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Burgenland Holding AG

Annual Report Dec 14, 2023

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2022/23

Kennzahlen

Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2022/23 2021/22 2020/21
Bilanzsumme Mio. EUR 81,7 80,7 80,7
Eigenkapital Mio. EUR 81,7 80,7 80,7
Beteiligungserträge Mio. EUR 11,5 10,6 10,6
Jahresüberschuss Mio. EUR 11,4 10,3 10,4
Burgenland Energie Gruppe 2022/23
Prognose
2021/22
Stromverkauf GWh 992 1.089
Gasverkauf GWh 1.036 1.107
Umsatzerlöse Mio. EUR 920,8 562,1
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 43,6 42,2
Bilanzsumme Mio. EUR 1.359,8 1.107,1
Eigenkapital Mio. EUR 370,4 356,9

Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt 34,9 Mio. Euro.

Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.

Jahresfinanzbericht 2022/23 Inhalt

Kennzahlen 2
Unternehmensprofil 2
Vorwort des Vorstands 3
Corporate Governance Bericht 4
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
4
Organe der Gesellschaft 5
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2022/23 (Prognose) 10
Lagebericht 12
Energiepolitisches Umfeld 12
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14
Wirtschaftliche Entwicklung 16
Risikobericht 19
Ausblick 19
Jahresabschluss 2022/23 20
Bilanz 20
Gewinn- und Verlustrechnung 21
Anhang 22
Entwicklung des Anlagevermögens 23
Bestätigungsvermerk 26
Aktie 29
Beteiligungen 30
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht 32

Vorwort des Vorstands

Dr. Alois Ecker; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre!

Das Geschäftsjahr 2022/23 war weiterhin geprägt von einem schwachen internationalen Wirtschaftsumfeld. Hinzu kommen eine insgesamt geringere Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Zudem spielen die Energiesparmaßnahmen, mit denen viele Kunden auf die seit Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise reagieren, eine wesentliche Rolle.

In der Berichtsperiode lagen die Temperaturen in Österreich nicht nur unter dem Niveau des Vorjahres, sondern auch leicht unter dem langjährigen Durchschnitt. Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder rückläufig. Eine Ausnahme bildeten jedoch die Preise für CO2-Emissionszertifikate, deren Preis über dem Vorjahreswert lag. Der Geschäftserfolg der Burgenland Energie AG und somit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen Entwicklungen auf den Energiemärkten beeinflusst.

Trotz der nach wie vor geopolitisch und energiewirtschaftlich unsicheren Zeiten blickt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Der Jahresüberschuss zum 30. September 2023 lag mit 11,4 Mio. Euro über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt, allen voran jener der Burgenland Energie AG, deren Dividende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2021/22 bei 11,2 Mio. Euro lag.

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verlor im Vergleichszeitraum trotz eines insgesamt positiven Umfelds an Wert und lag um 26,5 % unter dem sehr hohen Vorjahresniveau.

Die positive Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/23 eine Dividende in Höhe von 3,80 Euro je Aktie vorzuschlagen.

Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2023/24 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.

Eisenstadt, am 16. November 2023

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Corporate Governance Bericht1) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 17. März 2023 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2023 vollinhaltlich unterworfen.

Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.

Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.

Abweichungen von C-Regeln

Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:

Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.

Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Die bestehenden Kontrollen werden vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.

Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.

Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar.

Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an 1) gem. § 243c UGB Geschäftsfällen reibungslos.

Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Umlaufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des geringen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.

Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Homepage der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres- und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.

Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschlussprüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Gesellschaften im EVN Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.

Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026

Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)

Dr. Alois Ecker

Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN Konzern.

Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 2026

Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.2)

1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO

2) "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Austria" Aktiengesellschaft

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 533)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVN AG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVN AG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG
ja

3) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.

Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt.

Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.

Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Berichtspflichten des Vorstands

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.

Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle

Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2023 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.

Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied

  1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;

    1. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende*r Angestellte*r der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewesen ist;
    1. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligte*r oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
    1. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
    1. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen einer*s solchen Anteilseigners bzw. Anteilseignerin vertreten.
    1. kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkomm*in, Ehegatt*in, Lebensgefährt*in, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2021/22 und der Genehmigung des Budgets 2023/24 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in den Hauptversammlungen der Burgenland Energie AG hervorzuheben.

Der ÖCGK in der revidierten Fassung vom Jänner 2023 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 17. März 2023 in Kraft gesetzt.

Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 77,5 %. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2022/23 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.

Sowohl der Prüfungs- als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA

(Vorsitzender und Vergütungsexperte),

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden), Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und Dr. Norbert Wechtl.

Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden.

Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfenden, insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Abschlussprüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über ein von Gesetz und Regel 40 ÖCGK gefordertes Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2022/23 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2022 samt Anhang und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht des Abschlussprüfers über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung.

Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis. Weiters wurde ein Umlaufbeschluss gefasst.

Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2022/23 weder Sitzungen abgehalten noch Umlaufbeschlüsse gefasst.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:

Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst; das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2022/23 betrug netto 108.415,00 Euro.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis Geschäftsjahr 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVN AG war nicht erforderlich. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde keine Steuerumlage verbucht, da auf Basis dieses Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses keine Steuerumlage verrechnet wird. Stattdessen ist der Verlust gruppenintern vorzutragen.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept

Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Aufsichtsrats- noch Vorstandsmandate neu besetzt. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten.

Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und energiewirtschaftlichen Bereich.

Externe Evaluierung

Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Zuletzt erfolgte eine externe Evaluierung für den Corporate Governance Bericht 2021/22.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.

Eisenstadt, am 16. November 2023

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker

Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Burgenland Energie Gruppe

Geschäftsentwicklung 2022/23 (Prognose)1) 1. Oktober 2022– 30. September 2023

Highlights

  • Start der internen Energiesparkampagne "Aus 5 wird 4": Mit gezielten Maßnahmen soll der Verbrauch der selbst produzierten Energie um 20 % reduziert werden.
  • Anfang Dezember wurde gemeinsam mit dem Land Burgenland ein Auffangnetz für private Haushalte präsentiert, womit Zusatzkosten für Privatkunden und -kundinnen im Gasbereich über den Wärmepreisdeckel des Landes abgefedert werden sollen.
  • PV-Ausbau im Burgenland: Mit dem SonnenAbo Schattendorf können sich Bürger*innen aus Schattendorf seit März an der PV-Anlage beteiligen, um somit regionalen und günstigen Sonnenstrom zu beziehen.
  • Mit dem Projekt "Sport4Planet" wird das SonnenAbo mit maßgeschneiderten PV-Anlagen auf den Dächern von Sportvereinen erweitert.
  • Kooperation mit dem ÖAMTC für den gemeinsamen Ausbau von PV-Anlagen an ÖAMTC-Standorten in Ostösterreich sowie eine Roaming-Partnerschaft im Bereich der Ladestationen.
  • Die Burgenland Energie hat im Juni erfolgreich die 1.000ste und die Krone Sonne GmbH im Juli die 2.000ste PV-Anlage realisiert.

Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäftsjahr 2022/23 mit 215 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 623,5 MW3) rund 1.042 GWh Ökostrom produziert.

Energieabsatz und -aufbringung

Im Geschäftsjahr 2022/23 sank der Stromverkauf zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 8,9 % auf 992 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.641 GWh um 11,3 % unter jener des Geschäftsjahres 2021/22.

Der Gasverkauf wird mit 1.036 GWh rund 6,5 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 22,6 % auf 1.851 GWh.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 920,8 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen massiven Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 43,6 Mio. Euro betragen und liegt somit um 3,2 % über dem Vorjahresniveau.

Finanzlage

Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 58,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 125,2 Mio. Euro belaufen wird.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme zum 30. September 2023 steht voraussichtlich bei 1.359,8 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (998,4 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 73,4 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 370,4 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 27,2 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 37,2 %.

Ausblick

Der Schwerpunkt in den kommenden Jahren liegt unverändert auf dem Ausbau von erneuerbarer Energie (Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen).

Die intensive Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne erfordert einen ständigen Ausbau der Stromnetze. Bis 2030 wird die Netz Burgenland daher mehr als 630 Mio. Euro investieren, um die Netze zu modernisieren und zu erweitern. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke die wichtigsten Vorhaben im Ausbauprogramm. Mit dem Neubau des Umspannwerkes an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom aus geplanten Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit beizubehalten.

In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas entstehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie wird hier in Grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in Betrieb gehen.

Burgenland Energie Gruppe 2022/23
Vorschau
Stromverkauf GWh 992
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.641
Erdgasverkauf GWh 1.036
Netzabgabemenge (Erdgas) GWh 1.851
Umsatzerlöse Mio. EUR 920,8
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 43,6
Bilanzsumme Mio. EUR 1.359,8
Eigenkapital Mio. EUR 370,4
Operativer Cashflow Mio. EUR 125,2

Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.

1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Burgenland Energie AG per 30. September 2023 noch nicht vor.

2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2023)

3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2023)

WINDKRAFT

Lagebericht

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG).

Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.

Energiepolitisches Umfeld

Energie- und Klimapolitik

Europäische Union

Nach dem Willen der EU wird Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.

Im März 2023 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Grundlagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedingungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt der dafür erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netze und Speicher.

Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und Sozialfonds fließen.

Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern zu verkürzen.

Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurf für ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel der Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen. Als eine wesentliche Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreibern Investitionssicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher*innen bei steigenden Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht werden soll das durch den Abschluss sogenannter energiewirtschaftlicher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen Stromproduzent*innen und den EU-Mitgliedstaaten. Die EU ist bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen wird.

Österreich

In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Zu den für die Aktivitäten der Burgenland Energie AG besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.

Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vorhaben der Energiewende beschlossen.

Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Österreich.

BIOMASSE

Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbesondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im Oktober 2023 beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gaslieferanten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher 30 Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein Bevorratungsstandard für Gaskraftwerke (inkl. Kraft-Wärme--Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des Vorhaltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden somit u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z. B. in Bezug auf den Betrieb von Speichern) ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber (z. B. in Bezug auf die vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch zusätzliche Konsumentenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.

Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom

In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedstaaten zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohle- und Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet werden, um Endkunden und Endkundinnen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.

Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.

Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld

Wirtschaftliches Umfeld1)

Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deutlich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit verbundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas Europa stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit 2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Ökonom*innen davon aus, dass die in einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein und die Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese Annahme beruht auf dem im Vergleich zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem verbesserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden

1) Quellen: "European Economic Forecast, Spring 2023", EU Kommission, Mai 2023;

"Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2023–2024", IHS, Oktober 2023;

"Prognose für 2023 und 2024: Kaufkraft steigt nach milder Rezession", WIFO, Oktober 2023; "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2023;

"World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2023

für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 % und 1,1 % bzw. zwischen 1,2 % und 1,6 % für 2024 erwartet.

Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezession. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen getragenes Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in Österreich etwa um 0,8 % bis 1,6 % steigen.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der Burgenland Energie AG ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskunden geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industriekunden wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energiesparmaßnahmen, mit denen viele Kunden auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland Energie AG hängen vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.

Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf von milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich leicht unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2022/23 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam sie leicht über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.

Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine Ausnahme bildeten die Preise für CO2-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.

Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend aus. Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deutlichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWH (Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2022/23 2021/22
Heizungsbedingter Energiebedarf1) % 98,7 105,8
Kühlungsbedingter Energiebedarf1) % 101,2 86,4
Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 78,8 89,5
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 56,4 123,1
Steinkohle – API#23) EUR/t 150,4 258,8
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 84,2 78,0
Strom – EPEX Spotmarkt4)
Grundlaststrom EUR/MWh 134,4 258,7
Spitzenlaststrom EUR/MWh 154,8 296,3

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) EPEX Spot – European Power Exchange

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2022/23

  • Beteiligungserträge mit 11,5 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres
  • Anstieg des Jahresüberschusses analog zur Entwicklung der Beteiligungserträge
  • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,80 Euro je Aktie

Ertragslage

Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2022/23 Beteiligungserträge in Höhe von 11,5 Mio. Euro (2021/22: 10,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/23 eine Dividende in Höhe von 3,80 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 11,4 Mio. Euro.

Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur

Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2022/23 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit 81,7 Mio. Euro um 1,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2023 betrug 99,97 %.

Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)

  1. Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.

    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
    1. Mehrheitseigentümerin der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt.
    1. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsverhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
    1. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Abs. 1 Z 7 UGB.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft – Kennzahlen 2022/23 2021/22 Veränderung
Mio. EUR in %
Ergebnis vor Steuern 11,4 10,2 11,8
Beteiligungserträge 11,5 10,6 8,5
Jahresüberschuss 11,4 10,3 10,7
Bilanzsumme 81,7 80,7 1,2
Anlagevermögen 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 10,4 9,4 10,6
Eigenkapital 81,7 80,6 1,4
Fremdkapital 0,0 0,1
    1. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikatsvertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhabenden der Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Burgenland Energie AG durch die andere Vertragspartnerin zur Folge.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter www.buho.at.

Kennzahlen Geschäftsjahr 2022/23

Kennzahlen zur Ertragslage

TEUR 2022/23 2021/22 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
11.358 10.223 1.135 11,1

Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2022/23 keine Umsatzerlöse.

2022/23 2021/22 Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
14,0 % 12,7 % 1,3
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
14,0 % 12,7 % 1,3

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

TEUR 2022/23 2021/22 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
10.323 9.318 1.005 10,8
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,97 % 99,91 %

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2023 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.

Geldflussrechnung 2022/23 2021/22 Veränderung Veränderung
TEUR absolut in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.353 10.360 –7 –0,1
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –10.350
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 3 10 –7 –70,0

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling

Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.

Umweltschutz

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem des EVN Konzerns integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.

Zweigniederlassungen

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.

Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.

Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.

Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.

Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.

Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten

Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt.

Ausblick

Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2023/24 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.

Eisenstadt, am 16. November 2023

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Jahresabschluss 2022/23

Bilanz zum 30. September 2023 (Vorjahresvergleich zum 30. September 2022)

Aktiva 30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I.
Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 10.342.374,81 9.367
2. Sonstige Forderungen 628,58 1
10.343.003,39 9.368
II.
Guthaben bei Kreditinstituten
1.134,10 21
10.344.137,49 9.389
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige 6.718,24 4
D. Aktive latente Steuern
23.966,02 0
Summe Aktiva 81.700.102,55 80.718
Passiva 30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.792.000,00 4.802
IV. Bilanzgewinn 11.400.388,94 10.358
davon Gewinnvortrag 7.797,74 6
81.678.762,27 80.646
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 64
2. Sonstige Rückstellungen 9.076,68 6
9.076,68 70
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 925,00 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 925,00 1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 609,84 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 609,84 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.728,76 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13.08 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.728,76 0
12.263,60 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.263,60 1
Summe Passiva 81.700.102,55 80.718

Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Oktober 2022– 30. September 2023

(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2021 – 30. September 2022)

2022/23
EUR
2021/22
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 382,12 0
382,12 0
2. Personalaufwand
a) Gehälter –8.800,12 –8
b) Soziale Aufwendungen –184,36 0
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitendenvorsorgekassen –134,68 0
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –49,68 0
–8.984,48 –9
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen –2.123,00 –67
b) übrige –300.887,44 –269
–303.010,44 –336
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) –311.612,80 –344
5. Erträge aus Beteiligungen 11.477.080,75 10.551
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 194.595,03 17
davon aus verbundenen Unternehmen 194.365,83 17
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen
–1.437,80
–1.421,13
0
0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) 11.670.237,98 10.568
9. Ergebnis vor Steuern 11.358.625,18 10.223
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23.966,02 78
davon Erträge aus Steuerumlage 0,00 78
davon latente Steuern vom Einkommen 23.966,02 0
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 11.382.591,20 10.302
12. Auflösung von Gewinnrücklagen 10.000,00 50
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7.797,74 6
14. Bilanzgewinn 11.400.388,94 10.358

Anhang Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2023 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADT-

WERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes--Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 24 %) nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vorzutragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.

Rückstellungen

In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2022
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
30.09.2023
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Burgenland Energie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80

Erläuterungen zur Bilanz Aktiva

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.

Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
Burgenland Energie AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 365.695,7 22.929,5 30.09.2022
Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 178.614,2 34.582,6 31.12.2022

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.342.374,81 Euro (Vorjahr: rund 9.368 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 10.294.764,55 Euro (Vorjahr: 9.224 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 47.610,26 Euro (Vorjahr: 144 Tsd. Euro).

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 6.718,24 Euro (Vorjahr: 4 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.

Aktive latente Steuern

Für das aktuelle, steuerlich negative Ergebnis der Gesellschaft wurde keine Forderung aus Steuerumlage verbucht. Stattdessen wurden entsprechend der steuerlichen Ergebnisplanung latente Steuern angesetzt.

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

30.09.2023
EUR
30.09.2022
TEUR
Stand zum 01.10. 0,00 0
Erfolgswirksame Veränderung 23.966,02 0
Stand zum 30.09. 23.966,02 0
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.2022
Zugänge davon
außerplan
mäßig
Abgänge Zuschrei
bungen
Umbu
chungen
Stand
30.09.2023
30.09.2023 01.10.2022
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80

Passiva

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.

Rückstellungen

Die im Vorjahr aufgrund der Versagung des teilweisen Vorsteuerabzuges der Gesellschaft durch die Außenprüfung gebildeten Steuerrückstellungen in Höhe von 64.108,13 Euro wurde größtenteils verbraucht bzw. auf Verbindlichkeit umgebucht.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.076,68 Euro (Vorjahr: 6 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Personalaufwand

Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 8.984,48 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 108.415,00 Euro (Vorjahr: 103 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 11.221.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 256.080,75 Euro (Vorjahr: 261 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 194.595,03 Euro (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 194.365,83 (Vorjahr: 17 Tsd. Euro) enthalten.

Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage

Unter der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird der Ertrag aus der Aktivierung latenter Steuer in Höhe von 23.966,02 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr wurde ein Ertrag aus Steuerumlage in Höhe von rund 78 Tsd. Euro verbucht.

Ergänzende Angaben

Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2022/23 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 8.984,48 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro).

In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 26,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 28 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmenden.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.

Sonstige Erläuterungen

Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 11.400.388,94 Euro einen Betrag in Höhe von 11.400.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,80 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 388,94 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Eisenstadt, am 16. November 2023

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt,

bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und

des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach

verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17.3.2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27.3.2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 16. November 2023

BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer

ppa. MMag. Nicole Doppelhofer Wirtschaftsprüferin

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Die internationalen Aktienmärkte haben sich im aktuellen Berichtszeitraum Oktober 2022 bis September 2023 trotz der zahlreichen Herausforderungen und der durch die weltweit restriktive Geldpolitik der Notenbanken stark angestiegenen Zinsen ausnahmslos positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX konnte in den letzten 12 Monaten um 27 %, der Wiener Leitindex ATX um 17,7 % zulegen. Auch der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte einen Zuwachs von 12,5 %.

Trotz dieses insgesamt positiven Umfelds lag die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit einem Schlusskurs von 72,0 Euro um 26,5 % unter dem sehr hohen Vorjahresniveau. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 19 Stück. Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,38 Mio. Euro. Am 30. September 2023 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,18 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 216 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2022/23 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 15. März 2024 eine Dividende in Höhe von 3,80 Euro je Aktie vorschlagen.

Informationen für Anleger*innen

Aktienperformance 2022/23 2021/22 2020/21
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 19 17 20
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,38 0,43 0,45
Höchstkurs EUR 99,00 100,00 101,00
Tiefstkurs EUR 70,00 92,50 76,00
Kurs per Ultimo September EUR 72,00 98,00 99,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 216 294 297
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,18 0,28 0,22
Dividende pro Aktie EUR 3,801) 3,45 3,45

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Beteiligungen

0,99 % Wiener Börse AG

% Burgenland Energie AG

Beteiligungen der Burgenland Energie AG per 30. September 2023

  • % Netz Burgenland GmbH
  • 6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH
  • % BE Vertrieb GmbH & Co KG
  • % BE Energy GmbH
  • 57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG
  • 57,6 % EP Zurndorf GmbH
  • % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
  • % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
  • % MMW Potzneusiedl GmbH
  • % Energie Burgenland Haider Windpark GmbH
  • % Windpark Nick Alpha GmbH
  • % Windpark Baumgarten GmbH
  • % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH
  • % Windpark Deutsch Haslau GmbH
  • % Windpark Nikitsch GmbH
  • % WIBE Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
  • % SonnenBau GmbH
  • % Windpark und PV GmbH
  • % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
  • % ÖBB-BE GmbH & Co KG
  • % ÖBB-BE GmbH
  • % WindPV Holding GmbH
  • % WindPV Operation GmbH
  • % Energie Burgenland Fernwärme GmbH
  • % BE Technology GmbH
  • % BE Service GmbH
  • % BE Finance GmbH
  • % BE Solution GmbH
  • % BE Mobilität GmbH
  • 25,02 % Solah Group GmbH
  • % Krone Sonne GmbH
  • 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH
  • % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
  • 2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG
  • 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
  • 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
  • % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG

Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht

gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.

Eisenstadt, am 16. November 2023 Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Unternehmenskalender 2023/241) Nachweisstichtag Hauptversammlung 05.03.2024 Hauptversammlung 15.03.2024 Ex-Dividendentag 21.03.2024 Record-Date Dividende 22.03.2024 Dividendenzahltag 26.03.2024 Ergebnis 1. Halbjahr 2023/24 (Halbjahresfinanzbericht) 29.05.2024 Jahresergebnis 2023/24 (Jahresfinanzbericht) 12.12.2024

1) Änderungen vorbehalten

Basisinformationen1)

21,81 Mio. Euro
3 Mio. Stückaktien
EVN AG
AT0000640552
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Wien

1) Per 30. September 2023

Impressum

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich

Investor Relations Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser Telefon: +43 2236 200-12473 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.

Redaktionsschluss: 16. November 2023 Veröffentlichung: 14. Dezember 2023

Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)

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