Annual Report • Dec 14, 2017
Annual Report
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Jahresfinanzbericht 2016/17
U1
| Burgenland Holding AG | 2016/17 | 2015/16 | 2014/15 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 80,8 | 79,8 | 78,5 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 80,7 | 79,7 | 78,5 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 10,6 | 9,7 | 8,4 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 10,5 | 9,5 | 8,3 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2016/17 Vorschau |
2015/16 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.257 | 1.168 |
| Gasverkauf | GWh | 1.237 | 1.080 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 311,4 | 306,2 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 26,6 | 18,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 853,7 | 883,1 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 321,4 | 322,1 |
Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort | 3 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) | 4 |
| Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex |
4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung 2016/17 (Vorschau) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 14 |
| Risikobericht | 16 |
| Ausblick | 16 |
| Jahresabschluss 2016/17 | 18 |
| Bilanz | 18 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 19 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 20 |
| Anhang | 20 |
| Bestätigungsvermerk | 24 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 28 |
| Die Aktie der Burgenland Holding AG | 30 |
| Beteiligungen | 31 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 32 |
Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Die Burgenland Holding AG verzeichnete ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2016/17. Wesentlich hierfür war die Ausschüttung der Beteiligung Energie Burgenland AG.
Der Geschäftserfolg der Energie Burgenland AG und somit auch der Burgenland Holding AG wird wesentlich von den energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Der Berichtszeitraum war – neben einem insgesamt höheren Winddargebot – von überaus kühlen Temperaturen geprägt, sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch gemessen am Mehrjahresdurchschnitt.
Die Primärenergiepreise für Erdgas und Kohle lagen im Berichtszeitraum über dem Niveau des Vorjahres. Bedingt durch den temporären Stillstand von Produktionskapazitäten in Frankreich und der kalten Witterung stiegen auch die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom an den Börsen. Hingegen setzte sich die rückläufige Entwicklung der Preise für CO2-Emissionszertifikate fort.
Die Aktie der Burgenland Holding AG verzeichnete – bei geringen Umsätzen – mit einem Schlusskurs von 74,00 Euro einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 32,2 %.
Die positiven Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglichen es dem Vorstand der Burgenland Holding AG, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016/17 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Nach der einmalig um rund 10 % erhöhten Dividendenausschüttung der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2015/16 wird in Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2016/17 der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2017/18 der Burgenland Holding AG ein Rückgang der Beteiligungserträge auf das Niveau der vergangenen Jahre erwartet.
Eisenstadt, am 17. November 2017
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding AG, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporategovernance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 hat sich die Burgenland Holding AG nunmehr dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2015 vollinhaltlich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding AG stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des Österreichischen Corporate Governance Kodex kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate.html abrufbar.
Aufgrund und der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding AG von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Die derzeitige fixe Vergütung hat sich bewährt.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Gesellschaften im EVN Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2021
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasser leitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2018
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß Regel 16 ÖCGK.
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 533) |
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Sprecher des Vorstands EVN AG | ja |
| Dr. Felix Sawerthal (1954) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 09.12.1996 | Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Geschäftsführer VERBUND Hydro Power GmbH | ja |
| Leopold Buchmayer (1947) | bis 17.03.2017 | ehem. Aufsichtsratsmitglied Energie Burgenland AG | ja |
| Dr. Martin Krajcsir (1963) | seit 18.03.2016 | Vorstandsvorsitzender WIENER STADTWERKE Holding AG | ja |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Georg Reitter (1955) | seit 21.03.2014 | ehem. Leiter Strategische Geschäftseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb EVN AG |
ja |
| Christoph Schmidt, MSc, LL.M. (1988) | seit 17.03.2017 | Geschäftsführer SWITCH Energievertriebsgesellschaft m.b.H. | ja |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 | Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Geschäftssegment Energie EVN AG | ja |
1) EVN Bulgaria EAD, EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH
2) Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,
die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt.
3) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
In der 27. ordentlichen Hauptversammlung wurde die Aufsichtsratsvergütung insgesamt neu geregelt. Die Vergütung besteht aus einem Pauschalbetrag von 14.100,00 Euro pro Jahr und den Sitzungsentgelten, die mit 200,00 Euro pro teilnehmendem Aufsichtsratsmitglied pro Sitzung festgesetzt wurden. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Aufsichtsratsvergütung unter seinen Mitgliedern funktionsbezogen aufzuteilen.
Von der pauschalierten Aufsichtsratsvergütung in Höhe von jährlich 14.100,00 Euro entfallen auf den Vorsitzenden 3.000,00 Euro, auf den stellvertretenden Vorsitzenden 2.000,00 Euro und auf die sieben Aufsichtsräte je 1.300,00 Euro.
Für die einzelnen Aufsichtsräte wurden folgende Beträge im Geschäftsjahr aufgewendet:
| Name (Funktion) | Vergütung in EUR |
|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) |
4.000,00 |
| Dr. Felix Sawerthal (Stellvertretender Vorsitzender) |
2.800,00 |
| Ing. Mag. Michael Amerer | 2.300,00 |
| Leopold Buchmayer | 850,00 |
| Dr. Martin Krajcsir | 1.900,00 |
| Mag. Johannes Lang | 2.300,00 |
| Dipl.-Ing. Georg Reitter | 2.300,00 |
| Christoph Schmidt, MSc, LL.M. | 1.250,00 |
| Mag. Jörg Sollfelner | 2.300,00 |
| MMag. Ute Teufelberger | 2.300,00 |
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender),
Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang und
Dipl.-Ing. Georg Reitter.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
schäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-, und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind die per Gesetz oder Satzung definierten Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 28. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 17. März 2017 können auf der Homepage der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2017 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist.
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK).
Beide Ausschüsse bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang und Dipl.-Ing. Georg Reitter.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2016/17 zweimal getagt.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding AG. Als verbundenes Unternehmen der EVN AG sind die Organe in deren D&O-Versicherung einbezogen.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2016/17 betrug 14.539,64 Euro.
Die bisher mit der EVN Finanzservice GmbH bestehende Cash-Pool-Vereinbarung wurde zum Ende des Geschäftsjahres im Rahmen einer Umstellung im EVN Konzern auf die EVN AG übertragen.
Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG und der EVN Finanzservice GmbH, an denen mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN Finanzservice GmbH angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2016/17 betrug 17.443,83 Euro.
Die bis knapp vor Ende des Geschäftsjahres mit der EVN Finanzservice GmbH abgeschlossene Cash-Pool-Vereinbarung diente der kurzfristigen Liquiditätsplanung und kostete im Geschäftsjahr 2016/17 269,50 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Administration, Corporate Affaires und Compliance umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2016/17 betrug 103.692,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde eine Steuerumlage in Höhe von 44.213,57 Euro verbucht.
Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Siehe dazu die Ausführungen zum Aufsichtsrat auf Seite 6.
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde der Burgenland Holding AG bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von Personen, die bei der Burgenland Holding AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung gemeldet.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Verbesserungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde lediglich ein Aufsichtsratsmandat neu besetzt.
In Erfüllung der Bestimmungen des österreichischen Aktienund Börserechts, der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen. Im Geschäftsjahr bestanden zwei ständige Vertraulichkeitsbereiche.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Es werden jährlich Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2016/17 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Zur Sicherstellung der guten Reputation und des Geschäftserfolgs legt die Burgenland Holding AG größten Wert auf Integrität und gesetzestreues Verhalten der eigenen Geschäftsgebarung sowie jener der Geschäftspartner. Dieser Anspruch manifestiert sich im Verhaltenskodex der Gesellschaft, der im abgelaufenen Geschäftsjahr in Kraft gesetzt wurde. Weiters wurde ein Compliance-Management-System unter der Leitung eines Compliance-Officers etabliert.
In der Aufsichtsratssitzung vom 26. September 2017 wurde dem Aufsichtsrat in einem eigenen Tagesordnungspunkt über Inhalt, Zielsetzung und Stand der Compliance-Organisation berichtet und damit die Regel 18a ÖCGK erfüllt.
Eisenstadt, am 17. November 2017
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2016/17 (Vorschau)1) 1. Oktober 2016 – 30. September 2017
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden mit 219 Windenergieanlagen 2) und einer Leistung von 502 MW3) jährlich rund 1.000 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2016/17 steigt der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 7,6 % auf 1.257 GWh. Zudem wird die Netzabgabemenge für Strom mit 1.839 GWh um 3,4 % höher ausfallen als im Geschäftsjahr 2015/16.
Der Gasverkauf wird mit 1.237 GWh rund 14,5 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Netzabgabemenge für Erdgas um 7,1 % auf 2.366 GWh.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 311,4 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Anstieg um 1,7 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 26,6 Mio. Euro betragen und liegt somit um 43,3 % über dem Vorjahresniveau.
Der operative Cashflow beläuft sich voraussichtlich auf 77,1 Mio. Euro, wobei der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 55,7 Mio. Euro betragen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2017 liegt voraussichtlich bei 853,7 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (658,1 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 77,1 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 321,4 Mio. Euro, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 37,7 % errechnet. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 52,6 %.
Die Verdichtung der Windparks sowie die Erweiterung der bestehenden Windparks werden vorangetrieben:
Im Bereich der Biomasse erfolgt eine strategische Neuausrichtung mit Konzentration auf Wärmekraftwerke.
Für das Geschäftsjahr 2017/18 sind Investitionen in das Stromnetz von 58,0 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von 10,2 Mio. Euro und im Windkraftbereich von 21,8 Mio. Euro geplant.
| Energie Burgenland AG – Gruppe | 2016/17 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.257 |
| Netzabgabemenge (Strom) | GWh | 1.839 |
| Gasverkauf | GWh | 1.237 |
| Netzabgabemenge (Gas) | GWh | 2.366 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 311,4 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 26,6 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 853,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 321,4 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 77,1 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2017 noch nicht vor.
Die Daten basieren daher auf einer Vorschaurechnung und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2017 auf.
2) Berechnung der Anlagenanzahl entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks
3) Berechnung der Leistung entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks
Das energiepolitische Umfeld ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der wichtigsten Beteiligung der Gesellschaft, der Energie Burgenland AG. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen in Österreich sind wesentlich durch die europäische Energie- und Klimapolitik, die daraus resultierenden Ziele und Gesetze sowie die Interaktion mit den europäischen Akteuren im Bereich der Energiewirtschaft – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – geprägt.
Im Oktober 2014 einigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 und definierte die folgenden drei Hauptziele, die wiederum im Einklang mit den im Dezember 2015 im Rahmen der Pariser UN-Klimakonferenz beschlossenen globalen Zielsetzungen stehen:
Im November 2016 legte die Europäische Kommission Gesetzgebungsvorschläge zum Thema "Saubere Energie für alle Europäer" vor, die zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen beitragen sollen und nunmehr vom Europäischen Parlament und vom Rat behandelt werden; die Verabschiedung wird bis Ende 2018 erwartet. Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere die Bereiche Gestaltung des Strommarkts, grenzüberschreitende Kooperation, Einspeisung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen, Versorgungssicherheit für Strom, Steuerung der zukünftigen Energieunion sowie Energieeffizienz.
Im Juni 2017 beschloss der österreichische Nationalrat die so genannte "Kleine Ökostromnovelle", die unter anderem Änderungen im Ökostromgesetz beinhaltet. Dadurch wurde in einem ersten Schritt eine gesetzliche Übergangslösung geschaffen, die Rechtssicherheit für den weiteren Systemumbau in Richtung erneuerbare Erzeugung in Österreich bringt. Im Bereich Windkraft beinhalten die Maßnahmen beispielsweise ein Sonderkontingent an Förderungen im Gesamtausmaß von 45 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 zum Abbau der Wartelisten bereits behördlich genehmigter Projekte. Neben Investitionsanreizen für Kleinwasserkraftwerke und Photovoltaikanlagen wurde mit dem Novellenpaket unter anderem auch noch eine Änderung im Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz beschlossen, die eine vertragliche Vorhaltung von Kraftwerksleistung in ausreichendem Umfang (z. B. mittels mehrjähriger Vereinbarungen) zur Vermeidung und Beseitigung von Netzengpässen ermöglicht. Die Vorgaben der EU-Richtlinie für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen, denen zufolge Einspeisetarife nicht mehr im selben Umfang zulässig sind, wurden in der aktuellen österreichischen Gesetzgebung noch nicht berücksichtigt.
Im Mai 2017 fixierten der österreichische und der deutsche Regulator einige Eckpunkte zur Einführung eines Engpassmanagements für den seit 2002 unbegrenzten Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich. Demnach soll ab dem 1. Oktober 2018 zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW gelten. An der konkreten Umsetzung wird derzeit auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit den Regulatoren gearbeitet.
Im Vorfeld der Einführung der neuen Engpasskapazität, die das Ende der seit 2002 zwischen Deutschland und Österreich bestehenden gemeinsamen Strompreiszone bedeutet, entwickelten sich an der Strombörse EEX in Leipzig Differenzen zwischen den – bis zu dieser Ankündigung identen – Großhandelspreisen für Deutschland und Österreich. Deren Aussagekraft ist aber vorerst zu relativieren, da sich für Österreich bisher noch kein ausreichend liquider Markt gebildet hat. Die weitere Entwicklung des Verhältnisses der Großhandelspreise in den beiden Ländern ist daher aus heutiger Sicht noch nicht absehbar.
In Österreich betragen die Laufzeiten der Regulierungsperioden für die Strom- und die Erdgas-Verteilnetze jeweils fünf Jahre. Für die Erdgas-Verteilnetze tritt am 1. Jänner 2018 eine neue Regulierungsperiode in Kraft, für die Strom-Verteilnetze am 1. Jänner 2019. Die österreichische Regulierungsmethode sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber auf Basis der Netztarife vergütet werden, die jährlich von der E-Control-Kommission festzulegen sind. Damit werden Investitionen und Aufwendungen für Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der Netze abgegolten. Wesentliche Parameter bei der Festlegung der Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) und der gewichtete Kapitalkostensatz, der jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode fixiert wird. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als individuelle Kostensenkungsvorgabe für das jeweilige Unternehmen fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die Netzgesellschaft der Beteiligung Energie Burgenland AG wird vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Effizienz sehr positiv bewertet.
Seit Mitte des Jahres 2016 verzeichnet die Weltwirtschaft einen soliden Aufschwung und zog auch 2017 nach einem etwas schwächeren Start im zweiten Quartal wieder merklich an. Nahezu alle großen Volkswirtschaften meldeten gute bzw. verbesserte Konjunkturzahlen, und auch in den ost- und mitteleuropäischen EU-Mitgliedsländern legte die Wirtschaftsleistung stark zu. Aktuell bewegen sich die Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in der EU für 2017 und 2018 zwischen 1,9 % und 2,1 %.
Auch die österreichische Konjunktur befindet sich aktuell in guter Verfassung. Sie profitierte vom weltweit soliden Aufschwung ebenso wie von der robusten inländischen Nachfrage. Als Wachstumsstützen erwiesen sich insbesondere die Bauwirtschaft, der private Konsum und der Tourismus. Für das Jahr 2017 sagen die Experten ein Wachstum um die 2,7 % voraus, die Prognosen für 2018 liegen zwischen 2,1 % und 2,8 %. Damit liegen die Erwartungen für Österreich im Spitzenfeld der Eurozone.
Die energiewirtschaftliche Geschäftsentwicklung der Beteiligung Energie Burgenland AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Im Bereich der Haushaltskunden sind dies vor allem die Wetterbedingungen, die für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, während die Nachfrage der Industriekunden vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird.
Das Geschäftsjahr 2016/17 war in den für die Energie Burgenland AG relevanten Märkten sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch gemessen am Mehrjahresdurchschnitt von deutlich kühleren Temperaturen geprägt. In Österreich etwa lag die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – um 18,7 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas stieg im Geschäftsjahr 2016/17 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 20,1 % auf 17,3 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies nicht zuletzt auf die kalten Wintertemperaturen, die zu einem Anstieg der Nachfrage auf den Spotmärkten führten. Die Durchschnittspreise für Kohle lagen im Berichtszeitraum vor allem aufgrund der europaweit sehr hohen Nachfrage im Winter mit 74,6 Euro je Tonne um 61,6 % über dem Niveau des Vorjahres. Hingegen setzte sich die rückläufige Entwicklung der Preise für CO2-Emissionszertifikate fort. Im Schnitt lagen diese mit 5,3 Euro je Tonne um 12,0 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres.
Die für den Berichtszeitraum geltenden Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom entwickelten sich gegenläufig. Während die Terminpreise für Grundlaststrom um 7,2 % auf 28,2 Euro pro MWh und jene für Spitzenlaststrom um 8,2 % auf 35,0 Euro pro MWh sanken, verzeichneten die Spotmarktpreise aufgrund des temporären Stillstands von Produktionskapazitäten in Frankreich und der kalten Witterung einen Anstieg: Die Spotmarktpreise für Grundlaststrom stiegen im Vergleich zur Vorjahresperiode im Schnitt um 26,9 % auf 35,3 Euro pro MWh, jene für Spitzenlaststrom lagen mit 43,0 Euro pro MWh um 25,7 % über dem Wert des Vorjahres.
Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende der Beteiligung Energie Burgenland AG bestimmt.
Insgesamt sind der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in Höhe von 10,6 Mio. Euro (2015/16: 9,7 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,31 Mio. Euro (Vorjahr: 0,37 Mio. Euro) vereinnahmt.
Trotz eines im Vorjahresvergleich gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr: 0,03 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/17 eine Dividende in der Höhe von 3,45 Euro pro Aktie (Vorjahr: 3,15 Euro pro Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 10,35 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2016/17 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,8 Mio. Euro um 1,3 % über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2017 beträgt 99,98 %.
| Burgenland Holding AG – Kennzahlen | 2016/17 | 2015/16 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 10,4 | 9,5 | 9,5 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 10,6 | 9,7 | 9,3 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 10,5 | 9,5 | 10,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 80,8 | 79,8 | 1,3 |
| Anlagevermögen | Mio. EUR | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | Mio. EUR | 9,4 | 8,4 | 11,9 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 80,7 | 79,7 | 1,3 |
| Fremdkapital | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 | – |
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at.
| TEUR | 2016/17 | 2015/16 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
10.407 | 9.487 | 920 | 9,7 |
Da sich die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2016/17 keine Umsatzerlöse verzeichnet.
| 2016/17 | 2015/16 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital |
13,0 % | 12,0 % | 1,0 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
13,0 % | 12,0 % | 1,0 |
| TEUR | 2016/17 | 2015/16 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – Langfristiges Umlaufvermögen = Kurzfristiges Umlaufvermögen – Kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
9.413 | 8.412 | 1.001 | 11,9 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,98 % | 99,98 % | – | – |
Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2017 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr verbesserten Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.
| TEUR | 2016/17 | 2015/16 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 10.570 | 9.422 | 1.148 | 12,2 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –9.450 | –8.250 | –1.200 | –14,5 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 1.120 | 1.172 | –52 | –4,4 |
(Der erweiterte Fonds des Finanzmittelbestands umfasst neben dem Guthaben bei Kreditinstituten auch den Finanzmittelbestand
aus dem Konzern-Cash-Pooling und eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns.)
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,5 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 10,6 Mio. Euro erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligung Energie Burgenland AG eine Rolle. Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt. Durch eine, das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet. Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrages in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der Liquiden Mittel im Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding AG festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding AG tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als gering eingestuft.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligung Energie Burgenland AG statt.
Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2016/17 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
In Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2016/17 der Beteiligung Energie Burgenland AG wird für das Geschäftsjahr 2017/18 der Burgenland Holding AG ein Rückgang der Beteiligungserträge auf das Niveau der vergangenen Jahre erwartet.
Eisenstadt, am 17. November 2017 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2016)
| Aktiva | 30.09.2017 EUR |
30.09.2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.414.117,69 | 8.392 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 1.880,39 | 14 | |
| 9.415.998,08 | 8.407 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
14.763,39 | 18 | |
| 9.430.761,47 | 8.424 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
| Sonstige | 4.944,75 | 5 | |
| Summe Aktiva | 80.760.987,02 | 79.754 |
| Passiva | 30.09.2017 EUR |
30.09.2016 TEUR |
||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| Gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.902.000,00 | 4.802 | ||
| IV. | Bilanzgewinn | 10.354.049,37 | 9.453 | |
| davon Gewinnvortrag | 3.250,96 | 1 | ||
| 80.742.422,70 | 79.742 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | 17.942,50 | 13 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 328,92 | 0 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 328,92 | 0 | ||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 292,90 | 0 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 292,90 | 0 | ||
| 621,82 | 0 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 621,82 | 0 | ||
| Summe Passiva | 80.760.987,02 | 79.754 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2015 – 30. September 2016)
| 2016/17 EUR |
2015/16 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge: | ||
| a) Übrige | 1.290,36 | 0 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Aufwendungen: | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 9 fallen | –556,70 | –1 | |
| b) Übrige | –221.324,64 | –215 | |
| –221.881,34 | –216 | ||
| 3. | Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) | –220.590,98 | –216 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 10.595.457,90 | 9.678 |
| 5. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31.987,49 | 25 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 31.983,47 | 25 | |
| 6. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –269,50 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | –269,50 | 0 | |
| 7. | Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) | 10.627.175,89 | 9.703 |
| 8. | Ergebnis vor Steuern | 10.406.584,91 | 9.487 |
| 9. | Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage | 44.213,50 | 46 |
| davon Erträge aus Steuergutschriften | 44.213,50 | 46 | |
| 10. | Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 10.450.798,41 | 9.533 |
| 11. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen | –100.000,00 | –80 |
| 12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.250,96 | 0 |
| 13. | Bilanzgewinn | 10.354.049,37 | 9.453 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 01.10.2016 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2017 |
|
| I. | Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | ||||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2017 der Burgenland Holding AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagenspiegel wurden an die geänderten Vorgaben des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (RÄG) 2014 angepasst. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war nicht notwendig.
Im Interesse einer klaren Darstellung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2016/17 eine Zusammenfassung des Finanzanlagevermögens gemäß § 223 Abs. 6 Z 2 UGB. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2016 |
Zugänge | davon außerplan mäßig |
Abgänge | Zuschrei bungen |
Umbu chungen |
Stand 30.09.2017 |
30.09.2017 | 01.10.2016 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 |
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden auch mit erstmaliger Anwendung des RÄG 2014 beibehalten.
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Zeitwert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
| Beteiligungen Name und Sitz |
Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) | 49,00 | 330.507,1 | 28.255,3 | 30.09.2016 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) | 0,99 | 374.172,6 | 41.238,5 | 31.12.2016 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.414.117,69 Euro (Vorjahr: 8.392 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG als auch aus der Forderung auf Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe.
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.944,75 Euro (Vorjahr: 5 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwertet.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 17.942,50 Euro (Vorjahr: 13 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Administration, Corporate Affaires und Compliance umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr betrug 103.692,00 Euro (Vorjahr: 103 Tsd. Euro).
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2015/16 in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 9.310 Tsd. Euro) ausgewiesen. Von der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2016 eine Ausschüttung in Höhe von 305.457,90 Euro (Vorjahr: 368 Tsd. Euro).
Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird hauptsächlich der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 44.213,57 Euro (Vorjahr: 46 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Leopold Buchmayer (bis 17. März 2017) Mag. Dr. Martin Krajcsir Mag. Johannes Lang Dipl.-Ing. Georg Reitter Christoph Schmidt MSc. LL.M. (ab 17. März 2017) Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 17,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 14 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 241 Z 6 UGB.
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.354.049,37 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 17. November 2017 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresbzw. Konzernabschluss, den Lage- bzw. Konzernlagebericht und die diesbezüglichen Bestätigungsvermerke. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Mai 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 1998 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 17. November 2017
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2016/17 zweimal getagt.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und der Beteiligung Energie Burgenland AG informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/17 waren die Genehmigung des Budgets 2017/18, die Billigung des Jahresabschlusses sowie die Beschlussfassungen für die Hauptversammlung der Gesellschaft. Weiters hat der Aufsichtsrat das Stimmverhalten der Gesellschaft in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG sowie die Veranlagung der Dividende festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses gemäß § 96 AktG den Corporate Governance Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee vom Juni 2011 geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2015 für die Burgenland Holding AG ab dem Geschäftsjahr 2015/16 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.
In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen eingehalten, die im Corporate Governance Bericht entsprechend dargestellt werden.
Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Diese erfolgte anhand eines schriftlichen Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2017 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG in der Fassung des Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes 2017 über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 berichtet.
Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2017 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2017 gemäß § 96 Abs. 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2016/17 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 7. Dezember 2017 Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Alle international bedeutenden Aktienindizes entwickelten sich im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 ausnahmslos positiv. Besonders deutliche Zuwächse waren dabei an der Wiener Börse zu verzeichnen: Während der US-amerikanische Leitindex Dow Jones und der deutsche Leitindex DAX jeweils um knapp über 22 % anstiegen, konnte der Wiener Leitindex ATX um 37,9 % zulegen. Dagegen erzielte der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities lediglich einen Kursanstieg um 13,5 %.
Die Aktie der Burgenland Holding AG verzeichnete mit einem Schlusskurs von 74,00 Euro einen Kursanstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 32,2 %. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 19 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,30 Mio. Euro. Die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) per 30. September 2017 lag bei 0,18 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 30. September 2017 222,0 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2016/17 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 16. März 2018 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2016/17 | 2015/16 | 2014/15 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 19 | 18 | 24 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,30 | 0,24 | 0,30 |
| Höchstkurs | EUR | 74,00 | 60,00 | 60,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 53,00 | 47,81 | 44,51 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 74,00 | 55,99 | 51,01 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 222 | 168 | 153 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,18 | 0,20 | 0,19 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 3,451) | 3,15 | 2,75 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung.
gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG
Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 17. November 2017 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Redaktionsschluss: 7. Dezember 2017 Veröffentlichung: 14. Dezember 2017
Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien
Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at
| Ergebnis 1. Quartal 2017/18 | 08.02.2018 |
|---|---|
| Nachweisstichtag Hauptversammlung | 06.03.2018 |
| Hauptversammlung | 16.03.2018 |
| Ex-Dividendentag | 22.03.2018 |
| Record-Date Dividende | 23.03.2018 |
| Dividendenzahltag | 29.03.2018 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2017/18 | 30.05.2018 |
| Ergebnis 1.– 3. Quartal 2017/18 | 09.08.2018 |
| Jahresergebnis 2017/18 | 13.12.2018 |
1) Vorläufig.
| 3 Mio. Stückaktien |
|---|
| EVN AG |
| AT0000640552 |
| BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) |
| Wien |
1) Per 30. September 2017.
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