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Burgenland Holding AG

Prospectus Oct 4, 2017

774_rns_2017-10-04_6d513697-1756-426c-9852-55809260ad33.pdf

Prospectus

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KONDITIONENBLATT

BB Step Up Bond VII 2017-2024

AT0000A1YHB1

begeben unter dem

Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2017/18 vom 21. Juli 2017.

Dieser Prospekt ist bis zum 20.7.2018 g¸ltig. Danach wird der Emittent voraussichtlich einen neuen aktualisierten und von der FMA gebilligten Prospekt auf der Website des Emittenten unter https: //www .bank-bgld.at/de/bank-burgenland/investorrelations/basisprospekt verˆffentlichen.

Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.

Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw. das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.

Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. Wenn Bestimmungen des Konditionenblatts nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten diese als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.

Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.

WƒHRUNG, ST‹CKELUNG, ISIN (ß1)

W‰hrung: EUR
Gesamtnominale: bis zu 2.000.000,00
Aufstockungsvolumen: auf
bis zu 20.000.000,00
St¸ckelung/St¸ckelungen: 1.000,00
ISIN: AT0000A1YHB1
Zeichnung[sfrist] von 09.10.2017
bis 14.11.2017

Der Emittent beh‰lt sich vor, die Zeichnungsfrist nach seinem Ermessen zu verl‰ngern oder zu verk¸rzen

Form Daueremission

Angebotsform: ˆffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in)

FORM, VERWAHRSTELLE (ß2)

Form

Sammelurkunde(n) ver‰nderbar

Verwahrstelle

OeKB CSD GmbH

RANG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (ß 3)

Nicht nachrangige Schuldverschreibungen

PREISFESTSETZUNG, VALUTA TAG(E) (ß 4)

100
%
je
Nominale
Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit
von der Marktlage festgesetzt
Erstvaluta
15.11.2017
An allen weiteren Bankarbeitstagen
15.11.2017
14.11.2024
im Nachhinein
15.11.
Zinsperiode(n): ganzj‰hrig
Bankarbeitstag-Definition: Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche
des TARGET2 betriebsbereit sind
Anpassung von Zinsterminen Following Business Day
Convention
Anpassung von Zinsperioden: unadjusted
Zinstagequotient: actual/actual (ICMA)

Zinssatz

Fix verzinste Schuldverschreibungen

Zinssatz/Zinss‰tze: 0,50% p.a. von 15.11.2017 einschliefllich 14.11.2018 0,50% p.a. von 15.11.2018 einschliefllich 14.11.2019 0,75% p.a. von 15.11.2019 einschliefllich 14.11.2020 0,75% p.a. von 15.11.2020 einschliefllich 14.11.2021 1,00% p.a. von 15.11.2021 einschliefllich 14.11.2022 1,00% p.a. von 15.11.2022 einschliefllich 14.11.2023 2,00% p.a. von 15.11.2022 einschliefllich 14.11.2024

LAUFZEIT UND TILGUNG; K‹NDIGUNG (ß 6, ß 9)

Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-

mˆglichkeiten: Tag, an dem die relevanten Systeme des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (ÑTARGET 2ì) arbeiten.

Tilgung, F‰lligkeitstermin

Tilgung, F‰lligkeitstermin: 15.11.2024

Tilgungsbetrag: Tilgung zur G‰nze bzw. zum Nominale

K¸ndigung

Ohne ordentliche und auflerordentliche K¸ndigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen

B÷RSEZULASSUNG (ß 7)

F¸r diese Emission wird beantragt: Es wird keine Zulassung beantragt

BEDINGUNGEN DES ANGEBOTES

Angebotsverfahren: Direktvertrieb durch den Emittenten
Angebotskonditionen: Gesamtnominale bis zu EUR
2.000.000;00
Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR
20.000.000,00; Ausgabepreis: 100%
je Nominale; weitere Ausgabepreise
kˆnnen von dem Emittenten in
Abh‰ngigkeit von der jeweiligen
Marktlage festgelegt werden;
St¸ckelung: EUR 1.000,00; Beginn
der Zeichnungsfrist: 09.10.2017,
vorbehaltlich einer Verl‰ngerung
oder Verk¸rzung der Zeichnungsfrist
im Ermessen des Emittenten.
Platzierungsgarantie nein
Emissions¸bernahmevertrag nein

Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:

Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).

ANDERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN

Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden): 0,921%

Mindestzeichnungsbetrag EUR 1.000,00
Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen (einschliefllich widerstreitender)
Interessen:
Das Interesse des Emittenten an
einer Emission besteht darin, diese
am Markt f¸r Zwecke der
Refinanzierung zu platzieren. Der
Emittent erstellt seine Emissionen
ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher
oder juristischer Personen
Bedienung und Lieferung Zahlung und Lieferung erfolgt jeweils
¸ber die depotf¸hrende Bank des Anlegers.
Zinsberechnungsstelle: HYPO-BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft

Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: HYPO-BANK BURGENLAND

VERTEILUNG UND ZUTEILUNG

Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: NICHT ANWENDBAR

Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:

Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.

ZAHLSTELLE (ß 11)

Zahlstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)

I. ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.

Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.

Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.

Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.

Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise
A.1 Warnhinweis ·
Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden
werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter
diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den
Prospekt als Ganzen st¸tzen.
·
Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben
Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften
seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des
Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.
·
Zivilrechtlich
haften
nur
diejenigen
Personen,
die
die
Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und
¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts
irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den
anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug
auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine
Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen
A.2 Zustimmung
zur Verwendung
des Prospektes
Angabe der
Angebotsfrist,
innerhalb derer die
sp‰tere
Weiterver‰uflerung
oder endg¸ltige
Platzierung von
Wertpapieren
durch
Finanzintermedi‰re
erfolgen kann und
f¸r die die
Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts erteilt
wird
·
Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die
im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich oder Luxemburg
zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich oder Luxemburg haben und
die
zum
Emissionsgesch‰ft
oder
zum
Vertrieb
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind
(ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und
jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der
Endg¸ltigen
Bedingungen
f¸r
den
Vertrieb
bzw
zur
sp‰teren
Weiterver‰uflerung
oder
endg¸ltigen
Platzierung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich
oder Luxemburg zu verwenden.
·
Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der
f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und
s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r
wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in
keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO
BANK
BURGENLAND
Aktiengesellschaft
als
Emittent
und
Prospektersteller.
Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit
dieses
Prospektes
f¸r
das
ˆffentliche
Angebot
in
÷sterreich
und
Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu
widerrufen.
Alle sonstigen
klaren und
objektiven
Bedingungen, an
die die
Zustimmung
allenfalls
gebunden ist und
die f¸r die
Verwendung des
Prospekts relevant
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung
allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant
sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen
die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden
auf der Website Emittenten unter www. bank - bgld. at verˆffentlicht.

sind Hinweis f¸r Anleger

BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ‹BER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.

Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
B.1. Gesetzliche
und
Gesetzliche Bezeichnung:
kommerzielle HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Bezeichnung
des
Emittenten Kommerzielle Bezeichnung:
Bank Burgenland
B.2 Sitz/Rechtsform, das f¸r Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt.
den Emittenten geltende Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der
Recht
und
Land
der
Republik
÷sterreich,
seinem
Gr¸ndungsland,
organisiert.
Die
Gr¸ndung
der
Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht.
Gesellschaft
B.4b Alle
bereits
bekannten
Das nach wie vor niedrige Zinsumfeld
als Ausfluss der anhaltend
Trends, die sich auf den expansiven Geldpolitik der Europ‰ischen Zentralbank (EZB) setzt dem
Emittenten
und
die
Zinsertrag heimischer Geldinstitute weiter zu. Positiv zu bewerten ist
Branchen,
in
denen
er
jedoch, dass die Kreditnachfrage, sowohl bei Unternehmen als auch bei
t‰tig ist, auswirken Haushalten, im Jahr
2016 gestiegen ist. Das zeigt zumindest eine
aktuelle, von der OeNB bei ˆsterreichischen Banken durchgef¸hrte
Umfrage. Der langj‰hrige Trend stagnierender Kreditnachfrage konnte
somit vorerst gestoppt werden. Insbesondere das Segment Ñprivate
Wohnbaukrediteì profitierte im Jahr 2016 vom niedrigen Zinsniveau.Im
Jahr 2016 war in Hinblick auf die makroˆkonomische Situation eine
weitere Entspannung in Ungarn festzustellen, jedoch blieben die
regulatorischen Rahmenbedingungen herausfordernd. Das bedeutet
einen weiterhin hohen administrativen und finanziellen Aufwand f¸r den
Bankensektor.
Die
harte
Politik
der
ungarischen
Regierung
gegen¸ber
dem
Bankensektor hat sich geringf¸gig gelockert, was sich sowohl in der
Kommunikation als auch in der Senkung der Bankensteuer zeigte. Die
Ungarische Nationalbank (MNB) hat mit verschiedenen Programmen
versucht die Kreditvergabe der Banken anzukurbeln. Trotzdem ist
weiterhin
Zur¸ckhaltung
bei
der
Kreditnachfrage
in
Ungarn
wahrzunehmen. Die Erhˆhung der staatlichen Wohnbaufˆrderungen hat
den erwarteten Durchbruch noch nicht gebracht, was groflteils durch
das mangelnde Angebot am Neuwohnungsmarkt zu erkl‰ren ist.
Die Sopron Bank hat die restriktive Risikopolitik auch im Jahr 2016
fortgesetzt, weshalb der Wertberichtigungsbedarf im Kreditbereich unter
Plan blieb.
B. 5 Ist der Emittent Teil einer Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe.
Gruppe, Beschreibung der Diese umfasst im Wesentlichen den Emittenten, die Capital Bank -
Gruppe und der Stellung GRAWE Gruppe AG, die Br¸ll Kallmus Bank AG sowie die Bankhaus
des Emittenten innerhalb Schelhammer & Schattera AG. Weiters noch die Sopron Bank
dieser Gruppe. Burgenland ZRt. sowie die BB LEASING GmbH.
B.9 Gewinnprognosen
oder
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine
Gewinnsch‰tzungen Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab.
B.10 Art
etwaiger
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine
Beschr‰nkungen
im
Beschr‰nkungen
Best‰tigungsvermerk
der
historischen
Finanzinformationen
B.12 Ausgew‰hlte historische Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernabschluss der HYPO-BANK
Finanzinformationen BURGENLAND Aktiengesellschaft:
in TEUR 31.12.2016 31.12.2015
1. Barreserve 181.401 480.976
2. Forderungen an Kreditinstitute 53.500 97.271
3. Forderungen an Kunden 2.884.796 2.749.053
4. Handelsaktiva 63.379 80.589
5 Finanzielle Vermögenswerte -
at fair value through profit or loss 463.801 409.813
6. Finanzielle Vermögenswerte -
available for sale 999.267 998.051
7 Finanzielle Vermögenswerte -
held to maturity 779 3.856
8. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 43.585 46.156
9. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 59.874 59.277
10. Latente Steueransprüche 379 721
11. Sonstige Aktiva 43.230 38.817
AKTIVA 4.793.991 4.964.580
in TEUR 31.12.2016 31.12.2015
1 Finanzielle Verbindlichkeiten -
zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.068.627 3.137.209
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 352.339 367.678
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.519.877 2.396.404
Verbriefte Verbindlichkeiten 196.411 373.127
2. Handelspassiva 36.503 33.035
3. Finanzielle Verbindlichkeiten -
at fair value through profit or loss 816.719 989.214
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.301 7.764
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 42.002 115.863
Verbriefte Verbindlichkeiten 766.416 865.587
4. Rückstellungen 60.144 79.844
5. Steuerschulden 52.462 34.108
a) Laufende Steuerschulden 12.604 6.636
b) Latente Steuerschulden 39.858 27.472
6. Sonstige Passiva 55.643 26.312
7. Eigenkapital 703.893 664.858
hievon nicht beherrschende Anteile 990 29.008
PASSIVA 4.793.991 4.964.580

Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2016 der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft

Ausblick
Quelle:
gepr¸fter
Konzernabschluss
2016
Aktiengesellschaft.
Die Bankhaus Schelhammer & Schattera AG wurde mit 30.06.2015
erstkonsolidiert, die Vorjahreszahlen sind daher im Vergleich zum
Berichtszeitraum nur eingeschr‰nkt vergleichbar: Durch die erstmalige
vollj‰hrige Einbeziehung kam es im Bereich des Zins¸berschusses und
des Provisionsergebnisses zu hˆheren Ertr‰gen und im Bereich des
Verwaltungsaufwands zu gestiegenen Aufwendungen. Das Ergebnis
aus finanziellen Vermˆgenswerten ñ available for sale beinhaltete im
Gesch‰ftsjahr 2015 den Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung.
Seit dem 31. Dezember 2016, dem Tag des letzten gepr¸ften
Konzernabschlusses,
hat
es
Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben.
Seit dem 31. Dezember 2016 hat es keine signifikanten ƒnderungen in
der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben
der
HYPO-BANK
keine
wesentlichen
BURGENLAND
negativen
Signifikante
ƒnderungen
in
der
Finanz-
und
Handelsposition
B.13 Letzte Entwicklungen Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der
Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner
Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind. Der Vollst‰ndigkeit
halber wird auf folgendes hingewiesen:
Die FMA hat am 01.03.2015 als ˆsterreichische Abwicklungsbehˆrde
gem‰fl ÑBundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Bankenì
(BaSAG)
per
Bescheid
die
Abwicklung
der
HETA
ASSET
RESOLUTION
AG
(HETA)
gem‰fl
dem
neuen
europ‰ischen
Abwicklungsregime f¸r Banken eingeleitet. Als erste Maflnahme hat sie
eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der
HETA gegen¸ber den Gl‰ubigern gem‰fl BaSAG verh‰ngt (HETA
Moratorium).
‹ber die Pfandbriefstelle sind per 01.03.2015 vom HETA-Moratorium
erfasste Anleihen mit einem Nominale von rd. 1,2 Mrd. EUR emittiert,
f¸r
die
die
ˆsterreichischen
Hypothekenbanken
sowie
deren
Gew‰hrtr‰ger gem‰fl ß 2 PfBrStG haften.
Die Bank Burgenland hat sowohl f¸r die in der Eigenveranlagung
gehaltenen HETA-Anleihen als auch im Zusammenhang mit der
Haftungssituation aus ß 2 PfBrStG in den Jahresabschl¸ssen 2014 und
2015 entsprechende Vorsorgen im auflerordentlichen Aufwand erfasst.
Im Jahr 2016 wurden mehrere Versuche zur Lˆsung gestartet und im
Mai 2016 wurde eine Grundsatzvereinbarung
Memorandum of
Understanding) mit bestimmten HETA-Gl‰ubigern getroffen. Am 6.
September 2016 hat der K‰rntner Ausgleichszahlungs-Fonds KAF ein
letztg¸ltiges ˆffentliches Angebot vorgelegt, das auf Grundlage des ß 2a
Finanzmarktstabilit‰tsgesetz erfolgte. Die wirtschaftlichen Eckpunkte
blieben
inhaltlich
gegen¸ber
der
im
Mai
erzielten
Grundsatzvereinbarung unver‰ndert. Nach R¸ckkauf und Tausch in
eine(n) Nullkuponanleihe/-schuldschein wurden Senior-
Unsecured
Gl‰ubigern rund 90 % des Nominalwertes sowie den Inhabern
nachrangiger Papiere rund 45 % angeboten. Das Angebot wurde
innerhalb
der
gesetzten
Frist
angenommen,
wodurch
es
bei
institutionellen HETA-Gl‰ubigern ñ darunter auch die Bank Burgenland
ñ
durch die Auflˆsung von zuvor gebildeten Risikovorsorgen zu
auflerordentlichen Ertr‰gen (vor Steuern) kommt.
B.14
B.15
Ist der Emittent Teil einer
Gruppe, Beschreibung der
Gruppe
und
Stellung
innerhalb der Gruppe
Abh‰ngigkeit
innerhalb
der Gruppe
Hauptt‰tigkeit
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND
Gruppe.
Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann
aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine
wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige
Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als
Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre Eigent¸merrechte aus¸ben.
Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland)
ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im Osten
÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den
Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen
und
Privatkundenbereich
werden
umfassende
Bank-
und
B16. Hauptanteilseigner Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-,
Spar-
und
sonstige
Einlagengesch‰ft,
das
Kredit-
und
Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft,
die
Wertpapierverwaltung,
Leasingfinanzierungen
und
Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich
angeboten.
Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich
schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in
Wien und in Graz betrieben werden.
Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im
Eigentum
der
GRAWE
Gruppe,
an
deren
Spitze
die
Grazer
Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. Diese kann
jederzeit die ihr zustehenden Gesellschafterrechte geltend machen.
B.17 Rating Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine
Abschnitt C ñ Wertpapiere Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt.
C.1 Beschreibung
von
Art
und
Gattung
der
angebotenen
und/oder
zum
Handel
zuzulassenden
Wertpapiere,
einschliefllich
jeder
Wertpapierkennung:
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9.
Die Schuldverschreibungen werden ausschliefllich als Inhaberpapiere
ausgegeben.
Die
ISIN
der
Schuldverschreibungen
wird
im
Konditionenblatt angegeben.
C.2 W‰hrung
der
Wertpapieremission.
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.
C. 5 Beschr‰nkungen
der
‹bertragbarkeit
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar.
C.8 Beschreibung der mit den
Wertpapieren
verbundenen Rechte.
Beschr‰nkungen
einschliefllich
der
Rangordnung
Die
Schuldverschreibungen
verbriefen
das
Recht
auf
Zins-
und
Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9.
Der
Emittent
verpflichtet
sich,
die
Schuldverschreibungen
zum
Tilgungstermin
zum
Nominale
zu
tilgen,
sofern
die
Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt
oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden.
Die Schuldverschreibungen kˆnnen vor F‰lligkeit weder vom Emittenten
noch von den Anleihegl‰ubigern gek¸ndigt werden.
Es sind keine Beschr‰nkungen dieser Rechte vorgesehen.
Nicht nachrangige Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare,
unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des
Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und
zuk¸nftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten
des Emittenten gleichrangig sind.
C.9 nominaler
Zinssatz,
Datum,
ab
dem
die
Zinsen
zahlbar
werden
und
Zinsf‰lligkeitstermineì
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und
endet
an
dem
ihrer
F‰lligkeit
vorangehenden
Tag.
Die
Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode
von 15.11.2017 bis 14.11.2018 mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
zweiten
Laufzeitperiode
von
15.11.2018
bis
14.11.2019
werden die Schuldverschreibungen mit 0,50% p.a. vom
Nominale
verzinst.
F¸r die Dauer der dritten
Laufzeitperiode von
15.11.2019
bis 14.11.2020
werden die Schuldverschreibungen mit
0,75%
p.a.
vom
Nominale
verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
vierten
Laufzeitperiode
von
15.11.2020
bis
14.11.2021
werden
die
Schuldverschreibungen mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst.
F¸r
die
Dauer
der
f¸nften
Laufzeitperiode
von
15.11.2021
bis
14.11.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 1,00% p.a. vom
Nominale verzinst.
F¸r die Dauer der sechsten
Laufzeitperiode von 15.11.2022
bis
14.11.2023
werden die Schuldverschreibungen mit 1,00% p.a. vom
Ist
der
Zinssatz
nicht
festgelegt
Beschreibung
des Basiswertes auf den
er sich st¸tzt
F‰lligkeitstermin
und
Vereinbarungen
f¸r
die
Tilgung einschliefllich der
R¸ckzahlungsverfahren
Rendite
Name des Vertreters der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen
Nominale verzinst.
F¸r die Dauer der siebenten
Laufzeitperiode von 15.11.2023
bis
14.11.2024
werden die Schuldverschreibungen mit 2,00% p.a. vom
Nominale verzinst.
Die Zinsen sind jeweils im Nachhinein j‰hrlich am 15.11. eines jeden
Jahres (Zinsterminí), zahlbar erstmals am 15.11.2018. F¸r den Fall dass
ein Zinstermin kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen Bedingungen
definiert
ist,
wird
der
Zinstermin
je
nach
Anwendung
der
im
Konditionenblatt
spezifizierten
Bankarbeitstags-Konvention
f¸r
Zinstermine verschoben.
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und
endet mit Ablauf des 14.11.2024. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder
teilweise
zur¸ckgezahlt,
werden
die
Schuldverschreibungen
zum
Nominale am 15.11.2024 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt.
Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale betr‰gt 0,921%.
Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen
Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger
selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem
Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den Gesch‰ftsstunden, sowie
schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im
ordentlichen
Rechtsweg
geltend
zu
machen.
Eine
organisierte
Vertretung
der
Schuldverschreibungsgl‰ubiger
ist
seitens
des
Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur
nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der
Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder
durch
Indossament
¸bertragbaren
(Teil-)
Schuldverschreibungen
ˆsterreichischer
Emittenten
und
bestimmter
anderer
Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer
gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in
seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des
Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und
des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein
Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen,
zu
dessen
Rechtshandlungen
in
bestimmten
F‰llen
einer
kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen
vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten
der
Anleger
n‰her
festgelegt
werden.
Die
Regelungen
des
Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877
kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert
werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige
gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen.
C.10 Erl‰uterung wie der
Wert der Anlage
beeinflusst wird, falls die
Schuldverschreibungen
eine derivative
Komponente bei der
Zinszahlung aufweisen
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente
bei der Zinszahlung.
C.11 Zulassung zur
Bˆrsennotierung und
Einf¸hrung in einen
regulierten Markt oder
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht gestellt.
einem gleichwertigen
Markt/ Angabe des
Markts, an dem die
Schuldverschreibungen
k¸nftig gehandelt
werden
Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind
D.2 Zentrale Angaben zu
den zentralen Risken,
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
die dem Emittenten BURGENLAND
Gruppe
ñ
Jede
Verschlechterung
des
Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO
eigen sind BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf
Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder
die
Rechte
der
Anleger
aus
den
Schuldverschreibungen
auszuwirken.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO
Banken ÷sterreich - Der Emittent haftet zur ungeteilten Hand f¸r
die
R¸ckzahlung
von
Emissionserlˆsen
durch
die
Pfandbriefstelle. Diese Haftung kann einen nachteiligen Einfluss
auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
haben.
·
Marktrisiko
ñ
ƒnderungen
der
Marktpreise,
insbesondere
ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und
fremder W‰hrungen,
Preisschwankungen
von
G¸tern
und
Derivaten
sowie
die
Ver‰nderungen
in
den
Werten
¸bernommener Garantien kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
Operationales Risiko ñ
Menschliches Versagen, fehlerhafte
Managementprozesse,
Natur-
und
sonstige
Katastrophen,
Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld
(ÑEvent
Riskì)
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
die
Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
·
Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des
Emittenten aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der
HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r
Gesellschaften auflerhalb des HYPO
Banken Sektors -
Aus
diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte
mit der Organfunktion bei dem Emittenten ergeben.
·
IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel
kˆnnen
negative
Auswirkungen
auf
Systeme
f¸r
Kundenbeziehungen,
Buchhaltung,
Verwahrung,
Betreuung
und/oder Kundenverwaltung haben.
·
Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - Der
Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Situation
bzw. das Schlagendwerden unabsehbarer und infolgedessen
nicht vermeidbarer Risiken kˆnnen negative Auswirkungen auf
die Systeme des Emittenten zur Risiko-, Identifikation und -
Steuerung haben.
·
Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder
r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische
Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft
und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen
Einfluss
auf
die
Nachfrage
nach
Dienstleistungen
und
Finanzprodukten, die von dem
Emittenten entwickelt und
angeboten werden.
·
Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede
zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung
oder
der
steuerlichen
Verwaltungspraxis
hinsichtlich
der
Gewinnbesteuerung
kann
die
Vermˆgens-,
Finanz-
und
Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen.
·
Risiko
der
Abh‰ngigkeit
vom
Provisionsgesch‰ft
ñ
Ein
R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die
Gesch‰fts-, Finanz-
und Ertragslage des Emittenten negativ
beeinflussen.
· Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf
negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der Emittent
mˆglicherweise
nur
zeitverzˆgert
oder
nicht
zur
G‰nze
reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiken
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
Refinanzierungsmˆglichkeiten
ñ
Der
Zugang
zu
Refinanzierungsmˆglichkeiten
kann
sich
gegen¸ber
der
Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken oder
verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die Ertrags
und Gesch‰ftslage des Emittenten haben.
· Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im ˆsterreichischen
und internationalen Bankensektor kann einen negativen Einfluss
auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten aus¸ben.
· Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel und
Wertpapierhandel
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger
wirtschaftlicher
Bedingungen sinken.
· Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt,
dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere
Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den
Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen.
· Risiken
aufgrund
des
regulatorischen
Umfeldes
ñ
Eine
ƒnderung
der
geltenden
rechtlichen
und
regulatorischen
Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-,
Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken.
· Risiken aufgrund von Basel III ñ
Der aufgrund verdichteter
Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten
resultierende
zus‰tzliche
Aufwand
sowie
hˆhere
Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die
Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben.
· Risiko
aufgrund
der
Abh‰ngigkeit
von
qualifizierten
F¸hrungskr‰ften
und
Mitarbeitern
ñ
Der
Verlust
von
qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen
erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
· Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre
gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht
vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann.
· Risiko der Abh‰ngigkeit von ausreichend vorhandenen
Eigenmitteln - Der Emittent verf¸gt im Konzern ¸ber eine
Eigenmittelquote von 18,1 % per 31.12.2016 (Eigenmittelquote
bezogen auf das Gesamtrisiko). Es ist mˆglich, dass diese
Quote f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht
ausreichend ist.
· Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des
Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread Risiko)
- Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollst‰ndigen
Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder Tilgungszahlungen, die
vom Emittenten zu erbringen sind. Je schlechter die Bonit‰t des
Emittenten ist, desto hˆher ist dieses Ausfallsrisiko. Die
Verwirklichung
des
Kreditrisikos
kann
dazu
f¸hren,
dass
Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder die
Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise (Teilverlust) ausf‰llt.
· Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung
von Anleihegl‰ubigern ñ Nach Maflgabe des BaSAG besteht
das Risiko von Verlusttragung durch Umwandlung in Tier 1 oder
Additional Tier 1 oder der Herabsetzung des Nennwertes
· Risiken iZm. Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds
· Beteiligungsrisiko ñ
Die Beteiligungserlˆse des Emittenten
kˆnnen
auf
Grund
ung¸nstiger
Marktverh‰ltnisse
oder
ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken.
·
Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das Risiko,
dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten von
Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen und
zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht
zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen.
·
W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und
W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig
ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten
nachteilig beeinflussen.
·
L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in
Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich
nachteilig
auf
die
Gesch‰ftsergebnisse
des
Emittenten
auswirken kann.
Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind
D.3 Zentrale Angaben zu ·
Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen
den zentralen Risken,
die den
Schuldverschreibungen
eigen sind
innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der
angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Zins‰nderungsrisiko
-
Das
Zins‰nderungsrisiko
kann
zu
Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann
dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor
ihrer F‰lligkeit verkauft werden.
·
Wiederveranlagungsrisiko ñ
Es besteht das Risiko, dass
Inhaber von Schuldverschreibungen nicht in der Lage sind,
R¸ckfl¸sse
aus
den
Schuldverschreibungen
so
zu
reinvestieren, dass sie damit dieselbe Rendite erzielen, die sie
mit einer Veranlagung in diese Schuldverschreibung zum
Emissionszeitpunkt erwarten konnten.
·
Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die
vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten
kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet
f¸hren.
·
W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in
Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil
nicht
im
Euro-Raum
haben,
kˆnnen
sich
Verluste
aus
W‰hrungsschwankungen ergeben.
·
Inflationsrisiko ñ
Eine ƒnderung
der Inflationsrate kann den
Ertrag negativ beeinflussen
·
Liquidit‰tsrisiko
ñ
Investoren
kˆnnen
ihre
Angebotenen
Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs
verkaufen,
bevor
sie
f‰llig
sind,
falls
sich
kein
liquider
Handelsmarkt daf¸r entwickelt.
·
Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ
Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren
Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen
Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ
beeinflussen.
·
Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die
Investoren ñ
Falls der Investor die Wertpapiere vor deren
Endf‰lligkeit
verkauft,
erh‰lt
er
vielleicht
nicht
den
R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt
erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis.
·
Marktpreisrisiko
ñ
Von
der
Wertentwicklung
von
Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der
Vergangenheit
kann
niemals
auf
eine
gute
zuk¸nftige
Wertentwicklung geschlossen werden.
·
Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf
Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein
Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines
Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss.
·
Risiko
betreffend
Transaktionskosten/-geb¸hrenñ
Transaktionskosten/-geb¸hren
kˆnnen
die
Ertr‰ge
aus
Investments
in
Wertpapiere
signifikant
verringern
oder
ausschalten.
·
Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen
das
Risiko,
dass
die
Abwicklungssysteme
nicht
ordnungsgem‰fl funktionieren.
·
Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ
Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert
der Wertpapiere negativ beeinflussen.
·
Besteuerungsrisiko ñ
Der Einfluss der Besteuerung eines
Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation
jedes
einzelnen
Anlegers
abh‰ngig
und
kann
k¸nftigen
ƒnderungen unterworfen sein.
·
Risiko
von
Gesetzes‰nderungen
ñ
ƒnderungen
der
anwendbaren
Gesetze,
Rechtsvorschriften
oder
in
der
Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt
auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die
Investoren aus¸ben.
·
Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des
Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ
Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen
Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt
wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu
einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments
f¸hren kann.
·
Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch
die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die
R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung
f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen
Regelung verk¸rzt.
·
Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen
ñ
Das Kursrisiko bei
Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei
festverzinslichen Emissionen.
·
Die Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen
Einlagensicherung gedeckt - Forderungen der Anleihegl‰ubiger
unter
den
Schuldverschreibungen
sind
nicht
von
der
gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt.
·
Im Insolvenzfall besitzen Gl‰ubiger der Schuldverschreibungen
keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern -
Im
Fall
einer
Insolvenz
des
Emittenten
kommt
den
Anleihegl‰ubigern
(mit
Ausnahme
der
Inhaber
von
Pfandbriefen)
keine
bevorrechtete
Stellung
gegen¸ber
sonstigen Gl‰ubigern des Emittenten zu.
D.6 Wichtige Informationen
zu den wichtigsten
Risiken, die mit
derivativen
Wertpapieren
verbunden sind
NICHT ANWENDBAR
Abschnitt E ñ Angebot
E.2b Gr¸nde f¸r das Angebot
und Zweckbestimmung
der Erlˆse, sofern diese
nicht in der
Gewinnerzielung und/oder
Absicherung bestimmter
Risiken liegen
Das Angebot erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des
Emittenten.
E.3 Beschreibung der
Angebotskonditionen
Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000,00 Aufstockungsvolumen auf
bis zu EUR 20.000.000,00;
Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen
von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage
festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00;
Beginn der Zeichnungsfrist: 09.10.2017, vorbehaltlich einer
Verl‰ngerung oder Verk¸rzung er Zeichnungsfrist im Ermessen des
Emittenten.
Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar
Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: nicht
anwendbar
E.4 Beschreibung aller f¸r die
Emission/das Angebot
wesentlichen, auch
kollidierenden Interessen
Angebote
unter
diesem
Programm
erfolgen
im
Interesse
des
Emittenten.
E.7 Sch‰tzung der Ausgaben,
die dem Anleger vom
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine
Spesen in Rechnung gestellt

EMISSIONSBEDINGUNGEN

Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen, deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.

ß 1 Emissionsvolumen, Form des Angebotes, Zeichnungsfrist, St¸ckelung

1) Der BB Step Up Bond VII 2017-2024 mit der ISIN AT0000A1YHB1 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden in Form einer Daueremission vom 09.10.2017 bis 14.11.2017 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.

2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale EUR 2.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale EUR 20.000.000,00).

3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.

4) Die Emission erfolgt vorrangig zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten.

5) Der Vertrieb erfolgt durch den Emittenten.

ß 2 Sammelverwahrung

Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei OeKB CSD GmbH hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.

ß 3 Status und Rang

Die Schuldverschreibungen begr¸nden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.

ß 4 Erstausgabepreis, Valutatag

1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100,00% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen vom Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden.

2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 15.11.2017 zahlbar (ÑErstvalutatag" / ÑValutatagì).

ß 5 Verzinsung

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 15.11.2017 bis 14.11.2018 mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 15.11.2018 bis 14.11.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 15.11.2019 bis 14.11.2020 mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 15.11.2020 bis 14.11.2021 mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 15.11.2021 bis 14.11.2022 mit 1,00% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 15.11.2022 bis 14.11.2023 mit 1,00% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der siebenten Laufzeitperiode von 15.11.2023 bis 14.11.2024 mit 2,00% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 15.11.2024. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).

Die Zinsen sind j‰hrlich im Nachhinein am 15.11. eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 15.11.2018, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

Die Zinsperioden sind unadjusted.

ß 6 Laufzeit und Tilgung, F‰lligkeitstermin, R¸ckzahlungsbetrag

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet mit Ablauf des 14.11.2024.

Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 15.11.2024 (ÑF‰lligkeitstermin") zur G‰nze zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.

Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.

ß 7 Bˆrseeinf¸hrung

Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.

ß 8 Steuern

Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist

ß 9 K¸ndigung

Eine ordentliche K¸ndigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.

ß 10 Verj‰hrung

Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.

ß 11 Zahlstelle, Zahlungen

Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.

Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.

Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.

ß 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.

ß 13 Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

ß 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.

2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:

  • (i) sofern es sich bei dem Investor um einen Verbraucher im Sinne von ß 1 Abs 1 des ˆsterreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, kann dieser nur an seinem Aufenthalts- oder Wohnort geklagt werden;
  • (ii) bei Klagen eines Verbrauchers, der bei Erwerb der Schuldverschreibungen in ÷sterreich ans‰ssig ist, bleibt der gegebene Gerichtsstand in ÷sterreich auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
  • (iii) Verbraucher im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 ¸ber die gerichtliche Zust‰ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen kˆnnen zus‰tzlich an ihrem Wohnsitz klagen und nur an ihrem Wohnsitz geklagt werden.

ß 15 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.

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