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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 13, 2018

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Annual Report

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Kennzahlen

Burgenland Holding AG 2017/18 2016/17 2015/16
Bilanzsumme Mio. EUR 79,8 80,8 79,8
Eigenkapital Mio. EUR 79,8 80,7 79,7
Beteiligungserträge Mio. EUR 9,5 10,6 9,7
Jahresüberschuss Mio. EUR 9,4 10,5 9,5
Energie Burgenland Gruppe 2017/18
Prognose
2016/17
Stromverkauf GWh 1.278 1.258
Gasverkauf GWh 1.141 1.242
Umsatzerlöse Mio. EUR 318,5 320,4
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 25,8 30,6
Bilanzsumme Mio. EUR 868,2 879,7
Eigenkapital Mio. EUR 324,6 324,2

Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland Holding AG

Die Burgenland Holding AG hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.

Die Aktien der Burgenland Holding AG (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.

Jahresfinanzbericht 2017/18 Inhalt

Kennzahlen Umschlag
Unternehmensprofil Umschlag
Vorwort 3
Bericht des Aufsichtsrats 4
Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB)
Bekenntnis zum Österreichischen
5
Corporate Governance Kodex 5
Organe der Gesellschaft 6
Energie Burgenland Gruppe
Geschäftsentwicklung 2017/18 (Prognose) 11
Lagebericht 13
Energiepolitisches Umfeld 13
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14
Wirtschaftliche Entwicklung 16
Risikobericht 18
Ausblick 18
Jahresabschluss 2017/18 20
Bilanz 20
Gewinn- und Verlustrechnung 21
Entwicklung des Anlagevermögens 22
Anhang 22
Bestätigungsvermerk 27
Die Aktie der Burgenland Holding AG 31
Beteiligungen 32
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht Umschlag

Vorwort des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer, Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre!

Der Geschäftserfolg der Energie Burgenland AG und somit auch der Burgenland Holding AG wird wesentlich von den energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Nach der einmalig erhöhten Dividendenausschüttung der Energie Burgenland AG im vergangenen Geschäftsjahr lagen die Beteiligungserträge der Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2017/18 wieder auf dem Niveau der vorangegangenen Jahre.

Der Berichtszeitraum war zudem im Vergleich zum ungewöhnlich kalten Winter des Vorjahres von deutlich wärmeren Temperaturen geprägt. Die Primärenergiepreise für Erdgas und Kohle lagen im Geschäftsjahr über dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund der positiven Konjunkturentwicklung und der dadurch gestiegenen Nachfrage der Industrie nach CO2-Emissionszertifikaten sowie der vom Europäischen Parlament im Februar 2018 beschlossenen stärkeren Verknappung der Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021 lagen die Preise für CO2-Emissionszertifikate sogar deutlich über dem Vorjahr. Korrespondierend zur positiven Wirtschaftsentwicklung und zum Preisanstieg bei den Emissionszertifikaten zogen die Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom im vergangenen Jahr an.

Die Aktie der Burgenland Holding AG verzeichnete in der Berichtsperiode erneut eine sehr positive Entwicklung. Neben gestiegenen Umsätzen konnte ein Zuwachs des Aktienkurses der Burgenland Holding AG von 6,8 % erzielt werden.

Der Vorstand der Burgenland Holding AG wird der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017/18 eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro je Aktie vorschlagen.

Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2017/18 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2018/19 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.

Eisenstadt, am 4. Dezember 2018

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Bericht des Aufsichtsrats an die 30. ordentliche Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2017/18 zweimal getagt. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, hat im Berichtsjahr einen Umlaufbeschluss gefasst.

Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und der Beteiligung Energie Burgenland AG, informiert. Insbesondere aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.

Wesentliche Beschlüsse des Aufsichtsrats

Die wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/18 waren neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Genehmigung des Budgets 2018/19 vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter für die Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG.

Österreichischer Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2018 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses gemäß § 96 AktG den Corporate Governance Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding AG zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 für die Burgenland Holding AG ab 16. März 2018 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen.

In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen eingehalten, die im Corporate Governance Bericht entsprechend dargestellt werden.

Im Hinblick auf die Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Diese erfolgte anhand eines schriftlichen Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.

Jahresabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 von 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2018 der Burgenland Holding AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 berichtet.

Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2018 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2018 gemäß § 96 Abs. 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt.

Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2017/18 geleistete Arbeit aus.

Eisenstadt, am 4. Dezember 2018 Für den Aufsichtsrat

Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA

Corporate Governance Bericht (gem. § 243b UGB) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Burgenland Holding AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding AG, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporategovernance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 16. März 2018 hat sich die Burgenland Holding AG nunmehr dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2018 vollinhaltlich unterworfen.

Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding AG lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding AG stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.

Da für die Gesellschaft keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, gelten die internationalen Rechnungslegungsstandards für die Burgenland Holding AG nicht. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des Österreichischen Corporate Governance Kodex kommen nicht zur Anwendung.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding AG ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.

Abweichungen von C-Regeln

Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens als Holding weicht die Burgenland Holding AG von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:

Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst.

Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Die derzeitige fixe Vergütung hat sich bewährt.

Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet das Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Gesellschaften im EVN Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding AG.

Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2021

Zwei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)

Mag. Nikolaus Sauer

Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasser leitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding AG und Geschäftsführer der WLV GmbH.

Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2023

Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß Regel 16 ÖCGK.

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).

Mitglieder des Aufsichtsrats2)

Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 533)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVN AG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG
ja
Dr. Felix Sawerthal (1954)
Stellvertreter des Vorsitzenden
seit 09.12.1996 Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs der EVN AG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG ja
Dr. Martin Krajcsir (1963) bis 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVN AG ja
Dipl.-Ing. Georg Reitter (1955) bis 16.03.2018 Leiter Geschäftssegment Energie der EVN AG ja
Christoph Schmidt, MSc, LL.M. (1988) bis 16.03.2018 Geschäftsführer der SWITCH Energievertriebsgesellschaft m.b.H. ja
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftssegment Energie der EVN AG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja

1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH

2) Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt. 3) Der Streubesitz der Burgenland Holding AG beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender), Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang,

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (ab 16. März 2018) und Dipl.-Ing. Georg Reitter (bis 16. März 2018).

Vergütungsschema für den Aufsichtsrat

In der 27. ordentlichen Hauptversammlung wurde die Aufsichtsratsvergütung insgesamt neu geregelt. Die Vergütung besteht aus einem Pauschalbetrag von insgesamt 14.100,00 Euro pro Jahr und den Sitzungsentgelten, die mit 200,00 Euro pro teilnehmendem Aufsichtsratsmitglied pro Sitzung festgesetzt wurden. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Aufsichtsratsvergütung unter seinen Mitgliedern funktionsbezogen aufzuteilen.

Von der pauschalierten Aufsichtsratsvergütung in Höhe von jährlich 14.100,00 Euro entfallen auf den Vorsitzenden 3.000,00 Euro, auf den stellvertretenden Vorsitzenden 2.000,00 Euro und auf die sieben Aufsichtsräte je 1.300,00 Euro.

Für die einzelnen Aufsichtsräte wurden folgende Beträge im Geschäftsjahr aufgewendet:

Name (Funktion) Vergütung in EUR
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) 4.000,00
Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden) 2.800,00
Ing. Mag. Michael Amerer 2.300,00
Leopold Buchmayer 650,00
Mag. Rita Heiss 400,00
Dr. Martin Krajcsir 1.500,00
Mag. Johannes Lang 2.100,00
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 600,00
Dipl.-Ing. Georg Reitter 1.300,00
Christoph Schmidt, MSc, LL.M. 850,00
Mag. Jörg Sollfelner 2.100,00
MMag. Ute Teufelberger 2.300,00
Dipl.-Ing. Peter Weinelt 400,00

Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand

Der Vorstand der Burgenland Holding AG besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.

Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Berichtspflichten des Vorstands

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.

Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind die per Gesetz oder Satzung definierten Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding AG vom 16. März 2018 können auf der Homepage der Burgenland Holding AG (www.buho.at) eingesehen werden.

Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle

Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG gehören per 30. September 2018 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.

Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied

    1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding AG oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
    1. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding AG gewesen ist;
    1. zur Burgenland Holding AG kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Burgenland Holding AG oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
    1. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding AG Aufsichtsratsmitglied ist;
    1. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
    1. kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.

Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2016/17 und der Genehmigung des Budgets 2018/19 – vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter in der Hauptversammlung der Energie Burgenland AG hervorzuheben.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex in der revidierten Fassung 2018 wurde für die Burgenland Holding AG mit Wirkung zum 16. März 2018 in Kraft gesetzt.

Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens dreier Mitglieder wurden von der Hauptversammlung drei Aufsichtsratsmitglieder neu bestellt.

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 83,3 %.

Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding AG folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:

Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2017/18 zweimal getagt.

Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungsund Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist.

Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). In der Berichtsperiode hat der Personalausschuss einen Beschluss im Umlaufweg betreffend die Verlängerung eines Vorstandsmandats gefasst.

Vergütungsbericht

Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.

Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding AG ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.

Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.

Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding AG. Als verbundenes Unternehmen der EVN AG sind die Organe in die D&O-Versicherung der EVN AG einbezogen.

Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:

Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 8.800,00 Euro.

Aus den Vorjahren bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:

Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 13.559,43 Euro.

Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft durch die EVN AG über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 105.082,00 Euro.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde eine Steuerumlage in Höhe von 50.528,48 Euro zu Gunsten der Burgenland Holding AG verbucht.

Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51):

Siehe dazu die Ausführungen zum Aufsichtsrat auf Seite 7.

Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde der Burgenland Holding AG bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding AG von Personen, die bei der Burgenland Holding AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie von in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung gemeldet.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen

Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Verbesserungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Vorstandsmandat verlängert sowie drei Aufsichtsratsmandate neu besetzt. Dabei wurde mit Mag. Rita Heiss eine weitere Frau in den Aufsichtsrat gewählt.

Emittenten-Compliance

In Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) des österreichischen Aktien- und Börserechts sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding AG ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen. Im Geschäftsjahr 2017/18 bestanden zwei ständige Vertraulichkeitsbereiche.

Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Es werden laufend Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2017/18 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.

Verhaltenskodex der Burgenland Holding AG

Zur Sicherstellung der guten Reputation und des Geschäftserfolgs legt die Burgenland Holding AG größten Wert auf Integrität und gesetzestreues Verhalten der eigenen Geschäftsgebarung sowie jener der Geschäftspartner. Dieser Anspruch manifestiert sich im Verhaltenskodex der Gesellschaft, der auch auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar ist. Weiters wurde ein Compliance-Management-System unter der Leitung eines Compliance-Officers etabliert.

In der Aufsichtsratssitzung vom 7. Dezember 2017 wurde dem Aufsichtsrat in einem eigenen Tagesordnungspunkt über Inhalt, Zielsetzung und Stand der Compliance-Organisation berichtet und damit die Regel 18a ÖCGK erfüllt.

Eisenstadt, am 16. November 2018

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Energie Burgenland Gruppe

Geschäftsentwicklung 2017/18 (Vorschau)1) 1. Oktober 2017– 30. September 2018

Highlights

  • Einspeisung zusätzlicher Windkraft in das Stromnetz durch Inbetriebnahme des Umspannwerks Bruckneudorf im Dezember 2017
  • Neue Erdgasdruckreduzierstation in Jois
  • Zulassung der Netz Burgenland als Kombinationsnetzbetreiber durch die E-Control
  • Errichtung des Windparks Parndorf V
  • Start des Bürgerbeteiligungsmodells Parndorf
  • Massenrollout Smart Meter in den Bezirken Jennersdorf und Güssing abgeschlossen; Bezirk Oberwart in Fertigstellung; Beginn des Einbaus in den Bezirken Mattersburg und Oberpullendorf

Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden mit 219 Windenergieanlagen 2) und einer Leistung von 502 MW3) jährlich rund 1.000 GWh Ökostrom erzeugt.

Energieabsatz und -aufbringung

Im Geschäftsjahr 2017/18 stieg der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1,6 % auf 1.278 GWh. Die Netzabgabemenge hingegen fiel mit 1.834 GWh um 0,4 % geringer aus als im Geschäftsjahr 2016/17.

Der Gasverkauf wird mit 1.141 GWh um 8,1 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Netzabgabemenge ebenfalls um 4,6 % auf 2.360 GWh.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 318,5 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Rückgang um 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 25,8 Mio. Euro betragen und somit um 15,8 % unter dem Vorjahresniveau zu liegen kommen.

Finanzlage

Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 61,9 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 76,1 Mio. Euro belaufen wird.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme zum 30. September 2018 steht voraussichtlich bei 868,2 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (695,7 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 80,1 % betragen wird. Das Eigenkapital wird 324,6 Mio. Euro betragen, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 37,4 % errechnen wird. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse wird die Eigenkapitalquote 52,2 % betragen.

Ausblick

Im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgt im Windkraftbereich ein weiterer Ausbau der Ökostrominfrastruktur (Erweiterung des Umspannwerks Zurndorf, Leistungserhöhung des Umspannwerks Pama). Zudem werden konkrete Projekte zum Thema "Repowering" entwickelt.

Aufgrund gestiegener Beschaffungspreise und der Auftrennung der Preiszone mit Deutschland werden mit Stichtag 1. Oktober 2018 die Strom- und Erdgaspreise im Tarifkundensegment erhöht (Strom: 15 %, Erdgas: 5 %).

Im Bereich Biomasse erfolgt eine strategische Neuausrichtung: Die Stromproduktion wird in den nächsten Jahren schrittweise eingestellt, wodurch der Fokus ausschließlich auf Fernwärme liegen wird. Im Geschäftsjahr 2018/19 sollen in diesen Bereich 15,9 Mio. Euro investiert werden.

Für das Geschäftsjahr 2018/19 sind Investitionen in das Stromnetz in Höhe von 61,2 Mio. Euro, in das Erdgasnetz in Höhe von 10,2 Mio. Euro und im Windkraftbereich in Höhe von 8,8 Mio. Euro geplant.

Energie Burgenland – Gruppe 2017/18
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.278
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.834
Gasverkauf GWh 1.141
Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.360
Umsatzerlöse Mio. EUR 318,5
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 25,8
Bilanzsumme Mio. EUR 868,2
Eigenkapital Mio. EUR 324,6
Operativer Cashflow Mio. EUR 76,1

1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2018 noch nicht vor.

  • Die Daten basieren daher auf einer Prognose und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2018 auf.
  • 2) Berechnung der Anlagenanzahl entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks

3) Berechnung der Leistung entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks

Lagebericht Energiepolitisches Umfeld

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen sind wesentlich durch die europäische Energie- und Klimapolitik, die daraus resultierenden Ziele und deren Umsetzung auf nationaler Ebene geprägt. Die Interaktion der europäischen Akteure im Bereich der Energiewirtschaft – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – gestaltet den energiepolitischen Rahmen dabei maßgeblich.

Europäische Energie- und Klimapolitik

Bereits 2011 hatte der Europäische Rat das Ziel formuliert, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand des Jahres 1990 bis 2050 um 80 % bis 95 % zu reduzieren. Aufbauend darauf definierte er in seinem im Jahr 2014 formulierten Klimaund Energierahmen folgende weitere Ziele bis zum Jahr 2030:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber 1990)
  • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamt-Energiemix auf mindestens 27 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %
  • Grenzüberschreitende Stromverbindungsleitungen im Ausmaß von mindestens 15 % der heimischen Erzeugungskapazität
  • Ausbau der Versorgungssicherheit bei Erdgas

Im November 2016 legte die Europäische Kommission Gesetzgebungsvorschläge zum Thema "Saubere Energie für alle Europäer" vor, die zur Erreichung der europäischen Ziele beitragen sollen. Nach Behandlung im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat wird ihre Verabschiedung bis Ende 2018 erwartet. Das Maßnahmenpaket betrifft insbesondere die Bereiche "Gestaltung des Strommarkts", "grenzüberschreitende Kooperation", "Einspeisung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion" sowie "Energieeffizienz".

Im Februar 2018 beschloss das Europäische Parlament eine stärkere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021, was bereits im Geschäftsjahr 2017/18 zu einem Anstieg der Preise für CO2-Emissionszertifikate geführt hat.

Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte im Juni 2018 unter dem Titel #mission2030 ihre Klima- und Energiestrategie. Sie strebt darin – neben weiteren Zielen – bis zum Jahr 2050 einen Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft (Dekarbonisierung) an und legt damit die Basis für die Erstellung eines integrierten nationalen Energie- und Klimaplans. Damit entspricht Österreich der Vorgabe an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), Maßnahmen zur Umsetzung von deren Klimazielen der EU-Kommission vorzulegen.

Österreich setzt sich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energie bis 2030 auf 45 % bis 50 % des Primärenergiebedarfs anzuheben. Zudem soll im Jahr 2030 der Gesamtstromverbrauch zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Regel- und Ausgleichsenergie zur Stabilisierung des Netzbetriebs sollen für diese Berechnung nicht einbezogen werden.

Die Treibhausgasemissionen jener Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen, sollen gegenüber 2005 bis zum Jahr 2030 um 36 % gesenkt werden. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Sektoren Verkehr und Gebäude.

Im Bereich der Energieeffizienz setzt sich Österreich das Ziel, die Primärenergieintensität gegenüber 2015 ebenfalls bis zum Jahr 2030 um 25 % bis 30 % zu verbessern.

Die #mission2030 enthält insgesamt zehn Leuchtturmprojekte, die ganz konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie beinhalten. Die mit Blick auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung an der Energie Burgenland AG relevantesten davon tragen die Titel "E-Mobilitätsoffensive", "Thermische Gebäudesanierung", "Erneuerbare Wärme", "100.000-Dächer-Photovoltaik- und Kleinspeicher-Programm" sowie "Erneuerbarer Wasserstoff und Biomethan".

Österreichische Ökostromgesetzgebung

Das im Juni 2017 vom österreichischen Nationalrat im Rahmen der "Kleinen Ökostromnovelle" beschlossene Sonderkontingent an Förderungen für den Bau von Windkraftanlagen schuf eine gesetzliche Übergangslösung zum Abbau der Wartelisten bereits behördlich genehmigter Projekte.

Die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung sieht nun auch eine Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung vor. So soll mit 1. Jänner 2020 ein neues österreichisches Energiegesetz in Kraft treten, mit dem insbesondere das bestehende Fördermodell an die Vorgaben der EU-Richtlinie für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen angepasst wird.

Deutsch-österreichische Strompreiszone

Der seit 2002 unbegrenzt mögliche Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich unterliegt seit 1. Oktober 2018 einem Engpassmanagement, das zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW vorsieht. Zudem ist der österreichische Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Oktober 2018 verpflichtet, einen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Übertragungsnetze im Ausmaß von bis zu 1,0 GW zu leisten; ab 1. Oktober 2019 soll dieser Beitrag auf 1,5 GW erhöht werden.

Regulatorisches Umfeld

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas im Burgenland verantwortet im Energie Burgenland Konzern die Netz Burgenland GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.

Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.

Mit Beginn der neuen Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der Energie Burgenland AG wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Für das Strom-Verteilnetz beginnt mit 1. Jänner 2019 eine neue fünfjährige Regulierungsperiode.

Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld

Wirtschaftliches Umfeld

Nachdem die Wirtschaft in der Europäischen Union 2017 um 2,4 % zulegen konnte, fallen die Wachstumsprognosen für 2018 mit 2,0 % bis 2,3 % und für 2019 mit 1,8 % bis 2,0 % etwas geringer aus. Währungskrisen in einigen osteuropäischen Schwellenländern, die unklare handelspolitische Ausrichtung der USA und die bisher ergebnislose Suche nach einer Regelung für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2019 verunsichern derzeit den Welthandel. Umgekehrt stützt die weiterhin sehr günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt sowohl in Europa wie auch in den USA die Binnenkonjunktur. Ebenso gehen von der unverändert expansiven Geldpolitik in Europa belebende Impulse aus.

Vor dem Hintergrund der seit Jahresbeginn nachlassenden Konjunktur im Euroraum hat auch in Österreich das Expansionstempo zuletzt etwas nachgelassen. Im internationalen Vergleich zeigt sich das Wachstum jedoch bislang robust: Zwar scheint der Höhepunkt des Aufwärtstrends überschritten, doch die österreichische Wirtschaft bleibt weiterhin dynamisch. Angekurbelt durch einen starken Beschäftigungsanstieg, steigende Reallöhne und hohes Konsumentenvertrauen stellt dabei der private Konsum eine wichtige Wachstumsstütze dar. In Summe erwarten die Wirtschaftsforscher damit für 2018 ein BIP-Wachstum zwischen 2,7 % und 3,0 % und für 2019 einen Wert zwischen 1,7 % und 2,0 %.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Die energiewirtschaftliche Geschäftsentwicklung der Energie Burgenland AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Im Bereich der Haushaltskunden sind vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend. Die Nachfrage der Industriekunden wiederum wird vor allem durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

Das Geschäftsjahr 2017/18 war in den für die Energie Burgenland AG relevanten Märkten im Vergleich zum ungewöhnlich kalten Winter des Vorjahres von deutlich wärmeren Temperaturen geprägt. In Österreich lag die Heizgradsumme – sie definiert den heizungsbedingten Energiebedarf – um 12,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Eine entgegengesetzte Entwicklung zeigte hingegen der kühlungsbedingte Energiebedarf: die Kühlgradsumme – das kühlungsbezogene Äquivalent zur Heizgradsumme – lag in Österreich um 13,9 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.

Vor allem bedingt durch höhere Rohölpreise, die wiederum der positiven Konjunkturentwicklung und den Produktionskürzungen der OPEC geschuldet waren, legte der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas im Geschäftsjahr 2017/18 im Vorjahresvergleich um 24,7 % auf 21,6 Euro pro MWh zu. Einen Anstieg um 4,1 % auf 77,7 Euro pro Tonne zeigten auch die Durchschnittspreise für Kohle, getrieben vor allem durch den generellen Anstieg der Primärenergiepreise. Die Preise für CO2-Emissionszertifikate hingegen lagen mit 12,6 Euro je Tonne im Berichtszeitraum deutlich über dem Vorjahreswert von 5,3 Euro je Tonne. Zurückzuführen war dies vor allem auf die positive Konjunkturentwicklung und die dadurch gestiegene Nachfrage der Industrie nach CO2-Emissionszertifikaten sowie auf die vom Europäischen Parlament im Februar 2018 beschlossene stärkere Verknappung der Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021.

Auch die Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom zogen im vergangenen Jahr korrespondierend zur positiven Wirtschaftsentwicklung und zum Preisanstieg bei den Emissionszertifikaten stark an: Die durchschnittlichen Terminpreise für Grundlaststrom erhöhten sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um 20,9 % auf 34,1 Euro pro MWh, jene für Spitzenlaststrom nahmen um 20,4 % auf 42,2 Euro pro MWh zu. Ebenso lagen die durchschnittlichen Spotmarktpreise für Grundlaststrom mit 39,2 Euro pro MWh um 11,0 % und jene für Spitzenlaststrom mit 47,5 Euro pro MWh um 10,6 % über den Vergleichswerten des Vorjahres.

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen

2017/18 2016/17
Heizungsbedingter Energiebedarf1) % 101,8 114,7
Kühlungsbedingter Energiebedarf1) % 105,2 91,3
Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 58,3 46,1
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 21,6 17,3
Steinkohle – API#23) EUR/t 77,7 74,6
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 12,6 5,3
Strom – EEX Forwardmarkt4)
Grundlaststrom EUR/MWh 34,1 28,2
Spitzenlaststrom EUR/MWh 42,2 35,0
Strom – EPEX Spotmarkt5)
Grundlaststrom EUR/MWh 39,2 35,3
Spitzenlaststrom EUR/MWh 47,5 43,0

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)

5) EPEX Spot – European Power Exchange

Burgenland Holding AG Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2017/18

  • Beteiligungserträge aus der Energie Burgenland AG unter Vorjahresniveau
  • Rückgang des Jahresergebnisses auf 9,4 Mio. Euro
  • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende 3,15 Euro je Aktie

Ertragslage

Der Erfolg der Burgenland Holding AG wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt.

Insgesamt sind der Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2017/18 Beteiligungserträge in Höhe von 9,5 Mio. Euro (2016/17: 10,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.

Aufgrund des im Vorjahresvergleich weiter gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,02 Mio. Euro (Vorjahr: 0,03 Mio. Euro) erzielt werden.

Die Burgenland Holding AG beschäftigt kein Personal.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/18 eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro pro Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro pro Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 9,45 Mio. Euro.

Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur

Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding AG blieb im Geschäftsjahr 2017/18 gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 79,8 Mio. Euro um 1,2 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2018 betrug 99,98 %.

Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a UGB)

    1. Per 30. September 2018 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding AG 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding AG notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
    1. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding AG ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.
Burgenland Holding AG – Kennzahlen 2017/18 2016/17 Veränderung
in %
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 9,3 10,4 –10,6
Beteiligungserträge Mio. EUR 9,5 10,6 –10,4
Jahresüberschuss Mio. EUR 9,4 10,5 –10,5
Bilanzsumme Mio. EUR 79,8 80,8 –1,2
Anlagevermögen Mio. EUR 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Mio. EUR 8,5 9,4 –9,6
Eigenkapital Mio. EUR 79,8 80,7 –1,1
Fremdkapital Mio. EUR 0,0 0,0
    1. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsverhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
    1. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Abs. 1 Z 7 UGB.
    1. Im Zuge der Umstrukturierung der Beteiligungen BEWAG und BEGAS im Jahr 2012 hat die Burgenland Holding AG einen Syndikatsvertrag mit der Landesholding Burgenland GmbH abge-

schlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.

  1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at.

Kennzahlen Geschäftsjahr 2017/18

Kennzahlen zur Ertragslage

TEUR 2017/18 2016/17 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern +
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
9.314 10.407 –1.093 –10,5

Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding AG besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Aufgrund einer Weiterverrechnung hat die Burgenland Holding AG im Geschäftsjahr 2017/18 Umsatzerlöse in Höhe von rund 10 Tsd. Euro verzeichnet.

2017/18 2016/17 Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
11,6 % 13,0 % –1,4
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
11,6 % 13,0 % –1,4

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

TEUR 2017/18 2016/17 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
8.427 9.413 –986 –10,5
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,98 % 99,98 %

Die Burgenland Holding AG weist sowohl zum Stichtag 30. September 2018 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr geringeren Jahresergebnisses unter dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,00 %.

Geldflussrechnung

TEUR 2017/18 2016/17 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 1.245 10.570 –9.325 –88,2
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –9.450 –900 –9,5
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –9.105 1.120 –10.225

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands:

  1. September 2017: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling, kurzfristig gebundene Konzern-Veranlagung

  2. September 2018: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling

Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 9,4 Mio. Euro konnte ein operativer Cashflow von 1,2 Mio. Euro erzielt werden. Rund 8 Mio. Euro dieser Veränderung sind auf eine im Vorjahresvergleich veränderte Definition des Finanzmittelbestands zurückzuführen. Eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns in Höhe von 8 Mio. Euro wird seit diesem Jahr nicht mehr im Finanzmittelbestand ausgewiesen. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.

Umweltschutz

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine Rolle. Die Burgenland Holding AG ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.

Zweigniederlassungen

Die Burgenland Holding AG verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.

Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.

Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.

Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht; aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.

Der von der Burgenland Holding AG festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding AG tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.

Die Burgenland Holding AG richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als gering eingestuft.

Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten

Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.

Ausblick

Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2017/18 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2018/19 der Burgenland Holding AG Beteiligungserträge in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.

Eisenstadt, am 16. November 2018 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Jahresabschluss 2017/18

Bilanz zum 30. September 2018

(Vorjahresvergleich zum 30. September 2017)

Aktiva 30.09.2018
EUR
30.09.2017
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 8.419.317,94 9.414
2. Sonstige Forderungen 7.816,91 2
8.427.134,85 9.416
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
18.738,36 15
8.445.873,21 9.431
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige 4.978,91 5
Summe Aktiva 79.776.132,92 80.761
Passiva 30.09.2018
EUR
30.09.2017
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.812.000,00 4.902
IV. Bilanzgewinn 9.458.782,67 10.354
davon Gewinnvortrag 4.049,37 3
79.757.156,00 80.742
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 18.750,00 18
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 226,92 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 226,92 0
Summe Passiva 79.776.132,92 80.761

Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Oktober 2017 – 30. September 2018

(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2016 – 30. September 2017)

2017/18
EUR
2016/17
TEUR
1. Umsatzerlöse 10.020,00 0
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 371,02 1
10.391,02 1
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen –933,70 –1
b) übrige –245.140,70 –221
–246.074,40 –222
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) –235.683,38 –221
5. Erträge aus Beteiligungen 9.527.645,65 10.595
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.360,44 32
davon aus verbundenen Unternehmen 22.359,43 32
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –117,89 0
davon aus verbundenen Unternehmen –117,89 0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) 9.549.888,20 10.627
9. Ergebnis vor Steuern 9.314.204,82 10.407
10. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 50.528,48 44
davon Erträge aus Steuergutschriften 50.528,48 44
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 9.364.733,30 10.451
12. Auflösung von Gewinnrücklagen 90.000,00
13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –100
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.049,37 3
15. Bilanzgewinn 9.458.782,67 10.354

Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2017
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
30.09.2018
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Energie Burgenland AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
CEESEG AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80

Anhang Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2018 der Burgenland Holding AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.2017
Zugänge davon
außerplan
mäßig
Abgänge Zuschrei
bungen
Umbu
chungen
Stand
30.09.2018
30.09.2018 01.10.2017
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz Aktiva

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.

Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 331.437,1 20.624,8 30.09.2017
CEESEG AG (Sitz: Wien) 0,99 372.626,6 29.383,0 31.12.2017

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.419.317,94 Euro (Vorjahr: 9.414 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 8.193.800,00 Euro (Vorjahr: 9.294 Tsd. Euro) als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 225.517,94 Euro (Vorjahr: 121 Tsd. Euro).

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 4.978,91 Euro (Vorjahr: 5 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.

Aktive latente Steuern

Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwertet.

Passiva

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 18.750,00 Euro (Vorjahr: 18 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 105.082,00 Euro (Vorjahr: 104 Tsd. Euro).

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2016/17 in Höhe von 9.310.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro) ausgewiesen. Von der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2017 eine Ausschüttung in Höhe von 217.645,65 Euro (Vorjahr: 305 Tsd. Euro).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 50.528,48 Euro (Vorjahr: 44 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Ergänzende Angaben

Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2017/18 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 9 Tsd. Euro).

In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:

Mag. Stefan Szyszkowitz MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss (ab 16. März 2018) Mag. Dr. Martin Krajcsir (bis 16. März 2018) Mag. Johannes Lang Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (ab 16. März 2018) Dipl.-Ing. Georg Reitter (bis 16. März 2018) Christoph Schmidt MSc LL.M. (bis 16. März 2018) Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 16. März 2018)

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 21,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.

Sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.

Sonstige Erläuterungen

Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 241 Z 6 UGB.

Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 9.458.782,67 Euro einen Betrag in Höhe von 9.450.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,15 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Eisenstadt, am 16. November 2018 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der

Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt,

bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesell-

schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und die diesbezüglichen Bestätigungsvermerke. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. März 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 14. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit 1998 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 16. November 2018

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Die Aktie der Burgenland Holding AG

Am europäischen Aktienmarkt konnten im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 unterschiedliche Entwicklungen verzeichnet werden. Während der französische und der britische Leitindex sowie auch der Wiener ATX leicht anstiegen, verlor der deutsche Leitindex DAX 4,5 % an Wert. Der USamerikanische Leitindex Dow Jones entwickelte sich im Vergleich dazu sehr positiv, er konnte einen Zuwachs von 18,1 % erzielen. Der für die Burgenland Holding AG relevante Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities verlor in der Berichtsperiode 3,4 % an Wert.

Mit einem Schlusskurs von 79,00 Euro konnte die Aktie der Burgenland Holding AG im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 % zulegen. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 29 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,54 Mio. Euro. Am 30. September 2018 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,19 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 237 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2017/18 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 15. März 2019 eine Dividende in Höhe von 3,15 Euro je Aktie vorschlagen.

Informationen für Anleger

Aktienperformance 2017/18 2016/17 2015/16
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 29 19 18
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,54 0,30 0,24
Höchstkurs EUR 86,00 74,00 60,00
Tiefstkurs EUR 68,00 53,00 47,81
Kurs per Ultimo September EUR 79,00 74,00 55,99
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 237 222 168
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,19 0,18 0,20
Dividende pro Aktie EUR 3,151) 3,45 3,15

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

Burgenland Holding AG Beteiligungen

49 % Energie Burgenland AG

Beteiligungen der Energie Burgenland AG per 30. September 2018

  • 100 % Netz Burgenland GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG
  • 100 % Energie Burgenland Windkraft GmbH
  • 57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG 57,6 % EP Zurndorf GmbH
  • 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
  • 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
  • 40 % MMW Potzneusiedl GmbH
  • 50 % Energie Burgenland Haider Windpark GmbH
  • 100 % Windpark Nick Alpha GmbH
  • 100 % Windpark Baumgarten GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH
  • 20 % Windpark Deutsch Haslau GmbH
  • 25 % Windpark Nikitsch GmbH
  • 100 % Green Power Wind Hungária Kft.
  • 100 % WIBE Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
  • 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
  • 100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH & Co KG
  • 100 % Energie Burgenland Dienstleistung und Technik GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Konzernclearing GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Wärme und Service GmbH
  • 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH

0,99 % CEESEG AG

  • 10 % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
  • 2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG
  • 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
  • 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
  • 1 % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG

Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht

gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Der Vorstand der Burgenland Holding AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.

Eisenstadt, am 4. Dezember 2018 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Burgenland Holding AG

Unternehmenskalender 2018/191)

Ergebnis 1. Quartal 2018/19 07.02.2019
Nachweisstichtag Hauptversammlung 05.03.2019
Hauptversammlung 15.03.2019
Ex-Dividendentag 21.03.2019
Record-Date Dividende 22.03.2019
Dividendenzahltag 28.03.2019
Ergebnis 1. Halbjahr 2018/19 29.05.2019
Ergebnis 1.– 3. Quartal 2018/19 08.08.2019
Jahresergebnis 2018/19 12.12.2019

1) Vorläufig

Basisinformationen1)

Grundkapital 21,81 Mio. Euro
Stückelung 3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVN AG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien

1) Per 30. September 2018

Impressum

Burgenland Holding AG

Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich

Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at

Redaktionsschluss: 4. Dezember 2018 Veröffentlichung: 13. Dezember 2018

Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* pure print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Scholdan & Company, 1010 Wien Fotos: Gabriele Moser (Vorstandsfotos), shutterstock (Bildseiten)

Gedruckt nach der Richtlinie "Druckerzeugnisse" des Österreichischen Umweltzeichens. gugler*print, Melk, UWZ-Nr. 609, www.gugler.at

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