---|
| 70.217.803,48 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 | 0,00 |
| 1.107.477,32 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 | 0,00 |
| 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 | 0,00 |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
| Name und Sitz | Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 | 317.505,6 | 18.525,6 | 30.09.2014 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) |
0,99 | 351.510,2 | 22.841,6 | 31.12.2014 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon wechselmäßig verbrieft |
Pauschalwert berichtigung |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber | 7.124,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (6.877,0) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Sonstige Forderungen und | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögensgegenstände | (27,4) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 7.129,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (6.904,4) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder als auch aus der Forderung auf Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.902,25 Euro (Vorjahr: 4,9 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Bezeichnung TEUR |
Stand per 30.09.2015 |
Stand per 30.09.2014 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütungen | 7,4 | 7,7 |
| Prüfung und Rechtsberatung | 3,4 | 3,4 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2013/14 in Höhe von 8.330.000,00 Euro (Vorjahr: TEUR 8.330) ausgewiesen. Von der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2014 eine Ausschüttung in Höhe von 91.950,00 Euro (Vorjahr: TEUR 46,0).
Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird hauptsächlich der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 84.226,05 Euro (Vorjahr: 0,0 Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber, LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Leopold Buchmayer Dr. Robert Dick (bis 20. März 2015) Dipl.-Ing. Marc Hall Mag. Johannes Lang (ab 20. März 2015) Dipl.-Ing. Werner Perz Dipl.-Ing. Georg Reitter MMag. Ute Teufelberger
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 11,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 12,0 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN 72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 240 Z 9 UGB.
Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, wie in den vorangegangenen Jahren die Schutzklausel gemäß § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.
Eisenstadt, am 18. November 2015 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30. September 2015, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2015 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.
Wien, am 18. November 2015
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl Mag. Heidi Schachinger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft informiert. Aufgrund dieser Berichtserstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014/15 waren die Genehmigung des Budgets 2015/16, die Billigung des Jahresabschlusses sowie die Beschlussfassungen für die Hauptversammlung der Gesellschaft. Weiters hat der Aufsichtsrat das Stimmverhalten der Gesellschaft in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG festgelegt. Ein weiterer Beschluss hat die Veranlagung der Dividende betroffen.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Während des Geschäftsjahres 2014/15 fand der ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2012 vollinhaltliche Anwendung. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 hat sich die Burgenland Holding AG nunmehr dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2015 vollinhaltlich unterworfen.
In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen eingehalten, die im Corporate Governance-Bericht entsprechend dargestellt werden.
Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Dies erfolgte anhand eines ausführlichen Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Ein Beschluss wurde im Umlauf gefasst.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/15 vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2015 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2015 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2015 gemäß § 96 Abs 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2014/15 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 30. November 2015 Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Die internationalen Aktienmärkte haben die gute Performance der ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2014/15 im vierten Quartal nicht halten können. Vor allem wegen der stark korrigierenden Aktienmärkte in China während der Sommermonate und den damit verbundenen Ängsten eines konjunkturellen Einbruchs haben viele Indizes einen Großteil ihrer Gewinne wieder abgegeben. Der deutsche Leitindex ist in diesem Umfeld im Zeitraum von Oktober 2014 bis Ende September 2015 immerhin um 2 % angestiegen, während der amerikanische Leitindex Dow Jones im selben Zeitraum 4,5 % seines Wertes verloren hat.
Der Wiener Leitindex ATX verzeichnete im Berichtszeitraum Oktober 2014 bis September 2015 einen leichten Anstieg seines Wertes um 1,2 %; der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex Dow Jones Euro Stoxx Utilities büßte hingegen 15,7 % seines Wertes ein.
In diesem schwierigen Umfeld hat sich die Aktie der Burgenland Holding AG wiederholt behauptet und verzeichnete mit einem Schlusskurs von 51,01 Euro bei gleichzeitig geringfügig gesteigertem Aktienumsatz einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 13,4 %. Daraus errechnet sich eine erhöhte Marktkapitalisierung von 153 Mio. Euro; die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) per 30. September 2015 lag bei 0,19 %. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag bei 24 Stück.
Für das Geschäftsjahr 2014/15 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 18. März 2016 eine Dividende in Höhe von 2,75 Euro je Aktie vorschlagen.
| 2014/15 | 2013/14 | 2012/13 | |
|---|---|---|---|
| Stück | 24 | 30 | 30 |
| Mio. EUR | 0,3 | 0,32 | 0,28 |
| EUR | 60,00 | 49,80 | 49,90 |
| EUR | 44,51 | 37,01 | 32,50 |
| EUR | 51,01 | 45,00 | 39,21 |
| Mio. EUR | 153 | 135 | 118 |
| % | 0,19 | 0,17 | 0,14 |
| EUR | 2,751) | 2,70 | 2,70 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung.
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 8.250.588,27 Euro eine Dividende in Höhe von 2,75 Euro pro Aktie, das sind 8.250.000,00 Euro, auszuschütten und den restlichen Gewinn von 588,27 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
gemäß § 82 Abs 4 Z 3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 18. November 2015 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Ergebnis 1. Quartal 2015/16 | 05.02.2016 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 18.03.2016 |
| Ex-Dividendentag | 23.03.2016 |
| Record-Date2) | 24.03.2016 |
| Dividendenzahltag | 30.03.2016 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2015/16 | 25.05.2016 |
| Ergebnis 1.– 3. Quartal 2015/16 | 08.08.2016 |
| Jahresergebnis 2015/16 | 15.12.2016 |
1) Vorläufig.
2) Die Definition des "Record-Date" folgt der EU-Definition;
der Rechtsanspruch auf die Dividende entsteht am Ex-Dividendentag.
| 21.81 Mio. Euro |
|---|
| 3 Mio. Stückaktien |
| EVN AG |
| AT0000640552 |
| BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) |
| Wien |
1) Per 30. September 2015.
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Mag. Alexander Sipek, MBA Telefon: +43 2236 200-12360 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Satz & Reinzeichnung: gugler* brand, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
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