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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 15, 2022

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2021/ 22 Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2021/22 2020/ 21 2019/20 Bilanzsumme Mio.EUR 80,7 80,7 80,7 Eigenkapital Mio.EUR 80,7 80,7 80,7 Beteiligungserträge Mio.EUR 10,6 10,6 10,5 Jahresüberschuss Mio.EUR 10,3 10,4 10,3 Burgenland Energie Gruppe 2021/22 Prognose 2020/ 21 Stromverkauf GWh 1.089 1.112 Gasverkauf GWh 1.107 1.181 Umsatzerlöse Mio. EUR 544,3 335,9 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 31,9 25,2 Bilanzsumme Mio. EUR 1.111,2 929,7 Eigenkapital Mio. EUR 347,3 346,2 Kennzahlen Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG). Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grund- kapital der BurgenlandEnergie AG beträgt 34,9Mio.Euro. Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund- kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn- nummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal- ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %. Kennzahlen 2 Unternehmensprofil 2 Vorwort des Vorstands 3 Corporate Governance Bericht 4 Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex 4 Organe der Gesellschaft 5 Burgenland Energie Gruppe Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose) 10 Lagebericht 12 Energiepolitisches Umfeld 12 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14 Wirtschaftliche Entwicklung 16 Risikobericht 19 Ausblick 19 Jahresabschluss 2021/22 20 Bilanz 20 Gewinn- und Verlustrechnung 21 Anhang 22 Entwicklung des Anlagevermögens 23 Bestätigungsvermerk 26 Aktie 30 Beteiligungen 31 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht 32 Jahresfinanzbericht 2021/22 Inhalt 2 3 Vorwort des Vorstands Vorwort des Vorstands Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.; Dr. Alois Ecker Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre! Das Geschäftsjahr 2021/22 war geprägt von massiven Verwer- fungen historischer Dimension auf den internationalen Ener- giemärkten. Bereits im Sommer 2021 führte der einsetzende Wirtschaftsaufschwung nach der Covid-19-Pandemie zu einer Steigerung des Energiebedarfs und in Folge auch zu einer Erhö- hung der Energiepreise. Im Februar 2022 folgte der Kriegsbe- ginn in der Ukraine, und die damit einhergehende Unsicherheit hinsichtlich Gaslieferungen führte zu einer starken Volatilität und Höchstständen bei Energiepreisen. Ein niederschlagsarmer Sommer, eine geringe Wasserführung der Flüsse in Europa sowie revisionsbedingte geringere Erzeugungskapazitäten aus denfranzösischen Atomkraftwerken trugen ebenfalls zum mar- kanten Anstieg der Energiepreise bei. Der Geschäftserfolg der Burgenland Energie AG und somit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen Entwicklungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Trotz dieser geopolitisch und energiewirtschaftlich unsicheren Zeiten blickt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahresergebnis zum 30. September 2022 lag mit 10,3 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt, allen voran jener der Burgenland Energie AG, deren Dividende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 mit 10,3 Mio. Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres lag. Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeich- nete in der Berichtsperiode eine verhältnismäßig stabile Ent- wicklung. In einem insgesamt negativen Umfeld auf den inter- nationalen Aktienmärkten, bedingt vor allem durch den Krieg in der Ukraine und die stark steigende Inflation, verzeichnete der Aktienkurs zum Bilanzstichtag 30. September 2022 nur einen leichten Rückgang von 1,0 % zum Vergleichswert des Vorjahres. Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr er- möglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktien gesell- schaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäfts- jahres 2021/22 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorzuschlagen. Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr2021/22 ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland Holding Aktien- gesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau des Berichts- jahres liegen werden. Eisenstadt, am 17. November 2022 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 4 Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht 1) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichi- sche Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)– siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäfts- ordnungen der sozietären Organe. Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationa- ler und internationaler Investorinnen hinsichtlich einer verant- wortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unter- nehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 23.März2021 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhaltlich unterworfen. Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi- schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläute- rungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Web- seite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen. Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti- gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an- geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar. Abweichungen von C-Regeln Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen- den C-Regeln des ÖCGK ab: Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzen- den gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem gerin- gen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung einers Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammen arbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung. Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver- traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem so- wie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisions- plan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG (vormals Energie BurgenlandAG) ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet. Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab- len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Ge staltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Neben beruflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer ent- sprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeit- liche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit ein- vernehmlich möglich. Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar. Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einers Vorstandsvorsitzenden der- zeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jeder- zeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsent- wicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvor- stand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos. 1) gem. § 243c UGB 5 Corporate Governance Bericht Organe der Gesellschaft Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteili- gungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in-und ausländischer Gesellschaften im EVN-Konzern, seit2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026 Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 1) Dr. Alois Ecker Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei- tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN-Konzern. Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026 Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 2) Mitglieder des Aufsichtsrats Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53 3) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG ja Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertretender Vorsitzender seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen Flughafen Wien AG ja Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVNAG ja Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs EVNAG ja Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied EVN AG und VERBUND AG ja 3) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung. Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt- versammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt. 1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO 2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent- scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um- laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin- gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten. Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte, Halbjahresfinanzberichte und alle anderen Zwischenberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Ge- sellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionärinnenstruktur sowie dem An- spruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu ver- meiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachi- gen Jahres- und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitli- che Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unter lagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Ab- schlussprüfenden hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVNAG erstreckt. 6 Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be- steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Ver- antwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unterneh- mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK. Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten. Berichtspflichten des Vorstands Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations- rechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch ge- genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften. Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegen- heiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen. Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs- system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig. Corporate Governance Bericht Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2022 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt. Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersicht- lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Be- stimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Berichtüber die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustim- mungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den je- weiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehr jährige Übergangsfristen vorgesehen. Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied 1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmit- glieds zu beeinflussen; 7 Corporate Governance Bericht 2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor- stands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewesen ist; 3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein er- hebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Ge- nehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat ge- mäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifi- kation als nicht unabhängig. 4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüferin der Bur- genland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligter oder An- gestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesenist; 5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist; 6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseignerin mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes- sen einers solchen Anteilseignerin vertreten. 7. keine enger Familienangehöriger (direkte Nachkommin, Ehegattin, Lebensgefährtin, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzun- gen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlus- ses2020/21 und der Genehmigung des Budgets 2022/23– dieVeranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreterinnen in den Haupt- versammlungen der Burgenland EnergieAGhervor zuheben. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits- weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schrift lichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durch- geführt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh- rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge- mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisi- onen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 87,5 %. Ein Mit- glied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021/22 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet: der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss. Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte), Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und Dr. Norbert Wechtl. Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf- sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über- wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. 8 Corporate Governance Bericht Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr: – die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Ge- währleistung seiner Zuverlässigkeit; – die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- systems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft; – die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbezie- hung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berich- ten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde; – die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfenden, insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistun- gen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsver- ordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten; – die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss- prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzbericht- erstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungs- ausschusses dabei; – die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat; – die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Ab- schlussprüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemes- senheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestel- lung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschluss prüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014). Der Prüfungsausschuss verfügt über ein von Gesetz und Regel 40 ÖCGK gefordertes Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mitdem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungs ausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts- jahr 2021/22 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30.September 2021 samt Anhang und Lagebericht sowie der Corporate Governance Bericht, weiters der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschluss- prüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingun- gen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis. Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominie- rungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesell- schaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Auf- sichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfah- rung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel43ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts- jahr 2021/22 weder Sitzungen abgehalten noch Umlaufbe- schlüsse gefasst. Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit- gliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erheb- liches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen: Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Ge- schäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs- vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2021/22 betrug 16.969,33 Euro. Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Inter- esse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfü- gigen Entgelt: Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbezie- hungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswe- sen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2021/22 betrug netto 103.450,00 Euro. 9 Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesell schaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs- gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADT- WERKEGmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppen- träger (bis Geschäftsjahr 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes- Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVNAG war nicht erforderlich. Auf Basis dieses Grup- pen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2021/22 eine Steuerumlage in Höhe von 78.360,50 Euro zugunsten der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft verbucht. Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi- schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts- organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmandate neu besetzt. Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichti- gen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristi- schen und energiewirtschaftlichen Bereich. Externe Evaluierung Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK min- destens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptver- sammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle– eine Prüfung des Corporate Governance Berichts erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit.f AktG den Corporate Governance Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechts- anwälteGmbH mit der Evaluierung des Corporate Gover nance Berichts 2021/22 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt. Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate Governance Bericht 2021/22 der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prü- fungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK ist unter www.buho.at/ Corporate-Goverance-Bericht zu finden. Darin wird bestätigt, dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2021/22 mit wenigen begründeten und in diesem Bericht dargestellten Ausnahmen eingehalten hat. Veränderungen nach dem Abschlussstichtag Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderun- gen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben. Eisenstadt, am 17. November 2022 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Corporate Governance Bericht 10 Burgenland Energie Gruppe Burgenland Energie Gruppe Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose) 1) 1. Oktober 2021– 30. September 2022 Highlights • Die Umfirmierung durch die neue Marke „Burgenland Energie“ ist für sechs Firmen abgeschlossen. • Relaunch der neuen und optimierten Webseite der Burgenland Energie • Start Bürgerbeteiligung Windpark Andau • Spatenstich in Nickelsdorf für den ersten 100-MW-PV-Park Österreichs • Seit Juni liefern 9.500 Freiflächen-PV-Paneele im Süd- burgenland Sonnenstrom für rund 1.200 Haushalte. • Pilotprojekt „SonnenWein“: Kooperation mit TU Wien und Bundesamt für Weinbau zur doppelten Nutzbarkeit der Fläche und Auswirkungen auf die Agrarwirtschaft bei Einsatz von hochaufgeständerten PV-Anlagen im Weingarten des Weinguts Liegenfeld • Regulierungsbehörde E-Control bestätigt Top-Werte für Burgenlands Stromversorgung: Die störungsbedingte Ausfallzeit lag 2020 bei nur 17 Minuten. • Modernisierung des Sitzungssaals im ZVG Eisenstadt abgeschlossen • Eröffnung des GreenTech BioCampus im März 2022: Wissensvermittlung über neuesten Technologien in erneuerbarer Energie in Kombination mit landwirtschaft- licher Nutzung • Für das umfassende Aus- und Weiterbildungsprogramm „GreenTech Empowerment“ wurden die ersten beiden Zyklen des Zertifizierungsprogramms erfolgreich abge- schlossen. Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts- jahr2021/22 mit 198 Windenergieanlagen 2) und einer Leistung von rund 540 MW 3) rund 1.052 GWh Ökostrom produziert. Energieabsatz und -aufbringung Im Geschäftsjahr 2021/22 sank der Stromverkauf durch die Burgenland Energie Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichs- zeitraum des Vorjahres um 3,0 % auf 1.089 GWh. Die Netzab- gabemenge lag mit 1.858 GWh in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahrs 2020/21. Der Gasverkauf wird mit 1.107 GWh rund 6,2 % unter dem Vor- jahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzab- gabemenge ebenfalls um 7,9 % auf 2.422 GWh. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 544,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen deutlichen Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 31,9 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 26,3 % über dem Vorjahresniveau. Finanzlage Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 19,9 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 89,4 Mio. Euro beläuft. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme zum 30. September 2022 steht voraussichtlich bei 1.111,2 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (839,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 75,6 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 347,3 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote 36,2 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigen- kapitalquote in Höhe von 46,3 %. Ausblick In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas ent- stehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie wird hier in Grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in Betrieb gehen. Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind in der Burgenland Energie Vertrieb GmbH & Co KG Preismaßnahmen im Strom- und Erdgas- bereich geplant. Der Ausbau einer flächendeckenden burgenländischen E-Mobi- li tätsinfrastruktur ist in Planung. Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind Investitionen in das Strom- netz von rund 74,6 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von rund 8,8Mio. Euro und im Windkraftbereich in der Höhe von rund 72,4 Mio. Euro geplant. Burgenland Energie Gruppe 2021/22 Vorschau Stromverkauf GWh 1.089 Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.858 Gasverkauf GWh 1.107 Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.422 Umsatzerlöse Mio. EUR 544,3 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 31,9 Bilanzsumme Mio. EUR 1.111,2 Eigenkapital Mio. EUR 347,3 Operativer Cashflow Mio. EUR 89,4 1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2022 noch nicht vor. Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG. 2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022) 3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022) 11Fußzeile Fußzeile Fußzeile 12 Lagebericht Lagebericht Europäische Energiepolitik im Zeichen der Krise Als Reaktion auf die durch den Ukrainekrieg entstandenen mas- siven Verwerfungen im Energiesektor wurden auf EU-Ebene einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gas- speicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Spei- cheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 % ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen. Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete Sondermaßnahmen vor: – Verbindliche und freiwillige Ziele, um den Stromverbrauch zwischen 1. Dezember 2022 und 31. März 2023 zu senken – Abschöpfung von Markterlösen aus der Stromerzeugung über 180 Euro pro MWh – Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage der steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wenn die Gewinne über 20 % des Vergleichszeitraums liegen – Die Mitgliedstaaten werden die Einnahmen aus den Zu- fallsgewinnen in der Stromerzeugung und der Solidaritäts- abgabe aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerie- bereich einsetzen, um Endkundinnen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten. Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung über die Notfall- maßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen, genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maß- nahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarkt- designs angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expertin- nenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankun- gen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfas- sen sollen. Österreichische Krisengesetze In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gas- wirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung ge- stellt werden. Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes be- schlossen, um einen zusätzlichen Anreiz für Einspeicherung und Bevorratung durch die Unternehmen zu schaffen. Ebenso be- steht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisen- fall die Versorgung geschützter Kundinnengruppen auf Basis des Energielenkungsgesetzes regelt. Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teue- rung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwir- ken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er soziale Bedürftigkeit voraus. Die Details zur gesetzlichen Ausgestaltung einer Abschöpfung von Zufallsgewinnen aus der Stromerzeugung sowie einer Soli- daritätsabgabe in Österreich waren im November 2022 noch nicht bekannt. Energie- und Klimapolitik Europäische Union Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechts- vorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets „Fit for 55“ in Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto- Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegen- über dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klima- neutralen Kontinent zu machen. Die für die Burgenland Energie relevantesten Inhalte von „Fit for 55“ sind: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG). Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen. Energiepolitisches Umfeld 13Fußzeile Fußzeile Fußzeile 14 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld Wirtschaftliches Umfeld Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwa- chen Eurokurs – von gesteigerter internationaler Nachfrage nach Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Kon- sum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunk- turabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – kon- kret zwischen 3,9 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen Expertinnen hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum. 1) Lagebericht – Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 40 % bis 2030 vorsieht – Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO 2 -Emissionszertifikate zu reduzieren – Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissions- handelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäude- sektor vorsieht – Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll – Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzie- rung von Energieinfrastrukturvorhaben. Damit werden künftig zusätzliche Mittel für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO 2 - Abscheidung und -Speicherung erwartet. Österreich In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel errei- chen zu können, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungs- kapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unter- stützt werden. Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforder- lichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichi- schen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen. Zu den für die Burgenland Energie besonders relevanten Inhal- ten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomassean- lagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneu- erbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmen- bedingungen für Bürgerinnen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften. Die österreichische Energiewirtschaft wartet weiterhin auf Verordnungen der zuständigen Ministerien zu unterschied- lichen Themenbereichen, die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist ein neues Bundes- Energieeffizienzgesetz. In Begutachtung sind aktuell der Ent- wurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sowie eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektri- zitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) wiede- rum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netz- betreiberinnen bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket natio nal umsetzt. 1) Quellen: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021 „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 – 2022“, IHS, Oktober 2021 „Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021 „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2021 15 Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2021/22 2020/21 Heizungsbedingter Energiebedarf 1) % 105,8 110,1 Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) % 86,4 72,7 Primärenergiepreise und CO 2 -Emissionszertifikate Rohöl – Brent EUR/Barrel 89,5 50,4 Erdgas – NCG 2) EUR/MWh 123,1 26,2 Steinkohle – API#2 3) EUR/t 258,8 76,9 CO 2 -Emissionszertifikate EUR/t 78,0 40,7 Strom – EPEX Spotmarkt 4) Grundlaststrom EUR/MWh 258,7 64,9 Spitzenlaststrom EUR/MWh 296,3 75,2 1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte 2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange) 3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) 4) EPEX Spot – European Power Exchange Energiewirtschaftliches Umfeld Das Energiegeschäft der Burgenland Energie AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite beeinflusst bei den Haushaltskundinnen vor allem die Witte- rung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während die Nachfrage von Seiten der Industrie insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle. Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung unter- schiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperatur- bedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8Pro- zentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um 4,3Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunk - te deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt. Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der ver- gangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraft- werken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energie- preise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Be- richtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der durchschnittliche Preis für CO 2 -Emissionszertifikate, lag mit 78,0 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch eben- falls um 91,5 % über dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO 2 -Zertifikate wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch auf- grund einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durch- schnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3Euro pro MWh (Vor- jahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2Euro pro MWh). Lagebericht 16 • Beteiligungserträge stabil auf Vorjahresniveau • Jahresergebnis geringfügig unter Vorjahresnivau • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie Burgenland HoldingAktiengesellschaft Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2021/22 Ertragslage Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird we- sentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2021/22 Beteiligungserträge in Höhe von 10,6 Mio. Euro (2020/21: 10,6Mio.Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgen- land Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 10,3Mio.Euro (Vorjahr: 10,3Mio.Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 0,3Mio.Euro (Vorjahr: 0,3Mio. Euro) vereinnahmt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz- gewinn des Geschäftsjahres 2021/22 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die Aktio närinnen auszuschütten. Das entspricht einer Dividen- denzahlung in Höhe von 10,4 Mio. Euro. Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktien gesell- schaft blieb im Geschäftsjahr 2021/22 gegenüber dem Vor - jahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 80,7Mio.Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapital- quote zum Stichtag 30. September 2022 betrug 99,91 %. Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB) 1. Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der Bur- genland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaberinnen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktien- Lagebericht Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen Mio. EUR 2021/22 2020/21 Veränderung in % Ergebnis vor Steuern 10,2 10,3 –0,1 Beteiligungserträge 10,6 10,6 – Jahresüberschuss 10,3 10,4 –0,1 Bilanzsumme 80,7 80,7 – Anlagevermögen 71,3 71,3 – Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 9,4 9,4 – Eigenkapital 80,6 80,7 – Fremdkapital 0,1 0,0 – gesellschaft notiert im Segment „Standard Market Auction“ der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktien urkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktien- gattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. 3. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionärinnen liegen jeweils unter der melde- pflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz. 4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt. 6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf- sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsver - hältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht. 7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243aAbs. 1 Z 7 UGB. 17 Lagebericht Kennzahlen Geschäftsjahr 2021/22 Kennzahlen zur Ertragslage TEUR 2021/22 2020/21 Veränderung absolut Veränderung in % Ergebnis vor Zinsen und Steuern Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB 10.233 10.317 –94 –0,9 Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen- land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2021/22 keine Umsatzerlöse. 2021/22 2020/21 Veränderung in %-Punkten Kapitalrentabilität Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital 12,7 % 12,8 % 0,1 Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital 12,7 % 12,8 % 0,1 Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage TEUR 2021/22 2020/21 Veränderung absolut Veränderung in % Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen 9.318 9.365 –47 –0,5 Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,91 % 99,99 % –0,1 Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2022 als auch zum Vergleichsstichtag kei- nerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkenen Jahresergebnisses unter dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %. 8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats- vertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein Kont- rollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhabenden der Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Burgenland Energie AG durch die andere Vertrags- partnerin zur Folge. 9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahmean - gebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at. Geldflussrechnung TEUR 2021/22 2020/21 Veränderung absolut Veränderung in % Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.360 10.426 –66 –0,6 Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0 – – Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –10.350 – – Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 10 76 –66 –86,6 Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von von 10,4Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen. 18 19 Lagebericht Umweltschutz Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell- schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungs- gesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Wind- stromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können. Zweigniederlassungen Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs- vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs- wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu- griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt. Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenre- gelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet. Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG beste- henden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden. Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN-Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft. Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel- lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet insbesondere auch vor dem Hintergrund des aktuell instabilen Umfelds weiter- hin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungs risikos. Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in derBilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteili gungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwäh- rungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Aus- maß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt. Ausblick Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäfts- jahr2021/22 ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland Hold ing Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteili- gungserträge im Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres liegen werden. Eisenstadt, am 17. November 2022 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 20 Jahresabschluss 2021/22 Bilanz zum 30. September 2022 (Vorjahresvergleich zum 30. September 2021) Jahresabschluss 2021/22 Aktiva 30.09.2022 EUR 30.09.2021 TEUR A. Anlagevermögen Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325 71.325.280,80 71.325 B. Umlaufvermögen I. Forderungen 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.367.568,36 9.252 2. Sonstige Forderungen 628,58 10 9.368.196,94 9.262 II. Guthaben bei Kreditinstituten 20.524,83 110 9.388.721,77 9.371 C. Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige 3.667,49 4 Summe Aktiva 80.717.670,06 80.700 Passiva 30.09.2022 EUR 30.09.2021 TEUR A. Eigenkapital I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810 II. Kapitalrücklagen gebundene 43.676.373,33 43.676 III. Gewinnrücklagen andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.802.000,00 4.852 IV. Bilanzgewinn 10.357,797,74 10.356 davon Gewinnvortrag 6.075,14 2 80.646.171,07 80.694 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 64.108,13 0 2. Sonstige Rückstellungen 6.085,43 6 70.193,56 6 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 977,00 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 977,00 0 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 315,04 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 315,04 0 3. Sonstige Verbindlichkeiten 13,39 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13,39 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13,39 0 1.305,43 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.305,43 0 Summe Passiva 80.717.670,06 80.700 21 Jahresabschluss 2021/22 Gewinn- und Verlustrechnung 1. Oktober 2021 – 30. September 2022 (Vorjahresvergleich 1. Oktober 2020 – 30. September 2021) 2021/22 EUR 2020/21 TEUR 1. Sonstige betriebliche Erträge a) übrige 230,12 0 230,12 0 2. Personalaufwand a) Gehälter –8.485,82 0 b) Soziale Aufwendungen –171,13 0 davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitendenvorsorgekassen –120,24 0 davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –50,89 0 -8.656,95 0 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen –67.223,23 0 b) übrige –268.811,75 –280 –336.034,98 –280 4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) –344,461,81 –280 5. Erträge aus Beteiligungen 10.550.954,10 10.597 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.184,90 0 davon aus verbundenen Unternehmen 17.184,42 0 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –315,09 –1 davon aus verbundenen Unternehmen –315,09 0 8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) 10.567.823,91 10.596 9. Ergebnis vor Steuern 10.223.362,10 10.317 10. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 78.360,50 67 davon Erträge aus Steuergutschriften 78.360,50 67 11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 10.301.722,60 10.384 12. Auflösung von Gewinnrücklagen 50.000,00 0 13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 –30 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.075,14 2 15. Bilanzgewinn 10.357.797,74 10.356 22 Anhang Anhang Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2022 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens- gesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221UGB. Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVNKonzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzern- abschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unterneh- men aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzern abschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt. Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs- gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteili- gungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 ab- geschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 25 %) nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuer- lichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergeb- nisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Un- ternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver- luste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksich- tigt wurden. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Anlagevermögen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer- planmäßige Abschreibung weggefallen sind. Umlaufvermögen Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er- kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteu- ersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Rückstellungen In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsicht- sprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 23 Anhang Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt. Beteiligungen Name und Sitz Höhe der Beteiligung gesamt Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) Jahres - überschuss Stichtag in % TEUR TEUR BurgenlandEnergie AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 363.766,2 21.263,2 30.09.2021 Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 170.454,4 35.226,1 31.12.2021 Umlaufvermögen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.367.568,36 Euro (Vorjahr: rund 9.252 Tsd. Euro) be- stehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 9.223.969,33 Euro (Vorjahr: 9.108Tsd.Euro) als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuer- umlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 143.599,03 Euro (Vorjahr: 144Tsd.Euro). Aktive Rechnungsabgrenzungen Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.667,49Euro (Vorjahr: 4 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf- wandsabgrenzungen. Aktive latente Steuern Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung in- nerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können. Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rah- men der Gruppenbesteuerung verwertet Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR Stand 01.10.2021 Zugänge Abgänge Um buchungen Stand 30.09.2022 I. Finanzanlagen Beteiligungen BurgenlandEnergie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 Wiener Börse AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 24 Kumulierte Abschreibungen Buchwert Stand 01.10.20 21 Zugänge davon außer plan- mäßig Abgänge Zuschrei- bungen Umbu - chungen Stand 30.09.20 22 30.09.20 22 01.10.20 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80 Anhang Passiva Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaberin lautende Stückaktien zerlegt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von 64.108,13 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) stehen im Zusammenhang mit der Versagung des teilweisen Vorsteuerabzuges der Gesellschaft durch die aktu- elle Außenprüfung. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6.085,43 Euro (Vor- jahr: 6 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jah- resabschlusses. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt- kostenverfahren erstellt. Personalaufwand Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 8.656,95Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vor- standsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben. Diese Vergütung wurde in den Vorjahren über den mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrag abgewickelt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt- sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit- gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbe- ziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rech- nungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 103.450,00 Euro (Vorjahr: 111 Tsd. Euro). Weiters wurde aufgrund der Versagung des teilweisen Vor- steuerabzuges der Gesellschaft durch die aktuelle Außenprü- fung eine Steuerrückstellung in Höhe des im Prüfungszeitraum vorgenommenen Vorsteuerabzugs (von Oktober 2016 bis Juni2022) gebildet. Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendun- gen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist. Erträge aus Beteiligungen In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt- tung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 260.954,10 Euro (Vorjahr: 307 Tsd. Euro) ausgewiesen. 25 Anhang Ergänzende Angaben Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2021/22 waren folgende Personen als Vor- stand tätig: Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 8.656,95 Euro(Vorjahr: 9Tsd.Euro). In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts- ratsmitglieder tätig: Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 27,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 39 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell- schaft keine Arbeitnehmerinnen. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt. Sonstige Erläuterungen Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abge- schlossen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 10.357.797,74 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 7.797,74 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Eisenstadt, am 17. November 2022 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 17.184,90 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 17.184,42Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 78.360,50Euro (Vorjahr: 67 Tsd. Euro) ausgewiesen. 26 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag e nd en de Ge- schäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresab- schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.Sep- tember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Un- sere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Stan- dards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschluss- prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den öster- reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflich- ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver- halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am be- deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusam- menhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Gan- zes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück- sichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü- fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle In- formationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informatio- nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa- tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen auf- weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbei- ten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstel- lung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflich- tet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim- mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor- schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol- len, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetz- lichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Bestätigungsvermerk 27 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal- schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An- wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesent- lich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor- dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: – Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal- ten können. – Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss- prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs- handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs- urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Ge- sellschaft abzugeben. – Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- Bestätigungsvermerk stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. – Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver- treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach- weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsver- merk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange- messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zie- hen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. – Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts- vorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei- lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss- prüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach- verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab- schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Ge- setze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst 28 29 seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti- gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mittei- lung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh- mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs- grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten- den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon- nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler- hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. März 2022als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Mai 2022vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü- fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun- gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän- gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirt- schaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz. Wien, am 17. November 2022 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Bestätigungsvermerk 30 Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft Zahlreiche Krisen – bedingt durch die Covid-19-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Inflationsraten – belasteten die internationalen Aktienmärkte im Berichtszeit- raum Oktober 2021 bis September 2022. Der deutsche Leit- index DAX sank in diesem Zeitraum um 20,6 %, und auch der Wiener Leitindex ATX gab um 26,4 % nach. Die Abschwächung des für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgeb- lichen Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities fiel im Vergleich dazu mit 10,9 % etwas moderater aus. Trotz dieses insgesamt negativen Umfelds entwickelte sich die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verhältnis- mäßig stabil. Mit einem Kursrückgang von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr lag der Schlusskurs bei 98,00 Euro. Der durch- schnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 17Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der WienerBörse von 0,43 Mio. Euro. Am 30. September 2022 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,28 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 294Mio.Euro. Für das Geschäftsjahr 2021/22 wird der Vorstand der Haupt- versammlung am 17. März 2023 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie vorschlagen. Informationen für Anlegerinnen Aktienperformance 2021/22 2020/21 2019/20 Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 17 20 31 Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,43 0,45 0,64 Höchstkurs EUR 100,00 101,00 90,00 Tiefstkurs EUR 92,50 76,00 74,00 Kurs per Ultimo September EUR 98,00 99,00 78,00 Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 294 297 234 Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,28 0,22 0,28 Dividende pro Aktie EUR 3,45 1 3,45 3,45 1) Vorschlag an die Hauptversammlung Basis September 2021 Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%) 115,0 0 110,00 105,00 100,00 95,00 90,00 85,00 80,00 75,00 70,00 BUHO Wiener Börse Index (WBI) Okt 21 Nov 21 Dez 21 Jan 22 Feb 22 Mär 22 Apr 22 Mai 22 Jun 22 Jul 22 Aug 22 Sep 22 31 100 % Netz BurgenlandGmbH 100 % BE VertriebGmbH & Co KG 100 % Energie Burgenland Green Energy GmbH 57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG 57,6 % EP ZurndorfGmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG 40 % MMW PotzneusiedlGmbH 50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH 100 % Windpark Nick AlphaGmbH 100 % Windpark BaumgartenGmbH 100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH 20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH 25 % Windpark Nikitsch GmbH 100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH 80 % SonnenBau GmbH 75 % Windpark und PV GmbH 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn) 100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH 100 % BE Technology GmbH 100 % BE Service GmbH 100 % BE FinanceGmbH 100 % BE Solution GmbH 50 % Krone Sonne GmbH 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH 10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH 2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH 1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG Burgenland HoldingAktiengesellschaft Beteiligungen 0,99 % Wiener BörseAG 49 % BurgenlandEnergie AG Beteiligungen der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2022 Beteiligungen 32 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä- tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs- legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage- bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind. Eisenstadt, am 17. November 2022 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Erklärung des Vorstands 33 Burgenland HoldingAktiengesellschaft Unternehmenskalender 2022/23 1) Nachweisstichtag Hauptversammlung 07.03.2023 Hauptversammlung 17.03.2023 Ex-Dividendentag 23.03.2023 Record-Date Dividende 24.03.2023 Dividendenzahltag 30.03.2023 Ergebnis 1. Halbjahr 2022/23 (Halbjahresfinanzbericht) 25.05.2023 Jahresergebnis 2022/23 (Jahresfinanzbericht) 14.12.2023 1) Änderungen vorbehalten Basisinformationen 1) Grundkapital 21,81Mio.Euro Stückelung 3 Mio. Stückaktien Mehrheitsaktionär EVNAG ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552 Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) Börsenotierung Wien 1) Per 30. September 2022 Impressum Burgenland HoldingAktiengesellschaft Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich Investor Relations Mag. Karin Krammer Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzes- texten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind. Redaktionsschluss: 17. November 2022 Veröffentlichung: 15. Dezember 2022 Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)

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