Quarterly Report • Jun 3, 2019
Quarterly Report
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
Firma MEDIQON Group AG Herzog-Adolph-Straße 2 61462 Königstein im Taunus
RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weißenburger Straße 34 a 1 63739 Aschaffenburg Tel. +49 6021 38290 | Fax +49 6021 382930 [email protected] | www.rwb-aschaffenburg.de
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | Anlage 1 |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 | Anlage 2 |
| Anhang | Anlage 3 |
| Anlagenspiegel | Anlage 4 |
| Lagebericht | Anlage 5 |
| Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers | Anlage 6 |
| Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | Anlage 7 |
| AKTIVA | 31. Dezember 2018 | PASSIVA | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
||
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||||
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
I. Gezeichnetes Kapital | 2.222.124,00 | 2.222.124,00 | ||||
| Selbst geschaffene gewerbliche $\div$ |
II. Kapitalrücklage | 7.281.010,96 | 7.281.010,96 | ||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0,00 | 2.346.910,42 | III. Bilanzgewinn | 2.051.802,14 | 5.459.251,54- | ||
| Konzessionen, gewerbliche entgeltlich erworbene Ń |
Rückstellungen øi |
||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen |
sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen $\frac{1}{2}$ $\alpha$ |
1.176.894,44 86.759,00 |
1.263.653,44 | 0,00 199.661,00 |
|||
| Rechten und Werten | 1.956,00 | 1.956,00 | 61.657,00 | C. Verbindlichkeiten | |||
| II. Sachanlagen | Verbindlichkeiten aus $\ddot{ }$ |
||||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
30.203,00 | 70.217,50 | - davon mit einer Restlaufzeit Lieferungen und Leistungen bis zu einem Jahr |
57.898,51 | 93.210,42 | ||
| Finanzanlagen $\equiv$ |
(Euro 93.210,42) Euro 57.898,51 |
||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
23.835,62 | 84.080,62 | sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern Euro 10.929,67 $\vec{a}$ |
424.798,60 | 482.697,11 | 93.341,50 | |
| B. Umlaufvermögen | - davon im Rahmen der (Euro 43.530,71) |
||||||
| I. Vorräte | Euro 1.654,96 (Euro 4.162,72) sozialen Sicherheit |
||||||
| 1. fertige Erzeugnisse und Waren | 0,00 | 4.654,20 | |||||
| I | Aniay | ||||||
| Übertrag | 55.994,62 | 567.519,74 N |
Übertrag | 13.301.287,65 | 4.430.096,34 |
BILANZ
Königstein im Taunus
$zum$
Anlage 1/1
| AKTIVA | 31. Dezember 2018 | PASSIVA | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|||
| Übertrag | 55.994,62 | 567.519,74 N |
Übertrag | 13.301.287,65 | 4.430.096,34 | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände $\equiv$ |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 424.798,60 |
|||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
52.279,97 | 174.360,83 | (Euro 93.341,50) | |||||
| Forderungen gegen verbundene - davon mit einer Restlaufzeit Unternehmen $\overline{\mathbf{v}}$ |
1.276.429,17 | 336.927,04 | ||||||
| sonstige Vermögensgegenstände von mehr als einem Jahr (Euro 1.200.000,00) Euro 1.200.000,00 က် |
175.745,78 | 1.504.454,92 | 9.000,77 | |||||
| III. Wertpapiere | ||||||||
| 1. sonstige Wertpapiere | 1.161.332,80 | 0,00 | ||||||
| IV. Kassenbestand, Bundesbank- Kreditinstituten und Schecks guthaben, Guthaben bei |
10.579.244,21 | 314.863,09 | ||||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 261,10 | 27.424,87 | ||||||
| 13.301.287,65 | 4.430.096,34 | 13.301.287,65 | 4.430.096,34 |
$zum$
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 2.635.321,52 | 3.211.919,51 |
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 246.398,10 | 268.071,66 |
| 3. Gesamtleistung | 2.881.719,62 | 3.479.991,17 |
| 4. sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) ordentliche betriebliche Erträge sonstige ordentliche Erträge |
17.257,30 | 20.860,84 |
| b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla- gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän- den des Anlagevermögens |
9.029.520,17 | 1.003,34 |
| c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.367,80 | 8.072,48 |
| d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit |
13.647,62 9.062.792.89 |
229.524,97 259.461,63 |
| 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
0,00 35.252,34 35.252,34 |
269,80 61.620,13 61.889,93 |
| 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
1.737.743,08 285.659,49 |
1.881.662,85 345.037,78 |
| - davon für Altersversorgung Euro 23.653,71 (Euro 26.418,03) |
2.023.402,57 | 2.226.700,63 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen |
334.604,31 | 207.230,86 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) ordentliche betriebliche Aufwendungen Raumkosten aa) ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben Reparaturen und Instandhaltungen ac) ad) Fahrzeugkosten Werbe- und Reisekosten ae) af) Kosten der Warenabgabe Beratungsleistungen ag) |
81.786,90 13.795,94 33.642,50 39.993,24 53.754,52 107.618,84 287.921,15 |
101.328,54 15.755,97 41.960,72 41.551,49 81.257,53 95.961,44 28.167,29 |
| ah) durch Gesellschaftsform bedingte Kosten ai) verschiedene betriebliche Kosten |
86.934,68 191.603,40 |
96.231,55 215.263,69 |
| Übertrag | 897.051,17 9.551.253,29 |
717.478,22 1.243.631,38 |
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|
| Übertrag | 9.551.253,29 897.051,17 |
1.243.631,38 717.478,22 |
| b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla- gevermögens |
854,00 | 14.791,90 |
| c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen |
1.400,00 899.305,17 |
0,00 732.270,12 |
| 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen Euro 36.000,00 (Euro 30.166,67) |
36.000,00 | 30.166,67 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.176.894,44 | 0,00 |
| 11. Jahresüberschuss | 7.511.053,68 | 541.527,93 |
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 5.459.251,54 | 6.000.779,47 |
| 13. Bilanzgewinn | 2.051.802,14 | 5.459.251,54- |
Die MEDIQON Group AG (vormals Medical Columbus AG) hat ihren Sitz in Königstein im Taunus und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Register-Nummer HRB 4906. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Dezember 2018 wurde die Umfirmierung der Medical Columbus AG in MEDIQON Group AG beschlossen. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 3. Juni 2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.
Mit Vertrag vom 10. Juli 2018 wurden wesentliche Teile des Vermögens der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH veräußert. Die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses 2018 mit dem Vorjahr ist aus diesem Grund eingeschränkt.
Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte Entwicklungskosten für noch in Entwicklung befindliche selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 a HGB bewertet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 51-%ige Beteiligung am Stammkapitel von EUR 12.750,00 der MEDIQON GmbH (vormals medIQon Medical Columbus GmbH) mit Sitz in Hannover ausgewiesen. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2017 erzielte diese Gesellschaft einen Jahresverlust von EUR 529.070,98 und verfügte über einen Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 1.052.919,99. Der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde gegenwärtig noch nicht festgestellt.
In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 1.200.000,00 enthalten.
Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.222.124 EUR und ist eingeteilt in 2.222.124 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 3. Juni 2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.
Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 hat die Änderung von §4 Ziffer 4 u. 5 der Satzung (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 1.111.062 EUR gegen Bar-und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).
Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für noch nicht genommene Urlaube u. Abfindungen, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert. Weiterhin sind Rückstellungen für die zu erwartenden Ertragsteuerzahlungen auf Grund des positiven Jahresergebnisses (nach Verrechnung mit den steuerlichen Verlustvorträgen) gebildet.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Errichtung von Kommunikationsplattformen für Krankenhausgruppen, Erlöse aus der Vergabe von Lizenzen für die Datenbank Navigator und Erlöse aus dem Bereich Transaktion. Die Lizenzverträge werden in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag sind daher die bereits vereinnahmten Lizenzumsätze zeitanteilig abgegrenzt.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. Es handelt sich im Einzelnen um die Erlöse aus der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH zu einen Gesamtpreis von rd. 12 Mio. EUR.
Bei den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.
Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 4 HGB berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde laut § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Die Zahl der 2018 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 25.
MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus
Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2018 bestellt:
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2018 gewählt:
Herr Lars Ahns, Köln, Investmentmanager
Herr Till Moysies, Eltville, IT - und Managementberater,
Herr Prof.Dr.med. Dr.rer.pol.Christian Thielscher, Lohmar, Hochschullehrer, (bis 05/2018),
(Vorsitzender bis 05/2018)
Herr Lars Ahns ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrates der MAX 21 AG, Weiterstadt.
Die MEDIQON Group AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.051.802,14, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.511.053,68 und dem Verlustvortrag von EUR 5.459.251,54 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mit Beschluss des Vorstands vom 5. April 2019 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. April 2019 wurde eine Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe von 200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien in die Wege geleitet. Die neuen Aktien dienen zum Erwerb der verbliebenen 49 % der Geschäftsanteile an der MEDIQON GmbH.
Zudem wurde von Vorstand und Aufsichtsrat unter Nutzung des vorhandenen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts am 8. April 2019 beschlossen, 50.000 neue auf den Inhaber lautende Aktien auszugeben. Einziger Zeichner ist die MEDIQON GmbH, die diese als Kaufpreiskomponente an die Röming & Schneider Strategie GmbH übertragen wird.
Noch im Dezember 2018 wurde die MEDIQON Beteiligungs GmbH gegründet, deren Gegen-stand der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen aller Art ist.
Geschäfte, die einer Erlaubnis oder Prüfung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bedürfen, sind in der Satzung ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Königstein, in den Räumen der MEDIQON Group AG. Geschäftsführer ist Dirk Isenberg, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Geschäftsführung der Gesellschaft entstehen.
Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister des Amtsgerichts Königstein erfolgte am 20. Februar 2019.
Um eine möglichst hohe Anzahl an Beteiligungsoptionen sichten und bewerten zu können, sind fachliche Kompetenz und zeitliche Kapazität erforderlich, sowie außerdem Ausdauer, Geduld und Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf die investierten Mittel.
Wir haben uns dazu entschieden, die Chancen und Risiken, die sich aus dem Beteiligungsgeschäft ergeben, fair mit Managern zu teilen, die fachlich und menschlich überzeugen und bereit sind, ihre berufliche Zukunft an uns koppeln.
Geplant sind zwei GmbHs, an denen die MEDIQON Beteiligungs GmbH jeweils 80% und der Partner 20% halten wird. Die GmbHs erhalten ein Budget für einen Zeitraum von zwei Jahren, um ein Portfolio aufzubauen. Die Mittel hierfür werden voraussichtlich über Gesellschafterdarlehn bereitgestellt.
Die Entscheidungen, ob wir uns in Unternehmen beteiligen werden, werden einstimmig im Rahmen von Gesellschafterversammlungen getroffen; d.h. es werden nur Beteiligungen eingegangen, von denen beide Partner überzeugt sind.
Die erste dieser beiden Gesellschaften, die NGC Nachfolgekapital GmbH mit Sitz in München, wurde am 20.02.2019 mit einem Stammkapital von 125 TEUR gegründet.
Partnergesellschaft ist die APX Capital UG, die 20 Prozent der Anteile an der NGC Nachfolgekapital GmbH hält. Die APX Capital UG ist Herrn Alexander Preußner zuzuordnen, der zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wurde.
Herr Preußner verfügt über eine hervorragende betriebs- und finanzwirtschaftliche Ausbildung sowie eine langjährige Berufserfahrung als Analyst und Investmentmanager. Er bringt alle Voraussetzungen mit, die für eine erfolgreiche Umsetzung unseres Vorhabens erforderlich sind.
Die NGC Nachfolgekapital GmbH wurde mit finanziellen Mitteln in Höhe von 300 TEUR ausgestattet. Die zweite Gesellschaft, die Ookam Software GmbH, wurde am 1. April 2019 von Herrn Steffen Bünau und Herrn Niels Reinhard mit einem Stammkapital von 25 TEUR mit Sitz in Berlin gegründet. Analog zur NGC Nachfolgekapital GmbH wurde beschlossen, dass die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 100 TEUR 80% der Gesellschaftsanteile der Ookam Software GmbH übernimmt. Die Protokollierung der Kapitalerhöhung fand am 4. April 2019 statt. Herr von Bünau und Herr Reinhard wurde gemeinsam am 1. April 2019 zu Geschäftsführern der Ookam Software GmbH bestellt.
Die Ookam Software GmbH wird zu den gleichen Bedingungen wie die NGC Nachfolgekapital GmbH finanziert.
Weitere GmbHs unterhalb der MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH sind nicht geplant.
Für weitere Angaben wird auch auf die Angaben im Lagebericht verwiesen.
Königstein im Taunus, den 8. April 2019
Der Vorstand
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Isenberg
zum
31. Dezember 2018 ANLAGENSPIEGEL
MEDIQON Group AG
61462 Königstein im Taunus
| Anschaffungskosten/Herstellungskosten | Kumulierte | Buchwerte | Abschreibungen Zuschreibungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2018 | Abschreibungen | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| Anlagevermögen | ||||||||||
| 1. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
||||||||||
| Selbst geschaffene gewerbliche Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Schutzrechte und ähnliche entgeltlich erworbene Rechte und Werte $\ddot{ }$ $\mathbf{a}$ |
2.496.651,59 | 761.888,11 | 3.258.539,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.346.910,42 | 228,433,69 | OOO |
| Rechte und Werte sowie Rechten und Werten Lizenzen an solchen |
458.263,75 | 30.294,14 | 486.601.89 | 0.00 | 1,956,00 | 0.00 | 1,956,00 | 61.657.00 | 64.127,14 | OOO |
| Vermögensgegenstände Summe immaterielle |
2.954.915,34 | 792.182,25 | 3.745.141,59 | 0,00 | 1.956,00 | 0,00 | 1,956,00 | 2.408.567,42 | 292.560,83 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
408.812.53 | 59.528,82 | 406.321,07 | 8,00 | 62.020.28 | 31.817.28 | 30.203,00 | 70.217.50 | 42.043,48 | ooo |
| Summe Sachanlagen | 408.812,53 | 59.528,82 | 406,321,07 | 8,00 | 62.020,28 | 31.817,28 | 30.203,00 | 70.217,50 | 42.043,48 | 0,00 |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
84.080,62 | 0.00 | 60.245,00 | 0.00 | 23.835,62 | 0.00 | 23.835,62 | 84,080,62 | 0.00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 84.080,62 | o.oo | 60.245,00 | oo.o | 23.835,62 | 0,00 | 23,835,62 | 84.080,62 | ooc | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 3.447.808,49 | 851.711,07 | 4.211.707,66 | 0,00 | 87.811,90 | 31.817,28 | 55,994,62 | 2.562.865,54 | 334.604,31 | 0,00 |
MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus
Rund 20 Jahre lang hat die Medical Columbus AG die Beschaffungsaktivitäten von Krankenhäusern optimiert, für Standards und Transparenz gesorgt, Prozesse automatisiert und durch ihre Produkte und Dienste erhebliche Einsparungen bei ihren Kunden ermöglicht.
In den Anfangsjahren hat sich die Gesellschaft einer erheblichen Gegenwehr seitens der medizin-technischen und pharmazeutischen Industrie konfrontiert gesehen, die Verschiebungen im Marktgefüge und den Verlust an Einflussnahme befürchteten.
Das Ende der DotCom-Ära hat zudem zu einem Massensterben junger Unternehmen mit digitalen Marktplatzideen geführt. Auch diese Phase hat Medical Columbus überstanden.
In den darauffolgenden Jahren konnte das Geschäftsmodell erfolgreich in die Nachbarländer Schweiz. Österreich und die Niederlande exportiert werden. Der Versuch des Markteintritts in Frankreich hingegen schlug fehl.
In den letzten Jahren hat die Medical Columbus AG zuverlässig stabile Cash Flows generiert und ihre Marktposition gefestigt. Signifikantes Wachstum, das für die Erlangung der Marktführerschaft unabdingbar ist, blieb allerdings aus. Vielmehr fand Wachstum zu Lasten der Mitbewerber und zu Lasten der Marge statt.
Mit steigender Marktdurchdringung gleichen sich die Standards des Angebots an, und damit auch die Leistungen der Anbieter. Aus Mehrwertprodukten werden Commodities. Auch hiermit lässt sich Geld verdienen, allerdings nur bei hohen Stückzahlen. Diese sind grundsätzlich im Beschaffungsmarkt für Krankenhäuser vorhanden, setzen aber einen hohen Marktanteil voraus.
Um diese Situation aufzulösen wurden mehrere Initiativen gestartet:
Im Frühjahr hatte die Pagero AB rückwirkend zum 01.01.2018 die HBS GmbH übernommen, einen der beiden Mitbewerber im deutsch- Raum. Durch die Übernahme der HBS GmbH war eine Verschiebung der Marktanteile im europäischen Markt klar erkennbar und die Zahl der Optionen weiter eingeschränkt.
Wir haben hierüber im Nachtragsbericht zum Jahresabschluss 2017 informiert.
Nach Bewertung aller Optionen sind wir zum Ergebnis gelangt, dass es für die Aktionäre am sinnvollsten ist. wesentliche Teile des Vermögens der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH zu veräußern. Der Kaufvertrag hierüber wurde am 10.07.2018 geschlossen. Auch hierüber haben wir in einer ad hoc Meldung am gleichen Tag berichtet.
Die vereinbarte Kaufpreissumme für die Vermögenswerte beläuft sich auf 12,2 Mio. EUR. Zusätzlich ist ein weiterer Kaufpreisbestandteil in Form einer sog. Earn-Out Regelung in Höhe von 6,5 Mio. EUR vereinbart, sofern bestimmte Ziele bis zum 30.06.2019 erreicht werden.
Im Vertrag gab es eine Reihe von "closing conditions", die bis zum Vollzug des Vertrags zu erfüllen waren und die auch erfüllt wurden.
Unter anderem war es auch erforderlich, die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem vereinbarten Asset Deal zu erhalten. Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung wurden am 21.09.2018 die Aktionäre umfassend über den Inhalt des unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre stehenden Vertrags mit der GHX Europe informiert. Die an diesem Tag erteilte Zustimmung der Hauptversammlung ermöglichte es, alle definierten "closing conditions" umzusetzen und damit die Voraussetzung für den Vollzug des Vertrags ("closing") zu schaffen.
Der Vollzug des Vertrags über den Verkauf wesentlicher Vermögensteile wurde am 31.10.2018 abgeschlossen.
Nach dem Vollzug des Vertrags war eine weitere außerordentliche Hauptversammlung erforderlich, um den Geschäftszweck der Gesellschaft auf die geplanten zukünftigen Aktivitäten anzupassen. Eine weitere Notwendigkeit für die Änderung des Geschäftszwecks ergab sich aus dem Umstand, dass mit der GHX ein Wettbewerbsverbot vereinbart worden war, das sich auch in einer Satzungsänderung manifestieren sollte. Da auch die Marke "Medical Columbus" verkauft worden war, war zudem eine Umfirmierung erforderlich.
Die Beschlüsse für eine Änderung des Geschäftszwecks und der Umfirmierung in MEDIQON Group AG wurden auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 21.12.2018 gefasst.
Die Umfirmierung in MEDIQON Group AG haben wir sehr bewusst gewählt. Der zuvor angesprochene Transformationsprozess hin zu einem Anbieter von Informationsprodukten für Entscheider, die komplexe Sachverhalte leicht verständlich darstellen und alle benötigten Informationen rasch bereitstellen, um somit unverzichtbare Grundlage für Managemententscheidungen zu werden, hat sich als sinnvolle Option erwiesen, die wir weiter ausbauen wollen.
Weiter ausbauen bedeutet nicht nur das Angebot der MEDIQON medical columbus GmbH weiter im Markt auszurollen, es bedeutet auch, das Angebot zu erweitern.
Die bisherige Kompetenz, die im Bereich der Marktanalytik und Zuweisermanagements verankert ist, adressiert Krankenhaus-externe Erfolgsfaktoren. Volles Potential entwickeln die hier gewonnenen Erkenntnisse aber nur, wenn sie in den Kontext zu Krankenhaus-internen Informationen gesetzt werden. Diese Kompetenz war bisher nicht vorhanden.
Da Märkte sich schnell entwickeln, und der Aufbau von Know How in komplexen Themen viel Zeit beansprucht, stellte sich nicht die Frage, ob wir innerhalb der MEDIQON medical columbus GmbH dieses Know How organisch aufbauen werden. Vielmehr galt es die Fragestellung zu beantworten, wie wir möglichst schnell das benötigte Know How zuführen können.
Am 01.04.2018 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Röming & Schneider Strategie GmbH (RSS) geschlossen. Sven Röming war über viele Jahre hinweg Leiter des Finanzcontrollings eines großen Klinikkonzerns, Dirk Schneider im gleichen Konzern Leiter des Medizincontrollings. RSS bot Beratungsdienstleistungen für Krankenhäuser an, insbesondere hinsichtlich Krankenhaus-interner Geschäftsprozesse.
Im Rahmen der Kooperation wurde vereinbart, mit dem Fachwissen von RSS und der IT- sowie Analytikexpertise von MEDIQON Module zu entwickeln und zu vermarkten.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zeigte, dass die Annahmen über die Komplementarität der Kompetenzen zutreffend waren, aber die Bindung über eine Kooperationsvereinbarung nicht eng genug ist, um in kurzer Zeit gemeinsam substanzielle Werte zu schaffen. Die Bindung war - so unser gemeinsames Fazit - zu lose und unverbindlich, um eine gemeinsame fokussierte Strategie für beide Unternehmen entwickeln zu können.
Am 14.12.2018 wurde daher ein Vertrag über den Kauf des wesentlichen Vermögens der Röming & Schneider Strategie GmbH geschlossen, über den wir in der ad hoc Meldung vom 13.12.2018 nach erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats zur geplanten Transaktion informiert haben.
Die Gesellschaft sieht sich mit diesem Schritt sehr gut aufgestellt, um die Informationsbedürfnisse von Krankenhausgeschäftsführern wie auch Chefärzten inhaltlich wie auch technologisch bedienen zu können.
In den kommenden Monaten wird es nun darum gehen, die fachliche Expertise des RSS-Teams in Informationsprodukte zu überführen, die dann eine Skalierung der Leistungen ermöglichen sollen.
Wir haben MEDIQON sehr bewusst aus der Transaktion mit der GHX Europe GmbH ausgeklammert, weil wir von den Chancen, die sich für das Unternehmen bieten, ebenso überzeugt sind wie von den Kompetenzen des Managements.
Da MEDIQON faktisch das verbliebene operative Geschäft der Gesellschaft darstellt und wir dieses langfristig entwickeln wollen, war es naheliegend, die im Markt bereits eingeführte und positiv verankerte Marke auch auf Ebene der AG zu nutzen.
Wie bereits erwähnt wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21.12.2018 die Umfirmierung der Medical Columbus AG in MEDIQON Group AG beschlossen. Die MEDIQON medical columbus GmbH wiederum firmierte zeitgleich in MEDIQON GmbH um.
Wie bereits aus der Änderung des Geschäftszwecks ersichtlich, werden wir uns künftig einerseits um den konsequenten Ausbau des MEDIQON-Geschäfts bemühen und das Management der MEDIQON GmbH hierbei bestmöglich unterstützen.
Im Weiteren wollen wir das hierfür nicht benötigte Kapital für die Aktionäre möglichst nutzenstiftend anlegen dies über eine Beteiligungsgesellschaft, über die im Nachtragsbericht weiter informiert wird.
Eine erste Beteiligung haben wir bereits am 21.12.2018 vorgenommen, über die wir in der ad hoc Meldung vom gleichen Tag berichteten. Es handelt sich hierbei um eine Kombination aus einer 39%-Beteiligung und einem Gesellschafterdarlehen an einem Distributor für industrielle C-Teile, der E-M-C direct GmbH & Co. KG mit Sitz in Dorsten. Im Rahmen dieser Transaktion werden wir eine Nachfolgelösung im Rahmen eines Management-Buy-Ins begleiten. Da die Transaktion erst im Januar 2019 rechtlich und wirtschaftlich wirksam wurde, erfolgt in der Bilanz zum 31.12.2018 noch kein entsprechender Ansatz der Beteiligung und des Darlehens.
Künftige Beteiligungen werden wir über die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH steuern, die in 2018 jedoch noch nicht gegründet war.
Der sich im Frühjahr abzeichnende Verkauf wesentlicher Vermögensteile und die damit einhergehende völlige Neuausrichtung des Unternehmens hat zu einer Veränderung im Aufsichtsrat geführt, um der rechtlich komplexen Transaktion bestmöglich Rechnung zu tragen. Mit Wirkung zum 04.06.2018 ist Herr Dr. Mathias Saggau Mitglied des Aufsichtsrats geworden, um dort den Vorsitz zu übernehmen. Er folgt damit auf Herrn Professor Dr. med. Dr. rer. pol. Christian Thielscher, der hervorragende Dienste für die Entwicklung der Gesellschaft geleistet hat. Wir informierten hierüber in der ad hoc Meldung vom 14.06.2018.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 2.635 TEUR realisiert (Vorjahr: 3.212 TEUR), die den Zeitraum bis 31.10.2018 betrafen, dem Stichtag für den Vollzug des Verkaufs wesentlicher Vermögensgegenstände des Unternehmens.
Über diese Transaktion wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 9.030 TEUR aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens realisiert.
Aufgrund der Veräußerung wesentlicher Vermögensteile der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH, die erst per 31.10.2018 abgeschlossen wurde, fanden im Zeitraum bis 31.12.2018 keine wesentlichen Investitionen statt. Der verbliebene Geschäftsbetrieb wurde in 2018 primär für die Abwicklung der Veräußerung genutzt.
Die 100%ige Beteiligung an der Medical Columbus (Schweiz) AG besteht nicht mehr. Diese wurde im Rahmen der vorerwähnten Transaktion an die GHX Europe verkauft.
Weiterhin besteht eine 51%ige Beteiligung an der MEDIQON GmbH, die bis zum 20.12.2018 unter MEDIQON medical columbus GmbH firmierte.
Im Jahr 2018 bot die MEDIQON GmbH Kunden der Healthcare-Industrie konsolidierte Markt- und Spezialdaten, beispielsweise zur Analyse der Versorgungssituation in einer bestimmten Region und zur Interpretation möglicher Leistungsportfolios.
Grundlage der Beteiligung ist ein Beteiligungsvertrag vom 22.02.2016, der ein Darlehen zur Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 1,0 Mio. EUR vorsieht.
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Markteinführung wurde 2017 ein weiteres Gesellschafterdarlehn in Höhe von bis zu 400 TEUR gewährt. Per 31.12.2018 wurden 1,2 Mio. EUR der gewährten Darlehenssumme abgerufen.
Die MEDIQON GmbH hat sich seit ihrer Gründung erfolgreich als zentraler Ansprechpartner des Krankenausmanagements bei Fragen zur strategischen Ausrichtung von Gesundheitseinrichtungen etabliert. Dabei nutzt sie medizinische und betriebswirtschaftliche Expertise, akkumulierte Marktdaten und modernste IT-Technologien zur Analyse und Visualisierung komplexer Datenströme.
Die MEDIQON GmbH hat am 14.12.2018 einen Vertrag über den Erwerb der wesentlichen Vermögenswerte der Röming & Schneider Strategie GmbH abgeschlossen.
Die Röming & Schneider Strategie GmbH ergänzt das Leistungsspektrum um das krankenhausinterne Controlling, so dass durch die neue Kombination von führender Marktanalytik, Finanz- und Medizincontrolling ein einmaliges Leistungsportfolio entsteht. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz lassen sich Krankenhäuser erstmals sowohl medizinisch, als auch betriebswirtschaftlich erfolgreich ausrichten.
Zum 31.12.2018 beträgt die Bilanzsumme der Gesellschaft 13.301 TEUR (Vorjahr: 4.430 TEUR). Die Bilanzsumme hat sich im Wesentlichen durch den Verkauf wesentlicher Vermögensteile an die GHX Europe GmbH deutlich erhöht, hierbei insbesondere durch den Zufluss bei Kassenbestand und Bankguthaben.
Bis zum Bilanzstichtag 31.12.2018 hat sich die Summe des bilanziellen Eigenkapitals um den ausgewiesenen Jahresüberschuss (7.511 TEUR) von 4.044 TEUR auf 11.555 TEUR erhöht.
Die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft ermöglicht den geplanten Transformationsprozess der Gesellschaft durchzuführen. Im Übrigen verfügt die Gesellschaft über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 1.111.062 EUR.
Zum Geschäftsjahresende befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz des Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2018 ging das Unternehmen keine mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten ein. Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 483 TEUR (Vorjahr: 187 TEUR).
Der Liquiditätszufluss aus der Veräußerung wesentlicher Vermögensteile der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH wurde im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition im Umfang von 1.161 TEUR in börsennotierte Aktien eines DAX-Konzerns reinvestiert. Die weitaus überwiegende Liquidität wurde zum 31.12.2018 in Form von Bankguthaben vorgehalten (10.579 TEUR), um daraus einerseits die aus der Veräußerung entstehenden Ertragsteuern bei Fälligkeit zu tilgen und andererseits flexibel in den weiteren Ausbau des MEDIQON-Geschäfts sowie komplementärer Unternehmensbeteiligungen investieren zu können.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.511 TEUR (Vorjahr: 542 TEUR) aus. Es resultierte ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.052 TEUR (Vorjahr: -5.459 TEUR).
Das Ergebnis pro Aktie betrug 3,38 EUR (Vorjahr: 0,24 EUR).
Der Beteiligungsvertrag mit der MEDIQON GmbH sah eine Option zum Tausch der von den Gründern und Geschäftsführern Frau Bahareh Razavi und Herrn Dr. Dirk Elmhorst jeweils 24,5% gehaltenen GmbH-Anteile in Aktien der Gesellschaft vor.
Die Bedingungen der Optionsausübung sind im Beteiligungsvertrag definiert. Ein Vollzug war nach Ablauf von 5 Jahren vorgesehen, der Laufzeit des dem Beteiligungsvertrag zugrunde liegenden Business Plans.
Die Übernahme der wesentlichen Vermögensteile der Röming & Schneider Strategie GmbH machten es allerdings erforderlich, den Anteilstausch vorzuziehen.
Um sicherzustellen, dass der Wert der zu tauschenden GmbH-Anteile in einem adäquaten und für die Aktionäre sinnvollen Verhältnis zu den neu auszugebenden 200.000 Aktien stehen, wurde am 21.11.2018 ein Gutachten über die Bewertung der MEDIQON GmbH in Auftrag gegeben, das am 28.12.2018 fertiggestellt wurde. In diesem Gutachten wurden die zugeführten geschäftlichen Aktivitäten der Röming und Schneider GmbH mit berücksichtigt, so dass die Bewertung sich auf das Unternehmen nach Übernahme der wesentlichen Vermögensgegenstände der Röming und Schneider Strategie GmbH bezieht.
Am 11.12.2018 war das Gutachten noch nicht detailliert ausgearbeitet. Es war aber bereits klar erkennbar, dass die 49% der MEDIQON GmbH Anteile mindestens 200.000 Aktien der MEDIQON Group AG entsprechen.
MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus
Diese Feststellung war Voraussetzung für den Aufsichtsratsbeschluss, dem Kaufvertrag zwischen der MEDIQON GmbH und der Schneider und Röming Strategie GmbH am 13.11.2018 zuzustimmen.
Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH erstellte Bewertungsgutachten der liegt zwischenzeitlich vor. Der darin ermittelte Ertragswert liegt deutlich über dem aktuellen Ausgabepreis der bereitzustellenden 200.000 Aktien.
Mit Beschluss des Vorstands vom 05.04.2019 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 08.04.2019 wurde die erforderliche Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe von 200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien in die Wege geleitet.
Wir haben hierüber in der ad hoc Mitteilung vom 08.04.2019 informiert.
Zudem wurde von Vorstand und Aufsichtsrat unter Nutzung des vorhandenen Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts am 08.04.2019 beschlossen, 50.000 neue auf den Inhaber lautende Aktien auszugeben. Einziger Zeichner ist die MEDIQON GmbH, die diese als Kaufpreiskomponente an die Röming & Schneider Strategie GmbH übertragen wird.
Mit diesem Schritt sind die fixen Kaufpreiskomponenten gegenüber der Röming & Schneider Strategie GmbH vollständig erfüllt.
Noch im Dezember 2018 wurde die MEDIQON Beteiligungs GmbH gegründet, deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen aller Art ist.
Geschäfte, die einer Erlaubnis oder Prüfung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bedürfen, sind in der Satzung ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Königstein, in den Räumen der MEDIQON Group AG. Geschäftsführer ist Dirk Isenberg, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Geschäftsführung der Gesellschaft entstehen.
Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister des Amtsgerichts Königstein erfolgte am 20.02.2019.
Um eine möglichst hohe Anzahl an Beteiligungsoptionen sichten und bewerten zu können, sind fachliche Kompetenz und zeitliche Kapazität erforderlich, sowie außerdem Ausdauer, Geduld und Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf die investierten Mittel.
Wir haben uns dazu entschieden, die Chancen und Risiken, die sich aus dem Beteiligungsgeschäft ergeben, fair mit Managern zu teilen, die fachlich und menschlich überzeugen und bereit sind, ihre berufliche Zukunft an uns koppeln.
Geplant sind zwei GmbHs, an denen die MEDIQON Beteiligungs GmbH jeweils 80% und der Partner 20% halten wird. Die GmbHs erhalten ein Budget für einen Zeitraum von zwei Jahren, um ein Portfolio aufzubauen. Die Mittel hierfür werden voraussichtlich über Gesellschafterdarlehn bereitgestellt.
Die Entscheidungen, ob wir uns in Unternehmen beteiligen werden, werden einstimmig im Rahmen von Gesellschafterversammlungen getroffen; d.h. es werden nur Beteiligungen eingegangen, von denen beide Partner überzeugt sind.
Die erste dieser beiden Gesellschaften, die NGC Nachfolgekapital GmbH mit Sitz in München, wurde am 20.02.2019 mit einem Stammkapital von 125 TEUR gegründet.
Partnergesellschaft ist die APX Capital UG, die 20 Prozent der Anteile an der NGC Nachfolgekapital GmbH hält. Die APX Capital UG ist Herrn Alexander Preußner zuzuordnen, der zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wurde
Herr Preußner verfügt über eine hervorragende betriebs- und finanzwirtschaftliche Ausbildung sowie eine langjährige Berufserfahrung als Analyst und Investmentmanager. Er bringt alle Voraussetzungen mit, die für eine erfolgreiche Umsetzung unseres Vorhabens erforderlich sind.
Die NGC Nachfolgekapital GmbH wurde mit finanziellen Mitteln in Höhe von 300 TEUR ausgestattet.
Die zweite Gesellschaft, die Ookam Software GmbH, wurde am 01.04.2019 von Herrn Steffen Bünau und Herrn Niels Reinhard mit einem Stammkapital von 25 TEUR mit Sitz in Berlin gegründet. Analog zur NGC Nachfolgekapital GmbH wurde beschlossen, dass die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 100 TEUR 80% der Gesellschaftsanteile der Ookam Software GmbH übernimmt. Die Protokollierung der Kapitalerhöhung fand am 04.04.2019 statt.
Herr von Bünau und Herr Reinhard wurde gemeinsam am 01.04.2019 zu Geschäftsführern der Ookam Software GmbH bestellt.
Die Ookam Software GmbH wird zu den gleichen Bedingungen wie die NGC Nachfolgekapital GmbH finanziert.
Weitere GmbHs unterhalb der MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH sind nicht geplant.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die im Kaufvertrag mit der GHX Europe GmbH vereinbarte Earn Out Regelung zur Anwendung kommen wird. Sofern sich hier Klarheit abzeichnet wird der Vorstand über eine ad hoc Mitteilung hierüber informieren.
MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus
Mit der erfolgreichen Veräußerung wesentlicher Vermögensteile der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH wurden die Weichen zur Fortentwicklung der MEDIQON Unternehmensgruppe zu einem führenden Informations- und Beratungsdienstleister im Gesundheitswesen gestellt. Die nunmehr verfügbare Liquidität bietet uns die ausgezeichnete Chance, dieses Ziel nachhaltig zu verfolgen. Im Kern unserer Strategie steht dabei die MEDIQON GmbH unter Einschluss des erworbenen Geschäftsbetriebs der Röming & Schneider Strategie GmbH. Aus der neuen Kombination von führender Marktanalytik, Finanz- und Medizincontrolling entwickeln wir ein einmaliges Leistungsportfolio. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz lassen sich Krankenhäuser erstmals sowohl medizinisch als auch betriebswirtschaftlich erfolgreich ausrichten.
Trotz der angestrebten Diversifikation unserer Investitionen - insbesondere auch über die MEDIQON Beteiligungs GmbH - sind finanzielle Risiken für unser Unternehmen nicht auszuschließen, insbesondere falls sich die erforderlichen Entwicklungsarbeiten verzögern (und damit verteuern) oder falls der wirtschaftliche Erfolg einzelner Beteiligungen entgegen unseren ursprünglichen Hoffnungen ausbleibt. Auch der Fachkräftemangel macht es uns nicht leicht, unsere ambitionierten Entwicklungs- und Wachstumsziele in die Tat umzusetzen.
Eine Gefahr für den Fortbestand der MEDIQON Group AG sehen wir daraus jedoch nicht. Finanzielle Risiken werden wir über ein mehrstufiges Controlling-Instrumentarium frühzeitig erkennen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen.
Aufgrund der im Nachtragsbericht geschilderten Umstände ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, eine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2019 abzugeben.
Das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahrs 2019 wird ganz wesentlich davon abhängen, ob der Earn out aus dem Verkaufsvertrag mit der GHX Europe GmbH zustande kommen wird.
Da die MEDIQON Group AG zukünftig vorwiegend Holdingaufgaben erfüllt, werden auf dieser Ebene künftig vor allem Zinserträge aus Darlehen an Beteiligungsgesellschaften und Erträge aus der kurzfristigen Finanzmitteldisposition erwartet. Mittel- bis langfristig versprechen wir uns zusätzliche Erträge aus Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften. Zur Steuerung der unterschiedlichen Beteiligungen unter Einschluss der MEDIQON GmbH erarbeiten wir derzeit ein umfassendes Controllingkonzept.
Aus operativer Sicht steht in den kommenden Monaten die weitere Integration des erworbenen Geschäftsbetriebs der Röming & Schneider Strategie GmbH in den Geschäftsbetrieb der MEDIQON GmbH im Fokus. Die in Arbeit befindlichen Module sollen zügig zur Marktreife geführt werden, ohne dass das bereits aufgebaute Kerngeschäft der MEDIQON GmbH darunter leidet.
Königstein im Taunus, den 8. April 2019
Dirk Isenberg (Vorstand)
An die MEDIQON Group AG
Wir haben den Jahresabschluss der MEDIQON Group AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MEDIQON Group AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Anlage 6/3
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aschaffenburg, 8. April 2019
RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Stefan Kilian Wirtschaftsprüfer
Norbert Jäge Wirtschaftsprüfer
Anlage 7
Allgemeine Auftragsbedingungen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen. Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt. sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Abs. 1, eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 $Abs. 2 HGB$
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
U6/0
50261
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als giological contrations proceduring the extra contractor of the eigenheiten mitel-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als er vor zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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