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Chapters Group AG

Annual Report Jun 22, 2016

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Annual Report

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Medical Columbus AG Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Weißenburger Straße 34 a 63739 Aschaffenburg Tel. +49 (0)6021.3829-0 Fax +49 (0)6021.3829-30 [email protected]

www.rwb-gmbh.de

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2015 1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 3
Anhang 5
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2015 10
Lagebericht 11
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 22
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
AKTIVA 31. Dezember 2015 PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen Eigenkapital
4.
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
I. Gezeichnetes Kapital 2.020.113,00 2.020.113,00
$\div$ II. Kapitalrücklage 6.887.089,51 6.887.089,51
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
1.139.380,37 III. Bilanzverlust 6.261.951,87- 6.692.811,87-
entgeltlich erworbene
$\mathbf{v}$
518.526,71 Rückstellungen
ø
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
1. sonstige Rückstellungen 535.631,00 511.646,00
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
90.219,00 1.229.599,37 54.868,00 C. Verbindlichkeiten
Sachanlagen
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
22.353,32 23.165,03
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
80.477,00 107.156,00 Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
sonstige Verbindlichkeiten
က်
$\overline{\mathbf{a}}$
26.536,48
144.527.87
193.417,67 0,00
77.580,31
III. Finanzanlagen Rechnungsabgrenzungsposten
d
3.831,51 0,00
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
60.245,00 60.245,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 6.937,76 6.797,47
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
166.116,74 203.227,41
Übertrag 166.116,74 1.377.259,13 950.820,59 Übertrag 3.378.130,82 2.826.781,98

BILANZ

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

Seite 1

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

  1. Dezember 2015

PASSIVA

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Jbertrag 166.116,74 1.377.259,13 950.820,59 Übertrag 3.378.130,82 2.826.781,98
3. sonstige Vermögensgegenstände
2. Forderungen gegen verbundene
Jnternehmen
8.042,42
0,00
174.159,16 97.563,05
13.810,87
III. Kassenbestand, Bundesbank-
Kreditinstituten und Schecks
guthaben, Guthaben bei
1.815.345,07 .750.525,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.367,46 14.061,83
3.378.130,82 826.781,98
I
$\mathbf{a}$
3.378.130,82 2.826.781,98
$\parallel$
Kön nigstein im Taunus, 25. April 2016

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 3.025.772,52 3.076.106,84
2. andere aktivierte Eigenleistungen 227.124,98 238.389,97
3. Gesamtleistung 3.252.897,50 3.314.496,81
4. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
sonstige ordentliche Erträge
24.364,85 23.519,03
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 49.216,77 70.129,04
c) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit
0,00
73.581,62
6,81
93.654,88
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung Euro 0,00
(Euro 6,81)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren 140,29- 2.202,53
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 53.222,16
53.081,87
43.974,71
46.177,24
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
1.900.759,76 2.007.982,22
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
297.315,47 302.498,35
- davon für Altersversorgung Euro 6.393,54 (Euro 6.654,59) 2.198.075,23 2.310.480,57
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
118.739,30 90.501,64
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
83.304,06 88.349,05
aa)
ab)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
14.155,29 15.910,52
Reparaturen und Instandhaltungen
ac)
20.251,43 19.241,16
ad)
Fahrzeugkosten
43.473,49 42.659,82
Werbe- und Reisekosten
ae)
54.459,45 54.826,87
af)
Kosten der Warenabgabe
65.352,69 55.327,73
Beratungsleistungen
ag)
27.687,58 94.588,30
durch Gesellschaftsform bedingte Kosten
ah)
verschiedene betriebliche Kosten
ai)
74.750,02
146.711,64
79.265,31
120.640,72
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens
10,00 71,00
Übertrag 530.155,65
956.582,72
570.880,48
960.992,24

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 956.582,72
530.155,65
960.992,24
570.880,48
c) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
0,00
530.155,65
915,60
571.796,08
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
Euro 0,00 (Euro 15,60)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.432,93 10.583,61
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 437,96
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 430.860,00 399.341,81
12. Jahresüberschuss 430.860,00 399.341,81
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 6.692.811,87 7.092.153,68
14. Bilanzverlust 6.261.951,87 6.692.811,87

$\sim$

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert die Gesellschaft Entwicklungskosten der zum Abschlussstichtag noch in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 755.809,37. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt nach § 255 Abs. 2 a HGB.

Die Kosten für externe Dienstleister wurden direkt auf die Zugangskonten gebucht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden nicht.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100 %ige Beteiligung am Grundkapital von 100.000,00 CHF (60.245,00 Euro) der Medical Columbus (Schweiz) AG mit Sitz in CH-8602 Wangen ZH ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte diese Gesellschaft einen vorläufigen Jahresgewinn von 35.692,65 CHF und verfügt über ein vorläufiges Eigenkapital von 245.962,29 CHF.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.020.113 EUR und ist eingeteilt in 2.020.113 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.010.056 EUR gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).

Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 um bis zu 200.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung und Erfüllung von Bezugsrechten gemäß TOP 5 der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011.

Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommene Urlaube, Tantiemen, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.

D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

Der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt aufgrund der in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände EUR 755.809,37.

Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde It. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 38 TEUR. Sie ergeben sich aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Königstein im Taunus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich außerdem aus dem Abschluss eines Kooperationsvertrages. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag zur Entwicklung von Softwareschnittstellen verpflichtet.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2015 bestellt:

  1. Herr Dirk Isenberg, Usingen, Dipl.-Kaufmann

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2015 gewählt:

    1. Herr Manfred Hellwig, Bad Homburg, Steuerberater (Vorsitzender)
    1. Herr Dr. Robert Schlick, Bad Homburg, Diplom-Kaufmann
    1. Herr Lars Ahns, Köln, Investmentmanager

Herr Manfred Hellwig ist außerdem Mitglied folgender Aufsichtsgremien:

    1. Verwaltungsrat der Whitestein Technologies AG, Cham (Schweiz)
    1. Mitglied des Aufsichtsrates der TP-Graphein AG, Bad Homburg

3. Konzernverhältnisse

Die Medical Columbus AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.

4. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von 6.261.951,87 EUR, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 430.860,00 EUR und dem Verlustvortrag von 6.692.811,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Königstein im Taunus, den 25. April 2016

Der Vorstand

Dirk Isenberg

zum
31. Dezember 2015 ANLAGENSPIEGEL

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Anschaffungs-,
Herstellungs-
01.01.2015
kosten
Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen
31.12.2015
kumulierte
Zuschreibungen
Geschäftsjahr
31.12.2015
Buchwert
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Schutzrechte und ähnliche
entgeltlich erworbene
Rechte und Werte
$\ddot{ }$
N
540.105,38 675.351,02 21.579,67 23.395,00- 31.101,36 0,00 1.139.380,37
Rechte und Werte sowie
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
220.122,17 54.597,45 0.00 23.395,00 207.895,62 0,00 90.219,00
Vermögensgegenstände
Summe immaterielle
760.227,55 729.948,47 21.579,67 0,00 238.996,98 0,00 1.229.599,37
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
353.606,27 18.326,49 9.264,82 0,00 282.190,94 0.00 80.477,00
Summe Sachanlagen 353.606,27 18.326,49 9.264,82 0,00 282.190,94 0,00 80.477,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
60.245,00 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Finanzanlagen 60.245,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.245,00
Summe Anlagevermögen 1.174.078,82 748.274,96 30.844,49 0,00 521.187,92 0,00 porte
1.370.321,37

Seite 10

A. Grundlagen des Unternehmens

Strategische Ausrichtung

Die Konzentration im Krankenhausmarkt hält in allen Bereichen weiter an. Zwar fanden 2015 keine spektakulären Übernahmen im deutschen Krankenhausmarkt statt, wie dies 2014 mit der Übernahme eines Großteils der Standorte der Rhön Klinikum AG durch die zum Fresenius Konzern gehörenden Helios Kliniken der Fall war, aber dennoch vollzogen sich - von öffentlicher Wahrnehmung fast unbemerkt - zahlreiche Fusionen und Zusammenschlüsse. Regionale Zusammenschlüsse sind weiter im Kommen, wobei häufig ein Maximalversorger mit mehreren Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in der gleichen Region kooperiert. Dies ermöglicht sinnvolle Arbeitsteilung unter Berücksichtigung von vorhandener und erforderlicher Infrastruktur zur Behandlung spezifischer Erkrankungen. Diese regionalen Gebilde versuchen, den Prozess der Patientenversorgung, von der Einweisung durch den niedergelassenen Arzt so zu organisieren, dass die Vergütung einer Leistung, die möglichen Fallzahlen und die Kosten zu positiven Betriebsergebnissen führen können.

Lag bisher der Fokus vor allem auf den Kosten, so kommt nunmehr dem Marketing und Portfoliomanagement für das Leistungsangebot eines Krankenhauses oder einer -gruppe die zentrale Bedeutung zu.

Die Sparmaßnahmen der letzten Jahre habe in Krankenhäusern zunehmend zu Rationierung und nicht zu Rationalisierung geführt. Und schaut man sich näher an, welche Häuser erfolgreich sind und welche nicht, dann hat das auch ganz wesentlich mit dem Leistungsangebot zu tun. Hier sind kleine Krankenhäuser im Nachteil, da sie zum einen die Leistungen der Maximalversorgung nicht anbieten können und ihnen zum anderen die Fallzahlen fehlen, um "economies of scale" zu erreichen. Dies bringt kleine Häuser in eine Schere aus ungünstiger Kostenstruktur und den für eine gute Qualität erforderlichen Fallzahlen.

Der Weg in den Verbund ist die eine Lösung. Die andere Lösung kann auch die Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern bedeuten. Rein rechnerisch haben wir in Deutschland noch immer eine Überversorgung im stationären Bereich - allerdings nicht gleichverteilt über die Republik.

Verbundeffekte entstehen allerdings nicht nur im Bereich der Primärleistung eines Krankenhauses, sondern insbesondere auch in sekundären, unterstützenden Bereichen, wie Controlling, IT, oder Einkauf.

Sofern sich auch das Portfoliomanagement auf einen Verbund von Krankenhäusern erstreckt, können die Optimierungen auf der Erlös- und Kostenseite vorgenommen werden - ein deutlicher Fortschritt zur traditionellen kostenorientierten Krankenhausplanung.

Auch auf Seiten der Industrie schreitet der Konzentrationsprozess weiter voran, zum einen getrieben durch kurze Produktlebenszyklen innovativer Medizinprodukte, die eine rasche internationale, wenn nicht globale Vermarktung erfordern, um die Renditeziele der Unternehmen zu stützen, zum anderen aber auch durch steigende regulatorische Anforderungen wie UDI, welche die Markteintrittsbarrieren zur Vermarktung von Medizinprodukten weiter anheben.

Auch der Markt der Anbieter von Krankenhaus-Informationssystemen bleibt weiter schwierig. Im Februar 2015 übernahm Cerner die Siemens Health Services für 1,3 Mrd. US-Dollar. Das gemeinsame Budget für Forschung und Entwicklung beläuft sich nach eigenen Angaben jährlich auf 650 Mio. USD, um den steigenden Anforderungen an IT-Systeme für Krankenhäuser entsprechen zu können. Die Zahl der Krankenhäuser sinkt hingegen kontinuierlich, und deren Sparzwang wirkt sich nicht nur in Deutschland auf die IT-Dienstleister aus.

Die Konzentrationswelle wird auf absehbare Zeit auch die eCommerce-Provider betreffen, da zum einen die Margen im Transaktionsgeschäft rückläufig sind und starkes Wachstum auf der Volumenseite erfordern, um rentabel arbeiten zu können, zum anderen aber auch, weil die Industrieunternehmen mit möglichst wenig Plattformanbietern zusammenarbeiten wollen, um die Komplexität der erforderlichen technischen Anbindungen und des täglichen Betriebs zu beschränken.

Das Umfeld ändert sich also rasch aber auch absehbar für alle Player im Krankenhausmarkt. Auch die Medical Columbus AG wird sich vom Produktportfolio weiterentwickeln müssen. Die Grundlage hierfür schaffen wir mit der Programmierung einer neuen Technologieplattform, die unter dem Arbeitstitel medcol 2.0 in unseren Geschäftsberichten zu finden ist. Ziel ist es dabei, in einem ersten Schritt, die aktuellen Produkte auf eine neue technologische Basis zu migrieren. Dieser Schritt soll ein effizienteres Arbeiten ermöglichen, um auch unter anhaltendem Margendruck weiterhin profitabel arbeiten zu können. In einem zweiten Schritt sollen dann auf der neuen Technologieplattform bestehende Produkte erweitert und neue integriert werden.

Das aktuelle Lösungsportfolio der Medical Columbus AG orientiert sich derzeit noch stark an Unterstützungsfunktionen zur Kostensenkung beim Beschaffungsmanagement im Krankenhausmarkt. Medical Columbus fungiert hier als zentrale Datendrehscheibe, die unterschiedlichste Daten und IT-Systeme miteinander synchronisiert, ohne in Entscheidungsprozesse einzugreifen.

Dieses Geschäft basiert nach wie vor auf 3 Säulen.

MC Navigator (Datenpool):

Referenzdatenbank MC Navigator ist Europas größte Datenbank für medizinische Produkte und bietet Einkaufsorganisationen im Krankenhaus aber auch dem medizinischen Fachhandel eine optimale Auswahl an geeigneten Produkten. Um in den über 8 Mio. Artikel umfassenden Sortimenten der über 7.000 gelisteten Anbieter medizin-technischer Produkte leicht navigieren zu können, werden diese in ein einheitliches Format konvertiert und in einem von Medical Columbus entwickelten Warengruppensystem klassifiziert. Dieses Warengruppensystem ist so differenziert, dass die im MC Navigator gelisteten Artikel mit über 200.000 generischen Artikelbezeichnungen verglichen werden können. Der MC Navigator schafft damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für Effektivität im Einkauf: Transparenz!

MC Transactor (eCommerce):

Der MC Transactor ist die von Medical Columbus entwickelte und betriebene Transaktionsplattform, die Krankenhäusern eine automatisierte Bestellabwicklung ermöglicht, ohne dass diese Eingriffe in ihren IT-Systemen vornehmen müssen. Die unterschiedlichen IT-Systeme der Krankenhäuser werden über IT-Schnittstellen an den MC Transactor angebunden und ermöglichen somit einen elektronischen Datenaustausch. Über ein Mapping werden die uneinheitlichen Produktbezeichnungen der Krankenhäuser mit dem Datenstandard MC Navigator abgeglichen und in ein einheitliches Datenformat überführt. In der Folge ist Medical Columbus in der Lage, über eine einzige Schnittstelle einem Unternehmen in dem von ihm gewünschten Datenformat die Bestellungen aller an den MC Transactor angebundenen Krankenhäuser zu übermitteln. Hierdurch reduzieren sich die Fehlerraten, die Durchlaufzeiten verringern sich, die manuelle Erfassung von Aufträgen entfällt. Durch die Automatisierung von administrativen Standardprozessen wird eine weitere Voraussetzung zur Systemverbesserung geschaffen: Die Erhöhung der Effizienz!

MC Communicator (Mappings/Projekte):

  • Strategisches Beschaffungsmanagement wie auch strategisches Verkaufsmanagement benötigen Informationen. Die individuellen, nicht kompatiblen Daten der Krankenhäuser sind hierfür ungeeignet, da sie nicht IT-technisch ausgewertet werden können. Die automatisierten Beschaffungsprozesse der Krankenhäuser bilden den Schlüssel zu aggregierten Informationen, da die Automatisierung der Prozesse eine Normierung der Informationen voraussetzt. Der MC Transactor schafft damit nicht nur die Voraussetzung für mehr Effizienz, er schafft auch die Voraussetzung für tagesaktuelle Controllingdaten, die Grundlage für die Steuerung der Beschaffungs-, respektive Vertriebsaktivitäten sind.
  • Die MC-Lösungsmodule sind auf alle die Beschaffungsprozesse im Krankenhausmarkt ideal abgestimmt. Da die Vergütung der Krankenhäuser aber anhand der am Patienten erbrachten Leistungen erfolgt, wird es künftig darum gehen, eine engere Verknüpfung von Material- und Leistungsdaten zu erreichen.

B. Wirtschaftsbericht

Marktposition

Mit der Transaktionsplattform MC Transactor zielt Medical Columbus auf den gesamten europäischen Klinikmarkt. Mit mehr als 10.000 Kliniken (ca. 1,9 Mio. Betten), über 6.000 verschiedenen Lieferanten und 28 Mrd. Euro Umsatz für medizinisches Verbrauchsmaterial ist die Europäische Union nach den USA der zweitgrößte Krankenhaus-Beschaffungsmarkt. Das Kundenspektrum konzentriert sich aktuell auf die Märkte Deutschland, Österreich und Schweiz. Medical Columbus konzentriert sich darauf, die Marktanteile zunächst in den deutschsprachigen europäischen Ländern auszubauen, wenngleich die Referenzdatenbank MC Navigator in deutsch, englisch und französisch angeboten wird.

Der Erfolg des Geschäftsmodells für den Bereich MC Transactor wird im Wesentlichen von zwei Komponenten bestimmt: dem Anschluss strategisch wichtiger Klinikgruppen und Krankenhäuser auf der einen Seite und umsatzstarker Lieferanten aus der Medical- und Pharmaindustrie auf der anderen Seite. Je mehr Industrie-Lieferanten in die elektronische Bestellplattform von Medical Columbus integriert werden können, desto stärker steigen das fakturierbare Transaktionsvolumen und die für das Unternehmen erzielbaren Erlöse.

Das über MC gemanagte Transaktionsvolumen konnte auch in 2015 weiter gesteigert werden, und zwar auf 1,562 Mrd. Euro gegenüber 1,413 Mrd. Euro in 2014. Der Marktanteil konnte damit weiter ausgebaut werden. Allerdings reichen die Zuwächse auf der Volumenseite nur dazu, um sinkende Margen zu kompensieren.

Nach dem Abschluss der für 2016 geplanten Migration der Kunden auf die neue Technologieplattform medcol 2.0 muss es gelingen, den Marktanteil schneller auszubauen als dies in 2015 gelungen ist.

Umsatzentwicklung

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 3.026 TEUR, was annähernd dem Niveau des vorangegangenen Geschäftsjahres entspricht (Vorjahr: 3.076 TEUR).

Das Transaktionsvolumen im strategisch wichtigsten Geschäftsfeld MC Transactor wurde auf 1,542 Mrd. Euro ausgebaut. Hiervon entfielen 924 Mio. Euro auf den deutschen Markt (Vorjahr: 913 Mio. Euro, + 1,2 %) und 618 Mio. Euro auf den schweizerischen Markt (Vorjahr: 457 Mio. Euro, + 35,2 %). Insgesamt ist dies eine Steigerung von + 12,5 %.

Im deutschen Markt entfallen von den im Geschäftsjahr 2015 erzielten Umsatzerlösen 422 TEUR bzw. 14,2 % auf den Geschäftsbereich MC Navigator, 145 TEUR bzw. 4,9 % auf den MC Communicator, 1.347 TEUR bzw. 45,5 % auf den MC Transactor, 14 TEUR bzw. 0,5 % auf sonstige Erlöse und 1.033 TEUR bzw. 34,9 % auf Erlöse aus interner Leistungsverrechnung mit der Medical Columbus (Schweiz) $AG$

Investitionen

Mit einem Gesamtumfang von 748 TEUR investierte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2015 abermals in erheblichem Umfang in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen. Zum überwiegenden Teil (in Höhe von 675 TEUR) entfallen diese Investitionen auf verschiedene Module der neuen Produkt-, Prozess und IT-Landschaft medcol 2.0. Wie geplant sind erste technische Implementierungen und Produkteinführungen bei Kunden bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 erfolgt. Ein Großteil der Module befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 allerdings noch im Entwicklungsstadium.

Die übrigen Anlageninvestitionen betreffen vorwiegend die Anschaffung zusätzlicher Softwarelizenzen sowie weiterer IT-Hardware.

Beteiligungen

Die Medical Columbus AG hält eine 100 %-ige Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft Medical Columbus (Schweiz) AG. Das Aktienkapital beträgt 100.000 CHF (60.245 Euro) und ist in 100.000 Inhaberaktien zu je 1 CHF gestückelt. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftete per 31. Dezember 2015 einen Gewinn in Höhe von 36 TCHF. Aus internen Leistungsverrechnungen im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 bestanden zum Stichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 27 TEUR gegenüber der Medical Columbus (Schweiz) AG. Diese wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 beglichen.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2014 beträgt die Bilanzsumme der Medical Columbus AG 3.378 TEUR (Vorjahresstichtag: 2.827 TEUR). Die Erhöhung der Bilanzsumme um 551 TEUR ist im Wesentlichen auf die getätigten Anlageninvestitionen zurückzuführen.

Eigenkapital

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (431 TEUR) von 2.214 TEUR auf 2.645 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme beträgt unverändert zum Vorjahr 78 %.

Die Ausstattung der Medical Columbus AG mit Eigenkapital entspricht dem gegenwärtigen Geschäftsumfang und dem für das kommende Geschäftsjahr 2016 zu erwartenden Wachstum. Im Übrigen besteht ein genehmigtes Kapital von 1.010.056 Euro.

Zum Geschäftsjahresende befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.

Fremdkapital

Im Geschäftsjahr 2015 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2015 bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 193 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR).

Finanzmittel und Innenfinanzierung

Am Bilanzstichtag wies die Medical Columbus AG Finanzmittel in Höhe von 1.815 TEUR aus. Auf Grundlage der aktuellen Planung verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, um die geplante Entwicklung des Geschäfts im Geschäftsjahr 2016 finanzieren zu können.

Der Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit war im Geschäftsjahr 2015 mit 813 TEUR erneut positiv und liegt damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 506 TEUR).

Ertragslage

Zum 31. Dezember 2015 weist die Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 431 TEUR (nach 399 TEUR im Vorjahr) aus. Dies entspricht einer Gewinnsteigerung um 8 %. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit beträgt ebenfalls 431 TEUR.

Das abgeschlossene Geschäftsjahr verlief somit deutlich besser als erwartet und konnte abermals mit einem hervorragenden Ergebnis abgeschlossen werden. Dies ist ausschließlich auf die positive Entwicklung der Medical Columbus (Schweiz) AG zurückzuführen, die in starkem Maße von einer für die Gesellschaft positiven Wechselkursentwicklung profitiert hat.

Die Umsätze aus internen Leistungsverrechnungen mit der Medical Columbus (Schweiz) AG sind um knapp 12,8% von 901 TEUR (Vorjahr 2014) auf 1.033 TEUR (Geschäftsjahr 2015) gesteigert werden. Weiterhin wirkt sich die Aktivierung der im Rahmen des Projekts MedCol 2.0 entwickelten Software positiv auf die Gewinnentwicklung aus.

Durch die positiven Ergebnisse der letzten Jahre konnte ein ausreichendes Finanzpolster angelegt werden, welches nicht nur die Finanzierung der bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten Anlageninvestitionen ermöglichte, sondern das gleichermaßen die Grundlage für die notwendigen Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft bildet.

Das Ergebnis pro Aktie vor außerordentlichen Aufwendungen betrug für das Geschäftsjahr 2015 +0,21 Euro (nach +0,20 Euro im Vorjahr).

C. Nachtragsbericht

Die Medical Columbus AG hat am 22. Februar 2016 gemeinsam mit Frau Bahareh Razavi und Herrn Dr. Dirk Elmhorst die medIQon Medical Columbus GmbH gegründet. Die bisherigen MC-Produktbereiche, die Transparenz und Effizienz im Supply Chain Management von Krankenhäusern und ihren Lieferanten erhöhen, werden künftig um den Geschäftsbereich BI (Business Intelligence) erweitert, der intelligente Informationsprodukte für Entscheider im Gesundheitswesen liefern wird.

Die bisherigen auf Kostenoptimierung ausgelegten Produkte erhalten hiermit eine perfekte Ergänzung auf Seiten der Erlössteuerung von Krankenhäusern. Hierfür wird ein umfassender Datenpool aufgebaut, aus dem sich Wettbewerbsanalysen, Entscheidungen zum Portfoliomanagement im Bereich der medizinischen Leistungen sowie Analysen zum Zuweisermanagement für das Krankenhausmanagement generieren lassen.

Die Gründung der medIQon Medical Columbus AG mit Sitz in Hannover dient der Umsetzung dieses Vorhabens. Es handelt sich um ein Joint Venture zwischen der Medical Columbus AG, die 51 % der Anteile hält, sowie Frau Bahareh Razavi und Herrn Dr. Dirk Elmhorst, die jeweils 24,5% der Anteile halten. Frau Razavi und Herr Dr. Elmhorst verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Unternehmensführung sowie im Gesundheitswesen und über explizites Know how in der Informationsverarbeitung von Patienten-, Abrechnungs- und Marktdaten. Einzigartiges Wissen um Leistungssteuerung und Zuweisermanagement wird kombiniert mit langjähriger Expertise im Aufbau und Betrieb von Datenpools, aus denen sich Informationen zur Erhöhung der Effizienz im Gesundheitswesen ableiten lassen.

Die Medical Columbus AG wird in den kommenden drei Jahren ca. 1 Mio. EUR in die Entwicklung der MedIQon Medical Columbus GmbH investieren. Es ist geplant, ab dem dritten Geschäftsjahr positive Betriebsergebnisse zu erzielen. Es ist zudem vorgesehen, die Aktivitäten beider Gesellschaften soweit abzustimmen, dass perspektivisch Produkte und Management beider Gesellschaften unter dem Dach der Medical Columbus AG gebündelt werden können.

D. Prognosebericht

Die Umsetzung der neuen Technologieplattform medcol 2.0 ist der wesentliche Meilenstein, den es zu erreichen gilt, um die Medical Columbus AG wettbewerbsfähig zu halten und die Flexibilität für weitere Produktentwicklungen zu schaffen.

Zum 31. Dezember 2015 konnte das Entwicklungsziel erreicht werden. In 2016 geht es nun darum, das neue Katalog- und Transaktionssystem produktiv zu nehmen und die bestehenden Kunden auf das neue System zu migrieren. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, können Weiterentwicklungen sinnvoll geplant werden.

Die Aktivitäten der MedIQon Medical Columbus GmbH werden unabhängig von den Entwicklungen rund um medcol 2.0 gestartet. Allerdings wird schon von Beginn an darauf geachtet, dass eine spätere Integration der BI-Lösung der MedIQon Medical Columbus GmbH in medcol 2.0 möglich sein wird. Die Administration der Basistechnologien wird über die Medical Columbus AG erfolgen. Sämtliche Produktentwicklungen werden von der MedIQon Medical Columbus GmbH vorgenommen, um dann später auf den Servern der Medical Columbus AG gehostet zu werden.

Wir gehen davon aus, dass die MedIQon Medical Columbus GmbH bereits im ersten Geschäftsjahr Umsatzerlöse generieren wird.

Bei der Medical Columbus AG gehen wir für 2016 von leicht sinkenden Umsatzerlösen aus, die im Wesentlichen auf eine weitere Verschlechterung der Margensituation im Transaktionsgeschäft zurückzuführen sein dürfte. Signifikantes Neukundengeschäft ist nicht Bestandteil der Planung.

Das Ergebnis der Gesellschaft wird voraussichtlich das Ergebnis des Vorjahres leicht unterschreiten. In den ersten beiden Monaten des Geschäftsjahres 2016 wurde ein Gewinn in Höhe von 55 TEUR erzielt.

E. Chancen- und Risikobericht

Wenngleich bewiesen werden konnte, dass die technologischen Annahmen für medcol 2.0 richtig waren und sind, steht noch der Beweis aus, alle Module in Betrieb zu nehmen und alle Kunden auf die neue Technologie migrieren zu können. Wenngleich sich die Risiken eines Scheiterns deutlich niedriger zu bewerten sind als vor einem Jahr, bestehen noch immer Risiken. Diese können den erwarteten Funktionsumfang, den für die Umsetzung kalkulierten Zeitplan als auch das kalkulierte Budget betreffen.

Da in 2016 die Migration der Technologie ansteht, werden wir in 2016 vermutlich noch keine zuverlässigen Aussagen darüber treffen können, wie sich die neue Technologie auf die Effizienz im Bestandskundengeschäft auswirken wird.

Bis zur Bereitstellung völlig neuer Produkte sind wir im aktuellen Produktportfolio mit den Restriktionen der aktuellen Technologie gebunden. Dieser Umstand wird uns auch im kompletten Jahr 2016 begleiten. Aufgrund der geringen Marktdynamik sind die Risiken, die sich aus der beschränkten technologischen Flexibilität ergeben allerdings beherrschbar, so dass wir mit keinen signifikanten Kundenverlusten rechnen.

Die Beteiligung an der MedIQon Medical Columbus GmbH ist von der Überzeugung getrieben, dass die Zukunft der Medical Columbus Gruppe an die Bereitstellung hochwertiger Informationsprodukte für Entscheider gekoppelt ist. Das EDI-Geschäft kann hierfür wertvolle Informationen besteuern, wird aber voraussichtlich noch weiter an Ertragskraft verlieren. Die Steuerung von Krankenhäusern wird sich weiter professionalisieren. Grundlage von Managemententscheidungen sind Informationen. Diese können und wollen wir liefern, und dies zunehmend im Kernbereich der Leistungserbringung, um Medical Columbus stärker bei den strategisch arbeitenden Organisationseinheiten in Krankenhäusern, aber auch bei der Industrie zu positionieren.

Natürlich birgt die Beteiligung an der MedIQon Medical Columbus GmbH Risiken, die in einer zeitlichen Verzögerung der geschäftlichen Entwicklung begründet sein können, oder auch in einer geringer als angenommenen Profitabilität der angebotenen Informationsprodukte. Sollte der Kapitalbedarf der MedIQon Medical Columbus GmbH signifikant über der Planung liegen, birgt dies auch Risiken für die Medical Columbus AG, deren Kapitalreserven zur Anschubfinanzierung der MedIQon Medical Columbus GmbH dienen.

Marktanteilsverschiebungen in größerem Umfang im Bestandsgeschäft der Medical Columbus AG sind derzeit nicht erkennbar, können aber natürlich auch nicht ausgeschlossen werden.

Trotz sorgfältiger Planung und unter Beachtung der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt können die tatsächlichen von den geplanten Ergebnissen abweichen.

Königstein im Taunus, den 25. April 2016

Der Vorstand

Dirk Isenberg

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Medical Columbus AG

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den freiwillig erstellten Lagebericht der Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des freiwillig erstellten Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der freiwillig erstellte Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Aschaffenburg, den 25. April 2016

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ANNIVANAIS B REVISOR UND WIF FISPRÜ RWB REV 24 W munin ATUNGS Haupt Wirtschaftsprüfer mmmmm

Allgemeine Auftragsbedingungen

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-
prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen,

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachste

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs-Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs-
beschränkungs- und Bewirtschafttungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt
für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige
Vergünstigunge

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgän

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen
Erklärung z

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schrift

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberec

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt ergibt

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verl

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtscha

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungs-
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall $(2)$

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Falls weder Mitschaftsprifters für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, sp wurde

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, d

Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Ley Wusinium von Winschenkung werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfer

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und volls

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftragseber

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
nde Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden (3) wang
laufende S
Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sons
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden $\mathbf{C}$
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
    Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern d)
  • e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolg

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
    Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen b) und
  • die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
    Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
    Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,
    Betriebsveräußerung, Liquidation und der $\mathbf{C}$

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Erage, ob alle in Betr übernommen

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über (1) Der wirschauspruier ist nach mangabe der Gesetze verpinieriert, uber
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es
sich entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer Normul der Auftragteber mit der Annahme der vom virtschattspruner
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftragteber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fr dann, wenn der
Gebrauch macht. Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder
Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse
auf Vergütung und Auslagenersat

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen e

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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