Annual Report • Apr 11, 2018
Annual Report
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Geschäftsbericht 2017 Zur Rose Group
| Highlights und Lowlights | 3 |
|---|---|
| Profil | 4 |
| Kennzahlen | 5 |
| Brief an die Aktionäre | 6 |
| Interview mit der Gruppenleitung | 10 |
| Segment Schweiz | 14 |
| Segment Deutschland | 22 |
| Corporate Governance | 29 |
| Vergütungsbericht | 43 |
| Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe | 53 |
| Jahresrechnung der Zur Rose Group AG | 105 |
| Kontakt, Impressum | 118 |
Wachstumsstrategie
Umsatzplus 11.8% Neuausrichtung Standort Halle mit Wermutstropfen: Wegfall von 40 Arbeitsplätzen
Ein Jahr nach EuGH-Urteil
Double Digit Growth Rx in Deutschland
38.7% Umsatzwachstum OTC in Deutschland
Weiterer Ausbau der europäischen Marktführerschaft
Erfolgreicher Börsengang mit netto
Mittelzufluss 215Mio.
Verbotsdis- kussion um Rx-Versand geht weiter
Umsatzwachstum im Ärztegeschäft in der Schweiz 6.5%
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist mit ihren Marken Zur Rose und DocMorris Europas grösste Versandapotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement, um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu erhöhen. Dieses Schaffen von Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer kostengünstigen Medikamentenversorgung machen die Unternehmensgruppe zu einer wichtigen strategischen Partnerin für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie.
Der operative Sitz der Zur Rose-Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. Die Kunden in Deutschland und Österreich werden hauptsächlich von Heerlen (NL) aus beliefert. Im Weiteren hält die Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur, dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer Gesundheitswesen. Die Zur Rose-Gruppe beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 1000 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von CHF 983 Mio. Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE).
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Mio. CHF | Mio. CHF | Mio. CHF | |
| Umsatz | 982.9 | 879.5 | 834.4 |
| Umsatzwachstum in % zum Vorjahr | 11.8 | 5.4 | −8.9 |
| Bruttomarge in % des Umsatzes | 14.9 | 15.0 | 15.1 |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) |
|||
| um Sonderkosten 2017 bereinigt | −6.0 | 2.1 | 15.8 |
| in % des Umsatzes | −0.6 | 0.2 | 1.9 |
| EBITDA | −21.2 | 2.1 | 15.8 |
| Betriebsergebnis (EBIT) um Sonderkosten 2017 | |||
| bereinigt | −18.1 | −7.1 | 8.4 |
| in % des Umsatzes | −1.8 | −0.8 | 1.0 |
| EBIT | −38.3 | −7.1 | 8.4 |
| Unternehmensergebnis um Sonderkosten 2017 | |||
| bereinigt | −16.3 | −12.8 | 3.4 |
| in % des Umsatzes | −1.7 | −1.5 | 0.4 |
| Unternehmensergebnis | −36.3 | −12.8 | 3.4 |
| Eigenkapital | 294.2 | 103.8 | 72.8 |
| in % der Bilanzsumme | 64.4 | 39.7 | 31.2 |
| Investitionen | 22.0 | 21.2 | 15.5 |
| Personalbestand in Vollzeitstellen per Jahresende | 1 106 | 752 | 716 |
Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre
Die Ende 2016 eingeleitete Wachstumsstrategie der Zur Rose-Gruppe trägt Früchte. Im Geschäftsjahr 2017 erhöhten wir als führende Versandapotheke Europas den Umsatz zweistellig auf CHF 982.9 Mio. Das dynamische Wachstum ist das Resultat der Marketingoffensive in Deutschland und einer erfreulichen Geschäftsentwicklung in der Schweiz. Für 2018 erwarten wir ein weiter forciertes Wachstum von über 20 Prozent in Lokalwährung.
Das Geschäftsjahr 2017 stellte für die Zur Rose-Gruppe einen Meilenstein in der 25-jährigen Geschichte des Unternehmens dar. Mit der Mittelaufnahme im Rahmen des IPO und der Kotierung an der SIX Swiss Exchange hat die Gesellschaft die Kapitalbasis für die Umsetzung einer dynamischen Wachstumsstrategie geschaffen. Aus dem Erlös des IPO von netto CHF 215 Mio. konnten die definierten Wachstumsinitiativen vorangetrieben und die Unternehmensanleihe von CHF 50 Mio. zurückbezahlt werden. Mit einer Eigenkapitalquote von 64.4 Prozent ist die Gesellschaft solide finanziert und verfügt darüber hinaus über ein stabiles Ankeraktionariat.
Investitionen in den Markt zahlen sich aus — Die für das forcierte Wachstum breit angelegte Marketingkampagne in Deutschland zur Gewinnung von Neukunden setzte die Zur Rose-Gruppe 2017 erfolgreich fort. Der konsolidierte Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 11.8 Prozent auf CHF 982.9 Mio. Die erzielte Wachstumsdynamik bestätigt die Wirksamkeit des Marketingaufwands zulasten der kurzfristigen Ergebnisentwicklung. Das Ergebnis wurde durch weitere zukunftsgerichtete Aufwendungen und einmalige Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang plangemäss mit rund CHF 15 Mio. belastet. Das ausgewiesene Betriebsergebnis (EBITDA) liegt bei minus CHF 21.2 Mio. und das Unternehmensergebnis bei minus CHF 36.3 Mio. Bereinigt um die vorgenannten Sonderaufwendungen würde sich das EBITDA auf minus CHF 6 Mio. belaufen.
Kooperationen und Innovationen beflügeln Schweizer Geschäft — 2017 gelang es Zur Rose, ihre starke Marktposition durch die Weiterentwicklung von innovativen Dienstleistungen und Kooperationen mit Migros, Medbase und Krankenversicherern zu stärken. Mit einem Umsatzplus von 6.3 Prozent auf CHF 500 Mio. wuchs Zur Rose in der Schweiz deutlich über dem Marktdurchschnitt. Im Ärztegeschäft erhöhte das Unternehmen seinen Marktanteil um 0.6 Prozentpunkte auf 23.6 Prozent. Durch die 2017 lancierte Kooperation mit Medbase, dem schweizweit grössten Dienstleister in der ambulanten medizinischen Grundversorgung, beliefert Zur Rose sämtliche Medbase-Zentren exklusiv mit Arzneimitteln. Das Retailgeschäft ist erstmals nach dem Bundesgerichtsurteil von 2015 zur Einschränkung des Versands rezeptfreier Arzneimittel (OTC) wieder gewachsen. Die Neuausrichtung des Specialty-Care-Bereichs trug ebenso dazu bei wie die beiden neuen stationären Apotheken in Bern. Der erfolgreiche Start des Shop-in-Shop-Konzepts im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Migros veranlasst das Unternehmen, 2018 zwei weitere In-Store-Apotheken in den Migros-Filialen im Claramarkt Basel und am Limmatplatz Zürich zu eröffnen. Zusätzliche Standorte vor allem in Kantonen ohne ärztliche Selbstdispensation sind in Prüfung. Zur Rose verbindet ihre stationäre Präsenz mit dem E-Commerce-Geschäft im Rahmen einer Omni-Channel-Strategie und ermöglicht ihren Kunden damit den kanalübergreifenden Bezug von Medikamenten zu denselben Vorzugskonditionen wie über den Versandkanal.
Stärkung der Marktführerschaft in Deutschland — Auch in Deutschland gelang es der Zur Rose-Gruppe, ihre führende Marktstellung im Jahr 2017 weiter auszubauen. Durch die verstärkten Marketingaktivitäten von DocMorris, die sich sowohl an chronisch erkrankte Patienten mit einem regelmässigen Bedarf an Medikamenten als auch an OTC-Kunden richten, erhöhte sich der Umsatz des Segments Deutschland um 18.1 Prozent auf CHF 483.2 Mio. Mit einem Umsatzplus von 38.7 Prozent im Versand rezeptfreier Arzneimittel wuchs DocMorris in Lokalwährung erneut deutlich stärker als der Gesamtmarkt und gehört damit auch im OTC-Bereich zu den führenden Versandapotheken Deutschlands. Das anteilsmässig grössere Geschäft mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx) nahm in Lokalwährung um 10.2 Prozent zu. Als Ergebnis der Marketingoffensive erhöhte sich die Anzahl aktiver DocMorris-Kunden im Berichtsjahr um 32 Prozent auf 1.8 Millionen.
Synergieeffekte durch Bündelung der Versandaktivitäten — 2018 wird die Zur Rose-Gruppe die Integration der Ende 2017 akquirierten Unternehmen Eurapon und Vitalsana vollziehen. Der für die Gruppe nachhaltig relevante Umsatz der beiden Gesellschaften hätte 2017 EUR 85 Mio. betragen. Mit den ab Mitte 2018 in Heerlen abgewickelten Versandvolumen, die aus der Neuausrichtung des Standorts Halle hervorgehen, und der Integration von Vitalsana werden nachhaltige Synergieeffekte erzielt. Mittelfristig soll auch das Versandgeschäft von Eurapon in Heerlen abgewickelt werden.
Nachwirkungen des EuGH-Urteils — Der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD beinhaltet eine Passage zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dort heisst es: «Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.» Verbotsvorhaben wurden bereits 2008 und 2012 aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Politik abgelehnt. Die sowohl europa- als auch verfassungsrechtlichen Argumente gegen ein Verbot wurden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2016 deutlich gestärkt. In der abgelaufenen Legislaturperiode scheiterte ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben am Widerstand verschiedenster Anspruchsgruppen. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kam zudem zum Schluss, dass ein Verbot des Versandhandels vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung nicht zu rechtfertigen sei. Die Zur Rose-Gruppe beobachtet und analysiert daher alle Entwicklungen und wird gegebenenfalls im Interesse der Patientinnen und Patienten sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene alle notwendigen juristischen und operativen Schritte gegen ein allfälliges Verbot unternehmen.
Ausblick und Dank — Die Zur Rose-Gruppe beabsichtigt, den eingeschlagenen Wachstumskurs fortzusetzen und die langfristigen Marktentwicklungen mit einer immer älter werdenden Gesellschaft, dem stetig steigenden Kostendruck im Gesundheitswesen und der im Vergleich zur Konsumgüterindustrie zurückgebliebenen Online-Durchdringung auch in den kommenden Jahren für ihr Geschäftsmodell konsequent zu nutzen. Dazu gehört auch eine aktive Rolle in der Konsolidierung des OTC-Versandmarktes über geeignete Akquisitionen. Gestützt auf ein weiterhin zweistelliges organisches Wachstum erwarten wir für 2018 ein Umsatzwachstum von über 20 Prozent in Lokalwährung und streben einen Break-even auf um Sonderkosten bereinigter EBITDA-Stufe an. Dabei wird die Wahrnehmung mittelfristig profitabler Wachstumschancen der kurzfristigen Ergebnisverbesserung vorgezogen.
Wir freuen uns, diese Herausforderungen mit der tatkräftigen Unterstützung unserer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugehen, denen wir im Jahr 2017 aufgrund ihres unermüdlichen Einsatzes und ihrer hohen Kompetenz viel zu verdanken haben. Ein besonderes Dankeschön gebührt auch unseren Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen sowie Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Treue.
Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats
Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO
STEFAN FEUERSTEIN (links) UND WALTER OBERHÄNSLI.
Der Börsengang hat der Zur Rose-Gruppe bedeutende Mittel für weiteres Wachstum eingebracht. In Deutschland sind mit forcierten Marketingaktivitäten und Akquisitionen sogleich starke Zeichen gesetzt worden. In der Schweiz sorgt die Versandapotheke mit Shops für besondere Aufmerksamkeit.
— Moderation: Medard Meier
Walter Oberhänsli — Die Frage ist einfach zu beantworten: der Börsengang. Wir beschäftigten uns schon längere Zeit damit. Nachdem sich der Europäische Gerichtshof im Oktober 2016 gegen eine Wettbewerbsbenachteiligung ausländischer Anbieter entschieden hatte, begannen wir mit den Vorbereitungen. Das Zeitfenster an der Börse war günstig. Zur Freude aller ist der Börsengang bestens gelungen.
Marcel Ziwica — Für den Finanzchef ist ein IPO etwas vom Grössten, das man in seiner Karriere machen kann. Darum war der Börsengang ein absolutes Highlight. Das Bilanzbild veränderte sich auf einen Schlag positiv. Die Zur Rose-Gruppe ist nun vollständig eigenfinanziert.
«Wir sind erfreut, dass wir die hohen Ziele nicht nur erfüllen, sondern teilweise sogar übertreffen konnten.» – Walter Oberhänsli –
Ziwica — Netto waren es 215 Millionen Franken, die wir entsprechend unseren angekündigten Plänen im Rahmen der Wachstumsstrategie einsetzen: für organisches Wachstum in Deutschland, für Akquisitionen, wovon zwei inzwischen getätigt sind, für Internationalisierung und für E-Health. 50 Millionen dienten der Rückzahlung der Anleihe, womit wir uns gleichzeitig neues Finanzierungspotenzial geschaffen haben. Ergeben sich Opportunitäten, können wir nun schnell reagieren und Chancen sofort wahrnehmen.
Olaf Heinrich — Das IPO ermöglicht uns, die Wachstumsstrategie umzusetzen, wie wir sie uns vorgenommen haben. Für mich war das Highlight, zu sehen, dass wir ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren konnten, den wir vor der Regulierung, der das Urteil zugrunde lag, beschritten hatten. Das zeigt, dass wir die über die Börse eingenommenen Mittel am Markt auch gut und richtig einsetzen.
Walter Hess — Das Geschäftsjahr war insbesondere durch den Aufbau von Kooperationen mit der Migros, Medbase und Krankenversicherern, aber natürlich auch durch das IPO geprägt. Der Börsengang hat uns zusätzliche Bekanntheit gebracht und unser Geschäft beflügelt.
Oberhänsli — Wir verfolgen seit 2016 eine ehrgeizige Wachstumsstrategie und sind erfreut, dass wir die hohen Ziele nicht nur erfüllen, sondern teilweise sogar übertreffen konnten. Das schafft Zuversicht für das neue Geschäftsjahr, denn das Wachstum muss weitergehen.
Hess — Das Schweizer Segment entwickelte sich sehr positiv. Im Ärztegeschäft verzeichneten wir Wachstumsraten, die deutlich über dem Markt liegen. Auch mit dem Retailgeschäft sind wir zufrieden. Die Kooperationen mit den Krankenversicherern trugen ebenso dazu bei wie der Specialty-Care-Bereich mit den teuren Medikamentationen. Erfreulich sind auch die Beiträge aus den neuen stationären Apotheken.
Heinrich — DocMorris ist so gewachsen, wie wir uns das zum Ziel gesetzt hatten. Übers Jahr sind wir organisch bei plus 19 Prozent gelandet. Beim OTC-Geschäft liegt die Steigerung bei deutlich über 30 Prozent, bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten immerhin im niedrigen zweistelligen Bereich.
«Im Ärztegeschäft verzeichneten wir Wachstumsraten, die deutlich über dem Markt liegen.» – Walter Hess –
Das Ergebnis der Gruppe ist zwar wie angekündigt rot. Hätten Sie das Resultat näher bei null erwartet?
Ziwica — Nein, wir haben absolut im Rahmen der Erwartungen abgeschlossen. Wir investierten bewusst in die Märkte. Das schlägt sich im Marketingaufwand nieder und entsprechend im Ergebnis. Die Investitionen in den Markt sind umsichtig gesteuert, um Neukunden zu akquirieren. Wir erzielen daraus jedoch bereits Deckungsbeiträge, die sich sehen lassen können.
Ziwica — Die bestehenden Geschäftsfelder und operativen Geschäfte werden auf Stufe EBITDA positive Ergebnisse abwerfen. Aus dem Wahrnehmen neuer Opportunitäten, der Integration der Akquisitionen und möglichen Schritten der Internationalisierung kommen abermals Belastungen auf uns zu, die das Ergebnis auch 2018 unter null drücken werden.
Oberhänsli — Unseren Ansatz, über ein verstärktes Marketing zu wachsen, behalten wir weiterhin bei. Wir nehmen damit bewusst rote Zahlen in Kauf. Ab einem gewissen Punkt der Marktdurchdringung werden wir den Marketingaufwand relativ zum Umsatz reduzieren können, was uns dann in die schwarzen Zahlen führen wird.
Hess — In der Schweiz wird das Wachstum in der Arzneimittelversorgung in den kommenden Jahren anhalten. Wir gehen davon aus, dass wir stärker als der Markt wachsen werden. Im Ärztegeschäft wird sich die Konsolidierung fortsetzen, was uns zugutekommt. Die Bestrebungen des Regulators, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, sprechen ebenfalls für unsere Geschäftsmodelle. Das Versandgeschäft würde noch viel mehr Potenzial für Kosteneinsparungen bieten. Dies wird jedoch von der Politik immer noch stark unterschätzt und teilweise regulatorisch gar verhindert, wie das OTC-Urteil zeigt.
Hess — Auf jeden Fall! Wir werden in diesem Jahr mindestens zwei weitere Shop-in-Shop-Apotheken eröffnen. Die Sichtbarkeit und die Bekanntheit von Zur Rose werden dadurch weiter steigen. Letztlich zielen wir auf einen kanalübergreifenden Einkauf und damit auf die Erhöhung der Convenience für die Kunden ab. Omni-Channel heisst das Schlüsselwort. Und die Erfahrung hat gezeigt: Es entspricht einem Bedürfnis.
Oberhänsli — Wir leben in einem Markt, in dem kein Preiswettbewerb stattfindet, weil die Apothekenketten dem Grosshandel gehören. Einer Kannibalisierung wirkt man entgegen, indem man das Niveau der Preise möglichst auf einem Höchststand hält. Unsere Initiative, über den stationären Handel das Angebot für den Konsumenten zu vergrössern, ist ein Erfolg versprechender Weg, zumal wir mit relevanten Rabatten operieren – faktisch als einzige in der Schweiz. Wir sehen in unserer Strategie viel disruptives Potenzial, den Schweizer Markt zu verändern.
DIE GRUPPENLEITUNG IM GESPRÄCH: (von links im Uhrzeigersinn)
WALTER HESS (HEAD SWITZERLAND), WALTER OBERHÄNSLI (CHIEF EXECUTIVE OFFICER), MARCEL ZIWICA (CHIEF FINANCIAL OFFICER), OLAF HEINRICH (HEAD GERMANY).
Heinrich — Wir sehen nach wie vor ein beträchtliches Wachstumspotenzial in Deutschland. Ein grosses Thema ist die absehbare Konsolidierung im OTC-Markt, verursacht durch einen verschärften Wettbewerb. Wir werden eine aktive Rolle spielen. Bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt es weiterhin eine Diskussion über ein Versandverbot. Ein aktuelles Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bestätigt allerdings zweifelsfrei, dass der Europäische Gerichtshof mit seiner Einschätzung zum deutschen Apothekenmarkt richtig lag und ein Verbot des Versandhandels vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung nicht zu rechtfertigen ist.
«Mit den Akquisitionen stellten wir unsere aktive Rolle in der Bereinigung des Marktes unter Beweis.» – Olaf Heinrich –
Oberhänsli — Gestützt auf Rechtsgutachten und Aussagen mehrerer Bundesministerien und Parteien bin ich überzeugt, dass ein Rx-Versandverbot verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. Vor diesem Hintergrund sind wir sehr erstaunt, dass diese Beurteilungen offenbar nicht ausreichend gewürdigt wurden und die Intention eines Verbots in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Wir werden daher im Interesse der Patientinnen und Patienten sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene alle notwendigen juristischen und operativen Schritte unternehmen.
Heinrich — Mit den Übernahmen stellten wir unsere aktive Rolle in der Bereinigung des Marktes des Versands rezeptfreier Arzneimittel unter Beweis. Dieses Geschäft ist ein zentraler Pfeiler unserer Wachstumsstrategie. Eurapon, die sehr unternehmerisch geführt ist, gewinnt bereits Marktanteile. Auf dieser Strategie können wir aufbauen. Mit Vitalsana sicherten wir uns die letzte am Markt verfügbare, niederländische Versandapotheke mit einem relevanten Umsatz und erhöhten somit in den Niederlanden die Markteintrittsbarriere. Die Medienkooperation mit dem bisherigen Besitzer Ströer, die wir gleichzeitig eingegangen sind, ermöglicht uns eine deutschlandweite Sichtbarkeit der Marke DocMorris. Die Entwicklung stimmt uns sehr zuversichtlich, die weitere Marktkonsolidierung erfolgreich nutzen zu können.
Oberhänsli — Eine immer älter werdende und auf Arzneimittel angewiesene Gesellschaft, der stetig steigende Kostendruck im Gesundheitswesen sowie zunehmend informierte und sensibilisierte Verbraucherinnen und Verbraucher werden das Wachstumspotenzial unterstützen. Hinzu kommt, dass die Digitalisierung im Gesundheitssektor signifikant hinter anderen Konsumgüterindustrien zurückgeblieben ist, was an der deutlich geringeren Online-Durchdringung des Gesundheitsmarktes zu sehen ist.
Hess — Mit dem weiteren Ausbau unseres digitalen Serviceportfolios möchten wir Beiträge zur Erhöhung der Therapietreue leisten, die Gesundheitsversorgung verbessern und die Kostenbelastung für das Gesundheitssystem und die Versicherten verringern. Der Einsatz von Smart Data ist dabei ein wichtiger Faktor.
Heinrich — Wir gehen davon aus, dass im deutschen Gesundheitssystem E-Health Anwendungen, Plattformlösungen sowie ein digitales Medikationsmanagement künftig eine zentrale Rolle spielen werden. DocMorris entwickelt sich daher Schritt für Schritt vom Arzneimittelhändler zum digitalen Gesundheitsberater.
Oberhänsli — Wachstum, Wachstum, Wachstum.
Hess — Ausbau unserer profitablen Basis, des Ärztegeschäfts, und Wachstum im Retailgeschäft, unter anderem durch den Ausbau der Kooperationen mit den Versicherern, Medbase und Migros.
Heinrich — Organisches Wachstum, aktive Teilnahme an der Marktbereinigung und Integration der übernommenen Unternehmen.
Ziwica — Digitalisierung, neue Markteintritte und Internationalisierung dürften für Tempo sorgen. Die Herausforderung wird sein, am Ball zu bleiben und unsere Leaderposition zu behaupten.
Politisch und gesellschaftlich wurden die Themen Digitalisierung und Senkung der Kosten im Gesundheitswesen auch 2017 heftig debattiert. Das Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungsrecht des revidierten HMG löste zahlreiche Stellungnahmen unterschiedlicher Akteure aus. Und als im Herbst erneut eine durchschnittliche Zunahme der Krankenversicherungsprämien von 4 Prozent bekanntgegeben wurde, gingen die Wogen allseits hoch. In diesem Sinne wurden auch die Kostendämpfungsvorschläge einer im Auftrag des Bundesrats eingesetzten Expertengruppe intensiv diskutiert. Der politische Leidensdruck, etwas gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu unternehmen, nimmt markant zu.
Steigender Medikamentenmarkt — Der Medikamentenmarkt in der Schweiz umfasste 2017 zu Fabrikabgabepreisen ein Volumen von rund CHF 5.8 Mrd. Das sind 4.2 Prozent mehr als im Vorjahr. Zugleich bedeutet dies ein schwächeres Wachstum als in den Vorjahren (2016: 4.7 Prozent, 2015: 5.1 Prozent). Die Zahl der verkauften Packungen nahm hingegen um 1.3 Prozent ab auf 184.9 Millionen Einheiten. Der wertmässige Zuwachs ist insbesondere auf neue und teure Medikamente gegen Krebs und Autoimmunerkrankungen zurückzuführen. 2017 wurde erstmals seit drei Jahren wieder eine Preissenkungsrunde der kassenpflichtigen Medikamente angekündigt. Die verordneten Preissenkungen von rund 350 Medikamenten traten per 1. Januar 2018 bzw. 1. Februar 2018 in Kraft. Weitere Preissenkungen folgen im Verlauf des Jahres 2018. Sie haben sich deshalb noch nicht auf das Marktvolumen im Jahr 2017 ausgewirkt (Quelle: interpharma und vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz).
Versandkanal wächst — Mit einem Anteil von 50.4 Prozent waren die Apotheken im Medikamentenmarkt der bedeutendste Absatzkanal. Dieser erhöhte sich 2017 um 2.2 Prozent auf CHF 2.9 Mrd. Während die Offizinapotheken lediglich um 1.3 Prozent zulegten, nahmen die Verkäufe über den Versandkanal um 11.1 Prozent zu. Der Anstieg des Versandumsatzes ist zurückzuführen auf die Abgabe teurer Spezialmedikationen, begleitet von spezifischen pharmazeutischen Dienstleistungen (Specialty Care). Die Medikamentenversorgung und die Therapiebegleitung ausserhalb stationärer und ambulanter Spitalbehandlungen und medizinischer Institutionen gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Ein digitales Manifest für die Schweiz — Im Januar 2017 präsentierte Bundesrat Johann Schneider-Ammann ein von 50 Vordenkern gezeichnetes digitales Manifest für die Schweiz. Das Manifest dient als Inspirationsquelle für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Es ruft dazu auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine optimale digitale Transformation der Schweiz ermöglichen. Bezüglich der gesetzlichen Vorgaben wird betont: «Digitalisierungsfeindliche Regulierungen sind zwingend zu vermeiden – die Gesetzgebung darf Innovation und neue Ideen nicht verhindern.»
Expertenvorschläge zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen — Im Oktober schlug eine Expertengruppe im Auftrag des Bundesrats 38 Massnahmen zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen vor. Einige davon betreffen auch die Arzneimittelversorgung: Die Expertengruppe empfiehlt, der Bezug von Arzneimitteln und medizinischen Geräten aus dem Ausland solle ermöglicht und entgegen dem derzeit geltenden Territorialitätsprinzip von den Versicherern vergütet werden (Massnahmen 17 und 32). Nach Möglichkeit seien zudem zwingend Generika abzugeben – sowohl von selbstdispensierenden Ärzten als auch von Apotheken (Massnahme 24). Innovative Versicherungsmodelle sollten gefördert werden – beispielsweise durch eine Verpflichtung zum Gatekeeping (Massnahme 27). Die Gesundheitskompetenzen und Informiertheit der Patienten seien generell zu steigern (Massnahme 5) und Leerläufe durch fehlerhafte Datenerfassung zu vermeiden (Massnahme 6). Von diesen Empfehlungen werden derzeit zwei weiterentwickelt: Erstens soll ein Experimentierartikel in der Gesetzgebung dafür sorgen, dass innovative Geschäftsmodelle ohne hinderliche regulatorische Hürden getestet werden können (Massnahme 2). Übergeordnet will der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für die Einführung von Globalbudgets im Gesundheitswesen unterbreiten.
Revidiertes Heilmittelrecht — Nachdem der Gesetzgeber 2016 das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) verabschiedet hatte, wurde 2017 die Vernehmlassung zum entsprechenden Verordnungsrecht durchgeführt. Mit der HMG-Revision und den vorgeschlagenen Anpassungen im Verordnungsrecht verfolgt der Gesetzgeber vor allem folgende Zielsetzungen: Erleichterung des Marktzutritts für Arzneimittel durch Schaffung neuer Zulassungsmöglichkeiten und Vereinfachung der Selbstmedikation, Verbesserung der Arzneimittelsicherheit sowie Erhöhung der Transparenz in der Arzneimittelversorgung. Im Zuge der Vereinfachung der Selbstmedikation wird die Abgabekategorie C der Liste von Swissmedic aufgehoben. Die meisten Produkte der Liste C werden neu der Kategorie D zugeordnet, sodass es auch für Drogerien künftig möglich sein wird, OTC-Produkte zu verkaufen. Des Weiteren stärkt der Gesetz-
Quelle: IMS Health, 2017
geber die Kompetenzen der stationären Apotheker, welche in Zukunft gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliches Rezept an Patienten abgeben dürfen.
Trotz klarem Bekenntnis, das Heilmittelgesetz modernisieren zu wollen, zementierte die Politik anlässlich dessen Revision stattdessen die Regelung, wonach beim Versand von OTC-Produkten vorgängig ein ärztliches Rezept vorzuliegen hat. Somit ist für Zur Rose der Versand von OTC-Präparaten zu günstigen Konditionen von 10 bis 35 Prozent unter dem gängigen Marktpreis weiterhin nicht möglich. Auch die Forderung, wonach der Bezug von günstigeren Arzneimitteln aus dem Ausland zu vereinfachen sei, ist unverständlich: Der Gesetzgeber hätte bereits heute die Möglichkeit, den Arzneimittelbezug über den Versandkanal mit sofortigen Einsparungen von rund 12 Prozent und gleichzeitig die kosteneffiziente Selbstdispensation durch Ärzte aktiv zu fördern. Zur Rose hat im Rahmen der Vernehmlassung zu verschiedenen Aspekten des Ausführungsrechts Stellung genommen.
2017 setzte Zur Rose ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich fort. Seit 2001 im E-Commerce-Business tätig, nimmt das Unternehmen seine Pionierrolle im Rahmen der Digitalisierung wahr und entwickelte mit disruptivem Blick auch 2017 verschiedene Dienstleistungen zum Wohle der Kundinnen und Kunden weiter. Verbunden mit der pharmazeutischen Exzellenz von Zur Rose, ist dies der Schlüssel zur Festigung der Kundenbindung.
Erfreuliches Wachstum im Ärztegeschäft — Dank erfreulicher Neukundengewinnung konnte der Umsatz im Ärztegeschäft (B2B) 2017 gegenüber dem Vorjahr um 6.5 Prozent weiter gesteigert werden. Zur Rose hat somit ihre Stellung als eine der beiden führenden Ärztegrossistinnen der Schweiz weiter gefestigt. Derweil setzte sich die Marktkonsolidierung fort. So wurden beispielsweise Pharmapool und der Grosshandel von Spirig durch Galexis übernommen.
Die zunehmende Digitalisierung ist auch im Medikamentenmanagement Treiber neuer Entwicklungen. Im Berichtsjahr initiierte Zur Rose diesbezüglich verschiedene Projekte. Für Online-Bestellungen von Arztpraxen mit direkter Medikamentenabgabe stellte Zur Rose das Bestelltool Smart Order zur Verfügung, das bereits von über 500 Ärztinnen und Ärzten genutzt wird. SmartOrder ermöglicht Echtzeitabfragen zu Originalpräparaten und Generikasubstitution und liefert sofortige Verfügbarkeitsinformationen zu den einzelnen Produkten. Des Weiteren lancierte Zur Rose im Berichtsjahr eine digitale Lieferscheinablage, die im ersten Quartal 2018 im Markt ausgerollt wird. Die Basis dafür bildet die Software BlueConnect der Zur Rose-Tochter BlueCare.
Auch 2017 führte das Unternehmen für die Ärztekunden Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen wie etwa der HMG-Revision oder der Entwicklung der Selbstdispensation durch, an denen über 150 Ärzte teilnahmen. Über 400 medizinische Praxisassistentinnen und -koordinatorinnen besuchten zudem die von Zur Rose angebotenen Weiterbildungen und Schulungen zur Qualitätssicherung der Praxisapotheke und der Patientenkommunikation.
Weiterentwicklung und Stärkung der Selbstdispensation — 2016 lancierte Zur Rose gemeinsam mit der Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke (ApA) den Selbstdispensations-Rappen. Mit der solidarischen Abgabe von Ärzten und Zur Rose auf jede gelieferte Medikamentenpackung wurden im ersten Jahr CHF 110 000 generiert, mithilfe derer die ersten drei Förderprojekte gestartet werden konnten. Selbstdispensierende Arztpraxen haben aufgrund eines der Projekte nun die Möglichkeit, auf eine Datenbank mit Packungsbeilagen in patientenfreundlicher Kurzform und in verschiedenen Sprachen zuzugreifen. Sie können so wichtige Information auch Patienten zur Verfügung stellen, die der Sprache auf dem Beipackzettel in der Medikamentenpackung nicht mächtig sind. Im Rahmen eines weiteren Projekts wurde ein Leitfaden erarbeitet, der selbstdispensierenden Ärzten Unterstützung bei der Medikamentenabgabe an Heimpatienten liefert. Neu ist die Selbstdispensation per 1. Januar 2018 auch in den Gemeinden Neuhausen und Schaffhausen zugelassen. Im Berichtsjahr begleitete Zur Rose deshalb verschiedene Schaffhauser Ärzte bei der Vorbereitung zur Einführung.
Innovative Lösungen für die rezeptierenden Ärzte — Dienstleistungen wie der elektronische Patientenreport zur Steigerung der Therapietreue oder das Rezeptkonto für Patienten mit Dauerrezepten und automatischer Erneuerungsfunktion erfreuen sich weiterhin grosser Beliebtheit. Zur Rose baute ihre diesbezügliche Zusammenarbeit mit Arztpraxen in Gebieten ohne ärztliche Medikamentenabgabe weiter aus.
Positive Entwicklung im Bereich Specialty Care — Dank eines engmaschigeren Vertriebs konnten neue Patientinnen und Patienten auf die spezialisierte Betreuung im Bereich Specialty Care angesprochen und für eine entsprechende Dienstleistung gewonnen werden. Mit der konsequenten Fokussierung auf bestehende Indikationsgebiete wurde sichergestellt, dass die Prozesse effizient ablaufen und eine hohe Servicequalität gewährleistet ist. Die Bereinigung nicht ausreichend profitabler Umsätze im Bereich Specialty Care wurde im Berichtsjahr abgeschlossen.
Exklusive Arzneimittelbelieferung der Medbase-Zentren — 2017 ging Zur Rose mit Medbase eine strategische Kooperation ein. Das Unternehmen im vollständigen Besitz der Migros ist schweizweit der grösste Dienstleister in der ambulanten medizinischen Grundversorgung. Die Medbase-Gruppe betreut in der Schweiz derzeit 450 000 Patienten mit gesamthaft 1.8 Millionen Konsultationen pro Jahr. Fortan beliefert Zur Rose als Ärztegrossistin sämtliche Medbase-Zentren exklusiv mit Arzneimitteln und wird damit in der Lage sein, ihren bereits hohen Marktanteil im Ärztegeschäft weiter auszubauen. Im Rahmen der Kooperation vereinigen die beiden Partner ihre medizinischen und pharmazeutischen Kompetenzen. Neben dem Entwickeln von integrierten Angeboten realisierten sie eine gemeinsame Online-Plattform, auf der sie Beiträge zu medizinischen, pharmazeutischen und therapeutischen Themen publizieren. Abgestimmt auf diese Inhalte, werden Gesundheitsprodukte angeboten, die über den Online-Shop von Zur Rose bezogen werden können und somit auch dem Versandgeschäft neue Wachstumsmöglichkeiten eröffnen.
Erneuerungen in der Logistik — 2017 investierte Zur Rose weiter in die logistische Infrastruktur und optimierte das Lagermanagement, Arbeitsplätze sowie die Liefer- und Kühlkette. Mit der Inbetriebnah-
me einer zusätzlichen Versandstrecke mit automatischer Belegbeigabe konnten sowohl die Kapazität als auch die Service-Absicherung durch zusätzliche Redundanz erhöht werden.
Forcierung der Omni-Channel-Strategie im Retailgeschäft — Das Retailgeschäft (B2C) ist mit einem Umsatzplus von 2.2 Prozent gegenüber dem Vorjahr erstmals nach dem Bundesgerichtsurteil von 2015 zur Einschränkung des OTC-Versands wieder gewachsen.
Nachdem Zur Rose im August 2016 mit der Eröffnung der Flagship-Apotheke in der Welle 7 in Bern die Umsetzung der Omni-Channel-Strategie eingeleitet hatte, baute sie ihre Marktstellung auch 2017 mit stationärer Präsenz weiter aus und eröffnete im Juli in der Migros-Filiale an der Berner Marktgasse die erste Shop-in-Shop-Apotheke der Schweiz. Unter der Marke Zur Rose bietet diese ein neuartiges Apothekenkonzept auf rund 50 Quadratmetern Fläche. Die Kunden können ihren Einkauf in der Migros bequem mit dem Bezug von Apotheken-Produkten verbinden und dabei sogar Cumulus-Punkte sammeln. Die Shop-in-Shop-Apotheke verfügt über ein automatisches Warenlager, einen Beratungsraum sowie grossflächige Beratungsbildschirme mit Touchscreen, über welche Detailinformationen zu einzelnen Produkten abgerufen werden können.
Im Sinne der Omni-Channel-Strategie können Produkte in der Shop-in-Shop-Apotheke bestellt, in der Filiale abgeholt oder auf Wunsch nach Hause geliefert werden – und dies zu denselben attraktiven Konditionen wie im Versandkanal. Bereits über 20 Prozent aller Verkaufsvorgänge werden im Rahmen von Omni-Channel-Prozessen abgewickelt. Das neue Shop-in-Shop-Konzept wird von den Kunden sehr gut aufgenommen. Die Migros und Zur Rose entschieden deshalb Ende 2017, im Jahr 2018 weitere Shop-in-Shop-Apotheken zu eröffnen: Mitte Jahr wird die Zur Rose Shop-in-Shop-Apotheke in der Migros Claramarkt in Basel den Betrieb aufnehmen. Im zweiten Halbjahr kommt ein Standort am Migros-Hauptsitz am Limmatplatz in Zürich hinzu. Zusätzliche Standorte sind in Prüfung.
Auch die Flagship-Apotheke in der Welle7 direkt am Berner Hauptbahnhof entwickelt sich mit stetigem Umsatz- und Kundenwachstum weiterhin positiv.
Weiterentwicklung der E-Commerce-Plattform im Consumer Healthcare — Das Gesundheitssortiment im Webshop wurde weiter optimiert und mit zusätzlichen Marken erweitert. Sowohl im Neukunden- als auch im Bestandeskundenmarketing wurden neue Massnahmen getestet und erfolgreich eingeführt. Der Anteil derjenigen Nutzer, welche die Zur Rose-Website und den Webshop über mobile Endgeräte abrufen, ist im Berichtsjahr deutlich angestiegen.
Mit Blick auf die Omni-Channel-Strategie und eine ganzheitliche Kundenbetrachtung erfolgte im Dezember der Startschuss für eine Kompletterneuerung des Online-Auftritts von Zur Rose. Auf der Basis der SAP-Hybris-Software wird eine zukunftsweisende modulare Online-Plattform in responsivem Design entstehen. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse der unterschiedlichen Kundengruppen und verbindet die Touchpoints im Kundenkontakt.
Ausbau der Zusammenarbeit mit Krankenversicherern — Vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks seitens des Bundesamts für Gesundheit, etwas gegen die steigenden Gesundheitskosten zu unternehmen, empfehlen verschiedene Versicherer ihren Kunden den Arzneimittelbezug über den günstigen Versandkanal. Zur Rose baute die Kooperationen mit den Versicherern (B2B2C) im Berichtsjahr deshalb weiter aus und verstärkte das verantwortliche Mitarbeiterteam. Für den Bezug von Arzneimitteln soll der Versand als günstiger und qualitativ hochstehender Kanal zunehmend in alternative Versicherungsmodelle wie Hausarzt- und HMO-Modelle integriert werden.
Rechtzeitig zur Bekanntgabe der neuen Prämienrunde im Herbst durch Bundesrat Alain Berset, der eine durchschnittliche Prämienzunahme von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr ankündete, lancierte Zur Rose gemeinsam mit der KPT ein neues Grundversicherungsmodell. Für einen Prämienrabatt von bis zu 20 Prozent verpflichten sich die Versicherten dieses Produkts der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung, vor der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen einen telemedizinischen Beratungsdienst zu kontaktieren und rezeptpflichtige Medikamente von Zur Rose zu beziehen. Spricht aus medizinischen Gründen nichts dagegen, werden Generika verschrieben.
Erfolgreiche Basisinspektion durch die Heilmittelkontrolle — Die Heilmittelkontrolle Zürich führte für den Grosshandel von Zur Rose im Juni eine Basisinspektion durch. Im Vordergrund stand die Überprüfung der Bewilligungen für den Grosshandel mit Arzneimitteln sowie für deren Ein- und Ausfuhr.
Neue digitale Social-Media-Plattform — Um auch für Mitarbeitende ohne Computerarbeitsplatz den unmittelbaren orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Informationen gewährleisten zu können und den internen Wissenstransfer zu fördern, lancierte Zur Rose im November eine eigene mobilfähige App. Diese kann auf das Smartphone geladen werden, ist aber auch über einen Desktop-Arbeitsplatz abrufbar. Die App erlaubt es, Informationen innerhalb des Unternehmens einfach und hierarchienübergreifend an den gewünschten Adressatenkreis weiterzuleiten.
Seit 20 Jahren gestaltet BlueCare die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens aktiv mit und arbeitet gemeinsam mit Arztpraxen, Managed Care-Organisationen sowie Spitälern an der sektorenübergreifenden Vernetzung.
BlueConnect erzeugt Mehrwert — 2017 trieb BlueCare verschiedene Projekte aktiv voran. Als besonders erfolgreich erwies sich das Überweisungsmanagementtool BlueConnect, das im Berichtsjahr bereits 434 Ärzte einsetzten. BlueConnect verbessert nicht nur die Prozesse in den Arztpraxen, sondern es schafft für das Gesundheitssystem insgesamt Mehrwert. Dies hat auch das Kantonsspital Winterthur (KSW) erkannt: Gemeinsam mit BlueCare setzt das KSW ein Projekt um, das seine Zuweiser und die Gesundheitsregion Winterthur vernetzen und stärken soll. Ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit mit Partnern gelang mit der Entwicklung einer Schnittstelle zwischen BlueConnect und dem führenden Praxisinformationssystem Vitodata.
Austausch fördert Ideen — Mitarbeitende von BlueCare, Zur Rose und DocMorris haben ein Innovation Board ins Leben gerufen, das innovative Ideen vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung gruppenweit fördern soll. Vielsprechende Ansätze werden verdichtet und bei Aussicht auf Erfolg weiterentwickelt. Das Innovation Board wies unter anderem nach, dass die Medikamentenrezeptprüfung mithilfe von Smart Data die Arzneimitteltherapiesicherheit steigern kann. Gestützt auf diese Erkenntnis, werden Projekte im Bereich Data Intelligence und Smart Data aktiv vorangetrieben. Ein weiteres Projekt soll den Zur Rose-Ärztekunden die Lagerung von Papier ersparen, indem die Lieferscheine mittels BlueConnect im digitalen Archiv zur Verfügung gestellt werden. Durch die Weiterentwicklung von Managed Care und dem Informationssystem BlueEvidence befasst sich BlueCare zudem intensiv mit der Zukunft und neuen Optionen für die integrierte Versorgung, unter anderem mit Chronic Care Indicators und Medikationsmodellen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmässigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente durch EU-ausländische Versandapotheken war im Berichtsjahr weiterhin das bestimmende Thema im deutschen Apothekenmarkt. Ein reaktionäres Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den deutschen Bundesgesundheitsminister scheiterte in der abgelaufenen Legislaturperiode am Widerstand verschiedenster Anspruchsgruppen. Ein aktuelles Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bestätigt, dass Lieferungen von Versandapotheken eine effiziente und ergänzende Versorgungsform für die Bevölkerung in der Fläche sind.
Marktwachstum in Deutschland1 — Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2017 um rund 5 Prozent auf 41.5 Milliarden Euro. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent. Der übrige Umsatzanteil von 14 Prozent wird über Spitäler und Kliniken generiert. Im Apothekenkanal beträgt der Versandanteil mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln 1 Prozent, während sich der Versandanteil mit rezeptfreien Arzneien auf 16.8 Prozent beläuft. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln stieg im Jahr 2017 um 5 Prozent auf 29.2 Milliarden Euro, im Bereich der rezeptfreien Präparate erhöhte er sich um 2 Prozent auf 5 Milliarden Euro. Der Versandumsatz legte im Jahr 2017 um 8 Prozent zu. Auf das OTC-Segment entfallen 73 Prozent Marktanteil – deutlich mehr als auf das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Präparaten. Auch das Wachstum liegt mit 10 Prozent im OTC-Versandhandel markant über dem Zuwachs für Rx-Präparate (+4 Prozent).
1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2017
Nachwirkungen des EuGH-Urteils — Als unmittelbare Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 zu Boni auf Rezept für EU-ausländische Versandapotheken legte der deutsche Bundesgesundheitsminister im Dezember 2016 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor. Ziel des Gesetzes sollte es sein, «die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmässige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten». In der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags, die im September 2017 endete, konnte das Gesetzesvorhaben allerdings nicht verabschiedet werden.
Mehrere Bundesministerien sowie Parteien haben sich öffentlich geäussert und ein Rx-Verbot für europarechts- und verfassungswidrig erachtet. Dies spiegelt auch die Rechtsauffassung von DocMorris wider.
Im Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrats zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für die deutsche Bundesregierung vom 21. November 2017 wird kritisiert, dass der restriktive Umgang mit Online-Apotheken durch bisweilen innovationshemmende Regulierungen auf der Nachfrageseite die Verbreitung der Digitalisierung verhindert.
Ein am 21. Dezember 2017 veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommt zu dem Ergebnis, dass «ein Verbot des Versandhandels vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung nicht zu rechtfertigen ist, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert». Laut den Autoren kann der europäische Versandhandel «rein zeitlich nicht für die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken verantwortlich gemacht werden».
Der vorliegende Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD beinhaltet eine Passage zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dort heisst es: «Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.»
Gestützt auf Gutachten und Aussagen vorheriger Bundesregierungen ist DocMorris nach wie vor überzeugt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. DocMorris wird daher im Interesse der Patientinnen und Patienten sowohl in Deutschland, als auch auf europäischer Ebene, alle notwendigen juristischen und operativen Schritte unternehmen.
Telemedizin — Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschliesslichen Fernbehandlung von Privatversicherten, um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu ergänzen. Im Dezember folgte bereits ein weiteres Modellvorhaben für Kassenpatienten. Beide Projekte basieren auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg. Ärztliche Behandlungen können ausschliesslich über Kommunikationsnetzwerke erfolgen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen sowie die Therapie einleiten. Ausgestellte Rezepte, bei denen kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Apotheker vorausgegangen ist, dürfen aufgrund einer Neuregelung von November 2016 von Apotheken bislang allerdings nicht beliefert werden. Vonseiten der Landesregierung wurde bereits signalisiert, dass die Einlösung dieser Rezepte im Rahmen von Modellprojekten denkbar sei.
Öffentliche Konsultation zu Gesundheit im digitalen Binnenmarkt — Die Europäische Kommission startete im Juli 2017 eine öffentliche Konsultation, wie digitale Innovationen im Bereich Gesundheit und Pflege zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gesundheitssysteme in Europa gefördert werden sollen. Ziel ist die Nutzung digitaler Dienste zur Förderung von Bürgerbeteiligung und integrierter personenzentrierter Versorgung. Der Fokus liegt dabei auf der gemeinsamen Nutzung von Daten über Grenzen hinweg durch interoperable elektronische Gesundheitsakten sowie die Verbindung und Weitergabe von Daten und Fachwissen, um Prävention, persönliche Gesundheit und Pflege zu verbessern.
DocMorris vermochte ihre führende Marktstellung in Deutschland 2017 weiter auszubauen. Im Bereich der rezeptfreien Medikamente wuchs die Versandapotheke erneut deutlich stärker als der Gesamtmarkt und gehört damit auch beim OTC-Versand zu den führenden Versandapotheken Deutschlands. Dank verstärkter Marketingaktivitäten, die sich an dauerhaft erkrankte Patienten mit einem regelmässigen Bedarf an rezeptpflichtigen Medikamenten richten, entwickelte sich der Umsatz im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel ebenfalls erfreulich.
Starkes Wachstum — DocMorris setzte auch im Jahr 2017 ihren Wachstumspfad erfolgreich fort. Mit EUR 370 Mio. konnte der Umsatz in Lokalwährung gegenüber dem Vorjahr um rund 19 Prozent gesteigert werden. Die Anzahl aktiver Kundinnen und Kunden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich und stieg im Berichtsjahr um 32 Prozent auf 1.8 Millionen. Die Anzahl von Bestellungen, die aktive Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate getätigt hatten, verzeichnete ebenfalls einen starken Anstieg und wuchs im Berichtszeitraum um 26 Prozent auf mehr als 5 Millionen Bestellungen. Der durchschnittliche Warenkorb sank im Geschäftsjahr 2017 leicht um 5 Prozent auf 68 Euro. Grund hierfür war das stärkere Wachstum im Segment der rezeptfreien Arzneimittel im Verhältnis zur ebenfalls positiven Entwicklung im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente.
Im Bereich der rezeptfreien Medikamente wuchs DocMorris erneut deutlich stärker als der Gesamtmarkt und gehört damit auch beim OTC-Versand zu den führenden Versandapotheken in Deutschland. Durch einen starken Zuwachs bei den Neukunden stieg der Umsatz in diesem preissensitiven Segment in Lokalwährung um 39 Prozent auf mehr als EUR 130 Mio. Auch in der diesjährigen Befragung des Deutschen Instituts für Service-Qualität belegte DocMorris erneut den ersten Platz in der Kategorie Apotheken. Von sich überzeugen konnte DocMorris die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Leistungsbereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Angebot, Kundenservice, Internetauftritt, Versand und Rücksendung sowie Bestell- und Zahlungsbedingungen.
Im Segment der rezeptpflichtigen Medikamente stieg der Umsatz in Lokalwährung um über 10 Prozent auf rund 240 Millionen Euro. Forcierte Marketingaktivitäten, die sich an dauerhaft erkrankte Patienten mit einem regelmässigen Bedarf an rezeptpflichtigen Medikamenten richten, sowie die Aufhebung des Bonusverbots durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 trugen zu dieser positiven Entwicklung bei.
Telepharmazie — Im Gesundheitsbereich kommt es zu einer zunehmenden Unterversorgung ländlicher Räume. Völlig neue und digitale Ansätze sind daher erforderlich, um den Menschen vor Ort Lösungen zu bieten. Das Modellprojekt von DocMorris in Hüffenhardt zeigt, wie eine pharmazeutische Beratung und Versorgung in ländlichen Räumen aussehen könnte.
DocMorris installierte in der Gemeinde Hüffenhardt einen Arzneimittelautomaten für rezeptpflichtige und verschreibungsfreie Arzneimittel im Rahmen der Akutversorgung. Das pharmazeutische Personal berät den Kunden mithilfe eines Videoterminals aus der Zentrale von DocMorris im niederländischen Heerlen. Nur nach erfolgter Beratung kann der Kunde die verschreibungsfreien Arzneimittel bestellen oder sein Rezept nach eingehender pharmazeutischer Prüfung einlösen. Die Steuerung und Ausgabe der Arzneimittel durch das Abgabeterminal an die Kunden vor Ort erfolgt dann ebenfalls durch das pharmazeutische Personal.
Am 21. April 2017 wurde die Videoberatung mit Arzneimittelabgabe eröffnet, doch musste der Betrieb zumindest vorerst wieder eingestellt werden. Aufgrund eines gerichtlichen Urteils, erwirkt durch die Apotheker vor dem örtlichen Landgericht in einem Zivilverfahren, darf DocMorris den Service vorläufig nicht weiter anbieten. DocMorris hat aber bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Chronic Match App — Im November 2017 lancierte DocMorris mit der Chronic Match App einen weiteren digitalen Service. In Deutschland sind mehr als 20 Millionen Menschen chronisch krank. Vielen hilft der Kontakt zu anderen Betroffenen, um mit ihrer Krankheit besser umgehen zu können. Der Bedarf an Information, aber auch das Bedürfnis nach Austausch ist gross. Mit der Selbsthilfe-App finden Menschen mit chronischen Krankheiten allerorts und zu jeder Indikation gezielt jemanden für ihren persönlichen 1:1-Chat. Die App ist eine Plattform, aus der auch Selbsthilfegruppen vor Ort entstehen können, und bietet Patienten eine Möglichkeit, ihren Alltag besser zu bewältigen.
Deutschlandweite Markenkampagne — Im November 2017 startete DocMorris in Deutschland eine multimediale Kampagne, um sich als Marke neu zu positionieren. Den Auftakt machte die gesellschaftliche Fragestellung «Und, wie geht's uns morgen?», die über verschiedene Medien und Formate der Aussenwerbung ausgespielt wurde. Sie soll den Betrachter zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Thematik «Morgen» vor dem Hintergrund des Fortschritts durch Digitalisierung in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen anregen.
Die Apotheke DocMorris sieht es als ihre Aufgabe an, diese Frage im Gesundheitsmarkt schnellstmöglich mit digitalem Fortschritt zum Wohle des Patienten zu beantworten. Aufgabe ist also, den Menschen zu zeigen, wie die Digitalisierung im Gesundheitssystem das Leben bereichert und – wenn gewünscht – auch einfacher macht. Im ersten Quartal 2018 startet daher die Hauptkampagne mit TV-Spots, Online-Aktivitäten, Anzeigen sowie weiteren Massnahmen in der Aussenwerbung.
Kooperation mit Eurapon — DocMorris ist eine Kooperation mit dem Apotheker Kubilay Talu, dem Inhaber der Versandapotheke Eurapon mit Sitz in Bremen, eingegangen. Kubilay Talu beabsichtigt, mit DocMorris über die Eurapon Pharmahandel GmbH künftig eng zusammenzuarbeiten. Später ist geplant, das Versandgeschäft von den Niederlanden aus zu betreiben. Damit wird ein Standort gewählt, der im europäischen Umfeld für eine international tätige Versandapotheke vorteilhaft ist. Die Zur Rose-Gruppe übernahm Ende 2017 die Eurapon Pharmahandel GmbH und damit einen wesentlichen Teil der Logistik sowie die Medikamentenbelieferung für das Eurapon-Versandgeschäft. Eurapon erzielte 2016 mit ihrem auf rezeptfreie Medikamente ausgerichteten Versandgeschäft einen Umsatz von 52 Millionen Euro und wuchs in den letzten drei Jahren mit jährlich 30 Prozent deutlich über dem Marktdurchschnitt.
Übernahme von Vitalsana — Die Zur Rose-Gruppe übernahm per Ende 2017 von der Ströer SE & Co. KGaA die Versandapotheke Vitalsana B.V. in Heerlen sowie den dazugehörigen Dienstleister ApDG GmbH in Ulm. Im Zuge der Akquisition bündelt sie einen wesentlichen Teil ihrer Versandaktivitäten in der Euroregion Aachen/Heerlen und realisiert Synergieeffekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Vitalsana erwirtschaftete mit ihrer primär auf rezeptfreie Medikamente ausgerichteten Versandapotheke 2016 einen Umsatz von 30 Millionen Euro.
Zur Rose Pharma in Halle an der Saale hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Kompetenzzentrum für Marketing und Services im Gesundheitswesen entwickelt. Auch 2017 konzentrierte sie ihre Serviceleistungen auf die inhabergeführte Apotheke Zur Rose. Die Umsatzentwicklung war gegenüber dem Vorjahr stabil.
Um das Potenzial von Zur Rose Pharma als Kompetenzzentrum für Marketing und Services noch besser ausbauen und nutzen zu können, erfolgte Ende 2017 der Entscheid durch die Zur Rose-Gruppe, Zur Rose Pharma vollumfänglich als Gesundheitsdienstleisterin für die Gesellschaften der Zur Rose-Gruppe zu positionieren. Die Neuausrichtung geht einher mit den Plänen von Ulrich Nachtsheim, Inhaber der Apotheke Zur Rose in Halle, altersbedingt kürzer zu treten und sich aus dem Versandgeschäft zurückzuziehen. Im Rahmen einer Nachfolgelösung wird beabsichtigt, die Versandkunden, sofern sie dies wünschen, ab Mitte 2018 von den Niederlanden aus von einer neu zu gründenden Versandapotheke zu bedienen, die eine Tochtergesellschaft der Zur Rose-Gruppe ist.
40 Mitarbeitende sind ab Mitte 2018 vom Wegfall von Logistikdienstleistungen und administrativen Aufgaben für die Apotheke Zur Rose am Standort Halle betroffen. Für sie werden umfangreiche Massnahmen über einen Sozialplan hinaus eingerichtet, um sie bei der Suche nach einer Anschlusslösung proaktiv zu unterstützen. Zur Rose Pharma beschäftigt in Halle weiterhin rund 90 Personen und beabsichtigt, den Standort für Dienstleistungen künftig weiter auszubauen.
Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2017. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse der Gesellschaft definiert. Die Zur Rose-Gruppe publiziert diese Dokumente online unter zurrosegroup.com > «Investoren und Medien» > «Corporate Governance».
Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in zwei geografische Segmente unterteilt:
Die Geschäftseinheiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten alle wesentlichen operativen Tätigkeiten. Sie werden von einem Mitglied der Gruppenleitung geführt. Die Funktionen Finance sowie (als Matrixfunktion) Logistik sind dem CFO zugeordnet und erbringen Leistungen für die gesamte Gruppe. Der Bereich Investor Relations ist ebenfalls dem CFO zugeordnet. Die Bereiche Kommunikation und Legal sind dem CEO unterstellt und erbringen ebenfalls Leistungen für die gesamte Gruppe.
Angaben zur juristischen Struktur der Gruppe finden sich auf Seite 61 des Finanzberichts.
Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltene Beteiligungsquote im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Seite 61, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Zur Rose Group AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.
| Wirtschaftlich berechtigte/zur Ausübung der Stimmrechte ermächtigte Person/en |
Direkter Aktionär | In % |
|---|---|---|
| T. Rowe Price Associates, Inc. | T. Rowe Price International Ltd | 3.13 |
| Vanessa Frey, Beat Frey, Brigitte Frey, Alexandra Frey |
KWE Beteiligungen AG | 14.79 |
| Wellington Management Group LLP | – Wellington Alternative Investments, LLC | 5.09 |
| – Wellington Management Funds (Ireland) plc | ||
| – Wellington Management Funds (Luxembourg) II SICAV |
||
| – Wellington Luxembourg S.à.r.l. | ||
| – Wellington Trust Company, N.A. | ||
| – Wellington Management Funds LLC | ||
| Al Faisaliah Group Holding Company | Matterhorn Pharma Holding | 4.57 |
| Mitglieder des Verwaltungsrats, der Gruppenleitung und des Senior Managements |
7.44 |
* Gemäss entsprechenden Meldungen an die SIX Swiss Exchange zum Zeitpunkt der Offenlegung
Gemäss den der Gesellschaft bekannten Informationen hielten die aufgeführten Aktionäre am 31. Dezember 2017 einen Anteil von mehr als 3 Prozent der Aktien der Zur Rose Group AG. Unter www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die während des Geschäftsjahrs 2017 von der Zur Rose Group AG über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert wurden. Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Anhang zur Jahresrechnung der Zur Rose Group AG detailliert dargestellt.
Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich per 31. Dezember 2017 auf 5 213 (2 382 per Ende 2016).
| AKTIONARIATSSTRUKTUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Aktien * | Anzahl Aktionäre per 31. Dezember 2017 |
Anzahl Aktien in % |
Anzahl Aktionäre per 31. Dezember 2016 |
Anzahl Aktien in % |
||
| 1 – 499 | 3 846 | 6.3 | 695 | 2.4 | ||
| 500 – 999 | 605 | 6.0 | 567 | 8.0 | ||
| 1 000 – 1 999 | 510 | 10.5 | 738 | 21.5 | ||
| 2 000 – 2 999 | 116 | 4.4 | 184 | 10.1 | ||
| 3 000 – 4 999 | 81 | 4.9 | 129 | 10.9 | ||
| > 5 000 | 55 | 30.6 | 69 | 41.2 | ||
| Fiduziarische Eintragungen ohne Stimmberechtigung (Nominees) |
– | 11.9 | – | – | ||
| Nicht im Aktienregister eingetragene Aktien |
– | 25.4 | – | 5.9 | ||
| Total | 5 213 | 100 | 2 382 | 100 | ||
* Gesamtes Aktienkapital der Zur Rose Group AG: siehe 2.1
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.
Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf Seite 92 und 93 enthalten.
Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG beträgt CHF 35 761 820.25, eingeteilt in 6 219 447 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 19. Juni 2019 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 2 900 938.25 durch Ausgabe von höchstens 504 511 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Artikel 5 der Statuten. Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Der Verwaltungsrat kann neue Aktien mittels Festübernahme durch ein Finanzinstitut, ein Konsortium von Finanzinstituten oder einen anderen Dritten und anschliessenden Angebots an die bisherigen Aktionäre oder an Dritte (sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre aufgehoben sind oder nicht gültig ausgeübt werden) ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, oder er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.
Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre aufzuheben oder zu beschränken und Dritten, der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften zuzuweisen:
Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 23 357 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 5.75 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 134 302.75 erhöht werden. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien- oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von Namenaktien durch die Ausübung der Optionsrechte und jede weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungs- und Eintragungsbeschränkungen gemäss Artikel 5 der Statuten.
Informationen über Kapitalveränderungen sind im konsolidierten Jahresabschluss, insbesondere in der Eigenkapitalveränderungsrechnung Seite 58, enthalten. Für die vorangegangenen Jahre wird auf die früheren Geschäftsberichte verwiesen.
Per 31. Dezember 2015 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 18 716 382.25. 2016 wurde eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit der neuen Ankeraktionärin, KWE Beteiligungen AG, in zwei Tranchen vollzogen:
2016 fanden Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital in der Höhe von insgesamt CHF 994 019.75 auf CHF 24 885 402 statt. Der Eintrag der betreffenden Statutenänderung ins Handelsregister erfolgte am 2. Februar 2017.
Per 31. Dezember 2016 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 24 885 402.00. Im ersten Halbjahr 2017 fanden Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital in der Höhe von insgesamt CHF 1 303 197.25 auf CHF 26 188 599.25 statt. Der Eintrag der betreffenden Statutenänderungen ins Handelsregister erfolgte am 29. Mai 2017 und am 5. Juli 2017.
Im Rahmen des Börsengangs wurden zwei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital vollzogen:
Per 31. Dezember 2017 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 35 761 820.25.
Das Aktienkapital ist eingeteilt in 6 219 447 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.
Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann einzelne Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Namenaktien für eigene Rechnung zu halten (die Nominees), bis maximal drei Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, wenn der Nominee mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und einer anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees die Namen und Vornamen (bei juristischen Personen die Firma), Adressen, die Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen den Sitz) und die Aktienbestände derjenigen Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0.5 Prozent oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals halten. Der Verwaltungsrat kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen.
Per 31. Dezember 2017 hat kein Nominee eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Die im Aktienbuch eingetragenen Nominees sind somit ohne Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzt einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.
Die Zur Rose Group AG hat per 31. Dezember 2017 keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.
Die Zur Rose Group AG hat per 31. Dezember 2017 keine Unternehmensanleihe ausstehend.
Der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen.
Am 31. Dezember 2017 gehörten ihm folgende Personen an:
| MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS | ||||
|---|---|---|---|---|
| Position | Eintritt | Gewählt bis | ||
| Prof. Stefan Feuerstein | Präsident, nicht exekutiv | 2010 | 2018 | |
| Walter Oberhänsli | Delegierter, exekutiv | 1993 | 2018 | |
| Dr. Thomas Schneider | Vizepräsident, nicht exekutiv | 1995 | 2018 | |
| Prof. Dr. Volker Amelung | Mitglied, nicht exekutiv | 2010 | 2018 | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner | Mitglied, nicht exekutiv | 2017 | 2018 | |
| Vanessa Frey | Mitglied, nicht exekutiv | 2016 | 2018 | |
| Dr. Lukas Wagner | Mitglied, nicht exekutiv | 1996 | 2018 | |
— Stefan Feuerstein (1955, Deutscher, Prof.), Präsident des Verwaltungsrats
Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Studium der Betriebswirtschaft. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms.
— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
— Thomas Schneider (1955, Schweizer, Dr. med.), Vizepräsident des Verwaltungsrats Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, zuvor diverse standespolitische Aufgaben auf nationaler und kantonaler Ebene. Medizinstudium an der Universität Basel.
— Volker Amelung (1965, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, Univ.-Prof. Dr. oec. HSG) Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen sowie Paris-Dauphine.
— Heinz O. Baumgartner (1963, Schweizer, Dr. oec. HSG)
Seit 2008 CEO der Schweiter Technologies AG, Horgen. Von 1996 bis 2013 CFO dieser Gesellschaft. Zuvor Controller bei Asea Brown Boveri Schweiz. Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.
Seit 2007 CEO und Verwaltungsrätin der Corisol Holding AG, Zug. Diverse Verwaltungsratsmandate. Von 2004 bis 2006 im Corporate Finance Team der Handelsbanken Capital Markets in Stockholm, danach Asset Managerin in Hongkong. Grundstudium in Wirtschaftswissenschaften und Recht an der Universität St. Gallen und Master of Science in International Economics and Business an der Stockholm School of Economics.
Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1986 mit eigener Praxis in Birsfelden (BL). 2002 bis 2010 Präsident der Ärztegesellschaft Baselland. Medizinstudium an der Universität Basel.
Mit Ausnahme des Delegierten des Verwaltungsrats, Walter Oberhänsli, gehörte keines der Mitglieder des Verwaltungsrats je der Geschäftsleitung einer Gesellschaft der Zur Rose-Gruppe oder der Konzernleitung an. Es existieren keine Kreuzverflechtungen.
Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Präsident des Verwaltungsrats der EVAN Management AG, Zug Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug Mitglied des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE, Düsseldorf (DE) Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE) Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Praxis-Panels des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, Berlin (DE) Mitglied des Beirats des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts Nordost (GeWINO) der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Berlin (DE)
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Mitglied des Verwaltungsrats der Schweiter Technologies AG, Horgen Mitglied des Verwaltungsrats der Inficon Holding AG, Bad Ragaz Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der Garaventa Accessibility AG, Arth Mitglied des Verwaltungsrats KWE Beteiligungen AG, Wollerau
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Gemäss Statuten der Zur Rose Group AG darf kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Jedes dieser Mandate bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats bzw., bei Mandaten des Präsidenten des Verwaltungsrats, durch die Mehrheit der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmen (z.B. Mandate in Unternehmen, die auf Anordnung der Zur Rose-Gruppe, von ihr kontrollierten Gesellschaften oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und den Präsidenten des Verwaltungsrats einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Ist das Präsidium des Verwaltungsrats vakant, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der folgenden ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die erstmalige Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in der Übersicht auf Seite 33 aufgeführt. Es sind keine Amtszeitbeschränkungen festgelegt.
Vorbehältlich der Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Vizepräsidenten wählen. Er bezeichnet ferner einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident. Die Aufgabenaufteilung zwischen Verwaltungsrat und CEO sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsratspräsidenten und der Ausschüsse gehen aus dem Organisationsreglement und den entsprechenden Ausschussreglementen hervor.
Permanente Ausschüsse des Verwaltungsrats sind der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat kann die Bildung (sowie Auflösung) weiterer Ausschüsse beschliessen und diese mit bestimmten Verantwortlichkeiten und Projektaufgaben betrauen.
| PRÜFUNGSAUSSCHUSS | |
|---|---|
| Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner | |
| Prof. Stefan Feuerstein |
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden durch einen Beschluss des Gesamtverwaltungsrats ernannt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung, in dem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über den Finanzbericht. Der Prüfungsausschuss ist ein auf Dauer eingerichteter Ausschuss. Er hat ausschliesslich beratende, beschlussvorbereitende und überwachende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Prüfungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
VERWALTUNGSRAT (von links)
DR. HEINZ O. BAUMGARTNER, DR. LUKAS WAGNER, PROF. STEFAN FEUERSTEIN, WALTER OBERHÄNSLI, VANESSA FREY, DR. THOMAS SCHNEIDER, PROF. DR. VOLKER AMELUNG.
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und konstituiert sich selbst. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten und unterstützt diesen in Fragen der Nominierung und Förderung von Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene. Der Vergütungsausschuss hat ausschliesslich beratende und beschlussvorbereitende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Vergütungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
Der Verwaltungsrat tagt, so oft dies als notwendig erscheint oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt. Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Verwaltungsrats einberufen. Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse können auch per Telefon-, Video- oder Internetkonferenz durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Anwesenheit gleichgestellt ist die Zuschaltung per Telefon, Video oder Internet. Kein Präsenzquorum muss eingehalten werden, wenn ausschliesslich die erfolgte Durchführung einer Kapitalerhöhung festzustellen und die anschliessend vorzunehmende Statutenänderung zu beschliessen ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2017 trat der Verwaltungsrat achtmal zusammen. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in der Regel auch der CFO und der Group General Counsel (als Protokollführer) in beratender Funktion teil. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind anlässlich der Beratung der Strategie und des Budgets sowie zu marktspezifischen Traktanden zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen.
Die Ausschüsse tagen mindestens zweimal jährlich sowie an zusätzlichen Sitzungen nach Bedarf, welche jedes Mitglied der Ausschüsse beantragen kann. Der Auftrag der Ausschüsse ist auf die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verwaltungsrats beschränkt. Die Zusammensetzung, Organisation, Kompetenzen und Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen werden vom Verwaltungsrat in entsprechenden Ausschussreglementen festgelegt, soweit diese nicht durch die Statuten oder einen Beschluss der Generalversammlung vorgegeben sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse orientieren den Verwaltungsrat an der jeweils folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung über ihre Aktivitäten, in dringenden Fällen auch sofort. Im Geschäftsjahr 2017 traten der Prüfungsausschuss zweimal und der Vergütungsausschuss viermal zusammen. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, einzelne Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Insbesondere kommen dem Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben zu:
Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsleitung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Delegierten und CEO und an die Gruppenleitung, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes bestimmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Gruppenleitung sind im Funktionendiagramm festgehalten.
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält den Monats-, den Halbjahres- und den Jahresabschluss. Die Abschlüsse geben unter anderem Auskunft über Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die wichtigsten Kennzahlen der Gruppe und der Segmente. Ferner berichten der CEO und der CFO an jeder Verwaltungsratssitzung über den Geschäftsgang und sämtliche konzernrelevanten Angelegenheiten; der Verwaltungsrat erhält mindestens zweimal jährlich eine Prognose der Jahresergebnisse. An diesen Sitzungen berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse auch über die von ihrem Gremium behandelten Traktanden sowie die wesentlichen Feststellungen und Beurteilungen, und sie stellen die entsprechenden Anträge. Der Verwaltungsrat berät und verabschiedet jährlich das Budget für das Folgejahr. Er legt die strategische Mittelfristplanung fest und überprüft diese jährlich. Der Präsident des Verwaltungsrats berät sich regelmässig mit dem CEO und anderen Vertretern der Gruppenleitung. Ausserdem erhält der Verwaltungsrat regelmässig einen aktuellen Statusreport zu Investor Relations.
Gestützt auf das Organisationsreglement des Verwaltungsrats und des Prüfungsausschusses führt die Interne Revision Betriebs- und Systemüberprüfungen durch und unterstützt die Organisationseinheiten der Gruppe bei der Regulation, Verbesserung und Sicherstellung der Wirksamkeit ihres Risikomanagements und ihrer internen Kontrollmassnahmen. Die Interne Revision koordiniert ihre Arbeiten soweit als möglich mit der externen Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann die Interne Revision mit Spezialrevisionen, internen Untersuchungen oder weiteren Aufträgen betrauen, die über die regelmässige Tätigkeit der Internen Revision hinausgehen.
Die Zur Rose-Gruppe hat ein System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risiko-Reporting. Der Verwaltungsrat und der CEO sind verantwortlich für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Risiko-Management-Systems. Operativ ist der CFO für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Er kann Teilaufgaben weiterdelegieren. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Mana gement der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung.
Am 31. Dezember 2017 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:
— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
— Marcel Ziwica (1975, Schweizer, lic. oec. HSG), Chief Financial Officer (CFO)
Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 CFO. Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.
— Walter Hess (1965, Schweizer, Betriebsökonom), Head Switzerland Seit 2015 Geschäftsführer Zur Rose, seit 2017 zudem Head Switzerland innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für die Gruppe externer Berater, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen.
Seit 2008 im Vorstand, seit 2009 CEO von DocMorris. Seit 2017 zudem Head Germany innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle/ Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
4.
GRUPPENLEITUNG
Kein Mitglied der Gruppenleitung darf mehr als vier Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als zwei in einem börsenkotierten Unternehmen. Ausnahmen (z. B. für Mandate, die im Auftrag der Zur Rose-Gruppe oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.
Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Vergütungsbericht (Seiten 43 bis 51) enthalten.
Beschränkungen bestehen nur für Nominees (siehe 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen Seite 32 und 33). Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt, und es sind keine Massnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen vorgesehen. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Alle von einem Aktionär gehaltenen Aktien können nur von einer Person vertreten werden.
Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschlüsse der Generalversammlung vor, die nur von einer grösseren als der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit gefasst werden können. Davon ausgenommen ist die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien; dieser Beschluss erfordert mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.
Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zur Einberufung der Generalversammlung.
Aktionäre, die alleine oder zusammen entweder Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 000 000 oder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 45 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen. Ausgenommen sind hiervon an einer Generalversammlung gestellte Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.
Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.
Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor.
Die Verträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.
Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG. Die Funktion des leitenden Revisors hat seit dem 5. Mai 2017 Martin Gröli inne. Die Amtsdauer des leitenden Revisors beträgt maximal sieben Jahre.
Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist 2017 ein Gesamtaufwand von CHF 399 951 entstanden. Zudem wurden von der Revisionsgesellschaft für prüfungsbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang Honorare im Umfang von CHF 370 090 in Rechnung gestellt.
Für weitere Dienstleistungen und Steuerberatungen der Revisionsgesellschaft sind im Berichtsjahr Honorare im Umfang von CHF 484 955 angefallen.
Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftlicher Form auf jede festgelegte Sitzung hin an den Prüfungsausschuss über relevante Prüfungsaktivitäten und weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Vertreter der externen Revision nehmen an einzelnen Traktanden der Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. Im Berichtsjahr 2017 hat die externe Revision an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Prüfungsausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die Nomination der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung. Zudem prüft der Prüfungsausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.
Die Zur Rose-Gruppe informiert über Jahres- und Halbjahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen sowie Analysten- und Medienkonferenzen. Quartalsumsätze werden per Medienmitteilung kommuniziert. Die Gruppe berichtet zudem über wichtige Ereignisse (Ad-hoc-Publizität). Die Aktionäre erhalten den gedruckten Kurzbericht zum Geschäftsjahr auf Wunsch zugeschickt. Der Geschäftsbericht ist als umfassende Online-Version unter gb.zurrosegroup.com zugänglich. Weiter ist der Halbjahresbericht als PDF online verfügbar. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Aktuelle Informationen finden sich online unter zurrosegroup. com > «Investoren und Medien». Unter «Investoren & Medien» > «Termine» sind die regelmässigen Berichterstattungstermine ersichtlich. Die Medienmitteilungen können unter «Investoren & Medien» > «Medienmitteilungen abonnieren» abonniert werden (Versand per E-Mail). Die Adressen der Ansprechpartner sind am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze, den Governance-Rahmen sowie das Vergütungssystem der Zur Rose Group AG. Ausserdem enthält er detaillierte Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2017 (Berichtsjahr). Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 1. Januar 2014 sowie von Ziffer 5 des Anhangs zur Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange vom 13. Dezember 2016.
Der Wert und Erfolg der Zur Rose-Gruppe hängt im Wesentlichen von der Qualität und vom Engagement der Mitarbeitenden ab. Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, qualifizierte Personen für die Gruppe zu gewinnen, zu motivieren und zu binden. Mit den leistungsorientierten und aktienbasierten Komponenten soll ausserdem das Denken und Handeln mit den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre synchronisiert werden.
Das Vergütungssystem beruht auf folgenden Grundsätzen:
Gemäss den Schweizer Bestimmungen zur Mitsprache bei der Vergütung haben Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen massgeblichen Einfluss auf die Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung. Zum einen genehmigen die Aktionäre jedes Jahr die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Darüber hinaus unterliegen die Grundsätze für die Vergütung den ebenfalls von den Aktionären genehmigten Statuten. Die Statuten können online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html eingesehen werden. Darin zu finden sind die Regelungen betreffend die Abstimmung über die Vergütungen durch die Generalversammlung (Art. 25), die Grundsätze der Vergütung sowie die Regelungen zu den Grundsätzen der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung (Art. 27), des Zusatzbetrags (Art. 26) und der Gewährung von Darlehen und Krediten (Art. 30). Die entsprechenden Bestimmungen der Statuten sind im Folgenden zusammengefasst:
Genehmigung der Vergütung: Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die Gesamtbeträge für die maximale fixe Vergütung des Verwaltungsrats für das folgende Geschäftsjahr, für die variable Vergütung des Verwaltungsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr, für die maximale fixe Vergütung der Gruppenleitung für das folgende Geschäftsjahr und für die variable Vergütung der Gruppenleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr.
Zusatzbetrag für Veränderungen in der Gruppenleitung: Reicht der bereits von der Generalversammlung genehmigte maximale Gesamtbetrag der Vergütung nicht aus für neue Mitglieder der Gruppenleitung, ist die Gesellschaft ermächtigt, einen Zusatzbetrag auszurichten, der nicht über 50 Prozent des letzten genehmigten Gesamtbetrags sein darf.
Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats umfasst eine feste Grundentschädigung und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Vergütung der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers. Die fixe Vergütung umfasst je nachdem das Grundgehalt oder das Verwaltungsratshonorar und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen umfassen. Die variable Vergütung richtet sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele und kann in bar oder in aktienbasierten Instrumenten ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt Leistungsziele und andere Bedingungen wie Zuteilungsbedingungen, Vesting-Bedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest.
Der Vergütungsausschuss (VA) besteht gemäss den statutarischen Bestimmungen aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Zusätzlich erarbeitet er Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung zuhanden des Verwaltungsrats.
| ZUSTÄNDIGKEITSEBENEN | |||
|---|---|---|---|
| Entscheid über: | Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung |
| Vergütungspolitik inkl. Gestaltung der variablen Vergütung und Definition der Leistungsziele |
Vorschlag | Genehmigung | |
| Maximale Gesamtbeträge der Vergütung an Verwaltungsrat und Gruppenleitung |
Vorschlag | Antrag | Bindende Abstimmung |
| Individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung |
Antrag | Genehmigung | |
| Vergütungsbericht | Vorschlag | Genehmigung | Konsultative Abstimmung |
Der Vergütungsausschuss besteht aus Dr. Thomas Schneider, Prof. Stefan Feuerstein und Vanessa Frey. Mit der ordentlichen Generalversammlung zum Berichtsjahr werden die Mitglieder erstmalig durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Mitglieder des VA beträgt ein Jahr und endet mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Amtsperiode). Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Sitzungen des VA finden in der Regel vor den Sitzungen des Verwaltungsrats statt, sodass die Anträge formuliert und vom Gesamtgremium genehmigt werden können. Ausserdem berichtet der Vorsitzende des VA nach jeder Sitzung dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Gruppenleitung können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch während der Diskussion und Festsetzung der eigenen Vergütung nicht anwesend. Im Jahr 2017 hielt der VA vier Sitzungen ab. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.
Es steht dem VA frei, in Vergütungsfragen zeitweise einen externen Berater beizuziehen. Im Jahr 2017 wurde HCM International Ltd., Zürich, beigezogen. Dieses Unternehmen nimmt für die Zur Rose-Gruppe keine weiteren Mandate wahr. Darüber hinaus kann der VA auch auf interne Experten in Vergütungsfragen wie den Leiter Human Resources zurückgreifen.
Der VA prüft die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung periodisch auf der Basis von Vergütungen bei vergleichbaren börsenkotierten Unternehmen und europäischen E-Commerce-Unternehmen. Es werden Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktkapitalisierung und Umsatzgrösse berücksichtigt. Die Vergleichsgruppe umfasst AO World, APG SGA, Arbonia, Ascom, Bobst Group, Bossard, Burckhardt, Burkhalter, Comet, Conzzeta, Daetwyler, Delticom, Hawesko, Huber + Suhner, Inficon, Interroll, Kardex, Komax, Kudelski, Metall Zug, Rieter, Schweiter, Siegfried, SRP, u-blox und Zooplus.
Die tatsächliche Vergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und der persönlichen Leistung. Die persönliche Leistung wird im Zuge des jährlichen Leistungsmanagementprozesses beurteilt. Bei der Ermittlung der persönlichen Leistung wird die Erreichung der individuellen Ziele sowie die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unternehmenswerte und der erwarteten Führungsqualitäten berücksichtigt. Die individuelle Leistungsbeurteilung und der Erfolg des Unternehmens bilden die Grundlage für die Festlegung der effektiv ausbezahlten Vergütung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen in der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängig handeln. Daher erhalten sie für ihre Arbeit eine fixe Basisvergütung pro Amtsperiode (Retainer), die zu 70 Prozent in bar und zu 30 Prozent aus Namenaktien der Gesellschaft mit einer dreijährigen Sperrfrist gewährt wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht an eine Erfolgskomponente gebunden, und es erfolgt keine variable Vergütung. Je nach Funktion ergeben sich folgende Vergütungen (brutto):
| 1000 CHF | Vergütung total | davon bar | davon in Aktien |
|---|---|---|---|
| Präsident | 300 | 210 | 90 |
| Vizepräsident | 130 | 91 | 39 |
| Mitglied | 100 | 70 | 30 |
Für den Einsitz in Ausschüssen werden folgende Vergütungen (brutto) ausschliesslich in bar ausgerichtet:
| 1000 CHF | Vergütung bar |
|---|---|
| Präsident Ausschuss | 20 |
| Mitglied Ausschuss | 10 |
Der Präsident des Verwaltungsrats bezieht für den Einsitz in den Ausschüssen kein Honorar. Das exekutive Mitglied bzw. der Delegierte des Verwaltungsrats, der CEO, wird im Rahmen der ordentlichen Vergütung als Mitglied der Gruppenleitung für seine Tätigkeit entschädigt und bezieht keine zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat. Die Barzahlung erfolgt jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung, und die Aktien werden jeweils kurz nach der ordentlichen Generalversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann Mitgliedern des Verwaltungsrats einen Auslagenersatz in Form von effektiven und/oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser Auslagenersatz gilt nicht als Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Zur Rose Group AG.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2017 eine fixe Basisvergütung von CHF 802 000, eine Vergütung für den Einsitz in Ausschüssen von CHF 60 000 sowie Sozialversicherungsbeiträge von CHF 61 000. Von der Gesamtvergütung von CHF 923 000 wurden CHF 245 000 in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütungen, die den Verwaltungsratsmitgliedern im Jahr 2017 entrichtet wurden. Dem Verwaltungsrat gehörten im Berichtsjahr 2017 sieben Mitglieder an.
| 1000 CHF | Fixe Vergütung in bar brutto |
Fixe Vergütung in Aktien brutto 1) |
Ausschuss honorar in bar |
Sozialver sicherungs beiträge |
Total 2) |
|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Stefan Feuerstein | |||||
| (Präsident) | 210 | 92 | – | 21 | 323 |
| Dr. Thomas Schneider (Vizepräsident) |
91 | 40 | 20 | 11 | 162 |
| Dr. Volker Amelung (Mitglied) |
70 | 31 | 20 | 9 | 130 |
| Dr. Heinz Baumgartner (Mitglied) 3) |
46 | 20 | 7 | 5 | 78 |
| Vanessa Frey | |||||
| (Mitglied) | 70 | 31 | 13 | 9 | 123 |
| Dr. Lukas Wagner (Mitglied) |
70 | 31 | – | 6 | 107 |
| Nicht exekutiver | |||||
| Verwaltungsrat | 557 | 245 | 60 | 61 | 923 |
| Walter Oberhänsli (Delegierter) |
– | – | – | – | – |
| Verwaltungsrat | 557 | 245 | 60 | 61 | 923 |
1) Der massgebende Verkehrswert am Tag der Zuteilung von CHF 137.80 pro Aktie berechnet sich nach dem volumengewichteten Tagesendkurs an der Schweizer Börse während 20 Tagen vor Zuteilung der Aktien.
2) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.
3) Dr. Heinz Baumgartner wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Mai 2017 in den Verwaltungsrat gewählt.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern finden sich im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats, ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder deren nahestehende Personen.
Das Vergütungssystem der Gruppenleitung ist auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet und für die variablen Vergütungselemente mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Dies ermöglicht eine transparente und leistungsbasierte Festlegung der Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder. Über Zielvorgaben entscheidet der Verwaltungsrat.
Für die Festlegung der Vergütung der Gruppenleitung wird auf Kriterien wie Funktion, Verantwortung, Erfahrung und auf Marktdaten abgestellt. Die individuelle Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem fixen und einem betragsmässig begrenzten erfolgsabhängigen Gehaltsanteil sowie aus Vorsorgeleistungen und Nebenleistungen (Geschäftsfahrzeug). Die variablen Komponenten betragen total 0 bis maximal 150 Prozent der fixen Vergütung.
Die Gesellschaft kann den Mitgliedern der Gruppenleitung einen Auslagenersatz in Form von effektiven und/oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser gilt nicht als Vergütung.
| VERGÜTUNGSSTRUKTUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Element | Zweck | Instrument | Leistungs kriterium |
Leistungs periode |
Einflussfaktoren |
| Fixes jährliches Grundgehalt |
Gewinnung, Bindung, Motivation |
Vergütung in bar | – | – | Position, Qualifikation, Marktüblichkeit |
| Kurzfristig variable Vergütung |
Honorierung der Leistung |
Bonus in bar | Umsatz, EBIT, individuelle Ziele |
1 Jahr | Finanzergebnis und qualitative Leistung |
| Langfristig | Honorierung der nachhaltigen Wertschöpfung, Angleichung |
||||
| variable | an Aktionärs | Erfolg | |||
| Vergütung | interessen | Incentive in Aktien | Umsatz, EBIT | 3 Jahre | der Gruppe |
| Vorsorge und Neben leistungen |
Schutz vor Risiken, Mitarbeiterge winnung/-bindung |
Altersvorsorge, Versicherungspläne, Nebenleistungen |
– | – | Marktüblichkeit und gesetzliche Bestimmungen |
Die Grundgehälter werden anhand des Umfangs und der Aufgaben einer gegebenen Position sowie der zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen, der marktüblichen Vergütung sowie der persönlichen Qualifikation, Erfahrung und Leistung des Mitglieds der Gruppenleitung festgelegt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in bar.
Die kurzfristige variable Vergütung ist ein Leistungsbonus, mit welchem sowohl die finanzielle Entwicklung der Gruppe als auch die persönliche Leistung der Mitarbeitenden in einem gegebenen Geschäftsjahr anerkannt werden. Durch diese variable Vergütung sind die Mitarbeitenden am Erfolg der Gruppe beteiligt und erhalten gleichzeitig eine Anerkennung für ihre persönliche Leistung. Der Zielwert der kurzfristigen variablen Vergütung wird als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt und beträgt 40 Prozent für den CEO sowie zwischen 35 und 40 Prozent für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung.
Die Zielvorgaben werden jeweils zu Beginn des Jahrs vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt und am Ende des Geschäftsjahrs anhand des tatsächlich erreichten Ergebnisses beurteilt. Im Berichtsjahr waren vorwiegend Umsatz- und Ertragsziele der Gruppe oder der Segmente, die Basis für die Bemessung der kurzfristigen variablen Komponente. Für jede Zielgrösse wird eine Zielvorgabe aufgrund des Budgets definiert. Darüber hinaus werden eine Zielerreichungsuntergrenze, unterhalb derer keine variable Vergütung ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der die variable Vergütung plafoniert wird, festgelegt. Der Auszahlungsbetrag zwischen Untergrenze, Ziel und Obergrenze wird linear interpoliert.
| CEO | CFO | Übrige Gruppenleitung |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 60% | 0% | 50% |
| EBIT | 40% | 30% | 40% |
| Individuelle Ziele | |||
| (u. a. Net Working Capital, Kosten, Cashflow) | 0% | 70% | 10% |
Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt in bar nach Durchführung der ordentlichen Generalversammlung für das Berichtsjahr.
Mit dem leistungsbasierten Aktienplan sollen ausgewählte Führungskräfte der Zur Rose Group AG und von deren Tochtergesellschaften am nachhaltigen und langfristig angestrebten Wachstum des Unternehmens partizipieren.
Der leistungsbasierte Aktienplan
Auf Antrag des Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat in Abhängigkeit der Funktion, des Einflusses auf den langfristigen Erfolg, unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie von strategischen Überlegungen individuelle Zuteilungsbeträge für das abgeschlossene Geschäftsjahr in Schweizer Franken fest, die im Rahmen dieses Planes in Form von Anwartschaften (performance share units) den Teilnehmenden zugeteilt werden. Der gesamte Betrag in Schweizer Franken, der im Rahmen dieses Plans Mitgliedern der Gruppenleitung für das Zuteilungsjahr gewährt wird, wird jeweils an der Generalversammlung durch die Aktionärinnen und Aktionäre retrospektiv für das vergangene Jahr in Übereinstimmung mit den Statuten genehmigt. Eine Zuteilung von Anwartschaften als Vergütung für ein Geschäftsjahr wird erst nach Vollendung eines ganzen Geschäftsjahrs gewährt. Der Verwaltungsrat kann unterjährige Eintritte im Einzelfall abweichend regeln.
Nach Ablauf einer Leistungsperiode von drei Jahren (beginnend am 1. Januar des Berichtsjahrs und endend am 31. Dezember drei Jahre später) findet nach der Generalversammlung, an der die Jahresrechnung des letzten Jahrs der Leistungsperiode genehmigt wird, eine Wandelung der Anwartschaften in zu übertragende Aktien statt. Die Anzahl zu übertragender Aktien ergibt sich zum Wandelungszeitpunkt aus der Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Anwartschaften mit dem Zielerreichungsfaktor. Der Zielerreichungsfaktor basiert im gleichen Umfang auf der Erreichung der EBIT-Marge und auf der Umsatz-Zielerreichung. Der Zielerreichungsfaktor ist gegen unten auf 0.00 und gegen oben auf 2.00 begrenzt. Interne Finanzziele als Massgabe für die variable Vergütung werden nicht veröffentlicht. Eine Offenlegung der Ziele würde Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und somit zu einem Wettbewerbsnachteil für die Gruppe führen. Nach Übertragung unterliegen die Aktien keiner Sperrfrist, und die Gruppenleitungsmitglieder können frei darüber verfügen.
Im Fall einer Dekotierung, einer Übernahme der Mehrheit der Aktien oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund von Invalidität oder Ableben der oder des Teilnehmenden werden die zugeteilten Anwartschaften innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gewandelt und als Aktien übertragen. Dabei werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert und mit einem Zielerreichungsfaktor von 1.0 multipliziert. Wird das Anstellungsverhältnis aufgrund einer Kündigung durch den Teilnehmenden oder die Zur Rose-Gruppe aus ökonomischen Gründen oder aufgrund der Erreichung des Pensionsalters beendet, bleiben die Massgaben bezüglich Wandelzeitpunkt und Zielerreichungsfaktor unverändert. Jedoch werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert. Bei fristloser und aus wichtigem Grund erfolgter Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Zur Rose-Gruppe oder eine Tochtergesellschaft oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aus einem anderen als den oben genannten Gründen verfallen die zugeteilten Anwartschaften ohne jegliche Entschädigung.
Der Zweck von Vorsorgeleistungen ist die Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Hinblick auf Ruhestand, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind an den Sozial- und Vorsorgeplänen in den Ländern beteiligt, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Die Pläne variieren aufgrund der lokalen Wettbewerbs- und Rechtslage; sie entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen der betreffenden Länder.
Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zudem ein Geschäftsfahrzeug als Nebenleistung. Der Gegenwert wird zum Fair Value veranschlagt und ist in den Vergütungstabellen enthalten.
Die Mitglieder der Gruppenleitung sind mit unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt; alle haben eine individuelle Kündigungsfrist bis maximal 12 Monate. Den Mitgliedern der Gruppenleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen oder besonderen Kontrollwechsel-Bestimmungen zu, ausser dem frühzeitigen Vesting des langfristigen Vergütungsplans, wie oben erläutert. Die Statuten der Zur Rose Group AG lassen die Möglichkeit zu, ausscheidende exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Mitglieder der Gruppenleitung mit einem Konkurrenzverbot von maximal einem Jahr zu belegen. Per Ende des Berichtsjahrs ist, wie oben erwähnt, ein solches Konkurrenzverbot mit dem exekutiven Mitglied bzw. dem Delegierten des Verwaltungsrats, dem CEO, in Kraft.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Im Jahr 2017 erhielten die Mitglieder der Gruppenleitung Gesamtvergütungen von CHF 3 600 000. Dieser Betrag umfasst fixe Grundgehälter von CHF 1 731 000, kurzfristige variable Vergütungen von CHF 701 000, langfristige Vergütungen von CHF 620 000, sonstige Aufwendungen von CHF 46 000 sowie Vorsorgeleistungen von CHF 502 000.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die fixen und variablen Vergütungen sowie die Gesamtvergütung, die an die Mitglieder der Gruppenleitung für das Jahr 2017 entrichtet wurden. Der Gruppenleitung gehörten im Berichtsjahr 2017 vier Mitglieder an.
| 1000 CHF | Fixe Vergü tung in bar |
Variable Vergütung | Neben leistungen 1) |
Vorsorge leistungen |
Total 2) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| kurzfristig in bar |
langfristig in Aktien |
|||||
| Gruppenleitung | 1 731 | 701 | 620 | 46 | 502 | 3 600 |
| davon: Walter Oberhänsli (CEO) | 600 | 280 | 240 | 13 | 244 | 1 377 |
1) Einschliesslich aller übrigen Entschädigungen und Vergünstigungen wie Geschäftsfahrzeuge.
2) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.
2017 hat die Zur Rose-Gruppe mit der breit angelegten Marketingkampagne in Deutschland zur Akquise von Neukunden den Grundstein für ein dynamisches Wachstum gelegt. Der konsolidierte Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 11.8 Prozent. Das Ergebnis wurde durch wachstumsorientierte Aufwendungen und einmalige Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang mit rund CHF 20 Mio. belastet. Bereinigt um die vorgenannten Sonderaufwendungen würde sich das Betriebsergebnis (EBIT) auf minus CHF 18.5 Mio. belaufen.
Die Messung der Leistungen für den kurzfristigen variablen Bonus beruht grösstenteils auf der Umsatzsteigerung und der Entwicklung des EBIT und des Nettoumlaufvermögens auf Gruppenebene und auf regionaler Ebene gegenüber dem Budget. Folglich reicht der prozentuale Anteil der Bonusauszahlung insgesamt von 75 bis 115 Prozent für die Gruppenleitung, und er beträgt 117 Prozent für den CEO.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Gruppenleitung gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung, ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung oder deren nahestehende Personen.
Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitgliedern können dem Finanzbericht auf Seite 112 entnommen werden.
Ernst&Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
Telefon +41 58 286 31 11 Fax +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch
An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2018
Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14–16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in den mit «geprüft» gekennzeichneten Tabellen auf den Seiten 46 und 49 des Vergütungsberichts.
Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV entspricht.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14–16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV.
Ernst & Young AG
Martin Gröli Claudio Schneider Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)
| Konzernrechnung | 53 |
|---|---|
| Konsolidierte Erfolgsrechnung | 53 |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung | 54 |
| Konsolidierte Bilanz | 55 |
| Konsolidierte Geldflussrechnung | 57 |
| Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung | 58 |
| Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung | 59 |
| Bericht der Revisionsstelle | 101 |
| Jahresrechnung Zur Rose Group AG | 105 |
| Erfolgsrechnung | 105 |
| Bilanz | 106 |
| Anhang zum Finanzbericht | 108 |
| Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns | 114 |
| Bericht der Revisionsstelle | 115 |
| Kontakt, Impressum | 118 |
| 2017 | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | % | CHF 1000 | % | |
| Nettoumsatz | 982 921 | 100.0 | 879 535 | 100.0 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 7 | 9 740 | 5 400 | ||
| Warenaufwand | 8 | −836 343 | −747 608 | ||
| Personalaufwand | 9 | −78 339 | −60 166 | ||
| Übriger Betriebsaufwand | 10 | −99 173 | −75 037 | ||
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−21 194 | −2.2 | 2 124 | 0.2 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 20 21 | −17 120 | −9 214 | ||
| Betriebsergebnis (EBIT) | −38 314 | −3.9 | −7 090 | −0.8 | |
| Anteil Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen |
11 | 134 | −630 | ||
| Finanzertrag | 12 | 4 431 | 38 | ||
| Finanzaufwand | 12 | −2 757 | −5 034 | ||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −36 506 | −3.7 | −12 716 | −1.4 | |
| Ertragssteuern | 13 | 241 | −53 | ||
| Unternehmensergebnis | −36 265 | −3.7 | −12 769 | −1.5 | |
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG |
−36 238 | −12 769 | |||
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
−27 | 0 | |||
| CHF 1 | CHF 1 | ||||
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 30 | −6.94 | −3.60 | ||
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie |
30 | −6.94 | −3.60 |
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 |
| Unternehmensergebnis | −36 265 | −12 769 |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 241 | −487 |
| In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
241 | −487 |
| Neubewertung Personalvorsorge 29 |
−500 | −141 |
| Ertragssteuern 23 |
57 | 22 |
| Anteil am übrigen Gesamtergebnis von Gemeinschaftsunternehmen |
106 | 319 |
| In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
−337 | 200 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | −96 | −287 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | −36 361 | −13 056 |
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG | −36 438 | −13 056 |
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 77 | 0 |
| AKTIVEN | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | % | CHF 1000 | % | |
| Flüssige Mittel | 14 | 107 764 | 25 225 | ||
| Kurzfristige Finanzanlagen | 174 | 160 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
15 | 84 079 | 71 379 | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 16 | 10 226 | 5 971 | ||
| Sonstige Forderungen | 17 | 11 514 | 8 637 | ||
| Vorräte | 18 | 58 572 | 48 277 | ||
| Umlaufvermögen | 272 329 | 59.6 | 159 649 | 61.0 | |
| Beteiligungen an | |||||
| Gemeinschaftsunternehmen | 19 | 1 012 | 3 914 | ||
| Sachanlagen | 20 | 29 685 | 26 216 | ||
| Immaterielles Anlagevermögen | 21 | 143 731 | 63 120 | ||
| Langfristige Finanzanlagen | 22 | 981 | 1 834 | ||
| Latente Steuern | 23 | 9 024 | 6 795 | ||
| Anlagevermögen | 184 433 | 40.4 | 101 879 | 39.0 | |
| Total Aktiven | 456 762 | 100.0 | 261 528 | 100.0 |
| PASSIVEN | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | % | CHF 1000 | % | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 5 604 | 100 | ||
| Obligationenanleihe | 24 | 0 | 49 861 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
25 | 75 268 | 70 708 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 26 | 9 221 | 3 615 | ||
| Steuerverbindlichkeiten | 1 252 | 212 | |||
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 27 | 19 046 | 13 590 | ||
| Kurzfristige Rückstellungen | 28 | 3 889 | 131 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 114 280 | 25.0 | 138 217 | 52.8 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 32 024 | 9 123 | ||
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 29 | 12 987 | 8 875 | ||
| Latente Steuern | 23 | 3 248 | 1 507 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | 48 259 | 10.6 | 19 505 | 7.5 | |
| Total Fremdkapital | 162 539 | 35.6 | 157 722 | 60.3 | |
| Aktienkapital | 30 | 35 762 | 24 885 | ||
| Kapitalreserven | 272 162 | 59 219 | |||
| Eigene Aktien | 30 | −1 216 | −903 | ||
| Gewinnreserven | 47 | 33 597 | |||
| Umrechnungsdifferenzen | −12 751 | −12 992 | |||
| Auf die Aktionäre der Zur Rose | |||||
| Group AG entfallendes Eigenkapital | 294 004 | 64.4 | 103 806 | 39.7 | |
| Anteil ohne beherrschenden Einfluss | 219 | 0 | |||
| Total Eigenkapital | 294 223 | 64.4 | 103 806 | 39.7 | |
| Total Passiven | 456 762 | 100.0 | 261 528 | 100.0 |
| 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Unternehmensergebnis | −36 265 | −12 769 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 20 21 | 17 120 | 9 214 |
| Finanzaufwendungen, netto | −2 096 | 4 578 | |
| Ertragssteuern | −241 | 53 | |
| Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge | 3 563 | 2 800 | |
| Bezahlte Steuern | −55 | −203 | |
| Bezahlte Zinsen | −2 296 | −2 481 | |
| Erhaltene Zinsen | 12 | 36 | |
| Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie |
|||
| geleistete Anzahlungen | −13 081 | −4 900 | |
| Veränderungen der Vorräte | 983 | −13 790 | |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
6 371 | 3 746 | |
| (Zunahme) /Abnahme von Rückstellungen | 3 758 | −114 | |
| Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit | −22 227 | −13 830 | |
| Erwerb von Tochtergesellschaften, netto | 6 | −40 885 | −2 151 |
| Erwerb von Sachanlagen | 20 | −5 083 | −3 017 |
| Erwerb von immateriellen Werten | 21 | −16 558 | −16 910 |
| Erwerb von kurzfristigen Finanzanlagen | 0 | 261 | |
| Gewährung von langfristigen Finanzanlagen | 22 | −121 | −1 281 |
| Rückzahlung von langfristigen Finanzanlagen | 22 | 432 | 0 |
| Geldfluss aus Investitionstätigkeit | −62 215 | −23 098 | |
| Zugang aus Aktienkapitalerhöhungen | 30 | 222 403 | 42 774 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten | 24 | −56 107 | −3 866 |
| Kauf von eigenen Aktien | −383 | −243 | |
| Dividende | 0 | −1 638 | |
| Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | 165 913 | 37 027 | |
| Zu- /Abnahme der flüssigen Mittel | 81 471 | 99 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn | 25 225 | 25 089 | |
| Fremdwährungsdifferenzen | 1 068 | 37 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresende | 107 764 | 25 225 |
| Aktien kapital |
Kapital reserven |
Eigene Aktien |
Gewinn reserven |
Umrech nungs differenzen |
Aktionäre der Zur Rose Group AG |
Nicht beherr schende Anteile |
Total Eigen kapital |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 1. Januar 2016 | 18 716 | 22 652 | −1 030 | 44 943 | −12 505 | 72 776 | 0 | 72 776 |
| Unternehmensergebnis | −12 769 | −12 769 | −12 769 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | 200 | −487 | −287 | −287 | ||||
| Gesamtergebnis | −12 569 | −487 | −13 056 | −13 056 | ||||
| Aktienbasierte Vergütung | 1 593 | 1 593 | 1 593 | |||||
| Ausgabe neuer Aktien (Mitarbeitende) |
994 | 2 176 | 3 170 | 3 170 | ||||
| Kauf eigene Aktien | −243 | −243 | −243 | |||||
| Zuteilung neuer Aktien (Mitarbeitende) |
370 | −370 | 0 | 0 | ||||
| Kapitalerhöhung | 5 175 | 36 029 | 41 204 | 41 204 | ||||
| Dividende | −1 638 | −1 638 | −1 638 | |||||
| 31. Dezember 2016 | 24 885 | 59 219 | −903 | 33 597 | −12 992 | 103 806 | 0 | 103 806 |
| Unternehmensergebnis | −36 238 | −36 238 | −27 | −36 265 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | −441 | 241 | −200 | 104 | −96 | |||
| Gesamtergebnis | −36 679 | 241 | −36 438 | 77 | −36 361 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | 3 199 | 3 199 | 3 199 | |||||
| Ausgabe neuer Aktien (Mitarbeitende) |
1 303 | 621 | 1 924 | 1 924 | ||||
| Kauf eigene Aktien | −383 | −383 | −383 | |||||
| Zuteilung neuer Aktien (Mitarbeitende) |
70 | −70 | 0 | 0 | ||||
| Zugang durch Übernahme BlueCare AG |
0 | 142 | 142 | |||||
| Kapitalerhöhung IPO & Greenshoe |
9 574 | 223 514 | 233 088 | 233 088 | ||||
| Transaktionskosten Kapitalerhöhung |
−11 192 | −11 192 | −11 192 | |||||
| 31. Dezember 2017 | 35 762 | 272 162 | −1 216 | 47 | −12 751 | 294 004 | 219 | 294 223 |
Die Zur Rose-Gruppe betreibt einen Online-Versandhandel für Medikamente und Grosshandel für medizinische und pharmazeutische Produkte. Darüber hinaus bietet sie Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.
Als Muttergesellschaft der Zur Rose-Gruppe (die «Gruppe») fungiert die Zur Rose Group AG (die «Gesellschaft»), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).
Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 19. März 2018 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 24. Mai 2018.
Das Unternehmen wird seit 5. Juli 2017 an der SIX Swiss Exchange unter der ISIN CH0042615283 gehandelt.
Die in der Jahresrechnung genannten Werte sind gerundet. Wenn die Berechnungen mit einer höheren numerischen Genauigkeit durchgeführt werden, können kleine Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.
Die Konzernrechnung wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Eine Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertschriften, welche zum Fair Value bewertet sind.
Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1000 CHF) gerundet.
Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2017.
Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet zu dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.
| Grundkapital | Anteil am Kapital | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| CHF 1000 | CHF 1000 | % | % | |
| 0800 DocMorris Ltd., London (GB) | 1 | 1 | 100.0 | 100.0 |
| ApDG Handels- und | ||||
| Dienstleistungsgesellschaft mbH | 28 | 0 | 1) 100.0 | 0.0 |
| Bluecare AG, Winterthur (CH) | 1 288 | 0 | 2) 78.9 | n.a. |
| Centropharm GmbH, Aachen (DE) | 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) | 6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris N.V., Heerlen (NL) | 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH) | 3 550 | 3 550 | 100.0 | 100.0 |
| Eurapon B.V., Heerlen (NL) | 3) 0 | 0 | 1) 100.0 | 0.0 |
| Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) | 28 | 0 | 1) 100.0 | 0.0 |
| OPX Services AG, Frauenfeld (CH) | 100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| Tanimis B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| Tanimis Pharma B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| Tanimis Pharma C.V., Heerlen (NL) | 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| VfG Cosmian s.r.o., Prague (CZ) | 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| Vitalsana B.V., Heerlen (NL) | 20 | 0 | 1) 100.0 | 0.0 |
| Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) | 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Shop-In-Shop Apotheken AG, | ||||
| Frauenfeld (CH) | 100 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) | 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:
1) Erworben am 29. Dezember 2017, siehe Anhang 6
2) Vollkonsolidiert seit dem 5. Mai 2017 (vorher Gemeinschaftsunternehmen, siehe Anhang 6)
3) Aktienkapital von EUR 1.00
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Übriger Betriebsaufwand ausgewiesen.
Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9 Prozent). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens erfasst.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens /Gemeinschaftsunternehmens. Veränderungen, die nicht erfolgswirksam beim assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen erfasst sind, werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe am assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen und dessen Buchwert als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden und Österreich tätig. Die Darstellungswährung der Gruppe ist der Schweizer Franken. Jede Gesellschaft der Gruppe bestimmt ihre eigene funktionale Währung. Fremdwährungspositionen bestehen bei Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.
Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:
Umrechnungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche Fair Value Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.
Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z. B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.
Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
| EUR 1 | 1.1693 | 1.1116 | 1.0715 | 1.0898 |
| CZK 1 | 0.0458 | 0.0421 | 0.0397 | 0.0403 |
Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz in kurz- und langfristige Posten. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Zur Rose-Gruppe zufliessen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum Fair Value der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet.
Die Ertragsrealisierung setzt darüber hinaus die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus:
Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen am Eigentum der verkauften Waren auf den Käufer übertragen werden. Dies ist im Allgemeinen der Fall, sobald die Waren versandt wurden.
Der Umsatz aus den Dienstleistungen des Softwareanbieters wird entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst. Der Leistungsfortschritt wird anhand der Entwicklungsstunden für jeden Vertrag gemessen.
Bei allen verzinslichen finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Zinserträge werden in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen aus den Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und unter den Sonstigen betrieblichen Erlösen (siehe Erläuterung 7) ausgewiesen.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Sonstigen Forderungen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode wie folgt über die erwartete Nutzungsdauer der Objekte:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer | Methode |
|---|---|---|
| Innenausbau | 5 Jahre | Linear |
| Betriebseinrichtungen | 3–7 Jahre | Linear |
| Büromobiliar | 3–5 Jahre | Linear |
| Einkaufsladenmobiliar | 5–10 Jahre | Linear |
| EDV-Anlagen | 3–5 Jahre | Linear |
| Fahrzeuge | 5 Jahre | Degressiv |
| Immobilien | 33 Jahre | Linear |
Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in den Positionen Sonstige betriebliche Erlöse bzw. Übriger Betriebsaufwand enthalten.
Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, welche die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentum gleichsetzen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Barwert der Mindestleasingzahlungen als Anlagevermögen bzw. als entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte aus Finanzleasing werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
Alle übrigen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt, und der Aufwand wird linear über die Leasingdauer erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandte Nutzungsdauer stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Software | 3–5 Jahre |
| ERP-System | 5–10 Jahre |
| Kundenliste | 10 Jahre |
| Marken | Unbestimmt oder 3-5 Jahre |
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer CGU abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich des Zeitwertes des Geldes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.
Die Werthaltigkeit des Goodwills auf Ebene der CGU, der der Goodwill zugeordnet wurde, wird jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, als Kredite und Forderungen oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Alle finanziellen Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value erfasst. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet klassifiziert sind, werden Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind.
Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen flüssige Mittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten.
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein «Schadenereignis»), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieses Schadenereignis Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lassen. Hinweise auf eine Wertminderung können gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat sowie bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen.
In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete ausstehende Beträge aus Forderungen an Kunden wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt die Gruppe fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Kreditrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.
Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert, und der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschliesslich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder klassifiziert als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, oder als Kreditverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zur Rose-Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest und erfasst im Falle von Kreditverbindlichkeiten die direkt zurechenbaren Transaktionskosten im Buchwert.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite, Darlehen, Obligationenanleihen und derivative Finanzinstrumente.
Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt folgendermassen von deren Klassifizierung ab:
Nach der erstmaligen Erfassung werden Kreditverbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels Effektivzinsmethode ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei einer Long-Position und Briefkurs bei einer Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten marktüblichen Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderen Bewertungsmodellen.
Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene und zum Wiederverkauf bestimmte Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Nettoveräusserungswert bewertet.
Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten Verkaufspreis abzüglich erwarteter Verkaufskosten.
Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.
Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.
Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge Kommunikation oder Implementierung eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.
Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.
Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die Pensionsleistungen, die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zu Abzinsungsfaktoren und zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als der Zur Rose-Gruppe ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.
Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:
Die Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im vergangenen Geschäftsjahr angewandten Grundsätzen. Eine Ausnahme bilden die neuen und geänderten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind.
Mit Ausnahme der Änderung an IAS 7 – Geldflussrechnungen: Angabeninitiative, die zu zusätzlichen Offenlegungen führte (siehe Erläuterung 24), hatte keine der Änderungen Auswirkungen auf diese Konzernrechnung.
Bei der Erstellung dieser Jahresrechnung hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze Ermessensentscheidungen getroffen sowie Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf die Zukunft vorgenommen, die sich auf die Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirken und zu Anpassungen in künftigen Berichtsperioden führen können. Solche Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungen und weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bereiche mit wesentlichen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind:
Werthaltigkeitstest des Goodwills und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Gruppe führt jährlich einen Werthaltigkeitstest des Goodwills (Buchwert: TCHF 79 295) und ihrer anderen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: TCHF 20 866) durch. Eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten ist Erläuterung 21 zu entnehmen.
Ein erheblicher Teil des Kaufpreises für die am 29. Dezember 2017 erworbene Eurapon Pharmahandel GmbH besteht aus einer Earn-out-Vereinbarung, aufgrund derer im Zeitraum 2018 bis 2020 Zahlungen geleistet werden. Ausgehend von Schätzungen zukünftiger Umsätze, Kosten und Ergebnisse sowie von Diskontsätzen und der Qualität des Kundenportfolios hat Zur Rose den Fair Value der Verbindlichkeit aus der bedingten Kaufpreisleistung mit CHF 19.4 Mio. (oder EUR 16.6 Mio.) angesetzt. Änderungen im Fair Value der bei der Übernahme erfassten Verbindlichkeit und Differenzen zu den tatsächlichen Zahlungen werden erfolgswirksam erfasst. Weitere Angaben sind in Erläuterung 6 zu finden.
Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen und der im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe dazu Erläuterung 29.
Aktive latente Steuern werden für alle steuerlich nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Erläuterung 23 aufgeführt.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Konzernrechnung sind vom IASB neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. Folgende Änderungen sind potenziell für den Konzern relevant:
— IFRS 2 – Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung – Änderungen an IFRS 2 (Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2018)
Jährliche Verbesserungen Zyklus 2016–2018 (Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2018)
Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Rechnungslegungsmethoden der Zur Rose-Gruppe werden derzeit analysiert. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen:
Im April 2016 gab das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden heraus. Die Zur Rose-Gruppe wird den Standard ab 1. Januar 2018 anwenden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht in der Erfassung von Umsatzerlösen in der Höhe, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Der Standard erfordert zudem zusätzliche Angaben, u. a. zur Aufgliederung der Gesamtumsatzerlöse, zu Leistungsverpflichtungen, zu Überleitungsrechnungen für die Eröffnungs- und Schlusssalden der vertraglichen Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten sowie zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Die Anwendung von IFRS 15 wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe haben.
Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Die Analyse der Leasingverhältnisse der Gruppe und der Auswirkung des neuen Standards ist noch nicht abgeschlossen. Die Zur Rose-Gruppe erwartet, dass sich IFRS 16 wesentlich auf den Konzernabschluss auswirken wird. Eine Zusammenstellung der nicht bilanzierten Mindestverpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen ist in Erläuterung 31 zu finden. Erste Analysen der Auswirkungen und eine Aufnahme der aktuell bestehenden Leasingverhältnisse wurden erstellt und auf Einzelgesellschaftsebene dokumentiert. Die Analyse der Auswirkungen auf die Zur Rose-Gruppe sind weiterhin im Gange. Die Umsetzung von IFRS 16 ist für den 1. Januar 2019 geplant.
Im ersten Quartal 2017 hat die Zur Rose-Gruppe ihre Organisations- und Management-Struktur neu auf geografische Märkte ausgerichtet, denn die Priorität der Zur Rose-Gruppe besteht in der Umsatzsteigerung und der Weiterentwicklung der Marktposition in jedem Land, in dem die Gruppe aktiv ist, unabhängig von den verwendeten Marken. Auf diese Weise soll eine effizientere Geschäftstätigkeit erreicht werden. Gleichzeitig soll die Organisations- und Management-Struktur besser auf das regulatorische Umfeld in jedem Land abgestimmt werden. Die Schweiz und Deutschland wurden als die neuen operativen Segmente identifiziert (bisher Marken Zur Rose und DocMorris). Die Segmentinformationen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst. Die Betriebsergebnisse dieser Segmente werden jeweils vom Management der Gruppe überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und die Ertragskraft der Segmente zu beurteilen. Die Finanzierung der Gruppe wird zentral von der Gruppe gesteuert und nicht den operativen Segmenten übertragen.
Die Ertragskraft wird anhand des EBITDA bestimmt, so wie es in der internen Finanzberichterstattung angegeben ist, die vom Management der Gruppe überwacht wird. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immateriellen Vermögenswerten. Das EBITDA jedes Segments gilt als adäquater Massstab für die operative Ertragskraft der Segmente, die dem Management der Gruppe zum Zweck der Ressourcenverteilung und der Beurteilung der Ertragskraft gemeldet wird. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden den operativen Segmenten in den Managementberichten nicht zugeteilt.
Die Ergebnisse der neu konsolidierten Tochtergesellschaft BlueCare AG wurden im Halbjahresbericht 2017 unter «Corporate» ausgewiesen. Im zweiten Halbjahr 2017 wurde die interne Finanzberichterstattung geändert. Die Ergebnisse von BlueCare AG werden nun für die gesamte Berichtsperiode, seit die Gruppe im Mai 2017 die Kontrolle übernommen hat, unter dem operativen Segment Schweiz ausgewiesen.
| Geschäftsjahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 31. Dezember 2017 | Schweiz | Deutschland | Corporate | Eliminationen | Gruppe | |
| Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Erfolgsrechnung | ||||||
| Nettoumsatz mit externen | ||||||
| Kunden | 499 750 | 483 171 | 0 | 0 | 982 921 | |
| Umsatz mit anderen Segmenten | 284 | 0 | 0 | −284 | 0 | |
| Total Nettoumsatz | 500 034 | 483 171 | 0 | −284 | 982 921 | |
| EBITDA | 12 048 | −21 643 | −11 599 | 0 | −21 194 | |
| Abschreibungen | 20 21 | −4 432 | −6 662 | −1 015 | 0 | −12 109 |
| Wertminderung | 20 21 | −4 261 | −750 | −5 011 | ||
| EBIT | 3 355 | −29 055 | −12 614 | 0 | −38 314 | |
| Investitionen | 20 21 | 19 723 | 73 847 | 658 | 94 228 | |
| Geschäftsjahr | ||||||
| zum 31. Dezember 2016 | Schweiz | Deutschland | Corporate | Eliminationen | Gruppe | |
| restated | Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 |
| Erfolgsrechnung | ||||||
| Nettoumsatz mit externen | ||||||
| Kunden | 470 333 | 409 202 | 0 | 0 | 879 535 | |
| Total Nettoumsatz | 470 333 | 409 202 | 0 | 0 | 879 535 | |
| EBITDA | 10 168 | −3 221 | −4 823 | 0 | 2 124 | |
| Abschreibungen | 20 21 | −1 930 | −6 274 | −1 010 | −9 214 | |
| EBIT | 8 238 | −9 495 | −5 833 | 0 | −7 090 | |
| Investitionen | 20 21 | 13 222 | 5 464 | 307 | 0 | 18 993 |
| Nettoumsatz nach Ort des Kunden | Schweiz | Deutschland | Übrige | Gruppe |
|---|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 2017 | 499 750 | 483 171 | 0 | 982 921 |
| 2016 | 470 333 | 409 201 | 1 | 879 535 |
| Sachanlagen und Immaterielle Anlagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| nach Sitz der Gesellschaft | Schweiz | Niederlande | Deutschland | Gruppe |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 2017 | 65 092 | 28 960 | 79 364 | 173 416 |
| 2016 | 54 482 | 24 747 | 10 107 | 89 336 |
| BlueCare | Eurapon | Vitalsana | |
|---|---|---|---|
| Vorläufiger Fair Value | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 |
| Flüssige Mittel | 489 | 90 | 1 102 |
| Sonstige kurzfristige Finanzanlagen | 1 491 | 142 | 1 640 |
| Langfristige Finanzanlagen | 541 | – | – |
| Vorräte | 0 | 6 042 | 3 119 |
| Sachanlagen | 328 | 634 | 58 |
| Immaterielles Anlagevermögen | 2 493 | 3 737 | 1 547 |
| Latente Steuern | 515 | 257 | – |
| Total Aktiven | 5 857 | 10 903 | 7 467 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1 170 | 885 | 4 118 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 550 | – | – |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 3 004 | – | – |
| Latente Steuern | 234 | 1 158 | 339 |
| Rückstellungen | 123 | – | – |
| Total Fremdkapital | 5 081 | 2 043 | 4 456 |
| Erworbene Nettovermögenswerte | 776 | 8 860 | 3 011 |
| Goodwill | 3 776 | 45 654 | 18 530 |
| Fair Value der Kaufpreisleistung | – | 54 513 | 21 541 |
| Fair Value der bestehenden Beteiligung | 2 910 | – | – |
| Effektive Begleichung der vorher bestehenden Beziehungen |
1 500 | – | – |
| Nichtbeherrschende Anteile | 142 | – | – |
| 4 552 | 54 513 | 21 541 | |
| abzüglich bedingter Kaufpreisleistung | 0 | 19 435 | – |
| abzüglich aufgeschobene Kaufpreisleistung | 0 | 14 054 | – |
| abzüglich erworbener flüssiger Mittel | 489 | 90 | 1 102 |
| abzüglich bestehenden Beteiligungen und vorher bestehenden Beziehungen |
4 552 | – | – |
| Geldfluss aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 489 | −20 935 | −20 439 |
Bis zu zwölf Monate ab dem Erwerbszeitpunkt können Anpassungen an den Fair Values vorgenommen werden, die den identifizierbaren erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten und der Kaufpreisleistung zugewiesen wurden, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden.
Der Konsolidierungskreis hat sich 2017 aufgrund der folgenden Transaktionen geändert:
Am 5. Mai 2017 erlangte die Zur Rose-Gruppe die Kontrolle über BlueCare AG mit Sitz in Winterthur (CH), nachdem die vertraglichen Vereinbarungen mit einem anderen Anteilseigner von BlueCare AG geändert wurden. Die Zur Rose-Gruppe hält seit 2015 einen Anteil von 78.9 Prozent an BlueCare AG und hat die Beteiligung seitdem als Gemeinschaftsunternehmen bilanziert. Die Transaktion erfolgte als sukzessiver Unternehmenserwerb und führte zur Neubewertung der bisher gehaltenen Aktienbeteiligung zum Fair Value und zur Tilgung aus Konzernsicht der bestehenden Darlehensforderungen von BlueCare AG in Höhe von CHF 1.5 Mio. Der Buchwert von BlueCare AG belief sich zum 5. Mai 2017 auf CHF 2.7 Mio. Der Neubewertungsgewinn von CHF 0.2 Mio. gegenüber dem Fair Value von CHF 2.9 Mio. zum Erwerbszeitpunkt wurde in der Zeile «Anteil am Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen» erfasst.
Unter Berücksichtigung der von BlueCare AG gehaltenen eigenen Aktien besitzt die Zur Rose-Gruppe effektiv eine wirtschaftliche Beteiligung von 81.68 Prozent am Nettovermögen von BlueCare. Der Anteil der nicht beherrschenden Aktionäre von 18.32 Prozent wurde als proportionaler Anteil der erworbenen Nettovermögenswerte ermittelt.
Der Goodwill entspricht den Fähigkeiten der Mitarbeitenden in Fragen der Softwareentwicklung sowie den erwarteten Synergien. Der Goodwill ist nach wie vor vorläufig und wurde dem Segment Schweiz zugewiesen.
Am 29. Dezember 2017 erwarb die Zur Rose-Gruppe über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft DocMorris Holding GmbH 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals von und die Kontrolle über die Eurapon Pharmahandel GmbH (Eurapon). Eurapon mit Sitz in Bremen (DE) ist ein Vertriebsdienstleister für Pharma- und Schönheitsprodukte. Das Unternehmen betreibt das Versandhandelsgeschäft von den Niederlanden aus und beliefert hauptsächlich den deutschen Markt. Der Kaufpreis von CHF 54.5 Mio. setzt sich zusammen aus einer 2017 geleisteten Barzahlung von CHF 21.0 Mio., einer aufgeschobenen Zahlung von CHF 14.1 Mio. (davon sind CHF 0.6 Mio. am 30. Juni 2018 und CHF 13.5 Mio. 2020 zu zahlen) und dem Fair Value einer bedingten Earn-out-Komponente von CHF 19.4 Mio. Aufgrund von Anpassungen des Nettoumlaufvermögens kann sich der Kaufpreis im Bewertungszeitraum noch verändern.
Die Earn-out-Komponente hängt von zwei Faktoren ab: erstens von einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr und zweitens von der Entwicklung der Anzahl neuer und bestehender Kunden. Der Vertrag nennt keinen Maximalbetrag.
Da der Erwerb erst vor Kurzem erfolgt ist, sind die Fair Values noch vorläufig. Der Goodwill von CHF 45.7 Mio. wurde dem Segment Deutschland zugewiesen und entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. DocMorris wird ihren Marktanteil auf dem Online-Apothekenmarkt erhöhen. Die Transaktionskosten von CHF 1.8 Mio. wurden unter Übriger Betriebsaufwand erfasst.
Am 29. Dezember 2017 erwarb die Zur Rose-Gruppe über ihre Tochtergesellschaft DocMorris Holding GmbH 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals von und die Kontrolle über Vitalsana B.V. und die ApDG Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (zusammen Vitalsana). Vitalsana hat ihren Sitz in Heerlen (NL). Vitalsana generiert ihre Umsatzerlöse in erster Linie mit dem Versand freiverkäuflicher Medikamente.
Der Kaufpreis belief sich auf CHF 21.5 Mio. in bar. Da der Erwerb erst vor Kurzem erfolgt ist, sind die Fair Values noch vorläufig. Der vorläufige Goodwill von CHF 18.5 Mio. wurde dem Segment Deutschland zugewiesen. Der Goodwill entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. Mit dem Kauf von Vitalsana kann DocMorris seinen Marktanteil im Versandapothekenmarkt vergrössern. Die Transaktionskosten von CHF 1.2 Mio. wurden unter Übriger Betriebsaufwand erfasst. Aufgrund von Anpassungen des Nettoumlaufvermögens kann sich der Kaufpreis im Bewertungszeitraum noch verändern.
| 7 | Sonstige betriebliche Erlöse | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | ||
| Mieterträge von Dritten | 441 | 435 | |
| Werbekostenzuschüsse | 7 527 | 4 296 | |
| Übriger Ertrag | 1 772 | 669 | |
| 9 740 | 5 400 | ||
| 8 | Warenaufwand | 2017 | 2016 |
| CHF 1000 | CHF 1000 | ||
| Handelswaren | −833 320 | −745 887 | |
| Verpackungsmaterial /Entsorgung | −1 898 | −1 576 | |
| Lagerwertberichtigung | −1 125 | −145 | |
| −836 343 | −747 608 | ||
| 9 | Personalaufwand | 2017 | 2016 |
| CHF 1000 | CHF 1000 | ||
| Löhne und Gehälter | −57 996 | −44 868 | |
| Berufliche Vorsorge | −2 478 | −2 101 | |
| Übrige Sozialleistungen | −9 609 | −7 149 | |
| Übrige Personalkosten | −8 256 | −6 048 | |
| −78 339 | −60 166 |
Der Anstieg des Personalaufwands im Jahr 2017 ist hauptsächlich auf das Umsatzwachstum zurückzuführen. Die übrigen Personalkosten betreffen in erster Linie Zeitarbeit im Logistikzentrum in Heerlen (NL).
| 10 Übriger Betriebsaufwand |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Auslieferungsaufwand | −26 552 | −22 659 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | −27 436 | −21 501 |
| Werbe- und Akquisitionsaufwand | −33 666 | −22 212 |
| Raumaufwand | −4 208 | −3 576 |
| Übriger Betriebsaufwand | −7 311 | −5 089 |
| −99 173 | −75 037 |
Die Kosten in Verbindung mit dem Börsengang beliefen sich auf insgesamt TCHF 17 911. Davon wurden TCHF 6 715 im Jahr 2017 unter Übriger Betriebsaufwand erfasst, und TCHF 11 192 wurden vom Eigenkapital abgezogen.
Der Anstieg der Ausgaben für Werbung und Akquisitionen beruhte hauptsächlich auf der TV-Werbekampagne von DocMorris in Deutschland und den Transaktionskosten in Verbindung mit der Übernahme von Tochtergesellschaften, wie in Erläuterung 6 dargelegt.
| 11 Anteil am Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Gemeinschaftsunternehmen | 134 | −630 |
| 134 | −630 |
Weitere Angaben sind in Erläuterung 19 zu finden.
| 12 Finanzergebnis |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Finanzertrag | ||
| Zinsertrag | 0 | 13 |
| Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen | 12 | 23 |
| Wertschriftenertrag | 144 | 2 |
| Kursdifferenzen, netto | 4 275 | 0 |
| 4 431 | 38 | |
| Finanzaufwand | ||
| Zinsaufwand | −2 296 | −2 481 |
| Bankspesen und -gebühren | −422 | −418 |
| Verlust Derivate Finanzinstrumente | 0 | −1 600 |
| Wertschriftenaufwand | −39 | 0 |
| Kursdifferenzen, netto | 0 | −404 |
| Wertberichtigung Aktiv-Darlehen, Dritte | 0 | −131 |
| −2 757 | −5 034 | |
| Finanzergebnis, netto | 1 674 | −4 996 |
Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung durch Corisol hatte die Gruppe 2016 eine Kaufoption gewährt, welche zwischen Juni 2016 und November 2016 ein derivatives Finanzinstrument darstellte. Dies führte zu einem nicht liquiditätswirksamen Finanzaufwand von TCHF 1 600.
| 13 Ertragssteuern |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Laufende Gewinnsteuern der Berichtsperiode | −1 095 | −203 |
| Latente Gewinnsteuern | 1 336 | 150 |
| 241 | −53 |
| Analyse der Steuerbelastung | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −36 506 | −12 716 |
| Steuersatz der operativen Schweizer Gesellschaft | 16.4% | 16.8% |
| Erwarteter Ertragssteuerertrag / -aufwand | 5 987 | 2 132 |
| Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten | −9 035 | −2 796 |
| Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern aus Verlustvorträgen |
3 992 | 1 262 |
| Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge | −916 | −455 |
| Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften | −49 | −66 |
| Übrige Einflüsse | 262 | −130 |
| 241 | −53 |
Weitere Angaben zu latenten Steuern sind in Erläuterung 23 zu finden.
| 14 Flüssige Mittel |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| CHF | 77 997 | 17 448 |
| EUR | 29 730 | 7 663 |
| CZK | 37 | 114 |
| 107 764 | 25 225 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
| 15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Gegenüber Dritten | 85 509 | 73 055 |
| Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen | 62 | 7 |
| Delkredere | −1 492 | −1 683 |
| 84 079 | 71 379 |
Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Die meisten Zahlungen werden mittels Lastschriftverfahrens geleistet und werden daher im Allgemeinen innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.
Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Total Forderungen | 85 509 | 73 055 |
| Davon zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 70 384 | 62 746 |
Davon zum Bilanzstichtag in den folgenden Zeiträumen überfällig
| ab Fälligkeitsdatum | ||
|---|---|---|
| Weniger als 30 Tage | 13 217 | 6 642 |
| Zwischen 31 und 60 Tagen | 1 400 | 1 309 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 132 | 442 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 146 | 334 |
| Zwischen 181 und 360 Tagen | 54 | 1 427 |
| Mehr als 360 Tage | 176 | 155 |
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:
| Delkredere | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Stand des Delkredere per 1. Januar | −1 683 | −2 028 |
| Zuführungen | −734 | −129 |
| Verbrauch | 1 060 | 505 |
| Auflösungen | 117 | 40 |
| Umrechnungsdifferenzen | −252 | −71 |
| Stand des Delkredere per 31. Dezember | −1 492 | −1 683 |
| 16 Aktive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Noch nicht verrechnete Leistungen | 4 722 | 1 108 |
| Vorausbezahlte Aufwände | 2 773 | 2 633 |
| Marketingaufwand | 2 730 | 2 218 |
| Übriges | 0 | 12 |
| 10 226 | 5 971 |
Durch die Umsatzsteigerung sind die Lieferantenrückerstattungen im Posten Noch nicht verrechnete Leistungen gestiegen. Die Erhöhung des Marketingaufwands ist im Wesentlichen auf die TV-Kampagne bei DocMorris in Deutschland zurückzuführen.
| 17 Sonstige Forderungen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Akontozahlungen und debitorische Kreditoren | 2 038 | 1 493 |
| Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer | 9 291 | 6 845 |
| Sicherheitsleistung | 73 | 7 |
| Übriges | 112 | 292 |
| 11 514 | 8 637 |
| 18 Vorräte |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Handelsware | 58 907 | 48 610 |
| Reserve für unkurante Waren | −335 | −333 |
| 58 572 | 48 277 |
Die folgenden Unternehmen wurden mittels Equity-Methode in der Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe bilanziert:
| Buchwert | Anteil am Kapital |
|||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| Gemeinschaftsunternehmen | CHF 1000 | CHF 1000 | % | % |
| BlueCare AG, Winterthur (CH) 1) | – | 2 954 | – | 78.9 |
| ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) | 0 | 0 | 50.0 | 50.0 |
| König Gesellschaft für Image und Dokumentenverarbeitung mbH, |
||||
| Gottmadingen (DE) | 460 | 392 | 50.0 | 50.0 |
| König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) | 459 | 391 | 50.0 | 50.0 |
| PolyRose AG, Frauenfeld (CH) | 93 | 177 | 50.0 | 50.0 |
| Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen | 1 012 | 3 914 | – | – |
1) Vollkonsolidiert seit dem 5. Mai 2017
Die BlueCare AG ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Ärztenetzwerke und Verbände im Aufbau professioneller Organisationsstrukturen unterstützt.
Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches im Vorjahr gegründet wurde und Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt.
Im Jahr 2016 wurden 50 Prozent der König Gesellschaften von der Zur Rose Group AG übernommen. Diese bieten einen umfassenden Service für Versandapotheken für alle Fragen rund um die Rezeptrechnung an.
Die PolyRose AG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.
| Innenausbau und Betriebs |
Büromobiliar und EDV |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| Immobilien | einrichtungen | Anlagen | Fahrzeuge | Total | |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Anschaffungswert | |||||
| 1. Januar 2016 | 21 734 | 22 330 | 20 689 | 782 | 65 535 |
| Zugänge | 154 | 2 287 | 949 | 2 | 3 392 |
| Umrechnungsdifferenzen | −51 | −141 | −51 | 0 | −243 |
| 31. Dezember 2016 | 21 837 | 24 476 | 21 587 | 784 | 68 684 |
| Zugänge | 1) 154 | 2) 3 691 | 3) 1 671 | 128 | 5 644 |
| Abgänge | 0 | −32 | 0 | −126 | −158 |
| Zugang aus Erwerb von | |||||
| Tochtergesellschaften | 0 | 992 | 28 | 0 | 1 020 |
| Umrechnungsdifferenzen | 457 | 1 273 | 472 | 9 | 2 211 |
| 31. Dezember 2017 | 22 448 | 30 400 | 23 758 | 795 | 77 401 |
| und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2016 | 8 034 | 17 391 | 13 222 | 699 | 39 346 |
| Zugänge | 567 | 1 686 | 967 | 28 | 3 248 |
| Umrechnungsdifferenzen | −16 | −59 | −50 | −1 | −126 |
| 31. Dezember 2016 | 8 585 | 19 018 | 14 139 | 726 | 42 468 |
| Zugänge | 603 | 2 109 | 1 099 | 36 | 3 847 |
| Wertminderung | 395 | 23 | 9 | 427 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | −97 | −97 |
| Umrechnungsdifferenzen | 154 | 478 | 430 | 9 | 1 071 |
| 31. Dezember 2017 | 9 342 | 22 000 | 15 691 | 683 | 47 716 |
| Nettobuchwert per | |||||
| 31. Dezember 2016 | 13 252 | 5 458 | 7 448 | 58 | 26 216 |
| 31. Dezember 2017 | 13 106 | 8 400 | 8 067 | 112 | 29 685 |
1) Davon TCHF 63 noch nicht bezahlte Investitionen
2) Davon TCHF 282 noch nicht bezahlte Investitionen
3) Davon TCHF 591 noch nicht bezahlte Investitionen
Per 31. Dezember 2017 sind ausser den Liegenschaften in Frauenfeld und Steckborn mit einem Buchwert von TCHF 17 193 (Vorjahr: TCHF 17 509) keine Sachanlagen verpfändet. Informationen zum Finanzleasing sind in Erläuterung 24 zu finden.
| Goodwill | Software und Entwicklungs kosten |
Marken, Kunden |
Total | |
|---|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Anschaffungswert | ||||
| 1. Januar 2016 | 27 286 | 57 428 | 26 656 | 111 370 |
| Zugänge | 0 | 15 438 | 163 | 15 601 |
| Umrechnungsdifferenzen | −208 | −531 | −60 | −799 |
| 31. Dezember 2016 | 27 078 | 72 335 | 26 759 | 126 172 |
| Zugänge | 58 | 1) 15 255 | 0 | 15 313 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 67 960 | 1 991 | 5 786 | 75 737 |
| Umrechnungsdifferenzen | 3 308 | 4 692 | 771 | 8 771 |
| 31. Dezember 2017 | 98 404 | 94 273 | 33 316 | 225 993 |
| und Wertminderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2016 | 16 825 | 36 414 | 4 415 | 57 654 |
| Zugänge | 0 | 5 551 | 415 | 5 966 |
| Umrechnungsdifferenzen | −152 | −369 | −47 | −568 |
| 31. Dezember 2016 | 16 673 | 41 596 | 4 783 | 63 052 |
| Zugänge | 0 | 7 964 | 298 | 8 262 |
| Wertminderung | 0 | 2) 4 584 | 0 | 4 584 |
| Umrechnungsdifferenzen | 2 436 | 3 288 | 640 | 6 364 |
| 31. Dezember 2017 | 19 109 | 57 432 | 5 721 | 82 262 |
| Nettobuchwert | ||||
| 31. Dezember 2016 | 10 405 | 30 739 | 21 976 | 63 120 |
| 31. Dezember 2017 | 79 295 | 36 841 | 3) 27 595 | 143 731 |
1) Davon TCHF 1 821 noch nicht bezahlte Investitionen
2) Wertminderung auf aktivierten ERP-Entwicklungskosten aufgrund des Wechsels des IT-Anbieters
3) Davon TCHF 20 323 für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer (Vorjahr TCHF 20 323) und TCHF 543 für die Handelsmarke BlueCare mit unbestimmter Lebensdauer (Vorjahr TCHF 0).
Die Zur Rose-Gruppe hat im Dezember 2017 und 2016 die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit durchgeführt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Schweiz und Deutschland zugewiesen, die gleichzeitig die Geschäfts- und Berichtssegmente der Zur Rose-Gruppe sind.
| CGUs und immaterielle Wirtschaftsgüter | Schweiz | Deutschland | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Goodwill | 8 111 | 4 335 | 71 184 | 6 070 |
| Marken | 543 | 0 | 20 323 | 20 323 |
| 8 654 | 4 335 | 91 507 | 26 393 |
Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode unter Zugrundelegung der Cashflow-Prognosen aus dem Finanz- und Geschäftsplan an.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz), die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde, sowie die EBITDA-Marge für den Residualwert.
| Diskontierungssatz | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 7.6 | 8.5 |
| Deutschland | 9.4 | 10.4 |
| DocMorris Marke | 9.5 | 9.8 |
| Wachstumsrate für Residualwert | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 1.0 | 1.0 |
| Deutschland | 1.0 | 1.0 |
| DocMorris Marke | 1.0 | 1.0 |
| EBITDA-Marge für Residualwert | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 4.1 | 4.3 |
| Deutschland | 6.7 | 4.4 |
| DocMorris Marke | 7.1 | 6.4 |
Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der CGUs liegt ein detaillierter Marketingplan der einzelnen Marktsegmente für das budgetierte Jahr 2017 zugrunde. Darauf basierend wurden vom Management unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Konkurrenzsituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.
EBITDA Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen, korrigiert.
Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze entsprechen der aktuellen Markteinschätzung der Risiken der einzelnen CGUs unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes und der spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in den Cashflow-Prognosen enthalten sind. Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.
Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.
Sensitivität der getroffenen Annahmen – Das Management hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für die CGU Schweiz, die CGU Deutschland und die Handelsmarke DocMorris keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zugrunde liegenden Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.
| 22 Langfristige Finanzanlagen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Beteiligungen | 439 | 50 |
| Darlehen | 542 | 1 784 |
| 981 | 1 834 |
Die Zur Rose-Gruppe hält Beteiligungen an sechs Unternehmen.
Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die Polyrose AG von TCHF 100 (Vorjahr: TCHF 100), ein Darlehen an die ehealth-tec GmbH von TCHF 354 (Vorjahr: TCHF 292) und Darlehen an Mitarbeitende von TCHF 88 (Vorjahr: TCHF 231).
| Bilanz | Erfolgsrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwerte | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 2017 | 2016 |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen | ||||
| Aktive latente Steuern | ||||
| Langfristiges Anlagevermögen | 1 798 | 1 507 | −7 | 1 281 |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 2 117 | 1 427 | 97 | 108 |
| Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge | 5 109 | 3 861 | 1 248 | −1 320 |
| 9 024 | 6 795 | 1 338 | 69 | |
| Passive latente Steuern | ||||
| Immaterielle Anlagen | −3 248 | −1 507 | −1 | 79 |
| Latente Steuerforderungen, netto | 5 776 | 5 288 | ||
| Umrechnungsdifferenzen | −1 | 2 | ||
| Latenter Steueraufwand/ (-ertrag) | 1 336 | 150 |
| Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Aktive latente Steuern | 9 024 | 6 795 |
| Passive latente Steuern | −3 248 | −1 507 |
| 5 776 | 5 288 |
| Nachweis latente Steuern | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 1. Januar | 5 288 | 5 118 |
| Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung | 1 336 | 150 |
| Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis | 57 | 22 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | −959 | 0 |
| Umrechnungsdifferenzen | 54 | −2 |
| 31. Dezember | 5 776 | 5 288 |
Latente Steueransprüche, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.
| Steuerliche Verlustvorträge | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Total steuerliche Verlustvorträge | 191 576 | 136 733 |
| Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge | 31 150 | 23 400 |
| Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge | 160 426 | 113 333 |
Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:
| Nachweis aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 1. Januar | 3 861 | 5 181 |
| Bildung von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen | 1 248 | 0 |
| Nutzung von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen | 0 | −1 320 |
| 31. Dezember | 5 109 | 3 861 |
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Die nichtbilanzierten Verlustvorträge verfallen wie folgt: | ||
| Innerhalb eines Jahres | 6 848 | 0 |
| In zwei bis fünf Jahren | 28 977 | 43 629 |
| In mehr als fünf Jahren | 57 990 | 17 702 |
| Unbefristet | 66 611 | 52 002 |
| 160 426 | 113 333 | |
| Steuereffekt auf nichtbilanzierte Verlustvorträge | 42 644 | 31 145 |
Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Erläuterung 13 kommentiert.
| 24 Finanzverbindlichkeiten |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 5 604 | 49 961 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 32 024 | 9 123 |
| 37 628 | 59 084 | |
| Hypotheken | 0 | 100 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | ||
| Obligationenanleihe 4.125 % 2012−2017, nominal CHF 50 Mio. | 0 | 49 861 |
| Kurzfristiger Anteil Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing | 837 | 0 |
| Aufgeschobene Kaufpreisleistung | 607 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 4 160 | 0 |
| 5 604 | 49 961 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Hypotheken und Darlehen von Banken | 450 | 5 000 |
| Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing | 2 854 | 4 123 |
| Zurückgestellte geschuldete Verbindlichkeiten | 13 447 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 15 273 | 0 |
| 32 024 | 9 123 |
Der Buchwert des im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses gehaltenen Logistik- und Verwaltungsgebäudes in Heerlen (NL) belief sich zum 31. Dezember 2017 auf TCHF 3 691 (2016: TCHF 4 434). Der langfristige Teil beläuft sich auf TCHF 2 854 und der kurzfristige Teil auf TCHF 837. Die Leasinggegenstände sind als Sicherheit für die jeweiligen Finanzierungs-Leasingverhältnisse verpfändet.
| Veränderung der Verbindlichkeit | Hypotheken und Darlehen |
Obligationen anleihe 4.125 |
Finan zierungs |
Aufgescho bene und bedingte Kaufpreis |
|
|---|---|---|---|---|---|
| aus Finanzierungstätigkeiten | von Banken CHF 1000 |
% 2012−2017 CHF 1000 |
leasing CHF 1000 |
leistung CHF 1000 |
Total CHF 1000 |
| 1. Januar 2017 | 5 100 | 49 861 | 4 123 | 0 | 59 084 |
| Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten |
−5 200 | −50 000 | −907 | 0 | −56 107 |
| Veränderung von Finanzverbindlichkeiten (kein Finanzierungsgeldfluss, nicht liquiditätswirksam) |
0 | 139 | 111 | 33 487 | 33 737 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
550 | 0 | 0 | 0 | 550 |
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | 364 | 0 | 364 |
| 31. Dezember 2017 | 450 | 0 | 3 691 | 33 487 | 37 628 |
| Durchschnittliche Verzinsung | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Hypotheken bei Bankinstituten | 1.1 | 0.9 |
| Obligationenanleihe | 4.3 | 4.4 |
| 4.0 | 4.1 |
Die Hypothekarverbindlichkeiten sind durch die Verpfändung von Immobilien gesichert, siehe Erläuterung 31.
| 25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Gegenüber Dritten | 75 268 | 70 635 |
| Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 73 |
| 75 268 | 70 708 | |
| 26 Sonstige Verbindlichkeiten |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Sozialversicherungen | 4 548 | 1 369 |
| Kreditorische Debitoren | 2 666 | 1 219 |
| Mehrwertsteuer | 85 | 0 |
| Sonstige | 1 922 | 1 027 |
| 9 221 | 3 615 |
| 27 Passive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Erlösschmälerungen | 289 | 1 092 |
| Wareneinkauf | 205 | 274 |
| Personalaufwand | 6 939 | 6 220 |
| Marketingaufwand | 3 803 | 1 160 |
| Übriger Betriebsaufwand | 7 811 | 4 844 |
| 19 046 | 13 590 |
| 28 Kurzfristige Rückstellungen | Übrige | Restrukturierung | Total |
|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Stand 1. Januar 2017 | 0 | 131 | 131 |
| Bildung | 0 | 3 714 | 3 714 |
| Auflösung | −12 | −67 | −79 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 123 | 0 | 123 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 111 | 3 778 | 3 889 |
Im Zuge der Restrukturierung der Zur Rose Pharma GmbH in Halle (DE) wurden zum 31. Dezember 2017 insgesamt TCHF 3 714 als Aufwand erfasst, davon TCHF 2 553 unter Personalaufwand und TCHF 1 161 unter Übriger Betriebsaufwand. Diese Kosten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten 12 Monate entstehen.
In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.
Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind im Rahmen einer Vollversicherung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.
Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden von der Vorsorgestiftung getragen und sind während der Dauer der Vollversicherung rückversichert.
Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmers.
Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente wählen. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.
Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:
| Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Barwert der Verpflichtungen (BDO) | 46 909 | 30 554 |
| Planvermögen zu Fair Value | 33 922 | 21 679 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit | 12 987 | 8 875 |
| Davon Schweiz | 12 530 | 8 449 |
| Davon Deutschland | 457 | 426 |
| Die Nettovorsorgeverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt: | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit per 1. Januar | 8 875 | 8 080 |
| Vorsorgekosten, erfolgswirksam erfasst | 2 454 | 2 180 |
| Vorsorgekosten, im sonstigen Ergebnis erfasst | 500 | 141 |
| Arbeitgeberbeiträge | −1 885 | −1 523 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 3 004 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 38 | −3 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeiten per 31. Dezember | 12 987 | 8 875 |
| Barwert der Verpflichtungen (BDO) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar | 30 555 | 27 850 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 10 168 | 0 |
| Zinsaufwand | 244 | 270 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2 363 | 2 085 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 176 | 922 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | 1 774 | −255 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 1 | 0 |
| Administrationskosten | 18 | 14 |
| Versicherungsmathematische Verluste | 572 | −329 |
| Währungsdifferenzen | 38 | −3 |
| Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember | 46 909 | 30 555 |
| davon Schweiz | 46 452 | 30 128 |
| davon Deutschland | 457 | 427 |
| davon Aktive | 43 708 | 28 690 |
| davon Rentner | 3 201 | 1 865 |
| Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) | 18,2 Jahre | 18,0 Jahre |
| Entwicklung des Fair Value des Planvermögens | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Fair Value des Planvermögens am 1. Januar | 21 679 | 19 770 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 7 164 | 0 |
| Zinsertrag aus dem Planvermögen | 172 | 189 |
| Arbeitgeberbeiträge | 1 884 | 1 523 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 176 | 922 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | 1 774 | −255 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 74 | −470 |
| Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember | 33 923 | 21 679 |
| für leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 2 363 | 2 085 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 1 | 0 |
| Administrationskosten | 18 | 14 |
| Nettozinsaufwand | 72 | 81 |
| Total Vorsorgeaufwand | 2 454 | 2 180 |
| davon Personalaufwand | 2 382 | 2 099 |
| davon Finanzaufwand | 72 | 81 |
| der Personalvorsorge setzt sich wie folgt zusammen: | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Veränderung finanzieller Annahmen | 803 | −1 201 |
| Veränderung demografischer Annahmen | 0 | 1 095 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | −1 376 | 435 |
| Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung | −573 | 329 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 73 | −470 |
| Total Neubewertung Personalvorsorge | −500 | −141 |
Bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:
| Annahmen | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Diskontierungssatz Schweiz | 0.7 | 0.6 |
| Lohnsteigerung | 1.5 | 1.5 |
Änderungen dieser zentralen versicherungsmathematischen Annahmen hätten die folgenden geschätzten Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung:
Eine Zunahme /Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent würde zu einer Abnahme /Erhöhung der DBO von 4.7 Prozent führen. Eine Zunahme /Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent würde zu einer Erhöhung /Abnahme der DBO von 0.8 Prozent führen.
Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag als realistisch eingestufte mögliche Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.
Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftung zusammen.
In den Vorsorgeplänen werden keine Zur Rose-Aktien gehalten, und keine Konzerngesellschaft nutzt das Planvermögen der Vorsorgepläne.
Für das Geschäftsjahr 2018 rechnet die Zur Rose–Gruppe mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 1 743 (Schweiz).
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung beläuft sich 2017 auf 18,2 Jahre (Vorjahr: 18,0 Jahre).
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|
| Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital | Wert in CHF 1000 | 35 762 | 24 885 |
| Anzahl in Aktien | 6 219 447 | 4 327 896 | |
| Genehmigtes Aktienkapital Wert in CHF 1000 |
2 901 | 0 | |
| Anzahl in Aktien | 504 511 | 0 | |
| Bedingtes Aktienkapital | Wert in CHF 1000 | 134 | 156 |
| Anzahl in Aktien | 23 357 | 27 127 |
Im Jahr 2017 erhöhte die Zur Rose-Gruppe ihr Aktienkapital durch die Ausgabe von insgesamt 1 891 551 neuen Aktien auf 6 219 447 Aktien zum Jahresende. Das entsprechende Grundkapital betrug zum 31. Dezember 2017 CHF 35.8 Mio. Von den insgesamt neu ausgegebenen Aktien wurden 226 643 am 29. Mai und 5. Juli gezeichnet. Mit den am 5. Juli ausgegebenen 1 430 000 neuen Aktien wurde ein Bruttoerlös von insgesamt CHF 200.2 Mio. (IPO) erzielt.
Am 14. Juli übte das Bankenkonsortium die Mehrzuteilungsoption von 234 908 Aktien (Greenshoe) zu einem Preis von CHF 140 je Aktie vollständig aus; daraus ergab sich ein Bruttoerlös von CHF 32.9 Mio.
Der Zur Rose-Gruppe entstanden in Verbindung mit dem Börsengang Kosten von insgesamt CHF 17.9 Mio.; davon wurden CHF 11.2 Mio. vom Eigenkapital abgezogen. Der verbleibende Teil durch den des Börsengangs entstandenen Kosten in Höhe von CHF 6.7 Mio. wurde unter Übriger Betriebsaufwand verbucht.
| Eigene Aktien/Buchwert | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 1. Januar | 903 | 1 030 |
| Rückkäufe | 383 | 243 |
| Verkäufe | 0 | 0 |
| Zuteilung | −70 | −370 |
| 31. Dezember | 1 216 | 903 |
Zuteilung bezieht sich auf Aktien, die Teilnehmern aktienbasierter Vergütungspläne des Konzerns zugeteilt wurden.
| Eigene Aktien/Anzahl | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | ||
| 1. Januar | 33 192 | 40 685 | |
| Rückkäufe | 5 009 | 7 123 | |
| Verkäufe | 0 | 0 | |
| Zuteilung | −2 077 | −14 616 | |
| 31. Dezember | 36 124 | 33 192 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Unternehmensergebnis − | ||
| Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG CHF 1000 |
−36 238 | −12 769 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 |
−6.94 | −3.60 |
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 |
−6.94 | −3.60 |
| Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien Anzahl |
5 217 882 | 3 546 512 |
| Durchschnittliche Anzahl | ||
| theoretisch ausstehender Aktien (verwässert) Anzahl |
5 217 882 | 3 546 512 |
| Dividendenbetrag pro Aktie CHF 1 |
0.00 | 0.00 |
Die 2016 ausgeschüttete Dividende von CHF 0.50 je Aktie ergab eine Gesamtausschüttung von TCHF 1 638. Aus den aktienbasierten Plänen können in Zukunft potenziell verwässernde Effekte auf das Ergebnis pro Aktie entstehen.
Der Gesamtbetrag der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar:
| Fälligkeit der Mietzinszahlungen | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Innerhalb eines Jahres | 2 563 | 2 008 |
| In zwei bis fünf Jahren | 8 283 | 6 780 |
| In mehr als fünf Jahren | 12 145 | 12 587 |
| 22 991 | 21 375 |
Die Zur Rose-Gruppe ging im Jahr 2014 ein Mietverhältnis für ein neues Logistik- und Verwaltungsgebäude in Heerlen (NL) mit einer Laufzeit von 15 Jahren ein (siehe Erläuterung 24).
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Finanzaktiven | ||
| Flüssige Mittel | 107 764 | 25 225 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 84 079 | 71 379 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen (Finanzinstrumente) | 7 496 | 3 753 |
| Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 1) | 185 | 299 |
| Kurzfristige Finanzanlagen | 174 | 160 |
| Langfristige Finanzanlagen | 981 | 1 834 |
| 200 679 | 102 650 |
1) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 11 514 (Vorjahr TCHF 8 637)
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Finanzpassiven | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 5 604 | 49 961 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 75 268 | 70 708 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 1) | 4 588 | 2 396 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 12 107 | 7 370 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 32 024 | 9 123 |
| 129 591 | 139 558 |
1) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 7 252 (Vorjahr TCHF 3 615)
Für die flüssigen Mittel sowie anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund ihrer Kurzfristigkeit angenommen, dass der Buchwert eine angemessene Annäherung des Fair Value darstellt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basiert auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument als Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Levels stattgefunden.
| 31.12.2017 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzaktiven und -passiven | Fair Value | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | ||
| Beteiligungen | Level 3 | 439 | 439 | 50 | 50 |
| Ausgereichte Darlehen | Level 2 | 542 | 542 | 1 784 | 1 784 |
| Hypotheken | Level 2 | 0 | 0 | 5 100 | 5 100 |
| Obligationenanleihe | Level 1 | 0 | 0 | 51 300 | 49 861 |
| Verbindlichkeit aus | |||||
| Finanzierungsleasing | Level 2 | 3 691 | 3 691 | 4 123 | 4 123 |
| Darlehen von Banken | Level 2 | 450 | 450 | 0 | 0 |
| Aufgeschobene Kaufpreis | |||||
| leistung | Level 2 | 14 054 | 14 054 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | Level 3 | 19 433 | 19 433 | 0 | 0 |
| 38 609 | 38 609 | 62 357 | 60 918 |
Der Fair Value der bedingten Kaufpreisleistung wurde anhand von Schätzungen wesentlicher, nicht beobachtbarer (Level 3) Inputfaktoren (Umsatzerlöse, Kosten und Ergebnisse des erworbenen Unternehmens im Zeitraum 2017 bis 2020 und Annahmen zur Kundenqualität, wie vertraglich vereinbart) sowie unter Anwendung eines entsprechenden Diskontierungssatzes ermittelt. Änderungen dieser Inputparameter können 2018, 2019 und 2020 zu erheblichen Anpassungen der erfassten Verbindlichkeiten und der Zahlungen an den Verkäufer von Eurapon führen und die zukünftigen betrieblichen Ergebnisse beeinflussen. Eine Änderung der erfassten Verbindlichkeiten um 20 Prozent würde den Gewinn um TCHF 3.7 Mio. erhöhen oder verringern.
Weitere Angaben zu den bedingten Kaufpreisleistung sind in Erläuterung 6 zu finden.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Tschechien tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfällt, unterliegen auch diese Gesellschaften aus operativen Tätigkeiten keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Die Zur Rose-Gruppe sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.
Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Muttergesellschaft in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien gewährt wurden.
Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Fremdwährung |
Einfluss auf Gewinn vor Steuern (EBT) |
|
|---|---|---|
| % | CHF 1000 | |
| 2017 | ||
| EUR | +10 | 10 169 |
| EUR | −10 | −10 169 |
| 2016 | ||
| EUR | +10 | 1 406 |
| EUR | −10 | –1 406 |
Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.
Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.
Das Kreditrisiko auf Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird jährlich geprüft. Anlagen überschüssiger Mittel erfolgen nur mit genehmigten Gegenparteien und innerhalb der jeder Gegenpartei zugewiesenen Kreditlimiten. Die Limiten werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und so einen finanziellen Verlust durch einen möglichen Zahlungsausfall einer Gegenpartei zu mindern. Die Flüssigen Mittel der Zur Rose-Gruppe sind bei mehreren Bankinstituten angelegt. Am 31. Dezember 2017 entfällt nicht mehr als ein Drittel des Gesamtbestandes auf ein Bankinstitut.
Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahren eingezogen und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.
Die Forderungen aus dem Versandgeschäft in der Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, auf denen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.
Die Forderungen aus den Aktivitäten in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.
Vor Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.
Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögensund Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Finanzinstrumente werden mit den jeweils gültigen marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sind kurzfristig und können daher bei Bedarf angepasst werden. Die 2017 ausgelaufene Anleihe hatte einen festen Zinssatz von 4.125 Prozent und eine Laufzeit von fünf Jahren.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Marktzinsniveau |
Einfluss auf Gewinn vor Steuer (EBT) |
|
|---|---|---|
| % | CHF 1000 | |
| 2017 | ||
| Erhöhung Marktzinsniveau | +1 | 1 078 |
| Rückgang Marktzinsniveau | −1 | −1 078 |
| 2016 | ||
| Erhöhung Marktzinsniveau | +1 | 201 |
| Rückgang Marktzinsniveau | −1 | −201 |
Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.
Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.
Die Liquidität wird auf Gruppenebene laufend überwacht und gesteuert.
| Geldflüsse 2017 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing |
954 | 954 | 954 | 1 113 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
75 268 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
4 588 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 12 107 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken | 9 | 8 | 6 | 6 | 450 |
| Aufgeschobene Kaufpreis leistung |
607 | 0 | 13 447 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 4 160 | 6 073 | 9 200 | 0 | 0 |
| 97 693 | 7 035 | 23 607 | 1 119 | 450 | |
| Geldflüsse 2016 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing |
874 | 874 | 874 | 1 748 | 146 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 102 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
70 708 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 396 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken und Obligationenanleihe |
51 891 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdaten und Cashflows (inkl. Zinsen) von Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer nachhaltigen und strategischen Ausrichtung der Gruppe mit Anpassung der Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Vermögenswerte verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.
Passive Rechnungsabgrenzungen 7 370 0 0 0 0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 100 200 198 388 4 876
133 441 1 074 1 072 2 136 5 022
Die wichtigsten Kennzahlen sind der Gesamtschuldendienstdeckungsgrad (Cashflow vor Finanzierung / Schuldendienst), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden / EBITDA) sowie der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital / Bilanzsumme).
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Cashflow vor Finanzierung | −84 442 | −36 928 |
| Bezahlte Zinsen (Schuldendienst) | 2 296 | 2 481 |
| Gesamtschuldendienstdeckungsgrad | n.m. | n.m. |
| Finanzschulden | 37 628 | 59 084 |
| − Flüssige Mittel | −107 764 | −25 225 |
| Nettofinanzschulden | −70 136 | 33 859 |
| EBITDA | −21 194 | 2 124 |
| Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) | 3.3 | 15.9 |
| Eigenkapital | 294 223 | 103 806 |
| Aktiven | 456 762 | 261 528 |
| Eigenfinanzierungsgrad | 64.4% | 39.7% |
Der 2017 erfasste Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen belief sich auf TCHF 3 238 (Vorjahr: TCHF 1 593) und setzt sich aus Aufwendungen für die folgenden Pläne zusammen:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmende der Zur Rose-Gruppe hatten im Berichtsjahr das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan. Der Aktienkaufpreis (Bezugspreis) wurde ermittelt auf Basis des Durchschnitts der Schlusskurse der letzten 30 Tage (Marktpreis) der an der Handelsplattform gehandelten Zur Rose Group AG-Namenaktien (vor der Kotierung des Unternehmens an der SIX Swiss Exchange) abzüglich eines 33-prozentigen Discounts. Die Differenz zwischen Marktpreis und Bezugspreis wurde im Personalaufwand verbucht. Bis 2016 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe 50 Prozent ihrer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung in Aktien unter diesem Plan; dies wurde als aktienbasierte Vergütung behandelt. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Total verkaufte Aktien: 10 942 (Vorjahr: 163 373).
Im Jahr 2017 wurde ein Aufwand von TCHF 550 (Vorjahr: TCHF 1 424) unter diesem Plan erfasst.
Ein Mitarbeiter der Konzern-Tochtergesellschaft BlueCare AG erwarb im Jahr 2015 Aktien dieses Unternehmens zu einem Bezugspreis unter dem Fair Value. Zu diesem Zeitpunkt war BlueCare ein Gemeinschaftsunternehmen der Zur Rose-Gruppe. Die Aktien unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist und werden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Barabgeltung an die Zur Rose-Gruppe zurückgegeben. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem geschätzten Rücknahmewert wird im Personalaufwand verbucht. Für diese bar abgegoltene aktienbasierte Vergütung wird eine Verbindlichkeit erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung.
Seit im Mai 2017 die Kontrolle über BlueCare erlangt wurde, wurde unter diesem Plan ein Aufwand von TCHF 39 erfasst. Die Verbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf TCHF 111.
Die Mitglieder des Managements der Zur Rose-Gruppe nehmen seit 2017 am Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wird ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, ausgehend vom Aktienkurs nach der Generalversammlung 2018. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die Aktien werden pro rata bis 31. Dezember 2019 unverfallbar. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBIT und von Umsatzerlöszielen ab und kann von 0 bis 200 Prozent reichen. Der Fair Value der Zuteilungen basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag. Auch wenn diese Zuteilungen bis zur Genehmigung der Vergütung bei der Generalversammlung 2018 nicht rechtlich gewährt werden, wurde der Aufwand dennoch über eine Dienstzeit ab dem 1. Januar 2017 erfasst, da die Planteilnehmenden ab diesem Datum Leistungen erbracht haben.
Die Zur Rose-Gruppe hat 2017 in Verbindung mit diesem Plan einen Aufwand von TCHF 378 erfasst.
Die Zur Rose Group AG hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe sowie ausgewählten Mitarbeitenden am 1. September 2016 einmalig 345 674 Optionen zugeteilt. Diese Optionen unterlagen bestimmten Ausübungs- und Leistungsbedingungen. Die Optionen wurden 2017 vollständig ausübbar, denn die zugrunde liegenden Bedingungen waren erfüllt. Dies führte zu einer beschleunigten Erfassung des vollständigen Aufwands. Alle Optionen wurden ausgeübt. Der Ausübungspreis wurde durch die Rückgabe von Optionen im entsprechenden Wert abgegolten (bargeldlose Ausübung), und 215 701 Aktien der Zur Rose Group AG wurden ausgegeben. Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs am Tag der Ausübung betrug CHF 140. Der Fair Value zum Zuteilungszeitpunkt betrug TCHF 2 195 (CHF 6.35 pro Option). Im Jahr 2017 wurde ein Aufwand von TCHF 2 026 (Vorjahr: TCHF 169) erfasst.
Der Fair Value pro Option von CHF 6.35 wurde per 1. September 2016 anhand folgender Parameter ermittelt:
| 39.50 | |
|---|---|
| CHF | 48.88 |
| % | 30.99 |
| Jahre | 4.33 |
| % | −0.45 |
| % | 1.70 |
| CHF |
Im Jahr 2017 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats 30 Prozent ihrer Entschädigung in Form von Aktien mit einer Sperrfrist. Die Sperrfrist beträgt drei Jahre. 2017 wurde unter diesem Plan ein Aufwand von TCHF 244 (Vorjahr: null) erfasst.
Nach dem Börsengang erhielt jeder Mitarbeitende in der Schweiz eine Aktie der Zur Rose-Gruppe. Der 2017 erfasste Gesamtaufwand dieses einmaligen Ereignisses belief sich auf TCHF 46.
Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind im Besitz von 5 213 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 2 382 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen sind separat in den Erläuterungen aufgeführt.
| Transaktionen | Verbindlich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsunternehmen | Verkäufe | Käufe | Forderungen | keiten | Darlehen |
| CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| 2017 | 80 | 4 631 | 62 | 0 | 454 |
| 2016 | 110 | 4 304 | 30 | 89 | 1 379 |
Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen des Managements und des Verwaltungsrates auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre auszurichten.
| Verwaltungsrat | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat | 1) 1 163 | 634 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 870 | 295 |
| 2 033 | 929 |
1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 405.
| Gruppenleitung | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung | 1) 3 720 | 2 144 |
| Vorsorgeleistungen | 337 | 214 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 1 846 | 1 102 |
| 5 903 | 3 460 |
1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 1 063.
In Verbindung mit dem am 6. Juli 2017 erfolgten Börsengang an der SIX Swiss Exchange erwarb die Zur Rose Group AG von führenden Mitgliedern des Managements der Gruppe 124 400 Aktien für insgesamt CHF 17.4 Mio. Diese Aktien wurden ebenfalls im Rahmen des Börsengangs platziert.
Führende Mitglieder des Managements der Gruppe und andere Arbeitnehmende übten Aktienoptionen aus; dies führte zu einer Kapitalerhöhung von 215 701 Aktien aus dem bedingten Kapital zum 5. Juli 2017.
Im Vorjahr hat die Gesellschaft 4 623 Aktien von ehemaligen Verwaltungsräten zum Marktpreis von CHF 32.90 pro Aktie zurückgekauft.
Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten.
Ernst&Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2018
Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 53 bis 100) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31.Dezember 2017 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Den im Berichtsabschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beigefügten Konzernrechnung.
Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2017 unter den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill von CHF 79.4 Millionen sowie Handelsmarken von CHF 20.9 Millionen aus. Unter IFRS ist das Unternehmen verpflichtet, den Betrag der auf Goodwill und Handelsmarken mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt jährlich und bei Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung sofort auf die Werthaltigkeit zu beurteilen.
Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte aufgrund der Komplexität der Berechnungen, der Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und der Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen als wesentlich für unsere Prüfung.
Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Erläuterung 21 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt.
Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten, unter anderem, den Einbezug eines Bewertungsspezialisten für die Unterstützung in der Evaluierung der verwendeten Annahmen und der Methodik, insbesondere der Diskontierungssätze vor Steuern und der Bewertungsmodelle. Zudem testeten wir die erwarteten zukünftigen Cashflows pro CGU (Cash Generating Unit) unter Berücksichtigung der relevanten internen Prozesse und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Weiter evaluierten wir die Genauigkeit der historischen Einschätzungen des Managements und der Geschäftspläne. Zusätzlich haben wir die Angemessenheit der sensitiven Anhangsangaben in Bezug auf die Einschätzung der Werthaltigkeit beurteilt.
Aus den beiden Akquisitionen Eurapon Pharmahandel GmbH («Eurapon») und Vitalsana B.V. sowie der ApDG Handels und Dienstleistungsgesellschaft mbH («Vitalsana») vom 29. Dezember 2017 resultierte ein Goodwill von CHF 64.2 Millionen und andere immaterielle Vermögenswerte von CHF 5.3 Millionen.
Beide Akquisitionen waren aufgrund der Komplexität der Schätzungen und Annahmen in Bezug auf die korrekte Verbuchung und die ordnungsgemässe Darstellung wesentlich.
In der Erläuterung 6 werden die beiden Akquisitionen dargestellt.
In Bezug auf die korrekte Verbuchung und den ordnungsgemässen Ausweis der Akquisitionen von Eurapon und Vitalsana haben wir, nebst anderen Prüfungshandlungen, die Kaufvereinbarungen gelesen, die Identifikation und den Fair Value der von der zur Rose Gruppe übernommenen Aktiven und Verbindlichkeiten getestet sowie die Bewertungsannahmen wie Diskontierungssatz, Steuersatz und Wachstumsraten beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir unsere Bewertungs und Steuerspezialisten involviert. Ferner haben wir die Angemessenheit der Anhangsangaben in Erläuterung 6 beurteilt.
Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung, des Vergütungsberichts und unserer dazugehörigen Berichte.
Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.
Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefungrevisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Ernst & Young AG
Martin Gröli Claudio Schneider Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)
| Anhang | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | ||
| Nettoumsatz | 3 876 | 5 164 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 1 337 | 160 | |
| Total Nettoumsatz | 5 213 | 5 324 | |
| Personalaufwand | −6 495 | −4 962 | |
| Übriger betrieblicher Aufwand | −8 449 | −3 973 | |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−9 731 | −3 611 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | −1 742 | −1 315 | |
| Wertaufholung | 2.1 | 38 756 | 0 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 27 283 | −4 926 | |
| Finanzertrag | 9 810 | 4 361 | |
| Finanzaufwand | −2 625 | −3 880 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 34 468 | −4 445 | |
| Ertragssteuern | −958 | −60 | |
| Unternehmensergebnis | 33 510 | −4 505 |
| AKTIVEN | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 |
| Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 2.2 |
57 513 | 6 390 |
| Forderungen gegenüber Beteiligungen | 9 783 | 7 746 |
| Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten | 436 | 234 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 182 | 887 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 260 | 138 |
| Umlaufvermögen | 68 174 | 15 257 |
| Darlehen an Beteiligungen | 209 980 | 98 394 |
| Wertberichtigung Darlehen | −55 563 | −38 756 |
| Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden | 88 | 231 |
| Andere langfristige Finanzanlagen | 50 | 50 |
| Beteiligungen 2.3 |
136 207 | 75 713 |
| Wertberichtigung Beteiligungen | −12 621 | −12 224 |
| Übrige Sachanlagen | 360 | 192 |
| Immobilien 2.4 |
17 193 | 17 509 |
| Immaterielle Werte | 2 160 | 2 728 |
| Anlagevermögen | 297 854 | 143 837 |
| Aktiven | 366 028 | 159 094 |
| PASSIVEN | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 547 | 224 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 185 | 55 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen | 43 | 93 | |
| Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | 0 | 50 100 | |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 2 379 | 427 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 2 452 | 1 252 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 142 | ||
| Rückstellungen (kurzfristig) | 1 252 | 212 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 7 000 | 52 363 | |
| Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | 0 | 5 000 | |
| Langfristiges Fremdkapital | 0 | 5 000 | |
| Fremdkapital | 7 000 | 57 363 | |
| Aktienkapital | 35 762 | 24 885 | |
| Gesetzliche Kapitalreserve | |||
| Allgemeine Reserve aus Kapitalreserve | 2.5 | 270 164 | 56 921 |
| Gesetzliche Gewinnreserve | 1 340 | 1 340 | |
| Freiwillige Gewinnreserve | 52 956 | 19 448 | |
| Gewinnvortrag | 6 827 | 11 334 | |
| Unternehmensergebnis | 33 510 | −4 505 | |
| Bilanzgewinn | 40 337 | 6 829 | |
| Weitere freiwillige Reserven | 12 619 | 12 619 | |
| Eigene Aktien | 2.6 | −1 194 | −863 |
| Eigenkapital | 359 028 | 101 731 | |
| Passiven | 366 028 | 159 094 |
Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 − 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt.
Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) bewertet.
Werden für aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, des Managements der Gruppe oder an Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung als Personalaufwand erfasst.
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.
Der Betrag von TCHF 38 756 resultiert aus einer Wertaufholung eines langfristigen Darlehens an die Zur Rose Suisse AG.
| mit Börsenkurs | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Flüssige Mittel | 57 339 | 6 230 |
| Wertschriften (mit Börsenkurs) | 174 | 160 |
| Total Flüssige Mittel und kurzfristig | ||
| gehaltene Aktiven mit Börsenkurs | 57 513 | 6 390 |
| 2.3 Beteiligungen | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|
| Kapital | Kapital | Kapital- und Stammanteil |
Kapital- und Stammanteil |
|
| CHF 1000 | CHF 1000 | % | % | |
| Direkte Beteiligungen | ||||
| DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE), Zwischenholding |
6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld, Zwischenholding |
3 550 | 3 550 | 100.0 | 100.0 |
| OPX Services AG, Frauenfeld | 100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld | 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
| BlueCare AG, Winterthur | 1 288 | 1 288 | 78.9 | 78.9 |
| König Gesellschaft für Image- und Dokumentenverarbeitung GmbH, Gottmadingen (DE) |
30 | 28 | 50.0 | 50.0 |
| König IT Systeme GmbH, | ||||
| Gottmadingen (DE) | 29 | 27 | 50.0 | 50.0 |
| Materielle indirekte Beteiligungen | ||||
| Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) | 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| ApDG Handels und Dienstleistungsgesellschaft mbH, |
||||
| Bremen (DE) | 28 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Centropharm GmbH, Aachen (DE) | 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) | 28 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris N.V., Heerlen (NL) | 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| Vitalsana B.V., Heerlen (NL) | 20 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| 2.4 Verpfändete Aktiven | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Grundpfandbestellungen | 17 193 | 17 509 |
| Total verpfändete Aktiven | 17 193 | 17 509 |
Aus dem Bestand von CHF 270 163 681 wurde ein Betrag von CHF 56 864 234 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt. Die Transaktionen von 2017 müssen noch bestätigt werden.
| Anzahl Transaktionen |
Durchschnitts preis CHF |
Anzahl | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Namenaktien | |||
| Bestand am 1. Januar 2016 | 40 685 | ||
| Käufe | 2 | 34 | 7 123 |
| Zuteilung | 2 | 25 | −14 616 |
| Bestand am 31. Dezember 2016 | 33 192 | ||
| Käufe | 10 | 76 | 5 009 |
| Zuteilung | 2 | 25 | −2 077 |
| Bestand am 31. Dezember 2017 | 36 124 |
| 3.1 Aktienbasierte Vergütungen |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF 1000 | CHF 1000 | |
| Verwaltungsrat (2017: 62 487 Aktien, 2016: 24 093 Aktien) | 613 | 244 |
| Gruppenleitung (2017: 115 997 Aktien, 2016: 88 696 Aktien) | 717 | 763 |
| Mitarbeitende (2017: 5 493 Aktien, 2016: 9 700 Aktien) | 57 | 75 |
| Total Aktienbasierte Vergütungen | 1 387 | 1 082 |
Die Aktienbasierte Vergütung entspricht einem 33-prozentigen Discount auf dem Marktpreis der Aktien. Die Aktien unterliegen einer 3- bis 5-jährigen Sperrfrist. Im Rahmen des Börsengangs erhielten alle Mitarbeitenden in der Schweiz eine Aktie der Zur Rose Group AG.
| 3.2 Optionen | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | |
| Verwaltungsrat (exkl. Walter Oberhänsli) | – | 95 958 |
| Gruppenleitung | – | 182 516 |
| Mitarbeitende | – | 7 200 |
| Total zugeteilte Optionen | 0 | 285 674 |
| 3.3 Bedeutende Aktionäre | 2017 |
|---|---|
| % | |
| KWE Beteiligungen AG | 14.79 |
| Wellington Management Group LLP | 5.09 |
| 3.4 Beteiligungen vom Verwaltungsrat und Gruppenleitung | 2017 |
|---|---|
| Anzahl Aktien | |
| Verwaltungsrat | |
| Prof. Stefan Feuerstein, Präsident | 81 612 |
| Walter Oberhänsli, Delegierter und CEO | 128 914 |
| Dr. Thomas Schneider, Vizepräsident | 29 206 |
| Prof. Dr. Volker Amelung, Mitglied | 4 793 |
| Dr. Heinz O. Baumgartner, Mitglied | 149 |
| Vanessa Frey, Mitglied | 19 942 |
| Dr. Lukas Wagner, Mitglied | 13 265 |
| Gruppenleitung | |
| Olaf Heinrich, Leiter Deutschland | 38 541 |
| Walter Hess, Leiter Schweiz | 40 804 |
| Marcel Ziwica, CFO | 46 682 |
Zum 31. Dezember 2017 hielten die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe die in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Aktien. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erwarben drei Viertel ihrer Aktien unter leistungsabhängigen Plänen der Gesellschaft. Für diese Aktien gilt eine verbleibende Sperrfrist von einem bis fünf Jahren. Alle von den Mitgliedern des Managements der Gruppe gehaltenen Aktien unterliegen einer verbleibenden Sperrfrist von zwei bis fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Insgesamt verkaufte Aktien: 10 942 (Vorjahr: 163 373).
| 3.5 Mitarbeitende |
2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Vollzeitstellen zwischen 10 und 50 | x | x | ||
| 3.6 Leasingverpflichtungen |
2017 | 2016 | ||
| CHF 1000 | CHF 1000 | |||
| Restbetrag der Leasingverpflichtungen | 29 | 138 | ||
| 3.7 Nicht bilanzierte Verpflichtungen | ||||
| Gesellschaft | Bezeichnung | Art | 2017 CHF 1000 |
2016 CHF 1000 |
| DocMorris N.V. – | ||||
| Montea Comm VA CommerzReal Mobilienleasing GmbH |
Mietvertrag – Liegenschaft DocMorris N.V. – Logistik – Anlage |
Garantie Mitverpflichtung |
21 066 3 691 |
20 938 4 123 |
| 3.8 Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Bedingtes Kapital | 134 303 | 156 000 |
| Genehmigtes Kapital | 2 900 938 | 0 |
(Antrag des Verwaltungsrats)
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Gewinnvortrag aus Vorjahr | 6 826 942 | 11 332 195 |
| Unternehmensergebnis | 33 510 308 | −4 505 253 |
| Bilanzgewinn | 40 337 250 | 6 826 942 |
| Dividende | – | – |
| Vortrag auf neue Rechnung | 40 337 250 | 6 826 942 |
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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2018
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 105 bis 114), für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sa chgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Der im Berichtsabschnitt «Verantwortung der Revisionsstelle» beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Jahresrechnung.
Per 31. Dezember 2017 weist die Zur Rose Group AG Beteiligungen im Gesamtbetrag von CHF 123.6 Millionen aus, was 34% der Bilanzsumme entspricht.
Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen als wesentlichen Prüfsachverhalt weil der Wert der Beteiligungen einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme ausmacht und weil die vom Management durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit komplex ist und Ermessensspielräume enthält.
Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Erklärung 1.3 im Anhang zum Einzelabschluss der Zur Rose Group AG ausgewiesen.
Wir beurteilten den ImpairmentProzess, den das Unternehmen für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen durchführte sowie die Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und extern verfügbaren Nachweisen. Dabei wurden wir von internen Bewertungsspezialisten unterstützt.
— Kontakt
Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz T +41 52 724 00 20 zurrosegroup.com [email protected]
— Kontakt für Analysten und Investoren — Kontakt für Medien
Zur Rose Group AG Marcel Ziwica CFO T +41 52 724 00 64 [email protected]
Zur Rose Group AG Lisa Lüthi Leiterin Kommunikation T +41 52 724 08 14 [email protected]
— Impressum
Konzept und Gestaltung: schneiterpartner AG, Zürich Texte Bericht: Zur Rose Group AG, Frauenfeld Text Interview: Medard Meier, Küsnacht Fotografie: Christian Grund, Zürich
Alle Aussagen dieses Berichts, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistungen gewähren; sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Der Geschäftsbericht erscheint in Deutsch und Englisch als Online-Version. Zudem ist ein gedruckter Kurzbericht in Deutsch verfügbar. Der englische Finanzbericht ist die verbindliche Version.
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