Legal Proceedings Report • May 19, 2016
Legal Proceedings Report
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Diese Zwischenmitteilung wird auf freiwilliger Grundlage veröffentlicht. Mit dem Umsetzungsgesetz zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, das am 1. Oktober 2015 vom Bundestag und am 6. November 2015 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird die gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichten (§ 37x WpHG a.F.) aufgehoben und die gesetzliche Veröffentlichungspflicht für den Halbjahresfinanzbericht (§ 37w WpHG) von zwei auf drei Monate ausgedehnt.
Die Abwicklung der Enerxy AG i.A. wird seit dem 1. Januar 2015 betrieben und auch im Jahr 2016 fortgesetzt.
Neben den Veranlagungen zur Körperschaftsteuer 2013 – 2015 stehen noch die Bescheide zur Umsatzsteuer für die gleichen Jahre aus. Außerdem ist der Einspruch gegen den Bescheid zur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2010 noch unerledigt, der Vollzug wurde durch das Finanzamt ausgesetzt.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren, in das die Gesellschaft verwickelt ist, ist weiterhin rechtsanhängig, der Ausgang ist offen.
Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist kurzfristig gesichert. Allerdings ist noch nicht abzusehen, wie lange die Abwicklung der Gesellschaft noch andauern wird. Daher ist eine Voraussage über das nach Abschluss der Abwicklung zu verteilende Barvermögen der Gesellschaft nicht möglich.
Karlsruhe, den 16. Mai 2016
Enerxy AG i.A. gez. Christian Hoelscher Abwickler
Kontakt: Enerxy AG i.A. Kastellstr. 26 76227 Karlsruhe Tel: 0721- 9827 9357 Fax: 0721- 9827 9356
Mail: [email protected]
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