Prospectus • Oct 4, 2017
Prospectus
Open in ViewerOpens in native device viewer
BB Step Up Bond VII 2017-2024
begeben unter dem
Angebotsprogramm f¸r Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft 2017/18 vom 21. Juli 2017.
Dieser Prospekt ist bis zum 20.7.2018 g¸ltig. Danach wird der Emittent voraussichtlich einen neuen aktualisierten und von der FMA gebilligten Prospekt auf der Website des Emittenten unter https: //www .bank-bgld.at/de/bank-burgenland/investorrelations/basisprospekt verˆffentlichen.
Dieses Konditionenblatt wurde f¸r die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind immer in Verbindung mit dem Prospekt und allf‰lligen dazugehˆrigen Nachtragen zu lesen.
Eine vollst‰ndige Information ¸ber den Emittenten und das Angebot von Schuldverschreibungen bzw. das Erhalten s‰mtlicher Angaben ist nur mˆglich, wenn das Konditionenblatt und der Prospekt zusammen gelesen werden. Begriffe und Definitionen, wie sie im Prospekt enthalten sind, ist im Zweifel im Konditionenblatt dieselbe Bedeutung beizumessen.
Dieses Konditionenblatt ist immer in Verbindung mit den Emissionsbedingungen zu lesen, die im Prospekt angef¸hrt sind. Wenn Bestimmungen des Konditionenblatts nicht ausgef¸llt oder gelˆscht sind, gelten diese als in den f¸r die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen gestrichen.
Dem Konditionenblatt f¸r die jeweilige Emission angef¸gt sind eine Zusammenfassung sowie ausgef¸llte Emissionsbedingungen. Diese ausgef¸llten Emissionsbedingungen dienen lediglich der erleichterten Lesbarkeit und Information der Anleger und sind nicht Teil des Pr¸fungsverfahrens zur Prospektbilligung. Alleine maflgeblich f¸r die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen Emission ist das Konditionenblatt in Verbindung mit den Emissionsbedingungen, die im Prospekt angef¸gt sind.
| W‰hrung: | EUR |
|---|---|
| Gesamtnominale: | bis zu 2.000.000,00 |
| Aufstockungsvolumen: | auf bis zu 20.000.000,00 |
| St¸ckelung/St¸ckelungen: | 1.000,00 |
| ISIN: | AT0000A1YHB1 |
| Zeichnung[sfrist] | von 09.10.2017 bis 14.11.2017 |
Der Emittent beh‰lt sich vor, die Zeichnungsfrist nach seinem Ermessen zu verl‰ngern oder zu verk¸rzen
Form Daueremission
Angebotsform: ˆffentliches Angebot mit freiwilligem KMG-Prospekt (opting-in)
Form
Sammelurkunde(n) ver‰nderbar
OeKB CSD GmbH
Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
| 100 % je Nominale |
|---|
| Die weiteren Ausgabepreise werden in Abh‰ngigkeit von der Marktlage festgesetzt |
| Erstvaluta 15.11.2017 |
| An allen weiteren Bankarbeitstagen |
| 15.11.2017 |
| 14.11.2024 |
| im Nachhinein |
| 15.11. |
| Zinsperiode(n): | ganzj‰hrig |
|---|---|
| Bankarbeitstag-Definition: | Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des TARGET2 betriebsbereit sind |
| Anpassung von Zinsterminen | Following Business Day Convention |
| Anpassung von Zinsperioden: | unadjusted |
| Zinstagequotient: | actual/actual (ICMA) |
Zinssatz/Zinss‰tze: 0,50% p.a. von 15.11.2017 einschliefllich 14.11.2018 0,50% p.a. von 15.11.2018 einschliefllich 14.11.2019 0,75% p.a. von 15.11.2019 einschliefllich 14.11.2020 0,75% p.a. von 15.11.2020 einschliefllich 14.11.2021 1,00% p.a. von 15.11.2021 einschliefllich 14.11.2022 1,00% p.a. von 15.11.2022 einschliefllich 14.11.2023 2,00% p.a. von 15.11.2022 einschliefllich 14.11.2024
Bankarbeitstag-Definition f¸r Tilgungszahlungen und K¸ndigungs-
mˆglichkeiten: Tag, an dem die relevanten Systeme des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (ÑTARGET 2ì) arbeiten.
Tilgung, F‰lligkeitstermin: 15.11.2024
Tilgungsbetrag: Tilgung zur G‰nze bzw. zum Nominale
Ohne ordentliche und auflerordentliche K¸ndigungsrechte des Emittenten und der Inhaber der Schuldverschreibungen
F¸r diese Emission wird beantragt: Es wird keine Zulassung beantragt
| Angebotsverfahren: | Direktvertrieb durch den Emittenten |
|---|---|
| Angebotskonditionen: | Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000;00 Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000,00; Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00; Beginn der Zeichnungsfrist: 09.10.2017, vorbehaltlich einer Verl‰ngerung oder Verk¸rzung der Zeichnungsfrist im Ermessen des Emittenten. |
| Platzierungsgarantie | nein |
| Emissions¸bernahmevertrag | nein |
Mˆglichkeit zur Reduzierung der Zeichnung und des Verfahrens f¸r die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller:
Ein Verfahren f¸r die Reduzierung der Zeichnung oder Erstattung eines Betrags an die Anleger ist nicht vorgesehen, da die Mˆglichkeit zur Zeichnung der Schuldverschreibungen jedenfalls endet, sobald das Emissionsvolumen erreicht ist (oder die Zeichnung bereits davor geschlossen wurde).
Rendite (ohne Ber¸cksichtigung allf‰lliger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder K‰ufer in Rechnung gestellt werden): 0,921%
| Mindestzeichnungsbetrag | EUR 1.000,00 |
|---|---|
| Beschreibung aller f¸r die Emission wesentlichen (einschliefllich widerstreitender) Interessen: |
Das Interesse des Emittenten an einer Emission besteht darin, diese am Markt f¸r Zwecke der Refinanzierung zu platzieren. Der Emittent erstellt seine Emissionen ohne Beteiligung dritter nat¸rlicher oder juristischer Personen |
| Bedienung und Lieferung | Zahlung und Lieferung erfolgt jeweils ¸ber die depotf¸hrende Bank des Anlegers. |
| Zinsberechnungsstelle: | HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft |
Berechnungsstelle f¸r Tilgungszahlungen: HYPO-BANK BURGENLAND
Wenn die Schuldverschreibungen gleichzeitig an den M‰rkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten werden, Angabe der Tranche, die einigen dieser M‰rkte vorbehalten ist: NICHT ANWENDBAR
Verfahren der Benachrichtigung der Zeichner ¸ber den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf; ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann:
Die Zeichner erfahren von der ihnen zugeteilten Menge an Schuldverschreibungen durch Gutbuchung der Schuldverschreibungen auf ihrem Depot. Eine Aufnahme des Handels (auflerbˆrslicher Kauf oder Verkauf) vor der Zuteilung ist nicht mˆglich.
Zahlstelle: HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Anh‰nge: Zusammenfassung der Emission (Anlage ./1) Ausgef¸llte Emissionsbedingungen (Anlage ./2)
Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Punkte" bekannt sind. Diese Punkte sind in die Abschnitte A ñ E (A.1 ñ E.7) nummeriert.
Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enth‰lt alle Punkte, die bei Erstellung dieses Prospektes gem‰fl der Prospektverordnung zu ber¸cksichtigen sind. Da einige Punkte nicht zu ber¸cksichtigen sind, kann die Nummerierung L¸cken aufweisen.
Auch wenn ein Punkt in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es mˆglich, dass bez¸glich dieses Punktes zum Zeitpunkt der Prospekterstellung keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
Die Zusammenfassung enth‰lt durch eckige Klammern oder Kursivschreibung gekennzeichnete Optionen und Leerstellen.
| Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise | ||
|---|---|---|
| A.1 Warnhinweis | · Diese Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Anleger sollten sich bei jeder Entscheidung, in die unter diesem Prospekt angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen st¸tzen. · Ein Anleger, der wegen der in diesem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats mˆglicherweise f¸r die ‹bersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. · Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger ‹bersetzungen vorgelegt und ¸bermittelt haben, und dies auch nur f¸r den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irref¸hrend, unrichtig oder inkoh‰rent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts Schl¸sselinformationen, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere f¸r die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen |
|
| A.2 Zustimmung zur Verwendung des Prospektes Angabe der Angebotsfrist, innerhalb derer die sp‰tere Weiterver‰uflerung oder endg¸ltige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermedi‰re erfolgen kann und f¸r die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird |
· Der Emittent erteilt allen Kreditinstituten als Finanzintermedi‰ren, die im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG in ÷sterreich oder Luxemburg zugelassen sind, ihren Sitz in ÷sterreich oder Luxemburg haben und die zum Emissionsgesch‰ft oder zum Vertrieb von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren berechtigt sind (ÑFinanzintermedi‰reì), seine ausdr¸ckliche, nicht ¸bertragbare und jederzeit widerrufbare Zustimmung, diesen Prospekt samt der Endg¸ltigen Bedingungen f¸r den Vertrieb bzw zur sp‰teren Weiterver‰uflerung oder endg¸ltigen Platzierung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in ÷sterreich oder Luxemburg zu verwenden. · Die Zustimmung entbindet ausdr¸cklich nicht von der Einhaltung der f¸r das jeweilige Angebot geltenden Verkaufsbeschr‰nkungen und s‰mtlicher jeweils anwendbarer Vorschriften. Ein Finanzintermedi‰r wird auch nicht von der Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entbunden. Diese Zustimmung ist in keinem Fall eine Erweiterung der gesetzlichen Haftung der HYPO BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft als Emittent und Prospektersteller. Die Zustimmung zur Prospektverwendung gilt f¸r die Dauer der G¸ltigkeit dieses Prospektes f¸r das ˆffentliche Angebot in ÷sterreich und Luxemburg. Der Emittent ist berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. |
|
| Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant |
Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung allenfalls gebunden ist und die f¸r die Verwendung des Prospekts relevant sind, werden im Konditionenblatt angegeben. Etwaige neue Informationen die zum Zeitpunkt der Billigung des Prospektes unbekannt waren werden auf der Website Emittenten unter www. bank - bgld. at verˆffentlicht. |
sind Hinweis f¸r Anleger
BIETET EIN FINANZINTERMEDIƒR DIE DIESEM PROSPEKT ZUGRUNDELIEGENDEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DERIVATIVEN WERTPAPIERE AN, WIRD DIESER DIE ANLEGER ZUM ZEITPUNKT DER ANGEBOTSVORLAGE ‹BER DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN INFORMIEREN.
| Abschnitt B ñ Zusammenfassung in Bezug auf die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | ||
|---|---|---|
| B.1. | Gesetzliche und |
Gesetzliche Bezeichnung: |
| kommerzielle | HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft | |
| Bezeichnung des |
||
| Emittenten | Kommerzielle Bezeichnung: | |
| Bank Burgenland | ||
| B.2 | Sitz/Rechtsform, das f¸r | Der Emittent hat seinen Sitz in Neusiedler Strafle 33, 7000 Eisenstadt. |
| den Emittenten geltende | Er ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht der | |
| Recht und Land der |
Republik ÷sterreich, seinem Gr¸ndungsland, organisiert. Die |
|
| Gr¸ndung der |
Gesch‰ftst‰tigkeit unterliegt ebenfalls ˆsterreichischem Recht. | |
| Gesellschaft | ||
| B.4b | Alle bereits bekannten |
Das nach wie vor niedrige Zinsumfeld als Ausfluss der anhaltend |
| Trends, die sich auf den | expansiven Geldpolitik der Europ‰ischen Zentralbank (EZB) setzt dem | |
| Emittenten und die |
Zinsertrag heimischer Geldinstitute weiter zu. Positiv zu bewerten ist | |
| Branchen, in denen er |
jedoch, dass die Kreditnachfrage, sowohl bei Unternehmen als auch bei | |
| t‰tig ist, auswirken | Haushalten, im Jahr 2016 gestiegen ist. Das zeigt zumindest eine |
|
| aktuelle, von der OeNB bei ˆsterreichischen Banken durchgef¸hrte | ||
| Umfrage. Der langj‰hrige Trend stagnierender Kreditnachfrage konnte | ||
| somit vorerst gestoppt werden. Insbesondere das Segment Ñprivate | ||
| Wohnbaukrediteì profitierte im Jahr 2016 vom niedrigen Zinsniveau.Im | ||
| Jahr 2016 war in Hinblick auf die makroˆkonomische Situation eine | ||
| weitere Entspannung in Ungarn festzustellen, jedoch blieben die | ||
| regulatorischen Rahmenbedingungen herausfordernd. Das bedeutet | ||
| einen weiterhin hohen administrativen und finanziellen Aufwand f¸r den | ||
| Bankensektor. | ||
| Die harte Politik der ungarischen Regierung gegen¸ber dem |
||
| Bankensektor hat sich geringf¸gig gelockert, was sich sowohl in der | ||
| Kommunikation als auch in der Senkung der Bankensteuer zeigte. Die | ||
| Ungarische Nationalbank (MNB) hat mit verschiedenen Programmen | ||
| versucht die Kreditvergabe der Banken anzukurbeln. Trotzdem ist | ||
| weiterhin Zur¸ckhaltung bei der Kreditnachfrage in Ungarn |
||
| wahrzunehmen. Die Erhˆhung der staatlichen Wohnbaufˆrderungen hat | ||
| den erwarteten Durchbruch noch nicht gebracht, was groflteils durch | ||
| das mangelnde Angebot am Neuwohnungsmarkt zu erkl‰ren ist. | ||
| Die Sopron Bank hat die restriktive Risikopolitik auch im Jahr 2016 | ||
| fortgesetzt, weshalb der Wertberichtigungsbedarf im Kreditbereich unter | ||
| Plan blieb. | ||
| B. 5 | Ist der Emittent Teil einer | Der Emittent ist Konzernmutter der HYPO BURGENLAND Gruppe. |
| Gruppe, Beschreibung der | Diese umfasst im Wesentlichen den Emittenten, die Capital Bank - | |
| Gruppe und der Stellung | GRAWE Gruppe AG, die Br¸ll Kallmus Bank AG sowie die Bankhaus | |
| des Emittenten innerhalb | Schelhammer & Schattera AG. Weiters noch die Sopron Bank | |
| dieser Gruppe. | Burgenland ZRt. sowie die BB LEASING GmbH. | |
| B.9 | Gewinnprognosen oder |
Nicht anwendbar. Der Emittent gibt in diesem Prospekt keine |
| Gewinnsch‰tzungen | Gewinnprognosen oder ñsch‰tzungen ab. | |
| B.10 | Art etwaiger |
Nicht anwendbar; der Best‰tigungsvermerk enth‰lt keine |
| Beschr‰nkungen im |
Beschr‰nkungen | |
| Best‰tigungsvermerk der |
||
| historischen | ||
| Finanzinformationen | ||
| B.12 | Ausgew‰hlte historische | Wichtige Kennzahlen aus dem Konzernabschluss der HYPO-BANK |
| Finanzinformationen | BURGENLAND Aktiengesellschaft: |
| in TEUR | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| 1. Barreserve | 181.401 | 480.976 |
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | 53.500 | 97.271 |
| 3. Forderungen an Kunden | 2.884.796 | 2.749.053 |
| 4. Handelsaktiva | 63.379 | 80.589 |
| 5 Finanzielle Vermögenswerte - | ||
| at fair value through profit or loss | 463.801 | 409.813 |
| 6. Finanzielle Vermögenswerte - | ||
| available for sale | 999.267 | 998.051 |
| 7 Finanzielle Vermögenswerte - | ||
| held to maturity | 779 | 3.856 |
| 8. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 43.585 | 46.156 |
| 9. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 59.874 | 59.277 |
| 10. Latente Steueransprüche | 379 | 721 |
| 11. Sonstige Aktiva | 43.230 | 38.817 |
| AKTIVA | 4.793.991 | 4.964.580 |
| in TEUR | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| 1 Finanzielle Verbindlichkeiten - | ||
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 3.068.627 | 3.137.209 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 352.339 | 367.678 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2.519.877 | 2.396.404 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 196.411 | 373.127 |
| 2. Handelspassiva | 36.503 | 33.035 |
| 3. Finanzielle Verbindlichkeiten - | ||
| at fair value through profit or loss | 816.719 | 989.214 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 8.301 | 7.764 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 42.002 | 115.863 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | 766.416 | 865.587 |
| 4. Rückstellungen | 60.144 | 79.844 |
| 5. Steuerschulden | 52.462 | 34.108 |
| a) Laufende Steuerschulden | 12.604 | 6.636 |
| b) Latente Steuerschulden | 39.858 | 27.472 |
| 6. Sonstige Passiva | 55.643 | 26.312 |
| 7. Eigenkapital | 703.893 | 664.858 |
| hievon nicht beherrschende Anteile | 990 | 29.008 |
| PASSIVA | 4.793.991 | 4.964.580 |
Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2016 der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
| Ausblick | ||||
|---|---|---|---|---|
| Quelle: gepr¸fter Konzernabschluss 2016 Aktiengesellschaft. Die Bankhaus Schelhammer & Schattera AG wurde mit 30.06.2015 erstkonsolidiert, die Vorjahreszahlen sind daher im Vergleich zum Berichtszeitraum nur eingeschr‰nkt vergleichbar: Durch die erstmalige vollj‰hrige Einbeziehung kam es im Bereich des Zins¸berschusses und des Provisionsergebnisses zu hˆheren Ertr‰gen und im Bereich des Verwaltungsaufwands zu gestiegenen Aufwendungen. Das Ergebnis aus finanziellen Vermˆgenswerten ñ available for sale beinhaltete im Gesch‰ftsjahr 2015 den Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung. Seit dem 31. Dezember 2016, dem Tag des letzten gepr¸ften Konzernabschlusses, hat es Ver‰nderungen in den Aussichten des Emittenten gegeben. Seit dem 31. Dezember 2016 hat es keine signifikanten ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition des Emittenten gegeben |
der HYPO-BANK keine wesentlichen |
BURGENLAND negativen |
||
| Signifikante ƒnderungen in der Finanz- und Handelsposition |
||||
| B.13 | Letzte Entwicklungen | Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der j¸ngsten Zeit der Gesch‰ftst‰tigkeit des Emittenten, die f¸r die Bewertung seiner Zahlungsf‰higkeit in hohem Mafle relevant sind. Der Vollst‰ndigkeit halber wird auf folgendes hingewiesen: |
||
| Die FMA hat am 01.03.2015 als ˆsterreichische Abwicklungsbehˆrde |
| gem‰fl ÑBundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Bankenì (BaSAG) per Bescheid die Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) gem‰fl dem neuen europ‰ischen Abwicklungsregime f¸r Banken eingeleitet. Als erste Maflnahme hat sie eine bis 31.05.2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der HETA gegen¸ber den Gl‰ubigern gem‰fl BaSAG verh‰ngt (HETA Moratorium). ‹ber die Pfandbriefstelle sind per 01.03.2015 vom HETA-Moratorium erfasste Anleihen mit einem Nominale von rd. 1,2 Mrd. EUR emittiert, f¸r die die ˆsterreichischen Hypothekenbanken sowie deren Gew‰hrtr‰ger gem‰fl ß 2 PfBrStG haften. Die Bank Burgenland hat sowohl f¸r die in der Eigenveranlagung gehaltenen HETA-Anleihen als auch im Zusammenhang mit der Haftungssituation aus ß 2 PfBrStG in den Jahresabschl¸ssen 2014 und 2015 entsprechende Vorsorgen im auflerordentlichen Aufwand erfasst. Im Jahr 2016 wurden mehrere Versuche zur Lˆsung gestartet und im Mai 2016 wurde eine Grundsatzvereinbarung Memorandum of Understanding) mit bestimmten HETA-Gl‰ubigern getroffen. Am 6. September 2016 hat der K‰rntner Ausgleichszahlungs-Fonds KAF ein letztg¸ltiges ˆffentliches Angebot vorgelegt, das auf Grundlage des ß 2a Finanzmarktstabilit‰tsgesetz erfolgte. Die wirtschaftlichen Eckpunkte blieben inhaltlich gegen¸ber der im Mai erzielten Grundsatzvereinbarung unver‰ndert. Nach R¸ckkauf und Tausch in eine(n) Nullkuponanleihe/-schuldschein wurden Senior- Unsecured Gl‰ubigern rund 90 % des Nominalwertes sowie den Inhabern nachrangiger Papiere rund 45 % angeboten. Das Angebot wurde innerhalb der gesetzten Frist angenommen, wodurch es bei institutionellen HETA-Gl‰ubigern ñ darunter auch die Bank Burgenland ñ durch die Auflˆsung von zuvor gebildeten Risikovorsorgen zu auflerordentlichen Ertr‰gen (vor Steuern) kommt. |
||
|---|---|---|
| B.14 B.15 |
Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung innerhalb der Gruppe Abh‰ngigkeit innerhalb der Gruppe Hauptt‰tigkeit |
Der Emittent ist das Mutterkreditinstitut der HYPO BURGENLAND Gruppe. Jede der Banken innerhalb der HYPO BURGENLAND Gruppe kann aufgrund ihres Gesch‰ftsergebnisses oder anderer Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. Der Emittent steht zu 100% im Eigentum der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG als Alleineigent¸merin kann jederzeit ihre Eigent¸merrechte aus¸ben. Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (Bank Burgenland) ist eine Regionalbank mit den Gesch‰ftsschwerpunkten im Osten ÷sterreichs und dem angrenzenden westungarischen Raum. In den Hauptgesch‰ftsfeldern der HYPO BURGENLAND Gruppe im Firmen und Privatkundenbereich werden umfassende Bank- und |
| B16. | Hauptanteilseigner | Finanzdienstleistungen wie im Veranlagungsbereich das Wertpapier-, Spar- und sonstige Einlagengesch‰ft, das Kredit- und Hypothekargesch‰ft, der Wertpapierhandel und das Derivatgesch‰ft, die Wertpapierverwaltung, Leasingfinanzierungen und Dienstleistungsprodukte aus dem Bauspar- und Versicherungsbereich angeboten. Der r‰umliche T‰tigkeitsbereich der Bank Burgenland erstreckt sich schwerpunktm‰flig auf das Bundesland Burgenland, wobei Filialen in Wien und in Graz betrieben werden. Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft steht zu 100% im Eigentum der GRAWE Gruppe, an deren Spitze die Grazer |
| Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft steht. Diese kann jederzeit die ihr zustehenden Gesellschafterrechte geltend machen. |
||
|---|---|---|
| B.17 | Rating | Entf‰llt, es wurden keine Ratings f¸r den Emittenten oder seine |
| Abschnitt C ñ Wertpapiere | Schuldtitel im Auftrag des Emittenten erstellt. | |
| C.1 | Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschliefllich jeder Wertpapierkennung: |
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung. Siehe C.8 und C.9. Die Schuldverschreibungen werden ausschliefllich als Inhaberpapiere ausgegeben. Die ISIN der Schuldverschreibungen wird im Konditionenblatt angegeben. |
| C.2 | W‰hrung der Wertpapieremission. |
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. |
| C. 5 | Beschr‰nkungen der ‹bertragbarkeit |
Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei ¸bertragbar. |
| C.8 | Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. Beschr‰nkungen einschliefllich der Rangordnung |
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zins- und Tilgungszahlungen. Die Verzinsung ist fix. Siehe weiter C.9. Der Emittent verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen zum Tilgungstermin zum Nominale zu tilgen, sofern die Schuldverschreibungen nicht bereits vorzeitig zur¸ckgezahlt, gek¸ndigt oder zur¸ckgekauft und entwertet wurden. Die Schuldverschreibungen kˆnnen vor F‰lligkeit weder vom Emittenten noch von den Anleihegl‰ubigern gek¸ndigt werden. Es sind keine Beschr‰nkungen dieser Rechte vorgesehen. Nicht nachrangige Schuldverschreibungen begr¸nden unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind. |
| C.9 | nominaler Zinssatz, Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsf‰lligkeitstermineì |
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 15.11.2017 bis 14.11.2018 mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 15.11.2018 bis 14.11.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 15.11.2019 bis 14.11.2020 werden die Schuldverschreibungen mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 15.11.2020 bis 14.11.2021 werden die Schuldverschreibungen mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 15.11.2021 bis 14.11.2022 werden die Schuldverschreibungen mit 1,00% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 15.11.2022 bis 14.11.2023 werden die Schuldverschreibungen mit 1,00% p.a. vom |
| Ist der Zinssatz nicht festgelegt Beschreibung des Basiswertes auf den er sich st¸tzt F‰lligkeitstermin und Vereinbarungen f¸r die Tilgung einschliefllich der R¸ckzahlungsverfahren Rendite Name des Vertreters der Inhaber der Schuldverschreibungen |
Nominale verzinst. F¸r die Dauer der siebenten Laufzeitperiode von 15.11.2023 bis 14.11.2024 werden die Schuldverschreibungen mit 2,00% p.a. vom Nominale verzinst. Die Zinsen sind jeweils im Nachhinein j‰hrlich am 15.11. eines jeden Jahres (Zinsterminí), zahlbar erstmals am 15.11.2018. F¸r den Fall dass ein Zinstermin kein Bankarbeitstag wie in den Endg¸ltigen Bedingungen definiert ist, wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstags-Konvention f¸r Zinstermine verschoben. Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen sind fix verzinst. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet mit Ablauf des 14.11.2024. Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen zum Nominale am 15.11.2024 (Tilgungstermin") zur¸ckgezahlt. Die Rendite berechnet auf Basis des Nominale betr‰gt 0,921%. Alle Rechte aus den Schuldverschreibungen der gegenst‰ndlichen Emissionen sind durch den einzelnen Schuldverschreibungsgl‰ubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegen¸ber dem Emittenten direkt, an seinem Sitz zu den Gesch‰ftsstunden, sowie schriftlicher Form (eingeschriebene Postsendung empfohlen) oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine organisierte Vertretung der Schuldverschreibungsgl‰ubiger ist seitens des Emittenten nicht vorgesehen. Eine organisierte Vertretung findet nur nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen statt: Zur Wahrung der Aus¸bung der Rechte von Gl‰ubigern von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament ¸bertragbaren (Teil-) Schuldverschreibungen ˆsterreichischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gef‰hrdet oder die Rechte des Emittenten in seinem Gange gehemmt w¸rden, insbesondere im Insolvenzfall des Emittenten, ist nach den Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 vom zust‰ndigen Gericht ein Kurator f¸r die jeweiligen Schuldverschreibungsgl‰ubiger zu bestellen, zu dessen Rechtshandlungen in bestimmten F‰llen einer kuratelgerichtlichen Genehmigung bed¸rfen und dessen Kompetenzen vom Gericht innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger n‰her festgelegt werden. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des Kuratorenerg‰nzungsgesetzes 1877 kˆnnen durch Emissionsbedingungen nicht aufgehoben oder ver‰ndert |
|
|---|---|---|
| werden, es sei denn, es ist eine f¸r die Gl‰ubiger gleichwertige gemeinsame Interessenvertretung vorgesehen. |
||
| C.10 | Erl‰uterung wie der Wert der Anlage beeinflusst wird, falls die Schuldverschreibungen eine derivative Komponente bei der Zinszahlung aufweisen |
Entf‰llt; Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente bei der Zinszahlung. |
| C.11 | Zulassung zur Bˆrsennotierung und Einf¸hrung in einen regulierten Markt oder |
Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einer Bˆrse wird nicht gestellt. |
| einem gleichwertigen | ||
|---|---|---|
| Markt/ Angabe des | ||
| Markts, an dem die | ||
| Schuldverschreibungen | ||
| k¸nftig gehandelt | ||
| werden | ||
| Abschnitt D ñ Zusammenfassung in Bezug auf die Risken, die dem Emittenten eigen sind | ||
| D.2 | Zentrale Angaben zu den zentralen Risken, |
· Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
| die dem Emittenten | BURGENLAND Gruppe ñ Jede Verschlechterung des Gesch‰ftsverlaufs der einzelnen Gesellschaften der HYPO |
|
| eigen sind | BURGENLAND Gruppe birgt das Risiko, sich negativ auf | |
| Marktpreis und Handelskurs der Schuldverschreibungen oder | ||
| die Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen |
||
| auszuwirken. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Gesch‰ftsverlauf der HYPO |
||
| Banken ÷sterreich - Der Emittent haftet zur ungeteilten Hand f¸r | ||
| die R¸ckzahlung von Emissionserlˆsen durch die |
||
| Pfandbriefstelle. Diese Haftung kann einen nachteiligen Einfluss | ||
| auf die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten | ||
| haben. · Marktrisiko ñ ƒnderungen der Marktpreise, insbesondere |
||
| ƒnderung von Zinss‰tzen, Aktienkursen, Rohstoffpreisen und | ||
| fremder W‰hrungen, Preisschwankungen von G¸tern und |
||
| Derivaten sowie die Ver‰nderungen in den Werten |
||
| ¸bernommener Garantien kˆnnen die Vermˆgens-, Finanz- und | ||
| Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. | ||
| · Operationales Risiko ñ Menschliches Versagen, fehlerhafte |
||
| Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, |
||
| Technologieversagen und ƒnderungen im externen Umfeld (ÑEvent Riskì) kˆnnen negative Auswirkungen auf die |
||
| Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · Risiko potentieller Interessenskonflikte der Organmitglieder des |
||
| Emittenten aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r Gesellschaften der | ||
| HYPO Banken ÷sterreichs sowie aufgrund ihrer T‰tigkeiten f¸r | ||
| Gesellschaften auflerhalb des HYPO Banken Sektors - Aus |
||
| diesen T‰tigkeiten kˆnnen sich potentielle Interessenskonflikte | ||
| mit der Organfunktion bei dem Emittenten ergeben. | ||
| · IT-Risiko ñ Ausf‰lle, Unterbrechungen und Sicherheitsm‰ngel kˆnnen negative Auswirkungen auf Systeme f¸r |
||
| Kundenbeziehungen, Buchhaltung, Verwahrung, Betreuung |
||
| und/oder Kundenverwaltung haben. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom effektiven Risikomanagement - Der |
||
| Eintritt einer aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Situation | ||
| bzw. das Schlagendwerden unabsehbarer und infolgedessen | ||
| nicht vermeidbarer Risiken kˆnnen negative Auswirkungen auf | ||
| die Systeme des Emittenten zur Risiko-, Identifikation und - | ||
| Steuerung haben. · Risiken des wirtschaftlichen und politischen Umfeldes oder |
||
| r¸ckl‰ufiger Finanzm‰rkte ñ Das wirtschaftliche und politische | ||
| Umfeld in ÷sterreich, sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft | ||
| und der globalen Finanzm‰rkte haben einen wesentlichen | ||
| Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und |
||
| Finanzprodukten, die von dem Emittenten entwickelt und |
||
| angeboten werden. | ||
| · Risiko der ƒnderung steuerlicher Rahmenbedingungen ñ Jede |
||
| zuk¸nftige ƒnderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der steuerlichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der |
||
| Gewinnbesteuerung kann die Vermˆgens-, Finanz- und |
||
| Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. | ||
| · Risiko der Abh‰ngigkeit vom Provisionsgesch‰ft ñ Ein |
||
| R¸ckgang an Ertr‰gen aus dem Provisionsgesch‰ft kann die | ||
| Gesch‰fts-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ |
| beeinflussen. | ||
|---|---|---|
| · | Risiko der Abh‰ngigkeit von der Gesch‰ftsentwicklung ñ Auf | |
| negative wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann der Emittent | ||
| mˆglicherweise nur zeitverzˆgert oder nicht zur G‰nze |
||
| reagieren. Dies kann negative Auswirkungen auf die Gesch‰fts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Risiken aufgrund der Abh‰ngigkeit von |
|
| Refinanzierungsmˆglichkeiten ñ Der Zugang zu |
||
| Refinanzierungsmˆglichkeiten kann sich gegen¸ber der |
||
| Vergangenheit oder den Planungen der Bank einschr‰nken oder | ||
| verteuern und damit eine erhebliche Auswirkung auf die Ertrags | ||
| und Gesch‰ftslage des Emittenten haben. | ||
| · | Wettbewerbsrisiko ñ Der dichte Wettbewerb im ˆsterreichischen | |
| und internationalen Bankensektor kann einen negativen Einfluss | ||
| auf die Ertrags- und Gesch‰ftslage des Emittenten aus¸ben. | ||
| · | Risiko aus Handelsgesch‰ften ñ Zinshandel, Devisenhandel und | |
| Wertpapierhandel kˆnnen auf Grund ung¸nstiger |
||
| Marktverh‰ltnisse oder ung¸nstiger wirtschaftlicher |
||
| Bedingungen sinken. | ||
| · | Kontrahentenrisiko ñ Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, | |
| dass Vertragspartner (ÑKontrahentenì, insbesondere andere | ||
| Banken und Finanzinstitute) ihre Verpflichtungen aus den | ||
| Handelsgesch‰ften nicht vereinbarungsgem‰fl erf¸llen. | ||
| · | Risiken aufgrund des regulatorischen Umfeldes ñ Eine |
|
| ƒnderung der geltenden rechtlichen und regulatorischen |
||
| Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Gesch‰fts-, | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten auswirken. | ||
| · | Risiken aufgrund von Basel III ñ Der aufgrund verdichteter |
|
| Vorschriften des Eigenkapitals und der Offenlegungspflichten | ||
| resultierende zus‰tzliche Aufwand sowie hˆhere |
||
| Eigenkapitalkosten kˆnnen eine negative Auswirkung auf die | ||
| Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Risiko aufgrund der Abh‰ngigkeit von qualifizierten |
|
| F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern ñ Der Verlust von |
||
| qualifizierten F¸hrungskr‰ften und Mitarbeitern kann einen | ||
| erheblichen nachteiligen Effekt auf die Gesch‰fts-, Finanz- und | ||
| Ertragslage des Emittenten haben. | ||
| · | Liquidit‰tsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass der Emittent ihre | |
| gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht | ||
| vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann. | ||
| · | Risiko der Abh‰ngigkeit von ausreichend vorhandenen | |
| Eigenmitteln - Der Emittent verf¸gt im Konzern ¸ber eine | ||
| Eigenmittelquote von 18,1 % per 31.12.2016 (Eigenmittelquote | ||
| bezogen auf das Gesamtrisiko). Es ist mˆglich, dass diese | ||
| Quote f¸r ein aus heutiger Sicht unabsehbares Ereignis nicht | ||
| ausreichend ist. | ||
| · | Risiko aufgrund von Zahlungsausf‰llen und der Bonit‰t des | |
| Emittenten (Kreditrisiko, Emittentenrisiko, Credit-Spread Risiko) | ||
| - Kreditrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollst‰ndigen | ||
| Ausfalls von vereinbarten Zins- und/oder Tilgungszahlungen, die | ||
| vom Emittenten zu erbringen sind. Je schlechter die Bonit‰t des | ||
| Emittenten ist, desto hˆher ist dieses Ausfallsrisiko. Die | ||
| Verwirklichung des Kreditrisikos kann dazu f¸hren, dass |
||
| Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder die | ||
| Tilgung ganz (Totalverlust) oder teilweise (Teilverlust) ausf‰llt. | ||
| · | Risiko aufgrund regulatorisch angeordneter Verlustbeteiligung | |
| von Anleihegl‰ubigern ñ Nach Maflgabe des BaSAG besteht | ||
| das Risiko von Verlusttragung durch Umwandlung in Tier 1 oder | ||
| Additional Tier 1 oder der Herabsetzung des Nennwertes | ||
| · | Risiken iZm. Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds | |
| · | Beteiligungsrisiko ñ Die Beteiligungserlˆse des Emittenten |
|
| kˆnnen auf Grund ung¸nstiger Marktverh‰ltnisse oder |
| ung¸nstiger wirtschaftlicher Bedingungen sinken. · Risiko der ausreichenden Liquidit‰tsbereitstellung ñ Das Risiko, dass der Emittent wegen unterschiedlicher Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten ihre gegenw‰rtigen und zuk¸nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst‰ndig oder nicht zeitgerecht erf¸llen kann, kann die Vermˆgens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. · W‰hrungsrisiko ñ Wertschwankungen zwischen dem Euro und W‰hrungen auflerhalb der Eurozone, in denen der Emittent t‰tig ist, kˆnnen das Ergebnis und den Cashflow des Emittenten nachteilig beeinflussen. · L‰nderrisiko ñ Der Emittent ist durch Gesch‰fte mit Kunden in Ungarn auch einem L‰nderrisiko ausgesetzt, welches sich nachteilig auf die Gesch‰ftsergebnisse des Emittenten auswirken kann. Abschnitt D ñ Risiken, die den Schuldverschreibungen eigen sind |
||
|---|---|---|
| D.3 | Zentrale Angaben zu | · Marktrisiko ñ Der Wechsel der allgemeinen Marktbedingungen |
| den zentralen Risken, die den Schuldverschreibungen eigen sind |
innerhalb oder auflerhalb von ÷sterreich kann den Wert der angebotenen Wertpapiere negativ beeinflussen. · Zins‰nderungsrisiko - Das Zins‰nderungsrisiko kann zu Kursr¸ckg‰ngen unter den Emissionspreis f¸hren und kann dann zum Tragen kommen, falls die Schuldverschreibungen vor |
|
| ihrer F‰lligkeit verkauft werden. · Wiederveranlagungsrisiko ñ Es besteht das Risiko, dass Inhaber von Schuldverschreibungen nicht in der Lage sind, R¸ckfl¸sse aus den Schuldverschreibungen so zu reinvestieren, dass sie damit dieselbe Rendite erzielen, die sie mit einer Veranlagung in diese Schuldverschreibung zum Emissionszeitpunkt erwarten konnten. · Risiko der vorzeitigen R¸ckzahlung durch den Emittenten ñ Die vorzeitige R¸ckzahlung der Wertpapiere durch den Emittenten kann f¸r die Investoren zu geringeren Ertr‰gen als erwartet f¸hren. · W‰hrungsrisiko ñ Sofern Wertpapiere nicht in EUR sondern in Fremdw‰hrung notieren oder sofern Anleger ihr Steuerdomizil nicht im Euro-Raum haben, kˆnnen sich Verluste aus W‰hrungsschwankungen ergeben. · Inflationsrisiko ñ Eine ƒnderung der Inflationsrate kann den Ertrag negativ beeinflussen · Liquidit‰tsrisiko ñ Investoren kˆnnen ihre Angebotenen Wertpapiere vielleicht nicht oder nicht zum erw¸nschten Kurs verkaufen, bevor sie f‰llig sind, falls sich kein liquider Handelsmarkt daf¸r entwickelt. · Risiko in Bezug auf Handelsaktivit‰ten des Emittenten ñ Eigener Handel des Emittenten in den Wertpapieren oder deren Underlying oder die Emission von zus‰tzlichen gleichartigen Wertpapieren kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. · Risiko eines vorzeitigen Verkaufs vor Endf‰lligkeit durch die Investoren ñ Falls der Investor die Wertpapiere vor deren Endf‰lligkeit verkauft, erh‰lt er vielleicht nicht den R¸ckzahlungsbetrag sondern nur den zu diesem Zeitpunkt erzielbaren mˆglicherweise geringeren Marktpreis. · Marktpreisrisiko ñ Von der Wertentwicklung von Schuldverschreibungen und derivativen Wertpapieren in der Vergangenheit kann niemals auf eine gute zuk¸nftige Wertentwicklung geschlossen werden. · Risiko der Kreditfinanzierung ñ Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhˆht das Risiko f¸r den Investor erheblich, weil ein Investor zus‰tzlich zu einem allf‰lligen Totalverlust seines Investments auch noch den Kredit zur¸ckzahlen muss. · Risiko betreffend Transaktionskosten/-geb¸hrenñ |
| Transaktionskosten/-geb¸hren kˆnnen die Ertr‰ge aus Investments in Wertpapiere signifikant verringern oder ausschalten. · Risiko in Bezug auf Abwicklungssysteme ñ Investoren tragen das Risiko, dass die Abwicklungssysteme nicht ordnungsgem‰fl funktionieren. · Risiko betreffend unvorhergesehene und irrationale Faktoren ñ Unvorhergesehene und irrrationale Faktoren kˆnnen den Wert der Wertpapiere negativ beeinflussen. · Besteuerungsrisiko ñ Der Einfluss der Besteuerung eines Investments auf den Ertrag ist von der persˆnlichen Situation jedes einzelnen Anlegers abh‰ngig und kann k¸nftigen ƒnderungen unterworfen sein. · Risiko von Gesetzes‰nderungen ñ ƒnderungen der anwendbaren Gesetze, Rechtsvorschriften oder in der Verwaltungspraxis kˆnnen einen erheblich nachteiligen Effekt auf den Emittenten, die angebotenen Wertpapiere und die Investoren aus¸ben. · Risiko der Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung des Handels in den angebotenen Wertpapieren oder im Basiswert ñ Es besteht das Risiko, dass der Handel in den angebotenen Wertpapieren ñ soweit diese in eine Handelsplattform eingef¸hrt wurden ñ ausgesetzt, unterbrochen oder beendet wird, was zu einem g‰nzlichen oder teilweisen Verlust des Investments f¸hren kann. · Risiko aufgrund der Herabsetzung der Verj‰hrungsfrist ñ Durch die Herabsetzung der allgemeinen Verj‰hrungsfrist f¸r die R¸ckzahlung des Kapitals ist die Mˆglichkeit zur Einforderung f‰lliger Forderungen gegen¸ber der allgemeinen gesetzlichen Regelung verk¸rzt. · Kursrisiko bei Nullkupon-Emissionen ñ Das Kursrisiko bei Nullkuponemissionen w‰hrend der Laufzeit ist hˆher als bei festverzinslichen Emissionen. · Die Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt - Forderungen der Anleihegl‰ubiger unter den Schuldverschreibungen sind nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt. · Im Insolvenzfall besitzen Gl‰ubiger der Schuldverschreibungen keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber sonstigen Gl‰ubigern - Im Fall einer Insolvenz des Emittenten kommt den Anleihegl‰ubigern (mit Ausnahme der Inhaber von Pfandbriefen) keine bevorrechtete Stellung gegen¸ber |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| sonstigen Gl‰ubigern des Emittenten zu. | |||||
| D.6 | Wichtige Informationen zu den wichtigsten Risiken, die mit derivativen Wertpapieren verbunden sind |
NICHT ANWENDBAR | |||
| Abschnitt E ñ Angebot | |||||
| E.2b | Gr¸nde f¸r das Angebot und Zweckbestimmung der Erlˆse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken liegen |
Das Angebot erfolgt zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten. |
|||
| E.3 | Beschreibung der Angebotskonditionen |
Gesamtnominale bis zu EUR 2.000.000,00 Aufstockungsvolumen auf bis zu EUR 20.000.000,00; Ausgabepreis: 100% je Nominale; weitere Ausgabepreise kˆnnen |
| von dem Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden; St¸ckelung: EUR 1.000,00; Beginn der Zeichnungsfrist: 09.10.2017, vorbehaltlich einer Verl‰ngerung oder Verk¸rzung er Zeichnungsfrist im Ermessen des Emittenten. Andere oder weitere Bedingungen: nicht anwendbar Emissions¸bernahme und/oder Platzierung durch andere Institute: nicht anwendbar |
||
|---|---|---|
| E.4 | Beschreibung aller f¸r die Emission/das Angebot wesentlichen, auch kollidierenden Interessen |
Angebote unter diesem Programm erfolgen im Interesse des Emittenten. |
| E.7 | Sch‰tzung der Ausgaben, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden |
Entf‰llt; vom Emittenten oder Anbieter werden den Anlegern keine Spesen in Rechnung gestellt |
Die Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten f¸r diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch die Angaben des Konditionenblattes vervollst‰ndigt, ge‰ndert oder erg‰nzt werden. Die Leerstellen in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen gelten als durch die im Konditionenblatt enthaltenen Angaben ausgef¸llt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgef¸llt w‰ren, sofern das Konditionenblatt die ƒnderung oder Erg‰nzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsieht, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend ge‰ndert oder erg‰nzt; alternative oder optionale Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen, deren Entsprechungen im Konditionenblatt nicht ausgef¸llt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen; s‰mtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen (einschliefllich der Anweisungen, Anmerkungen und der Texte in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Emissionsbedingungen gestrichen, sodass die Bestimmungen des Konditionenblatts Geltung erhalten.
1) Der BB Step Up Bond VII 2017-2024 mit der ISIN AT0000A1YHB1 (die ÑSchuldverschreibungen") der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (der ÑEmittent") werden in Form einer Daueremission vom 09.10.2017 bis 14.11.2017 ˆffentlich zur Zeichnung aufgelegt. Der Emittent ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angabe von Gr¸nden jederzeit (vorzeitig) zu beenden oder zu verl‰ngern.
2) Das Gesamtemissionsvolumen betr‰gt bis zu Nominale EUR 2.000.000,00 (mit Aufstockungsmˆglichkeit auf Nominale EUR 20.000.000,00).
3) Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden im Nominale von je EUR 1.000,00 begeben.
4) Die Emission erfolgt vorrangig zur Refinanzierung des Bankgesch‰fts des Emittenten.
5) Der Vertrieb erfolgt durch den Emittenten.
Die Schuldverschreibungen werden zur G‰nze in einer ver‰nderbaren Sammelurkunde gem‰fl ß 24 lit. b) DepotG BGBl Nr. 424/1969, in der Fassung BGBl Nr. 650/87 dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven St¸cken besteht nicht. Die Sammelurkunde tr‰gt die Unterschrift zweier Vorst‰nde oder Prokuristen des Emittenten. Die Sammelurkunde wird bei OeKB CSD GmbH hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die nach Maflgabe der anwendbaren Regelungen und Bestimmungen ¸bertragen werden kˆnnen.
Die Schuldverschreibungen begr¸nden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen anderen gegenw‰rtigen und zuk¸nftig nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind.
1) Der Erstausgabepreis betr‰gt 100,00% je Nominale. Weitere Ausgabepreise kˆnnen vom Emittenten in Abh‰ngigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden.
2) Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 15.11.2017 zahlbar (ÑErstvalutatag" / ÑValutatagì).
Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet an dem ihrer F‰lligkeit vorangehenden Tag. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der ersten Laufzeitperiode von 15.11.2017 bis 14.11.2018 mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. F¸r die Dauer der zweiten Laufzeitperiode von 15.11.2018 bis 14.11.2019 werden die Schuldverschreibungen mit 0,50% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der dritten Laufzeitperiode von 15.11.2019 bis 14.11.2020 mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der vierten Laufzeitperiode von 15.11.2020 bis 14.11.2021 mit 0,75% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der f¸nften Laufzeitperiode von 15.11.2021 bis 14.11.2022 mit 1,00% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der sechsten Laufzeitperiode von 15.11.2022 bis 14.11.2023 mit 1,00% p.a. vom Nominale verzinst. Die Schuldverschreibungen werden f¸r die Dauer der siebenten Laufzeitperiode von 15.11.2023 bis 14.11.2024 mit 2,00% p.a. vom Nominale verzinst. Der letzte Zinstermin ist der 15.11.2024. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis actual/actual (ICMA).
Die Zinsen sind j‰hrlich im Nachhinein am 15.11. eines jeden Jahres (ÑZinstermin"), erstmals am 15.11.2018, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Bankarbeitstag wie nachstehend definiert. In diesem Fall wird der Zinstermin je nach Anwendung der im Konditionenblatt spezifizierten Bankarbeitstag-Konvention f¸r Zinstermine verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.
Die Zinsperioden sind unadjusted.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 15.11.2017 und endet mit Ablauf des 14.11.2024.
Sofern nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zur¸ckgezahlt, werden die Schuldverschreibungen am 15.11.2024 (ÑF‰lligkeitstermin") zur G‰nze zum Nominale zur¸ckgezahlt. F¸r den Fall, dass der Tilgungstermin auf einen Tag f‰llt, der kein Bankarbeitstag (wie im Konditionenblatt definiert) ist, wird die R¸ckzahlung auf den n‰chsten Bankarbeitstag verschoben.
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatzes ist jeder Tag, an dem alle maflgeblichen Bereiche des Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer Systems 2 (ÑTARGET2") betriebsbereit sind.
Ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einer Bˆrse ist nicht vorgesehen.
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen mit Abzug von Steuern oder Abgaben jeder Art, die als Quellensteuer einbehalten werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist
Eine ordentliche K¸ndigung seitens des Emittenten oder der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
Anspr¸che auf Zahlungen von f‰lligen Zinsen verj‰hren nach drei Jahren, aus f‰lligen Schuldverschreibungen nach zehn Jahren.
Zahlstelle ist die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft. Der Emittent beh‰lt sich das Recht vor, die Ernennung der Zahlstelle jederzeit anders zu regeln oder zu beenden und eine andere oder eine zus‰tzliche Zahlstelle zu ernennen. Der Emittent wird alle Ver‰nderungen im Hinblick auf die Zahlstelle unverz¸glich gem‰fl ß 13 bekannt machen. Kann oder will der Emittent sein Amt als Zahlstelle, wenn er als solcher bestellt ist, nicht mehr aus¸ben, ist er berechtigt, eine andere Bank innerhalb ÷sterreichs oder eines Mitgliedstaates der Europ‰ischen Union als Zahlstelle zu bestellen.
Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt ¸ber die jeweilige f¸r den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot f¸hrende Stelle. Wenn der Emittent Zahlstelle ist, wird er Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen unverz¸glich durch ‹berweisung an den Verwahrer gem‰fl ß 2 zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Inhaber der Schuldverschreibungen vornehmen. Der Emittent wird durch Zahlung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegen¸ber den Inhabern der Schuldverschreibungen befreit.
Die Zahlstelle als solche, wenn der Emittent nicht als Zahlstelle bestellt ist, ist ausschliefllich Beauftragte des Emittenten. Zwischen der Zahlstelle und den Inhabern der Schuldverschreibungen besteht kein Auftrags- oder Treuhandverh‰ltnis.
1) Der Emittent beh‰lt sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Der Emittent ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl des Emittenten kˆnnen diese Schuldverschreibungen gehalten, oder wiederum verkauft oder eingezogen werden.
Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen rechtswirksam im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder auf der Homepage des Emittenten. Sollte diese Zeitung ihr Erscheinen einstellen oder nicht mehr f¸r amtliche Bekanntmachungen dienen, so tritt an ihre Stelle das f¸r amtliche Bekanntmachungen dienende Medium. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
1) F¸r s‰mtliche Rechtsverh‰ltnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ˆsterreichisches Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates f¸hren w¸rden. Erf¸llungsort ist Eisenstadt, ÷sterreich.
2) F¸r alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt ausschliefllich das f¸r 7000 Eisenstadt, ÷sterreich sachlich und ˆrtlich zust‰ndige Gericht als gem‰fl ß 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Abweichend von dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt Folgendes:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die ¸brigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich mˆglich Rechnung tr‰gt.
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.