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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 16, 2020

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2019/20 Jahresfinanzbericht 2019/20

U1

V

P c = Nutz

Pab

Pzu

=

A Q= H * m

PWind

Ω=

ρ*r²*π*v³ P= 2

Kennzahlen

Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2019/20 2018/19 2017/18
Bilanzsumme Mio. EUR 80,7 80,1 79,8
Eigenkapital Mio. EUR 80,7 80,1 79,8
Beteiligungserträge Mio. EUR 10,5 10,0 9,5
Jahresüberschuss Mio. EUR 10,3 9,8 9,4
Energie Burgenland Gruppe 2019/20
Prognose
2018/19
Stromverkauf GWh 1.208 1.237
Gasverkauf GWh 1.069 1.113
Umsatzerlöse Mio. EUR 339,3 338,6
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 53,7 31,5
Bilanzsumme Mio. EUR 906,8 879,6
Eigenkapital Mio. EUR 344,4 326,2

Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Energie Burgenland AG beträgt 34,9 Mio. Euro.

Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.

Jahresfinanzbericht 2019/20 Inhalt

Kennzahlen 2
Unternehmensprofil 2
Vorwort des Vorstands 3
Corporate Governance Bericht (gem. § 243c UGB) 4
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
4
Organe der Gesellschaft 5
Energie Burgenland Gruppe
Geschäftsentwicklung 2019/20 (Prognose) 11
Lagebericht 13
Energiepolitisches Umfeld 13
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14
Wirtschaftliche Entwicklung 16
Risikobericht 18
Ausblick 18
Jahresabschluss 2019/20 20
Bilanz 20
Gewinn- und Verlustrechnung 21
Anhang 22
Entwicklung des Anlagevermögens 24
Bestätigungsvermerk 27
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 30
Beteiligungen 31
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht 32

Vorwort des Vorstands

Mag. Nikolaus Sauer; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre!

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19--Pandemie auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019/20 zurück. Das Jahresergebnis lag mit 10,3 Mio. Euro über dem Niveau des Vergleichszeitraums und wurde durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt. Wesentlich ist vor allem jene der Energie Burgenland AG, deren Dividende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2018/19 mit 10,3 Mio. Euro erneut über dem Vorjahreswert lag.

Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/20 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorzuschlagen.

Die Energie Burgenland AG war als Betreiber kritischer Infrastruktur auf das Pandemieereignis gut vorbereitet. Schutzmaßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie der Schutz der Mitarbeiter standen im Vordergrund. Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energieabsatz zu verzeichnen, der jedoch keinen wesentlichen negativen Ergebniseffekt zur Folge hatte.

Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen wird für die Energie Burgenland AG ein operativer Geschäftsverlauf mit üblichen Schwankungen für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet. Aufgrund von Einmaleffekten geht die Energie Burgenland AG darüber hinaus von einem außerordentlichen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 20 Mio. Euro aus, wobei die Burgenland Holding Aktiengesellschaft für ihr Geschäftsjahr 2020/21 Beteiligungserträge nur leicht über dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.

Eisenstadt, am 16. November 2020

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Corporate Governance Bericht (gem. § 243c UGB) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 13. März 2020 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2020 vollinhaltlich unterworfen.

Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.

Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.

Vergütungspolitik und Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind der Hauptversammlung vorzulegen und werden daher nicht mehr im Corporate Governance Bericht ausgewiesen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.

Abweichungen von C-Regeln

Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:

Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.

Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft mit dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Energie Burgenland AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.

Regel 27: Es wurden keine schriftlichen Vorstandsverträge abgeschlossen, die Vergütung wurde mit Beschluss festgesetzt. Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.

Regeln 27a bis 31: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 31 nur eingeschränkt anwendbar.

Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.

Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Umlaufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des geringen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.

Regel 83: Der Abschlussprüfer hat auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung des Abschlussprüfers hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.

Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2021

Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)

Mag. Nikolaus Sauer

Geboren 1969, Jurist, leitender Bediensteter beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, seit 2008 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und Geschäftsführer der WLV GmbH.

Erstbestellung: 25. Februar 2008 Ende laufende Funktionsperiode: 24. Februar 2023

Keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen gemäß Regel 16 ÖCGK.

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 8,8 Tsd. Euro).

Mitglieder des Aufsichtsrats2)

Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 533)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVN AG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG
ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958)
Stellvertreter des Vorsitzenden
seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVN AG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG ja
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftssegment Energie der EVN AG ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja

1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO

2) Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt. 3) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt rund 7 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte), Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und Dr. Norbert Wechtl.

Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-, und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.

Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Berichtspflichten des Vorstands

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.

Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind die per Gesetz oder Satzung definierten Entscheidungen vorbehalten. Sie stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 31. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vom 13. März 2020 können auf der Webseite der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (www.buho.at/Hauptversammlung) eingesehen werden.

Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle

Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2020 insgesamt neun von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.

Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied

    1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
    1. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewesen ist;
    1. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
    1. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
    1. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
    1. kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2018/19 und der Genehmigung des Budgets 2020/21 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG hervorzuheben.

Der Aufsichtsrat hat ein Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer betreffend den Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/21 und Folgejahre beschlossen, den Prüfungsausschuss mit der Durchführung beauftragt und beschlossen, einen Vorschlag der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2020 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 13. März 2020 in Kraft gesetzt.

Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 80,6 %. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2019/20 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus vier gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammensetzen:

Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2019/20 sechsmal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2019 samt Anhang und Lagebericht sowie der Corporate Governance Bericht, weiters der Bericht des Abschlussprüfers über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung.

Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis, führte ein Verfahren für die Auswahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020/21 und Folgejahre durch und gab eine Empfehlung für dessen Bestellung an den Aufsichtsrat. Weiters genehmigte der Prüfungsausschuss "Non-Audit Services" sowie Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer.

Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). In der Berichtsperiode gab es weder Sitzungen noch Beschlüsse des Personalausschusses.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, keine Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen.

Aus den Vorjahren bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:

Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt; der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2019/20 betrug 7.866,13 Euro.

Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2019/20 betrug netto 109.150,00 Euro.

Die Gesellschaft befindet sich in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Auf Basis eines Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Steuerumlage in Höhe von 55.754,62 Euro zu Gunsten der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht.

Directors' Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Kauftransaktion betreffend Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft von Personen, die bei der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung gemeldet.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen

Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesen Bereichen keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant; entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmandate neu besetzt.

Eisenstadt, am 16. November 2020

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Verbrennungswärme

= H * m

Q

10

Energie Burgenland Gruppe

Geschäftsentwicklung 2019/20 (Vorschau)1) 1. Oktober 2019 – 30. September 2020

Highlights

  • • Erweiterung des Windparks Pama-Süd
  • • Erweiterung des Umspannwerks Zurndorf
  • • Erweiterung des Fernwärmenetzes Eisenstadt
  • • Smart-Meter-Massenrollout in den Bezirken Jennersdorf, Güssing, Oberwart, Oberpullendorf und Mattersburg abgeschlossen. Per 13. März 2020 wurde aufgrund der Covid-19-Situation der weitere Rollout gestoppt. Die Wiederaufnahme des Rollouts startete Anfang September 2020
  • • Veräußerung der US-Wertpapiere nach Auflösung der letzten US-Lease-Transaktion
  • • Verkauf der Burgenland Holding Aktien an die Landesholding Burgenland GmbH
  • • Einführung innovativer Produktlösungen wie der "GemeinschaftsPV", des Sonnenkontos 2.0 oder des Windkontos

Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So werden mit 226 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 520 MW3) jährlich rund 1.000 GWh Ökostrom produziert.

Energieabsatz und -aufbringung

Im Geschäftsjahr 2019/20 sank der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs um 2,4 % auf 1.208 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.782 GWh um 1,7 % unter jener des Vorjahres.

Der Gasverkauf wird mit 1.069 GWh um 4,0 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 1,4 % auf 2.304 GWh.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 339,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen damit einen Anstieg um 0,2 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 53,7 Mio. Euro betragen und liegt somit um 70,5 % über dem Vorjahresniveau.

Finanzlage

Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 69,2 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 84,7 Mio. Euro beläuft.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme zum 30. September 2020 steht voraussichtlich bei 906,8 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (659,5 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 72,7 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 344,4 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote 38,0 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 53,4 %.

Ausblick

Im Windkraftbereich wurden zahlreiche Repowering- und Erweiterungsprojekte begonnen. Durch das Repowering werden in den nächsten Jahren alte Windanlagen durch effizientere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Photovoltaikausbau. Im Geschäftsjahr 2020/21 werden hierfür 8,3 Mio. Euro investiert.

Für das Geschäftsjahr 2020/21 sind in der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG derzeit keine Preismaßnahmen im Strom- oder Erdgasbereich geplant.

Im Bereich der Biomasse schreitet die strategische Neuausrichtung voran. Die Stromproduktion wird planmäßig nach dem ersten Quartal 2020/21 eingestellt. Der Fokus liegt somit ausschließlich auf Fernwärme. 2020/21 sollen in diesem Bereich 11,3 Mio. Euro investiert werden.

Für das Geschäftsjahr 2020/21 sind Investitionen in das Stromnetz in Höhe von 55,8 Mio. Euro, in das Erdgasnetz in Höhe von 12,0 Mio. Euro und im Windkraftbereich in Höhe von 114,8 Mio. Euro geplant.

Energie Burgenland Gruppe 2019/20
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.208
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.782
Gasverkauf GWh 1.069
Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.304
Umsatzerlöse Mio. EUR 339,3
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 53,7
Bilanzsumme Mio. EUR 906,8
Eigenkapital Mio. EUR 344,4
Operativer Cashflow Mio. EUR 84,7

1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie Burgenland AG per 30. September 2020 noch nicht vor.

  • Die Daten basieren daher auf einer Prognose und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2020 auf.
  • 2) Berechnung der Anlagenanzahl entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks

3) Berechnung der Leistung entsprechend der Beteiligung der Gesellschaft an den Windparks

Lagebericht

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG.

Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Energie Burgenland Gruppe (Energie Burgenland) eingegangen.

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Die energiepolitischen Vorgaben und Zielsetzungen der Europäischen Union geben einen klaren Rahmen für Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten vor, innerhalb dessen nationale Klimaziele definiert und geeignete gesetzliche Grundlagen zur Erreichung dieser Ziele geschaffen werden sollen. Folgende zentralen Ziele sind nach Vorgabe des Europäischen Rats bis 2030 zu erreichen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990, wobei aktuell eine Erhöhung auf mindestens 55 % zur Diskussion steht
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix auf mindestens 32 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %
  • Stärkung der Marktintegration durch grenzüberschreitenden Stromhandel, dem mindestens 70 % der Übertragungskapazitäten für Export, Import und Transit zur Verfügung stehen sollen

Unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" schnürte die Europäische Union ein Maßnahmenpaket (Clean Energy Package), das die Erreichung dieser übergeordneten Ziele gewährleisten soll. Für die Energiewirtschaft sind dabei insbesondere folgende Bereiche relevant: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieeffizienz" sowie "erneuerbare Energie".

Aufgrund der Covid-19-Krise legte die EU-Kommission unter dem Titel "Next Generation EU" ein Wiederaufbaupaket vor, das eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie enthält und entsprechende Finanzhilfen zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorsieht.

Österreichische Energie- und Klimaziele

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Am 16. September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren--Ausbau-Gesetzespakets. Es umfasst neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für die Umsetzung des Clean Energy Package. Vorbehaltlich des Beschlusses des Gesetzes durch den österreichischen National- und Bundesrat sowie der Genehmigung der im Gesetz vorgesehenen staatlichen Förderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energie durch die Europäische Kommission soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten.

Die für die Aktivitäten der Energie Burgenland wesentlichsten Neuerungen im Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sind:

Neues Förderregime für Ökostrom

  • Förderung durch eine Marktprämie, die für eine Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme als Zuschuss auf einen technologiespezifischen Referenzstrompreis gewährt wird.
  • Die Vermarktung des erzeugten Ökostroms ist durch den Anlagenbetreiber selbst vorzunehmen (Direktvermarktung).
  • Auch für Windkraftanlagen soll der Zuschuss bis 2023 jährlich per Verordnung festgelegt werden. Für die Zeit ab 2024 soll evaluiert werden, ob der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen für neue Windparkprojekte ermittelt wird.
  • Für Photovoltaik-Anlagen (mit einer Leistung von mehr als 20 kWp) sowie Biomasseanlagen soll der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.
  • Alternativ sollen neue Photovoltaik-Kleinanlagen (mit einer Leistung von bis zu 500 kWp) mittels Investitionszuschuss gefördert werden.

Ermöglichung von Energiegemeinschaften (Erneuerbare- und Bürgerenergiegemeinschaften)

  • Schaffung verschiedener Modelle, die es Haushalten, Vereinen, Klein- und Mittelbetrieben sowie Gemeinden ermöglichen sollen, Strom eigenständig energie- und kostensparend über eigene Ökostromanlagen zu produzieren, zu nutzen und auch zu vermarkten
  • Energiegemeinschaften können Abgaben sparen sowie Energieüberschusserzeugung speichern oder vermarkten; auf der anderen Seite benötigen sie Lösungen zur Deckung von Spitzenlast
  • Mitglieder der Erneuerbare-Energiegemeinschaften sollen Netzgebühren sparen

Netzreserve

– Rahmenwerk zur Weiterführung einer Leistungsreserve für das Engpassmanagement

Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die strengen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Weltwirtschaft vor allem in der ersten Jahreshälfte 2020 schwer belastet. Im Mai erfolgte in vielen Staaten eine schrittweise Lockerung der Einschränkungen, die zu einer Erholung der Weltwirtschaft führte. Unterstützend wirkten dabei die umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen der Pandemie ergriffen wurden. Es besteht allerdings weiterhin eine Unsicherheit, die vom weiteren Verlauf der Pandemie ausgeht. Die gestiegene Arbeitslosigkeit und die bestehenden und zuletzt verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus könnten die Wirtschaftserholung verzögern. In diesem Umfeld erwarten die Volkswirte nach einem Wachstum von 1,3 % in der Europäischen Union im Jahr 2019 für 2020 einen Konjunkturrückgang um 7,4 % bis 8,3 %, für 2021 allerdings wieder einen Anstieg zwischen 4,2 % und 5,6 %.

Die strengen Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 in Österreich zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie getroffen worden waren, bewirkten einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die Lockerung im Sommer führte zu einem kräftigen Rebound; der Konsumrückstau löste sich weitgehend auf, und der massive Einbruch aus dem Frühjahr 2020 konnte teilweise wieder wettgemacht werden. Aufgrund der aktuell wieder stark zunehmenden Infektionszahlen und der dadurch bedingten Einschränkungen sind die langfristigen Folgen jedoch nur schwer abschätzbar.

Nach rund 1,4 % Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 wird für 2020 in Summe dennoch mit einem Rückgang der Wirtschaft um 6,7 % bis 7,1 % gerechnet, für 2021 bewegen sich die Wachstumserwartungen für Österreich zwischen 4,1 % und 4,7 %.1)

Auswirkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist von der Covid-19--Pandemie über ihre Beteiligung an der Energie Burgenland AG nur indirekt betroffen.

Als Betreiber kritischer Infrastruktur war die Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG auf das Pandemieereignis gut vorbereitet. Im Zuge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie wurde ein Corona-Kernteam zur Bewältigung eingesetzt. Dabei standen Schutzmaßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie der Schutz der Mitarbeiter im Vordergrund. Während des Lockdowns war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energieabsatz zu verzeichnen, der jedoch keinen wesentlichen negativen Ergebniseffekt zur Folge hatte. Durch die Kundenstruktur der Energie Burgenland (vorwiegend Massenkunden) sollten die zunehmenden Unternehmensinsolvenzen jedoch eine vergleichsweise geringe negative Ergebnisauswirkung bewirken.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der Energie Burgenland ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend

1) Quellen: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2020 – 2021", IHS, Oktober 2020; "Prognose für 2020 und 2021: Zähe Konjunktur nach kräftigem Rebound", WIFO, Oktober 2020

sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 lagen die Temperaturen in Österreich über dem langjährigen Durchschnitt. Die Heizgradsumme, die den temperaturbedingten Energiebedarf definiert, ging im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozentpunkte zurück.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, ging 2019/20 in Österreich um 45,2 Prozentpunkte markant zurück. Diese Entwicklung war dem kühleren Wetter während der Sommermonate geschuldet.

Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas halbierte sich in der Berichtsperiode nahezu auf 9,1 Euro pro MWh. Zurückzuführen ist dies zum einen auf relativ gut gefüllte Gasspeicher – wegen der milden Witterung im Winter sowie eines höheren LNG-Aufkommens in Europa. Zum anderen führten Covid-19-bedingte Nachfragerückgänge ab Mitte März zu einem erhöhten Preisdruck. Durch die geringere Nachfrage kam es außerdem zu einem Rückgang der Preise für Steinkohle, die mit durchschnittlich 44,6 Euro pro Tonne um 28,7 % unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Volatil entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 der Preis für CO2-Emissionszertifikate – mit 24,0 Euro pro Tonne lag er durchschnittlich leicht über dem Vorjahreswert.

Die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom folgten der Entwicklung der Primärenergiepreise. Rückläufige Preise für Kohle und Erdgas, der infolge der Covid-19-Pandemie zwischenzeitlich eingetretene Einbruch der CO2-Preise und die geringere Stromnachfrage führten dazu, dass die Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom mit durchschnittlich 32,5 Euro pro MWh bzw. 38,7 Euro pro MWh um 28,5 % bzw. 26,2 % unter den Vorjahreswerten lagen. Am Terminmarkt ist eine Rückkehr der Strompreise auf Vor-Corona-Niveau zu erkennen. Die Preise für Grundlaststrom notierten im Durchschnitt bei 45,8 Euro pro MWh und damit ähnlich wie im Vorjahr (2018/19: 45,7 Euro pro MWh). Leicht unter dem Vorjahr zeigten sich die durchschnittlichen Terminmarktpreise für Spitzenlaststrom – sie lagen bei 54,8 Euro pro MWh (minus 1,4 % gegenüber dem Vorjahreswert).

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2019/20 2018/19
Heizungsbedingter Energiebedarf1) % 95,5 97,0
Kühlungsbedingter Energiebedarf1) % 58,9 104,0
Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 41,6 58,6
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 9,1 17,1
Steinkohle – API#23) EUR/t 44,6 62,6
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 24,0 23,3
Strom – EEX Forwardmarkt4)
Grundlaststrom EUR/MWh 45,8 45,7
Spitzenlaststrom EUR/MWh 54,8 55,6
Strom – EPEX Spotmarkt5)
Grundlaststrom EUR/MWh 32,5 45,5
Spitzenlaststrom EUR/MWh 38,7 52,4

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)

5) EPEX Spot – European Power Exchange

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2019/20

  • • Beteiligungserträge aus der Energie Burgenland AG über Vorjahresniveau
  • • Steigerung des Jahresergebnisses auf 10,3 Mio. Euro
  • • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie

Ertragslage

Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019/20 Beteiligungserträge in Höhe von 10,5 Mio. Euro (2018/19: 10,0 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG (vormals: CEESEG AG) für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vereinnahmt.

Aufgrund eines im Vorjahresvergleich weiter gesunkenen Zinsniveaus konnten in der Berichtsperiode Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 0,01 Mio. Euro (Vorjahr: 0,02 Mio. Euro) erzielt werden.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/20 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,25 Euro je Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 10,4 Mio. Euro.

Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur

Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2019/20 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,7 Mio. Euro um 0,7 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2020 betrug 99,98 %.

Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)

  1. Per 30. September 2020 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.

    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
    1. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63% hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.
    1. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsverhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
    1. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Abs. 1 Z 7 UGB.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft – Kennzahlen 2019/20 2018/19 Veränderung
Mio. EUR in %
Ergebnis vor Steuern 10,3 9,7 6,2
Beteiligungserträge 10,5 10,0 5,0
Jahresüberschuss 10,3 9,8 5,1
Bilanzsumme 80,7 80,1 0,7
Anlagevermögen 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 9,4 8,8 6,8
Eigenkapital 80,7 80,1 0,7
Fremdkapital 0,0 0,0
    1. Im Zuge der Umstrukturierung der Beteiligungsunternehmen BEWAG und BEGAS im Jahr 2012 hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft einen Syndikatsvertrag mit der Landesholding Burgenland GmbH abgeschlossen. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at.

Kennzahlen Geschäftsjahr 2019/20

Kennzahlen zur Ertragslage

TEUR 2019/20 2018/19 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern +
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
10.255 9.742 513 5,3

Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/20 keine Umsatzerlöse.

2019/20 2018/19 Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
12,7 % 12,2 % 0,5
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
12,7 % 12,2 % 0,5

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

TEUR 2019/20 2018/19 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
9.330 8.770 560 6,4
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,98 % 99,97 % 0,01

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2020 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.

Geldflussrechnung 2019/20 2018/19 Veränderung Veränderung
TEUR absolut in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 9.702 9.536 166 1,7
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –9.750 –9.450 –300 3,2
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands –48 86 –134 –155,8

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling

Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow von 9,7 Mio. Euro (Vorjahr: 9,5 Mio Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.

Umweltschutz

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG eine große Rolle. Die Energie Burgenland AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Seit September 2013 werden rein rechnerisch 100 % des burgenländischen Strombedarfs aus erneuerbarer Energie abgedeckt. Damit spielt der Energieversorger auch eine tragende Rolle in der Klima- und Energiestrategie 2050 des Landes Burgenland. Bis 2050 will das Land energieautonom sein und gleichzeitig den gesamten Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 um 90 % gesenkt werden. Deshalb kooperiert die Energie Burgenland AG seit 2018 mit den Top-Technik- und -Forschungspartnern in Österreich und international im Innovationslabor "Green Energy Lab", um gemeinsam die besten Lösungen für ein 100 % nachhaltiges Energiesystem im Burgenland zu etablieren.

Vor diesem Hintergrund liegt ein Schwerpunkt der Energie Burgenland AG im weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung. Für das Geschäftsjahr 2020/21 sind Investitionen in Photovoltaik von rund 9 Mio. Euro, im Bereich Fernwärme von rund 11 Mio. Euro und im Windkraftbereich von rund 115 Mio. Euro geplant.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.

Zweigniederlassungen

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.

Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.

Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.

Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.

Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet auch weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als gering eingestuft.

Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten

Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesenen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt.

Ausblick

Die Covid-19-Pandemie hat auf die Wirtschaft einen stärkeren negativen Effekt als die Finanzkrise, insbesondere auf die Wertschöpfung am Inlandsmarkt. Die wirtschaftliche Betroffenheit trifft österreichweit zwei Drittel der Branchen zumindest erheblich. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Covid-19--Pandemie und ihren Auswirkungen erschwert die Prognose.

Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen wird für die Energie Burgenland AG ein operativer Geschäftsverlauf mit üblichen Schwankungen für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet. Aufgrund von Einmaleffekten, im Wesentlichen aus der Auflösung des US Cross Border Lease sowie der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg, geht die Energie Burgenland AG darüber hinaus von einem außerordentlichen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 20 Mio. Euro aus, wobei die Burgenland Holding Aktiengesellschaft für ihr Geschäftsjahr 2020/21 Beteiligungserträge nur leicht über dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Wesentliche negative Effekte aufgrund der Covid-19-Pandemie werden aus heutiger Sicht nicht erwartet.

Eisenstadt, am 16. November 2020

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

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Jahresabschluss 2019/20

Bilanz zum 30. September 2020

(Vorjahresvergleich zum 30. September 2019)

Aktiva 30.09.2020
EUR
30.09.2019
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.335.618,87 8.777
2. Sonstige Forderungen 1.918,54 4
9.337.537,41 8.781
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
11.639,08 12
9.349.176,49 8.793
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige 5.544,65 6
Summe Aktiva 80.680.001,94 80.123
30.09.2020
EUR
30.09.2019
TEUR
Eigenkapital
Passiva
A.
B.
C.
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.822.000,00 4.862
IV. Bilanzgewinn 10.352.381,11 9.752
davon Gewinnvortrag 2.367,26 9
80.660.754,44 80.101
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 19.247,50 20
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 2
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 2
0,00 3
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 3
Summe Passiva 80.680.001,94 80.123

Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Oktober 2019 – 30. September 2020

(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2018 – 30. September 2019)

2019/20
EUR
2018/19
TEUR
Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 0
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 9 fallen –1
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
b) übrige –232
–242.239,01 –232
Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) –242.035,65 –232
Erträge aus Beteiligungen 9.959
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.089,85 16
davon aus verbundenen Unternehmen 8.077,38 16
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0
davon aus verbundenen Unternehmen 203,36
203,36
–301,50
–241.937,51
10.488.612,00
–406,97
–406,97
10.496.294,88
10.254.259,23
55.754,62
55.754,62
10.310.013,85
40.000,00
0,00
2.367,26
10.352.381,11
0
Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) 9.975
Ergebnis vor Steuern 9.742
Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 51
davon Erträge aus Steuergutschriften 51
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 9.794
Auflösung von Gewinnrücklagen 0
Zuweisung zu Gewinnrücklagen –50
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9
14. Bilanzgewinn 9.752

Anhang Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2020 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Die Gesellschaft befindet sich in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger. Grundlage hierfür bildet ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 25 %) nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.

Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

23

Leistung des Windes

Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2019
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
30.09.2020
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Energie Burgenland AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG
(vormals: CEESEG AG)
1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80

Erläuterungen zur Bilanz Aktiva

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.

Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
Energie Burgenland AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 340.765,5 25.633,6 30.09.2019
Wiener Börse AG (ehem. CEESEG AG, Sitz: Wien) 0,99 382.823,8 26.867,6 31.12.2019

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.335.618,87 Euro (Vorjahr: 8.777 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 9.230.211,25 Euro (Vorjahr: 8.686 Tsd. Euro als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 105.407,62 Euro (Vorjahr: 91 Tsd. Euro).

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände bestehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 5.544,65 Euro (Vorjahr: 6 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.

Aktive latente Steuern

Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwertet.

Buchwert
Stand
01.10.2019
Zugänge davon
außerplan
mäßig
Abgänge Zuschrei
bungen
Umbu
chungen
Stand
30.09.2020
30.09.2020 01.10.2019
0,00
0,00
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70.217.803,48
1.107.477,32
70.217.803,48
1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80

Passiva

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 19.247,50 Euro (Vorjahr: 20 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 109.150,00 Euro (Vorjahr: 107 Tsd. Euro).

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen werden die Dividendenausschüttungen der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 9.800 Tsd. Euro) ausgewiesen. Von der Wiener Börse AG (ehem. CEESEG AG) erfolgte für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung in Höhe von 198.612,00 Euro (Vorjahr: 159 Tsd. Euro).

Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage

Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 55.754,62 Euro (Vorjahr: 51 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Ergänzende Angaben

Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2019/20 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum jeweils 4.400,00 Euro, somit insgesamt 8.800,00 Euro (Vorjahr Vorstand gesamt: 9 Tsd. Euro).

In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 23,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 21,9 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.

Sonstige Erläuterungen

Die Energie Burgenland AG hat ihre Anteile an der Burgenland Holding Aktiengesellschaft unterjährig veräußert. Es besteht somit keine wechselseitige Beteiligung iSd § 241 Z 6 UGB mehr.

Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.352.381,11 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 2.381,11 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Eisenstadt, am 16. November 2020

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der

Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt,

bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 14. Juli 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit 1998 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 16. November 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Im Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September 2020 entwickelten sich die europäischen Aktienmärkte in Folge der Krise rund um die Covid-19-Pandemie uneinheitlich. Während der deutsche Leitindex DAX um 2,7 % zulegte, gab der Wiener Leitindex ATX im gleichen Zeitraum um rund 30 % nach. Der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities verlor in der Berichtsperiode um 0,8 % an Wert.

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft konnte hingegen – mit einem Schlusskurs von 78,00 Euro – im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % an Wert gewinnen. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 31 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,64 Mio. Euro. Am 30. September 2020 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,28 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 234 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2019/20 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 12. März 2021 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorschlagen.

Informationen für Anleger

Aktienperformance 2019/20 2018/19 2017/18
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 31 13 29
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,64 0,37 0,54
Höchstkurs EUR 90,00 85,00 86,00
Tiefstkurs EUR 74,00 62,00 68,00
Kurs per Ultimo September EUR 78,00 76,00 79,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 234 228 237
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,28 0,20 0,19
Dividende pro Aktie EUR 3,451) 3,25 3,15

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

Basis September 2019

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Beteiligungen

0,99 % Wiener Börse AG (vormals: CEESEG AG)

49 % Energie Burgenland AG

Beteiligungen der Energie Burgenland AG per 30. September 2020

  • 100 % Netz Burgenland GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG
  • 100 % Energie Burgenland Windkraft GmbH
  • 57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG 57,6 % EP Zurndorf GmbH
  • 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
  • 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
  • 40 % MMW Potzneusiedl GmbH
  • 50 % Energie Burgenland Haider Windpark GmbH
  • 100 % Windpark Nick Alpha GmbH
  • 100 % Windpark Baumgarten GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH
  • 20 % Windpark Deutsch Haslau GmbH
  • 25 % Windpark Nikitsch GmbH
  • 100 % WIBE Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
  • 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
    • 100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH
    • 100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH & Co KG
  • 100 % Energie Burgenland Dienstleistung und Technik GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Konzernclearing GmbH
  • 100 % Energie Burgenland Wärme und Service GmbH
  • 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH
  • 10 % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
  • 2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG
  • 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
  • 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
    • 1 % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG

Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht

gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.

Eisenstadt, am 16. November 2020 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Unternehmenskalender 2020/211)

Nachweisstichtag Hauptversammlung 02.03.2021
Hauptversammlung 12.03.2021
Ex-Dividendentag 18.03.2021
Record-Date Dividende 19.03.2021
Dividendenzahltag 25.03.2021
Ergebnis 1. Halbjahr 2020/21 (Halbjahresfinanzbericht) 27.05.2021
Jahresergebnis 2020/21 (Jahresfinanzbericht) 16.12.2021

1) Änderungen vorbehalten

Basisinformationen1)

21,81 Mio. Euro
3 Mio. Stückaktien
EVN AG
AT0000640552
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Wien

1) Per 30. September 2020

Impressum

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich

Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

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Redaktionsschluss: 17. November 2020 Veröffentlichung: 16. Dezember 2020

Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten Produktion: gugler* pure print, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Gabriele Moser (Vorstandsfotos), shutterstock (Bildseiten)

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