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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 16, 2021

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2020/21 Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2020/21 2019/20 2018 /19 Bilanzsumme Mio.EUR 80,7 80,7 80,1 Eigenkapital Mio.EUR 80,7 80,7 80,1 Beteiligungserträge Mio.EUR 10,6 10,5 10,0 Jahresüberschuss Mio.EUR 10,4 10,3 9,8 Energie Burgenland Gruppe 2020/21 Prognose 2019/20 Stromverkauf GWh 1.118 1.205 Gasverkauf GWh 1.174 1.053 Umsatzerlöse Mio. EUR 336,3 336,7 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 27,6 56,4 Bilanzsumme Mio. EUR 957,1 917,7 Eigenkapital Mio. EUR 346,9 347,4 Kennzahlen Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der EnergieBurgenlandAG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der LandesholdingBurgenlandGmbH gehalten. Das Grundkapital der EnergieBurgenlandAG beträgt 34,9Mio.Euro. Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund- kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn- nummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal- ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %. 2 Kennzahlen 2 Unternehmensprofil 2 Vorwort des Vorstands 5 Corporate Governance Bericht 6 Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex 6 Organe der Gesellschaft 7 Energie Burgenland Gruppe Geschäftsentwicklung 2020/21 (Prognose) 13 Lagebericht 15 Energiepolitisches Umfeld 15 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 16 Wirtschaftliche Entwicklung 18 Risikobericht 20 Ausblick 20 Jahresabschluss 2020/21 22 Bilanz 22 Gewinn- und Verlustrechnung 23 Anhang 24 Entwicklung des Anlagevermögens 25 Bestätigungsvermerk 28 Aktie 32 Beteiligungen 33 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht Umschlag Jahresfinanzbericht 2020/21 Inhalt 3 4 W I N D K R A F T C M Y CM MY CY CMY K 211031_Windkraftanlage_Halbtonraster_sw_icons_weiss.pdf 1 31.10.2021 18:12:28 5 Vorwort des Vorstands Vorwort des Vorstands Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.; Dr. Alois Ecker Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre! Das Geschäftsjahr 2020/21 war erneut von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geprägt. Hinzu kommt, dass die gesellschatlich geforderte Transformation des Energiesystems zu großen Veränderungen der energie- wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen führt. In Österreich wurde hierzu im Juli 2021 vom Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen. Der Geschäfts- erfolg der Energie Burgenland AG und somit auch der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen Rahmenbedingungen beeinflusst. Trotz dieser turbulenten Zeiten in der Energiewirtschaft blickt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahresergebnis zum 30.September 2021 lag mit 10,4 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen ge- prägt, allen voran jener der Energie Burgenland AG, deren Divi- dende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/20 sich mit 10,3Mio.Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres bewegte. Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeich- nete in der Berichtsperiode erneut eine sehr positive Entwick- lung. Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 konnte zum Ver- gleichswert des Vorjahres ein Zuwachs des Aktienkurses von 26,9 % erzielt werden. Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr er- möglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäfts- jahres 2020/21 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorzuschlagen. Für die Energie Burgenland AG wird für das Geschäftsjahr2020/21 ein übliches Ergebnis, bereinigt um die positiven Einmaleffekte des Vorjahres, erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Ge- schäftsjahr 2021/22 in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen werden. Eisenstadt, am 16. November 2021 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 6 Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht 1) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österrei- chische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)– siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäfts- ordnungen der sozietären Organe. Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Gover- nance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientier- ten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 23.März2021 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhalt- lich unterworfen. Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi- schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwen- den. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begrün- den. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hin- gegen nicht zu begründen. Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti- gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an- geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar. Abweichungen von C-Regeln Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen- den C-Regeln des ÖCGK ab: Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsit- zenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestel- lung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedri- gen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichts- rat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Ge- schäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammenar- beit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung. Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver- traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem so- wie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisions- plan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Energie Burgenland AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet. Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab- len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfach- tes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar. Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit gerin- gem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichts- rat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzen- den derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Ände- rung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos. 1) gem. § 243c UGB 7 Corporate Governance Bericht Organe der Gesellschaft Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteili- gungsmanagement der EVNAG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften der EVN Gruppe, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026 Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 1) Dr. Alois Ecker Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei- tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN-Konzern. Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026 Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 2) Mitglieder des Aufsichtsrats Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53 3) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG ja Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertretender Vorsitzender seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen Flughafen Wien AG ja Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVNAG ja Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs EVNAG ja Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied EVN AG und VERBUND AG ja 3) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung. Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt- versammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt. 1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO 2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H, EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent- scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um- laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin- gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten. Regel 83: Der Abschlussprüfer hat auf Grundlage der vorge- legten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterla- gen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beur- teilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung des Ab- schlussprüfers hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt. 8 Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be- steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegen- stand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-, und unterneh- mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK. Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten. Berichtspflichten des Vorstands Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations- rechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch ge- genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichti - gen Belangen der Beteiligungsgesellschaften. Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenhei - ten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hier- unter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen. Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs- system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig. Corporate Governance Bericht Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2021 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersicht- lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Be- stimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zu- stimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Auf- sichtsrat. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehr- jährige Übergangsfristen vorgesehen. Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied 1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmit- glieds zu beeinflussen; 9 2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor- stands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewesen ist; 3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein er- hebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Quali- fikation als nicht unabhängig. 4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligter oder Ange- stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist; 5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist; 6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes- sen eines solchen Anteilseigners vertreten. 7. kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsit- zungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Ent- scheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahres abschlusses 2019/20 und der Genehmigung des Budgets 2021/22 – die Veranlagung der Dividende und vor al- lem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsver- treter in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland AG hervor zuheben. Ein Vorstandsmandat wurde verlängert und das andere neu besetzt. Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2021 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 23. März 2021 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits- weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schrift- lichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh- rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge- mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisi- onen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Aufgrund des Ablaufs der Funktionsperiode aller Mitglieder wurden von der Hauptversammlung neun Aufsichtsratsmitglie- der neu bestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 87,2 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020/21 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte), Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und Dr. Norbert Wechtl. Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet: der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss. Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf- sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Be- schlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über- wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Corporate Governance Bericht 10 Corporate Governance Bericht Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr: – die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Ge- währleistung seiner Zuverlässigkeit; – die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft; – die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbezie- hung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berich- ten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde; – die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Ab- schlussprüfers, insbesondere im Hinblick auf die für die ge- prüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zu- sätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten; – die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss- prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichter- stattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsaus- schusses dabei; – die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Ge- winnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat; – die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Ab- schlussprüfers unter Bedachtnahme auf die Angemes- senheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014). Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sek- tor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungs- ausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020/21 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30.September 2020 samt Anhang und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht des Abschluss- prüfers über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis. Weiters genehmigte der Prüfungsausschuss im Umlaufweg bestimmte „Non-Audit Services“ durch den Ab- schlussprüfer. Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nomi- nierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder in- klusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss oblie- gen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats ge- geben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Re- gel43ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020/21 vier Umlaufbeschlüsse gefasst. Diese betrafen neben der Besetzung der beiden in der Berichtspe- riode frei gewordenen Vorstandsmandate auch den Abschluss von Vorstandsverträgen sowie die Genehmigung von Auf- sichtsratsmandaten von Dr. Ecker. Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit- gliedern (Regel 48): Aus den Vorjahren bestand mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebli- ches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt: Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsver- trag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2020/21 betrug netto 110.721,00 Euro. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENERSTADT- WERKEGmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträ- ger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖLandes-Betei- ligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVNAG war nicht erforderlich. Auf Basis dieses Gruppen- und Steuerausgleichs- vertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine Steuerumlage in Höhe von 66.844,74Euro zugunsten der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht. 11 Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi- schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts- organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im ab- gelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Aufsichtsratsmandat neu besetzt, wobei das Gleichstellungsgebot nach § 86 Abs7AktG nicht anzuwenden ist. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kom- petenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausge- wogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genom- men. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten. In der Berichtsperiode wurde ein Vorstandsmandat verlängert und eines neu besetzt. Beide Vorstandsmandate wurden entspre- chend dem Stellenbesetzungsgesetz öffentlich ausgeschrieben. Es gab keine Bewerberinnen. Veränderungen nach dem Abschlussstichtag Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderun- gen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben. Eisenstadt, am 16. November 2021 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Corporate Governance Bericht 12 S T R O M N E T Z C M Y CM MY CY CMY K 211031_Stromnetz_Halbtonraster_sw_icons_weiss.pdf 1 31.10.2021 18:05:11 13 Energie Burgenland Gruppe Energie Burgenland Gruppe Geschäftsentwicklung 2020/21 (Prognose) 1) 1. Oktober 2020 – 30. September 2021 Highlights • Übernahme HW Piringsdorf • Zuschlag für Wärmeversorgung des Krankenhauses Oberpullendorf ermöglicht Errichtung eines neuen Biomasse-Heizwerkes vor Ort. Die Inbetriebnahme ist für das kommende Geschäftsjahr vorgesehen. • UW Zurndorf: Durch die Inbetriebnahme des vierten Übergabetransformators im Netzknoten Zurndorf wird der Standort zu einem der leistungsstärksten Netz knoten in Österreich (installierte Übergabeleistung von 1.200MW, Abschluss des Öko-Einspeisekonzeptes „Öko 4C“). • Smart-Meter-Massenrollout im April 2021 abgeschlossen • Neuer Vorstand ab 1. Jänner 2021, Erarbeitung der Strategie „Change“ • Präsentation der Plattform „weiterdenker.at“ (Gemeinschaftsprojekt mit dem Land Burgenland) • Innovative Produktlösungen („SonnenAbo“, „SonnenMax“ oder „SonnenMarie“) • Erstellung eines Green Finance Frameworks in Über einstimmung mit internationalen Standards • Energiepartnerschaft ÖBB • Bürgerbeteiligung Andau Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts- jahr2020/21 mit 184 Windenergieanlagen 2) und einer Leistung von 454 MW 3) rund 935 GWh Ökostrom produziert. Energieabsatz und -aufbringung Im Geschäftsjahr 2020/21 sank der Stromverkauf durch die Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichs- zeitraum des Vorjahres um 7,2 % auf 1.118 GWh. Die Netzab- gabemenge lag mit 1.866 GWh um 5,7 % über jener im Ge- schäftsjahr 2019/20. Der Gasverkauf wird mit 1.174 GWh rund 11,4 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Netzabgabemenge ebenfalls um 14,8 % auf 2.596 GWh. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit 336,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen leichten Rück- gang um 0,1 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 27,6 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 51,1 % unter dem Vorjahresniveau. Finanzlage Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 58,6 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 83,1 Mio. Euro beläuft. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme zum 30. September 2021 steht voraussicht- lich bei 957,1 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermö- gens (767,3 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 80,2 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 346,9 Mio. Euro und die sich da- raus ergebende Eigenkapitalquote 36,2 %. Unter Berücksichti- gung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 50,6 %. Ausblick Im Windkraftbereich wird das Repowering der Phase 1 voraus- sichtlich bis zum 1. Quartal 2022/23 abgeschlossen. Durch das Repowering werden alte Windkraftanlagen durch effizientere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Ein weiterer Schwer- punkt liegt im Photovoltaikausbau, wofür im Geschäftsjahr 2021/22 140,4 Mio. Euro (inkl. SPV) investiert werden. Für das Geschäftsjahr 2021/22 sind in der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG Preismaßnahmen im Strom- und Erdgas- bereich geplant. Im Bereich der Biomasse wurde die strategische Neuausrich- tung umgesetzt. Die Stromproduktion wurde planmäßig nach dem 1. Quartal 2020/21 eingestellt. Der Fokus liegt somit aus- schließlich auf Fernwärme. Im Geschäftsjahr 2021/22 sollen in diesem Bereich rund 7,7 Mio. Euro investiert werden. Für das Geschäftsjahr 2021/22 sind Investitionen in das Strom- netz von rund 53,9 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von rund 14,1Mio. Euro und im Windkraftbereich in der Höhe von rund 106,6 Mio. Euro geplant. Energie Burgenland Gruppe 2020/21 Vorschau Stromverkauf GWh 1.118 Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.866 Gasverkauf GWh 1.174 Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.596 Umsatzerlöse Mio. EUR 336,3 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 27,6 Bilanzsumme Mio. EUR 957,1 Eigenkapital Mio. EUR 346,9 Operativer Cashflow Mio. EUR 83,1 1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie BurgenlandAG per 30. September 2021 noch nicht vor. Die Daten basieren daher auf einer Prognose und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2021 auf. 2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2021) 3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2021) 14 B I O M A S S E C M Y CM MY CY CMY K 211031_Biomasse_Filter_Halbtonraster_sw_icons.pdf 1 31.10.2021 17:57:48 15 Lagebericht Lagebericht Europäische Energie- und Klimapolitik Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Fit for 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebe- reich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich wurde für Dezember 2021 angekündigt. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Konti- nent zu transformieren. Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten. Die für die Geschäftstätigkeit der Energie Burgenland AG relevantesten Inhalte sind: – Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhö- hung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht – Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO 2 -Emissionszertifikate zu reduzieren – Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandels- system für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht – Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energie- verbrauch festlegen soll – Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier wer- den künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur so- wie für CO 2 -Abscheidung und -Speicherung erwartet. Energiepreisentwicklung Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Tool- box“ für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedstaaten Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiege- nen Energiepreise potenziell entlasten können. Die genannten kurzfristigen Instrumente umfassen z. B. eine Notfall-Einkom- mensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag einzelner Mitgliedstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z. B. die Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemein- schaftliche Beschaffung von Gasreserven. Österreichische Energie- und Klimaziele In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapa- zitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Am 7. Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderli- chen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichi- schen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen. Zu den für die Aktivitäten der Energie Burgenland AG besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasser kraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyse- anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder syn- thetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von er- neuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national pro- duziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG. Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Energie Burgenland Gruppe (Energie Burgenland) eingegangen. Energiepolitisches Umfeld 16 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld Wirtschaftliches Umfeld Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlos- senen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzel- nen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Welt- konjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrie- ländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenban- ken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleicherma- ßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr 2022 um bis zu 4,5 % wachsen. Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem coronabedingten Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem 2. Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindäm- mungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturer- holung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaß- nahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicher- heit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 % und 4,8 % gerechnet. 1) Auswirkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie Die Herausforderungen, hervorgerufen durch die allgemeine COVID-19-Situation und deren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ab dem Frühjahr 2020, wurden von der Energie Burgenland AG generell sehr gut gemeistert, ohne nennens- werte finanzielle Auswirkungen auf Umsatzerlöse oder das Jah- resergebnis zu verzeichnen. Entsprechend gab es auch keine wesentlichen Forderungsausfälle. Da die Energie Burgenland AG schon frühzeitig begonnen hatte, einen entsprechenden Krisenstab einzurichten und Vor- kehrungen zu treffen, konnte das Weiterführen des Betriebes zu jeder Zeit gewährleistet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können nun für zusätzliche Optimierungen her- angezogen werden, um auch künftig für weitere Krisenfälle gewappnet zu sein. Energiewirtschaftliches Umfeld Das Energiegeschäft der Energie Burgenland AG ist wesent- lich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Lagebericht Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezent- ralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die Energie Burgenland AG antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur. Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat war- tet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verord- nungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschied- lichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punk- ten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Be- schlusses im Nationalrat. 1) Quellen: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021 „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 –2022“, IHS, Oktober 2021 „Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021 „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2021 17 Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2020/21 2019/20 Heizungsbedingter Energiebedarf 1) % 110,1 95,5 Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) % 72,7 58,9 Primärenergiepreise und CO 2 -Emissionszertifikate Rohöl – Brent EUR/Barrel 50,4 41,6 Erdgas – NCG 2) EUR/MWh 26,2 9,1 Steinkohle – API#2 3) EUR/t 76,9 44,6 CO 2 -Emissionszertifikate EUR/t 40,7 24,0 Strom – EPEX Spotmarkt 4) Grundlaststrom EUR/MWh 64,9 32,5 Spitzenlaststrom EUR/MWh 75,2 38,7 1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte 2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange) 3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) 4) EPEX Spot – European Power Exchange Das Geschäftsjahr 2020/21 war von deutlich niedrigeren Tem- peraturen geprägt als das Vorjahr. Die Heizgradsumme definiert den temperaturbedingten Energiebedarf und lag in Österreich um 14,7 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau und um 10,1 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2020/21 mit einem Plus von 13,8 % markant an. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich nahezu in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf nied- rige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid-19-bedingten Nachfragerück- gängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Hauptsäch- lich die starke Nachfrage aus Asien und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im Jahresvergleich zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für CO 2 -Emissionszertifikate. Dieser lag mit 40,7 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2020/21 um fast 70 % über dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO 2 -Zertifi- kate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund des ungünstigen Winddargebots, mit durchschnitt- lich 64,9 Euro pro MWh bzw. 74,2 Euro pro MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30. September 2021 mit 150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um das Dreieinhalbfache über dem Vergleichswert des Vorjahres. Lagebericht 18 • Beteiligungserträge leicht über Vorjahresniveau • Steigerung des Jahresergebnisses auf 10,4Mio.Euro • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie Burgenland HoldingAktiengesellschaft Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2020/21 Ertragslage Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird we- sentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie Burgenland AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen land Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2020/21 Beteiligungserträge in Höhe von 10,6 Mio. Euro ( 2019/20 : 10,5Mio.Euro) zugeflos- sen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 10,3Mio.Euro (Vorjahr: 10,3Mio.Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von0,3Mio. Euro (Vorjahr: 0,2Mio. Euro) vereinnahmt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz- gewinn des Geschäftsjahres 2020/21 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die Aktio näre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzah- lung in Höhe von 10,4 Mio. Euro. Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft blieb im Geschäftsjahr 2020/21 gegenüber dem Vor- jahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,7Mio.Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapi- talquote zum Stichtag 30. September 2021 betrug 99,99 %. Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB) 1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der Bur- genland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber lautende nenn- wertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesell- Lagebericht Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen Mio. EUR 2020/21 2019/20 Veränderung in % Ergebnis vor Steuern 10,3 10,3 – Beteiligungserträge 10,6 10,5 0,1 Jahresüberschuss 10,4 10,3 0,1 Bilanzsumme 80,7 80,7 – Anlagevermögen 71,3 71,3 – Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 9,4 9,4 – Eigenkapital 80,7 80,7 – Fremdkapital 0,0 0,0 – schaft notiert im Segment „Standard Market Auction“ der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktien urkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengat- tung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. 3. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflich- tigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz. 4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt. 6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf- sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentums - verhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht. 7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243aAbs. 1 Z 7 UGB. 19 Lagebericht Kennzahlen Geschäftsjahr 2020/21 Kennzahlen zur Ertragslage TEUR 2020/21 2019/20 Veränderung absolut Veränderung in % Ergebnis vor Zinsen und Steuern Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB 10.317 10.255 62 0,6 Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen- land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2020/21 keine Umsatzerlöse. 2020/21 2019/20 Veränderung in %-Punkten Kapitalrentabilität Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital 12,8 % 12,7 % 0,1 Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital 12,8 % 12,7 % 0,1 Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage TEUR 2020/21 2019/20 Veränderung absolut Veränderung in % Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen 9.365 9.330 35 0,4 Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,99 % 99,98 % 0,01 – Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2021 als auch zum Vergleichsstichtag kei- nerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %. 8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats- vertrag in Bezug auf die Energie Burgenland AG. Ein Kont- rollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner zur Folge. 9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeange - bots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at. Geldflussrechnung TEUR 2020/21 2019/20 Veränderung absolut Veränderung in % Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.426 9.702 724 7,5 Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0 – – Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –9.750 –600 6,2 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 76 –48 –124 258,3 Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow von 10,4Mio. Euro (Vorjahr: 9,7 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüt- tungen der Beteiligungsunternehmen. 20 Lagebericht Umweltschutz Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell- schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsge- sellschaft Energie Burgenland AG eine große Rolle. Die Energie Burgenland AG leistet als Österreichs größter Windstromprodu - zent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können. Zweigniederlassungen Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs- vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs- wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-SoftwaresystemSAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu- griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt. Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenre- gelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet. Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG be- stehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden. Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft. Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel- lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet auch weiter- hin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungs- risikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als gering eingestuft. Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in derBilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteili gungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwäh- rungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Aus- maß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Energie Burgenland AG statt. Ausblick Für die Energie Burgenland AG wird für das Geschäftsjahr 2020/21 ein übliches Ergebnis, bereinigt um die positiven Ein- maleffekte des Vorjahres, erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2021/22 in etwa auf dem Niveau des Berichts- jahres liegen werden. Eisenstadt, am 16. November 2021 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 21 P H O T O V O L T A I K C M Y CM MY CY CMY K 211031_Photovoltaik_Halbtonraster_sw_icons.pdf 1 15.11.2021 09:23:27 22 Jahresabschluss 2020/21 Bilanz zum 30. September 2021 (Vorjahresvergleich zum 30. September 2020) Jahresabschluss 2020/21 Aktiva 30.09.2021 EUR 30.09.2020 TEUR A. Anlagevermögen Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325 71.325.280,80 71.325 B. Umlaufvermögen I. Forderungen 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.251.719,42 9.336 2. Sonstige Forderungen 9.875,50 2 9.261.594,92 9.338 II. Guthaben bei Kreditinstituten 109.720,55 12 9.371.315,47 9.349 C. Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige 3.651,74 6 Summe Aktiva 80.700.248,01 80.680 Passiva 30.09.2021 EUR 30.09.2020 TEUR A. Eigenkapital I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810 II. Kapitalrücklagen gebundene 43.676.373,33 43.676 III. Gewinnrücklagen andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.852.000,00 4.822 IV. Bilanzgewinn 10.356.075,14 10.352 davon Gewinnvortrag 2.381,11 2 80.694.448,47 80.661 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 5.799,54 19 Summe Passiva 80.700.248,01 80.680 23 Jahresabschluss 2020/21 Gewinn- und Verlustrechnung 1. Oktober 2020 – 30. September 2021 (Vorjahresvergleich 1. Oktober 2019 – 30. September 2020) 2020/21 EUR 2019/20 TEUR 1. Sonstige betriebliche Erträge a) übrige 232,94 0 232,94 0 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 9 fallen –363,00 0 b) übrige –279.473,03 –242 – 279.836,03 –242 3. Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis) – 279.603,09 –242 4. Erträge aus Beteiligungen 10.596.653,25 10.489 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 422,23 8 davon aus verbundenen Unternehmen 418,87 8 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –623,10 0 davon aus verbundenen Unternehmen –316,36 0 7. Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis) 10.596.452,38 10.496 8. Ergebnis vor Steuern 10.316.849,29 10.254 9. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 66.844,74 56 davon Erträge aus Steuergutschriften 66.844,74 56 10. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 10.383.694,03 10.310 11. Auflösung von Gewinnrücklagen 0,00 40 12. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –30.000,00 0 13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.381,11 2 14. Bilanzgewinn 10.356.075,14 10.352 24 Anhang Anhang Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2021 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens- gesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221UGB. Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVNKonzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzern- abschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unterneh- men aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzern abschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Ge- sellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteili- gungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteili- gungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 ab- geschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG bleibt bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 25 %) nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuer- lichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergeb- nisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Un- ternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver- luste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksich- tigt wurden. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Anlagevermögen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer - planmäßige Abschreibung weggefallen sind. Umlaufvermögen Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er- kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn- baren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewis- sen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 25 Anhang Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt. Beteiligungen Name und Sitz Höhe der Beteiligung gesamt Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) Jahres - überschuss Stichtag in % TEUR TEUR Energie BurgenlandAG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 363.503,0 43.737,5 30.09.2020 Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 166.278,3 41.396,3 31.12.2020 Umlaufvermögen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.251.719,42 Euro (Vorjahr: 9.336 Tsd. Euro) bestehen so- wohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVNAG in Höhe von 9.108.211,37 Euro (Vorjahr: 9.230Tsd.Euro) als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerum- lage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 143.508,05 Euro (Vorjahr: 105Tsd. Euro). Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände be- stehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt. Aktive Rechnungsabgrenzungen Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.651,74Euro (Vorjahr: 6 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf- wandsabgrenzungen. Aktive latente Steuern Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung in- nerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rah- men der Gruppenbesteuerung verwertet. Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR Stand 01.10.2020 Zugänge Abgänge Um buchungen Stand 30.09.2021 I. Finanzanlagen Beteiligungen Energie BurgenlandAG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 Wiener Börse AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 26 Kumulierte Abschreibungen Buchwert Stand 01.10.2020 Zugänge davon außerplan- mäßig Abgänge Zuschrei- bungen Umbu - chungen Stand 30.09.2021 30.09.2021 01.10.2020 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80 Anhang Passiva Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 5.799,54 Euro (Vor- jahr: 19 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahres- abschlusses. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt- kostenverfahren erstellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt- sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit- gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtent- gelt in der Berichtsperiode betrug 110.721,00 Euro (Vorjahr: 109Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwen- dungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist. Erträge aus Beteiligungen In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt- tung der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 306.653,25 Euro (Vorjahr: 199 Tsd. Euro) ausgewiesen. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuer- umlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 66.844,74Euro (Vorjahr: 56 Tsd. Euro) ausgewiesen. 27 Anhang Ergänzende Angaben Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2020/21 waren folgende Personen als Vor- stand tätig: Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mag. Nikolaus Sauer (bis 31. Jänner 2021) Dr. Alois Ecker (ab 1. Februar 2021) Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 8.800,00 Euro(Vorjahr Vorstand gesamt: 9 Tsd. Euro). In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts- ratsmitglieder tätig: Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer (ab 12. März 2021) Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 39,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 23,1 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell- schaft keine Arbeitnehmer. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt. Sonstige Erläuterungen Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag ab- geschlossen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.356.075,14 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45Euro je Aktie, auszu- schütten und den Restbetrag in Höhe von 6.075,14 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Eisenstadt, am 16. November 2021 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 28 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag e nd en de Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahres- abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den ös- terreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflich- ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am 16. November 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am be- deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusam- menhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich- tigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü- fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle In- formationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unse- ren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Da- tum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sons- tigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon- trollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli- chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzli- chen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell- schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurtei- len, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Bestätigungsvermerk 29 Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, so- wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die ge- setzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An- wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA er- fordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: – Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, Bestätigungsvermerk ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss- prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs- handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesell- schaft abzugeben. – Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. – Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzli- chen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü- fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentli- che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu mo- difizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesell- schaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. – Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau undden Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei- lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss- prüfung erkennen, aus. 30 Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach- verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab- schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Ge- setze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti- gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mittei- lung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh- mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den gelten- den rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs- grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten- den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon- nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler- hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. März 2021als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Juni 2021vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir wurden für das Geschäfts- jahr2020/21 erstmals mit der Abschlussprüfung betraut. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü- fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun- gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän- gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirt- schaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz. Wien, am 16. November 2021 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Bestätigungsvermerk 31 W I N D K R A F T C M Y CM MY CY CMY K 211031_Windkraftanlage_Halbtonraster_sw_icons_weiss.pdf 2 31.10.2021 18:12:34 32 Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft In dem unverändert von der Krise rund um Covid-19 gepräg- ten Berichtszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 ent- wickelten sich die europäischen Aktienmärkte erstaunlich po- sitiv. Während der deutsche Leitindex DAX um 19,6 % zulegte und damit historische Höchstwerte erreichte, holte auch der Wiener Leitindex ATX deutlich auf und gewann sogar 73,5 % an Wert. Der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities entwickelte sich im Vergleich dazu mit einer Wertsteigerung von nur 1,4 % spürbar schwächer. Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte dieser deutlich positiven Entwicklung und konnte – mit einem Schlusskurs von 99,00 Euro – im Vergleich zum Vorjahr um 26,9 % an Wert gewinnen. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 20Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,45 Mio. Euro. Am 30. September 2021 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,22 %und die Marktkapitalisierung be- trug zum Stichtag 297Mio.Euro. Für das Geschäftsjahr 2020/21 wird der Vorstand der Haupt- versammlung am 11. März 2022 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorschlagen. Informationen für Anleger Aktienperformance 2020/21 2019/20 2018 /19 Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 20 31 13 Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,45 0,64 0,37 Höchstkurs EUR 101,00 90,00 85,00 Tiefstkurs EUR 76,00 74,00 62,00 Kurs per Ultimo September EUR 99,00 78,00 76,00 Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 297 234 228 Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,22 0,28 0,20 Dividende pro Aktie EUR 3,45 1) 3,45 3,25 1) Vorschlag an die Hauptversammlung Basis September 2020 Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%) 160,00 150,00 140,00 130,00 120,00 110,00 100,00 90,00 BUHO Wiener Börse Index (WBI) Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mär 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 33 100 % Netz BurgenlandGmbH 100 % Energie Burgenland VertriebGmbH & Co KG 100 % Energie Green Energy GmbH 57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG 57,6 % EP ZurndorfGmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG 40 % MMW PotzneusiedlGmbH 50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH 100 % Windpark Nick AlphaGmbH 100 % Windpark BaumgartenGmbH 100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH 20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH 25 % Windpark Nikitsch GmbH 100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH (Eisenstadt, Österreich) 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn) 100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH 100 % Energie Burgenland Green Technology GmbH 100 % Energie Burgenland Dienstleistung und Technik GmbH 100 % Energie Burgenland KonzernclearingGmbH 100 % Energie Burgenland Wärme und Service GmbH 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH 10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH 2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH 1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG Burgenland HoldingAktiengesellschaft Beteiligungen 0,99 % Wiener BörseAG 49 % Energie BurgenlandAG Beteiligungen der Energie BurgenlandAG per 30. September 2021 Beteiligungen 34 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä- tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs- legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage- bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind. Eisenstadt, am 16. November 2021 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Erklärung des Vorstands 35 Burgenland Holding Aktiengesellschaft Burgenland HoldingAktiengesellschaft Unternehmenskalender 2021/22 1) Nachweisstichtag Hauptversammlung 01.03.2022 Hauptversammlung 11.03.2022 Ex-Dividendentag 17.03.2022 Record-Date Dividende 18.03.2022 Dividendenzahltag 24.03.2022 Ergebnis 1. Halbjahr 2021/22 (Halbjahresfinanzbericht) 25.05.2022 Jahresergebnis 2021/22 (Jahresfinanzbericht) 15.12.2022 1) Änderungen vorbehalten Basisinformationen 1) Grundkapital 21,81Mio.Euro Stückelung 3 Mio. Stückaktien Mehrheitsaktionär EVNAG ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552 Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) Börsenotierung Wien 1) Per 30. September 2021 Impressum Burgenland HoldingAktiengesellschaft Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich Investor Relations Mag. Karin Krammer Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version. Redaktionsschluss: 17. November 2021 Veröffentlichung: 16. Dezember 2021 Satz und Reinzeichnung: gugler MarkenSinn, 3100 St. Pölten Produktion: gugler DruckSinn, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)

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