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Chapters Group AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 5, 2020

5420_10-k_2020-06-05_233fcfc7-6a2c-4dc5-8930-3802da64aad7.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Firma MEDIQON Group AG Herzog-Adolph-Straße 2 61462 Königstein im Taunus

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weißenburger Straße 34 a 1 63739 Aschaffenburg Tel. +49 6021 38290 | Fax +49 6021 382930 [email protected] | www.rwb-aschaffenburg.de

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2019 Anlage 1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Anlage 2
Anhang Anlage 3
Anlagenspiegel Anlage 4
Lagebericht Anlage 5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 6
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Anlage 7
BILANZ

MEDIQON Group AG

Königstein im Taunus

zum

31. Dezember 2019

PASSIVA

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Voriahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen Eigenkapital
A.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Gezeichnetes Kapital 2.472.124.00 2.222.124.00
entgeltlich erworbene
1.
Kapitalrücklage
ﺳﮯ ﻣﯿﮟ ﻭﺍﻗﻊ ﮨﮯ۔
8.668.510.96 7.281.010,96
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Bilanzverlust 2.955.124.52- 2.051.802.14
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rückstellungen
8.
Rechten und Werten 28.321.00 1.956.00 sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
1.
2.
1.176.894.44
53.250.00
1.230.144.44 86.759,00
1.176.894,44
Sachanlagen
ﻴﻨﻴ
andere Anlagen. Betriebs- und
1.
Verbindlichkeiten
C.
Geschäftsausstattung 3.469.00 30.203,00 Verbindlichkeiten aus
Finanzanlagen - davon mit einer Restlaufzeit
Lieferungen und Leistungen
47.788.35 57.898.51
Anteile an verbundenen
Unternehmen
1.
2.246.869,34 23.835,62 bis zu einem Jahr
(Euro 57.898,51)
Euro 47.788,35
Beteiligungen
B. Umlaufvermögen
2.
178.762.20 2.425.631,54 0.00 sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
Euro 10.018,46
l
2.050.075,55 2.097.863,90 424.798.60
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
-
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
(Euro 10.929,67)
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
1.
1.713.60 52.279,97 Euro 1.742,41 (Euro 1.654,96)
Übertrag 1.713.60 2.457.421.54 108.274.59 Übertrag 11.513.518.78 13.301.287,65

Anlage 1/ 1

zum
AKTIVA 31. Dezember 2019 PASSIVA
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 1.713,60 2.457.421.54 108.274,59 Übertrag 11.513.518.78 13.301.287,65
Forderungen gegen verbundene
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
Euro 7.528.637,62
Unternehmen
7.528.637.62 1.276.429,17 - davon mit einer Restlaufzeit
Euro 2.050.075,55
(Euro 424.798,60)
bis zu einem Jahr
Forderungen gegen Unternehmen,
- davon mit einer Restlaufzeit
mit denen ein Beteiligungs-
von mehr als einem Jahr
(Euro 1.200.000,00)
verhältnis besteht
రా
1.126.798.61 0,00
sonstige Vermögensgegenstände
Euro 1.126.798,61 (Euro 0,00)
র্ব
30.642,38 8.687.792,21 175.745.78
Wertpapiere
ﯿﻨ
1. sonstige Wertpapiere 0,00 1.161.332,80
Kassenbestand, Bundesbank-
Kreditinstituten und Schecks
guthaben, Guthaben bei
363.938.03 10.579.244,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.367,00 261.10
11.513.518.78 13.301.287,65
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
11.513.518.78 13.301.287.65

BILANZ

MEDIQON Group AG

Königstein im Taunus

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 96.995,94 2.635.321,52
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 246.398,10
3. Gesamtleistung 96.995,94 2.881.719,62
4. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
sonstige ordentliche Erträge
0,00 17.257,30
b) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenstän-
den des Anlagevermögens
500.000,00 9.029.520.17
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 54.292,64 2.367,80
d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit
767,08
555.059,72
13.647,62
9.062.792,89
Materialaufwand
5.
Aufwendungen für bezogene Leistungen
0,00 35.252,34
Personalaufwand
6.
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
522.878,54 1.737.743,08
und für Unterstützung 53.109,60
575.988,14
285.659,49
2.023.402,57
- davon für Altersversorgung Euro 8.403, 16
(Euro 23.653,71)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Ab-
2.935.60 334.604,31
schreibungen überschreiten 5.072.420,84
5.075.356,44
0,00
334.604,31
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
Raumkosten
aa)
19.268,58 81.786,90
ab)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
Reparaturen und Instandhaltungen
ac)
1.830,49
4.825,25
13.795,94
33.642,50
Fahrzeugkosten
ad)
0,00 39.993,24
Werbe- und Reisekosten
ae)
13.291,68 53.754,52
Kosten der Warenabgabe
af)
0,00 107.618.84
Beratungsleistungen
ag)
150.825,95 287.921,15
ah) durch Gesellschaftsform bedingte Kosten 124.111,28 86.934,68
Übertrag 314.153,23
4.999.288,92-
705.447,77
9.551.253,29
Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Übertrag 4.999.288,92-
314.153.23
9.551.253,29
705.447.77
ai)
verschiedene betriebliche Kosten
92.038,44 191.603.40
b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-
gevermögens
5.223,50 854,00
c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen
in die Wertberichtigung zu Forderungen
102.641.64
514.056.81
1.400,00
899.305,17
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen Euro 298.412.50
(Euro 36.000,00)
516.988,65 36.000,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.569,58 0,00
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 1.176.894.44
12. Jahresfehlbetrag 5.006.926.66 7.511.053,68-
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.051.802,14 5.459.251,54-
Bilanzverlust
14.
2.955.124,52 2.051.802,14-

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die MEDIQON Group AG hat ihren Sitz in Königstein im Taunus und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Register-Nummer HRB 4906. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Es wird freiwillig ein Lagebericht aufgestellt.

Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 03.06.2005 im Freiverkehr gehandelt. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Schutzklauseln des § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig zum Vorjahr angewandt.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres und endet am 31. Dezember.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die immateriellen Vermögenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalbeträgen oder Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zum Zweck der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Erfüllungsbetrag.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100-%ige Beteiligung am Stammkapitel von EUR 25.000,00 der MEDIQON GmbH mit Sitz in Hannover ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Tochtergesellschaft laut ihrem vorläufigen Jahresabschluss einen Jahresverlust von EUR 1.001.580,41 und verfügte über einen Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 2.299.009,34.

Ebenso unter dem Finanzanlagevermögen wird die 100-%ige Beteiligung am Stammkapital von EUR 25.000,00 der MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Königstein ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte dieselschaft laut ihrem vorläufigen Jahresabschluss einen Jahresverlust von EUR 5.796,17 und verfügt über ein positives Eigenkapital von EUR 832.752,97.

Ferner wird die 39-%ige Beteiligung am Stammkapital i.H.v. EUR 9.750,00 an der NPV Nachfolge Beteiligungen GmbH unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Düsseldorf. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte diese Gesellschaft laut ihrem vorläufigen Jahresabschluss einen Jahresverlust von EUR 690.852,00 und verfügt über einen Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 293.267,00

In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 8.655.436,23 enthalten.

Das voll eingezahlte und eingetragene Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.472.124 und ist eingeteilt in 2.472.124 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktie wird seit 03.06.2005 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 661 830) notiert.

Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 07.07.2017 erteilten Ermächtigung wurde im Geschäftsjahr 2019 das Grundkapital um EUR 250.000 auf EUR 2.472.124 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.05.2019 wurde § 4 Ziffer 1, 2, und 4 der Satzung (Grundkapital) geändert.

Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2017 beträct nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 861.062,00.

Unter den Rückstellungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie ausstehende Rechnungen bilanziert. Weiterhin sind Rückstellungen für die zu erwartenden Ertragsteuerzahlungen des Vorjahres auf Grund des positiven Jahresergebnisses 2018 (nach Verrechnung mit den steuerlichen Verlustvorträgen) enthalten.

Sämtliche Verpindlichkeiten haben einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind.

D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich im Geschäftsjahr 2019 um Erlöse aus der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer E-Commerce-Plattform. Zur Durchführung der Beratungsleistung wurde hierfür Fachpersonal zur Verfügung gestellt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. Es handelt sich im Eine Earn-Out-Zahlung in Höhe von EUR 500.000,00, welche im Zusammenhang mit der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft an die GHX Europe GmbH steht.

Bei den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Abschreibungen auf Umlaufvermögen betreffen die voraussichtliche Wertminderung von Darlehens- und Zinsforderungen gegenüber der Tochtergesellschaft MEDIQON GmbH, Hannover.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Werbe- und Reisekosten, Verwaltungskosten (Miete, Büro- und EDV-Bedarf), Aufsichtsratsvergütungen sowie Beratungskosten.

Die Gesellschaft hat im Zeitraum Dezember 2018 bis Januar 2019 in mehreren Transaktionen insgesamt 22.000 Aktien der Linde AG zu Bruttokosten (inkl. Bankprovision) in Höhe von TEUR 4.270,7 gekauft. Im Rahmen des im April 2019 erfolgten Squeeze-out wurde die Gesellschaft mit TEUR 4.168,1 abgefunden, so dass sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein "Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens" in Höhe von TEUR 102,6 findet. Um die Angemessenheit der Barabfindung festzustellen, wurde ein gerichtliches Spruch-verfahren beim zuständigen Landesgericht beantragt. Sollte im Rahmen des Spruchverfahrens eine Nachbesserung festgelegt werden, haben alle Aktionäre, die abgefunden wurden, Anspruch darauf. Die Gesellschaft befindet sich noch immer im Besitz von 22.000 Nachbesserungsrechten, die zu einem späteren Zeitpunkt zu Zahlungen aus Nachbesserung an die Gesellschaft führen können den als Wertminderung ausgewiesenen Betrag übersteigen. Indikativ wird auf ein Angebot der GANE AG verwiesen, die pro Nachbesserungsrecht EUR 8,50 geboten hatte. Eine bilanzielle Aktivierung eines solchen Anspruchs ist bis zum 31.12.2019 nicht erfolgt.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Die Zahl der 2019 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 3.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Zum Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2019 bestellt:

  1. Herr Dirk Isenberg, Usingen, Dipl.-Kaufmann (Vorstandsvorsitzender) Herr Dirk Isenberg ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrates der LIMES Schlossklinik AG, Köln sowie der Geratherm Medical AG, Geschwenda

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2019 gewählt:

    1. Herr Lars Ahns, Köln, Investmentmanager (stv. Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Lars Ahns ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrates der MAX 21 AG, Weiterstadt
    1. Herr Dr. Mathias Saggau, Bonn, Investmentmanager (Aufsichtsratsvorsitzender)
    1. Herr Karsten Honsel, Isernhagen, Krankenhausmanager (bis 9/2019)
    1. Herr Dr. Martin Possienke, Bad Homburg v.d.Höhe, Investmentmanager (ab 6/2019)

3. Konzernverhältnisse

Die MEDIQON Group AG ist oberstes Mutterunternehmen. Aufgrund der größenabhängigen Befreiung des § 293 HGB hat sie keinen Konzernabschluss aufzustellen.

4. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.955.124,52, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.006.926,66 und dem Gewinnvortrag von EUR 2.051.802,14 auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Nachtragsbericht

Im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung 2/2019 wurden unter Ausnutzung des noch verfügbaren genehmigten Kapitals 861.062 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von EUR 4,75 je Aktie ausgegeben. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Königstein erhöhte sich damit das Grundkapital der Gesellschaft auf nunmehr EUR 3.333.186,00, bestehend aus 3.333.186 Stückaktien zu einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Die Satzung der Gesellschaft wurde entsprechend angepasst.

Auch nach der Eintragung der Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft keine Meldungen bzgl. des Überschreitens meldepflichtiger Schwellwerte zugegangen, so dass nach unserem Kenntnisstand kein Aktionär über 25% am Grundkapital der Gesellschaft hält.

Die Situation zur im Wirtschaftsbericht beschriebenen Earn-Out Regelung mit der GHX Europe GmbH lief am 31.03.2020 aus, ohne dass eine Einigung erzielt werden nach wie vor alle Optionen geprüft und Maßnahmen ergriffen, um zu einer ggf. gerichtlichen Lösung zu finden. Der Ausgang der Bemühungen ist ungewiss.

Der Gesellschaft flossen im Februar Zinszahlungen für das Jahr 2019 aus bereitgestellten Akquisitionsdarlehen in Höhe von TEUR 148,8 zu.

Mit Wirkung zum 01.03.2020 wurde Jan-Hendrik Mohr in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Er wird hier in 50 Prozent seiner Arbeitszeit einbringen, und dabei insbesondere seine umfassende Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen, der Strukturierung von Transaktionen und dem Management von Beteiligungs-Portfolios. Diese Kenntnisse sind von hoher Bedeutung für die geplante Ausrichtung und Entwicklung der Gesellschaft. Ferner sichert sie auch Ausfallrisiken im Vorstand ab, die bei einem einzigen Vorstandsmitglied immanent sind. Die Erweiterung des Vorstands ist dabei ein logischer Schritt im Ausbau der Gesellschaft.

Herr Mohr wird weiterhin Gesellschafter und Geschäftsführer der JMX Capital GmbH bleiben und dort wie bisher in börsennotierte Aktien investieren. Ein möglicher Konflikt zu seiner Vorstandstätigkeit ist hierbei nicht gegeben.

Zudem wird per 01.08.2020 die Stelle Beteiligungscontrolling mit einer erfahrenen Managerin aus der Finanzbranche besetzt, die diesen Bereich systematisch ausbauen und dem Unternehmen die Basis für weiteres Wachstum verbreitern wird

Corona-Virus-Bericht

Das Corona Virus hat die Weltwirtschaft in eine Krise gestürzt, die auch unsere Gesellschaft und ihre Unternehmensbeteiligungen treffen wird. Da der Verlauf der Pandemie nicht vorhersagbar ist, kann aktuell keine seriöse Prognose auf ihre Auswirkungen getroffen werden.

Offenkundig ist nur, dass es negative Auswirkungen geben wird, auf die wir uns bestmöglich vorbereiten müssen.

Der Vorstand hat alle Unternehmen der Gruppe am 12.03.2020 schriftlich darüber informiert, alle Risiken im Zusammenhang mit dem Corona Virus zu prüfen, zu bewerten und vermeiden, insbesondere die Mitarbeiter der Gruppe keinen Risiken auszusetzen. Die Risiken sind je nach Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert und betreffen zum einen Lieferketten, aber auch Infektionsrisiken innerhalb der Mitarbeiterschaft, die weitestgehend – soweit möglich – auf Telearbeitsplätze umgestellt wurden.

Die naheliegende Vermutung, dass es bei der E-M-C direct GmbH & Co. KG zu Lieferengpässen kommen könnte, hat sich bisher nicht bewahrheitet, was der rechtzeitigen Aufstockung des Lagerbestandes zu verdanken ist.

Bei der MEDIQON GmbH besteht das Risiko, dass Krankenhäuser in einen Notfall-Modus überführt werden, der die klassischen Wege der Krankenhausfinanzierung außer Kraft setzen könnte. Es besteht hier das Risiko, dass Krankenhäuser Projekte wie die Einführung von Produkten unserer Tochtergesellschaft auf unbekannte Zeit verschieben werden. Da die MEDIQON GmbH noch nicht cash flow positiv ist, bestehen hier die größten Risiken in unserem Unternehmensverbund.

Am 22.03.2020 hat sich das Bundesgesundheitsministerium mit den Ländern über die Finanzierung der Krankenhäuser in der Corona-Krise geeinigt. Die bis zum Jahresende wirksame Regelung umfasst demnach folgende Punkte:

  • · Krankenhäuser erhalten pro nicht belegtem Bett, das aufgrund der Coronakrise nicht belegt wurde, eine Tagespauschale von 560,- Euro.
  • · Über zwei Monate erhalten Krankenhäuser pro behandeltem Patient 50,- Euro, um die Mehrkosten im Materialbereich zu kompensieren.
  • · Für jedes neu aufgestellte Intensivbett erhalten Krankenhäuser 50.000 Euro, um die Kapazität an Intensivbetten zu erhöhen
  • · Die Prüfquote durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird auf 5% aller abgerechneten Fälle eines Krankenhauses begrenzt.

Damit bleibt der Kern der Krankenhausfinanzierung erhalten, nämlich die Abrechnung nach dem DRG-System. Das ist wichtig, weil damit die Produkte der MEDIQON GmbH weiterhin wichtige Steuerungsinstrumente für die Krankenhäuser bleiben werden und somit die Geschäftsentwicklung weiter vorangetrieben werden kann.

Gleichwohl gibt es aufgrund der Krankenhäuser Erleichterungen, da die Prüfguoten gesenkt und Strafzahlungen für Fehlkodierungen ausgesetzt wurden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Krankenhäuser die Nutzung der von MEDIQON GmbH angebotenen Leistungen auf Zeiten nach der Krise verschiebt.

Aktuell gibt es Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern, die auch für die Mitarbeiter der MEDIQON GmbH gelten. Zum Erbringen wesentlicher Leistungen ist allerdings der Zugriff auf Akten, die häufig nicht in digitalisierter Form vorliegen, Voraussetzung. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch bestehende Aufträge nicht abgearbeitet werden können.

Aufgrund der vorbeschriebenen Situation hat sich das Management der MEDIQON GmbH dazu entschieden, Einsparungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro in 2020 umzusetzen, um die Liguidität der Gesellschaft auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen. Die Einsparungen setzen sich aus Personalabbau, Kurzarbeit, Lohnverzicht und Einsparungen bei den Sachkosten zusammen. Die Situation wird monatlich neu bewertet und angepasst.

Die GP Software GmbH, Gripsware GmbH, SWH Softwarehaus Heider GmbH und Parity Software GmbH generieren den Großteil ihrer Umsatzerlöse aus Software-Wartungsverträgen, die auch in Krisenzeiten weiter bestehen bleiben. Hier liegen die Risiken in nachgelagerten Phasen, wenn beispielsweise Teile der Kundschaft die Krise wirtschaftlich nicht überleben sollten.

Vorstand und Management der Tochtergesellschaften stehen in engem Kontakt und bewerten die Situation und Handlungsoptionen kontinuierlich.

Für weitere Angaben wird auch auf die Angaben im Lagebericht verwiesen.

Königstein im Taunus, den 17. April 2020

Der Vorstand

Dirk Isenberg

Jan-Hendrik Mohr

ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2019

61462 Königstein im Taunus MEDIQON Group AG

Anschattungs-,
Herstellungs-
01.01.2019
kosten
Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen
31.12.2019
kumulierte
Abschreibungen Zuschreibungen 31.12.2019
Buchwert
31.12.2018
Buchwert
Anlagevermögen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
entgeltlich erworbene
Rechten und Werten
Lizenzen an solchen
1.956.00 26.490,00 0.00 0.00 125.00 125.00 0.00 28.321,00 1.956,00
Vermögensgegenstände
Summe immaterielle
1.956,00 26.490.00 0,00 0.00 125.00 125.00 0.00 28.321,00 1.956,00
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
62.020,28 eo
2.896.
28.736.92 0.00 32.710.96 2.810.60 0.00 3.469.00 30.203.00
Summe Sachanlagen 62.020,28 60
2.896.
28.736,92 0,00 32.710,96 2.810,60 0,00 3.469.00 30.203,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Beteiligungen
ﻧﮩ
2.
23.835,62
0.00
20
2.223.033,72
178.762
0,00
0.00
0,00
0.00
0,00
0.00
0,00
0.00
0,00
0.00
2.246.869,34
178.762,20
0.00
23.835,62
Summe Finanzanlagen 23.835,62 92
2.401.795.
0.00 0,00 0.00 0.00 0.00 2.425.631,54 23.835,62
Summe Anlagevermögen 87.811,90 52
2.431.182,
28.736.92 0.00 32.835,96 2.935.60 0.00 2.457.421,54 55.994.62

Anlage 4

.

Anlage 5/ 1

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

prinzipielle Grundsatzentscheidungen getroffen:

Unternehmensstruktur

Die MEDIQON Group AG ist nach dem Verkauf wesentlicher Vermögensteile der Medical Columbus AG an die GHX Europe GmbH am 10.07.2018 durch Umfirmierung entstanden. Diese Umfirmierung wurde erforderlich, da im Rahmen des Verkaufs auch die Marke "Medical Columbus" an die GHX Europe GmbH veräußert wurde.

Nach dem Verkauf des Kerngeschäfts an die GHX verblieb der Gesellschaft lediglich die 51%ige Beteiligung an der MEDIQON medical columbus GmbH mit Sitz in Hannover, sowie die Verkaufserlöse aus der Transaktion mit GHX. Aufgrund der Markenveräußerung firmiert die Tochtergesellschaft MEDIQON medical columbus GmbH seit dem 20.12.2018 unter dem Namen MEDIQON GmbH. Nach intensiven Diskussionen zwischen Management, Aufsichtsrat und Aktionariat wurden folgende

  • Ein Teil des Verkaufserlöses sollte in den Ausbau des Geschäfts der MEDIQON GmbH investiert werden.

  • Die freien Mittel, die kurzfristig nicht für die Entwicklung des Geschäfts der MEDIQON GmbH benötigt würden, sollten in den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs Unternehmensbeteiligungen investiert werden.

  • Die MEDIQON Group AG sollte vorrangig als Holding fungieren und die Aktivitäten der beiden Geschäftsbereiche unterstützen.
  • Ein 1998 begonnenes Forschungsprojekt im Bereich innovativer Medizintechnik wird fortgeführt.

Die MEDIQON GmbH mit Sitz in Hannover wurde am 24.02.2016 gemeinsam mit Frau Bahreh Razavi und Herrn Dr. Dirk Elmhorst gegründet. Das Geschäft der MEDIQON GmbH konzentrierte sich darauf, öffentlich zugängliche demographische Daten zu sammeln, zu normieren, und zu kombinieren, um diese dann in Zusammenhang mit Krankenhaus-individuellen Daten zu setzen. Die ursprüngliche Idee war es, die Transaktionsdaten des alten Kerngeschäfts der Medical Columbus als einen Input für dieses Geschäft zu nutzen, um damit die Medical Columbus Produkte inhaltlich aufzuwerten und eine höhere Relevanz bei Krankenhaus-Geschäftsführern zu erhalten. Zur Umsetzung der Idee kam es nicht mehr, aber es entstand auch isoliert betrachtet ein funktionierendes Geschäftsmodell. Die Experten der MEDIQON GmbH sind heute in der Lage, komplexe Zusammenhänge visuell so aufzubereiten, dass sie von Entscheidungsträgern in Krankenhäusern schnell erfasst und verstanden werden können. Die vermarkteten Informationsprodukte umfassen insbesondere Markt- und Wettbewerbsanalytik.

Die Expertise der MEDIQON GmbH erstreckte sich vorrangig auf Krankenhaus-externe Daten und Prozesse. Gespräche mit den Kunden ergaben, dass die Produkte der MEDIQON GmbH sehr geschätzt werden, aber nur einen Teil ihrer Problemstellung abdecken. Anforderung der Krankenhausmanager war es, die von MEDIQON erhaltenen Daten zum Krankenhausumfeld auch mit den Krankenhaus-internen Informationen zu verbinden, um erkennen zu können, wie sich Maßnahmen, die sie aus den MEDIQON-Daten ableiten schließlich auf die eigene Leistungsfähigkeit auswirken.

Um diese Lücke zu füllen, wurde mit der Röming & Schneider Strategie GmbH, einer auf die Steuerung Krankenhaus-interner Geschäftsprozesse spezialisierten Unternehmensberatungsgesellschaft, am 14.12.2018 eine Vereinbarung über den Kauf wesentlicher Vermögensgegenstände geschlossen, der u.a. auch den Erwerb eines Regelwerks zur Prüfung von Krankenhäusern sowie den Übergang der Mitarbeiter der Röming & Schneider Strategie GmbH auf die MEDIQON GmbH vorsah.

lm Rahmen dieser Transaktion mit der Röming & Schneider Strategie GmbH wurde mit den beiden Mitgesellschaftern, Frau Bahareh Razavi und Herrn Dr. Dirk Elmhorst, eine im Gründungsvertrag vorgesehene Option zur Wandlung ihrer jeweils 24,5%igen Anteile an der MEDIQON GmbH in jeweils 100.000 Aktien der MEDIQON Group AG vorgezogen, da ansonsten die Kaufpreisfinanzierung der Transaktion nicht möglich gewesen wäre.

Noch in 2018 wurde eine 39%ige passive Finanzbeteiligung an der E-M-C direct GmbH & Co. KG in Dorsten vollzogen, einem auf Kabelschutzprodukte spezialisierten Distributor.

Die Beteiligung erfolgte als erster Versuch, im Bereich Unternehmensbeteiligungen Fuß zu fassen.

Die Beteiligung an der E-M-C direct GmbH & Co. KG lieferte viele Ideen, aber auch Fragen, hinsichtlich einer adäquaten gesellschaftsrechtlichen Strukturierung des zukünftigen Beteiligungsgeschäfts. Diese wurden intensiv diskutiert und mithilfe anwaltlicher Unterstützung in eine Zielstruktur überführt, die der heutigen Unternehmensstruktur entspricht.

Das Beteiligungsgeschäft ist in zwei Beteiligungsgesellschaften angesiedelt, der NGC Nachfolgekapital GmbH und der Ookam Software GmbH. Zwischengeschaltet zwischen die MEDIQON Group AG und den beiden Beteiligungsgesellschaften ist die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH, eine 100%igen Tochtergesellschaft der MEDIQON Group AG und wiederum 80%ige Gesellschafterin an den beiden Beteiligungsgesellschaften.

Aus heutiger Sicht hätte man die E-M-C direct GmbH & Co. KG der NGC Nachfolgekapital GmbH untergeordnet, von der sie faktisch auch betreut wird. Zum Zeitpunkt der Beteiligung an der E-M-C direct GmbH gab es die NGC Nachfolgekapital GmbH allerdings noch nicht. Weitere Beteiligungen, die wie die E-M-C direct GmbH & Co. KG direkt unterhalb der MEDIQON Group AG angesiedelt werden, sind aktuell nicht vorgesehen.

MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus

Zukünftige Unternehmenserwerbe sollen vielmehr direkt über die Beteiligungstöchter erfolgen, die in aller Regel für die Akquisition einer Gesellschaft eine Akquisitionsgesellschaft gründen. Diese Akquisitionsgesellschaften werden dann über ein von der MEDIQON Group AG ausgegebenes Gesellschafterdarlehen mit den für die Akquisition erforderlichen Mitteln ausgestattet.

Wenn sinnvoll, kann ein Co-Investor - beispielsweise das zugehörige Management der Tochtergesellschaft - auf Ebene der Akquisitionsgesellschafter in eine Transaktion einbezogen werden. Im Fall der Parity Software GmbH ist dies vor allem aber auch geschehen, um über den Co-Investor auf spezifisches Know-how im Bereich Softwarevermarktung im ERP-Umfeld zurückgreifen zu können.

Mit beiden Beteiligungstöchtern gibt es Rahmenvereinbarungen, die die Strukturierung der Transaktionen klären. Auf diese Weise sind Transaktionen für die Beteiligungstöchter in der Vorbereitung gut planbar und für die MEDIQON Group AG gut vergleich- und steuerbar. Die Vergleichbarkeit der Transaktionsstrukturen hilft auch in den zukünftig folgenden Etappen, wenn es darum geht, die Transaktionen im Einzelnen und kumuliert zu bewerten.

Es bleibt dann Aufgabe der Beteiligungstöchter, Zielgesellschaften für eine Akquisition zu identifizieren, zu bewerten und einen Kaufvertrag zu strukturieren. Das hierbei entstehende Investment wird dann dem Vorstand der MEDIQON Group AG vorgestellt, der wiederum vor der Freigabe einer Transaktion die Zustimmung des Aufsichtsrates einholt.

lm Weiteren betreuen und überwachen die Beteiligungstöchter auch die laufende operative Geschäftsentwicklung der akquirierten Unternehmen. Dies umfasst den Aufbau eines Controllingsystems, das Überwachen der Planzahlen bis hin zur Suche geeigneter Mitarbeiter, in der Phase der Akquisition häufig auch die Suche und Implementierung einer neuen Geschäftsführung. Ferner befinden sich die Beteiligungstöchter in einem kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der akquirierten Gesellschaften, um diese weiter zu entwickeln.

Vorrangiges Ziel der Beteiligungstöchter ist es nicht, die Beteiligungen nach kurzer Haltefrist zu einem höheren Preis wieder zu kaufen, sondern diese langfristig zu entwickeln und überschüssige Cash-Flows an die Holding zurückzuführen.

Die MEDIQON Group AG kann dann wiederum auf Ebene einer Holding die Finanzmittelzuflüsse aus Ausschüttungen oder aus der Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen aus den Beteiligungstöchtern bzw. ihren Akquisitionsgesellschaften so innerhalb der Unternehmensgruppe verteilen, wie dies sinnvoll erscheint.

Ziel ist es, die Zahl der Beteiligungen stetig weiter zu erhöhen, um das Portfolio in Gänze rentabler, aber auch robuster zu gestalten.

Sowohl auf Ebene der MEDIQON Group AG als auch auf Ebene der Beteiligungstöchter entstehen Geschäftsmodell-immanente Holdingkosten, die das Ergebnis belasten. Ein gutes Verhältnis von Kosten und Leistungen der gewählten Struktur zu den kumulierten Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaften kann nur erreicht werden, wenn das Portfolio deutlich erweitert wird.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch auf Ebene der Holding (MEDIOQN Group AG) zusätzliche Kosten entstehen werden, um das geschaffene Portfolio zu entwickeln. Zum 31.12.2019 verfügt die Holding über zwei Mitarbeiter. Mittelfristig wird diese enge personelle Ausstattung nicht den Anforderungen genügen, die sich aus einem wachsenden Portfolio ergeben. Es ist daher geplant, hierzu sukzessive in dem Umfang personell zu erweitern, wie dies für die Entwicklung der Gesellschaft erforderlich scheint, bspw. um ab dem Geschäftsjahr 2020 ein Controlling- und Steuerungssystem für die bestehenden und künftigen Unternehmensbeteiligungen zu entwickeln und zu implementieren.

Anlage 5/ 5

Wirtschaftsbericht

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse betrugen zum 31.12.2019 97 TEUR. Ein Vergleich zum Vorjahr macht an dieser Stelle keinen Sinn, da im Vorjahr ein mittlerweile verkauftes Geschäft betrieben wurde.

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen für ein externehmen zusammen, um die vorhandenen IT-Ressource in F&E-freier Zeit möglichst sinnvoll auszulasten. Ein kleinerer Umsatzanteil stammt aus einer Vereinbarung mit der GHX Europe GmbH, wonach der Vorstand der MEDIQON Group AG bis zum 30.06.2019 während einem Tag pro Woche für GHX tätig sein sollte. Diese Vereinbarung endete zum 30.06.2019 und wurde nicht mehr verlängert.

Zudem wurden Erlöse in Höhe von 500 TEUR aus einer mit der GHX Europe GmbH geschlossenen Earn-Out Vereinbarung erzielt. Die im Rahmen des mit der GHX Europe GmbH geschlossenen Verkaufs- und Übertragungsvertrags vereinbarte Earn-Out Regelung über 6.500 TEUR lief zum 30.06.2019 aus. Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Earn-Out Regelung ließen sich in der vereinbarten Frist jedoch nicht schaffen. Da beide Seiten an einer Umsetzung der Earn-Out Bedingungen interessiert waren, wurde eine neue Earn-Out Vereinbarung getroffen, die bis zum 31.03.2020 befristet ist.

In der neuen Earn-Out Vereinbarung wurde sich ändernden Marktverhältnissen Rechnung getragen. Zudem wurde eine Abschlagzahlung in Höhe von 500 TEUR vereinbart.

Zum 31.12.2019 konnten die Voraussetzungen für die Zahlung der verbleibenden 6.000 TEUR wiederum nicht geschaffen werden, obwohl intensiv an der Lösung gearbeitet wurde. Im Weiteren wird auf den Nachtragsbericht verwiesen. Per 31.12.2019 war nicht absehbar, ob bis 31.03.2020 der Earn-Out erreichbar ist.

lm Umlaufvermögen gab es zudem Wertberichtungen auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.700,0 TEUR sowie auf Zinsen, die im Zusammenhang mit bestehenden Darlehen mit verbundenen Unternehmen stehen in Höhe von 372,4 TEUR. Es handelt sich hierbei um die vollständige Wertberichtigung bestehender Darlehen mit der MEDIQON GmbH sowie um die vollständige Wertberichtigung der Forderungen auf Zinsen, die aus den bestehenden Darlehen mit der MEDIQON GmbH bis zum Bilanzstichtag entstanden sind.

Zudem gab es Verluste aus Wertminderungen auf Wertpapiere in Höhe von 102,6 TEUR, die im Rahmen des Squeeze Out bei der Linde AG realisiert wurden. Die Kaufpreisangebote für die bestehenden 22.000 Nachbesserungsrechte lagen bisher über dem Vertminderung, so dass wir zuversichtlich sind, diese Transaktion mit Gewinn abzuschließen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat beim Landgericht München Antrag auf die Einleitung eines gerichtlichen Spruchverfahrens gestellt, um signifikante Nachbesserungen für die betroffenen Aktionäre zu erwirken.

Hinzu kamen sonstige Zinsen aus Darlehen in Höhe von 517,0 TEUR, die an die Unternehmensbeteiligungen ausgegeben wurden. Hierbei entfallen 298,4 TEUR auf verbundene Unternehmen.

Zum 31.12.2019 wurden die Zinsen von allen Darlehensnehmern vertragskonform thesauriert, d.h. es gab keine Zinszahlungen von den Darlehensnehmern im Betrachtungszeitraum. Über die im Folgejahr für 2019 geleisteten Zinszahlungen wird im Nachtragsbericht informiert.

Investitionen

Die Investitionen betrafen vor allem Finanzinvestitionen.

Der Anteil an der MEDIQON GmbH erhöhte sich von 51% auf 100%. Die 49% der ausstehenden Anteile wurden durch einen Anteilstausch im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung am 18.06.2019 realisiert.

Hierdurch erhöhte sich der entsprechende Beteiligungswert in den Finanzanlagen von 23,8 TEUR auf 1.362,9 TEUR. Diesen halten wir vor dem Hintergrund des Anlagevermögens der MEDIQON GmbH für werthaltig.

Die zweite Position in den Finanzanlagen betrifft die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH. Von den dort ausgewiesenen 884,0 TEUR betreffen 815,0 TEUR eine weitergeleitete Zahlung in die freie Kapitalrücklage der Ookam Software GmbH, wovon wiederum 750,0 TEUR als Kaufpreisanteil für die Beteiligung an der Parity Software GmbH verwendet wurden.

Der Restbetrag betrifft das Stammkapital der MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH, zzgl. der aktivierten Gründungskosten.

Beteiligungen

Die Beteiligungsstruktur zum 31.12.2019 findet sich im Schaubild im vorausgegangenen Punkt "Unternehmensstruktur". Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unternehmensbeteiligungen.

MEDIQON GmbH

Die MEDIQON GmbH (vormals MEDIQON medical columbus GmbH) ist der im Rahmen der Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte an die GHX Europe GmbH nicht einbezogene Geschäftsbereich der Medical Columbus AG. Vielmehr sollte und soll noch immer dieser Geschäftsbereich eigenständig entwickelt werden.

Die Unternehmensentwicklung der MEDIQON GmbH (https://www.mediqon.de/) wurde im Kapitel "Unternehmensstruktur" beschrieben.

Die Geschäftsentwicklung verlief nicht untypisch für ein Start-up. Nach holprigem Start und einer Gewährung zusätzlicher Darlehen zu Nachfinanzierung in Höhe von 400 TEUR konnte die MEDIQON GmbH ihr originäres Geschäft im Bereich der Markt- und Wettbewerbsanalytik zügig entwickeln und die Umsatzerlöse in diesem auf Lizenzerlösen basierenden Geschäfts per Ende 2018 auf über 1 Mio. Euro ausbauen. Eine im Vorjahr vorgenommene Wertberichtigung auf die ausgegebenen Darlehen in Höhe von 200 TEUR wurde vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung in 2018 wieder rückgängig gemacht.

Wenngleich der Break-Even zum Greifen nah war, stand die Gesellschaft vor der grundsätzlichen Entscheidung, ein Nischenanbieter zu bleiben, mit der Perspektive, über die primären Ansprechpartner des Krankenhausmanagements in Datenfragen - insbesondere Data Warehouse Anbietern - zuzuliefern und den direkten Kontakt zu den Zielkunden zu verlieren, oder die MEDIQON GmbH deutlich breiter aufzustellen, um selbst in die Rolle des primären Ansprechpartners eines Krankenhaus-Geschäftsführers zu gelangen.

Wir haben uns für die expansive Strategie entschieden.

Allerdings mussten wir anerkennen, dass in der MEDIQON GmbH nicht die benötigten Fachkenntnisse vorhanden waren, um Marktbedürfnisse bedienen zu können. Auch hätte der organische Know-how Erwerb zu lange gedauert, um sich im Markt positionieren zu können. Insofern blieb nur die Option des Erwerbs von Know-how und Kapazität durch Akquisition.

Die Entscheidung fiel letztlich auf die Röming & Schneider Strategie GmbH. Das dort über Beratungsdienstleistungen vermarktete Know-how soll in skalierbare Informationsprodukte überführt werden.

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Der ambitionierte Business Plan konnte nicht erreicht werden. In der zweiten Jahreshälfte war ferner absehbar, dass der geplante Kapitalbedarf aufgrund der geschilderten Situation nicht reichen würde.

lm Oktober 2019 wurde der Geschäftsplan der Gesellschaft aktualisiert. Er geht von einem Kapitalbedarf von 1,5 Mio. Euro aus, um den Break-Even zu erreichen. Dieser Betrag wird hälftig von den Geschäftsführern der MEDIQON GmbH und der MEDIQON Group AG als Darlehen bereitgestellt.

Per 31.12.2019 erhöhten sich die Umsatzerlöse um 56% von 1.072,3 TEUR in 2018 auf 1.751,5 TEUR in 2019.

Anzahl Mitarbeiter lumsatzerlöse
2018 10 1.072.3 TEUR
2019 29 1.751.5 TEUR

NPV Nachfolgebeteiligungen mbH / NVP Elektroinstallationen Handel GmbH / E-M-C direct GmbH & Co. KG

Die drei vorgenannten Gesellschaften betreffen die Beteiligung E-M-C direct, wobei es sich bei der NVP Elektroinstallationen Handel GmbH um den Komplementär der E-M-C direct GmbH & Co. KG handelt und bei der NPV Nachfolgebeteiligungen mbH um die Akquisitionsgesellschaft, welche 100% der Geschäftsanteile an der E-M-C direct GmbH & Co. KG erworben hat. Die MEDIQON Group AG hält wiederum 39% an der NPV Nachfolgebeteiligungen GmbH.

Die Gesellschaft hat der NPV Nachfolgebeteiligungen mbH zur Finanzierung der Akquisition ein Darlehen in Höhe von 1.089,9 TEUR gewährt.

Da das operative Geschäft in der E-M-C direct GmbH & Co. KG angesiedelt ist, wird insbesondere bei Angaben zur Geschäftsentwicklung auf diese Bezug genommen.

Die E-M-C direct GmbH & Co. KG (https://www.emc-direct.de/) ist ein auf Kabelschutzprodukte spezialisierter Distributor, der zum einen einkauft und in Deutschland unverändert weitervertreibt, zum anderen aber auch Ware kundenspezifisch konfektioniert.

Bei den Kunden handelt es sich insbesondere um Handwerksbetriebe, aber auch Warenhäuser oder gar politische Parteien, die zum Befestigen von Wahlplakaten Kabelbinder verwenden.

Die E-M-C direct GmbH & Co. KG betreibt einen Web-Shop. Der Vertrieb erfolgt aber vorrangig per Telefon durch Direktansprache von Neu- und Bestandskunden. Einkauf, Lager, Konfektionierung und Kommissionierung - also alle Kernprozesse bis zum Versand - werden von eigenen Mitarbeitern vorgenommen. Die Kundenbasis ist sehr stabil, ebenso die Umsatz- und Ertragssituation.

lm abgelaufenen Geschäftsjahr stellt sich das Ergebnis der E-M-C direct GmbH & Co. KG wie folgt dar:

lAnzahl Mitarbeiter
2018 20 2.936,0 TEUR
2019 20 2.961.4 TEUR

MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH

Die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH (https://www.mediqon-beteiligungsgesellschaft.de/) wurde am 05.12.2018 mit einem Stammkapital von 25 TEUR gegründet. Einzige Gesellschafterin ist die MEDIQON Group AG.

Die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft hat mit der Muttergesellschaft am 18.02.2019 einen Darlehensvertrag über 600,0 TEUR geschlossen. Die Mittel wurden zur Zahlung von Einlage und Aufgeld in die NGC Nachfolgekapital GmbH und die Ookam Software GmbH in Höhe von jeweils 300,0 TEUR verwendet.

Die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH dient als "Klammer" für die Beteiligungsaktivitäten innerhalb der MEDIQON Group AG, ohne dabei selbst eine operative Tätigkeit zu entfalten.

NGC Nachfolgekapital GmbH

Die NCG Nachfolgekapital GmbH (https://www.nachfolge-kapital.com/) wurde am 20.02.2019 mit Sitz in München gegründet. Gesellschafter sind die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH, die 80 Prozent der Gesellschaftsanteile hält, sowie die APX Capital UG, deren einziger Gesellschafter Herr Alexander Preußner ist, der auch Geschäftsführer der NGC Nachfolgekapital GmbH ist. Die APX Capital UG hält 20 Prozent der Gesellschaftsanteile der NGC Nachfolgekapital GmbH.

Der Gründung der NCG Nachfolgekapital GmbH voraus ging die Beteiligung an der E-M-C direct GmbH & Co. KG, die von Herrn Preußner vorgestellt und auch strukturiert wurde. Herr Preußner hat sich im Rahmen dieser Transaktion ebenfalls über die Akquisitionsgesellschaft NPV signifikant an der E-M-C direct GmbH und Co. KG beteiligt.

Die NGC Nachfolgekapital GmbH hat sich auf Nachfolgelösungen spezialisiert, also auf Unternehmen, deren Verkauf nicht an Attraktivität oder der Finanzierung der Transaktion scheitert, sondern an der ungelösten Frage, wie künftig der Erfolg des Unternehmens sichergestellt werden kann, wenn der Verkäufer die Geschäftsführung abgeben möchte.

Die aus der E-M-C-Transaktion gewonnen Erkenntnisse führten zur Konstruktion der NGC Nachfolgekapital GmbH, die schnittgleich auch auf die Ookam Software GmbH Anwendung findet. Die Regeln für die Zusammenarbeit sowie für die Strukturierung von Akquisitionen sind in einer Rahmenvereinbarung geregelt, der eine intensive Rechtsberatung vorausging.

In 2019 fand bereits eine erste Transaktion der NCG Nachfolgekapital GmbH statt, nämlich in die GP.Software GmbH.

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Anlage 5/ 11

NGC Nachfolgekapital Beteiligungen GmbH / GP.Software GmbH

Am 28.06.2019 hat sich die NGC Nachfolgekapital GmbH zu 80 Prozent an der GP.Software GmbH (https://www.vetera.net/) in Eltville beteiligt.

Für die Akquisition wurde die NGC Nachfolgekapital Beteiligungen GmbH gegründet, die 100% der Anteile hält. Weitere Gesellschafter zu jeweils 10% sind der neue Geschäftsführer der GP.Software GmbH, Herr Alexander Felber, sowie der Sohn des Verkäufers.

Die GP.Software GmbH ist die Nummer zwei im Markt für Praxismanagementsoftware für Veterinäre, sei es in Praxen, Kliniken, Hochschulen oder wissenschaftlichen. Das 1982 gegründete Unternehmen verfügt über eine stabile Kundenbasis in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Produktfamilie Vetera ist modular aufgebaut und wird kundenspezifisch installiert. Die Haupterlöse resultieren aus Wartungsverträgen, die die Vetera-Nutzer mit der GP.Software GmbH abgeschlossen haben.

Produktentwicklung und Vertrieb sind seit Gründung in eigener Verantwortung.

Die GP.Software GmbH hatte ein sehr gutes und erfolgreiches Geschäftsjahr 2019. Umsatz und Ergebnis konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.

Anzahl Mitarbeiter Umsatzerlöse
2018 14 1.523.9 TE
2019 16 1.557.1 TE

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Ookam Software GmbH

Die Ookam Software GmbH (https://www.ookam-software.com/) wurde am 03.04.2019 mit Sitz in Berlin gegründet. Gesellschafter sind die MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH, die 80 Prozent der Gesellschaftsanteile hält sowie die Niels Reinhard Beteiligungen UG und die von Bünau Operations UG, die jeweils 10 Prozent der Geschäftsanteile halten.

Herr Niels Reinhard ist einziger Gesellschafter der Niels Reinhard Beteiligungen UG und Herr Steffen von Bünau ist einziger Gesellschafter der von Bünau Operations UG. Beide Herren sind zudem auch die Geschäftsführer der Ookam Software GmbH.

Für die Ookam Software GmbH gilt die gleiche Rahmenvereinbarung mit der MEDIQON Beteiligungsgesellschaft mbH wie für die NGC Nachfolgekapital GmbH.

Der Investitionsfokus der Ookam Software GmbH liegt hingegen ausschließlich auf Beteiligungen im Bereich Software. Nachfolgesituationen können, müssen aber nicht der Grund für eine Akquisition sein.

Es ist geplant, unter dem Dach der Ookam Software GmbH ein Portfolio aufzubauen, das durchlässig ist für organschaftliches Handeln zwischen den Portfoliogesellschaften. Über die Zusammenführung von Strukturen, Prozessen, Know how und Marktzugang können weitere Werte geschaffen werden, die über den eines einzelnen Portfoliounternehmens hinausgehen.

Die Ookam Software GmbH hat in 2019 drei Transaktionen vollzogen.

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OSW Ookam Beteiligungs GmbH / Parity Software GmbH

Am 23.08.2019 schloss die Ookam Software GmbH (https://www.parity-software.com/) gemeinsam mit einem Co-Investor einen Kaufvertrag über den Erwerb von 51 Prozent der Geschäftsanteile an der Parity Software GmbH ab. Für den Erwerb wurde eine Akquisitionsgesellschaft gegründet, die OSW Ookam Beteiligungs GmbH, an der die Ookam Software GmbH 60 Prozent der Anteile hält, der Co-Investor 40 Prozent.

Der Kaufpreisanteil wurde als Präferenz-Eigenkapital bereitgestellt. Das präferenzierte Eigenkapital ist zu gleichen Konditionen zu verzinsen wie die bei den übrigen Transaktionen gewährten Kaufpreisdarlehen.

Die nicht erworbenen Geschäftsanteile in Höhe von 49 Prozent sind beim Verkäufer verblieben, der zum Stichtag Geschäftsführer der Parity Software GmbH war.

Die Parity Software GmbH ist ein auf den Mittelstand spezialisierter ERP-Software Anbieter. Das Unternehmen wurde 1980 gegründet und entwickelt und vertreibt eine eigene ERP-Softwarelösung, die sämtliche Standard-Funktionalitäten wie Einkauf, Lager, Verkauf, CRM, FiBu, etc. abdeckt. Hauptkunden der Parity Software GmbH sind kleine und mittelständische Handels- und Industrieunternehmen in ganz Deutschland.

Der Zugang zur ERP-Software wird als Lizenz verkauft, üblicherweise in Verbindung mit einem Dienstleistungspaket für individuelle Anpassungen der Software an die Geschäftsprozesse des jeweiligen Kunden. Als Wartungskosten werden 19,6% der initialen Lizenzkosten in Rechnung gestellt. Mehr als 60% der jährlichen Umsatzerlöse werden aus Wartungseinnahmen generiert.

Das Ergebnis der Parity Software GmbH lag aufgrund struktureller Veränderungen im Unternehmen unter Plan.

Anzahl Mitarbeiter Umsatzerlöse
2018 25 2.202,0 TEUR
2019 26 2.037.7 TEUR

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OSW2 Ookam Beteiligungs GmbH / gripsware datentechnik GmbH

Am 28.11.2019 hat die Ookam Software GmbH über ihre Akquisitionsgesellschaft OSW2 Ookam Betelligungs GmbH ihre zweite Transaktion durchgeführt und 100 Prozent der Gesellschaftsanteile an der gripsware datentechnik GmbH (https://www.gripsware.de/) übernommen.

Die gripsware datentechnik GmbH entwickelt und vertreibt Software-Lösungen zur Unterstützung des idealen Bauablaufs.

Die modular buchbaren Lizenzprodukte umfassen ein mobiles Bautagebuch mit inkludiertem Mängelmanagement, sowie Lösungen zur Bauzeiten- und Projektplanung, zur Finanzierung oder Budgetkontrolle, aber bspw. auch Module zur Überwachung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen. Die Produkte werden über eigene Vertriebsmitarbeiter, über Software-Distributoren wie auch über eigenen Kunden via Provision vertrieben.

Das Unternehmen hat über 1.800 Kunden, wobei die top 50 Kunden für lediglich 15 Prozent, die top 10 für weniger als 5 Prozent der Umsatzerlöse verantwortlich sind. Basis des Geschäfts sind Lizenz- und Wartungserlöse, die sich in den letzten Jahren als robust und konjunktur-unabhängig erwiesen haben.

Wenngleich der Kauf- und Übertragungsvertrag erst am 28.11.2019 geschlossen wurde, gilt der wirtschaftliche Stichtag zum 01.01.2019. Insofern sind die Ergebnisse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 von Relevanz. Sie stellten sich per 31.12.2019 wie folgt dar:

Anzahl Mitarbeiter
2018 1.292,3 TE
2019 6 1.426.4 TE

OSW3 Ookam Beteiligungs GmbH / SWH Softwarehaus Haider GmbH

Am 23.12.2019 wurde die dritte Transaktion der Ookam Software GmbH vollzogen. Über ihre Akquisitionsgesellschaft OSW 3 Ookam Beteiligungs GmbH erwarb sie 80 Prozent der Geschäftsanteile an der SWH Softwarehaus Heider GmbH (https://atlantis-schulsoftware.de/),

Es besteht die Option, nach 4 Jahren die ausstehenden 20% der Gesellschaftsanteile, die beim Gründer und Verkäufer liegen, zu bereits festgelegten Konditionen zu erwerben.

Die SWH Softwarehaus Heider GmbH entwickelt und vertreibt die Schulsoftware Atlantis, die von deutschen Bildungseinrichtungen im In- und Ausland eingesetzt wird. Das Atlantis-System sowie optional Iizenzierbare Zusatzmodule beinhaltäten wie die Verwaltung von Adressen, Zeugnissen, Räumen, Inventar, Lehrern oder auch Spenden im Bereich von Privatschulen.

Die Top 10 Kunden sind für rund ein Viertel der Umsatzerlöse verantwortlich. Es handelt sich hierbei um Bildungsträger mit mehreren Standorten. Seit 1987 konnten die Umsatzerlöse kontinuierlich ausgebaut werden. 63 Prozent der Kundenbeziehungen bestehen bereits seit 10 Jahren oder länger.

Über 60 Prozent der Umsatzerlöse stammen aus Wartungsverträgen, die restlichen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen im Rahmen der Einführung neuer oder Anpassung bestehender Systeme.

Wenngleich der wirtschaftliche Stichtag der Transaktion der 01.01.2020 ist, sind die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 ebenfalls erfasst.

Anzahl Mitarbeiter Umsatzerlöse
2018 8 1.051.2 TE
2019 8 1.397.0 TE

Vermögenslage

Zum 31.12.2019 beträgt die Bilanzsumme der Gesellschaft 11.514 TEUR (Vorjahr: 13.301 TEUR). In diesem Betrag sind die vorerwähnten Wertberichtigungen auf Darlehens- und Zinsforderungen in Höhe von 5.072 TEUR mindernd berücksichtigt.

Der Kassenbestand des Vorjahres in Höhe von 10.579 TEUR wurde in 2019 vollständig investiert, was sich insbesondere an den Forderungen in Höhe von insgesamt 10.986 TEUR ablesen lässt, wovon nur 1,7 TEUR auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfiel.

Eigenkapital

Das Eigenkapital betrug nach der vorerwähnten Wertberichtigung auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5.072,4 TEUR zum Bilanzstichtag 8.185,5 TEUR (Vorjahr: 11.555 TEUR).

lm Geschäftsjahr wurde das Genehmigte Kapital in Höhe von 1.111.062 Euro vollständig aufgebraucht. lm Rahmen des Erwerbs der wesentlichen Vermögensgenstände der Röming & Schneider Strategie GmbH und des in diesem Zusammenen Anteilstausch mit der MEDIQON GmbH, wurden mit Eintragung in das Handelsregister am 18.06.2019 250.000 neue Aktien im Rahmen einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung ausgegeben.

Das verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von 861.062 Euro wurde im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Ausgabe von 861.062 neuer Aktien zu einem Bezugspreis von 4,75 Euro je Aktie genutzt. Da die Bezugsfrist, inklusive einer Privatplatzierung für Aktien aus nicht wahrgenommenen Bezugsrechten, erst nach dem Bilanzstichtag am 09.01.2020 endete, hat diese zweite in 2019 beschlossene Kapitalerhöhung noch keine Auswirkung auf das Grundkapital.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses war allerdings bekannt, dass alle 861.062 Aktien platziert wurden und sich das Grundkapital demnach um 861.062 Euro erhöhen und das Genehmigte Kapital vollständig verbraucht sein würde. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 10.02.2020.

Zum Geschäftsjahresende befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.

Fremdkapital

Am 09.12.2019 wurde ein Betriebsmitteldarlehen aufgenommen, um die geplanten Investitionen völlig losgelöst vom Erfolg der vorerwähnten Bezugsrechtskapitalerhöhung durchführen zu können. Das Darlehen wurde ohne Sicherheiten begeben und ist mit 10% zu verzinsen, was dem gleichen Zinssatz entspricht, zu dem die Gesellschaften der Gruppe Darlehen bei der Gesellschaft abrufen können.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47,8 TEUR (Vorjahr: 57,9 TEUR).

Per 31.12.2019 bestehen zudem wie auch im Vorjahr noch Steuerrückstellungen in Höhe von 1.176,9 TEUR, die aus dem Verkauf wesentlicher Vermögensteile an die GHX Europe GmbH resultieren. Zum Bilanzstichtag lag noch kein Steuerbescheid für das Jahr 2018 vor. Es ist möglich, dass die Steuerforderung des Finanzamts höher oder niedriger ausfallen wird als der von uns ausgewiesene Betrag.

MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus

Finanzmittel und Innenfinanzierung

Der in 2018 erfolgte Liquiditätszufluss aus der Veräußerung wesentlicher Vermögensteile der Gesellschaft wurde zwischenzeitlich fast vollumfänglich reinvestiert. Hierüber wird im Unterpunkt "Beteiligungen" dieses Wirtschaftsberichts informiert.

Ertragslage

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 einen Jahresfehlbetrag von 5.006,9 TEUR aus (Vorjahr: Jahresüberschuss von 7.511 TEUR). Hieraus resultiert ein Bilanzverlust in Höhe von -2.955,1 TEUR (Vorjahr: Bilanzgewinn von 2.051,8 TEUR).

Nachtragsbericht

lm Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung 2/2019 wurden unter Ausnutzung des noch verfügbaren genehmigten Kapitals 861.062 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von 4,75 Euro je Aktie ausgegeben. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Königstein erhöhte sich damit das Grundkapital der Gesellschaft auf nunmehr 3.33.186,00 Euro, bestehend aus 3.333.186 Stückaktien zu einem Nennwert von 1,00 Euro je Aktie. Die Satzung der Gesellschaft wurde entsprechend angepasst.

Auch nach der Eintragung der Kapitalerhöhung sind der Gesellschaft keine Meldungen bzgl. des Überschreitens meldepflichtiger Schwellwerte zugegangen, so dass nach unserem Kenntnisstand kein Aktionär über 25% am Grundkapital der Gesellschaft hält.

Die Situation zur im Wirtschaftsbericht beschriebenen Earn-Out Regelung mit der GHX Europe GmbH lief am 31.03.2020 aus, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Es werden nach wie vor alle Optionen geprüft und Maßnahmen ergriffen, um zu einer ggf. gerichtlichen Lösung zu finden. Der Ausgang der Bemühungen ist ungewiss.

Der Gesellschaft flossen im Februar Zinszahlungen für das Jahr 2019 aus bereitgestellten Akquisitionsdarlehen in Höhe von 148,8 TEUR zu.

Mit Wirkung zum 01.03.2020 wurde Jan-Hendrik Mohr in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Er wird hier in 50 Prozent seiner Arbeitszeit einbringen, und dabei insbesondere seine umfassende Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen, der Strukturierung von Transaktionen und dem Management von Beteiligungs-Portfolios. Diese Kenntnisse sind von hoher Bedeutung für die geplante Ausrichtung und Entwicklung der Gesellschaft. Ferner sichert sie auch Ausfallrisiken im Vorstand ab, die bei einem einzigen Vorstandsmitglied immanent sind. Die Erweiterung des Vorstands ist dabei ein logischer Schritt im Ausbau der Gesellschaft.

Herr Mohr wird weiterhin Gesellschafter und Geschäftsführer der JMX Capital GmbH bleiben und dort wie bisher in börsennotierte Aktien investieren. Ein möglicher Konflikt zu seiner Vorstandstätigkeit ist hierbei nicht gegeben.

Zudem wird per 01.08.2020 die Stelle Beteiligungscontrolling mit einer erfahrenen Managerin aus der Finanzbranche besetzt, die diesen Bereich systematisch ausbauen und dem Unternehmen die Basis für weiteres Wachstum verbreitern wird

MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus

Corona-Virus-Bericht

Das Corona Virus hat die Weltwirtschaft in eine Krise gestürzt, die auch unsere Gesellschaft und ihre Unternehmensbeteiligungen treffen wird. Da der Verlauf der Pandemie nicht vorhersagbar ist, kann aktuell keine seriöse Prognose auf ihre Auswirkungen getroffen werden.

Offenkundig ist nur, dass es negative Auswirkungen geben wird, auf die wir uns bestmöglich vorbereiten müssen.

Der Vorstand hat alle Unternehmen der Gruppe am 12.03.2020 schriftlich darüber informiert, alle Risiken im Zusammenhang mit dem Corona Virus zu prüfen, zu bewerten und vermeiden, insbesondere die Mitarbeiter der Gruppe keinen Risiken auszusetzen. Die Risiken sind je nach Unternehmen sehr unterschiedlich strukturiert und betreffen zum einen Lieferketten, aber auch Infektionsrisiken innerhalb der Mitarbeiterschaft, die weitestgehend - soweit möglich - auf Telearbeitsplätze umgestellt wurden.

Bei der E-M-C direct GmbH & Co. KG kam es bisher nicht zu Lieferengpässen, was der umsichtigen Vorausplanung des Geschäftsführers des Unternehmens zu verdanken ist.

Bei der MEDIQON GmbH besteht das Risiko, dass Krankenhäuser in einen Notfall-Modus überführt werden, der die klassischen Wege der Krankenhausfinanzierung außer Kraft setzen könnte. Es besteht hier das Risiko, dass Krankenhäuser Projekte wie die Einführung von Produkten unserer Tochtergesellschaft auf unbekannte Zeit verschieben werden. Da die MEDIQON GmbH noch nicht cash flow positiv ist, bestehen hier die größten Risiken in unserem Unternehmensverbund.

Am 22.03.2020 hat sich das Bundesgesundheitsministerium mit den Ländern über die Finanzierung der Krankenhäuser in der Corona-Krise geeinigt. Die bis zum Jahresende wirksame Regelung umfasst demnach folgende Punkte:

  • -- Krankenhäuser erhalten pro nicht belegtem Bett, das aufgrund der Coronakrise nicht belegt wurde, eine Tagespauschale von 560,- Euro.
  • Über zwei Monate erhalten Krankenhäuser pro behandeltem Patient 50,- Euro, um die Mehrkosten im Materialbereich zu kompensieren.
  • Für jedes neu aufgestellte Intensivbett erhalten Krankenhäuser 50.000.- Euro, um die Kapazität an Intensivbetten zu erhöhen
  • Die Prüfquote durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird auf 5% aller abgerechneten Fälle eines Krankenhauses begrenzt.

MEDIQON Group AG, 61462 Königstein im Taunus

Damit bleibt der Kern der Krankenhausfinanzierung erhalten, nämlich die Abrechnung nach dem DRG-System. Das ist wichtig, weil damit die Produkte der MEDIQON GmbH weiterhin wichtige Steuerungsinstrumente für die Krankenhäuser bleiben werden und somit die Geschäftsentwicklung weiter vorangetrieben werden kann.

Gleichwohl gibt es aufgrund der Krankenhäuser Erleichterungen, da die Prüfquoten gesenkt und Strafzahlungen für Fehlkodierungen ausgesetzt wurden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Krankenhäuser die Nutzung der von MEDIQON GmbH angebotenen Leistungen auf Zeiten nach der Krise verschiebt.

Aktuell gibt es Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern, die auch für die Mitarbeiter der MEDIQON GmbH gelten. Zum Erbringen wesentlicher Leistungen ist allerdings der Zugriff auf Akten, die häufig nicht in digitalisierter Form vorliegen, Voraussetzung. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch bestehende Aufträge nicht abgearbeitet werden können.

Aufgrund der vorbeschriebenen Situation hat sich das Management der MEDIQON GmbH dazu entschieden, Einsparungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro in 2020 umzusetzen, um die Liquidität der Gesellschaft auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen. Die Einsparungen setzen sich aus Personalabbau, Kurzarbeit, Lohnverzicht und Einsparungen bei den Sachkosten zusammen. Die Situation wird monatlich neu bewertet und angepasst.

Die GP.Software GmbH, gripsware GmbH, SWH Softwarehaus Heider GmbH und Parity Software GmbH generieren den Großteil ihrer Umsatzerlöse aus Software-Wartungsverträgen, die auch in Krisenzeiten weiter bestehen bleiben. Hier liegen die Risiken in nachgelagerten Phasen, wenn beispielsweise Teile der Kundschaft die Krise wirtschaftlich nicht überleben sollten.

Vorstand und Management der Tochtergesellschaften stehen in engem Kontakt und Austausch und bewerten die Situation und Handlungsoptionen kontinuierlich.

Prognosebericht

Eine Prognose ist zum derzeitigen Stand nicht möglich. Hierfür gibt es u.a. folgende Gründe:

  • Weitere Beteiligungen: Wir gehen davon aus, dass unsere Tochterunternehmen NGC Nachfolgekapital GmbH und Ookam Software GmbH weitere Optionen für interessante Beteiligungen erhalten werden. Diese in Anzahl und zu investierendem Betrag zu quantifizieren ist schlichtweg nicht möglich. Es handelt sich um Opportunitäten, die wir wahrnehmen werden, wenn wir sie für sinnvoll erachten und in der Lage sind, sie zu finanzieren.

Ausschüttungen: Wir werden auf im weder für das Jahr 2019 noch für 2020 Ausschüttungen an Aktionäre vornehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Verzinsung des eingesetzten Kapitals innerhalb der Gesellschaft sinnvoller gelingen kann. Zudem ist es immanent, dass die Gesellschaft für ihre Wachstumsstrategie weiterhin zusätzliches Kapital benötigt. Dieses erst auszuschütten, um es nach erfolgter Versteuerung bei den Aktionären wieder anzufragen macht ökonomisch keinen Sinn.

Risiko- und Chancenbericht

Das aktuell größte Risiko geht von den Folgen der Corona-Epidemie aus, die kaum seriös bewertbar sind. Es wird auf den separaten Corona-Bericht hingewiesen. Ferner hat jede Unternehmensbeteiligung der Gruppe einen Corona-Bericht erstellt und überprüft Risiken und geeignete Maßnahmen kontinuierlich. Physische Kontakte zwischen den Organmitgliedern der Gesellschaft wurden minimiert, um sicherzustellen, dass das Unternehmen jederzeit handlungsfähig bleibt.

Nebst den allgemeinen Rezessionsrisiken weist die Gesellschaft insbesondere auf folgende Umstände hin:

  • Es ist unklar, wie die Kosten der Corona-Krise finanziert werden sollen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine zusätzliche Besteuerung der Unternehmen künftige Ergebnisse belasten werden.
  • Es ist unklar, wie der Bankensektor die Corona-Krise überstehen wird. Wesentlicher Baustein unserer Akquisitionsfinanzierung sind Bankdarlehen auf Ebene der Akquisitionsgesellschaften. Der Zugang zu solchen Darlehen könnte in Zukunft schwieriger, teurer, oder gar unmöglich werden, was sich negativ auf die Geschwindigkeit unserer Unternehmensentwicklung auswirken würde.
  • Auf besondere Risiken für das Geschäftsmodell der MEDIQON GmbH wird im Corona-Bericht hingewiesen. Wenngleich die insbesondere auf Software-Wartungsumsätzen basierenden Geschäftsmodelle der weiteren Beteiligungen (GP.Software GmbH, Parity Software GmbH, gripsware datentechnik GmbH, SWH Softwarehaus Heider GmbH) nicht unmittelbar tangiert sind, besteht das Risiko, dass Kunden (Nutzer) die Wartungszahlungen aussetzen werden - analog der Situation bei Gewerbemieten - bis diesen eine Nutzung der Software nach Wiederaufnahmen ihres Geschäftsbetriebs wieder möglich sein wird. Dieses Risiko eines Zahlungsausfalls hätte eine und negative Auswirkung auf die Cash-Situation der Gesellschaften.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die für Steuerzahlungen für das Geschäftsjahr 2018 gebildeten Rückstellungen in Höhe von 1.176,9 TEUR aus unserer Sicht zutreffend sind. Es besteht das Risiko, dass der noch nicht vorliegende Steuerbescheid einen höheren Betrag ausweisen könnte.

Wenngleich wir dem strengen Niederstwertprinzip Folge geleistet haben und die im Umlaufvermögen abgebildeten Darlehen, die der MEDIQON GmbH bisher gewährt wurden, nebst den daraus resultieren Zinsforderungen vollständig wertberichtigt haben, kann im ungünstigsten Fall, der Geschäftsentwicklung der MEDIQON GmbH zu einem vollständigen Ausfall der gewährten wie auch der Finanzbeteiligung in Höhe von 1.362,8 TEUR führen.

Eine Wertberichtigung der Finanzanlagen haben wir bewusst nicht vorgenommen, da wie mittelfristig die Chance sehen, dass sich die MEDIQON GmbH letztlich doch positiv entwickeln kann. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der MEDIQON GmbH um ein Start-up handelt und die Geschäftsentwicklung sehr volatil ist. Das Unternehmen verfügt noch nicht über ein ausreichenden Bestandsgeschäft, um Krisensituationen stabil überstehen zu können.

Dennoch bietet die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Veränderungen auch zahlreiche Chancen, die im gleichen Maße ungewiss sind wie die zuvor geschilderten Risiken. Insbesondere weisen wir auf folgende Umstände hin:

  • Die zu erwartende wirtschaftliche Rezession könnte zu einer Verbesserung bei der Suche und Einstellung von Personal führen. Der Fachkräftemangel wurde in der Vergangenheit als einer der größten Wachstumsrisiken ausgemacht.
  • In Folge der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung könnten die Bewertungen und Preise von Unternehmen sinken, so dass unsere Beteiligungsgesellschaften künftig voraussichtlich mehr und günstigere Akquisitionsoptionen vorfinden werden.
  • Die Folgen von Corona beschleunigen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und führen zu teilweise nachhaltigen Änderungen ganzer Branchen und zu Chancen in unseren Software-getriebenen Beteiligungen - sei es im Bereich eCommerce bei der Parity Software GmbH, im Bereich von e-Learning in Schulen bei der SWH Softwarehaus Heider GmbH, oder im Bereich Telemedizin bei der GP.Software GmbH.
  • Massive Veränderungen bei der Leistungserbringung in Krankenhäusern und bei den bestehenden Marktanteilen von Krankenhäusern ab dem Moment, wo die Corona-bedingten Restriktionen aufgehoben wurden und die nicht erbrachten elektiven Leistungen nachgeholt werden, stellen neue Anforderungen an das Krankenhausbasis. Schon jetzt hat in vielen Krankenhäuser die Planung für die Zeit danach begonnen. Die MEDIQON GmbH bietet schon jetzt Softwarelösungen für die strategische Positionierung von Krankenhäusern. Diese Produkte werden mitunter künftig in erheblich höherem Maße nachgefragt.

Königstein im Taunus, den 17. April 2020

Der Vorstand

Dirk Isenberg

Jan-Hendrik Mohr

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die MEDIQON Group AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MEDIQON Group AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MEDIQON Group AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweilges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Aschaffenburg, 17. April 2020

RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Stefan Kilian Wirtschaftsprüfer

Norbert Jäger Wirtschaftsprüfer

Allgemeine Auftragsbedingungen 香蕉大 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -- außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen -- der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen -- sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände. die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz heachten

9, Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerguelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruff der Wirtschaftsorüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat iedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen.

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteueriahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird. gehört dazu nicht die Überorüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails. wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig,

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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