Annual Report • Mar 31, 2022
Annual Report
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| 12M | Q4 | |
|---|---|---|
| Umsatz | +25,6% | +11,8% |
| EUR 250,2 Mio. | EUR 58,5 Mio. | |
| Ber. EBITDA-Marge | –1,2 pp | –6,1 pp |
| 12,2% | 7,6% | |
| Freier Cashflow | –111,1% | –156,6% |
| EUR –2,7 Mio. | EUR –2,2 Mio. | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –60,0% | – |
| EUR 10,1 Mio. | – | |
| Aktive Kunden | + 18,2% | – |
| 820.780 | – | |
| Durchschnittlicher Bestellwert nach Retouren | + 3,3% | +4,4% |
| EUR 140 | EUR 150 | |
| Anzahl Bestellungen | +20,1% | +8,3% |
| 1,77 Mio. | 384.090 | |
| Bestellungen wiederkehrender Kunden | +1,8 pp | –0,1 pp |
| 74,8% | 74,1% | |
| Durchschnittliche Anzahl Bestellungen aktiver Kunden | +1,55% | – |
| 2,15 | – |
| UNTERNEHMENSPORTRÄT – DAS IST BIKE24 | 5 |
|---|---|
| VON DRESDEN NACH EUROPA | 7 |
| UNSER GEHEIMREZEPT | 11 |
| UNSER WEG NACH EUROPA | 15 |
| BIKES & E-BIKES | 19 |
| INTERVIEW MIT DEM VORSTAND | 22 |
| BIKE24 AM KAPITALMARKT | 26 |
| BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 | 30 |
| VERGÜTUNGSBERICHT | 35 |
| ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE GOVERNANCE BERICHT |
48 |
| ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT | 50 |
| GRUNDLAGEN DES KONZERNS | 52 |
| WIRTSCHAFTSBERICHT | 58 |
| GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES KONZERNS | 63 |
| PROGNOSEBERICHT | 64 |
| CHANCEN & RISIKEN | 66 |
| RISIKOBERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN |
71 |
| KURZBERICHT EINZELABSCHLUSS | 72 |
| ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN | 75 |
| KONZERNABSCHLUSS | 79 |
| IMPRESSUM | 138 |

UNTERNEHMENSPORTRÄT
DAS IST BIKE24

Geschäftsbericht 2021 5

MEHR ALS 820.000 AKTIVE KUNDEN
KUNDEN AUS MEHR ALS 80 LÄNDERN
MEHR ALS 450 MITARBEITER

6 Geschäftsbericht 2021

VON DRESDEN NACH EUROPA
Wir sind die zentrale Anlaufstelle für den Online-Einkauf rund ums Fahrrad. Vor 20 Jahren in Dresden gestartet und seither stark gewachsen, fokussieren wir uns jetzt darauf, unser Erfolgskonzept in die europaweit boomenden Märkte auszurollen.



6 LOKALE WEBSHOPS
LOGISTIKSTANDORTE DRESDEN BARCELONA (ENDE 2022)
3 STANDORTE IN PLANUNG

Die Umwelt zu schonen und sich mehr zu bewegen sind nur zwei gute Gründe für immer mehr Menschen, das Fahrrad zu nutzen. In diesem spannenden, boomenden Marktumfeld ist BIKE24 hervorragend etabliert und als Experte seit 20 Jahren aktiv. Als eine der führenden E-Commerce-Fahrradplattformen sind wir die zentrale Anlaufstelle im Netz für Radfans in Kontinentaleuropa. Mit dem Gang an die Börse schrieben wir unsere Erfolgsgeschichte 2021 fort. Damit schafften wir die besten Voraussetzungen für weiteres und nachhaltiges Wachstum sowie unsere internationale Expansion.
BIKE24 bietet Fahrrad-Enthusiasten das breiteste und tiefste Sortiment im Markt mit klarem Fokus auf das Premiumsegment. Ob Teile, Ausrüstung, Bekleidung, klassisches Fahrrad oder E-Bike – dafür, dass unsere Kundinnen und Kunden schnell und aus einer Hand alles finden, was sie für ihr Hobby benötigen, sorgt unser übersichtlicher und intuitiver Webshop. Radsportler und Alltagsradler in Deutschland, Österreich und Spanien sowie seit Kurzem in Frankreich und Italien sprechen wir dabei mit länderspezifischen Online-Präsenzen an. Unsere internationale Plattform richtet sich zudem an Kunden auf der ganzen Welt.
Nach dem erfolgreichen Start unseres spanischen Shops steht die internationale Expansion auch weiterhin im Zentrum unserer Wachstumsstrategie. Für unseren Weg nach Europa planen wir, in den kommenden Jahren mit lokalisierten Webshops und einem Logistiknetzwerk in allen wichtigen Regionen des Kontinents vertreten zu sein.

Mit der Gründung von BIKE24 machten Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt vor 20 Jahren ihr Hobby – den Radsport – zum Beruf. Seither ist das Unternehmen aus Dresden stark gewachsen. Ebenso wie das Sortiment, das inzwischen auch Artikel für artverwandte Sport- und Outdooraktivitäten umfasst, wächst auch unser Kundenstamm kontinuierlich.
Aus dem Start-up in einem kleinen Apartment ist so heute ein führendes E-Commerce-Unternehmen mit über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geworden. Nach wie vor am Standort Dresden, verfügen wir inzwischen über ein hochmodernes automatisiertes Lager, das uns die schnelle und verlässliche Belieferung unserer Kunden ermöglicht.


Der Fahrradmarkt erlebt seit vielen Jahren einen Boom. Diese Entwicklung wird durch die aktuellen Wünsche der Menschen nach mehr Bewegung im Alltag und nachhaltiger Mobilität auch in Zukunft weiter anhalten. Der Absatz von Fahrrädern in Europa lag nach kontinuierlichen Steigerungen 2020 bei knapp 22 Millionen Stück, wozu allein Deutschland mit fünf Millionen verkauften Fahrrädern beitrug.1 Laut einer Studie des Verkehrsministeriums denken zudem 16 Millionen Deutsche über den Kauf eines Fahrrads nach.2 BIKE24 ist gut aufgestellt, um in diesem Wachstumssegment eine Marktführerposition zu übernehmen.
Nachhaltiges Handeln ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells von BIKE24. Schließlich unterstützen wir mit jedem Artikel – ob Pedal, Helm oder Komplettrad –, den wir verkaufen, die grüne Mobilität. Aber wir tun noch mehr: Als klimaneutrales Unternehmen analysieren wir seit 2020 alle CO2 -Emissionen, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe, beim Stromverbrauch sowie beim Versand entstehen. Ein wichtiges Anliegen dabei: den Kunden einen klimafreundlicheren Versand anzubieten, ganz unabhängig vom Paketdienstleister. Zur Kompensation unterstützen wir Umweltschutzprojekte in Peru und Indien.
2 LOGISTIKSTANDORTE DRESDEN BARCELONA (ERÖFFNUNG ENDE 2022)

BIS 15 UHR BESTELLT – AM SELBEN TAG VERSCHICKT*
+80 MITARBEITER IN 2021
+ 79% LAGERBESTÄNDE IN 2021
* i. d. R. in Deutschland
UNSER GEHEIMREZEPT

10 Geschäftsbericht 2021

Mit unserem Angebot möchten wir die Menschen dabei unterstützen, so viel Zeit wie möglich mit ihrem Hobby zu verbringen. Daher haben wir höchste Ansprüche an unseren Webshop sowie an Service, Lieferfähigkeit und Logistik.



Automatisiertes Lager in Dresden.
BIKE24.DE
WENIGER KOMPROMISSE
WENIGER KOMPROMISSE


BIKE24.DE
BIKE24 präsentiert sich seinen Kunden als authentischer, ehrgeiziger und engagierter Experte, der Fahrradfans alles bietet, was sie für ihre Passion benötigen. Um dieses Image bestmöglich zu transportieren, schärfen wir kontinuierlich unsere Markenwerte und professionalisieren unsere Marketingaktivitäten.So haben wir im Frühjahr 2022 eine Omnichannel-Imagekampagne sowohl in der DACH-Region als auch in den neuen internationalen Märkten gestartet. Damit verfolgen wir das Ziel, unsere Markenbekanntheit und unsere Reichweite deutlich zu verstärken.
Als wichtigsten Kontaktpunkt mit unseren Kunden haben wir unseren Webshop im Herbst vergangenen Jahres komplett neugestaltet. Unser größtes Anliegen beim Relaunch: Unsere Kundinnen und Kunden sollen die Möglichkeit haben, ihren Einkauf mit wenigen Klicks zu erledigen – damit sie umso schneller wieder aufs Rad steigen können. Daher haben die transparente Navigation, der einfache Checkout-Prozess sowie schnelle Seitenladezeiten für uns bei der Überarbeitung einen hohen Stellenwert.
Zur heutigen Erwartungshaltung der Konsumenten gehört aber noch mehr. Daher bieten wir mit wechselnden Fokus-Themen und saisonalen Kampagnen auf der Startseite sowie spannendem Content auf den Kategorie- und Themenweltenseiten den Kundinnen und Kunden einen echten Mehrwert. Ein Konzept, das uns seit dem Relaunch sowohl viel positives Kunden-Feedback als auch ein erhöhtes Bestellaufkommen im Jahresendgeschäft einbrachte.

Motive der Omnichannel-Imagekampagne
BIKE24.DE
Echt. Engagiert. Ehrgeizig. Experten.
MEHR...


Auch der neue Logistikstandort in der Nähe von Barcelona erhält unter anderem mit der AutoStore-Lösung modernste Lagertechnologie. Nach der Eröffnung, die für Ende des Jahres geplant ist, profitieren Kundinnen und Kunden in Spanien und weiteren Ländern Südeuropas so ebenfalls von kürzeren Lieferzeiten.
Mit unseren Lieferanten verbinden uns langjährige, vertrauensvolle Partnerschaften. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht uns eine hohe Warenverfügbarkeit. Auf dieser Basis war es uns unter anderem auch möglich, die Lieferengpässe, die die Branche gerade im vergangenen Jahr vor große Herausforderungen stellte, gut zu meistern.
Mit einem starken Team geht BIKE24 ins Rennen um die kontinentaleuropäische Marktführerschaft. Allein 2021 ist unsere Belegschaft um 80 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. Auf der operativen Ebene haben wir die Geschäftsführung der Bike24 GmbH in den vergangenen zwei Jahren um erfahrene E-Commerce-Spezialisten erweitert. CEO und Mitgründer Andrés Martin-Birner, CFO Timm Armbrust und Mitgründer Lars Witt, verantwortlich für Legal und Eigenmarken, werden unterstützt von CMO Carsten Wich und CIO Martin Wünnenberg.
Zusätzlich haben wir im Verlauf des Jahres 2021 eine zweite Führungsebene etabliert, die das Wachstum in den kommenden Jahren mit ihrem Know-how und ihrer Führungskompetenz maßgeblich vorantreiben wird. Damit sind wir für unsere zukünftigen breit gefächerten Aufgaben hervorragend aufgestellt.
v. l.: Martin Wünnenberg (CIO), Carsten Wich (CMO), Andrés Martin-Birner (Gründer & CEO), Lars Witt (Gründer, Legal & Eigenmarken), Timm Armbrust (CFO)


3 LOKALISIERTE SHOPS AUSSERHALB DACH: SPANIEN FRANKREICH ITALIEN ROLL-OUT IN KONTINENTALEUROPA FAHRRADBOOM IN EUROPA UNGEBROCHEN

14 Geschäftsbericht 2021

UNSER WEG NACH EUROPA
Unser Ziel ist es, Branchenprimus im kontinentaleuropäischen Fahrradmarkt zu werden. Die ersten Schritte für unseren internationalen Roll-out haben wir dabei mit den Markteintritten in Südeuropa bereits gemacht.



Mit dem Launch des länderspezifischen Onlineshops in Spanien startete BIKE24 im Sommer 2020 den Roll-out in Kontinentaleuropa, den wir in den kommenden Jahren weiter vorantreiben werden. Schließlich bietet uns der milliardenschwere europäische Fahrradmarkt enorme Wachstumschancen. Bereits heute bieten wir mit bike24.com eine internationale Online-Plattform an. Das volle Wachstumspotenzial in Kontinentaleuropa wollen wir darüber hinaus mittelfristig durch die Einführung von lokalisierten Webshops in allen wichtigen Regionen Europas ausschöpfen.
Wie gut die Kunden auf ihr Land zugeschnittene Konzepte annehmen, zeigte uns das Beispiel Spanien: Innerhalb von nur einem Jahr haben wir unseren Umsatz dort mehr als verdoppelt. In zwei weiteren vielversprechenden Regionen sind wir seit Anfang des Jahres ebenfalls mit zugeschnittenen Shops präsent: Frankreich und Italien. Beide Länder bieten uns mit ihrer wachsenden Community an Hobbyradsportlern und Alltagsradlern ebenfalls viel Wachstumspotenzial.
Um Kunden in allen europäischen Märkten Bestell- und Lieferservice auf Top-Niveau zu bieten, planen wir den Aufbau eines europäischen Netzwerks von lokalen Logistikzentren. Der erste dieser internationalen Standorte entsteht aktuell in der Nähe von Barcelona. Ab Ende 2022 sollen von hier aus Kunden in ganz Südeuropa beliefert werden. Die Eröffnung weiterer Standorte in Mittel- und Nordeuropa in den nächsten Jahren ist bereits geplant.



SPANIEN IST DAS ERSTE LAND, IN DEM UNSER LOKALISIERUNGSPLAN SEIT 2020 UMGESETZT WIRD.
IN ITALIEN UND FRANKREICH LÄUFT DIE UMSETZUNG SEIT ANFANG 2022.


ERWEITERUNG DES FILIALNETZES

18 Geschäftsbericht 2021

BIKES & E-BIKES
Kompletträder liegen bei unseren Kundinnen und Kunden seit einiger Zeit sehr hoch im Kurs. Mit unserem stetig wachsenden Sortiment und Serviceangeboten rund um den Radkauf sind wir auch in diesem Segment gut aufgestellt.




Der Markt für Kompletträder wächst europaweit: Für 2020 gibt der Dachverband der europäischen Fahrradindustrie Conebi ein Wachstum von 11% auf über 22 Millionen verkaufte Kompletträder an – ein Rekordergebnis. Zudem denken laut Umfragen des Verkehrsministeriums rund 16 Millionen Deutsche aktuell über den Kauf eines Fahrrads nach. Ein wichtiger Treiber dabei: E-Bikes.
Die große Nachfrage nach Kompletträdern ist auch bei BIKE24 deutlich spürbar. Im vergangenen Jahr erreichten wir in diesem Segment ein Umsatzplus von 32%, trotz Lieferengpässen. E-Bikes haben daran inzwischen einen Anteil von 38%. Tendenz weiter steigend. Dass wir unseren Kundinnen und Kunden auch in Zeiten von Lieferengpässen ihr Wunschrad oder eine adäquate Alternative anbieten können, verdanken wir unserem gut gefüllten Lager und einer vorausschauenden Bestellstrategie.
Unser Anspruch ist es, immer am Puls der Zeit zu bleiben, wenn es um die begehrten Marken geht. Daher erweitern wir auch im Segment der klassischen Fahrräder und E-Bikes unser Portfolio kontinuierlich. Allein im vergangenen Jahr kamen mehr als 20 neue Marken hinzu. Dazu gehören Premium-Hersteller wie Orbea, Haibike und Kalkhoff. Insgesamt haben wir damit aktuell knapp 60 Komplettrad-Marken im Programm.

20 Geschäftsbericht 2021
40 +20
60


Die wachsende Gruppe der Menschen, die nach einem klassischen Fahrrad oder E-Bike suchen, findet bei BIKE24 immer mehr Services, die sie bei der Auswahl unterstützen. Für den Online-Einkauf werden wir in Zukunft auf ein virtuelles Sizing-Tool setzen. Der Nutzer gibt dabei bestimmte Körpermaße wie Größe, Bein- und Armlänge an. Das System schlägt anhand dieser Werte automatisch passende Modelle vor. Liegt die Kundin oder der Kunde zwischen zwei Größen oder hat weitere Fragen, kann sie oder er sich zusätzlich am Telefon oder per Video von einem Service-Mitarbeiter beraten lassen.
Auch die Besucher des BIKE24-Stores in Dresden haben die Möglichkeit, mithilfe von digitalen und analogen Methoden ihre Wunschräder zu finden und zu bestellen. Ein Service, den wir auch im Zuge von Neueröffnungen an weiteren Standorten anbieten werden. Den Anfang machen wir mit der Eröffnung eines Pick-up-Stores in Berlin in diesem Sommer, weitere Standorte in deutschen Großstädten sollen in den kommenden Jahren folgen.
MEHR ALS 20 NEUE KOMPLETTRAD-MARKEN IN 2021
STORE-ERÖFFNUNG IN BERLIN MITTE 2022


22 Geschäftsbericht 2021

Timm Armbrust (CFO), Andrés Martin-Birner (Gründer & CEO)
ANDRÉS MARTIN-BIRNER In der Tat. Gerade in diesen Tagen erinnere ich mich häufig an die Gründungszeit zurück. Damals haben wir unsere Pakete noch in meinem kleinen Apartment im Universitätsviertel von Dresden verpackt und uns gefreut, wenn ein Kunde zum zweiten Mal bestellt hat. Die Kartons stapelten sich im Flur und mein Arbeitszimmer diente als Büro. Wir hatten damals natürlich keine Ahnung, dass aus der Idee, einen Online-Shop für Fahrradzubehör zu gründen, einmal einer der führenden Player in Europa werden würde, der heute als börsennotierte Aktiengesellschaft über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Und obwohl sich unser Unternehmen seitdem rasant entwickelt hat – mit einem massiv ausgeweiteten Sortiment, einem hochmodernen Lager, dem Schritt ins europäische Ausland: Unser Pioniergeist ist auch nach zwei Jahrzehnten auf den Fluren spürbar. Deswegen bin ich mir auch sicher, dass unsere Reise noch längst nicht zu Ende ist.
HERR MARTIN-BIRNER, ALS MITGRÜNDER HABEN SIE ALLE GEBURTSTAGE VON BIKE24 SELBST MITERLEBT. IST DAS 20-JÄHRIGE JUBILÄUM DA FÜR SIE NOCH ETWAS BESONDERES?
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WORAUF BERUHT IHR ERFOLG? DER VERSAND VON FAHRRÄDERN IST JA NICHT UNBEDINGT NAHELIEGEND. ES GIBT DURCHAUS PRODUKTE, DIE BESSER IN EINEN KARTON PASSEN.

ANDRÉS MARTIN-BIRNER Ein ganz wesentlicher Faktor ist natürlich unser hochmotiviertes Team von fahrradbegeisterten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Verkauf von Fahrrädern macht heute nur einen Anteil von 10% unseres Umsatzes aus. Aber wir sehen hier enormes Wachstumspotenzial für die Zukunft. Dass der Versand etwas komplexer ist als der von Teilen, Zubehör und Kleidung stimmt zwar, aber das stellt heutzutage keine große Hürde mehr dar. Die Herausforderung ist doch, Kundinnen und Kunden vor, während und nach ihrem Online-Kauf so zu begeistern, dass sie auch im Nachgang ihr Zubehör und benötigte Ersatzteile wieder bei uns kaufen. Und das gelingt uns heute schon sehr gut. Ein Grund dafür ist unser umfangreiches Angebot: Wir glauben, dass wir das breiteste und tiefste Sortiment im Markt haben. Bei uns finden Radfans Produkte, die im stationären Handel selten oder gar nicht verfügbar sind. Zum anderen begeistern wir unsere Kunden mit exzellentem Service, angefangen bei unserem mehrsprachigen Support, einer Top-Beratung von begeisterten Bikern für Biker über Finanzierungsoptionen bis hin zu kurzen Lieferzeiten.
TIMM ARMBRUST Die hohe Loyalität unserer Kunden spiegelt sich übrigens auch in unseren Kennzahlen: Fast 75% unserer Bestellungen kommen von Bestandskunden. Im Durchschnitt bestellen unsere Kunden mehr als zwei Mal pro Jahr.
TIMM ARMBRUST Retouren sind im E-Commerce natürlich immer ein Thema, weil sie den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens maßgeblich mitbestimmen. Aber auch unter Umweltgesichtspunkten wollen wir Rücksendungen so weit wie möglich vermeiden. Unsere Quote liegt mit rund 18% unter Branchen-Durchschnitt, bei Fahrrädern und Teilen ist sie sogar einstellig. Das liegt zum einen daran, dass unsere Kunden oft sehr genau wissen, was sie benötigen, zum anderen aber auch an den unterstützenden Maßnahmen im Vorfeld des Kaufs, die wir ihnen bieten. Das sind beispielsweise aussagekräftige Produktpräsentationen und -beschreibungen sowie niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten. Außerdem führen wir in Zukunft ein virtuelles Sizing Tool ein, das Kunden hilft, die für sie passende Größe zu ermitteln.
TIMM ARMBRUST Wir haben mit einem Plus von 26% auf rund 250 Millionen Euro unser Wachstumsziel klar erreicht. Auch die Zahl unserer aktiven Kunden stieg um knapp ein Fünftel auf über 820 Tausend. Das war eine tolle Bestätigung für uns im Jahr unseres Börsengangs. Dass sich unsere Erwartungen trotz Lieferengpässen und anderen Einschränkungen erfüllt haben, verdanken wir unter anderem unseren engen Lieferantenbeziehungen sowie unserem engagierten Team, das wir 2021 auch noch einmal aufgestockt haben.
ANDRÉS MARTIN-BIRNER Das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten hat sich durch die Pandemie definitiv verändert. Durch Lockdowns und Zugangsbeschränkungen wurde der Wandel vom Offline- zum Online-Handel stark beschleunigt,

das gilt auch für Produkte wie Fahrräder. Die Kunden nutzen hier das breite Informationsangebot und unseren Service, um das passende Rad zu finden. Aber dass immer mehr Menschen aufs Rad steigen, beobachten wir nicht erst seit Ausbruch der Pandemie. Diese Entwicklung ist eher getrieben von übergeordneten Trends wie dem Wunsch nach mehr Bewegung im Alltag und nach grüner Mobilität. Einer Studie des Bundesverkehrsministeriums zufolge planen 16 Millionen Deutsche demnächst ein Fahrrad zu kaufen. Die Beliebtheit des Zweirads wird also auch nach der Pandemie nicht abflachen.
ANDRÉS MARTIN-BIRNER Wir haben uns für den Gang an die Börse entschieden, weil wir überzeugt davon sind, dass wir auf diese Weise am besten unser Wachstum vorantreiben und unser Ziel – die Marktführerschaft in Europa – erreichen zu können. Mit dem erzielten Erlös von 100 Millionen Euro brutto sind wir dafür bestens gerüstet.
TIMM ARMBRUST Wie Andrés schon sagte, nutzen wir das zusätzliche Kapital vorrangig für unseren "Path to Europe" – unseren Weg nach Europa. Unser Fokus liegt auf organischem Wachstum. Akquisitionen sind dabei aktuell nicht geplant. Zu diesem Mittel würden wir, wenn überhaupt, nur greifen, wenn sich eine günstige Gelegenheit ergäbe, die mit unseren Plänen im Einklang stünde.
ANDRÉS MARTIN-BIRNER Ja, das ist ambitioniert, aber wir haben eine klare Wachstumsstrategie definiert, die wir konsequent umsetzen. BIKE24 wird vor allem durch den Roll-out in Europa wachsen, und dies profitabel, das ist mir besonders wichtig. Wir werden in den kommenden Jahren ein Online-Shop- und Fulfillment-Netzwerk aufbauen, das uns erlaubt, Menschen in allen wichtigen Regionen Kontinentaleuropas mit unserem breiten Sortiment und bestem Service zu beliefern. Dabei sehen wir, dass die Kundengruppen in den europäischen Märkten sehr gut zu uns passen. In den Fahrradnationen Frankreich, Italien und Spanien starten wir nun ja erst richtig durch. Daneben gehören auch die punktuelle Erweiterung unseres Portfolios sowie die Professionalisierung unseres Marketings zu den Mitteln, mit denen wir bestehende Kundengruppen ansprechen und uns neue erschließen. Der Relaunch unseres Online-Shops im vergangenen Herbst sowie die Omni-Channel-Imagekampagne, die wir gerade gestartet haben, sind nur zwei Bausteine.
TIMM ARMBRUST Ich denke, das Thema Lieferengpässe wird uns noch eine Weile begleiten. Doch das haben wir auch bisher gut gemanagt. Des Weiteren merken wir, Stand Anfang März, dass unsere Kundinnen und Kunden verständlicherweise aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse und der Inflation andere Dinge im Kopf haben, als das nächste Fahrrad. Wir erwarten aber auch für 2022 ein überdurchschnittliches Wachstum zwischen 10– 17%. Gleichzeitig gehen wir trotz der hierfür erforderlichen Investitionen davon aus, eine weiterhin hohe bereinigte EBITDA-Marge von 9 bis 10% zu erwirtschaften.

ODER STELLEN SIE UNABHÄNGIG DAVON EINE VERÄNDERUNG IM VERHALTEN IHRER KUNDEN FEST?
SIE HABEN IM VERGANGENEN JAHR IHREN BÖRSENGANG ABSOLVIERT. WARUM HABEN SIE DIESEN WEG GEWÄHLT?
WAS GESCHIEHT NUN MIT DEM EMISSIONSERLÖS? PLANEN SIE MITTELFRISTIG AUCH AKQUISITIONEN?
SIE WOLLEN DEN UMSATZ IN DEN KOMMENDENJAHREN ERHEBLICH STEIGERN, WIE SOLL DAS GEHEN?
ABSCHLIESSEND NOCH DIE FRAGE NACH DEM KURZFRISTIGEN AUSBLICK: WAS ERWARTEN SIE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022?

26 Geschäftsbericht 2021


| Institut | Empfehlung | Kursziel |
|---|---|---|
| JP Morgan | Hold | 17,00 |
| Berenberg | Buy | 25,00 |
| Stand: 2. Februar 2022 |
PROFESSIONELLE INVESTOR RELATIONS ARBEIT UND ENGER AUSTAUSCH
MIT DEN KAPITALMÄRKTEN
Seit dem 25. Juni 2021 sind die Aktien der Bike24 Holding AG an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Das Listing erfolgte im streng regulierten, international ausgerichteten Prime Standard. Nach fast 20-jähriger Unternehmensgeschichte und dem mehrheitlichen Erwerb durch den europäischen Riverside Fonds ist der Börsengang ein wegweisender Meilenstein für die zukünftige Ausrichtung von Bike24. Mit einem Ausgabepreis von EUR 15,00 je Aktie startete das Unternehmen das Listing.
Die Privatplatzierung umfasste 6,7 Mio. neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung sowie weitere 12,0 Mio. Inhaberaktien hauptsächlich aus dem Bestand des damaligen Mehrheitseigentümers Riverside. Im Rahmen einer Mehrzuteilung wurden weitere 2,8 Mio. bestehende Aktien bei internationalen institutionellen Investoren platziert. Das gesamte Platzierungsvolumen belief sich auf EUR 322 Mio. Davon flossen EUR 100 Mio. dem Unternehmen zu, um den Wachstumskurs weiter zu unterstützen, insbesondere durch die internationale Expansion des Geschäfts. Riverside hält nach dem Börsengang noch 34,65% der Anteile über die REF VI Bike Holding und bleibt somit größter Einzelaktionär von Bike24. Das Gründer- und Managementteam von Bike24 hat im Rahmen des Angebots keine Aktien verkauft.
Als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners waren im Rahmen des Börsengangs Berenberg und JP Morgan engagiert. Beide Häuser begleiten weiterhin mit regelmäßigen Research-Reports die Entwicklung des Unternehmens und der relevanten Märkte. Im Laufe dieses Jahres werden noch weitere Broker damit beginnen, die Aktie zu bewerten.
Der Dialog mit dem Kapitalmarkt und eine kontinuierliche, transparente Berichterstattung über relevante Ereignisse und -entwicklungen sind wichtige Leitlinien für die Investor Relations Arbeit bei Bike24. Ziel ist es, zum einen das Vertrauen in das Geschäftsmodell zu erhalten und weiter zu stärken, und zum anderen die notwendige Transparenz herzustellen, um Analysten, Anteilseignern und potenziellen Investoren eine nachvollziehbare und adäquate Bewertung des Unternehmens zu ermöglichen.
| Schlusskurs am 31. Dezember 2021 | EUR 15,49 | |
|---|---|---|
| Anzahl ausstehender Aktien zum 31. Dezember 2021 44.166.666 | ||
| Marktkapitalisierung zum 31. Dezember 2021 | EUR 684,1 Mio. | |
| Jahreshöchstkurs | EUR 27,00 | |
| Jahrestiefstkurs | EUR 14,55 | |
| Designated Sponsor | Berenberg Hauck und Aufhäuser* | |
* seit Februar 2022

Bike24 ist bestrebt, allen Akteuren des Kapitalmarktes das Geschäftsmodell, den europäischen Fahrradmarkt sowie die Wachstums- und Ertragspotenziale nachvollziehbar zu erläutern. Neben der Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichterstattung informierten wir den Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen von vierteljährlichen Telefonkonferenzen und regelmäßigen Pressemitteilungen über die aktuelle Geschäftsentwicklung und andere wesentliche Ereignisse des Unternehmens. Darüber hinaus haben sich der Vorstand und das IR-Team bereits in zahlreichen Einzelgesprächen und auf zumeist virtuellen Investorenkonferenzen engagiert.
Die Entwicklung der deutschen Aktienmärkte war im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt und zeigte sich im Jahresverlauf, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, sehr volatil. Nach einem schwungvollen Jahresauftakt entwickelte sich der deutsche Leitindex DAX sehr stark und erreichte Mitte November mit mehr als 16.250 Punkten ein neues Allzeithoch. In den folgenden Wochen trübten die nächste Welle der rasanten globalen Ausbreitung von COVID-19 infolge der neu aufgetretenen Omikron-Variante und die daraufhin angeordneten staatlichen Maßnahmen das Investitionsklima. Außerdem waren die Finanzmärkte besorgt über die ansteigende Inflation, die eine Erhöhung der Zinssätze einleiten und so die Konjunkturerholung verlangsamen könnte. Auch Störungen und Unterbrechungen von Lieferketten in zahlreichen Branchen sorgten weltweit für Verkaufsdruck an den Aktienmärkten. Insgesamt beendeten die DAX-Auswahlindizes das Jahr dennoch positiv mit einem Plus von 15,8% im DAX, +14,1% im MDAX, +11,2% im SDAX und +22,0% im TecDAX.
Die Aktie von Bike24 startete am 25. Juni 2021 mit einem Schlusskurs von EUR 15,30 leicht oberhalb des Ausgabepreises in den Handel. In den darauffolgenden Wochen stieg der Kurs und erreichte am 8. September ihr Jahreshoch von EUR 27,00 auf Schlusskursbasis. Ausgelöst durch Umschichtungen vieler Anleger von E-Commerce hin zu konjunktur- und inflationsunabhängigeren Titeln stieg der Verkaufsdruck in diesem Sektor. Dem konnte sich auch die Bike24 Aktie nicht entziehen. Mit EUR 15,49 beendete die Aktie den Handel im Jahr 2021.
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

30 Geschäftsbericht 2021

Der Aufsichtsrat der Bike24 Holding AG freut sich, Ihnen erstmalig als börsennotiertes Unternehmen über seine Arbeit berichten zu dürfen. Das Jahr 2021 war für die Bike24 Holding AG sehr ereignisreich und durch den erfolgreichen Börsengang und starkes Wachstum geprägt.
BERICHT
DES AUFSICHTSRATS
Die COVID-19-Pandemie hatte auch Einfluss auf unser Unternehmen. Ob Homeoffice, umfassende Hygienemaßnahmen vor Ort oder noch nie dagewesene Lieferengpässe sowie deren Auswirkungen auf die gesamte Fahrradindustrie – wir mussten uns auf einige Veränderungen einstellen.
Der gesamte Aufsichtsrat freut sich sehr über die Leistung des gesamten BIKE24-Teams, dass ein weiteres Jahr des überdurchschnittlichen Wachstums erreicht wurde, in dem das Unternehmen nach 45% Umsatzwachstum im Jahr 2020 um weitere 26% zulegen konnte und damit das Marktwachstum deutlich übertrifft und das nachhaltige Wachstumsmomentum bestätigt. Auch die Unternehmens-Mission, grüne und nachhaltige Mobilität zu fördern, bleibt dabei immer im Fokus.
Auch über die positive wirtschaftliche Entwicklung hinaus hat die Bike24 Holding AG große Fortschritte gemacht. Seit 2020 arbeitet das Unternehmen klimaneutral und analysiert dafür die gesamten CO2 - Emissionen, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe, beim Stromverbrauch sowie beim Versand entstehen, um diese vollständig zu kompensieren. Auch in Bezug auf Vielfalt und Inklusion geht das Unternehmen mit gutem Beispiel voran. Mitarbeiter, die einen besonderen Bedarf haben, werden so unterstützt, dass sie ihren Arbeitsalltag optimal meistern können. Das gilt beispielsweise für gehörlose Kollegen, für die eine Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher engagiert wird.
Im Berichtsjahr haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen und uns bei unserer Arbeit an den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) orientiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Ralf Kindermann, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Michael Weber, gehören Bettina Curtze und Sylvio Eichhorst dem Aufsichtsrat seit seiner Gründung (Konstituierende Sitzung: 11. Mai 2021) als Mitglieder an. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, über Investitionsvorhaben, die Risikolage und die Risikoentwicklung und die Personalsituation. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und Sitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Insbesondere wurden alle bedeutsamen Themen intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat wird monatlich mittels eines ausführlichen Monatsberichts informiert. Für etwaige Diskussionen und Erläuterungen stand der Vorstand dem Aufsichtsrat bilateral zur Verfügung.
Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 100%. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse haben an allen Sitzungen teilgenommen. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat sich der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand beraten.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Zu den wichtigsten Beratungsthemen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
Der Aufsichtsrat hat zur Wahrung seiner Aufgaben zwei Ausschüsse gebildet: den Präsidialausschuss und den Prüfungsausschuss. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten.
Der Präsidialausschuss ist im vergangenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen im Fokus dieses Ausschusses die Überprüfung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, um dieses der nächsten Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorlegen zu lassen, die Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Berichte des Vorstands, die Effizienzprüfung (Selbstbeurteilung) des Aufsichtsrats und die Einschätzung der Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder. Der Präsidialausschuss besteht aus dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Ralf Kindermann, dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Michael Weber, und Frau Bettina Curtze.
Neben dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Sylvio Eichhorst, sind auch Herr Dr. Michael Weber, als stellvertretender Vorsitzender, und Herr Ralf Kindermann Mitglieder des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss wurde im vergangenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen einberufen. Er hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen. Des Weiteren wurden ebenso die neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen im Prüfungsausschuss diskutiert. Ferner hat der Prüfungsausschuss sich regelmäßig über die Einrichtung des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie über Compliance-Angelegenheiten berichten lassen. Auch mit der Qualität der Abschlussprüfung hat sich der Prüfungsausschuss befasst. Der Prüfungsausschussvorsitzende stand zudem in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern.
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Funktionen sowie der Abschlussprüfer in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung.
Der Vorstand stellte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 nach den Vorschriften des HGB, den Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS sowie den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht auf. Dieser wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Sämtliche dieser Vorlagen einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. März 2022, an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen. Die Abschlussprüfer berichteten über die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen dabei auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ein.
Die Abschlussprüfer standen den Aufsichtsratsmitgliedern zur eingehenden Diskussion zur Verfügung. Umstände, die auf eine Befangenheit des Abschlussprüfers schließen lassen könnten, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss, dem die Vorlagen des Vorstands und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zur Vorprüfung vorgelegen haben, berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis seiner Vorprüfung und gab Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ab.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021, den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses geprüft. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Bike24 Holding AG wurde damit festgestellt.
Nach eigener Prüfung – insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung, der Aktionärsinteressen und mit Blick auf die Schonung der Liquidität – werden wir der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit dem Regelwerk des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auseinandergesetzt. Zur Kontrolle der Einhaltung des DCGK wurde die Umsetzung der Empfehlungen überprüft. Gemeinsam mit dem Vorstand haben wir im November 2021 die Entsprechenserklärung abgegeben. Die Abweichungen von den Empfehlungen sind im Corporate Governance-Bericht erläutert. Die Entsprechenserklärung sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenskonflikte, die entstehen können, unter Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern angezeigt.
In der Unternehmensführung gab es im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen.
Der wirtschaftliche Erfolg der Bike24 Holding AG ist insbesondere unter Beachtung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kernmarkt Deutschland und vor dem Hintergrund branchenweiter Herausforderungen in der Beschaffung sehr gut. Er ist nach unserer Überzeugung nur durch eine klare langfristige Strategie möglich, durch Verlässlichkeit gegenüber Kunden und Mitarbeitern und durch jeden Tag gelebte Werte einer jeden Mitarbeiterin und eines jeden Mitarbeiters. Dem Aufsichtsrat ist es daher besonders wichtig, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands seinen Dank auszudrücken. Der Aufsichtsrat wird auch in Zukunft mit großem Engagement und Freude das Unternehmen beratend und kontrollierend begleiten. Abschließend danken wir auch allen Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.
CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENS-ERKLÄRUNG

VERGÜTUNGSBERICHT

Geschäftsbericht 2021 35
Der Vergütungsbericht der Bike24 Holding AG (im Folgenden "Bike24" oder "Gesellschaft") für das Berichtsjahr 2021 beinhaltet individualisierte Angaben über die gewährte und geschuldete Vergütung aktiver und früherer Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie Erläuterungen über das zugrunde liegende Vergütungssystem. Dabei umfasst die Gruppe der aktiven und früheren Vorstandsmitglieder ehemalige Geschäftsführer der Bike24 Support GmbH, welche im Zuge des Börsengangs auf die Bike24 Holding AG im April 2021 verschmolzen wurde. Bike24 stellt innerhalb des Vergütungsberichts zudem dar, wie die Vergütung der Organe die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht der Bike24 sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte formelle Prüfung sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar (www.corporate.bike24.com). Weitere Informationen über das aktuelle Vergütungssystem der Gesellschaft sind ebenfalls auf der Internetseite abrufbar.
Bike24 hat im Berichtsjahr 2021 ein formalisiertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands entwickelt und implementiert, um den gesetzlichen Anforderungen des Aktiengesetzes zu entsprechen. Dieses orientiert sich ebenfalls an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner neuen Fassung vom 16. Dezember 2019. Das Vergütungssystem entspricht diesen Empfehlungen mit bestimmten Ausnahmen, die in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft, abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft (www.corporate.bike24.com), erläutert werden. Über die Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf den folgenden Seiten berichtet. Das Vergütungssystem wurde der außerordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2021 zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig gebilligt. Vor dem Hintergrund des Formwechsels der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft wurden im Jahr 2021 die Geschäftsführerverträge der aktiven Vorstandsmitglieder in Vorstandsdienstverträge umgewandelt, sodass das beschlossene Vergütungssystem für die beiden aktiven Vorstandsmitglieder zur Anwendung kam. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Berichtsjahr 2021 einzelne Vergütungskomponenten gewährt, die in den alten Geschäftsführerverträgen zugesagt worden waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert.
Der Aufsichtsrat der Bike24 ist zuständig für die Ausgestaltung der Struktur des Vorstandsvergütungssystems und die Festsetzung der individuellen Vorstandsbezüge. Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft beinhaltet feste und variable Bestandteile. Dabei soll das Vergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen, insbesondere eine erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft und der Bike24 Aktie nach dem Börsengang fördern und mithin einem Gleichlauf der Interessen von Aktionären und Vorstand dienen, sowie eine angemessene, aber gleichwohl auch wettbewerbsfähige Vorstandsvergütung gewährleisten.
Zur Förderung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Geschäftsstrategie und der darauf ausgelegten Unternehmensplanung verknüpft. Die aktuelle Strategie und Planung zielen auf Wachstum ab und dienen damit der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Zudem übersteigt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung den Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung deutlich. Die kurzfristige variable Vergütung soll die fortlaufende Umsetzung der operativen Ziele sicherstellen, deren Erreichung als Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gruppe von wesentlicher Bedeutung ist. Der langfristige Teil der variablen Vergütung ermöglicht den Mitgliedern des Vorstands, an der relativen und absoluten Entwicklung des Aktienkurses teilzuhaben, sodass die Interessen der Aktionäre und die Ziele des Managements miteinander in Einklang gebracht werden. Damit erhält der Vorstand einen Anreiz, den Unternehmenswert langfristig und nachhaltig zu steigern.
Der Aufsichtsrat kann einen Ausgleich gewähren, soweit vor dem Wechsel in den Vorstand der Bike24 Holding AG erworbene Vergütungsleistungen aufgrund des Wechsels verfallen. Der Aufsichtsrat kann darüber bestimmen, ob der Ausgleich ganz oder teilweise in Bike24 Aktien zu investieren und über einen Mindestzeitraum zu halten ist.
Das Vergütungssystem soll in der diesjährigen Hauptversammlung (der ersten Hauptversammlung als börsennotierte Gesellschaft) erneut gebilligt werden und anschließend bei wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Berichtsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die aktiven Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen.
| Bestandteil | Ausgestaltung | |
|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||
| Grundvergütung | Vertraglich vereinbarte feste Jahresvergütung Auszahlung in zwölf Monatsraten |
|
| Nebenleistungen | Dienstfahrrad Zuschüsse zu Versicherungen Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen |
|
| Altersversorgung | Monatlicher Beitrag zur privaten Altersversorgung Monatlicher Beitrag zur Direktversicherung |
|
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||
| Kurzfristige variable Vergütung (Jahresbonus) |
Leistungsorientierter jährlicher Bonus Cap: 150% des Zielbetrags Zielbetrag bei 100% Zwei Zieldimensionen (Gewichtung in %): ¨ Quantitative Leistungsziele (70%): – Konsolidiertes EBITDA (Definition siehe unten) – Umsatzziele ¨ Qualitative Leistungsziele (30%): – Strategische Ziele |
|
| Langfristige variable Vergütung (Equity-Settled Stock Options Program) |
Aktienbezogene Langfristvergütung Laufzeit von 10 Jahren Wartefrist von 4 Jahren Drei gleichgewichtete Zieldimensionen: ¨ Strategische Ziele ¨ Finanzielle Ziele und ¨ Bestimmte Kurssteigerung der Bike24 Aktie innerhalb des vorhergehenden Kalenderjahres |
|
| Weitere Vergütungsregelungen | ||
| Nachvertragliches Wettbewerbsverbot | Zweijähriges Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus dem Vorstand bei Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 50% der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Vergütung |
|
| Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit |
Etwaige Abfindungszahlungen sind auf zwei Jahresvergütungen beschränkt und dürfen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten |
Neben der Grundvergütung zählen Nebenleistungen und Zusagen zur Altersversorgung zur erfolgsunabhängigen Vergütung.
Das Jahresgrundgehalt wird monatlich in zwölf gleichen Raten ausbezahlt. Abweichend vom Vergütungssystem hat jedes Vorstandsmitglied im Jahr 2021 eine Grundvergütung in Höhe von TEUR 225 erhalten. Grund hierfür war, dass die Bestellung zum Vorstand für beide Mitglieder im Juni 2021 erfolgte und bis dahin die Vergütung noch als Geschäftsführer erfolgte.
Zusätzlich zur Grundvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Versicherungszuschüssen, Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit und ein Dienstfahrrad. Maximal darf der Wert sämtlicher gewährten Nebenleistungen 25% der Grundvergütung für das betreffende Berichtsjahr nicht übersteigen. Im Jahr 2021 hat der Vorstand keine Zuschüsse zu Versicherungen erhalten.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft für jedes Vorstandsmitglied die Beiträge für eine bestehende Direktversicherung. Außerdem steht dem Vorstandsmitglied ein fester monatlicher Betrag für Zwecke der privaten Altersvorsorge zur Verfügung. Dieser Betrag ermittelt sich aus dem Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils zur deutschen Rentenversicherung, wobei die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) maßgeblich ist. Der Wert sämtlicher Versorgungszusagen für ein Berichtsjahr darf 10% der Grundvergütung nicht überschreiten.
Die einjährige variable Vergütung wird den Vorstandsmitgliedern in Form eines Jahresbonus gewährt. Die Höhe des Jahresbonus ergibt sich aus der Erreichung der mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele. Diese werden jährlich bis spätestens 31. März des laufenden Berichtsjahres vereinbart und setzen sich anteilig zu 70% aus der Erreichung quantitativer Ziele sowie zu 30% aus der Erreichung qualitativer Ziele zusammen. Leistungskriterien quantitativer Ziele bestehen, aus dem um Sondereffekte bereinigten, konsolidierten EBITDA-Wert ("Konsolidiertes EBITDA") und einem Teil oder sämtlichen nachfolgenden Umsatzzielen: (i) Konzernumsatz nach IFRS; (ii) Umsatz der Region DACH und (iii) Umsatz der Expansionsmärkte. Die qualitativen Ziele bestehen aus den strategischen Zielen, dem Ausrollen des Geschäfts in andere europäische Fahrradmärkte und dem Ausbau des Produktsegments "Kompletträder".
Die Berechnung der Zielerreichung erfolgt für alle Zielgrößen gesondert. Für die einzelnen strategischen Ziele werden vom Aufsichtsrat – ausgehend von der Unternehmensplanung – Meilensteine (Umsetzungsgrad zu bestimmten Punkten auf der Zeitachse) definiert. Mithilfe dieser Meilensteine wird der Grad der Zielerreichung bestimmt. Sofern in einer Zielkategorie nicht mindestens 70% erreicht werden, erhält das Vorstandsmitglied keinen Bonus. Nach Ablauf des Berichtsjahres wird die Zielerreichung ermittelt. Dabei wird aus den beiden o. g. Zieldimensionen eine gewichtete Prozentzahl der Zielerreichung berechnet und zunächst mit sich selbst und anschließend mit dem Zielbonus multipliziert. Der Bonus ist auf 150% des Zielbonus limitiert.
Das Leistungskriterium für die gewährte Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2021 (Jahresbonus 2020) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
| Leistungskriterium | Zielwerte in TEUR (100% Zielerfüllung) |
Ist-Werte Berichtsjahr 2020 in TEUR |
Zielerreichung |
|---|---|---|---|
| Konsolidiertes EBITDA 2020 | 18.054 | 26.719 | 148% |
Abweichend vom neu beschlossenen Vergütungssystem bemisst sich der im Sinne des Aktiengesetzes gewährte Jahresbonus auf dem alten Vergütungssystem. Dabei bildete das konsolidierte EBITDA das finanzielle Leistungskriterium als Bemessungsgrundlage für den Jahresbonus 2020. Die ermittelte Zielerreichung wird, analog des neuen Vergütungssystems, mit sich selbst und anschließend mit dem Zielbetrag multipliziert. Der Jahresbonus ist ebenfalls auf 150% des Zielbetrags limitiert.
Für den Jahresbonus 2020 ergab sich damit die folgende Zielerreichung per aktivem Vorstandsmitglied:
| Name des Vorstandsmitglieds | Zielbetrag in TEUR (100% Zielerfüllung) |
Zielerreichung | Auszahlungsbetrag in TEUR |
|---|---|---|---|
| Andrés Martin-Birner | 50 | 148% | 75 |
| Timm Armbrust | 50 | 148% | 75 |
Die Auszahlungsbeträge im Jahr 2021 des Jahresbonus 2020 werden im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG der im Berichtsjahr 2021 gewährten und geschuldeten Vergütung zugerechnet.
Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 AktG ist der Jahresbonus 2021 im Berichtsjahr 2022 "gewährt" oder "geschuldet", weshalb wir über den Jahresbonus 2021 im Geschäftsbericht für 2022 berichten werden.
Bike24 kann unter dem im Jahr 2021 neu aufgesetzten Aktienoptionsprogramm Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und an weitere Bezugsberechtigte ausgeben. Bike24 kann nach freiem Ermessen die ausgeübten Aktienoptionen auch ganz oder teilweise in bar begleichen. Ausgegeben werden die Aktienoptionen in vier Tranchen. Die Ausgabe der ersten Tranche erfolgte am Tag des Börsengangs der Bike24 am 25. Juni 2021. Die übrigen Tranchen werden, in Abhängigkeit der Erreichung von Erfolgszielen, jährlich ab dem ersten Quartal 2022 ausgegeben.
Die Anzahl der für ein Berichtsjahr zu gewährenden Aktienoptionen der Tranchen 2 bis 4 hängt von folgenden Zielen ab:
Bestimmte Kurssteigerung des Börsenpreises der Bike24 Aktie innerhalb des vorhergehenden Kalenderjahres.
Die Ziele werden jeweils in dem der Ausgabe vorhergehenden Kalenderjahr festgelegt und gehen zu gleichen Teilen (jeweils ein Drittel) in die Gesamtzielerreichung ein.
Als strategische Ziele werden solche Ziele festgelegt, die in die Unternehmensplanung eingeflossene künftige Maßnahmen zur Umsetzung der Geschäftsstrategie zum Gegenstand haben. Das sind Zwischenziele bezogen auf das Erschließen neuer europäischer Fahrradmärkte und den Ausbau des Produktsegments "Kompletträder". Dabei werden für die einzelnen Ziele vom Aufsichtsrat Meilensteine definiert und mit deren Hilfe die Zielerreichung bestimmt.
Für die finanziellen Ziele werden als Leistungskriterien das organische Konzern-Umsatzwachstum sowie die Konsolidierte EBITDA-Marge herangezogen. Dabei werden Zielwerte, die einer 100-%-Zielerreichung entsprechen, festgelegt und davon ausgehend werden die Werte bestimmt, die einer höheren oder geringeren Zielerreichung entsprechen. Als Ist-Werte werden die Werte aus dem Konzernabschluss bzw. Konzernlagebericht für das betreffende Berichtsjahr herangezogen.
Für das auf den Aktienkurs bezogene Ziel wird eine (unterhalb der erwarteten Kurssteigerung liegende) Kurssteigerung über das Berichtsjahr festgelegt, deren Erreichen einer 100-%-Zielerreichung entspricht. Davon ausgehend werden die Werte bestimmt, die einer höheren oder geringeren Zielerreichung entsprechen. Der Grad der Zielerreichung wird anhand des tatsächlichen prozentualen Unterschieds des maßgeblichen Endkurses, also dem volumengewichteten Mittelwert der Schlusskurse der Bike24 Aktie im Xetra-Handel während des letzten Monats des betreffenden Berichtsjahres, gegenüber dem maßgeblichen Anfangskurs bestimmt.
Zur Bestimmung der konkreten Zahl zu gewährender Aktienoptionen wird ein Ziel-Gewährungsbetrag vereinbart. Wenn die Zielerreichung für alle Ziele im betreffenden Berichtsjahr 100% beträgt, bestimmt sich die Zahl der für das betreffende Berichtsjahr zu gewährenden Aktienoptionen, indem der Ziel-Gewährungsbetrag durch einen bestimmten zu erwartenden Gewinn aus einer für das Berichtsjahr gewährten Aktienoption (Antizipierter Optionsgewinn) dividiert wird. Der Ziel-Gewährungsbetrag entfällt zu gleichen Teilen auf die strategischen und finanziellen Ziele und auf das vereinbarte Kursziel der Bike24 Aktie und wird mit dem entsprechenden Zielerreichungsfaktor multipliziert und auf ganze EUR-Beträge gerundet. Anschließend werden die Beträge addiert. Der sich dabei ergebende Gewährungswert wird durch den Antizipierten Optionsgewinn dividiert und so die Zahl der für das betreffende Berichtsjahr zu gewährenden Aktienoptionen bestimmt. In allen Fällen beträgt die Zahl der einem Vorstandsmitglied für ein Berichtsjahr maximal zu gewährenden Aktienoptionen, ohne Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Börsengang gewährten Aktienoptionen, 64.517. Insgesamt werden unter dem Aktienprogramm der Bike24 Holding AG maximal 258.068 Aktienoptionen je Vorstandsmitglied gewährt.
Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen entspricht für die erste Tranche dem Platzierungspreis von 15,00 EUR und für die folgenden Tranchen dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor dem 31. Dezember des dem Ausgabejahr vorangegangenen Kalenderjahres.
Die Aktienoptionen unterliegen bis zur erstmaligen Ausübung einer Wartezeit von vier Jahren und haben insgesamt eine Laufzeit von zehn Jahren, jeweils ab dem Ausgabetag. Nach dem Ende der Wartezeit können die Aktienoptionen außerhalb definierter Sperrfristen ausgeübt werden. Die Aktienoptionen werden ein Jahr nach dem Ausgabetag bis zum Ende der Laufzeit unverfallbar. Danach verfallen sie ohne Weiteres und entschädigungslos.
Die Aktienoptionen von Vorständen werden zeitanteilig gekürzt, wenn diese ihr Amt niederlegen oder ihre Vorstandstätigkeit bspw. durch reguläres Vertragsende ohne Wiederbestellung endet. Im Falle eines Kontrollwechsels verkürzt sich die Wartezeit auf den Zeitpunkt des Kontrollwechsels. Aktienoptionen, die sich noch innerhalb der Wartezeit befinden, werden, basierend auf der Entscheidung der Gesellschaft, entweder in bar oder in Aktien des Erwerbers beglichen.
Für die im Berichtsjahr 2021 aufgelegte erste Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 129.034 Aktien zugeteilt:
| Name des Vorstandsmitglieds |
Anzahl zum 1. Januar 2021 |
Im Berichtsjahr 2021 gewährte oder zugesagte Optionen |
Beizulegender Zeitwert bei Gewährung in TEUR |
Im Berichtsjahr 2021 ausgeübte Optionen |
Im Berichtsjahr 2021 verfallene Optionen |
Anzahl zum 31. Dezember 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Andrés Martin-Birner | – | 64.517 | 617 | – | – | 64.517 |
| Timm Armbrust | – | 64.517 | 617 | – | – | 64.517 |
Die ausstehenden Optionen der Vorstandsmitglieder teilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Ausgabetranchen auf:
| Tranche | Ausübungspreis in EUR | Andrés Martin-Birner Anzahl ausstehende Optionen |
Timm Armbrust Anzahl ausstehende Optionen |
|---|---|---|---|
| 25.06.2021 | 15,00 | 64.517 | 64.517 |
In der für das Berichtsjahr 2021 aufgelegten zweiten Tranche werden den Vorstandsmitgliedern im April 2022 weitere Aktien zugeteilt. Diese Zuteilung wird, nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 AktG, im Berichtsjahr 2022 "gewährt" oder "geschuldet". Die entsprechende Berichterstattung erfolgt im Vergütungsbericht 2022.
Die Mitglieder des Vorstands haben im Berichtsjahr 2021 im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand der Bike24 weder Leistungen von Dritten erhalten noch sind ihnen solche zugesagt worden.
Das Vergütungssystem legt die Ziel-Gesamtvergütung, die einem Vorstandsmitglied für ein Berichtsjahr insgesamt zufließt, wenn die Zielerreichung bei sämtlichen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten 100% beträgt, auf TEUR 1.302 fest. Abweichend hiervon ist für das Berichtsjahr, in dem der Börsengang der Bike24 Holding AG erfolgte, mit Blick auf die Aktienoptionen eine Ziel-Gesamtvergütung von bis zu TEUR 2.500 zulässig.
Die nachfolgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung, ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen, Versorgungszusagen, Ausgleichszahlungen sowie der Gewährung von Aktienoptionen im Zusammenhang mit dem Börsengang, der aktiven Vorstandsmitglieder für das Berichtsjahr 2021 dar.
| Andrés Martin-Birner | Timm Armbrust | |||
|---|---|---|---|---|
| 2021 in TEUR | 2021 in % | 2021 in TEUR | 2021 in % | |
| 252 | 19 | 252 | 19 | |
| 252 | 19 | 252 | 19 | |
| 50 | 4 | 50 | 4 | |
| 1.000 | 77 | 1.000 | 77 | |
| 1.050 | 81 | 1.050 | 81 | |
| 1.302 | 100 | 1.302 | 100 | |
Der Aufsichtsrat hat für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung, entsprechend § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG, vorgesehen. Die Maximalvergütung bemisst sich für ein Vorstandmitglied nach den zugesagten Vergütungskomponenten. Diese Maximalvergütung liegt für beide Vorstandsmitglieder bei TEUR 2.000. Abweichend hiervon beträgt die Maximalvergütung für das Berichtsjahr 2021, in dem der Börsengang der Bike24 Holding AG erfolgte, mit Blick auf die Gewährung von Aktienoptionen im Zusammenhang mit dem Börsengang TEUR 4.000. Eine Einhaltung der Maximalvergütung kann für das Berichtsjahr somit erst im Jahr 2025 überprüft bzw. sichergestellt werden, da dann die letzte Vergütungskomponente für das Berichtsjahr 2021 feststeht.
Bei schwerwiegenden Verstößen von Mitgliedern des Vorstands gegen geltendes Recht oder gegen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise einzubehalten oder zurückzufordern. Der Einbehalt oder die Rückforderung liegen im Ermessen des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2021 keinen Anlass festgestellt, um von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Ansprüche für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, begrenzen sich auf die Restlaufzeit des Vertrags, wobei eine Höchstgrenze von zwei Jahresvergütungen gesetzt wird. Die Abfindungszahlung ist auf eine eventuell zu zahlende Karenzentschädigung anzurechnen, zu der die Gesellschaft aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verpflichtet ist.
Bei Ausscheiden aus dem Vorstand unterliegen die Mitglieder des Vorstands der Bike24 einem zweijährigen Wettbewerbsverbot. Als Karenzentschädigung wird den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für die Dauer des Wettbewerbsverbots die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßen Vergütung gezahlt.
In der nachfolgenden Tabelle ist die jedem einzelnen aktiven Mitglied des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2021 dargestellt. Dabei beinhaltet die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG die im Berichtsjahr 2021 ausbezahlte Jahresgrundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen, die Altersvorsorgebeiträge, den ausgezahlten Jahresbonus 2020 und den nach IFRS ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen.
| Andrés Martin-Birner | Timm Armbrust | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 in TEUR | 2021 in % | 2021 in TEUR | 2021 in % | ||
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |||||
| Grundvergütung | 225 | 24 | 225 | 24 | |
| Nebenleistungen | 0 | 0 | 0,3 | 0 | |
| Altersvorsorge | 6 | 1 | 8 | 1 | |
| Summe | 231 | 25 | 233 | 25 | |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |||||
| Jahresbonus | 75 | 8 | 75 | 8 | |
| Equity-Settled Stock Options Program | 617 | 67 | 617 | 67 | |
| Summe | 692 | 75 | 692 | 75 | |
| Gesamtvergütung | 923 | 100 | 925 | 100 |
Die nachfolgende Tabelle enthält die jedem einzelnen früheren Mitglied des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2021. Dabei beinhaltet die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG die im Berichtsjahr 2021 ausbezahlte Jahresgrundvergütung. Weitere Vergütungskomponenten sind bis zum Ausscheiden aus dem Vorstand nicht gewährt worden.
| Lars Witt bis April 2021 | Carsten Wich bis April 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 in TEUR | 2021 in % | 2021 in TEUR | 2021 in % | ||
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |||||
| Grundvergütung | 66 | 100 | 53 | 44 | |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |||||
| Wachstumsbonus | – | 67 | 56 | ||
| Summe | 66 | 100 | 120 | 100 |
Die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 12 der Satzung der Bike24 für jedes Berichtsjahr eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 35 und dessen Stellvertreter in Höhe von TEUR 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Berichtsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der vereinbarten Vergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die den Vorsitz in einem Ausschuss innehaben, erhalten dafür zusätzlich eine jährliche feste Vergütung von TEUR 7,5. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält TEUR 10. Aufsichtsratsmitglieder, die Mitglied in einem Ausschuss sind, aber keinen Ausschussvorsitz innehaben, erhalten für diese Mitgliedschaft zusätzlich eine jährliche Vergütung von TEUR 5. Soweit die Funktion des Vorsitzenden oder die Mitgliedschaft nicht für das gesamte Berichtsjahr ausgeübt wird, wird eine zeitanteilige Vergütung gewährt.
Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern etwaige Auslagen und auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die feste Vergütung sowie die Vergütung für die Ausschusstätigkeit werden mit Ablauf des jeweiligen Berichtsjahres fällig und im darauffolgenden Berichtsjahr ausgezahlt. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. Mai 2021 wurde die Rechtsform in eine Aktiengesellschaft geändert. Mit Rechtsformwechsel wurde erstmalig ein Aufsichtsrat bestellt und es besteht im Berichtsjahr 2021 keine gewährte und geschuldete Vergütung aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Ausschusstätigkeit im Sinne des Aktiengesetzes. Die Auszahlung der Festvergütung und die Ausschussvergütung für das Berichtsjahr 2021 erfolgen, nach Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 2 AktG, im Berichtsjahr 2022 und werden, im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG, entsprechend im Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2022 der gewährten und geschuldeten Vergütung zugerechnet.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Berichtsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems für die aktiven Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen.
| Jährliche Veränderung in % | Veränderung Berichtsjahr 2021 |
|---|---|
| gegenüber dem Berichtsjahr 2020 | |
| Vorstand | |
| Andrés Martin-Birner | +30,2 |
| Timm Armbrust | +30,6 |
| Aufsichtsrat | |
| Ralf Kindermann (Vorsitzender) | – |
| Dr. Michael Weber (stellv. Vorsitzender) | – |
| Bettina Curtze | – |
| Sylvio Eichhorst | – |
| Ertragskennziffern | |
| Jahresüberschuss der Bike24 Holding AG1 | – 20.562,1 |
| Konsolidiertes EBITDA2 | +14,5 |
| Durchschnittliche Vergütung auf Vollzeitäquivalenzbasis der Arbeitnehmer |
Arbeitnehmer des Unternehmens3 +11,7
1 Aufgrund der Verschmelzung der Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG ist die Ertragslage nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.
2 Bereinigt um Sondereffekte
3 Alle Arbeitnehmer des Konzerns außer Geschäftsführungsorgan/Vorstand
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
Wir haben den Vergütungsbericht der Bike24 Holding AG, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 [08.2021]) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prü-fungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Dresden, den 30. März 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lucas Leser Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
UND CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

48 Geschäftsbericht 2021
Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung 2021 zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Gesellschaft
ERKLÄRUNG ZUR
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
im Bereich ESG 6 Compliance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

50 Geschäftsbericht 2021

Die Bike24 Holding AG (im Folgenden auch kurz: "Bike24") ist die Holdinggesellschaft der Bike-Gruppe mit Sitz in Dresden, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 41483 beim Registergericht in Dresden eingetragen. Das operative Geschäft der Gruppe wird von der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Bike24 GmbH betrieben. Die Gesellschaft und die Bike24- Gruppe treten auch unter der Geschäftsbezeichnung Bike24 auf.
Die Berichterstattung zur Lage des Bike24-Konzerns entspricht im Wesentlichen auch der Berichterstattung der Bike24 Holding AG. Ergänzende Angaben sind im Kapitel "Kurzbericht zum Einzelabschluss" dargestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (gemeinsam als "Gruppe" oder "Konzern" bezeichnet). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft "REF Bike Holding GmbH" wurde am 18. Mai 2021 in "Bike24 Holding GmbH" umbenannt, anschließend mit Handelsregistereintragung vom 1. Juni 2021 in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und die Firmierung in "Bike24 Holding AG" geändert.
Am 27. April 2021 wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Verschmelzung zweier 100%iger Tochtergesellschaften der Bike24 Holding AG eingetragen. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 3. Dezember 2020 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag wurde die Bike24 Service GmbH auf die Peloton MidCo2 GmbH im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Peloton MidCo2 GmbH wurde am selben Tag in Bike24 Service GmbH umbenannt.
Die Verschmelzung der Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG wurde am 5. August 2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 17. Juni wurde die Bike24 Support GmbH im Wege der Aufnahme auf die Bike24 Holding AG verschmolzen.
Bike24 hat im Mai 2021 eine ausländische Tochtergesellschaft, die Bike24 Support ES, S.L., mit Sitz in Barcelona, Spanien, gegründet. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG.
In der Gesellschafterversammlung am 30. November 2021 wurde die Gründung der Bike24 Retail GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG beschlossen, die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden erfolgte am 29. Dezember 2021.
In der Gesellschafterversammlung am 1. Dezember 2021 wurde die Gründung der Best Bike Brands GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG beschlossen, die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden erfolgte am 30. Dezember 2021. Die Bike24 Holding AG ist an folgenden Gesellschaften zu 100% beteiligt:
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 25. Juni 2021 im Prime Standard Segment des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Gesellschaft hat ein duales Leitungs- und Kontrollsystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Die Aufgaben und Befugnisse dieser Organe werden durch das AktG, die Satzung und die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands bestimmt.
Der Vorstand der Bike24 Holding AG umfasst zurzeit zwei Mitglieder, denen die gemeinsame Verantwortung für die Steuerung des Konzerns obliegt: Andrés Martin-Birner (CEO) verantwortet die Bereiche Konzernstrategie und -organisation, Unternehmenskommunikation, Marketing, Logistik, Einkauf sowie sämtliche weiteren Aufgaben, die nicht dem Ressort Finanzen zugewiesen sind. Timm Armbrust (CFO) ist verantwortlich für Finanzierung, Controlling, Revision, Risikomanagement, Rechnungslegung, Recht und Steuern, Investor Relations, IT, Personal, Kundenservice und lokale Stores.
Der Aufsichtsrat, bestehend aus vier Mitgliedern, bestellt nicht nur den Vorstand, sondern berät diesen auch regelmäßig und überwacht dessen Geschäftsführung. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wird der Aufsichtsrat direkt eingebunden. Insbesondere prüft er den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und berichtet darüber an die Hauptversammlung.
Beide Gremien arbeiten zum Wohl von Bike24 eng zusammen. Weitere Details sind im separaten Dokument "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" erläutert.
Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Bike24 Holding AG und des Konzerns nach § 289f HGB und § 315d HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (" DCGK") gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen des Aufsichtsrates, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen, eine Beschreibung des Diversitätskonzepts sowie eine Beschreibung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats und dessen Umsetzung. Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung ist auch im Bereich Investor Relations auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.bike24.com abrufbar.
Bike24 gehört nach eigener Einschätzung zu den führenden Online-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa mit einem klaren Fokus auf das Premiumsegment. 2002 von Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt gegründet, richtet sich das Unternehmen an die Community der Fahrrad-Begeisterten.
Der Bike24 Online-Shop bietet Kunden mit 70.000 Artikeln von über 800 Markenartikelherstellern ein in Breite und Tiefe umfangreiches Sortiment. Dazu gehören zahlreiche Premium-Marken wie beispielsweise Specialized, Garmin, Santa Cruz, Assos oder Castelli. Das hochmoderne, automatisierte Lager in Dresden erlaubt dem Unternehmen dabei die schnelle Bearbeitung der Aufträge. Über 80 Prozent der Produkte können bei Bestellung bis 15 Uhr noch am selben Tag versendet werden. Innerhalb Deutschlands treffen sie in der Regel schon am nächsten Tag bei den Kunden ein.
Im Fokus steht für Bike24 aktuell Kontinentaleuropa mit den lokalisierten Online-Shops in Deutschland, Österreich und Spanien sowie seit Januar 2022 auch in Frankreich und Italien. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop Kunden in mehr als 80 Ländern weltweit.
Wenngleich wir opportunistische Akquisitionen nicht ausschließen, liegt unser strategischer Fokus auf organischem Wachstum. Wir haben Wachstumschancen in den ausgewählten Expansionsmärkten Spanien, Frankreich und Italien identifiziert. Für die Erschließung dieser Märkte verfolgen wir eine Wachstumsstrategie, die die Lokalisierung unseres Angebots vorsieht, unter anderem durch Webseiten in der jeweiligen Landessprache, die Anpassung unseres Produktmixes sowie lokal übliche Zahlungssysteme, Lieferoptionen und einen regionalen Kundenservice. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler unserer Strategie ist auch der Ausbau unseres Sortiments, insbesondere mit Blick auf Kompletträder und E-Bikes.
Das Wachstum wird von grundlegenden makroökonomischen Trends unterstützt. Dazu gehören ein gesteigertes Umweltbewusstsein, die zunehmende Nachfrage nach intelligenten und nachhaltigen Mobilitätskonzepten – angetrieben durch den europäischen "Green Deal" –, der anhaltende Fitnesstrend sowie ein gesteigertes Gesundheitsbewusstsein und eine wachsende Präferenz der Kunden für Premiumprodukte. Gleichzeitig hat sich die seit Jahren feststellbare Verschiebung der Nachfrage vom stationären Handel hin zum Online-Handel in jüngster Zeit durch COVID-19 weiter beschleunigt.
Wir glauben, dass wir gut positioniert sind, um diese Marktchancen zu nutzen. Unser breit gefächertes Sortiment, der Zugang zu führenden Markenpartnern und Lieferanten, unsere innovative Logistik und Lagerhaltung, eine starke Kundenbindung und unsere etablierte Marke stellen hohe Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber dar.
Unsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren umfassen Kennzahlen zum Wachstum, zur Profitabilität und zur Kapitalstruktur. Als bedeutsamste Kennzahlen zur Steuerung des Konzerns dienten bislang die Umsatzerlöse und das EBITDA, also das operative Ergebnis (EBIT) abzüglich Abschreibungen. Wir haben die bereinigte EBITDA-Marge anstelle des EBITDA als bedeutsamste Kennzahl zur Steuerung des Konzerns definiert, da wir der Überzeugung sind, dass die Bereinigung um Sondereinflüsse, insbesondere derer, die in Zusammenhang mit dem Börsengang eingetreten sind, sowohl die Transparenz als auch die langfristige Vergleichbarkeit zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Ertragskraft der Bike24-Gruppe verbessert.
Wir definieren das bereinigte EBITDA als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, bereinigt um Transaktionskosten, zahlungswirksame Boni, Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen sowie Einmalaufwendungen. Im Vorjahr enthielten die Bereinigungen außerdem Entwicklungskosten für bestimmte Module unseres internen Produktinformationsmanagementsystems (PIM) im Zusammenhang mit der Lokalisierung unseres Angebots in unseren Expansionsmärkten. Die EBITDA-Marge stellt das bereinigte EBITDA im Verhältnis zu den Gesamterträgen dar.
Bereinigte Ergebniskennzahlen (z.B. EBITDA und EBIT) sind keine nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definierten Kennzahlen.
Wir nutzen weitere finanzielle Leistungsindikatoren, um unsere Geschäftstätigkeit zu steuern und den Erfolg unseres Unternehmens zu bewerten. Zu diesen Leistungsindikatoren gehören die Umsatzerlöse nach Ländern, sonstige Erträge, Gesamtaufwendungen, die Höhe des Working Capitals und der Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.
Neben den finanziellen Leistungsindikatoren verwenden wir weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:
Wir definieren die Anzahl aktiver Kunden als Kunden, die in den letzten zwölf Monaten mindestens eine Bestellung getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Anzahl der aktiven Kunden um 18,2% auf 821 Tausend erhöht.
Definiert als Gesamtzahl der Bestellungen, die nicht storniert wurden, im Zeitraum von zwölf Monaten vor Ende des Berichtszeitraums. Die Anzahl der Bestellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,1% auf 1,767 Mio. Dieser Leistungsindikator gibt abstrahiert vom Warenwert Aufschluss über das Wachstum des Konzerns.
Bestellungen, die keine Erstbestellung eines Kunden bei Bike24 sind, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bestellungen. Der Anteil stieg 2021 um 1,8 pp auf 74,8%.
Die durchschnittliche Anzahl von Bestellungen pro aktivem Kunden und pro Jahr erhöhte sich im Berichtszeitraum von 2,1 auf 2,2.
Der durchschnittliche Warenkorb ist definiert als Warenwert (nach Retouren und ohne Mehrwertsteuer) dividiert durch die Anzahl der Bestellungen im Berichtszeitraum. Er stieg im Geschäftsjahr 2021 von EUR 136 auf EUR 140 (+ 3,3%). Er nimmt direkten Einfluss auf den Umsatz des Konzerns.
Ein Grundpfeiler unseres Geschäftsmodells ist ein in der Tiefe und Breite umfassendes Produktportfolio, das sowohl für unsere Kunden als auch für unsere Lieferanten einen Mehrwert darstellt. Daher ist ein optimiertes Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement für die Bike24-Gruppe von besonderer Bedeutung.
Wir halten die Mehrzahl der meistgefragten Produkte vorrätig, wodurch wir in der Lage sind, Lieferzeiten kurz zu halten. Gleichzeitig profitieren wir durch Mengenrabatte und langjährig etablierte Beziehungen zu unseren Markenpartnern und Lieferanten von vorteilhaften Einkaufspreisen. Die datengesteuerte Überwachung unseres Lagerbestands erlaubt uns eine vorausschauende Beschaffungsplanung bei verhältnismäßig geringen Abwertungen.
Beschaffungsaufwendungen stellen einen hohen Anteil an den betrieblichen Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2021 beliefen sich die Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe auf EUR 171,4 Mio. bzw. 68,5% im Verhältnis zum Umsatz (2020: EUR 137,9 Mio. bzw. 69,2% des Umsatzes). Dementsprechend stellen Beschaffungsaufwendungen einen Schlüsselfaktor dar, um den Ertrag zu verbessern und/oder unseren Kunden noch attraktivere Preise anbieten zu können.
Im Wesentlichen bezieht Bike24 seine Waren in Europa bzw. auf der Basis von Lieferverträgen in Euro, sodass keine größeren Fremdwährungsrisiken bestehen. Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten existieren nicht, der größte Lieferant ist für unter 10% des Einkaufsvolumens verantwortlich.
Bike24 investiert kontinuierlich in die Optimierung der Logistikabläufe, die Verbesserung der technologischen Kompetenz und die datengetriebene Analyse, um das Kundenerlebnis stetig zu verbessern. Forschungs- und Entwicklungskosten in diesem Zusammenhang werden grundsätzlich nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und Bike24 die Absicht hat und über ausreichende Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Andernfalls werden die Entwicklungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis unter den sonstigen Aufwendungen erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die aktivierten Entwicklungskosten zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die aktivierten Entwicklungskosten EUR 3,1 Mio. – u. a. für den Webshop-Relaunch (2020: EUR 0), darin sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von EUR 0,9 Mio. sowie externe Personalkosten in Höhe von EUR 2,2 Mio. für Softwareentwicklung enthalten. Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten betrugen EUR 61 Tsd. (2020: EUR 0).
Ziel unserer Marketingaktivitäten ist es, den größtmöglichen relevanten Traffic auf unseren Webseiten zu erzeugen und unsere etablierte Marke weiter zu stärken. Dank unseres breiten Sortiments, unserer organisch gewachsenen und etablierten Marke und unseres kundenorientierten Marketingansatzes sind wir in der Lage, den überwiegenden Teil unseres Webseiten-Traffics aus unbezahlten organischen sowie aus direkten Website-Besuchen zu generieren. Die Marketingaufwendungen für Performance-Marketing (z.B. Google AdWords oder PayPerClick auf Preisvergleichsportalen) lagen in den vergangenen Jahren bei bis zu 0,2% des Umsatzes. Im Berichtsjahr haben wir die Aufwendungen für Performance-Marketing im Rahmen unserer Wachstumsstrategie und der Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit auf weitere Regionen gezielt erhöht. Mit 0,6% des Umsatzes liegen sie aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Mit dem gegenwärtigen Unternehmenswachstum und der sich verändernden Arbeitswelt geht ein steigender Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einher. Gleichzeitig besteht ein akuter Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Deshalb haben wir verschiedene Konzepte zur Personalgewinnung sowie zur Aus- und Weiterbildung eingeführt.
Zum 31. Dezember 2021 waren einschließlich Auszubildenden insgesamt 464 Mitarbeitende (VJ: 361) in der Bike24-Gruppe beschäftigt.
| Ø 2021 | Ø 2020 | Dezember 2021 | Dezember 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| FTE | 393 | 331 | 435 | 339 |
| Anzahl MA | 419 | 353 | 464 | 361 |
Die Personalentwicklung ist eingebettet in das Personalwesen und zielt darauf ab, durch Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter die beste berufliche Entwicklungsmöglichkeit zu gewährleisten, Führungskräfte mit praxisnahen Tools auszustatten und abteilungsübergreifende Prozessoptimierung anzuregen. So wurde beispielsweise im Berichtszeitraum die Bike24 Academy eingeführt, eine E-Learning-Plattform für Schulungen mit Fokus auf Compliance.
Als Arbeitgeber sehen wir uns in der Verantwortung, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ziel unserer Health & Safety Maßnahmen ist die Vermeidung von Unfällen und von arbeitsbedingten Erkrankungen. Neben einer Erstunterweisung erhalten alle Mitarbeiter eine jährliche Arbeitsschutzschulung. Ferner bieten wir augenärztliche Untersuchungen durch unsere Betriebsärztin und wenn nötig die vollständige Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille an. Corona- und Grippeschutzimpfungen gehören ebenfalls zu den gesundheitlichen Angeboten. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt.
Mit individuellen Homeoffice-Vereinbarungen möchten wir die Work-Life-Balance optimal gestalten. Daneben sollen weitere Benefits wie betriebliche Altersvorsorge, Jobtickets, vergünstigte Fitness oder Bike-Leasingmodelle die Attraktivität von Bike24 als Arbeitgeber steigern. Denn wir sind davon überzeugt, dass ein motiviertes Team die Basis für den Erfolg unserer Wachstumsstrategie bildet.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen engagieren wir uns mit vielen weiteren Aktivitäten, um unsere Nachhaltigkeit zu steigern. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz der Ressourcen und des Klimas genauso wie zur Förderung unserer Mitarbeiter oder zur Unterstützung von Vereinen in unserer Nachbarschaft.
Seit 2020 sind wir durch die DEKRA als klimaneutrales Unternehmen zertifiziert. Dafür haben wir zuvor unsere gesamten CO2- Emissionen, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe, beim Stromverbrauch sowie beim Versand entstehen, analysiert. Zur Kompensation unterstützen wir ein Waldschutzprojekt in Peru und ein Windkraftprojekt in Indien.
Weitere Informationen zu unserem Engagement finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft https://corporate.bike24.com im Bereich Nachhaltigkeit.

Die Weltwirtschaft hat sich 2021 von der Corona-Krise erholt, ihre Auswirkungen prägen jedoch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat der private Konsum im Zuge sinkender Neuinfektionen und rascher Impffortschritte ab dem Frühjahr 2021 deutlich angezogen. Allerdings führten seit Beginn 2021 zunehmende Liefer- und Kapazitätsengpässe zu Störungen in den globalen Wertschöpfungsketten und bremsten in vielen Ländern die Industrieproduktion. Aufgrund des Anstiegs der weltweiten Nachfrage und der angebotsseitigen Lieferengpässe sind die Erzeuger- und Verbraucherpreise stark angestiegen.
Die Aufhebung von mit der Pandemiebekämpfung verbundenen Einschränkungen führte in den europäischen Kernmärkten von Bike24 zu einer Wiederbelebung der Wirtschaft. Insbesondere der Dienstleistungssektor profitierte von Aufholeffekten, wohingegen das Wachstum der Industrie aufgrund hoher Rohstoffkosten und durch Lieferengpässe bei Vorprodukten etwas gebremst wurde. Die Wirtschaftsleistung im Euroraum erhöhte sich nach Angaben des IWF3 um 5,2%. In Deutschland belief sich der Anstieg 2021 auf 2,7%.
Laut dem bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.) stieg der Brutto-Umsatz mit Waren im E-Commerce 2021 auf EUR 99,1 Mrd. nach EUR 83,2 Mrd. im Jahr 2020. Das Wachstum zum Vorjahr beträgt entsprechend 19,0%, 2020 wuchs die Branche um 14,6% zum Jahr davor.
Die hohe Nachfrage nach Produkten der deutschen Fahrrad- und E-Bike-Industrie ist nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) ungebrochen4 .
Die weltweiten Werksschließungen und Produktionsunterbrechungen aus dem Jahr 2020 setzten sich fort und die Engpässe bei der Rohstoffversorgung sowie Lieferkettenstörungen haben sich im Jahr 2021 deutlich verschärft (z.B. Suezkanal im März 2021). Dennoch hat die deutsche Fahrrad- und E-Bike-Industrie in der ersten Jahreshälfte die Produktion im Vergleich zu den Vorjahren 2020 und 2019 insgesamt leicht steigern können.
Deutlich zugenommen hat der Export von Fahrrädern und E-Bikes (+ 10,6%). Auch der Absatz von E-Bikes (Pedelecs) in Deutschland nahm erneut zu, auf nun 1,2 Millionen Stück (+9,1%). Mit 1,55 Millionen Fahrrädern ohne Tretunterstützung wurden in Deutschland deutlich weniger Fahrzeuge dieser Kategorie verkauft als im Vorjahreszeitraum (– 26%).
Nach Schätzungen des ZIV waren Produktion und Lagerbestände im vergangenen Jahr 2020 vollständig abgesetzt, die vorhandenen Kapazitäten wurden im ersten Halbjahr 2021 vor allem für die Produktion von E-Bikes genutzt. Bei einem höheren Inlandsangebot (Produktion + Import) wären nach Einschätzung des Verbands sowohl deutlich mehr Fahrräder als auch mehr E-Bikes absetzbar gewesen.
Eine Normalisierung der Situation auf den Weltmärkten und damit auch auf dem heimischen Markt ist in nächster Zeit nicht zu erwarten. Vielmehr rechnet der ZIV mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Branche und einer mittelfristig angespannten Situation bei Rohstoffen, Komponenten und Teilen. Erst Ende 2022 wird mit einer Entspannung gerechnet.
3 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/01/25/world-economic-outlook-update-january-2022#Projections
4 https://www.ziv-zweirad.de/presse-medien/pressemitteilungen/detail/article/deutscher-fahrradmarkt-1-hj-2021-industrie-trotzt-produktions-und-lieferkettenproblemen/
| Kennzahlen Bike24-Gruppe (in EUR Mio.) | 2020 | 2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 199,2 | 250,2 | 25,6% |
| Gesamtleistung | 199,3 | 250,3 | 25,6% |
| EBITDA (bereinigt) | 26,7 | 30,6 | 14,5% |
| EBITDA-Marge (bereinigt) | 13,4% | 12,2% | – 1,2 pp |
| EBIT | 10,3 | 6,1 | –40,8% |
| Ergebnis vor Steuern | 1,2 | 3,9 | 224,5% |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 0,6 | 2,2 | 298,8% |
2021 war ein sehr erfolgreiches Jahr für Bike24, das wir mit einem Umsatzplus von 25,6% auf EUR 250,2 Mio. und einer soliden bereinigten EBITDA-Marge von 12,2% (2020: 13,4%) beendet haben. Diese Entwicklung wurde durch eine Erhöhung der Anzahl aktiver Kunden auf 821 Tsd. (2020: 694 Tsd.) begleitet. Die Zahl der Bestellungen stieg um 20,1% auf 1,767 Mio. Entsprechend lag die Orderfrequenz je Kunde im Durchschnitt bei 2,2 Bestellungen pro Jahr, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2,1 Bestellungen pro Jahr). 74,8% der Bestellungen (2020: 73,0%) wurden durch wiederkehrende Kunden getätigt. Der durchschnittliche Warenkorb betrug EUR 140 (2020: EUR 136).
Im Rahmen unserer Prognose für das Jahr 2021 haben wir im Vorjahr sinkende Umsätze und ein sinkendes EBITDA im Falle von Lieferengpässen antizipiert. Obwohl der Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum von Lieferengpässen im Markt geprägt war, ist es uns gelungen, den Umsatz durch eine vorausschauende Beschaffungsplanung und den Aufbau von Vorräten signifikant zu steigern. Das EBITDA lag mit EUR 20,3 Mio. um EUR 3,6 Mio. unter dem Vorjahr. Ursächlich hierfür waren jedoch im Wesentlichen Einmaleffekte im Zusammenhang mit dem Börsengang.
Im Laufe des Geschäftsjahres haben wir unsere Prognose präzisiert und die auf den Leistungsindikator bereinigte EBITDA-Marge (anstelle des EBITDA) geändert. Die nachfolgende Tabelle zeigt den entsprechenden Verlauf:
| Umsatzwachstum | Bereinigte EBITDA-Marge | ||
|---|---|---|---|
| Präzisierung im Zuge des Börsengangs | +23% bis +30% | 12% bis 13% | |
| Präzisierung (Nov. 2021) | +24% bis +26% | 12% bis 13% | |
| Ergebnis | +25,6% | 12,2% |
Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2022 sind im Prognosebericht zu finden.
Zur transparenten Darstellung des laufenden Geschäfts werden ergänzend bereinigte Größen ermittelt und berichtet. Die Bereinigungen umfassen Einzelsachverhalte, sofern diese in einem Berichtsjahr zu wesentlichen Effekten führen. Diese Einzelsachverhalte können insbesondere einmalige Transaktionskosten, anteilsbasierte Vergütungen oder Sonderaufwendungen betreffen.
Im Berichtsjahr wurden Anpassungen in Höhe von EUR 10,3 Mio. (2020: EUR 2,7 Mio.) zur Bereinigung des Ergebnisses vorgenommen. Davon beziehen sich EUR 3,1 Mio. (2020: EUR 1,0 Mio.) auf Personalkosten und EUR 7,2 Mio. (2020: EUR 1,8 Mio.) auf sonstige betriebliche Aufwendungen. Darin inkludiert sind Anpassungen in Höhe von EUR 6,2 Mio. die im direkten Zusammenhang mit dem Börsengang stehen.
Der Gesamtumsatz in Höhe von EUR 250,2 Mio. resultierte zu 90% (2020: 91%) aus dem Verkauf von Teilen, Zubehör und Kleidung (PAC). Kompletträder trugen 10% zum Konzernumsatz bei (2020: 9%).
In der regionalen Betrachtung war der DACH-Bereich erneut der größte Absatzmarkt mit einem Umsatzanteil in Höhe von EUR 170,2 Mio. Dies ist ein Anstieg um 24,4% oder EUR 33,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. In Spanien, dem ersten Markt mit einem lokalisierten Angebot, stiegen die Umsätze um 137,8% auf EUR 4,7 Mio., im restlichen europäischen Wirtschaftsraum um 20,9% auf EUR 54,4 Mio. In der restlichen Welt (seit 2021 einschließlich Großbritannien) lag der Umsatz bei EUR 20,9 Mio., d. h. 35,7% über Vorjahresniveau.

Die Bruttomarge verbesserte sich im Berichtszeitraum aufgrund der unterproportionalen Entwicklung des Wareneinsatzes um 0,7 Prozentpunkte (pp) auf 31,6%.
Unter anderem aufgrund erhöhter Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Börsengang der Bike24 Holding AG stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf EUR 35,2 Mio. (2020: EUR 22,0 Mio.). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag mit EUR 20,3 Mio. unterhalb des Vorjahresniveaus von EUR 24,0 Mio. Bereinigt um Sondereinflüsse in Höhe von EUR 10,3 Mio., die vor allem Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Börsengang, anteilsbasierte Vergütung und Bonuszahlungen betrafen, betrug das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) EUR 30,6 Mio. gegenüber EUR 26,7 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 12,2% (2020: 13,4%).
Das (unbereinigte) operative Ergebnis (EBIT) lag bei EUR 6,1 Mio. nach EUR 10,3 Mio. im Jahr 2020, ein Rückgang um 40,8%. Nach Abzug von Zinsen und Steuern erwirtschaftete die Gruppe ein Nettoergebnis von EUR 2,2 Mio. nach EUR 0,6 Mio. 2020.
Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2021 um 5,5% auf EUR 301,6 Mio. nach EUR 285,9 Mio. zum 31. Dezember 2020.
Langfristige Vermögenswerte lagen mit EUR 209,0 Mio. geringfügig unter dem Niveau des Vergleichsstichtags (EUR 215,8 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch einen Rückgang der immateriellen Vermögensgegenstände um EUR 7,4 Mio. Letzterer resultiert vor allem aus planmäßigen Abschreibungen auf die Marke, Kundenbeziehungen, Software und anderen immateriellen Vermögenswerten.
Das kurzfristige Vermögen stieg im Geschäftsjahr 2021 um 32,2% bzw. um EUR 22,6 Mio. von EUR 70,1 Mio. auf EUR 92,7 Mio. Innerhalb des kurzfristigen Vermögens führte der Anstieg des Warenbestands zu einem Zuwachs der Vorräte um EUR 30,0 Mio. von EUR 38,2 Mio. auf EUR 68,2 Mio. Hintergrund des Bestandsaufbaus ist neben dem geplanten Wachstum des Konzerns auch die aktuell angespannte Beschaffungssituation, in der wir zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit aktiv Bestände erhöht haben. Sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich um EUR 5,5 Mio. auf EUR 10,2 Mio. Ursächlich hierfür waren vor allem Steueransprüche, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und Vorauszahlungen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen mit EUR 10,1 Mio. deutlich unter dem Niveau des Vergleichsstichtags 31. Dezember 2020 von EUR 25,2 Mio., da Bike24 einen Teil der Erlöse aus dem Börsengang im Sinne eines optimierten Finanzmanagements zunächst zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten sowie zum Aufbau des Warenbestands genutzt hat.
Das langfristige Fremdkapital verringerte sich signifikant von EUR 142,6 Mio. auf EUR 50,3 Mio. Wesentlicher Treiber waren die zuvor genannten Kreditrückführungen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von EUR 88,9 Mio. auf EUR 1,0 Mio. sanken.
Im Bereich des kurzfristigen Fremdkapitals stiegen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 3,1 Mio. auf EUR 11,3 Mio., ein Anstieg um 37,3%, der im Zusammenhang mit der Ausweitung des Geschäftsvolumens steht. Sonstige Verbindlichkeiten, die vor allem Rückstellungen für Personalkosten und Steuerverbindlichkeiten betreffen, erhöhten sich von EUR 6,3 Mio. auf EUR 13,9 Mio. Insgesamt lagen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um EUR 5,8 Mio. über dem Niveau des Vergleichsstichtags und betrugen zum 31. Dezember 2021 EUR 28,1 Mio.
Das Eigenkapital stieg im Wesentlichen infolge der Kapitalerhöhung im Rahmen des Börsengangs um EUR 102,4 Mio. auf EUR 223,3 Mio. Dadurch verbesserte sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 um 31,7 Prozentpunkte von 42,3% auf 74,0%.
Aus der betrieblichen Tätigkeit erwirtschaftete Bike24 im Geschäftsjahr 2021 einen Cashflow in Höhe von EUR –9,5 Mio. (VJ: EUR 21,1 Mio.). Er wurde aus dem Jahresergebnis unter Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und Erträge sowie der Veränderung des Working Capital abgeleitet. Die Verringerung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Bestandsaufbau im Vorratsvermögen, der zu einem Mittelabfluss von EUR – 30,0 Mio. führte gegenüber einem Mittelabfluss von EUR – 2,0 Mio. im Vorjahr. Der hohe Bestandsaufbau stand im Zusammenhang mit einer frühzeitigen Sicherstellung von Waren vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Liefersituation.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stieg um EUR 4,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr und betrug EUR –6,5 Mio. Die Veränderung resultiert aus höheren Investitionen in Sachanlagen (insbesondere Lagerhalle) und in immaterielle Vermögenswerte. Letztere umfassen unter anderem aktivierte Eigenleistungen, insbesondere für den Webshop, in Höhe von EUR 0,9 Mio.
Aus der Finanzierungstätigkeit verzeichnete Bike24 einen Mittelzugang in Höhe von EUR 0,9 Mio. nach einem Mittelabfluss von EUR – 2,9 Mio. im Vorjahreszeitraum. Einer Darlehensrückzahlung von EUR 88,77 Mio. standen Eigenkapitalzuführungen mit einem Volumen von insgesamt EUR 97,0 Mio. im Rahmen des Börsengangs gegenüber. Auszahlungen im Zusammenhang mit Kosten des Börsengangs betrugen EUR –6,7 Mio.
Mit liquiden Mitteln von EUR 10,1 Mio. und dem Konsortialkredit in Höhe von EUR 50,0 Mio., von dem bis zum Bilanzstichtag nur EUR 1,0 Mio. abgerufen wurde, besitzt die Gesellschaft eine ausreichende Liquidität. Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns war im gesamten Geschäftsjahr 2021 gesichert. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft ausschließlich über Eigenmittel.
Die Steuerung von liquiden Mitteln und Working Capital steht im Mittelpunkt des Finanzmanagements von Bike24. Auch die Erhaltung der Liquidität ist ein übergeordnetes Ziel. Art und Umfang der Transaktionen mit Barmitteln sind auf unser operatives Geschäft ausgerichtet. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs wird eine rollierende Zwölfmonats-Cashflow-Planung verwendet.
Im Geschäftsjahr 2021 hat Bike24 einen Konsortialkredit im Gesamtvolumen von EUR 50,0 Mio. mit einer Laufzeit von drei Jahren (bis zum 25. Juni 2024) vereinbart, der zur kurzfristigen Unterstützung des laufenden Geschäftsbetriebs dient. Die Verzinsung liegt in Abhängigkeit vom Bruttoverschuldungsgrad zwischen 1,5% und 2,5%. Zum 31. Dezember 2021 war der Kredit zu 2% genutzt. Die hierin vereinbarten Finanzkennzahlen zum Bruttoverschuldungsgrad wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten.
Bike24 war jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich bestehender Rückzahlungsverpflichtungen und Haftungsverhältnissen sowie für Einzelheiten zum finanziellen Risikomanagement verweisen wir auf Anhangsangabe F.12.

Die seit vielen Jahren zu beobachtende Verlagerung von Offline- zu Online-Kanälen hat sich in den vergangenen zwei Jahren durch pandemiebedingte Maßnahmen nochmals beschleunigt. Bike24 kann mit seinem digitalen Geschäftsmodell von dieser Entwicklung profitieren. Gleichzeitig stellen aber Lieferengpässe neue Herausforderungen an die Einkaufs- und Lagerhaltungspolitik.
Insgesamt haben wir das Geschäftsjahr mit einem Umsatz- und Ergebnisanstieg im Rahmen der ursprünglichen Prognose abgeschlossen. Unseren Wachstumskurs in den in- und ausländischen Märkten setzten wir erfolgreich fort. Zudem haben wir unser internationales Geschäft mit der initiierten Errichtung eines südeuropäischen Logistikzentrums im Raum Barcelona, Spanien, gestärkt. Investitionen in die technologische Infrastruktur, insbesondere der erfolgreiche Relaunch des Webshops, sollen die Kundenzufriedenheit nochmals verbessern.
Mit einer hohen Eigenkapitalquote von 74% und entsprechender Flexibilität bei der Finanzierungstätigkeit sehen wir uns in einer sehr guten wirtschaftlichen Position, um vom erwarteten Wachstum des Online-Fahrradmarktes profitieren zu können.

Die Weltwirtschaft geht schwächer in das Jahr 2022 als zuvor erwartet, berichtet der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem im Januar veröffentlichten Ausblick5 . Angesichts der Ausbreitung der COVID-19-Variante Omikron zu Jahresbeginn haben viele Staaten erneut Einschränkungen beschlossen. Steigende Energiepreise und Lieferstörungen führen zudem zu einer höheren und weitreichenderen Inflation als prognostiziert. Die langsamer als erwartet stattgefundene Erholung des privaten Verbrauchs hat die Wachstumsaussichten ebenfalls eingeschränkt. Das Weltwirtschaftswachstum wird sich laut Januar-Gutachten des IWF voraussichtlich von 5,9% im Jahr 2021 auf 4,4% im Jahr 2022 abschwächen – ein halber Prozentpunkt weniger für 2022 als im Weltwirtschaftsausblick vom Oktober 2021. Darüber hinaus hat der IWF bereits angekündigt, dass er die Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft im April 2022 erneut senken wird. Grund dafür seien die Auswirkungen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine auf die Wirtschaft. Die Folgen des Krieges seien steigende Rohstoffpreise, Anstieg der Inflationsrate, Verschlechterung des Geschäftsklimas sowie herausfordernde Finanzierungsbedingungen.
Nach Angaben der Europäischen Zentralbank6 wird das Wirtschaftswachstum im Euroraum in den nächsten drei Jahren trotz Gegenwind in der nahen Zukunft voraussichtlich stark bleiben. Der private Verbrauch wird weiterhin die wichtigste Triebfeder des Wirtschaftswachstums sein und von einem Wiederanstieg des real verfügbaren Einkommens, einer gewissen Auflösung der angesammelten Ersparnisse und einem robusten Arbeitsmarkt profitieren. Die Inflation im Euroraum wird voraussichtlich noch länger höher sein. So erwartet die EZB in ihrer jüngsten Prognose vom 10. März 2022 nun für dieses Jahr eine durchschnittliche Inflation von 5,1% – noch im Dezember lag die Prognose bei 3,2%. Erst im Jahr 2024, so die Notenbank, wird der Wert voraussichtlich wieder unter 2% sinken. Der zunehmende Inflationsdruck, die weitere Pandemieentwicklung und die angespannten Lieferketten stellen die Wirtschaft vor Herausforderungen. Auch die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Konsumentenstimmung können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht seriös antizipiert werden.
Der Anteil des E-Commerce am gesamten Einzelhandel dürfte nach Schätzungen des bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel) auch im laufenden Jahr erneut zulegen. Aktuell geht der Verband davon aus, dass die Umsätze mit Waren im Jahr 2022 um weitere 12,0% steigen werden. E-Commerce wird allein mit Waren voraussichtlich mehr als EUR 110,0 Mrd. brutto umsetzen.
Die Fahrradbranche hat in den vergangenen Jahren eine äußerst positive Entwicklung erlebt, die durch mehrere Faktoren begünstigt wurde, darunter strukturelle Faktoren wie ein gesteigertes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein. Der Online-Handel profitierte zudem vom generellen Trend von Offline zu Online, der sich bedingt durch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nochmals beschleunigt hat.
Wir erwarten daher für die nächsten Jahre eine anhaltend hohe bzw. steigende Nachfrage nach Fahrrädern, Zubehör und Teilen. Entsprechend sind wir für unsere mittelfristige Prognose optimistisch gestimmt. Bis zum Geschäftsjahr 2026 gehen wir in etwa von einer Verdreifachung des Geschäftsvolumens aus. Dabei behalten wir ein ausgewogenes Verhältnis von Wachstum und Profitabilität stets im Auge. In unserem mittelfristigen Ausblick streben wir einen Korridor von 10% bis 12% auf der Ebene der bereinigten EBITDA-Marge an.
Im laufenden Geschäftsjahr 2022 steht der Ausbau unserer Kapazität mit der Eröffnung des südeuropäischen Logistikzentrums bei Barcelona, Spanien, auf der Agenda. Ferner sind die neuen lokalisierten Webshops in Frankreich und Italien, die kürzlich erfolgreich gelauncht wurden, Teil unserer internationalen Wachstumsstrategie. Im Bereich der Beschaffung erwarten wir für das laufende Jahr eine weiterhin angespannte Situation aufgrund von anhaltenden Lieferengpässen, insbesondere bei Kompletträdern. Des Weiteren können wir zum jetzigen Stand die Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Situation und der steigenden
5 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/01/25/world-economic-outlook-update-january-2022
6 https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202112_eurosystemstaff~32e481d712.de.html
Inflation noch nicht vollständig abschätzen. Von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden wir uns nicht vollständig entkoppeln können, dennoch gehen wir basierend auf unseren Expansionsplänen für das laufende Jahr von einem erneuten Umsatzwachstum von 10 bis 17 Prozent aus, da die Nachfragesituation weiterhin stabil auf hohem Niveau liegt. Die Zahl aktiver Kunden und das Bestellvolumen werden sich voraussichtlich in ähnlichem Umfang erhöhen.
Lieferungen nach Russland, Belarus und in die Ukraine haben wir seit Anfang März 2022 eingestellt. Da der Umsatzanteil jedoch in der Vergangenheit nur sehr gering war (< 2%), sollten hieraus keine nennenswerten Auswirkungen resultieren.
Weitere Investitionen in Wachstumsinitiativen und Personal werden das Ergebnis im laufenden Jahr voraussichtlich leicht belasten. Daher erwarten wir 2022 eine leicht rückläufige bereinigte EBITDA-Marge, die sich aber weiterhin auf hohem Niveau zwischen 9% und 10% bewegen wird.

Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, die Verlässlichkeit der externen Berichterstattung durch Erstellung eines regelungskonformen Abschlusses sicherzustellen. Zur Überwachung der Wirksamkeit des IKS erfolgen regelmäßige Überprüfungen rechnungsrelevanter Prozesse durch interne Kontrollen. Zudem überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Effektivität des Systems.
Zu den Kontrollmechanismen gehören die Identifikation und Definition von Prozessen und Kontrollen, Genehmigungsstufen, die Sicherstellung konzerneinheitlicher Bilanzierung nach IFRS durch Anwendung einheitlicher Bilanzierungsvorschriften und Richtlinien, die Klärung spezieller fachlicher Fragestellungen und komplexer Sachverhalte fallbezogen unter Einbeziehung von externen Sachverständigen, der Einsatz von Standardsoftware im Finanz- und Rechnungswesen und – soweit möglich – die Anwendung des Prinzips der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzips. Es bestehen ferner dokumentierte Verfahrensanweisungen und ein Richtlinienwesen (z.B. Reisekostenrichtlinie etc.), die laufend aktualisiert werden. Außerdem wird überwacht, dass die aufgesetzten Kontrollen auch durchgeführt werden.
Durch entsprechende Einrichtungen der IT wird die eingesetzte Unternehmenssoftware vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Als international agierender Konzern ist Bike24 einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln der Bike24 Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften verbunden sind oder sich aus externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handlungen den Konzern oder eines der verbundenen Unternehmen daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Dazu gehören finanzielle sowie nichtfinanzielle Risiken. Gleichzeitig ist es wichtig, Chancen zu identifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Eine Chance bezeichnet die Möglichkeit, aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die geplanten Ziele des Konzerns oder eines Segments zu sichern oder zu übertreffen.
Unser Risikomanagementsystem hat zum Ziel, die mit unserem Geschäft verbundenen unternehmerischen Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und aktiv zu steuern. Dazu hat die Bike24 Holding AG im Jahr 2021 ein standardisiertes Risikomanagementsystem ("RMS") eingeführt. Die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem RMS, einschließlich aller relevanten Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung und Minderung der Schlüsselrisiken von Bike24, sind in einem standardisierten Prozess ("Risikomanagement-Zyklus") definiert und in der Risikomanagement-Richtlinie dokumentiert. Das System ist so konzipiert, dass es den einschlägigen rechtlichen Anforderungen und den relevanten Branchenstandards entspricht. Es basiert auf dem COSO-II-Rahmen für das Risikomanagement.
Das Risikomanagementsystem umfasst die gesamte Bike24-Gruppe, in der gegenwärtig nur die Bike24 GmbH eine relevante operative Einheit darstellt.
Die Risiko- und Chancensituation der Bike24 Holding AG ist im Wesentlichen von der Risiko- und Chancensituation des Konzerns abhängig und auch im Wesentlichen gleich gelagert. Insofern gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation des Managements auch als Zusammenfassung für die Bike24 Holding AG.
Die Identifikation und Überwachung der Risiken erfolgt 2021 sowohl "top-down" als auch "bottom-up". Die identifizierten Risiken werden von Risikoverantwortlichen (Risk Owner) aus verschiedenen Funktionen auf der Grundlage eines gemeinsamen Standards bewertet. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines Zeithorizonts von zwölf Monaten ab dem festgelegten Bewertungszeitpunkt. Einmal jährlich wird eine umfassende Risikoidentifikation und -bewertung durchgeführt und in einem Risikobericht dokumentiert. Darüber hinaus werden vierteljährliche Aktualisierungen durchgeführt und es wird im Rahmen der regelmäßigen Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen über den Stand informiert.
Im Rahmen der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken hinsichtlich der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch bewertet. Bei der Risikobewertung betrachten wir sowohl Brutto- als auch Nettorisiken. Das Bruttorisiko stellt dabei das inhärente Risiko vor risikomindernden Maßnahmen dar. Das Nettorisiko bezeichnet das verbleibende Risiko nach Umsetzung sämtlicher risikomindernden Maßnahmen. Dieser Ansatz ermöglicht einerseits ein umfassendes Verständnis dafür, welchen Einfluss risikomindernde Maßnahmen haben, und bildet andererseits die Grundlage für Szenarioanalysen.
Unsere Risikoeinschätzung in diesem Bericht spiegelt ausschließlich den Nettoerwartungswert (Auswirkungen auf das operative Ergebnis) wider. Als kritische Risiken haben wir diejenigen identifiziert, deren Nettoerwartungswert mindestens EUR 500.000 beträgt. Außerdem erfasst unser Risikosystem auch nicht quantifizierbare, d. h. nicht direkt in EUR übertragbare Risiken. Hierunter fallen vor allem Schäden, die eine potenzielle Beeinträchtigung der Reputation von Bike24 oder strafrechtliche Auswirkungen berücksichtigen (mit einem Schwerpunkt auf Compliance-Risiken). Auch diese Risiken können kritisch sein.
Die Bewertung der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt in den vier Stufen "unwahrscheinlich", "möglich", "wahrscheinlich" oder "höchstwahrscheinlich". Diese Stufen sind mit prozentualen Bandbreiten zur Eintrittswahrscheinlichkeit unterlegt, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind:
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Bewertung | |
|---|---|---|
| Höchstwahrscheinlich | 75% – 100% | |
| Wahrscheinlich | 50% – 74,9% | |
| Möglich | 25% – 49,9% | |
| Unwahrscheinlich | 0% – 24,9% |
Bei der Bewertung des möglichen Ausmaßes unterscheiden wir die vier Kategorien "gering", "moderat", "wesentlich", und "kritisch". Auch diesen Kategorien sind jeweils Grenzwerte hinsichtlich des möglichen Schadensausmaßes in EUR zugeordnet.
| Stufe | Schadensausmaß in EUR Tsd. | |
|---|---|---|
| Gering | < 50 | |
| Moderat | 50 – 200 | |
| Wesentlich | 201 – 500 | |
| Kritisch | > 500 |
Auf der Grundlage der Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensauswirkungen werden alle identifizierten Risiken klassifiziert und in einer Risikomatrix visualisiert:

Die Risikomatrix erleichtert den Vergleich der jeweiligen Priorität der Risiken und sorgt für zusätzliche Transparenz in Bezug auf die Gesamtrisikoposition von Bike24. Die Kategorisierung der Risiken von "gering" bis "kritisch" dient darüber hinaus dazu, zu bestimmen, welche Risikoinformationen sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat detaillierter berichtet werden müssen.
In diesem Bericht erläutern wir die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken und Chancen für die Zielerreichung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2022 und darüber hinaus. Die aktuelle Bewertung der Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist.
Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, welche sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.
Grundsätzlich können Risiken und Chancen, die heute noch nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingestuft werden, künftig die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beeinflussen.
Derzeit existieren keine Risiken in der Risikoklasse "sehr hoch". Die nachfolgenden Risiken sind der Risikoklasse "hoch" zugeordnet.
Der Ausfall oder eine wesentliche Beeinträchtigung der geschäftskritischen IT-Systeme und der unterstützenden technischen Infrastruktur durch Cyberangriffe oder andere Bedrohungen könnte das reibungslose Funktionieren der Geschäftsprozesse des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und zu Manipulationen oder zum unkontrollierten Verlust oder Abfluss von Daten führen. Dies könnte zu Rufschädigung, regulatorischen Sanktionen oder Einschränkungen bei der Ausführung wesentlicher Geschäftsprozesse führen.
Die Position des Information Security Officers wurde neu innerhalb der Organisation geschaffen und ist seit März 2021 besetzt. Zur Beurteilung und Bewertung des Status quo wurde ein Angriffstest durch ein IT-Sicherheitsberatungsunternehmen durchgeführt, der ergab, dass bei der Webshoptechnologie sowie bei der Netzwerk- und Serverinfrastruktur lediglich mittelschwere Risiken festgestellt wurden. Die aktuelle Back-up- und Recovery-Strategie wurde für alle geschäftskritischen IT-Systeme überprüft. Die Back-up-Strategie wurde optimiert und die Offline-Backup-Funktionen verbessert. Die Infrastruktur- und Hosting-Strategie ist so angepasst worden, dass kritische und nicht-kritische Systeme zu Top-Tier-Cloud-Anbietern verlagert wurden, andere Systeme wurden ebenfalls zu Cloud-Anbietern verlagert oder auf SaaS-Nutzung umgestellt.
Das rasante Wachstum des Bike24-Geschäfts fordert die Entwicklung der IT-Organisation und -prozesse heraus. Die hauseigene IT von Bike24 ist nur begrenzt in der Lage, technische Unterstützung rund um die Uhr zu gewährleisten. Dies führt dazu, dass die Reaktionspläne für die Notfallwiederherstellung und das Business Continuity Management nicht umfassend sind. Individualisierte Eigenentwicklungen und hochgradig angepasste Systemumgebungen sorgen für zusätzliche Komplexität in den Teams und schränken die Möglichkeit ein, (externe) Supportleistungen zu beauftragen.
Wir begegnen diesem Risiko, indem wir für systemkritische Komponenten Redundanzen eingeführt haben und vermehrt auf cloudbasierte Standardlösungen mit 24/7-Support umstellen.
Darüber hinaus wollen wir über folgende Risiken informieren, die aktuell zwar nicht der Kategorie "hoch" zugeordnet sind, aber aus unserer Sicht dennoch möglicherweise wesentlich sein könnten:
Der Ausbruch von COVID-19 führte weltweit zu erheblichen Lieferunterbrechungen, bei denen viele Lieferprozesse geändert oder an die neuen Bedingungen angepasst werden mussten. Darüber hinaus könnte auch die aktuelle Ukraine-Krise zu Beeinträchtigungen der Transportwege und somit der Lieferkette führen. Obwohl es Bike24 bislang gelungen ist, den Geschäftsbetrieb weitestgehend reibungslos abzuwickeln und wesentliche Lieferunterbrechungen zu vermeiden bzw. deren Folgen durch alternative Lieferanten oder Produkte zu mildern, besteht das Risiko, dass die Lieferkette im Falle einer weiteren Verschärfung der Pandemiesituation beeinträchtigt werden könnte. Unser Einkaufsteam mindert dieses Risiko proaktiv, indem es weltweit die Einkaufsvolumina erhöht.
Neben der Beeinträchtigung von Transportwegen kann heute nicht abgesehen werden, inwieweit sich die Ukraine-Krise auf das künftige Konsumentenverhalten und damit auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im europäischen Wirtschaftsraum auswirken wird. Es besteht das Risiko einer Rezession.
Aktuell wird erwartet, dass die Lieferengpässe, insbesondere im Bereich Kompletträder, noch bis Ende des Jahres 2022 anhalten werden. Da viele Hersteller und Zulieferer im letzten Jahr ihre Herstellungs- bzw. Vertriebsprozesse umgestellt haben, sind diese nun besser auf eventuelle Verzögerungen eingestellt. Sollten sich infolgedessen die Lieferengpässe schneller abbauen als erwartet, könnte dies positive Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Waren haben und somit die anhaltende Nachfrage schneller bedient werden.
Über alle Industrien hinweg lässt sich seit Jahren eine zunehmende Digitalisierung beobachten. Insbesondere im Non-Food-Bereich ist der Online-Anteil bereits sehr ausgeprägt. Während der Online-Anteil im Fahrradhandel noch hinter anderen Bereichen liegt, ist auch hier ein deutliches Wachstum erkennbar. Wenn sich die Veränderung des Einkaufsverhaltens von Konsumenten, weg von stationären Fahrradhändlern und hin zu Online-Händlern, schneller als erwartet ereignet, könnte das Unternehmen überproportional davon profitieren.
Über 90% der Zugriffe auf die Website des Unternehmens stammen aus organischen und damit aus nicht beworbene Kanälen. Dies ist unter anderem auf die hohe Markenbekanntheit von Bike24 zurückzuführen. Gerade bei Konsumenten, die das erste Mal Fahrrad(zubehör) online bestellen, ist eine etablierte Marke von Vorteil, um Missbrauch bzw. eine negative Erfahrung auszuschließen. Durch überdurchschnittliche Bewertungen auf Konsumentenportalen wie Trustpilot können neue Kunden schnell Vertrauen fassen. Dieses Vertrauen sowie die hohe Markenbekanntheit könnten dem Unternehmen dabei helfen, überproportional von dem wachsenden Markt sowie der Verlagerung von Offline zu Online zu profitieren.
Gerade in der aktuellen Situation, die von Verfügbarkeitsproblemen und einem Nachfrage-Überhang betroffen ist, sind Lieferanten noch selektiver in der Auswahl ihrer Partner. Mit über 800 verschiedenen Marken, mit denen einige Beziehungen seit Gründung des Unternehmens vor knapp 20 Jahren bestehen, bietet Bike24 ein sehr breites Partner-Portfolio. Diese etablierten und langfristigen Beziehungen helfen dem Unternehmen, die Verfügbarkeitsprobleme einzelner Produkte auszugleichen und notfalls ein alternatives Produkt anbieten zu können.
Das Unternehmen hat eine Erfolgsbilanz bei der geografischen Ausweitung seines Geschäfts durch lokalisierte Angebote. Jede neu hinzugefügte Region stellt eine Erweiterung des gesamten adressierbaren Marktes dar und bietet signifikante Wachstumschancen. Bike24 plant, in der Zukunft weitere neue Regionen durch lokale Websites und Marketingkampagnen zu erschließen.
Für erkennbare Risiken innerhalb der Bike24-Gruppe, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten, haben wir im Berichtsjahr — soweit möglich und sinnvoll — Gegenmaßnahmen und/oder bei entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeit bilanzielle Vorsorge getroffen. Nach eingehender Analyse der gesamten Risikosituation sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken – auch für die Zukunft – erkennbar.
Die größten Chancen haben wir in der fortgeführten Internationalisierungsstrategie der Gruppe identifiziert.
Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben und Bankdarlehen. Das Forderungsrisiko schätzen wir aktuell und auch für die Zukunft als sehr gering ein. Durch eine starke Kundenstreuung sowie ein effektives Forderungsmanagement und überwiegend sichere Zahlungsarten sind die Ausfälle gering. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Der Konzern ist bestrebt, Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, wenn angeboten innerhalb der Skontofrist, zu zahlen. Die Umsatz- und Liquiditätssituation wird täglich überwacht. Im Cash-Management verfolgt der Konzern eine konservative Risikopolitik.

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der Bike24 Holding AG wurden zusammengefasst. Die folgenden Erläuterungen basieren auf dem Jahresabschluss der Bike24 Holding AG, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wurde.
Für die Steuerung der Gesellschaft ist der Jahresüberschuss die zentrale Steuerungsgröße. Der Jahresüberschuss wird maßgeblich durch die Erträge aus Ergebnisabführung beeinflusst.
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen für andere Konzernunternehmen, im Wesentlichen für die operativ tätige Bike24 GmbH. Die Umsatzerlöse der Bike24 Holding AG resultieren im Wesentlichen aus Management-Service-Agreements mit Tochterunternehmen. Während des Geschäftsjahres 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 52 (2020: 0) Arbeitnehmer.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Verschmelzung der Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Ertragslage der Bike24 Holding AG wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.273.474,98 | 0,00 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8.374.923,70 | 0,00 |
| Personalaufwand | – 3.819.358,76 | 0,00 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 13.848.753,14 | – 59.591,09 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 21.355.236,06 | 0,00 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.213.839,08 | 0,00 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | – 2.946.639,50 | 0,00 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | – 3.408.699,48 | 0,00 |
| Ergebnis nach Steuern | 12.194.022,94 | – 59.591,09 |
| Sonstige Steuern | –419,00 | 0,00 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 12.193.603,94 | – 59.591,09 |
Die Bike24 Holding AG weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Überschuss in Höhe von EUR 12,2 Mio. aus. Nach Verrechnung mit dem bestehenden Bilanzverlust ergibt sich ein Bilanzgewinn von EUR 12,1 Mio. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Jahresüberschuss resultiert, neben den auf der Grundlage des Management-Service-Agreements erzielten Umsätzen, im Wesentlichen aus dem Verschmelzungsgewinn von EUR 6,6 Mio. sowie den Erträgen aus Gewinnabführung der Bike24 Service GmbH von EUR 21,4 Mio.
Gegenläufig sind Personalaufwendungen von EUR 3,8 Mio., maßgeblich aufgrund der Übernahme der Mitarbeiter der Bike24 Support GmbH, entstanden.
In Zusammenhang mit dem Börsengang sind bei der Gesellschaft Aufwendungen in Höhe von EUR 9,7 Mio. entstanden, wovon EUR 1,6 Mio. durch den Alt-Gesellschafter übernommen wurden. Die Aufwendungen und Erstattungen wurden erfolgswirksam im Jahresabschluss der Bike24 Holding AG verbucht.
Die angefallenen Zinsaufwendungen von EUR 2,9 Mio. resultieren im Wesentlichen aus der Übernahme des bis Juni 2021 bestehenden alten Konsortialkredits von der Bike24 Support GmbH.
Die Bike24 Holding AG ist in den bis dato zwischen der Bike24 Support GmbH und der Bike24 Service GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrag eingetreten und ist damit seit 1. Januar 2021 ertragsteuerlicher Organträger für die gesamte Bike24-Gruppe. In diesem Zusammenhang sind bei der Gesellschaft Ertragsteuern von EUR 3,4 Mio. entstanden.
Die Vermögenslage der Bike24 Holding AG wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt:
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Anlagevermögen | 149.442.218,99 | 122.582.849,75 |
| Umlaufvermögen | 93.116.898,18 | 293.671,67 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.026.994,33 | 0,00 |
| 243.586.111,50 | 122.876.521,42 | |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 234.916.400,49 | 122.835.783,62 |
| Rückstellungen | 1.142.659,00 | 40.737,80 |
| Verbindlichkeiten | 7.527.052,01 | 0,00 |
| 243.586.111,50 | 122.876.521,42 |
Die Bilanzsumme hat sich im Berichtszeitraum um EUR 120,7 Mio. auf EUR 243,6 Mio. erhöht. Dies ist vor allem auf die rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgte Verschmelzung der Bike24 Support GmbH sowie auf Eigenkapitalzuführungen im Rahmen der Kapitalerhöhung zum Börsengang der Gesellschaft zurückzuführen. Die im Rahmen des Börsengangs vereinnahmten Mittel wurden im Wesentlichen zur Rückführung von Kreditverbindlichkeiten genutzt.
Das Anlagevermögen resultiert vollständig aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, im Wesentlichen an der Bike24 Service GmbH (EUR 149,4 Mio.), die wiederum alleiniger Gesellschafter der operativ tätigen Bike24 GmbH ist.
Auf der Vermögensseite stiegen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 0 im Vorjahr auf EUR 87,1 Mio. im Jahr 2021. Dies umfasst Forderungen aus ausgereichten Darlehen an Tochterunternehmen, einschließlich Zinsen, die von der Bike24 Support GmbH übernommen wurden (EUR 63,9 Mio.), sowie Lieferungen und Leistungen (EUR 1,7 Mio.) und Erträge aus dem mit der Bike24 Service GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrag (EUR 21,4 Mio.).
Die Passivseite ist im Wesentlichen durch das infolge des Börsengangs auf EUR 234,9 Mio. angestiegene Eigenkapital bestimmt. Zum Bilanzstichtag lag die Eigenkapitalquote bei 96,4% (2020: 100%).
Da die Gesellschaft nur als konzerninterner Dienstleister tätig ist, entsprechen die Risiken und Chancen der Bike24 Holding AG im Wesentlichen denen des Konzerns. Wir verweisen insofern auf den Abschnitt "Chancen & Risiken" im zusammengefassten Lagebericht.
Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist deren zukünftige Entwicklung eng mit der Entwicklung des Konzerns verbunden. Wir erwarten für 2022 einen leichten Anstieg des Jahresüberschusses der Gesellschaft. Hinsichtlich der konjunkturellen und marktspezifischen Entwicklungen verweisen wir auf den Prognosebericht des Konzerns.

Das Grundkapital der Bike24 Holding AG zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 44.166.666. Es ist eingeteilt in 44.166.666 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich 1.335 Aktien im eigenen Bestand, die im Rahmen des Mitarbeiterbonusprogramms nicht in Anspruch genommen wurden. Diese werden offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Jede im Umlauf befindliche Aktie vermittelt eine Stimme und, gegebenenfalls mit Ausnahme eventueller nicht dividendenberechtigter junger Aktien, den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite im Bereich Investor Relations/Governance & ESG im Volltext zur Verfügung steht. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Die Aktien im Besitz der Altaktionäre unterlagen bzw. unterliegen nach der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft einer üblichen Sperrfrist von sechs Monaten bzw. zwölf Monaten in Bezug auf die von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien.
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital, die zum Bilanzstichtag 10% der Stimmrechte überschreiten:
| Name | Anteil in % |
|---|---|
| Riverside Partners, LLC (REF VI Bike Holding) | 34,65 |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Stimmrechte nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der § § 84, 85 AktG. Gemäß § 84 AktG werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand besteht gemäß § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach §84 Abs. 2 AktG kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und der Widerruf der Bestellung sowie die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst. Die Satzung kann gemäß § 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75% des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 18.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 18.750.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
Das Bezugsrecht ist ferner ausgeschlossen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung, die im Rahmen der Privatplatzierung im Zuge des Börsengangs erfolgt ist, sowie der damit verbundenen Erhöhungsoption (Greenshoe). Mit Ausnahme der Transaktion im Zuge des Börsengangs wurde vom Ausschluss des Bezugsrechts bislang kein Gebrauch gemacht.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 17.191.908,00, eingeteilt in bis zu 17.191.908 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte nicht eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 1.558.092 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.558.092 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2021/II). Das Bedingte Kapital 2021/II dient ausschließlich der Gewährung von Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte nicht eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. Juni 2021 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 6. Juni 2026 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche der Gesellschaft gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Im Berichtszeitraum wurde von dieser Ermächtigung im Umfang von 17.000 Aktien (ca. 0,04% des Grundkapitals) Gebrauch gemacht. Die zurückgekauften Aktien der Gesellschaft wurden als einmaliger geldwerter Vorteil (Bonus) im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft an Angestellte der Gesellschaft oder an ein mit ihr verbundenes Unternehmen ausgegeben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft noch 1.335 Aktien aus dieser Transaktion.
Die Bike24 Holding AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels beinhalten, wie er unter anderem aufgrund eines Übernahmeangebots eintreten kann:
Für einen Konsortialdarlehensvertrag bestehen marktübliche Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), die den beteiligten Kreditgebern die Möglichkeit geben, die vollständige Rückzahlung der ausstehenden Darlehen zu verlangen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

KONZERNABSCHLUSS
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2021
IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS), WIE DURCH DIE EUROPÄISCHE UNION ÜBERNOMMEN, FÜR DIE BIKE24 HOLDING AG (BIS 1. JUNI 2021 BIKE24 HOLDING GMBH, BIS 18. MAI 2021 REF BIKE HOLDING GMBH)

Geschäftsbericht 2021 79
| in TEUR, außer Angaben zu Anteilen und Ergebnis je Anteil | Anhang | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse und sonstige Erträge | |||
| Umsatzerlöse | E.1 | 250.164 | 199.151 |
| Sonstige Erträge | 182 | 139 | |
| Gesamterträge | 250.346 | 199.290 | |
| Betriebliche Aufwendungen | |||
| Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer | E.2 | – 23.151 | – 15.345 |
| Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe | E.3 | – 171.398 | – 137.874 |
| Aufwendungen für die Wertberichtigung auf Forderungen | E.4 | – 242 | – 147 |
| Sonstige Aufwendungen | E.5 | – 35.215 | – 21.954 |
| Abschreibungen | F.1/F.2 | – 14.227 | – 13.640 |
| Gesamtaufwendungen | – 244.233 | – 188.961 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 6.113 | 10.330 | |
| Finanzerträge und -aufwendungen | |||
| Finanzerträge | E.6 | 1 | 1 |
| Finanzaufwendungen | E.6 | – 2.243 | – 9.138 |
| Finanzaufwendungen, netto | E.6 | – 2.243 | – 9.137 |
| Ergebnis vor Steuern | 3.871 | 1.193 | |
| Ertrag (Aufwand) aus Ertragsteuern | E.7 | – 1.639 | – 633 |
| Periodenergebnis | 2.232 | 560 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 2.232 | 560 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie /-anteil | E.8 | 0,05 € | 0,01 € |
| Verwässertes Ergebnis je Stammaktie /-anteil | E.8 | 0,05 € | 0,01 € |
| Gewichteter Durchschnitt der ausgegebenen Stammaktien /-anteile (unverwässert) | E.8 | 40.959.109 | 37.500.000 |
| Gewichteter Durchschnitt der ausgegebenen Stammaktien /-anteile (verwässert) | E.8 | 40.959.109 | 37.500.000 |
| in TEUR | Anhang | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | F.1 | 132.135 | 139.531 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | F.1 | 56.753 | 56.753 |
| Sachanlagen | F.2 | 20.065 | 19.468 |
| Finanzielle Vermögenswerte | F.12 | 3 | – |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 208.955 | 215.752 | |
| Vorräte | F.3 | 68.160 | 38.152 |
| Sonstige Vermögenswerte | F.5 | 10.197 | 4.700 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 2.352 | – | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | F.4 | 1.856 | 1.991 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10.086 | 25.235 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 92.651 | 70.078 | |
| Gesamtsumme Vermögenswerte | 301.606 | 285.831 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | F.6 | 44.165 | 25 |
| Kapitalrücklage | F.6 | 178.873 | 122.879 |
| Bilanzgewinn (-verlust) | 216 | – 2.016 | |
| Summe Eigenkapital | 223.254 | 120.888 | |
| Verbindlichkeiten | |||
| Darlehensverbindlichkeiten | F.7 | 995 | 88.880 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | F.8 | 7.493 | 8.167 |
| Rückstellungen | F.9 | 641 | 2.312 |
| Passive latente Steuern | F.10 | 41.168 | 43.236 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 50.296 | 142.596 | |
| Darlehensverbindlichkeiten | F.7 | 11 | 720 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | F.8 | 1.577 | 1.526 |
| Rückstellungen | F.9 | 1.304 | 650 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | F.11 | 13.866 | 6.345 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | – | 4.875 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | F.12.1 | 11.298 | 8.230 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 28.056 | 22.347 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 78.352 | 164.942 | |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 301.606 | 285.831 |
| in TEUR | Anhang | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Periodenergebnis | 2.232 | 560 | |
| Anpassungen: | |||
| – Abschreibungen | F.1/F.2 | 14.227 | 13.640 |
| – Aufwendungen für Abgänge des Anlagevermögens | F.1 | 9 | – |
| – Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten | F.12 | – 3 | – |
| – Finanzerträge | E.6 | – 1 | – 1 |
| – Finanzaufwendungen | E.6 | 2.243 | 9.138 |
| – Aufwendungen aus Ertragssteuern | E.7 | 1.639 | 633 |
| – Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen | E.2 | 1.762 | – |
| – Aufwendungen für Mitarbeiteraktien | E.2 | 293 | – |
| – Transaktionskosten | A.1/E.5 | 5.916 | – |
| Periodenergebnis nach Anpassungen | 28.317 | 23.970 | |
| Veränderung von: | |||
| – Vorräten | F.3 | – 30.008 | – 1.984 |
| – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | F.4 | 135 | – 574 |
| – Sonstigen Vermögenswerten | F.5 | –4.165 | – 2.370 |
| – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | F.12.1 | 3.067 | 1.887 |
| – Sonstigen Verbindlichkeiten | F.11 | 7.521 | 2.872 |
| – Rückstellungen | F.9 | – 1.017 | 1.905 |
| Aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 3.850 | 25.707 | |
| Gezahlte Zinsen | – 3.158 | –4.566 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | – 10.236 | –43 | |
| Mittelabfluss (i. VJ: -zufluss) aus betrieblicher Tätigkeit, netto | G.3 | –9.544 | 21.097 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten | F.1 | – 3.301 | – 229 |
| Anschaffung von Sachanlagen | F.2 | – 3.210 | – 1.398 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit, netto | G.3 | –6.511 | – 1.627 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen (abzgl. Kosten) | A.1 | 97.000 | – |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilen | – 6.696 | – | |
| Einzahlungen im Zusammenhang mit Eigentümertransaktionen | 1.215 | – | |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf | –406 | – | |
| Rückzahlung aus der Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten | –88.660 | – 1.320 | |
| Zahlung von Leasingverbindlichkeiten | – 1.547 | – 1.531 | |
| Mittelzufluss (i. VJ: -abfluss) aus Finanzierungstätigkeit, netto | G.3 | 906 | – 2.851 |
| Zunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, netto | – 15.149 | 16.619 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 25.235 | 8.616 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 10.086 | 25.235 |
| in TEUR | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Bilanzgewinn (-verlust) |
Summe Konzern Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 25 | 122.879 | – 2.575 | 120.328 | |
| Periodenergebnis | – | – | 560 | 560 | |
| Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern | – | – | – | – | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | – | – | 560 | 560 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 25 | 122.879 | – 2.016 | 120.888 | |
| Stand zum 1. Januar 2021 | 25 | 122.879 | – 2.016 | 120.888 | |
| Umwandlung Kapitalrücklage in Gezeichnetes Kapital | F.6 | 37.475 | – 37.475 | – | 0 |
| Kapitalerhöhung aus der Ausgabe von Anteilen ("IPO") | F.6 | 6.666 | 93.334 | – | 100.000 |
| Transaktionskosten bezogen auf die Ausgabe von Anteilen (TEUR 3.780), nach Abzug von Steuern (TEUR 1.194) |
F.6 | – | – 2.587 | – | – 2.587 |
| Transaktion mit Eigentümern (TEUR 1.567) nach Abzug von Steuern (TEUR 495) |
F.6 | – | 1.072 | – | 1.072 |
| Aktienbasierte Vergütung | F.6 | – | 1.762 | – | 1.762 |
| Erwerb eigener Aktien | F.6 | – 17 | – 389 | – | –406 |
| Ausgabe Mitarbeiteraktien | F.6 | 16 | 277 | – | 293 |
| Periodenergebnis | – | – | 2.232 | 2.232 | |
| Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern | – | – | – | – | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 44.140 | 55.994 | 2.232 | 102.366 | |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 44.165 | 178.873 | 216 | 223.254 |
Die Bike24 Holding AG (vormals Bike24 Holding GmbH bzw. REF Bike Holding GmbH, im Folgenden als "Gesellschaft" oder zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als "Bike24-Gruppe" bezeichnet) ist eine Aktiengesellschaft, die am 22. August 2019 in Deutschland gegründet wurde und im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden Abteilung B unter der amtlichen Nummer 41483 (vormals 41023) eingetragen ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden, Deutschland.
Am 10. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung als Aktiengesellschaft in das Handelsregister einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 18.750.000 durch Ausgabe von bis zu 18.750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Am 18. Mai 2021 führte die Gesellschaft eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von TEUR 25 um TEUR 37.475 auf TEUR 37.500 durch, was zu einer entsprechenden Verringerung der Kapitalrücklage führte. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden die Vorzugsrechte der Vorzugsanteile aufgehoben und die Vorzugsanteile wurden zu Stammanteilen.
Am 1. Juni 2021 wurde die Rechtsform der Gesellschaft (vormals REF Bike Holding GmbH, die am 18. Mai 2021 in Bike24 Holding GmbH umbenannt wurde) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt und beim Amtsgericht Dresden in das Handelsregister eingetragen.
Am 7. Juni 2021 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, in der der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 1.558.092 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder der Leitungsorgane auszugeben. Ebenso wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, an die Mitglieder des Vorstands bis zu 780.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf bis zu 780.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der Bike24 Holding AG auszugeben. Die Aktienoptionen können nach einer Wartezeit von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe ausgeübt werden. Die außerordentliche Hauptversammlung hat beschlossen, das Grundkapital der Bike24 Holding AG um bis zu EUR 1.558.092 durch Ausgabe von bis zu 1.558.092 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021/II). Ferner hat die außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 17.191.908 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien aus einem von der außerordentlichen Hauptversammlung zu diesem Zweck geschaffenen bedingten Kapital (Bedingtes Kapital 2021/I) zu gewähren, und den Aufsichtsrat ermächtigt, die Satzung entsprechend zu ändern.
Am 25. Juni 2021 schloss die Gesellschaft ihren Börsengang ("IPO") von 6.666.666 neu ausgegebenen Stammaktien zu einem öffentlichen Angebotspreis von EUR 15,00 pro Aktie sowie die Notierung von 37.500.000 bestehenden Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ab. Die Gesellschaft erhielt einen Erlös von TEUR 100.000. Nach Emissionsabschlägen und damit verbundenen Kosten in Höhe von TEUR 3.000 sind der Gesellschaft Einzahlungen in Höhe von TEUR 97.000 zugeflossen.
Direkt zurechenbare Kosten des Börsengangs in Höhe von TEUR 3.780 wurden nach Abzug von Steuern in Höhe von TEUR 1.194 von der Kapitalrücklage abgezogen. Wir verweisen auf Anmerkung F.6. In Höhe von TEUR 1.567 wurden die Kosten des Börsengangs an nahestehende Personen weiterberechnet, diese wurden vollständig gegen die Kapitalrücklage abzüglich latenter Steuern in Höhe von TEUR 495 gebucht. Die übrigen Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von TEUR 5.916 sind in den sonstigen Aufwendungen enthalten, siehe Anmerkung E.5.
Die Bike24-Gruppe betreibt einen E-Commerce-Store und einen lokalen Store (im ersten Halbjahr 2020: zwei lokale Stores) und ist hauptsächlich im Handel mit hochwertigen Fahrrädern, Fahrradteilen, Fahrradzubehör, Fahrradbekleidung sowie Lauf-, Schwimm- und Outdoor-Artikeln tätig.
Der Konzernabschluss der Bike24-Gruppe wurde am 30. März 2022 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den vom International Accounting Standards Board ("IASB") herausgegebenen International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union ("EU") anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee ("IFRIC"), erstellt. Darüber hinaus berücksichtigt der Konzernabschluss die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften, die gemäß § 315e Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden sind.
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auf alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet, sofern nicht anders angegeben.
Das Geschäftsjahr der Bike24-Gruppe endet am 31. Dezember. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle werden im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Der Konzernabschluss wurde auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, sofern nicht anders angegeben. Der Konzernabschluss wurde in Euro ("EUR") aufgestellt, der funktionalen Währung der Gesellschaft. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden alle Beträge in diesem Konzernabschluss auf volle Tausend kaufmännisch gerundet. Bei der Addition von Einzelbeträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten. Ein Bindestrich ("–") zeigt an, dass eine Position nicht anwendbar ist, eine Null ("0") zeigt an, dass eine Position auf Null gerundet wurde. Die Konzern-Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Bike24-Gruppe über ausreichende Ressourcen verfügt, um die Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzuführen.
Die Bike24-Gruppe hat die folgenden von der Europäischen Union übernommenen Änderungen der IFRS einheitlich für alle dargestellten Perioden angewandt, soweit sie Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
| Datum des Inkrafttretens | Neue Standards oder Änderungen an bestehenden Standards |
Übernahme durch die EU | Auswirkungen auf die Bike24-Gruppe |
|---|---|---|---|
| 1. Juni 2020 | COVID-19-bezogene Mieterleichterungen (Änderungen an IFRS 16) |
Ja | Keine |
| 1. Januar 2021 | Reform der Referenzzinssätze – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) |
Ja | Keine |
| Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9 | Ja | Keine |
Zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Konzernabschlusses hat die Bike24-Gruppe die folgenden neuen und überarbeiteten IFRS, die bereits herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet.
| Datum des Inkrafttretens | Neue Standards oder Änderungen an bestehenden Standards |
Übernahme durch die EU | Auswirkungen auf die Bike24-Gruppe |
|---|---|---|---|
| 1. April 2021 | COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021 (Änderungen an IFRS 16) |
Ja | Keine |
| 1. Januar 2022 | Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37) |
Ja | Keine |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018– 2020 |
Ja | Keine | |
| Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16) |
Ja | Keine | |
| Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) |
Ja | Keine | |
| 1. Januar 2023 | IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge |
Ja | Keine |
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie unrealisierte Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß IFRS 10.B86 eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden für alle Tochterunternehmen einheitlich angewendet.
Der Konzernabschluss umfasst den Einzelabschluss der Gesellschaft sowie ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften sind Unternehmen, die von der Gesellschaft gemäß IFRS 10 beherrscht werden. Die Gesellschaft beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. ein Anrecht auf diese hat und die Fähigkeit hat, diese Renditen durch ihre Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, konsolidiert. Die Anschaffungskosten für Anteile an Tochtergesellschaften im Rahmen von Unternehmenserwerben werden mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und in Höhe des erworbenen Anteils an der jeweiligen Tochtergesellschaft aktiviert.
Name und Sitz sowie der Anteil am Kapital der Tochterunternehmen, d. h. der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB, sind im Folgenden aufgeführt.
Neben der Bike24 Holding AG wurden die folgenden Tochtergesellschaften der Bike24-Gruppe in den Konsolidierungskreis einbezogen:
| Tochtergesellschaften | Standort | Prozentualer Anteil der Beteiligung |
|---|---|---|
| Bike24 Support ES, S.L. | Barcelona, Spanien | 100% |
| Bike24 Retail GmbH | Dresden, Deutschland | 100% |
| Best Bike Brands GmbH | Dresden, Deutschland | 100% |
| Bike24 Service GmbH | Dresden, Deutschland | 100% |
| Bike24 GmbH | Dresden, Deutschland | 100% |
Die Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2021 wird in Anhangangabe B.3 und B.4 beschrieben.
Am 27. April 2021 wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Verschmelzung zweier 100%iger Tochtergesellschaften der Bike24 Holding AG eingetragen. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 3. Dezember 2020 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag wurde die Bike24 Service GmbH auf die Peloton MidCo2 GmbH im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Peloton MidCo2 GmbH wurde am selben Tag in Bike24 Service GmbH umbenannt. Die Verschmelzung der Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG wurde am 5. August 2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen. Mit dem Verschmelzungsvertrag vom 17. Juni wurde die Bike24 Support GmbH im Wege der Aufnahme auf die Bike24 Holding AG verschmolzen.
Bike24 hat im Mai 2021 eine ausländische Tochtergesellschaft, die Bike24 Support ES, S.L., mit Sitz in Barcelona, Spanien, gegründet. Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG.
In der Gesellschafterversammlung am 30. November 2021 wurde die Gründung der Bike24 Retail GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG beschlossen, die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden erfolgte am 29. Dezember 2021.
In der Gesellschafterversammlung am 1. Dezember 2021 wurde die Gründung der Best Bike Brands GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Bike24 Holding AG beschlossen, die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden erfolgte am 30. Dezember 2021.
Die Bike24-Gruppe klassifiziert Vermögenswerte und Schulden nach ihrer Fristigkeit. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn ihre Realisierung innerhalb eines Jahres oder innerhalb des normalen operativen Geschäftszyklus der Bike24-Gruppe erwartet wird. Der normale operative Geschäftszyklus beträgt weniger als ein Jahr und beginnt mit der Beschaffung von Vorräten und endet mit dem Erhalt von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten als Gegenleistung für den Verkauf der Vorräte. Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als kurzfristig eingestuft.
Der Konzernabschluss der Bike24-Gruppe wird in Euro aufgestellt. Der Euro ist die funktionale Währung der Gesellschaft sowie der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften und Berichtswährung der Muttergesellschaft. Die funktionale Währung wird für jedes Unternehmen der Bike24-Gruppe festgelegt. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung ist definiert als die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs der jeweiligen Berichtsperiode umgerechnet. Daraus entstehende Umrechnungsdifferenzen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte, welche begrenzte Nutzungsdauern haben, zu Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten kann als bestimmbar oder unbestimmbar festgelegt werden.
Im Rahmen des Erwerbs der Peloton MidCo2 GmbH im Jahr 2019 wurden der Geschäfts- oder Firmenwert, die Marke, die Kundenbeziehungen sowie die ERP-Software angesetzt. Der Erwerb wurde gemäß IFRS 3 als Unternehmenszusammenschluss bilanziert. Die Bewertung der Kundenbeziehungen erfolgte nach der Residualwertmethode. Basierend auf dieser Methode wurde der Barwert der erwarteten Zahlungsströme aus den Kundenbeziehungen ermittelt. Die Bewertung der Marke erfolgte unter Anwendung der Lizenzpreisanalogiemethode. Die ERP-Software wurde mit der Wiederbeschaffungskostenmethode bewertet.
Entwicklungskosten werden nur aktiviert, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bestimmt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und kommerziell realisierbar ist, es wahrscheinlich ist, dass der Bike24-Gruppe ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Bike24-Gruppe die Absicht hat und über ausreichende Ressourcen verfügt, die Entwicklung des Vermögenswerts abzuschließen und diesen zu nutzen oder zu verkaufen. Andernfalls werden die Entwicklungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung innerhalb der sonstigen Aufwendungen und Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmern erfasst, sobald sie anfallen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden aktivierte Entwicklungskosten zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden interne Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 854 (VJ: TEUR 0) aktiviert.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur aktiviert, sofern sie eine Erhöhung des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des jeweiligen Vermögenswerts darstellen. Alle anderen Kosten werden im Zeitpunkt, in dem sie anfallen, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung unter den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sowie den sonstigen Aufwendungen erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, sobald sie in nutzungsbereitem Zustand sind. Die abgeschriebenen Beträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung in den Abschreibungen ausgewiesen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer wertgemindert sein könnten, werden diese einem Wertminderungstest unterzogen. Die Bike24-Gruppe überprüft die Abschreibungsmethoden, die geschätzten Nutzungsdauern und die Restwerte zu jedem Bilanzstichtag und passt diese gegebenenfalls an.
Die Bike24-Gruppe hat die folgenden Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte geschätzt:
| Art des immateriellen Vermögenswerts | Geschätzte Nutzungsdauer |
|---|---|
| Marke | 15 Jahre |
| Kundenbeziehungen | 15 Jahre |
| Software | 3 – 5 Jahre |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3 – 5 Jahre |
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich im vierten Quartal oder bei Vorliegen eines Anhaltspunktes, dass dieser wertgemindert sein könnte, durch die Gesellschaft auf Wertminderung überprüft; weitere Informationen hierzu finden sich in Anhangangabe C.12.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und in der Folge abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen den Anschaffungspreis und alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Vorstand beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu bringen. Sachanlagen werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Vermögenswert verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen, der dem Unternehmen zufließen wird, den Nutzen übersteigt, der ohne den Erwerb des Vermögenswerts erzielt worden wäre.
Ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Bike24-Gruppe ein zukünftiger Nutzen aus der Anschaffung zufließen wird.
Alle Reparatur- und Wartungskosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Sachanlagen abzüglich geschätzter Restwerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen ausgewiesen. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Wenn wesentliche Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als separate Posten (Komponenten) des Sachanlagevermögens bilanziert und getrennt abgeschrieben. Im vorliegenden Konzernabschluss sind keine Vermögenswerte enthalten, die nach dem Komponentenansatz bilanziert werden.
Sachanlagen werden grundsätzlich linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben:
| Typ der Sachanlage | Geschätzte Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 10 – 15 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 – 14 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 23 Jahre |
Mietereinbauten werden über den jeweils kürzeren Zeitraum des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses und der geschätzten Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Bike24-Gruppe überprüft Sachanlagen auf Wertminderung, wenn Anhaltspunkte für eine solche vorliegen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für eine frühere Wertminderung nicht mehr bestehen.
Bei Vertragsbeginn beurteilt die Bike24-Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder enthält. Ein Vertrag ist ein Leasingverhältnis oder enthält ein solches, wenn der Vertrag das Recht auf die Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt.
Die Leasingverhältnisse der Bike24-Gruppe betreffen Immobilien und Autos. Die Leasingbedingungen werden auf individueller Basis verhandelt und können eine Reihe unterschiedlicher Bedingungen enthalten. Leasingverträge können für einen festen Zeitraum verhandelt werden oder Verlängerungsoptionen beinhalten.
Zur Ermittlung der Leasinglaufzeiten werden alle Fakten und Umstände, die wirtschaftliche Anreize zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten, berücksichtigt. Die Leasingbedingungen beinhalten feste Zahlungen sowie Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, den Ausübungspreis im Rahmen einer Kaufoption, deren Ausübung für die Bike24- Gruppe hinreichend sicher ist, Leasingzahlungen in einem optionalen Verlängerungszeitraum, wenn die Bike24-Gruppe hinreichend sicher ist, eine Verlängerungsoption auszuüben, und Vertragsstrafen für die vorzeitige Beendigung eines Leasingverhältnisses, es sei denn, die Bike24-Gruppe ist sich hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Um zu bestimmen, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, untersucht der Vorstand der Bike24-Gruppe die Prognosen für das geplante Wachstum und die Kapazität der bestehenden Leasingverhältnisse.
Die Bike24-Gruppe erfasst zum Bereitstellungsdatum ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und eine Leasingverbindlichkeit. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als Barwert der erwarteten Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgt mit dem impliziten Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, oder, falls dieser nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Bike24-Gruppe. Die Bike24-Gruppe verwendet grundsätzlich ihren Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zieht die Bike24-Gruppe Zinssätze aus verschiedenen externen Finanzdaten heran und nimmt bestimmte Anpassungen vor, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts zu berücksichtigen. Die Bike24-Gruppe hat für die dargestellten Perioden Grenzfremdkapitalzinssätze zwischen 0,3% und 0,69% verwendet. In der Folge werden Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Indexes oder Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der Bike24-Gruppe hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, wenn die Bike24-Gruppe ihre Einschätzung ändert, ob sie eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder wenn es eine geänderte quasi fixe Leasingzahlung gibt.
Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts am Vermögenswert. Sofern der Buchwert des Nutzungsrechts am Vermögenswert auf Null reduziert wurde, wird dies in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen erfasst.
Die mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses verbundenen Zinsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Das Nutzungsrecht wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich aus der anfänglichen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und sämtlichen vor dem Bereitstellungsdatum geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich aller anfänglich angefallenen direkten Kosten, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize sowie der geschätzten Kosten für den Rückbau des zugrunde liegenden Vermögenswerts zusammen.
Das Nutzungsrecht wird in der Folge grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben, außer das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Bike24-Gruppe über oder der Wert des Nutzungsrechts spiegelt die Ausübung einer Kaufoption durch die Bike24-Gruppe wider. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Die Schätzung der Nutzungsdauer erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Schätzung der Nutzungsdauer von Sachanlagen. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand regelmäßig um etwaige Wertminderungen reduziert und um etwaige Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Bislang wurden keine Wertminderungen für die Nutzungsrechte der Bike24-Gruppe festgestellt.
Die Bike24-Gruppe weist Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfüllen, in der Konzern-Bilanz als Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus.
Leasingverhältnisse, bei denen die Bike24-Gruppe Leasinggeber ist, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Bike24-Gruppe hat Leasingverträge abgeschlossen, die unter die Ausnahmeregelung für Vermögenswerte von geringem Wert und kurzfristige Leasingverhältnisse nach IFRS 16 fallen. Diese werden nicht in der Konzern-Bilanz angesetzt. Die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechen dem Anschaffungspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu versetzen. Die Ermittlung der Anschaffungsoder Herstellungskosten der Vorräte erfolgt nach der First-in-First-out-Methode. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten für den Verkauf.
Im Falle einer Wertminderung der Vorräte wird eine Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen und der niedrigere Nettoveräußerungswert in der Konzern-Bilanz angesetzt. Sollten Umstände, die in vorherigen Perioden zu einer Abschreibung der Vorräte auf einen niedrigeren Wert als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen oder eindeutige Hinweise auf eine Erhöhung der Verkaufspreise vorliegen, erfolgt eine Zuschreibung der zuvor erfassten Wertminderung. Die Vorräte werden regelmäßig daraufhin überprüft, wie lange sie noch auf Lager sind. Vorräte, die länger als ein Jahr auf Lager sind, werden abgewertet. Die Höhe der Abschreibung basiert auf Erfahrungswerten der Vergangenheit unter Berücksichtigung erwarteter Preisminderungen aufgrund der geringen Umschlaghäufigkeit.
Der Buchwert der Vorräte wird als Aufwand erfasst, wenn die Vorräte verkauft werden. Der Ausweis erfolgt unter den Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe. Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert und Verluste werden in der Periode, in der sie eintreten, als Aufwand erfasst. Wertaufholungen werden in der Periode erfasst, in der die Wertaufholung eintritt.
Die Bike24-Gruppe hat eigene Aktien zurückgekauft mit dem Ziel, diese an Mitarbeiter auszugeben. Zum Bilanzstichtag werden noch verbliebene eigene Aktien offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt, siehe Anhangangabe E.2.
Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der gleichzeitig bei einer Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten als auch derivative Finanzinstrumente, wie z.B. Devisenkontrakte.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair value through profit or loss, "FVTPL") bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. ihrer Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, die Bike24-Gruppe ändert ihr Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
In allen anderen Fällen sowie insbesondere beim Vorliegen von Derivaten erfolgt eine erfolgswirksame Bewertung der finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten, einschließlich der Zahlungsdienstleister mit Banklizenz. In allen dargestellten Perioden bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.
Die Bike24-Gruppe trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:
Für Zwecke dieser Einschätzung ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und eine Gewinnmarge.
Bei der Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind, berücksichtigt die Bike24-Gruppe die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen. Bei der Beurteilung berücksichtigt die Bike24-Gruppe:
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann. Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Bike24-Gruppe bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtigungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Bike24-Gruppe angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen der Bike24-Gruppe und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
Die Bike24-Gruppe nimmt an, dass das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant gestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Die Bike24-Gruppe betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind.
Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der die Bike24-Gruppe einem Kreditrisiko ausgesetzt ist.
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn die Bike24-Gruppe nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Die Bike24-Gruppe schreibt den Bruttobuchwert ab, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 180 Tage überfällig ist, basierend auf vergangenen Erfahrungen bei der Realisierung solcher Vermögenswerte.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft, einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehensverbindlichkeiten. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft ist, es sich um ein Derivat handelt oder sie beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wurde. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne und -verluste, einschließlich etwaiger Zinsaufwendungen, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Gebühren, die für die Bereitstellung von Kreditlinien gezahlt werden, werden als Transaktionskosten des Darlehens erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Kreditlinie ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr abgegrenzt, bis die Kreditlinie in Anspruch genommen wird. Wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Inanspruchnahme der Kreditlinie ganz oder teilweise wahrscheinlich ist, wird die Gebühr als Vorauszahlung für die Bereitstellung aktiviert und über die Laufzeit der entsprechenden Kreditlinie aufwandswirksam erfasst. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert.
Die Bike24-Gruppe bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn:
Die Bike24-Gruppe bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Bike24-Gruppe bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit, basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert, erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn die Bike24- Gruppe einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem die Bike24-Gruppe zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben der Bike24-Gruppe erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte und Schulden. Sofern verfügbar, ermittelt die Bike24-Gruppe den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf der Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet die Bike24-Gruppe Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.
Hat ein Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet die Bike24-Gruppe Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.
Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, d. h. der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt die Bike24-Gruppe fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, im Gewinn oder Verlust zu erfassen.
Die Bike24-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Finanzteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte des Level 3, trägt und direkt an den Vorstand berichtet.
Das Finanzteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Finanzteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich des Levels in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Wesentliche Bewertungsfragen werden an den Vorstand der Bike24-Gruppe berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet die Bike24-Gruppe, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Mit dem Vorstand und Mitarbeitern in Führungspositionen wurden Verträge über anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geschlossen. Der Tag der Unterzeichnung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung entspricht dem Tag der Gewährung. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird anhand eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt und linear bis zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.
Allen Mitarbeitern, die am Tag des Börsengangs der Bike24 Holding AG bereits im Konzern tätig waren, wurde ein Bonus in Form einer Übertragung eines Eigenkapitalinstruments gewährt. Die Aufwendungen wurden mit dem beizulegenden Zeitwert am Gewährungsdatum ermittelt und im Personalaufwand erfasst.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich, welche an bestimmte Wertentwicklungen gebunden sind, wurden an Mitarbeiter in Führungspositionen gewährt. Die Rückstellung wird an jedem Abschlussstichtag in Abhängigkeit von der erwarteten Wertentwicklung neu bewertet, der daraus resultierende Ertrag bzw. Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Aufwand, der bis zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit erfasst wird, entspricht dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung einer Fluktuationswahrscheinlichkeit.
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer der Bike24-Gruppe werden in der Periode, in der die Leistungen erbracht werden, als Aufwand erfasst. Die Bike24-Gruppe setzt eine Verbindlichkeit in Höhe des voraussichtlich zu zahlenden Betrags an, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrags aufgrund der von dem Arbeitnehmer in der Vergangenheit erbrachten Arbeitsleistung besteht und der Betrag der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Die Bike24-Gruppe bilanziert Rückstellungen für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit, sofern der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden am Bilanzstichtag zum Barwert angesetzt. Dieser wird vom Vorstand auf der Basis der geschätzten erforderlichen Kosten zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung ermittelt.
Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markteinschätzungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung von Rückstellungen wird als Finanzaufwand erfasst.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist der verkauften Produkte der Bike24-Gruppe beträgt 24 Monate. Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird zum Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte erfasst. Die Höhe der Rückstellung für Gewährleistungen basiert auf Schätzungen auf der Grundlage historischer Gewährleistungsdaten und erwarteter Wahrscheinlichkeiten über die Inanspruchnahme.
Die Umsatzerlöse der Bike24-Gruppe werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten Umsatzerlöse ausgewiesen. IFRS 15 legt Grundsätze für die Berichterstattung an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströme aus Verträgen eines Unternehmens mit Kunden fest. Gemäß IFRS 15 realisiert die Bike24-Gruppe Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut auf den Kunden übergeht. Dies ist bei Abschluss der Lieferung der Fall. Der Vorstand wendet das folgende fünfstufige Modell an, um den Zeitpunkt und die Höhe der Umsatzrealisierung zu bestimmen:
Die Bike24-Gruppe erzielt den wesentlichen Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen über ihre Website (Online-Verkauf).
Die Bike24-Gruppe realisiert Umsatzerlöse aus der Übertragung von Waren oder Dienstleistungen an Kunden. Die Umsatzerlöse werden in Höhe der voraussichtlichen Gegenleistung, die die Bike24-Gruppe für die Übertragung von Waren oder Dienstleistungen erhalten wird, realisiert. Die Höhe der Gegenleistung setzt sich aus festen Beträgen zusammen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Ware erlangt. Bei einer Bestellung über die Website erlangt der Kunde Verfügungsgewalt, wenn die Lieferung erfolgt ist. Bei Erwerb der Waren im Ladengeschäft erlangt der Kunde im Zeitpunkt des Erwerbs die Verfügungsgewalt über die Ware.
Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware an ihren Bestimmungsort versandt worden ist, die Risiken des Untergangs an den Kunden übergegangen sind und der Kunde entweder die Waren gemäß Kaufvertrag abgenommen hat, die Abnahmebestimmungen erloschen sind oder der Bike24-Gruppe objektive Hinweise darüber vorliegen, dass alle Kriterien für die Abnahme erfüllt sind.
Die Bike24-Gruppe beurteilt alle übertragenen Waren und Dienstleistungen und identifizierten Leistungsverpflichtungen bei Vertragsbeginn. Verträge mit Kunden beinhalten eine einzelne Leistungsverpflichtung, z.B. den Verkauf eines abgrenzbaren Warenbündels und damit verbundene Aktivitäten zur Erbringung dieser Waren und Dienstleistungen (Verpackung, Versand, Kreditkartenabwicklung, Abrechnung von Abgaben und andere Transaktionsverarbeitungsaktivitäten). Da es sich bei diesen zugehörigen Aktivitäten nicht um eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen handelt, wird der Umsatz für diese Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Leistungsverpflichtung zwischen Verkäufer und Kunde erfüllt ist.
Die Verträge mit Kunden enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente. Rechnungen werden bei Versand der Ware ausgestellt und sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Erwerb der Ware im Ladengeschäft erfolgt die Zahlung grundsätzlich direkt vor Ort.
Sofern die Verfügungsgewalt über die Ware noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst. Sobald der Kunde Verfügungsmacht über die Ware erlangt, wird der entsprechende Umsatz aus der Vertragsverbindlichkeit realisiert. Die Kunden haben die Möglichkeit, per Kreditkarte, Rechnung, SOFORT-Überweisung, PayPal oder Vorauskasse zu zahlen. Vorab erhaltene Zahlungen aus Verkäufen von Waren werden bis zum Versand der Ware als Vertragsverbindlichkeiten unter den sonstigen Verbindlichkeiten in der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Da die Lieferung der Ware an den Kunden in der Regel innerhalb von bis zu 5 Tagen erfolgt, werden Vertragsverbindlichkeiten nicht abgezinst.
Die Kunden können erworbene Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgeben oder umtauschen. Umsatzerlöse werden in dem Umfang erfasst, in dem es höchstwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer wesentlichen Korrektur der kumuliert erfassten Umsatzerlöse kommt. Die Bike24-Gruppe erfasst für erwartete Rückgaben eine Rückerstattungsverbindlichkeit als Minderung der Umsatzerlöse und ein Rückgaberecht als Minderung der Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe. Die Höhe der Rückerstattungsverbindlichkeit und des Rückgaberechts wird auf der Basis historischer Daten über die Produktgruppen ermittelt. Das Rückgaberecht wird zum vorigen Buchwert der Ware abzüglich der erwarteten Rückgabekosten bewertet. Die Rückerstattungsverbindlichkeit wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten und das Rückgaberecht unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Bike24-Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Schätzungen der erwarteten Rückgaben und aktualisiert die bisher bilanzierten Beträge des Rückgaberechts und der Rückerstattungsverbindlichkeit entsprechend.
Da die Verträge nur eine einzige Leistungsverpflichtung beinhalten, wird der Transaktionspreis dieser Leistungsverpflichtung zugeordnet.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft die Bike24-Gruppe die Buchwerte ihrer nichtfinanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme von Vorräten und aktiven latenten Steuern), um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Anzeichen vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung geprüft.
Für den Wertminderungstest werden Vermögenswerte zur kleinsten Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung erzeugen, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung basiert auf dem Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts oder einer ZGE in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug von mit der Transaktion zusammenhängenden Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert basiert auf den geschätzten künftigen Zahlungsströmen, die unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und die für den Vermögenswert oder die ZGE spezifischen Risiken widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst werden.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung innerhalb der Abschreibungen erfasst. Etwaige Abschreibungen werden zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen, verbleibende, übersteigende Abschreibungsbeträge vermindern die Buchwerte anderer Vermögenswerte der ZGE auf anteiliger Basis.
Es erfolgen keine Zuschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insoweit rückgängig gemacht, als der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert übersteigt, der sich nach Abzug der Abschreibungen ergeben hätte, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Aufwendungen oder Erträge aus Ertragsteuern umfassen laufende und latente Steuern. Der Ausweis erfolgt grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, außer in dem Umfang, in dem sich Aufwendungen oder Erträge aus Ertragsteuern auf einen Unternehmenszusammenschluss oder auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income, "OCI") erfasst wurden.
Laufende Steuern umfassen die erwarteten Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen auf das zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust des Geschäftsjahres sowie etwaige Anpassung der Steuerverbindlichkeit oder -forderung aus vorherigen Perioden. Der Betrag der laufenden Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen ist die bestmögliche Schätzung des Steuerbetrags, der voraussichtlich gezahlt oder erstattet wird und der etwaige steuerliche Unsicherheiten widerspiegelt. Der Betrag für erwartete Steuerverbindlichkeiten oder -forderungen wird unter Anwendung der Steuersätze ermittelt, die am Bilanzstichtag gültig sind. Die Bike24-Gruppe ist in Deutschland und in Spanien tätig und erzielt dort ihr steuerpflichtiges Einkommen.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Vorstand beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob Interpretationsspielräume im Hinblick auf die geltenden steuerlichen Vorschriften bestehen. Sofern erforderlich, werden Einkommensteuerverbindlichkeiten angesetzt.
Laufende Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden nur saldiert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Latente Steuern werden in Bezug auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Konzernrechnungslegungszwecke und den für steuerliche Zwecke verwendeten Wertansätzen erfasst. Latente Steuern werden nicht angesetzt für:
Aktive latente Steuern werden für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf der Grundlage der Umkehr der relevanten zu versteuernden temporären Differenzen ermittelt. Sollte der Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen nicht ausreichen, um einen latenten Steueranspruch in voller Höhe zu aktivieren, werden zukünftige zu versteuernde Gewinne, bereinigt um die Umkehr bestehender temporärer Differenzen, basierend auf den Geschäftsplänen der einzelnen Tochtergesellschaften der Bike24-Gruppe, ermittelt. Latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; solche Abschreibungen werden rückgängig gemacht, wenn sich die Wahrscheinlichkeit der Nutzung künftiger steuerlicher Gewinne erhöht.
Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiger zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, für den sie genutzt werden können.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die bei der Umkehr der temporären Differenzen sowie der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen erwartet werden. Für die Bewertung der latenten Steuern zum Bilanzstichtag werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gültig oder verabschiedet sind. Latente Steuern spiegeln etwaige Unsicherheit in Bezug auf die Ertragsteuern wider.
Die Bewertung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung der Bike24-Gruppe im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte ihrer Vermögenswerte bzw. der Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Bike24-Gruppe einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und die latenten Steueransprüche und -schulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und -ansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder die laufenden Steuerschulden gleichzeitig mit der Realisierung der Erstattungsansprüche abzulösen, und zwar in jeder künftigen Periode, in der die Begleichung oder Realisierung wesentlicher Beträge der latenten Steuerschulden oder -ansprüche erwartet wird.
Die Bike24-Gruppe wendet IFRIC 23 an. IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil der Bike24-Gruppe, dass eine Geschäftstätigkeit ausübt, mit dem Umsatzerlöse erwirtschaftet werden, bei dem Aufwendungen anfallen können und für das separate Finanzinformationen verfügbar sind, die vom Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, "CODM") verwendet werden, um Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Bike24-Gruppe zu überprüfen. Die Bike24-Gruppe hat ihren Chief Executive Officer und Chief Financial Officer gemeinsam als CODM bestimmt.
Am 18. Mai 2021 führte die Gesellschaft eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von TEUR 25 um TEUR 37.475 auf TEUR 37.500 durch. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden die Vorzugsrechte der Vorzugsanteile aufgehoben und die Vorzugsanteile wurden zu Stammanteilen. Nach dieser Kapitalerhöhung betrug die Gesamtzahl der Stammaktien bei der Gesellschaft 37.500.000 Stück.
Es handelte sich hierbei um eine Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln, die zu einer Erhöhung der im Umlauf befindlichen Stammaktien geführt hat, ohne dass es zu einer entsprechenden Änderung der Ressourcen für die Gesellschaft gekommen ist. Nach IAS 33.27 i.V.m. IAS 33.64 hat die Gesellschaft eine rückwirkende Anpassung bei der Ermittlung der im Umlauf befindlichen Stammaktien in der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 vorgenommen. Die rückwirkende Anpassung wurde dabei so vorgenommen, als hätte die Kapitalerhöhung zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 stattgefunden. Somit betrug die Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien zum 1. Januar 2020 37.500.000 Stück, die entsprechend in die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 einbezogen wurde. Das Ergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des Periodenergebnisses, welches den Anteilseignern der Bike24-Gruppe zusteht durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien. Alle Aktien, die die Bike24-Gruppe ausgegeben hat (mit Ausnahme der offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzten Aktien), sind im Umlauf befindlich. Mit der Ausgabe von Aktienoptionen ergeben sich Verwässerungseffekte, die einen Einfluss auf das Ergebnis je Aktie haben. Soweit sich ein nichtverwässernder Effekt ergibt, bleiben die entsprechenden Instrumente bei der Berechnung des verwässernden Ergebnisses je Aktie unberücksichtigt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Bike24-Gruppe in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert, dass der Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen trifft, die sich auf die ausgewiesene Höhe der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie auf die dazugehörigen Anhangangaben und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Etwaige Änderungen von Schätzungen werden in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern prospektiv erfasst.
Angaben über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind nachfolgend aufgeführt:
Die Bike24-Gruppe führt eine jährliche Überprüfung durch, um festzustellen, ob der Geschäfts- oder Firmenwert einer Wertminderung, in Übereinstimmung mit den in Anhangangabe C.3 erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, unterliegt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde anhand von Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt und einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Diese Berechnungen erfordern die Verwendung von Schätzungen, siehe Anhangangabe F.1.
Gesetzlich besteht für Kunden im Online-Handel die Möglichkeit, Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen zurückzuschicken. Für diesen Sachverhalt wird anhand von Retourenquoten der Vergangenheit eine Rückstellung ermittelt und unter dem Begriff Rückgaberecht ausgewiesen. Demgegenüber steht ein Vermögenswert der Ware, die dem Lager wieder zufließt.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Zinssätze aus verschiedenen externen Finanzdaten herangezogen und bestimmte Anpassungen vorgenommen, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses und die Art des geleasten Vermögenswerts zu berücksichtigen. Zur Ausübung von Verlängerungsoptionen siehe Anhangangabe C.5.
Die Bike24-Gruppe führt eine jährliche Überprüfung durch, um festzustellen, ob der Geschäfts- oder Firmenwert einer Wertminderung, in Übereinstimmung mit den in Anhangangabe C.3 erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, unterliegt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde anhand von Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt und einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Diese Berechnungen erfordern die Verwendung von Schätzungen, siehe Anhangangabe F.1.
Die Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt, was eine Schätzung der künftigen Nettoveräußerungspreise der Vorräte erfordert. Bei der Beurteilung des Nettoveräußerungswerts der Vorräte berücksichtigt die Bike24-Gruppe die Menge und die Altersstruktur der Vorräte, das erwartete Verkaufsvolumen, die erwarteten Verkaufspreise und die Verkaufskosten unter Berücksichtigung langfristiger Durchschnittswerte, siehe Anhangangabe F.3.
In Zusammenhang mit dem im Börsengang sind Transaktionskosten in Höhe von EUR 9,7 Mio. entstanden. Aufgrund der Anwendung von IAS 32 wurden zum 31. Dezember 2021 Aufwendungen in Höhe von EUR 3,8 Mio. unter Berücksichtigung der auf diese Aufwendungen entfallenden latenten Steuern vom Eigenkapital abgezogen. Die Bike24 Holding AG hat ihr Ermessen dahingehend ausgeübt, dass sie, Transaktionskosten, die nicht eindeutig der Emission neuer Aktien zugerechnet werden können im Wege einer sachgerechten Schlüsselung aufgeteilt und nur anteilig im Eigenkapital erfasst hat. Siehe Anhangangabe F.6.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde das geschäftliche und wirtschaftliche Umfeld der Bike24-Gruppe durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst, wobei sich durch die verschiedenen Maßnahmen des Unternehmens bzw. der Regierung und des Staates gewisse abmildernde Effekte ergaben.
Die Auftragseingangs-, Umsatz- und Ergebniszahlen der Bike24-Gruppe wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die COVID-19- Pandemie positiv beeinflusst. Die seit Jahren feststellbare Verschiebung der Nachfrage vom stationären Handel hin zum Online-Handel wurde durch die COVID-19-Pandemie weiter beschleunigt.
Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Virus und der daraus resultierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist es schwierig, die Dauer und das Ausmaß der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme der Bike24-Gruppe vorherzusagen. Die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 vorgenommenen bzw. getroffenen bilanzierungsrelevanten Schätzungen und Annahmen spiegeln den aktuell verfügbaren Kenntnisstand und die verfügbaren Informationen wider. Die Erfahrungen aus den Jahren 2020 und 2021 zeigen, dass die COVID-19-Pandemie zum Teil auf die Lieferverfügbarkeiten Auswirkungen hat, denen Bike24 durch eine angepasste Einkaufsstrategie entgegenwirken konnte. So konnte der Bestand vor allem im Bereich Parts/Accessories/Clothing stark aufgebaut werden und sorgte somit nachhaltig für eine gute Basis für das erreichte Umsatzwachstum. Die Bike24-Gruppe geht weiterhin davon aus, dass die COVID-19-Pandemie nicht von langfristiger Dauer sein wird. Dementsprechend geht die Bike24-Gruppe davon aus, dass die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss nicht von wesentlicher Bedeutung sein werden. Dies zeigen vor allem die Erfahrungen des letzten Jahres. Die Überprüfung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden ergaben auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 keine Wertminderungsbedarfe. Auch das Zahlungsverhalten der Kunden hat sich nicht wesentlich verschlechtert, sodass auch die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht durch COVID-19 beeinflusst wurde. Des Weiteren wurde eine Aktualisierung der Schätzung der verlustfreien Bewertung der Vorräte unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorgenommen, die zu keinen wesentlichen Auswirkungen geführt hat.
Die Bike24-Gruppe besteht aus einem operativen und berichtspflichtigen Segment, was darauf basiert, wie der CODM die Ertragskraft und Allokation der Ressourcen der Bike24-Gruppe beurteilt. Zur Leistungsmessung wird der Nettoumsatz herangezogen, da der Vorstand der Ansicht ist, dass diese Information für die Bewertung der Bike24-Gruppe im Vergleich zu anderen Unternehmen, die in denselben Branchen tätig sind, am relevantesten ist.
Die folgende Tabelle stellt die Umsatzerlöse der Bike24-Gruppe nach Regionen dar. Die Regionen umfassen das Land, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, sowie andere Hauptmärkte. Für die Darstellung der geografischen Informationen wurde der Umsatz, basierend auf dem geografischen Standort der Kunden, aufgegliedert.
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Deutschland | 144.939 | 115.117 |
| Österreich und Schweiz | 25.290 | 21.691 |
| Rest von Europa | 59.067 | 46.968 |
| Rest der Welt | 20.868 | 15.375 |
| Summe | 250.164 | 199.151 |
Im vorherigen Abschluss wurde Großbritannien Europa zugeordnet, in diesem Abschluss wird Großbritannien der Gruppe "Rest der Welt" zugeordnet. Die Beträge der Vergleichsperioden wurden nicht angepasst. Der Umsatz mit Kunden im Vereinigten Königreich (im europäischen Wirtschaftsraum enthalten) betrug in 2020 TEUR 3.667 und im vierten Quartal 2020 TEUR 872.
Mit Ausnahme von Deutschland entfielen auf kein weiteres Land mehr als 10% der Umsatzerlöse der Bike24-Gruppe.
Im Wesentlichen stammen alle in den Umsatzerlösen enthaltenen Beträge aus dem Verkauf von Waren. Kein einzelner Kunde hat in den dargestellten Geschäftsjahren mehr als 10% zu den Umsatzerlösen der Bike24-Gruppe beigetragen. Alle wesentlichen langfristigen Vermögenswerte befinden sich in Deutschland.
Die Umsatzerlöse nach Produktkategorien stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Teile, Zubehör und Bekleidung | 167.340 | 132.472 |
| Traditionelle und E-Fahrräder | 24.520 | 18.619 |
| Sonstige | 58.304 | 48.060 |
| 250.164 | 199.151 | |
Alle Umsatzerlöse werden zu einem Zeitpunkt übertragen.
Die im Geschäftsjahr 2021 erfassten Umsatzerlöse aus Vertragsverbindlichkeiten betrugen TEUR 2.714 (VJ: TEUR 1.057). Die Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich im Wesentlichen auf die von Kunden erhaltenen Zahlungen, für die die Ware noch nicht an den Kunden übergegangen ist. Weitere Einzelheiten zu den Vertragsverbindlichkeiten finden sich in Anhangangabe F.11.
Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | – 12.711 | – 10.609 |
| Soziale Abgaben | – 2.655 | – 2.020 |
| Aufwendungen für Long-Term-Incentive-Pläne | – 185 | – |
| Aufwendungen für Wachstumsboni | –825 | –465 |
| Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen | – 1.762 | – |
| Aufwendungen für Mitarbeiteraktien | – 293 | – |
| Sonstige Personalaufwendungen | –4.720 | – 2.251 |
| Summe | – 23.151 | – 15.345 |
Zum 31. Dezember 2021 gibt es in der Bike24-Gruppe folgende anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen, zu den allgemeinen Bilanzierungsmethoden verweisen wir auf Anhangangabe C.9:
Im zweiten Halbjahr 2021 wurden Aktienoptionen an zwei Vorstandsmitglieder und 14 Mitarbeiter in Führungspositionen gewährt. Die Aktienoptionen sind nach einem Jahr unverfallbar und können nach einer Wartezeit von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung ausgeübt werden. Das Gewährungsdatum entspricht dem Tag der Unterzeichnung des Aktienoptionsprogramms durch den Mitarbeiter und lag zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 26. Dezember 2021. Für jeden Mitarbeiter wurde der gewichtete beizulegende Zeitwert seiner Aktienoption nach der Black-Scholes-Formel mit dem jeweiligen Tageskurs zum Gewährungsdatum ermittelt. Insgesamt wurden 265.184 Aktienoptionen mit einem gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwert von EUR 9,45 ausgegeben. Es wurde keine Aktienoption zum 31. Dezember 2021 ausgeübt. Der Aufwand zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf TEUR 1.762 (2020: TEUR –).
Die Volatilität wurde aufgrund des Markteintritts der Bike24-Gruppe im Juni 2021 mithilfe einer Peer Group ermittelt. Zu diesem Zweck wurden die Aktienkurse und deren tägliche Veränderungen von 6 der Bike24-Gruppe ähnlichen Unternehmen über einen Zeitraum von 4 Jahren herangezogen. Der Zeitraum basiert auf der Wartezeit für die Ausübung der Aktienoptionen.
| Input-Parameter | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung (in EUR) | 2,68 bis 12,44 | – |
| Aktienkurs am Tag der Gewährung (in EUR) | 14,55 bis 25,26 | – |
| Ausübungspreis (in EUR) | 15,00 bis 22,18 | – |
| Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt, in %) | 40,96 bis 41,46 | – |
| Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt, in Jahren) | 4,00 | – |
| Erwartete Dividenden (in %) | 0,00 | – |
| Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen, in %) | –0,56 bis –0,68 | – |
Die Gesellschaft hat im ersten Quartal 2021 ein Programm für langfristige Leistungen an Arbeitnehmer (Long-Term-Incentive-Plan 2021, "LTIP 2021") für Mitarbeiter in Führungspositionen aufgelegt. Das Programm ist über eine Haltefrist von 4 Jahren angelegt und wird in bar bedient. Die Höhe der Barzahlung ist abhängig von dem EBITDA-Wachstum. Gemäß IAS 19 wird der aus dem Programm resultierende Personalaufwand in Höhe von TEUR 989 über die Haltedauer verteilt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 sind TEUR 185 im Personalaufwand enthalten. Die Rückstellungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer umfassen den Barwert der an die Arbeitnehmer zu leistenden Verpflichtungen.
Im September 2021 hat die Bike24 Holding AG 17.000 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von EUR 23,87 zurückgekauft, um diese an ihre Mitarbeiter zu verschenken. Das Gewährungsdatum war der Tag, an dem der Mitarbeiter seine Depotnummer mitgeteilt hat, und lag zwischen dem 4. November 2021 und dem 2. Dezember 2021. Für jeden Mitarbeiter wurde der beizulegende Zeitwert seines Aktiengeschenks mit dem jeweiligen Tageskurs am Zusagetag ermittelt. Insgesamt wurden 15.665 Aktien mit einem gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwert von 18,68 EUR am 16. Dezember 2021 an die Mitarbeiter ausgegeben. Der Aufwand in Höhe von TEUR 293 ist im Personalaufwand erfasst. Die verbliebenen 1.335 eigenen Aktien werden als eigene Anteile im Eigenkapital ausgewiesen, siehe hierzu Anhangangabe F.6.
Im Februar 2020 hat die Bike24-Gruppe ein Wachstumsbonusprogramm mit Barausgleich eingeführt. Vier Mitarbeitern in Führungspositionen wurde ein Barzahlungsanspruch zugesichert, der bei einem bestimmten Ereignis fällig und zahlbar wird. Die maximale Höhe der Zahlungsansprüche beträgt TEUR 1.500. Der erste Teil wurde mit dem erfolgreichen Börsengang der Gesellschaft fällig, der zweite Teil wird bei Vorliegen weiterer Bedingungen zahlbar. Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang TEUR 625 ausgezahlt, aufgrund des Ausscheidens eines Mitarbeiters wurde ein Teil der Rückstellung aufgelöst. Zum Bilanzstichtag wird für den Wachstumsbonus eine Rückstellung in Höhe von TEUR 500 bilanziert. Weitere Boni im Rahmen des Börsengangs in Höhe von TEUR 165 wurden an Mitarbeiter ausgegeben.
Während des Geschäftsjahres 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 419 Arbeitnehmer, davon 90 gewerbliche, 249 Angestellte, 2 Aushilfen und 79 Teilzeitkräfte. Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 354 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 83 gewerbliche Arbeitnehmer, 203 Angestellte, 7 Aushilfen und 61 Teilzeitkräfte. Die sonstigen Personalaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für Leiharbeiter im Logistikbereich, welche sich auch im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.553 erhöht haben.
Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe beziehen sich auf die Beschaffung von Waren zur Erzielung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden.
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Waren zur Erzielung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden | – 171.021 | – 138.090 |
| Wertberichtigungen auf Vorräte | – 377 | 0 |
| Zuschreibungen auf Vorräte | 0 | 216 |
| Summe | – 171.398 | – 137.874 |
Die Zuschreibungen im Vorjahr resultierten aus dem erhöhten Abverkauf von Altware.
Als Teil des Forderungsmanagements wurden im Geschäftsjahr 2021 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 242 (VJ: TEUR 147) ausgebucht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden erwartete Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 26 (VJ: TEUR 67) erfasst. Angaben zur Methode der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sind in Anhangangabe F.12.1a und C.8 ausgeführt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertriebskosten | – 19.997 | – 16.077 |
| Performance-Marketingkosten | – 1.562 | –470 |
| Transaktionskosten | – 5.916 | – 529 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | – 7.738 | –4.879 |
| Summe | –35.213 | – 21.954 |
Die Vertriebskosten bestehen im Wesentlichen aus Verpackungs-, Frachtkosten und Gebühren an Zahlungsdienstleister. Der Anstieg dieser Kosten ist auf die gestiegenen Umsätze zurückzuführen. Die Bike24-Gruppe hat zur Unterstützung der Wachstumsstrategie die Performance-Marketingkosten erhöht. Der Anstieg der Vertriebs- und Marketingkosten im Geschäftsjahr 2021 gegenüber 2020 ist im Wesentlichen auf die Wachstumsstrategie der Bike24-Gruppe zurückzuführen. Die Transaktionskosten stehen in Verbindung mit dem IPO am 25. Juni 2021, Transaktionskosten im Vorjahr resultierten aus dem Erwerb der Peloton MidCo2 GmbH. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.859 resultiert aus höheren Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.486, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Internationalisierung, der Gründung der drei Tochtergesellschaften, der Verschmelzung und sonstigen Projekten stehen. Weiterhin sind die Kosten für allgemeine Werbemaßnahmen um TEUR 518 höher als im Vorjahr, zudem sind auch die IT- & Kommunikationsaufwendungen um TEUR 569 gestiegen.
Die Finanzerträge und -aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Sonstige Finanzerträge | 1 1 |
|
| Finanzaufwendungen | ||
| Zinsaufwand aus Leasingverträgen | – 53 – 73 |
|
| Zinsaufwand für Darlehen | – 1.870 | –4.213 |
| Bewertungseffekt Derivat | – – 3.808 |
|
| Vorfälligkeitsentschädigung | 0 –880 |
|
| Sonstige Zinsaufwendungen | – 320 | – 164 |
| – 2.243 | –9.138 | |
| Finanzergebnis | – 2.243 | –9.137 |
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | ||
| Laufendes Jahr | – 3.758 | –4.693 |
| Vorjahr | 51 – |
|
| –3.707 | –4.693 | |
| Latente Steuern | ||
| Laufendes Jahr | 2.179 | 4.060 |
| Vorjahr | – 111 | – |
| 2.068 | 4.060 | |
| Aufwand aus Ertragsteuern | – 1.639 | –633 |
Im Geschäftsjahr 2021 und im Geschäftsjahr 2020 betrug der Steuersatz der Bike24-Gruppe 31,58%, bestehend aus dem deutschen Körperschaftsteuersatz von 15%, einem Solidaritätszuschlag von 5,5% auf den Körperschaftsteuersatz und einem Gewerbesteuersatz von 15,75%. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein steuerlicher Verlustvortrag in Höhe von TEUR 1.032 genutzt.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 3.871 | 1.193 |
| Erwarteter Konzernsteuersatz | 31,58% | 31,58% |
| Steuern zum erwarteten Konzernsteuersatz | – 1.222 | – 377 |
| Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen | – 256 | – 219 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | – 105 | – 1 |
| Steuern für Vorjahre | – 59 | – |
| Andere | 4 | – 36 |
| Ertragsteueraufwand (–) / Ertragsteuerertrag (+) | – 1.639 | –633 |
| Gesamter effektiver Ertragsteuersatz (%) | –42,34% | – 53,03% |
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie zum 31. Dezember 2021 wurden 265.184 (VJ: 0) Optionen aus dem Aktienoptionsprogamm unberücksichtigt gelassen, da es einer Verwässerung entgegengewirkt hätte.
Die immateriellen Vermögenswerte und der Geschäfts- oder Firmenwert der Bike24-Gruppe bestehen aus Geschäfts- oder Firmenwert, der Marke, Kundenbeziehungen, Software und anderen immateriellen Vermögenswerten.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts der Bike24- Gruppe im Geschäftsjahr 2021. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, unter der Position Abschreibungen, ausgewiesen.
| in TEUR | Geschäfts- oder Firmenwert |
Marke | Kunden beziehungen |
Software | Andere | Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 56.753 | 97.330 | 51.740 | 1.862 | 391 | 232 | 208.308 |
| Zugänge | – | – | – | – | 173 | 188 | 361 |
| Abgänge | – | – | – | – | – | – 132 | – 132 |
| Umbuchungen | – | – | – | – | 22 | – 22 | – |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 56.753 | 97.330 | 51.740 | 1.862 | 585 | 267 | 208.537 |
| Stand zum 1. Januar 2021 | 56.753 | 97.330 | 51.740 | 1.862 | 585 | 267 | 208.537 |
| Zugänge | – | – | – | – | 1.919 | 1.382 | 3.301 |
| Abgänge | – | – | – | – | – | – | – |
| Umbuchungen | – | – | – | – | 200 | – 209 | -9 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 56.753 | 97.330 | 51.740 | 1.862 | 2.704 | 1.440 | 211.829 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | |||||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | – | 1.081 | 575 | 59 | 23 | – | 1.739 |
| Abschreibung | – | 6.489 | 3.449 | 373 | 203 | – | 10.514 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | – | 7.570 | 4.024 | 432 | 226 | – | 12.253 |
| Stand zum 1. Januar 2021 | – | 7.570 | 4.024 | 432 | 226 | – | 12.253 |
| Abschreibung | – | 6.489 | 3.449 | 373 | 378 | – | 10.689 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | – | 14.059 | 7.473 | 805 | 604 | – | 22.941 |
| Buchwerte | |||||||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 56.753 | 89.760 | 47.716 | 1.430 | 359 | 267 | 196.284 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 56.753 | 83.271 | 44.267 | 1.057 | 2.100 | 1.440 | 188.888 |
In Höhe von TEUR 9 wurden Umbuchungen zwischen immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen vorgenommen.
Am 8. November 2019 erwarb die Bike24 Support GmbH 100% der Anteile an der Peloton MidCo2 GmbH. Der aus diesem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist der Bike24 als Gruppe von ZGEs (bestehend aus dem Webshop und einem Geschäft) der Bike24-Gruppe zuzuordnen und ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Der erzielbare Betrag der Gruppe der ZGEs wird auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt. Der beizulegende Zeitwert basiert auf diskontierten Zahlungsströmen. Die wesentlichen Annahmen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung sind die zugrunde gelegten Abzinsungssätze und Wachstumsraten der Umsatzerlöse und die ewige Rente auf das Ergebnis nach Steuern. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Trends in den relevanten Branchen dar und basieren auf historischen Daten sowohl aus externen als auch internen Quellen. Der Vorstand schätzt die Abzinsungssätze als Nach-Steuer-Sätze, basierend auf historischen Branchendurchschnitten der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Darüber hinaus wurden eine Marktrisikoprämie und der risikolose Zinssatz für Deutschland für die Ermittlung herangezogen. Die Wachstumsraten basieren auf den Wachstumsprognosen der Branche.
Die von der Bike24-Gruppe ermittelten Cashflow-Prognosen basieren auf dem aktuellen, vom Vorstand genehmigten Business-Plan für die nächsten 5 Jahre und Umsatzprognosen für die weiteren 10 Jahre, bei gleichbleibenden Kostensätzen. Hierin sind die folgenden Wachstumsannahmen enthalten: Umsatzwachstum in den nächsten 5 Jahren von ca. 24% p. a. aufgrund der Wachstumsstrategie im europäischen Markt. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente wird mit 2% angesetzt.
Die angenommene Wachstumsrate in der ewigen Rente und die Abzinsungssätze, die für die Beurteilung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Bike24-Gruppe herangezogen wurden, waren wie folgt:
| in Prozent | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 7,84 % | 6,87 % |
| Ewige Rente | 2,00 % | 2,00 % |
| Geschätzte Umsatzwachstumsrate (Durchschnitt der nächsten 5 Jahre) | 24,04 % | 25,50 % |
| Geschätzte Umsatzwachstumsrate (Durchschnitt der nächsten folgenden 10 Jahre) | 5,00 % | 5,00 % |
| Geschätzte Veräußerungskosten | 1,00 % | 1,00 % |
In den dargestellten Geschäftsjahren ergaben sich keine Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Der jährliche Wertminderungstest wurde zum 31. Dezember durchgeführt.
Keine vom Management für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme würde dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.
Da die sonstigen immateriellen Vermögenswerte eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, wird ein Wertminderungstest nur durchgeführt, sofern Anhaltspunkte für eine solche Wertminderung vorliegen. Da in den dargestellten Geschäftsjahren keine derartigen Anhaltspunkte identifiziert wurden, sind im Geschäftsjahr 2021 keine Wertminderungen erfasst worden.
Weitere Angaben sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Anhangangabe C.3 aufgeführt.
Die anderen immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten für den Webshop-Relaunch in Höhe von TEUR 1.762. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von TEUR 1.822 setzen sich aus internen Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 719 und Kosten für externe Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 1.103 zusammen.
Weitere interne (TEUR 135) und externe (TEUR 1.182) aktivierte Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.317 für zwei weitere IT-Projekte sind in den Anzahlungen enthalten.
Die Entwicklung der Sachanlagen in den dargestellten Geschäftsjahren stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | Grundstücke und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Anlagen im Bau |
Bürogebäude, Lagerhalle, Geschäft |
Autos | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 92 | 7.751 | 1.636 | 583 | 12.565 | 49 | 22.676 |
| Zugänge | – | 104 | 459 | 835 | – | – | 1.398 |
| Abgänge | – | – | – 17 | – | – 1.142 | – | – 1.159 |
| Umbuchungen | 416 | 21 | –437 | – | – | 0 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 92 | 8.271 | 2.099 | 981 | 11.423 | 49 | 22.915 |
| Stand zum 1. Januar 2021 | 92 | 8.271 | 2.099 | 981 | 11.423 | 49 | 22.915 |
| Zugänge | 722 | 992 | 1.053 | 445 | 954 | 57 | 4.223 |
| Abgänge | 95 | – | 269 | – | 86 | – | 450 |
| Umbuchungen | 1.379 | 709 | – 1.099 | – 981 | – | – | 9 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 2.098 | 9.972 | 1.785 | 445 | 12.291 | 106 | 26.697 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | |||||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 2 | 169 | –68 | – | 263 | 2 | 367 |
| Abschreibung | 15 | 1.074 | 427 | – | 1.568 | 13 | 3.096 |
| Abgänge | – | – | – 17 | – | – 17 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 17 | 1.243 | 342 | – | 1.831 | 15 | 3.448 |
| Stand zum 1. Januar 2021 | 17 | 1.243 | 342 | – | 1.831 | 15 | 3.448 |
| Abschreibung | 249 | 1.199 | 489 | – | 1.578 | 23 | 3.538 |
| Abgänge | 93 | – | 261 | – | 354 | ||
| Umbuchungen | 191 | 44 | – 235 | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 364 | 2.486 | 335 | – | 3.409 | 38 | 6.632 |
| Buchwerte | |||||||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 75 | 7.029 | 1.757 | 981 | 9.592 | 34 | 19.468 |
| Stand zum 31. Dezember 2021 | 1.734 | 7.486 | 1.451 | 444 | 8.882 | 69 | 20.065 |
Bei dem Bürogebäude, der Lagerhalle, dem Geschäft und den Autos handelt es sich um Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16. Angaben zu den zukünftigen undiskontierten vertraglichen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 finden sich in Anhangangabe F.12. Einige Immobilien-Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die von der Bike24-Gruppe bis zu einem Jahr vor Ende der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Die Verlängerungsoptionen können ausschließlich von der Bike24-Gruppe und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Die Bike24-Gruppe beurteilt zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob es hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden. Die Bike24-Gruppe nimmt eine erneute Beurteilung vor, ob die Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, die im Einflussbereich der Bike24-Gruppe liegen. Im Berichtsjahr wurde für ein Leasingverhältnis die Wahrscheinlichkeit für die Ausübung der Verlängerungsoption neu beurteilt. Im Ergebnis wurden die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten um TEUR 279 und die Nutzungsrechte um TEUR 279 erhöht.
Die Auswirkungen bestehender Verlängerungsoptionen wurden für jedes Mietobjekt einzeln beurteilt. Die Bike24-Gruppe schätzt, dass die erwarteten künftigen Leasingzahlungen bei Ausübung der Verlängerungsoption zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 6.832 führen würden.
Mit Unterzeichnung eines Mietvertrags für das zukünftige Lager in Spanien ist die Bike24-Gruppe im November 2021 ein weiteres Leasingverhältnis eingegangen. Da das Lager sich derzeit noch im Bau befindet und noch nicht genutzt werden kann, ist dieses Leasingverhältnis im vorliegenden Konzernabschluss nicht bilanziert. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren und 6 Monaten ab dem Tag der Abnahme und einen jährlichen Mietzins in Höhe von TEUR 567.
Weitere Informationen sind in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Anhangangabe C.5 aufgeführt.
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe | 69 | 64 |
| Handelswaren | 68.091 | 38.088 |
| Summe | 68.160 | 38.152 |
Die Bike24-Gruppe bilanziert Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Weitere Informationen zu den Wertberichtigungen auf Vorräte, die als Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe klassifiziert sind, sowie zu den Aufwendungen für Vorräte im Geschäftsjahr 2021 finden sich in Anhangangabe E.3.
Die Vorräte dienen der Bike24-Gruppe im Rahmen eines Konsortialkreditvertrags als Sicherheit.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Rechnungen an Kunden. Sonstige Forderungen beinhalten solche gegen Kreditkartenunternehmen.
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entspricht aufgrund ihrer Kurzfristigkeit annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sind unverzinslich. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag, welches dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entspricht, wurde im Rahmen der Ermittlung für erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 berücksichtigt. Informationen über die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiko der Bike24-Gruppe sind in Anhangangabe F.12.1 erläutert.
Für weitere Informationen siehe auch Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Anhangangabe C.8.
Die sonstigen Vermögenswerte der Bike24-Gruppe beinhalten folgende Positionen:
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuerforderungen | 1.040 | 548 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.756 | 513 |
| Vorauszahlungen | 1.456 | 585 |
| Rückgaberecht | 1.672 | 1.322 |
| Garantieforderungen | 1.000 | 863 |
| Debitorische Kreditoren | 1.001 | – |
| Sonstige Vermögenswerte | 2.272 | 869 |
| Summe | 10.197 | 4.700 |
In den sonstigen Vermögenswerten sind Forderungen aus der Weiterberechnung von Transaktionskosten im Rahmen des IPO in Höhe von TEUR 419 enthalten. Weiterhin enthalten die sonstigen Vermögenswerte finanzielle Vermögenswerte in Form von Kautionen in Höhe von TEUR 336 (VJ: TEUR 325) sowie ein als Sicherheit verpfändetes Bankkonto (TEUR 566, VJ: EUR 0,00). In den Rechnungsabgrenzungsposten sind TEUR 980 Bearbeitungsgebühr für die Kreditlinie sowie im Voraus bezahlte Softwaremietverträge enthalten. Für weitere Informationen siehe auch Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Anhangangabe C.8 sowie Anhangangabe F.12.1 zur Einstufung von Finanzinstrumenten und beizulegenden Zeitwerten.
Zur Entwicklung des Eigenkapitals siehe Anhangangabe A.1. Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 44.165 und ist aufgeteilt in 44.166.666 nennwertlose Inhaberaktien mit einem Nominalwert je Aktie von EUR 1. Davon sind 6.666.666 nennwertlose Inhaberaktien mit dem IPO am 25. Juni 2021 neu ausgegeben worden. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, sodass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Bike24 Holding AG hat im September 2021 17.000 Aktien zurückgekauft, 15.665 wurden an Mitarbeiter ausgegeben, die verbliebenen 1.335 Aktien werden zum Bilanzstichtag als eigene Aktien ausgewiesen, siehe hierzu Anhangangabe C.9.
Im Vorjahr betrug das Stammkapital TEUR 25, dies entsprach 25.000 ausstehenden Anteilen mit einem Nennwert je Anteil von EUR 1. Die Anteile waren aufgeteilt in 24.000 Stammgeschäftsanteile und 1.000 Vorzugsanteile. Für Angaben zum Ergebnis je Aktie/ Anteil und Vorzugsaktien/-anteilen, siehe Anhangangabe E.8.
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 178.873. Die Veränderung zum Vorjahr in Höhe von TEUR 55.994 ergibt sich im Wesentlichen aus Reduzierungen aufgrund der Umwandlung der Kapitalrücklage in gezeichnetes Kapital in Höhe von TEUR 37.475 und Erhöhungen im Rahmen des IPO in Höhe von TEUR 93.334. Die dem IPO direkt zurechenbaren Transaktionskosten, welche nach IAS 32 als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren sind, belaufen sich auf TEUR 3.780 und einer latenten Steuer von TEUR 1.194. Unternehmen der Riverside Partners, LLC haben Kosten von TEUR 1.567 übernommen, die latente Steuer beträgt TEUR 495. Durch den Aktienrückkauf im September 2021 und das Aktienmitarbeiterbeteiligungsprogramm reduziert sich die Kapitalrücklage um TEUR 112, während das Aktienoptionsprogramm in Höhe von TEUR 1.762 die Kapitalrücklagen erhöht. Zur Ermittlung der Aufwendungen verweisen wir auf C.9.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde das Periodenergebnis in Höhe von TEUR 2.232 (VJ: TEUR 560) in den Bilanzgewinn eingestellt.
Die Bike24-Gruppe hat in den dargestellten Zeiträumen keine Dividenden ausgeschüttet.
Die Darlehensverbindlichkeiten sind durch die bestehenden und zukünftigen Bankguthaben der Bike24-Gruppe, durch Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie durch Übereignung der beweglichen Vermögensgegenstände des Warenlagers besichert. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Wachstumsraten der Umsatzerlöse in der Vergangenheit und der geplanten Steigerungen im Ergebnis vor Steuern in den kommenden Jahren als gering eingeschätzt. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre bis zum 25. Juni 2024. Die Verzinsung ist abhängig vom Bruttoverschuldungsgrad und liegt zwischen 1,5% und 2,5%. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,5%. Der Bruttoverschuldungsgrad darf laut Konsortialkreditvertrag ein Verhältnis von 3,25 :1 nicht übersteigen. Diese Bedingung war im Berichtsjahr jederzeit erfüllt.
Für weitere Informationen siehe Anhangangabe F.12.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen ausschließlich Leasingverbindlichkeiten.
| in TEUR | Gewährleistungsrückstellungen | Sonstige Rückstellungen | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| Stand zum 1. Januar | 831 | 476 | 1.481 | 62 | 2.312 | 538 |
| Inanspruchnahmen | 191 | – | 1.352 | – | 1.543 | – |
| Auflösungen | 247 | – | 66 | – | 313 | – |
| Zuführungen | 0 | 355 | 185 | 1.419 | 185 | 1.774 |
| Stand zum 31. Dezember | 393 | 831 | 248 | 1.481 | 641 | 2.312 |
| in TEUR | Gewährleistungsrückstellungen | Sonstige Rückstellungen | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| Stand zum 1. Januar | 605 | 404 | 45 | 31 | 650 | 435 |
| Inanspruchnahmen | 605 | – | 25 | 5 | 630 | 5 |
| Auflösungen | – | – | – | 6 | 0 | 6 |
| Zuführungen | 1.274 | 201 | 10 | 25 | 1.284 | 226 |
| Stand zum 31. Dezember | 1.274 | 605 | 30 | 45 | 1.304 | 650 |
In den langfristigen sonstigen Rückstellungen sind entsprechend IAS 19 im Geschäftsjahr 2021 Rückstellungen für das langfristige Mitarbeiterbonusprogramm (LTIP) in Höhe von TEUR 185 enthalten, im Vorjahr waren darin Rückstellungen für Mitarbeiter- und Beiratsboni in Höhe von TEUR 1.419 enthalten.
Die Gewährleistungsrückstellung wurde auf der Basis vergangener Daten zu Reklamationen von Kunden berechnet. Zukünftige Reklamationen von Kunden sind wahrscheinlich, bzgl. Zeitpunkt und Höhe jedoch unsicher.
Aktive und passive latente Steuern werden für die folgenden Arten von temporären Differenzen und den Zinsvortrag gebildet:
| in TEUR | Netto | Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Ergebniswirksam erfasste latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 3.085 | – | 3.085 | 244 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 41.595 | 0 | 41.595 | 2.328 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
42 | (4) | 46 | (57) |
| Vorräte | 136 | – | 136 | (52) |
| Rückstellungen | (272) | (272) | – | (363) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (2.864) | (2.864) | – | (197) |
| Darlehensverbindlichkeiten | 2 | – | 2 | (279) |
| Verbindlichkeiten aus Aktienoptionsprogramm | (556) | (556) | – | 556 |
| Passive (Aktive) latente Steuern | 41.168 | (3.696) | 44.864 | 2.179 |
| davon langfristig | 41.168 | |||
| Passive (Aktive) latente Steuern, netto | 41.168 | (3.696) | 44.864 | 2.179 |
| in TEUR | Netto | Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Ergebniswirksam erfasste latente Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 3.330 | – | 3.330 | 893 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 43.834 | (26) | 43.859 | 3.253 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
(15) | (15) | – | 133 |
| Vorräte | 93 | – | 93 | (93) |
| Rückstellungen | (666) | (666) | – | 393 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | – | – | (76) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (3.060) | (3.060) | – | (844) |
| Darlehensverbindlichkeiten | (278) | (278) | – | 1.432 |
| Steuerliche Verlustvorträge | – | – | – | (1.032) |
| Passive (Aktive) latente Steuern | 43.237 | (4.046) | 47.282 | 4.060 |
| davon langfristig | 43.237 | |||
| Passive (Aktive) latente Steuern, netto | 43.237 | (4.046) | 47.282 | 4.060 |
Die Veränderung der latenten Netto-Steuerverbindlichkeiten wurde in den Geschäftsjahren 2020 bzw. 2021 vollständig als Ertragsteueraufwand erfasst. Zusätzlich wurden im Jahr 2021 latente Steueraufwendungen auf im Eigenkapital erfasste Transaktionskosten in Höhe von TEUR 1.194 und latente Steuererträge auf Transaktionen mit Eigentümern in Höhe von TEUR 495 erfasst.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Personalbezogene Verbindlichkeiten | 2.485 | 1.423 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 2 |
| Rückerstattungsverbindlichkeit | 2.334 | 1.930 |
| Umsatzsteuerschulden | 3.705 | 78 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.844 | 2.377 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.497 | 535 |
| Summe | 13.866 | 6.345 |
Die personalbezogenen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen laufende Lohn- und Gehaltsverpflichtungen, Bonus- und Urlaubsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Growth-Bonus-Vereinbarungen in Höhe von TEUR 500. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Growth-Bonus-Vereinbarungen im Rahmen des IPO in Höhe von TEUR 1.000 sowie Verbindlichkeiten aus Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung in Höhe von TEUR 485 und Verbindlichkeiten aus sonstiger Beratung in Höhe von TEUR 42.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Die Tabelle enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Ihrer Art nach entsprechen die Buchwerte der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, der sonstigen Vermögenswerte, der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert.
| Stand zum 31. Dezember 2021 in TEUR | Buchwert Summe |
IFRS 9-Kategorie | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Finanzanlagen | 3 | FVTPL | – | – | 3 | 3 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
1.856 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige Vermögenswerte | 10.197 | – | – | – | – | |
| Davon Kautionen | 903 | AC | – | – | – | – |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10.086 | AC | – | – | – | – |
| Summe | 23.045 | – | – | 3 | 3 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 995 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.493 | N/A | – | – | – | – |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 11 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.577 | N/A | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.298 | AC | – | – | – | – |
| Summe | 21.374 | – | – | – | – | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 in TEUR | Buchwert Summe |
IFRS 9-Kategorie | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
1.991 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige Vermögenswerte | 4.700 | – | – | – | – | |
| Davon Kautionen | 325 | AC | – | – | – | – |
| Davon Zinscap | 11 | FVTPL | – | – | 11 | 11 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 25.235 | AC | – | – | – | – |
| Summe | 31.926 | – | – | 11 | 11 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 88.880 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.167 | N/A | – | – | – | – |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 720 | AC | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.526 | N/A | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.230 | AC | – | – | – | – |
| Summe | 107.523 | – | – | – | – |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen vollständig aus Leasingverbindlichkeiten, die nicht in den Regelungsbereich des IFRS 9 fallen.
Die Buchwerte der oben aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und nach IFRS 9 klassifiziert sind, stellen sich zum 31. Dezember 2021 und 2020 wie folgt dar:
| in TEUR | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|
| Buchwert | ||
| Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 12.845 | 27.551 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 12.304 | 107.523 |
| Summe | 25.149 | 135.075 |
Finanzinstrumente werden nicht saldiert, da die Bike24-Gruppe die Kriterien für eine Saldierung nicht erfüllt.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt vorhanden sind, verwendet die Bike24-Gruppe Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. Die verwendete Bewertungstechnik berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung für eine solche Transaktion berücksichtigen würden. Das Bewertungsmodell für Beteiligungen basiert auf erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen. Der Zeitwert der Darlehensverbindlichkeiten entspricht aufgrund der variablen Verzinsung unter Berücksichtigung des Kreditrisikos annähernd dem Buchwert.
Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie erfolgt. Die Bike24-Gruppe erfasst Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende des Geschäftsjahres.
Das im Geschäftsjahr 2019 eingebettete Derivat führte im Jahr 2020 zu keinem Bewertungsansatz. Im Jahr 2021 ergaben sich keine eingebetteten Derivate aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Anfangsbestand zum Endbestand für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der in Level 3 aus dem eingebetteten Derivat kategorisiert wurde.
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | – | 3.808 |
| Zugänge | – | – |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts/Bewertungseffekt (Finanzaufwand, netto) | – | – 3.808 |
| Stand zum 31. Dezember | – | – |
Zinsaufwand wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten berechnet. Im Geschäftsjahr 2021 gab es TEUR 15 Zinsaufwendungen, für das Vorjahr wurden TEUR 4.533 als Zinsaufwand erfasst. Die Bike24-Gruppe hat in keiner der dargestellten Perioden wesentliche Zinserträge realisiert.
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine Zuschreibung zu den Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3, im Vorjahr wurden diese Finanzanlagen in Höhe von TEUR 30 abgeschrieben. Der Ausweis der Zuschreibung erfolgt in dem Posten Sonstige Erträge, der Ausweis der Abschreibung in dem Posten Abschreibungen in der Gewinn- und Verlust- und Gesamtergebnisrechnung.
Die Bike24-Gruppe ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
a) Ausfallrisiko b) Liquiditätsrisiko c) Marktrisiko und Zinsänderungsrisiko d) Währungsrisiko
Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Überwachung des Risikomanagements der Bike24- Gruppe. Das Risikomanagement der Bike24-Gruppe ist darauf ausgerichtet, mögliche Risiken, denen die Bike24-Gruppe ausgesetzt ist, zu identifizieren und zu analysieren und die mit diesen Risiken verbundenen negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Bike24-Gruppe zu minimieren.
Das Ausfallrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts für die Bike24-Gruppe, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Bike24-Gruppe.
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte.
Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2021 | 31. D ezember 2020 |
|---|---|
| – 242 | – 147 |
| – 242 | – 147 |
Das Ausfallrisiko der Bike24-Gruppe wird hauptsächlich durch das individuelle Zahlungsverhalten der Kunden beeinflusst.
Zum 31. Dezember 2021 bezog sich das Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Region DACH.
Die Bike24-Gruppe verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen einzelne Kunden zu messen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen einzelne Kunden umfassen eine hohe Anzahl betragsmäßig kleiner Salden.
Die Verlustquoten werden mithilfe einer "Rollrate"-Methode berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die Rollraten werden für Forderungsausfälle in verschiedenen Bereichen auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Kreditrisikomerkmale berechnet: geografische Region, Altersstruktur der Forderung und Art der erworbenen Güter.
Die folgende Tabelle enthält Informationen zum geschätzten Ausfallrisiko und zu den erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021.
| in TEUR | Verlustquote | Bruttobuchwert | Wertberichtigung |
|---|---|---|---|
| Aktuell (nicht überfällig) | 0,27% | 579 | 2 |
| 1 – 30 Tage überfällig | 0,39% | 528 | 2 |
| 31 – 60 Tage überfällig | 5,29% | 21 | 1 |
| 61 – 90 Tage überfällig | 14,10% | 16 | 2 |
| 91 – 120 Tage überfällig | 29,12% | 4 | 1 |
| 121 – 150 Tage überfällig | 39,40% | 2 | 2 |
| 151 – 180 Tage überfällig | 47,57% | 1 | 0 |
| Mehr als 180 Tage überfällig | 96,00% | 17 | 16 |
| 1.169 | 26 |
Die Verlustquoten werden auf der Basis der tatsächlichen Kreditverluste innerhalb der letzten 12 Monate berechnet.
Die Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen während des Jahres stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | 147 | 26 |
| Bewertungsänderung, netto | – 121 | 41 |
| Erfasste Wertberichtigungsaufwendungen | 242 | 147 |
| Wertberichtigte Beträge | – 26 | – 67 |
| Stand zum 31. Dezember | 242 | 147 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden monatlich hinsichtlich offener Posten überprüft.
Kreditverluste aus sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind unwesentlich. Daher wurde keine Wertberichtigung für sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte erfasst.
Die Bike24-Gruppe verfügte zum 31. Dezember 2021 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 10.086 (31. Dezember 2020: TEUR 25.235). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten gehalten, die ein Rating von Aaa, basierend auf den Ratings von Moody's, aufweisen.
Die Wertminderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wurde auf der Basis des erwarteten Ausfalls innerhalb von 12 Monaten ermittelt und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Die Bike24-Gruppe ist der Ansicht, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund externer Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Kreditrisiko aufweisen. Die Kreditverluste aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind unwesentlich, es wurde daher keine Wertberichtigung für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfasst.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Bike24-Gruppe möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen Umständen als auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Bike24-Gruppe zu schädigen.
Die Bike24-Gruppe ist bestrebt, alle Skonti zu nutzen. Ein erhöhter Liquiditätsbedarf entsteht insbesondere im Februar und März, wenn die Warenlieferungen für die kommende Sommersaison eintreffen. Sollte der vorhandene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten nicht ausreichen, kann die bestehende revolvierende Kreditlinie bei der Berenberg Bank in Anspruch genommen werden.
Im Folgenden sind die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich der geschätzten Zinszahlungen aufgeführt. Die Beträge sind undiskontiert und brutto einschließlich vertraglicher Zinszahlungen dargestellt. Die Auswirkung von Verrechnungen ist nicht dargestellt.
| Vertragliche Zahlungsströme | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 31. Dezember 2021 in TEUR | Buchwert | Gesamt | 2 Monate oder weniger |
2 – 12 Monate | 1 – 2 Jahre | 2 – 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 1.006 | 1.062 | – | 25 | 25 | 1.012 | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.070 | 9.221 | 266 | 1.358 | 1.647 | 4.467 | 1.484 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.298 | 11.298 | 11.298 | – | – | – | – |
| 21.374 | 21.581 | 11.564 | 1.383 | 1.672 | 5.479 | 1.484 | |
| Vertragliche Zahlungsströme | |||||||
| Stand zum 31. Dezember 2020 in TEUR | Buchwert | Gesamt | 2 Monate oder weniger |
2 – 12 Monate | 1 – 2 Jahre | 2 – 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
| Darlehensverbindlichkeiten | 89.600 | 113.080 | – | 4.180 | 4.180 | 12.540 | 92.180 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.692 | 9.940 | 270 | 1.307 | 1.403 | 4.179 | 2.780 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.230 | 8.343 | 8.343 | – | – | – | – |
| 107.522 | 131.363 | 8.613 | 5.487 | 5.583 | 16.719 | 94.960 |
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen der Marktpreise – z.B. der Wechselkurse, Zinssätze und Aktienkurse – auf die Erträge der Bike24-Gruppe oder den Wert der von ihr gehaltenen Finanzinstrumente auswirken. Das Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb einer akzeptablen Bandbreite zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Die meisten Waren werden im Euroraum eingekauft und in Euro bezahlt, sodass kein Währungsrisiko besteht. Nur für einige ausgewählte Lieferanten werden Einkäufe direkt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Taiwan getätigt; das Währungsrisiko in Bezug auf diese Lieferungen wird für die Bike24-Gruppe aufgrund der Höhe der geplanten Lieferungen in Fremdwährung als unwesentlich eingeschätzt.
Die Bike24-Gruppe bilanziert keine festverzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Eine für möglich gehaltene Veränderung der Zinssätze von 100 Basispunkten (Bp) zum Abschlussstichtag hätte den Gewinn oder Verlust um TEUR 10 erhöht oder vermindert. Bei der Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen externen Einflussfaktoren konstant bleiben.
Die Bike24-Gruppe ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierung von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditkartengeschäfte erfolgen, nicht mit der funktionalen Währung übereinstimmt. Das Risiko besteht nur in geringem Maß, da die Hauptlieferanten im Euroraum ansässig sind und der Kernmarkt der Bike24-Gruppe ebenfalls in Europa liegt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bestehen ausschließlich in Euro, da eine Zahlung per "Rechnung" nur für deutsche Kunden möglich ist und Rechnungen in Euro ausgestellt werden.
Die zusammenfassenden quantitativen Informationen über das Währungsrisiko der Bike24-Gruppe, wie sie dem Vorstand gemeldet wurden, sind wie folgt:
| 31. Dezember 2021 in TEUR | TWD | USD | |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – | |
| Nettorisiko in der Bilanz | – | – | |
| Prognostizierte Umsätze für die nächsten 6 Monate | – | – | |
| Prognostizierte Einkäufe für die nächsten 6 Monate | –872 | – 305 | |
| Nettorisiko aus prognostizierten Transaktionen | –872 | –305 | |
| Nettorisiko | –872 | –305 |
| 31. Dezember 2020 in TEUR | TWD | USD |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – |
| Nettorisiko in der Bilanz | – | – |
| Prognostizierte Umsätze für die nächsten 6 Monate | – | – |
| Prognostizierte Einkäufe für die nächsten 6 Monate | – 140 | – 1.938 |
| Nettorisiko aus prognostizierten Transaktionen | – 140 | – 1.938 |
| Nettorisiko | – 140 | – 1.938 |
Die folgenden wesentlichen Wechselkurse wurden angewandt:
| Durchschnittlicher Kurs | Jahresend-Kassakurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| TWD | 32,91 | 34,50 | 31,12 | 35,00 | |
| USD | 1,18 | 1,23 | 1,13 | 1,22 |
Alle Forderungen und Umsatzerlöse entstehen in EURO. Der Großteil der Warenbezüge wird im Euroraum beschafft und in Euro bezahlt, sodass kein Währungsrisiko besteht. Lediglich für einige wenige ausgewählte Lieferanten werden Bestellungen direkt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Taiwan getätigt.
Die Finanzierung der Bike24-Gruppe erfolgt durch den laufenden Geschäftsbetrieb. Kurzfristig ist es möglich, weitere revolvierende Kreditlinien bis zu EUR 49 Mio. in Anspruch zu nehmen, basierend auf den bestehenden revolvierenden Kreditlinienvereinbarungen.
Für Zwecke des Kapitalmanagements überwacht der Vorstand die wöchentlichen Banküberweisungen und gibt diese frei, somit wird die Abnahme und Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, wie in der Konzern-Bilanz dargestellt, sowie das Verhältnis der gesamten Nettoverschuldung zum Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, überwacht. Zusätzlich erstellt der Vorstand eine Finanzmittelplanung, die laufend aktualisiert wird. In den dargestellten Perioden verfügte die Bike24- Gruppe jederzeit über ausreichende liquide Mittel zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts, sodass die Ziele des Kapitalmanagements erfüllt wurden.
Zielgrößen, die zur Überwachung des Kapitalmanagements verwendet werden, sind Umsatzwachstum, Veränderung des Vorratsbestands, Zahlungskonditionen sowie Zins- und Steuerzahlungen.
Das Bestellobligo im Zusammenhang mit dem Bezug von Waren zum 31. Dezember 2021 betrug TEUR 162.470 (VJ: TEUR 44.924). Bezüglich Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Leasingverhältnissen verweisen wir auf F.2.
Hauptaktionär der Bike24 Holding AG ist die Riverside Partners, LLC. Der Hauptaktionär ist mit einem Vertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft repräsentiert und hat hierüber einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft.
Die Muttergesellschaft des größten und kleinsten Kreises von Unternehmen, für das ein Konzernabschluss aufgestellt wird, ist die Bike24 Holding AG, Dresden.
Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung, des Beirats (bis 10. Mai 2021) und des Aufsichtsrats (ab 10. Mai 2021) der Bike24-Gruppe sowie deren nahe Angehörige und Familienmitglieder.
Der Beirat hat den Vorstand in allen Angelegenheiten der Geschäftsleitung, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten und bei strategischen Entscheidungen der Bike24-Gruppe, beraten. Der Aufsichtsrat übernimmt neben der Aufsichtsfunktion ebenfalls diese Tätigkeiten.
Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | 1.218 | 966 |
| Aufwendungen für Aktienoptionen | 1.647 | – |
| Sonstige Leistungen an Arbeitnehmer | 375 | 214 |
| Summe | 3.240 | 1.180 |
Die sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Verbindlichkeiten für Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen.
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder diesen nahestehende Personen können zu Mitarbeiterkonditionen Güter von der Bike24-Gruppe erwerben.
| in TEUR | Betrag der Transaktionen in 2021 |
Betrag der Transaktionen in 2020 |
Ausstehende Salden zum 31. Dezember 2021 |
Ausstehende Salden zum 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen |
– 258 | – 288 | – 3 | |
| Erträge aus der Weiterbelastung IPO-bezogener Kosten |
1.567 | 419 | ||
| 1.309 | – 288 | 419 | –3 |
Die Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen umfassen im Wesentlichen Servicegebühren für Management Services und Warenlieferungen. Die Salden sind nicht besichert und waren in den dargestellten Perioden nicht wertgemindert. Angaben zu Kapitaleinlagen der Muttergesellschaft sind in Anhangangabe F.6 dargestellt.
Im Rahmen des Börsengangs wurde durch Unternehmen der Riverside Partners, LLC ein Teil der Transaktionskosten übernommen. Dieser Anteil belief sich auf TEUR 1.567 und wurde als Einlage in das Eigenkapital geleistet. Die latente Steuer auf den Betrag beträgt TEUR 495 und wurde ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Die Vergütung der Mitglieder des Beirats setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 9 | 58 |
| Sonstige Leistungen | 1.046 | 954 |
| Summe | 1.055 | 1.012 |
Die sonstigen Leistungen umfassen Verbindlichkeiten für Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 1.000 (VJ: TEUR 7) ausstehende Zahlungen an den Beirat enthalten.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 78 | 0 |
| Summe | 78 | 0 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 77 ausstehende Zahlungen an den Aufsichtsrat enthalten.
Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Transaktionen von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bike24-Gruppe:
| Aufsichtsratsmitglied | Kauf/Verkauf | Preis (in EUR) | Volumen (in EUR) | Anzahl | Datum |
|---|---|---|---|---|---|
| Sylvio Eichhorst | Kauf | 15,00 | 24.990,00 | 1.666 | 23.06.2021 |
| Bettina Curtze | Kauf | 15,00 | 99.990,00 | 6.666 | 23.06.2021 |
| Ralf Kindermann | Kauf | 15,00 | 99.990,00 | 6.666 | 23.06.2021 |
Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 Kapitalflussrechnungen erstellt und zeigt die Mittelzu- und Mittelabflüsse des Geschäftsjahres, gegliedert nach Zahlungsströmen aus der operativen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Die Darstellung der Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit erfolgt gemäß der indirekten Methode, indem das Periodenergebnis um nicht zahlungswirksame Vorgänge korrigiert wird.
| 2021 | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
Leasing verbindlichkeiten |
Summe | Finanzielle Verbindlichkeiten |
Leasing verbindlichkeiten |
Summe | |
| Zinszahlungen | – 2.799 | – 53 | – 2.852 | –4.331 | – 73 | –4.404 |
| Zahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten | –88.660 | – | –88.660 | – 1.320 | – | – 1.320 |
| Leasingzahlungen | – | – 1.547 | – 1.547 | – | – 1.531 | – 1.531 |
| Veränderung des Zahlungsstroms | –91.459 | – 1.600 | –93.059 | – 5.651 | – 1.604 | – 7.255 |
| Stand zum 1. Januar | 89.600 | 9.692 | 99.292 | 90.159 | 12.365 | 102.523 |
| Zugänge | 995 | 925 | 1.920 | 880 | – | 880 |
| Abgänge | – | – | – | – | – 1.142 | – 1.142 |
| Zinsaufwand | 1.870 | 53 | 1.923 | 4.213 | 73 | 4.286 |
| Veränderung der Verbindlichkeit | 92.465 | 10.670 | 103.135 | 95.251 | 11.296 | 106.547 |
| Stand zum 31. Dezember | 1.006 | 9.070 | 10.076 | 89.600 | 9.692 | 99.292 |
Informationen zu den Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Leasingaktivitäten erfolgen in Anhangangabe F.2.
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.
| in TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 1.355 | 199 |
| Bestätigungsleistungen | 548 | – |
| Steuerberatungsleistungen | 189 | 99 |
| Sonstige Beratungsleistungen | 84 | 129 |
| Summe | 2.176 | 427 |
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem 31. Dezember 2021 eingetreten, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Bike24-Gruppe haben.
Die Bike24 GmbH und die Bike24 Service GmbH nehmen die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung oder Offenlegung in Anspruch, da der Konzernabschluss der Bike24 Holding AG für diese befreiende Wirkung hat.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Bike24 Holding AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Dresden, 30. März 2022
Der Vorstand
Andrés Martin-Birner Timm Armbrust
An die Bike24 Holding AG, Dresden
Wir haben den Konzernabschluss der Bike24 Holding AG (bis 1. Juni 2021 Bike24 Holding GmbH, bis 18. Mai 2021 REF Bike Holding GmbH), Dresden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Bike24 Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageerichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise auf die Internetseite des Konzerns. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt C. "Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangaben F.3 "Vorräte" und E.3 "Aufwendungen für Handelswaren, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe".
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 sind Handelswaren in Höhe von EUR 68,1 Mio (i. Vj. EUR 38,1 Mio) ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 1,2 Mio (i. Vj. EUR 0,9 Mio) enthalten.
Die zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen) bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte der Vorräte aufgrund von Überalterungen oder fehlender Gängigkeit die Anschaffungskosten nicht mehr decken.
Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der künftigen Nettoveräußerungspreise. Außerdem spielt die Altersstruktur der Vorräte, das erwartete Verkaufsvolumen, die erwarteten Verkaufspreise und die Verkaufskosten eine bedeutsame Rolle.
Um möglichen Lieferengpässen, insbesondere vor dem Hintergrund der dynamischen Corona-Situation, vorzubeugen und die Warenverfügbarkeit auch bei Eintreten des geplanten Umsatzwachstums sicherzustellen, erfolgte im Geschäftsjahr 2021 ein signifikanter Bestandsaufbau, zudem wurde das Produktsortiment erweitert. Beides kann im Vergleich zu den Vorjahren Einfluss auf die Verlässlichkeit historischer Erfahrungswerte für die zukunftsorientierten Schätzungen von Nettoveräußerungswerten haben.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Vorräte aufgrund von gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind.
Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie das Verfahren zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen von Mitarbeitern des Finanzbereichs und der zuständigen Fachabteilungen sowie durch Würdigung der relevanten Dokumente ein Verständnis davon verschafft, wie der Prozess zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte und zur Identifikation der Wertminderungsbedarfen ausgestaltet ist.
Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Einrichtung und Ausgestaltung identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt.
Die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts sowie eine etwaigen Wertminderungsbedarfs haben wir rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden Daten im Rahmen einer zufällig ausgewählten Stichprobe überprüft. Die für die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts angesetzten Veräußerungspreise haben wir anhand der unmittelbar nach dem Abschlussstichtag geltenden Absatzpreise beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Gängigkeitsanalysen des Konzerns beurteilt und anhand der historischen Erfahrungswerte der Gesellschaft sowie geschäftsjahresspezifischer Erkenntnisse gewürdigt, ob die erfassten Abschläge angemessen sind. Die historischen Erfahrungswerte haben wir anhand der vom Konzern erstellten Auswertungen, der übereinen repräsentativen Zeitraum vorgenommenen Preisminderungen beurteilt. Hinsichtlich der Berücksichtigung geschäftsjahresspezifischer Erkenntnisse haben wir beurteilt, ob die vom Konzern erwartete zukünftige Entwicklung der Nettoveräußerungswerte, insbesondere vor dem Hintergrund des Weiteren Verlaufs der Corona-Situation, sachgerecht ist.
Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sind sachgerecht und angemessen.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt C. "Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe F.6 "Eigenkapital".
In Zusammenhang mit dem im Berichtsjahr erfolgten Börsengang (IPO) sind beim Mutterunternehmen Transaktionskosten in Höhe von EUR 9,7 Mio entstanden. In der Bilanz zum 31. Dezember 2021 wurden davon Aufwendungen in Höhe von EUR 3,8 Mio, abzüglich der darauf entfallenden latenten Steuern von EUR 1,2 Mio, vom Eigenkapital in Abzug gebracht.
Gemäß IAS 32 sind die Kosten einer Eigenkapitaltransaktion, bspw. eines IPO, soweit es sich um zusätzliche, der Transaktion direkt zurechenbare Kosten handelt, unter Berücksichtigung der auf diese Aufwendungen entfallenden latenten Steuern, vom Eigenkapital abzuziehen. Dabei sind Kosten, die eindeutig der Emission neuer Aktien zugerechnet werden können, vollständig im Eigenkapital zu erfassen. Kosten, die hingegen eindeutig allein der Platzierung der Altanteile zugeordnet werden können, sind vollständig aufwandswirksam zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Zuordnung ist eine sachgerechte Aufteilung vorzunehmen.
Weiterhin wurden von den EUR 9,7 Mio Transaktionskosten ein Anteil von EUR 1,6 Mio durch die Alt-Gesellschafter erstattet. Diese Erstattungen wurden, unter Berücksichtigung der auf die sie entfallenen latenten Steuern, als Einlage der Gesellschafter im Eigenkapital erfasst. Die Abgrenzung als Transaktionskosten und die Zuordnung zu den Alt- und Neuanteilen sind ermessensbehaftet.
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass das Eigenkapital fehlerhaft dargestellt wird.
Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen, die der Kostenzuordnung und -aufteilung zugrunde liegen, beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen von Mitarbeitern des Finanzbereichs sowie durch Würdigung der relevanten Dokumente ein Verständnis davon verschafft, welche Transaktionskosten im Geschäftsjahr 2021 im Zusammenhang mit dem IPO angefallen sind, auf welcher Grundlage diese dem IPO eindeutig zugeordnet wurden und anhand welches Verteilungsschlüssels die Kostenaufteilung auf die Alt- und Neuanteile erfolgte. Die Ermittlung des Kompensationsbetrages haben wir anhand der vertraglichen Vereinbarung mit dem Alt-Gesellschafter nachvollzogen.
Außerdem haben wir das angewendete Zuordnungsverfahren auf Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IAS 32 gewürdigt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des Bewertungsmodels haben wir die Berechnungen auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Die der Ermittlung der vom Eigenkapital abgezogenen Transaktionskosten zugrunde gelegten Annahmen sind sachgerecht und angemessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "894500FCLU2M5GTUUR76-2021-12-31-de.zip"
(SHA256-Hashwert: f512c94e71b4260082c5c1fd392c1c7eadd4ad23dbfc8b7da54301aebe43672e)
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Nach § 318 Abs. 2 HGB gelten wir auch als zum Konzernabschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 10. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Bike24 Holding AG (bis 1. Juni 2021 Bike24 Holding GmbH, bis 18. Mai 2021 REF Bike Holding GmbH) tätig, davon ein Geschäftsjahr, während dem die Gesellschaft die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB erfüllte.
Neben dem Konzernabschluss haben wir den Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der Bike24 Holding AG geprüft und verschiedene Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen für vorherige Geschäftsjahre sowie prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen durchgeführt. In Zusammenhang mit dem im Berichtsjahr durchgeführten Börsengang erfolgten die Erteilung eines Comfort Letter und die Gründungsprüfung bei der Bike24 Holding AG. Zudem haben wir weitere Steuerberatungsleistungen im Bereich der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer erbracht. Diese umfassen Beratungsleistungen in Zusammenhang mit den für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020 ergangenen Steuerbescheiden und die umsatzsteuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten. In Verbindung mit der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und der Bereitstellung von Kapitalkostenparametern wurden von uns sonstige Beratungsleistungen erbracht.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Milan Lucas.
Dresden, den 30. März 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Lucas gez. Leser
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bike24 Holding AG Breitscheidstr. 40 01237 Dresden Deutschland
E-Mail: [email protected] Telefax: +49 (0)351 41749779
Amtsgericht Dresden, HRB 41483
Andrés Martin-Birner (Vorsitzender), Timm Armbrust
Ralf Kindermann

Bike24 Holding AG Breitscheidstraße 40 01237 Dresden
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