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Burgenland Holding AG

Pre-Annual General Meeting Information Feb 14, 2019

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Pre-Annual General Meeting Information

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DGAP-News: Burgenland HoldingAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

14.02.2019 / 08:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

Burgenland HoldingAktiengesellschaft mit dem Sitzin Eisenstadt FN126613 x ISIN:AT0000640552

Einberufung

zu der am Freitag, 15. März2019, um 10:15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, stattfindenden

30. ordentlichenHauptversammlungder BurgenlandHoldingAktiengesellschaft

Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Corporate-Governance-Berichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18.
    1. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19.
    1. Wahlen in denAufsichtsrat.

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß§ 108 Abs 3 bis 4 AktGinUnterlagen(§ 106 Z4 AktG)

Die Unterlagen gemäß § 108Abs 4AktGsind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 22. Februar 2019 auf der Internetseite derGesellschaft unter www.buho.at abrufbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß§§ 109, 110 und118 AktG(§ 106 Z5 AktG)

Gemäß § 109AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.DieAntragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung Inhaber derAktien sein.Das Verlangen muss derGesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 22. Februar 2019, zugehen.

Gemäß § 110AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13Abs 2AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden.Das Verlangen ist beachtlich,wenn es derGesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. März2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2AktG.

Gemäß § 118AktGist jedemAktionär auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.DieAuskunft darf auch verweigertwerden, soweit sie auf der Internetseite derGesellschaft in Form von Frage undAntwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an dieGesellschaft zu richten.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen sind an dieGesellschaft ausschließlich per Post (Burgenland HoldingAktiengesellschaft, z.H.Herrn Mag.Nikolaus Korab, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt), per Telefax(+43(0)1 8900 500 90) oder per E-Mail ([email protected]) zu übermitteln.

Die Rechte derAktionäre, die an die Innehabung vonAktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,wenn der Nachweis derAktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG erbrachtwird. Weitergehende Informationen über die Rechte derAktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118AktG, finden sich auch auf der Internetseite derGesellschaftwww.buho.at.

NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlunggemäß§ 111 AktG(§ 106 Z6 und7 AktG)

Gemäß § 111Abs 1AktGrichtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung derAktionärsrechte nach demAnteilsbesitzam Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitzam 5. März 2019, 24:00 Uhr (MEZ).Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen undAktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihrenAnteilsbesitzzum Nachweisstichtag gegenüber derGesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 12. März 2019, zugehen muss.Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10aAbs 2AktGvorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführtwerden, so darf

sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Depotbestätigungen sind an dieGesellschaft ausschließlich per Post (an dieAnschrift:HV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel) oder per E-Mail ([email protected]) zu übermitteln,wobei der Nachweis als PDFmit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4Abs 1 SVGdem E-Mail anzuschließen ist, oder können auch per SWIFT:GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISINAT0000640552 im Text angeben) übermitteltwerden.

Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform - per E-Mail ([email protected], Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt) oder per Telefax(+43 (0) 1 8900 500 90) - übersenden. Zur Fristwahrung ist die Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg jedoch nicht ausreichend.

Möglichkeit zur Bestellungeines Vertreters gemäß§§ 113 und114 AktG(§ 106 Z8 AktG)

JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu erteilen ist.DieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung über dieAusübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteiltwerden.Hat derAktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10aAktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltwurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite derGesellschaft www.buho.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendetwerden.Die Vollmacht muss derGesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrtwerden.

Vollmachten sind derGesellschaft ausschließlich per Post (an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel), per Telefax(+43(0)1 8900 500 90) oder per E-Mail ([email protected]) zu übermitteln. Erklärungen gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGkönnen auch per SWIFT:GIBAATWGGMS(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000640552 im Text angeben) übermitteltwerden.Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktienundder Stimmrechte zumZeitpunkt der Einberufung(§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital derGesellschaft 21.810.000,00 Euro und ist in 3.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. JedeAktie gewährt eine Stimme.DieGesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenenAktien. Es besteht nur eineAktiengattung.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 09:15 Uhr.

Weitergehende Informationen über denAblauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite derGesellschaft www.buho.at.

Eisenstadt, im Februar 2019 Der Vorstand

14.02.2019 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
Burgenland HoldingAG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Telefon: +43 2236 200 24186
Fax: +43 2236 200 84703
E-Mail: [email protected]
Internet: www.buho.at
ISIN: AT0000640552
WKN: 879095
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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