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Chapters Group AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 25, 2015

5420_10-k_2015-06-25_3e996d0f-515a-4b3c-b7c3-8ab2f8f9122d.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Medical Columbus AG Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Weißenburger Straße 34 a 63739 Aschaffenburg Tel. +49 (0) 60 21.38 29-0 Fax +49 (0) 60 21.38 29-30 [email protected]

www.rwb-gmbh.de

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2014
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 3
Anhang 5
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014 10
Lagebericht 11
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 20
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
AKTIVA 31. Dezember 2014 PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Immaterielle Vermögens-
L,
Gezeichnetes Kapital
$\overline{a}$
2.020.113,00 2.020.113,00
gegenstände Kapitalrücklage
$\equiv$
6.887.089,51 6.887.089,51
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
$\div$
III. Bilanzverlust 6.692.811,87- 7.092.153,68-
entgeltlich erworbene
Rechte und Werte
$\sim$
518.525,71 4.000,00 Rückstellungen
ø
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
1. sonstige Rückstellungen 511.646,00 465.129,02
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Verbindlichkeiten
ن
Rechten und Werten
Sachanlagen
$\equiv$
54.869,00 573.394,71 76.843,00 Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
$\div$
23.165,03 19.229,60
71.343,76
andere Anlagen, Betriebs- und
$\ddot{}$
sonstige Verbindlichkeiten
$\mathbf{a}$
77.580,31 100.745,34
Geschäftsausstattung 107.156,00 124.561,00 Rechnungsabgrenzungsposten
ρ
0,00 45.000,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
$\ddot{ }$
60.245,00 60.245,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 6.797,47 9.000,00
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
$\equiv$
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
203.227,41 260.985,60
Übertrag 203.227,41 747.593,18 535.634,60 Übertrag 2.826.781,98 2.415.751,21

BILANZ

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

zum

$AKT$

Seite 1

١

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

  1. Dezember 2014

PASSIVA

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 203.227,41 747.593,18 535.634,60 Übertrag 2.826.781,98 2.415.751,21
3. sonstige Vermögensgegenstände
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
97.563,05
13.810,87
314.601,33 32.201,03
16.936,19
III. Kassenbestand, Bundesbank-
Kreditinstituten und Schecks
guthaben, Guthaben bei
1.750.525,64 1.810.670,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.061,83 20.308,49
2.826.781,98 2.415.751,21 2.826.781,98 2.415.751,21
Königstein im Taunus, 4. Mai 2015

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 3.076.106,84 2.967.474,68
2. andere aktivierte Eigenleistungen 238.389,97 0,00
3. Gesamtleistung 3.314.496,81 2.967.474,68
4. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
sonstige ordentliche Erträge
23.519,03 14.566,24
b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän-
den des Anlagevermögens
0,00 280,56
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 70.129,04 85.155,59
d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung Euro 6,81
(Euro 0,00)
6.81
93.654,88
9.050,97
109.053,36
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
2.202,53
43.974,71
46.177,24
6.900,00-
126.684,34
119.784,34
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung Euro 6.654,59 (Euro 7.965,24)
2.007.982,22
302.498,35
2.310.480,57
1.750.529,06
276.973,15
2.027.502,21
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
90.501,64 89.155,91
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
aa)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
ab)
Reparaturen und Instandhaltungen
ac)
Fahrzeugkosten
ad)
Werbe- und Reisekosten
ae)
Kosten der Warenabgabe
af)
verschiedene betriebliche Kosten
ag)
88.349,05
15.910,52
19.241,16
42.659,82
54.826,87
55.327,73
294.494,33
80.299,87
15.282,71
18.361,39
26.528,70
107.650,02
46.717,66
189.037,24
Übertrag 570.809,48
960.992,24
483.877,59
840.085,58

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
Übertrag 960.992,24
570.809,48
840.085,58
483.877,59
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens
71,00 78,00
c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in
die Wertberichtigung zu Forderungen
0,00 9.050,97
d) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
915,60
571.796,08
1.050,00
494.056,56
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
Euro 15,60 (Euro 0,00)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.583,61 7.197,96
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 437,96 6,81
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 399.341,81 353.220,17
12. Jahresüberschuss 399.341,81 353.220,17
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 7.092.153,68 7.445.373,85
14. Bilanzverlust 6.692.811,87 7.092.153,68

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden - mit ausnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen - stetig zum Vorjahr angewandt.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert die Gesellschaft Entwicklungskosten der zum Abschlussstichtag noch in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 518.525,71. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt nach § 255 Abs. 2 a HGB.

Die Kosten für externe Dienstleister in Höhe von EUR 280.135,74 wurden direkt auf die Zugangskonten gebucht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 7 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden nicht.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100 %ige Beteiligung am Grundkapital von 100.000,00 CHF (60.245,00 Euro) der Medical Columbus (Schweiz) AG mit Sitz in CH-8602 Wangen ZH ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2014 erzielte diese Gesellschaft einen vorläufigen Jahresgewinn von 34.391,85 CHF und verfügt über ein vorläufiges Eigenkapital von 210.269,64 CHF.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.020.113 EUR und ist eingeteilt in 2.020.113 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 09. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.010.056 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 um bis zu 200.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung und Erfüllung von Bezugsrechten gemäß TOP 5 der Hauptversammlung vom 20 Mai 2011

Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommenen Urlaub, Mitarbeiterboni, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.

D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

Der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt aufgrund der in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände EUR 518.525,71.

Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde It. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 35 TEUR. Sie ergeben sich aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Königstein im Taunus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich außerdem aus dem Abschluss eines Kooperationsvertrages. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag zur Entwicklung von Softwareschnittstellen verpflichtet.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2014 bestellt:

    1. Herr Dirk Isenberg, Usingen, Dipl.-Kaufmann
  • Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2014 gewählt:
    1. Herr Manfred Hellwig, Bad Homburg, Steuerberater (Vorsitzender)
    1. Herr Dr. Robert Schlick, Bad Homburg, Diplom-Kaufmann
    1. Herr André Angermüller, Melsbach, Vorstand SHD AG (bis 10.07.2014)
    1. Herr Lars Ahns, Köln, Investmentmanager (ab 10.07.2014)

Herr Manfred Hellwig ist außerdem Mitglied folgender Aufsichtsgremien:

    1. Verwaltungsrat der Whitestein Technologies AG, Cham (Schweiz)
    1. Mitglied des Aufsichtsrates der TP-Graphein AG, Bad Homburg

3. Konzernverhältnisse

Die Medical Columbus AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.

4. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von 6.692.811,87 EUR, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 399.341,81 EUR und dem Verlustvortrag von 7.092.153,68 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Königstein im Taunus, den 4. Mai 2015

. . . . . . . . . . . . . . . . . .

Der Vorstand

Dirk Isenberg

ANLAGENSPIEGEL

zum
31. Dezember 2014

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

01.01.2014
Buchwert
Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen Zuschreibungen 31.12.2014
Buchwert
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
entgeltlich erworbene
Rechte und Werte
÷
N
4.000,00 514.525,71 0,00 0,00 0,00 0,00 518.525,71
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
76.843,00 13.853,09 7,00 0,00 35.820,09 0,00 54.869,00
Vermögensgegenstände
Summe immaterielle
80.843,00 528.378,80 7,00 0,00 35.820,09 0,00 573.394,71
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
124.561,00 37.340,55 64,00 0,00 54.681,55 0,00 107.156,00
Summe Sachanlagen 124.561,00 37.340,55 64,00 0,00 54.681,55 0,00 107.156,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
60.245,00 0.00 0.00 0,00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Finanzanlagen 60.245,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Anlagevermögen 265.649,00 565.719,35 71,00 0,00 90.501,64 0,00 740.795,71

Seite 10

A. Grundlagen des Unternehmens

Strategische Ausrichtung

Auch 2014 waren deutsche Krankenhäuser häufig in den Schlagzeilen der Presse vertreten, sei es aufgrund von Hygieneskandalen, Behandlungsfehlern oder verheerenden betriebswirtschaftlichen Ergebnissen, selten jedoch aufgrund positiver Meldungen.

Laut einer VDK-Umfrage schreibt rund die Hälfte der deutschen Krankenhäuser rote Zahlen. Allerdings müssten der Umfrage zufolge Umsatzrenditen von mindestens 4 % erwirtschaftet werden, um die erforderlichen Investitionen tragen zu können. Diesen Wert erreichen gemäß der Studie lediglich 7,6 % der deutschen Krankenhäuser. An Investitionsmitteln fehlen dem System demnach rund 3 Milliarden Euro.

Es gibt aber auch andere Stimmen, wie die der OECD, die bereits 2013 wiederholt auf Überkapazitäten in der stationären Versorgung in Deutschland hingewiesen hat. Demnach verfügen nur Japan und Südkorea über mehr Krankenhausbetten pro 1000 Einwohner. Die OECD attestiert eine gute medizinische Versorgung, allerdings eine unzureichende Nutzung der vorliegenden Informationen zur Systemsteuerung.

Da in einem System der Selbstverwaltung offenkundig niemand zentral steuernd eingreifen kann oder will, wird sich die ganz offenkundig erforderliche Marktbereinigung über einen längeren Zeitraum erstrecken. Es gilt das Darwinistische Prinzip "survival of the fittest", das die Krankenhausbedarfsplanung der Länder nur noch als Rahmenwert berücksichtigt. Das muss per se nicht schlecht sein. Allerdings heißt das, dass in den kommenden Jahren die Krankenhäuser in Deutschland mit der Überlebenssicherung beschäftigt sein werden.

Langfristig wirksame Investitionen wie die Einführung eines professionellen Supply Chain Managements werden von Krankenhausmanagern mit Sanierungsauftrag kaum angegangen werden. Das Augenmerk der Krankenhausleitung liegt vorranging auf Projekten mit "Quick Wins".

Für das Beschaffungsmanagement von Krankenhäusern bedeutet dies eine Fokussierung auf günstige Einkaufspreise, nicht aber auf eine Optimierung von Beschaffungsprozessen, die schwerer messbar und nicht ohne Investitionen umsetzbar ist. In der Folge ist heute nahezu jedes Krankenhaus in einer Einkaufsgemeinschaft organisiert, die für die Bündelung von Einkaufsvolumina und die Verhandlung von Beschaffungsprozessen zuständig ist.

Demgegenüber erreichen heute nur rund ein Drittel der Bestellungen den jeweiligen Krankenhauslieferanten über einen eCommerce-Provider wie Medical Columbus.

LAGERERICHT zum 31 12 2014

Die Stagnation der Prozessoptimierung im deutschen Krankenhausmarkt betrifft die Krankenhaus-Lieferanten gleichermaßen wie die eCommerce-Provider: Die kritische Masse fehlt, um Kosten und Nutzen für beide Seiten in eine überzeugend wirtschaftliche Relation zu bringen.

Zwar gibt es allerhand Positionspapier der Branchenverbände und Bekenntnisse zu deren Umsetzung. Nur findet der tägliche Überlebenskampf an anderer Stelle statt und - offenkundig - nach anderen Regeln.

Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt in den für Medical Columbus aktuell relevanten Märkten kein wesentlich anderes Bild. Allein in der Schweiz zeichnet sich ein nachhaltiger und konsequent von Spitälern wie Lieferanten verfolgter Trend zur Automatisierung der Geschäftsprozesse im Beschaffungswesen ab.

Wenngleich die Märkte schwierig sind und sich das Geschäft nicht in wünschenswertem Tempo entwickeln lässt, ist unter den Beteiligten völlig unstrittig, dass sich der Krankenhausmarkt perspektivisch betrachtet nicht anders verhalten wird als jeder andere Wirtschaftszweig. Gerade die Vielzahl unterschiedlichster Systeme und Informationen macht eine weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens unabdingbar.

Die Frage ist also nicht, ob das Geschäftsmodell von Medical Columbus greifen wird, sondern die Frage ist, wie dies umgesetzt werden wird, und wer die Player sein werden, die am Ende das Marktgeschehen bestimmen werden.

Medical Columbus positioniert sich im aktuellen Marktumfeld als zuverlässiger und beständiger Partner von Krankenhaus, Industrie und Handel, der mit einer hohen Dienstleistungsbereitschaft die aktuellen Unzulänglichkeiten beim elektronischen Datenaustausch zwischen Geschäftspartnern ausgleicht. Medical Columbus positioniert sich als Qualitätsführer, nicht als Preisführer.

Die hohe Service-Intensität sorgt zwar für hohe Qualität, kollidiert aber mit Preisvorstellungen mancher Marktteilnehmer, die mit Tool-gestützten Lösungen anderer Anbieter im Markt arbeiten. Hierzu haben wir aktuell keine äquivalente Angebotsoption. Medical Columbus befindet sich in einer Phase, die vergleichbar ist mit der der Großbanken beim Erscheinen der Direktbanken auf dem Markt. Uns fehlen technologische Komponenten, aber es gibt keinen Grund, unsere Assets über Bord zu werfen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir unser System nicht auf ein rein Tool-basiertes System umstellen müssen. Wir müssen aber auch die Entwicklungen am Markt berücksichtigen und uns deutlich flexibler aufstellen als dies mit den aktuellen IT-Systemen möglich ist.

Wir hatten bereits im Vorjahr berichtet, alle unsere Systeme völlig neu zu entwickeln, um den sich deutlich abzeichnenden Marktanforderungen gerecht werden zu können. Diese Entwicklungen haben wir nach umfangreichen Vorarbeiten im Juni 2014 gestartet und werden die Entwicklung der wesentlichen Module voraussichtlich per Ende 2015 abschließen, so dass wir ab 2016 mit der Systemmigration beginnen können.

An den Grundpfeilern unseres Geschäftsmodells halten wir auch im Weiteren fest. Es handelt sich hierbei um:

MC Navigator (Datenpool):

Die Referenzdatenbank MC Navigator ist Europas größte Datenbank für medizinische Produkte und bietet Einkaufsorganisationen im Krankenhaus aber auch dem medizinischen Fachhandel eine optimale Auswahl an geeigneten Produkten. Um in den über 8 Mio. Artikel umfassenden Sortimenten der über 7.000 gelisteten Anbieter medizin-technischer Produkte leicht navigieren zu können, werden diese in ein einheitliches Format konvertiert und in einem von Medical Columbus entwickelten Warengruppensystem klassifiziert. Dieses Warengruppensystem ist so differenziert, dass die im MC Navigator gelisteten Artikel mit über 200.000 generischen Artikelbezeichnungen verglichen werden können. Der MC Navigator schafft damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für Effektivität im Einkauf: Transparenz!

MC Transactor (eCommerce):

Der MC Transactor ist die von Medical Columbus entwickelte und betriebene Transaktionsplattform, die Krankenhäusern eine automatisierte Bestellabwicklung ermöglicht, ohne dass diese Eingriffe in ihren IT-Systemen vornehmen müssen. Die unterschiedlichen IT-Systeme der Krankenhäuser werden über IT-Schnittstellen an den MC Transactor angebunden und ermöglichen somit einen elektronischen Datenaustausch. Über ein Mapping werden die uneinheitlichen Produktbezeichnungen der Krankenhäuser mit dem Datenstandard MC Navigator abgeglichen und in einheitliches Datenformat überführt. In der Folge ist Medical Columbus in der Lage, über eine einzige Schnittstelle einem Unternehmen in dem von ihm gewünschten Datenformat die Bestellungen aller an den MC Transactor angebundenen Krankenhäuser zu übermitteln. Hierdurch reduzieren sich die Fehlerraten, die Durchlaufzeiten verringern sich, die manuelle Erfassung von Aufträgen entfällt. Durch die Automatisierung von administrativen Standardprozessen wird eine weitere Voraussetzung zur Systemverbesserung geschaffen: Die Erhöhung der Effizienz!

MC Communicator (Mappings/Projekte):

Strategisches Beschaffungsmanagement wie auch strategisches Verkaufsmanagement benötigen Informationen. Die individuellen, nicht kompatiblen Daten der Krankenhäuser sind hierfür ungeeignet, da sie nicht IT-technisch ausgewertet werden können. Die automatisierten Beschaffungsprozesse der Krankenhäuser bilden den Schlüssel zu aggregierten Informationen, da die Automatisierung der Prozesse eine Normierung der Informationen voraussetzt. Der MC Transactor schafft damit nicht nur die Voraussetzung für mehr Effizienz, er schafft auch die Voraussetzung für tagesaktuelle Controllingdaten, die Grundlage für die Steuerung der Beschaffungs-, respektive Vertriebsaktivitäten sind.

Die Fülle der im Markt verfügbaren Produkte, die große Zahl an Anbietern und Nachfragern und die getätigten Transaktionen machen es erforderlich, dass Provider das Marktangebot katalogisieren, vollständig und aktuell halten, Transaktionen zwischen den Marktteilnehmern automatisieren und für die Marktteilnehmer auswerten. Das Angebot von Medical Columbus adressiert genau diesen Bedarf!

Für Medical Columbus bilden Einkaufsgesellschaften noch immer den stärksten Motor zur Verbreitung der MC-Produkte. Einkaufsgemeinschaften unterstützen eCommerce, um die hierfür erforderliche Nutzung von Daten- und IT-Standards für ihre eigenen Zwecke voranzutreiben.

Ein stetig wachsendes, über die eCommerce-Plattform von Medical Columbus gemanagtes Transaktionsvolumen ist wiederum Voraussetzung, um von den Unternehmen der medizin-technischen und pharmazeutischen Industrie als wichtiges Bindeglied in der Supply Chain zwischen Hersteller und Verbraucher wahrgenommen zu werden.

Die Produkte und Dienstleistungen von Medical Columbus sind exakt darauf abgestimmt, den Informationsanforderungen der Einkaufsgemeinschaften und dem Bestreben nach Automatisierung von Beschaffungsprozessen in Krankenhäusern und auf Seiten der Industrie zu entsprechen.

B. Wirtschaftsbericht

Marktposition

Mit der Transaktionsplattform MC Transactor zielt Medical Columbus auf den gesamten europäischen Klinikmarkt. Mit mehr als 10.000 Kliniken (ca. 1,9 Mio. Betten), über 6.000 verschiedenen Lieferanten und 28 Mrd. Euro Umsatz für medizinisches Verbrauchsmaterial ist die Europäische Union nach den USA der zweitgrößte Krankenhaus-Beschaffungsmarkt. Das Kundenspektrum konzentriert sich aktuell auf die Märkte Deutschland, Österreich und Schweiz. MC konzentriert sich darauf, die Marktanteile zunächst in den deutschsprachigen europäischen Ländern auszubauen, wenngleich die Referenzdatenbank MC Navigator in deutsch, englisch und französisch angeboten wird.

Der Erfolg des Geschäftsmodells für den Bereich MC Transactor wird im Wesentlichen von zwei Komponenten bestimmt: dem Anschluss strategisch wichtiger Klinikgruppen und Krankenhäuser auf der einen Seite und umsatzstarker Lieferanten aus der Medical- und Pharmaindustrie auf der anderen Seite. Je mehr Industrie-Lieferanten in die elektronische Bestellplattform von Medical Columbus integriert werden können, desto stärker steigen das fakturierbare Transaktionsvolumen und die für das Unternehmen erzielbaren Erlöse an.

Das über MC gemanagte Transaktionsvolumen konnte auch in 2014 weiter gesteigert werden- und zwar deutlich auf 1,413 Mrd. Euro gegenüber 1,262 Mrd. Euro in 2013. Der Marktanteil konnte damit weiter ausgebaut werden.

Umsatzentwicklung

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2014 Umsatzerlöse in Höhe von 3.076 TEUR, was einem Anstieg im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr um 3,7 % entspricht (Vorjahr: 2.967 TEUR).

Das Transaktionsvolumen im strategisch wichtigsten Geschäftsfeld MC Transactor wurde auf 1,413 Mrd. Euro ausgebaut. Hiervon entfielen 913 Mio. Euro auf den deutschen Markt (Vorjahr: 838 Mio. Euro, + 8,9 %) und 500 Mio. Euro auf den schweizerischen Markt (Vorjahr: 424 Mio. Euro, + 17,9 %). Insgesamt ist dies eine Steigerung von + 22,4 %.

Im deutschen Markt entfallen von den im Geschäftsjahr 2014 erzielten Umsatzerlösen 520 TEUR bzw. 16,9 % auf den Geschäftsbereich MC Navigator, 83 TEUR bzw. 2,7 % auf den MC Communicator, 1.493 TEUR bzw. 48,5 % auf den MC Transactor, 79 TEUR bzw. 2,6 % auf sonstige Erlöse und 901 TEUR bzw. 29,3 % auf Erlöse aus interner Leistungsverrechnung mit der Medical Columbus (Schweiz) AG.

Investitionen

Mit einem Gesamtumfang von 566 TEUR investierte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2014 in erheblichem Umfang in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen. Zum überwiegenden Teil (in Höhe von 515 TEUR) entfallen diese Investitionen auf verschiedene Module der neuen Produkt-, Prozess und IT-Landschaft medcol 2.0. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 befanden sich diese Module noch im Entwicklungsstadium. Erste technische Implementierungen und Produkteinführungen werden im Jahr 2015 erfolgen.

Die übrigen Anlageninvestitionen betreffen vorwiegend die Anschaffung zusätzlicher Softwarelizenzen sowie weiterer Serverhardware.

Beteiligungen

Die Medical Columbus AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft Medical Columbus (Schweiz) AG. Das Aktienkapital beträgt 100.000 CHF (60.245 Euro) und ist in 100.000 Inhaberaktien zu je 1 CHF gestückelt. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftete per 31. Dezember 2014 einen Gewinn in Höhe von 34 TCHF. Aus internen Leistungsverrechnungen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von 98 TEUR bei der Medical Columbus (Schweiz) AG. Diese wurden im Januar 2015 beglichen.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2014 beträgt die Bilanzsumme der Medical Columbus AG 2.827 TEUR (Vorjahresstichtag: 2.416 TEUR). Die Erhöhung der Bilanzsumme um 411 TEUR ist im Wesentlichen auf die getätigten Anlageninvestitionen zurückzuführen.

Eigenkapital

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (399 TEUR) von 1.815 TEUR auf 2.214 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme beträgt 78% (Vorjahr: 77 %).

Die Ausstattung der Medical Columbus AG mit Eigenkapital entspricht dem gegenwärtigen Geschäftsumfang und dem für das kommende Geschäftsjahr 2015 zu erwartenden Wachstum. Im Übrigen besteht ein genehmigtes Kapital von 1.010.056 Euro.

Zum Geschäftsjahresende befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.

Fremdkapital

Im Geschäftsjahr 2014 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2014 bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 101 TEUR (Vorjahr: 91 TEUR).

Finanzmittel und Innenfinanzierung

Am Bilanzstichtag wies die Medical Columbus AG Finanzmittel in Höhe von 1.751 TEUR aus. Auf Grundlage der aktuellen Planung verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, um die geplante Entwicklung des Geschäfts im Geschäftsjahr 2015 finanzieren zu können.

Der Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit war im Geschäftsjahr 2014 mit 506 TEUR erneut positiv und bewegte sich auf dem Niveau des Vorjahres.

Ertragslage

Zum 31. Dezember 2014 weist die Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 399 TEUR (nach 353 TEUR im Vorjahr) aus. Dies entspricht einer Gewinnsteigerung um 13%. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit beträgt ebenfalls 399 TEUR.

Das abgeschlossene Geschäftsjahr verlief somit deutlich besser als erwartet und konnte abermals mit einem hervorragenden Ergebnis abgeschlossen werden. Wie bereits im Vorjahr ist dies im Wesentlichen auf die positive Entwicklung im Geschäftsbereich MC Navigator und der starken Position von Medical Columbus im schweizerischen Markt zurückzuführen.

Im Geschäftsbereich MC Transactor mussten - bedingt durch den starken Margendruck seitens der Industrie - abermals leichte Umsatzeinbußen hingenommen werden.

Insbesondere der schweizerische Markt hat wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen. Hierdurch konnten die Umsätze aus internen Leistungsverrechnungen mit der Medical Columbus (Schweiz) AG um knapp 10% von 822 TEUR (Vorjahr 2013) auf 901 TEUR (Geschäftsjahr 2014) gesteigert werden.

Durch die positiven Ergebnisse der letzten Jahre konnte ein ausreichendes Finanzpolster angelegt werden, welches nicht nur die Finanzierung der bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten Anlageninvestitionen ermöglichte, sondern das gleichermaßen die Grundlage für die notwendigen Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft bildet.

Das Ergebnis pro Aktie vor außerordentlichen Aufwendungen betrug für das Geschäftsjahr 2014 +0,20 Euro (nach +0,17 Euro im Vorjahr).

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

C. Nachtragsbericht

Besondere Ereignisse nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ergeben.

D. Prognosebericht

Das Projekt medcol 2.0 wurde erfolgversprechend im Juni 2014 gestartet. Erste technische Implementierungen für die interne Nutzung sind seit Beginn 2015 im produktiven Einsatz. Die Entwicklung neuer Produkte ist bisher noch nicht erfolgt. Zunächst werden im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 Bestandsprodukte auf die neue technologische Basis gestellt. Hierzu zählen insbesondere das Katalog- und Stammdatenmanagement und die Transaktionsplattform.

Wie geplant wurden die vertrieblichen Schwerpunkte auf Kundenbindung und Ausbau des Bestandskundengeschäfts gelegt. Dies ist in hervorragender Weise gelungen. Signifikante Veränderungen der Kundenbasis sind nicht erfolgt. Für die Dauer des Projekts medcol 2.0 - also bis Ende 2016 - erwarten wir keine grundlegende Änderung dieser Entwicklung.

Wie bereits im Halbjahresbericht 2014 angekündigt, hat die Gesellschaft entschieden, die Entwicklungsaufwendungen für das Projekt medcol 2.0 zu aktivieren. Dies wirkt sich positiv auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Vermögensaufstellung in der Bilanz - auch in den Jahren 2015 und 2016 - aus. Aus Sicht der Gesellschaft ist dies der richtige Schritt, um die Werthaltigkeit des Unternehmens auch bilanziell adäquat darzustellen. Planmäßige Abschreibungen hierauf werden sich im Geschäftsjahr 2015 noch nicht wesentlich erfolgswirksam auswirken.

Die Entwicklung des Projekts medcol 2.0 kann aus heutiger Sicht aus dem laufenden Geschäft und den vorhandenen Kapitalreserven des Unternehmens finanziert werden.

In den ersten beiden Monaten des Geschäftsjahres 2015 wurde erwartungsgemäß" ein Gewinn erzielt.

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

E. Chancen- und Risikobericht

Die Entscheidung, in medcol 2.0 ist aus Sicht des Vorstands ohne Alternative, sofern man die langfristige Entwicklung der Gesellschaft im Sinn hat. Natürlich birgt die Entscheidung auch Risiken.

Die Kosten der Entwicklung könnten höher ausfallen als geplant, oder die Funktionalität nicht dem entsprechen, was in den Fachkonzepten als Anforderungen definiert wurde. Auch kann nicht sicher vorgesagt werden, wie schnell sich die Investitionskosten von medcol 2.0 amortisieren lassen.

Bisher liegen die Entwicklungen im Bugdet. Das erste Modul der Entwicklung ist inzwischen produktiv genommen, so dass wir davon ausgehen, dass medcol 2.0 erfolgreich umgesetzt werden kann.

Bis zur Bereitstellung völlig neuer Produkte sind wir im aktuellen Produktportfolio mit den Restriktionen der aktuellen Technologie gebunden. Dieser Umstand wird uns im kompletten Jahr 2015 begleiten. Aufgrund der geringen Marktdynamik sind die Risiken, die sich aus der beschränkten technologischen Flexibilität ergeben allerdings beherrschbar, so dass wir mit keinen signifikanten Kundenverlusten rechnen.

Die Marktkonsolidierung im deutschen Krankenhausmarkt wird aus den anfangs genannten Gründen voraussichtlich mehrere Jahre andauern. Es ist nicht abzusehen, dass in dieser Zeit signifikantes Wachstum möglich sein wird. Die Bemühungen werden daher darauf abzielen, die Effizienz der eigenen Prozesse weiter zu erhöhen und die Beziehungen im Bestandskundengeschäft weiter auszubauen.

Ein Ende der Margenerosion im Transaktionsgeschäft ist noch nicht absehbar. Bisher kann dieses weitestgehend durch Steigerungen im Transaktionsvolumen kompensiert werden. Ob dies dauerhaft möglich sein wird, ist derzeit ungewiss.

Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie in der Lage ist, harte Zeiten zu überstehen und sorgfältig mit den verfügbaren Ressourcen zu wirtschaften. Wir sind daher zuversichtlich, mit medcol 2.0 die Grundlage für eine anhaltend positive Geschäftsentwicklung zu legen, und dies aus den vorhandenen finanziellen Mitteln.

Schnelles Wachstum steht nicht zu erwarten, dafür nachhaltiges.

Trotz sorgfältiger Planung und unter Beachtung der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt können die tatsächlichen von den geplanten Ergebnissen abweichen.

Königstein im Taunus, den 4. Mai 2015 Der Vorstand

Dirk Isenberg

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Medical Columbus AG

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den freiwillig erstellten Lagebericht der Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des freiwillig erstellten Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der freiwillig erstellte Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Aschaffenburg, den 4. Mai 2015

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Haupt

Wirtschaftsprüfer

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachste

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder
Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs-
besch besontnungs- eine Deutschen aber auf der Beispieler der Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung vergunstigen um fasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die
eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die
Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten
gerichtet sind Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgeiegt werden und ihm von allen Vorgä Vorgänge und Umstände, die
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. die erst während der Tätigkeit des

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen
Erklärung z

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge au

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schrift Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Der Aufaugsbeit sein varar ein, vara die in Naminier des Aufaugse vorm.
Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenber

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt ergibt

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verl Kuckgangigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem
Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen erteilt

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahr

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtscha

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungs-
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall $(2)$

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesund § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber einer anderen Purchage aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis von den sonaren und von den innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs-
begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Kl wurde

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

52001/17/0

$\overline{a}$ $\odot$

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer-geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, d Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtsch

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, als einem richtig und vollständig zugrunde zu leg

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber zur Verfügung steht.

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
de Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden laufende Tätigkeiten:

  • Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der
    Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
    vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstig a) erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern b) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
    Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern d)
  • Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der $e)$ unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolg Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
    dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Kapitalverkehrsteuer. der Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
    Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen $b)$ und
  • die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
    Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
    Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,
    Betriebsveräußerung, Liquidation und der

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger gesonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betr übernommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fri Gebrauch macht.

14. Vergütung

Wirtschaftsprüfer hat neben
rung Anspruch auf Erstattung seiner Gebühren- oder Der Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse
auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen e

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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