Disclosure Of Material Accounting Policy Information [Text Block]
| Concept |
2022-01-01 to 2022-12-31 |
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| Disclosure of material accounting policy information [text block] | — |
| Description of accounting policy for customer acquisition costs [text block] |
9.14 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)
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| Description of accounting policy for derecognition of financial instruments [text block] |
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang „Jederzeit veräußerbarer Finanzinstrumente“ werden aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert.
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| Description of accounting policy for derivative financial instruments [text block] |
6.2.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
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| Description of accounting policy for determining components of cash and cash equivalents [text block] |
9.2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
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| Description of accounting policy for expenses [text block] |
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst.
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| Description of accounting policy for fair value measurement [text block] |
Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ regelt detailliert, wie die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer internen Ermittlung von Zeitwerten auf der Basis von nicht marktbezogenen Inputfaktoren bestehen naturgemäß Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter.
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| Description of accounting policy for financial instruments at fair value through profit or loss [text block] |
Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
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| Description of accounting policy for financial liabilities [text block] |
13.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| Description of accounting policy for functional currency [text block] |
Berichtswährung ist der €. Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können.
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| Description of accounting policy for impairment of assets [text block] |
6 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER WERTMINDERUNG UND WERTAUFHOLUNG VON VERMÖGENSWERTEN
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| Description of accounting policy for impairment of financial assets [text block] |
6.2 Wertberichtigungen nach IAS 39
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| Description of accounting policy for impairment of non-financial assets [text block] |
6.1 Wertminderungen nach IAS 36
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| Description of accounting policy for insurance contracts and related assets, liabilities, income and expense [text block] |
9 Depotforderungen aus der aktiven rückversicherung
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| Description of accounting policy for investments other than investments accounted for using equity method [text block] |
8.3 Kapitalanlagen
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| Description of accounting policy for leases [text block] |
8.2 Nutzungsrecht nach IFRS 16
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| Description of accounting policy for intangible assets other than goodwill [text block] |
8.1 Immaterielle Vermögenswerte
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| Description of accounting policy for property, plant and equipment [text block] |
9.5 Übrige Aktiva
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| Description of accounting policy for provisions [text block] |
9.7 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)
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| Description of accounting policy for recognition of revenue [text block] |
9.7.1 Beitragsüberträge
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| Description of accounting policy for subsidiaries [text block] |
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte an diesen Rückflüssen hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.
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| Description of accounting policy for taxes other than income tax [text block] |
9.4 Aktive laufende und latente Steuerabgrenzung
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| Description of accounting policy for trade and other payables [text block] |
9.9 Verbindlichkeiten
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