AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Zur Rose Group AG

Annual Report Apr 11, 2020

1021_10-k_2020-04-11_ea9f86dc-a0f1-435d-a48d-905e11a8135f.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Geschäftsbericht 2019 Zur Rose Group

Inhalt

Highlights und Lowlights 3
Profil 4
Kennzahlen 5
Brief an die Aktionäre 6
CEO-Interview 11
Segment Schweiz 15
Segment Deutschland 21
Segment Europa 27
Corporate Governance 29
Vergütungsbericht 45
Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe 55
Jahresrechnung der Zur Rose Group AG 115
Alternative Leistungskennzahlen der Zur Rose-Gruppe 128
Kontakt, Impressum 130

Umsatzplus 30%

Shop-in-Shop und Webshop:

Migros und Zur Rose intensivieren Zusammenarbeit über gemeinsame Joint Ventures

Starkes Wachstum in Deutschland untermauert klare Marktführerschaft

Ärztegeschäft mit

Umsatzwachstum 7.2%

Digitale Versorgungsprozesse ohne Medienbrüche:

Partnerschaften mit KRY, Deutschem Hausärzteverband und Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands

Anleihe: Mittelzufluss 200

Mio.

Debatte um Preisbindung geht weiter

Zur Rose Bestand- teil von kosten- dämpfenden Versicherungsmodellen

Gesetz zur eRezept-Einführung in Deutschland in Kraft

Stilllegung apo-rot-Standort Hamburg

Proof of Concept: eRezept im Pilotprojekt mit der Techniker Krankenkasse

Markteintritt Frankreich

Profil

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 1 800 Mitarbeitende. 2019 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1 569 Millionen Franken (inklusive medpex) bei rund 7 Millionen aktiven Kunden in Kernmärkten Europas.

Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt Zur Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform – das Zur Rose-Ökosystem – vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.

Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE).

Kennzahlen

2019 2018 2017
Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF
Umsatz inkl. medpex 1) 1 568.7
Umsatz 1 355.5 1 207.1 982.9
Umsatzwachstum in % zum Vorjahr 12.3 22.8 11.8
Bruttomarge in % des Umsatzes 15.4 15.8 14.9
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Amortisationen (EBITDA)
in % des Umsatzes
−13.8
−1.0
2) –14.0
2) −1.2
−21.2
−2.2
Betriebsergebnis (EBIT) −45.7 2) –32.9 −38.3
in % des Umsatzes −3.4 2) –2.7 −3.9
Unternehmensergebnis −52.4 −39.1 −36.3
in % des Umsatzes −3.9 −3.2 −3.7
Eigenkapital 405.5 443.6 294.2
in % der Bilanzsumme 40.9 61.1 63.7
Investitionen 41.5 31.5 22
Personalbestand in Vollzeitstellen per Jahresende 1 710 1 314 1 106

1) Da das Herauslösen des Versandgeschäfts noch nicht abgeschlossen ist, konnten 2019 noch keine Umsätze von medpex konsolidiert werden.

2) Änderung der Darstellung von Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen (Earn-out)

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre

Die Zur Rose-Gruppe hat ihre kommunizierten Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 erreicht. Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. untermauerte sie ihre klare umsatzmässige Nummer-1-Position der E-Commerce-Apotheken in Europa. Auch künftig will sie den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen.

Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. (inklusive medpex-Verkäufe) setzte die Zur Rose-Gruppe die Wachstumsdynamik im Berichtsjahr weiter fort. Die EBITDA-Marge liegt mit minus 1.0 Prozent am unteren Ende des prognostizierten Zielkorridors. Das Ergebnis wurde durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst. Die Integration der Logistikaktivitäten von apo-rot am Standort Heerlen war aufwendiger als erwartet und bedingte die Umstellung vom Zwei- auf einen Drei-Schicht-Betrieb, der voraussichtlich noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums andauert. Weiter haben die Initialaufwendungen für den Markteintritt Frankreich, wo die Regierung den Versand rezeptfreier Medikamente künftig ermöglichen will, das Ergebnis belastet. Demgegenüber schlugen sich die Transaktionen im Rahmen der zwei gegründeten Joint Ventures mit Medbase wie auch die vorzeitige Beendigung des Earn-out für die medpex-Gründer positiv im Ergebnis nieder. Unter Berücksichtigung aller Sondereffekte blieb das Betriebsergebnis (EBITDA) mit minus CHF 13.8 Mio. auf der Höhe des Vorjahres. Das Unternehmensergebnis verschlechterte sich aufgrund von erhöhten Abschreibungen im Zusammenhang mit den akquirierten Unternehmen von minus CHF 39.1 Mio. auf minus CHF 52.4 Mio.

Deutliches Wachstum in Deutschland — In Deutschland vermochte die Zur Rose-Gruppe den Umsatz inklusive medpex-Verkäufen markant um 45.4 Prozent auf CHF 976.0 Mio. zu steigern. Im Berichtsjahr wurde die Halle des Logistikerweiterungsbaus im niederländischen Heerlen fertiggestellt und mit dem Innenausbau und der Installation der Anlagen begonnen. Das neue Distributionszentrum wird voraussichtlich wie geplant im Laufe des Jahres 2021 in Betrieb genommen. Damit können die Versandaktivitäten für den deutschen Markt in Heerlen mit substanziellen Effizienzeffekten zentralisiert werden. Im Rahmen der Integrationsaktivitäten hat die Zur Rose-Gruppe Marketing, Service und IT von apo-rot Ende 2019 in Heerlen gebündelt und den Standort Hamburg stillgelegt. Die Synergien dieses Integrationsschrittes werden sich 2020 positiv auswirken.

Eigene erprobte E-Rezept-Technologie in Pilotprojekten im Einsatz — Die Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland bedeutet im Hinblick auf einen vollständig digitalen Versorgungsprozess der Patientinnen und Patienten einen grossen Fortschritt. DocMorris lancierte im Berichtsjahr Pilotprojekte mit dem Deutschen Hausärzteverband, dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Telemedizinanbieter KRY. Im Rahmen dieser Projekte vernetzt die eigene erprobte E-Rezept-Technologie der Zur Rose-Gruppe zusammen mit der dazu gehörenden App Arzt, Patienten und Apotheke bis hin zur Abrechnung. Die Kooperation mit KRY beinhaltet zusätzlich die Video-Konsultation eines Arztes via App auf dem Smartphone. In diesem Lichte ist auch die vollständige Übernahme der ClinPath GmbH und des gemeinsamen Joint-Venture-Unternehmens eHealth-Tec GmbH, zweier kleiner Gesellschaften im Bereich digitaler Lösungen im Gesundheitswesen, zu sehen. Die Gruppe konnte sich dadurch technisches Know-how sichern.

Stärkung der Marktposition in der Schweiz über Kooperationen — Trotz regulatorisch bedingter Preissenkungen gelang es Zur Rose, den Umsatz in der Schweiz um 5.0 Prozent auf CHF 553.7 Mio. und damit deutlich über dem geringen Marktwachstum von 2.8 Prozent zu steigern. Insbesondere die Neukundenentwicklung im Ärztegeschäft sowie neue digitale Services, die den Arztpraxen einen Mehrwert bieten, trugen zum Umsatzwachstum bei. Im Retailgeschäft entschieden sich Zur Rose und Medbase, ihre Zusammenarbeit auszubauen. Seit Anfang 2020 führen sie die Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen und den Webshop gemeinsam über zwei Joint Ventures: Das Shopin-Shop-Konzept, das bislang in Bern, Basel und Zürich erfolgreich umgesetzt wird, rollen die beiden Partner unter der Marke Zur Rose weiter aus. Mit dem zweiten Joint Venture vertiefen Zur Rose und Medbase ihre Zusammenarbeit im E-Commerce-Bereich: Sie betreiben unter zurrose-shop.ch einen Webshop für frei verkäufliche Gesundheitsund Pflegeprodukte, bei deren Kauf Kundinnen und Kunden auch Cumulus-Punkte sammeln können. Mittelfristig soll der Webshop als Marktplatz betrieben werden, auf dem weitere Partner ihre Produkte anbieten können. Zur Rose erwartet durch die Intensivierung der strategischen Zusammenarbeit erhebliche Synergien.

Fortschreitende Expansion in europäischen Kernmärkten — Im Segment Europa, welches das Marktplatzgeschäft in Spanien und Frankreich sowie von grenzüberschreitend rund 20 Ländern umfasst, verzeichnete PromoFarma ebenfalls ein starkes Umsatzwachstum von 48 Prozent auf CHF 39.7 Mio. Im Februar 2019 erwarb die Zur Rose-Gruppe den französischen Marktplatz DoctiPharma, der zwischenzeitlich in die Plattform von PromoFarma integriert wurde. Über die Marktplatzplattform vertreibt Zur Rose rund 140 000 apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte von rund 7 000 Marken, die von mittlerweile über 800 Partnern, hauptsächlich Apotheken, aber auch Pharmaherstellern, bereitgestellt und verschickt werden.

Nutzung der Chancen der Digitalisierung — Die Digitalisierung verändert die europäische Gesundheitsbranche. Mit Blick auf die Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland erwartet die Zur Rose-Gruppe in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung des Versandmarktanteils verschreibungspflichtiger Medikamente von derzeit lediglich 1 Prozent. Auch in Frankreich, dem zweitgrössten Medikamentenmarkt Europas, sind deutliche Liberalisierungstendenzen spürbar. Die Regierung kündigte im Februar 2020 mittels eines Gesetzesentwurfs zur «Beschleunigung und Vereinfachung des öffentlichen Handels» an, den Verkauf von rezeptfreien Medikamenten so zu vereinfachen, damit künftig der Onlineversand möglich wäre. Beide Veränderungen würden ein starkes Momentum zugunsten des Geschäftsmodells von Zur Rose bewirken.

Digitale Transformation mit drei Technologiehubs — Zur Rose hat frühzeitig in die Technologie investiert und baut ihre Kompetenzen an den drei Technologieentwicklungszentren Berlin, Winterthur und Barcelona laufend weiter aus. Diese Tech-Hubs sind denn auch der Dreh- und Angelpunkt für die digitale Transformation des Unternehmens. Am Standort Berlin setzt DocMorris ihre Plattformstrategie um und baut in den kommenden Monaten einen offenen und unabhängigen Marktplatz für Gesundheitsdienstleister auf. Weiter arbeiten interdisziplinäre Teams in den Tech-Hubs an der Entwicklung digitaler Gesundheitsservices. Hauptfokus ist der Aufbau eines Gesundheitsökosystems, auf welchem sich qualifizierte Anbieter mit Produkten, Dienstleistungen und digitalen Services vernetzen. Zur Rose verfolgt damit den Anspruch, die Patienten zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.

Ausblick — Zufolge der Verschiebung des Fokus von OTC zu eRx erwartet das Management 2020 eine Umsatzsteigerung um rund 10 Prozent (inklusive medpex-Verkäufen) und ab kommendem Jahr eine deutliche Umsatzzunahme im Bereich rezeptpflichtiger Medikamente. Bereinigt um Aufwendungen durch zusätzliche Wachstumsinitiativen, insbesondere im Bereich elektronisches Rezept und für europäische Opportunitäten, wird 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis auf EBITDA-Stufe angestrebt. Auswirkungen des Coronavirus auf das Geschäft sind im Ausblick nicht berücksichtigt. Die mittelfristige, um Wachstumsinitiativen bereinigte EBITDA-Zielmarge liegt bei rund 8 Prozent bei einem Umsatz von über CHF 3 Mrd. Durch die Implementierung des Gesundheitsökosystems besteht langfristig ein weiteres relevantes EBITDA-Potenzial.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Situation hat die Sicherstellung der Medikamentenversorgung oberste Priorität. In der Schweiz kommt Zur Rose als Teil der «Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung» des Bundes zudem eine besondere Rolle zu. Die Zur Rose-Gruppe erwartet durch die aktuelle globale Covid-19-Krise eine deutlich schnellere Marktakzeptanz für den Medikamentenversand und digitale Gesundheitsdienstleistungen.

Dank — Die operativen und strategischen Initiativen im weiterhin herausfordernden Wettbewerbsumfeld werden wir gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzen, denen wir für ihren grossen persönlichen Einsatz, die Kompetenz und die Flexibilität danken. Ein besonderes Dankeschön gebührt auch unseren Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen sowie Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Treue.

Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats

Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO

STEFAN FEUERSTEIN (links) UND WALTER OBERHÄNSLI.

Interview

Das elektronische Rezept entspricht der heutigen Lebensrealität.

Walter Oberhänsli im Gespräch über Digitalisierung im Gesundheitswesen, «Empowerment» von Patientinnen und Patienten und die Zukunft der Zur Rose-Gruppe.

Walter Oberhänsli, die Digitalisierung, die andere Branchen schon vor geraumer Zeit überrollt hat, greift zunehmend auch im Gesundheitswesen. Welche Veränderungen kommen damit auf uns zu?

Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren durchdringen und das Verhalten der Patientinnen und Patienten verändern. Wie in anderen Branchen werden die Patienten von mehr Convenience profitieren, aber im Gesundheitswesen kommen zwei wichtige Aspekte hinzu: Zum einen wird die Behandlungsqualität massiv verbessert. Indem Medienbrüche durch das heute übliche Übertragen gesundheitsrelevanter Informationen von Papier auf EDV vermieden werden, lassen sich mögliche Wechselwirkungen jederzeit erkennen und Fehlmedikationen verhindern. Zum anderen ergeben sich daraus letztlich Kosteneinsparungen. Die Digitalisierung ist ein Rezept, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.

Voraussetzung für eine echte Digitalisierung beim Versand von Arzneimitteln bildet das elektronische Rezept. Was leistet ein solches E-Rezept, das es so unverzichtbar macht?

Dem elektronischen Rezept kommt in verschiedener Hinsicht eine Schlüsselrolle zu. Erstens verbessert es die Qualität des Prozesses, da wie erwähnt durch die elektronische Verarbeitung Medienbrüche vermieden werden. Zweitens erhöht es die Effizienz, weil, wie im Beispiel von Deutschland, nicht mehr 500 Millionen Rezepte pro Jahr von mehreren Personen in die Hand genommen werden müssen. Und drittens stellt es für Patientinnen und Patienten eine erhebliche Erleichterung dar. Sie können das elektronische Rezept in der nächstgelegenen Apotheke einlösen; oder sie können es einer Versandapotheke übermitteln und erhalten ihre Arzneimittel zugeschickt – genauso wie es in anderen Lebensbereichen auch der Fall ist. Das elektronische Rezept entspricht der heutigen Lebensrealität.

«Die Digitalisierung ist ein Rezept, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.»

In Deutschland steht die Einführung des elektronischen Rezepts Mitte 2020 bevor. Wie hat sich die Zur Rose-Gruppe darauf vorbereitet?

Gestützt auf unsere Erfahrungen in der Schweiz, haben wir frühzeitig in eine eigene E-Rezept-Technologie investiert. Die Zur Rose-Gruppe nimmt dadurch als Systemanbieterin für E-Rezept-Lösungen eine Vorreiterrolle im deutschen Markt ein. Bis Ende Juni 2020 wird die Gematik die Spezifikationen und Zulassungsverfahren für das E-Rezept schaffen. Dabei werden die Erfahrungen aus den laufenden Pilotprojekten in die Überlegungen miteinbezogen. Im Rahmen von strategischen Partnerschaften setzen wir daher technisch verschiedene E-Rezept-Pilotprojekte um und verfügen so über viele Schnittstellen zu den angebundenen Systemen und Plattformen. Damit haben wir intern und extern bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um uns jederzeit reibungslos und schnell an die Telematikinfrastruktur anzubinden.

«Das Zur Rose-Ökosystem vernetzt verschiedene Angebote von Gesundheitsdienstleistern und schafft so einen Marktplatz.»

DocMorris ist in Deutschland Kooperationen mit dem Hausärzteverband und mit dem Gesundheitsunternehmen KRY eingegangen. Dabei geht es darum, den medizinischen Versorgungsprozess vollständig zu digitalisieren. Was bedeutet dies konkret?

Im Rahmen des sektorenübergreifenden Pilotprojekts mit dem Hausärzteverband vernetzt unsere E-Rezept-Technologie zusammen mit der dazugehörenden App Hausarzt, Patienten und Apotheke bis hin zur Abrechnung. Der Arzt benutzt eine Software, mit der er elektronisch verschreibt und der Patientin oder dem Patienten einen QR-Rezeptcode sendet. Mittels dieses Codes können diese ihr Rezept per App, E-Mail oder als Ausdruck einlösen – sei es via Versand oder stationär. Die Kooperation mit KRY, dem führenden Telemedizinanbieter Europas, geht noch einen Schritt weiter: Patienten können über ihre App auf dem Smartphone einen Video-Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt herstellen. Nach der Konsultation via Telefon können Letztere ein Rezept ausstellen und der Patientin oder dem Patienten digital auf die App senden. Doc-Morris ist als Apothekenpartner über einen nahtlosen Prozess in die KRY-App eingebunden.

Ihre Vision zielt allerdings bereits weiter: Zur Rose ist im Begriff, ein Gesundheitsökosystem aufzubauen. Was muss man sich darunter vorstellen?

Das Zur Rose-Ökosystem vernetzt verschiedene Angebote von Gesundheitsdienstleistern und schafft so einen Marktplatz. Heute sehen sich Patientinnen und Patienten einer Fülle von Gesundheitsangeboten gegenüber. Das macht es ihnen schwer, überhaupt geeignete Angebote zu finden. Unsere Leistung wird darin bestehen, alle Angebote digital zu vernetzen und mithilfe von künstlicher Intelligenz eine relevante Selektion vorzunehmen, sodass die Patienten sehr leicht die für sie richtige Auswahl treffen können. Letztlich führt dies dazu, dass sie ihre Gesundheit besser managen können. Man könnte auch von «Empowerment» der Patienten sprechen. Die Gesundheitsdienstleister erhalten andererseits die Möglichkeit, ihr Produktangebot und ihre Services auf einer offenen digitalen Plattform anzubieten, um sich so mit einem grossen Kreis von Patientinnen und Patienten zu verbinden.

Welche Märkte kommen für einen solchen Marktplatz infrage?

Unsere bedeutendsten Märkte sind die Schweiz und Deutschland. Entsprechend wollen wir das Marktplatzmodell als nächstes in diesen beiden Märkten lancieren – zunächst in Deutschland und in einem zweiten Schritt in der Schweiz. In Spanien und Frankreich betreiben wir bereits einen E-Commerce-Marktplatz für freiverkäufliche, apothekenübliche Produkte, über den die angeschlossenen Partnerapotheken den schnellen und investitionsarmen Zugang zum Onlineversand erhalten.

«Es geht darum, den Patienten zu helfen, nicht nur gesund zu werden, sondern vor allem auch gesund zu bleiben.»

Kommen wir nochmals zurück auf Ihr Stichwort «Empowerment». Sie wollen die Patienten befähigen, ihre Gesundheit selbst zu managen. Was macht Sie so zuversichtlich, dass die Patienten dies auch tatsächlich wollen?

Ich glaube, es entspricht einem generellen Trend, dass Patienten über ihre Diagnose und ihre Therapie Bescheid wissen wollen. Zum Beispiel, ob eine Anwendung oder ein vom Mediziner verschriebenes Medikament vielleicht Nebenwirkungen hat oder generell verträglich ist. Sie wollen eine Zweit- oder Drittmeinung einholen. Wir sind überzeugt, dass ein grosses Bedürfnis besteht, solche Informationen auf schnelle und einfache Art zu erhalten. Diese Wissensvermittlung wird dazu führen, dass Patientinnen und Patienten ein besseres Verständnis haben, und dies ist wiederum Grundlage dafür, dass Therapien und Medikationen eine bessere Wirkung erzielen. Es geht darum, dass die Patientin oder der Patient weiss, was er oder sie tut. Und es geht darum, ihnen zu helfen, nicht nur gesund zu werden, sondern vor allem auch gesund zu bleiben. Darin liegt der grosse Nutzen dieses Ansatzes.

Wagen wir zum Schluss noch einen Blick in die Zukunft: Wo steht Zur Rose in fünf Jahren?

Unsere Vision ist, dass Zur Rose in fünf Jahren die Gesundheitsplattform in Europa ist, auf der Patientinnen und Patienten alles bekommen, was sie rund um ihre Gesundheit benötigen. Wir möchten sie letztlich in die Lage versetzen, ihre Gesundheit so zu managen, dass sie zu gesünderen Menschen werden.

WALTER OBERHÄNSLI

Das Sorgenbarometer zeigte 2019 erneut, wie sehr die Kostenzunahme im Gesundheitswesen die Schweizer Bevölkerung beschäftigt: Hinter der Altersvorsorge belegt das Thema Platz zwei. Im Dezember präsentierte der Bundesrat seine gesundheitspolitische Strategie 2020 bis 2030. Darin betont er die Wichtigkeit einer qualitativ hochstehenden Versorgung bei gleichzeitig notwendiger Eindämmung des Kostenwachstums. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei dafür ein Schlüsselelement und deshalb gezielt zu fördern. Der Handlungsbedarf in der Schweiz ist gross – im internationalen Vergleich schneidet sie schlecht ab.

Marktumfeld

Preissenkungen und Versorgungsengpässe im Medikamentenmarkt — Gemessen zu Fabrikabgabepreisen belief sich das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt 2019 auf CHF 6.1 Mrd. und nahm dabei im Vergleich zum Vorjahr trotz staatlicher Preissenkungen leicht zu. Mit der Überprüfung des letzten Drittels der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste schloss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die laufende Überprüfungsrunde der Arzneimittelpreise im Herbst des Berichtsjahres ab. Insgesamt wurden dabei laut BAG in den Jahren 2017 bis 2019 rund CHF 450 Mio. an Einsparungen realisiert. Bei über der Hälfte der 2019 überprüften Originalpräparate und Generika verfügte das Amt Preissenkungen. Die Massnahmen erhöhten den Margendruck auf Medikamente weiter.

Zu reden gaben 2019 auch die zunehmenden Versorgungsengpässe bei Medikamenten. Die Anzahl Meldungen zu Versorgungsstörungen hat sich seit 2016 mehr als verdoppelt. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ist diese Verschlechterung der Versorgungssituation vor allem auf den globalen Wirkstoffmangel, den Kostendruck verbunden mit Marktrückzügen sowie die Zunahme logistischer Probleme zurückzuführen.

Kostendämpfungspaket vom Bundesrat an das Parlament überwiesen — Im August überwies der Bundesrat die Botschaft zum ersten sogenannten Kostensenkungspaket ans Parlament. Darin schlägt er neun Massnahmen vor, die das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen sollen: Zur Rose begrüsst Massnahmen, die das Bewusstsein aller Marktteilnehmer schärfen wie beispielsweise die Pflicht einer verständlichen Rechnungskopie für Patienten oder der Auftrag an die Tarifpartner, in ihren Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten und Leistungen einzuführen. Ebenso unterstützt das Unternehmen den vorgesehenen Experimentierartikel, der es erlaubt, innovative, kostensenkende Projekte zeitnah zu testen und umzusetzen. Bezüglich der angestrebten Senkung der Medikamentenkosten setzte sich Zur Rose weiterhin dafür ein, dass die günstigeren Abgabekanäle von Medikamenten – der Arzneimittelversand und die ärztliche Selbstdispensation – nicht weiter gegenüber anderen Abgabekanälen diskriminiert werden.

Geplante Vertriebsmargensenkung nach KLV — Der Bundesrat will den Vertriebsanteil von Arzneimitteln gemäss Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV massiv senken und damit rund CHF 50 Mio. zusätzliche Einsparungen erreichen. Zur Rose engagiert sich für die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit Medikamenten und bietet deshalb das gesamte Medikamentenspektrum an. Damit trägt das Unternehmen Risiken, die mit dem kapitalintensiven Vorhalten von Arzneien im mittleren bis teuren Preissegment verbunden sind. Andere Marktteilnehmer können oder wollen diese Risiken zum Teil nicht tragen. Wiederholt hat Zur Rose darauf hingewiesen, dass die geplante Vertriebsmargensenkung die Versorgungssicherheit gefährdet und Versandapotheken benachteiligt: Denn betroffen wären insbesondere Medikamente der mittel- bis hochpreisigen Segmente, die im Produktemix einer Versandapotheke im Vergleich zu stationären Apotheken einen besonders hohen Anteil ausmachen.

Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) — Als Ausführungsrecht zum revidierten HMG trat per 1. Januar 2020 die VITH in Kraft. Sie regelt unter anderem die Preisrabatte und Abgeltungen im Zusammenhang mit Arzneimittellieferungen neu.

Elektronisches Rezept analog Deutschland auch in der Schweiz fördern — Soll eine höhere eHealth-Durchdringung in der Schweiz erreicht werden, muss das elektronische Rezept Standard werden: Dies zeigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung*. In einem Vergleich der Gesundheitssysteme von 14 EU- und drei ausgewählten OECD-Ländern rangiert die Schweiz bezüglich des eHealth-Index abgeschlagen auf Rang 14 von 17. Führend sind Länder, in denen eine landesweite eHealth-Strategie umgesetzt wurde und das elektronische Rezept Standard ist. Aufgrund fehlender Anreize wird das elektronische Rezept in der Schweiz allerdings bislang noch kaum genutzt. Dies obschon klar ist, dass die Patientensicherheit mit der elektronischen Verschreibung verbessert wird: Sie erhöht die Verschreibungs- und Fälschungssicherheit und senkt das Risiko einer Fehlmedikation und damit verbundener Folgekosten für das Gesundheitssystem.

Quelle: IQVIA, 2019

* «SmartHealthSystems – Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich», November 2018

Wie auf Ebene der Gruppe trieb Zur Rose auch im Segment Schweiz die Weiterentwicklung hin zu einem Gesundheitsökosystem voran. Digitale Zugänge bringen die Dienstleistungen näher zum Kunden, erlauben ein besseres Monitoring des Behandlungspfades und sind Voraussetzung, um eine höchstmögliche Qualität und Wirksamkeit der Medikation zu erreichen.

Geschäftsentwicklung

Erfreuliche Entwicklung des Segments Schweiz — Trotz regulatorisch bedingter Preissenkungen steigerte Zur Rose 2019 den Umsatz in der Schweiz um 5.0 Prozent auf CHF 553.7 Mio. und wuchs damit deutlich über dem Markt. Ein wesentlicher Faktor war wiederum das Ärztegeschäft (Professional Services), das ein Umsatzwachstum von 7.2 Prozent verzeichnete. Auch die Bereiche Retail und das stationäre Geschäft (B2C) entwickelten sich positiv. Allerdings beeinträchtigten die staatlichen Preissenkungen insbesondere hochpreisiger Medikamente sowie Therapieumstellungen im Specialty Care-Bereich das sonst erfolgreiche B2C-Geschäft.

Ausbau des Marktanteils im Ärztegeschäft (Professional Services) — Im Ärztegeschäft erhöhte Zur Rose den Marktanteil von 24.5 auf 25 Prozent. Auch 2019 führte Zur Rose über 50 Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte und medizinische Praxisassistentinnen zu Fragen rund um den Medikationsprozess und der Steigerung der Therapietreue durch. Weiterhin begleitet Zur Rose Arztpraxen bei der Digitalisierung des Praxismanagements. Beispielhaft genannt seien folgende Services: Smart Order erlaubt den Arztpraxen, das Bestellverhalten zu optimieren, Bestellungen effizienter abzuwickeln, Nota--Positionen zu vermeiden und von günstigeren Logistikkonditionen zu profitieren. Das Nota-Konto ermöglicht einen aktuellen Überblick über sämtliche bestellten und momentan nicht lieferbaren Artikel. Die Dauer des Ausstandes wird angezeigt, und Änderungen und Anpassungen der Bestellung sind schnell und unkompliziert möglich. Dank dem elektronischen Medikationsplan kann der Arzt Medikationen elektronisch erfassen und mit anderen Ärzten teilen. Der Medical Safe ermöglicht es Ärzten, ihren Patienten Berichte, Rezepte, Röntgenbilder, Medikationspläne oder Befunde in digitaler Form datenschutzkonform zuzustellen.

Automatisierung des Medikationsmanagements — Im Rahmen mehrerer Projekte unterstützte Zur Rose Arztpraxen bei der Einführung von Medikamentenautomaten für die Praxisapotheke. Damit wird eine Optimierung des Medikamentensortiments in der Praxis erwirkt, die Medikamentenverfügbarkeit verbessert und ein effizienterer, zeitsparenderer Ablauf der Administration erreicht.

Specialty Care für Patienten mit komplexen Therapien — Die Fachpersonen von Specialty Care unterstützen Patienten mit komplexen Therapien zu Hause oder in Praxisräumlichkeiten bei der korrekten Medikamentenverabreichung, beispielsweise bei der Durchführung von Infusionstherapien. Das Angebot wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt und das HomeCare-Team personell verstärkt.

Gründung zweier Joint Ventures mit Medbase im Retailbereich — 2019 entschieden Zur Rose und Medbase, die Healthcare-Providerin der Migros, ihre Zusammenarbeit im Rahmen zweier Joint Ventures weiter auszubauen. Das erste Joint Venture betrifft den Roll-out der Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen. Die drei Piloten in den Städten Bern, Basel und Zürich wurden von den Migros-Kunden sehr gut aufgenommen und haben die gesteckten Ziele mehr als erfüllt. Das Konzept soll deshalb unter der Marke Zur Rose weiter ausgerollt werden. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Shop-in-Shop-Apotheken sowie die Zur Rose-Apotheke in der Welle 7 in Bern in das Joint Venture mit Medbase überführt.

Mit dem zweiten Joint Venture vertiefen Zur Rose und Medbase ihre Zusammenarbeit im E-Commerce-Bereich: Fortan betreiben sie unter zurrose-shop.ch einen gemeinsamen Webshop für frei verkäufliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Er soll mittelfristig als Marktplatz betrieben werden, auf dem auch weitere Partner ihre Produkte anbieten können. Der Zur Rose-Webshop wies im Berichtsjahr ein stabiles Umsatzwachstum über Plan auf, wobei die Kundenbindung weiter gesteigert werden konnte. Auch die Neukundenzahlen nahmen signifikant zu, was unter anderem auf die Einführung neuer Angebotsformate sowie eine Intensivierung des digitalen Marketings zurückzuführen ist. Das Produktesortiment wurde wiederum erweitert. Verschiedene Massnahmen zielten auf die Optimierung der Kundenfreundlichkeit, so beispielsweise das neue Angebot des Premium-Lieferservices MyDelivery, mit dem Kunden die Möglichkeit haben, Ort, Tag und Zeit ihrer Lieferung selber zu bestimmen. Das Closing beider Joint Ventures erfolgte Ende 2019.

Zufriedene Kunden der Versandapotheke — Die Bestandeskunden der Versandapotheke schätzen den Service, wie eine Ende Jahr durchgeführte Umfrage zeigt: Über 90 Prozent der Befragten sind mit der Dienstleistung zufrieden oder sehr zufrieden. Im Berichtsjahr wurde der Kontrollprozess im Versand zusätzlich verfeinert: Neu prüft Zur Rose unter Einbezug von Smart Data jede Bestellung zusätzlich auf problematische Mehrfachverschreibungen und Abweichungen der verordneten Arzneistoffstärke. Zur Optimierung der elektronischen Bestellung lancierte Zur Rose auf dem Patientenportal zurrose.ch das Rezeptkonto neu. Eine auf die Kundengruppe abgestimmte und barrierefreie Nutzerführung in responsivem Design vereinfacht die digitale Nachbestellung von Medikamenten auf Dauerrezept.

ApoBox als innovatives Angebot von Zur Rose und Selecta — Im Frühjahr präsentierten Zur Rose und Selecta am Hauptsitz des Automatenanbieters in Kirchberg im Kanton Bern die erste ApoBox der Schweiz. Kundinnen und Kunden können seither 45 verschiedene Beauty- und Gesundheitsprodukte rund um die Uhr bequem aus dem Automaten beziehen. Bis Ende Jahr war die ApoBox an zehn stark frequentierten Standorten der Schweiz verfügbar.

Erhöhte Therapietreue dank Dailymed — Die individuelle Medikamentenverblisterung für Personen, die mehrere Medikamente pro Woche einnehmen, erfreute sich auch im Berichtsjahr zunehmender Beliebtheit. Gegenüber dem Vorjahr konnten sowohl der Umsatz als auch die Anzahl Patienten im Bereich Dailymed um über 50 Prozent gesteigert werden. Gemäss einer Kundenumfrage zeigten sich über 90 Prozent der Verwender zufrieden oder sehr zufrieden mit dem Service. Chronisch kranke Patienten, die Dailymed nutzen, sind von der erhöhten Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme sowie von der Convenience überzeugt. Um die Nutzer in der Romandie besser betreuen zu können, wurde der französischsprachige Kundendienst von Dailymed weiter ausgebaut. In der Herstellung der Verblisterung konnten dank diversen Investitionen Effizienzgewinne realisiert und die Produktionskosten weiter gesenkt werden.

Innovative Versorgungslösungen mit Krankenversicherern und Managed Care-Organisationen — In Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherern entwickelt Zur Rose alternative Versicherungsmodelle, welche durch Koordination der Leistungserbringung die Behandlungsqualität verbessern, eine Prämienreduktion für die Versicherten ermöglichen und damit auch einen Beitrag an die Senkung der Gesundheitskosten leisten.

Ein gutes Beispiel dafür ist das innovative alternative Grundversicherungsmodell Multimed, das die CSS gemeinsam mit Zur Rose und weiteren Partnern anlässlich der Prämienrunde im Herbst lanciert hat: Das Produkt legt den Fokus auf die konsequente Koordination des Behandlungspfades zwischen den beteiligten Leistungserbringern, was auch einen Datenaustausch bezüglich der medizinischen Versorgung mit einschliesst. Chronisch kranke Patienten beziehen ihre Medikamente entweder direkt vom Hausarzt oder in einer Versandapotheke.

Im Berichtsjahr hat Zur Rose zudem die Zusammenarbeit mit Managed Care-Organisationen und Ärztenetzwerken intensiviert und ist verschiedene Kooperationen eingegangen. Im Vordergrund steht auch hier die Zielsetzung, gemeinsam Massnahmen für die Verbesserung der Medikationssicherheit und der Therapietreue umzusetzen und damit die Servicequalität für die Patienten zu erhöhen.

Zur Rose als Arbeitgeberin — Ende 2019 beschäftigte Zur Rose in der Schweiz 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anstellungsbedingungen wurden wiederum verbessert: Unter anderem können neu alle Mitarbeitenden auf Wunsch an einem attraktiven Aktienbeteiligungsprogramm teilnehmen. Zudem profitieren sie im Sinne eines Mobilitätsangebots von vergünstigten Tickets für den öffentlichen Verkehr. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen wird im Rahmen eines Projekts gezielt gefördert.

Mit der Gründung der Zur Rose Academy hat Zur Rose das Aus- und Weiterbildungsangebot deutlich ausgebaut. Verschiedene Massnahmen verankerten die ausgeprägt teamorientierte Kultur im Unternehmen weiter. Der im Herbst neu eröffnete Standort auf dem Walzmühleareal verfügt über ein zeitgemässes, offenes Bürokonzept in modernem Design und fördert agiles Arbeiten. Dies widerspiegelt sich auch in einem Organisations-Entwicklungsprozess hin zu einer Business-Kontext-Orientierung, den das Unternehmen initiiert hat.

Zur Rose-Tochter BlueCare als Technologie-Hub von Zur Rose — Im Berichtsjahr hat sich die technologieorientierte Zusammenarbeit in der Gruppe stark intensiviert. BlueCare trägt mit innovativen Softwareapplikationen zur Entwicklung der Systemlandschaft der Zur Rose-Gruppe bei. Beispiele dafür sind die Nachbestellapplikation Remedi sowie die Smart-Data-Rezeptprüfung: Diese verbessert die Patientensicherheit messbar. Die Algorithmen der Rezeptprüfung wurden mit Data Analytics im Smart Data Lab entwickelt, das mittels eines Data Hub künftig automatisiert mit Daten aus den operativen Systemen versorgt wird.

BlueEvidence als führendes Informationssystem für die Umsetzung und Kontrolle der hausärztlich koordinierten Versorgung wurde auch im Berichtsjahr weiterentwickelt. So ist beispielsweise BlueEvidence Praxis mit dem Start des ersten Tessiner Ärztenetzes neu auch auf Italienisch verfügbar. Dem Trend zum Gesundheitszentrum begegnet das System mit neuen Auswertungsmöglichkeiten im BlueEvidence Analyzer. Das Volumen der in BlueEvidence verwalteten Versicherten stieg weiter an.

Auch BlueConnect verzeichnete 2019 eine stark wachsende Nachfrage, wobei sowohl die Nutzerbasis als auch die Nutzung weiter gesteigert werden konnte. Bereits über 1 000 Schweizer Ärzte setzen die Kommunikationsplattform als Ergänzung zu ihrem Praxisinformationssystem ein. Insgesamt werden monatlich mehr als 150 000 datenschutzkonforme Überweisungen und Berichte über die Plattform ausgetauscht.

Zum ersten Mal setzt im Berichtsjahr mit der CSS und ihrem innovativen Produkt Multimed auch ein Krankenversicherer auf die Technologieplattform von BlueCare. Die Vorgaben des Versichertenmodells werden durch die Nutzung der Kommunikationsplattform automatisiert sichergestellt.

In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit den Managed Care-Organisationen Argomed und eastcare lancierte BlueCare die neue Applikation BlueMedication. Diese unterstützt den Arzt bei der Medikamententherapie von polymedizierten Patienten und automatisiert den zeitaufwendigen Abgleich der Austrittsmedikation mit der Praxismedikation nach einem Spitalaufenthalt weitgehend. Die Medikationsliste kann mit einem Clinical Decision Support Service geprüft und bei Bedarf optimiert werden. Für die Patienten präsentiert sich die aktualisierte Medikationsliste als übersichtlicher und verständlicher Standard-eMediplan. Die neue elektronische Dienstleistung Medical Safe ermöglicht es der Arztpraxis des Weiteren, datenschutzkonform Dokumente mit Patienten zu teilen. Der Patient kann über sein Smartphone jederzeit auf diese Daten zugreifen. Die Basisversion von Medical Safe ist sowohl für die Praxis als auch für den Patienten kostenlos.

Mitte 2020 wird das elektronische Rezept deutschlandweit eingeführt. Die Gematik hat bis Ende Juni Zeit, die erforderlichen Spezifikationen und Zulassungsverfahren zu schaffen, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Zudem verabschiedete der Bundestag im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Die Umsetzung von innovativen Lösungen in diesem Bereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Kooperation von DocMorris mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands.

Marktumfeld

Marktwachstum in Deutschland1 — Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2019 um 7 Prozent auf EUR 46.4 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent. Der übrige Umsatzanteil von 14 Prozent wird über Spitäler und Kliniken generiert. Im Apothekenkanal beträgt der Versandanteil mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln knapp 1 Prozent 2, während sich der Versandanteil mit rezeptfreien Arzneien auf 19.4 Prozent beläuft. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln stieg um 7.2 Prozent auf EUR 33 Mrd.; im Bereich der rezeptfreien Präparate erhöhte er sich um 1.5 Prozent auf EUR 5.2 Mrd. Der Umsatz mit rezeptfreien Produkten aus dem Apothekenversandhandel stieg um fast 6 Prozent auf EUR 1.9 Mrd. Davon sind OTC mit 51 Prozent die Produktsparte mit dem höchsten Umsatzanteil, gefolgt von Gesundheitsmitteln, auf die ein Anteil von 27 Prozent entfällt.

1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2019

2 Bundesministerium für Gesundheit: Finanzergebnisse der GKV 1.-3. Quartal 2019 (KV45)

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland — Die EU-Kommission hatte bereits im November 2013 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die deutschen Behörden ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission schränkt das System fester Preise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach den deutschen Rechtsvorschriften (Arzneimittelgesetz) die Möglichkeiten der Apotheken ein, Preisnachlässe zu gewähren, und beeinträchtigt demzufolge den Handel zwischen den EU-Ländern. Solche nationalen Vorschriften stellen somit einen Verstoss gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs (Artikel 34 bis 36 AEUV) dar. Die Einschätzung der Kommission wurde mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Deutsche Parkinson-Vereinigung im Oktober 2016 bestätigt. Deutschland wurde aufgefordert, seine Rechtsvorschriften unverzüglich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Da Deutschland dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, beschloss die Kommission im März 2019, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik zu übermitteln.

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung — Im August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Das Gesetz enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland. Die offizielle deutschlandweite Einführung des E-Rezepts ist für Mitte 2020 geplant. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Selbstverwaltung, bestehend aus den gesetzlichen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung sowie dem Deutschen Apothekerverband, verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts auf Basis der Telematikinfrastruktur zu schaffen. Es sollen insbesondere die Regelungen angepasst werden, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschliesslich in Papierform vorsehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer offensichtlichen ausschliesslichen Fernbehandlung abgeben können. Die Gematik hat bis zum 30. Juni 2020 die Massnahmen durchzuführen, die notwendig sind, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken — Im Juli 2019 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, ist in der laufenden Legislaturperiode somit beendet. Bezüglich der weiterhin geplanten Untersagung von Patienten-Boni durch EU-ausländische Versandapotheken befindet sich der Bundesgesundheitsminister in der Abstimmung mit der EU-Kommission – bis zur Erstellung des Geschäftsberichts lag noch keine offizielle Reaktion vor. Damit wird der europarechtlichen Einordnung des Gesetzesvorhabens hinsichtlich des EuGH-Urteils von 2016 und des bereits gegen Deutschland laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Bonusthematik Rechnung getragen. Die EU-Kommission wird unter dieser Massgabe, wie auch ihr Handeln im Vertragsverletzungsverfahren gezeigt hat, die europarechtliche Kompatibilität prüfen. So lange ihre Bewertung noch aussteht, ruht auch das weitere Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kann die EU-Kommission das Verfahren auch ohne weitere Zwischenschritte an den EuGH verweisen.

Einige Elemente des Apothekenstärkungsgesetzes, wie das Wiederholungsrezept, wurden vorgezogen und bereits in anderen Gesetzesentwürfen umgesetzt. Ärzte sollen zukünftig Verschreibungen für eine bis zu drei Mal wiederholbare Abgabe ausstellen können. Insbesondere für Versicherte mit einer chronischen Erkrankung bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung in der Arzneimittelversorgung.

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) — Der Bundestag verabschiedete im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Apotheken müssen sich damit bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Damit ist auch die Verpflichtung der Apotheken verbunden, im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vorzunehmen. Die Umsetzung von innovativen Lösungen in diesem Bereich ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Kooperation von DocMorris mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Das Gesetz zielt ausserdem auf die Stärkung der Telemedizin ab, u.a. durch die Vereinfachung der Durchführung von Videosprechstunden. Die Kombination aus Tele-Arzt, E-Rezept und Online-Apotheke ermöglicht somit erstmals eine vollständig digitale Versorgung von Patienten.

Mit einem Umsatzplus von 50 Prozent in Lokalwährung, inklusive medpex-Verkäufen, gelang es der Zur Rose-Gruppe, ihre Marktführerschaft in Deutschland 2019 deutlich zu stärken. Pilotprojekte mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zur elektronischen Rezeptübermittlung ermöglichen erstmals einen vollständig digitalen Versorgungsprozess des Patienten. So können alle Marktbeteiligten bereits vor der offiziellen Einführung der elektronischen Verordnung von der eigenen erprobten E-Rezept-Technologie sowie der umfassenden Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung profitieren.

Geschäftsentwicklung

Stärkung der klaren Nummer-1-Position in Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe konnte 2019 die Marktführerschaft im deutschen Arzneimittelversandhandel weiter ausbauen. Der Umsatz in Deutschland inklusive medpex-Verkäufen erhöhte sich in Lokalwährung signifikant um 50.9 Prozent auf EUR 876.7 Mio. In Schweizer Franken belief sich das Wachstum auf 45.4 Prozent.

Kooperation mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) — Der SpiFa, Repräsentant von über 160 000 Fachärzten in Kliniken und Praxen, und die zu ihm gehörende Sanakey-Gruppe vereinbarten im Mai 2019 eine Kooperation mit DocMorris. Ziel ist die gemeinsame Suche nach innovativen Lösungen bei Themen wie Arzneimitteltherapiesicherheit und Arzneimitteldistribution sowie ein Pilotprojekt zur Einführung des elektronischen Rezepts. Die operative Umsetzung startete Anfang 2020. Die E-Rezept-Lösung von DocMorris soll dann – erweitert um ein Medikationsmanagement- und AMTS-Tool – in neue Versorgungsverträge des SpiFa mit Krankenkassen eingebaut werden. Zugleich wollen SpiFa und DocMorris gemeinsam Versorgungsmodelle entwickeln.

Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG — Im Oktober konnte DocMorris eine strategische Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) abschliessen. Die HÄVG erbringt Dienstleistungen im Gesundheitswesen für etwa 30 000 organisierte Hausärzte. Im November 2019 starteten die Kooperationspartner mit der Unterstützung des Deutschen Hausärzteverbands e.V. und dessen Landesverband Westfalen-Lippe e.V. ein Pilotprojekt zur digitalen Rezeptübermittlung. Ein Prüfmodul zur Arzneimitteltherapiesicherheit wird dabei in einer zweiten Phase eingebunden. Die E-Rezept-Technologie der eHealth-Tec GmbH in Kombination mit der Doc-Morris-eRx-App und der AMTS-Datenbank vernetzen im Rahmen dieses sektorenübergreifenden Pilotprojekts Hausarzt, Patient und Apotheke.

Beschleunigte Integration — In der im August 2019 termin- und kostengerecht fertiggestellten neuen Halle des Logistikerweiterungsbaus in Heerlen wurde mit dem Innenausbau und der Installation der Anlagen begonnen. Die Zur Rose-Gruppe erwartet die vollständige Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums wie geplant im Laufe des Jahres 2021. Überdies wird fortlaufend geprüft, ob bereits 2020, und damit früher als geplant, die Logistikaktivitäten weiterer Gesellschaften nach Heerlen überführt werden können, um Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Im Rahmen der Integration von apo-rot wurden als nächste Schritte die Bereiche Marketing, Service und IT in Heerlen gebündelt, um weitere Synergien zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wurde der Standort der apo-rot Service GmbH in Hamburg, wo diese Aufgaben von einem Team mit rund 80 Mitarbeitenden erbracht wurden, plangemäss per 31. Dezember 2019 stillgelegt. Die apo-rot Service GmbH entwickelte freiwillig und aus sozialer Verantwortung heraus sozial verträgliche Lösungen in Form von Abfindungsangeboten, in denen die Interessen der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt wurden.

Übernahme von ClinPath GmbH und eHealth-Tec GmbH — Mit der vollständigen Übernahme der ClinPath GmbH und des gemeinsamen Joint-Venture-Unternehmens eHealth-Tec GmbH, zweier kleiner Gesellschaften im Bereich digitaler Lösungen im Gesundheitswesen, konnte sich Zur Rose zusätzliches technisches Know-how – als weiteren wichtigen Baustein in der Entwicklung des Gesundheitsökosystems – sichern. Mit eHealth-Tec nimmt die Zur Rose-Gruppe als Systemanbieter für E-Rezept-Lösungen eine Vorreiterrolle im deutschen Markt ein. Im Rahmen von strategischen Partnerschaften setzt eHealth-Tec bereits erste E-Rezept-Pilotprojekte mit Krankenkassen und weiteren Partnern aus dem Gesundheitsbereich um. Die ClinPath GmbH ihrerseits ist eine etablierte Anbieterin für die Konzeption, Entwicklung, Installation und Anwendung von innovativen Softwarelösungen für die Optimierung von Prozessabläufen in Krankenhäusern. Bereits fast 100 Kliniken und Einrichtungen, teilweise in Klinikverbünden und Klinikkonzernen, setzen das Notaufnahme-Informationssystem ERPath von ClinPath ein. Um den Marktauftritt zu vereinheitlichen, ist das Produktangebot der ClinPath GmbH seit 2020 unter dem Namen eHealth-Tec verfügbar, unter dem bereits die E-Rezept-Lösungen am Markt vertreten sind.

Partnerschaft mit KRY — Das europaweit agierende Gesundheitsunternehmen KRY und DocMorris vereinbarten im Dezember 2019 zum Start von KRY in Deutschland eine Partnerschaft. KRY bietet deutschlandweit Patientinnen und Patienten per Video eine professionelle medizinische Diagnose und Beratung von freiberuflich tätigen und in Deutschland zugelassenen Ärztinnen und Ärzten. Bei Bedarf stellt der behandelnde Arzt auch ein elektronisches Rezept aus, das wahlweise bei der Apotheke DocMorris oder einer Vor-Ort-Apotheke eingelöst werden kann. Im Rahmen der Kooperation bewirbt DocMorris den Service von KRY, indem über verschiedene Kanäle, wie beispielsweise den Webshop, Paketbeileger oder Newsletter, auf das telemedizinische Angebot von KRY hingewiesen wird. Aufseiten von KRY fungiert DocMorris als Apothekenpartner im Bereich der Versandapotheken, der über einen nahtlosen Prozess in die KRY-App eingebunden ist. Die Übertragung der digitalen Verordnung erfolgt im Laufe des ersten Quartals 2020 über die technische Lösung der eHealth-Tec GmbH.

Im September 2018 übernahm die Zur Rose--Gruppe den in Südeuropa führenden spanischen E-Commerce-Marktplatz Promo-Farma für apothekenübliche Gesundheitsund Pf legeprodukte. Damit erweiterte die Gruppe ihr Geschäftsmodell um das wenig kapitalintensive Marktplatzmodell. Gleichzeitig ist es ihr gelungen, die Internationalisierung in europäischen Kernmärkten erfolgreich voranzutreiben.

Geschäftsentwicklung

Stärkung der Internationalisierungsstrategie — David Masó und Adrià Carulla gründeten die in Barcelona beheimatete PromoFarma im Jahr 2012. Mit einer selbst entwickelten Plattformtechnologie setzten sie neue Massstäbe im Apothekenmarkt. Die Plattform bietet ein einzigartiges Online-Shopping-Erlebnis auf europäischer Ebene und ermöglicht unabhängigen Apotheken auf profitable Weise ein Online-Geschäft. Mit der Übernahme des Unternehmens im September 2018 hat die Zur Rose--Gruppe ihre Internationalisierungsstrategie gestärkt und ihre Technologiekompetenz im E-Commerce erhöht. Beide Gründungspartner sind weiterhin im obersten Management vertreten und treiben den Ausbau und die Internationalisierung des Marktplatzes gezielt voran. Im Februar 2019 erwarb dann die Gruppe den französischen Marktplatz DoctiPharma, der zwischenzeitlich in die Plattform von PromoFarma integriert wurde. Damit wird das Produktangebot länderübergreifend laufend ausgebaut. Zudem bedient PromoFarma grenzüberschreitend bereits 20 Länder in Europa.

Kapitaleffizientes Geschäftsmodell mit grossem Kundennutzen — Über die Plattform von PromoFarma vertreibt die Zur Rose-Gruppe rund 140 000 freiverkäufliche Apothekenprodukte von rund 7 000 Marken aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege (sogenannte Beauty- und Personal-Care-Produkte, BPC), die von mittlerweile über 800 Partnern, hauptsächlich Apotheken, aber auch Pharmaherstellern, bereitgestellt und verschickt werden. Die angeschlossenen Partner erhalten durch den Einsatz modernster Technologien den schnellen und investitionsarmen Zugang zum E-Commerce. Als Marktplatz übernimmt PromoFarma alle notwendigen digitalen Aufgaben. Dazu zählen unter anderem der Webshop, das Online-Marketing und die Zahlungsabwicklung mit den Endkunden. Der Kunde bestellt über den Webshop von PromoFarma und DoctiPharma seine Produkte, und die Plattform weist den Auftrag automatisch einer Partnerapotheke zu. Die Plattform verwaltet auch den Versandprozess und sorgt so für ein positives Einkaufserlebnis. Diese Kombination bietet den Kunden einen echten Mehrwert – den Zugang zum grössten Produktangebot zu attraktiven Preisen bei einem gleichzeitig hohen Service.

Der Umsatz über die Plattform erhöhte sich seit dem Gründungsjahr im Schnitt jährlich über 30 Prozent. 2019 erzielte PromoFarma mit dem Marktplatz im Segment Europa ein Umsatzwachstum von 48 Prozent auf CHF 39.7 Mio. Der Gesamtmarkt für das wenig regulierte Warensegment beläuft sich in Europa auf rund EUR 100 Mrd.

Ausbau der Technologiekompetenz — Neben der Diversifizierung ihres Geschäfts nutzt die Zur Rose-Gruppe die technologische Expertise von PromoFarma, um in Barcelona ein Technologieentwicklungszentrum zu implementieren. Am Standort sind mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 15 Nationen tätig – die meisten mit technischem Hintergrund: Software-Ingenieure, Datenwissenschaftler, UX-Designer und Produktmanager. Die Entwicklungsteams erweitern die flexible, leistungsstarke und skalierbare microservice-basierte Plattform des Marktplatzes und richten sie darauf aus, das Modell in anderen Ländern wie in Deutschland und der Schweiz einzuführen. Weiter unterstützen sie die Entwicklung digitaler Gesundheitsservices unter Verwendung mobiler Technologien. Apotheken und weiteren Gesundheitsdienstleistern wird ermöglicht, ihr Produktangebot und ihre Services auf der Plattform anzubieten. Im Zentrum der Entwicklung steht ein digitales Ökosystem für Gesundheitsdienstleistungen, das die Menschen befähigt, ihre Gesundheit selber zu managen, und ihnen hilft, gesund zu leben.

Corporate Governance

Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2019. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse der Gesellschaft definiert. Die Zur Rose-Gruppe publiziert diese Dokumente online unter zurrosegroup.com > «Investoren und Medien» > «Corporate Governance».

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die Zur Rose Group AG mit Sitz in Steckborn ist als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht organisiert. Die Namenaktien mit der Valoren-Nummer 4261528 sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in drei geografische Segmente unterteilt:

  • Das Segment Schweiz umfasst das Grosshandelsgeschäft für die Belieferung von Ärztinnen und Ärzten sowie das auf Endkonsumentinnen und -konsumenten ausgerichtete Retailgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten von Zur Rose.
  • Das Segment Deutschland umfasst das Versandgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten sowie Dienstleistungen für Versandapotheken.
  • Das Segment Europa (Länder ausserhalb DACH) umfasst das Marktplatzgeschäft von PromoFarma und Doctipharma.

Per 1. Mai 2020 passt die Zur Rose-Gruppe die Führungsstruktur den Bedürfnissen und Opportunitäten des stark gewachsenen Unternehmens an. Neben der bereits verankerten regionalen und gleichzeitig umsatzverantwortenden Segmentorganisation wird segmentübergreifend eine Geschäftsmodellorganisation mit B2C, B2B2C & B2B sowie Marketplace geschaffen. Zur Gruppenstruktur gehören weiter die Funktionen Finance, Operations sowie Strategie & Digitalisierung. Der Bereich Finance ist dem CFO zugeordnet und erbringt Leistungen für die gesamte Gruppe. Dem CFO ist auch der Bereich Investor Relations unterstellt. Zum Verantwortungsbereich Operations gehört die Leitung, Steuerung und Organisation der gesamten, gruppenweiten Logistikprozesse. Der Bereich Strategie & Digitalisierung umfasst die Digitalstrategie des Unternehmens und die Entwicklung des Gesundheitsökosystems. Die Bereiche Kommunikation und Legal sind dem CEO unterstellt und erbringen Leistungen für die gesamte Gruppe.

Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltenen Beteiligungsquoten im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Seite 64, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Zur Rose Group AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.

1.2 Bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre

Gemäss Aktienregister und den Offenlegungsmeldungen gegenüber der Zur Rose Group AG und der SIX Swiss Exchange hielten folgende Aktionäre am 31. Dezember 2019 3 Prozent oder mehr am Aktienkapital:

Wirtschaftlich berechtigte / zur Ausübung
der Stimmrechte ermächtigte Person/en
Direkter Aktionär Zeitpunkt der
Offenlegung
In %
Portsea Asset Management LLP 16.05.2019 1) 3.52
T. Rowe Price Associates, Inc. 30.01.2019 1) 5.69
Christiane Maria Bülow-Bichler
Ulrich Johannes Spindler
Tobias Bodo Kindlieb
Frank Müller
Sabine Funke (Notarin) 12.01.2019 1) 4.25
Patrick Schmitz-Morkamer
Patrick Bierbaum
PSquared Master SICAV Ltd.
Leveraged Event Fund LP
BP Investment Ltd.
08.05.2018 1) 3.19
Al Faisaliah Group Holding Company Matterhorn Pharma Holding 13.07.2017 1) 4.57
Vanessa Frey
Beat Frey
Brigitte Frey
Alexandra Frey
KWE Beteiligungen AG 31.12.2019 2) 10.30
Mitglieder des Verwaltungsrats
und der Gruppenleitung
31.12.2019 2) 4.00

1) Im Verhältnis zum Aktienkapital zum Zeitpunkt der Offenlegungsmeldung (Kapitalveränderungen siehe unter 2.3)

2) Gemäss Aktienregister per 31. Dezember 2019

Bewegungen nach dem Stichtag: Gemäss Offenlegungsmeldung vom 31. Januar 2020 hält KWE Beteiligungen AG unter 3 Prozent, laut Meldung vom 4. März 2020 hält ETHENEA Independent Investors S.A. 3.9 Prozent, laut Meldung vom 5. März 2020 hält 2020 Credit Suisse Funds AG 3.14 Prozent, laut Meldung vom 9. März 2020 hält Portsea Asset Management LLP unter 3 Prozent und laut Meldung vom 16. März 2020 hält T. Rowe Price Associates, Inc. 4.92 Prozent des Aktienkapitals.

Unter www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die von der Zur Rose Group AG über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert wurden. Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Anhang zur Jahresrechnung der Zur Rose Group AG detailliert dargestellt.

Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich am 31. Dezember 2019 auf 6 530 (5 995 per Ende 2018).

1.3 Kreuzbeteiligungen

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.

2 Kapitalstruktur

Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf Seite 102 enthalten.

2.1 Kapital

Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG betrug am 31. Dezember 2019 CHF 262 199 160.00, eingeteilt in 8 739 972 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Aktienkapital

Genehmigtes Kapital

Die Zur Rose Group AG verfügt über kein genehmigtes Kapital.

Bedingtes Kapital für Mitarbeiterbeteiligungen

Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 185 900 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 30.00 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 5 577 000.00 erhöht werden. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien- oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von Namenaktien durch die Ausübung der Optionsrechte und jede weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungs- und Eintragungsbeschränkungen gemäss Artikel 5 der Statuten.

Bedingtes Kapital für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke

Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 1 308 880 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 30.00 um höchstens CHF 39 266 400.00 erhöht werden durch die Ausübung oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-, Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten auf den Bezug von Aktien, welche Aktionären oder Dritten allein oder in Verbindung mit Anleihensobligationen, Darlehen, Optionen, Warrants oder anderen Finanzmarktinstrumenten oder vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt werden (nachfolgend zusammen die Finanzinstrumente). Bei der Ausgabe von Aktien infolge der Ausübung der Finanzinstrumente ist das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien, die bei Ausübung von Finanzinstrumenten ausgegeben werden, sind die jeweiligen Inhaber der Finanzinstrumente berechtigt. Die wesentlichen Bedingungen der Finanzinstrumente sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Vorwegzeichnungsrechte der bisherigen Aktionäre im Zusammenhang mit der Ausgabe von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften zu beschränken oder aufzuheben, falls (1) die Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung oder Refinanzierung oder Abgeltung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen, Produkten, Immaterialgüterrechten oder Lizenzen oder von Investitionsvorhaben oder (2) die Ausgabe auf nationalen oder internationalen Finanzmärkten oder im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgt. Wird das Vorwegzeichnungsrecht weder direkt noch indirekt durch den Verwaltungsrat gewährt, gilt Folgendes:

  • (a) Die Finanzinstrumente sind zu marktüblichen Bedingungen auszugeben oder einzugehen; und
  • (b) der Umwandlungs-, Tausch- oder sonstige Ausübungspreis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung des Marktpreises im Zeitpunkt der Ausgabe der Finanzinstrumente festzusetzen; und
  • (c) die Finanzinstrumente sind höchstens während 10 Jahren ab dem jeweiligen Zeitpunkt der betreffenden Ausgabe oder des betreffenden Abschlusses wandel-, tausch- oder ausübbar.

Der Erwerb der Namenaktien, welche über die Ausübung von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt erworben werden, sowie jede nachfolgende Übertragung der Namenaktien unterliegen den Beschränkungen von Artikel 5 der Statuten.

2.3 Kapitalveränderungen

Am 31. Dezember 2018 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 48 127 413.75. Am 3. Januar 2019 erhöhte sich das Aktienkapital um CHF 2 046 350.25 auf CHF 50 173 764.00, eingeteilt in 8 725 872 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die neuen Aktien wurden aus dem bestehenden genehmigten Kapital ausgegeben zwecks Zahlung der Aktienkomponente des Kaufpreises im Rahmen der Akquisition von medpex. Am 23. Mai 2019 erhöhte sich das Aktienkapital im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung um CHF 211 602 396.00 auf neu CHF 261 776 160.00, eingeteilt in 8 725 872 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00, durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (Kapitaleinlagereserven) in Aktienkapital. Am 18. November 2019 hat die Gesellschaft 14 100 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00 aus dem bedingten Kapital ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um CHF 423 000.00 auf CHF 262 199 160.00 erhöht hat. Weitere Informationen über Kapitalveränderungen sind in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung, Seite 61, enthalten.

Für die vorangegangenen Jahre wird auf den Geschäftsbericht 2018 (abrufbar im Downloadbereich unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2018/home.html), Seite 24, und den Geschäftsbericht 2017 (abrufbar im Downloadbereich unter http://gb1.zurrosegroup.com/de/gb2017/home.html), Seite 32, verwiesen.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Am 31. Dezember 2019 war das Aktienkapital eingeteilt in 8 739 972 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann einzelne Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Namenaktien für eigene Rechnung zu halten (die Nominees), bis maximal 3 Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, wenn der Nominee mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und einer anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees die Namen und Vornamen (bei juristischen Personen die Firma), Adressen, die Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen den Sitz) und die Aktienbestände derjenigen Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0.5 Prozent oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals halten. Der Verwaltungsrat kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen.

Per 31. Dezember 2019 hat kein Nominee eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Die im Aktienbuch eingetragenen Nominees sind somit ohne Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzt einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Zur Rose Group AG hat am 31. Dezember 2019 keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Zur Rose Group AG setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen. An der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 schieden Dr. Heinz O. Baumgartner und Vanessa Frey aus dem Verwaltungsrat aus. Die Generalversammlung wählte neu Tobias Hartmann, Dr. Christian Mielsch und Florian Seubert in das Gremium. Es entspricht einem unternehmenspolitischen Grundsatz, dass der Diversität des Gremiums in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Auch bei künftigen Neubesetzungen im Verwaltungsrat werden Frauen in den Kreis der möglichen Nominationen miteinbezogen.

Am 31. Dezember 2019 gehörten ihm folgende Personen an:

Position Eintritt Gewählt bis
Prof. Stefan Feuerstein Präsident, nicht exekutiv 2010 2020
Walter Oberhänsli Delegierter, exekutiv 1993 2020
Dr. Thomas Schneider Vizepräsident, nicht exekutiv 1995 2020
Prof. Dr. Volker Amelung Mitglied, nicht exekutiv 2010 2020
Tobias Hartmann Mitglied, nicht exekutiv 2019 2020
Dr. Christian Mielsch Mitglied, nicht exekutiv 2019 2020
Florian Seubert Mitglied, nicht exekutiv 2019 2020

MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS

— Stefan Feuerstein (1955, Deutscher, Prof.)

Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms. Studium der Betriebswirtschaft.

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer)

Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Thomas Schneider (1955, Schweizer, Dr. med.)

Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, zuvor diverse standespolitische Aufgaben auf nationaler und kantonaler Ebene. Medizinstudium an der Universität Basel.

— Volker Amelung (1965, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, Univ.-Prof. Dr. oec. HSG)

Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen sowie Paris-Dauphine.

— Tobias Hartmann (1972, Deutscher)

Seit November 2018 Vorstandsvorsitzender der Scout24 AG, München. Von 2017 bis 2018 President des USA-Geschäfts und Vorstandsmitglied der HelloFresh SE, Berlin und New York. Von 2011 bis 2017 in leitenden Positionen bei Radial Inc., USA, zuletzt als President. Von 2005 bis 2010 COO bei D+S Europe, von 1999 bis 2005 in der Geschäftsleitung bei Loyalty Partner GmbH und von 1995 bis 1999 Berater bei Roland Berger Strategy Consultants. Bachelor of Arts (BA) in Volkswirtschaft der Clark University, Worcester, Massachusetts, USA, sowie Master of Business Administration.

— Christian Mielsch (1962, Deutscher, Dr. rer. nat.)

Seit 2012 Vorstandsmitglied und CFO der REWE Group, Köln. Von 1997 bis 2012 in verschiedenen leitenden Funktionen im Metro-Konzern, unter anderem als CFO von Metro Cash & Carry International sowie zuletzt als COO von Metro Cash & Carry Central East Europe. Von 1994 bis 1997 in leitenden Positionen im Bereich Finanzen bei Bertelsmann AG, München, und von 1990 bis 1994 bei McKinsey & Company, Düsseldorf. Studium der Physik und Betriebswirtschaft in Dortmund und Hagen.

— Florian Seubert (1973, Deutscher)

Seit 2013 Partner und Privatinvestor bei Maxburg Capital Partners, München. Von 1999 bis 2013 Mitgründer und Finanzvorstand der zooplus AG, München. Von 1998 bis 1999 für JPMorgan in London und New York im Bereich Securities tätig. Masterabschluss (MA Oxon) in Philosophie, Politik und Wirtschaft der Oxford University.

Mit Ausnahme des Delegierten des Verwaltungsrats, Walter Oberhänsli, gehörte keines der Mitglieder des Verwaltungsrats je der Geschäftsleitung einer Gesellschaft der Zur Rose-Gruppe oder der Konzernleitung an. Kein Mitglied unterhält wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Zur Rose-Gruppe. Es existieren keine Kreuzverflechtungen.

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Stefan Feuerstein

Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie Mitglied des Verwaltungsrats der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE)

Mitglied des Verwaltungsrats der EVAN Management AG, Zug Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug

Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Thomas Schneider

Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich

— Volker Amelung

Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE) Healthcare Denmark Ambassador, Kopenhagen (DK)

— Tobias Hartmann

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Christian Mielsch

Vorstandsmitglied der REWE Zentralfinanz eG, Köln (DE); damit verbunden Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsfunktionen in verschiedenen konzernzugehörigen Gesellschaften

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wasgau Produktions- und Handels AG, Pirmasens (DE)

Mitglied des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE)

— Florian Seubert

Mitglied des Verwaltungsrats der SUSI Partners AG, Zug Geschäftsführender Gesellschafter der AB1204 Verwaltungs GmbH, Brannenburg (DE)

VERWALTUNGSRAT (von links)

FLORIAN SEUBERT, VOLKER AMELUNG, THOMAS SCHNEIDER, WALTER OBERHÄNSLI, STEFAN FEUERSTEIN, CHRISTIAN MIELSCH, TOBIAS HARTMANN.

3.3 Zusätzliche Mandate ausserhalb der Zur Rose-Gruppe

Gemäss Statuten der Zur Rose Group AG darf kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Jedes dieser Mandate bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats bzw., bei Mandaten des Präsidenten des Verwaltungsrats, durch die Mehrheit der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmen (z.B. Mandate, die auf Anordnung der Zur Rose-Gruppe, in von ihr kontrollierten Gesellschaften oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.

3.4 Wahl und Amtszeit

Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und den Präsidenten des Verwaltungsrats einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Ist das Präsidium des Verwaltungsrats vakant, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der folgenden ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die erstmalige Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in der Übersicht unter 3.1 aufgeführt. Es sind keine Amtszeitbeschränkungen festgelegt.

3.5 Interne Organisation

3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Vorbehältlich der Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Vizepräsidenten wählen. Er bezeichnet ferner einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident. Die Aufgabenaufteilung zwischen Verwaltungsrat und CEO sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsratspräsidenten und der Ausschüsse gehen aus dem Organisationsreglement und den entsprechenden Ausschussreglementen hervor (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html).

3.5.2 Verwaltungsratsausschüsse

Permanente Ausschüsse des Verwaltungsrats sind der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat kann die Bildung (sowie die Auflösung) weiterer Ausschüsse beschliessen und diese mit bestimmten Verantwortlichkeiten und Projektaufgaben betrauen.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz
Prof. Stefan Feuerstein
Dr. Christian Mielsch

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden durch einen Beschluss des Gesamtverwaltungsrats ernannt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung, indem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über den Finanzbericht. Der Prüfungsausschuss ist ein auf Dauer eingerichteter Ausschuss. Er hat ausschliesslich beratende, beschlussvorbereitende und überwachende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Prüfungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.

VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Dr. Thomas Schneider, Vorsitz
Prof. Stefan Feuerstein
Florian Seubert

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und konstituiert sich selbst. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten und unterstützt diesen in Fragen der Nominierung und Förderung von Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene. Der Vergütungsausschuss hat ausschliesslich beratende und beschlussvorbereitende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Vergütungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

Der Verwaltungsrat tagt, sooft dies als notwendig erscheint oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt. In der Regel finden die Sitzungen rund alle zwei Monate ganztägig statt. Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Verwaltungsrats einberufen. Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse können auch per Telefon-, Video- oder Internetkonferenz durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Anwesenheit gleichgestellt ist die Zuschaltung per Telefon, Video oder Internet. Kein Präsenzquorum muss eingehalten werden, wenn ausschliesslich die erfolgte Durchführung einer Kapitalerhöhung festzustellen und die anschliessend vorzunehmende Statutenänderung zu beschliessen ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2019 trat der Verwaltungsrat sechsmal zusammen. Zusätzlich fanden acht Telefonkonferenzen des gesamten Gremiums statt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats haben mit Ausnahme von zwei beruflich- bzw. krankheitsbedingten Absenzen an allen Sitzungen des Verwaltungsrats teilgenommen. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in der Regel auch der CFO und der Group General Counsel (als Protokollführer) in beratender Funktion teil. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind anlässlich der Beratung der Strategie und des Budgets sowie zu marktspezifischen Traktanden zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen.

Die Ausschüsse tagen mindestens zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) sowie nach Bedarf an zusätzlichen Sitzungen, welche jedes Mitglied der Ausschüsse beantragen kann. Die Sitzungen dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Der Auftrag der Ausschüsse ist auf die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verwaltungsrats beschränkt. Die Zusammensetzung, Organisation, Kompetenzen und Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen werden vom Verwaltungsrat in entsprechenden Ausschussreglementen (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/ corporate-governance.html) festgelegt, soweit diese nicht durch die Statuten oder einen Beschluss der Generalversammlung vorgegeben sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse orientieren den Verwaltungsrat an der jeweils folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung über ihre Aktivitäten, in dringenden Fällen auch sofort. Im Geschäftsjahr 2019 traten der Prüfungsausschuss zweimal und der Vergütungsausschuss dreimal zusammen. Alle Ausschussmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, Vertreter einzelner Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.

3.6 Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Insbesondere kommen dem Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben zu:

  • a) die Oberleitung der Gesellschaft, welche die Festlegung der mittel- und langfristigen Strategien und Planungsschwerpunkte sowie der Richtlinien für die Unternehmenspolitik einschliesst, sowie die Erteilung der nötigen Weisungen;
  • b) die Festlegung der grundlegenden Organisation, insbesondere der Erlass eines Organisationsreglements;
  • c) der Entscheid über Geschäfte von massgebender strategischer Bedeutung;
  • d) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen, namentlich des Delegierten und CEO, der Mitglieder der Gruppenleitung, des Leiters der Internen Revision, sowie die Erteilung von Unterschriftenberechtigungen;
  • e) die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Organe, namentlich hinsichtlich Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
  • f ) die Erstellung des Geschäftsberichts und des Vergütungsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
  • g) die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung;
  • h) die Beschlussfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals, soweit diese in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegt (OR 651 IV), sowie die Feststellung von Kapitalerhöhungen und entsprechende Statutenänderungen;
  • i) die jährliche Budgetgenehmigung.

Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsleitung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Delegierten und CEO und an die Gruppenleitung, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes bestimmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Gruppenleitung sind im Organisationsreglement festgehalten (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporategovernance.html).

3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält den Monats-, den Halbjahres- und den Jahresabschluss. Die Abschlüsse geben unter anderem Auskunft über Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die wichtigsten Kennzahlen der Gruppe und der Segmente. Ferner berichten der CEO und der CFO an jeder Verwaltungsratssitzung über den Geschäftsgang und sämtliche konzernrelevanten Angelegenheiten; der Verwaltungsrat erhält mindestens zweimal jährlich eine Prognose der Jahresergebnisse. An diesen Sitzungen berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse auch über die von ihrem Gremium behandelten Traktanden sowie die wesentlichen Feststellungen und Beurteilungen, und sie stellen die entsprechenden Anträge. Der Verwaltungsrat berät und verabschiedet jährlich das Budget für das Folgejahr. Er legt die strategische Mittelfristplanung fest und überprüft diese jährlich. Der Präsident des Verwaltungsrats berät sich regelmässig mit dem CEO und anderen Vertretern der Gruppenleitung. Ausserdem erhält der Verwaltungsrat regelmässig einen aktuellen Statusreport zu Investor Relations.

Gestützt auf das Organisationsreglement (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html) führt die Interne Revision Betriebs- und Systemüberprüfungen durch und unterstützt die Organisationseinheiten der Gruppe bei der Regulation, Verbesserung und Sicherstellung der Wirksamkeit ihres Risikomanagements und ihrer internen Kontrollmassnahmen. Die Interne Revision koordiniert ihre Arbeiten so weit als möglich mit der externen Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann die Interne Revision mit Spezialrevisionen, internen Untersuchungen oder weiteren Aufträgen betrauen, die über die regelmässige Tätigkeit der Internen Revision hinausgehen.

Die Zur Rose-Gruppe hat ein System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risiko-Reporting. Der Verwaltungsrat und der CEO sind verantwortlich für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Risiko-Management-Systems. Operativ ist der CFO für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Er kann Teilaufgaben weiterdelegieren. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung.

GRUPPENLEITUNG (von links)

WALTER HESS – HEAD SWITZERLAND OLAF HEINRICH – HEAD GERMANY WALTER OBERHÄNSLI – CHIEF EXECUTIVE OFFICER MARCEL ZIWICA – CHIEF FINANCIAL OFFICER

4 Gruppenleitung

4.1 Mitglieder der Gruppenleitung

Am 31. Dezember 2019 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO

Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Marcel Ziwica (1975, Schweizer), Chief Financial Officer

Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 CFO. Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.

— Walter Hess (1965, Schweizer), Head Switzerland

Seit 2015 Geschäftsführer Zur Rose, seit 2017 zudem Head Switzerland innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für die Gruppe externer Berater, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen.

— Olaf Heinrich (1970, Deutscher), Head Germany

Seit 2008 im Vorstand, seit 2009 CEO von DocMorris. Seit 2017 zudem Head Germany innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle / Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.

Die Gruppenleitung wird per 1. Mai 2020 erweitert um Bernd Gschaider, Chief Operations Officer, David Masó, Head Europe, und Betül Susamis Unaran, Chief Strategy and Digital Officer.

— Bernd Gschaider (1966, Deutscher), Chief Operations Officer

Von 2016 bis Anfang 2020 für Amazon tätig, zuerst als Director Operations in Deutschland, danach als Country Director Logistics für Deutschland und Österreich. Von 1998 bis 2016 bei der Robert Bosch GmbH in leitenden Funktionen in der Türkei, Frankreich und Deutschland. Zuvor Leiter Systemwerk bei Bundy Systemwerk Neunkirchen GmbH. Ingenieurstudium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen.

— David Masó (1971, Spanier), Head Europe

Seit 2012 CEO von PromoFarma, Barcelona. Mitgründer mehrerer Start-up-Unternehmen im E-Commerce-Sektor in Spanien: 2012 PromoFarma; 2009 Qporama, tätig bis 2011; 2003 Futurlink, CEO bis 2009. Zuvor Unternehmensberater für Internetprojekte. Ingenieurstudium für Telekommunikation an der UPC Barcelona, Master of Business Administration an der ESADE Barcelona und Executive Program in Stanford.

— Betül Susamis Unaran (1976, schweizerisch-türkische Doppelbürgerin), Chief Strategy and Digital Officer Seit November 2019 Chief Strategy und Digital Officer der Zur Rose-Gruppe. Von 2018 bis 2019 Global Head of Digital Medicines bei Novartis Pharmaceuticals. Von 2012 bis 2017 zuerst Director of Global Operations und danach Global Head of Digital bei Ferring Pharmaceuticals. Von 2004 bis 2011 in der Beratung für McKinsey & Company in London und Genf. Zuvor bei Procter & Gamble in Istanbul und Frankfurt. Industrial Engineering-Studium an der Bogaziçi Universität in Istanbul und MBA am INSEAD.

4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Marcel Ziwica

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Hess

Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil

— Olaf Heinrich

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

4.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten ausserhalb der Zur Rose-Gruppe

Kein Mitglied der Gruppenleitung darf mehr als vier Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als zwei in einem börsenkotierten Unternehmen. Ausnahmen (z. B. für Mandate, die im Auftrag der Zur Rose-Gruppe oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.

4.4 Managementverträge

Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Vergütungsbericht (Seiten 45 bis 53) enthalten.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Beschränkungen bestehen nur für Nominees (siehe 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen). Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt, und es sind keine Massnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen vorgesehen. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Alle von einem Aktionär gehaltenen Aktien können nur von einer Person vertreten werden.

6.2 Statutarische Quoren

Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschlüsse der Generalversammlung vor, die nur von einer grösseren als der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit gefasst werden können. Davon ausgenommen ist die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien; dieser Beschluss erfordert mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zur Einberufung der Generalversammlung.

6.4 Traktandierung

Aktionäre, die alleine oder zusammen entweder Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 000 000 oder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 45 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen. Ausgenommen sind hiervon an einer Generalversammlung gestellte Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Für die Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und für Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.

6.5 Eintragungen im Aktienbuch

Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor.

7.2 Kontrollwechselklauseln

Die Verträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats

Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG. Die Funktion des leitenden Revisors hat seit dem 5. Mai 2017 Martin Gröli inne. Die Amtsdauer des leitenden Revisors beträgt maximal sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorar

Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist 2019 ein Aufwand von CHF 501 255 entstanden. Für prüfungsbezogene Zusatzleistungen wurden zudem CHF 168 119 in Rechnung gestellt.

8.3 Zusätzliche Honorare

Für Steuer- und Personalberatungen der Revisionsgesellschaft sind 2019 Honorare im Umfang von CHF 340 391 angefallen.

8.4 Informationsinstrumente der externen Revision

Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftlicher Form auf jede festgelegte Sitzung hin an den Prüfungsausschuss über relevante Prüfungsaktivitäten und weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Vertreter der externen Revision nehmen an einzelnen Traktanden der Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. 2019 hat die externe Revision an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Prüfungsausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die Nomination der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung. Zudem prüft der Prüfungsausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.

9 Informationspolitik

Die wichtigsten Informationsquellen sind der Geschäftsbericht und der Halbjahresbericht, die Internetseite (www.zurrosegroup.com), Medienmitteilungen, Pressekonferenzen, Meetings für Finanzanalysten und Investoren sowie die jährliche Generalversammlung. Die Zur Rose-Gruppe informiert über Jahres- und Halbjahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen sowie Analysten- und Medienkonferenzen. Quartalsumsätze werden per Medienmitteilung kommuniziert. Die Aktionäre erhalten den gedruckten Kurzbericht zum Geschäftsjahr auf Wunsch zugeschickt. Der Geschäftsbericht ist als umfassende Online-Version unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2019/home.html zugänglich. Weiter ist der Halbjahresbericht als PDF online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2050/publikationen.html verfügbar. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Die Gruppe berichtet über wichtige Ereignisse in Form von Medienmitteilungen, die unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/ German/2010/medienmitteilungen.html abrufbar sind. Diese Informationen können unter https:// zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2095/medienmitteilungen-abonnieren.html abonniert werden.

Unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2090/termine.html sind die regelmässigen Berichterstattungstermine ersichtlich. Wichtige Daten im Jahr 2020 sind:

    1. März Jahresergebnis 2019
    1. April Umsatz erstes Quartal
    1. April Ordentliche Generalversammlung
    1. August Halbjahresergebnis
    1. Oktober Umsatz drittes Quartal /neun Monate

Die Adresse des Hauptsitzes und Ansprechpartner für spezifische Fragen sind am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze, den Governance-Rahmen sowie das Vergütungssystem der Zur Rose Group AG. Ausserdem enthält er detaillierte Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 (Berichtsjahr). Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 1. Januar 2014 sowie von Ziffer 5 des Anhangs zur Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange vom 20. Juni 2019.

1 Grundsätze

Der Wert und Erfolg der Zur Rose-Gruppe hängt im Wesentlichen von der Qualität und vom Engagement der Mitarbeitenden ab. Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, qualifizierte Personen für die Gruppe zu gewinnen, zu motivieren und zu binden. Mit den leistungsorientierten und aktienbasierten Komponenten soll ausserdem das Denken und Handeln den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre angeglichen werden.

Das Vergütungssystem beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • (a) Das Vergütungssystem verankert die strategischen Wachstumsziele;
  • (b) die Vergütung ist fair, marktgerecht und transparent, und
  • (c) sie unterstützt die Rekrutierung, Motivation und Bindung von talentierten und motivierten Mitarbeitenden.

2 Governance

2.1 Rolle der Aktionäre und Vergütungsbestimmungen in den Statuten

Gemäss den Schweizer Bestimmungen zur Mitsprache bei der Vergütung haben Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen massgeblichen Einfluss auf die Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung. Zum einen genehmigen die Aktionäre jedes Jahr die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Darüber hinaus unterliegen die Grundsätze für die Vergütung den ebenfalls von den Aktionären genehmigten Statuten. Die Statuten können online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html eingesehen werden. Darin zu finden sind die Regelungen betreffend die Abstimmung über die Vergütungen durch die Generalversammlung (Art. 25), die Grundsätze der Vergütung sowie die Regelungen zu den Grundsätzen der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung (Art. 27), des Zusatzbetrags (Art. 26) und der Gewährung von Darlehen und Krediten (Art. 30). Die entsprechenden Bestimmungen der Statuten sind im Folgenden zusammengefasst:

Genehmigung der Vergütung: Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die Gesamtbeträge für die maximale fixe Vergütung des Verwaltungsrats für das folgende Geschäftsjahr, für die variable Vergütung des Verwaltungsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr, für die maximale fixe Vergütung der Gruppenleitung für das folgende Geschäftsjahr und für die variable Vergütung der Gruppenleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Zusatzbetrag für Veränderungen in der Gruppenleitung: Reicht der bereits von der Generalversammlung genehmigte maximale Gesamtbetrag der Vergütung nicht aus für neue Mitglieder der Gruppenleitung, ist die Gesellschaft ermächtigt, einen Zusatzbetrag auszurichten, der nicht über 50 Prozent des letzten genehmigten Gesamtbetrags sein darf.

Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats umfasst eine feste Grundentschädigung und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Vergütung der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers. Die fixe Vergütung umfasst je nachdem das Grundgehalt oder das Verwaltungsratshonorar und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen enthalten. Die variable Vergütung richtet sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele und kann in bar oder in aktienbasierten Instrumenten ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt Leistungsziele und andere Bedingungen wie Zuteilungsbedingungen, Vesting-Bedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest.

Darlehen und Kredite: Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung dürfen zu Marktbedingungen gewährt werden. Der Gesamtbetrag solcher ausstehenden Darlehen und Kredite darf die gesamte Jahresvergütung der jeweiligen Mitglieder nicht übersteigen.

2.2 Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss (VA) besteht gemäss den statutarischen Bestimmungen aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Zusätzlich erarbeitet er Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung zuhanden des Verwaltungsrats.

ZUSTÄNDIGKEITSEBENEN
Entscheid über: Vergütungsausschuss Verwaltungsrat Generalversammlung
Vergütungspolitik inkl. Gestaltung
der variablen Vergütung und Definition
der Leistungsziele
Vorschlag Genehmigung
Maximale Gesamtbeträge der Vergütung
an Verwaltungsrat und Gruppenleitung
Vorschlag Antrag Bindende
Abstimmung
Individuelle Vergütung der Mitglieder des
Verwaltungsrats und der Gruppenleitung
Antrag Genehmigung
Vergütungsbericht Vorschlag Genehmigung Konsultative
Abstimmung

Der Vergütungsausschuss besteht aus Dr. Thomas Schneider, Prof. Stefan Feuerstein und Florian Seubert. Mit der ordentlichen Generalversammlung zum Berichtsjahr werden die Mitglieder durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Mitglieder des VA beträgt ein Jahr und endet mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Amtsperiode). Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Sitzungen des VA finden in der Regel vor den Sitzungen des Verwaltungsrats statt, sodass die Anträge formuliert und vom Gesamtgremium genehmigt werden können. Ausserdem berichtet der Vorsitzende des VA nach jeder Sitzung dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Gruppenleitung können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch während der Diskussion und Festsetzung der eigenen Vergütung nicht anwesend. Im Jahr 2019 hielt der VA drei Sitzungen ab. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.

Es steht dem VA frei, in Vergütungsfragen zeitweise einen externen Berater beizuziehen. Im Jahr 2019 wurde hkp Deutschland GmbH beigezogen. Darüber hinaus kann der VA auch auf interne Experten in Vergütungsfragen wie den Leiter Human Resources zurückgreifen.

2.3 Festsetzungsverfahren und Offenlegung der Vergütungen

Der VA prüft die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung alle zwei bis vier Jahre auf der Basis von Vergütungen bei vergleichbaren börsenkotierten Unternehmen und europäischen E-Commerce-Unternehmen. Es werden Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktkapitalisierung und Umsatzgrösse berücksichtigt. Die Vergleichsgruppe umfasst AO World, APG SGA, Arbonia, Ascom, Bobst Group, Bossard, Burckhardt, Burkhalter, Comet, Conzzeta, Daetwyler, Delticom, Hawesko, Huber + Suhner, Inficon, Interroll, Kardex, Komax, Kudelski, Metall Zug, Rieter, Schweiter, Siegfried, SRP, u-blox und Zooplus.

Die Vergleichsdaten von ähnlichen Unternehmen stellen nur einen durch den VA zu berücksichtigenden Faktor dar, um die Zielvergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festzulegen. Die tatsächliche Vergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und der persönlichen Leistung. Die persönliche Leistung wird im Zuge des jährlichen Leistungsmanagementprozesses beurteilt. Bei der Ermittlung der persönlichen Leistung werden die Erreichung der individuellen Ziele sowie die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unternehmenswerte und der erwarteten Führungsqualitäten berücksichtigt. Die individuelle Leistungsbeurteilung und der Erfolg des Unternehmens bilden die Grundlage für die Festlegung der variablen Vergütung.

3 Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

3.1 Vergütungsstruktur

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen in der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängig handeln. Daher erhalten sie für ihre Arbeit eine fixe Basisvergütung pro Amtsperiode (Retainer), die zu 70 Prozent in bar und zu 30 Prozent in Namenaktien der Gesellschaft mit einer dreijährigen Sperrfrist gewährt wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht an eine Erfolgskomponente gebunden, und es erfolgt keine variable Vergütung. Je nach Funktion ergeben sich folgende Vergütungen (brutto p.a.):

1 000 CHF Vergütung total davon in bar davon in Aktien
Präsident 300 210 90
Vizepräsident 130 91 39
Mitglied 100 70 30

Für den Einsitz in Ausschüssen werden folgende Vergütungen (brutto p.a.) ausschliesslich in bar ausgerichtet:

1 000 CHF Vergütung in bar
Präsident Ausschuss 20
Mitglied Ausschuss 10

Der Präsident des Verwaltungsrats bezieht für den Einsitz in den Ausschüssen kein Honorar. Das exekutive Mitglied bzw. der Delegierte des Verwaltungsrats, der CEO, wird im Rahmen der ordentlichen Vergütung als Mitglied der Gruppenleitung für seine Tätigkeit entschädigt und bezieht keine zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat. Die Barzahlung erfolgt jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung, und die Aktien werden jeweils kurz nach der ordentlichen Generalversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann Mitgliedern des Verwaltungsrats einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser Auslagenersatz gilt nicht als Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Zur Rose Group AG.

3.2 Vergütungen an den Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2019

Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2019 eine fixe Basisvergütung von CHF 788 000 (2018: CHF 781 000), eine Vergütung für den Einsitz in Ausschüssen von CHF 74 000 (2018: CHF 74 000) sowie Sozialversicherungsbeiträge von CHF 53 000 (2018: CHF 60 000). Von der Gesamtvergütung von CHF 915 000 (2018: CHF 915 000) wurden CHF 236 000 (2018: CHF 241 000) in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütungen, die den Verwaltungsratsmitgliedern im Jahr 2019 entrichtet wurden.

Name, Funktion 1) Fixe Vergütung
in bar brutto
Fixe Vergütung
in Aktien
brutto 2)
Ausschuss
honorar in bar
Sozialver
sicherungs
beiträge
Total 3)
1 000 CHF 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Prof. Stefan Feuerstein
(Präsident)
210 210 90 94 21 21 321 325
Dr. Thomas Schneider
(Vizepräsident)
91 91 39 41 20 20 11 11 161 163
Prof. Dr. Volker Amelung
(Mitglied) 4)
70 70 30 31 34 34 10 10 144 145
Dr. Heinz Baumgartner
(Mitglied)
29 70 13 31 4 10 3 8 49 119
Vanessa Frey (Mitglied) 29 70 13 31 4 10 3 8 49 119
Tobias Hartmann (Mitglied) 41 17 58
Dr. Christian Mielsch
(Mitglied)
41 17 6 64
Florian Seubert (Mitglied) 41 17 6 5 69
Dr. Lukas Wagner
(Mitglied) 5)
29 31 2 44
Nicht exekutiver
Verwaltungsrat 552 540 236 241 74 74 53 60 915 915
Walter Oberhänsli
(Delegierter)
Verwaltungsrat 552 540 236 241 74 74 53 60 915 915

1) Per 31. Dezember 2019 waren sieben Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt. Vanessa Frey und Dr. Heinz Baumgartner traten an der ordentlichen Generalversammlung vom 23. Mai 2019 aus dem Verwaltungsrat zurück. Gleichzeitig wurden Thomas Hartmann, Dr. Christian Mielsch und Florian Seubert neu in das Gremium gewählt. Per 31. Dezember 2018 waren sechs Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt.

2) Der massgebende Verkehrswert am Tag der Zuteilung von CHF 96.40 (2018: CHF 116.60) pro Aktie entspricht dem jeweiligen Tagesendkurs an der Schweizer Börse.

3) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.

4) Das Ausschusshonorar von Prof. Dr. Volker Amelung beinhaltet ein Verwaltungsratshonorar für eine Tochtergesellschaft in der Höhe von CHF 14 000.

5) Dr. Lukas Wagner trat an der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat zurück.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern finden sich im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.

Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats, an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder deren nahestehende Personen.

Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 von CHF 980 000. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an den Verwaltungsrat gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.

4 Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung

4.1 Vergütungsstruktur

Das Vergütungssystem der Gruppenleitung ist auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet und für die variablen Vergütungselemente mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Dies ermöglicht eine transparente und leistungsbasierte Festlegung der Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder. Über Zielvorgaben entscheidet der Verwaltungsrat.

Für die Festlegung der Vergütung der Gruppenleitung wird auf Kriterien wie Funktion, Verantwortung, Erfahrung sowie auf Marktdaten abgestellt. Die individuelle Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem fixen und einem betragsmässig begrenzten erfolgsabhängigen Gehaltsanteil sowie aus Vorsorgeleistungen und Nebenleistungen (Geschäftsfahrzeug).

Die Gesellschaft kann an die Mitglieder der Gruppenleitung einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen entrichten. Dieser gilt nicht als Vergütung.

VERGÜTUNGSSTRUKTUR
Element Zweck Instrument Leistungs
kriterium
Leistungs
periode
Einflussfaktoren
Fixes
jährliches
Grundgehalt
Gewinnung,
Bindung,
Motivation
Vergütung in bar Position,
Qualifikation,
Marktüblichkeit
Kurzfristig
variable
Vergütung
Honorierung
der Leistung
in bar Umsatz, EBIT,
individuelle
Ziele
1 Jahr Finanzergebnis
und qualitative
Leistung
Langfristig
variable
Vergütung
Honorierung
der nachhaltigen
Wertschöpfung,
Angleichung
an Aktionärs
interessen
Aktien Umsatz,
relativer Total
Shareholder
Return
3 Jahre Erfolg der
Gruppe,
Kursentwicklung,
Wettbewerbs
position
Vorsorge
und Neben
leistungen
Schutz vor Risiken,
Mitarbeiterge
winnung/-bindung
Altersvorsorge,
Versicherungspläne,
Nebenleistungen
Marktüblichkeit
und gesetzliche
Bestimmungen

Fixes jährliches Grundgehalt

Die Grundgehälter werden festgelegt anhand des Umfangs und der Aufgaben einer gegebenen Position sowie der zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen, der marktüblichen Vergütung sowie der persönlichen Qualifikation, Erfahrung und Leistung des Mitglieds der Gruppenleitung. Die Auszahlung erfolgt monatlich in bar.

Kurzfristig variable Vergütung

Die kurzfristige variable Vergütung ist ein Leistungsbonus, mit welchem sowohl die finanzielle Entwicklung der Gruppe als auch die persönliche Leistung der Mitarbeitenden in einem gegebenen Geschäftsjahr anerkannt werden. Durch diese variable Vergütung sind die Mitarbeitenden am Erfolg der Gruppe beteiligt und erhalten gleichzeitig eine Anerkennung für ihre persönliche Leistung. Der Zielwert der kurzfristigen variablen Vergütung wird als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt und beträgt 40 Prozent für den CEO sowie zwischen 35 und 40 Prozent für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung. Der Leistungsbonus kann total 0 bis maximal 150 Prozent des Zielwerts sein.

Die Zielvorgaben werden jeweils zu Beginn des Jahrs vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt und am Ende des Geschäftsjahrs anhand des tatsächlich erreichten Ergebnisses beurteilt. Die finanziellen Messgrössen waren im Berichtsjahr weiterhin Umsatz- und Ertragsziele. Dabei waren wie im Vorjahr zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz- und Ertragsziele der Gruppe oder der Segmente und zwischen 40 und 60 Prozent qualitative Ziele die Basis für die Bemessung der kurzfristigen variablen Komponente.

Für jede Zielgrösse wird eine Zielvorgabe aufgrund des Budgets und der Strategie definiert. Darüber hinaus wird eine Zielerreichungsuntergrenze festgelegt, unterhalb derer keine variable Vergütung ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der die variable Vergütung plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag zwischen Untergrenze, Ziel und Obergrenze wird linear interpoliert. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, variable Vergütungen nach unten und oben gegebenenfalls anzupassen, basierend auf individueller, qualitativer Leistungserreichung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung.

CEO CFO Übrige
Gruppenleitung
Umsatz 30% 0% 30 bis 40%
EBIT 30% 40% 20 bis 30%
Individuelle Ziele (u. a. Net Working Capital,
Cashflow, Strategische Initiativen) 40% 60% 40%

Die Zielsetzung wird nicht veröffentlicht, da eine Offenlegung Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und zu einem Wettbewerbsnachteil führen würde. Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Berichtsjahr erfolgt in bar nach Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung im Folgejahr.

Langfristig variable Vergütung (leistungsbasierter Aktienplan)

Mit dem leistungsbasierten Aktienplan sollen ausgewählte Führungskräfte der Zur Rose Group AG und von deren Tochtergesellschaften am nachhaltigen und langfristig angestrebten Wachstum des Unternehmens partizipieren. Der leistungsbasierte Aktienplan wurde überprüft und überarbeitet, da die Leistungskriterien die derzeit dynamische Wachstumsphase von Zur Rose nicht genügend abbildeten. Im überarbeiteten leistungsbasierten Aktienplan wurden nun die Leistungskriterien auf die dezidierte Wachstumsstrategie ausgerichtet und ein unternehmerischer Fokus durch stärkere Aktienkurs- und Wettbewerbsorientierung geschaffen. Daher wird nun neben dem Umsatzwachstum der relative Total Shareholder Return (TSR), d. h. die Aktienkursentwicklung unter Berücksichtigung von reinvestierten Dividenden, über die dreijährige Leistungsperiode gemessen, wodurch interne finanzielle Wachstumskennzahlen und externe kapitalmarkt- und wettbewerbsorientierte Finanzkennzahlen verknüpft werden.

Der leistungsbasierte Aktienplan

  • (a) ergänzt den kurzfristigen variablen Vergütungsteil, der auf der jährlichen Zielerreichung basiert, mit einem langfristigen Vergütungsteil;
  • (b) fördert die Angleichung der Interessen von Führungskräften und Aktionären;
  • (c) verankert die strategischen Wachstumsziele in der Vergütung; und
  • (d) soll ein im Wettbewerbsvergleich attraktives Anreizinstrument darstellen sowie eine starke Retentionswirkung entfalten.

Auf Antrag des Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat in Abhängigkeit der Funktion und des Einflusses auf den langfristigen Erfolg, unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie strategischer Überlegungen, individuelle Zuteilungsbeträge für das Geschäftsjahr in Schweizer Franken fest. Diese werden im Rahmen dieses Plans in Form von Anwartschaften (performance share units) den Teilnehmenden zugeteilt und sind über eine Leistungsperiode von drei Jahren gesperrt. Der gesamte Betrag in Schweizer Franken, der im Rahmen dieses Plans Mitgliedern der Gruppenleitung für das Zuteilungsjahr gewährt wird, wird jeweils an der Generalversammlung des folgenden Jahrs durch die Aktionärinnen und Aktionäre retrospektiv für das Zuteilungsjahr in Übereinstimmung mit den Statuten genehmigt. Beim unterjährigen Eintritt des Teilnehmers erfolgt grundsätzlich keine Gewährung von Anwartschaften. Der Verwaltungsrat hält jedoch die Möglichkeit einer reduzierten Zuteilung von Anwartschaften offen, sofern sich diese innerhalb der statutarischen und gesetzlichen Bestimmungen bewegt.

Nach Ablauf einer Leistungsperiode von drei Jahren (beginnend am 1. Januar des Berichtsjahrs und endend am 31. Dezember drei Jahre später) findet nach der Generalversammlung, an der die Jahresrechnung des letzten Jahrs der Leistungsperiode genehmigt wird, eine Wandelung der Anwartschaften in zu übertragende Aktien statt. Die Anzahl zu übertragender Aktien ergibt sich zum Wandelungszeitpunkt aus der Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Anwartschaften mit dem Zielerreichungsfaktor. Der Zielerreichungsfaktor basiert zu einem Drittel auf der Erreichung des relativen TSR, zu einem Drittel auf der Umsatz-Zielerreichung, und ein Drittel bleibt unverändert bei 1.0 (Restricted Stocks). Der Zielerreichungsfaktor ist gegen unten auf 0 und gegen oben auf 2 begrenzt.

Der TSR bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Bruttodividenden während der Leistungsperiode. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Entwicklung von Zur Rose der TSR-Entwicklung der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Retail und einer individuellen Vergleichsgruppe gegenübergestellt. Die individuelle Vergleichsgruppe umfasst AO World, ASOS, boohoo, Delivery Hero, Delticom, HolidayCheck, Home24, Just Eat, Ocado, Scout24, Shop Apotheke, Spotify, Trivago, Zalando, Zooplus. Die TSR-Entwicklung wird auf Basis von 1-Monats-Durchschnitten gemessen, um stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses zu glätten. Die so ermittelte TSR-Entwicklung der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Retail und der individuellen Vergleichsgruppe wird je Gruppe in eine Rangreihe gebracht. Die relative Positionierung von Zur Rose wird anhand des erreichten Rangs bestimmt. Liegt die Positionierung von Zur Rose am Median (50. Perzentil), entspricht dies einem Zielerreichungsfaktor von 1.0. Liegt die Positionierung von Zur Rose am 25. Perzentil, beträgt der Zielerreichungsfaktor 0.5 bzw. unterhalb des 25. Perzentils 0.0. Ist Zur Rose am 100. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt der Zielerreichungsfaktor 2.0. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsfaktor des relativen TSR wird im Anschluss mit je 50 Prozent Gewichtung aus dem Zielerreichungsfaktor aus dem Vergleich mit dem STOXX® Europe 600 Retail und mit der individuellen Vergleichsgruppe berechnet. Das interne Finanzziel wird nicht veröffentlicht. Eine Offenlegung des Ziels würde Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und somit zu einem Wettbewerbsnachteil für die Gruppe führen. Nach Übertragung unterliegen die Aktien keiner Sperrfrist, und die Gruppenleitungsmitglieder können frei darüber verfügen.

Übersicht über die zeitliche Abgrenzung der Leistungsperiode und der möglichen Übertragung der Aktien:

Im Fall einer Dekotierung, einer Übernahme der Mehrheit der Aktien oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund von Invalidität oder Ableben der oder des Teilnehmenden werden die zugeteilten Anwartschaften innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gewandelt und als Aktien übertragen. Dabei werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert und mit einem Zielerreichungsfaktor von 1 multipliziert. Wird das Anstellungsverhältnis aufgrund einer Kündigung durch die Zur Rose-Gruppe aus ökonomischen Gründen oder aufgrund der Erreichung des Pensionsalters beendet, bleiben die Massgaben bezüglich Wandelzeitpunkt und Zielerreichungsfaktor unverändert. Jedoch werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Prorata-temporis-Basis adjustiert. Bei fristloser und aus wichtigem Grund erfolgter Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Zur Rose-Gruppe oder eine Tochtergesellschaft oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aus einem anderen als den oben genannten Gründen verfallen die zugeteilten Anwartschaften ohne jegliche Entschädigung.

Vorsorgeleistungen

Der Zweck von Vorsorgeleistungen ist die Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Hinblick auf Ruhestand, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind an den Sozial- und Vorsorgeplänen in den Ländern beteiligt, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Die Pläne variieren aufgrund der lokalen Wettbewerbs- und Rechtslage; sie entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen der betreffenden Länder.

Nebenleistungen

Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zudem ein Geschäftsfahrzeug als Nebenleistung. Der Gegenwert wird zum Fair Value veranschlagt und ist in den Vergütungstabellen enthalten. Allfällige Geschenke oder Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften sind ebenfalls in dieser Position enthalten.

Arbeitsverträge

Die Mitglieder der Gruppenleitung sind mit unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt; alle haben eine individuelle Kündigungsfrist bis maximal 12 Monate. Den Mitgliedern der Gruppenleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen oder besonderen Kontrollwechsel-Bestimmungen zu, ausser dem frühzeitigen Vesting des langfristigen Vergütungsplans, wie oben erläutert. Die Statuten der Zur Rose Group AG lassen die Möglichkeit zu, ausscheidende exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Mitglieder der Gruppenleitung mit einem Konkurrenzverbot von maximal einem Jahr zu belegen. Per Ende des Berichtsjahrs ist, wie oben erwähnt, ein solches Konkurrenzverbot mit dem exekutiven Mitglied bzw. dem Delegierten des Verwaltungsrats, dem CEO, in Kraft.

4.2 Vergütungen an die Mitglieder der Gruppenleitung im Geschäftsjahr 2019

Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.

Im Jahr 2019 erhielten die Mitglieder der Gruppenleitung Gesamtvergütungen von CHF 3 385 000 (2018: CHF 3 563 000). Dieser Betrag umfasst fixe Grundgehälter von CHF 1 799 000 (2018: CHF 1 792 000), kurzfristige variable Vergütungen von CHF 382 000 (2018: CHF 561 000), langfristige Vergütungen von CHF 620 000 (2018: CHF 620 000), Nebenleistungen von CHF 74 000 (2018: CHF 80 000) sowie Vorsorgeleistungen von CHF 510 000 (2018: CHF 510 000).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die fixen und variablen Vergütungen sowie die Gesamtvergütung, die den Mitgliedern der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 und das Vorjahr 2018 zugeteilt wurden.

Variable Vergütung
Gruppenleitung 1) Fixe Vergütung
in bar
kurzfristig
in bar
langfristig
in Aktien 2)
Neben
leistungen 3)
Vorsorge
leistungen
Total 4)
1 000 CHF 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Gesamtvergütung
der Gruppenleitung
1 799 1 791 382 561 620 620 74 80 510 510 3 385 3 563
davon:
Walter Oberhänsli,
CEO (höchste
Gesamtvergütung) 600 600 96 191 240 240 36 44 247 247 1 219 1 323

1) Am 31. Dezember 2019 und am 31. Dezember 2018 waren vier Mitglieder der Gruppenleitung im Amt.

2) Zielwert des leistungsbasierten Aktienplans, zugeteilt im Jahr 2019 für die Leistungsperiode 2019 bis 2021 bzw. im Jahr 2018, für die Leistungsperiode 2018 bis 2020.

3) Einschliesslich aller übrigen Entschädigungen und Vergünstigungen wie Geschäftsfahrzeuge, Geschenke und Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften.

4) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt.

Erläuterungen zur Vergütungstabelle

Die Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Jahr 2019 belief sich auf CHF 3 385 000. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme von 5.0 Prozent. Die fixe Vergütung für das Jahr 2019 ist um 0.4 Prozent höher als im Vorjahr.

Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. (inkl. medpex) untermauerte die Zur Rose-Gruppe ihre klare Nummer-1-Position in Europa. Die Gruppe hat den wegweisenden Gesetzeserlass zur Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland genutzt, um mit der eigenen erprobten E-Rezept-Technologie relevante Pilotprojekte zu lancieren. Auch künftig will sie den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen. Das Ergebnis wurde durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst. Die Integration der Logistikaktivitäten von apo-rot am Standort Heerlen war aufwendiger als erwartet und bedingte die Umstellung vom Zwei- auf einen Drei-Schicht-Betrieb, der voraussichtlich noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums andauert. Weiter haben die Initialaufwendungen für den Markteintritt Frankreich das Ergebnis belastet. Demgegenüber schlugen sich die Transaktionen im Rahmen der zwei gegründeten Joint Ventures mit Medbase wie auch die vorzeitige Beendigung des Earn-outs für die medpex-Gründer positiv im Ergebnis nieder. Nach allen Sondereffekten beträgt das EBIT minus CHF 45.7 Mio.; das Unternehmensergebnis liegt bei minus CHF 52.4 Mio.

Die Messung der Leistungen für den kurzfristigen variablen Bonus beruht grösstenteils auf der Entwicklung des Umsatzes und des EBIT auf Gruppenebene und auf regionaler Ebene gegenüber dem Budget sowie qualitativen Faktoren. Die prozentuale Zielerreichung der Bonusauszahlung für 2019 reicht dementsprechend insgesamt von 34 bis 103 Prozent (2018: 70 bis 103 Prozent) für die Gruppenleitung, und er beträgt 40 Prozent (2018: 80 Prozent) für den CEO.

Der variable Anteil an der fixen Vergütung für das Berichtsjahr entspricht für die Gruppenleitung 49 bis 71 Prozent und für den CEO 56 Prozent. Der Zielerreichungsgrad der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2019 nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und lag im Berichtsjahr bei 56 Prozent (Vorjahr: 81 Prozent). Die effektive kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2019 wurde entsprechend nach unten angepasst.

Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 von CHF 2 500 000. Dieser Betrag besteht aus dem fixen Grundgehalt, den Nebenleistungen und den Vorsorgeleistungen. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an die Gruppenleitung gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.

Der Verwaltungsrat hat für das Geschäftsjahr 2019 eine Zuteilung des leistungsbasierten Aktienplans im gleichen Umfang wie für das Geschäftsjahr 2018 gewährt.

Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Gruppenleitung gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung, an ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung oder deren nahestehende Personen.

Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitgliedern können dem Finanzbericht auf Seite 122 entnommen werden.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 18. März 2020

Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung des Vergütungsberichts

Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14–16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in den mit "geprüft" gekennzeichneten Tabellen auf Seite 48 und den Seiten 52 bis 53 des Vergütungsberichts.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV entspricht.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14–16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV.

Ernst & Young AG

(Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte

Finanzbericht

Konzernrechnung 55
Konsolidierte Erfolgsrechnung 56
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 57
Konsolidierte Bilanz 58
Konsolidierte Geldflussrechnung 60
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung 61
Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung 62
Bericht der Revisionsstelle 111
Jahresrechnung Zur Rose Group AG 115
Erfolgsrechnung 115
Bilanz 116
Anhang zur Jahresrechnung 118
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns 124
Bericht der Revisionsstelle 125
Alternative Leistungskennzahlen der Zur Rose-Gruppe 128
Kontakt, Impressum 130

Konsolidierte Erfolgsrechnung

2019 2018
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
angepasst 1)
Nettoumsatz 5 1 355 539 100.0 1 207 108 100.0
Sonstige betriebliche Erlöse 7 42 033 3 067
Warenaufwand 8 −1 146 889 −1 015 896
Personalaufwand 9 −117 495 −93 688
Übriger Betriebsaufwand 10 −147 030 −114 596
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
und Wertminderungen (EBITDA)
−13 842 −1.0 −14 005 −1.2
Abschreibungen und Wertminderungen 19–21 −31 863 −18 862
Betriebsergebnis (EBIT) −45 705 −3.4 −32 867 −2.7
Anteil Ergebnis von Gemeinschafts
unternehmen und assoz. Gesellschaften
31 173
Finanzertrag 11 1 479 239
Finanzaufwand 11 −5 916 −6 092
Ergebnis vor Steuern (EBT) −50 111 −3.7 −38 547 −3.2
Ertragssteuern 12 −2 265 −553
Unternehmensergebnis −52 376 −3.9 −39 100 −3.2
Davon für Aktionäre der
Zur Rose Group AG
−52 358 −38 971
Davon für Anteile ohne beherrschenden
Einfluss
−18 −129
CHF 1 CHF 1
Unternehmensergebnis pro Aktie 29 −6.04 −6.14
Verwässertes Unternehmensergebnis
pro Aktie
29 −6.04 −6.14

1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2019 2018
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Unternehmensergebnis −52 376 −39 100
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe −19 082 −2 820
In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis
−19 082 −2 820
Neubewertung Personalvorsorge
28
−3 559 −506
Ertragssteuern
23
566 57
In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis
−2 993 −449
Sonstiges Ergebnis nach Steuern −22 075 −3 269
Gesamtergebnis nach Steuern −74 451 −42 369
Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG −74 311 −42 180
Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss −140 −189

Konsolidierte Bilanz

AKTIVEN 31.12.2019 31.12.2018
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
Flüssige Mittel 13 204 681 230 693
Kurzfristige Finanzanlagen 225 153
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
126 721 92 311
Aktive Rechnungsabgrenzungen 14
15
8 715 9 780
Sonstige Forderungen 16 17 117 14 411
Vorräte 17 70 608 69 400
Umlaufvermögen 428 067 43.2 416 748 57.4
Beteiligungen an Gemeinschafts
unternehmen und assoz. Gesellschaften
18 7 053 1 192
Sachanlagen 19 32 724 34 294
Nutzungsrechte 20 44 403 0
Immaterielles Anlagevermögen 21 465 253 264 625
Langfristige Finanzanlagen 22 6 158 1 081
Latente Steuern 23 8 067 8 580
Anlagevermögen 563 658 56.8 309 772 42.6
Total Aktiven 991 725 100.0 726 520 100.0

Konsolidierte Bilanz

PASSIVEN 31.12.2019 31.12.2018
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
angepasst1)
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 24 80 441 2 686
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 24 6 954 835
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 92 109 83 127
Sonstige Verbindlichkeiten 25 10 123 10 134
Steuerverbindlichkeiten 43 834
Passive Rechnungsabgrenzungen 26 22 045 19 140
Kurzfristige Rückstellungen 27 881 2 211
Kurzfristiges Fremdkapital 212 596 21.4 118 967 16.4
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 24 1 685 28 700
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 24 36 451 1 913
Obligationenanleihe 24 312 070 114 127
Personalvorsorgeverpflichtungen 28 15 170 13 737
Langfristige Rückstellungen 27 1 995 0
Latente Steuern 23 6 216 5 470
Langfristiges Fremdkapital 373 587 37.7 163 947 22.6
Total Fremdkapital 586 183 59.1 282 914 38.9
Aktienkapital 29 262 199 48 127
Kapitalreserven 269 694 450 946
Eigene Aktien 29 −5 219 −5 453
Gewinnreserven −86 369 −34 473
Umrechnungsdifferenzen −34 653 −15 571
Auf die Aktionäre der
Zur Rose Group AG entfallendes
Eigenkapital 405 652 40.9 443 576 61.1
Anteil ohne beherrschenden Einfluss −110 30
Total Eigenkapital 405 542 40.9 443 606 61.1
Total Passiven 991 725 100.0 726 520 100.0

1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Konsolidierte Geldflussrechnung

2019 2018
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst 1)
Unternehmensergebnis −52 376 −39 100
Abschreibungen und Wertminderungen 19–21 31 863 18 862
Finanzaufwendungen, netto 3 820 5 428
Ertragssteuern 2 265 553
Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge −35 301 3 442
Bezahlte Steuern −2 069 −783
Bezahlte Zinsen −4 018 −1 698
Erhaltene Zinsen 54 239
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, sonstige Forderungen sowie
geleistete Anzahlungen −37 269 −12 230
Veränderungen der Vorräte −3 394 −10 272
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
13 485 4 123
Veränderungen von Rückstellungen 369 −1 791
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit −82 571 −33 227
Erwerb von Tochtergesellschaften, netto 6.1 −108 785 −108 566
Verkauf von Tochtergesellschaften, netto 6.2 5 709 0
Erwerb von Sachanlagen 19 −10 394 −10 258
Erwerb von immateriellem Anlagevermögen 21 −31 117 −21 245
Gewährung von langfristigen Finanzanlagen 22 −3 211 −450
Rückzahlung von Aktivdarlehen 6 4 568 0
Rückzahlung von kurzfristigen Finanzanlagen 22 49 244
Geldfluss aus Investitionstätigkeit −143 181 −140 275
Nettozugang aus Aktienkapitalerhöhungen 29 496 191 149
Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung für Erwerb medpex 2) −314 0
Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten abzüglich
Transaktionskosten (netto)
24 205 010 114 065
Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten 24 −5 001 −1 792
Kauf von eigenen Aktien −1 −6 367
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 200 190 297 055
Zu- /Abnahme der flüssigen Mittel −25 562 123 553
Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn 230 693 107 764
Fremdwährungsdifferenzen −450 −624
Bestand flüssige Mittel zu Jahresende 204 681 230 693

1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

2) Nicht liquiditätswirksame Kapitalerhöhung (siehe Anhang 6)

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung

Nicht
Aktien
kapital
Kapital
reserven
Eigene
Aktien
Gewinn
reserven
Umrech
nungs
differenzen
Aktionäre
der Zur Rose
Group AG
beherr
schende
Anteile
Total
Eigen
kapital
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2018 35 762 272 162 −1 216 47 −12 751 294 004 219 294 223
Unternehmensergebnis −38 971 −38 971 −129 −39 100
Sonstiges Ergebnis −389 −2 820 −3 209 −60 −3 269
Gesamtergebnis −39 360 −2 820 −42 180 −189 −42 369
Aktienbasierte Vergütung 2 089 2 089 2 089
Kauf eigener Aktien −6 367 −6 367 −6 367
Zuteilung eigene Aktien 70 −70 0 0
Erwerb von Promofarma
Ecom. S.L.
2 060 2 821 4 881 4 881
Kapitalerhöhung (brutto) 12 365 187 635 200 000 200 000
Transaktionskosten
Kapitalerhöhung
−8 851 −8 851 −8 851
31. Dezember 2018 48 127 450 946 −5 453 −34 473 −15 571 443 576 30 443 606
Unternehmensergebnis −52 358 −52 358 −18 −52 376
Sonstiges Ergebnis −2 871 −19 082 −21 953 −122 −22 075
Gesamtergebnis −55 229 −19 082 −74 311 −140 −74 451
Aktienbasierte Vergütung 3 568 3 568 3 568
Ausgabe neuer Aktien für
Erwerb medpex
2 046 30 126 32 172 32 172
Transaktionskosten
Kapitalerhöhung
−314 −314 −314
Ausgabe neuer Aktien für
Mitarbeitende
423 539 962 962
Umwandlung von
Kapitalreserven 211 603 −211 603 0 0
Kauf eigener Aktien −1 −1 −1
Zuteilung eigener Aktien 235 −235 0 0
31. Dezember 2019 262 199 269 694 −5 219 −86 369 −34 653 405 652 −110 405 542

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

1 Geschäftstätigkeit

Die Zur Rose-Gruppe betreibt eine E-Commerce Apotheke und einen Grosshandel für medizinische und pharmazeutische Produkte. Darüber hinaus bietet sie Dienstleistungen im Arzneimittelmanagement an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.

Die Muttergesellschaft der Zur Rose-Gruppe (die «Gruppe») ist die Zur Rose Group AG (die «Gesellschaft»), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).

Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 18. März 2020 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 23. April 2020.

Die Zur Rose Group AG ist seit dem 6. Juli 2017 börsenkotiert. Die Aktien werden an der SIX Swiss Exchange im International Reporting Standard gehandelt (ISIN CH0042615283).

Die in der Jahresrechnung genannten Werte sind gerundet. Wenn die Berechnungen mit einer höheren numerischen Genauigkeit durchgeführt werden, können kleine Rundungsdifferenzen auftreten.

2 Rechnungslegungsmethoden

2.1 Allgemeine Grundlagen

Die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.

Die Konzernrechnung wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Eine Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Aktien und die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, welche zum Fair Value bewertet sind.

Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1 000 CHF) gerundet.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019.

Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet zu dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.

Grundkapital Anteil am Kapital
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000 % %
0800 DocMorris Ltd., London (GB) 1 1 100.0 100.0
ApDG Handels- und
Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Laupheim (DE) 28 28 100.0 100.0
apo-rot B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
apo-rot Service GmbH, Hamburg (DE) 29 29 100.0 100.0
Bluecare AG, Winterthur (CH) 1 288 1 288 78.9 78.9
Centropharm GmbH, Aachen (DE) 30 30 100.0 100.0
Clustertec AG, Baar (CH) 1) 100 n/ a 100.0 n/ a
Comventure GmbH, Mannheim (DE) 1) 28 n/ a 100.0 n/ a
D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) 6 085 6 085 100.0 100.0
DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 60 60 100.0 100.0
Doctipharma SAS, Paris (FR) 1) 618 n/ a 100.0 n/ a
DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH) 2) n/ a 3 550 n/a 100.0
ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) 1) 27 n/ a 100.0 n/ a
eHealth-Tec, Innovations GmbH, Berlin (DE);
vormals Clinpath GmbH, Berlin 1) 27 n/ a 100.0 n/ a
Esando B.V., Venlo (NL) 1) 28 n/ a 100.0 n/ a
Eurapon B.V., Heerlen (NL) 4) 0 0 100.0 100.0
Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) 28 28 100.0 100.0
MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH), vor
mals: Zur Rose Shop-In-Shop Apotheken AG,
Frauenfeld (CH) 3) n/ a 100 n/a 100.0
medpex wholesale GmbH,
Ludwigshafen (DE) 1) 28 n/ a 100.0 n/ a
Promofarma Ecom, S.L., Barcelona (ES) 15 004 15 004 100.0 100.0
Specialty Care Therapiezentren, Frauenfeld (CH),
vormals: OPX Serivces AG, Frauenfeld (CH)
100 100 100.0 100.0
Tanimis B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
Tanimis Pharma C.V., Heerlen (NL) 11 249 11 249 100.0 100.0
VfG Cosmian s.r.o., Prague (CZ) 12 12
100.0 100.0
Visionrunner GmbH, Mannheim (DE) 1) 28 n/ a 100.0 n/ a
Vitalsana B.V., Heerlen (NL) 20 20 100.0 100.0
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 8 479 8 479 100.0 100.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 7 650 7 650 100.0 100.0

Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:

1) Erworben 2019, siehe Anhang 6

2) Fusion DVD Beteiligungs AG mit Zur Rose Suisse AG 2019

3) Verkauf Mehrheit 2019, siehe Anhang 6

4) Aktienkapital von EUR 1.00

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse und Goodwill

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Übriger Betriebsaufwand ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen

Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9 Prozent). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens erfasst.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens / Gemeinschaftsunternehmens. Veränderungen, die nicht erfolgswirksam beim assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen erfasst sind, werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen und dessen Buchwert als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Fremdwährungsumrechnung

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und in weiteren Ländern der europäischen Union tätig. Die Darstellungswährung der Gruppe ist der Schweizer Franken. Jede Gesellschaft der Gruppe bestimmt ihre eigene funktionale Währung. Fremdwährungspositionen bestehen bei Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.

Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:

  • Bilanz zu Jahresendkursen,
  • Erfolgsrechnung und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung zu Jahresdurchschnittskursen,
  • Geldflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen.

Umrechnungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche Fair-Value-Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.

Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z. B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.

Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:

2019 2018
Währung Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
EUR 1 1.0853 1.1122 1.1262 1.1546

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz in kurz- und langfristige Posten. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
  • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • es sich um flüssige Mittel (Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente) handelt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Erfüllung der Verbindlichkeit innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • die Verbindlichkeit primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Erfüllung der Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • die Zur Rose-Gruppe kein uneingeschränktes Recht auf Verschiebung der Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft.

Nettoumsatz

Verkäufe werden erfasst, wenn eine Verpflichtung aus einem Kundenvertrag (Leistungsverpflichtung) erfüllt wurde, indem dem Kunden die Kontrolle über die versprochenen Güter oder Dienstleistungen übertragen wurde. Kontrolle über versprochene Güter oder Dienstleistungen bezieht sich auf die Fähigkeit, über die Verwendung dieser Güter oder Dienstleistungen zu entscheiden sowie alle verbleibenden Vorteile daraus zu erzielen. Die Kontrolle wird üblicherweise zum Zeitpunkt des Versands oder bei Leistungserbringung gemäss den mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Annahmebedingungen übertragen. Die Summe der zu erfassenden Verkäufe (Transaktionspreis) basiert auf der Gegenleistung, die die Zur Rose-Gruppe als Gegenleistung für die Güter und Dienstleistungen erwartet, abzüglich der für Dritte einbehaltenen Anteile wie z. B. die Mehrwertsteuer.

Nettoerlöse werden abzüglich der gewährten Rabatte und Warenretouren erfasst. Alle Abzüge auf Produktverkäufe werden zum Zeitpunkt des Verkaufs bestimmt.

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt zum Periodenende eine Verbindlichkeit für Warenretouren auf Basis von Erfahrungswerten.

Steuern

Laufende Ertragssteuern

Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einem Geschäftsvorfall, welcher kein Unternehmenszusammenschluss ist und welcher zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einem Geschäftsvorfall entstehen, welcher kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. deren Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Sonstigen Forderungen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet.

Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode wie folgt über die erwartete Nutzungsdauer der Objekte:

Anlagekategorie Nutzungsdauer Methode
Innenausbau 5 Jahre Linear
Betriebseinrichtungen 3–7 Jahre Linear
Büromobiliar 3–5 Jahre Linear
Einkaufsladenmobiliar 5–10 Jahre Linear
EDV-Anlagen 3–5 Jahre Linear
Fahrzeuge 5 Jahre Degressiv
Immobilien 33 Jahre Linear

Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in den Positionen Sonstige betriebliche Erlöse bzw. Übriger Betriebsaufwand enthalten.

Leasing

Leasingverhältnisse werden zum Zeitpunkt, zu welchem der Leasinggegenstand der Zur Rose-Gruppe zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit zum Barwert bilanziert. Die Leasingrate wird in eine Tilgungs- und eine Finanzierungskomponente aufgeteilt. Die Finanzierungskomponente wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Die Festlegung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Optionen erfordert Ermessensentscheide. Solche Optionen werden individuell beurteilt, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Eine Neubewertung erfolgt bei Änderungen in der Vertragsdauer, den zukünftigen Leasingzahlungen oder bei der Neubeurteilung von Optionen. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungs- und Vertragsdauer abgeschrieben und im Umfang von Neubewertungen der zugehörigen Leasingverbindlichkeit angepasst. Ein Werthaltigkeitstest wird bei Anzeichen einer Wertminderung durchgeführt.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • feste Leasingzahlungen einschliesslich de facto fester Leasingzahlungen abzüglich sämtlicher dem Leasingnehmer zustehender Leasinganreize;
  • variable Leasingraten, die auf einem Index oder einem Kurs beruhen, bewertet zum Index oder Kurs zu Laufzeitbeginn;
  • erwarteter, zu zahlender Betrag für die Inanspruchnahme aus einer Restwertgarantie;
  • Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern sich der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese ausüben zu können;
  • Strafzahlungen für die vorzeitige Auflösung der Leasingverhältnisse, sofern sich der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, das Leasingverhältnis vorzeitig auflösen zu können.

Das Nutzungsrecht setzt sich zu Laufzeitbeginn wie folgt zusammen:

  • Betrag aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit;
  • sämtliche Leasingzahlungen, die zu oder vor Laufzeitbeginn zu leisten sind abzüglich jeglicher vom Leasinggeber erhaltenen Leasinganreize;
  • sämtliche zu Leasingbeginn anfallenden direkten Kosten des Leasingnehmers. Dabei handelt es sich um solche direkten Kosten, die nur deshalb entstanden sind, weil das konkrete Leasingverhältnis abgeschlossen wurde;
  • geschätzte Kosten des Rückbaus des Leasinggegenstands bei Beendigung des Leasingverhältnisses.

Wenn der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, verwendet die Zur Rose-Gruppe Grenzfremdkapitalzinssätze als Diskontierungssätze, welche Fremdwährung und Laufzeit der Verträge sowie firmen- und investitionsspezifische Risiken berücksichtigen.

Kurzfristige Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden nicht bilanziert.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandte Nutzungsdauer stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

Anlagekategorie Nutzungsdauer
Software 3–5 Jahre
ERP-System 5–10 Jahre
Kundenlisten 10 Jahre
Marken Unbestimmt
oder 5–10 Jahre

Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer CGU abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Die Werthaltigkeit des Goodwills auf Ebene der CGU, welcher der Goodwill zugeordnet wurde, wird jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis gemäss IFRS 15 angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden beim Erstansatz zu Verkehrswerten, und im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, zu Transaktionskosten angesetzt.

Für die Folgebewertung unterscheidet die Zur Rose-Gruppe zwischen den beiden folgenden Bewertungskategorien:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten. Vermögenswerte, die zum Zwecke der Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows, die sich einzig aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen, gehalten werden, werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden innerhalb der Position «Finanzertrag» unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus flüssigen Mitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Darlehen zusammen.
  • Erfolgswirksam zum Fair Value. Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die zum Fair Value bilanziert werden. Wertschwankungen werden erfolgswirksam erfasst. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Eigenkapitalinstrumenten (Wertschriften) zusammen.

Käufe und Verkäufe von finanziellen Aktiven werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Aktiven werden ausgebucht, wenn die Zur Rose-Gruppe die Verfügungsmacht über die Rechte auf Geldzuflüsse verliert, aus denen der finanzielle Vermögenswert besteht.

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden nach dem expected credit loss Modell gebildet. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Geldflüsse, diskontiert zum ursprünglichen Effektivzinssatz.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Demnach wird eine Wertberichtigung bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value bewertet, im Fall von Obligationsanleihen und Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Die Zur Rose-Gruppe unterteilt ihre finanziellen Verbindlichkeiten in die beiden folgenden Bewertungskategorien:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten. Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeit amortisiert oder ausgebucht wird. Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Obligationsanleihen.
  • Erfolgswirksam zum Fair Value. Finanzverbindlichkeiten, welche anlässlich der Ersterfassung als erfolgswirksam zum Fair Value eingestuft wurden, oder Finanzverbindlichkeiten, welche zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen sind. Die erfolgswirksam bewerteten Finanzverbindlichkeiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten bedingte Gegenleistungen, welche im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen vereinbart wurden.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Verbindlichkeiten werden am Erfüllungstag erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verpflichtung durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt.

Fair Value von Finanzinstrumenten

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei einer Long-Position und Briefkurs bei einer Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten marktüblichen Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderen Bewertungsmodellen.

Warenvorräte

Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene und zum Wiederverkauf bestimmte Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Nettoveräusserungswert bewertet.

Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten Verkaufspreis abzüglich erwarteter Verkaufskosten.

Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten, die keine abgrenzbare Erzeugnisse oder Dienstleistungen darstellen, werden als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren in den Warenvorräten respektive im Warenaufwand erfasst.

Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.

Eigene Aktien

Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.

Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge Kommunikation oder Implementierung eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.

Pensionsansprüche und -verpflichtungen

Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die Pensionsleistungen sowie die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zu Abzinsungsfaktoren und zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als der Zur Rose-Gruppe ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.

Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:

  • Dienstzeitaufwand (laufender und nachzuverrechnender aus Planänderungen): erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst,
  • Nettozinserfolg auf Nettovorsorgeverpflichtung/ -vermögenswert: erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst,
  • versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Vorsorgeverpflichtung und die erzielte Rendite auf dem Vorsorgevermögen (abzüglich des erfolgswirksam erfassten Zinsertrags) sowie Effekte aus einer allfälligen Begrenzung des Vermögenswerts (Asset Ceiling): sofort erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst.

2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Einführung von geänderten oder neuen Standards IFRS und neuer Interpretationen

Die Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im vergangenen Geschäftsjahr angewandten Grundsätzen. Eine Ausnahme bilden die neuen und geänderten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen haben Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Per 1. Januar 2019 hat die Zur Rose-Gruppe IFRS 16 «Leasingverhältnisse» eingeführt. Ein Vertrag enthält ein Leasingverhältnis, wenn dieser das Recht gewährt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung zu kontrollieren. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen gemäss IAS 17 ist mit IFRS 16 für den Leasingnehmer entfallen. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Zusätzlich hat sich die Bilanzierungspraxis unter IFRS 16 dahingehend verändert, dass die Erfolgsrechnung nicht mehr mit den Leasingraten als Mietaufwand, sondern mit den Abschreibungen auf den Nutzungsrechten und dem Zinsaufwand auf der Leasingverbindlichkeit belastet wird.

Die Erstanwendung erfolgte nach der modifizierten retrospektiven Methode, wobei die Vorjahreszahlen nicht angepasst wurden. Die Zur Rose-Gruppe hat sich für die Möglichkeit entschieden, die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten zum Buchwert der Leasingverbindlichkeiten zu erfassen, unter Berücksichtigung von Vorauszahlungen und aufgelaufenen Leasingraten. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven der Zur Rose-Gruppe.

Mit der Erstanwendung von IFRS 16 erfasste die Zur Rose-Gruppe Leasingverbindlichkeiten und Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse von CHF 23.4 Mio. Diese Verbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, wobei die Abzinsung mit dem gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatz von 3.16 Prozent zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgte. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die anfänglich direkten Kosten nicht berücksichtigt. Im Weiteren hat die Zur Rose-Gruppe von der rückwirkenden Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Gebrauch gemacht.

Für zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse wurden wurden CHF 4.0 Mio. aus den Sachanlagen auf die Nutzungsrechte umgegliedert, so dass der Buchwert der Nutzungsrechte am 1. Januar 2019 insgesamt CHF 27.4 Mio. betrug.

Die im Anhang 29 der Konzernrechnung 2018 offengelegten nicht kündbaren Leasingzahlungen per 31. Dezember 2018 lassen sich wie folgt auf die mit der Erstanwendung per 1. Januar 2019 erfassten Leasingverpflichtungen überleiten:

CHF 1 000

Ausserbilanzielle Leasing- und Mietverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 26 259
Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge −251
Leasingzahlungen für Anlagen von geringem Wert −107
Nicht-Leasing-Komponenten −1 006
Leasingverhältnisse mit Beginn nach dem 31. Dezember 2018 −1 051
Hinreichend sichere Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 2 958
Sonstige 66
Operating Leasing- und Mietverpflichtungen zum 01. Januar 2019
(Bruttobetrag ohne Abzinsung)
26 868
Operating Leasing- und Mietverpflichtungen zum 01. Januar 2019 (diskontiert) 23 358
Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing per 31. Dezember 2018 2 748
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 26 106

In der Berichtsperiode hat die Zur Rose-Gruppe aus bilanzierten Leasingverhältnissen Abschreibungen im Betrag von CHF 5.1 Mio. und einen Zinsaufwand im Betrag von CHF 0.9 Mio. erfasst.

Änderung der Darstellung von Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen (Earn-out) Die Zur Rose-Gruppe erfasst seit dem 1. Januar 2019 Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen im operativen Ergebnis (sonstige betriebliche Erlöse bzw. übriger Betriebsaufwand). Mit der Umstellung soll dem Abschlussadressaten ein den wirtschaftlichen Tatsachen besser entsprechendes Bild vermittelt werden. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Aufgrund der Umstellung wurden für das Geschäftsjahr 2018 CHF 1.5 Mio. vom Finanzaufwand in den übrigen Betriebsaufwand verschoben. Die ausgewiesenen Ergebnisgrössen Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen (EBITDA) und Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) verändern sich demgemäss. 2019 wurden für Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen CHF 2.9 Mio. dem übrigen Betriebsaufwand belastet und CHF 21.8 Mio. in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst.

3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung dieser Jahresrechnung hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze Ermessensentscheidungen getroffen sowie Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf die Zukunft vorgenommen, die sich auf die Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirken und zu Anpassungen in künftigen Berichtsperioden führen können. Solche Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungen und weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bereiche mit wesentlichen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse und anderen Quelle von Schätzungsunsicherheiten sind:

Werthaltigkeitstest des Goodwills und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Gruppe führt jährlich einen Werthaltigkeitstest des Goodwills (Buchwert: CHF 334.7 Mio.) und ihrer anderen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: CHF 20.9 Mio.) durch. Eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten ist Anhang 21 zu entnehmen.

Vereinbarungen über bedingte Kaufpreisleistungen (Earn-out-Vereinbarungen)

Ein erheblicher Teil der Kaufpreise für kürzlich getätigte Akquisitionen besteht aus einer Earn-out-Vereinbarung, aufgrund derer zukünftig Zahlungen geleistet werden müssen. Ausgehend von Schätzungen zukünftiger Umsätze, Kosten und Ergebnisse sowie von Diskontsätzen, hat die Zur Rose-Gruppe den Fair Value der Verbindlichkeiten aus der bedingten Kaufpreisleistungen zu bestimmen. Weitere Angaben sind in Anhang 31 zu finden.

Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen

Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen und der im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe dazu Anhang 28.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle steuerlich nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Anhang 23 aufgeführt.

4 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Konzernrechnung sind vom IASB neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. Folgende Änderungen sind potenziell für den Konzern relevant:

  • IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs (Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2020),
  • IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich (Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2020)
  • IFRS 17 Versicherungsverträge (Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2021)
  • IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2022)
  • IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Datum des Inkrafttretens noch offen).

Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Rechnungslegungsmethoden der Zur Rose-Gruppe werden derzeit analysiert. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.

5 Geschäftssegmente

Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 ihre Organisations- und Managementstruktur aufgrund der kürzlich getätigten Akquisitionen angepasst. Nebst den bisherigen operativen Segmenten Schweiz und Deutschland wurde das Segment Europa geschaffen. Die Ertragskraft der Segmente wird neu anhand des operativen Ergebnisbeitrags bestimmt, so wie dies in der internen Finanzberichterstattung rapportiert wird. Der operative Ergebnisbeitrag ist definiert als das Ergebnis vor indirekten Kosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechten und auf immateriellen Vermögenswerten sowie nicht alloziierte sonstige betriebliche Erlösen. Der operative Ergebnisbeitrag jedes Segments gilt als adäquater Massstab für die operative Ertragskraft der Segmente, die dem Management der Gruppe zum Zweck der Ressourcenverteilung und der Beurteilung der Ertragskraft gemeldet wird. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden den operativen Segmenten in den Managementberichten nicht zugeteilt. Die Finanzierung der Gruppe wird zentral von der Gruppe gesteuert und nicht den operativen Segmenten übertragen. Die Segmentinformationen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst.

Die nicht allozierten operativen Kosten beinhalten im Wesentlichen die indirekten Aufwendungen für IT, Marketing, Büro- und Verwaltungsaufwand und das Management sowie die übrigen Corporate-Kosten. Die nicht alloziierten Erlöse beinhalten nicht alloziierte sonstige betriebliche Erlöse.

Die folgenden Tabellen zeigen die Geschäftssegmente der Zur Rose-Gruppe:

Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2019 Schweiz Deutschland Europa Eliminationen Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen Kunden 553 049 762 791 39 699 0 1 355 539
Umsatz mit anderen Segmenten 602 0 0 −602 0
Total Nettoumsatz 553 651 762 791 39 699 −602 1 355 539
Operativer Ergebnisbeitrag 32 742 1)34 921 −4 716 −602 62 345
Nicht alloziierte operative Kosten −96 054
Nicht allozierte operative Erlöse 19 867
Betriebsergebnis vor
Abschreibungen
und Wertminderungen (EBITDA)
−13 842
Abschreibungen und
Wertberichtigungen
−31 863
Betriebsergebnis (EBIT) −45 705
Finanzerfolg, netto −4 406
Ergebnis vor Steuern (EBT) −50 111

1) Beinhaltet eine Fair-Value-Anpassung für die bedingte Kaufpreisleistung (Earn-out) medpex über CHF 21.8 Mio. (siehe Anhang 31)

Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2018
(angepasst) Schweiz Deutschland Europa Eliminationen Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen Kunden 526 954 671 245 8 909 0 1 207 108
Umsatz mit anderen Segmenten 402 0 0 −402 0
Total Nettoumsatz 527 356 671 245 8 909 −402 1 207 108
Operativer Ergebnisbeitrag 36 066 1) 25 509 −450 −402 60 723
Nicht alloziierte operative Kosten −77 207
Nicht allozierte operative Erlöse 2 479
Betriebsergebnis vor
Abschreibungen
und Wertminderungen (EBITDA)
−14 005
Abschreibungen und
Wertberichtigungen −18 862
Betriebsergebnis (EBIT) −32 867
Finanzerfolg, netto −5 680
Ergebnis vor Steuern (EBT) −38 547

1) Beinhaltet eine Fair-Value-Anpassung für die bedingte Kaufpreisleistung (Earn-out) Eurapon über CHF –1.5 Mio. (siehe Anhang 31)

Nettoumsatz nach Ort des Kunden Schweiz Deutschland Übrige Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2019 553 049 762 791 39 699 1 355 539
2018 526 954 671 245 8 909 1 207 108
Anlagevermögen nach Sitz der
Gesellschaft1) Schweiz Niederlande Deutschland Übrige Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2019 97 378 229 118 160 390 55 494 542 380
2018 74 848 87 483 72 798 63 790 298 919

1) Anlagevermögen ohne Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften, langfristige Finanzanlagen und latente Steuern

Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 ihre Organisation nach Kundensegmenten ausgerichtet. Dabei wird nicht mehr nach rezeptpflichtigen und rezeptfreien Medikamenten gegliedert, sondern nach den Geschäftsbereichen Retail Business (B2C), Professional Services und Marketplace, jeweils mit dem gesamten Apothekensegment. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Das Segment Schweiz besteht aus den beiden Geschäftsbereichen B2C und Professional Services. Im Geschäftsbereich Professional Services, welche die angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte beliefert und diese mit Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen versorgt, werden rund drei Viertel des Segmentumsatzes erwirtschaftet. Das B2C-Geschäft umfasst die Belieferungen der Endkunden.

Das Segment Deutschland besteht aus dem Geschäftsbereich B2C. Die Ärztinnen und Ärzte werden nicht direkt beliefert.

Das Segment Europa umfasst den Geschäftsbereich Marketplace, über den apothekenähnliche Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege gehandelt werden.

In den folgenden Tabellen ist die Aufschlüsselung der Umsätze aus Verträgen mit Kunden nach Segmenten ersichtlich:

Segment Schweiz 2019 2018
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst
Professional Services 422 761 394 281
Retail Business (B2C) 130 288 132 673
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 553 049 526 954
Segment Deutschland 2019 2018
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst
Retail Business (B2C) 762 791 671 245
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 762 791 671 245
Europa 2019 2018
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst
Marketplace 39 699 8 909
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 39 699 8 909

6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis hat sich 2019 aufgrund der folgenden Transaktionen geändert:

6.1 Akquisitionen

medpex

Am 4. Januar 2019 erwarb die Zur Rose Group AG über ihre Tochtergesellschaft DocMorris Holding GmbH die Versandaktivitäten der medpex-Gruppe. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb die Zur Rose-Gruppe die Comventure GmbH in Forst (DE), die Visionrunner GmbH in Mannheim (DE), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (DE) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (NL). Die medpex-Gruppe ist ein Vertriebsdienstleister für Pharma- und Schönheitsprodukte und beliefert hauptsächlich den deutschen Markt. Der Kaufpreis von CHF 197.8 Mio. (EUR 175.8 Mio.) setzt sich zusammen aus einem Festkaufpreis von CHF129.9Mio. (EUR 115.5 Mio.), der sich wiederum aus einer Barzahlung von CHF 97.7 Mio. (EUR86.9Mio.) und 355 887 Aktien der Zur Rose Group AG zum Marktwert per Übernahmedatum von CHF 32.2 Mio. (EUR 28.6 Mio.) zusammensetzt, einer bedingten Earn-out-Komponente mit einem Fair Value per Übernahmezeitpunkt von CHF 65.9 Mio. (EUR 58.5 Mio.) sowie einem Kaufpreisanpassungsbetrag von CHF 2.0 Mio. (EUR 1.8 Mio.). Die zum Erwerbszeitpunkt vereinbarte Earn-out-Komponente hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: erstens von einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Referenzjahr 2018 und zweitens vom Erreichen von bestimmten EBITDA-Zielen. Der Earn-out ist auf einen Maximalbetrag von CHF 111.4 Mio. (EUR 99 Mio.) begrenzt und umfasst die Perioden 2019 und 2020. In einer nachträglichen Vereinbarung vom 23. Dezember 2019 haben sich die Zur Rose-Gruppe und die medpex-Gründer geeinigt, die Earn-out-Komponente vorzeitig mit einer Einmalzahlung von CHF 42.3 Mio. (EUR 39.0 Mio.) zu beenden (siehe auch Anhang 31). Der Goodwill von CHF 167.8 Mio. (EUR 149.2 Mio.) wurde dem Segment Deutschland zugewiesen und entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. Die medpex-Gruppe hat seit der Übernahme CHF 13.9 Mio. zum Umsatz und CHF –0.6 Mio. zum Unternehmensergebnis beigetragen. Transaktionskosten von CHF 1.0 Mio. (Vorjahr: CHF 0.9 Mio.) wurden im übrigen Betriebsaufwand erfasst.

Folgende Akquisitionen sind unter Diverse zusammengefasst:

Doctipharma

Am 14. Februar 2019 erwarb die Zur Rose Group AG 100 Prozent an der Doctipharma SAS (Doctipharma mit Sitz in Levallois-Perret bei Paris (FR). Doctipharma betreibt eine Plattform für «Beauty and Personal Care products» (BPC). Der Kaufpreis betrug CHF 727 (EUR 640). Der Badwill von CHF 0.6 Mio. (EUR 0.5 Mio.) wurde in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst. Er entstand im Zusammenhang mit dem Entscheid der bisherigen Hauptaktionäre, aus strategischen Gründen den Geschäftsbereich zu verkaufen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.2 Mio. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.

Clinpath

Am 17. Juli 2019 erwarb die Zur Rose Group AG über ihre Tochtergesellschaft Zur Rose Pharma GmbH in Halle (DE) 100 Prozent an der Clinpath GmbH in Berlin (DE), die Ende 2019 in eHealth-Tec Innovations GmbH umbenannt wurde. Die Softwarefirma entwickelt Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen. Der Kaufpreis betrug CHF 5.0 Mio. (EUR 4.5 Mio.) und ist aufgeteilt in einen Festkaufpreis von CHF4.0Mio. (EUR 3.7 Mio.) und eine bedingte Earn-out-Komponente von CHF 0.9 Mio. (EUR0.8Mio.). Der Goodwill von CHF 3.7 Mio. widerspiegelt die Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeitenden, den weiteren Ausbau der Marktstellung und das Synergiepotenzial mit anderen Bereichen innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Der Goodwill ist vorläufig und wurde dem Segment Deutschland zugewiesen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.2 Mio. (EUR 0.1 Mio.). Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.

Clustertec

Am 25. Juli 2019 erwarb die Zur Rose Group AG 100 Prozent an der Clustertec AG in Baar (CH). Die Softwarefirma stellt eine IT Plattform für Medikamentengrossisten zur Verfügung, über die der sichere Austausch von Rezepten und Bestellungen für Medikamente automatisiert und effizient abgewickelt werden kann. Der Kaufpreis betrug CHF 4.4 Mio. und ist aufgeteilt in einen Festkaufpreis von CHF 3.4 Mio., in eine Anpassung des Nettoumlaufvermögens von CHF 0.2 Mio. und in eine bedingte Earn-Out Komponente von CHF 0.8 Mio. Nebst den Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeitenden widerspiegelt der Goodwill von CHF 2.5 Mio. den weiteren Ausbau der Marktstellung und das Synergiepotenzial mit anderen Bereichen innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Der Goodwill ist vorläufig und wurde dem Segment Schweiz zugewiesen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.1 Mio. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.

Doctipharma, Clinpath und Clustertec haben zusammen seit der Übernahme CHF 0.9 Mio. zum Umsatz und CHF –0.9 Mio. zum Unternehmensergebnis beigetragen.

Diverse 1) medpex
CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel 547 751
Sonstige kurzfristige Forderungen 1 448 1 508
Vorräte 100 159
Sachanlagen 82 229
Nutzungsrechte 353 651
Immaterielles Anlagevermögen 4 475 28 274
Langfristige Finanzanlagen 26 459
Latente Steuern 62
Total Aktiven 7 092 32 031
Kurzfristige Verbindlichkeiten 934 606
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 101 197
Passive Rechnungsabgrenzungen 84 480
Kurzfristige Rückstellungen 14 296
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 556
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 266 444
Personalvorsorgeverpflichtungen 427
Latente Steuern 975
Langfristige Rückstellungen
Total Fremdkapital 3 356 2 022
Erworbene Nettovermögenswerte 3 736 30 009
Goodwill (+) /badwill (–) 2) 5 706 167 783
Fair Value der Kaufpreisleistung 9 442 197 792
9 442 197 792
abzüglich bedingter Kaufpreisleistung 1 761 65 874
abzüglich erworbener flüssiger Mittel 547 751
abzüglich Abgeltung mit eigenen Aktien 32 172
Geldfluss aus Erwerb von Tochtergesellschaften −7 134 −98 995

1) Beinhaltet Akquisitionen Doctipharma, Clinpath und Clustertec

2) Enthält Badwill TCHF 581 (Doctipharma)

Bis zu zwölf Monate ab dem Erwerbszeitpunkt können Anpassungen an den Fair Values vorgenommen werden, die den identifizierbaren erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten und der Kaufpreisleistung zugewiesen wurden, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, welche zum Erwerbszeitpunkt bestanden.

Die Kaufpreisallokation der folgenden Gesellschaften ist 2019 definitiv geworden, wobei keine Anpassungen vorgenommen wurden.

apo-rot

Am 31. Oktober 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe das Versandhandelsgeschäft der Apotheke am Rothenbaum (apo-rot). Der Kaufpreis belief sich auf CHF 57.0 Mio. in bar, und der Goodwill von CHF 45.5 Mio. wurde dem Segment Deutschland alloziert.

Promofarma

Am 14. September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals der Promofarma Ecom S.L. (Promofarma). Der Kaufpreis von CHF 50.6 Mio. umfasste eine Barkomponente von CHF 45.7 Mio. sowie Aktien der Zur Rose Group AG im Wert von CHF 4.9 Mio. Der Goodwill von CHF 47.2 Mio. wurde auf die Segmente Deutschland, Schweiz und Europa alloziert.

Änderungen im Konsolidierungskreis 2018

Promofarma apo-rot
3 402 11 553
47 245 45 455
50 647 57 008
45 766 57 008
4 881

6.2 Veräusserungen

Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce

Am 31. Dezember 2019 hat die Zur Rose Group AG ihre Shop-in-Shop Aktivitäten veräussert, indem je 50.1 Prozent des ausgegebenen Kapitals der Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG, Frauenfeld (stationäres Apotheken-Geschäft) und der ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (e-commerce) an medbase verkauft wurde. Mit der Veräusserungstransaktion hat die Zur Rose-Gruppe die Kontrolle über die beiden Gesellschaften abgegeben und führt die Geschäfte fortan gemeinschaftlich im Rahmen zweier Joint Ventures mit medbase weiter. Zudem wurde die Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG, Frauenfeld, in MB-ZR Apotheken AG, Frauenfeld, umfirmiert.

Mit der Veräusserungstransaktion wurden folgende Aktiven und Passiven veräussert:

CHF 1 000
Flüssige Mittel 143
Forderungen 820
Vorräte 783
Goodwill 337
Sachanlagen und Nutzungsrechte 4 874
Übrige Aktiven 408
Total Aktiven 7 365
Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen 995
Finanzverbindlichkeiten 11 494
Personalvorsorgeverpflichtungen 731
Übrige Passiven 276
Total Passiven 13 496
Veräusserte Nettoschulden −6 131
Fair Value der behaltenen Anteile (49.9%) 5 838
Kaufpreis 50.1% der Aktien 5 852
Veräusserungsgewinn Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce 17 821
Kaufpreisleistung in bar 5 852
Veräusserte Flüssige Mittel 143
Geldfluss aus Verkauf Tochtergesellschaften, netto 5 709
Geldfluss aus Rückzahlung Aktivdarlehen 4 568

Die Zahlung von CHF 5.8 Mio. beinhaltet den Verkauf von je 50.1 Prozent der Anteile der Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG sowie der ZRMB Marketplace AG über CHF 3.0 Mio. beziehungsweise CHF 2.8 Mio. Daneben hat medbase Aktivdarlehen von CHF 4.6 Mio. übernommen und zurückbezahlt.

Der Veräusserungsgewinn von CHF 17.8 Mio. wurde in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst (siehe Anhang 7).

7
Sonstige betriebliche Erlöse
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Mieterträge von Dritten 437 452
Badwill aus Unternehmenserwerb 581 0
Veräusserungsgewinn Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce 17 821 0
Fair Value Anpassung bedingter Kaufpreisleistungen 21 755 0
Übriger Ertrag 1 439 2 615
42 033 3 067
8
Warenaufwand
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Handelswaren (netto) −1 143 952 −1 013 293
Verpackungsmaterial /Entsorgung −2 748 −2 351
Lagerwertberichtigung −189 −252
−1 146 889 −1 015 896
9
Personalaufwand
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Löhne und Gehälter −88 837 −69 539
Berufliche Vorsorge −684 −2 508
Übrige Sozialleistungen −15 334 −11 359
Übrige Personalkosten −12 640 −10 282
−117 495 −93 688

Der Anstieg der Löhne und Gehälter 2019 ist hauptsächlich auf die Volumensteigerung und die Firmenübernahmen zurückzuführen. Die Abnahme des Aufwands für die berufliche Vorsorge ist auf Planänderungen/-beendigungen zurückzuführen (siehe Anhang 28). Die übrigen Personalkosten betreffen in erster Linie Zeitarbeit im Logistikzentrum in Heerlen (NL).

10
Übriger Betriebsaufwand
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst 1)
Auslieferungsaufwand −41 926 −33 140
Büro- und Verwaltungsaufwand −34 892 −24 908
Werbe- und Akquisitionsaufwand −53 212 −41 261
Raumaufwand −3 967 −5 967
Fair Value Anpassung bedingter Kaufpreisleistungen −2 938 −1 467
Sonstiger Betriebsaufwand −10 095 −7 853
−147 030 −114 596

1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Der Anstieg des Übrigen Betriebsaufwands beruht hauptsächlich auf den Firmenübernahmen und der Volumensteigerung.

11
Finanzergebnis
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
angepasst 1)
Finanzertrag
Zinsertrag 51 237
Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen 3 2
Wertschriftenertrag 86 0
Kursdifferenzen, netto 1 339 0
1 479 239
Finanzaufwand
Zinsaufwand −4 399 −1 698
Bankspesen und -gebühren −617 −425
Wertschriftenaufwand −16 −83
Kursdifferenzen, netto 0 −3 886
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen −884 0
−5 916 −6 092
Finanzergebnis, netto −4 437 −5 853

1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

12
Ertragssteuern
2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Laufende Gewinnsteuern der Berichtsperiode −1 278 −365
Latente Gewinnsteuern −987 −188
−2 265 −553
Analyse der Steuerbelastung 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Ergebnis vor Steuern (EBT) −50 111 −38 547
Steuersatz der operativen Schweizer Gesellschaft 16.4% 16.4%
Erwarteter Ertragssteuerertrag / -aufwand 8 218 6 322
Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten −12 034 −6 548
Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf
Verlustvorträgen
363 501
Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge 4 349 −748
Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften −415 −86
Effekt von Bewertungsanpassungen auf latenten Steueraktiven −534 0
Effekt aufgrund Steuersatzänderungen 1) −1 777 0
Übrige Einflüsse −435 6
−2 265 −553

1) Steuersatzänderungen aufgrund einer Steuerreform in der Schweiz

Weitere Angaben zu latenten Steuern sind in Anhang 23 zu finden.

13
Flüssige Mittel
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
CHF 173 656 100 603
EUR 30 960 130 060
CZK 65 30
204 681 230 693

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

14
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Gegenüber Dritten 128 402 93 829
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 1 107 0
Delkredere −2 788 −1 518
126 721 92 311

Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Die meisten Zahlungen werden mittels Lastschriftverfahrens geleistet und werden daher im Allgemeinen innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt. Die Forderungen werden von den Kunden in der lokalen Währung ihres Heimmarktes beglichen.

Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 Brutto Erwarteter
Kreditverlust
Netto Brutto Erwarteter
Kreditverlust
Netto
Total Forderungen 129 509 2 788 126 721 93 829 1 518 92 311
nicht fällig 102 182 202 101 980 76 236 85 76 151
weniger als 30 Tage überfällig 17 672 319 17 353 13 022 188 12 834
31–60 Tage überfällig 4 230 407 3 823 1 565 40 1 525
61–90 Tage überfällig 2 483 306 2 177 464 64 400
91–180 Tage überfällig 1 138 239 899 473 129 344
181–360 Tage überfällig 818 416 402 867 139 728
> 360 Tage überfällig 986 899 87 1 202 873 329

Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:

Delkredere 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar −1 518 −1 492
Zuführungen −1 758 −1 080
Verbrauch 157 989
Auflösungen −1 75
Umrechnungsdifferenzen 332 −10
31. Dezember −2 788 −1 518
15
Aktive Rechnungsabgrenzungen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Noch nicht verrechnete Leistungen 415 3 925
Vorausbezahlte Aufwände 8 300 5 855
8 715 9 780
16
Sonstige Forderungen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Akontozahlungen und debitorische Kreditoren 1 170 2 940
Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer 14 968 10 571
Sicherheitsleistung 845 397
Sonstige Forderungen von assoziierten Unternehmungen 0 300
Übriges 134 203
17 117 14 411

Die Zunahme der Forderung für Mehrwertsteuer ist insbesondere auf das höhere Umsatzvolumen im Segment Deutschland zurückzuführen.

31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
71 251 70 142
−643 −742
70 608 69 400

18 Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen

Die folgenden Unternehmen wurden mittels Equity-Methode in der Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe bilanziert:

Buchwert Anteil am
Kapital
Gemeinschaftsunternehmen 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000 % %
ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) n/ a 0 n/a 50.0
König Gesellschaft für Image
und Dokumentenverarbeitung mbH,
Gottmadingen (DE) 692 560 50.0 50.0
König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) 391 494 50.0 50.0
PolyRose AG, Frauenfeld (CH) 132 131 50.0 50.0
DatamedIQ GmbH, Köln (DE) 1) 0 7 50.0 25.0
ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (CH) 2 794 n/ a 49.9 n/ a
MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH) 3 044 n/ a 49.9 n/ a
Total Beteiligungen 7 053 1 192

1) 2018 als assoziierte Gesellschaft geführt. Nicht erfasste anteilige Verluste TCHF 473 (Vorjahr: 0)

Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt. Die Restanteile wurden im Zuge der Übernahme von Clinpath erworben.

Die König-Gesellschaften bieten Verstandapotheken einen umfassenden Service für alle Fragen rund um die Rezeptrechnung an.

Die PolyRoseAG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.

Im Jahr 2019 hat die Zur Rose-Gruppe zusätzliche 25 Prozent der DatamedIQ GmbH erworben. Dieses Unternehmen hilft den Pharmaunternehmen bei der Steuerung der Versandhandelsaktivitäten mit innovativen Analysen und exklusiven Datenbeständen.

Die ZRMB Marketplace AG sowie die MBZR Apotheken AG (vormals Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG) wurden 2019 veräussert und werden ab dem 31. Dezember 2019 als Joint Venture gemeinschaftlich mit medbase weitergeführt (siehe Anhang 6).

19 Sachanlagen

Immobilien Innenausbau
und Betriebs
einrichtungen
Büromobiliar
und EDV
Anlagen
Fahrzeuge Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Anschaffungswert
1. Januar 2018 22 448 30 400 23 758 795 77 401
Zugänge 3 175 4 897 1 445 276 9 793
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
0 108 118 0 226
Umrechnungsdifferenzen −280 −750 −289 −10 −1 329
31. Dezember 2018 25 343 34 655 25 032 1 061 86 091
Effekt Anwendung IFRS 16 5) 0 −5 748 0 0 −5 748
1. Januar 2019 (angepasst) 25 343 28 907 25 032 1 061 80 343
Zugänge 1) 86 2) 8 202 3) 3 060 74 11 422
Abgänge 0 −3 993 −339 −43 −4 375
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
0 242 64 5 311
Umrechnungsdifferenzen −303 −671 −281 −5 −1 260
31. Dezember 2019 25 126 32 687 27 536 1 092 86 441

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

1. Januar 2018 9 342 22 000 15 691 683 47 716
Zugänge 584 2 856 1 386 92 4 918
Wertaufholung 0 −147 0 0 −147
Umrechnungsdifferenzen −74 −408 −206 −2 −690
31. Dezember 2018 9 852 24 301 16 871 773 51 797
Effekt Anwendung IFRS 16 5) −1 724 −1 724
1. Januar 2019 (angepasst) 9 852 22 577 16 871 773 50 073
Zugänge 580 2 626 1 807 91 5 104
Wertminderung 0 4) 575 0 0 575
Abgänge 0 −1 305 −129 0 −1 434
Umrechnungsdifferenzen −75 −301 −221 −4 −601
31. Dezember 2019 10 357 24 172 18 328 860 53 717
Nettobuchwert per
31. Dezember 2018 15 491 10 354 8 161 288 34 294
1. Januar 2019 15 491 6 330 8 161 288 30 270
31. Dezember 2019 14 769 8 515 9 208 232 32 724

1) Davon TCHF 85 noch nicht bezahlte Investitionen

2) Davon TCHF 1 270 noch nicht bezahlte Investitionen

3) Davon TCHF 144 noch nicht bezahlte Investitionen

4) Beinhaltet eine Wertminderung auf Betriebseinrichtungen im Segment Deutschland

5) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Per 31. Dezember 2019 sind ausser den Liegenschaften in Frauenfeld und Steckborn mit einem Buchwert von TCHF 16 257 (Vorjahr: TCHF 16 727) keine Sachanlagen verpfändet.

20 Nutzungsrechte und Leasing

Die Zur Rose-Gruppe mietet insbesondere verschiedene Büro- und Lagergebäude, Anlagen sowie Fahrzeuge. Die Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und enthalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten.

In der konsolidierten Geldflussrechnung werden Tilgungszahlungen der Leasingverbindlichkeiten im Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Geldfluss aus Geschäftstätigkeit sind in der Position bezahlte Zinsen die Zinszahlungen auf Leasingverbindlichkeiten enthalten. Im Berichtsjahr beträgt der totale Geldabfluss im Zusammenhang mit den Leasingaktivitäten der Zur Rose-Gruppe CHF 5.3 Mio.

Die folgenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Leasingaktivitäten der Zur Rose-Gruppe sind der Erfolgsrechnung belastet worden:

Leasingaktivitäten 2 019
CHF 1 000
Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge 273
Leasingzahlungen für Anlagen von geringem Wert 85
Variable Leasingzahlungen 3
Aufwand erfasst in übrigen Betriebsaufwand 361
Abschreibung von Nutzungsrechten 5 052
Zinsaufwand auf Leasingverbindlichkeiten 884
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst 6 297

Nutzungsrechte

Immobilien Innenausbau
und Betriebs
einrichtungen
Büromobiliar
und EDV
Anlagen
Fahrzeuge Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Nettobuchwerte 2019
1. Januar 2019 22 786 4 135 16 444 27 381
Zugänge 24 970 458 51 390 25 869
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
986 18 0 0 1 004
Neubewertungen −960 0 −16 0 −976
Abgänge aus Veräusserung
Tochtergesellschaften
−2 490 0 0 −40 −2 530
Abschreibungen −4 108 −640 −10 −294 −5 052
Umrechnungsdifferenzen −1 150 −138 0 −5 −1 293
31. Dezember 2019 40 034 3 833 41 495 44 403
Goodwill Software und
Entwicklungs
kosten
Marken,
Kunden
Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Anschaffungswert
1. Januar 2018 102 246 94 273 33 316 229 835
Zugänge 0 24 430 0 24 430
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 92 700 7 039 11 387 111 126
Umrechnungsdifferenzen −4 119 −2 580 −410 −7 109
31. Dezember 2018 190 827 123 162 44 293 358 282
Zugänge 0 1) 29 280 0 29 280
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 174 071 4 062 28 687 206 820
Abgänge −337 −272 0 −609
Umrechnungsdifferenzen −12 140 −2 764 −1 796 −16 700
31. Dezember 2019 352 421 153 468 71 184 577 073

21 Immaterielles Anlagevermögen

1. Januar 2018 19 109 57 432 5 721 82 262
Zugänge 0 12 867 1 345 14 212
Wertaufholung 0 −121 0 −121
Umrechnungsdifferenzen −705 −1 730 −261 −2 696
31. Dezember 2018 18 404 68 448 6 805 93 657
Zugänge 0 15 893 5 098 20 991
Abgänge 0 −94 0 −94
Wertminderung 0 139 0 139
Umrechnungsdifferenzen −669 −1 888 −316 −2 873
31. Dezember 2019 17 735 82 498 11 587 111 820
Nettobuchwert
31. Dezember 2018 172 423 54 714 37 488 264 625
31. Dezember 2019 334 686 70 970 2) 59 597 465 253

1) Davon TCHF 3 169 noch nicht bezahlte Investitionen

2) Davon TCHF 20 323 (Vorjahr TCHF 20 323) für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer und TCHF 543 (Vorjahr TCHF 543) für die Handelsmarke BlueCare mit unbestimmter Lebensdauer sowie die Marke medpex über CHF 9.0 Mio. und Kunden medpex über CHF 15.6 Mio. aus der Akquisition medpex (siehe Anhang 6) mit einer Restlaufzeit von je 9 Jahren.

Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Die Zur Rose-Gruppe hat im Dezember 2019 und 2018 die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit durchgeführt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitüberprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Schweiz, Deutschland und Europa zugewiesen, welche die Geschäfts- und die Berichtssegmente der Zur Rose-Gruppe sind. Der Goodwill aus der Akquisition von Promofarma wurde 2019 den CGUs Schweiz, Deutschland und Europa zugeordnet. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Marke DocMorris wurde auf Stufe CGU DocMorris gemacht, welche in der CGU Deutschland enthalten ist.

Vermögenswerte Schweiz Deutschland 1) Europa
2019 2018 2019 2018 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Goodwill 16 673 8 111 316 073 117 103 1 940 0
Marken 543 543 20 323 20 323 0 0
17 216 8 654 336 396 137 426 1 940 0

CGUs und immaterielle

1) Die CGU Deutschland umfasst die CGU DocMorris, auf deren Stufe die Werthaltigkeitsüberprüfung für die Marke DocMorris erfolgt.

Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode unter Zugrundelegung der Cashflow-Prognosen aus dem Finanz- und Geschäftsplan an.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz), die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von vier Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde, sowie die EBITDA-Marge für den Residualwert.

Diskontierungssatz 2019 2018
% %
Schweiz 7.0 8.4
Deutschland 10.4 10.8
Europa 10.5
Marke DocMorris 10.1 10.9

Die Wachstumsraten für die Residualwerte betragen für die Schweiz, Deutschland, Europa und die Marke DocMorris im Jahr 2019 je 1.0 Prozent wie im Vorjahr.

2019 2018
% %
3.4 4.0
7.8 7.2
5.9
7.8 7.4

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts

Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

  • Umsatzentwicklung
  • EBITDA-Margen
  • Abzinsungssätze
  • Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen ausserhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.

Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der CGUs liegt ein Marketingplan der einzelnen Marktsegmente für das budgetierte Jahr zugrunde. Darauf basierend wurden vom Management unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Konkurrenzsituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.

EBITDA-Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden korrigiert um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen.

Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze entsprechen der aktuellen Markteinschätzung der Risiken der einzelnen CGUs unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in den Cashflow-Prognosen enthalten sind. Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.

Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.

Sensitivität der getroffenen Annahmen – Das Management hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für die CGU Schweiz, die CGU Deutschland (inkl. CGU DocMorris) und die CGU Europa keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zugrunde liegenden Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.

22
Langfristige Finanzanlagen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Beteiligungen 140 141
Darlehen 6 018 940
6 158 1 081

Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die MBZR Apotheken AG von TCHF 4 650 (Vorjahr: TCHF 0), ein Darlehen an die DatamedIQ GmbH von TCHF 887 (Vorjahr: TCHF 450), ein Darlehen an Mitarbeitende von TCHF 467 (Vorjahr: TCHF 49) und übrige Darlehen an Dritte von TCHF 14 (Vorjahr: TCHF 341).

23 Latente Steuern

Bilanz Erfolgsrechnung
Nettobuchwerte 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen
Aktive latente Steuern
Langfristiges Anlagevermögen 2 500 1 801 −1 419 −10
Personalvorsorgeverpflichtungen 2 658 2 220 −252 47
Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge 2 909 4 559 −1 650 −550
8 067 8 580 −3 321 −513
Passive latente Steuern
Immaterielle Anlagen −6 216 −5 470 2 335 325
Latente Steuerforderungen, netto 1 851 3 110
Latenter Steueraufwand/ (-ertrag) −986 −188
Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Aktive latente Steuern 8 067 8 580
Passive latente Steuern −6 216 −5 470
1 851 3 110
Nachweis latente Steuern 2019
CHF 1 000
2018
CHF 1 000
1. Januar 3 110 5 557
Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung −986 −188
Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis 566 57
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften −913 −2 354
Umrechnungsdifferenzen 74 38
31. Dezember 1 851 3 110

Nicht aktivierte Steuerforderungen

Latente Steueransprüche, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbare Verlustvorträge sowie auf zu erwartende Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.

Steuerliche Verlustvorträge 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Total steuerliche Verlustvorträge 311 830 237 632
Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge 17 403 27 633
Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge 294 427 209 999
Nachweis aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 4 559 5 109
Ansatz von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen 237 0
Wertminderung von in den Vorjahren aktivierten latenten Steuern −900 0
Nutzung von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen −987 −550
2 909 4 559
31.12.2019
CHF 1 000
31.12.2018
CHF 1 000
Die nicht bilanzierten Verlustvorträge verfallen wie folgt:
Innerhalb eines Jahres 23 773 6 723
In zwei bis fünf Jahren 20 392 34 177
In mehr als fünf Jahren 147 371 99 018
Unbefristet 102 891 70 081
294 427 209 999
Steuereffekt auf nicht bilanzierte Verlustvorträge 74 473 55 289

Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:

Nebst den nicht bilanzierten Verlustvorträgen verfügt die Zur Rose-Gruppe per 31. Dezember 2019 über weitere nicht angesetzte latente Steuerguthaben von CHF 5.7 Mio., wobei bis 2029 jährlich 10 Prozent verfallen.

Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Anhang 12 kommentiert.

24
Finanzverbindlichkeiten
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 87 395 3 521
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 350 206 144 740
437 601 148 261
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 7 294 0
Leasingverbindlichkeiten 6 954 835
Aufgeschobene Kaufpreisleistung 12 328 0
Bedingte Kaufpreisleistung 60 819 2 686

Am 21. November 2019 hat die Zur Rose Group AG eine 5-jährige Obligationenanleihe von CHF 200 Mio. zu einem Zinsatz von 2.5 Prozent aufgenommen.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. 114 315 114 127
Obligationenanleihe 2.5% 2019−2024, nominal CHF 200 Mio. 197 755 0
Hypotheken und Darlehen von Banken 250 350
Leasingverbindlichkeiten 36 451 1 913
Aufgeschobene Kaufpreisleistung 0 12 480
Bedingte Kaufpreisleistung 1 435 15 870
350 206 144 740
Veränderung der Verbindlichkeit
aus Finanzierungstätigkeiten
Hypotheken
und Darlehen
von Banken
Obligationen
anleihe
Leasingver
bindlichkeiten
Aufgescho
bene und
bedingte
Kaufpreis
leistung 1)
Total 1)
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2018 450 0 3 691 38 274 42 415
Aufnahme von
Finanzverbindlichkeiten 0 114 065 0 0 114 065
Rückzahlung von
Finanzverbindlichkeiten
−956 0 −836 0 −1 792
Veränderung von
Finanzverbindlichkeiten
(kein Finanzierungsgeldfluss,
nicht liquiditätswirksam)
0 62 0 1 026 1 088
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften 856 0 0 0 856
Zahlung Kaufpreisleistung 0 0 0 −7 066 −7 066
Umrechnungsdifferenzen 0 0 −107 −1 198 −1 305
31. Dezember 2018 350 114 127 2 748 31 036 148 261
1. Januar 2019 350 114 127 2 748 31 036 148 261
Effekt Anwendung IFRS 16 2) 0 0 23 358 0 23 358
1. Januar 2019 (angepasst) 350 114 127 26 106 31 036 171 619
Aufnahme von
Finanzverbindlichkeiten
7 294 197 716 0 0 205 010
Rückzahlung von
Finanzverbindlichkeiten
−100 0 −4 901 0 −5 001
Veränderung von
Finanzverbindlichkeiten
(kein Finanzierungsgeldfluss,
nicht liquiditätswirksam)
0 227 23 339 −18 817 4 749
Neubewertungen und andere
Änderungen
0 0 −976 0 −976
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
0 0 1 008 67 635 68 643
Zahlung Kaufpreisleistung 0 0 0 −2 656 −2 656
Umrechnungsdifferenzen 0 0 −1 171 −2 617 −3 788
31. Dezember 2019 7 544 312 070 43 405 74 582 437 601

1) Siehe Anhang 6 Änderungen Konsolidierungskreis und Anhang 31 Finanzinstrumente

2) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Durchschnittliche Verzinsung 2019 2018
% %
Hypotheken bei Bankinstituten 2.1 2.0
Obligationenanleihe 2.5 2.5
2.5 2.5
25
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Sozialversicherungen 1 730 3 012
Kreditorische Debitoren 2 578 1 603
Mehrwertsteuer 4 085 2 811
Sonstige 1 730 2 708
10 123 10 134
26
Passive Rechnungsabgrenzungen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Wareneinkauf 2 981 3 976
Personalaufwand 7 102 5 672
Marketingaufwand 4 484 1 230
Übriger Betriebsaufwand 7 478 8 262
22 045 19 140

Die Zunahme der passiven Rechnungsabgrenzungen für Marketingaufwendungen per 31. Dezember 2019 ist hauptsächlich auf eine Werbekampagne im Segment Deutschland im 4. Quartal 2019 zurückzuführen.

27
Rückstellungen
Übrige Restrukturierung Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2019 7 2 204 2 211
Bildung 291 577 868
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 14 296 310
Verwendung 0 −296 −296
Auflösung 0 −141 −141
Fremdwährungsdifferenzen 0 −76 −76
31. Dezember 2019 312 2 564 2 876
davon kurzfristig 312 569 881
davon langfristig 0 1 995 1 995

28 Personalvorsorge

In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche sich nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.

Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind entweder im Rahmen einer Vollversicherung oder einer teilautonomen Lösung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.

Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko, Todesfallrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden bei der Vollversicherungslösung von der Vorsorgestiftung getragen und sind während der Dauer der Vollversicherung rückversichert. Die teilautonome Vorsorgestiftung trägt das Risiko der Langlebigkeit sowie das Zins- und Anlagerisiko vollumfänglich selbst, wobei die Risiken Invalidität und Tod bei schweizerischen Versicherungsgesellschaften rückgedeckt sind. Ein ungünstiger Verlauf der von der teilautonomen Vorsorgestiftung getragenen Risiken kann nach BVG zu einer Unterdeckung der betroffenen Stiftung führen. In solchen Fällen verlangt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z. B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) bei den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – und zwar so lange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100 Prozent liegt.

Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmenden.

Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente wählen. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.

Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:

Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 61 640 57 802
Planvermögen zu Fair Value 46 470 44 065
Nettovorsorgeverbindlichkeit 15 170 13 737
Davon Schweiz 14 571 13 308
Davon Deutschland 599 429
Die Nettovorsorgeverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt: 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Nettovorsorgeverbindlichkeit per 1. Januar 13 737 12 987
Vorsorgekosten, erfolgswirksam erfasst 677 2 646
Vorsorgekosten, im sonstigen Ergebnis erfasst 3 559 505
Arbeitgeberbeiträge −2 482 −2 385
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 427 0
Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce −731 0
Währungsdifferenzen −17 −16
Nettovorsorgeverbindlichkeiten per 31. Dezember 15 170 13 737
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar 57 801 46 909
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 1 650 0
Zinsaufwand 466 370
Laufender Dienstzeitaufwand 3 636 2 801
Arbeitnehmerbeiträge 1 624 1 447
Ein- / ausbezahlte Leistungen −321 5 837
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand1 −964 −277
Planbeendigung2 −7 224 0
Administrationskosten 29 23
Versicherungsmathematische Verluste 6 946 707
Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce −1 983 0
Währungsdifferenzen −20 −16
Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember 61 640 57 801
davon Schweiz 61 041 57 372
davon Deutschland 599 429
davon Aktive 54 642 54 281
davon Rentner 6 998 3 520
Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) 19.3 Jahre 17.3 Jahre
Entwicklung des Fair Value des Planvermögens 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Fair Value des Planvermögens am 1. Januar 44 064 33 923
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 1 223 0
Zinsertrag aus dem Planvermögen 348 271
Arbeitgeberbeiträge 2 482 2 385
Arbeitnehmerbeiträge 1 624 1 447
Ein- / ausbezahlte Leistungen −321 5 837
Planbeendigung2 −5 084 0
Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce −1 252 0
Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen 3 386 201
Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember 46 470 44 064

Zur Rose hat in der Berichtsperiode die folgenden Kosten für

leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) 3 636 2 801
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1) −963 −277
(Gewinn) /Verlust aus Planbeendigung 2) −2 142 0
Administrationskosten 29 23
Nettozinsaufwand 117 99
Total Vorsorgeaufwand 677 2 646
davon Personalaufwand 560 2 547
davon Finanzaufwand 117 99

1) Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand beinhaltet eine Planänderung aus dem Übergang einiger Schweizer Gesellschaften in eine neue Sammelstiftung.

2) Das Ergebnis aus der Planbeendigung resultiert aus einer teilweisen Übertragung von Altersguthaben in eine Vorsorgelösung, die nach IAS 19 nicht als leistungsorientierter Plan zu qualifizieren und daher nicht zu bilanzieren ist.

Die direkt im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung der Personalvorsorge setzt sich wie folgt zusammen: 2019 2018

CHF 1 000 CHF 1 000
Veränderung finanzieller Annahmen −5 871 1 649
Veränderung demografischer Annahmen 1) 0 622
Erfahrungsbedingte Anpassungen −1 074 −2 978
Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung (Verlust) −6 945 −707
Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen 3 386 201
Total Neubewertung Personalvorsorge −3 559 −506

1) Die Veränderung demografischer Annahmen für 2018 basierte insbesondere auf einer Anpassung der Invalidisierungswahrscheinlichkeit.

Bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:

Annahmen 2019 2018
% %
Diskontierungssatz Schweiz 0.2 0.9
Lohnsteigerung 1.5 1.5

Änderungen dieser zentralen versicherungsmathematischen Annahmen hätten die folgenden geschätzten Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung:

Eine Zunahme/Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent würde zu einer Abnahme/Erhöhung der DBO von 5.0 Prozent führen. Eine Zunahme/Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent würde zu einer Erhöhung/Abnahme der DBO von 0.8 Prozent führen.

Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag die als realistisch eingestuften möglichen Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.

Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftungen zusammen.

In den Vorsorgeplänen werden keine Zur Rose-Aktien gehalten, und keine Konzerngesellschaft nutzt das Planvermögen der Vorsorgepläne.

Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die Zur Rose-Gruppe mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 2 403 (Schweiz).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung beläuft sich 2019 auf 19.3 Jahre (Vorjahr: 17.3 Jahre).

29 Aktienkapital

31.12.2019 31.12.2018
Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 262 199 48 127
Anzahl in Aktien 8 739 972 8 369 985
Genehmigtes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 0 2 901
Anzahl in Aktien 0 504 511
Bedingtes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 44 843 134
Anzahl in Aktien 1 494 780 23 357

Die Zunahme der Anzahl Aktien des herausgegebenen und einbezahlten Aktienkapitals von 369 987 Aktien beinhaltet die Kaufpreiskomponente medpex in Aktien von 355 887 Stück (siehe Anhang 6) sowie 14 100 Stück ausgegebene Aktien für Beteiligungsprogramme (Discount Share Plan 6600 Stück und Aktienbeteiligungsplan 7500 Stück) (siehe Anhang 33).

Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 eine Nennwerterhöhung von CHF 5.75 auf CHF 30.00 pro Aktie vorgenommen.

Eigene Aktien/Buchwert 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 5 453 1 216
Rückkäufe 1 6 367
Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. 0 −2 060
Zuteilung −235 −70
31. Dezember 5 219 5 453

Zuteilung bezieht sich auf Aktien, die Teilnehmern von aktienbasierten Vergütungsplänen des Konzerns zugeteilt wurden.

Eigene Aktien/Anzahl 2019 2018
Anzahl Anzahl
1. Januar 60 469 36 124
Rückkäufe 14 62 531
Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. 0 −36 119
Zuteilung −2 608 −2 067
31. Dezember 57 875 60 469
Unternehmensergebnis pro Aktie 31.12.2019 31.12.2018
Unternehmensergebnis −
Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG CHF 1 000 −52 358 −38 971
Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 −6.04 −6.14
Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 −6.04 −6.14
Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien Anzahl 8 664 493 6 348 641
Durchschnittliche Anzahl theoretisch
ausstehender Aktien (verwässert)
Anzahl 8 664 493 6 348 641
Vorgeschlagener Dividendenbetrag pro Aktie CHF 1 0.00 0.00

30 Ausserbilanzgeschäfte und Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen bestehen Eventualverbindlichkeiten von insgesamt rund CHF 7.6 Mio. (Vorjahr: CHF 13 Mio.) Aufgrund der aktuellen Einschätzung mussten keine Rückstellungen gebucht werden.

31 Finanzinstrumente

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Finanzaktiven
Flüssige Mittel 204 681 230 693
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 126 721 92 311
Aktive Rechnungsabgrenzungen (Finanzinstrumente) 1) 415 3 925
Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 2) 979 600
Kurzfristige Finanzanlagen 225 153
Langfristige Finanzanlagen 6 158 1 081
339 179 328 763

1) Total Aktive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 8 715 (Vorjahr: TCHF 9 780)

2) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 17 117 (Vorjahr: TCHF 14 411)

Die Finanzaktiven enthalten in der Position Langfristige Finanzanlagen Beteiligungen von TCHF 140 (Vorjahr: TCHF 141), die analog zu den Kurzfristigen Finanzanlagen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet sind. Alle übrigen Finanzaktiven werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Finanzpassiven
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 87 395 3 521
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 92 109 83 127
Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 1) 4 308 2 377
Passive Rechnungsabgrenzungen 2) 14 943 13 468
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 38 136 30 613
Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. 114 315 114 127
Obligationenanleihe 2.5% 2019−2024, nominal CHF 200 Mio. 197 755 0
548 961 247 233

1) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 10 123 (Vorjahr: TCHF 10 134)

2) Total Passive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 22 045 (Vorjahr: TCHF 19 140)

In den Finanzpassiven sind in den Positionen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Langfristige Finanzverbindlichkeiten bedingte Kaufpreisleistungen von TCHF 60 819 (Vorjahr: 2 686) bzw. TCHF 1 435 (Vorjahr: TCHF 15 870) enthalten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Alle übrigen Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Für die flüssigen Mittel sowie die anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund ihrer Kurzfristigkeit angenommen, dass der Buchwert eine angemessene Annäherung des Fair Value darstellt.

Schätzung des Fair Value

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basiert auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument als Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Levels stattgefunden.

31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Finanzaktiven und -passiven Fair Value Buchwert Fair Value Buchwert
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Finanzanlagen Level 1 225 225 153 153
Beteiligungen Level 3 140 140 141 141
Ausgereichte Darlehen Level 2 6 018 6 018 940 940
Obligationenanleihe Level 1 324 490 312 070 118 220 114 127
Darlehen von Banken Level 2 250 250 350 350
Aufgeschobene Kaufpreis
leistung Level 2 12 328 12 328 12 480 12 480
Bedingte Kaufpreisleistung Level 3 62 254 62 254 18 556 18 556
405 705 393 285 150 840 146 747

Details zur Festlegung der Bewertungen der Fair Values der Stufe 3 sind nachfolgend dargestellt:

Überleitung bedingte Kaufpreisleistung 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Per 1. Januar 18 556 19 435
Investitionsgeldfluss −2 656 −1 681
Aus Unternehmenszusammenschlüssen hervorgehend 67 635 0
Fair-Value-Anpassung (erfolgswirksam) −18 817 1 467
Umrechnungsdifferenzen −2 464 −665
Total bedingte Kaufpreisleistung 62 254 18 556

medpex

Die bedingte Kaufpreisleistung von ursprünglich CHF 65.9 Mio. (EUR 58.6 Mio.) wurde mit einer vertraglich vereinbarten Einmalzahlung über CHF 42.3 Mio. (EUR 39.0) vorzeitig beendet. Die Zahlung fand im Januar 2020 statt. Die Fair Value Anpassung von CHF 21.8 Mio. wurde erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst.

Eurapon

Mit Vereinbarung vom 19. November 2019 haben sich die Zur Rose-Gruppe und die Verkäuferschaft von Eurapon geeinigt, den wesentlichen Teil des noch ausstehenden Earn-outs per 31. Dezember 2019 zu fixieren. Von den insgesamt CHF 18.2 Mio. ausstehender Zahlungen konnten per 31. Dezember 2019 CHF 14.8 Mio. fixiert werden. Die verbleibende variable Komponente von CHF 3.4 Mio. unterliegt insbesondere der Höhe der zu kompensierenden Verlustausgleiche der Eurapon GmbH bzw. der Eurapon e.K. bis zum Zeitpunkt der Überführung. Die Neueinschätzung des Earn-Outs per 31. Dezember 2019 führte zu einer Zunahme um CHF 2.9 Mio. (EUR 2.6 Mio.) für 2019.

Die weiteren bedingten Kaupreiszahlungen betragen CHF 1.8 Mio. und werden in den Jahren 2020 bis 2022 fällig.

32 Finanzrisikomanagement

Fremdwährungsrisiko

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und in weiteren Ländern der Europäischen Union tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfällt, unterliegen auch diese Gesellschaften aus operativen Tätigkeiten keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Die Zur Rose-Gruppe sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.

Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Muttergesellschaft in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in der Europäischen Union gewährt wurden.

Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.

Erhöhung/Rückgang
Fremdwährung
Einfluss auf Gewinn
vor Steuern (EBT)
% CHF 1 000
2019
EUR +/– 10 +/– 17 471
2018
EUR +/– 10 +/– 24 986

Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.

Kreditrisiko

Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.

Das Kreditrisiko auf Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird jährlich geprüft. Anlagen überschüssiger Mittel erfolgen nur mit genehmigten Gegenparteien und innerhalb der jeder Gegenpartei zugewiesenen Kreditlimiten. Die Limiten werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und so einen finanziellen Verlust durch einen möglichen Zahlungsausfall einer Gegenpartei zu mindern. Die Flüssigen Mittel der Zur Rose-Gruppe sind bei mehreren Bankinstituten angelegt.

Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahrens eingezogen und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.

Die Forderungen aus dem Versandgeschäft des Segments Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, auf denen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.

Die Forderungen aus den Aktivitäten in den Segmenten Deutschland und Europa enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.

Vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.

Zinsrisiko

Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögensund Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Finanzinstrumente werden mit den jeweils gültigen marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sind kurzfristig und können daher bei Bedarf angepasst werden. Die am 19. Juli 2018 bzw. am 21. November 2019 ausgegebenen Anleihen haben je einen festen Zinssatz von 2.5 Prozent und eine Laufzeit von jeweils fünf Jahren.

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.

Erhöhung/Rückgang
Marktzinsniveau
Einfluss auf Gewinn vor
Steuern (EBT)
% CHF 1 000
2019
Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau +/– 1 +/– 821
2018
Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau +/– 1 +/– 805

Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.

Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.

Liquiditätsrisiko

Die Liquidität wird auf Gruppenebene laufend überwacht und gesteuert.

Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdaten und Cashflows (inkl. Zinsen) von Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Geldflüsse 2019 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4−5 Jahre > 5 Jahre
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Leasingverbindlichkeiten 7 044 5 363 4 435 7 437 26 053
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
92 109 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
4 308 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 14 943 0 0 0 0
Darlehen von Banken 7 395 150 0 0 0
Obligationenanleihe 7 875 7 875 7 875 327 875 0
Aufgeschobene Kaufpreis
leistung
12 328 0 0 0 0
Bedingte Kaufpreisleistung 60 818 1 118 318 0 0
206 820 14 506 12 628 335 312 26 053
Geldflüsse 2018 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4−5 Jahre > 5 Jahre
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Leasingverbindlichkeiten 919 919 919 152 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
83 127 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
2 377 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 13 468 0 0 0 0
Darlehen von Banken 102 102 152 0 0
Obligationenanleihe 2 875 2 875 2 875 116 438 0
Aufgeschobene Kaufpreis
leistung
0 12 480 0 0 0
Bedingte Kaufpreisleistung 2 686 15 870 0 0 0
105 554 32 246 3 946 116 590 0

Kapital-Risikomanagement

Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer nachhaltigen und strategischen Ausrichtung der Gruppe mit Anpassung der Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Vermögenswerte verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.

Eine der wichtigsten Kennzahlen ist der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital /Bilanzsumme) 40.9 Prozent (Vorjahr: 61.1 Prozent).

2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Aktienbeteiligungsplan 298 547
Bluecare 304 −103
Discount Share Plan 149 0
Restricted Stock Plan 38 0
Restricted Stock Plan Medpex 516 0
Langfristige erfolgsabhängige Vergütung 620 552
Promofarma 1 711 749
Verwaltungsrat 236 241
Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 3 872 1 986

Aktienbeteiligungsplan

Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmende der Zur Rose-Gruppe haben das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan.

Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Total verkaufte Aktien: 7 500 (Vorjahr: 0). Der Fair Value der Vergünstigung beträgt CHF 35.37 pro Aktie.

Bluecare

Ein Mitarbeiter der Konzern-Tochtergesellschaft BlueCare AG erwarb im Jahr 2015 Aktien dieses Unternehmens zu einem Bezugspreis unter dem Fair Value. Zu diesem Zeitpunkt war BlueCare ein Gemeinschaftsunternehmen der Zur Rose-Gruppe. Die Aktien unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist und werden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Barabgeltung an die Zur Rose Gruppe zurückgegeben. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem geschätzten Rücknahmewert wird im Personalaufwand verbucht. Für diese bar abgegoltene aktienbasierte Vergütung wird eine Verbindlichkeit erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung. Die Verbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf TCHF 312 (Vorjahr: TCHF 8).

Discount Share Plan

Mit dem Ziel, die Mitarbeitenden am nachhaltig angestrebten Wachstum des Unternehmens teilhaben zu lassen und die langfristige Unternehmensbindung zu fördern, hat Zur Rose im Berichtsjahr einen Discount Share Plan eingeführt. Mitarbeitende können Aktien von Zur Rose zu einem um 23 Prozent reduzierten Preis im Vergleich zum aktuellen Börsenpreis kaufen. Die im Rahmen des Plans erworbenen Zur Rose-Aktien unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Die Obergrenze für das jährliche Investitionsvolumen liegt bei 10 Prozent des individuellen jährlichen Brutto-Grundgehalts des Mitarbeitenden. Total verkaufte Aktien: 6 600 (Vorjahr: 0). Der Fair Value der Vergünstigung beträgt CHF 22.57 pro Aktie.

Restricted Stock Unit Plan

Ausgewählten Mitarbeitenden wird mit dem im Berichtsjahr neu eingeführten Restricted Stock Units Plan ein zusätzliches Anreizinstrument gewährt. Individuell ausgewählte Mitarbeitende erhalten virtuelle Aktien zugeteilt, welche nach Ablauf einer zweijährigen Vestingperiode entweder in echten Zur Rose-Aktien oder in bar bedient werden, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Der entsprechende Aufwand wird linear über die nächsten zwei Jahre verteilt. Total zugeteilte Restricted Stock Units: 5 106 (Vorjahr: 0). Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 97.60.

Restricted Stock Unit Plan Medpex

Im Zusammenhang mit der Ablösung des Earn-Outs aus dem Kauf von Medpex wurden den Gründern im Rahmen der Managementverträge 132 999 Restricted Stock Units zugeteilt. Diese virtuellen Aktien werden nach Ablauf einer zweijährigen Vestingperiode entweder in echten Zur Rose-Aktien oder in bar bedient, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Anteile werden monatlich pro rata erdient, so dass die Aufwanderfassung über 24 Tranchen erfolgt. Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 105.60.

Langfristige erfolgsabhängige Vergütung

Die Mitglieder des Managements der Zur Rose-Gruppe nehmen seit 2017 am Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wird jährlich ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, ausgehend vom Aktienkurs nach der entsprechenden Generalversammlung. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBIT, von Umsatzerlöszielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 200 Prozent reichen. Der Fair Value der Zuteilungen basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag. Auch wenn diese Zuteilungen bis zur Genehmigung der Vergütung bei der folgenden Generalversammlung nicht rechtlich gewährt werden, wurde der Aufwand dennoch über eine Dienstzeit ab dem 1. Januar des Berichtsjahrs erfasst, da die Planteilnehmenden ab diesem Datum Leistungen erbracht haben. Im Berichtsjahr wurden 6 313 Anwartschaften (Vorjahr: 4 953) zugeteilt. Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 78.85 (Vorjahr CHF 98.20).

Promofarma

Einzelne Mitarbeitende der im Jahr 2018 akquirierten Tochtergesellschaft Promofarma Ecom. S.L. nehmen an einem Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wurde ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBITDA, von Umsatzerlöszielen, von qualitativenZielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 133 Prozent reichen. Die Hälfte der Vergütung unterliegt mit der Aktienkursentwicklung der Zur Rose Group AG einer Marktbedingung, und diese wurde im Fair Value berücksichtigt. Es wurden 66 510 Anrechte auf Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value von CHF 65.91 pro Anrecht gewährt. Die Vorjahreswerte wurden angepasst, ohne dass der Gesamtwert der Vergütung verändert wurde. Der entsprechende Aufwand wird linear über die Vestingperiode bis 31. Dezember 2022 verteilt. Die andere Hälfte der Vergütung unterliegt Leistungszielen, welche keine Marktbedingungen sind, und nicht im Fair Value berücksichtigt sind, sondern der Zielerreichungsgrad wird an jedem Bilanzstichtag geschätzt. Der Fair Value der Zuteilung basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag von TCHF 4 384. Dieser Anteil der Vergütung wird in vier jährlichen Tranchen erdient, und der Aufwand wird linear über den jeweiligen Zeitraum erfasst.

Entschädigung des Verwaltungsrats

Im Jahr 2019 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats 30 Prozent ihrer Entschädigung in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren.

34 Verbindung mit Nahestehenden

Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind im Besitz von 6 350 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 5 995 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen sind separat in den Anhängen aufgeführt.

Transaktionen mit Verbindlich
Gemeinschaftsunternehmen Verkäufe Käufe Forderungen keiten Darlehen
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2019 3 671 5 285 1 107 208 5 537
2018 0 4 975 332 100 891

Entschädigung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung

Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen des Managements und des Verwaltungsrats auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre auszurichten.

Verwaltungsrat 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat 679 674
Aktienbasierte Vergütungen 277 323
956 997
Gruppenleitung 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung 2 398 2 583
Vorsorgeleistungen 324 290
Aktienbasierte Vergütungen 758 829
3 480 3 702

35 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform angenommen. Das Bundesgesetz tritt per 01. Januar 2020 in Kraft. Die Kantone setzen die Reform autonom nach ihren Bedürfnissen um. Im Kanton Thurgau wurde die Steuervorlage in der Volksabstimmung vom 09. Februar 2020 angenommen. Das angepasste kantonale Steuergesetz wird rückwirkend per 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt und beinhaltet eine Senkung der Gewinnsteuersätze um ca. 3–4 Prozent. Basierend auf dieser Änderung, wird es im Berichtsjahr 2020 zu einer Neubewertung der latenten Steuerpositionen bei den im Kanton Thurgau ansässigen Zur Rose-Gesellschaften kommen. Durch die Reduktion des betroffenen Nettoguthabens aus latenten Steuern per 31. Dezember 2019 wird sich 2020 ein latenter Steueraufwand in Höhe von rund CHF 0.5 Mio. ergeben.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 18. März 2020

Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 55 bis 110) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beigefügten Konzernrechnung.

Bewertung Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Prüfungs
sachverhalt
Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2019 unter den immateriellen
Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus
Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill von CHF 334.7
Millionen sowie Handelsmarken von CHF 20.9 Millionen aus. Unter IFRS ist
das Unternehmen verpflichtet, den Betrag, der auf Goodwill und
Handelsmarken mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt, jährlich und bei
Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung sofort auf die Werthaltigkeit
zu beurteilen.
Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen
Vermögenswerte aufgrund der Komplexität der Berechnungen, der
Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und der
Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen als wesentlich für unsere
Prüfung.
Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Anhang
21 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt.
Unser
Prüfvorgehen
Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem den Einbezug
unserer Bewertungsspezialisten für die Unterstützung in der Evaluierung der
verwendeten Annahmen und der Methodik, insbesondere der
Diskontierungssätze vor Steuern und der Bewertungsmodelle. Zudem
testeten wir die erwarteten zukünftigen Cashflows pro CGU (Cash
Generating Unit) unter Berücksichtigung der relevanten internen Prozesse
und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Weiter evaluierten wir die Genauigkeit
der historischen Einschätzungen des Managements und der
Geschäftspläne. Zusätzlich beurteilten wir die Angemessenheit der
Anhangsangaben in Bezug auf die Einschätzung der Werthaltigkeit.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen
hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer ergeben.

Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

1

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Erfolgsrechnung

Anhang 2019 2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Nettoumsatz 4 035 3 317
Sonstige betriebliche Erlöse 1 346 1 558
Total Nettoumsatz 5 381 4 875
Personalaufwand −4 740 −4 339
Übriger betrieblicher Aufwand −9 522 −9 113
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen
(EBITDA)
−8 881 −8 577
Abschreibungen und Wertminderungen −2 351 −1 078
Wertberichtigung Finanzanlagen −543 0
Betriebsergebnis (EBIT) −11 775 −9 655
Finanzertrag 15 968 8 363
Finanzaufwand −17 296 −7 377
Ergebnis vor Steuern (EBT) −13 103 −8 669
Ertragssteuern −222 −57
Unternehmensergebnis −13 325 −8 726

Bilanz

AKTIVEN 31.12.2019 31.12.2018
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
2.1
167 573 169 880
Forderungen gegenüber Beteiligungen 11 996 7 451
Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten 547 387
Aktive Rechnungsabgrenzungen Dritte 2 949 949
Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen 835 79
Umlaufvermögen 183 900 178 746
Darlehen an Beteiligungen 509 994 335 019
Wertberichtigung Darlehen −543 −55 563
Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden 467 49
Andere langfristige Finanzanlagen 50 50
Beteiligungen
2.2
206 442 196 457
Wertberichtigung Beteiligungen −67 756 −12 621
Übrige Sachanlagen 1 225 392
Immobilien
2.3
16 257 16 727
Immaterielle Werte 11 186 1 701
Nutzungsrechte auf Immobilien 507 0
Anlagevermögen 677 829 482 211
Aktiven 861 729 660 957

Bilanz

PASSIVEN 31.12.2019 31.12.2018
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 1 150 573
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 10 406 207
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen 7 19
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 20 1 979
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 119 0
Passive Rechnungsabgrenzungen Dritte 3 568 3 004
Passive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen 2 543 114
Rückstellungen (kurzfristig) 40 1 250
Kurzfristiges Fremdkapital 17 853 7 146
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.4 315 000 115 000
Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 389 0
Langfristiges Fremdkapital 315 389 115 000
Aktienkapital 262 199 48 127
Gesetzliche Kapitalreserve
Allgemeine Reserve aus Kapitalreserve 2.5 239 774 451 200
Gesetzliche Gewinnreserve 1 340 1 340
Freiwillige Gewinnreserve 30 905 44 230
Gewinnvortrag 31 611 40 337
Unternehmensergebnis −13 325 −8 726
Bilanzgewinn 18 286 31 611
Weitere freiwillige Reserven 12 619 12 619
Eigene Aktien 2.6 −5 731 −6 086
Eigenkapital 528 487 538 811
Passiven 861 729 660 957

Anhang zur Jahresrechnung

1 Grundsätze

1.1 Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 − 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt. Mit Ausnahme der unter 1.7 aufgeführten Änderungen einer Rechnungslegungsmethode wurden 2019 keine weiteren Anpassungen vorgenommen.

1.2 Wertschriften mit Börsenkurs

Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.

1.3 Beteiligungen

Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.

1.4 Eigene Aktien

Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) bewertet.

1.5 Aktienbasierte Vergütungen

Werden für aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, des Managements der Gruppe oder an Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung als Personalaufwand erfasst.

1.6 Kurz- und langfristig verzinsliche Verbindlichkeiten

Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.

1.7 Finanzleasing

Leasingverhältnisse sind im vorliegenden Abschluss ab 01. Januar 2019 aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Bilanz erfasst, welche alle Leasingverträge beinhaltet mit Ausnahme der kurzfristigen Verträge (bis 12 Monate Laufzeit) sowie geringwertige Vermögenswerte. Das Nutzungsrecht wird in der Bilanz aktiviert und über die Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Bei der Ersterfassung entspricht das Nutzungsrecht dem Barwert der Leasingverbindlichkeit bei Vertragsabschluss. Die Laufzeit des Leasingvertrages wird bestimmt durch die fest vereinbarte Vertragsdauer sowie allfälliger Verlängerungsoptionen. Die Leasingverbindlichkeit entspricht dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen, welche durch die Amortisationszahlungen reduziert wird.

2 Angaben zu Erfolgsrechnungs- und Bilanzpositionen

2.1
Flüssige Mittel und kurzfristig
gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel 167 348 169 727
Wertschriften (mit Börsenkurs) 225 153
Total Flüssige Mittel und kurzfristig
gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 167 573 169 880
2.2 Beteiligungen 2019 2 018 2019 2 018
Kapital- und Kapital- und
Kapital
CHF 1 000
Kapital
CHF 1 000
Stammanteil
%
Stammanteil
%
Direkte Beteiligungen
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 8 479 8 479 100.0 100.0
DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH)
Zwischenholding
0 3 550 0.0 100.0
Specialty Care Therapiezentren AG,
Frauenfeld (CH) (vormals OPX Services AG)
100 100 100.0 100.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 7 650 7 650 100.0 100.0
Promofarma Ecom. S.L., Barcelona (ES) 15 004 15 004 100.0 100.0
Doctipharma SAS, Paris (FR) 618 0 100.0 0.0
Clustertec AG, Baar (CH) 100 0 100.0 0.0
Bluecare AG, Winterthur (CH) 1 288 1 288 78.9 78.9
König Gesellschaft für Image- und
Dokumentenverarbeitung GmbH,
Gottmadingen (DE)
29 29 50.0 50.0
König IT Systeme GmbH,
Gottmadingen (DE) 28 28 50.0 50.0
DatamedIQ GmbH, Köln (DE) 29 29 25.0 25.0
Materielle indirekte Beteiligungen
DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) 6 085 6 085 100.0 100.0
ApDG Handels und
Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Bremen (DE) 28 28 100.0 100.0
Centropharm GmbH, Berlin (DE) 30 30 100.0 100.0
Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) 28 28 100.0 100.0
D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 60 60 100.0 100.0
Vitalsana B.V., Heerlen (NL) 20 20 100.0 100.0
apo-rot B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
apo-rot Service GmbH, Hamburg (DE) 29 29 100.0 100.0
VfG Cosmian s.r.o., Prag (CZ) 12 12 100.0 100.0
eHealth-Tec Innovations GmbH (DE)
(vormals Clinpath GmbH)
27 0 100.0 0.0
Visionrunner GmbH, Mannheim (DE) 28 0 100.0 0.0
Comventure GmbH, Forst (DE) 28 0 100.0 0.0
medpex wholesale GmbH, Ludwigshafen (DE) 28 0 100.0 0.0
DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
Polyrose AG, Frauenfeld (CH) 200 200 50.0 50.0
MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH)
(vormals Shop-In-Shop Apotheken AG) 100 100 49.9 100.0
ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (CH) 100 0 49.9 0.0
2.3 Verpfändete Aktiven 31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Grundpfandbestellungen 16 257 16 727
Total verpfändete Aktiven 16 257 16 727

2.4 Obligationenanleihe

Betrag CHF Zinssatz % Verfalldatum
Obligationenanleihe 115 000 000 2.500 19.07.2023
Obligationenanleihe 200 000 000 2.500 21.11.2024

2.5 Gesetzliche Kapitalreserve

Der Bestand von CHF 239 774 496 muss noch von der Eidgenössichen Steuerverwaltung bestätigt werden. Die Transaktion und der Bestand von CHF 451 199 980 per 31. Dezember 2018 wurden bestätigt.

2.6 Eigene Aktien

Anzahl
Transaktionen
Durchschnitts
preis CHF
Anzahl
Anzahl Namenaktien
Bestand am 1. Januar 2018 36 124
Käufe 28 102 62 531
Erwerb Promofarma Ecom. S.L. 20 137 −36 119
Zuteilung 1 117 −2 067
Bestand am 31. Dezember 2018 60 469
Käufe 13 95 14
Zuteilung 4 96 −2 608
Bestand am 31. Dezember 2019 57 875
2.7
Finanzierungsleasing
Nutzungsdauer 31.12.2019 31.12.2018
5–10 Jahre CHF 1 000 CHF 1 000
Nutzungsrecht Immobilien 507 0
Leasingverbindlichkeiten 508 0
Abschreibung Nutzungsrechte 54 0
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten 7 0
Restbetrag der Leasingverpflichtungen
(nicht bilanziert) 0 524

3 Andere Offenlegungen

3.1
Aktienbasierte Vergütungen
31.12.2019 31.12.2018
CHF 1 000 CHF 1 000
Verwaltungsrat (2019: 2 608 Aktien, 2018: 2 067 Aktien) 251 241
Gruppenleitung (2019: 0 Aktien, 2018: 0 Aktien) 0 0
Mitarbeitende (2019: 7 651 Aktien, 2018: 0 Aktien) 269 0
Total Aktienbasierte Vergütungen 520 241

Die aktienbasierten Vergütungen des Verwaltungsrates im Jahr 2019 entsprechen dem Marktpreis, die der Mitarbeiter entsprechen einem Abschlag von 20 Prozent bis 30 Prozent auf den Marktpreis der Aktien. Die Aktien unterliegen einer drei bis fünfjährigen Sperrfrist.

3.2 Bedeutende Aktionäre 2019
%
KWE Beteiligungen AG > 10
T. Rowe Price Associates, Inc. > 5
3.3 Beteiligungen vom Verwaltungsrat und Gruppenleitung 31.12.2019
Anzahl Aktien
Verwaltungsrat
Prof. Stefan Feuerstein, Präsident 70 000
Walter Oberhänsli, Delegierter und CEO 118 402
Dr. Thomas Schneider, Vizepräsident 29 634
Prof. Dr. Volker Amelung, Mitglied 5 392
Tobias Hartmann, Mitglied 193
Dr. Christian Mielsch, Mitglied 2 193
Florian Seubert, Mitglied 193
Gruppenleitung
Olaf Heinrich, Leiter Deutschland 40 541
Walter Hess, Leiter Schweiz 40 804
Marcel Ziwica, CFO 46 682

Am 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung die oben aufgeführten Aktien. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erwarben drei Viertel ihrer Aktien im Rahmen von Incentive-Plänen des Unternehmens. Diese Aktien haben eine verbleibende Sperrfrist zwischen einem und vier Jahren. Alle von den Mitgliedern der Konzernleitung gehaltenen Aktien haben eine verbleibende Sperrfrist zwischen zwei und vier Jahren. Wenn die Planteilnehmer innerhalb von vier Jahren aus der Zur Rose Gruppe ausscheiden, hat die Zur Rose Group AG das Recht, aber keine Verpflichtung, einen abnehmenden Anteil der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Das Recht auf den Rückkauf der zugeteilten Aktien nimmt jährlich ab, so dass dieses Rückkaufsrecht nach Ablauf der vier Jahre aufgehoben wird. Im Berichtsjahr wurde für die zugeteilten Aktien kein Geld bezahlt. Gesamtzahl der verkauften Aktien: 0 (Vorjahr: 0).

3.4 Mitarbeitende 31.12.2019 31.12.2018
Vollzeitstellen zwischen 10 und 50 x x
3.5
Nicht bilanzierte Verpflichtungen
31.12.2019 31.12.2018
Gesellschaft Bezeichnung Art CHF 1 000 CHF 1 000
DocMorris N.V. –
Montea Comm VA Mietvertrag – Liegenschaft Garantie 42 720 19 176
CommerzReal DocMorris N.V. –
Mobilienleasing GmbH Logistik – Anlage Mitverpflichtung 1 918 2 749
3.6
Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital
31.12.2019 31.12.2018
CHF CHF
Bedingtes Kapital 44 843 400 134 303
Genehmigtes Kapital 0 2 900 938

3.7 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Keine.

Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

(Antrag des Verwaltungsrats)

31.12.2019 31.12.2018
CHF CHF
Gewinnvortrag aus Vorjahr 31 610 891 40 337 250
Unternehmensergebnis −13 324 819 −8 726 359
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung 18 286 073 31 610 891
Dividende
Vortrag auf neue Rechnung 18 286 073 31 610 891

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 18. März 2020

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 115 bis 124), für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

-

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt "Verantwortung der Revisionsstelle" beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Jahresrechnung.

Bewertung von Beteiligungen

Prüfungs
sachverhalt
Per 31. Dezember 2019 weist die Zur Rose Group AG Beteiligungen im
Gesamtbetrag von CHF 138.7 Millionen aus, was 16% der Bilanzsumme
entspricht.
Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen als wesentlichen
Prüfsachverhalt, weil der Wert der Beteiligungen einen wesentlichen Teil der
Bilanzsumme ausmacht und weil die vom Management durchgeführte
Überprüfung der Werthaltigkeit komplex ist und Ermessensspielräume
enthält.
Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Anhang 1.3 zum
Einzelabschluss der Zur Rose Group AG ausgewiesen.
Unser
Prüfvorgehen
Wir beurteilten den Impairment-Prozess, den das Unternehmen für die
Überprüfung der Bewertung der Beteiligungen durchführte sowie die
Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und
extern verfügbaren Nachweisen. Dabei wurden wir von internen
Bewertungsspezialisten unterstützt.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen
hinsichtlich der Bewertung der Beteiligungen ergeben.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ernst & Young AG

Martin Gröli (Qualified Signature) Martin Gröli (Qualified Signature)

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)

Alternative Leistungskennzahlen der Zur Rose-Gruppe

Der Abschluss der Zur Rose-Gruppe wird nach den geltenden Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Zusätzlich zu den durch die IFRS geforderten Angaben veröffentlicht Zur Rose alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die den IFRS-Bestimmungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Zur Rose ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf zu ermöglichen. Die APM resultieren insbesondere aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden und liefern nützliche Informationen über das finanzielle und operative Ergebnis der Gruppe. Zur Rose ermittelt folgende APM:

  • Umsatzwachstum nominal sowie in Lokalwährung
  • Umsatzwachstum (inkl. medpex) nominal sowie in Lokalwährung
  • Bruttomarge in Prozent des Umsatzes
  • EBIT
  • EBITDA
  • EBITDA-Marge
  • Nettofinanzverschuldung

Das Umsatzwachstum nominal gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Das Umsatzwachstum in Lokalwährung zeigt die prozentuale Veränderung der Umsatzerlöse ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten (Umrechnung erfolgt zum Vorjahreskurs).

Das Umsatzwachstum (inkl. medpex) nominal gibt die prozentuale Veränderung des konsolidierten Umsatzes der Zur Rose-Gruppe inklusive der nicht konsolidierten Umsätze der medpex im Vergleich zum Vorjahr an. Das Umsatzwachstum (inkl. medpex) in Lokalwährung zeigt die prozentuale Veränderung des konsolidierten Umsatzes der Zur Rose-Gruppe inklusive der nicht konsolidierten Umsätze der medpex ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten (Umrechnung erfolgt zum Vorjahreskurs). Da das Herauslösen des Versandgeschäfts noch nicht abgeschlossen ist, konnten 2019 noch keine Umsätze von medpex konsolidiert werden.

Die Bruttomarge in Prozent des Umsatzes entspricht der Division von Umsatz abzüglich Warenaufwand durch den Umsatz.

Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten.

Überleitungsrechnung EBIT

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • +/– Finanzergebnis (Anteil Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften, Finanzertrag, Finanzaufwand)
  • = EBIT

Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Überleitungsrechnung EBITDA

EBIT

  • +/– Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermö-
  • genswerte)
  • = EBITDA

Die EBITDA-Marge entspricht der Division von EBITDA durch den Umsatz.

Die Nettofinanzverschuldung ist eine Steuerungskennzahl zur Bewertung der Liquidität, Kapitalstruktur und finanziellen Flexibilität der Zur Rose-Gruppe. Diese Kenngrösse wird wie folgt ermittelt:

Überleitungsrechnung Nettofinanzverschuldung

Obligationsanleihe

    • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    • Leasingverbindlichkeiten
    • Sonstige Finanzverbindlichkeiten
  • = Finanzverschuldung
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
  • Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1)
  • = Nettofinanzverschuldung
  • 1) Darin enthalten sind: kurzfristige Ausleihungen und Forderungen gegenüber Banken und anderen Unternehmen mit einer Laufzeit > 3 Monate und < 12 Monate und zur Veräusserung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als kurzfristig ausgewiesen werden.

— Kontakt

Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz T +41 52 724 00 20 zurrosegroup.com [email protected]

— Kontakt für Analysten und Investoren — Kontakt für Medien

Marcel Ziwica CFO T +41 58 810 11 49 [email protected]

Lisa Lüthi Head of Group Communications T +41 52 724 08 14 [email protected]

— Impressum

Texte: Zur Rose Group AG, Frauenfeld CEO-Interview: Thomas Ballmer, Dynamics Group AG, Zürich Design: schneiterpartner AG, Zürich Fotografie: Christian Grund, Zürich Publishingsystem: ns.publish by Multimedia Solutions AG, Zürich

Alle Aussagen dieses Berichts, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind Zukunfts aussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistungen gewähren; sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dieser Geschäftsbericht erscheint online in Deutsch und Englisch, wobei der deutsche Bericht die verbindliche Version ist. Zudem ist ein gedruckter Kurzbericht in Deutsch verfügbar.

Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Switzerland

T +41 52 724 00 20 [email protected] zurrosegroup.com Zur Rose Group

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.