Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 28, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Weißenburger Straße 34 a 63739 Aschaffenburg Tel. +49 (0)6021.3829-0 Fax +49 (0) 60 21.38 29-30 [email protected]
www.rwb-gmbh.de
| Bilanz zum 31. Dezember 2016 | 1 |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 | 3 |
| Anhang | 5 |
| Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2016 | 10 |
| Lagebericht | 11 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers | 20 |
| Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
| ۱ | ||
|---|---|---|
| ۰ | ||
$zum$
AKTIVA
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
||
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||||
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
I. Gezeichnetes Kapital | 2.020.113,00 | 2.020.113,00 | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche $\div$ |
II. Kapitalrücklage | 6.887.089,51 | 6.887.089,51 | ||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
1.781.269,77 | .139.380,37 | III. Bilanzverlust | 6.000.779,47- | 6.261.951,87- | ||
| Konzessionen, gewerbliche entgeltlich erworbene $\overline{\mathbf{r}}$ |
Rückstellungen ø |
||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie |
1. sonstige Rückstellungen | 126.960,00 | 535.631,00 | ||||
| Rechten und Werten Lizenzen an solchen |
115.801,00 | C. Verbindlichkeiten | |||||
| geleistete Anzahlungen ကဲ |
0,00 | 1.897.070,77 | 90.219,00 0,00 |
Verbindlichkeiten aus $\ddot{ }$ |
|||
| Sachanlagen $\equiv$ |
- davon mit einer Restlaufzeit Lieferungen und Leistungen |
27.794,76 | 22.353,32 | ||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
63.658,00 | 80.477,00 | bis zu einem Jahr (Euro 22.353,32) Euro 27.794,76 |
||||
| III. Finanzanlagen | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen $\mathbf{a}$ |
8.713,01 | 26.536,48 | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
84.080,62 | 60.245,00 | Euro 8.713,01 (Euro 26.536,48) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
||||
| B. Umlaufvermögen | sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern က် |
144.598,38 | 181.106,15 | 144.527,87 | |||
| I. Vorräte | (Euro 43.772,57) Euro 50.104,41 |
||||||
| 1. fertige Erzeugnisse und Waren | 4.924,00 | 6.937,76 | Euro 7.268,22 (Euro 5.935,90) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
||||
| Übertrag | 2.049.733,39 | 377.259,13 | Übertrag | 3.214.489,19 | 3.374.299,31 |
Seite 1
ی
$zum$
| AKTIVA | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
||
| Übertrag | 2.049.733,39 | 1.377.259,13 | Übertrag | 3.214.489,19 | 3.374.299,31 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
225.086,03 | 166.116,74 | (Euro 144.527,87) Euro 144.598,38 |
||||
| sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen $\overline{a}$ ကဲ |
610.262,50 7.296,57 |
842.645,10 | 0,00 8.042,42 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 3.831,51 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbank- Kreditinstituten und Schecks guthaben, Guthaben bei |
302.081,51 | 1.815.345,07 | |||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 20.029,19 | 11.367,46 | |||||
| 3.214.489,19 | 3.378.130,82 | 3.214.489,19 | 3.378.130,82 | ||||
| Königstein im Taunus, den 10. Mai 2017 |
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 3.099.239,01 | 3.025.772,52 |
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 226.168,02 | 227.124,98 |
| 3. Gesamtleistung | 3.325.407,03 | 3.252.897,50 |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) ordentliche betriebliche Erträge sonstige ordentliche Erträge |
25.526,27 | 24.364,85 |
| b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla- gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän- den des Anlagevermögens |
5.358,15 | 0,00 |
| c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 17.867,39 | 49.216,77 |
| d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit |
83.238,81 131.990,62 |
0,00 73.581,62 |
| 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
2.013,76 61.921,78 63.935,54 |
140,29- 53.222,16 53.081,87 |
| 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung |
1.792.034,53 | 1.900.759,76 |
| und für Unterstützung - davon für Altersversorgung Euro 22.854,49 |
320.902,58 2.112.937,11 |
297.315,47 2.198.075,23 |
| (Euro 6.393,54) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen |
167.807,00 | 118.739,30 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) ordentliche betriebliche Aufwendungen Raumkosten aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ab) Reparaturen und Instandhaltungen ac) Fahrzeugkosten ad) Werbe- und Reisekosten ae) af) Kosten der Warenabgabe Beratungsleistungen ag) durch Gesellschaftsform bedingte Kosten ah) verschiedene betriebliche Kosten ai) |
83.843,74 16.128,18 27.683,72 42.858,76 75.258,54 75.116,12 51.849,18 86.593,61 194.224,17 |
83.304,06 14.155,29 20.251,43 43.473,49 54.459,45 65.352,69 27.687,58 74.750,02 146.711,64 |
| Übertrag | 653.556,02 1.112.718,00 |
530.145,65 956.582,72 |
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|
| Übertrag | 1.112.718,00 653.556,02 |
956.582,72 530.145,65 |
| b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla- gevermögens |
7.189,00 | 10,00 |
| c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen |
201.400,00 862.145,02 |
0,00 530.155,65 |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen Euro 10.262,50 (Euro 0,00) |
10.616,05 | 4.432,93 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 16,63 | 0,00 |
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 261.172,40 | 430.860,00 |
| 12. Jahresüberschuss | 261.172,40 | 430.860,00 |
| 13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 6.261.951,87 | 6.692.811,87 |
| 14. Bilanzverlust | 6.000.779,47 | 6.261.951,87 |
Die Medical Columbus AG hat ihren Sitz in Königstein im Taunus und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Register-Nummer HRB 4906. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.
Nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert die Gesellschaft Entwicklungskosten der zum Abschlussstichtag noch in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.355.352,77. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt nach § 255 Abs. 2 a HGB.
Die Kosten für externe Dienstleister wurden direkt auf die Zugangskonten gebucht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden nicht.
Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus
Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100 %ige Beteiligung am Grundkapital von CHF 100.000,00 (EUR 60.245,00) der Medical Columbus (Schweiz) AG mit Sitz in CH-8602 Wangen ZH ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresgewinn von CHF 32.204,45 und verfügt über ein Eigenkapital von CHF 278.166,74.
Ferner wird unter dem Finanzanlagevermögen die 51-%ige Beteiligung am Grundkapital von EUR 12.750,00 der medIQon Medical Columbus GmbH mit Sitz in Hannover ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresverlust von EUR 548.849,01 und verfügt über einen Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 523.849,01.
Unter den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 800.000,00. Hierauf wurde eine Wertberichtigung von EUR 200.000,00 durchgeführt.
Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.020.113 EUR und ist eingeteilt in 2.020.113 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.010.056 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).
Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011 um bis zu EUR 200.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung und Erfüllung von Bezugsrechten gemäß TOP 5 der Hauptversammlung vom 20. Mai 2011.
Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommene Urlaube, Tantiemen, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und internen Leistungsverrechnungen mit der medIQon Medical Columbus GmbH.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.
Der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt aufgrund der in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände EUR 1.781.269,77.
Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde It. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Es bestehen Haftungsverhältnisse aufgrund einer Bürgschaft für ein Leasing der Firma medIQon Medical Columbus GmbH in Höhe von TEUR 15. Die Verpflichtung ist nicht zu passivieren, da die medIQon Medical Columbus GmbH bisher alle fälligen Verpflichtungen planmäßig erfüllt hat und mit einer Inanspruchnahme unserer Gesellschaft nicht zu rechnen ist.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 54. Sie ergeben sich aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Königstein im Taunus und Koblenz in Höhe von TEUR 18. Verschiedene Fahrzeuge und Geschäftsausstattung wurden im Wege des Leasings beschafft. Der Gesamtbetrag der zukünftigen Leasingraten beträgt TEUR 36. Außerdem bestehen Verpflichtungen aus dem Abschluss eines Kooperationsvertrages. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag zur Entwicklung von Softwareschnittstellen verpflichtet.
Die Zahl der 2016 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 31.
Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus
Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2016 bestellt:
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2016 gewählt:
Herr Manfred Hellwig, Bad Homburg, Steuerberater (Vorsitzender), (bis 08.07.2016)
Herr Till Moysies, Eltville, IT - und Managementberater, (ab 09.07.2016)
Herr Prof.Dr.med.Dr.rer.pol.Christian Thielscher, Lohmar, Hochschullehrer (Vorsitzender), (ab 09.07.2016)
Herr Manfred Hellwig ist außerdem Mitglied folgender Aufsichtsgremien:
Die Medical Columbus AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 6.000.779,47, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 261.172,40 und dem Verlustvortrag von EUR 6.261.951,87 auf neue Rechnung vorzutragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch eine Kapitalerhöhung vom 20. März 2017 um 202.011 Euro erhöht. Für nähere Erläuterungen wird auf den Prognosebericht als Bestandteil des Lageberichts verwiesen. Weitere besondere Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Königstein im Taunus, den 10. Mai 2017
ANLAGENSPIEGEL
zum
31. Dezember 2016
| $rac{1}{2}$ j |
|
|---|---|
| Š | |
| こくしてこ ì |
|
| 1161 č |
| Anschaffungs-, Herstellungs- 01.01.2016 kosten |
Zugänge | Abgänge | Anschaffungs-, Umbuchungen Herstellungs- 31.12.2016 kosten |
Abschreibungen kumulierte 01.01.2016 |
Abschreibungen Geschäftsjahr |
Zugänge sonstige |
Abgänge | Umbuchungen kumulierte | Abschreibungen 31.12.2016 |
Zuschreibungen Geschäftsjahr |
31.12.2016 Buchwert |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro |
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
|||||||||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Schutzrechte und ähnliche entgeltlich erworbene Rechte und Werte $\overline{\mathsf{N}}$ |
1.170.481,73 | 693.516,74 | 0,00 | 0,00 | 1.863.998,47 | 31.101,36 | 51.627,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 82.728,70 | 0,00 | 1.781.269,77 |
| Rechte und Werte sowie geleistete Anzahlungen Rechten und Werten Lizenzen an solchen ကဲ |
298.114,62 0,00 |
107.168,59 0,00 |
8.80 | 0.00 0.00 |
0,00 405.283,21 |
207.895,62 | 81.586,59 0,00 |
0.00 0.00 |
8.80 | 0.00 0.00 |
0,00 289.482,21 |
0.00 0.00 |
0,00 115.801,00 |
| Vermögensgegenstände Summe immaterielle |
1.468.596,35 | 800.685,33 | 0,00 | 0,00 | 2.269.281,68 | 238.996,98 | 133.213,93 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 372.210,91 | 0,00 | 1.897.070,77 |
| II. Sachanlagen | |||||||||||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
362.667.94 | 35.595,07 | 18.772,15 | 0,00 | 379.490.86 | 282.190,94 | 34.593,07 | 0.00 | 951,15 | 0.00 | 315.832.86 | 0.00 | 63.658,00 |
| Summe Sachanlagen | 362.667,94 | 35.595,07 | 18.772,15 | 0,00 | 379.490,86 | 282.190,94 | 34,593,07 | 0,00 | 951,15 | 0,00 | 315.832,86 | 0,00 | 63.658,00 |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
60.245,00 | 23.835,62 | 0,00 | 0,00 | 84.080,62 | 0.00 | 0.00 | 0,00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 84.080,62 |
| Summe Finanzanlagen | 60.245,00 | 23.835,62 | 0,00 | 0,00 | 84.080,62 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 84.080,62 |
| Summe Anlagevermögen | 1.891.509,29 | 860.116,02 | 18.772,15 | 0,00 | 2.732.853,16 | 521.187,92 | 167.807,00 | 0,00 | 951,15 | 0,00 | 688.043,77 | 0,00 | 2.044.809,39 |
Industrie 4.0 ist in aller Munde und macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt, das sich in einem Transformationsprozess in Richtung weitreichende Digitalisierung und Vernetzung befindet.
Da bei konsequenter Nutzung mehr Information und Vernetzung zu mehr Transparenz und Effizienz im System führen, liegt Krankenhaus 4.0 ganz sicher im Interesse der Patienten, die letzten Endes die Gesundheitsdienstleistungen beziehen und auch bezahlen.
Ganz so schnell und so einfach wie in anderen, weniger regulierten und fragmentierten Branchen geht es im Gesundheitswesen allerdings nicht.
Zwar gibt es Treiber, welche die Digitalisierung fördern, wie der zum 1. August 2015 eingeführte Implantatepass, der eine chargengenaue Dokumentation der einem Patienten implantierten Medizinprodukte erfordert oder die bereits in den USA eingeführte und für die EU beschlossene UDI-Datenbank, die eine chargengenaue Registrierung der für den Verkauf vorgesehenen Medizinprodukte vor dem Inverkehrbringen vorsieht.
Auch die in Ländern wie bspw. Spanien, Italien oder Großbritannien bestehende Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen im Geltungsbereich öffentlicher Einrichtungen - wie Krankenhäusern - trägt zur Digitalisierung bei.
Gleichwohl handelt es sich beim Implantatpass, beim Endoprothesenregister, bei der elektronischen Gesundheitskarte wie auch bei den Regelungen zur elektronischen Rechnung noch immer um nationale Regelungen. Für Global Player im Gesundheitssystem führen diese nationalen Lösungen nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu hoher Komplexität in den global ausgelegten IT-Systemen.
Nebst den gesetzlichen Regelungen führt aber auch erhöhter Wettbewerbsdruck zur verstärkten Digitalisierung, da Wissensvorsprung die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Die Fähigkeit, Informationen zu managen gehört zudem inzwischen zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren bei der Übernahme von Wettbewerbern.
Der Konzentrationsprozess im Gesundheitswesen betrifft alle Akteure. So hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland von über 400 im Jahr 2000 auf 118 in 2016 reduziert. Auch die Zahl der Krankenhausträger hat sich im gleichen Zeitraum drastisch reduziert, und dies nicht nur im Bereich der privaten Klinikträger. Auch im Bereich der freigemeinnützigen Krankenhausträger sind vergleichbare Konzerne entstanden wie bspw. die Agaplesion, die 24 Krankenhäuser betreibt und 2015 mit diesen einen Umsatz von 970 Mio. € mit einem Überschuss in Höhe von 13,6 Mio. € erwirtschaftete.
Die Konzentration bei den Produzenten medizintechnischer Unternehmen setzt sich weiter fort. Nachdem 2015 die Übernahme von Covidien durch Medtronic als bisher teuerste Übernahme für Schlagzeilen sorgte, zog 2016 Abbott nach und erwarb St. Jude für 25 Mrd. USD.
Die Gründe für die Fusionen liegen in der Notwendigkeit erhöhter Ausgaben für Investitionen, bei gleichzeitiger Drosselung der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit. Synergien u.a. bei der Zusammenführung von Informationen und Informationssystemen sollen Kosten sparen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Was für die Global Player der MedTec-Industrie selbstverständlich ist, stellt deutsche Krankenhäuser vor große Herausforderungen, da die erforderlichen Investitionen in performante IT-Systeme nicht zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu den Niederlanden geben deutsche Krankenhäuser mit durchschnittlich 1,7 % ihrer Betriebsausgaben weniger als die Hälfte für IT aus.
Für die Medical Columbus AG ergeben sich aus diesem Spannungsfeld der allgemeinen Digitalisierung, der Unterbudgetierung und der daraus abgeleiteten Konzentrationswelle die wesentlichen Fragestellungen für die Strategie der kommenden Jahre.
Zwar sind wir im Kernmarkt Deutschland im mit Abstand größten Markt Europas insofern gut aufgestellt, als dass es Marktführerschaft in Europa ohne den deutschen Markt nicht geben kann. Andererseits befinden wir uns in dem Markt, in dem Krankenhäuser anteilig am wenigsten für IT in Europa ausgeben. Es bedarf also einer Präsenz im Volumenmarkt Deutschland als auch in Märkten, in denen Bereitschaft besteht, in IT-Systeme zu investieren.
Der Logik der Branche folgend ist es weniger einer Frage, ob es ebenfalls eine Konzentration unter den Daten und EDI-Providern im Gesundheitswesen geben wird, als wann dies passieren wird.
Die Medical Columbus AG hat ihren Ursprung in der Optimierung von Beschaffungsprozessen. Ansprechpartner sind hier die Einkaufsabteilungen von Krankenhäusern und Customer Service Abteilungen der Med-Tec-Industrie, beides operative Geschäftsbereiche mit hohem Druck zum Kostensparen und minimalen Investitionsbudgets. Geschäftsführer von Krankenhäusern interessieren sich in aller Regel nicht für Beschaffungsprozesse, ebenso wie für die Geschäftsführer der meisten MedTec-Unternehmen der Sales-Prozess im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.
Die von Medical Columbus AG vermarkteten Produkte sind im Krankenhausmarkt gut bekannt und eingeführt, und sind auch keinesfalls obsolet. Sie müssen aber weiterentwickelt werden, um wieder strategische Bedeutung zu erlangen. Dies passiert zum einen durch die Implementierung einer neuen technologischen Plattform (medcol 2.0) und zum anderen im Rahmen der Mehrheitsbeteiligung an der medIQon Medical Columbus GmbH, die Datenanalysen für die Krankenhausleitung erstellt, und die Grundlage einer datenbasierten Medizinstrategie bereitstellt.
Unser Produktportfolio gliedert sich nach wie vor in drei logisch miteinander verbunden Geschäftsbereiche:
Die Medical Columbus AG stellt mit dem MC Navigator dem Krankenhaus-Einkäufer den derzeit umfassendsten Datenpool über Medizinprodukte über Internet zur Verfügung. Die Produktkataloge werden bei Medical Columbus normiert und anschließend in ein sehr feingliedriges Warengruppenschema mit über 200.000 generischen Produktdefinitionen klassifiziert. Das Marktangebot wird über den MC Navigator vollständig, aktuell und transparent abgebildet.
Mit dem MC Transactor betreibt die Medical Columbus AG eine B2B-Plattform, mit der IT-Systeme von Krankenhäusern und ihren Lieferanten verbunden werden. Die Datendrehscheibe organisiert die Vernetzung der unterschiedlichen IT-Systeme, die Umwandlung von Datenformaten und das Clearing der zu übermittelnden Informationen und schafft damit die Voraussetzung für einen automatisierten Bestelldatenaustausch. Abwicklungszeiten können beschleunigt und Fehlerraten reduziert werden.
Die Mitglieder von Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften betreiben in aller Regel unterschiedliche IT-Systeme. Zudem sind die Daten der krankenhausinternen Produktkataloge individuell verschieden, so dass sich die Daten der Mitglieder nur mit erheblichem Aufwand zusammenführen und auswerten lassen. Bei Medical Columbus werden die krankenhausspezifischen Daten mit dem Datenpool MC Navigator zusammengeführt, ohne dass ein Krankenhaus hierfür Änderungen an seinen Daten vornehmen muss. Damit die Informationen über Mengen und Preise zu den beschafften Produkten stets aktuell bleiben, greift Medical Columbus auf die Daten aus den elektronisch über Medical Columbus abgewickelten Bestellungen zurück.
Die Medical Columbus AG betreut derzeit in Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg Krankenhauskunden. Das über Medical Columbus grundsätzlich steuerbare Transaktionsvolumen im MedTec-Bereich liegt in diesen Märkten bei ca. 10 Mrd. € pro Jahr, von denen Medical Columbus 2016 ca. 1,6 Mrd. € über den MC Transactor gemanagt hat. Das entspricht einem Marktanteil von ca. 16%.
Unser Geschäft ist nach wie vor transaktionsgetrieben. Unsere Einnahmen im Bereich des MC Transactor bestimmen sich nach der Zahl elektronischer Bestellungen, die über uns geschickt werden sowie dem Preis, den der Empfänger für eine elektronische Bestellung zu zahlen bereit ist. Zwar konnte in den letzten Jahren das Transaktionsvolumen kontinuierlich ausgebaut werden, die Erträge stagnierten hingegen, da der Wettbewerb unter den Anbietern zu Lasten der Preise und Margen geht. Die Investition in medcol 2.0 soll zu einem höheren Automatisierungsgrad und besserer Konkurrenzfähigkeit führen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 3.099 T€, was leicht über dem Niveau des vorangegangenen Geschäftsjahres liegt (Vorjahr: 3.026 T€).
Das Transaktionsvolumen im strategisch wichtigsten Geschäftsfeld MC Transactor wurde auf 1,601 Mrd. € ausgebaut. Hiervon entfielen 925 Mio. € auf den deutschen Markt (Vorjahr: 924 Mio. €) und 676 Mio. € auf den schweizerischen Markt (Vorjahr: 564 Mio. €). Insgesamt ist dies eine Steigerung von + 7,6 %.
Im deutschen Markt entfallen von den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Umsatzerlösen 467 T€ bzw. 15 % auf den Geschäftsbereich MC Navigator, 198 T€ bzw. 6 % auf den MC Communicator, 1.398 T€ bzw. 44 % auf den MC Transactor, 1.034 T€ bzw. 33 % auf Erlöse aus interner Leistungsverrechnung mit der Medical Columbus (Schweiz) AG sowie 80 T€ bzw. 3 % auf Erlöse aus Kostenverrechnungen mit der medIQon Medical Columbus GmbH
Mit einem Gesamtumfang von 836 T€ investierte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016 abermals in erheblichem Umfang in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen. Zum überwiegenden Teil (in Höhe von 600 T€) entfallen diese Investitionen auf verschiedene Module der neuen Produkt-. Prozess und IT-Landschaft medcol 2.0. Der überwiegende Teil der Module befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 noch im Entwicklungsstadium.
Zur Intensivierung der Softwareentwicklung wurde im Dezember 2016 eine zusätzliche Betriebsstätte in Koblenz eröffnet. Dies soll die Rekrutierung der hierfür notwendigen Personalressourcen deutlich erleichtern.
Die übrigen Anlageninvestitionen betreffen vorwiegend die Anschaffung zusätzlicher Softwarelizenzen, PKW sowie weiterer IT-Hardware.
Die Medical Columbus AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft Medial Columbus (Schweiz) AG, welche für die Marktbearbeitung in der Schweiz zuständig ist. Das Aktienkapital beträgt 100.000 CHF und ist in 100.000 Inhaberaktien zu je 1 CHF gestückelt. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftete per 31. Dezember 2016 einen Gewinn in Höhe von 32 TCHF.
Zudem hält die Medical Columbus AG eine 51 %ige Beteiligung an der im Geschäftsjahr 2016 neu gegründeten medIQon Medical Columbus GmbH. Die Gesellschaft versteht sich als Informationsspezialist der Gesundheitsbranche und bietet Kunden der Healthcare-Industrie konsolidierte Markt- und Spezialdaten, beispielsweise zur Analyse der Versorgungssituation in einer bestimmten Region und zur Interpretation möglicher Leistungsportfolios. Grundlage der Beteiligung ist ein Beteiligungsvertrag, der ein Darlehen zur Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 1,0 Mio € vorsieht. Der ursprüngliche Business Plan der medIQon Medical Columbus GmbH sah für 2016 Umsatzerlöse von 250 T€ vor sowie ein Ergebnis von -360 T€. Annahme war, dass ab dem zweiten Quartal 2016 erste Umsatzerlöse erzielt werden können und ab dem 3. Quartal das Produkt soweit entwickelt ist, dass der Fokus der Tätigkeit auf den Vertrieb gelegt werden kann. Tatsächlich lagen die Umsatzerlöse in 2016 bei 58 T€ und das Ergebnis bei -549 T€.
Zwar konnte im zweiten Quartal ein namhafter privater Klinikbetreiber als Ankerkunde gewonnen werden, allerdings stellte sich der Aufbau des Produktionsprozesses für das medIQon-Produkt als deutlich komplexer heraus als zunächst angenommen. Dies lag zum einen an der Qualität der extern bezogenen Daten, aber auch daran, dass die für die Datenvisualisierung genutzte Software an ihre Grenzen gebracht wurde. Letztlich konnte das Produkt nur mit Unterstützung des Softwarepartners stabilisiert werden.
Einwände von Datenschützern erforderten zudem einen Wechsel der genutzten Cloud-Infrastruktur, was zu weiteren zeitlichen Verzögerungen und höheren IT-Infrastrukturkosten führte.
Die erforderliche Systemstabilität, um von einem Produktentwicklungsmodus auf einen Vertriebsmodus wechseln zu können, wurde erst im Dezember 2016 erreicht. Die zeitliche Verzögerung gegenüber der Planung beträgt damit rund 6 Monate.
Zum Dezember 2016 konnte noch nicht beurteilt werden, ob sich der Business Plan lediglich auf der zeitlichen Achse verschieben wird, oder ob sich auch die geplanten Ergebnisse in ihrer Höhe verändern werden. Die Geschäftsführung der medIQon Medical Columbus AG wurde daher gebeten, eine überarbeitete Business Planung zu erstellen, woraus sich der Einfluss der Verzögerungen auf den Geschäftserfolg ableiten lässt. Der zusätzliche Kapitalbedarf beläuft sich demnach auf 400 T€.
Am 21. Dezember 2016 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Medical Columbus AG über den Stand der Produktentwicklung sowie die Vertriebsplanung bei der medIQon Medical Columbus GmbH in Hannover informiert. Vorstand und Aufsichtsrat sind zum Ergebnis gekommen, die Beteiligung fortzuführen und gehen von einer insgesamt positiven Geschäftsentwicklung der Beteiligung aus.
Die Geschäftsführung der medIQon Medical Columbus GmbH wurde aufgefordert, im ersten Quartal 2017 vertriebliche Ergebnisse zu liefern, die einen positiven Ausblick rechtfertigen.
Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Bilanzsumme der Medical Columbus AG 3.214 T€ (Vorjahresstichtag: 3.378 T€). Die Bilanzsumme hat sich daher um 164 T€ vermindert. Einerseits sind die immateriellen Vermögensgegenstände im Zuge der umfangreichen Investitionen um 667 T€ gestiegen. Zudem sind im Gegensatz zum Vorjahr Forderungen gegen verbundene Unternehmen (insbesondere gegenüber medIQon Medical Columbus GmbH) in Höhe von 610 T€ bilanziert. Die Forderungen gegenüber der medIQon Medical Columbus GmbH wurden um 200 T€ wertberichtigt. Andererseits verzeichnete der Kassen- und Bankbestand einen deutlichen Rückgang um 1.513 T€.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (261 T€) von 2.645 T€ auf 2.906 T€ erhöht. Die Eigenkapitalguote an der Bilanzsumme hat sich von 78 % auf 90 % erhöht.
Die Ausstattung der Medical Columbus AG mit Eigenkapital entspricht dem gegenwärtigen Geschäftsumfang und dem für das kommende Geschäftsjahr 2017 zu erwartenden Wachstum. Im Übrigen besteht ein genehmigtes Kapital von 1.010.056 €.
Zum Geschäftsjahresende befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2016 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2016 bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 181 TEUR (Vorjahr: 193 TEUR).
Wie bereits erläutert führten vor allem die Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen sowie das ausgereichte Darlehen an die neue Tochtergesellschaft medIQon Medical Columbus GmbH zu einem deutlichen Rückgang der Finanzmittel von 1.815 T€ im Vorjahr auf 302 T€ zum 31. Dezember 2016. Vor dem Hintergrund des zusätzlichen Kapitalbedarfs bei der medIQon Medical Columbus GmbH sowie weiterer Investitionsopportunitäten wurden zum Geschäftsjahresende Optionen zur Sicherstellung der erforderlichen Liquidität diskutiert und bewertet.
Zum 31. Dezember 2016 weist die Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 261 TEUR (nach 431 TEUR im Vorjahr) aus. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit beträgt ebenfalls 261 TEUR.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 lag aufgrund einer dem Vorsichtsprinzip folgenden Teilwertberichtigung in Höhe von 200 T€ auf das der medIQon Medical Columbus GmbH gewährte Darlehn deutlich unter unserer Planung. Wenngleich das Ergebnis ohne die vorgenommene Wertberichtigung sogar das Vorjahresergebnis übertroffen hätte, haben wir uns entschlossen, den Wertansatz für das Darlehn konservativ zu bestimmen.
Das Ergebnis pro Aktie vor außerordentlichen Aufwendungen betrug für das Geschäftsjahr 2016 0,13 € (Vorjahr: 0,21 €).
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch eine Kapitalerhöhung vom 20. März 2017 um 202.011 Euro erhöht. Für nähere Erläuterungen wird auf den nachfolgenden Prognosebericht verwiesen. Weitere besondere Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus
Es war geplant, den neuen unter medcol 2.0 entwickelten Katalog (MC Navigator) ab April 2016 produktiv zu nehmen und den Kunden zur Nutzung bereit zu stellen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Zwar konnte der Katalog technisch realisiert werden, allerdings konnten noch nicht einmal 100 Kataloge in das neue System importiert werden. Im Vergleich zum derzeit genutzten MC Navigator werden für medcol 2.0 deutlich mehr Informationen bei den MedTec-Lieferanten abgefragt. Der Rücklauf von Katalogen, die dieser Norm entsprachen, war sehr gering und die Qualität der Eingangsdaten so schlecht, dass eine Produktivnahme des Systems nicht möglich war.
Es wurde offenkundig, dass das Katalogsystem um eine nicht geplante weitere Schicht zur Qualitätssicherung erweitert werden muss. Damit die unter medcol 2.0 entwickelte Transaktionsplattform in Betrieb genommen werden kann, setzt dies allerdings die Integration der Kataloge der Unternehmen in medcol 2.0 voraus, die mit elektronischen Bestellungen versorgt werden sollen. Der Going-Live-Termin hat sich auf den Mai 2017 verschoben. Damit liegen wir zwar bei den Kosten noch im Rahmen der Planung, nicht jedoch bei der zeitlichen Umsetzung.
Die zeitlichen Verzögerungen bei medcol 2.0 wie auch bei der medIQon Medical Columbus GmbH kollidieren mit zunehmenden Marktanfragen und -anforderungen. Es wird also im Jahr 2017 darum gehen, die Migration auf medcol 2.0 zu bewerkstelligen und gleichzeitig die wichtigsten Kundenanfragen zu bedienen.
Wir gehen davon aus, dass wir in 2017 die Transaktionserlöse wieder leicht steigern können. Wir planen außerdem die Konditionen der bestehenden Verträge in 2017 halten zu können und zudem weitere Verträge hinzufügen zu können.
Auch in den Bereichen Daten und Projekte werden wir voraussichtlich die Ergebnisse des Vorjahres leicht übertreffen können. Wir gehen mit dem aktuellen Kenntnisstand von Umsatzerlösen in Höhe von 3,5 Mio € im Jahr 2017 aus.
Aufgrund der durch die Aktivierung von medcol 2.0 deutlich steigenden Abschreibungen, steigenden Personalkosten durch Neueinstellungen im IT-Bereich sowie der weiteren intensiven Nutzung externer IT-Dienstleister zur Erstellung eines neuen IT-Moduls, das dem Kunden als SaaS-Lösung bereitgestellt werden soll, gehen wir aktuell von einem Verlust in Höhe von ca. 200 T€ für das Geschäftsjahr 2017 aus.
Vor dem Hintergrund des zusätzlichen Kapitalbedarfs bei der medIQon Medical Columbus GmbH und möglicher weiterer Verzögerungen bei der Migration auf medcol 2.0 ist die finanzielle Situation des Unternehmens als kritisch zu bewerten, sofern keine weiteren finanziellen Mittel zugeführt werden. Am 20.03.2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat daher gemäß der in § 15 der Satzung enthaltenen Ermächtigung eine Barkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital beschlossen. Platziert wurden 202.011 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Platzierungspreis in Höhe von 2,95 Euro je neuer Aktie. Das Bruttoemissionsvolumen betrug somit rund 595.900 Euro. Sämtliche neue Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich bei qualifizierten Anlegern im Sinne des § 2 Nr. 6 WpPG platziert. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 2.020.113.00 Euro um 202.011.00 Euro auf 2.222.124.00 Euro erhöht. Hiermit verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel, um die geplante Entwicklung des Geschäfts im Geschäftsjahr 2017 finanzieren zu können.
Im ersten Quartal des Geschäftsjahrs 2017 konnte die medIQon Medical Columbus GmbH Umsatzerlöse in Höhe von 117 T€ erzielen, und damit mehr als doppelt so viel wie im gesamten Geschäftsjahr 2016. Das Ergebnis des ersten Quartals belief sich auf -84 T€. Der im Dezember 2016 ermittelte Kapitalbedarf zum Erreichen der Profitabilität in Höhe von 400 T€ scheint vor diesem Hintergrund realistisch. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel wurde über die vorgenannte Kapitalerhöhung sichergestellt.
Maßnahmen zur Gegensteuerung werden primär die Erlösseite betreffen, um den technologischen Wandel bei Medical Columbus nicht weiter zu verzögern. Eine Option, die Migration von medcol 2.0 zu verschieben, um die Kosten zu senken, besteht nur in der Theorie.
Die Medical Columbus AG steht vor der größten Aufgabe der Unternehmensgeschichte, wobei die Signale aus dem Markt positiv sind. Es liegt also in unserer Hand, in 2017 den technologischen Wandel zu vollziehen.
Königstein im Taunus, den 10. Mai 2017
Dirk Isenberg (der Vorstand)
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Aschaffenburg, den 10. Mai 2017
RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Haupt
Wirtschaftsprüfer
Jäger Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer hei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Vitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
Iung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
50261
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines eurs mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuerr
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauexplained and mangels and enveltiger schriftlicher Vereinbarung ein die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen.
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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