Annual Report • Dec 12, 2019
Annual Report
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Jahresfinanzbericht 2018/19
U1
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 80,1 | 79,8 | 80,8 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 80,1 | 79,8 | 80,7 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 10,0 | 9,5 | 10,6 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 9,8 | 9,4 | 10,5 |
| Energie Burgenland Gruppe | 2018/19 Prognose |
2017/18 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.251 | 1.281 |
| Gasverkauf | GWh | 1.110 | 1.132 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 342,0 | 318,2 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 34,0 | 25,3 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 874,1 | 891,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 331,9 | 323,1 |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
| Kennzahlen | Umschlag |
|---|---|
| Unternehmensprofil | Umschlag |
| Vorwort des Vorstands | 3 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 4 |
| Corporate Governance Bericht (gem. § 243c UGB) | 5 |
| Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex |
5 |
| Organe der Gesellschaft | 6 |
| Energie Burgenland Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung 2018/19 (Prognose) | 12 |
| Lagebericht | 14 |
| Energiepolitisches Umfeld | 14 |
| Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld | 15 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 17 |
| Risikobericht | 19 |
| Ausblick | 19 |
| Jahresabschluss 2018/19 | 21 |
| Bilanz | 21 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 22 |
| Anhang | 23 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 24 |
| Bestätigungsvermerk | 27 |
| Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 31 |
| Beteiligungen | 32 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | Umschlag |


Mag. Nikolaus Sauer; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018/19 zurück, das von den Beiträgen ihrer Beteiligungen geprägt ist. Wesentlich beeinflusst wurde dieses Ergebnis von der Dividendenausschüttung der Energie Burgenland AG aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2017/18, die mit 9,5 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres lag.
Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2018/19 eine Dividende in Höhe von 3,25 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft werden Beteiligungserträge leicht über dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Basis dafür bildet das erfolgreiche abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 der Energie Burgenland AG.
Dieses war von überaus milden Temperaturen geprägt, sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch gemessen am Mehrjahresdurchschnitt. Die Primärenergiepreise für Erdgas und Kohle lagen im Geschäftsjahr unter dem Niveau des Vorjahres. Die Preise für CO2-Emissionszertifikate hingegen stiegen im Vorjahresvergleich um 84,5 % an. Korrespondierend zur Preiserhöhung bei den Emissionszertifikaten zogen die Termin- und Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom im vergangenen Jahr an. Positiv entwickelte sich im Berichtszeitraum das Windaufkommen, das deutlich über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres lag.
Eisenstadt, am 20. November 2019
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Er hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlauf die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse ausgeübt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2018/19 zweimal getagt. Sitzungen oder Beschlussfassungen des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und der Beteiligung an der Energie Burgenland AG informiert. Im Zuge dessen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Als wesentliche Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/19 sind neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Genehmigung des Budgets für das Geschäftsjahr 2019/20 vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter für die Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG anzuführen.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ab 16. März 2018 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen. In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, entweder eingehalten oder die Abweichungen begründet im Corporate Governance Bericht dargestellt.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den Corporate Governance Bericht gemäß § 96 Abs. 2 AktG der Burgenland Holding Aktiengesellschaft geprüft und hierüber an den Vorstand und an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Ergänzt wurde dieser Bericht durch eine Überprüfung der Einhaltung der C-Regeln 77, 81a, 82a und 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien, da diese Regeln auch den Abschlussprüfer selbst betreffen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2019 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses gemäß § 96 AktG den Corporate Governance Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Die Gesellschaft entspricht damit der C-Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Diese erfolgte anhand eines schriftlichen Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 von 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zum 30. September 2019 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 berichtet. Nach Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2019 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2019 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Abschließend spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand seinen Dank für die im Geschäftsjahr 2018/19 geleistete Arbeit aus.
Eisenstadt, am 9. Dezember 2019
Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 16. März 2018 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2018 vollinhaltlich unterworfen.
Der ÖCGK sieht eine regelmäßige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch die Gesellschaft vor. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den Corporate Governance Bericht gemäß § 96 Abs. 2 AktG der Burgenland Holding Aktiengesellschaft geprüft und hierüber an den Vorstand und den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Die Prüfung der Einhaltung der die Abschlussprüfung betreffenden C-Regeln des Kodex (Regeln 77 bis 83) erfolgte durch die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Prüfer haben festgestellt, dass die von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft abgegebene Erklärung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft kann vertraglich auf das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG jederzeit zugreifen. Ein eigener Revisionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Energie Burgenland AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Es wurden keine schriftlichen Vorstandsverträge abgeschlossen, die Vergütung wurde mit Beschluss festgesetzt. Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 31: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 31 nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Umlaufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des geringen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 83: Der Abschlussprüfer hat auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben zu Regel 18 erläutert, kann die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich auf das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG zugreifen. Das Risikomanagementsystem wurde unabhängig von diesem Bericht beim Vertragspartner gemäß Regel 83 des ÖCGK geprüft und als funktionsfähig beurteilt.
Vorstand


Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2021
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Mag. Nikolaus Sauer
Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und Geschäftsführer der WLV GmbH.
Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2023
Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß Regel 16 ÖCGK.
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 532) | |
|---|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Sprecher des Vorstands der EVN AG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG |
ja | |
| Dr. Felix Sawerthal (1954) Stellvertreter des Vorsitzenden |
bis 15.03.2019 | Leiter Generalsekretariat und Corporate Affairs der EVN AG (bis 01.02.2019) |
ja | |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertreter des Vorsitzenden (seit 15.03.2019) |
seit 16.03.2018 | Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja | |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH | ja | |
| Mag. Rita Heiss (1969) | seit 16.03.2018 | Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG | ja | |
| Dr. Martin Krajcsir (1963) | bis 16.03.2018 | Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH | ja | |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG | ja | |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 | Geschäftsführer der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja | |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Geschäftssegment Energie der EVN AG | ja | |
| Dr. Norbert Wechtl (1972) | seit 15.03.2019 | Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG | ja | |
| Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) | seit 16.03.2018 | Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG |
ja |
1) Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt. 2) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
(Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden),
Dr. Felix Sawerthal (Stellvertreter des Vorsitzenden;
bis 15. März 2019),
Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und
Dr. Norbert Wechtl (seit 15. März 2019).
Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einem Pauschalbetrag von 14.100,00 Euro pro Jahr und den Sitzungsentgelten, die mit 200,00 Euro pro teilnehmendem Aufsichtsratsmitglied pro Sitzung festgesetzt wurden. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Aufsichtsratsvergütung unter seinen Mitgliedern funktionsbezogen aufzuteilen.
Von der pauschalierten Aufsichtsratsvergütung in Höhe von jährlich 14.100,00 Euro entfallen auf den Vorsitzenden 3.000,00 Euro, auf den Stellvertreter des Vorsitzenden 2.000,00 Euro und auf die sieben Aufsichtsräte je 1.300,00 Euro.
Für die einzelnen Aufsichtsräte wurden folgende Beträge im Geschäftsjahr aufgewendet:
| Name (Funktion) | Vergütung in EUR |
|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) | 4.000,00 |
| Dr. Felix Sawerthal (ehem. Stellvertreter des Vorsitzenden) |
1.400,00 |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden) |
2.650,00 |
| Ing. Mag. Michael Amerer | 2.100,00 |
| Mag. Rita Heiss | 2.300,00 |
| Mag. Johannes Lang | 2.100,00 |
| Mag. Jörg Sollfelner | 2.300,00 |
| MMag. Ute Teufelberger | 1.700,00 |
| Dr. Norbert Wechtl | 1.250,00 |
| Dipl.-Ing. Peter Weinelt | 2.100,00 |
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-, und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind die per Gesetz oder Satzung definierten Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 30. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vom 15. März 2019 können auf der Homepage der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (www.buho.at) eingesehen werden.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehören per 30. September 2019 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 7 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.
Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2017/18 und der Genehmigung des Budgets 2019/20 – vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter in der Hauptversammlung der Energie Burgenland AG hervorzuheben.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung 2018 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 16. März 2018 in Kraft gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Aufgrund des Ablaufs der Funktionsperiode aller Mitglieder wurden von der Hauptversammlung neun Aufsichtsratsmitglieder neu bestellt.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 86,1 %. Kein Mitglied hat bei mehr als 50 % der Sitzungen gefehlt.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:
Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2018/19 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei unter anderem der Jahresabschluss zum 30. September 2018 samt Anhang und Lagebericht sowie der Corporate Governance Bericht. Weitere Punkte waren der Bericht des Abschlussprüfers über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist.
Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). In der Berichtsperiode gab es weder Sitzungen noch Beschlüsse des Personalausschusses.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist Regel 28a nicht anwendbar.
Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder eingerichtet.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Im Unternehmen kommt keine variable Vergütung des Vorstands zur Anwendung. Ebenso wenig bestehen eine betriebliche Altersversorgung oder Ansprüche/Anwartschaften des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion. Die fixen Bestandteile der Gesamtbezüge machen daher 100 % aus.
Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, Regel 30): Es besteht keine eigene D&O-Versicherung bei der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. Als verbundenes Unternehmen der EVN AG sind die Organe in deren D&O-Versicherung einbezogen. Der Gesellschaft wird hierfür kein gesondertes Entgelt verrechnet; die Kosten gelten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit der EVN AG als abgegolten.
Vergütung des Vorstands (Regel 31): Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2018/19 betrug 7.820,40 Euro.
Aus den Vorjahren bestand mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2018/19 betrug 8.066,67 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2018/19 betrug netto 107.096,00 Euro.
Die Gesellschaft befindet sich in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Auf Basis eines Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2018/19 eine Steuerumlage in Höhe von 51.112,67 Euro zu Gunsten der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht.
Siehe dazu die Ausführungen zum Aufsichtsrat auf Seite 7.
Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft von Personen, die bei der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie von in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung gemeldet.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. In diesem Zusammenhang ist auf die im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte Neubesetzung des Aufsichtsrats hinzuweisen, anlässlich der auch die beiden Frauen im Aufsichtsrat wiedergewählt wurden.
In Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung), des österreichischen Aktienund Börserechts sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen. Im Geschäftsjahr bestanden zwei ständige Vertraulichkeitsbereiche.
Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Beauftragten, der direkt dem Vorstand berichtet. Es werden laufend Schulungen der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2018/19 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Beauftragten zu keinen Beanstandungen.
Verhaltenskodex der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Zur Sicherstellung der guten Reputation und des Geschäftserfolgs legt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft größten Wert auf Integrität und gesetzestreues Verhalten der eigenen Geschäftsgebarung sowie ihrer Geschäftspartner. Dieser Anspruch manifestiert sich im Verhaltenskodex der Gesellschaft, der auch auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar ist. Weiters wurde ein Compliance-Management-System unter der Leitung eines Compliance-Officers etabliert.
In der Aufsichtsratssitzung vom 4. Dezember 2018 wurde dem Aufsichtsrat in einem eigenen Tagesordnungspunkt über Inhalt, Zielsetzung und Stand der Compliance-Organisation berichtet und damit die Regel 18a ÖCGK erfüllt.
Eisenstadt, am 20. November 2019
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Geschäftsentwicklung 2018/19 (Vorschau)1) 1. Oktober 2018 – 30. September 2019
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden mit 225 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 518 MW3) jährlich rund 1.000 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2018/19 sank der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 2,3 % auf 1.251 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.820 GWh um 1,8 % unter jener des Vorjahres.
Der Gasverkauf wird mit 1.110 GWh um 1,9 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 1,2 % auf 2.314 GWh.
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 342,0 Mio. Euro erwartet und verzeichnen damit einen Anstieg um 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 34,0 Mio. Euro betragen.
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 72,3 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 84,1 Mio. Euro belaufen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2019 steht voraussichtlich bei 874,1 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (708,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 81,1 % betragen wird. Das Eigenkapital wird bei 331,9 Mio. Euro zu liegen kommen, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 38,0 % errechnen wird. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse wird die Eigenkapitalquote 52,6 % betragen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wird im Windkraftbereich mit der Umsetzung der Repowering-Projekte begonnen, wodurch in den nächsten Jahren alte Windanlagen durch effizientere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Zudem wird in der Energie Burgenland Wärme & Service GmbH die Photovoltaik--Offensive eingeläutet. Im Geschäftsjahr 2019/20 sollen hierfür 9,3 Mio. Euro investiert werden.
Für das kommende Geschäftsjahr sind in der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG derzeit keine Preismaßnahmen im Strom- oder Erdgasbereich geplant.
Im Bereich der Biomasse erfolgt eine strategische Neuausrichtung: Die Stromproduktion wird in den nächsten Jahren schrittweise eingestellt, wodurch der Fokus ausschließlich auf Fernwärme liegen wird. Im Geschäftsjahr 2019/20 sollen in diesen Bereich 8,7 Mio. Euro investiert werden.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 sind Investitionen in das Stromnetz in Höhe von 62,7 Mio. Euro, in das Erdgasnetz in Höhe von 12,3 Mio. Euro und im Windkraftbereich in Höhe von 49,2 Mio. Euro geplant.
| Energie Burgenland Gruppe | 2018/19 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.251 |
| Netzabgabemenge (Strom) | GWh | 1.820 |
| Gasverkauf | GWh | 1.110 |
| Netzabgabemenge (Gas) | GWh | 2.314 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 342,0 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 34,0 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 874,1 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 331,9 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 84,1 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2019 noch nicht vor.
Die Daten basieren daher auf einer Prognose und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2019 auf.
2) Berechnung der Anlagenanzahl entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks
3) Berechnung der Leistung entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG.
Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Energie Burgenland Gruppe eingegangen.
Die energiepolitischen Rahmenbedingungen werden wesentlich von den Zielen der europäischen Energie- und Klimapolitik sowie von deren Umsetzung auf nationaler Ebene bestimmt. Dabei spielt die Interaktion der europäischen Institutionen – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – eine zentrale Rolle.
Nach Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens formulierte der Europäische Rat bereits 2011 das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union gegenüber dem Stand von 1990 bis 2050 um 80 % bis 95 % zu reduzieren. Auf dem Weg dorthin definierte der Rat in seinem Klima- und Energierahmen folgende Zwischenziele, die bis 2030 erreicht werden sollen:
Um diese übergeordneten Ziele erreichen zu können, verabschiedete die Europäische Union im Berichtszeitraum unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" (Clean Energy Package) ein Maßnahmenpaket, das für die Energiewirtschaft insbesondere folgende Bereiche umfasst: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieeffizienz" sowie "erneuerbare Energie".
Dabei sollen unter anderem neue Rahmenbedingungen für dezentrale Erzeugungsstrukturen im europäischen Energiemarkt geschaffen werden. Der europäische Strommarkt sieht künftig die Möglichkeit von Kapazitätsmechanismen durch die entgeltliche Bereitstellung von Erzeugungskapazitäten vor. Damit sollen im zukünftigen europäischen Strommarkt Versorgungssicherheit und ein dauerhafter Lastausgleich sichergestellt werden. Außerdem sind regionale und europaweite Berechnungen für den Kapazitätsbedarf vorgesehen. Zudem sollen die "Prosumer", also aktive Verbraucher, mit eigenen, dezentralen Erzeugungskapazitäten – auch im Rahmen von Bürgerenergiegemeinschaften – selbst zu Marktteilnehmern werden.
Um bei verstärkt dezentraler Erzeugung geeignete technische Lösungen für die Netzinfrastruktur bereitstellen zu können, müssen alle Verteilnetzbetreiber in die Umgestaltung des Stromsystems einbezogen werden. Die Bildung einer europäischen Organisation der Verteilnetzbetreiber (DSO Entity) soll die Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern verbessern.
Noch vor ihrem Amtsantritt am 1. November 2019 schlug die neue Präsidentin der Europäischen Kommission eine deutlich stärkere Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vor – nämlich um 55 % gegenüber 1990. Bis Anfang 2020 soll ein Strategiepapier vorgestellt werden, auf dessen Basis eine Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen erfolgen soll.
Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss auch Österreich der EU-Kommission bis Ende 2019 einen finalen nationalen Energie- und Klimaplan vorlegen. Als Grundlage dafür dient die #mission2030, eine bereits im Juni 2018 präsentierte Klima- und Energiestrategie der damaligen österreichischen Bundesregierung. Die #mission2030 sieht unter anderem einen Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bis 2050 sowie eine Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie am gesamten Primärenergiebedarf auf 45 % bis 50 % bis 2030 vor. Zudem soll 2030 der Gesamtstromverbrauch zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Im Bereich der Energieeffizienz setzt sich Österreich das Ziel, die Primärenergieintensität gegenüber 2015 ebenfalls bis zum Jahr 2030 um 25 % bis 30 % zu verbessern.
Im September 2019 beschloss der österreichische Nationalrat eine Novelle zum Ökostromgesetz. Sie sieht eine gesetzliche Übergangslösung vor, die durch das Vorziehen von Fördermitteln den Abbau der Wartelisten für bereits behördlich genehmigte Windkraftprojekte ermöglicht. Darüber hinaus sichert die Novelle bis zum Inkrafttreten des neu zu beschließenden Erneuerbaren Energie Ausbau Gesetzes den Weiterbetrieb zahlreicher Biomasse- und Biogasanlagen.
In der laufenden Legislaturperiode des österreichischen Parlaments muss das Erneuerbaren Energie Ausbau Gesetz beschlossen werden. Von diesem Gesetz werden neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele sowie die Umsetzung des Clean Energy Package und neue Regelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erwartet.
Der seit 2002 unbegrenzt mögliche Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich unterliegt seit 1. Oktober 2018 einem Engpassmanagement, das zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW vorsieht. Zudem ist der österreichische Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Oktober 2018 verpflichtet, einen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Übertragungsnetze im Ausmaß von bis zu 1,0 GW zu leisten; ab 1. Oktober 2019 erhöht sich dieser Beitrag auf 1,5 GW.
Die Weltwirtschaft expandierte zuletzt abgeschwächt, und insbesondere die Industrie befindet sich im Abschwung. Der schwelende Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit dämpfen weltweit die Investitionsnachfrage, und dies wiederum schwächt rund um den Globus die Industrieproduktion und den Welthandel. Eine weltweite Rezession zeichnet sich aber dennoch nicht ab: Die Finanzierungsbedingungen bleiben wegen der lockeren Geldpolitik günstig, die Fiskalpolitik liefert mancherorts Impulse für die Konjunktur, und die Konsumnachfrage der privaten Haushalte nimmt in vielen Ländern weiterhin kräftig zu. In diesem Umfeld erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute für die Europäische Union – nach einem Wachstum von 2,1 % im Jahr 2018 – ein BIP-Wachstum von 1,4 % für 2019 und 1,4 % bis 1,7 % für 2020.
Auch die österreichische Wirtschaft hat sich aufgrund der schwächeren internationalen Rahmenbedingungen merklich abgekühlt. Insbesondere die Exporte haben bereits beträchtlich an Dynamik verloren. Zusätzliche Abwärtsrisiken für die heimische Wirtschaft bestehen in den wirtschaftspolitischen Unsicherheiten sowie einem möglichen Übergreifen des Wachstumsrückgangs auf den Dienstleistungssektor. Umgekehrt stützen die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen, die positive Beschäftigungsdynamik sowie fiskalische Impulse und eine robuste Konsumnachfrage die Konjunktur. Nach 2,4 % im Jahr 2018 liegen die Wachstumserwartungen für Österreich bei 1,5 % bis 1,7 % für 2019 und bei 1,3 % bis 1,4 % für 2020.
Die Temperaturen lagen im Geschäftsjahr 2018/19 in Österreich über dem langjährigen Niveau. In Österreich konnte kühleres Wetter im Mai 2019 den während des milden Winterhalbjahres verzeichneten Rückgang des Energiebedarfs zwar etwas mildern, dennoch lag die Heizgradsumme – sie definiert den heizungsbedingten Energiebedarf – im Berichtszeitraum um 3,0 Prozentpunkte bzw. 4,8 Prozentpunkte unter dem langjährigen Durchschnitt bzw. unter dem Vorjahreswert. Ebenso blieb die Kühlgradsumme in Österreich um 1,2 Prozentpunkte hinter dem Vorjahreswert zurück.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas ging im Geschäftsjahr 2018/19 im Vorjahresvergleich – ausgehend von einem bereits niedrigen Niveau – um 20,9 % auf 17,1 Euro pro MWh zurück. Wesentliche Gründe dafür waren die gut befüllten Speicher sowie hohe Liefermengen an Flüssigerdgas nach Europa. Auch die Durchschnittspreise für Steinkohle zeigten einen Rückgang um 19,5 % auf 62,6 Euro pro Tonne. Zusätzlich zur nachlassenden Konjunktur war die Preisentwicklung hier durch die starke Verteuerung der CO2 -Emissionszertifikate belastet, die mit einem Plus von 84,5 % im Berichtszeitraum besonders deutlich ausfiel. Neben dem reduzierten Angebot an Emissionszertifikaten – bedingt durch eine künstliche Verknappung – ist dieser Anstieg auch auf die gestiegene Nachfrage der Industrie zurückzuführen. Zudem hat das Europäische Parlament im Februar 2018 eine noch stärkere Verknappung der Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021 beschlossen.
In der Berichtsperiode zogen auch die Marktpreise für Grundbzw. Spitzenlaststrom an: Im Schnitt notierten die Terminmarktpreise für Grundlaststrom mit 45,7 Euro pro MWh um 34,1 %, jene für Spitzenlaststrom mit 55,6 Euro pro MWh um 31,8 % über dem jeweiligen Wert des Vorjahres. Im Vergleich dazu fielen die Anstiege im Spotmarkt etwas moderater aus. Dennoch lagen die Durchschnittspreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom im Geschäftsjahr 2018/19 mit 45,5 Euro pro MWh um 15,9 % bzw. mit 52,4 Euro pro MWh um 10,2 % – und damit deutlich – über den Vorjahreswerten. Auch diese Entwicklung beruht vor
allem auf dem Preisanstieg bei den CO2-Emissionszertifikaten. Die Trennung der gemeinsamen Preiszone von Österreich und Deutschland ab dem 1. Oktober 2018 hat in Österreich zu einer Steigerung des Strompreises im Vergleich zu Deutschland geführt: Laut einer Berechnung der Österreichischen Energieagentur war Strom im Großhandel in Österreich in den ersten zwölf Monaten der Trennung im Schnitt um 3,40 Euro pro MWh teurer als in Deutschland. Die Preisunterschiede wiesen dabei eine starke saisonale Schwankung auf und waren im Winterhalbjahr deutlich höher als in den Sommermonaten.
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf1) | % | 97,0 | 101,8 |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf1) | % | 104,0 | 105,2 |
| Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 58,6 | 58,3 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 17,1 | 21,6 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 62,6 | 77,7 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 23,3 | 12,6 |
| Strom – EEX Forwardmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 45,7 | 34,1 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 55,6 | 42,2 |
| Strom – EPEX Spotmarkt5) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 45,5 | 39,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 52,4 | 47,5 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)
5) EPEX Spot – European Power Exchange
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 Beteiligungserträge in Höhe von 10,0 Mio. Euro (2017/18: 9,5 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG in Höhe von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der CEESEG AG in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vereinnahmt.
Aufgrund eines im Vorjahresvergleich weiter gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,02 Mio. Euro (Vorjahr: 0,02 Mio. Euro) erzielt werden.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/19 eine Dividende in Höhe von 3,25 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,15 Euro je Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 9,75 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2018/19 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,1 Mio. Euro um 0,4 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2019 betrug 99,97 %.
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft – Kennzahlen | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | in % | ||
| Ergebnis vor Steuern | 9,7 | 9,3 | 4,3 |
| Beteiligungserträge | 10,0 | 9,5 | 5,3 |
| Jahresüberschuss | 9,8 | 9,4 | 4,3 |
| Bilanzsumme | 80,1 | 79,8 | 0,4 |
| Anlagevermögen | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | 8,8 | 8,5 | 3,5 |
| Eigenkapital | 80,1 | 79,8 | 0,4 |
| Fremdkapital | 0,0 | 0,0 | – |
holding Burgenland GmbH abgeschlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at
| TEUR | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
9.742 | 9.314 | 428 | 4,6 |
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnet im Geschäftsjahr 2018/19 keine Umsatzerlöse.
| 2018/19 | 2017/18 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital |
12,2 % | 11,6 % | 0,6 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
12,2 % | 11,6 % | 0,6 |
| TEUR | 2018/19 | 2017/18 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
8.770 | 8.427 | 343 | 4,1 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,97 % | 99,98 % | – | – |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2019 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
| Geldflussrechnung TEUR |
2018/19 | 2017/18 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 9.536 | 1.245 | 8.291 | – |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –9.450 | –10.350 | 900 | –8,7 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 86 | –9.105 | 9.191 | – |
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands:
September 2017: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling, kurzfristig gebundene Konzern-Veranlagung
September 2018: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen. Rund 8 Mio. Euro der Veränderung im Vorjahresvergleich sind auf eine Veränderung der Definition des Finanzmittelbestands im Vorjahr zurückzuführen, die zu einem Rückgang des Netto-Geldflusses der laufenden Geschäftstätigkeit geführt hat. Eine kurzfristig gebundene Veranlagung innerhalb des Konzerns in Höhe von 8 Mio. Euro wird seit letztem Jahr nicht mehr im Finanzmittelbestand ausgewiesen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine große Rolle. Die Energie Burgenland AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, indem durch die Erzeugung von Windenergie im Burgenland jährlich rund 806.624 Tonnen CO2 vermieden werden. Seit September 2013 werden rein rechnerisch 100 % des burgenländischen Strombedarfs aus erneuerbarer Energie abgedeckt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als gering eingestuft.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesenen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.
Im Hinblick auf das prognostizierte Jahresergebnis 2018/19 des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG werden für das Geschäftsjahr 2019/20 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Beteiligungserträge leicht über dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.
Eisenstadt, am 20. November 2019 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber, LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

(Vorjahresvergleich zum 30. September 2018)
| Aktiva | 30.09.2019 EUR |
30.09.2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.776.701,45 | 8.419 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 4.161,57 | 8 | |
| 8.780.863,02 | 8.427 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
11.654,46 | 19 | |
| 8.792.517,48 | 8.446 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
| Sonstige | 5.524,67 | 5 | |
| Summe Aktiva | 80.123.322,95 | 79.776 |
| Passiva | 30.09.2019 EUR |
30.09.2018 TEUR |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||||
| I. | Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |||
| II. | Kapitalrücklagen | |||||
| gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||||
| III. | Gewinnrücklagen | |||||
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.862.000,00 | 4.812 | ||||
| IV. | Bilanzgewinn | 9.752.367,26 | 9.459 | |||
| davon Gewinnvortrag | 8.782,67 | 4 | ||||
| 80.100.740,59 | 79.757 | |||||
| B. | Rückstellungen | |||||
| Sonstige Rückstellungen | 19.870,00 | 19 | ||||
| C. | Verbindlichkeiten | |||||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.050,00 | 0 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.050,00 | 0 | ||||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.662,36 | 0 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.662,36 | 0 | ||||
| 2.712,36 | 0 | |||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 2.712,36 | 0 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 | ||||
| Summe Passiva | 80.123.322,95 | 79.776 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2017 – 30. September 2018)
| 2018/19 EUR |
2017/18 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 0,00 | 10 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | |||
| a) übrige | 206,55 | 0 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 206,55 | 10 | |
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen | –634,00 | –1 | |
| b) übrige | –231.747,53 | –245 | |
| –232.381,53 | –246 | ||
| 4. | Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) | –232.174,98 | –236 |
| 5. | Erträge aus Beteiligungen | 9.959.073,50 | 9.528 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 15.893,79 | 22 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 15.887,07 | 22 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –320,39 | 0 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | –299,20 | 0 | |
| Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) | 9.974.646,90 | 9.550 | |
| 9. | Ergebnis vor Steuern | 9.742.471,92 | 9.314 |
| Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage | 51.112,67 | 51 | |
| 1. 2. 3. 6. 7. 8. 10. 11. 12. 13. 14. 15. |
davon Erträge aus Steuergutschriften | 51.112,67 | 51 |
| Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 9.793.584,59 | 9.365 | |
| Auflösung von Gewinnrücklagen | 0,00 | 90 | |
| Zuweisung zu Gewinnrücklagen | –50.000,00 | 0 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 8.782,67 | 4 | |
| Bilanzgewinn | 9.752.367,26 | 9.459 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2019 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013/14 befindet sich die Gesellschaft in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Hierfür wurde im September 2014 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG abgeschlossen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 25 %) nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 01.10.2018 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2019 |
|
| I. | Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | ||||||
| Energie Burgenland AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | |
| CEESEG AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
| Beteiligungen Name und Sitz |
Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | ||
| Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) | 49,00 | 335.131,9 | 22.694,9 | 30.09.2018 |
| CEESEG AG (Sitz: Wien) | 0,99 | 372.063,1 | 21.474,1 | 31.12.2018 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.776.701,45 Euro (Vorjahr: 8.419 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 8.685.820,40 Euro (Vorjahr: 8.194 Tsd. Euro) als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 90.881,05 Euro (Vorjahr: 226 Tsd. Euro).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 5.524,67 Euro (Vorjahr: 5 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwertet.
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2018 |
Zugänge | davon außerplan mäßig |
Abgänge | Zuschrei bungen |
Umbu chungen |
Stand 30.09.2019 |
30.09.2019 | 01.10.2018 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 19.870,00 Euro (Vorjahr: 19 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Verbindlichkeiten umfassen Sitzungsgelder der Aufsichtsratsmitglieder sowie Dienstleistungsentgelte betreffend Veröffentlichungen der Gesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die Bereiche wie Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug netto 107.096,00 Euro (Vorjahr: 105 Tsd. Euro).
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 9.800.000,00 Euro (Vorjahr: 9.310 Tsd. Euro) ausgewiesen. Von der CEESEG AG erfolgte für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausschüttung in Höhe von 159.073,50 Euro (Vorjahr: 218 Tsd. Euro).
Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 51.112,67 Euro (Vorjahr: 51 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2018/19 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dr. Felix Sawerthal (Vorsitzender-Stellvertreter, bis 15. März 2019) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl (ab 15. März 2019) Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Für die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 21,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 20,7 Tsd. Euro) aufgewendet. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Mit der Energie Burgenland AG besteht unverändert zum Vorjahr eine wechselseitige Beteiligung iSd § 241 Z 6 UGB.
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 9.752.367,26 Euro einen Betrag in Höhe von 9.750.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,25 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 20. November 2019
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
fen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 6. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit 1998 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 20. November 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Der überwiegende Teil der internationalen Aktienmärkte entwickelte sich im Berichtszeitraum Oktober 2018 bis September 2019 ohne klare Tendenz. So legten beispielweise der deutsche Leitindex DAX um 1,5 % und der amerikanische Leitindex Dow Jones um 1,7 % zu, während der Wiener Leitindex ATX um knapp 10 % nachgab. Der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities gewann im Berichtszeitraum um 26,2 % an Wert.
Mit einem Schlusskurs von 76,00 Euro verlor die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % an Wert. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 13 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,37 Mio. Euro. Am 30. September 2019 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,2 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 228 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2018/19 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 13. März 2020 eine Dividende in Höhe von 3,25 Euro je Aktie vorschlagen.
| 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|
| Stück | 13 | 29 | 19 |
| Mio. EUR | 0,37 | 0,54 | 0,30 |
| EUR | 85,00 | 86,00 | 74,00 |
| EUR | 62,00 | 68,00 | 53,00 |
| EUR | 76,00 | 79,00 | 74,00 |
| Mio. EUR | 228 | 237 | 222 |
| % | 0,20 | 0,19 | 0,18 |
| EUR | 3,251) | 3,15 | 3,45 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung

gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 20. November 2019 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Nachweisstichtag Hauptversammlung | 03.03.2020 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 13.03.2020 |
| Ex-Dividendentag | 19.03.2020 |
| Record-Date Dividende | 20.03.2020 |
| Dividendenzahltag | 26.03.2020 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2019/20 (Halbjahresfinanzbericht) | 28.05.2020 |
| Jahresergebnis 2019/20 (Jahresfinanzbericht) | 16.12.2020 |
1) Vorläufig
| Grundkapital | 21,81 Mio. Euro |
|---|---|
| Stückelung | 3 Mio. Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) | |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2019
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
Redaktionsschluss: 20. November 2019 Veröffentlichung: 12. Dezember 2019
Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* pure print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Gabriele Moser (Vorstandsfotos), shutterstock (Bildseiten)
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