AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Chapters Group AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 7, 2018

5420_10-k_2018-06-07_a1606369-05a4-4471-b2af-8984ea339394.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Medical Columbus AG Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Weißenburger Straße 34 a 63739 Aschaffenburg Tel. +49 (0) 60 21.38 29-0 Fax +49 (0)60 21.38 29-30 [email protected]

www.rwb-gmbh.de

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2017 1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 -3
Anhang -5
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2017 11
Lagebericht 12
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 21
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

  1. Dezember 2017
AKTIVA PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögens- I. Gezeichnetes Kapital 2.222.124,00 2.020.113,00
Selbst geschaffene gewerbliche
gegenstände
$\div$
II. Kapitalrücklage 7.281.010,96 6.887.089,51
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
2.346.910,42 .781.269,77 III. Bilanzverlust 5.459.251,54 6.000.779,47-
Konzessionen, gewerbliche
entgeltlich erworbene
$\overline{\mathbf{N}}$
Rückstellungen
ø
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
1. sonstige Rückstellungen 199.661,00 126.960,00
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
61.657.00 2.408.567,42 115.801,00 C. Verbindlichkeiten
Sachanlagen
$\equiv$
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
93.210,42 27.794,76
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
70.217,50 63.658,00 - davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Euro 93.210,42
III. Finanzanlagen Verbindlichkeiten gegenüber
(Euro 27.794,76)
$\mathbf{a}$
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
84.080,62 84.080,62 davon mit einer Restlaufzeit
verbundenen Unternehmen
bis zu einem Jahr
0,00 8.713,01
B. Umlaufvermögen Euro 0,00 (Euro 8.713,01)
sonstige Verbindlichkeiten
$\ddot{\mathbf{c}}$
93.341,50 186.551,92 144.598,38
I. Vorräte - davon aus Steuern
Euro 43.530,71
1. fertige Erzeugnisse und Waren 4.654,20 4.924,00 Euro 4.162,72 (Euro 7.268,22)
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
(Euro 50.104,41)
ţ
Übertrag 2.567.519,74 2.049.733,39 Übertrag 4.430.096,34 o
3.214.489,19

Seite 1

BILANZ

Medical Columbus AG
Königstein im Taunus

$zum$

  1. Dezember 2017

AKTIVA

AKTIVA PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 2.567.519,74 2.049.733,39 Übertrag 4 430 096,34 3.214.489,19
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Euro 93.341,50
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
174 360,83 225.086,03 (Euro 144.598,38)
Forderungen gegen verbundene
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
Unternehmen
$\vec{N}$
1.336.927,04 610.262,50
3. sonstige Vermögensgegenstände
Euro 1.200.000,00
(Euro 600.000,00)
9.000,77 1.520.288,64 7296,57
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
314.863,09 302.081,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.424,87 20.029,19
4.430.096,34 3.214.489,19
ŧ
4.430.096,34 3.214.489,19
Ш
Königstein im Taunus, den 30. April 2018

Seite 3

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

$\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\bar{\$

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 3.211.919,51 3.099.239,01
2. andere aktivierte Eigenleistungen 268.071,66 226.168,02
3. Gesamtleistung 3.479.991,17 3.325.407,03
4. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
sonstige ordentliche Erträge
20.860,84 25.526,27
b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän-
den des Anlagevermögens
1.003,34 180,50
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 8.072,48 17.867,39
d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit
229.524,97
259.461,63
83.238,81
126.812,97
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
269,80
61.620,13
61.889,93
2.013,76
61.921,78
63.935,54
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
1.881.662,85
345.037,78
2.226.700,63
1.792.034,53
320.902,58
2.112.937,11
- davon für Altersversorgung Euro 26.418,03
(Euro 22.854,49)
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
207.230,86 167.807,00
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
aa)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
ab)
Reparaturen und Instandhaltungen
ac)
Fahrzeugkosten
ad)
Werbe- und Reisekosten
ae)
Kosten der Warenabgabe
af)
Beratungsleistungen
ag)
durch Gesellschaftsform bedingte Kosten
ah)
verschiedene betriebliche Kosten
ai)
101.328,54
15.755,97
41.960,72
41.551,49
81.257,53
95.961,44
28.167,29
96.231,55
215.263,69
83.843,74
16.128,18
27.683,72
42.858,76
75.258,54
75.116,12
51.849,18
86.593,61
194.224,17
Übertrag 717.478,22
1.243.631,38
653.556,02
1.107.540,35

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 1.243.631,38
717.478,22
1.107.540,35
653.556,02
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Ania-
gevermögens
14.791,90 2.011,35
c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in
die Wertberichtigung zu Forderungen 0,00
732.270,12
201.400,00
856.967,37
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen Euro 30.166,67
(Euro 10.262,50)
30.166,67 10.616,05
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 16,63
11. Jahresüberschuss 541.527,93 261.172,40
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 6.000.779,47 6.261.951,87
13. Bilanzverlust 5.459.251,54 6.000.779,47

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS A.

Die Medical Columbus AG hat ihren Sitz in Königstein im Taunus und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Register-Nummer HRB 4906. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN В.

Nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert die Gesellschaft Entwicklungskosten der zum Abschlussstichtag noch in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 268.071,66. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt nach § 255 Abs. 2 a HGB.

Die Kosten für externe Dienstleister wurden direkt auf die Zugangskonten gebucht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100 %ige Beteiligung am Grundkapital von CHF 100.000,00 (EUR 60.245,00) der Medical Columbus (Schweiz) AG mit Sitz in CH-8602 Wangen ZH ausgewiesen. Im Geschäftsiahr 2017 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresgewinn von CHF 28.217,94 und verfügt über ein Eigenkapital von CHF 306.384,68.

Ferner wird unter dem Finanzanlagevermögen die 51-%ige Beteiligung am Grundkapital von EUR 12.750,00 der medIQon Medical Columbus GmbH mit Sitz in Hannover ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresverlust von EUR 529.070,98 und verfügt über einen Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 1.052.919,99.

Unter den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 1.200.000,00.

Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.222.124 EUR und ist eingeteilt in 2.222.124 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.

Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 202.011 EUR auf 2.222.124 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. März 2017 wurde §4 der Satzung (Grundkapital) geändert.

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 hat die Änderung von §4 Ziffer 4 u. 5 der Satzung (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 1.111.062 EUR gegen Bar-und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommene Urlaube, Tantiemen, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG D.

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und internen Leistungsverrechnungen mit der medIQon Medical Columbus GmbH. Ebenso beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Wertaufholung der Darlehensforderung ggü. medIQon Medical Columbus GmbH.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.

Е. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen $1.$

Der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt aufgrund der in Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände EUR 2.346.910,42.

Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde It. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Es bestehen Haftungsverhältnisse aufgrund einer Bürgschaft für ein Leasing der Firma medIQon Medical Columbus GmbH in Höhe von TEUR 8. Die Verpflichtung ist nicht zu passivieren, da die medIQon Medical Columbus GmbH bisher alle fälligen Verpflichtungen planmäßig erfüllt hat und mit einer Inanspruchnahme unserer Gesellschaft nicht zu rechnen ist.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 73. Sie ergeben sich aus der Anmietung von Geschäftsräumen in Königstein im Taunus und Koblenz in Höhe von TEUR 30. Verschiedene Fahrzeuge und Geschäftsausstattung wurden im Wege des Leasings beschafft. Der Gesamtbetrag der zukünftigen Leasingraten beträgt TEUR 43. Außerdem bestehen Verpflichtungen aus dem Abschluss eines Kooperationsvertrages. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag zur Entwicklung von Softwareschnittstellen verpflichtet.

Die Zahl der 2017 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 31.

ANHANG zum 31.12.2017

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

$2.$ Angaben über die Geschäftsführung

Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2017 bestellt:

    1. Herr Dirk Isenberg, Usingen, Dipl.-Kaufmann
  • Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2017 gewählt:
    1. Herr Lars Ahns, Köln, Investmentmanager
    1. Herr Till Moysies, Eltville, IT und Managementberater,
    1. Herr Prof.Dr.med.Dr.rer.pol.Christian Thielscher, Lohmar, Hochschullehrer (Vorsitzender),

Herr Lars Ahns ist außerdem Mitglied folgender Aufsichtsgremien:

  1. Mitglied des Aufsichtsrates der MAX 21 AG, Weiterstadt

Konzernverhältnisse $31$

Die Medical Columbus AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.

Ergebnisverwendung $4.$

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 5.459.251,54, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 541.527,93 und dem Verlustvortrag von EUR 6.000.779,47 auf neue Rechnung vorzutragen.

ANHANG zum 31.12.2017

Nachtragsbericht 5.

Am 2. Februar 2018 veröffentlichte die Medical Columbus AG eine ad hoc Meldung über eine mögliche Bezugsrechts-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, mit folgendem Wortlaut:

Die medical columbus AG prüft aktuell Investitionsmöglichkeiten zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Je nach Ausgang der Analyse kann dies zu einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 / I führen. In diesem Fall soll die Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von voraussichtlich bis zu mindestens 650.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen im Rahmen einer Bezugsrechtsemission durchgeführt werden. Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung sind noch nicht gefasst worden. Die medical columbus AG wird rechtzeitig weitere Informationen und Einzelheiten zur geplanten Kapitalerhöhung veröffentlichen.

Zum Zeitpunkt der Prüfung des Lageberichts wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob und in welchem Umfang eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll. Der Beschluss untermauert aber die Überzeugung des Managements, für die Gesellschaft weitere Wachstumsoptionen erschließen zu wollen, sei dies im Stammgeschäft der Gesellschaft oder der Tochtergesellschaften.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat das schwedische Unternehmen Pagero den MC Mitbewerber HBS aus Oberhausen übernommen. Diese Übernahme führt zu deutlichen Verschiebungen der Marktanteile der eCommerce-Anbieter im europäischen Krankenhausmarkt und ist daher für die weiteren strategischen Planungen der Gesellschaft relevant. Es wird in den kommenden Monaten zu klären sein, wie wieder Balance in die Marktanteilsverteilung gebracht werden kann. Hierzu finden Gespräche mit allen Akteuren statt.

Solange noch nicht geklärt ist, ob die vorgenannte Situation bei Medical Columbus zum Erwerb von Mitbewerbern oder der Abgabe von Teilen des Geschäfts an Mitbewerber, oder zum Erhalt des status quo führen wird, wird die Gesellschaft keine Kapitalerhöhung durchführen. Das Management ist bestrebt, eine rasche Entscheidung herbeizuführen, um Planungssicherheit herzustellen, die für die anstehenden Investitionen Voraussetzung ist.

Königstein im Taunus, den 30. April 2018

Dirk Isenberg (der Vorstand)

ANLAGENSPIEGEL zum
31. Dezember 2017

Medical Columbus AG
61462 Königstein im Taunus

Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge Abgänge Anschaffungs-,
Umbuchungen Herstellungs-
kosten
Abschreibungen
kumulierte
Abschreibungen
Geschäftsjahr
sonstige
Zugänge
Abgänge Umbuchungen kumulierte Zuschreibungen
Geschäftsjahr
Buchwert
01.01.2017
Euro
Euro Euro Euro 31.12.2017
Euro
01.01.2017
Euro
Euro Euro Euro Euro Abschreibungen
31.12.2017
Euro
Euro 31.12.2017
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
$\ddot{ }$
1,863,998,47 647.432,02 14.778,90 0,00 2.496.651,59
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
entgeltlich erworbene
$\mathbf{a}$
82.728,70 67.012,47 0,00 0,00 0.00 149.741.17 0,00 2.346.910,42
Rechte und Werte sowie
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
405.283,21 52.980,54 0,00 0.00 458.263,75 289,482.21 107.124,54 0.00 0.00 0.00 396.606,75 0.00 61.657,00
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
2.269.281,68 700 412,56 14.778,90 0,00 2.954.915,34 372.210,91 174.137,01 0,00 0,00 0,00 546.347,92 ooo 2.408.567,42
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
379.490,86 39.667.85 10.346,18 0,00 408.812.53 315.832.86 33.093,85 0.00 10.331,68 80 338.595,03 0,00 70.217,50
Summe Sachanlagen 379.490,86 39.667,85 10.346,18 0,00 408.812,53 315,832,86 33.093,85 0,00 10.331,68 8,00 338.595,03 ooo 70.217,50
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
84.080,62 0.00 0.00 0,00 84.080.62 80 8.00 0.00 0.00 80 0.00 0,00 84.080,62
Summe Finanzanlagen 84.080,62 0,00 0,00 0,00 84.080,62 0,00 0,00 0,00 ooo 0,00 OO.O 0,00 84.080,62
Summe Anlagevermögen 2.732.853,16 740.080,41 25.125,08 0,00 3.447.808.49 688.043,77 207.230,86 0,00 10.331,68 0,00 884,942,95 0,00 2.562.865.54

Lagebericht

A. Grundlagen des Unternehmens

Strategische Ausrichtung

In den vergangenen 20 Jahren wurde der Druck auf die deutschen Krankenhäuser kontinuierlich erhöht. Aufgrund einer drastischen Verkürzung der Verweildauer von 11,4 auf 7,3 Tage pro Patient sanken die Belegungstage in den Krankenhäusern von 182,6 Mio. auf 142,2 Mio. Hierdurch konnten Kapazitäten abgebaut werden und die Krankenhausbetten sanken von 609.123 auf 498.768. Auch die Zahl der Krankenhäuser sank von 2325 auf 1951.

Die Konzentrationswelle im Gesundheitswesen setzt sich aufgrund des hohen Drucks zur Steigerung der Produktivität der Leistungserbringer weiter fort. Sie ist die Konsequenz daraus, dass sich die erforderlichen Produktivitätssteigerungen ohne arbeitsteilige Verbundlösungen nicht mehr realisieren lassen.

Zwar hat sich die Privatisierungswelle auf dem deutschen Markt etwas verlangsamt, was den größten deutschen Privatklinikbetreiber Helios aus dem Fresenius Konzern dazu bewogen hat, in Spanien eine Akquisition in Höhe von 5,76 Mrd. € zu tätigen. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob die deutschen privaten Klinikbetreiber verstärkt im Ausland Akquisitionen tätigen, wenn sich die Zahl der Übernahmeoptionen im Inland nicht erhöht.

Auch bei den Einkaufsgemeinschaften gelten heute andere Mindestgrößen als noch vor wenigen Jahren und so ist die Zahl der Player weiter gesunken, in Deutschland auf nunmehr 7. Die beiden kleinsten Anbieter laut einer Studie zu Einkaufsgemeinschaften aus dem Jahr 2016 sind bereits vom Markt verschwunden. Die Tendenz zu weiterem Wachstum der großen Einkaufsgemeinschaften und dem Verschwinden kleinerer wird sich weiter fortsetzen, sofern nicht Player mittlerer Größe fusionieren.

Die Marktveränderungen haben auch unmittelbaren Einfluss auf die Medical Columbus AG und ihre Mitbewerber. Es gibt weniger Krankenhäuser, und diese sind häufig in einem Verbund zusammengeschlossen, der über ein zentrales IT-System organisiert wird. Ein Klinikverbund wie bspw. die Marienhaus GmbH verfügt über ein zentralisiertes Warenwirtschaftssystem und ein Zentrallager für die 15 Krankenhäuser des Verbunds. Die Bestellungen der Häuser werden bereits gebündelt an Medical Columbus übergeben. Die Bündelung von Beschaffungsprozessen bei Klinikträgern und Logistikzentren führt zu einer Verringerung der Zahl der Bestellungen im System. Da eCommerce-Dienstleister wie Medical Columbus von den Lieferanten pro übermittelten Auftrag vergütet werden, sinkt mit der Konzentration der Krankenhausbetreiber auch das Marktpotential für eCommerce.

Die Konzentration der potentiellen Kunden auf Krankenhaus- wie auch gleichermaßen auf Seiten von Industrie und Handel hat aber noch eine weitere Konsequenz: Weniger potentielle Kunden verhandeln mit der gleichen Zahl an eCommerce-Dienstleistern. Es gibt also weniger Kunden zu verteilen, die um ihre Markt- und Verhandlungsposition wissen. Dieser Umstand hat in den letzten Jahren zu sinkenden Margen für Transaktionen (elektronische Bestellungen) geführt.

LAGEBERICHT zum 31.12.2017

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

Die Dienstleister versuchen sich im Wettbewerb verstärkt durch zu ihrem originären Geschäft komplementäre Dienste und Produkte zu differenzieren, wie Scanner- oder Schrank-Modul-Lösungen für Krankenhäuser, Datenverarbeitungs- oder Digitalisierungsdienstleistungen mittels OCR-Komponenten.

Das wiederum bedeutet, dass die Dienstleister wie Medical Columbus in erheblichem Umfang in zusätzliche Lösungskomponenten investieren müssen, in einem insgesamt schrumpfenden Markt.

In einem solchen Marktumfeld gilt es die Marktführerschaft zu erlangen oder eine profitable Nische zu finden. Die Marktführerschaft lässt sich in einem fragmentierten Markt nicht mehr organisch erreichen. Dazu sind bereits zu viele Marktanteile besetzt, so dass sich Marktführerschaft nur durch Akquisitionen erlangen lässt.

Der D-A-CH Markt war bisher im Wesentlichen von den Anbietern GHX, HBS und Medical Columbus geprägt. Es gibt noch einen kleineren deutschen Anbieter (GSG) und im Bereich der Krankenhausapotheken das Unternehmen PharrmaMall, das von der Pharmaindustrie gestützt wird.

Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat die schwedische Pagero die HBS übernommen, so dass sich bei den eCommerce-Dienstleistern die Größenverhältnisse verschoben haben, sowohl hinsichtlich Kundenzahl, als auch hinsichtlich der Anzahl der Märkte, der Mitarbeiter und der Investitionsbudgets.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Konzentrationsprozess bei den eCommerce-Dienstleistern weiter fortsetzen wird und unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Medical Columbus AG nehmen wird. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben im abgelaufenen Geschäftsjahr alle denkbaren Optionen intensiv diskutiert.

Medical Columbus positioniert sich im aktuellen Wettbewerbsumfeld vor allem über seinen Produkt-Datenpool, der integraler Bestandteil für die nachgelagerten Prozesse in der elektronischen Bestellabwicklung sowie der analytischen Auswertung elektronischer Bestellprozesse ist. Die Kopplung der Bestellprozesse an einen Datenpool ermöglicht umfassende Analytik, die Mitbewerber in dieser Form nicht im Portfolio haben, bedingt aber auch kostenintensivere Produktionsprozesse als beim Mitbewerb.

Die aktuellen Lösungsbausteine der Gesellschaft gliedern sich wie folgt:

Medical Columbus AG 61462 Königstein im Taunus

MC Navigator (Datenpool)

Die Referenzdatenbank MC Navigator ist Europas größte Datenbank für medizinische Produkte und bietet Einkaufsorganisationen im Krankenhaus aber auch dem medizinischen Fachhandel eine optimale Auswahl an geeigneten Produkten. Um in den über 8 Mio. Artikel umfassenden Sortimenten der über 7.000 gelisteten Anbieter medizin-technischer Produkte leicht navigieren zu können, werden diese in ein einheitliches Format konvertiert und in einem von Medical Columbus entwickelten Warengruppensystem klassifiziert. Dieses Warengruppensystem ist so differenziert, dass die im MC Navigator gelisteten Artikel mit über 200.000 generischen Artikelbezeichnungen verglichen werden können. Der MC Navigator schafft damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für Effektivität im Einkauf: Transparenz!

MC Transactor (eCommerce)

Der MC Transactor ist die von Medical Columbus entwickelte und betriebene Transaktionsplattform, die Krankenhäusern eine automatisierte Bestellabwicklung ermöglicht, ohne dass diese Eingriffe in ihren IT-Systemen vornehmen müssen. Die unterschiedlichen IT-Systeme der Krankenhäuser werden über IT-Schnittstellen an den MC Transactor angebunden und ermöglichen somit einen elektronischen Datenaustausch. Über ein Mapping werden die uneinheitlichen Produktbezeichnungen der Krankenhäuser mit dem Datenstandard MC Navigator abgeglichen und in ein einheitliches Datenformat überführt. In der Folge ist Medical Columbus in der Lage, über eine einzige Schnittstelle einem Unternehmen in dem von ihm gewünschten Datenformat die Bestellungen aller an den MC Transactor angebundenen Krankenhäuser zu übermitteln. Hierdurch reduzieren sich die Fehlerraten, die Durchlaufzeiten verringern sich, die manuelle Erfassung von Aufträgen entfällt. Durch die Automatisierung von administrativen Standardprozessen wird eine weitere Voraussetzung zur Systemverbesserung geschaffen: Die Erhöhung der Effizienz!

MC Communicator (Mappings/Projekte)

Strategisches Beschaffungsmanagement wie auch strategisches Verkaufsmanagement benötigen Informationen. Die individuellen, nicht kompatiblen Daten der Krankenhäuser sind hierfür ungeeignet, da sie nicht informationstechnisch ausgewertet werden können. Die automatisierten Beschaffungsprozesse der Krankenhäuser bilden den Schlüssel zu aggregierten Informationen, da die Automatisierung der Prozesse eine Normierung der Informationen voraussetzt. Der MC Transactor schafft damit nicht nur die Voraussetzung für mehr Effizienz, er schafft auch die Voraussetzung für tagesaktuelle Controllingdaten, die Grundlage für die Steuerung der Beschaffungs-, respektive Vertriebsaktivitäten sind.

B. Wirtschaftsbericht

Marktposition

Mit der Transaktionsplattform MC Transactor zielt Medical Columbus auf den gesamten europäischen Klinikmarkt. Mit mehr als 10.000 Kliniken (ca. 1,9 Mio. Betten), über 6.000 verschiedenen Lieferanten und 28 Mrd. Euro Umsatz für medizinisches Verbrauchsmaterial ist die Europäische Union nach den USA der zweitgrößte Krankenhaus-Beschaffungsmarkt. Das Kundenspektrum konzentriert sich aktuell auf die Märkte Deutschland, Österreich und Schweiz. MC ist bestrebt, die Marktanteile zunächst in den deutschsprachigen europäischen Ländern auszubauen, wenngleich die Referenzdatenbank MC Navigator in Deutsch, Englisch und Französisch angeboten wird.

Der Erfolg des Geschäftsmodells für den Bereich MC Transactor wird im Wesentlichen von zwei Komponenten bestimmt: dem Anschluss strategisch wichtiger Klinikgruppen und Krankenhäuser auf der einen Seite und umsatzstarker Lieferanten aus der Medical- und Pharmaindustrie auf der anderen Seite. Je mehr Industrie-Lieferanten in die elektronische Bestellplattform von Medical Columbus integriert werden können, desto stärker steigen das fakturierbare Transaktionsvolumen und die für das Unternehmen erzielbaren Erlöse.

Das über Medical Columbus gemanagte Transaktionsvolumen konnte auch in 2017 weiter gesteigert werden, und zwar auf 1,662 Mrd. Euro gegenüber 1,604 Mrd. Euro in 2016. Der Marktanteil konnte damit weiter ausgebaut werden. Allerdings reichen die Zuwächse auf der Volumenseite nur dazu, um sinkende Margen zu kompensieren.

Umsatzentwicklung

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 3.212 TEUR gegenüber 3.099 TEUR im Vorjahr, was einer Steigerung von 3,6% entspricht.

Das Transaktionsvolumen im umsatzstärksten Geschäftsbereich MC Transactor wurde von 1,604 Mrd. EUR auf 1,662 Mrd. EUR ebenfalls um 3,6% gesteigert.

Die Lizenzeinnahmen aus dem Datenpool MC Navigator betrugen 513 TEUR, was rund 15% der Gesamtleistung entspricht. Die Einnahmen aus dem Geschäftsbereich MC Communicator beliefen sich auf 166 TEUR (5%). Im Bereich MC Transactor konnten 1.422 TEUR umgesetzt werden (41%).

Aus der internen Leistungsverrechnung mit der Medical Columbus (Schweiz) AG konnten 1.106 TEUR (31%) generiert werden, aus der Aktivierung von Eigenleistungen 268 TEUR (7%) und aus sonstigen Erlösen 33 TEUR (1%).

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2017 investierte das Unternehmen 639 TEUR in den weiteren Ausbau von medcol 2.0. Der Gesamtwert an selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten erhöhte sich auf 2.347 TEUR.

Im Dezember 2017 wurden nach dem Modul "Core Data", in dem die für die Geschäftsprozesse des Unternehmens relevanten Adress- und Personendaten verwaltet werden, zwei weitere Module in Betrieb genommen. Das Modul "Product Management" beinhaltet den Import, die Speicherung und Weiterverarbeitung von Produktdaten. Es ist das Nachfolgemodul zum Produkt "mc navigator". Das Modul "Product Management" ist Voraussetzung für den Betrieb des Moduls "Transaction Management" und der Nachfolger des Produkts "mc transactor".

Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 sollen alle bestehenden Geschäftsbeziehungen für den elektronischen Bestelldatenaustausch auf medcol 2.0 migriert werden.

In 2017 wurde ferner noch das medcol 2.0 Modul "mc smart scan" in Betrieb genommen. Die App für Scan-Prozesse wurde mit einem ersten Industriekunden erfolgreich umgesetzt und soll in 2018 weiter ausgebaut und vertrieben werden. mc smart scan deckt bereits jetzt einen Teil der Funktionalität des Produkts "MC Scan" ab. MC Scan soll daher nicht neu entwickelt werden, sondern die mc smart scan integriert werden.

Modul OCR soll nicht weiter verfolgt werden. Entsprechend wurden die in diesem Modul aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 15 TEUR wertberichtigt.

Als weiteres Modul hinzugekommen ist der "GPO Manager". Dieses ermöglicht Einkaufsgemeinschaften die informatorische Verarbeitung von Verträgen, Preislisten, Bonusvereinbarungen sowie Controllingdaten von Mitgliedern wie auch Lieferanten. Grundlage hierfür sind die Adress- und Produktdaten aus medcol 2.0.

Beteiligungen

Die Medical Columbus AG hält eine 100%ige Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft Medical Columbus (Schweiz) AG, welche für die Marktbearbeitung in der Schweiz zuständig ist. Das Aktienkapital beträgt 100.000 CHF und ist in 100.000 Inhaberaktien zu je 1 CHF gestückelt. Die Tochtergesellschaft erwirtschaftete per 31.12.2017 Umsatzerlöse in Höhe von 1.198 TCHF sowie einen Gewinn in Höhe von 28,2 TCHF.

Zudem hält die Medical Columbus AG eine 51%ige Beteiligung an der im Geschäftsjahr 2016 gegründeten medlQon Medical Columbus GmbH. Die Gesellschaft versteht sich als Informationsspezialist der Gesundheitsbranche und bietet Kunden der Healthcare-Industrie konsolidierte Markt- und Spezialdaten, beispielsweise zur Analyse der Versorgungssituation in einer bestimmten Region und zur Interpretation möglicher Leistungsportfolios. Grundlage der Beteiligung ist ein Beteiligungsvertrag, der ein Darlehn zur Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 1,2 Mio. EUR vorsieht.

Der Geschäftsverlauf in 2016 verlief langsamer als geplant, so dass 2017 von der Medical Columbus AG ein weiteres Gesellschafterdarlehn in Höhe von bis zu 400 TEUR gewährt wurde.

Nachdem im ersten Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 58 TEUR und ein Ergebnis in Höhe von -549 TEUR erzielt wurden, konnte die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft massiv verbessert werden. So lagen die Umsatzerlöse in 2017 bei 370 TEUR und das Ergebnis bei -529 TEUR. Der Ausblick in 2018 ist positiv und das Erreichen der Profitabilität zu erwarten. Der Auftragsbestand für 2018 lag im Januar 2018 bereits bei 834 TEUR.

Per 31.12.2016 wurde dem Vorsichtsprinzip folgend eine Wertberichtigung auf die gewährten Darlehn in Höhe von 200 TEUR vorgenommen. Diese vorsorglich vorgenommene Wertberichtigung ist vor dem Hintergrund des Ergebnisses in 2017 und der Planung für 2018 nicht mehr erforderlich. Durch die Auflösung der Wertberichtigung entsteht ein periodenfremder Ertrag in Höhe von 200 TEUR für das Geschäftsjahr 2017.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Bilanzsumme der Medical Columbus AG 4.430 TEUR (Vorjahr: 3.214 TEUR). Die Bilanzsumme hat sich insbesondere durch den Ausbau selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (medcol 2.0) sowie durch die Ausweitung von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (medlQon Medical Columbus GmbH) deutlich erhöht. Zu berücksichtigen ist hierbei der durch die Kapitalerhöhung vom 29.03.2017 erfolgte Mittelzufluss in Höhe von 596 TEUR.

LAGEBERICHT zum 31.12.2017

Eigenkapital

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (542 TEUR) sowie die zusätzlichen Mittel aus der Kapitalerhöhung (596 TEUR) von 2.906 TEUR auf 4.044 TEUR erhöht.

Die Ausstattung der Medical Columbus AG mit Eigenkapital entspricht dem gegenwärtigen Geschäftsumfang und dem für das kommende Geschäftsiahr 2018 zu erwartenden organischen Wachstum. Um übrigen besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 1.111.062 EUR.

Zum Geschäftsjahresende befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.

Fremdkapital

Im Geschäftsjahr 2017 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 187 TEUR (Vorjahr: 181 TEUR).

Finanzmittel und Innenfinanzierung

Zur Sicherstellung des Kapitalbedarfs zur Finanzierung von Investitionen in medcol 2.0 sowie zur Bereitstellung des vereinbarten Darlehns in Höhe von 400 TEUR an die medlQon Medical Columbus GmbH wurde am 20.03.2017 eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei um 202 TEUR sowie die Kapitalrücklage um 394 TEUR erhöht.

Ertragslage

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 542 TEUR (Vorjahr: 261 TEUR) aus. Das abgelaufene Geschäftsjahr verlief damit deutlich besser als erwartet. Im Prognosebericht des letzten Jahresabschlusses gingen wir von einem Verlust in Höhe von ca. 200 TEUR aus.

Es ist anzumerken, dass das Ergebnis des Vorjahres durch eine Wertberichtigung in Höhe von 200 TEUR auf ein der Tochtergesellschaft medIQon Medical Columbus GmbH gewährtes Darlehn belastet wurde. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der medIQon Medical Columbus GmbH wurde dieser Betrag in 2017 wieder erlöswirksam.

Das Ergebnis pro Aktie betrug 0,24 € (Vorjahr: 0,13 €).

C. Nachtragsbericht

Ein wesentliches Modul zur Erweiterung der medcol 2.0-Plattform bildet der GPO-Manager, ein Informations-Management-System für Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften, das auf die Adress- und Produktdaten der medcol 2.0-Plattform aufsetzt. Der GPO-Manager ermöglicht es Einkaufsgemeinschaften als Mandant auf der MC-Plattform eigene Ansprechpartner zu pflegen, Produktdaten um Preisdaten zu ergänzen, Rahmenverträge zu hinterlegen, die Abrechnung von Jahresendboni zu verwalten sowie alle von Krankenhäusern wie auch Lieferanten bereitgestellten Beschaffungsdaten zu controllen. Hierzu gehört auch die Simulation von Verhandlungsergebnissen, also die Berechnung des Einflusses neu verhandelter Verträge und Preise auf die einzelnen Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft.

Eine führende deutsche Einkaufsgemeinschaft hat am 07.03.2017 einen Letter of Intent unterschrieben, der die Erarbeitung eines Pflichtenhefts für den GPO Manager und eines darauf basierenden Angebots für die Lizenzierung des Moduls beinhalten sollte. Der Vertrag über die Lizenzierung des GPO Managers sieht eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren vor.

Dies ist ein wichtiger Schritt im Ausbau der Zusammenarbeit mit der Einkaufsgemeinschaft, aber auch im Ausbau des Portfolios an Produkten, die sich auf der medcol 2.0-Plattform integrieren lassen.

Am 2. Februar 2018 veröffentlichte die Medical Columbus AG eine ad hoc Meldung über eine mögliche Bezugsrechts-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, mit folgendem Wortlaut:

Die medical columbus AG prüft aktuell Investitionsmöglichkeiten zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Je nach Ausgang der Analyse kann dies zu einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 / I führen. In diesem Fall soll die Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von voraussichtlich bis zu mindestens 650.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen im Rahmen einer Bezugsrechtsemission durchgeführt werden. Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung sind noch nicht gefasst worden. Die medical columbus AG wird rechtzeitig weitere Informationen und Einzelheiten zur geplanten Kapitalerhöhung veröffentlichen.

Zum Zeitpunkt der Prüfung des Lageberichts wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob und in welchem Umfang eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll. Der Beschluss untermauert aber die Überzeugung des Managements, für die Gesellschaft weitere Wachstumsoptionen erschließen zu wollen, sei dies im Stammgeschäft der Gesellschaft oder der Tochtergesellschaften.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat das schwedische Unternehmen Pagero den MC Mitbewerber HBS aus Oberhausen übernommen. Diese Übernahme führt zu deutlichen Verschiebungen der Marktanteile der eCommerce-Anbieter im europäischen Krankenhausmarkt und ist daher für die weiteren strategischen Planungen der Gesellschaft relevant. Es wird in den kommenden Monaten zu klären sein, wie wieder Balance in die Marktanteilsverteilung gebracht werden kann.

D. Prognosebericht

Die Migration von medcol 2.0 konnte im Dezember 2017 gestartet werden und entspricht qualitativ bisher unseren Erwartungen. Wir gehen davon aus, dass wir die Umstellung unserer Transaktionsplattform bis Ende des 2. Quartals 2018 abschließen werden können.

In der zweiten Jahreshälfte werden wir uns auf die Implementierung der sogenannten Rückdokumente des Transaktionsgeschäfts konzentrieren. Die Rückdokumente umfassen elektronische Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und insbesondere Rechnungen.

Die Abschreibungen auf medcol 2.0 hatten in 2017 noch geringen Einfluss auf das Ergebnis, werden aber in 2018 ergebnismindernd wirken. Dieser Umstand ist in unserer Planung berücksichtigt.

Wir planen ferner erste Umsätze mit Krankenhäusern in den Niederlanden zu erzielen. Die vertraglichen Grundlagen hierfür wurden in 2017 geschaffen.

Außerdem ist geplant, das Projekt "GPO Manager" abzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Der GPO Manager ist wesentlicher Baustein in unseren Annahmen für die Umsatzsteigerungen.

Weitere zusätzliche Erlöse erwarten wir aus dem Produkt "mc smart scan", das von einem Hersteller chirurgischen Nahtmaterials bereits bestellt wurde. Weitere Anfragen anderer Krankenhaus-Lieferanten liegen vor, so dass wir von weiteren Erlösen für dieses Produkt ausgehen.

Auf der Kostenseite wird das Ergebnis nicht nur von deutlich gestiegenen Abschreibungen belastet werden, sondern auch für noch immer hohe Kosten für externe IT-Dienstleister, die im Rahmen der medcol 2.0 Migration benötigt werden. Ab dem 2. Halbjahr sollen die Kosten für externe IT-Dienstleister sukzessive reduziert werden.

Wie auch im Vorjahr gehen wir von einer leichten Steigerung des über uns gemanagten Transaktionsvolumens aus, sowie davon, dass wir die Margen für das Transaktionsgeschäft in 2018 halten können.

Ferner erwarten wir, dass die medlQon Medical Columbus GmbH mit ihrem Bestandsgeschäft die Profitabilität erreichen wird, so dass für die Finanzierung des Geschäftsbetriebs keine weiteren Mittel mehr anfallen. Weitere Wachstumsoptionen in das Geschäft werden geprüft, sind aber zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Validierung.

Vor dem Hintergrund der erwähnten Annahmen gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 von einem Ergebnis in Höhe von ca. 150 TEUR aus.

Königstein im Taunus, den 30. April 2018

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Medical Columbus AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar

Aschaffenburg, den 30. April 2018

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Haupt

Wirtschaftsprüfer

Jägk ,
aftsorüfer Nirtso

Allgemeine Auftragsbedingungen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern eiter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Transiger Derusaussuchung ausgenehmen. Der Wirtschaften der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsführung in Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Source current contained a process of the contract of a particle Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht enthindet

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 sound von Schaft Begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer (*) Lenen mennere misspruchen. das den fahrlässigen Pflichtver-
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht tion Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Ge 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die esentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen.

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und deraleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.