Annual Report • Jun 9, 2020
Annual Report
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| ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg | Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 |
|---|---|
Konzernbilanz
| A K T I V A | P A S S I V A | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | 31.12.2019 EUR |
EUR | Vorjahr EUR |
Anhang | 31.12.2019 EUR |
EUR | Vorjahr EUR |
|||
| Immaterielle Vermögensgegenstände ANLAGEVERMÖGEN |
(5) | EIGENKAPITAL | ||||||||
| Entgeltlich erworbene Software | 1.269,89 | 43.723,36 | Gezeichnetes Kapital | (10) | 19.142.768,03 | 19.142.768,03 | ||||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten Sachanlagen |
Kapitalrücklage | 21.012.853,54 | 21.012.853,54 | |||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Technische Anlagen und Maschinen auf fremden Grundstücken |
45.844.439,34 13.899.584,96 1.076.096,83 58.322.884,51 |
46.070.514,60 1.179.884,84 12.984.834,38 58.200.981,61 |
Andere Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage Gewinnrücklagen |
175.249,73 880.917,05 |
880.917,05 175.249,73 |
|||||
| 119.143.005,64 | 118.436.215,43 | 1.056.166,78 | 1.056.166,78 | |||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Finanzanlagen |
(6) | 25.564,60 4.000.000,00 |
25.564,60 6.249.756,08 |
Nicht beherrschende Anteile Konzernbilanzgewinn |
10.883.163,89 1.276.861,79 |
13.149.863,49 1.489.476,22 |
||||
| 4.025.564,60 | 6.275.320,68 | 53.371.814,03 | 55.851.128,06 | |||||||
| 123.169.840,13 | 124.755.259,47 | SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE | 548.100,17 | 0,00 | ||||||
| UMLAUFVERMÖGEN Vorräte |
Rückstellungen für Pensionen RÜCKSTELLUNGEN |
(11) | 11.305.163,75 | 11.139.580,78 | ||||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Waren |
(7) | 4.710.908,17 27.199.390,85 |
4.468.701,79 31.353.142,41 |
Sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen |
(12) | 0,00 9.347.427,06 |
16.000,00 11.743.643,69 |
|||
| 31.910.299,02 | 35.821.844,20 | 20.652.590,81 | 22.899.224,47 | |||||||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögensgegenstände |
(8) (9) |
22.092.153,95 1.363.014,74 4.305.215,83 |
3.975.536,76 25.474.455,43 3.670.815,35 |
|||||||
| 27.760.384,52 | 33.120.807,54 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten VERBINDLICHKEITEN |
(13) | 0,00 | 120,21 | |||||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 74,12 | 983,67 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
100.589.571,46 7.738.081,91 |
10.222.769,66 104.167.920,94 |
|||||
| 59.670.757,66 | 68.943.635,41 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
577.292,87 | 700.000,00 | ||||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.521.755,25 | 1.789.982,75 | ||||||||
| RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.158.608,71 | 1.932.251,21 | 110.426.701,49 | 116.880.793,56 | ||||||
| 184.999.206,50 | 195.631.146,09 | 184.999.206,50 | 195.631.146,09 |
Anlage 1
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| Anhang | 2019 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Umsatzerlöse | (14) | 292.081.173,28 | 243.574.086,51 | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | (15) | 909.100,31 | 7.168.316,21 | ||
| Materialaufwand | |||||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und | |||||
| Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -186.656.089,02 | -142.730.343,05 | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -8.658.141,80 -195.314.230,82 | -10.644.824,37 -153.375.167,42 | |||
| Personalaufwand | |||||
| Löhne und Gehälter | -34.863.345,04 | -32.641.407,67 | |||
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für | |||||
| Altersversorgung und für Unterstützung | (16) | -6.661.270,49 | -41.524.615,53 | -7.351.333,86 | -39.992.741,53 |
| Abschreibungen auf immaterielle | |||||
| Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | |||||
| und Sachanlagen | -10.833.133,36 | -11.232.083,38 | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (17) | -32.635.238,42 | -34.370.326,02 | ||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | (18) | -2.127.048,96 | -888,90 | ||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | (19) | 209.842,27 | 41.964,54 | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (19) | -3.590.707,29 | -3.373.154,82 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (20) | -120.085,69 | -186.170,30 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 7.055.055,79 | 8.253.834,89 | |||
| Sonstige Steuern | -121.928,06 | -195.945,85 | |||
| Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages | |||||
| abgeführter Gewinn | (21) | -9.412.441,77 | -1.113.181,53 | ||
| Konzernjahresfehlbetrag /-überschuss | -2.479.314,04 | 6.944.707,51 | |||
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Verlust | 212.614,43 | 19.129,95 | |||
| Konzernverlust/-gewinn | -2.266.699,61 | 6.963.837,46 |
| 2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) | 6.933 | 8.058 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 13.083 | 11.232 |
| Zunahme/(Abnahme) Rückstellungen | -3.363 | 1.963 |
| (Zunahme)/Abnahme der Vorräte | 3.912 | -15.547 |
| (Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -330 | 7.187 |
| (Zunahme)/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder | ||
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 444 | 4.305 |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie | ||
| anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -5.831 | 3.879 |
| Zinsaufwendungen/Zinserträge | 3.381 | 3.331 |
| Steueraufwand/-ertrag | 120 | 186 |
| Ertragssteuerzahlungen | -136 | -190 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 18.213 | 24.404 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | ||
| und das Schanlagevermögen | -11.639 | -12.531 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 142 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -11.497 | -12.531 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 700 |
| Netto-(Aus-)/-zahlungen aus Finanzierung durch verbundene Unternehmen | -3.352 | 3.792 |
| Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft | -1.113 | -13.547 |
| Tilgung/(Aufnahme) kurzfristiger Kredite | 0 | -2 |
| Gezahlte Zinsen | -2.249 | -2.187 |
| Auszahlung Gewinn an Minderheiten | 0 | -629 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -6.714 | -11.873 |
| Erhöhung/(Verminderung) der flüssigen Mittel | -1 | 0 |
| Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres |
1 0 |
1 1 |
| Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Konzern bilanzgewinn |
Summe Konzerneigen kapital des Mutter unternehmens |
Nicht beherrschende Anteile |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Stand 1. Januar 2018 | 19.143 | 21.013 | 1.056 | 6.186 | 47.398 | 2.137 | 49.535 |
| Konzernjahresfehlbrag | 0 | 0 | 0 | 6.964 | 6.964 | -19 | 6.945 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -629 | -629 |
| Stand 31. Dezember 2018 / 1. Januar 2019 | 19.143 | 21.013 | 1.056 | 13.150 | 54.362 | 1.489 | 55.851 |
| Konzernjahresfehlbrag | 0 | 0 | 0 | -2.267 | -2.267 | -213 | -2.480 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 19.143 | 21.013 | 1.056 | 10.883 | 52.095 | 1.276 | 53.371 |
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 5114 eingetragen. Der Konzernabschluss der ADM Hamburg ("ADM Hamburg Konzern") zum 31. Dezember 2019 wurde wie im Vorjahr nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaften, an denen die ADM Hamburg Aktiengesellschaft direkt mehrheitlich beteiligt ist oder deren Finanz- und Geschäftspolitik durch ADM Hamburg bestimmt wird. Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden die folgenden Gesellschaften einbezogen:
| Anteil am Kapital in % | |
|---|---|
| Silo. P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg | 51% |
| Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg | 51% |
| ADM Research GmbH, Hamburg | 100% |
Die Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg.
Die at Equity bilanzierten Beteiligungen umfassen die folgenden assoziierten Unternehmen:
| Anteil am Kapital in % | |
|---|---|
| RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG, Hamburg | 50% |
| RGL Management GmbH, Hamburg | 50% |
Die Erstkonsolidierungen der Zugänge zum Konsolidierungskreis erfolgen ab 1. Januar 2010 nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Davor erfolgten die Erstkonsolidierungen nach der Buchwertmethode i. S. des § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB in der Fassung vor Änderung durch das BilMoG.
Bei den Erstkonsolidierungen vor 2010 ist auf den Stichtag der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss abgestellt worden. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgen Erstkonsolidierungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die zu konsolidierenden Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgte erstmalig für das Geschäftsjahr 2008. Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde demzufolge auf den 1. Januar 2008 durchgeführt.
Für Zugänge vor dem 1. Januar 2010 wurde von dem Wahlrecht, im Rahmen der Kapitalkonsolidierung sich ergebende Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite zu verrechnen, Gebrauch gemacht. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Konzerngesellschaften zum 1. Januar 2008 entstandenen passivischen Unterschiedsbeträge wurden gemäß § 309 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2010 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden die aktivischen Unterschiedsbeträge als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden aufgerechnet. Auf eine Zwischenerfolgseliminierung wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, wenn der innerkonzernliche Verrechnungsverkehr für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung war.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden unter Berücksichtigung von bei der erstmaligen Anwendung identifizierten stillen Reserven und Lasten bzw. Geschäfts- und Firmenwerten und passiven Unterschiedsbeträgen entsprechend der Eigenkapitalentwicklung des assoziierten Unternehmens erfolgswirksam oder erfolgsneutral fortgeschrieben (Equity-Methode) und in der Konzernbilanz im Posten "Anteile an assoziierten Unternehmen" erfasst. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Werts wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen" ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Gebäude: 20 – 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 4 – 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 – 10 Jahre
Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind mit dem Wert angesetzt, der sich nach Anwendung der Equity-Methode ergibt.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Für die sonstigen Verbrauchsstoffe besteht ein Festwert in Höhe von TEUR 3.205, der in 2019 neu ermittelt worden ist. Die Waren sind mit bestehenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten sowie Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert.
Soweit Risiken nicht vollständig durch die Bildung von Bewertungseinheiten abgedeckt werden bzw. die bestehenden Bewertungseinheiten Ineffizienzen aufweisen, werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vor dem Bilanzstichtag abgeflossene Beträge, die Aufwand der Folgeperioden darstellen.
Für erhaltene Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet. Dieser wird parallel zur Abschreibung der betroffenen Gegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.
Die Erfüllungsbeträge für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinses von 2,71% p.a. (Vorjahr: 3,21% p.a.) ermittelt. Dabei wurden wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von 2,75% p.a., ein Rententrend von 1,75% p.a. sowie eine Fluktuationsrate von 0,5% p.a. für Beschäftigte im Alter zwischen 20 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Heubeck Richttafeln 2018 G".
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,97% p.a. (Vorjahr: 2,32% p.a.) und auf der Grundlage der "Heubeck Richttafeln 2018 G" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.
Soweit für Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbaren Verpflichtungen Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bestehen, sind diese zum Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet worden.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Alle in fremder Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Anlagengitter dargestellt, das als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Die Zu- und Abgänge der Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Ergebnisanteile aus der Fortschreibung des Equity-Wertansatzes.
Der ADM Hamburg Konzern hält 100% der Anteile an der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg, die zum 31. Dezember 2019 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 11.090 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 265 ausweist.
Wegen untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist die ADM Unterstützungskasse GmbH nicht in diesen Konzernabschluss einbezogen worden.
In dem Posten sind der Bestand an Waren mit den bestehenden Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst worden.
Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Portfolio-Hedges für die Produktbereiche Ölsaaten und Getreide.
Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente gleichen sich aufgrund der Bezugnahme auf identische Wertparameter bei der Abwicklung der Geschäfte, die regelmäßig innerhalb des Folgejahres erfolgt, weitestgehend aus.
Zum Bilanzstichtag sind die folgenden Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten enthalten:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominal | Nominal | |||||
| wert | Zeitwert | wert | Zeitwert | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |||
| Waren | 27.332 | 28.436 | 31.343 | 31.809 | ||
| Einkaufskontrakte | 75.760 | 2.843 | 61.480 | 1.574 | ||
| Verkaufskontrakte | 69.588 | -1.934 | 35.202 | 659 | ||
| Waren-Termingeschäfte | 23.006 | 795 | 33.506 | 182 | ||
| Devisentermingeschäfte | 20.480 | 332 | 7.858 | -32 | ||
| 30.472 | 34.192 |
Zur Sicherung der Preisrisiken aus dem Warengeschäft werden Waren-Termingeschäfte an der EURONEXT (ehemals MATIF) für die ADM Hamburg abgeschlossen.
Zur Sicherung der Risiken aus Devisenkursveränderungen in den offenen Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten werden entsprechende Devisentermingeschäfte mit Finanzinstituten vereinbart.
Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bzw. mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, deren Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Angaben zum Risikomanagement im Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019.
Die Forderungen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe.
Der Posten enthält zum 31. Dezember 2019 Ansprüche aus einer Versicherungsentschädigung über TEUR 725 (Vorjahr: TEUR 0).
Im Vorjahr waren Ansprüche aus der Erstattung von Verbrauchsteuern in Höhe von TEUR 2.177 enthalten.
Das Grundkapital der ADM Hamburg beträgt zum 31. Dezember 2019 weiterhin TEUR 19.143. Es ist eingeteilt in 748.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, hält an der ADM Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung. Im Juli 1996 hat ADM Hamburg mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, zwischenzeitlich auf die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG verschmolzen, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 1.135 (Vorjahr: TEUR 1.341).
Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Direktzusagen. Von den Erfüllungsbeträgen sind Zeitwerte des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 2.899 (Vorjahr: TEUR 2.915) abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen TEUR 2.609 (Vorjahr: TEUR 2.624).
Die ADM Hamburg ist eines der Trägerunternehmen der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg. Für die mittelbaren Verpflichtungen hieraus ergibt sich im Vergleich der unter Zugrundelegung der "Heubeck Richttafeln 2018 G" ermittelten Erfüllungsbeträge für die zukünftigen Leistungen der Unterstützungskasse zu ihrem Kassenvermögen für die ADM Hamburg ein Fehlbetrag von TEUR 18.129 (Vorjahr: TEUR 16.337).
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie ausstehende Rechnungen. Von den Erfüllungsbeträgen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit ist ein Deckungsvermögen mit einem Zeitwert in Höhe von TEUR 424 (Vorjahr: TEUR 521) abgesetzt. Der Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe sowie aus Ergebnisabführung.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 546 (Vorjahr: TEUR 755) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 0).
| 2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Inland | 134.255 | 90.739 |
| Ausland | 157.826 | 152.835 |
| 292.081 | 243.574 | |
| Warenverkäufe | 162.234 | 102.051 |
| Dienstleistungen | 129.847 | 141.523 |
| 292.081 | 243.574 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen (Vorjahr: TEUR 98) enthalten. Ebenso sind keine periodenfremden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Vorjahr: TEUR 4.294) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen befinden sich Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 725 (Vorjahr: TEUR 0).
Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 590 (Vorjahr: TEUR 1.566).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten.
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.250.
Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 176 (Vorjahr: TEUR 0). Die Zinsaufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.457 (Vorjahr: TEUR 1.960). In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.133 (Vorjahr: TEUR 1.144) enthalten.
Der Posten enthält Steuern betreffend die Dividende an die Minderheitsaktionäre.
Das Jahresergebnis der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde aufgrund eines im Juli 1996 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, übernommen.
Dieser Posten betrifft die folgenden Verpflichtungen:
| 31.12.2019 TEUR |
|||
|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen | 3.282 | ||
| Bestellobligo für Anlagevermögen | 2.846 |
| 2019 | |
|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 277 |
| Angestellte | 173 |
| 450 |
Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Vorstand, Vorsitzende
Candy Siekmann, Vorstand
Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender seit 25. Februar 2020, Aufsichtsrat seit 17. Februar 2020), Global Oilseeds Lead Readiness der Archer Daniels Midland Company
Dr. Martin Kropp (Vorsitzender, ausgeschieden am 27. Januar 2020), President Animal Nutrition EMEA der Archer Daniels Midland Company
Anke Kühnel (stv. Vorsitzende), Head of Human Resouces Germany
Sandra Wittneben (Arbeitnehmervertreterin, ab 22. August 2019)
Reinhard Wigger (Arbeitnehmervertreter, bis 22. August 2019)
Die kurzfristig fälligen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 betragen TEUR 652 (Vorjahr: TEUR 540).
Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sowie die Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 489 (Vorjahr: TEUR 423). Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. ihren Hinterbliebenen beträgt zum 31. Dezember 2017 bei der ADM Hamburg TEUR 5.122 (Vorjahr: TEUR 4.839).
Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr keine Vergütungen für seine Tätigkeiten.
Die ADM Hamburg erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die ADM Hamburg wird in den Konzernabschluss der Archer Daniels Midland Company, Decatur, Illinois/USA, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss mit Geschäftsbericht ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Darüber hinaus wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG macht von den Vorschriften des § 264b HGB Gebrauch und verzichtet auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie auf die Offenlegung des Jahresabschlusses.
Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADM Hamburg Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Zwecke der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 173).
Auswirkungen der derzeitigen Covid-19-Pandemie auf unser Geschäft sind momentan noch nicht absehbar. Darüber hinaus sind uns keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden. In diesem Zusammenhang wird jedoch auf eine mögliche Nutzung weiterer Synergie-Effekte in den ADM-Gesellschaften in Deutschland hingewiesen.
Hamburg, den 31. März 2020
Der Vorstand
(Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld) (Candy Siekmann)
| Immaterielle Vermögensgegenstände | S a c h a n l a g e n | F i n a n z a n l a g e n | G e s a m t | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entgeltlich erworbene Software EUR |
Geschäfts- oder Firmenwert EUR |
Gesamt EUR |
Grundstücke und Bauten einschließ- lich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR |
Technische Anlagen und Maschinen EUR |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung EUR |
Geleistete An- zahlungen und Anlagen im Bau EUR |
Gesamt EUR |
Anteile an verbundenen Unternehmen EUR |
Anteile an assoziierten Unternehmen EUR |
Gesamt EUR |
EUR | |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||||||||
| Stand am 1. Januar 2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31. Dezember 2019 Abschreibungen |
838.699,18 0,00 3.400,00 0,00 835.299,18 |
2.365.173,17 0,00 0,00 0,00 2.365.173,17 |
3.203.872,35 0,00 3.400,00 0,00 3.200.472,35 |
151.261.341,07 0,00 0,00 1.695.635,05 152.956.976,12 |
306.915.005,19 0,00 434.491,72 8.641.181,20 315.121.694,67 |
6.202.086,28 3.388,04 18.814,24 261.373,20 6.448.033,28 |
12.984.834,38 11.512.940,03 0,00 -10.598.189,45 13.899.584,96 |
477.363.266,92 11.516.328,07 453.305,96 0,00 488.426.289,03 |
25.564,60 0,00 0,00 0,00 25.564,60 |
6.249.756,08 122.707,13 122.707,13 0,00 6.249.756,08 |
6.275.320,68 122.707,13 122.707,13 0,00 6.275.320,68 |
486.842.459,95 11.639.035,20 579.413,09 0,00 497.902.082,06 |
| Stand am 1. Januar 2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchungen |
794.975,82 42.453,47 3.400,00 0,00 |
2.365.173,17 0,00 0,00 0,00 |
3.160.148,99 42.453,47 3.400,00 0,00 |
105.190.826,47 1.921.710,31 0,00 0,00 |
248.714.023,58 8.504.139,42 419.352,84 0,00 |
5.022.201,44 364.830,16 15.095,15 0,00 |
0,00 0,00 0,00 0,00 |
358.927.051,49 10.790.679,89 434.447,99 0,00 |
0,00 0,00 0,00 0,00 |
0,00 2.249.756,08 0,00 0,00 |
0,00 2.249.756,08 0,00 0,00 |
362.087.200,48 13.082.889,44 437.847,99 0,00 |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 834.029,29 | 2.365.173,17 | 3.199.202,46 | 107.112.536,78 | 256.798.810,16 | 5.371.936,45 | 0,00 | 369.283.283,39 | 0,00 | 2.249.756,08 | 2.249.756,08 | 374.732.241,93 |
| Buchwerte | ||||||||||||
| 31. Dezember 2019 | 1.269,89 | 0,00 | 1.269,89 | 45.844.439,34 | 58.322.884,51 | 1.076.096,83 | 13.899.584,96 | 119.143.005,64 | 25.564,60 | 4.000.000,00 | 4.025.564,60 | 123.169.840,13 |
| 31. Dezember 2018 | 43.723,36 | 0,00 | 43.723,36 | 46.070.514,60 | 58.200.981,61 | 1.179.884,84 | 12.984.834,38 | 118.436.215,43 | 25.564,60 | 6.249.756,08 | 6.275.320,68 | 124.755.259,47 |
Anlage 6
DER
ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01. - 31.12.2019
_____________________________________________________________________________________
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist in den weltweit operierenden Konzern der Archer Daniels Midland Company (ADM) eingebunden. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird durch diese Einbindung wesentlich begünstigt. Die Vorteile liegen in dem internationalen und technischen Know-how, der Forschung und Entwicklung und der umfassend vorhandenen Erfahrungen im Konzernverbund. Die Investitionskraft der Gruppe ist ein Garant für stetigen Fortschritt, auch am Standort Hamburg.
ADM ist ein globaler Marktführer in der Verarbeitung von Ölsaaten, Mais und anderer landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie Hersteller von Aromen und Geschmacksstoffen. ADM verfügt über ein Netzwerk zum Transport von landwirtschaftlichen Rohwaren und beschäftigt mittlerweile ca. 40.000 Mitarbeiter in 330 Produktionsanlagen, 450 Beschaffungsstandorten von Agrarrohstoffen, 62 Innovations-Zentren und einer Präsenz in mehr als hundert Ländern. Wachstum wird sowohl organisch als auch durch strategische Zukäufe generiert. Auch in der Herstellung nachwachsender und umweltschonender Kraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol ist ADM weltweit einer der Marktführer.
Auch der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist ein führender Verarbeiter von Ölsaaten in Europa. Kernkompetenz des Konzerns ist die Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat. Zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen des Lagerns und Umschlagens von landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie der Weiterverarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten runden die Gesamtleistung ab.
Die Aktivitäten des Konzerns sind in zwei Geschäftsfelder unterteilt: Ölmühle und Weiterverarbeitung.
Im Geschäftsfeld Ölmühle werden die traditionellen Aktivitäten der Ölsaatenverarbeitung zusammengefasst, wie Erfassung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse. An den Standorten in Hamburg und Magdeburg-Rothensee betreiben wir konzerneigene Silo- und Umschlagsbetriebe. In Rostock sind wir zusammen mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg zu je 50 % an der Rostocker Getreide Lager GmbH & Co. KG beteiligt und in Hamburg halten wir 51 % an dem Exportsilo Silo P. Kruse GmbH & Co KG. Diese bilden wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Produktionsanlagen und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.
Das Werk Hamburg ist der größte Ölsaatenverarbeiter in der deutschen ADM-Gruppe und eine der größten Ölmühlen zur Verarbeitung diverser Ölsaaten weltweit. Die verarbeitete Saat wird zu pflanzlichem Rohöl, welches im Produktionsschritt Raffination zu hochwertigem Raffinat weiter veredelt wird. Wichtigster Kunde für diese Raffinate ist die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Die bei der Verarbeitung von Ölsaaten als Koppelprodukt entstehenden proteinhaltigen Schrote werden an die Futtermittelindustrie verkauft.
Im Geschäftsfeld Weiterverarbeitung bündeln wir die Herstellungsprozesse zur Produktion von Biodiesel und Pharmaglyzerin.
Biodiesel wird nahezu ausschließlich als Beimischungskomponente zum herkömmlichen Diesel an die europäische Mineralölindustrie geliefert. Die Umesterung von pflanzlichen Ölen zu Biodiesel und Rohglyzerin sowie die Veredelung des Rohglyzerins zu Pharmaglyzerin erfolgt im Werk Hamburg.
Das Werk Hamburg verarbeitet alle Produkte im Auftrag der ADM International Sàrl (ADMI), Rolle, Schweiz, und der Olenex Sàrl, Rolle, Schweiz. Olenex Sàrl ist eine Tochtergesellschaft der Olenex Holdings B.V., welche selbst ein Partnerunternehmen der ADMI und der Wilmar Europe Holdings B.V. (Wilmar) ist. Die Partnerschaft zwischen ADM und Wilmar begann in 2012 und diente einer verbesserten Präsenz in Europa für die Vermarktung von Vollraffinaten und Fetten, hergestellt in den europäischen, vornehmlich deutschen und niederländischen, Werken.
Die Handelsaktivitäten werden in der Sparte Rothensee Trading gebündelt. Für alle Handelsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet. Dies gilt insbesondere für die Zeit nach der Herauslösung der Palmraffination und des Werkes Noblee & Thörl.
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bezieht Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von der ADM Poland Sp. z.o.o., Poznan, Polen, im Rahmen eines Servicevertrages. Controllingleistungen werden für alle deutschen Standorte am Standort Hamburg erbracht. Die an den Standorten verbliebenen Serviceteams aus den Bereichen Finanzen, Human Resources und IT (EDV) bieten ihre Dienstleistungen aus der ADM EMEA Corporate Services GmbH für alle deutschen und teilweise in der Konzernregion EMEAI an. Eine vereinfachte Umlage der Servicekosten auf alle Bezieher dieser Leistungen war der Haupttreiber für die Bündelung dieser Serviceleistungen bei diesem Arbeitgeber. Eine weitergehende Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse wird auch hier fortgeführt.
Bereits in 2018 begann der bis dahin kontinuierliche Aufschwung in Deutschland zu schwächeln und hat diesen Trend in 2019 fortgesetzt. Das statistiche Bundesamt beziffert den Anstieg des Bruttoinlandsprodukts für 2019 mit 0,6% und begründet dieses im Vergleich zum 5-Jahresdurchschnitt deutlich niedrigere Ergebnis mit einer rückläufigen Daynamik im Industriesektor1 . Hierfür zeichnet ein geringerer Welthandel, ausgebremst durch protektionistische Politiken und Massnahmen, verantwortlich. Trotz schwächelnder Konjunktur stieg die Beschäftigung um 400.000 auf 45,3 Mio. Erwerbstätige1 , ein neuer Rekord für Deutschland. Die Binnenkonjunktur wurde durch private Konsumausgaben auf stabilem Niveau gehalten, gestützt durch einen hohen Beschäftigungsgrad sowie höhere verfügbare Einkommen. Diese waren im dritten Quartal 2019 um 3,4% höher als vor einem Jahr.
Das Jahr 2019 war geprägt vom fortschreitenden Handelskonflikt zwischen den USA und China, das Tauziehen um den Brexit im Vereinigten Königreich und der erstarkten Umweltbewegung "Fridays for Future".
Die USA und die EU haben sich gegenseitig mit Zöllen belegt, wodurch u. a. Maisimporte aus den USA in die EU faktisch zum erliegen kamen. Darüber hinaus hat die Streitschlichtungsstelle der WTO den USA grünes Licht für weitere Zölle als Reaktion auf EU Subventionen zugunsten des Flugzeugbauers Airbus erteilt und dies mit einer prompten Einführung von Zöllen auf landwirtschaftliche Produkte wie Käse, Oliven, Olivenöl und bestimmte Schweinefleischarten goutiert.
Zwischen den USA und China wurden die Verhandlungen zu den Handelsstreitigkeiten fortgesetzt und haben zu vereinzelten Käufen von US Sojabohnen durch die chinesische Regierung für Lieferungen im letzten Quartal 2019 geführt. Die grassierende Afrikanische Schweinepest hat zu einer deutlichen Dezimierung der Schweinebstände in China geführt und sich dämpfend auf die Nachfrage nach Ölschroten ausgewirkt.
Am 12. Dezember 2019 hat die konservative Partei unter der Führung von Premierminister Boris Johnson, die britischen Wahlen zum Unterhaus mit einer komfortablen Mehrheit gewonnen und somit den Brexit zum Ende 2020 besiegelt.
Die regelmäßigen Demonstrationen der Fridays for Future Bewegung beeindrucken nachhaltig Politiker, globale Organisationen und Institutionen. Die deutsche und auch die europäische Politik wird somit grüner. Formulierungen ehrgeiziger politischer Ziele zur Minderung des CO2-Ausstosses in der Industrie und im Verkehr münden in konkretere Politikvorhaben wie z. B. dem Green Deal von der EU Kommission mit dem Erreichen der CO2-Neutralität bis 2050 und der Einführung einer CO2-Steuer.
Im Jahresbericht 2018 haben wir ausführlich zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Neue Züchtungstechnologien berichtet. Das Thema bleibt relevant. Sehr unterschiedliche länderspezifische Regelungen bzw. keine Regelungen bei der Zulassung und Einordnung von Pflanzen bringen für einen freien Handel mit landwirtschaftlichen Rohwaren Unsicherheiten und Herausforderungen mit sich. Bis heute gibt es kein zugelassenes Nachweisverfahren, dass sicher zwischen zufälliger natürlicher oder gezielter Mutagenese unterscheidet. In den Ländern, in denen Pflanzen die mit
1 Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (BMWi) – Monatsbericht Februar 2020
Hilfe von Mutagenese Technologien entstanden sind und unter dem EU Gentechnik reguliert werden, ist ein allgemein anerkanntes und zugelassenes Nachweisverfahren zwingend erforderlich.
Auch für den Bereich Biodiesel könnte es spannend bleiben, da die neuen Klimaschutzziele der Kommission einen erneuten Blick auf die Biokraftstoffpolitiken sinnvoll erscheinen lassen. Die Umsetzung der am 13. November 2018 durch das EU Parlament ratifizierte Renewable Energy Directive II (RED II) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien für den Zeitraum 2021- 2030 fest und ist im Januar 2019 in Kraft getreten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis Mitte 2021 erfolgen.
Die Marktentwicklung für Biokraftstoffe wird maßgeblich durch die Höhe der Treibhausgas (THG)-Quote in Deutschland und der (energetischen) Biokraftstoffquoten in den anderen EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. In den Jahren 2017 bis 2019 blieb die THG-Quote in Deutschland nominell unverändert bei 4,0%, allerdings ist laut Berichten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die Nachfrage nach Biokraftstoffen steigend, insbesondere die Nachfrage nach Biodiesel. Die steigende Nachfrage kann zum einen auf eine geänderte Berechnungsmethodik der THG-Quote zurückgeführt werden. Diese vergleicht nun die Emissionen mit dem Basiswert aus dem Jahr 2010. Da seitdem der Anteil an Dieselkraftstoff, der höhere Emissionen pro Energieeinheit hat als Ottokraftstoff, im Markt gestiegen ist, muss zur Erreichung der vorgeschriebenen CO2-Einsparung mehr Biokraftstoff eingesetzt werden. Zum anderen wurde die Behandlung von Methanol in der THG-Bilanzierung von Biodiesel geändert. Alle Biodieselsorten werden in ihrer THG-Bilanz mit den Verbrennungsemissionen des im Biodiesel enthaltenen Methanols zusätzlich belastet. Die verlorenen THG-Einsparungen müssen durch den Einsatz zusätzlicher Biokraftstoffmengen kompensiert werden. Die Schätzungen des Biodieselabsatzes für das Jahr 2019 gehen von gleichen Niveaus wie im Vorjahr aus. Im europäischen Biokraftstoffmarkt steigt die Verwendung von Altspeiseölen und tierischen Fetten, da die Quotenerfüllung durch Mehrfachanrechnung und somit höheren Treibhausgaseinsparungen möglich sind.
Die EU hat sich mit Argentinien und Indonesien zum Thema Biodieselimporte geeinigt. Die Europäische Komission (KOM) hat gegen argentinische Biodieselimporte Strafzölle verhängt, die allerdings gleichzeitig durch das im Anschluss verabredete Price Undertaking konterkariert werden. Ein Price Undertaking erlaubt den Export von Sojamethylesther in die EU zu einem Mindestpreis. Insgesamt können maximal 1,2 Mio. t an argentinischem Biodiesel (SME) auf den EU Markt kommen. Der deutsche Biokraftstoffmarkt war von den direkten Auswirkungen dieser Importe im vergangenen Jahr kaum betroffen.
Die KOM hat auch gegen die Einfuhren von indonesischen Biokraftstoffen (PME) hohe und damit wirksame Strafzölle verhängt. Ein Price Undertaking wie im Argentinien-Fall ist bislang nicht absehbar. In der Folge wird praktisch kein PME aus Indonesien mehr importiert, sondern Palmöl in der EU verestert. Auch die ordnungsrechtlich bewirkte Steigerung der Biodieselnutzung in Indonesien hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Gleichwohl nimmt die Ablehnung von Palmmethylester (PME), Biodiesel basierend auf Palmöl, in der EU zu. Frankreich hat bereits die Verwendung von PME im Inland ausgeschlossen.
Im europäischen Biokraftstoffmarkt steigt die Verwendung von Altspeiseölen und tierischen Fetten, da die Quotenerfüllung durch Mehrfachanrechnung und somit höheren Treibhausgaseinsparungen möglich sind.
Die im Jahr 2018 von der Europäischen Kommission vorgestellten Gesetzesvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), werden aller Voraussicht nach nicht wie geplant in 2020 verabschiedet werden können, da die Mitgliedsländer sich über die Finanzierung der Budgets bisher nicht einigen konnten.
Das Wetter hat in 2019 erneut für länger anhaltende heiße und trockene Phasen, insbesondere im Juni, gesorgt und ein frühes Ernteende bis Anfang August begünstigt. Die Erntemengen für Getreide lagen durchweg über denen des schwachen Vorjahres mit Ausnahme von Raps. Allerdings blieben auch die Getreidemengen unter dem durchschnittlichen langjährigen Mittel. Die Qualitäten bei den Parametern Hektolitergewicht und Fallzahl waren durchschnittlich bis gut, die Proteinwerte schwanken je nach Anbauregion und sind in einigen norddeutschen Regionen auch unterdurchschnittlich. Die Rapserntemenge lag deutlich unter dem Vorjahreswert, was auf die Hitze und Trockenheit im Juni, die Trockenheit zur Herbstbestellung und damit einhergehendem aber nicht ursächlichem ausgeprägtem Flächenrückgang zurückzuführen ist.
Die internationalen Märkte für Ölsaaten standen unter dem Einfluss des Handelskonfliktes zwischen den USA und China sowie der in China sich weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest. Diese Konstellationen hatten Auswirkungen auf Handelsströme, Preise und eine geringere globale Nachfrage nach Ölschroten.
Die globale Ölsaatenernte erreichte im Wirtschaftsjahr 2018/19 neue Rekorde. Die Schätzungen für das Wirtschaftsjahr 2019/20 liegen deutlich unter diesen Werten trotz angenommenem steigendem Verbrauch, auch bei den Ölmühlen. Somit sollten die globalen Endbestände sinken.
Der Anbau von Sojabohnen hat seinen größten Flächenverlust in den USA zu verzeichnen und kann nicht über eine Zunahme des Anbaus in anderen Regionen, zum Beispiel Südamerika, kompensiert werden. Amerikanische Landwirte des mittleren Westens konnten aufgrund von schlechtem, nassen Wetter ihre Felder nicht bestellen und haben Versicherungszahlungen für große Flächen für die verhinderte Aussaat beantragt. Geringere Anbauzahlen sind auch dem Handelskonflikt geschuldet, der zunehmenden Druck auf die Sojabohnenpreise ausgeübt hat und Landwirte sich auch aus diesem Grund gegen einen Anbau entschieden haben. Bereits 2018 hatte China 25%-ige Zölle auf US Sojabohnen und 50% auf US Schweinefleisch verhängt. Unmittelbar nach Einführung der Zölle kam der Import amerikanischer Sojabohnen nach China faktisch zum Erliegen. Insgesamt bleibt die Versorgungssituation allerdings komfortabel, da der Verbrauch von Sojabohnen nur leicht zunimmt – bedingt durch verringerte Schweinebestände in Südostasien und einer damit einhergehenden geringeren Nachfrage nach Futtermitteln. Die Afrikanische Schweinepest ist im Verlauf des Jahres auch in zahlreichen anderen Ländern in der Region aufgetreten.
Die Vermarktung nordamerikanischer Sojabohnen nach China blieb auch in 2019 weit hinter den Erwartungen zurück und war Bestandteil der sich über das Jahr hinziehenden Verhandlungen zwischen den USA und China. Profiteur der Handelsstreitigkeiten waren südamerikanische Anbauländer, die mit einer Ausweitung ihrer Anbauflächen reagierten. China hat vornehmlich aus Südamerika Sojabohnen bezogen. US Sojabohnen fanden ihren Markt in der EU, allerdings konnte die fehlende Nachfrage aus China nicht mit der aus der EU kompensiert werden.
Der Rapsanbau schwächelt in der EU. Die Erträge haben sich nach dem Dürrejahr 2018 zwar wieder erholt, allerdings ersetzen die Landwirte den Raps in der Fruchtfolge durch andere Früchte, weil ihnen zunehmend Produktionsfaktoren fehlen. Hinzu kam die Trockenheit während der Aussaat, die ein Auflaufen der Saat erschwert bzw. zu einem Flächenumbruch und Anbau mit anderen Kulturen führte. Fehlende Erntemengen in der EU werden durch Import aus anderen Regionen ausgeglichen, die möglicherweise Rekorde bei den Importmengen erwarten lassen. Neben den Wetterbedingungen ist eine stabile Nachfrage nach Raps für die Verarbeitungsindustrie in der EU ein Treiber für höhere Importmengen. Raps wird vor allem aus der Ukraine importiert, wird aber auch aus Australien und Kanada geliefert. Kanadische Saat steht aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der kanadischen und chinesischen Regierung, letztere hat zwei großen Exportunternehmen die Lizenz für Rapsexporte nach China entzogen, stark unter Druck und hat zu einem starken Rückgang der Rapsexporte nach China geführt. Die Verwendung von importiertem Raps zur Herstellung von Biokraftstoffen bedarf Nachhaltigkeitsnachweisen und einer EU Zulassung bei gentechnisch veränderten Sorten.
Rapsöl für die menschliche Ernährung erfreut sich einer soliden EU Nachfrage mit ca. 3,0 Mio. t. Der Biokraftstoffmarkt bedarf auch einer stabilen Menge an Rapsöl zur Verabreitung zu Biodiesel.
Die weltweite Produktion der sieben wichtigsten Öle aus Soja, Palm, Raps, Sonnenblumen-, Baumwollund Erdnusssaat sowie Palm- und Palmkernöl und Koskos- und Olivenöl stieg nur leicht an und lag unter dem Durchschnittsanstieg der letzten zehn Jahre. Die Nachfrage nach vegetabilen Ölen zur Verwendung in Lebenmitteln soll stärker steigen als z. B. für technische Verwendungen. Insgesamt werden durch den geringeren Anstieg der Produktion von vegetabilen Ölen und gleichzeitig höherem Verbrauch die Bestände sinken.
Die Palmölproduktion hat weltweit die größte Bedeutung mit einem Anteil von mehr als 36% der neun wichtigsten Öle. Auch hier bleibt der Anstieg hinter den Durchschnittswerten der letzten Jahre zurück. Dies ist auf stagnierende Erträge in Malaysia, witterungsbedingte Einflüsse aufgrund von Trockenheit Anfang 2019 mit niedrigeren Ertragserwartungen und einer Stagnation der Produktion zu erklären. In Indonesien sollen zwar die Flächen weiter expandieren, allerdings nicht in dem Maße wie in den Vorjahren. Die globale Nachfrage nach Palmöl soll durch China und Indien als Hauptimporteure weiter steigen. Die tatsächliche Nachfrage seitens China hängt auch hier von den Unstimmigkeiten zwischen China und Kanada und somit der Möglichkeit einer Deckung der Nachfrage über Rapsölimporte ab, ebenso eine geringere Verarbeitung von Sojabohnen und der damit einhergehenden Sojaölproduktion durch die geringe Nachfrage nach Proteinfuttermitteln aufgrund der negativen Folgen der Afrikanischen Schweinepest. Die Palmölreserven in China haben sich über die letzten Jahre deutlich reduziert. Insgesamt werden die Ausfuhren aus Indonesien und Malaysia steigen, wie auch die Inlandsnachfrage, getrieben durch höhere Biodieselmandate. In 2020 möchte Indonesien den Biodieselverbrauch von 20% auf 30% erhöhen und in Malaysia soll dieser von 10% auf 20% angehoben werden. Auch wenn die Umsetzung hierfür Zeit beansprucht, werden Verstöße gegen Biodieselmandate mit strengen Sanktionen geahndet.
Die Einführung vorläufiger Importzölle in Höhe von 8% bis 18% (je nach Unternehmen) auf indonesischen Biodiesel seitens EU soll die Palmölbilanz kaum beeinflussen. Biodieselexporte könnten, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, durch Palmölexporte ersetzt werden. Das Palmöl wird dann in der EU raffiniert und weiter zu Biodiesel verestert. Insgesamt sollen die Bestände durch die leicht steigende Inlandsnachfrage und die höheren Ausfuhren schmelzen.
Das Angebot an Sojaöl soll ebenfalls nur moderat steigen, denn die Verarbeitung von Sojabohnen für zunehmende Aquakulturen und eine steigende Geflügelfleischproduktion kann den Nachfragerückgang nach Schrot – durch die Afrikanische Schweinepest in China und damit einhergehender sinkender Schweinefleischproduktion – nicht kompensieren. Die Schweinebestände in China sind seit 2018 drastisch zurückgegangen. Die Versorgung mit Sojaöl in der EU und Südamerika, vornehmlich Brasilien, sollte ausreichend sein, obwohl seit März 2019 die Beimischungsverpflichtungen im Biokraftstoffmarkt in Brasilien schrittweise auf 11% angehoben wurden.
Die globale Rapsölproduktion wird auch durch die Handelsstreitigkeiten zwischen China und Kanada beeinflusst, da die chinesischen Importe kanadischen Rapsöls zum Ende des dritten Quartals 2019 deutlich zurück gegangen sind. Kanada ist ein Land mit stabiler, durchschnittlich guter Rapsproduktion; anders als die EU, in der seit mehreren Jahren der Rapsanbau rückläufig ist. Ein Teil der fehlenden Rapssaatmengen wird durch Importe gedeckt werden müssen; allerdings ist unklar, ob dies vollständig gelingen kann und der Bedarf gedeckt wird. Inwieweit die globalen Bestände an Rapsöl zum Ende des Wirtschaftsjahres sinken, bleibt abzuwarten und hängt sicher auch vom Verhalten Chinas ab. Die EU ist größter globaler Abnehmer an Rapsöl, vornehmlich zur technischen Verwendung. Die Nachfrage nach Rapsöl für die Biodiesel- und HVO-Produktion sollte auf bisherigem Niveau bleiben. Diese Einschätzung sollte mindestens bis zur Einführung der neuen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien gelten und wird durch die Einführung der Importzölle auf indonesischen Biodiesel gestützt. Verminderte Biodieselimporte könnten durch höhere Palmölimporte für die technische Verwendung ersetzt werden. Frankreich hat zwischenzeitlich die Beimischung von Palmmethylesther auf dem heimischen Markt verboten.
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Die Verarbeitung von Rapssaat lag leicht über dem Vorjahresniveau und die von Sojabohnen leicht darunter. Auch in 2019 haben die Wasseranbindung zum Abladen von Schiffen der Panmaxklasse und die drei Verarbeitungslinien am Standort Hamburg eine hohe Flexibilität garantiert, um zeitnah und wiederkehrend auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren.
Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Pegel auf den logistisch wichtigen Flüssen wie Rhein, Mosel und Donau waren zu Beginn des Jahres vorerst ausreichend, allerdings sanken die Wasserstände zeitweise wieder und haben sich über mehrere Wochen auf niedrigem Niveaus gehalten, allerdings war der Wasserstand nicht ganz so niedrig wie in 2018.
Auch in 2019 wurde am Standort Hamburg investiert. Im Wesentlichen wurden Projekte in die allgemeine Modernisierung von Anlagen und Anlagenteilen investiert. Ebenso wurden Investitionen zur Einhaltung strengerer Umweltauflagen und höherer Anforderungen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht getätigt. Im Bereich Biokraftstoffe wurden Investitionen für eine verbesserte Treibhausgasminderung unserer Biokraftstoffe vorgenommen und gleichzeitig eine Effizienzsteigerung der Ausbeute insgesamt erreicht.
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hält Beteiligungen an Silobetrieben, die sich vornehmlich am Export beteiligen. Das sind die Betriebe in Hamburg Silo P. Kruse und in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager. Die Beteiligungsverhältnisse sind respektive 51 % und eine gleichberechtigte Partnerschaft mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg.
Die Silo- und Umschlagsbetriebe waren im Berichtszeitraum erneut unter Vorjahresniveau beschäftigt. Die im Marktteil beschriebenen Umstände haben zu geringeren Umschlagsaktivitäten der Silobetriebe über das Kalenderjahr betrachtet geführt. Eine verhaltene globale Nachfrage gekoppelt mit einem Überangebot an Qualitätsweizen aus der Schwarzmeerregion haben die geringen Aktivitäten der für den Export geeigneten Silobetriebe in Hamburg und Rostock begünstigt. Darüber hinaus war die Landwirtschaft weitestgehend verhalten verkaufsbereit aufgrund der durch die Trockenheit getriebenen Produktionseinbußen und der vorherrschenden globalen Preissituation. Auch eine erhöhte Inlandsnachfrage für deutschen Weizen seitens der Futter- und Stärkeindustrie, bedingt durch die Substitution von Mais durch Weizen, führten zu einer geringeren Umschlagsmenge in den Häfen.
Silo P. Kruse ist im Verbund mit der Poldergemeinschaft Hohe Schaar an dem förderfähigen Hochwasserschutzprogramm der Hansestadt Hamburg beteiligt. Die Investitionen in einen verbesserten Flutschutz wurden in 2019 fortgesetzt und werden auch 2020 fortdauern.
Die Auslastung der Anlagen des Werkes Hamburg zur Raffination von Soja- und Rapsölen konnte für beide Produktlinien im Vergleich zum Vorjahr auf annähernd gleichem Niveau gehalten und teilweise deutlich verbessert werden; insbesondere die Raffination von Sojaöl konnte zunehmen. Die Biodieselproduktion lag deutlich über Vorjahresniveau. Biodieselexporte in Drittländer konnten auf hohem Niveau gehalten werden.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein um EUR 8,3 Mio. höheres Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisabführung in Höhe von EUR 9,4 Mio. erzielt.
Wesentlicher Grund für diese Veränderung ist die im vorigen Geschäftsjahr erfolgte Verschmelzung der ehemaligen ADM Rothensee Beteiligungs GmbH sowie die nachfolgende Anwachsung der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, welche per 01. August 2018 erfasst wurde und zu einem Buchverlust i.H.v. EUR 9,3 Mio. führte. Seither werden in der ADM Hamburg Aktiengesellschaft alle Erträge und Aufwendungen aus dem Werk Hamburg, dem Silo Hamburg, dem Silo Rothensee, dem Silo Riesa sowie der Sparte Rothensee Trading ausgewiesen.
Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 286,6 Mio. (Vorjahr EUR 180,1 Mio.) betreffen überwiegend das Werk Hamburg mit EUR 109,1 Mio. (Vorjahr EUR 120,1 Mio.) sowie die Sparte Rothensee Trading mit EUR 162,5 Mio. (Vorjahr: EUR 44,9 Mio.). Bei letzterer ist allerdings zu beachten, dass diese im Vorjahr aufgrund der Anwachsung nur für fünf Monate zum Umsatz der ADM Hamburg Aktiengesellschaft beigetragen hat.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 725. Im Vorjahr waren hier periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4,3 Mio. ausgewiesen.
Der Anstieg des Materialaufwandes um EUR 97,2 Mio. auf EUR 194,9 Mio. (Vorjahr EUR 97,7 Mio.) ist im Wesentlichen analog zu den Umsatzerlösen durch die Anwachsung der Sparte Rothensee Trading verursacht.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen von EUR 10,0 Mio. (Vorjahr EUR 10,4 Mio.) enthalten in beiden Geschäftsjahren nur planmäßige Abschreibungen.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 7,9 Mio. auf EUR 31,3 Mio. (Vorjahr EUR 39,2 Mio.) ist im Wesentlichen durch den Verlust aus der Anwachsung der Sparte Rothensee Trading in Höhe von EUR 9,3 Mio. im Vorjahr bedingt.
Die Erträge aus Beteiligungen betragen im Geschäftsjahr 2019 EUR 0,1 Mio. nach EUR 0,7 Mio. im vorhergehenden Geschäftsjahr 2018. Wesentlich für diese Veränderung ist der Ergebnisrückgang in der Silo P. Kruse Betriebs-GmbH Co. KG.
Das Zinsergebnis lag bei EUR -3,4 Mio. (Vorjahr EUR -3,1 Mio.).
Die Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) betreffen wesentlich die Dividende an die Minderheitsaktionäre.
Der Konzernabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Konzern der ADM Hamburg ein Ergebnis nach Steuern von EUR 7,1 Mio. nach EUR 8,3 Mio. im Vorjahr erzielt, im Wesentlichen verursacht durch ein schwierigeres Geschäftsumfeld u.a. im Bereich des Handels und des Silogeschäfts.
Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 292,1 Mio. (Vorjahr EUR 243,6 Mio.) betreffen überwiegend die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und dort insbesondere das Handelsgeschäft, das ein deutlich erhöhtes Handelsvolumen erreichen konnte.
Der Anstieg des Handelsvolumens ist auch die maßgebliche Ursache für den Anstieg des Materialaufwandes auf EUR 195,3 Mio. (Vorjahr EUR 153,4 Mio.)
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen EUR 10,8 Mio. nach EUR 11,2 Mio. im Vorjahr.
Das Ergebnis aus aussoziierten Unternehmen ist maßgeblich durch eine Abschreibung auf den At-Equity-Wert der RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 2,2 Mio. geprägt, die als assoziiertes Unternehmen dem ADM Hamburg Konzern zugehörig ist und deren Veräußerung beabsichtigt wird.
Das Zinsergebnis lag bei EUR -3,4 Mio. (Vorjahr EUR -3,3 Mio.).
Die Aufwendungen aus Ertragsteuern betrugen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.).
Die Ziele des Finanzmanagements liegen in der Sicherstellung der Liquidität sowie in der Begrenzung der Wechselkursrisiken. Dazu wird die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften unverändert fast ausschließlich durch verbundene Unternehmen der weltweiten ADM Gruppe sichergestellt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine langfristigen Bankverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen der Finanzierung EUR 3,3 Mio. an verbundene Unternehmen ausgezahlt, nachdem im Vorjahr EUR 3,8 Mio. an verbundenen Unternehmen aufgenommen worden waren. Wesentlicher Faktor in diesem Zusammenhang ist ein niedrigerer Warenbestand im Vergleich zum Vorjahr.
Die im Geschäftsjahr durchgeführten Investitionen des Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 11,5 Mio. (Vorjahr EUR 12,5 Mio.) konnten hingegen vollständig aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden.
Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungsstruktur derzeit weder für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft noch für den Konzern ersichtlich.
Wesentliche Währungspositionen bestehen für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den ADM Hamburg-Konzern nicht, da im Wesentlichen in Euro gehandelt wird sowie bestehende Fremdwährungsgeschäfte durch Sicherungsgeschäfte begrenzt werden.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr aus den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo für Anlagevermögen zusammen und bestehen in einer der Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ADM Hamburg Aktiengesellschaft angemessenen Höhe.
Wir erwarten auch in der Zukunft Liquiditätsüberschüsse aus der Geschäftstätigkeit der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg-Konzerns.
Die Vermögenslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns ist wie im Vorjahr weiterhin geordnet.
Im Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um EUR 7,7 Mio. auf EUR 172,2 Mio. vermindert. Die Veränderung der Aktiva ergibt sich wesentlich aus verringerten Vorräten und Forderungen an verbundene Unternehmen.
Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,3 Mio. auf EUR 110,2 Mio. gestiegen.
Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Rückstellungen.
Es wird ein unverändertes Eigenkapital der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 23,9% (Vorjahr 22,9%).
Im Konzernabschluss ging die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um EUR 10,6 Mio. auf EUR 185,0 Mio. zurück.
Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen auf der Aktivseite Reduktionen von Vorratsvermögen sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, denen passivisch insbesondere durch verringerte Verbindlichkeiten entgegenstehen.
Auf der Passivseite verringert sich auch das Eigenkapital nach Berücksichtigung der Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 9,4 Mio. durch den im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrag von EUR 2,5 Mio. auf EUR 53,4 Mio. Die Konzern-Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 28,8% (Vorjahr 28,5%).
Die Vermögens- und Finanzlage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns sind weiterhin geordnet.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 9,4 Mio. (Vorjahr EUR 1,1 Mio.) erzielt. Als wesentlicher Effekt der Veränderung ist, wie bereits erläutert, hier der einmalige Anwachsungsverlust im Vorjahr zu nennen. Im Konzern der ADM Hamburg ergab sich im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 8,3 Mio.).
Im Jahr 2020 erwarten wir aus der operativen Geschäftstätigkeit unter der Annahme einer vergleichbaren zukünftigen Auslastung durch unsere Auftraggeber ein Ergebnis auf Vorjahresniveau.
Das SARS-CoV-2 Virus hat die ganze Welt zum Stillstand gebracht. Die Folgen für jeweils betroffene Volkswirtschaften sind enorm und zum jetzigen Zeitpunkt kaum berechenbar. Deshalb erscheinen Vorausschauen zum Geschäftsverlauf 2020 eher spekulativ.
ADM gehört mit seinen Verarbeitungsstandorten zur Produktion von Lebens- und Futtermitteln zur kritischen Infrastruktur. Inwieweit die Produktion und auch der Umschlag an den Standorten des Konzerns aufrechterhalten werden können, wird teilweise über auftretende Fallzahlen und damit einhergehende Entscheidungen der Behörden und auch Entscheidungen der Politik zu weitergehenden Maßnahmen als den bisherigen, wie z. B. moderaten Ausgangsrestriktionen, abhängen.
Am 12. Dezember 2019 hat die konservative Partei, unter der Führung von Premierminister Boris Johnson, die britischen Wahlen zum Unterhaus mit einer komfortablen Mehrheit gewonnen und somit den Brexit zum Ende Januar 2020 besiegelt. Die Verhandlungen zu einem geordneten Ausstieg aus der EU werden in 2020 fortgesetzt. Für diesen Übergangszeitraum werden Einflüsse auf den Agrarsektor weitgehend ausgeschlossen und ein freier Handel zwischen Großbritannien und der EU-27 weiterhin ermöglicht. Nach wie vor sind kritische Fragen rund um den Austritt Großbritanniens aus der EU nicht beantwortet und die Positionierung beider Seiten lässt auf weiterhin schwierige Verhandlungen schliessen. Ein harter Brexit ohne Abkommen bleibt somit eine Option. Die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien sind aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich zum Erliegen gekommen.
Die Verhandlungen über die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China werden auch in 2020 fortgesetzt. Erfolge hängen sehr stark von der Kompromissbereitschaft beider Seiten ab und der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen auf die beiden Volkswirtschaften und deren Industrien. Eine Reduzierung der Sonderzölle auf amerikanische Produkte seitens China ist denkbar. Kleinere Erfolge in Richtung eines Handelsabkommens sind ebenfalls zu verzeichnen. Im Verlauf des Jahres 2019 haben sich die USA und China schrittweise aufeinander zubewegt. Am 15. Januar 2020 wurde ein Handelsabkommen unterzeichnet, in dem China sich dazu bereit erklärt, Agrargüter aus den USA im Wert von 36,5 Mrd. USD in 2020 zu kaufen. Im Folgejahr soll der Wert auf 43,5 Mrd. USD steigen. Um diese Werte zu erreichen, müsste China Agrargüter in einem noch nie dagewesenen Ausmaß aus den USA importieren. Bis Mitte des ersten Quartals 2020 wurden keine nennenswerten Käufe der Chinesen aus den USA registriert. Insgesamt hat der Welthandel mit Agrarprodukten deutlich zugelegt und soll sich auch im Wirtschaftsjahr 2019/2020 auf stabilem Niveau fortsetzen. Für die Preisentwicklung landwirtschaftlicher Rohwaren bleibt der Beginn signifikanter Käufe US-amerikanischer Produkte nach China ein entscheidendes Kriterium und wird mit Spannung erwartet.
Ungewöhnlich früh hat sich der Winter in diesem Jahr aus Deutschland verabschiedet. Die im Februar gemessenen Temperaturen erwiesen sich als deutlich über dem langjährigen Mittelwert. Das stellenweise frühlingshafte Wetter beschleunigte die Vegetation so weit, dass die Landwirte die Felder bereits wieder befahren und düngen konnten. Auch sollte der milde und nur kurze Winter dieses Jahr keine Flächen- und Ertragseinbußen durch Auswinterungsschäden verursachen.
Das EuGH-Urteil zu den neuen Züchtungsmethoden hat viele Fragen aufgeworfen, die bis heute unbeantwortet sind und in den kommenden Jahren auf der politischen Agenda beantwortet und entschieden werden müssen. Darüber hinaus steht ein großes Fragezeichen hinter der praktischen Durchführbarkeit etwaiger Verwendungsverbote bei fehlender Zulassung. Die mit Hilfe der neuen Züchtungstechnologien veränderten Pflanzen sind – anders als beim Einsatz von Gentechnik – von natürlich vorkommenden Pflanzen in der Regel fast nicht unterscheidbar. Kontrollen wären somit nicht praktikabel bzw. extrem umfangreich und teuer.
Bereits jetzt finden die neuen Züchtungsmethoden in einer Reihe von Ländern Anwendung. Die regulatorische Einordnung der daraus entstehenden Pflanzen ist dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die meisten Länder wollen darüber fallweise entscheiden. So werden etwa in Australien, Indien, Argentinien und den USA viele Pflanzen, die mit Hilfe von Genome Editing-Verfahren hergestellt werden, als nicht-gentechnisch verändert eingestuft. Lediglich die Gesetze in Neuseeland und der Schweiz weisen eine ähnlich restriktive Handhabung auf, wie sie das EuGH-Urteil für die EU vorgibt.
Die Anhebung der THG-Quote im Jahr 2020 auf 6,0% (netto 4,8% für Biokraftstoffe) wird in Deutschland absehbar eine Steigerung der Nachfrage bewirken. Insbesondere dürfte der Bedarf an abfallbasierten Biokraftstoffen steigen, da die Quotenverpflichteten bestrebt sind, innerhalb der bestehenden Beimischungsgrenzen eine möglichst hohe THG-Einsparung zu erreichen. Daneben wird bei Biodiesel aber auch die Nutzung von höheren Beimischungen (B20, B30) und Reinkraftstoff (B100) in geschlossenen Flotten eine Rolle spielen können. Dies könnte zusätzliche Vermarktungschancen für konventionelle Biokraftstoffe (z. B. Rapsölmethylester (RME)) ermöglichen.
Da 2020 das Zieljahr für den von der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED) vorgegebenen Anteil von 10% erneuerbaren Energien im Verkehrssektor ist, steigen in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten die Quoten und damit die Nachfrage – insbesondere nach dem bedeutendsten Biokraftstoff Biodiesel – ebenfalls an. Die Nachfrage in diesen maßgeblichen Kraftstoffmärkten sollte für die exportorientierte deutsche Biodieselwirtschaft nochmals verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten im EU-Binnenmarkt ergeben.
Alle oben genannten Ausführungen zum Biokraftstoffmarkt können sich als falsch erweisen. Der Einfluss eines Rückgangs im Verbrauch von Otto- und Dieselkraftstoffen, somit auch Biodiesel als Beimischungskomponente im Diesel bzw. über die Zielerreichung bei der Treibhausgasminderungsquote, wird von den Reisebeschränkungen und eines deutlich verminderten Verkehrsaufkommens der Pendler, die im Home-Office arbeiten, abhängen. Die Mineralölpreise sind dramatisch gefallen, wie auch die Umsätze an den Tankstellen. Abgesehen von den beschriebenen Auswirkungen der Corona-Pandemie, wird die bestehende Deckung an Biokraftstoffen zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquoten seitens Mineralölfirmen, Einfluss auf die Nachfrage nach Biokraftstoffen haben.
Die vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedete Fortsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) bis zum Jahr 2030 ist aus Sicht der Biokraftstoffwirtschaft deutlich zu unambitioniert: Sie bietet weder die notwendige Sicherheit für bestehende Investitionen, noch werden die im Verkehrssektor benötigten CO2-Einsparungen erreicht.
Positiv ist zu erwähnen, dass die Richtlinie ein dezidiertes Ziel für erneuerbare Energien im Verkehr enthält. Hierauf können – wie bisher – Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse angerechnet werden. Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen (UCOME und TME) erhalten die etablierte und für sie notwendige Förderung einer doppelten Anrechnung. Negativ ist dagegen, dass die Höhe des Verkehrszieles nicht den zahlreichen Mehrfachanrechnungen angepasst wurde. So kann davon ausgegangen werden, dass zum Erreichen des 14%-Ziels insgesamt keine steigenden physischen Mengen an erneuerbaren Energien notwendig sind. Die durch eine Unterquote bereits effektiv geförderten so genannten fortschrittlichen Biokraftstoffe (gemäß Anhang IX Teil A) werden (doppelt angerechnet) bereits 3,5%-Punkte der Quote ausfüllen. Dazu kommt die vierfache Anrechnung von erneuerbarem Strom für Elektromobilität auf der Straße und die eineinhalbfache Anrechnung für erneuerbaren Bahnstrom. Für beides entsteht aus der RED II keine Steuerungswirkung, die mehrfache Anrechnung ist lediglich ein Bilanztrick und schafft Mitnahmeeffekte.
Für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, die mangels Mehrfachanrechnung und Unterquote keine besondere Förderung erhalten, besteht aller Voraussicht nach innerhalb des 14%-Ziels nur eine kleine Lücke in Höhe von ca. 2%-Punkten. Dies bedeutet eine drastische Reduzierung des heutigen Marktanteils von ca. 3,5%. Die Höchstgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse (Cap) wurde auf den Anteil im Jahr 2020 plus 1%-Punkt festgelegt, mit einer absoluten Höchstgrenze von 7%. Angesichts der zur Verfügung stehenden Lücke von nur ca. 2%-Punkten ist diese Cap-Höhe aber de facto irrelevant.
Besonders kritikwürdig ist die Tatsache, dass Mitgliedstaaten die Höchstgrenze für Anbaubiomasse beliebig absenken können und analog dazu auch das 14%-Ziel sinkt. Allerdings dürfte kaum ein Mitgliedstaat seine Ziele in der Effort Sharing Regulation (ESR, dt. Lastenteilungsverordnung) auf diese Art erreichen (weiter dazu siehe unten).
Das zunächst vorgesehene schrittweise Auslaufen von anbaubiomassebasierten Biokraftstoffen fand in der verabschiedeten Richtlinie RED II letztlich keine Berücksichtigung. Stattdessen beschränkt sich das Phase-Out auf Rohstoffe, die mit einem "hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen" assoziiert sind (so genannte high iLUC risk-Rohstoffe). Die Details zum Ausschluss von high iLUC risk-Rohstoffen werden in einem delegierten Rechtsakt geregelt. Klar ist inzwischen, dass Palmöl als einziger Rohstoff von dem Ausschluss betroffen ist. Allerdings bleibt durch eine Ausnahmeregelung weiterhin die Möglichkeit, so genanntes low iLUC-Palmöl zu nutzen. Informationen zur low iLUC-Zertifizierung liegen bisher nicht vor, so dass auch das Marktvolumen von low iLUC-Palmöl nicht realistisch eingeschätzt werden kann.
In welcher Form die Umsetzung der RED II nach 2020 Einfluss auf den Absatz der deutschen Biokraftstoffproduktion nimmt, bleibt angesichts fehlender Festlegungen der Bundesregierung und anderer Mitgliedstaaten offen.
Bei der nationalen Umsetzung von Cap (und einem möglichen Verzicht auf Anbaubiomasse) und des RED II-Verkehrszieles ist insbesondere unsicher, ob Mitgliedstaaten über den schwachen Rahmen des RED II-Verkehrszieles hinausgehen und für die Erfüllung des nationalen 2030-Verkehrszieles mehr anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe a) zulassen (= Überschreiten des RED II-Cap) und b) fördern (= höhere Quote für erneuerbare Kraftstoffe, ggf. Unterziel für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe).
Die KOM beabsichtigt, bis zum Sommer 2020 einen Plan vorzustellen, mit dem die europäischen Reduktionsziele für THG-Emissionen bis 2030 "auf verantwortungsvolle Weise auf mindestens 50 und angestrebte 55% gegenüber 1990" verschärft werden sollen. Dazu wird sie bis Juni 2021 alle einschlägigen klimarelevanten Politikinstrumente prüfen und bei Bedarf eine Überarbeitung anregen. Explizit genannt werden in diesem Zusammenhang
Die von der KOM erkannte massive Klimaschutzlücke im Verkehr macht also eine erneute Befassung mit dem regulatorischen Rahmen notwendig. Ob eine Nachsteuerung in der erst kürzlich verabschiedeten RED II, in einer Weiterführung der (eigentlich im Jahr 2020 auslaufenden) FQD und/oder durch eine Integration des Verkehrs in den EU ETS erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar.
Die globale Ölsaatenernte soll laut USDA im Wirtschaftsjahr 2019/20 deutlich unter den Rekordwerten des Vorjahres bei dann 575 Mio. t und einer Sojabohnenernte von 338 Mio. t liegen. Die Rapsernte in der EU und in Deutschland wird mit Sorge erwartet, denn der Flächenrückgang im Anbau ist deutlich. Der Raps ist gut durch den Winter gekommen. Es soll zu keinen nennenswerten Auswinterungsschäden gekommen sein.
Die Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns wird wesentlich geprägt durch die Einbindung in die Aktivitäten des weltweit tätigen ADM-Konzerns. Der ADM Hamburg Konzern ist als international tätiger Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten Währungs- und Commodity-Risiken ausgesetzt und in das Risikomanagement des Mutterkonzerns eingebunden. Die Konzernunternehmen der ADM Gruppe unterliegen einem strikten Risikomanagement. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind in internen Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Konzernvorstand bedient sich bei der Überwachung dieser Risiken neben seinem eigenen Berichtswesen unter anderem des Instrumentariums, welches von der Muttergesellschaft (ADM) bereitgestellt wird.
Für alle Handelsaktivitäten der Werke werden die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet.
Die Unternehmenspolitik der ADM ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement. Als Instrumente dienen vor allem Devisentermingeschäfte und Commodity-Termingeschäfte. Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern dienen der Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Absicherungen im Commodity-Bereich dienen primär der Mengen- als auch der Margen-Sicherung. Devisentermingeschäfte dienen der Minimierung von Wechselkursschwankungen bezogen auf die Funktionalwährung.
Bezüglich der Sicherungsgeschäfte bestehen Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen aus dem ADM-Konzern, die sich auf die Durchführung von Sicherungsgeschäften spezialisiert haben. Somit wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft in die konzernweiten Sicherungsaktivitäten einbezogen. Die Sicherungsgeschäfte im Raps- und Getreidebereich erfolgen über den Marché à Terme International de France (MATIF).
Als weiteres Risiko ergibt sich im Finanzbereich das Kreditausfallrisiko. Für das Kreditrisiko bestehen Kreditversicherungen. Es sind keine nennenswerten Risiken aus dem Jahr 2019 bekannt.
Allen operativen Risiken wird durch Qualitätssicherungssysteme, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, regelmäßige Wartung der Anlagen und den Abschluss geeigneter Versicherungen begegnet. Risiken aus dem rechtlichen Umfeld stehen unter ständiger Beobachtung. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch die Revisionsabteilung des weltweiten ADM-Konzerns überprüft. Ein enger Kontakt zu den Verbänden der einzelnen Betätigungsfelder soll helfen, frühzeitig Risiken zu erkennen und im konstruktiven Dialog die Rahmenbedingungen mitzugestalten.
Bezüglich der Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht und auf die Nachtragsberichterstattung im Anhang.
Der Gesetzgeber hat in 2015 ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet.
Für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft macht dies die Festlegung von Zielgrößen für die Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten Managementebenen erforderlich. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2020 auf der ersten und zweiten Führungsebene sowie im Vorstand und Aufsichtsrat die 30%-Marke weiblicher Führungskräfte zu erreichen.
ADM strebt in Deutschland eine ausgewogene Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften an. ADM hat konzernweit gültige Gehaltsbänder für definierte Bereiche und Aufgaben festgelegt. Wir streben für die ersten drei Führungsebenen, gemessen an den zugrundeliegenden Gehaltsbändern, eine 30%-Besetzung mit Frauen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch langfristig. Es findet bei der Neubesetzung von Stellen Berücksichtigung, allerdings legen wir bei der Besetzung unserer Führungspositionen in erster Linie Wert auf fachliche und persönliche Eignung. Bei gleicher Qualifikation männlicher und weiblicher Bewerber werden wir im Sinne des Quotenzieles weibliche Bewerber bevorzugen.
Wir haben über das Thema in der Geschäftsleitung gründlich diskutiert, insbesondere wie wir die angabepflichtigen ersten drei Führungsebenen definieren wollen. Die Organisationsstruktur unserer multinationalen Gruppe mit Führungsebenen innerhalb einer lokalen juristischen Person führen hier zu einem gewissen Widerspruch. Aus diesem Grund haben wir uns für die Definition anhand der Gehaltsbänder entschieden. Der Konzern arbeitet derzeit an der Einführung von neuen Technologien, die insbesondere darauf abzielen, Transparenz über die Qualifikation und Karriereambitionen der Mitarbeiter*innen zu erlangen.
Das ADM Programm "Diversity & Inclusion" hat bereits zahlreiche Initiativen gestartet, um auf das konzernweite Ziel der Nachbesetzung mit qualifizierten weiblichen Führungskräften aufmerksam zu machen. Globale Positionen konnten bereits mit weiblichen Führungskräften besetzt werden. Es bleibt Ziel dieser Gruppe, eine Sensibilisierung für diese Themen zu erreichen und die vorhandenen Talente in entsprechende Führungspositionen zu leiten.
Bisher wurde sowohl die Belegschaftsstruktur als auch deren Qualifikation analysiert und festgehalten. Die Zahlen und Berichte werden regelmäßig aktualisiert und besprochen, um den Fortschritt zu dokumentieren. Die HR-Verantwortlichen haben in ihren Zielvereinbarungen das Thema der Anwerbung und Rekrutierung von hochqualifizierten Talenten. In Deutschland ist es erklärtes Ziel, Diversity & Inclusion zu leben. Dies bedeutet konkret, in der Rekrutierung mit dem Augenmerk hochqualifizierte, talentierte Frauen für ADM zu begeistern. In diesem Kontext ist ADM diversen Initiativen beigetreten, um den Austausch zu fördern und sicherzustellen, dass das Unternehmen im Hamburger Wirtschaftsraum als attraktiver Arbeitgeber für gut qualifizierte Frauen gesehen wird.
Im Rekrutierungsprozess werden verschiedene Variablen berücksichtigt, wie z. B. Geschlecht, Herkunft, Religion, Qualifikation und Ausbildung als auch Regionen um dem Ziel des Programmes "Diversity &
5 Die Prüfung der Angaben nach § 289f HGB ist darauf beschränkt, ob die Angaben gemacht wurden (§316 Abs. 2 S. 6 HGB). Eine inhaltliche Prüfung ist daher nicht erfolgt.
Inclusion" zu entsprechen. ADM fördert die Beschäftigung von Autisten und engagiert sich bei der Beschäftigung von Flüchtlingen in der Produktion und Administration. ADM wirbt künftige Fachkräfte über eine gezielte Ansprache und fördert deren Weiterentwicklung. Die qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Mechatroniker*in, Chemikant*in, Elektriker*in und Mechaniker*in sind ein weiterer Baustein bei dem Programm Diversity & Inclusion. Eine gezielte Förderung der Weiterentwicklung von Mitarbeitern für zukünftige Bedarfe wird in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten über kreative Ideen erarbeitet. Ein vorzeitiger Renteneintritt bei gesundheitlich begründeter Indikation kann beispielhaft zur Schaffung von Nachfolgepositionen herangezogen werden.
Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat wiederholt die Auszeichnung "Hamburgs bester Arbeitgeber" erhalten. Die im Konzern ergriffenen Initiativen und Aktionen werden auch über solche Auszeichnungen gewürdigt.
Eine Berichtspflicht ist nach dem Entgelttransparenzgesetz für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nicht gegeben, da wir den Schwellenwert von mehr als 500 Beschäftigten nicht erreichen.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen unwesentlich. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit dient im Wesentlichen der produktbezogenen Auftragsabwicklung und führt nicht zur Bildung immaterieller Vermögenswerte.
Zum Jahresultimo beschäftigte die ADM Hamburg Aktiengesellschaft 413 (Vorjahr 409) Mitarbeiter, sowie 30 (Vorjahr 29) Auszubildende. Im Konzern waren 451 (Vorjahr 444) Mitarbeiter sowie 30 (Vorjahr 29) Auszubildende beschäftigt.
Unser Dank und unsere Anerkennung gelten auch allen unseren Mitarbeitern.
Hamburg, den 31. März 2020
Der Vorstand
(Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld)
(Candy Siekmann)
Bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft lag die Auslastung unseres Werkes Hamburg im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf zufriedenstellendem Niveau. Während die Verarbeitung von Rapssaat das Vorjahresergebnis leicht übertraf, blieb die Verarbeitung von Sojabohnen leicht darunter. Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Andererseits lag die Beschäftigung der Silo- und Umschlagsbetriebe unter Vorjahresniveau. Hingegen konnte unsere Sparte Rothensee Trading ihr Handelsvolumen im Vorjahresvergleich deutlich ausweiten.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen. Er hat den Vorstand während des Geschäftsjahres aktiv durch Beratungen und Diskussionen begleitet sowie gleichzeitig auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat er überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.
Dem aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:
Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Februar 2020 wurde Herr Dr. Kai-Uwe Ostheim als Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Durch Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Stimmabgabe wurde am 25. Februar 2020 Herr Dr. Kai-Uwe Ostheim einstimmig zum Vorsitzenden gewählt und Frau Anke Kühnel einstimmig als stellvertretende Vorsitzende bestätigt.
Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner auf drei Mitglieder beschränkten Größe keine Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 in zwei Sitzungen am 22. Mai und 22. August 2019 über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die strategischen Ziele, das Risikomanagement sowie alle organisatorischen und personellen Veränderungen einschließlich aller weiteren Vorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend unterrichten lassen.
Soweit der Aufgabenkreis des Vorstands bzw. das Zusammenwirken der Organe betroffen war, hat der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns informiert.
Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete und mit dem regelmäßig Gespräche über wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft und des Konzerns geführt wurden. Der Aufsichtsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Gesellschaft und der Konzern über ein leistungsfähiges Risikoüberwachungssystem und ausgewogene Compliance-Regelungen verfügen, die der Vorstand nutzt bzw. deren Durchsetzung der Vorstand überwacht. Der Aufsichtsrat ist von der Rechtund Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.
Als Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die A l t a v i s GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer hat den Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Am 14. Mai 2020 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung als Video- bzw. Telefonkonferenz statt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen sowie zur Diskussion der Prüfungsberichte und Unterlagen zur Verfügung.
Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Betriebsräten für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2019 erzielten Erfolge.
Hamburg, 20. Mai 2020
Für den Aufsichtsrat
Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender)
An die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg
Wir haben den Konzernabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dem Konzerneigenkapitalspiegel, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht und Lagebericht der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "SONSTIGEN INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs.4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die wir in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft haben.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht und Lageberichts erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 14. Mai 2020
Altavis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Holger Böge Stephan Schott
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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