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Burgenland Holding AG

Pre-Annual General Meeting Information Feb 17, 2017

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DGAP-News: Burgenland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Burgenland Holding AG: Einberufung zu der am Freitag, 17. März 2017, um
10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt,
stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG

17.02.2017 / 08:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Burgenland Holding AG
mit dem Sitz in Eisenstadt
FN 126613 x
ISIN: AT0000640552

Einberufung

zu der am Freitag, 17. März 2017, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden

  1. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des
    Vorstands und des Corporate-Governance-Berichts mit dem Bericht des
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/16 sowie des Vorschlags für
    die Verwendung des Bilanzgewinns.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.
    September 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16.

  4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
    2016/17.

  5. Wahl in den Aufsichtsrat.

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG in
Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG sind ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin ab 24.2.2017 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter www.buho.at abrufbar. Weiters sind auf
der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und für
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106
Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen
muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 24.2.2017, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen ein Prozent des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 10.3.2017, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich
an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende
Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.buho.at.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen sind an
die Gesellschaft per Post (Burgenland Holding AG, z.H. Herrn Mag. Nikolaus
Korab, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt), per Telefax (+43(0)1 8900 500 90)
oder per E-Mail ([email protected]) zu übermitteln, wobei
die Anträge, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen sind. Depotbestätigungen können auch per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000640552 im Text
angeben) übermittelt werden.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG sowie § 9 der Satzung richtet sich die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
7.3.2017, 24:00 Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin am 14.3.2017, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf
sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Depotbestätigungen sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post
(Burgenland Holding AG, z.H. Herrn Mag. Nikolaus Korab, Marktstraße 3, 7000
Eisenstadt), per Telefax (+43(0)1 8900 500 90) oder per E-Mail
([email protected]) zu übermitteln, wobei der Nachweis,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist oder können auch per
SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000640552 im Text
angeben) übermittelt werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG (§
106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen, und zwar mittels Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu
erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder
des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des
Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.buho.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.

Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden
Wege in Textform übermittelt werden: per Post (Burgenland Holding AG, z.H.
Herrn Mag. Nikolaus Korab, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt), per Telefax
(+43(0)1 8900 500 90), per E-Mail ([email protected]),
wobei die Vollmachten, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
sind. Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG können auch per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000640552 im Text
angeben) übermittelt werden.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 21.810.000,00 Euro und ist in 3.000.000 Stück auf den
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:15 Uhr.

Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc.
finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.buho.at.

Eisenstadt, im Februar 2017
Der Vorstand


17.02.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Burgenland Holding AG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Telefon: +43 2236 200 24186
Fax: +43 2236 200 84703
E-Mail: [email protected]
Internet: www.buho.at
ISIN: AT0000640552
WKN: 879095
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wien (Amtlicher
Handel / Official Market)

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544797 17.02.2017

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