Annual Report • Dec 15, 2016
Annual Report
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Wind, Wind, Wind, Wind, Jahresfinanzbericht 2015/16
| Burgenland Holding AG | 2015/16 | 2014/15 | 2013/14 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 79,8 | 78,5 | 78,2 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 79,7 | 78,5 | 78,2 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 9,7 | 8,4 | 8,4 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 9,5 | 8,3 | 8,2 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2015/16 Vorschau |
2014/15 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.170 | 1.177 |
| Gasverkauf | GWh | 1.087 | 1.105 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 305,7 | 334,8 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) |
Mio. EUR | 14,1 | 27,6 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 880,5 | 897,6 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 307,4 | 316,5 |
Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Burgenländischen Landesholding GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,81 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen |
4 |
| Corporate Governance Kodex | 4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung 2015/16 (Vorschau) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 14 |
| Risikobericht | 16 |
| Ausblick | 16 |
| Jahresabschluss 2015/16 | 18 |
| Bilanz | 18 |
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 19 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 20 |
| Bestätigungsvermerk | 24 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 25 |
| Die Aktie der Burgenland Holding AG | 27 |
| Beteiligungen | 28 |
| Vorschlag für die Ergebnisverwendung | 29 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 29 |
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Im Geschäftsjahr 2015/16 konnte die Burgenland Holding AG erneut ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielen. Wesentlicher Bestandteil des Ergebnisses der Gesellschaft ist die Ausschüttung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG.
Der Geschäftserfolg der Energie Burgenland AG und somit auch der Burgenland Holding AG wird wesentlich von den energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingen beeinflusst. Die Durchschnittstemperaturen waren im Berichtszeitraum überaus mild und lagen ebenso – wie auch das sehr schwache Windaufkommen – unter dem langjährigen Mittelwert. Zudem setzte sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die rückläufige Preisentwicklung für Primärenergieträger wie Rohöl, Erdgas und Kohle fort.
Bedingt durch den weiteren Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich und Deutschland sowie durch die niedrigen Preise für Primärenergieträger und CO2-Emissionszertifikate lagen in der Berichtsperiode auch die Strompreise an den Börsen unter dem Niveau des Vorjahres.
Trotz des herausfordernden Umfelds stieg das Beteiligungsergebnis aus der Energie Burgenland AG gegenüber dem Vorjahr um 15,5 % auf 9,7 Mio. Euro.
Die Aktie der Burgenland Holding AG verzeichnete mit einem Schlusskurs von 55,99 Euro einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 9,8 %.
Die positiven Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglichen es dem Vorstand der Burgenland Holding AG, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015/16 eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für das Geschäftsjahr 2016/17 wird von einem stabilen Ergebnis der Burgenland Holding AG ausgegangen, das in etwa dem Niveau des Vorjahres entsprechen wird.
Eisenstadt, am 18. November 2016
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding AG, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporategovernance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 hat sich die Burgenland Holding AG nunmehr dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2015 vollinhaltlich unterworfen.
Die Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichteinhalten von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding AG stellt derartige Abweichungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, findet die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards nicht statt. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des Österreichischen Corporate Governance Kodex kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.
Aufgrund von Besonderheiten der österreichischen Energiewirtschaft und des Unternehmens weicht die Burgenland Holding AG von folgenden C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Die derzeitige fixe Vergütung hat sich bewährt.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2021
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasser leitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2018
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß Regel 16 ÖCGK.
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 532) |
|
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Mitglied des Vorstands EVN AG | ja |
| Dr. Felix Sawerthal (1954) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 09.12.1996 | Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Vorstandsdirektor VERBUND Hydro Power AG | ja |
| Leopold Buchmayer (1947) seit 22.03.2013 ehem. Aufsichtsratsmitglied Energie Burgenland AG |
ja | ||
| Dipl.-Ing. Marc Hall (1958) bis 18.03.2016 |
ehem. Vorstandsdirektor WIENER STADTWERKE Holding AG | ja | |
| Dr. Martin Krajcsir (1963) | seit 18.03.2016 | Vorstandsdirektor WIENER STADTWERKE Holding AG, Aufsichtsratsmitglied VERBUND AG |
ja |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Werner Perz (1950) | bis 18.03.2016 | ehem. Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| Dipl.-Ing. Georg Reitter (1955) | seit 21.03.2014 | Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG |
ja |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 | Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Strategische Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG | ja |
1) EVN Bulgaria EAD, Mitglied des Aufsichtsrats; EVN Macedonia AD, Mitglied des Aufsichtsrats; Netz Niederösterreich GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats
2) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt.
In der 27. ordentlichen Hauptversammlung am 18. März 2016 wurde die Aufsichtsratsvergütung insgesamt neu geregelt. Die Vergütung besteht aus einem Pauschalbetrag von 14.100,00 Euro pro Jahr und den Sitzungsentgelten mit 200,00 Euro pro teilnehmendem Aufsichtsratsmitglied pro Sitzung. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Aufsichtsratsvergütung unter seinen Mitgliedern funktionsbezogen aufzuteilen.
Von der pauschalierten Aufsichtsratsvergütung in Höhe von jährlich 14.100,00 Euro entfallen auf den Vorsitzenden 3.000,00 Euro, auf den stellvertretenden Vorsitzenden 2.000,00 Euro und auf die sieben Aufsichtsräte je 1.300,00 Euro.
Bis dahin war die Aufsichtsratsvergütung mit einem jährlichen Pauschalbetrag von rund 13,0 Tsd. Euro festgelegt. Von diesem Betrag waren die ausbezahlten Sitzungsgelder abzuziehen und der verbleibende Betrag wurde als Aufsichtsrats-Entschädigung verteilt.
Für die einzelnen Aufsichtsräte wurden folgende Beträge im Geschäftsjahr aufgewendet:
| Vergütung in EUR |
|---|
| 3.321,52 |
| 2.268,89 |
| 1.766,18 |
| 839,15 |
| 0,00 (Verzicht zu Gunsten der Gesellschaft) |
| 1.050,00 |
| 1.766,18 |
| 298,16 |
| 1.766,18 |
| 1.050,00 |
| 1.457,17 |
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Mag. Johannes Lang und
Dipl.-Ing. Georg Reitter.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen gemäß der Corporate Governance zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind die per Gesetz oder Satzung definierten Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 27. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 18. März 2016 können auf der Homepage der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2016 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Österreichische Corporate Governance Kodex.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wurde anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens durchgeführt.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist.
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK).
Beide Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden) Mag. Johannes Lang und Dipl.-Ing. Georg Reitter.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in fünf Plenarsitzungen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2015/16 zweimal getagt.
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr einen Umlaufbeschluss gefasst. Leopold Buchmayer hat im laufenden Geschäftsjahr an keiner Aufsichtsratssitzung teilgenommen.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding AG. Die Organe sind jedoch in die D&O-Versicherung des EVN-Konzerns einbezogen.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden mit der EVN Finanzservice GmbH, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden größtenteils im Rahmen von Veranlagungsverträgen mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN Finanzservice GmbH angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2015/16 betrug 25.209,35 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG und der EVN Finanzservice GmbH, an denen mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die mit der EVN Finanzservice GmbH abgeschlossene Cash-Pool-Vereinbarung dient der kurzfristigen Liquiditätsplanung und verursachte im Geschäftsjahr 2015/16 einen Zinsaufwand in Höhe von 40,27 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2015/16 betrug 102.806,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Im September 2014 wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde eine Steuerumlage in Höhe von 45.506,80 Euro verbucht.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Siehe dazu die Ausführungen zum Aufsichtsrat auf Seite 6.
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde der Burgenland Holding AG keine Geschäftstransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von einem Organmitglied gemeldet.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Verbesserungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Vorstandsmandat verlängert. Trotz der gebotenen Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz sind keine Bewerbungen weiblicher Kandidaten eingegangen. Bei der Nachbesetzung von zwei Aufsichtsratsmandaten wurde – unabhängig vom Geschlecht – auf die bestmögliche Besetzung geachtet.
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen. Im September des Geschäftsjahres 2015/16 wurde ein zweiter ständiger Vertraulichkeitsbereich eingerichtet. Unterjährig bestand ein projektbezogener Vertraulichkeitsbereich. Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Es werden jährlich Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2015/16 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Den Bericht der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, Wien, über die Prüfung des Corporate Governance Berichts gemäß § 96 Abs. 2 AktG der Burgenland Holding AG, Eisenstadt, sowie über die Beachtung des Österreichischen Corporate Governance Kodex finden Sie auf www.buho.at.
Eisenstadt, am 18. November 2016
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden in 16 Windparks mit insgesamt 229 Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 516 MW jährlich rund 1.045 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2015/16 wird sich der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 0,6 % auf 1.170 GWh reduzieren. Zudem wird die Netzabsatzmenge für Strom mit 1.786 GWh um 0,5 % höher zu liegen kommen als im Geschäftsjahr 2014/15. Der Gasverkauf wird um rund 1,6 % auf 1.087 GWh unter das Vorjahresniveau sinken. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Netzabsatzmenge für Erdgas um 4,9 % auf 2.151 GWh fallen.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 305,7 Mio. Euro erwartet; dies entspricht einem Rückgang um 8,7 % im Vergleich zur Vorjahresperiode, der im Wesentlichen auf das sehr schwache Windaufkommen zurückzuführen sein wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wird 14,1 Mio. Euro betragen und wird somit einem Rückgang um 49,0 % im Vorjahresvergleich entsprechen.
Der operative Cashflow wird voraussichtlich bei 66,7 Mio. Euro liegen, wobei der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 56,3 Mio. Euro betragen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2016 beläuft sich voraussichtlich auf 880,5 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (728,2 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 82,7 % betragen wird. Das Eigenkapital inklusive unversteuerter Rücklagen wird 307,4 Mio. Euro betragen, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 34,9 % errechnet. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 48,8 %.
Im Geschäftsjahr 2016/17 wird die Verdichtung der Windparks sowie die Erweiterung der bestehenden Windparks weiter vorangetrieben:
Mit Stichtag 1. Oktober 2016 wurden die Strom- und Erdgaspreise erneut um 5 % gesenkt.
Die Umsetzung des Effizienzprojektes FIT 2020 führt u. a. zu einem Umbau der Organisationsstruktur per 1. Oktober 2016.
Für das Geschäftsjahr 2016/17 sind Investitionen in das Stromnetz von 45,6 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von 11,1 Mio. Euro und im Windkraftbereich von 5,6 Mio. Euro (Umspannwerke) geplant.
Für das Geschäftsjahr 2015/16 wird eine Dividende in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
| Energie Burgenland AG – Gruppe | 2015/16 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.170 |
| Netzabsatzmenge (Strom) | GWh | 1.786 |
| Gasverkauf | GWh | 1.087 |
| Netzabsatzmenge (Gas) | GWh | 2.151 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 305,7 |
| EGT | Mio. EUR | 14,1 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 880,5 |
| Eigenkapital 2) | Mio. EUR | 307,4 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 66,7 |
2) Eigenkapital inkl. unversteuerter Rücklagen
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2016 noch nicht vor. Die Daten basieren daher auf einer Vorschaurechnung und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2016 auf.
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben im Oktober 2014 – aufbauend auf dem Klima- und Energiepaket 2020 – einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festgelegt. Demnach ist die Europäische Union bestrebt, bis zum Jahr 2030 die folgenden drei Hauptziele zu erreichen:
Diese Vorgaben sollen die längerfristigen Zielsetzungen für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, des Energiefahrplans 2050 und des Verkehrsweißbuchs erfüllen. Damit folgt die europäische Klimapolitik den globalen Zielsetzungen, die im Rahmen der UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris beschlossen wurden.
Mit Beschluss der Europäischen Kommission wurden die Versteigerung von 900 Mio. CO2-Emissionszertifikaten in die Jahre 2019 und 2020 verschoben ("Backloading") und eine Verknappung der Zertifikate ab dem Jahr 2019 festgelegt, die über eine Marktstabilitätsreserve gesteuert werden soll. Dieser Mechanismus soll dem Markt je nach konjunktureller Lage Emissionszertifikate entziehen oder zuführen. In der letzten Handelsperiode (2021–2030) wird die Anzahl an Zertifikaten jährlich um jeweils 2,2 % reduziert.
Für Ende 2017 wird die Vorlage des so genannten "Winterpakets" zum Strommarktdesign erwartet. Mit den darin enthaltenen neuen gesetzlichen Vorgaben will die EU-Kommission unter anderem die marktorientierte Implementierung von erneuerbarer Erzeugung sowie die für die Versorgungssicherheit erforderliche Bereitstellung von ausreichenden Erzeugungskapazitäten gewährleisten.
Sowohl die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wie auch die deutsche Bundesnetzagentur treten aktuell für Maßnahmen ein, die mittelfristig zu einer Teilung der seit 2002 zwischen Deutschland und Österreich bestehenden gemeinsamen Strompreiszone führen würden. Von österreichischer Seite – insbesondere von Oesterreichs Energie und dem österreichischen Stromregulator – werden derartige Bestrebungen unter anderem mit Verweis auf das Ziel eines integrierten EU-Energiebinnenmarkts sowie der weiterhin bestehenden innerdeutschen Netzengpässe abgelehnt. Ungeachtet des aus heutiger Sicht unklaren Ausgangs der zu diesem Thema aktuell laufenden Verhandlungen zwischen ACER und dem Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) ist davon auszugehen, dass die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2016/17 von keinen Änderungen der deutsch-österreichischen Strompreiszone unmittelbar betroffen sein wird. Spätere Auswirkungen sind aus heutiger Sicht noch nicht absehbar.
Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Energiestrategie für die Zeit bis 2030 zu definieren. Das angestrebte Energiesystem soll effizient, leistbar und sozial verträglich sein. Als übergeordnete Ziele wurden die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine intakte Umwelt definiert. Das Beteiligungsunternehmen Energie Burgenland AG unterstützt diese Ziele und trägt mit seinem auf den Heimmarkt Burgenland fokussierten Investitionsprogramm zu ihrer Umsetzung bei. Im Frühjahr 2016 hat die österreichische Bundesregierung ein Grünbuch als Grundlage für eine informierte und faktenbasierte Diskussion über eine integrierte Energieund Klimastrategie zur Konsultation vorgelegt. Dabei hat die Bundesregierung neben den Zielen bis 2030 auch langfristige Perspektiven bis 2050 im Blick. Auf Basis der nunmehr abgeschlossenen Konsultationen soll im Lauf des ersten Halbjahres 2017 ein Weißbuch erarbeitet werden.
In Österreich begannen für Erdgas am 1. Jänner 2013 und für Strom am 1. Jänner 2014 neue Regulierungsperioden. Beide Perioden laufen über fünf Jahre. Demnach wird im Herbst 2017 die neue, ab 1. Jänner 2018 geltende Regulierungsmethodik für die Erdgas-Verteilnetze fixiert werden. Wesentliche Parameter des angewendeten Regulierungsmodells sind neben dem gewichteten Kapitalkostensatz die Produktivitätsfaktoren, die generell für alle Unternehmen und zusätzlich individuell pro Unternehmen festgesetzt werden. Sie bilden die für das jeweilige Unternehmen individuell geltende Kostensenkungsvorgabe. Die Netzgesellschaft des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG wird vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Effizienz sehr positiv bewertet.
Die internationale Konjunktur belebt sich seit Mitte des Jahres 2015 nur zögerlich. Belastend wirken Unsicherheiten, darunter etwa die Entscheidung der Briten für den Austritt aus der Europäischen Union, protektionistische Tendenzen und geopolitische Risiken.
Trotz der weiterhin bestehenden strukturellen Probleme zeigen sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Stabilisierung der Wirtschaftslage in den Schwellenländern. Diese profitieren von den gestiegenen Rohstoffpreisen und der konjunkturellen Festigung in China.
Die Prognosen für die US-Wirtschaft wurden hingegen zuletzt etwas nach unten revidiert, damit fällt das erwartete BIP-Wachstum auch hinter jenes der Europäischen Union zurück. Die Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in der EU liegen zwischen 1,7 % und 1,8 % für 2016 und zwischen 1,4 % und 1,6 % für das Jahr 2017.
Die konjunkturelle Entwicklung Österreichs im Jahr 2016 kann bislang als moderat bezeichnet werden – ein Trend, der sich nach den zuletzt veröffentlichten Vorlaufindikatoren auch fortsetzen dürfte. Die zaghafte Belebung der Wirtschaft ist dabei weiterhin von der Inlandsnachfrage getragen. Das Wachstum des privaten Konsums scheint sich etwas schwächer zu entwickeln, als zu Jahresbeginn erhofft, dennoch erwarten die Wirtschaftsforscher weiterhin positive Impulse durch die Bauwirtschaft, die ihre Krise überwunden haben dürfte, und der Bruttoanlageinvestitionen, die heuer das stärkste Wachstum seit 2011 verzeichnen sollten. Dies müsste dazu führen, dass Österreich der konjunkturelle Anschluss an den EU-Durchschnitt gelingt: Für das laufende Jahr 2016 wird mit einem Wachstum zwischen 1,5 % und 1,7 % gerechnet. Ein etwas niedrigerer Wert von 1,3 % bis 1,5 % wird für 2017 erwartet; er korrespondiert allerdings mit der ebenfalls leicht reduzierten Prognose für die gesamte Europäische Union.
Die energiewirtschaftliche Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Im Bereich der Haushaltskunden sind dies vor allem die Wetterbedingungen, die für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, während die Nachfrage der Industriekunden vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Die Durchschnittstemperaturen zeigten sich in den für die Energie Burgenland AG relevanten Märkten im Berichtszeitraum überaus mild. Besonders die Wintermonate waren deutlich wärmer als üblich. In Österreich lag die Heizgradsumme wie schon im Vorjahr unter dem langjährigen Mittelwert.
Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent lag im Geschäftsjahr 2015/16 vor allem aufgrund des weltweit vorherrschenden Überangebots mit 38,0 Euro pro Barrel um 27,9 % unter dem Niveau des Vorjahres. Auch der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas nahm im Periodenvergleich um 32,5 % auf 14,4 Euro pro MWh ab, nicht zuletzt hervorgerufen durch die höheren Temperaturen im Berichtszeitraum, die die Nachfrage auf den Spotmärkten dämpften. Der Preis für Kohle wiederum ging vor allem aufgrund der in China schwächeren Nachfrage um 14,4 % auf 46,2 Euro pro Tonne zurück. Nach einem starken Anstieg der Preise für CO2-Emissionszertifikate im ersten Quartal 2015/16 auf 8,4 Euro je Tonne war danach ein Rückgang auf 6,1 Euro je Tonne zum Ende des Geschäftsjahres zu verzeichnen.
Auch der Rückgang der Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom setzte sich im Berichtszeitraum fort. Ausschlaggebend dafür waren der weitere Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich und Deutschland sowie die niedrigen Preise für Primärenergieträger und CO2-Emissionszertifikate. Gegen Ende des Geschäftsjahres stiegen die Strom-Forwardpreise sowie die Preise für Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate aufgrund des temporären Stillstands von Produktionskapazitäten in Frankreich an. Im Schnitt sanken die Terminpreise für Grundlaststrom im Berichtszeitraum um 12,8 % auf 30,4 Euro pro MWh, jene für Spitzenlaststrom um 13,0 % auf 38,2 Euro pro MWh. Die Spotmarktpreise für Grundlaststrom gingen um 13,2 % auf 27,8 Euro pro MWh zurück, jene für Spitzenlaststrom reduzierten sich um 14,2 % auf 34,2 Euro pro MWh.
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt.
Insgesamt sind der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in Höhe von 9,7 Mio. Euro (2014/15: 8,4 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,37 Mio. Euro (Vorjahr: 0,09 Mio. Euro) vereinnahmt.
Trotz eines im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr: 0,03 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/16 eine Dividende in der Höhe von 3,15 Euro pro Aktie (Vorjahr: 2,75 Euro pro Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 9,45 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2015/16 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 79,8 Mio. Euro um 1,7 % über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2016 beträgt 99,98 %.
| Burgenland Holding AG – Kennzahlen | 2015/16 | 2014/15 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | Mio. EUR | 9,5 | 8,2 | 15,9 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 9,7 | 8,4 | 15,5 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 9,5 | 8,3 | 14,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 79,8 | 78,5 | 1,7 |
| Anlagevermögen | Mio. EUR | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | Mio. EUR | 8,4 | 7,1 | 18,3 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 79,7 | 78,5 | 1,5 |
| Fremdkapital | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 | – |
holding GmbH abgeschlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at.
| TEUR | 2015/16 | 2014/15 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
EGT + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
9.487 | 8.243 | 1.244 | 15,1 |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2015/16 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2015/16 | 2014/15 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | EGT/durchschnittliches Eigenkapital | 12,0 % | 10,5 % | 1,5 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
12,0 % | 10,5 % | 1,5 |
| TEUR | 2015/16 | 2014/15 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
8.412 | 7.128 | 1.284 | 18,0 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,98 | 99,99 % | –0,01 | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2016 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr verbesserten Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| 2015/16 | 2014/15 | Veränderung | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | ||
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 9.422 | 8.231 | 1.191 | 14,5 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –8.250 | –8.100 | –150 | –1,9 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 1.172 | 131 | 1.041 | – |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand aus dem Konzern-Cash-Pooling und eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns.)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 9,5 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 9,4 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungs-
unternehmen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle.
Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet. Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrages in ein Revisionssystem eingebunden.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesenen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2015/16 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2015/16 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2016/17 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet.
Eisenstadt, am 18. November 2016 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2015)
| 30.09.2016 EUR |
30.09.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | ||
| Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 71.325.280,80 | 71.325 |
| 71.325.280,80 | 71.325 | |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.392.282,60 | 7.125 |
| 2. Sonstige Forderungen | 14.431,93 | 4 |
| 8.406.714,53 | 7.129 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
17.686,61 | 10 |
| 8.424.401,14 | 7.140 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4.726,75 | 5 |
| Summe Aktiva | 79.754.408,69 | 78.470 |
| Umlaufvermögen |
| 30.09.2016 EUR |
30.09.2015 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||
| I. | Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 |
| II. | Kapitalrücklagen | ||
| gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | |
| III. | Gewinnrücklagen | ||
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.802.000,00 | 4.722 | |
| IV. | Bilanzgewinn | 9.453.250,96 | 8.251 |
| davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 588,27 | 4 | |
| 79.741.624,29 | 78.459 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 12.570,66 | 11 | |
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 213,74 | 0 | |
| Summe Passiva | 79.754.408,69 | 78.470 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2014 – 30. September 2015)
| 2015/16 EUR |
2014/15 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 164,47 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern | –844,70 | –1 | |
| b) Übrige | –215.135,65 | –206 | |
| –215.980,35 | –207 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –215.815,88 | –207 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 9.677.800,00 | 8.422 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 25.212,04 | 28 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 25.209,35; (Vorjahr: TEUR 28) | |||
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –40,27 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 40,27; (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 7. | Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) | 9.702.971,77 | 8.450 |
| 8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) | 9.487.155,89 | 8.243 |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 45.506,80 | 84 |
| 10. | Jahresüberschuss | 9.532.662,69 | 8.327 |
| 11. | Dotierung von Gewinnrücklagen | –80.000,00 | –80 |
| 12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 588,27 | 4 |
| 13. | Bilanzgewinn | 9.453.250,96 | 8.251 |
| EUR | Anschaffungswert 01.10.2015 |
Zugang | Abgang | Umbuchung | |
|---|---|---|---|---|---|
| I. | Finanzanlagen | ||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf.
Gemäß § 221 Abs. 3 UGB handelt es sich bei der Burgenland Holding AG um eine große Kapitalgesellschaft.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet
bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von dauernden Wertminderungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren bisher nicht erforderlich.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungswert 30.09.2016 |
Wertberichtigung 30.09.2016 |
Restbuchwert 30.09.2016 |
Restbuchwert 30.09.2015 |
Abschreibung 2015/16 |
|---|---|---|---|---|
| 70.217.803,48 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 | 0,00 |
| 1.107.477,32 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 | 0,00 |
| 71.325.280,80 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 | 0,00 |
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.
| Name und Sitz | Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 | 320.959,1 | 20.171,6 | 30.09.2015 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) |
0,99 | 370.175,6 | 27.975,8 | 31.12.2015 |
| Aufgliederung (Angaben zum Vorjahr in Klammern) TEUR |
laut Bilanz | davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
davon wechselmäßig verbrieft |
Pauschalwert berichtigung |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegenüber | 8.392,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| verbundenen Unternehmen | (7.124,9) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Sonstige Forderungen und | 14,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Vermögensgegenstände | (4,4) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
| Gesamt laufendes Jahr | 8.406,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt Vorjahr | (7.129,3) | (0,0) | (0,0) | (0,0) |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN Finanzservice GmbH als auch aus der Forderung auf Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.726,75 Euro (Vorjahr: 4,9 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Bezeichnung | Stand per | Stand per | |
|---|---|---|---|
| TEUR | 30.09.2016 | 30.09.2015 | |
| Aufsichtsratsvergütungen | 9,1 | 7,4 | |
| Prüfung und Rechtsberatung | 3,4 | 3,4 |
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 102.806,00 Euro (Vorjahr: 101,6 Tsd. Euro).
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe von 9.310.000,00 Euro (Vorjahr: 8.330,0 Tsd. Euro) ausgewiesen. Von der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2015 eine Ausschüttung in Höhe von 367.800,00 Euro (Vorjahr: 92,0 Tsd. Euro).
Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 45.506,80 Euro (Vorjahr: 84,2 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Leopold Buchmayer Dipl.-Ing. Marc Hall (bis 18. März 2016) Mag. Dr. Martin Krajcsir (ab 18. März 2016) Mag. Johannes Lang Dipl.-Ing. Werner Perz (bis 18. März 2016) Dipl.-Ing. Georg Reitter Mag. Jörg Sollfelner (ab 18. März 2016) MMag. Ute Teufelberger
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 13,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 11,8 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG und gehört als verbundenes Unternehmen gemäß § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der EVN AG, Maria Enzersdorf. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft (FN 72000h) ist beim Landesgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 240 Z 9 UGB.
Im Zusammenhang mit den auf das Berichtsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird aufgrund der Miteinbeziehung in den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, wie in den vorangegangenen Jahren die Schutzklausel gemäß § 237 Z 14 UGB in Anspruch genommen.
Eisenstadt, am 18. November 2016 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2016, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing – ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2016 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen.
Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.
Wien, am 18. November 2016
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in fünf Plenarsitzungen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2015/16 zweimal getagt. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr einen Umlaufbeschluss gefasst.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft, informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäfts jahr 2015/16 waren die Genehmigung des Budgets 2016/17, die Billigung des Jahresabschlusses sowie die Beschlussfassungen für die Hauptversammlung der Gesellschaft. Weiters hat der Aufsichtsrat das Stimmverhalten der Gesellschaft in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG sowie die Veranlagung der Dividende festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2016 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses gemäß § 96 AktG den Corporate Governance Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee vom Juni 2011 geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2015 für die Burgenland Holding AG ab dem Geschäftsjahr 2015/16 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.
In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen eingehalten, die im Corporate Governance Bericht entsprechend dargestellt werden.
Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Diese erfolgte anhand eines ausführlichen Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/16 vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2016 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG in der Fassung des Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes 2016 über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung berichtet.
Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2016 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2016 gemäß § 96 Abs 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2015/16 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 7. Dezember 2016 Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Die internationalen Aktienmärkte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2015/16 mehrheitlich positiv. Nach Rückgängen Anfang 2016 und einem Anstieg der Volatilität, gepaart mit kurzfristigen Kursverlusten aufgrund des Referendums über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gegen Ende Juni, konnten die wichtigsten Aktienmärkte vor allem im dritten Quartal 2016 zulegen. Dies gilt sowohl für den amerikanischen Leitindex Dow Jones, der von Oktober 2015 bis September 2016 um 12,4 % zulegte, als auch für den deutschen Leitindex DAX, der im selben Zeitraum einen Anstieg von 8,8 % verzeichnete. Der Wiener Leitindex ATX gewann im Berichtszeitraum insgesamt 7,9 % an Wert. Dagegen erzielte der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities lediglich einen Kursanstieg um 1,2 %.
Die Aktie der Burgenland Holding AG verzeichnete mit einem Schlusskurs von 55,99 Euro einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 9,8 %. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 18 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,24 Mio. Euro. Die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) per 30. September 2016 lag bei 0,20 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 30. September 2016 168 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2015/16 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 17. März 2017 eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2015/16 | 2014/15 | 2013/14 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 18 | 24 | 30 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,24 | 0,30 | 0,32 |
| Höchstkurs | EUR | 60,00 | 60,00 | 49,80 |
| Tiefstkurs | EUR | 47,81 | 44,51 | 37,01 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 55,99 | 51,01 | 45,00 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 168 | 153 | 135 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,20 | 0,19 | 0,17 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 3,151) | 2,75 | 2,70 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung.
% BWP Bystrický Wind Power s.r.o. (Bratislava, Slowakei)
% Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn von 9.453.250,96 Euro eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro pro Aktie, das sind 9.450.000,00 Euro, auszuschütten und den restlichen Gewinn von 3.250,96 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 18. November 2016 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Ergebnis 1. Quartal 2016/17 | 07.02.2017 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 17.03.2017 |
| Ex-Dividendentag | 23.03.2017 |
| Record-Date Dividende | 24.03.2017 |
| Dividendenzahltag | 30.03.2017 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2016/17 | 24.05.2017 |
| Ergebnis 1.– 3. Quartal 2016/17 | 08.08.2017 |
| Jahresergebnis 2016/17 | 14.12.2017 |
1) Vorläufig.
| Grundkapital | 21,81 Mio. Euro |
|---|---|
| Stückelung | 3 Mio. Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2016.
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Redaktionsschluss: 7. Dezember 2016 Veröffentlichung: 15. Dezember 2016
Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
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