Prospectus • Jan 2, 2017
Prospectus
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BB Step Up Nachrang Anleihe 2017-2029
begeben unter dem
Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2016/17 vom 29. Juni 2016.
Dieser Prospekt ist bis zum 28.6.2017 g¸ltig. Danach wird der Emittent voraussichtlich einen neuen aktualisierten und von der FMA gebilligten Prospekt auf der Website des Emittenten unter https://www.bank-bgld.at/de/bank-burgenland/investorrelations/basisprospekt verˆffentlichen.
Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw. das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. Wenn Bestimmungen des Konditionenblatts nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten diese als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.
Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.
| W‰hrung: | EUR |
|---|---|
| Gesamtnominale: | 3.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu 5.000.000,00 |
| St¸ckelung/St¸ckelungen: | 1.000,00 |
| ISIN: | AT0000A1QCN3 |
| Zeichnungsfrist | 04.01.2017 bis 31.01.2017 |
|---|---|
| Der Emittent beh‰lt sich vor, die Zeichnungsfrist nach seinem Ermessen zu verl‰ngern oder zu verk¸rzen |
|
| Form | Daueremission |
| Angebotsform: | ˆffentliches Angebot mit verpflichtendem KMG-Prospekt |
Form
Sammelurkunde(n) ver‰nderbar
OeKB CSD GmbH
Nachrang-Schuldverschreibungen
| Preisfestsetzung | |
|---|---|
| Erst-Ausgabepreis: | 100% je Nominale |
| Weitere Ausgabepreise: | Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit von der Marktlage festgesetzt |
| Valutatag(e) | |
| Valutatag(e): | Erstvaluta 01.02.2017 |
| Weitere Valutatage: | An allen weiteren Bankarbeitstagen |
| VERZINSUNG (ß 5) | |
| Allgemein | |
| Verzinsungsbeginn: | 01.02.2017 |
| Verzinsungsende: | 31.01.2029 |
| Zinszahlung: | im Nachhinein |
| Zinstermine: | 01.02. |
|---|---|
| Erster Zinstermin: | 01.02.2018 |
| Zinsperiode(n): | ganzj‰hrig |
| Bankarbeitstag-Definition: | Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsterminen | Following Business Day Convention |
| Anpassung von Zinsperioden: | unadjusted |
| Zinstagequotient: | actual/actual (ICMA) |
Zinssatz/Zinss‰tze: 1,5% p.a. von einschliefllich 01.02.17 bis 01.02.18 (ausschliefllich) 1,5% p.a. von einschliefllich 01.02.18 bis 01.02.19 (ausschliefllich) 2,0% p.a. von einschliefllich 01.02.19 bis 01.02.20 (ausschliefllich) 2,0% p.a. von einschliefllich 01.02.20 bis 01.02.21 (ausschliefllich) 2,5% p.a. von einschliefllich 01.02.21 bis 01.02.22 (ausschliefllich) 2,5% p.a. von einschliefllich 01.02.22 bis 01.02.23 (ausschliefllich) 3,0% p.a. von einschliefllich 01.02.23 bis 01.02.24 (ausschliefllich) 3,0% p.a. von einschliefllich 01.02.24 bis 01.02.25 (ausschliefllich) 4,0% p.a. von einschliefllich 01.02.25 bis 01.02.26 (ausschliefllich) 4,0% p.a. von einschliefllich 01.02.26 bis 01.02.27 (ausschliefllich) 5,0% p.a. von einschliefllich 01.02.27 bis 01.02.28 (ausschliefllich) 6,0% p.a. von einschliefllich 01.02.28 bis 01.02.29 (ausschliefllich)
Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-
mˆglichkeiten: Tag, an dem die relevanten Systeme des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (ÑTARGET 2ì) arbeiten.
Tilgung, F‰lligkeitstermin: 01.02.2029
R¸ckzahlungsbetrag: R¸ckzahlung zur G‰nze bzw. zum Nominale
K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen
| R¸ckzahlung: | Emittent zur G‰nze |
|---|---|
| K¸ndigungsfrist | 20 Bankarbeitstage |
| R¸ckzahlungstermin(e): | Zu jedem Zinstermin |
| Tilgungsbetrag/-betr‰ge: | Zum Nominale |
| Auszahlung von St¸ckzinsen: | Nein |
| Bekanntmachung: | Website des Emittenten |
| B÷RSEZULASSUNG (ß 7) | |
| F¸r diese Emission wird beantragt: | Es wird keine Zulassung beantragt |
| BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES | |
| Angebotsverfahren: | Direktvertrieb durch den Emittenten |
| Angebotskonditionen: | Gesamtnominale Ä 3.000.000,00 Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä 5.000.000,00 Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden St¸ckelung: Ä 1.000,00 Beginn der Zeichnungsfrist: 04.01.17 vorbehaltlich einer ƒnderung der Zeichnungsfrist im Ermessen des Emittenten |
| Platzierungsgarantie | nein |
| Emissions¸bernahmevertrag | nein |
Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:
Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde bzw. der Emittent die Emission auf Ä 5.000.000,00 aufstocken kann).
Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: 3,083% bei Tilgung zum Nennwert
Mindestzeichnungsbetrag Ä 1.000,00
Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen (einschliefllich widerstreitender) Interessen: Das Interesse des Emittenten an dieser Emission besteht darin, dies am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung sowie der Aufnahme von als Erg‰nzungskapital anrechenbaren Eigenmitteln zu platzieren. Der Emittent erstellt diese Emission ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen. Bedienung und Lieferung Zahlungen und Lieferungen erfolgen ¸ber die jeweilige Depot f¸hrende Bank des Anlegers. Zinsberechnungsstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist:
nicht anwendbar
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:
Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem entsprechenden Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.
Zahlstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | ||
|---|---|---|
| A.1 Warnhinweis | · Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen st¸tzen. · Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. · Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen |
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| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes |
· Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich oder Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich oder Luxemburg haben und die zum Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw zur sp‰teren Weiterver‰uflerung oder endg¸ltigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich oder Luxemburg zu verwenden. · Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. |
| Angabe der Angebotsfrist, innerhalb derer die sp‰tere Weiterver‰uflerung oder endg¸ltige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermedi‰re erfolgen kann und f¸r die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird |
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit dieses Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
|---|---|
| Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind |
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten unter www .bank-bgld.at verˆffentlicht. |
| Hinweis f¸r Anleger |
BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ‹BER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN. |
| Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | ||
|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung des |
Gesetzliche Bezeichnung: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft |
| Emittenten | Kommerzielle Bezeichnung: Bank Burgenland |
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| B.2 | Sitz/Rechtsform, das f¸r den Emittenten geltende Recht und Land der Gr¸ndung der Gesellschaft |
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt. Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der Republik ÷sterreich, seinem Gr¸ndungsland, organisiert. Die Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht. |
| B.4b | Alle bereits bekannten Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er t‰tig ist, auswirken |
Die Bank Burgenland ist im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), f¸r die zum Bilanzstichtag am 31.12.2015 eine von der FMA als Abwicklungsbehˆrde angeordnete befristeten Stundung bestand, die per 10.04.2016 in einen behˆrdlich angeordneten Schuldenschnitt m¸ndete, in zweierlei Hinsicht betroffen. Zum einen h‰lt die Bank Burgenland zum Bilanzstichtag von der befristeten Stundung erfasste Anleihen der HETA in der Eigenveranlagung. Das Volumen dieser Anleihen bewegt sich im einstelligen Millionenbetrag. Zum anderen steht die Bank Burgenland als Mitgliedsinstitut der Pfandbriefstelle der ˆsterreichischen Landes Hypothekenbanken (nunmehr: ÑPfandbriefbank (÷sterreich) AGì) mit den anderen ˆsterreichischen Hypothekenbanken sowie deren Gew‰hrtr‰gern, somit s‰mtlichen ˆsterreichischen Bundesl‰ndern mit Ausnahme Wiens, in einem gesetzlich angeordneten Haftungsverbund (ß 2 Pfandbriefstelle-Gesetz (PfBrStG)). Mit Bescheid der FMA vom 10.4.2016 wurde im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) ein Schuldenschnitt angeordnet. Nach Diskontierung der erwarteten Cashflows ergibt sich dadurch insgesamt ein Vorsorgeerfordernis von rund 55,4 %. Unter Ber¸cksichtigung des bereits per 31.12.2014 in diesem Zusammenhang ermittelten Vorsorgeerfordernisses von rund 30,0 % erhˆht sich die Vorsorge zum Bilanzstichtag 31.12.2015 im Vergleich zum 31.12.2014 um insgesamt rd. 19,6 Mio. EUR. Einen mˆglichen Einfluss auf das laufende Gesch‰ftsjahr kˆnnte die Entwicklung des Schweizer Franken haben. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am 15. J‰nner 2015 die Bindung des Schweizer Franken (CHF) an den Euro ¸berraschend aufgegeben. Somit wird die SNB ihre seit drei Jahren ge¸bte Politik, einen Mindestkurs von CHF 1,20 je Euro zu sichern, nicht mehr fortsetzen. Im Jahr 2015 war zwar mit Blick auf die makroˆkonomische und regulatorische Situation in Ungarn eine leichte Entspannung festzustellen, jedoch brachte die Abwicklung des Devisenrettungsgesetzes einen sehr hohen administrativen und finanziellen Aufwand f¸r den Bankensektor mit sich. Als Folge der regulatorischen Maflnahmen der letzten Jahre sowie des Plans der ungarischen Regierung, den staatlichen Anteil am Bankensektor zu erhˆhen, befand sich der ungarische Finanzmarkt in einer Phase tiefgreifenden Wandels. Viele Banken sahen sich gezwungen, mit Personalabbau und Filialschlieflungen zu reagieren. Seitens der Regierung gab es erste Anzeichen, dass die harte Politik gegen¸ber dem Bankensektor etwas zur¸ckgenommen wird, etwa durch eine leichte Senkung der Bankensteuer. |
| Die Sopron Bank hat die restriktive Risikopolitik auch im Jahr 2015 fortgesetzt. Der Wertberichtigungsbedarf ist aber nicht nur aus diesem Grund, sondern auch im Zusammenhang mit der Verrechnung mit Verbrauchern bzw. Konvertierung der Devisenkredite in Forint stark zur¸ckgegangen. Die Sopron Bank erreichte konservativer R¸ckstellungspolitik f¸r Verrechnung ein positives Ergebnis, das deutlich ¸ber dem Plan liegt. Dies wurde maflgeblich von der, im Vergleich zum Plan, niedrigeren Bemessungsgrundlage f¸r die zu verrechnenden hˆheren Margenr¸ckverg¸tung beeinflusst, wodurch ergebnism‰flig positive Effekte st‰rker zum Tragen regulatorischen Kapitalanfordernisse werden somit weiterhin erf¸llt. |
insgesamt Rechtsrisiken gekommen |
trotz aus der Kreditf‰lle und sind. Die |
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|---|---|---|---|---|
| B. 5 | Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. |
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. Diese umfasst im Wesentlichen den Emittenten, die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, die Br¸ll Kallmus Bank AG sowie seit Ende Juni 2015 zu 85,1% das Bankhaus Schelhammer & Schattera AG . Weiters noch die Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie die BB LEASING GmbH. |
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| B.9 | Gewinnprognosen oder |
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine | ||
| B.10 | Gewinnsch‰tzungen Art etwaiger Beschr‰nkungen im Best‰tigungsvermerk der historischen Finanzinformationen |
Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab. Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine Beschr‰nkungen |
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| B.12 | Ausgew‰hlte historische Finanzinformationen |
Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO BANK BURGENLAND |
Aktiengesellschaft: | |
| Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2015 der HYPO-BANK AKTIENGESELLSCHAFT Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2015 |
BURGENLAND | ||
|---|---|---|---|
| Ausblick | Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2015 der HYPO-BANK AKTIENGESELLSCHAFT. Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die von Basel III ge‰nderte Darstellung im Financial Reporting Framework (FINREP). Seit dem 31. Dezember 2015, dem Tag des letzten gepr¸ften Konzernabschlusses, hat es keine wesentlichen Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. Die FMA hat am 01.03.2015 als ˆsterreichische Abwicklungsbehˆrde gem‰fl ÑBundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Bankenì (BaSAG) per Bescheid die Abwicklung der RESOLUTION AG (HETA) gem‰fl dem neuen Abwicklungsregime f¸r Banken eingeleitet. Als erste Maflnahme hat sie |
HETA | BURGENLAND negativen ASSET europ‰ischen |
eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der
| HETA gegen¸ber den Gl‰ubigern gem‰fl BaSAG verh‰ngt (HETA Moratorium). |
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|---|---|---|
| ‹ber die Pfandbriefstelle sind per 01.03.2015 vom HETA-Moratorium erfasste Anleihen mit einem Nominale von rd. 1,2 Mrd. EUR emittiert, f¸r die die ˆsterreichischen Hypothekenbanken sowie deren Gew‰hrtr‰ger gem‰fl ß 2 PfBrStG haften. |
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| Die FMA hat mit ihrem Schreiben vom 12. J‰nner 2016 ein weiteres Mal eine Empfehlung der Europ‰ischen Zentralbank zum Umgang mit Forderungen gegen¸ber der HETA Asset Resolution AG bekanntgegeben, in dem eine Wertberichtigung im Ausmafl von 50 % bzw mindestens 95 % f¸r nicht garantierte nachrangige Verbindlichkeiten als angemessen gesehen wird. |
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| Bei der Hˆhe der Vorsorgen hat die Bank Burgenland ñ abweichend zu der von der EZB empfohlenen Wertberichtigung ñ auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ˆffentlich verf¸gbaren Informationen und unter Ber¸cksichtigung der Haftung vom Land K‰rnten eine entsprechende Recovery Rate von 60,8% ermittelt. |
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| Die Bank Burgenland hat sowohl f¸r die in der Eigenveranlagung gehaltenen HETA-Anleihen als auch im Zusammenhang mit der Haftungssituation aus ß 2 PfBrStG im Jahresabschluss 2015 auf Grund der Berechnung die Vorsorgen um 7,1 Mio. EUR (24,7 Mio. EUR) im auflerordentlichen Aufwand erhˆht. |
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| Die Bank Burgenland hat bez¸glich der vom HETA-Moratorium erfassten Anleihen der Pfandbriefstelle auch den gem‰fl ß 2 PfBrStG auf das Land Burgenland entfallenden Anteil (per 31.12.2015 im Ausmafl von 77,4 Mio. EUR) liquidit‰tsm‰flig vorfinanziert, wobei hier eine Forderung gegen das Land Burgenland besteht, die derzeit vom Land Burgenland bestritten wird. Die Bank Burgenland steht auf Basis der vorliegenden Rechtsgutachten auf dem Standpunkt, dass der Anspruch der Bank Burgenland zu Recht besteht. Erg‰nzend wird darauf hingewiesen, dass das Risiko des Ausfalls von der Gemeinschaft der Solidarschuldner der Pfandbriefstelle getragen wird. |
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| Signifikante ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition |
F¸r die Bank Burgenland bestehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 Unsicherheiten in Bezug auf die Eindringlichkeit mˆglicher Anspr¸che gegen¸ber der HETA und dem Land K‰rnten als Ausfallsb¸rge. Konkretisierungen sind erst f¸r die Zukunft zu erwarten. |
|
| Aus Sicht des Emittenten ergibt sich daraus keine wesentliche negative Ver‰nderung in den in den Aussichten des Emittenten seit dem Datum der Verˆffentlichung der letzten gepr¸ften Konzernabschl¸sse. |
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| Seit dem 31. Dezember 2015 hat es keine signifikanten ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
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| B.13 | Letzte Entwicklungen | Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind. Der Vollst‰ndigkeit halber wird auf folgendes hingewiesen: |
| Die Bank Burgenland hat bez¸glich der vom HETA-Moratorium bzw. HETA-Schuldenschnitt erfassten Anleihen der Pfandbriefstelle auch den gem‰fl ß 2 PfBrStG auf das Land Burgenland entfallenden Anteil liquidit‰tsm‰flig vorfinanziert, wobei hier eine Forderung gegen das Land Burgenland besteht, die derzeit vom Land Burgenland bestritten wird. Die Bank Burgenland steht auf Basis der vorliegenden Rechtsgutachten auf dem Standpunkt, dass der Anspruch der Bank Burgenland zu Recht besteht. Erg‰nzend wird darauf hingewiesen, dass das Risiko des Ausfalls von der Gemeinschaft der Solidarschuldner der Pfandbriefstelle getragen wird. |
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|---|---|---|
| B.14 | Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe |
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND Gruppe. Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine |
| Abh‰ngigkeit innerhalb der Gruppe |
wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. |
|
| Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als |
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| B.15 | Hauptt‰tigkeit | Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre Eigent¸merrechte aus¸ben. Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengesch‰ft, das Kredit- und Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich angeboten. |
| Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in Wien und in Graz betrieben werden |
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| B16. | Hauptanteilseigner | Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. Diese kann jederzeit die ihr zustehenden Gesellschafterrechte geltend machen. |
| B.17 | Rating | Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. |
| Abschnitt C ñ Wertpapiere | ||
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, |
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.] Die Schuldverschreibungen werden ausschliefllich als Inhaberpapiere ausgegeben. Die ISIN der Schuldverschreibungen wird im Konditionenblatt angegeben. |
| einschliefllich jeder Wertpapierkennung: |
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| C.2 | W‰hrung der Wertpapieremission. |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. |
| C. 5 | Beschr‰nkungen der ‹bertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar. |
| C.8 | Beschreibung der mit den Wertpapieren |
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins- und Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9. |
| verbundenen Rechte. | Der Emittent verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen zum Tilgungstermin zum Nominale zu tilgen, sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden. |
| Beschr‰nkungen | Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin (ÑR¸ckzahlungsterminì) auflerordentlich zu k¸ndigen, wenn - (i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder (ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war; - und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr. 6 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig. Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen. |
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|---|---|---|
| einschliefllich der Rangordnung |
Die Nachrang-Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4 (Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach. Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung enthalten ist. |
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| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsf‰lligkeitstermineì |
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 01.02.2017 bis 31.01.2018 mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 01.02.2018 bis 31.01.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 01.02.2019 bis 31.01.2020 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 01.02.2020 bis 31.01.2021 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. |
| F¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 01.02.2021 bis 31.01.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 01.02.2022 bis 31.01.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebente Laufzeitperiode von 01.02.2023 bis 31.01.2024 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der achten Laufzeitperiode von 01.02.2024 bis 31.01.2025 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der neunten Laufzeitperiode von 01.02.2025 bis 31.01.2026 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zehnten Laufzeitperiode von 01.02.2026 bis 31.01.2027 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der elften Laufzeitperiode von 01.02.2027 bis 31.01.2028 werden die Schuldverschreibungen mit 5,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zwˆlften Laufzeitperiode von 01.02.2028 bis 31.01.2029 werden die Schuldverschreibungen mit 6,0% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 01.02.2029. |
|
|---|---|
| Die Zinsen sind jeweils j‰hrlich am 01.02. eines jeden Jahres (Zinstermin), zahlbar erstmals am 01.02.2018. F¸r den Fall, dass ein Zinstermin kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen Bedingungen definiert ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstags-Konvention f¸r Zinstermine verschoben. |
|
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich st¸tzt |
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst. |
| F‰lligkeitstermin und Vereinbarungen f¸r die Tilgung einschliefllich der R¸ckzahlungsverfahren |
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet mit Ablauf des 31.01.2029. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 01.02.2029 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt. |
| Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden. |
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| Rendite | Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale betr‰gt 3,083% sofern die Schuldverschreibungen nicht vor dem Ende der Laufzeit gek¸ndigt werden. |
| Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibungen |
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den Gesch‰ftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgl‰ubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament ¸bertragbaren (Teil-) Schuldverschreibungen ˆsterreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und |
| des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten F‰llen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger n‰her festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. |
||
|---|---|---|
| C.10 | Erl‰uterung wie der Wert der Anlage beeinflusst wird, falls die Schuldverschreibungen eine derivative Komponente bei der Zinszahlung aufweisen |
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente bei der Zinszahlung. |
| C.11 | Zulassung zur Bˆrsennotierung und Einf¸hrung in einen regulierten Markt oder einem gleichwertigen Markt/ Angabe des Markts, an dem die Schuldverschreibungen k¸nftig gehandelt werden |
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht gestellt. |
| Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind | ||
| D.2 | Zentrale Angaben zu den zentralen Risken, die dem Emittenten eigen sind |
· Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO BURGENLAND Gruppe ñ Jede Verschlechterung des Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen auszuwirken. · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO Banken ÷sterreich - Der Emittent haftet zur ungeteilten Hand f¸r die R¸ckzahlung von Emissionserlˆsen durch die Pfandbriefstelle. Diese Haftung kann einen nachteiligen Einfluss auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. · Marktrisiko ñ ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und fremder W‰hrungen, Preisschwankungen von G¸tern und Derivaten sowie die Ver‰nderungen in den Werten ¸bernommener Garantien kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. · Operationales Risiko ñ Menschliches Versagen, fehlerhafte Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld (ÑEvent Riskì) kˆnnen negative Auswirkungen auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. · Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des Emittenten aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften auflerhalb des HYPO Banken Sektors - Aus diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte mit der Organfunktion bei dem Emittenten ergeben. |
| · | IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel kˆnnen negative Auswirkungen auf Systeme f¸r Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung |
|
|---|---|---|
| und/oder Kundenverwaltung haben. | ||
| · | Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - Der | |
| Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Situation | ||
| bzw. das Schlagendwerden unabsehbarer und infolgedessen | ||
| nicht vermeidbarer Risiken kˆnnen negative Auswirkungen auf | ||
| die Systeme des Emittenten zur Risiko-, Identifikation und - | ||
| Steuerung haben. | ||
| · | Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder | |
| r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft |
||
| und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen | ||
| Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und |
||
| Finanzprodukten, die von dem Emittenten entwickelt und |
||
| angeboten werden. | ||
| · | Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede | |
| zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung | ||
| oder der steuerlichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der |
||
| Gewinnbesteuerung kann die Vermˆgens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. | ||
| · | Risiko der Abh‰ngigkeit vom Provisionsgesch‰ft ñ Ein |
|
| R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ |
||
| beeinflussen. | ||
| · | Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf | |
| negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der Emittent | ||
| mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur G‰nze |
||
| reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die Gesch‰fts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Risiken aufgrund der Abh‰ngigkeit von |
|
| Refinanzierungsmˆglichkeiten ñ Der Zugang zu |
||
| Refinanzierungsmˆglichkeiten kann sich gegen¸ber der |
||
| Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken oder verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die Ertrags |
||
| und Gesch‰ftslage des Emittenten haben. | ||
| · | Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im ˆsterreichischen | |
| und internationalen Bankensektor kann einen negativen Einfluss | ||
| auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten aus¸ben. | ||
| · | Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel und | |
| Wertpapierhandel kˆnnen auf Grund ung¸nstiger |
||
| Marktverh‰ltnisse oder ung¸nstiger wirtschaftlicher |
||
| · | Bedingungen sinken. Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, |
|
| dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere | ||
| Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den | ||
| Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen. | ||
| · | Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes ñ Eine |
|
| ƒnderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen |
||
| Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken. | ||
| · | Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter |
|
| Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten | ||
| resultierende zus‰tzliche Aufwand sowie hˆhere Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die |
||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von qualifizierten |
|
| F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern ñ Der Verlust von |
||
| qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen | ||
| erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und | ||
| Ertragslage des Emittenten haben. |
| · Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre |
||
|---|---|---|
| gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann. |
||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit von ausreichend vorhandenen |
||
| Eigenmitteln - Der Emittent verf¸gt im Konzern ¸ber eine | ||
| Eigenmittelquote von 17% per 31.12.2015 (Eigenmittelquote | ||
| bezogen auf das Gesamtrisiko). Es ist mˆglich, dass diese Quote f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht |
||
| ausreichend ist. | ||
| · Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des |
||
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread Risiko) | ||
| - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollst‰ndigen Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder Tilgungszahlungen, die |
||
| vom Emittenten zu erbringen sind. Je schlechter die Bonit‰t des | ||
| Emittenten ist, desto hˆher ist dieses Ausfallsrisiko. Die | ||
| Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu f¸hren, dass Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder die |
||
| Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise (Teilverlust) ausf‰llt. | ||
| · Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung |
||
| von Anleihegl‰ubigern ñ Nach Maflgabe des BaSAG besteht | ||
| das Risiko von Verlusttragung durch Umwandlung in Tier 1 oder Additional Tier 1 oder der Herabsetzung des Nennwertes |
||
| · Beteiligungsrisiko ñ Die Beteiligungserlˆse des Emittenten |
||
| kˆnnen auf Grund ung¸nstiger Marktverh‰ltnisse oder |
||
| ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. · Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das Risiko, |
||
| dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten von | ||
| Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen und | ||
| zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | ||
| · W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und |
||
| W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig | ||
| ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten nachteilig beeinflussen. |
||
| · L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in |
||
| Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich | ||
| nachteilig auf die Gesch‰ftsergebnisse des Emittenten auswirken kann. |
||
| Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind | ||
| D.3 | Zentrale Angaben zu | · Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen |
| den zentralen Risken, die den |
innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der | |
| Schuldverschreibungen | angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. · Zins‰nderungsrisiko - Das Zins‰nderungsrisiko kann zu |
|
| eigen sind | Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann | |
| dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor | ||
| ihrer F‰lligkeit verkauft werden. · Wiederveranlagungsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass |
||
| Inhaber von Schuldverschreibungen nicht in der Lage sind, | ||
| R¸ckfl¸sse aus den Schuldverschreibungen so zu |
||
| reinvestieren, dass sie damit dieselbe Rendite erzielen, die sie mit einer Veranlagung in diese Schuldverschreibung zum |
||
| Emissionszeitpunkt erwarten konnten. | ||
| · Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die |
||
| vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet |
||
| f¸hren. | ||
| · W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in |
||
| Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil nicht im Euro-Raum haben, kˆnnen sich Verluste aus W‰hrungsschwankungen ergeben. |
| · Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den |
|
|---|---|
| Ertrag negativ beeinflussen | |
| · Liquidit‰tsrisiko ñ Investoren kˆnnen ihre Angebotenen |
|
| Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs | |
| verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider Handelsmarkt daf¸r entwickelt. |
|
| · Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ |
|
| Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren | |
| Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen | |
| Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. |
|
| · Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die |
|
| Investoren ñ Falls der Investor die Wertpapiere vor deren |
|
| Endf‰lligkeit verkauft, erh‰lt er vielleicht nicht den |
|
| R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt | |
| erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis. · Marktpreisrisiko ñ Von der Wertentwicklung von |
|
| Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der | |
| Vergangenheit kann niemals auf eine gute zuk¸nftige |
|
| Wertentwicklung geschlossen werden. | |
| · Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein |
|
| Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines | |
| Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss. | |
| · Risiko betreffend Transaktionskosten/-geb¸hrenñ |
|
| Transaktionskosten/-geb¸hren kˆnnen die Ertr‰ge aus Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder |
|
| ausschalten. | |
| · Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen |
|
| das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht |
|
| ordnungsgem‰fl funktionieren. · Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ |
|
| Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert | |
| der Wertpapiere negativ beeinflussen. | |
| · Besteuerungsrisiko ñ Der Einfluss der Besteuerung eines |
|
| Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation jedes einzelnen Anlegers abh‰ngig und kann k¸nftigen |
|
| ƒnderungen unterworfen sein. | |
| · Risiko von Gesetzes‰nderungen ñ ƒnderungen der |
|
| anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der |
|
| Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die |
|
| Investoren aus¸ben. | |
| · Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des |
|
| Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ | |
| Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt |
|
| wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu | |
| einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments | |
| f¸hren kann. | |
| · Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die |
|
| R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung | |
| f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen | |
| Regelung verk¸rzt. | |
| · Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei |
|
| festverzinslichen Emissionen. | |
| · Die Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen |
|
| Einlagensicherung gedeckt - Forderungen der Anleihegl‰ubiger | |
| unter den Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt. |
| · Im Insolvenzfall besitzen Gl‰ubiger der Schuldverschreibungen keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern - Im Fall einer Insolvenz des Emittenten kommt den Anleihegl‰ubigern (mit Ausnahme der Inhaber von Pfandbriefen) keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern des Emittenten zu. · Risiken aufgrund der allf‰lligen Nachrangigkeit von Wertpapieren ñ Im Falle von Nachrang-Schuldverschreibungen werden die Forderungen im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt. Die Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen kann dazu f¸hren, dass die Anleger ihre Forderungen ganz verlieren. · Bei Nachrang-Schuldverschreibungen besteht das Risiko, dass ein R¸ckkauf durch den Emittenten gesetzlich nicht zul‰ssig ist - Nachrang-Schuldverschreibungen d¸rfen, wenn sich der Emittent hierf¸r entscheidet, nur nach Maflgabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften vom Emittenten zur¸ckgekauft werden.] |
||
|---|---|---|
| D.6 | Wichtige Informationen zu den wichtigsten Risiken, die mit derivativen Wertpapieren verbunden sind |
· Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren kˆnnen. Die Forderungen aus Nachrang-Schuldverschreibungen werden im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt. vgl D3 - Risiken aufgrund der allf‰lligen Nachrangigkeit von Wertpapieren |
| Abschnitt E ñ Angebot | ||
| E.2b | Gr¸nde f¸r das Angebot und Zweckbestimmung der Erlˆse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken liegen |
Das Angebot erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten sowie zur Aufnahme von Eigenmitteln. |
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Gesamtnominale: Ä 3.000.000,00, Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä 5.000.000,00 Ausgabepreis: 100% je Nominale, weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. St¸ckelung: Ä 1.000,00 Beginn der Zeichnungsfrist: 04.01.2017. |
| E.4 | Beschreibung aller f¸r die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Interessen |
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten |
| E.7 | Sch‰tzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine Spesen in Rechnung gestellt |
Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen, deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Die BB Step Up Nachrang Anleihe 2017-2029 mit der ISIN AT0000A1QCN3 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden in Form einer Daueremission vom 04.01.2017 bis 31.01.2017 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit zu beenden oder zu verl‰ngern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale EUR 3.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale EUR 5.000.000,00).
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.
4) Die Emission erfolgt vorrangig zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten sowie zur Aufnahme von Eigenmitteln.
5) Ein Emissions¸bernahmevertrag wird nicht abgeschlossen. Der Vertrieb erfolgt durch den Emittenten.
Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei OeKB CSD GmbH hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.
Die Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4 (Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach.
Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung enthalten ist.
1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen vom Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 01.02.2017 zahlbar (ÑErstvalutatag").
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 01.02.2017 bis 31.01.2018 mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 01.02.2018 bis 31.01.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 01.02.2019 bis 31.01.2020 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 01.02.2020 bis 31.01.2021 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 01.02.2021 bis 31.01.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 01.02.2022 bis 31.01.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebenten Laufzeitperiode von 01.02.2023 bis 31.01.2024 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der achten Laufzeitperiode von 01.02.2024 bis 31.01.2025 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der neunten Laufzeitperiode von 01.02.2025 bis 31.01.2026 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zehnten Laufzeitperiode von 01.02.2026 bis 31.01.2027 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der elften Laufzeitperiode von 01.02.2027 bis 31.01.2028 werden die Schuldverschreibungen mit 5,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zwˆlften Laufzeitperiode von 01.02.2028 bis 31.01.2029 werden die Schuldverschreibungen mit 6,0% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 01.02.2029. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).
Die Zinsen sind j‰hrlich im Nachhinein am 01.02. eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 01.02.2018 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.
Die Zinsperioden sind unadjusted.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet vorbehaltlich einer vorherigen K¸ndigung gem‰fl ß 9 mit Ablauf des 31.01.2029.
Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 01.02.2029 (ÑF‰lligkeitstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.
Die R¸ckzahlung der Schuldverschreibungen bei F‰lligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen ¸ber die Kapitalform gem‰fl ß 3 dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.
Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist
Auflerordentliche K¸ndigung: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin (ÑR¸ckzahlungsterminì) zu k¸ndigen, wenn
(i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder
(ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;
und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr 6 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.
Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.
1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Eine Einziehung kann nur unter analoger Anwendung der Bestimmungen ¸ber die K¸ndigung erfolgen.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.
2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.
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