Annual Report • Dec 15, 2022
Annual Report
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| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 2021/22 | 2020/21 | 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 80,7 | 80,7 | 80,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 80,7 | 80,7 | 80,7 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 10,6 | 10,6 | 10,5 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 10,3 | 10,4 | 10,3 |
| Burgenland Energie Gruppe | 2021/22 Prognose |
2020/21 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 1.089 | 1.112 |
| Gasverkauf | GWh | 1.107 | 1.181 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 544,3 | 335,9 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 31,9 | 25,2 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 1.111,2 | 929,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 347,3 | 346,2 |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG). Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
| Kennzahlen | 2 |
|---|---|
| Unternehmensprofil | 2 |
| Vorwort des Vorstands | 3 |
| Corporate Governance Bericht | 4 |
| Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex |
4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Burgenland Energie Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Energiepolitisches Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld | 14 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 16 |
| Risikobericht | 19 |
| Ausblick | 19 |
| Jahresabschluss 2021/22 | 20 |
| Bilanz | 20 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 21 |
| Anhang | 22 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 23 |
| Bestätigungsvermerk | 26 |
| Aktie | 30 |
| Beteiligungen | 31 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 32 |
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.; Dr. Alois Ecker
Das Geschäftsjahr 2021/22 war geprägt von massiven Verwerfungen historischer Dimension auf den internationalen Energiemärkten. Bereits im Sommer 2021 führte der einsetzende Wirtschaftsaufschwung nach der Covid-19-Pandemie zu einer Steigerung des Energiebedarfs und in Folge auch zu einer Erhöhung der Energiepreise. Im Februar 2022 folgte der Kriegsbeginn in der Ukraine, und die damit einhergehende Unsicherheit hinsichtlich Gaslieferungen führte zu einer starken Volatilität und Höchstständen bei Energiepreisen. Ein niederschlagsarmer Sommer, eine geringe Wasserführung der Flüsse in Europa sowie revisionsbedingte geringere Erzeugungskapazitäten aus den französischen Atomkraftwerken trugen ebenfalls zum markanten Anstieg der Energiepreise bei. Der Geschäftserfolg der Burgenland Energie AG und somit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen Entwicklungen auf den Energiemärkten beeinflusst.
Trotz dieser geopolitisch und energiewirtschaftlich unsicheren Zeiten blickt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahresergebnis zum 30. September 2022 lag mit 10,3 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt, allen voran jener der Burgenland Energie AG, deren Dividende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 mit 10,3 Mio. Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres lag.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete in der Berichtsperiode eine verhältnismäßig stabile Entwicklung. In einem insgesamt negativen Umfeld auf den internationalen Aktienmärkten, bedingt vor allem durch den Krieg in der Ukraine und die stark steigende Inflation, verzeichnete der Aktienkurs zum Bilanzstichtag 30. September 2022 nur einen leichten Rückgang von 1,0 % zum Vergleichswert des Vorjahres.
Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2021/22 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2021/22 ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen werden.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 23. März 2021 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhaltlich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG) ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
1) gem. § 243c UGB
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Umlaufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des geringen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und alle anderen Zwischenberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres- und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschlussprüfenden hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Gesellschaften im EVN-Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN-Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 2026
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.2)
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH,
GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Austria" Aktiengesellschaft
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 533) |
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Sprecher des Vorstands der EVN AG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG |
ja |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 16.03.2018 | Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH | ja |
| Mag. Rita Heiss (1969) | seit 16.03.2018 | Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen Flughafen Wien AG | |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVN AG | |
| Mag. Nikolaus Sauer (1969) | seit 12.03.2021 | Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland | nein |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 | Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 | Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH | ja |
| Dr. Norbert Wechtl (1972) | seit 15.03.2019 | Leiter Recht und Public Affairs EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 |
Geschäftsführer WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied EVN AG und VERBUND AG |
3) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt.
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2022 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2020/21 und der Genehmigung des Budgets 2022/23 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in den Hauptversammlungen der Burgenland Energie AG hervorzuheben.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 87,5 %. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021/22 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet: der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
(Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden.
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
Der Prüfungsausschuss verfügt über ein von Gesetz und Regel 40 ÖCGK gefordertes Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021/22 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2021 samt Anhang und Lagebericht sowie der Corporate Governance Bericht, weiters der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021/22 weder Sitzungen abgehalten noch Umlaufbeschlüsse gefasst.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2021/22 betrug 16.969,33 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2021/22 betrug netto 103.450,00 Euro.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADT-WERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis Geschäftsjahr 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVN AG war nicht erforderlich. Auf Basis dieses Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2021/22 eine Steuerumlage in Höhe von 78.360,50 Euro zugunsten der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmandate neu besetzt.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und energiewirtschaftlichen Bereich.
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des Corporate Governance Berichts erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit. f AktG den Corporate Governance Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des Corporate Governance Berichts 2021/22 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.
Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate Governance Bericht 2021/22 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK ist unter www.buho.at/ Corporate-Goverance-Bericht zu finden. Darin wird bestätigt, dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2021/22 mit wenigen begründeten und in diesem Bericht dargestellten Ausnahmen eingehalten hat.
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose)1) 1. Oktober 2021– 30. September 2022
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäftsjahr 2021/22 mit 198 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von rund 540 MW3) rund 1.052 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2021/22 sank der Stromverkauf durch die Burgenland Energie Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 3,0 % auf 1.089 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.858 GWh in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahrs 2020/21.
Der Gasverkauf wird mit 1.107 GWh rund 6,2 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge ebenfalls um 7,9 % auf 2.422 GWh.
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 544,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen deutlichen Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 31,9 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 26,3 % über dem Vorjahresniveau.
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 19,9 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 89,4 Mio. Euro beläuft.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2022 steht voraussichtlich bei 1.111,2 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (839,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 75,6 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 347,3 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote 36,2 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 46,3 %.
In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas entstehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie wird hier in Grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in Betrieb gehen.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind in der Burgenland Energie Vertrieb GmbH & Co KG Preismaßnahmen im Strom- und Erdgasbereich geplant.
Der Ausbau einer flächendeckenden burgenländischen E-Mobilitätsinfrastruktur ist in Planung.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind Investitionen in das Stromnetz von rund 74,6 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von rund 8,8 Mio. Euro und im Windkraftbereich in der Höhe von rund 72,4 Mio. Euro geplant.
| 2021/22 Vorschau |
|
|---|---|
| GWh | 1.089 |
| GWh | 1.858 |
| GWh | 1.107 |
| GWh | 2.422 |
| Mio. EUR | 544,3 |
| Mio. EUR | 31,9 |
| Mio. EUR | 1.111,2 |
| Mio. EUR | 347,3 |
| Mio. EUR | 89,4 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Burgenland Energie AG per 30. September 2022 noch nicht vor.
Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022)
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG).
Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Als Reaktion auf die durch den Ukrainekrieg entstandenen massiven Verwerfungen im Energiesektor wurden auf EU-Ebene einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gasspeicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Speicheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 % ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen.
Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete Sondermaßnahmen vor:
Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung über die Notfallmaßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen, genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarktdesigns angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expert*innenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankungen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfassen sollen.
In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung gestellt werden.
Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes beschlossen, um einen zusätzlichen Anreiz für Einspeicherung und Bevorratung durch die Unternehmen zu schaffen. Ebenso besteht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisenfall die Versorgung geschützter Kund*innengruppen auf Basis des Energielenkungsgesetzes regelt.
Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teuerung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwirken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er soziale Bedürftigkeit voraus.
Die Details zur gesetzlichen Ausgestaltung einer Abschöpfung von Zufallsgewinnen aus der Stromerzeugung sowie einer Solidaritätsabgabe in Österreich waren im November 2022 noch nicht bekannt.
Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechtsvorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets "Fit for 55" in Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto--Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die für die Burgenland Energie relevantesten Inhalte von "Fit for 55" sind:
Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Damit werden künftig zusätzliche Mittel für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO2--Abscheidung und -Speicherung erwartet.
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel erreichen zu können, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden.
Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Burgenland Energie besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Die österreichische Energiewirtschaft wartet weiterhin auf Verordnungen der zuständigen Ministerien zu unterschiedlichen Themenbereichen, die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist ein neues Bundes--Energieeffizienzgesetz. In Begutachtung sind aktuell der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sowie eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) wiederum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netzbetreiber*innen bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket national umsetzt.
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwachen Eurokurs – von gesteigerter internationaler Nachfrage nach Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Konsum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunkturabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – konkret zwischen 3,9 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen Expert*innen hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum.1)
1) Quellen: "European Economic Forecast, Autumn 2021", EU-Kommission, November 2021 "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 – 2022", IHS, Oktober 2021 "Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung", WIFO, Oktober 2021 "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2021
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite beeinflusst bei den Haushaltskund*innen vor allem die Witterung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während die Nachfrage von Seiten der Industrie insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle.
Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung unterschiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um 4,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunkte deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der vergangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraftwerken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der durchschnittliche Preis für CO2-Emissionszertifikate, lag mit 78,0 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch ebenfalls um 91,5 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO2-Zertifikate wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durchschnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2 Euro pro MWh).
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf1) | % | 105,8 | 110,1 |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf1) | % | 86,4 | 72,7 |
| Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 89,5 | 50,4 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 123,1 | 26,2 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 258,8 | 76,9 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 78,0 | 40,7 |
| Strom – EPEX Spotmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 258,7 | 64,9 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 296,3 | 75,2 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
• Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2021/22 Beteiligungserträge in Höhe von 10,6 Mio. Euro (2020/21: 10,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/22 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 10,4 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2021/22 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,7 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2022 betrug 99,91 %.
Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft – Kennzahlen | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | in % | ||
| Ergebnis vor Steuern | 10,2 | 10,3 | –0,1 |
| Beteiligungserträge | 10,6 | 10,6 | – |
| Jahresüberschuss | 10,3 | 10,4 | –0,1 |
| Bilanzsumme | 80,7 | 80,7 | – |
| Anlagevermögen | 71,3 | 71,3 | – |
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | 9,4 | 9,4 | – |
| Eigenkapital | 80,6 | 80,7 | – |
| Fremdkapital | 0,1 | 0,0 | – |
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at.
| TEUR | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
10.233 | 10.317 | –94 | –0,9 |
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2021/22 keine Umsatzerlöse.
| 2021/22 | 2020/21 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital |
12,7 % | 12,8 % | 0,1 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
12,7 % | 12,8 % | 0,1 |
| TEUR | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
9.318 | 9.365 | –47 | –0,5 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,91 % | 99,99 % | –0,1 |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2022 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkenen Jahresergebnisses unter dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
| Geldflussrechnung | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | ||
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 10.360 | 10.426 | –66 | –0,6 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –10.350 | –10.350 | – | – |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 10 | 76 | –66 | –86,6 |
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN-Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet insbesondere auch vor dem Hintergrund des aktuell instabilen Umfelds weiterhin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2021/22 ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen werden.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2021)
| Aktiva | 30.09.2022 EUR |
30.09.2021 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 9.367.568,36 | 9.252 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 628,58 | 10 | |
| 9.368.196,94 | 9.262 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
20.524,83 | 110 | |
| 9.388.721,77 | 9.371 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
| Sonstige | 3.667,49 | 4 | |
| Summe Aktiva | 80.717.670,06 | 80.700 |
| Passiva | 30.09.2022 EUR |
30.09.2021 TEUR |
||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | |
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.802.000,00 | 4.852 | ||
| IV. | Bilanzgewinn | 10.357,797,74 | 10.356 | |
| davon Gewinnvortrag | 6.075,14 | 2 | ||
| 80.646.171,07 | 80.694 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 64.108,13 | 0 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 6.085,43 | 6 | ||
| 70.193,56 | 6 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 977,00 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 977,00 | 0 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 315,04 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 315,04 | 0 | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 13,39 | 0 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 13,39 | 0 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 13,39 | 0 | ||
| 1.305,43 | 0 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.305,43 | 0 | ||
| Summe Passiva | 80.717.670,06 | 80.700 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2020 – 30. September 2021)
| 2021/22 EUR |
2020/21 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) übrige | 230,12 | 0 | |
| 230,12 | 0 | ||
| 2. | Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | –8.485,82 | 0 | |
| b) Soziale Aufwendungen | –171,13 | 0 | |
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche | |||
| Mitarbeitendenvorsorgekassen | –120,24 | 0 | |
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | |||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | –50,89 | 0 | |
| -8.656,95 | 0 | ||
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen b) übrige |
–67.223,23 –268.811,75 |
0 –280 |
|
| –336.034,98 | –280 | ||
| 4. | Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) | –344,461,81 | –280 |
| 5. | Erträge aus Beteiligungen | 10.550.954,10 | 10.597 |
| 6. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 17.184,90 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 17.184,42 | 0 | |
| 7. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –315,09 | –1 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | –315,09 | 0 | |
| 8. | Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) | 10.567.823,91 | 10.596 |
| 9. | Ergebnis vor Steuern | 10.223.362,10 | 10.317 |
| 10. | Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage | 78.360,50 | 67 |
| davon Erträge aus Steuergutschriften | 78.360,50 | 67 | |
| 11. | Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 10.301.722,60 | 10.384 |
| 12. | Auflösung von Gewinnrücklagen | 50.000,00 | 0 |
| 13. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen | 0,00 | –30 |
| 14. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 6.075,14 | 2 |
| 15. | Bilanzgewinn | 10.357.797,74 | 10.356 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2022 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 25 %) nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 01.10.2021 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2022 |
||
| I. | Finanzanlagen Beteiligungen |
||||||
| Burgenland Energie AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | ||
| Wiener Börse AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | ||
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
| Beteiligungen Name und Sitz |
Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | |||
| Burgenland Energie AG (Sitz: Eisenstadt) | 49,00 | 363.766,2 | 21.263,2 | 30.09.2021 | |
| Wiener Börse AG (Sitz: Wien) | 0,99 | 170.454,4 | 35.226,1 | 31.12.2021 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.367.568,36 Euro (Vorjahr: rund 9.252 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 9.223.969,33 Euro (Vorjahr: 9.108 Tsd. Euro) als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 143.599,03 Euro (Vorjahr: 144 Tsd. Euro).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.667,49 Euro (Vorjahr: 4 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwertet
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2021 |
Zugänge | davon außerplan mäßig |
Abgänge | Zuschrei bungen |
Umbu chungen |
Stand 30.09.2022 |
30.09.2022 | 01.10.2021 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 64.108,13 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) stehen im Zusammenhang mit der Versagung des teilweisen Vorsteuerabzuges der Gesellschaft durch die aktuelle Außenprüfung.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6.085,43 Euro (Vorjahr: 6 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 8.656,95 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben. Diese Vergütung wurde in den Vorjahren über den mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrag abgewickelt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 103.450,00 Euro (Vorjahr: 111 Tsd. Euro).
Weiters wurde aufgrund der Versagung des teilweisen Vorsteuerabzuges der Gesellschaft durch die aktuelle Außenprüfung eine Steuerrückstellung in Höhe des im Prüfungszeitraum vorgenommenen Vorsteuerabzugs (von Oktober 2016 bis Juni 2022) gebildet.
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 260.954,10 Euro (Vorjahr: 307 Tsd. Euro) ausgewiesen.
In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 17.184,90 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 17.184,42 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten.
Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 78.360,50 Euro (Vorjahr: 67 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2021/22 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 8.656,95 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 27,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 39 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmer*innen.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.357.797,74 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 7.797,74 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022, der Gewinnund Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. März 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Mai 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 17. November 2022
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer
Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer
Zahlreiche Krisen – bedingt durch die Covid-19-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Inflationsraten – belasteten die internationalen Aktienmärkte im Berichtszeitraum Oktober 2021 bis September 2022. Der deutsche Leitindex DAX sank in diesem Zeitraum um 20,6 %, und auch der Wiener Leitindex ATX gab um 26,4 % nach. Die Abschwächung des für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgeblichen Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities fiel im Vergleich dazu mit 10,9 % etwas moderater aus.
Trotz dieses insgesamt negativen Umfelds entwickelte sich die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verhältnismäßig stabil. Mit einem Kursrückgang von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr lag der Schlusskurs bei 98,00 Euro. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 17 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,43 Mio. Euro. Am 30. September 2022 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,28 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 294 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2021/22 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 17. März 2023 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2021/22 | 2020/21 | 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 17 | 20 | 31 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,43 | 0,45 | 0,64 |
| Höchstkurs | EUR | 100,00 | 101,00 | 90,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 92,50 | 76,00 | 74,00 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 98,00 | 99,00 | 78,00 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 294 | 297 | 234 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,28 | 0,22 | 0,28 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 3,451 | 3,45 | 3,45 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 17. November 2022 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Nachweisstichtag Hauptversammlung | 07.03.2023 | ||
|---|---|---|---|
| Hauptversammlung | 17.03.2023 | ||
| Ex-Dividendentag | 23.03.2023 | ||
| Record-Date Dividende | 24.03.2023 | ||
| Dividendenzahltag | 30.03.2023 | ||
| Ergebnis 1. Halbjahr 2022/23 (Halbjahresfinanzbericht) | 25.05.2023 | ||
| Jahresergebnis 2022/23 (Jahresfinanzbericht) | 14.12.2023 |
1) Änderungen vorbehalten
| 21,81 Mio. Euro |
|---|
| 3 Mio. Stückaktien |
| EVN AG |
| AT0000640552 |
| BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) |
| Wien |
1) Per 30. September 2022
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Mag. Karin Krammer Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 17. November 2022 Veröffentlichung: 15. Dezember 2022
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)
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