Capital/Financing Update • Jun 29, 2017
Capital/Financing Update
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(1) Die HYPO-BANK BURGENLAND AG (nachstehend ÑBank Burgenlandì oder ÑEmittentinì) begibt per 03.07.2017 den BB 1,18% Fixzins Bond 2017-2025 (im Folgenden ÑBondì genannt).
(2) Der Gesamtnennbetrag des Bonds von EUR 2.500.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit um EUR 17,5 Millionen auf bis zu EUR 20 Millionen) ist unterteilt in St¸cke · Nominale EUR 100.000,- mit den Nummern 1-25.
(3) Der Bond wird zur G‰nze in einer Sammelurkunde (gem‰fl ß 24 Depotgesetz BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87) dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht.
(4) Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder Prokuristen der Bank Burgenland.
Die Laufzeit des Bonds betr‰gt 8 Jahre, sie beginnt mit 03.07.2017 und endet mit Ablauf des 02.07.2025.
(1) Der Bond wird ab dem 03.07.2017 mit 1,18 % p.a. verzinst.
(2) Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis act/act (ICMA), following unadjusted. Dies bedeutet, dass die tats‰chliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode wird durch die tats‰chliche Anzahl der Tage des jeweiligen Jahres geteilt wird. F¸r den Fall, dass der F‰lligkeitstag kein Bankarbeitstag ist, f‰llt der Zinszahlungstag auf den unmittelbar folgenden Bankarbeitstag. Die jeweilige Verzinsungsperiode wird nicht angepasst.
(3) Die Verzinsung beginnt mit dem 03.07.2017 und endet mit Ablauf des 02.07.2025. Berechnungsstelle ist der Emittent.
(4) Die Bank Burgenland verpflichtet sich, j‰hrlich im Nachhinein, jeweils am 03.07. (Kupontermin), erstmals am 03.07.2018, die Zinsen zu bezahlen.
Eine K¸ndigung ist seitens der Emittentin und seitens des Inhabers ausgeschlossen.
Der Bond ist am 03.07.2025 zum Nennwert f‰llig. Ist der 03.07.2025 kein Bankarbeitstag, so ist die Tilgungszahlung am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag (ÑFollowing Business Day Conventionì) zu leisten.
(1) Die OeKB CSD GmbH, Wien ist die Hinterlegungsstelle. Als Zahlstelle fungiert die Bank Burgenland.
(2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen sowie der f‰lligen Kuponzahlungen erfolgt zu jedem Kupontermin bzw. am F‰lligkeitstermin ¸ber die f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen depotf¸hrende Stelle.
Alle Zahlungen der Bank Burgenland erfolgen in EURO und vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben, Abz¸ge oder sonstiger Zahlungen, welche aufgrund der Gesetze, deren offizieller Auslegung sowie der Verwaltung vorgeschriebenen, geleistet oder abgezogen werden.
Der Bond lautet auf EURO.
Bankarbeitstag ist jeder Tag (aufler Samstag und Sonntag), an dem alle betroffenen Bereiche des Bankzahlungssystem TARGET2, vorbehaltlich einer vorherigen Einstellung, betriebsbereit sind und die Banken am Finanzplatz Wien geˆffnet haben.
TARGET: Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer
Anspr¸che aus f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren ab F‰lligkeit. Anspr¸che auf das Kapital verj‰hren nach zehn Jahren ab F‰lligkeit.
(1) Die Verpflichtungen aus dem Bond begr¸nden direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, haben untereinander den gleichen Rang und stehen im gleichen Rang mit allen anderen bestehenden und zuk¸nftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin.
(2) F¸r die Verzinsung und R¸ckzahlung dieses Bonds haftet die Bank Burgenland mit ihrem gesamten Vermˆgen.
Alle Bekanntmachungen, die diesen Bond betreffen, erfolgen rechtswirksam im ÑAmtsblatt zur Wiener Zeitungì oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht
Die Zulassung des Bonds zum Handel an der Wiener Bˆrse wird nicht beantragt.
F¸r das Rechtsverh‰ltnis zwischen den Gl‰ubigern und der Bank Burgenland gilt ˆsterreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der Bank Burgenland in der jeweils geltenden Fassung. F¸r etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz kein anderer zwingender Gerichtsstand ergibt.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen im ‹brigen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.
Der Bond wird per 03.07.2017 begeben und ist gem‰fl ß 3 (1) Z 9 KMG von der Prospektpflicht ausgenommen.
Anleger sollten den Bond erst nach umfassender Aufkl‰rung ¸ber die mit ihm verbundenen Risken und die rechtliche und steuerliche Situation erwerben. Die Emittentin hebt ohne Anspruch auf Vollst‰ndigkeit folgende Risiken hervor: Der Bond kann Kursschwankungen unterliegen (Kursrisiko). Es besteht zudem das Risiko, dass der Bond nicht oder nicht zum gew¸nschten Kurs vor F‰lligkeit verkauft werden kann (Liquidit‰tsrisiko). Die Erf¸llung der Verbindlichkeiten h‰ngt von der Bonit‰t der Emittentin ab (Bonit‰tsrisko).
(1) Der Emittent ¸bernimmt keine Gew‰hrleistung daf¸r, dass sich f¸r diesen Bond ein liquider Sekund‰rmarkt bildet, bilden wird oder bestehen bleibt.
(2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Bonds im Markt oder anderweitig zu kaufen oder sonst zu erwerben. Die von dem Emittenten erworbenen Bonds kˆnnen nach Wahl des Emittenten von ihm gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zur Entwertung eingereicht werden.
(3) Der Emittent ist berechtigt, in den vorliegenden Bedingungen:
(a) offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder sonstige offensichtliche Irrt¸mer, sowie
(b) widerspr¸chliche oder l¸ckenhafte Bestimmungen ohne Zustimmung der Gl‰ubiger zu ‰ndern bzw. zu erg‰nzen, wobei in den unter (b) genannten F‰llen nur solche ƒnderungen bzw. Erg‰nzungen zul‰ssig sind, die unter Ber¸cksichtigung der Interessen des Emittenten f¸r die Gl‰ubiger zumutbar sind, dh. deren finanzielle Situation nicht verschlechtern. Solche ƒnderungen bzw. Erg‰nzungen werden unverz¸glich gem‰fl ß 12 der vorliegenden Bedingungen bekannt gemacht.
HYPO Bank Burgenland AG Eisenstadt, Juni 2017
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