Registration Form • Dec 9, 2014
Registration Form
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Abschrift (Fotokopie)
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그는 우
Königstraße 1 A, 70173 Stuttgart Telefon (0711) 22 98 521 Telefax (0711) 22 98 526
Vollständiger Wortlaut
der
Satzung
der
Enerxy AG Karlsruhe
mit Bescheinigung gemäß § 181 AktG.
Satzung der Enerxy AG
ı.
Die Aktiengesellschaft führt die Firma 1.
ţ.
Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe. 2.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Geschäften, insbesondere im Energie- und Technologiebereich, die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere im Energie- und Technologiebereich, sowie die Beratung von Unternehmen jeglicher Art beim Eintritt in den chinesischen Markt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Messen, Ausstellungen, Kongresse, Marketingund Vertriebsevents sowie Public Relations Events veranstalten, sowie sich an Gesellschaften beteiligen, die Werbung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen erbringen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten bzw. erwerben. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und verkaufen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft darf genehmigungsbedürftige Finanzdienstleistungen sowie Immobilien- und Bankgeschäfte nicht selbst tätigen.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen können und/oder mit ihm in Zusammenhang stehen.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
II.
Geschäftsanteil an der Firma Planetactive GmbH, Sitz Düsseldorf, im Nennwert von Euro 1000.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit 3. Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 02.11.2015 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt Euro 1.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
-für Spitzenbeträge;
-zur Erschließung neuer Kapitalmarktsegmente und Gewinnung von Finanzinvestoren durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2010 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2010 anzupassen
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 1.000.000,00 bedingt 4. erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. November 2011 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
§ 5
Ш.
§7
Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Best-1. immungen dieser Satzung gibt der Aufsichtsrat dem Vorstand eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Vorstands hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften, insbesondere solche, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft oder die Risikoexpositionen der Gesellschaft grundlegend verändern und die Gründung, Auflösung, Erwerb oder Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ab einer vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festzulegenden Grenze nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen.
Die Beschlüsse des Vorstands werden mit der Mehrheit der bestehen- $2.$ den Stimmrechte gefasst. Ist ein Vorsitzender bestellt, so gibt bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt auch ohne Vorliegen 4. eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer einmonatigen Ankündigungsfrist durch eine an den Vorsitzenden oder an den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung niederlegen.
Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können für 5. einen bestimmten oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Aufsichtsrat ein, wenn das Aufsichtsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Das Aufsichtsratsamt des zum Ersatzmitglied Gewählten erlischt mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die nach seinem Amtsantritt stattfindet. Findet in der nächsten Hauptversammlung keine Ersatzwahl statt, so verlängert sich die Amtszeit bis zu Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Vorsitzende ist befugt, Erklärungen des Aufsichtsrats, die zur Durch-3. führung der Beschlüsse des Aufsichtsrats erforderlich sind, in dessen Namen abzugeben.
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. 4.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von jährlich 5.000 Euro, zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer.
Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung der anderen Mitglieder.
V.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 1. Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der in der Einberufung mifgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. 2. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax, elektronisch oder auf eine andere von der Gesellschaft jeweils näher zu bestimmende Weise erteilt werden. Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmacht werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt. Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, kann die Vollmacht in gleicher Weise erteilt werden. Die Wahrnehmung der Vollmacht ist ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrunde liegt. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht werden ebenfalls zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt.
zu beschränken. Dabei soll sich der Versammlungsleiter davon leiten lassen, dass die Hauptversammlung in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Satzung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Satzung im übrigen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die in ihrem wirtschaftlichen Sinngehalt der ungültigen Bestimmung entspricht.
Den mit dem Formwechsel der Aktiengesellschaft verbundenen Aufwand trägt die Gesellschaft bis zu einem Gesamtaufwand in Höhe von Euro 30.000.00.
Zu der vorstehenden Fertigung der Satzung wird bescheinigt, dass diese den vollständigen Wortlaut der Satzung in der Fassung enthält, wie er sich unter Berücksichtigung aller bisherigen Änderungen ergibt.
Gleichzeitig wird bescheinigt, dass die geänderten Bestimmungen der Satzung mit den gemäß der Urkunde
vom 09. Dezember 2014 -UR.Nr. 4297 / 2014 des Notars Hagen Krzywon in Stuttgart
beschlossenen Änderungen und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt dem Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.
Stuttgart, den 09. Dezember 2014
Krzywon Notar
Kosten gem. Vorbemerkung 2.1 KV Abs. 2 Nr. 4 GNotKG: - 0-
Urkundenrolle Nr. 4299 /2014
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