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Burgenland Holding AG

Prospectus Jan 2, 2017

774_rns_2017-01-02_2496c97d-2d40-4cdf-bd9b-70ed295d87da.pdf

Prospectus

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KONDITIONENBLATT

  1. J‰nner 2017

BB Step Up Nachrang Anleihe 2017-2029

AT0000A1QCN3

begeben unter dem

Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2016/17 vom 29. Juni 2016.

Dieser Prospekt ist bis zum 28.6.2017 g¸ltig. Danach wird der Emittent voraussichtlich einen neuen aktualisierten und von der FMA gebilligten Prospekt auf der Website des Emittenten unter https://www.bank-bgld.at/de/bank-burgenland/investorrelations/basisprospekt verˆffentlichen.

Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw. das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. Wenn Bestimmungen des Konditionenblatts nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten diese als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.

Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.

WƒHRUNG, ST‹CKELUNG, ISIN (ß1)

W‰hrung: EUR
Gesamtnominale: 3.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu 5.000.000,00
St¸ckelung/St¸ckelungen: 1.000,00
ISIN: AT0000A1QCN3
Zeichnungsfrist 04.01.2017
bis 31.01.2017
Der Emittent beh‰lt sich vor, die
Zeichnungsfrist nach seinem Ermessen zu
verl‰ngern oder zu verk¸rzen
Form Daueremission
Angebotsform: ˆffentliches Angebot mit
verpflichtendem KMG-Prospekt

FORM, VERWAHRSTELLE (ß2)

Form

Sammelurkunde(n) ver‰nderbar

Verwahrstelle

OeKB CSD GmbH

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ß 3)

Nachrang-Schuldverschreibungen

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (ß 4)

Preisfestsetzung
Erst-Ausgabepreis: 100%
je Nominale
Weitere Ausgabepreise: Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit
von der Marktlage festgesetzt
Valutatag(e)
Valutatag(e): Erstvaluta 01.02.2017
Weitere Valutatage: An allen weiteren Bankarbeitstagen
VERZINSUNG (ß 5)
Allgemein
Verzinsungsbeginn: 01.02.2017
Verzinsungsende: 31.01.2029
Zinszahlung: im Nachhinein
Zinstermine: 01.02.
Erster Zinstermin: 01.02.2018
Zinsperiode(n): ganzj‰hrig
Bankarbeitstag-Definition: Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche
des TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsterminen Following Business Day Convention
Anpassung von Zinsperioden: unadjusted
Zinstagequotient: actual/actual (ICMA)

Zinssatz

Fix verzinste Schuldverschreibungen

Zinssatz/Zinss‰tze: 1,5% p.a. von einschliefllich 01.02.17 bis 01.02.18 (ausschliefllich) 1,5% p.a. von einschliefllich 01.02.18 bis 01.02.19 (ausschliefllich) 2,0% p.a. von einschliefllich 01.02.19 bis 01.02.20 (ausschliefllich) 2,0% p.a. von einschliefllich 01.02.20 bis 01.02.21 (ausschliefllich) 2,5% p.a. von einschliefllich 01.02.21 bis 01.02.22 (ausschliefllich) 2,5% p.a. von einschliefllich 01.02.22 bis 01.02.23 (ausschliefllich) 3,0% p.a. von einschliefllich 01.02.23 bis 01.02.24 (ausschliefllich) 3,0% p.a. von einschliefllich 01.02.24 bis 01.02.25 (ausschliefllich) 4,0% p.a. von einschliefllich 01.02.25 bis 01.02.26 (ausschliefllich) 4,0% p.a. von einschliefllich 01.02.26 bis 01.02.27 (ausschliefllich) 5,0% p.a. von einschliefllich 01.02.27 bis 01.02.28 (ausschliefllich) 6,0% p.a. von einschliefllich 01.02.28 bis 01.02.29 (ausschliefllich)

LAUFZEIT UND TILGUNG; K‹NDIGUNG (ß 6, ß 9)

Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-

mˆglichkeiten: Tag, an dem die relevanten Systeme des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (ÑTARGET 2ì) arbeiten.

Tilgung, F‰lligkeitstermin

Tilgung, F‰lligkeitstermin: 01.02.2029

R¸ckzahlungsbetrag: R¸ckzahlung zur G‰nze bzw. zum Nominale

K¸ndigung

K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

K¸ndigung bei Nachrang-Schuldverschreibungen

2. Auflerordentliche K¸ndigung [ß 9 (2)]

R¸ckzahlung: Emittent zur G‰nze
K¸ndigungsfrist 20 Bankarbeitstage
R¸ckzahlungstermin(e): Zu jedem Zinstermin
Tilgungsbetrag/-betr‰ge: Zum Nominale
Auszahlung von St¸ckzinsen: Nein
Bekanntmachung: Website des Emittenten
B÷RSEZULASSUNG (ß 7)
F¸r diese Emission wird beantragt: Es wird keine Zulassung beantragt
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES
Angebotsverfahren: Direktvertrieb durch den Emittenten
Angebotskonditionen: Gesamtnominale Ä 3.000.000,00
Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä
5.000.000,00
Ausgabepreis: 100% je Nominale;
weitere Ausgabepreise kˆnnen von
dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von
der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden
St¸ckelung: Ä 1.000,00
Beginn der Zeichnungsfrist: 04.01.17
vorbehaltlich einer ƒnderung der
Zeichnungsfrist im Ermessen des
Emittenten
Platzierungsgarantie nein
Emissions¸bernahmevertrag nein

Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde bzw. der Emittent die Emission auf Ä 5.000.000,00 aufstocken kann).

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden: 3,083% bei Tilgung zum Nennwert

Mindestzeichnungsbetrag Ä 1.000,00

Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen (einschliefllich widerstreitender) Interessen: Das Interesse des Emittenten an dieser Emission besteht darin, dies am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung sowie der Aufnahme von als Erg‰nzungskapital anrechenbaren Eigenmitteln zu platzieren. Der Emittent erstellt diese Emission ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen. Bedienung und Lieferung Zahlungen und Lieferungen erfolgen ¸ber die jeweilige Depot f¸hrende Bank des Anlegers. Zinsberechnungsstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist:

nicht anwendbar

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem entsprechenden Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.

ZAHLSTELLE (ß 11)

Zahlstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis ·
Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden
werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter
diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den
Prospekt als Ganzen st¸tzen.
·
Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben
Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften
seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des
Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.
·
Zivilrechtlich
haften
nur
diejenigen
Personen,
die
die
Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und
¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts
irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den
anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug
auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine
Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen
A.2 Zustimmung
zur Verwendung
des Prospektes
·
Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die
im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich oder Luxemburg
zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich oder Luxemburg haben und
die
zum
Emissionsgesch‰ft
oder
zum
Vertrieb
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind
(ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und
jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der
Endg¸ltigen
Bedingungen
f¸r
den
Vertrieb
bzw
zur
sp‰teren
Weiterver‰uflerung
oder
endg¸ltigen
Platzierung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich
oder Luxemburg zu verwenden.
·
Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der
f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und
s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r
wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in
keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO
BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
als
Emittent
und
Prospektersteller.
Angabe der
Angebotsfrist,
innerhalb derer die
sp‰tere
Weiterver‰uflerung
oder endg¸ltige
Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermedi‰re
erfolgen kann und
f¸r die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit
dieses
Prospektes
f¸r
das
ˆffentliche
Angebot
in
÷sterreich
und
Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu
widerrufen.
Alle sonstigen
klaren und
objektiven
Bedingungen, an
die die
Zustimmung
allenfalls
gebunden ist und
die f¸r die
Verwendung des
Prospekts relevant
sind
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant
sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen
die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden
auf der Website Emittenten unter www .bank-bgld.at verˆffentlicht.
Hinweis f¸r
Anleger
BIETET
EIN
FINANZINTERMEDIƒR
DIE
DIESEM
PROSPEKT
ZUGRUNDELIEGENDEN
SCHULDVERSCHREIBUNGEN
UND
DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM
ZEITPUNKT
DER
ANGEBOTSVORLAGE
‹BER
DIE
ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
kommerzielle
Bezeichnung
des
Gesetzliche Bezeichnung:
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Emittenten Kommerzielle Bezeichnung:
Bank Burgenland
B.2 Sitz/Rechtsform, das f¸r
den Emittenten geltende
Recht
und
Land
der
Gr¸ndung
der
Gesellschaft
Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt.
Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
Republik
÷sterreich,
seinem
Gr¸ndungsland,
organisiert.
Die
Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht.
B.4b Alle
bereits
bekannten
Trends, die sich auf den
Emittenten
und
die
Branchen,
in
denen
er
t‰tig ist, auswirken
Die Bank Burgenland ist im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der HETA
ASSET RESOLUTION AG (HETA), f¸r die zum Bilanzstichtag am
31.12.2015 eine von der FMA als Abwicklungsbehˆrde angeordnete
befristeten Stundung bestand, die per 10.04.2016 in einen behˆrdlich
angeordneten Schuldenschnitt m¸ndete, in zweierlei Hinsicht betroffen.
Zum einen h‰lt die Bank Burgenland zum Bilanzstichtag von der
befristeten
Stundung
erfasste
Anleihen
der
HETA
in
der
Eigenveranlagung. Das Volumen dieser Anleihen bewegt sich im
einstelligen Millionenbetrag. Zum anderen steht die Bank Burgenland
als Mitgliedsinstitut der Pfandbriefstelle der ˆsterreichischen Landes
Hypothekenbanken (nunmehr: ÑPfandbriefbank (÷sterreich) AGì) mit
den
anderen
ˆsterreichischen
Hypothekenbanken
sowie
deren
Gew‰hrtr‰gern, somit s‰mtlichen ˆsterreichischen Bundesl‰ndern mit
Ausnahme Wiens, in einem gesetzlich angeordneten Haftungsverbund
(ß 2 Pfandbriefstelle-Gesetz (PfBrStG)).
Mit Bescheid der FMA vom 10.4.2016 wurde
im
Hinblick auf die
Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) ein
Schuldenschnitt angeordnet.
Nach Diskontierung der erwarteten Cashflows ergibt sich dadurch
insgesamt
ein
Vorsorgeerfordernis
von
rund
55,4
%.
Unter
Ber¸cksichtigung des bereits per 31.12.2014 in diesem Zusammenhang
ermittelten Vorsorgeerfordernisses von rund 30,0 % erhˆht sich die
Vorsorge zum Bilanzstichtag 31.12.2015 im Vergleich zum 31.12.2014
um insgesamt rd. 19,6 Mio. EUR.
Einen mˆglichen Einfluss auf das laufende Gesch‰ftsjahr kˆnnte die
Entwicklung
des
Schweizer
Franken
haben.
Die
Schweizerische
Nationalbank (SNB) hat am 15. J‰nner 2015 die Bindung des
Schweizer Franken (CHF) an den Euro ¸berraschend aufgegeben.
Somit wird die SNB ihre seit drei Jahren ge¸bte Politik, einen
Mindestkurs von CHF 1,20 je Euro zu sichern, nicht mehr fortsetzen.
Im Jahr 2015 war zwar mit Blick auf die makroˆkonomische und
regulatorische
Situation
in
Ungarn
eine
leichte
Entspannung
festzustellen,
jedoch
brachte
die
Abwicklung
des
Devisenrettungsgesetzes
einen
sehr
hohen
administrativen
und
finanziellen Aufwand f¸r den Bankensektor mit sich. Als Folge der
regulatorischen Maflnahmen der letzten Jahre sowie des Plans der
ungarischen Regierung,
den staatlichen Anteil am Bankensektor zu
erhˆhen, befand sich der ungarische Finanzmarkt in einer Phase
tiefgreifenden Wandels. Viele Banken sahen sich gezwungen, mit
Personalabbau
und
Filialschlieflungen
zu
reagieren.
Seitens
der
Regierung gab es erste Anzeichen, dass die harte Politik gegen¸ber
dem
Bankensektor etwas zur¸ckgenommen wird, etwa durch eine
leichte Senkung der Bankensteuer.
Die Sopron Bank hat die restriktive Risikopolitik auch im Jahr 2015
fortgesetzt. Der Wertberichtigungsbedarf ist aber nicht nur aus diesem
Grund, sondern auch im Zusammenhang mit der Verrechnung mit
Verbrauchern bzw. Konvertierung der Devisenkredite in Forint stark
zur¸ckgegangen.
Die
Sopron
Bank
erreichte
konservativer
R¸ckstellungspolitik
f¸r
Verrechnung ein positives Ergebnis, das deutlich ¸ber dem Plan liegt.
Dies wurde maflgeblich von der, im Vergleich zum Plan, niedrigeren
Bemessungsgrundlage
f¸r
die
zu
verrechnenden
hˆheren Margenr¸ckverg¸tung beeinflusst, wodurch ergebnism‰flig
positive
Effekte
st‰rker
zum
Tragen
regulatorischen Kapitalanfordernisse werden somit weiterhin erf¸llt.
insgesamt
Rechtsrisiken
gekommen
trotz
aus
der
Kreditf‰lle
und
sind.
Die
B. 5 Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe und der Stellung
des Emittenten innerhalb
dieser Gruppe.
Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
Diese umfasst im Wesentlichen den Emittenten, die Capital Bank -
GRAWE Gruppe AG, die Br¸ll Kallmus Bank AG sowie seit Ende Juni
2015 zu 85,1% das Bankhaus Schelhammer & Schattera AG . Weiters
noch die Sopron Bank Burgenland ZRt. sowie die BB LEASING GmbH.
B.9 Gewinnprognosen
oder
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
B.10 Gewinnsch‰tzungen
Art
etwaiger
Beschr‰nkungen
im
Best‰tigungsvermerk
der
historischen
Finanzinformationen
Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab.
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine
Beschr‰nkungen
B.12 Ausgew‰hlte historische
Finanzinformationen
Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss der HYPO
BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft:
Quelle:
gepr¸fter
Konzernabschluss
2015
der
HYPO-BANK
AKTIENGESELLSCHAFT
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung f¸r das Gesch‰ftsjahr 2015
BURGENLAND
Ausblick Quelle:
gepr¸fter
Konzernabschluss
2015
der
HYPO-BANK
AKTIENGESELLSCHAFT. Die Anpassungen der Vorjahreszahlen resultieren durch die
von Basel III ge‰nderte Darstellung im Financial Reporting Framework (FINREP).
Seit dem 31. Dezember 2015, dem
Tag des letzten gepr¸ften
Konzernabschlusses,
hat
es
keine
wesentlichen
Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
Die FMA hat am 01.03.2015 als ˆsterreichische Abwicklungsbehˆrde
gem‰fl ÑBundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Bankenì
(BaSAG)
per
Bescheid
die
Abwicklung
der
RESOLUTION
AG
(HETA)
gem‰fl
dem
neuen
Abwicklungsregime f¸r Banken eingeleitet. Als erste Maflnahme hat sie
HETA BURGENLAND
negativen
ASSET
europ‰ischen

eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der

HETA gegen¸ber den Gl‰ubigern gem‰fl BaSAG verh‰ngt (HETA
Moratorium).
‹ber die Pfandbriefstelle sind per 01.03.2015 vom HETA-Moratorium
erfasste Anleihen mit einem Nominale von rd. 1,2 Mrd. EUR emittiert,
f¸r
die
die
ˆsterreichischen
Hypothekenbanken
sowie
deren
Gew‰hrtr‰ger gem‰fl ß 2 PfBrStG haften.
Die FMA hat mit ihrem Schreiben vom 12. J‰nner 2016 ein weiteres Mal
eine Empfehlung der Europ‰ischen Zentralbank zum Umgang mit
Forderungen
gegen¸ber
der
HETA
Asset
Resolution
AG
bekanntgegeben, in dem eine Wertberichtigung im Ausmafl von 50 %
bzw
mindestens
95 %
f¸r
nicht
garantierte
nachrangige
Verbindlichkeiten als angemessen gesehen wird.
Bei der Hˆhe der Vorsorgen hat die Bank Burgenland ñ abweichend zu
der von der EZB empfohlenen Wertberichtigung ñ auf Basis der zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ˆffentlich verf¸gbaren
Informationen und unter Ber¸cksichtigung der Haftung vom Land
K‰rnten eine entsprechende Recovery Rate von 60,8% ermittelt.
Die Bank Burgenland hat sowohl f¸r die in der Eigenveranlagung
gehaltenen HETA-Anleihen als auch im Zusammenhang mit der
Haftungssituation aus ß 2 PfBrStG im Jahresabschluss 2015 auf Grund
der Berechnung die Vorsorgen um 7,1 Mio. EUR (24,7 Mio. EUR) im
auflerordentlichen Aufwand erhˆht.
Die Bank Burgenland hat bez¸glich der vom HETA-Moratorium
erfassten Anleihen der Pfandbriefstelle auch den gem‰fl ß 2 PfBrStG
auf das Land Burgenland entfallenden Anteil (per 31.12.2015 im
Ausmafl von 77,4 Mio. EUR) liquidit‰tsm‰flig vorfinanziert, wobei hier
eine Forderung gegen das Land Burgenland besteht, die derzeit vom
Land Burgenland bestritten wird. Die Bank Burgenland steht auf Basis
der vorliegenden Rechtsgutachten auf dem Standpunkt, dass der
Anspruch der Bank Burgenland zu Recht besteht. Erg‰nzend wird
darauf hingewiesen, dass das Risiko des Ausfalls von der Gemeinschaft
der Solidarschuldner der Pfandbriefstelle getragen wird.
Signifikante
ƒnderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
F¸r die Bank Burgenland bestehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses
2015
Unsicherheiten
in
Bezug
auf
die
Eindringlichkeit mˆglicher Anspr¸che gegen¸ber der HETA und dem
Land K‰rnten als Ausfallsb¸rge. Konkretisierungen sind erst f¸r die
Zukunft zu erwarten.
Aus Sicht des Emittenten ergibt sich daraus keine wesentliche negative
Ver‰nderung in den in den Aussichten des Emittenten seit dem Datum
der Verˆffentlichung der letzten gepr¸ften Konzernabschl¸sse.
Seit dem 31. Dezember 2015 hat es keine signifikanten ƒnderungen in
der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
B.13 Letzte Entwicklungen Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der
Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind. Der Vollst‰ndigkeit
halber wird auf folgendes hingewiesen:
Die Bank Burgenland hat bez¸glich der vom HETA-Moratorium bzw.
HETA-Schuldenschnitt erfassten Anleihen der Pfandbriefstelle auch den
gem‰fl ß 2 PfBrStG auf das Land Burgenland entfallenden Anteil
liquidit‰tsm‰flig vorfinanziert, wobei hier eine Forderung gegen das
Land Burgenland besteht, die derzeit vom Land Burgenland bestritten
wird.
Die
Bank
Burgenland
steht
auf
Basis
der
vorliegenden
Rechtsgutachten auf dem Standpunkt, dass der Anspruch der Bank
Burgenland zu Recht besteht. Erg‰nzend wird darauf hingewiesen,
dass
das
Risiko
des
Ausfalls
von
der
Gemeinschaft
der
Solidarschuldner der Pfandbriefstelle getragen wird.
B.14 Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
Gruppe.
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
Abh‰ngigkeit
innerhalb
der Gruppe
wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige
Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als
B.15 Hauptt‰tigkeit Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre Eigent¸merrechte aus¸ben.
Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland)
ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im Osten
÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den
Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen
und
Privatkundenbereich
werden
umfassende
Bank-
und
Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengesch‰ft,
das
Kredit-
und
Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
Wien und in Graz betrieben werden
B16. Hauptanteilseigner Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. Diese kann
jederzeit die ihr zustehenden Gesellschafterrechte geltend machen.
B.17 Rating Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine
Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
Abschnitt C ñ Wertpapiere
C.1 Beschreibung
von
Art
und
Gattung
der
angebotenen
und/oder
zum
Handel
zuzulassenden
Wertpapiere,
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.]
Die Schuldverschreibungen werden ausschliefllich als Inhaberpapiere
ausgegeben.
Die
ISIN
der
Schuldverschreibungen
wird
im
Konditionenblatt angegeben.
einschliefllich
jeder
Wertpapierkennung:
C.2 W‰hrung
der
Wertpapieremission.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
C. 5 Beschr‰nkungen
der
‹bertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar.
C.8 Beschreibung der mit den
Wertpapieren
Die
Schuldverschreibungen
verbriefen
das
Recht
auf
Zins-
und
Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9.
verbundenen Rechte. Der
Emittent
verpflichtet
sich,
die
Schuldverschreibungen
zum
Tilgungstermin
zum
Nominale
zu
tilgen,
sofern
die
Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt
oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden.
Beschr‰nkungen Auflerordentliches K¸ndigungsrecht: Der Emittent ist berechtigt, die
Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung
einer K¸ndigungsfrist von 20
Bankarbeitstagen zum Nominale zum
n‰chsten
Zinstermin
(ÑR¸ckzahlungsterminì)
auflerordentlich
zu
k¸ndigen, wenn
- (i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen
‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln
oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren
w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die
FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung
stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen,
dass zum
Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die
aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder (ii) sich
die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert
und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich
ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht
vorherzusehen war;
- und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig
mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher
Qualit‰t
zu
Bedingungen
ersetzt,
die
im
Hinblick
auf
die
Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA
hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der
R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV und
die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr. 6
der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage
des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt.
Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.
Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist
unwiderruflich ausgeschlossen.
einschliefllich
der
Rangordnung
Die
Nachrang-Schuldverschreibungen
stellen
ein
Instrument
des
Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4
(Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz
des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ
Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen
Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach. Die Forderungen
aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all
jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl
ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang
Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang
zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den
Forderungen
der
Inhaber
von
Partizipationsscheinen
und
den
Forderungen
der
Inhaber
von
Instrumenten
des
zus‰tzlichen
Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und
Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im
Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in
den
jeweiligen
Bedingungen
ausdr¸cklich
eine
andere
Regelung
enthalten ist.
C.9 nominaler
Zinssatz,
Datum,
ab
dem
die
Zinsen
zahlbar
werden
und
Zinsf‰lligkeitstermineì
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und
endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.
Die
Schuldverschreibungen
werden
f¸r
die
Dauer
der
ersten
Laufzeitperiode von 01.02.2017
bis 31.01.2018
mit 1,5% p.a. vom
Nominale
verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von
01.02.2018 bis 31.01.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 1,5%
p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode
von 01.02.2019 bis 31.01.2020 werden die Schuldverschreibungen mit
2,0%
p.a.
vom
Nominale
verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
vierten
Laufzeitperiode
von
01.02.2020
bis
31.01.2021
werden
die
Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
f¸nften
Laufzeitperiode
von
01.02.2021
bis
31.01.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom
Nominale
verzinst. F¸r die Dauer
der sechsten
Laufzeitperiode von
01.02.2022 bis 31.01.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5%
p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebente Laufzeitperiode
von 01.02.2023 bis 31.01.2024 werden die Schuldverschreibungen mit
3,0%
p.a.
vom
Nominale
verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
achten
Laufzeitperiode
von
01.02.2024
bis
31.01.2025
werden
die
Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die
Dauer der neunten
Laufzeitperiode von 01.02.2025
bis 31.01.2026
werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale
verzinst. F¸r die Dauer der zehnten Laufzeitperiode von 01.02.2026 bis
31.01.2027
werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom
Nominale
verzinst. F¸r die Dauer der elften
Laufzeitperiode von
01.02.2027 bis 31.01.2028 werden die Schuldverschreibungen mit 5,0%
p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zwˆlften Laufzeitperiode
von 01.02.2028 bis 31.01.2029 werden die Schuldverschreibungen mit
6,0% p.a. vom Nominale verzinst.
Der letzte Zinstermin ist der 01.02.2029.
Die Zinsen sind jeweils j‰hrlich am 01.02. eines jeden Jahres
(Zinstermin), zahlbar erstmals am 01.02.2018. F¸r den Fall, dass ein
Zinstermin kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen Bedingungen
definiert
ist,
wird
der
Zinstermin
je
nach
Anwendung
der
im
Konditionenblatt
spezifizierten
Bankarbeitstags-Konvention
f¸r
Zinstermine verschoben.
Ist
der
Zinssatz
nicht
festgelegt
Beschreibung
des Basiswertes auf den
er sich st¸tzt
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst.
F‰lligkeitstermin
und
Vereinbarungen
f¸r
die
Tilgung einschliefllich der
R¸ckzahlungsverfahren
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und
endet mit Ablauf des 31.01.2029. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder
teilweise
zur¸ckgezahlt,
werden
die
Schuldverschreibungen
zum
Nominale am 01.02.2029 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt.
Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die
Schuldverschreibungen
erst
nach
den
Forderungen
der
nicht
nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.
Rendite Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale betr‰gt 3,083% sofern
die Schuldverschreibungen nicht vor dem Ende der Laufzeit gek¸ndigt
werden.
Name des Vertreters der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen
Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger
selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem
Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den Gesch‰ftsstunden, sowie
schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im
ordentlichen
Rechtsweg
geltend
zu
machen.
Eine
organisierte
Vertretung
der
Schuldverschreibungsgl‰ubiger
ist
seitens
des
Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur
nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der
Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder
durch
Indossament
¸bertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
ˆsterreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in
seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des
Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und
des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein
Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen,
zu
dessen
Rechtshandlungen
in
bestimmten
F‰llen
einer
kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen
vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten
der
Anleger
n‰her
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877
kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert
werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige
gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erl‰uterung wie der
Wert der Anlage
beeinflusst wird, falls die
Schuldverschreibungen
eine derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente
bei der Zinszahlung.
C.11 Zulassung zur
Bˆrsennotierung und
Einf¸hrung in einen
regulierten Markt oder
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
k¸nftig gehandelt
werden
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht gestellt.
Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben zu
den zentralen Risken,
die dem Emittenten
eigen sind
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
BURGENLAND
Gruppe
ñ
Jede
Verschlechterung
des
Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder
die
Rechte
der
Anleger
aus
den
Schuldverschreibungen
auszuwirken.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
Banken ÷sterreich - Der Emittent haftet zur ungeteilten Hand f¸r
die
R¸ckzahlung
von
Emissionserlˆsen
durch
die
Pfandbriefstelle. Diese Haftung kann einen nachteiligen Einfluss
auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
·
Marktrisiko
ñ
ƒnderungen
der
Marktpreise,
insbesondere
ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und
fremder W‰hrungen,
Preisschwankungen
von
G¸tern
und
Derivaten
sowie
die
Ver‰nderungen
in
den
Werten
¸bernommener Garantien kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
Operationales Risiko ñ
Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse,
Natur-
und
sonstige
Katastrophen,
Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld
(ÑEvent
Riskì)
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
die
Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des
Emittenten aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der
HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r
Gesellschaften auflerhalb des HYPO
Banken Sektors -
Aus
diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte
mit der Organfunktion bei dem Emittenten ergeben.
· IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
Systeme
f¸r
Kundenbeziehungen,
Buchhaltung,
Verwahrung,
Betreuung
und/oder Kundenverwaltung haben.
· Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - Der
Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Situation
bzw. das Schlagendwerden unabsehbarer und infolgedessen
nicht vermeidbarer Risiken kˆnnen negative Auswirkungen auf
die Systeme des Emittenten zur Risiko-, Identifikation und -
Steuerung haben.
· Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische
Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft
und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten, die von dem
Emittenten entwickelt und
angeboten werden.
· Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede
zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung
oder
der
steuerlichen
Verwaltungspraxis
hinsichtlich
der
Gewinnbesteuerung
kann
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen.
· Risiko
der
Abh‰ngigkeit
vom
Provisionsgesch‰ft
ñ
Ein
R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die
Gesch‰fts-, Finanz-
und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.
· Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf
negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der Emittent
mˆglicherweise
nur
zeitverzˆgert
oder
nicht
zur
G‰nze
reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiken
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
Refinanzierungsmˆglichkeiten
ñ
Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmˆglichkeiten
kann
sich
gegen¸ber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken oder
verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die Ertrags
und Gesch‰ftslage des Emittenten haben.
· Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im ˆsterreichischen
und internationalen Bankensektor kann einen negativen Einfluss
auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten aus¸ben.
· Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel und
Wertpapierhandel
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger
wirtschaftlicher
· Bedingungen sinken.
Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen.
· Risiken
aufgrund
des
regulatorischen
Umfeldes
ñ
Eine
ƒnderung
der
geltenden
rechtlichen
und
regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
· Risiken aufgrund von Basel III ñ
Der aufgrund verdichteter
Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten
resultierende
zus‰tzliche
Aufwand
sowie
hˆhere
Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
qualifizierten
F¸hrungskr‰ften
und
Mitarbeitern
ñ
Der
Verlust
von
qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
·
Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre
gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit von ausreichend vorhandenen
Eigenmitteln - Der Emittent verf¸gt im Konzern ¸ber eine
Eigenmittelquote von 17% per 31.12.2015 (Eigenmittelquote
bezogen auf das Gesamtrisiko). Es ist mˆglich, dass diese
Quote f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht
ausreichend ist.
·
Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des
Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread Risiko)
- Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollst‰ndigen
Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder Tilgungszahlungen, die
vom Emittenten zu erbringen sind. Je schlechter die Bonit‰t des
Emittenten ist, desto hˆher ist dieses Ausfallsrisiko. Die
Verwirklichung
des
Kreditrisikos
kann
dazu
f¸hren,
dass
Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder die
Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise (Teilverlust) ausf‰llt.
·
Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung
von Anleihegl‰ubigern ñ Nach Maflgabe des BaSAG besteht
das Risiko von Verlusttragung durch Umwandlung in Tier 1 oder
Additional Tier 1 oder der Herabsetzung des Nennwertes
·
Beteiligungsrisiko ñ
Die Beteiligungserlˆse des Emittenten
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
·
Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das Risiko,
dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten von
Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen und
zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht
zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und
W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig
ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten
nachteilig beeinflussen.
·
L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in
Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig
auf
die
Gesch‰ftsergebnisse
des
Emittenten
auswirken kann.
Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben zu ·
Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
den zentralen Risken,
die den
innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der
Schuldverschreibungen angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Zins‰nderungsrisiko
-
Das
Zins‰nderungsrisiko
kann
zu
eigen sind Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor
ihrer F‰lligkeit verkauft werden.
·
Wiederveranlagungsrisiko ñ
Es besteht das Risiko, dass
Inhaber von Schuldverschreibungen nicht in der Lage sind,
R¸ckfl¸sse
aus
den
Schuldverschreibungen
so
zu
reinvestieren, dass sie damit dieselbe Rendite erzielen, die sie
mit einer Veranlagung in diese Schuldverschreibung zum
Emissionszeitpunkt erwarten konnten.
·
Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die
vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet
f¸hren.
·
W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
kˆnnen
sich
Verluste
aus
W‰hrungsschwankungen ergeben.
·
Inflationsrisiko ñ
Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
·
Liquidit‰tsrisiko
ñ
Investoren
kˆnnen
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs
verkaufen,
bevor
sie
f‰llig
sind,
falls
sich
kein
liquider
Handelsmarkt daf¸r entwickelt.
·
Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ
Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren
Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen
Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ
beeinflussen.
·
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die
Investoren
ñ
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endf‰lligkeit
verkauft,
erh‰lt
er
vielleicht
nicht
den
R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis.
·
Marktpreisrisiko
ñ
Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zuk¸nftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
·
Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein
Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss.
·
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-geb¸hrenñ
Transaktionskosten/-geb¸hren
kˆnnen
die
Ertr‰ge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
·
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen
das
Risiko,
dass
die
Abwicklungssysteme
nicht
ordnungsgem‰fl funktionieren.
·
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Besteuerungsrisiko ñ
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abh‰ngig
und
kann
k¸nftigen
ƒnderungen unterworfen sein.
·
Risiko
von
Gesetzes‰nderungen
ñ
ƒnderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren aus¸ben.
·
Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ
Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt
wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu
einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments
f¸hren kann.
·
Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch
die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die
R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung
f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen
Regelung verk¸rzt.
·
Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen
ñ
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei
festverzinslichen Emissionen.
·
Die Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen
Einlagensicherung gedeckt - Forderungen der Anleihegl‰ubiger
unter
den
Schuldverschreibungen
sind
nicht
von
der
gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt.
·
Im Insolvenzfall besitzen Gl‰ubiger der Schuldverschreibungen
keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern -
Im
Fall
einer
Insolvenz
des
Emittenten
kommt
den
Anleihegl‰ubigern
(mit
Ausnahme
der
Inhaber
von
Pfandbriefen)
keine
bevorrechtete
Stellung
gegen¸ber
sonstigen Gl‰ubigern des Emittenten zu.
·
Risiken
aufgrund
der
allf‰lligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren ñ Im Falle von Nachrang-Schuldverschreibungen
werden die Forderungen im Falle der Liquidation oder der
Insolvenz des
Emittenten erst nach den Forderungen der
anderen
nicht
nachrangigen
Gl‰ubiger
befriedigt.
Die
Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen kann dazu f¸hren,
dass die Anleger ihre Forderungen ganz verlieren.
·
Bei Nachrang-Schuldverschreibungen besteht das Risiko, dass
ein R¸ckkauf durch den Emittenten gesetzlich nicht zul‰ssig ist
-
Nachrang-Schuldverschreibungen
d¸rfen, wenn sich der
Emittent
hierf¸r
entscheidet,
nur
nach
Maflgabe
der
bestehenden
gesetzlichen
Vorschriften
vom
Emittenten
zur¸ckgekauft werden.]
D.6 Wichtige Informationen
zu den wichtigsten
Risiken, die mit
derivativen
Wertpapieren
verbunden sind
·
Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie das eingesetzte
Kapital ganz oder teilweise verlieren kˆnnen. Die Forderungen
aus Nachrang-Schuldverschreibungen werden im Falle der
Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der
anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt. vgl D3 -
Risiken
aufgrund
der
allf‰lligen
Nachrangigkeit
von
Wertpapieren
Abschnitt E ñ Angebot
E.2b Gr¸nde f¸r das Angebot
und Zweckbestimmung
der Erlˆse, sofern diese
nicht in der
Gewinnerzielung und/oder
Absicherung bestimmter
Risiken liegen
Das Angebot erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des
Emittenten sowie zur Aufnahme von Eigenmitteln.
E.3 Beschreibung der
Angebotskonditionen
Gesamtnominale: Ä 3.000.000,00, Aufstockungsvolumen auf bis zu Ä
5.000.000,00 Ausgabepreis: 100% je Nominale, weitere Ausgabepreise
kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen
Marktlage festgelegt werden.
St¸ckelung: Ä 1.000,00
Beginn der Zeichnungsfrist: 04.01.2017.
E.4 Beschreibung aller f¸r die
Emission/das Angebot
wesentlichen, auch
kollidierenden Interessen
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten
E.7 Sch‰tzung der Ausgaben,
die dem Anleger vom
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Spesen in Rechnung gestellt

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen, deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

ß 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, St¸ckelung

1) Die BB Step Up Nachrang Anleihe 2017-2029 mit der ISIN AT0000A1QCN3 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden in Form einer Daueremission vom 04.01.2017 bis 31.01.2017 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit zu beenden oder zu verl‰ngern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale EUR 3.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale EUR 5.000.000,00).

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.

4) Die Emission erfolgt vorrangig zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten sowie zur Aufnahme von Eigenmitteln.

5) Ein Emissions¸bernahmevertrag wird nicht abgeschlossen. Der Vertrieb erfolgt durch den Emittenten.

ß 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei OeKB CSD GmbH hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.

ß 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen stellen ein Instrument des Erg‰nzungskapitals des Emittenten gem‰fl Teil 2, Titel 1, Kapitel 4 (Erg‰nzungskapital) der CRR dar. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten gehen die Forderungen auf das Kapital der Nachrang ñ Schuldverschreibungen den Forderungen aller nicht nachrangigen Gl‰ubiger des Emittenten vollst‰ndig im Rang nach.

Die Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen sind jedoch vorrangig zu all jenen nachrangigen Forderungen gegen des Emittenten, die gem‰fl ihren Bedingungen gegen¸ber den Forderungen aus den Nachrang-Schuldverschreibungen nachrangig sind oder ausdr¸cklich im Rang zur¸cktreten, und vorrangig zu den Forderungen der Aktion‰re, den Forderungen der Inhaber von Partizipationsscheinen und den Forderungen der Inhaber von Instrumenten des zus‰tzlichen Kernkapitals des Emittenten gem‰fl Artikel 61 i.V.m. Artikel 51(a) und Artikel 52 ff. der CRR. Die Nachrang-Schuldverschreibungen stehen im Rang den Nachrangigen Schuldverschreibungen gleich, soweit nicht in den jeweiligen Bedingungen ausdr¸cklich eine andere Regelung enthalten ist.

ß 4 Erstausgabepreis / Ausgabepreise, Erstvalutatag

1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen vom Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. 2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 01.02.2017 zahlbar (ÑErstvalutatag").

ß 5 Verzinsung

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag.

Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 01.02.2017 bis 31.01.2018 mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 01.02.2018 bis 31.01.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 1,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 01.02.2019 bis 31.01.2020 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 01.02.2020 bis 31.01.2021 werden die Schuldverschreibungen mit 2,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 01.02.2021 bis 31.01.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 01.02.2022 bis 31.01.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 2,5% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebenten Laufzeitperiode von 01.02.2023 bis 31.01.2024 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der achten Laufzeitperiode von 01.02.2024 bis 31.01.2025 werden die Schuldverschreibungen mit 3,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der neunten Laufzeitperiode von 01.02.2025 bis 31.01.2026 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zehnten Laufzeitperiode von 01.02.2026 bis 31.01.2027 werden die Schuldverschreibungen mit 4,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der elften Laufzeitperiode von 01.02.2027 bis 31.01.2028 werden die Schuldverschreibungen mit 5,0% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zwˆlften Laufzeitperiode von 01.02.2028 bis 31.01.2029 werden die Schuldverschreibungen mit 6,0% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 01.02.2029. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).

Die Zinsen sind j‰hrlich im Nachhinein am 01.02. eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 01.02.2018 zahlbar, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

Die Zinsperioden sind unadjusted.

ß 6 Laufzeit und Tilgung, F‰lligkeitstermin, R¸ckzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01.02.2017 und endet vorbehaltlich einer vorherigen K¸ndigung gem‰fl ß 9 mit Ablauf des 31.01.2029.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 01.02.2029 (ÑF‰lligkeitstermin") zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

Die R¸ckzahlung der Schuldverschreibungen bei F‰lligkeit erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen ¸ber die Kapitalform gem‰fl ß 3 dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Emittenten kˆnnen die Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gl‰ubiger befriedigt werden.

ß 7 Bˆrseeinf¸hrung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.

ß 8 Steuern

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist

ß 9 K¸ndigung

Auflerordentliche K¸ndigung: Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen mit Genehmigung der FMA unter Einhaltung einer K¸ndigungsfrist von 20 Bankarbeitstagen zum Nominale zum n‰chsten Zinstermin (ÑR¸ckzahlungsterminì) zu k¸ndigen, wenn

(i) sich die aufsichtsrechtliche Einstufung der Schuldverschreibungen ‰ndert, was wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualit‰t f¸hren w¸rde und die beiden folgenden Voraussetzungen erf¸llt sind: (x) die FMA h‰lt es f¸r ausreichend sicher, dass eine solche ƒnderung stattfindet, und (y) der Emittent hat der FMA hinreichend nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen die aufsichtsrechtliche Neueinstufung nicht vorherzusehen war; oder

(ii) sich die geltende steuerliche Behandlung der Schuldverschreibungen ‰ndert und der Emittent der FMA hinreichend nachweist, dass diese wesentlich ist und zum Zeitpunkt der Emission der Schuldverschreibungen nicht vorherzusehen war;

und der Emittent (i) die Schuldverschreibungen zuvor oder gleichzeitig mit der R¸ckzahlung durch Eigenmittelinstrumente zumindest gleicher Qualit‰t zu Bedingungen ersetzt, die im Hinblick auf die Ertragsmˆglichkeiten des Emittenten nachhaltig sind und (ii) der FMA hinreichend nachgewiesen hat, dass seine Eigenmittel nach der R¸ckzahlung die Anforderungen nach Artikel 92 Abs 1 der CRD IV (wie im Prospekt definiert) und die kombinierte Kapitalpufferanforderung im Sinne von Artikel 128 Nr 6 der CRD IV um eine Spanne ¸bertreffen, die die FMA auf der Grundlage des Artikels 104 Abs 3 der CRD IV gegebenenfalls f¸r erforderlich h‰lt. Die R¸ckzahlung erfolgt einmalig.

Die K¸ndigung seitens der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

ß 10 Verj‰hrung

Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

ß 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.

ß 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

Eine Einziehung kann nur unter analoger Anwendung der Bestimmungen ¸ber die K¸ndigung erfolgen.

ß 13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

ß 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.

2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von ß 1 Abs 1 des ˆsterreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in ÷sterreich ans‰ssig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in ÷sterreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 ¸ber die gerichtliche Zust‰ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kˆnnen zus‰tzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

ß 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.

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