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Chapters Group AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 3, 2014

5420_10-k_2014-06-03_9aeaca6f-5708-4603-b5d5-16143985b21f.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Medical Columbus AG Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Weißenburger Straße 34 a 63739 Aschaffenburg Tel. +49 (0)60 21.38 29-0 Fax +49 (0) 60 21.38 29-30 [email protected]

www.rwb-gmbh.de

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2013
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 3
Anhang 5
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2013 9
Lagebericht 10
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
zum
AKTIVA 31. Dezember 2013 PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögens- I. Gezeichnetes Kapital 2.020.113,00 2.020.113,00
gegenstände Kapitalrücklage
$\equiv$
6.887.089,51 6.887.089,51
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
$\overline{\phantom{a}}$
Bilanzverlust
$\equiv$
7.092.153,68- 7.445.373,85-
entgeltlich erworbene
Rechte und Werte
$\sim$
4.000,00 0,00 Rückstellungen
m
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
1. sonstige Rückstellungen 465.129,02 367.946,26
Rechte und Werte sowie
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
76.843,00 80.843,00 81.157,00 Verbindlichkeiten
ن
Sachanlagen
$\equiv$
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
$\ddot{\cdot}$
19.229,60 8.388,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
124.561,00 114.922,00 Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
sonstige Verbindlichkeiten
$\tilde{\mathfrak{c}}$
$\overline{\mathcal{N}}$
0,00
71.343,76
90.573,36 22.949,04
62.259,60
Finanzanlagen
$\equiv$
Rechnungsabgrenzungsposten
ρ
45.000,00 0,00
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
60.245,00 50.245,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 9.000,00 2.100,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
260.985,60 232.424,48
$\mathbf{I}$
Übertrag 260.985,60 274.649,00 490.848,48 Übertrag 2.415.751,21 Blatt 1
1.923.371,56

BILANZ

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

BILANZ

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

  1. Dezember 2013

PASSIVA

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 260.985,60 274.649,00 490.848,48 Übertrag 2.415.751,21 1.923.371,56
3. sonstige Vermögensgegenstände
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
32.201,03
16.936,19
310.122.82 20.540,43
0,00
III. Kassenbestand, Bundesbank-
Kreditinstituten und Schecks
guthaben, Guthaben bei
1.810.670,90 1.396.631,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.308,49 15.350,88
2.415.751,21 1.923.371,56 2.415.751,21 1.923.371,56
I
Königstein im Taunus, 12. Mai 2014

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 2.967.474,68 2.872.827,70
2. Gesamtleistung 2.967.474,68 2.872.827,70
3. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
sonstige ordentliche Erträge
14.566,24 6.116,00
b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän-
den des Anlagevermögens
280,56 50,00
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 85.155,59 80.831,21
d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit
9.050,97
109.053,36
0,00
86.997,21
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
$6.900,00 -$
126.684,34
119.784,34
350,00
204.636,81
204.986,81
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
1.750.529,06
276.973,15
1.671.512,37
296.080,13
- davon für Altersversorgung Euro 7.965,24 (Euro 8.473,68) 2.027.502,21 1.967.592,50
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
89.155,91 83.415,55
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
aa)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
ab)
Reparaturen und Instandhaltungen
ac)
ad)
Fahrzeugkosten
Werbe- und Reisekosten
ae)
Kosten der Warenabgabe
af)
verschiedene betriebliche Kosten
ag)
80.299,87
15.282,71
18.361,39
26.528,70
107.650,02
46.717,66
189.037,24
82.029,24
17.358,89
6.961,87
0,00
113.865,79
40.921,10
218.184,18
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens
78,00 726,00
Übertrag 483.955,59
840.085,58
480.047,07
703.830,05

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 840.085,58
483.955,59
703.830,05
480.047,07
c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in
die Wertberichtigung zu Forderungen
9.050,97 9.050,97
d) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
1.050,00
494.056,56
1.300,69
490.398,73
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
Euro 0,00 (Euro 0,69)
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.197,96 17.128,09
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6,81 0,00
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 353.220,17 230.559,41
11. Jahresüberschuss 353.220,17 230.559,41
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 7.445.373,85 7.675.933,26
13. Bilanzverlust 7.092.153,68 7.445.373,85

Anhang

für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Medical Columbus AG, Königstein im Taunus

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 7 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden nicht.

Zum Bilanzstichtag waren Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100 %ige Beteiligung am Grundkapital von 100.000,00 CHF (60.245,00 Euro) der Medical Columbus (Schweiz) AG mit Sitz in CH-8602 Wangen ZH ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresgewinn von 31.965,21 CHF und verfügt über ein Eigenkapital von 175.877,79 CHF.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.020.113 Euro und ist eingeteilt in 2.020.113 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.

Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 14. Mai 2014 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um bis zu 1.010.056 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 um bis zu 200.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung und Erfüllung von Bezugsrechten gemäß TOP 5 der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011.

Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommenen Urlaub, Mitarbeiterboni, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen, ausstehende Vertriebsprovisionen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und um Erträge aus der Herabsetzung von EWB auf Forderungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 35 TEUR. Sie ergeben sich aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Königstein im Taunus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich außerdem aus dem Abschluss eines Kooperationsvertrages. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag zur Entwicklung von Softwareschnittstellen verpflichtet.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2013 bestellt:

  1. Herr Dirk Isenberg, Usingen, Dipl.-Kaufmann

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2013 gewählt:

    1. Herr Manfred Hellwig, Bad Homburg, Steuerberater (Vorsitzender)
    1. Herr Norbert Noetzel, Wiesbaden, Unternehmensberater (bis 20.08.2013)
    1. Herr Dr. Robert Schlick, Bad Homburg, Diplom-Kaufmann
    1. Herr André Angermüller, Melsbach, Vorstand SHD AG (ab 20.08.2013)

Herr Manfred Hellwig ist außerdem Mitglied folgender Aufsichtsgremien:

    1. Verwaltungsrat der Whitestein Technologies AG, Cham (Schweiz)
    1. Mitglied des Aufsichtsrates der TP-Graphein AG, Bad Homburg

3. Konzernverhältnisse

Die Medical Columbus AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.

4. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von 7.092.153,68 Euro, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 353.220,17 Euro und dem Verlustvortrag von 7.445.373,85 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Königstein im Taunus, den 12. Mai 2014 Der Vorstand

Dirk Isenberg

ANLAGENSPIEGEL
zum
31. Dezember 2013

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

01.01.2013
Buchwert
Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen Zuschreibungen 31.12.2013
Buchwert
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
entgeltlich erworbene
Rechte und Werte
$\ddot{\phantom{0}}$
$\overline{\mathcal{N}}$
0,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000,00
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
81.157,00 29.672,20 0.00 0,00 33.986,20 0.00 76.843,00
Vermögensgegenstände
Summe immaterielle
81.157,00 33.672,20 0,00 0,00 33.986,20 0,00 80.843,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
114.922,00 65.613,71 805,00 0,00 55.169,71 0,00 124.561,00
Summe Sachanlagen 114.922,00 65.613,71 805,00 0,00 55.169,71 0,00 124.561,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
60.245,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Finanzanlagen 60.245,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Anlagevermögen 256.324,00 99.285,91 805,00 0,00 89.155,91 0,00 265.649,00

Blatt 9

A. Grundlagen des Unternehmens

Strategische Ausrichtung

Die Digitalisierung von Informationen ist in allen Lebensbereichen spürbar. Auch im Gesundheitswesen hat die elektronische Patientenakte Einzug gehalten, Röntgenaufnahmen werden digital erzeugt und gespeichert, und Materialverbräuche werden per Barcode-Scanner erfasst.

Um diese digitalen Informationen im schnellen und räumlich uneingeschränkten Zugriff zu haben, ist Vernetzung unabdingbar. Galt dies im ersten Schritt lediglich für die Vernetzung innerhalb eines Krankenhauses, so findet diese heute mit vor- und nachgelagerten Leistungserbringern, mit Krankenkassen, aber auch mit Zulieferern der medizin-technischen und pharmazeutischen Industrie statt.

Die Vernetzung erlaubt allerdings nur den bilateralen Austausch von Information. Um Informationen schnell einem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen, sind Datenpools entstanden, im Rahmen von Social Networks, aber auch Datenpools für medizin-technische oder pharmazeutische Produkte, die einen aktuellen und für alle Nutzer gleichen Informationsstand bieten.

Die aktuelle Tendenz geht nun dahin, von jedem Ort zu jeder Zeit Zugriff auf Informationen nehmen zu können. Die Anwendungen werden zunehmend mobil und als Apps auf mobilen Endgeräten angeboten. Mobile Anwendungen betreffen die Erfassung von Informationen am Patientenbett, das Scannen von Produkten im Operationssaal, aber auch der Zugriff auf Be-stell- und Versandinformationen zu benötigten Produkten.

Das Teilen von Informationen, Netzen und Applikationen kann noch erweitert werden, indem technische Infrastruktur geteilt wird, sei es im Rechenzentrum oder in der Cloud.

Die vorgenannten Trends werden künftig massiven Einfluss auf die Beschaffungsprozesse von Krankenhäuser sowie auf die entsprechenden Service- und Lieferangebote der Industrie haben.

In einem System mit hoher Wettbewerbsintensität und niedrigen Margen ist die Automatisierung von Standardgeschäftsprozessen die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Im Krankenhausmarkt gilt diese Regel noch nicht - und zwar weder auf Seiten der Krankenhäuser noch auf Seiten ihrer Lieferanten. Da ein Krankenhaus über mehrere hundert Lieferanten im MedTec- und Pharmabereich versorgt wird, ist die Komplexität zweifelsfrei höher als im Einzelhandel. Auch sind die Effekte, die über die Automatisierung der Geschäftsprozesse mit einem Partner realisiert werden können, sehr gering. Diese kommen erst mit einem hohen Verbreitungsgrad zur Geltung. Dieser fehlt nach wie vor.

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Ein Patentrezept zur raschen Einführung der erforderlichen Standards gibt es nicht. Die im Markt agierenden eCommerce-Anbieter versuchen über unterschiedliche Lösungspakete den Marktteilnehmern zu nachhaltigen Vorteilen zu verhelfen, die sie letztlich zur Nutzung der angesprochenen Standards bewegen.

Medical Columbus hat sich in den letzten Jahren einen guten Ruf als zuverlässiger Service Provider erarbeitet, der die Kunden mit einem umfassenden Service bei der elektronischen Abwicklung ihrer Geschäftsprozesse unterstützt. So nimmt Medical Columbus beispielsweise ein Clearing aller Bestelldaten vor, d.h. die Daten eines bestellenden Krankenhauses werden hinsichtlich Lieferstellen, Identifikationsnummern der zu liefernden Produkte sowie Packungseinheiten mit den Daten des jeweiligen Lieferanten abgestimmt. Bei Unklarheiten findet eine Klärung mit den Kunden statt.

Wie auch in anderen Branchen kollidieren zunehmend die Kosten eines Service intensiven Angebots mit der Zahlungsbereitschaft der Kunden. Aus diesem Grund muss Medical Columbus personal-intensive Prozesse verstärkt auf Kunden übertragen. Der hierfür erforderliche Umbau von Technologie und Prozessen wurde bereits begonnen und wird noch mehrere Monate dauern. Die in den letzten Monaten geschaffene Kapitalbasis wird ausreichen, den Umbau der Gesellschaft vom Service- zum Tool-Provider umzusetzen.

Die sinkenden Margen im Transaktionsgeschäft stellen kurzfristig eine Herausforderung dar. Mittelfristig ist die Verlagerung von Clearingprozessen auf die Kunden jedoch Voraussetzung, um in bestehenden Märkten konkurrenzfähig zu bleiben und neue Märkte mit vertretbarem initialen Aufwand zu erschließen.

Die Normierung von Daten und Prozessen ist Voraussetzung für horizontale Beschaffungs-Netzwerke wie Einkaufsgemeinschaften, da die Mitglieder mit unterschiedlichen IT-Systemen und proprietären Bezeichnungen für die von ihnen beschafften Produkte operieren.

Zur Schaffung der genannten Voraussetzungen sind hoch-spezialisierte Dienstleister wie Medical Columbus erforderlich, da sie Beschaffungskompetenz der Einkaufsorganisation IT-technisch umsetzen und komplementär ergänzen. Für Kliniken und Krankenhäuser ergeben die eigene Entwicklung und der Betrieb einer Einkaufsplattform wirtschaftlich keinen Sinn.

Die geschilderten Entwicklungen und Anforderungen an normierte Informationen und Be-schaffungsprozesse bilden die Basis für das Geschäftsmodell der Medical Columbus AG, die als zentrale Schnittstelle zwischen Kooperationspartnern im Gesundheitswesen unterschied-lichste IT-Systeme und Daten synchronisiert. Die Medical Columbus AG leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz, Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen.

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Durch die Optimierung administrativer Prozesse sowohl im strategischen und operativen Beschaffungsmanagement von Krankenhäusern, als auch im Rahmen der Auftragsabwicklung der für den Behandlungsprozess von Patienten relevanten Unternehmen der medizin-technischen und pharmazeutischen Industrie trägt Medical Columbus dazu bei, einen höchst möglichen Beitrag der Versicherungsprämien der medizinischen Versorgung des Patienten zukommen zu lassen.

Um die erforderliche Steigerung von Effektivität und Effizienz zu erreichen, hat Medical Columbus drei aufeinander abgestimmte Geschäftsbereiche entwickelt:

MC Navigator (Referenzdaten):

Die Referenzdatenbank MC Navigator ist Europas größte Datenbank für medizinische Produkte und bietet Einkaufsorganisationen im Krankenhaus eine optimale Auswahl an geeigneten Produkten. Um in den über 5 Mio. Artikel umfassenden Sortimenten der über 7.000 gelisteten Anbieter medizin-technischer Produkte leicht navigieren zu können, werden diese in ein einheitliches Format konvertiert und in einem von Medical Columbus entwickelten Warengruppensystem klassifiziert. Die-ses Warengruppensystem ist so differenziert, dass die im MC Navigator gelisteten Artikel mit über 200.000 generischen Artikelbezeichnungen verglichen werden können. Der MC Navigator schafft damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für Effektivität im Einkauf: Transparenz!

MC Transactor (eCommerce):

Der MC Transactor ist die von Medical Columbus entwickelte und betriebene Transaktionsplattform, die Krankenhäusern eine automatisierte Bestellabwicklung ermöglicht, ohne das diese Eingriffe in ihren IT-Systemen vornehmen müssen. Die unterschiedlichen IT-Systeme der Krankenhäuser werden über IT-Schnittstellen an den MC Transactor angebunden und ermöglichen somit einen elektronischen Datenaustausch. Über ein Mapping werden die uneinheitlichen Produktbezeichnungen der Krankenhäuser mit dem Datenstandard MC Navigator abgeglichen und in einheitliches Datenformat überführt. In der Folge ist Medical Columbus in der Lage, über eine einzige Schnittstelle einem Unternehmen in dem von ihm gewünschten Datenformat die Bestellungen aller an den MC Transactor angebundenen Krankenhäuser zu übermitteln. Hierdurch reduzieren sich die Fehlerraten, die Durchlaufzeiten verringern sich, die manuelle Erfassung von Aufträgen entfällt. Durch die Automatisierung von administrativen Standardprozessen wird eine weitere Voraussetzung zur Systemverbesserung geschaffen: Die Erhöhung der Effizienz!

MC Communicator (Mappings/Projekte):

Strategisches Beschaffungsmanagement wie auch strategisches Verkaufsmanagement benötigen Informationen. Die individuellen, nicht kompatiblen Daten der Krankenhäuser sind hierfür ungeeignet, da sie nicht IT-technisch ausgewertet wer-den können. Die automatisierten Beschaffungsprozesse der Krankenhäuser bilden den Schlüssel zu aggregierten Informationen, da die Automatisierung der Prozesse eine Normierung der Informationen voraussetzt. Der MC Transactor schafft damit nicht nur die Voraussetzung für mehr Effizienz, er schafft auch die Voraussetzung für tagesaktuelle Controllingdaten, die Grundlage für die Steuerung der Beschaffungs-, respektive Vertriebsaktivitäten sind.

Die Fülle der im Markt verfügbaren Produkte, die große Zahl an Anbietern und Nachfragern und die getätigten Transaktionen machen es erforderlich, dass Provider das Marktangebot katalogisieren, vollständig und aktuell halten, Transaktionen zwischen den Marktteilnehmern automatisieren und für die Marktteilnehmer auswerten. Das Angebot von Medical Columbus adressiert genau diesen Bedarf!

Für Medical Columbus bilden Einkaufsgesellschaften den derzeit stärksten Motor zur Verbreitung der MC-Produkte. Einkaufsgemeinschaften unterstützen eCommerce, um die hierfür erforderliche Nutzung von Daten- und IT-Standards für ihre eigenen Zwecke voranzutreiben.

Ein stetig wachsendes, über die eCommerce-Plattform von Medical Columbus gemanagtes Transaktionsvolumen ist wiederum Voraussetzung, um von den Unternehmen der medizin-

technischen und pharmazeutischen Industrie als wichtiges Bindeglied in der Supply Chain zwischen Hersteller und Verbraucher wahrgenommen zu werden.

Die Produkte und Dienstleistungen von Medical Columbus sind exakt darauf abgestimmt, den Informationsanforderungen der Einkaufsgemeinschaften und dem Bestreben nach Automatisierung von Beschaffungsprozessen in Krankenhäusern und auf Seiten der Industrie zu entsprechen.

B. Wirtschaftsbericht

Marktposition

Mit der Transaktionsplattform MC Transactor zielt Medical Columbus auf den gesamten europäischen Klinikmarkt. Mit mehr als 10.000 Kliniken (ca. 1,9 Mio. Betten), über 6.000 verschiedenen Lieferanten und 28 Mrd. Euro Umsatz für medizinisches Verbrauchsmaterial ist die Europäische Union nach den USA der zweitgrößte Krankenhaus-Beschaffungsmarkt. Das Kundenspektrum konzentriert sich aktuell auf die Märkte Deutschland, Österreich und Schweiz. MC konzentriert sich darauf, die Marktanteile zunächst in den deutschsprachigen europäischen Ländern auszubauen, wenngleich die Referenzdatenbank MC Navigator in deutsch, englisch und französisch angeboten wird.

Der Erfolg des Geschäftsmodells für den Bereich MC Transactor wird im Wesentlichen von zwei Komponenten bestimmt: dem Anschluss strategisch wichtiger Klinikgruppen und Krankenhäuser auf der einen Seite und umsatzstarker Lieferanten aus der Medical- und Pharmaindustrie auf der anderen Seite. Je mehr Industrie-Lieferanten in die elektronische Bestellplattform von Medical Columbus integriert werden können, desto stärker steigen das fakturierbare Transaktionsvolumen und die für das Unternehmen erzielbaren Erlöse an.

Der Marktanteil von Medical Columbus liegt in Deutschland für den Bereich MC Transactor auf der Krankenhausseite bei ca. 20% (nach Betten). Die an den MC Transactor angeschlossenen Krankenhäuser tauschen derzeit mit mehr als 170 Unternehmen der medizin-technischen und pharmazeutischen Industrie elektronisch Daten aus.

Umsatzentwicklung

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 2.967 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies eine Steigerung von 3% (GJ 2012: 2.873 TEUR).

Das Transaktionsvolumen im strategisch wichtigsten Geschäftsfeld MC Transactor wurde auf 1.262 Mio Euro ausgebaut. Hiervon entfielen 838 Mio. Euro auf den deutschen Markt (Vor-jahr: 794 Mio. Euro, + 5,5%) und 424 Mio. Euro auf den schweizerischen Markt (Vorjahr: 373 Mio. Euro, + 13,7 %). Insgesamt ist dies eine Steigerung von + 8,1%.

Im deutschen Markt entfallen von den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Umsatzerlösen 481 TEUR bzw. 16,2 % auf den Geschäftsbereich MC Navigator, 93 TEUR bzw. 3,1% auf den MC Communicator, 1.542 TEUR bzw. 52,0 % auf den MC Transactor, 30 TEUR bzw. 1,0% auf sonstige Erlöse und 822 TEUR bzw. 27,7% auf Erlöse aus interner Leistungsverrechnung mit der Medical Columbus (Schweiz) AG.

Investitionen

Das Unternehmen investierte im Geschäftsjahr 2013 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen in Höhe von 99 TEUR. Im Wesentlichen entfielen diese auf die Anschaffungen von Soft- und Hardware sowie Ersatzbeschaffungen im Bereich Büroeinrichtungen und PC-Hardware.

Beteiligungen

Die Medical Columbus AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft Medical Columbus (Schweiz) AG. Das Aktienkapital beträgt 100.000 CHF (60.245 Euro) und ist in 100.000 Inhaberaktien zu je 1 CHF gestückelt. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftete per 31. Dezember 2013 einen Gewinn in Höhe von 32 TCHF. Aus internen Leistungsverrechnungen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von 32 TEUR an die Medical Columbus (Schweiz) AG. Diese wurden im Februar und März 2014 beglichen.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2013 beträgt die Bilanzsumme der Medical Columbus AG 2.416 TEUR (Vorjahr per 31. Dezember 2011: 1.923 TEUR). Die Erhöhung der Bilanzsumme um 493 TEUR ist im Wesentlichen auf den positiven Cash Flow zurückzuführen.

Eigenkapital

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (353 TEUR) von 1.462 TEUR auf 1.815 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme beträgt 77%.

Die Ausstattung der Medical Columbus AG mit Eigenkapital entspricht dem gegenwärtigen Geschäftsumfang und dem für das kommende Geschäftsjahr 2014 zu erwartenden Wachstum. Im Übrigen besteht ein genehmigtes Kapital von 1.010.056 Euro.

Zum Geschäftsjahresende befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.

Fremdkapital

Im Geschäftsjahr 2013 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2013 bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 91 TEUR.

Finanzmittel und Innenfinanzierung

Am Bilanzstichtag wies die Medical Columbus AG Finanzmittel in Höhe von 1.811 TEUR aus. Auf Grundlage der aktuellen Planung verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, um die geplante Entwicklung des Geschäfts im Geschäftsjahr 2014 finanzieren zu können.

Der Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit war im Geschäftsjahr 2013 mit 512 TEUR erneut positiv. Der Vorjahreswert betrug 555 TEUR.

Ertragslage

Zum 31. Dezember 2013 weist die Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 353 TEUR (nach 231 TEUR im Vorjahr) aus. Dies ist eine Steigerung um 53%. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit beträgt ebenfalls 353 TEUR.

Das abgeschlossene Geschäftsjahr verlief somit besser als erwartet und konnte mit einem hervorragenden Ergebnis abgeschlossen werden. Im Wesentlichen ist dies auf die positive Entwicklung im Geschäftsbereich MC Navigator und der starken Position von Medical Columbus im schweizerische Markt zurückzuführen.

Im Geschäftsbereich MC Transactor mussten - wie bereits im letzten Jahr angekündigt - bedingt durch den starken Margendruck seitens der Industrie Umsatzeinbußen von - 7% hingenommen werden.

Insbesondere der schweizerische Markt hat wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen. Hierdurch konnten die Umsätze aus internen Leistungsverrechnungen mit der Medical Columbus (Schweiz) AG um 12% von 733 TEUR (GJ 2013) auf 822 TEUR (GJ 2014) gesteigert werden.

Durch die positiven Ergebnisse der letzten Jahre konnte ein ausreichendes Finanzpolster angelegt werden, das nun die Grundlage für die notwendigen Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft bildet.

Das Ergebnis pro Aktie vor außerordentlichen Aufwendungen betrug für das Geschäftsjahr 2013 +0,17 Euro (nach + 0,11 Euro im Vorjahr).

C. Nachtragsbericht

Besondere Ereignisse nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ergeben.

D. Prognosebericht

Nachdem die Neuentwicklung des Außenauftritts in 2012 abgeschlossen wurde, hat die Gesellschaft in 2013 begonnen, in das - seit Bestehen der Gesellschaft - strategisch bedeutendste Projekt medcol 2.0 zu investieren. Unter diesem Begriff wird die umfassende Neugestaltung der gesamten Produkt-, Prozess- und IT-Landschaft zusammengefasst. Erste technische Implementierungen und Produkteinführungen werden im Jahr 2015 erfolgen.

Als Grundstein hierfür wurde im Geschäftsjahr 2013 der IT-Bereich der Gesellschaft durch die Einstellung von mehreren hochqualifizierten IT-Mitarbeitern in Kapazität und Kompetenz deutlich ausgebaut. Eine zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2014 begonnene Reorganisation bereitet die internen Prozessabläufe und Organisationsstrukturen auf die Neu-Ausrichtung der Gesellschaft vor. Bis zur Einführung marktreifer neuer Produkte werden Vertriebsaktivitäten im Wesentlichen auf die Betreuung und den Ausbau des Bestandskundengeschäfts fokussiert. Im Rahmen einer zukunftsorientierten Bündelung der Ressourcen wird daher in die Bereiche IT und den Ausbau des Datenpools zu Lasten des Vertriebs und der Verwaltung investiert.

Die Geschäftsentwicklung in den Jahren 2014 und 2015 wird wesentlich durch die hohen Investitionen in das Projekt medcol 2.0 beeinflusst. Wir rechnen daher in den Jahren 2014 bis 2016 mit negativen Betriebsergebnissen und einem angemessenen, die Gesellschaft nicht gefährdenden Kapitalverbrauch.

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2014 wurde erwartungsgemäß ein Verlust von -57 TEUR erzielt.

E. Chancen- und Risikobericht

Im Ergebnis wird medcol 2.0 eine IT-Plattform schaffen, die es ermöglichen wird, das aktuelle Geschäft deutlich effizienter abzuwickeln. Wachstum kann danach mit abnehmenden Grenzkosten realisiert werden. Zudem werden wir das Produktspektrum erweitern - sowohl für Kunden auf Krankenhaus- wie auf Industrieseite. Mit medcol 2.0 streben wir die Technologieführerschaft bei den Plattformanbietern an und werden eine Plattform schaffen, die durch gute Skalierbarkeit unser Wachstum weit besser unterstützen wird als es die aktuelle Technologie zulässt.

Nach derzeitigen Planungen geht die Medical Columbus AG davon aus, im Geschäftsjahr 2014 aus obengenannten Gründen einen deutlichen Verlust zu erzielen und einen positiven Cash Flow aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wird jedoch negativ ausfallen. Es besteht das Risiko, dass auf Grund unvorhergesehener Umstände weitere Finanzierungsquellen zu erschließen wären, um die geplanten Investitionen und somit ein weiteres Wachstum der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Risiken liegen wie im vergangenen Jahr darin, dass die Entwicklung im deutschen Krankenhausmarkt insgesamt stagniert. Zum anderen bestehen nach wie vor Risiken, die sich vor allem in Kundenverlusten durch die Privatisierung von Krankenhäusern oder Austritten von Krankenhäusern aus Einkaufsgemeinschaften manifestieren können. Ein weiteres Risiko könnte darin liegen, dass sich die Tendenz bei den Industriekunden fortsetzt, Volumenzuwächse immer weniger zu honorieren, was einen weiteren Verfall der Transaktionsmargen zur Folge hätte.

Trotz sorgfältiger Planung und unter Beachtung der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt können die tatsächlichen von den geplanten Ergebnissen abweichen.

Königstein im Taunus, den 12. Mai 2014 Der Vorstand

Dirk Isenberg

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Medical Columbus AG

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den freiwillig erstellten Lagebericht der Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des freiwillig erstellten Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der freiwillig erstellte Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Aschaffenburg, den 12. Mai 2014

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Haupt

Wirtschaftsprüfer

Jäger
Wirtschaftsprüf

Allgemeine Auftragsbedingungen

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-
und Bewir ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch se convenient werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen end sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch-
führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Außerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-
rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-Der Antraggebei sieht unter in, uns alles unterlassert wird, was die onab-
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge a eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schrift erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag-
geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und del.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfers enthalten gegenüber beric Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung $(1)$ des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Flatfung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufein anderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einouer generatings received between die betreffenden Angelegenheiten mit-
einander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer begrunden er eigins. Der Ansprucht einschriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluseise oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt-
findet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt-
schaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hin die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

  • Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuerr
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den $\mathbf{C}$ unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von d) Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
  • Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der $e)$ unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer.
  • die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der $b)$ Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
  • die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
    Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
    Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebs- $C)$ veräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auf-
traggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht enthindet

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Det somster in the bliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftser i war i Serlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser Schweise in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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