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Zur Rose Group AG

Annual Report Apr 11, 2017

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2016 Zur Rose Group

Geschäftsbericht 2016

Inhalt

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Highlights und Lowlights 2016

Migros-Kooperation mit Potenzial

Zur Rose-Group

DocMorris mit deutschlandweiter TV-Kampagne

«Medikamente allein sind nicht genug»

über Kapitalerhöhung

DocMorris 50% Umsatzwachstum mit rezeptfreien Medikamenten

Europäischer Gerichtshof stellt klar:

Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente behindern Wettbewerb

Zur Rose CH

Umsatzwachstum im Ärztegeschäft Wachstumsfinanzierung

Revision des Heilmittelgesetzes (CH)

Rückwärtsgewandter Entscheid zum Versand rezeptfreier Medikamente

Eröffnung erste Flagship-Apotheke in Bern

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist mit ihren Marken «Zur Rose» und «DocMorris» Europas grösste Versandapotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement, welche die Wirksamkeit des Medikationsprozesses erhöhen. Dieses Schaffen von Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer kostengünstigen Medikamentenversorgung machen die Unternehmensgruppe zu einem wichtigen strategischen Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie.

Der operative Sitz der Zur Rose-Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist die Gruppe mit Tochtergesellschaften in Heerlen (NL) und Halle an der Saale (DE) aktiv. Im Weiteren hält sie eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur, dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer Gesundheitswesen. Die Zur Rose-Gruppe beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von 880 Millionen Franken.

Die Aktien der Zur Rose Group AG (Valor 4261528, ISIN CH0042615283) werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank, eKMU-X der Zürcher Kantonalbank sowie der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12).

Profil Kennzahlen

2016 2015
Mio. CHF Mio. CHF
Umsatz 879.5 834.4
Bruttomarge in % des Umsatzes 15.0 15.1
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
und Amortisationen (EBITDA)
2.1 15.8
in % des Umsatzes 0.2 1.9
Betriebsergebnis (EBIT) −7.1 8.4
in % des Umsatzes −0.8 1.0
Unternehmensergebnis −12.8 3.4
in % des Umsatzes −1.5 0.4
in % des Eigenkapitals −12.3 4.7
Eigenkapital 103.8 72.8
in % der Bilanzsumme 39.7 31.2
Investitionen
in Sachanlagen 3.0 5.9
in immaterielle Anlagen 16.9 9.3
in langfristige Finanzanlagen 1.3 0.3
Personalbestand in Vollzeitstellen
per Jahresende
752 716

Aufgrund der geringen Währungsumrechnungseffekte wurde auf eine währungsbereinigte Darstellung verzichtet.

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre

Die Zur Rose-Gruppe hat nach den umfangreichen Investitionen der Vorjahre und der Durchführung einer Kapitalerhöhung im Herbst 2016 konsequent in den Wachstumsmodus umgeschaltet. Mit den ab dem dritten Tertial massiv verstärkten Marketingaktivitäten von DocMorris in Deutschland wurde eine deutliche Beschleunigung der Umsatzentwicklung eingeleitet. Zeitgleich startete Zur Rose in der Schweiz mit der Eröffnung der Pilot-Flagship-Apotheke in Bern erfolgreich mit der Umsetzung der Omni-Channel-Strategie. Damit verstärkt das Unternehmen die multioptionale Vernetzung der Absatzkanäle.

Marketingeffort beschleunigt Wachstum – Der konsolidierte Umsatz erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr trotz der Aufgabe einiger Randaktivitäten um 5.4 Prozent auf CHF 880 Mio. Das sich beschleunigende Umsatzwachstum bestätigt die Wirksamkeit der deutlich erhöhten Marketingaufwendungen zulasten der kurzfristigen Ergebnisentwicklung. Insgesamt wurde das Ergebnis planungsgemäss mit rund CHF 14 Mio. belastet. Davon entfallen CHF 9 Mio. auf die Marketingkampagne von DocMorris in Deutschland und die Lancierung der ersten Zur Rose-Flagship-Apotheke in Bern, CHF 2 Mio. auf die Einführung neuer, leistungsstarker IT-Systeme in Frauenfeld sowie CHF 3 Mio. auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung. Bereinigt um die vorgenannten Effekte lag das Ergebnis auf EBITDA-Stufe in der Vorjahresgrössenordnung.

Bei gleichbleibender Bruttomarge wurde ein Betriebsergebnis (EBITDA) von CHF 2.1 Mio. (2015: CHF 15.8 Mio.) erzielt; das Unternehmensergebnis schlägt mit minus CHF 12.8 Mio. (2015: CHF 3.4 Mio.) zu Buche. Im Rahmen der Kapitalerhöhung flossen der Gesellschaft im Herbst CHF 40 Mio. neues Eigenkapital zu. Zur Rose verfügte per Jahresende über eine komfortable Eigenkapitalquote von 39.7 Prozent (2015: 31.2 Prozent).

Zur Rose – Unter der Marke Zur Rose konnte der Umsatz in der Schweiz und in Deutschland um knapp 2 Prozent auf CHF 531 Mio. gesteigert werden. Mit einem Umsatzplus von 4 Prozent verzeichnete das Ärztegeschäft im Heimmarkt Schweiz das stärkste Wachstum. Vor dem Hintergrund der strategischen Bedeutung des Ärztegeschäfts bildeten das Management und die Ärztevertreter des Verwaltungsrats 2016 einen Beirat, der den Transformationsprozess der Arztrolle in einem zunehmend digitalisierten Gesundheitswesen begleitet und unterstützt.

Durch den Verzicht auf nicht profitable Umsätze im Bereich Specialty Care und durch den Entfall des Geschäfts mit rezeptfreien Arzneimitteln nach dem Bundesgerichtsurteil von 2015 verringerte sich der Umsatz des B2C-Geschäfts um 7 Prozent. Im klassischen Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel an Privatkunden nahmen die Verkäufe indessen weiter zu. Die im August 2016 begonnene Umsetzung der Omni-Channel-Strategie gab diesem Geschäftsbereich zusätzlichen Auftrieb. Die nächste Apotheke folgt im Sommer 2017 im Rahmen der strategischen Kooperation mit der Migros.

DocMorris – DocMorris erhöhte 2016 den Gesamtumsatz um 12 Prozent auf CHF 361 Mio. Mit rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) steigerte sie den Umsatz um über 50 Prozent auf erstmals über EUR 100 Mio. und gehört damit auch beim OTC-Versand zu den führenden Versandapotheken. Der Europäische Gerichtshof

Als die in Europa führende Versandapotheke nutzte die Zur Rose-Gruppe 2016 die Chancen des sich dynamisch entwickelnden Marktumfelds. Über die Umsetzung der laufenden Wachstumsinitiativen hinaus sieht die Gruppe erhebliches Potenzial für weitere Expansionsschritte. Auf der Basis moderner, skalierbarer Distributionsplattformen profitiert Zur Rose dabei von ihrer etablierten, starken Marktstellung in einem sich zu ihren Gunsten verändernden Marktumfeld.

STEFAN FEUERSTEIN (links) UND WALTER OBERHÄNSLI. beseitigte mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 für Apotheken im EU-Ausland das 2012 eingeführte Handelshemmnis, was das zukünftige Geschäft mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln deutlich begünstigt. Im vierten Quartal konnte DocMorris daher im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente erstmals seit dem Bonusverbot eine positive Neukundenentwicklung herbeiführen. Unabhängig vom Urteil startete DocMorris bereits im September eine deutschlandweite TV-Kampagne, die den auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten fokussierten Leistungsumfang der Versandapotheke kommuniziert.

Kapitalmarkt erkennt Potenzial – Der Aktienkurs von Zur Rose hat sich 2016 mehr als verdreifacht und spiegelt damit die Zuversicht des Kapitalmarkts in das Geschäftsmodell und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft wider.

Verzicht auf Dividende – Mit Blick auf die langfristige Entwicklung der Zur Rose-Gruppe erachtet es der Verwaltungsrat als richtig, die Finanzmittel im Unternehmen zu belassen, um damit auch 2017 konsequent das Wachstum zu finanzieren. Aus diesem Grund wird er der Generalversammlung am 4. Mai 2017 vorschlagen, in diesem Jahr auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten.

Ausblick und Dank – Die Zur Rose-Gruppe beabsichtigt, 2017 ihre europäische Marktführerschaft im Arzneimittelversand forciert auszubauen. In Deutschland wird die TV-gestützte Mediakampagne das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wachstum von DocMorris begünstigen. Im Heimmarkt Schweiz soll das Kerngeschäft, unterstützt durch die neuen Vertriebskanäle, für weiteres Wachstum sorgen.

Die verstärkten Wachstumsaktivitäten werden wir gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzen, denen wir für ihren grossen persönlichen Einsatz danken. Auch unseren Kundinnen und Kunden gebührt ein besonderer Dank für die langjährige Treue. Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir herzlich für Ihr Vertrauen. Wir sind mehr denn je überzeugt, in eine weiterhin erfolgreiche Zukunft zu blicken.

Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats

Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO

AUSDAUER

Ausdauer

«Noch schöner als Visionen zu haben, ist, sie zu verwirklichen.»

Lisz Hirn, Philosophin und Künstlerin

In der 16-jährigen juristischen Auseinandersetzung um elektronische Rezepte, Medikamentenversand und Gewährung von Rabatten ging es uns nie darum, die Welt zu verändern, sondern sie zu verbessern. Denn vom digitalen Wandel profitieren sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Gesundheitswesen. Dank dem Erfassen, Teilen und Nutzen von Informationen können Healthcare-Leistungen gesteigert und gleichzeitig Kosten gesenkt werden.

Im vergangenen Jahr wurden einige unserer kühnen Visionen Wirklichkeit. Der Europäische Gerichtshof erklärte Boni auf Rezepte für EU-ausländische Versandapotheken für zulässig. Das Aargauer Verwaltungsgericht

hiess den uneingeschränkten Erwerb von Aktien von Zur Rose durch Ärztinnen und Ärzte gut. Zur Rose ging mit Migros eine Kooperation ein und wird die erste Shop-in-Shop-Apotheke der Schweiz eröffnen.

Immer häufiger verbündet sich der Zeitgeist mit unserem innovativen Geschäftsmodell. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren langen Atem. Es scheint, als würde sich die Ausdauer von Zur Rose immer öfter bezahlt machen.

Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO

Interview

Auf Wachstum umgestellt.

Die Umsatzentwicklung im Jahr 2016 bestätigt die Richtigkeit der Investitionen in das Wachstum. Zur Rose will auch 2017 hoch hinaus; die Weichen sind gestellt. Ein Rück- und Ausblick der Gruppenleitung.

— Gesprächsleitung: Medard Meier Zur Rose hat 2016 für erfreuliche Schlagzeilen gesorgt. Welches waren für Sie die Höhepunkte?

Walter Oberhänsli — Die erfolgreiche Kapitalerhöhung mit dem Einstieg von Corisol als strategischem Investor sowie der bahnbrechende Entscheid des Europäischen Gerichtshofs, dass das deutsche Festpreissystem im europäischen Kontext wettbewerbswidrig und damit für EU-ausländische Versandapotheken nicht anwendbar ist. Auch wenn der Regulator in Deutschland postwendend eine Gesetzesrevision zum Schutz der Apotheken in Aussicht gestellt hat, glauben wir fest daran, dass die angestossene Liberalisierung kaum mehr rückgängig gemacht werden kann.

Olaf Heinrich — Es war ein ausserordentliches Jahr. Nach dem langjährigen Streit entschied der Europäische Gerichtshof in Anerkennung des Subsidiaritätsprinzips zugunsten der Patientinnen und Patienten. Das haben wir stets betont, und deshalb sind wir natürlich froh, dass unsere langjährig formulierte Rechtsauffassung auch bestätigt worden ist. Der Entscheid pro Boni ist einer pro Patienten. Insbesondere chronisch Erkrankte profitieren von der finanziellen Entlastung beim Medikamentenkauf.

«Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs pro Boni ist einer pro Patienten.»

Olaf Heinrich

Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2015 hatten Sie auf die nicht ganz optimale Bilanz der Zur Rose-Gruppe hingewiesen. Sind Sie nun zufrieden?

Marcel Ziwica — Ja, alles verlief nach Plan, indem wir die Kapitalerhöhung von 40 Millionen Franken vollziehen konnten. Damit verfügen wir über eine Kapitalbasis, die uns Investitionen in weiteres Wachstum erlaubt.

Im Schweizer Markt dürfte der Handschlag mit der Migros ein ganz besonderes Ereignis gewesen sein?

Walter Hess — Absolut! Diese Kooperation bedeutet für die Umsetzung unserer Omni-Channel-Strategie einen Meilenstein. Mit Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen decken wir die Bedürfnisse unserer Kunden und Patienten noch besser ab.

Wie ordnen Sie das negative Jahresergebnis der Zur Rose-Gruppe ein?

Oberhänsli — Es sind zwei Effekte zu beachten. Bis zum dritten Quartal lag das Ergebnis auf Gruppenebene deutlich über dem Vorjahr. Eine sehr gute Leistung! Im vierten Quartal legten wir die Hebel auf Wachstum um, was mit beträchtlichen Investitionen und Marketingaufwendungen verbunden war. Das negative Ergebnis ist Teil unserer Wachstumsstrategie.

Hess — Das operative Geschäft in der Schweiz entwickelte sich gut. Besonders erfreulich ist das fortgesetzte Wachstum in unserem Kerngeschäft – der Belieferung von den Ärztinnen und Ärzten mit Medikamenten. Auch das Retailgeschäft wuchs weiter und konnte durch die Eröffnung der ersten Flagship-Apotheke in Bern zusätzlich gestärkt werden. Um auch in Zukunft erfolgreich zu sein, haben wir weiterhin in die Logistik und die IT investiert.

«Wir verfügen über eine Kapitalbasis, die uns Investitionen in weiteres Wachstum erlaubt.» Marcel Ziwica

Heinrich — Auch DocMorris blickt auf ein erfreuliches Jahr zurück. Das Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln beschleunigte sich weiter. Wir konnten den Umsatz um 50 Prozent steigern, liegen nun bei über 100 Millionen Euro und wollen auch weiterhin über dem Markt wachsen. Der Versand verschreibungspflichtiger Medikamente entwickelte sich wie in den Vorjahren in den ersten drei Quartalen sehr verhalten. Mit unserer TV-Kampagne und

DIE GRUPPENLEITUNG IM GESPRÄCH: ( von links im Uhrzeigersinn )

MARCEL ZIWICA (CFO ZUR ROSE GROUP), WALTER OBERHÄNSLI (CEO ZUR ROSE GROUP), WALTER HESS (GESCHÄFTSFÜHRER ZUR ROSE), OLAF HEINRICH (CEO DOCMORRIS).

dem positiven Entscheid des Europäischen Gerichtshofs änderte sich dies jedoch im letzten Quartal. Wir konnten aufgrund der bonusorientierten Werbemassnahmen zulegen und neue Kunden gewinnen. Die Investitionen in das Wachstum erweisen sich als richtig.

«Die Kooperation mit der Migros ist für die Umsetzung unserer Omni-Channel-Strategie ein Meilenstein.» Walter Hess

Wie haben sich die Margen entwickelt?

Ziwica — Im deutschen Markt hat sich der Wettbewerb insbesondere im Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln akzentuiert. Dem wirken wir durch Skaleneffekte auf der Aufwandseite entgegen. Dank der Volumensteigerung ergeben sich signifikant bessere Kostenrelationen. Unsere Investitionen sind wegweisend.

Hess — In der Schweiz sind die Preise für rezeptpflichtige Medikamente bekanntlich durch den Regulator gedeckelt. Zusammen mit den regelmässigen Preissenkungsrunden des Bundesamts für Gesundheit sind sowohl die Margen wie auch die Umsätze stetig unter Druck. Umso wichtiger ist es, dass wir über effiziente Prozesse verfügen und diese fortwährend optimieren.

Heinrich — Zwar ist das Wachstum im Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten ungebrochen. Der hoch attraktive deutsche Markt zieht jedoch auch neues Kapital an, was zu neuen Modellen führt. Im verschreibungspflichtigen Bereich sind Arzneimittelpreise und Vergütung reguliert. Entsprechend müssen wir alles daran setzen, die Kosten tief zu halten. Die Marktbelebung dank des Gerichtsentscheids hilft uns jetzt, die Mengen auszuweiten.

Können Sie vom liberalisierten Markt auch anderswo profitieren?

Heinrich — Für uns als Versandapotheke öffnen sich in der Tat neue Absatzgebiete.

Oberhänsli — Vor uns liegt ein grosses Wachstumsfeld sowohl in Deutschland als auch in Europa.

In der kleinräumigen Schweiz mit liberalen und weniger liberalen Kantonen haben Sie mit anderen Voraussetzungen zu kämpfen. Wie wirkt sich dies auf Ihr Geschäft aus?

Hess — Insbesondere im Ärztegeschäft ist Bewegung im Gang. Auf Seiten der Ärzte-Belieferer findet eine Marktkonsolidierung statt, was uns zusätzliche Chancen eröffnen wird. Auch die Zahl der Arztpraxen nimmt demografiebedingt ab. Dafür wächst die Anzahl der Gruppenpraxen. Dank massgeschneiderter Dienstleistungspakete ergeben sich daraus ebenfalls positive Effekte.

Oberhänsli — In der Gesamtperspektive ist die Stabilität unseres Kerngeschäfts erfreulich. Dieses gibt uns Beweglichkeit und Kraft, laufend in die identifizierten Wachstumsmärkte zu investieren. Zur Rose als traditionell arztnahes Unternehmen konnte diese gewachsene Bindung verstetigen. Auf der Aktionärsseite kommt es zwar durch die laufenden Pensionierungen der Ärztinnen und Ärzte zu einer gewissen Ausdünnung unseres Gründerkreises. Dank des neuen Ankeraktionärs Corisol bleibt das Aktionariat jedoch stabil.

Die Digitalisierung ist so etwas wie der Pulsschlag einer Versandapotheke. Was ist 2016 Neues hinzugekommen?

Heinrich — Wir sind insgesamt viel digitaler geworden, und wir lernen täglich dazu, wie e-Health funktioniert. Es ist ein langer Prozess – auch für unsere Kunden. Das sehen wir beispielsweise beim Einsatz unserer App, die wir deutlich verbessern konnten. Wir haben gesehen, dass es nicht genügt, ein Medikament einfach von A nach B zu versenden. Der Kunde erwartet zusätzliche Dienstleistungen. Das rasante Wachstum im Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln verdanken wir zu einem grossen Teil der Digitalisierung, insbesondere im organisatorischen Bereich. Weiter zahlt sich der Einsatz unseres Video-Live Chat immer mehr aus.

Hess — In der Schweiz arbeiten wir ebenfalls intensiv daran, die Digitalisierung vorwärtszutreiben. In den kommenden zwei Jahren soll die gesamte Basistechnologie erneuert werden. Das wird unseren Ärzten zusätzlichen Nutzen bringen, indem wir sie beispielsweise noch besser

bei der pharmazeutischen Betreuung ihrer Patienten unterstützen können.

Doch im Moment dürften Sie sich wohl vermehrt um die Expansion kümmern, die aufgrund der Kooperation mit der Migros vorgezeichnet ist.

Oberhänsli — Dass wir die Migros als Partner mit grosser Strahlkraft für unsere Shop-in-Shop-Apotheken gewinnen konnten, ist nicht selbstverständlich. Beim Kauf von Medikamenten steht bekanntlich stets die Frage des Vertrauens im Zentrum. Etwas Besseres als das Migros-Umfeld kann man sich dabei gar nicht wünschen. Den Kundinnen und Kunden ermöglichen wir ein One-Stop-Shopping sowie die Möglichkeit, Medikamente online zu bestellen und sie vor Ort abzuholen.

«Wir glauben an eine Veränderung der Regulatorien im Zuge der Digitalisierung zu unseren Gunsten, da wir Kundennutzen stiften.» Walter Oberhänsli

Wie sieht das in Deutschland aus?

Heinrich — Wir dürfen wegen des geltenden Fremdbesitzverbots keine Apotheken eröffnen. Allerdings prüfen wir Kooperationsmodelle mit bestehenden Apotheken auf der Basis von digitalen Vernetzungen. Wir denken da unter anderem an eine Rundumbetreuung des Patienten, unabhängig davon, für welchen Bezugskanal für seine Arzneimittel er sich entscheidet. Im Gesundheitssystem der Zukunft wird es kaum mehr Insellösungen geben.

Oberhänsli — Die Regulatorien werden sich im Zuge der Digitalisierung ebenfalls verändern auch in Deutschland. Wir glauben an eine Veränderung zu unseren Gunsten, da wir Kundennutzen stiften. Die deutsche Bundeskanzlerin hat prominent darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung, wie am Beispiel Uber festgemacht, von der Politik ermöglicht werden müsse. Wir vertrauen auf diese fundamentale Erkenntnis.

Was leitet der Finanzchef aus der Entwicklung ab?

Ziwica — Die starken Bewegungen im Markt zwingen uns, auch auf der Finanzseite beweglich zu sein. Die Kapitalerhöhung hat nicht nur unser Bilanzbild deutlich aufgehellt, die Eigenkapitalquote liegt um zehn Prozent höher. Auch der Spielraum für Fremdfinanzierung hat sich ausgeweitet. So war es für DocMorris in Deutschland möglich, eine TV-Kampagne in zweistelliger Millionenhöhe zu starten, und für Zur Rose in der Schweiz die Umsetzung der Omni-Channel-Strategie anzugehen.

Und vor welchem Hintergrund ist diese Entwicklung zu sehen?

Oberhänsli — Der Versandhandel und die multioptionale Vernetzung der Absatzkanäle nimmt zu. Unter diesem Aspekt sind wir gut aufgestellt.

Das eidgenössische Parlament verabschiedete 2016 die Revision des Heilmittelgesetzes. Neu ist der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel fest im Gesetz verankert. Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln ist auch nach neuem Recht grundsätzlich erlaubt, allerdings unter derart schikanösen Voraussetzungen, dass er sich nicht wird entfalten können. Für den deutschen Markt war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegweisend. Dieser erklärte die Festpreisverordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel für EU-ausländische Versandapotheken als nicht bindend.

Marktumfeld Schweiz

Medikamentenmarkt wächst weiter — Der Medikamentenmarkt Schweiz wuchs im Jahr 2016 um 4.7 Prozent auf 5.59 Milliarden Franken zu Fabrikabgabepreisen im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Zuwachs ist insbesondere auf neue Medikamente gegen Krebs und Autoimmunkrankheiten zurückzuführen. Einen Umsatzrückgang verzeichnete die Gruppe antiviraler Mittel, insbesondere von Medikamenten gegen Hepatitis C. 2016 und 2015 fanden keine Preissenkungsrunden statt. Der Markt der kassenpflichtigen Medikamente nahm um 5.9 Prozent auf rund 4.69 Milliarden Franken zu. Der Generikamarkt umfasste 2016 ein Volumen von 666.4 Millionen Franken oder 14.2 Prozent des kassenpflichtigen Markts. Im Vergleich zu 2015 wurden wertmässig 5.7 Prozent mehr Generika verkauft.

Versandkanal stagniert — Mit einem Anteil von 51.3 Prozent waren die Apotheken der wichtigste Absatzkanal. Dieser erhöhte sich 2016 um 2.6 Prozent auf 2.87 Milliarden Franken. Während die Offizinapotheken um 2.8 Prozent zulegten, nahmen die Verkäufe über den Versandkanal lediglich um 0.5 Prozent zu. Dies ist unter anderem auf das Bundesgerichtsurteil vom 29. September 2015 zurückzuführen, das den Versand rezeptfreier Medikamente faktisch verunmöglicht hatte (vgl. folgenden Absatz «HMG-Revision verabschiedet»). Der Anteil des Bezugskanals Versand am gesamten Apothekenmarkt beträgt 8.9 Prozent.

HMG-Revision verabschiedet — In der Frühlingssession 2016 stimmten National- und Ständerat der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) zu. Das revidierte Gesetz wird nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist 2017 in Kraft treten. Das Parlament verankerte die Zulassung des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel neu explizit im Gesetz. Des Weiteren definierte es den Begriff der Selbstdispensation gesetzlich und vereinfachte die Zulassung von Arzneimitteln teilweise. Allerdings wurde die Chance verpasst, auch für den Versand von rezeptfreien «Over-the-Counter»-Medikamenten (OTC) zeitgemässe und sinn-

VOLUMEN MEDIKAMENTENMARKT SCHWEIZ

in Mio. CHF zu Herstellerabgabepreisen (umfasst Swissmedic-Listen A, B, C, D, Z)

volle Rahmenbedingungen zu schaffen. Stattdessen hielt der Gesetzgeber an der Regelung des Bundesgerichts fest, wonach für den Versand von OTC-Produkten vor der Bestellung ein ärztliches Rezept vorzuliegen hat. Jenes Urteil vom September 2015 hatte den Onlinehandel von OTC-Medikamenten in der Schweiz faktisch zum Erliegen gebracht. Indessen wurde den Apothekern mehr Handlungsspielraum gegeben: Apothekerinnen und Apotheker können bei leichten Erkrankungen verschreibungspflichtige Medikamente direkt und ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abgeben.

Elektronisches Patientendossier in Kraft — Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und das entsprechende Ausführungsrecht treten 2017 in Kraft. Bis Redaktionsschluss dieses Berichts war der genaue Termin noch nicht bekannt. Damit hat jede krankenversicherte Person in der Schweiz die Möglichkeit, ihre eigenen medizinischen Daten den Gesundheitsfachpersonen ihrer Wahl über ein elektronisches Dossier zugänglich zu machen und jederzeit auf ihre Gesundheitsdaten zurückzugreifen. Das Dossier kann beispielsweise Operationsberichte, Laborbefunde oder Röntgenbilder enthalten. Welche Daten in das Dossier aufgenommen werden und wer welche Daten wann einsehen darf, bestimmen die Patientinnen und Patienten selbst. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität und die Sicherheit sowie die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden.

Wiederaufnahme der Überprüfung der Arzneimittelpreise — Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) konnte mit der Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung die dreijährliche Überprüfung

Versandapotheken Offizinapotheken

der kassenpflichtigen Medikamente per 1. März 2017 wieder aufnehmen. Die Preisüberprüfung war wegen eines Bundesgerichtsentscheids ausgesetzt worden. Einzelne Pharmaunternehmen hatten gegen die Preissenkungen rekurriert. Das Bundesgericht stellte im Dezember 2015 als letzte Instanz fest, dass eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzig mittels Auslandpreisvergleich nicht zulässig ist. Künftig beruht die Preisüberprüfung systematisch auf einem Auslandpreisvergleich und einem Kosten-Nutzen-Vergleich mit anderen Medikamenten ähnlicher Wirkung, die für die Preisfestsetzung je hälftig gewichtet werden. Vorgesehen ist, jährlich jeweils einen Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste zu überprüfen, was in den nächsten drei Jahren zu Einsparungen von rund 180 Millionen Franken führen dürfte. Zudem sieht der Bundesrat auch Massnahmen zur Senkung der Generikapreise vor.

Marktumfeld Deutschland

Marktwachstum in Deutschland 1 Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2016 um rund 4 Prozent auf 39.5 Milliarden Euro. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 87 Prozent beziehungsweise 34.4 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte er sich um 3.4 Prozent. Die übrigen Umsätze in der Höhe von 5.2 Milliarden Euro werden über Spitäler und Kliniken generiert. Der Anteil der Versandapotheken am Apothekenmarkt beträgt rund 3 Prozent. Der Versandhandelsumsatz mit rezeptfreien Produkten2 wuchs deutlich um 17 Prozent auf 1 556.0 Millionen Euro. Der starke Aufwärtstrend im Versandhandel resultiert aus einer höheren Nachfrage nach verschiedenen Gruppen von OTC-Arznei- und Gesundheitsmitteln. Der Anteil an rezeptfreien Arzneimitteln stieg um 13.0 Prozent auf 840.2 Millionen Euro.

  • 1 QuintilesIMS Marktbericht Entwicklung des deutschen Pharmamarkts vom Dezember 2016
  • 2 OTC-Arzneimittel, Gesundheitsmittel, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, Medizinprodukte und Präparate für die Ernährung

Europäischer Gerichtshof erlaubt «Boni auf

Rezept» — Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am 19. Oktober 2016 mit seinem Urteil, dass Boni auf Rezept für EU-ausländische Versandapotheken zulässig sind. Das Gericht stellte fest, dass ein einheitlicher Abgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt. Die Ausweitung der Festpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland auf EU-ausländische Versandapotheken aus dem Jahr 2012 verstösst gegen europäisches Recht. Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch das höchste europäische Gericht sah auch keine Gründe, die diese Beschränkung rechtfertigen könnten. Apotheken aus anderen EU-Ländern wird der Zugang zum deutschen Markt erschwert, befanden die Luxemburger Richter.

Entwurf über Verhaltenskodex für Gesundheits-Apps vorgelegt — Für Gesundheits-Apps wird es schon bald europaweit einheitliche Qualitäts- und Datenschutzstandards geben. Die Europäische Kommission möchte bis 2017 einen Verhaltenskodex für Hersteller von Gesundheits-Apps veröffentlichen. Es geht um die Selbstverpflichtung der Hersteller zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Zudem arbeitet die Kommission an Qualitätskriterien, nach denen Gesundheits-Apps etwa zur Kontrolle der eigenen Fitness oder des Blutdrucks künftig beurteilt werden können. Ein erster Entwurf des «Code of Conduct on privacy for mHealth apps» wurde der Artikel 29-Gruppe, einem unabhängigen Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes, zur Kommentierung vorgelegt.

Dank neuer, zukunftsgerichteter Services gelang es Zur Rose, sich weiterhin als innovative Dienstleisterin in der Arzneimitteldistribution zu positionieren. In der Schweiz vermochte sie die starke Stellung im Ärztegeschäft weiter auszubauen. Am Bahnhof Bern eröffnete Zur Rose die erste Flagship-Apotheke und bietet seither den kanalübergreifenden Bezug von Produkten. In Deutschland setzte das Dienstleistungsunternehmen Zur Rose Pharma Marketingmassnahmen in einem wettbewerbsintensiven Umfeld gezielt und wirksam um.

Geschäftsentwicklung Zur Rose CH

Dynamische Entwicklung im Ärztegeschäft — Mit einem Umsatzplus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnete Zur Rose im Ärztegeschäft auch im Berichtsjahr 2016 ein erfreuliches Wachstum und behauptete sich in einem herausfordernden Umfeld weiterhin als eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Über die reine Medikamentenbelieferung hinaus bietet Zur Rose umfassende und massgeschneiderte Dienstleistungen. Für die Ärztekunden stellen diese einen einzigartigen Mehrwert dar. Zur Rose vermochte denn auch mehrere Gruppenpraxen und Praxisnetze als Neukunden zu gewinnen. Die Marktkonsolidierung schritt im Berichtsjahr weiter fort. Dies zeigte sich insbesondere in der Ankündigung der Übernahme von Pharmapool durch Galexis, die im Januar 2017 vollzogen wurde.

Stärkung der Selbstdispensation — Als ärztenaher Partner unterstützt Zur Rose die Weiterentwicklung des Erfolgsmodells Selbstdispensation (SD). Zu diesem Zweck lancierte sie 2016 gemeinsam mit der Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke (APA) den sogenannten SD-Rappen: Für jede gelieferte Medikamentenpackung fliesst ein Rappen in einen Fonds. Dessen Mittel werden für Massnahmen zur Stärkung der Selbstdispensation verwendet und von der APA treuhänderisch verwaltet. Ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, APA und Zur Rose entscheidet über die Projektförderung. Ein Drittel der Fondsbeiträge wird von Zur Rose geleistet.

Während des Jahres informierte Zur Rose an verschiedenen Veranstaltungen über 150 teilnehmende Ärzte aus Gebieten mit Selbstdispensation über die Auswirkungen der Revision des Heilmittelgesetzes auf den Betrieb einer Praxisapotheke. Bezüglich moderner Bewirtschaftung und Qualitätssicherung bietet Zur Rose den Ärzten eine umfassende Beratung. Per 1. Januar 2018 wird auch der Kanton Schaffhausen die Selbstdispensation einführen. In Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband erläuterte Zur Rose 40 Schaffhauser Ärztinnen und Ärzten die Vorteile einer Praxisapotheke.

Patientenreport für bessere Therapietreue — Seit der Einführung des Patientenreports im Herbst 2016 nutzen bereits über 250 Ärzte diese Dienstleis-

Quelle: IMS Health, Praxis-Ärzte-Markt Dezember 2016

Zur Rose Direkter Mitbewerber Hersteller Apotheken Übrige

tung. Der Report schliesst die Informationslücke zwischen Arzt und Apotheke und bildet die Basis für eine Optimierung der Medikationstherapie von chronisch kranken Patienten. Dabei bietet er wertvolle Steuerungsinformationen zu Medikation sowie Bezugs- und Restmengen von Medikamenten. Die Adhärenzfachstelle von Zur Rose stellt eine kompetente Beratung für die verantwortlichen medizinischen Praxisassistentinnen sicher und skizziert Lösungsvorschläge im Problemfall.

Verwaltungsgerichtsurteil Kanton Aargau — Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau entschied in seinem Urteil vom 16. November 2016 über bestimmte Aspekte des Versandhandels durch Zur Rose. Auch nach dem Gerichtsurteil dürfen Ärzte im Kanton Aargau wie bis anhin uneingeschränkt elektronische Rezepte an Zur Rose übermitteln. Zudem steht es ihnen weiterhin frei, Aktien von Zur Rose zu halten oder zu erwerben. Die Zusammenarbeit mit den Ärzten im Kanton Aargau wurde somit durch das Urteil nicht tangiert und kann in bewährter Art und Weise fortgesetzt werden.

Investitionen in der Logistik — Mit der Einführung des neuen Lagerverwaltungssystems im August 2016 wurden die Qualität und die Produktivität der Logistikleistungen weiter gesteigert. Das neue System gewährleistet ein hocheffizientes Management aller Logistikprozesse vom Wareneingang über die Kommissionierung bis zum Warenausgang. Täglich werden durchschnittlich 65000 Artikel kommissioniert, in Spitzenzeiten sogar bis zu 100000.

Versandgeschäft verzeichnet Umsatzrückgang— Durch den Verzicht auf margenschwache Umsätze mit teuren Medikamenten im Bereich Specialty Care und durch den Wegfall des Geschäfts mit rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) verringerte sich der Versandhandelsumsatz in der Schweiz im einstelligen Prozentbereich. Mit dem Bundesgerichtsurteil vom September 2015 wurde der OTC-Versand faktisch verunmöglicht. Indessen nahmen die Verkäufe im klassischen Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln an Privatkunden weiter zu. Die Kundenentwicklung war auch 2016 erfreulich: Knapp 30000 Neukunden bestellten bei Zur Rose.

Omni-Channel-Strategie eingeleitet — Im Berichtsjahr verfolgte Zur Rose die Omni-Channel-Strategie im nicht selbstdispensierenden Gebiet konsequent weiter. Mit der im August 2016 eröffneten ersten Flagship-Apotheke beim Hauptbahnhof Bern verbindet sie das stationäre Geschäft mit dem Versandhandel. Der Kunde entscheidet selber über die Gestaltung des Kaufprozesses: Er kann Informationssuche und Bestellung nach Bedarf online tätigen, Bestellungen vor Ort abholen oder nach Hause liefern lassen oder auch den ganzen Kaufprozess in der Filiale abwickeln. In der topmodernen, vom italienischen Architekten Matteo Thun gestalteten Flagship-Apotheke ist die Marke Zur Rose unmittelbar erlebbar.

Im Dezember doppelte Zur Rose nach und kündigte eine Kooperation mit dem Migros-Genossenschafts-Bund an: Auf der Filialfläche der Migros an der Berner Marktgasse eröffnet sie im Sommer 2017 die erste Shop-in-Shop-Apotheke der Schweiz. Zum ersten Mal stellt die Migros dabei ihre Verkaufsfläche einem Drittunternehmen zur permanenten Nutzung zur Verfügung. Die Shop-in-Shop-Apotheke mit Vollsortiment und automatischem Warenlager ist räumlich klar separiert und in der Nähe des Gesundheitssortiments der Migros angesiedelt. Ihr visueller Auftritt entspricht dem Markenbild von Zur Rose.

Ausbau Specialty Care — Das Specialty Care-Team intensivierte die Kooperation mit den Spitälern im Berichtsjahr und baute auch die Zusammenarbeit mit den Fachärzten weiter aus. Im Bereich der Gastroenterologie konnten gemeinsam mit ärztlichen Opinion Leadern neue Versorgungsmodelle entwickelt werden. Die Verabreichung der Medikation vereinfacht sich für die betroffenen Patienten damit wesentlich. Der Arzt erhält regelmässig einen detaillierten Rapport zum Therapieverlauf seiner Patienten, was sich positiv auf Adhärenz und Therapieerfolg auswirkt.

Verstärkung der Kooperation mit Krankenkassen — Die Anzahl Neukunden im Kassengeschäft, die ihre Rezepte an Zur Rose übermitteln, entwickelte sich erfreulich und nahm gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent zu. Mit Assura ist Zur Rose erstmalig eine Kooperation in der Grundversicherung eingegangen: Bei einzelnen Produkten erhalten die Versicherten einen Prämiennachlass von bis zu 22 Prozent, falls diese ihre Medikamente über die Versandapotheke oder eine Partnerapotheke beziehen. Insbesondere in den Kantonen Waadt und Genf birgt diese Zusammenarbeit grosses Wachstumspotenzial.

Erfreuliche Entwicklung Consumer Healthcare — Das Sortiment des Onlineshops wurde weiter ausgebaut–vor allem mit hochwertigen Kosmetikartikeln. Zusätzlich lancierte Zur Rose einen neuen Themenshop für Diabetiker. Derzeit besteht das Angebot im Webshop aus über 3000 Artikeln zu attraktiven Preisen. Der Ausbau trug zu einer positiven Umsatzentwicklung bei, obwohl das Vorjahresniveau vor dem Bundesgerichtsentscheid zum Versand rezeptfreier Medikamente (OTC) noch nicht wieder erreicht werden konnte. Online bestellte OTC-Produkte können über die Zur Rose-Präsenzapotheken weiterhin bezogen werden.

Mitte 2016 erfolgte die Liveschaltung des neuen Webauftritts von Zur Rose. Dieser vereint alle bisherigen Online-Zugänge auf einer Plattform und stellt einen integrierten Markenauftritt mit bedürfnisgerechter Zielgruppenansprache sicher. Verschiedene Marketingmassnahmen im Online- und Printbereich trugen zur Stärkung von Markenpräsenz und Reichweite bei. Ein Novum war die kanalübergreifende Werbekampagne im November: Zur Rose gewährte im Flagshipstore und im Online-Shop gleichzeitig 30 Prozent Rabatt auf das rezeptfreie Sortiment. Diese Aktion verlief auf beiden Absatzkanälen sehr erfolgreich. Grosser Beliebtheit erfreut sich weiterhin der elektronische Newsletter, der regelmässig zweimal im Monat verschickt wird.

Geschäftsentwicklung Zur Rose EU

Die Dienstleisterin für Arzneimitteldistribution und Marketing, Zur Rose Pharma in Halle an der Saale (Deutschland), erfreute sich im Geschäftsjahr 2016 einer positiven Umsatzentwicklung. Die Verkäufe nahmen gegenüber dem Vorjahr um über 10 Prozent zu. Rund 6 Millionen kommissionierte Artikel verliessen im Berichtsjahr das Logistikzentrum.

Neukundenquote erhöht — Auch im Geschäftsjahr 2016 setzte Zur Rose Pharma für ihre Kundin, die inhabergeführte Apotheke Zur Rose, verschiedene Marketingmassnahmen um. Mit einer selektiven Ansprache und Bearbeitung der Kunden gelang es, die bestehende Kundschaft noch stärker zu binden. Der Warenkorb pro Kunde stieg bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Bestellhäufigkeit. In diesem Zusammenhang erwies sich auch der Einsatz eines neu entwickelten Produktscorings als richtig: Gestützt auf die verarbeiteten Daten konnte die Breite von Artikeln auf ein bestimmtes Sortiment eingegrenzt werden, das sich besonders dazu eignet, über die Bewerbung im Markt Neukunden zu generieren. Im Ergebnis führten die umgesetzten Massnahmen zu einem erheblichen Neukundenzuwachs gegenüber dem Vorjahr.

Printwerbung zahlt sich aus — Zu den bewährten Marketingmassnahmen sowohl für die Apotheke Zur Rose als auch für deren Marke VfG gehört nach wie vor der Katalog, der quartalsweise an die Kundinnen und Kunden verschickt wird. Im Bereich Printwerbung für die Apotheke Zur Rose richtete Zur Rose Pharma im Geschäftsjahr 2016 zudem ein besonderes Augenmerk auf die Kommunikation zu aktuellen Themen und Gesundheitstrends. Diese kundenfokussierte Ansprache zahlte sich in Form von mehr Kundenaktivität und höherer Kundentreue aus.

Erhöhung der Präsenz in Social Media — Für die Interaktion mit Kundinnen und Kunden setzte die Apotheke Zur Rose im Jahr 2016 verstärkt Facebook als Social-Media-Plattform ein. Mit Erfolg: Die Anzahl der Fans verdoppelte sich nahezu auf rund 8000 per Ende 2016. Die Präsenz auf den sozialen Netzwerken soll im Rahmen einer Social-Media-Strategie weiter ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang testet Zur Rose Pharma im Auftrag der Apotheke, die Kanäle nicht nur inhalts- und interaktionsbezogen zu nutzen, sondern auch als verkaufsförderndes Marketinginstrument einzusetzen.

TÜV-Siegel erneuert, Leistungen verbessert — Die Apotheke Zur Rose erlangte 2016 die Erneuerung des TÜV-Siegels mit dem Prädikat «Sehr gut» im Bereich Serviceleistungen und einem «Gut» im Bereich Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben diesen Hauptkriterien wurden unter anderem auch Schnelligkeit der Lieferung, Verfügbarkeit der Produkte, Zahlungsmöglichkeiten, Umfang des Produktangebots und korrekte Lieferung bewertet. Zur Rose verbesserte sich gegenüber der letztmaligen Benotung 2014 in allen 17 Leistungsmerkmalen. Diese erneute Auszeichnung ist eine Anerkennung des hohen Serviceanspruchs und der starken Kundenorientierung der Apotheke Zur Rose. Auch Zur Rose Pharma freut sich über die sehr gute Benotung, wickelt sie doch für die Apotheke nicht apothekeninterne Prozessschritte ab, die sich auf die Qualität der Leistungen auswirken.

Webshop sehr gut bewertet — Seit Ende 2014 ist die Apotheke Zur Rose Trägerin des anerkannten Siegels des Marktführers «Trusted Shops», der sich an vertrauensbildenden Elementen von Webshops orientiert. Per Ende 2016 vermochte die Apotheke die bereits hohe Gesamtnote von 4.86 nochmals zu übertreffen und erreichte 4.88 von insgesamt 5 möglichen Punkten. Damit erfüllt sie sämtliche Qualitätsanforderungen wie Seriosität, Datenschutz und Liefersicherheit, was indirekt auch ein «Gütesiegel» für die Dienstleisterin Zur Rose Pharma ist.

Arbeitgeberin Zur Rose Pharma erntet Anerkennung — Im Dezember 2016 wurde Zur Rose Pharma zum vierten Mal in Folge das Gütesiegel «Top-Ausbildungsbetrieb» verliehen. Die IHK Halle-Dessau vergab diesen Preis an insgesamt 25 Unternehmen im Raum Mitteldeutschland, die herausragende Voraussetzungen im Rahmen der dualen Berufsausbildung bieten. Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V. zeichnete ebenfalls im Dezember Unternehmen mit besonders fortschrittlichen Digitalisierungslösungen aus. Im Rahmen dieses Wettbewerbs erreichte Zur Rose Pharma den hervorragenden dritten Platz. Anlässlich der dritten Berliner Pflegekonferenz im November 2016 wurde Zur Rose Pharma als eines von drei Unternehmen für den Otto-Heinemann-Preis nominiert. Dieser Preis wird Arbeitgebern verliehen, die sich durch einen besonderen Einsatz für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auszeichnen.

Der deutsche Apothekenmarkt war geprägt vom Verfahren zum «Rezept-Bonus» vor dem Europäischen Gerichtshof. Die obersten Richter stellten fest, dass ein einheitlicher Abgabepreis für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gegen den freien Warenverkehr verstösst. Mit ihrem Urteil vom 19. Oktober 2016 schufen sie für Apotheken im EU-Ausland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen. Im vierten Quartal konnte DocMorris daher auch im Segment der verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf den Wachstumspfad zurückkehren.

Geschäftsentwicklung DocMorris

Wachstum forciert — Die Versandapotheke DocMorris blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück. In einem herausfordernden Umfeld stellte sie mit einem starken Wachstum ihre operative Leistungsfähigkeit unter Beweis. Der Gesamtumsatz von DocMorris konnte im Berichtszeitraum um rund 10 Prozent auf 331 Millionen Euro gesteigert werden.

Im preissensitiven Bereich der rezeptfreien Medikamente wuchs DocMorris deutlich stärker als der Markt. Getrieben von einem starken Kundenzuwachs von über 600000 Neukunden konnte der Umsatz in diesem Segment um über 50 Prozent gesteigert werden und überschritt damit die 100-Millionen-Euro-Umsatzschwelle. Das umfassende Produktportfolio und die hohe Servicequalität überzeugen immer mehr Kunden in Deutschland. In der Verbraucherbefragung des Deutschen Instituts für Service-Qualität belegt DocMorris mit ihrem Online-Webshop den ersten Platz in der Kategorie Apotheken.

Im Segment der rezeptpflichtigen Medikamente war der Umsatz über das Gesamtjahr leicht rückläufig und verzeichnete ein Minus von rund 2 Prozent. Dämpfend wirkte sich weiterhin die 2012 erfolgte Ausdehnung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Festpreisverordnung) auf ausländische Versandapotheken aus. Mit seinem Urteil vom 19.Oktober 2016 schuf der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Apotheken im EU-Ausland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen. Für den EuGH sind Boni wieder erlaubt, da die gesetzliche Preisbindung in Deutschland gegen europäisches Recht verstösst. Für die Patienten bedeutet dies eine finanzielle Entlastung, für die Versandapotheke DocMorris wird ein Wettbewerbsnachteil kompensiert. Dadurch verzeichnete DocMorris im vierten Quartal eine Trendwende und konnte im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente erstmals seit dem Bonusverbot eine positive Neukundenentwicklung herbeiführen.

Deutschlandweite TV-Kampagne — Im September 2016 startete DocMorris eine deutschlandweite TV-Kampagne, die sich an dauerhaft erkrankte Patienten mit einem regelmässigen Bedarf an rezeptpflichtigen Medikamenten richtet. Denn mit mehr als 20 Millionen chronisch Kranken bietet der deutsche Markt für verschreibungspflichtige Medikamente nachhaltige Wachstumsmöglichkeiten. Unter dem Claim «Medikamente allein sind nicht genug» wird der auf die Bedürfnisse der Patienten fokussierte Leistungsumfang der Versandapotheke kommuniziert – der Mensch hinter dem Medikament steht dabei im Vordergrund. Die Kampagne wie auch das Urteil aus Luxemburg werden die langfristig ausgerichtete Wachstumsinitiative der Versandapotheke DocMorris, die Anfang 2016 gestartet wurde, positiv beeinflussen. Beide Elemente werden im ersten Quartal 2017 positive Umsatzeffekte zur Folge haben.

Reaktionen auf EuGH-Urteil — Unmittelbar nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 19. Oktober 2016 zu Boni auf Rezept für EU-ausländische Versandapotheken (vgl. Absatz «Europäischer Gerichtshof erlaubt ‹Boni auf Rezept›» auf Seite 46) forderte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Zudem starteten die ABDA und weitere apothekennahe Organisationen mehrere mediale Kampagnen sowie Plakat- und Unterschriftenaktionen in den Vor-Ort-Apotheken.

Der deutsche Gesundheitsminister Hermann Gröhe legte am 12. Dezember 2016 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor. Das Gesetzesvorhaben muss innerhalb der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden, da es ansonsten im Rahmen der sachlichen Diskontinuität automatisch verfällt. Am 24. September 2017 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts war der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens noch offen. Das Gesetz muss vor Beschluss des Bundestags das EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen, da es sich um ein binnenmarktrelevantes Gesetzesvorhaben handelt. Ab Zustellung haben die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, um den notifizierten Wortlaut zu prüfen und angemessen zu reagieren.

Das EuGH-Urteil löste eine grosse Debatte aus. Im Rahmen des Verbotsvorhabens werden viele Behauptungen aufgestellt, die weder belegbar sind noch den Tatsachen entsprechen. DocMorris entschied sich daher, aktive Aufklärungsarbeit zu leisten. Mitte Dezember 2016 wurden auf der Informationsseite www.versandapotheken-kein-verbot.de Fakten und Hintergründe zum Thema gebündelt. DocMorris hält die Verbotspläne für rechtlich nicht umsetzbar. Laut Rechtsexperten gibt es hohe europa- und verfassungsrechtliche Hürden für ein nachträgliches Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten in Deutschland. DocMorris beobachtet und analysiert alle Entwicklungen und wird alle notwendigen Massnahmen einleiten.

Vorreiter beim Fälschungsschutz — DocMorris schuf in Kooperation mit dem Authentifizierer Aegate bereits die technischen Voraussetzungen für die spätestens ab Februar 2019 geforderte europaweite Echtheitsprüfung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Damit ist DocMorris als erste Versandapotheke in Europa in der Lage, die EU-Fälschungsschutzrichtlinie (2011/62/EU) im Apothekenalltag umzusetzen – zum Vorteil der Patienten. Jedes einzelne Arzneimittel, das bereits vom Hersteller entsprechend EU-Vorgaben mit individuellen Sicherheitsmerkmalen und Verschlusssiegel versehen ist, kann somit geprüft werden. Die lückenlose Nachverfolgung in der Lieferkette vom Hersteller bis zur Abgabe an den Patienten ermöglicht den höchstmöglichen Schutz beim Arzneimittelkauf.

Corporate Governance

Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2016. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten und im Organisationsreglement der Gesellschaft definiert. Zur Rose publiziert die Statuten online unter zurrosegroup.com > Investoren und Medien > Corporate Governance > Statuten.

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in zwei Markeneinheiten unterteilt:

  • die Einheit Zur Rose umfasst das Grosshandelsgeschäft für Ärztinnen und Ärzte sowie das auf Endkonsumentinnen und -konsumenten ausgerichtete Versandgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten der Zur Rose Suisse AG und die Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen der Zur Rose Pharma GmbH für Versandapotheken;
  • die Einheit DocMorris umfasst das Versandgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten der DocMorris N.V.

Die Geschäftseinheiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten alle wesentlichen operativen Tätigkeiten. Sie werden von einem Mitglied der Gruppenleitung geführt. Die Funktionen Finance sowie (als Matrixfunktion) Logistik sind dem CFO zugeordnet und erbringen ihre Leistungen für die gesamte Gruppe. Der Bereich Kommunikation ist dem CEO unterstellt und verantwortet ebenfalls Leistungen für die gesamte Gruppe.

Angaben zur juristischen Struktur der Gruppe finden sich auf Seite 89 des Finanzberichts.

STRUKTUR DER ZUR ROSE-GRUPPE

1.2 Bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre

Am 6. September 2016 erwarb die KWE Beteiligungen AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Corisol Holding AG, als neue Ankeraktionärin 500000 Aktien, entsprechend 13.3 Prozent des Aktienkapitals. Am 14. November 2016 erhöhte sie ihre Beteiligung um 400000 Aktien auf 20.8 Prozent.

Per 20. Januar 2017 erwarb die Matterhorn Pharma Holding, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Al Faisaliah Group Holding Company, über ein öffentliches Kaufangebot 250000 Aktien, entsprechend 5.8 Prozent des Aktienkapitals.

Gemäss den der Zur Rose-Gruppe zur Verfügung stehenden Informationen halten keine weiteren einzelnen Aktionärinnen und Aktionäre eine Beteiligung von 3 Prozent oder mehr am Aktienkapital der Zur Rose Group AG.

Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich per 31. Dezember 2016 auf 2382 (2191 per Ende 2015).

AKTIONARIATSSTRUKTUR
Anzahl Aktien * Anzahl Aktionäre
per 31. Dezember
2016
Anzahl
Aktien
in %
Anzahl Aktionäre
per 31. Dezember
2015
Anzahl
Aktien
in %
1 – 499 695 2.4 511 2.4
500 – 999 567 8.0 531 10.0
1 000 – 1 999 738 21.5 760 29.5
2 000 – 2 999 184 10.1 186 13.5
3 000 – 4 999 129 10.9 139 15.8
> 5 000 69 41.2 64 21.3
Nicht im Aktienregister
eingetragene Aktien
5.9 7.5
Total 2 382 100 2 191 100

* Gesamtes Aktienkapital der Zur Rose Group AG: siehe 2.1

1.3 Kreuzbeteiligungen

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.

2 Kapitalstruktur

Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf den Seiten 127 bis 128 enthalten.

2.1 Kapital

Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG beträgt CHF 24 885 402, eingeteilt in 4 327 896 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Aktienkapital

Die Gesellschaft verfügt über kein genehmigtes Kapital.

Bedingtes Kapital: Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 27 127 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft sowie ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 155980.25 erhöht werden. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen.

2.3 Kapitalveränderungen

Das Eigenkapital der Zur Rose Group AG hat sich in den letzten drei Jahren wie folgt verändert:

KAPITALVERÄNDERUNGEN 1000 CHF Eigenkapital 31. Dezember 2014 77 351 31. Dezember 2015 72 776

  1. Dezember 2016 103 806

Per 31. Dezember 2014 und per 31. Dezember 2015 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 18716382.25. 2016 wurde eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit der neuen Ankeraktionärin, der KWE Beteiligungen AG, in zwei Tranchen vollzogen:

  • am 6. September 2016 um CHF 2875000 auf CHF 21 591382.25 und
  • am 14. November 2016 um CHF 2300000 auf CHF 23891382.25.

2016 fanden Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital in der Höhe von insgesamt CHF 994019.75 auf CHF 24885402 statt. Der Eintrag der betreffenden Statutenänderung ins Handelsregister erfolgte am 2. Februar 2017.

Detaillierte Informationen zur konsolidierten Eigenkapitalveränderung finden sich im Finanzbericht auf Seite 87.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Das Aktienkapital ist eingeteilt in 4327896 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionärin und Aktionär oder Nutzniesser nur anerkannt, wer im Aktienregister eingetragen ist. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung aus wichtigen Gründen verweigern. Als solche gelten insbesondere:

  • das Fernhalten von Erwerbern, die ein Unternehmen kontrollieren, betreiben, daran beteiligt oder dort angestellt sind, das zu einem der Zur Rose-Gruppe gehörenden Unternehmen in Konkurrenz steht,
  • der Erwerb oder das Halten von Aktien im Namen oder Interesse Dritter.

Die Zustimmung kann im Übrigen verweigert werden, sofern der Verwaltungsrat die Aktien (für Rechnung der Gesellschaft, bestimmter Aktionärinnen und Aktionäre oder Dritter) zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuchs übernimmt. Die Eintragungsbeschränkungen gelten auch für Aktien, die über die Ausübung eines Bezugs-, Options- oder Wandelrechts gezeichnet oder erworben werden.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Zur Rose Group AG hat per 31. Dezember 2016 keine Wandelanleihen ausstehend.

Die Zur Rose Group AG hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sowie ausgewählten Mitarbeitenden der Zur Rose-Gruppe am 1. September 2016 einmalig 345673 Optionen zugeteilt. Diese Optionen können nur ausgeübt werden, wenn gewisse Bedingungen bis zu festgelegten Zeitpunkten erfüllt werden und die Planteilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen verbleiben. Der Optionenplan ist im Finanzbericht auf den Seiten 136 bis 137 beschrieben.

2.8 Unternehmensanleihen

Im Jahr 2012 hat die Zur Rose Group AG im Zusammenhang mit der Akquisition von DocMorris Anleihensobligationen im Gesamtvolumen von CHF 50 Millionen am Schweizer Kapitalmarkt platziert und an der SIX Swiss Exchange kotiert (CH0199729366). Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Fälligkeit am 7. Dezember 2017) und wird mit 4.125 Prozent p.a. verzinst.

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen.

Am 31. Dezember 2016 gehörten ihm folgende Personen an:

MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS

Position Eintritt Gewählt bis
Prof. Stefan Feuerstein Präsident, nicht exekutiv 2010 2017
Walter Oberhänsli Delegierter, exekutiv 1993 2017
Dr. Thomas Schneider Vizepräsident, nicht exekutiv 1995 2017
Prof. Dr. Volker Amelung Mitglied, nicht exekutiv 2010 2017
Vanessa Frey Mitglied, nicht exekutiv 2016 2017
Dr. Lukas Wagner Mitglied, nicht exekutiv 1996 2017

— Stefan Feuerstein (1955, Deutscher, Prof.), Präsident des Verwaltungsrats

Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Studium der Betriebswirtschaft. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms.

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Thomas Schneider (1955, Schweizer, Dr. med.), Vizepräsident des Verwaltungsrats Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, 1997 bis 2006 Vorstandsmitglied der Ärztegesellschaft Thurgau (Ressort Medikamente und Tarifverhandlungen Region Ostschweiz). 1992 bis 1997 standespolitische Tätigkeit im Vorstand der Schweizerischen sowie der Ostschweizerischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM und OSGAM). Medizinstudium an der Universität Basel.

— Volker Amelung (1965, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, Prof. Dr. oec. HSG) Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St.Gallen sowie Paris-Dauphine.

— Vanessa Frey (1980, Schweizerin, Betriebsökonomin, MSc in Finance) Seit 2007 CEO und Verwaltungsrätin der Corisol Holding AG, Zug. Diverse Verwaltungsratsmandate. Von 2004 bis 2006 im Corporate Finance Team der Handelsbanken Capital Markets in Stockholm, danach Asset Managerin in Hongkong. Grundstudium in Wirtschaftswissenschaften und Recht an der Universität St.Gallen und Master of Science in International Economics and Business an der Stockholm School of Economics.

— Lukas Wagner (1951, Schweizer, Dr. med.)

Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1986 mit eigener Praxis in Birsfelden (BL). 2002 bis 2010 Präsident der Ärztegesellschaft Baselland. Medizinstudium an der Universität Basel.

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Stefan Feuerstein

Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Mitglied des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE, Düsseldorf (DE) Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Thomas Schneider

Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich

— Volker Amelung

Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE)

Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Praxis-Panels des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, Berlin (DE)

— Vanessa Frey

Mitglied des Verwaltungsrats der Schweiter Technologies AG, Horgen Mitglied des Verwaltungsrats der Inficon Holding AG, Bad Ragaz Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der Garaventa Accessibility AG, Arth Mitglied des Verwaltungsrats KWE Beteiligungen AG, Wollerau

— Lukas Wagner

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

3.3 Wahl und Amtszeit

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden einzeln durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer eines jeden Mitglieds beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist zulässig. Werden während der Amtsdauer Ersatzwahlen vorgenommen, so vollenden die Neugewählten die Amtsdauer ihrer Vorgänger.

3.4 Interne Organisation

3.4.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Zur Rose-Gruppe, die Festlegung der Strategie und die Überwachung der Geschäftsführung. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sowie die Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Gruppenleitung sind im schweizerischen Obligationenrecht, in den Statuten der Gesellschaft und im Organisationsreglement der Gesellschaft definiert.

Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident.

3.4.2 Verwaltungsratsausschüsse

Zur Unterstützung des Verwaltungsrats und zur Vorbereitung wichtiger Entscheide bestehen zwei ständige Ausschüsse: der Prüfungs- und Finanzausschuss sowie der Entschädigungs- und Nominationsausschuss.

PRÜFUNGS- UND FINANZAUSSCHUSS Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz

Prof. Stefan Feuerstein
Vanessa Frey

Der Prüfungs- und Finanzausschuss setzt sich aus dem Verwaltungsratspräsidenten und zwei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Bearbeitung von Fragen im Finanzbereich sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung. Er berät den Verwaltungsrat primär in den folgenden Bereichen:

  • Finanzierungs- und Risikopolitik,
  • Ausschüttungspolitik,
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens und der finanziellen Berichterstattung,
  • internes Kontrollsystem sowie Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle.

VERWALTUNGSRAT ( von links)

PROF. DR. VOLKER AMELUNG, PROF. STEFAN FEUERSTEIN, VANESSA FREY, WALTER OBERHÄNSLI, DR. LUKAS WAGNER, DR. THOMAS SCHNEIDER.

ENTSCHÄDIGUNGS- UND NOMINATIONSAUSSCHUSS

Dr. Thomas Schneider, Vorsitz
Prof. Stefan Feuerstein
Vanessa Frey

Der Entschädigungs- und Nominationsausschuss setzt sich aus dem Verwaltungsratspräsidenten und zwei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Er ist insbesondere für die folgenden Bereiche verantwortlich:

  • Gehaltspolitik der Gesellschaft und ihrer Gruppengesellschaften,
  • Entschädigungsreglement,
  • Bezüge der Mitglieder der Gruppenleitung,
  • Bonus- und Erfolgsbeteiligungspläne sowie Pensionskassenleistungen und andere Vorsorgepläne.

3.4.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

Der Verwaltungsrat versammelt sich, sooft es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten oder auf Verlangen eines Mitglieds. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit hat der Verwaltungsratspräsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf schriftlichem Weg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2016 trat der Verwaltungsrat sechsmal zusammen.

Die Mitglieder der Ausschüsse sowie der jeweilige Vorsitzende werden vom Verwaltungsrat gewählt. Die Amtsdauer entspricht der einjährigen Amtsdauer als Verwaltungsrat. Die Ausschüsse tagen sooft wie notwendig. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, einzelne Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.

Bei Bedarf kann der Verwaltungsrat weitere Ausschüsse bilden und mit bestimmten Aufgaben betrauen.

3.5 Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat die operative Führung der Zur Rose-Gruppe im Rahmen der gesetzlichen und statutarischen Regulative an die Gruppenleitung unter der Leitung des CEO übertragen. Die Gruppenleitung setzt die Geschäftspolitik im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgesetzten Vorgaben um. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement festgehalten.

3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung Der Verwaltungsrat erhält regelmässig umfangreiche Informationen, um die strategische und operative Entwicklung der Zur Rose-Gruppe überwachen zu können. Zu diesem Instrumentarium zählen insbesondere folgende Elemente:

  • Monatsreporting: Eckdaten zur Entwicklung der Märkte und Gesellschaften,
  • Quartalsabschlüsse: konsolidierte Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung,
  • Kundenbefragungen: periodische Befragungen zur Kundenzufriedenheit.

4 Gruppenleitung

4.1 Mitglieder der Gruppenleitung

Am 31. Dezember 2016 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Marcel Ziwica (1975, Schweizer, lic. oec. HSG), Chief Financial Officer (CFO)

Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 Chief Financial Officer (CFO). Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St.Gallen.

— Walter Hess (1965, Schweizer, Betriebsökonom), Geschäftsführer Zur Rose

Seit März 2015 Geschäftsführer Zur Rose, davor als externer Berater tätig, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St.Gallen.

— Olaf Heinrich (1970, Deutscher, Wirtschaftsingenieur), CEO DocMorris

Seit Dezember 2012 bei der Zur Rose-Gruppe. Seit 2008 Vorstand bei DocMorris, seit 2009 CEO. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle/Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.

4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Marcel Ziwica

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Hess

Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil

— Olaf Heinrich

Präsident der European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP), Venlo (NL)

4.3 Managementverträge

Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten. GRUPPENLEITUNG

1. 2.

1. WALTER OBERHÄNSLI 2. MARCEL ZIWICA

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Der Verwaltungsrat genehmigt auf Antrag des Entschädigungs- und Nominationsausschusses die Höhe der fixen und variablen Entschädigung der Mitglieder der Gruppenleitung und des Verwaltungsrats. Für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich die Gesamtvergütung aus kurzfristigen Leistungen sowie aktienbasierten Vergütungen zusammen.

Die Gesamtentschädigung der Mitglieder der Gruppenleitung setzt sich aus einem fixen Gehalt, einer jährlichen erfolgsorientierten Vergütung sowie einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung zusammen. Die jährliche erfolgsorientierte Vergütung bemisst sich anhand der Erreichung von Jahreszielen. Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung wird jährlich auf der Grundlage des EBITDA ermittelt, wobei 50 Prozent in bar und 50 Prozent in Aktien der Zur Rose Group AG bezogen werden müssen.

Die aktienbasierten Pläne sowie die im Berichtsjahr geleisteten Entschädigungen sind im Finanzbericht auf den Seiten 137 bis 139 beschrieben.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Jede Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme. Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Aktien an der Generalversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Vertretung ist ebenfalls durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder den Organvertreter möglich. Stimmberechtigt sind alle Aktionärinnen und Aktionäre, deren Aktien eine Woche vor der Generalversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

6.2 Statutarische Quoren

Zusätzlich zu den aktienrechtlichen Bestimmungen verlangen die Statuten für folgende Beschlüsse eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

  • die Erleichterung oder Aufhebung der Übertragungsbeschränkung der Namenaktien,
  • die Umwandlung der Namenaktien in Inhaberaktien,
  • die Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation.
  • Im Übrigen gilt Artikel 704 OR.

GRUPPENLEITUNG

3. WALTER HESS 4. OLAF HEINRICH

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch einen Brief an die im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre.

6.4 Traktandierung

In der Einladung werden die Traktanden bekannt gegeben. Zu nicht angekündigten Traktanden können keine Beschlüsse gefasst werden, ausser über Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Dagegen bedarf es für Anträge im Rahmen der Traktanden und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung keiner vorherigen Ankündigung.

6.5 Eintragungen im Aktienbuch

Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.

7 Revisionsstelle

7.1 Dauer des Mandats

Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG.

7.2 Revisionshonorar

Siehe Abschnitt 7.3.

7.3 Zusätzliche Honorare

Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist im Berichtsjahr 2016 ein Gesamtaufwand von CHF 277460 entstanden. Im Weiteren sind für prüfungsnahe Dienstleistungen und Steuerberatungen der Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr Honorare im Umfang von CHF 736673 angefallen.

HONORARAUFWENDUNGEN
1000 CHF 2016 2015
Prüfungsleistungen 277 304
Steuerberatung 189 105
Übrige Dienstleistungen 532 59
Total 998 468

7.4 Informationsinstrumente der externen Revision

Der Prüfungs- und Finanzausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag, welche Revisionsstelle der Generalversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden soll. Zudem prüft der Prüfungs- und Finanzausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.

8 Informationspolitik

Die Zur Rose-Gruppe informiert regelmässig und umfassend über den Geschäftsgang und wichtige Entwicklungen (Wechsel in der Gruppenleitung, Akquisitionen, Verkäufe usw.) in der Gesellschaft.

Die Information der eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erfolgt mittels Geschäftsbericht sowie durch regelmässige Aktionärsbriefe und Informationsanlässe. Zudem informiert Zur Rose über aktuelle Ereignisse und die Jahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Anlässlich dieser Veranstaltung werden die Kennzahlen des vergangenen Geschäftsjahrs erläutert und Erwartungen zur Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr dargelegt.

Aktuelle Informationen finden sich online unter zurrosegroup.com > Investoren und Medien. Adressen von Ansprechpartnern sind im Impressum am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.

Finanzbericht

Konzernrechnung Zur Rose-Gruppe 82
Konsolidierte Erfolgsrechnung 82
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 83
Konsolidierte Bilanz 84
Konsolidierte Mittelflussrechnung 86
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung 87
Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung 88
Bericht der Revisionsstelle 140
Jahresrechnung Zur Rose Group AG 144
Erfolgsrechnung 144
Bilanz 145
Anhang zur Jahresrechnung 147
Verwendung des Bilanzgewinns 151
Bericht der Revisionsstelle 152

Konsolidierte Erfolgsrechnung

2016 2015
Anhang 1000 CHF % 1000 CHF %
Nettoumsatz 879 535 100.0 834 418 100.0
Sonstige betriebliche Erlöse
6
5 400 6 334
Warenaufwand
7
−747 608 −708 727
Personalaufwand
8
−60 166 −53 742
Übriger Betriebsaufwand
9
−75 037 −62 482
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
und Wertminderungen (EBITDA)
2 124 0.2 15 801 1.9
Abschreibungen
10
−9 214 −7 362
Betriebsergebnis (EBIT) −7 090 –0.8 8 439 1.0
Anteil am Ergebnis von assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
11
−630 −716
Finanzertrag
12
38 1 458
Finanzaufwand
12
−5 034 −5 138
Ergebnis vor Steuern (EBT) −12 716 –1.4 4 043 0.5
Ertragssteuern
13
−53 −598
Unternehmensergebnis −12 769 –1.5 3 445 0.4
Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG −12 769 3 445
1 CHF 1 CHF
Unternehmensergebnis pro Aktie
31
−3.60 1.07
Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie
31
−3.60 1.07

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2016 2015
Anhang 1000 CHF 1000 CHF
Unternehmensergebnis −12 769 3 445
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe −487 −5 021
In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung umzugliederndes
sonstiges Ergebnis
−487 −5 021
Neubewertung Personalvorsorge
30
−141 −1 267
Ertragssteuern
23
22 203
Anteil am übrigen Gesamtergebnis von
Gemeinschaftsunternehmen
319 −176
In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis
200 −1 240
Sonstiges Ergebnis nach Steuern −287 −6 261
Gesamtergebnis nach Steuern −13 056 −2 816
Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG −13 056 −2 816

Konsolidierte Bilanz

AKTIVEN 31.12.2016 31.12.2015
Anhang 1000 CHF % 1000 CHF %
Flüssige Mittel 14 25 225 25 089
Kurzfristige Finanzanlagen 160 421
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 71 379 72 508
Aktive Rechnungsabgrenzungen 16 5 971 3 653
Sonstige Forderungen 17 8 637 5 837
Vorräte 18 48 277 34 768
Umlaufvermögen 159 649 61.0 142 276 61.0
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen 19 3 914 3 841
Sachanlagen 20 26 216 26 189
Immaterielles Anlagevermögen 21
22
63 120 53 716
Langfristige Finanzanlagen
Latente Steuern
23 1 834
6 795
697
6 704
Anlagevermögen 101 879 39.0 91 147 39.0

Konsolidierte Bilanz

PASSIVEN 31.12.2016 31.12.2015
Anhang 1000 CHF % 1000 CHF %
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 24 100 500
Obligationenanleihe 24 49 861 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 25 70 708 72 151
Sonstige Verbindlichkeiten 26 3 615 2 915
Steuerverbindlichkeiten 27 212 212
Passive Rechnungsabgrenzungen 28 13 590 12 659
Kurzfristige Rückstellungen 29 131 245
Kurzfristiges Fremdkapital 138 217 52.8 88 682 38.0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 24 9 123 12 589
Obligationenanleihe 24 0 49 710
Personalvorsorgeverpflichtung 30 8 875 8 080
Latente Steuern 23 1 507 1 586
Langfristiges Fremdkapital 19 505 7.5 71 965 30.8
Total Fremdkapital 157 722 60.3 160 647 68.8
Aktienkapital 31 24 885 18 716
Kapitalreserven 59 219 22 652
Eigene Aktien 31 −903 −1 030
Gewinnreserven 33 597 44 943
Umrechnungsdifferenz −12 992 −12 505
Auf die Aktionäre der Zur Rose Group AG
entfallendes Eigenkapital
103 806 72 776
Total Eigenkapital 103 806 39.7 72 776 31.2
Total Passiven 261 528 100.0 233 423 100.0

Konsolidierte Mittelflussrechnung

Konsolidierte Eigenkapital
veränderungsrechnung
2016 2015
Anhang 1000 CHF 1000 CHF
Unternehmensergebnis −12 769 3 445
Abschreibungen und Wertminderungen 10 9 214 7 362
Finanzaufwendungen, netto 4 578 2 482
Ertragssteuern 53 598
Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge 2 800 64
Bezahlte Steuern −203 −112
Bezahlte Zinsen −2 481 −2 467
Erhaltene Zinsen 36 165
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstiger Forderungen sowie geleisteter Anzahlungen
−4 900 −2 045
Veränderung der Vorräte −13 790 −874
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
3 746 10 353
Zunahme /(Abnahme) von Rückstellungen −114 −99
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit −13 830 18 872
Erwerb/Erhöhung Beteiligung an Gemeinschaftsunternehmen −2 151 −904
Erwerb von Sachanlagen 20 −3 017 −5 916
Erwerb von immateriellen Werten 21 −16 910 −9 311
Rückzahlung von kurzfristigen Finanzanlagen 261 0
Gewährung von langfristigen Finanzanlagen 22 −1 281 −272
Geldfluss aus Investitionstätigkeit −23 098 −16 403
Zugang aus Aktienkapitalerhöhungen 31 42 774 0
Aufnahme Finanzverbindlichkeiten 0 4 889
Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten −3 866 −500
Kauf von eigenen Aktien −243 −173
Veräusserung von eigenen Aktien 0 207
Dividende −1 638 −1 921
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 37 027 2 502
Zu- / Abnahme der flüssigen Mittel 99 4 971
Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn 25 089 21 117
Fremdwährungsdifferenzen 37 −999
Bestand flüssige Mittel zu Jahresende 25 225 25 089
Aktien
kapital
Kapital
reserven
Eigene
Aktien
Gewinn
reserven
Umrech
nungs
differenz
Total Anteile ohne
beherr
schenden
Einfluss
Total
Eigen
kapital
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
31. Dezember 2014 18 716 24 573 −1 309 42 855 −7 484 77 351 0 77 351
Unternehmensergebnis 3 445 3 445 3 445
Sonstiges Ergebnis −1 240 −5 021 −6 261 −6 261
Gesamtergebnis 2 205 −5 021 −2 816 −2 816
Aktienbasierte Vergütung 128 128 128
Kauf eigene Aktien −173 −173 −173
Verkauf eigene Aktien 26 −1 25 25
Zuteilung eigene Aktien 426 −244 182 182
Dividendenausschüttung −1 921 −1 921 −1 921
31. Dezember 2015 18 716 22 652 −1 030 44 943 −12 505 72 776 0 72 776
Unternehmensergebnis −12 769 −12 769 −12 769
Sonstiges Ergebnis 200 −487 −287 −287
Gesamtergebnis −12 569 −487 −13 056 −13 056
Aktienbasierte Vergütung 1 593 1 593 1 593
Ausgabe neuer Aktien
(Mitarbeitende)
994 2 176 3 170 3 170
Kauf eigene Aktien −243 −243 −243
Zuteilung eigene Aktien
(Mitarbeitende)
370 −370 0 0
Kapitalerhöhung 5 175 36 029 41 204 41 204
Dividendenausschüttung −1 638 −1 638 −1 638
31. Dezember 2016 24 885 59 219 −903 33 597 −12 992 103 806 0 103 806

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

1 Geschäftstätigkeit

Die Zur Rose-Gruppe bietet Medikamente, pharmazeutische Produkte und Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.

Als Muttergesellschaft fungiert die Zur Rose Group AG (ehemals Zur Rose AG), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).

2 Rechnungslegungsmethoden

2.1 Allgemeine Grundlagen

Der Konzernabschluss der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standard Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.

Der Gruppenabschluss wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Einzige Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertschriften, welche zu Marktwerten per Stichtag bewertet sind. Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 14. März 2017 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 4. Mai 2017.

Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1000 CHF) gerundet.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2016.

Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet ab dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.

Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:

Grundkapital Anteil am Kapital
31.12. 2016 31.12. 2015 31.12. 2016 31.12. 2015
1000 CHF 1000 CHF % %
0800 DocMorris Ltd., London (GB) 1 1 100.0 100.0
Centropharm GmbH, Aachen (DE) 30 30 100.0 100.0
D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 60 60 100.0 100.0
DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) 6 085 6 085 100.0 100.0
DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH) 3 550 3 550 100.0 100.0
OPX Services AG, Frauenfeld (CH) 100 100 100.0 100.0
Tanimis B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
Tanimis Pharma B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
Tanimis Pharma C.V., Heerlen (NL) 12 12 100.0 100.0
VfG Cosmian s.r.o., Prag (CZ) 12 12 100.0 100.0
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 8 479 8 479 100.0 100.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 7 650 7 650 100.0 100.0

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.

Das Gesamtergebnis eines Tochterunternehmens wird den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Ausbuchung der Vermögenswerte (einschliesslich Goodwill) und der Schulden des Tochterunternehmens,
  • Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,
  • Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,
  • Erfassung des Fair Value der erhaltenen Gegenleistung,

— Erfassung des Fair Value der verbleibenden Beteiligung,

— Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. /-fehlbeträge in der konsolidierten Erfolgsrechnung,

— Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die konsolidierte Erfolgsrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wenn dies von IFRS gefordert wird.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse und Goodwill

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Büro- & Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der konsolidierten Erfolgsrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen

Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9%). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit dem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen verbundene Goodwill ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmässig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens/ Gemeinschaftsunternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens/Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Der Anteil am Gewinn eines assoziierten Unternehmens/Gemeinschaftsunternehmens wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung dargestellt. Hierbei handelt es sich um die den Anteilseignern des assoziierten Unternehmens/ Gemeinschaftsunternehmens zurechenbaren Gewinnanteile und somit um den Gewinn nach Steuern und Anteile ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens/Gemeinschaftsunternehmens.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen /Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert des «Anteils am Ergebnis assoziierter Unternehmen» als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Folgende Gesellschaften wurden nach der Equity-Methode in die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:

Grundkapital Anteil am Kapital
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF
1000 CHF
1000 CHF
1000 CHF
31.12. 2016
%
%
31.12. 2015
%
%
PolyRose AG, Frauenfeld (CH) 200 200 50.0 50.0
PolyRose AG, Frauenfeld (CH)
BlueCare AG, Winterthur (CH)
200
1 288
200
1 288
50.0
78.9
50.0
78.9
BlueCare AG, Winterthur (CH)
ehealth-tec GmbH, Berlin (DE)
1 288
27
1 288
27
78.9
50.0
78.9
50.0
ehealth-tec GmbH, Berlin (DE)
König Gesellschaft für Image- und
König Gesellschaft für Image- und Doku
Dokumentenverarbeitung mbH,
27 27 50.0 50.0
mentenverarbeitung mbH, Gottmadingen (DE)
Gottmadingen (DE)
28 50.0
König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) 27 50.0

Weitere Angaben zu den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind in Erläuterung 19 zu finden.

Fremdwährungsumrechnung

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden und Österreich tätig. Die relevante Währung für die Gruppe ist der Schweizer Franken. Fremdwährungspositionen bestehen auf Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.

Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:

  • Bilanz zu Jahresendkursen,
  • Erfolgsrechnung zu Jahresdurchschnittskursen,
  • Mittelflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen.

Umrechnungsdifferenzen, die sich bei der Berechnung des Ergebnisses der Gruppe zu Durchschnitts- und Jahresendkursen sowie aus Eigenkapitaltransaktionen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst und bei einem allfälligen Verkauf der Gesellschaft erfolgswirksam verbucht.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche am Fair Value ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.

Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z.B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden in der Darstellung der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.

Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:

2016 2015
Währung Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
1 EUR 1.0715 1.0898 1.0825 1.0676
1 CZK 0.0397 0.0403 0.0401 0.0391

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristiges Vermögen bzw. Fremdkapital. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
  • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
  • das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Zur Rose-Gruppe zufliessen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum Fair Value der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet. Die Zur Rose-Gruppe hat ihre Geschäftsbeziehungen analysiert, um festzustellen, ob sie als Auftraggeber oder Vermittler handelt. Die Zur Rose-Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass sie bei allen Umsatztransaktionen als Auftraggeberin handelt.

Die Ertragsrealisierung setzt darüber hinaus die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus:

Verkauf von Waren

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren verbundenen massgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit der Lieferung der Waren ein.

Zinserträge

Bei allen verzinslichen finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Zinserträge werden in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

Dividenden

Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Mieterträge

Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen aus den Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und unter den Sonstigen Erlösen ausgewiesen.

Steuern

Tatsächliche Ertragssteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht erfolgswirksam, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht erfolgswirksam, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der konsolidierten Bilanz unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten, welche nach der Inbetriebnahme entstehen, werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet, es sei denn, diese stellen einen klar identifizierbaren Mehrwert oder künftigen Zusatznutzen dar.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode planmässig und systematisch über die Nutzungsdauer der Objekte. Folgende erwartete Nutzungsdauern werden pro Anlagekategorie angewendet:

Anlagekategorie Nutzungsdauer Methode
Innenausbau 5 Jahre Linear
Betriebseinrichtungen 3–7 Jahre Linear
Büromobiliar 3–5 Jahre Linear
EDV-Anlagen 3–5 Jahre Linear
Fahrzeuge 5 Jahre Degressiv
Immobilien 33 Jahre Linear

Allfällige Wertminderungen (siehe auch «Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten» auf Seite 100) werden erfasst und in der konsolidierten Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

Liegenschaften, die zum Hauptzweck der eigenen Nutzung gehalten werden, werden als betriebliches Anlagevermögen und nicht als Rendite-Immobilien behandelt.

Gewinne oder Verluste aus Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in der Position Sonstige Erlöse enthalten.

Leasing

Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, welche die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentum gleichsetzen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Verkehrswert oder der tiefere Nettobarwert der zukünftigen, unkündbaren Leasingzahlungen als Anlagevermögen bzw. als Finanzschuld bilanziert. Anlagen im Finanzleasing werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die laufenden Leasingzahlungen werden anteilig den Finanzschulden gutgeschrieben (Amortisationsanteil), bzw. der Zinsanteil wird erfolgswirksam im Finanzaufwand ausgewiesen.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsoder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der konsolidierten Erfolgsrechnung in den Aufwandspositionen Abschreibungen oder Wertminderungen erfasst.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

Anlagekategorie Nutzungsdauer Methode
Software 3–5 Jahre Linear
ERP-System 5–10 Jahre Linear
Kundenliste 10 Jahre Linear
Marke unbestimmt keine planmässige
Abschreibung

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, als Kredite und Forderungen oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Die Zur Rose-Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der konsolidierten Erfolgsrechnung unter Finanzaufwendungen erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener «Schadensfall»), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, bei der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete ausstehende Beträge aus Forderungen an Kunden wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt die Gruppe fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Kreditrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert, und der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschliesslich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder klassifiziert als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, oder als Darlehen. Die Zur Rose-Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite, Darlehen, Obligationenanleihen und Derivate Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt folgendermassen von deren Klassifizierung ab:

– Darlehen, Obligationenanleihe

Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels Effektivzinsmethode ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Fair Value von Finanzinstrumenten

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle.

Warenvorräte

Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Marktwert bewertet.

Der tiefere Marktwert entspricht dem erwarteten Verkaufspreis innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit abzüglich erwarteter Verkaufskosten.

Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.

Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den Fair Value.

Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschliesslich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Goodwills, wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der CGU vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmässiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Für bestimmte Vermögenswerte sind zusätzlich folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Goodwill

Die Werthaltigkeit des Goodwills wird einmal jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der CGU (oder der Gruppe von CGUs) bestimmt, der/ denen der Goodwill zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Die Überprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer auf Werthaltigkeit erfolgt mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember. Die Überprüfung wird in Abhängigkeit des Einzelfalls für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Postcheck- und Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert. Bank- und Postcheckguthaben werden marktüblich verzinst.

Für Zwecke der Mittelflussrechnung umfassen die Flüssigen Mittel die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite.

Eigene Aktien

Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt über das Eigenkapital erfasst. Die Gruppe kann die mit den eigenen Aktien verbundenen Stimmrechte nicht ausüben. Darüber hinaus werden diesen Aktien keine Dividenden zugeordnet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.

Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge eines Vertrags oder durch Kommunikation eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.

Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen

Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen. Bei den Berechnungen werden die neuesten Generationentafeln verwendet, um die erwartete Sterblichkeit zu berücksichtigen.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligations, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als Zur Rose ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.

Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:

  • Dienstzeitaufwand (laufender und nachverrechneter aus Planänderungen): erfolgswirksam im Personalaufwand,
  • Nettozinserfolg auf Nettovorsorgeverpflichtung/-vermögenswert: erfolgswirksam im Finanzergebnis,
  • versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Vorsorgeverpflichtung und die erzielte Rendite auf dem Vorsorgevermögen (abzüglich erfolgswirksam erfasster Zinsertrag) sowie Effekte aus einer allfälligen Begrenzung des Vermögenswerts (Asset Ceiling): sofort erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis.

2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Einführung überarbeiteter und neuer IFRS sowie neuer Interpretationen

Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen denen des vorhergehenden Geschäftsjahrs, bis auf die nachgenannten neuen und revidierten International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die seit dem 1. Januar 2016 gelten. In die nachgenannte Aufstellung wurden nur die überarbeiteten und neuen IFRS einbezogen, die für den Konzern von Relevanz sind:

  • Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit
  • Änderungen IAS 1 «Offenlegungsinitiative» Darstellung des Abschlusses
  • Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden
  • Jährliche Verbesserungen Zyklus 2012–2014

3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschliesslich Erwartungen und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die davon abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.

Wertminderung des Goodwills

Die Gruppe untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung auf denjenigen Wert, der aufgrund der diskontierten, erwarteten zukünftigen Einnahmen gemäss Mehrjahresplan wieder einbringbar erscheint. Für die Diskontierung wird ein Zinssatz vor Steuern nach der Weighted Average Cost of Capital (WACC)-Methode ermittelt. Es wird zudem mit einem ewigen Wachstum gerechnet. Siehe Erläuterung 21.

Assoziierte Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen

Die Beteiligung an der BlueCare AG wurde im Vorjahr von der Zur Rose Group AG von 25.2 Prozent auf 78.9 Prozent erhöht. Auf der Basis von vertraglichen Vereinbarungen werden wichtige Entscheide trotzdem von einem unabhängigen Verwaltungsrat gemeinsam gefällt. Entsprechend besteht keine direkte Kontrolle, und das Unternehmen wird als Gemeinschaftsunternehmen und somit mittels Equity-Accounting konsolidiert. Die BlueCare AG ist aufgrund ihrer Grösse aus Konzernsicht unwesentlich. Weitere Angaben finden sich in Erläuterung 19.

Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen

Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen, und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe Erläuterung 30.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle steuerlichen nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Erläuterung 23 aufgeführt.

4 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses sind vom IASB weitere, zumeist geringfügige Änderungen an Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, wenn sie in Kraft treten:

  • IAS 7 «Offenlegungsinitiative» Darstellung des Abschlusses (Inkraftsetzung 1. Januar 2017)
  • IAS 12 Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten (Inkraftsetzung 1. Januar 2017) — IFRS 2 – Klarstellung zur Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen (Inkraftsetzung 1. Januar 2018)
  • IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträgen (Inkraftsetzung 1. Januar 2018)
  • IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (Inkraftsetzung 1. Januar 2018)
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse (Inkraftsetzung 1. Januar 2019)
  • IFRS 10 und IAS 28 Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Inkraftsetzung noch nicht definiert)
  • IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (Inkraftsetzung 1. Januar 2018)
  • Jährliche Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Inkraftsetzung 1. Januar 2017)

Die Zur Rose-Gruppe wird ihre Berichterstattung im Hinblick auf diejenigen neuen bzw. geänderten Standards überprüfen, die am oder nach dem 1. Januar 2017 in Kraft treten und durch die Zur Rose-Gruppe nicht frühzeitig angewendet werden. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderung.

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht in der Erfassung von Umsatzerlösen in der Höhe, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistung erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Der Standard erfordert zudem zusätzliche Angaben, u.a. zur Aufgliederung der Gesamtumsatzerlöse, zu Leistungsverpflichtungen, zu Überleitungsrechnungen für die Eröffnungs- und Schlusssalden der vertraglichen Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten sowie zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Die Anwendung von IFRS 15 wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von der Zur Rose-Gruppe haben. Es wird voraussichtlich nicht zu einer vorzeitigen Anwendung kommen.

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Die Zur Rose-Gruppe erwartet, dass die umfassenden Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung haben werden. Allerdings lässt sich eine verlässliche Schätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 erst vornehmen, wenn die detaillierte Analyse abgeschlossen ist.

5 Geschäftssegmente

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist die Zur Rose-Gruppe in zwei Markenorganisationen unterteilt. Die Betriebsergebnisse der Organisationen werden jeweils von der Gruppenleitung überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Organisationen zu bestimmen. Die Finanzierung der Gruppe wird jedoch einheitlich gesteuert und ist der Organisation Corporate zugeordnet.

Geschäftsjahr zum 31.12.2016 Marke
Zur Rose
Marke
DocMorris
Corporate Elimi
nationen
Gruppe
Anhang 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen
Kunden 530 736 360 563 0 −11 764 879 535
Total Nettoumsatz 530 736 360 563 0 −11 764 879 535
EBITDA 9 801 −2 854 −4 823 0 2 124
Abschreibungen 10 −2 793 −5 411 −1 010 0 −9 214
EBIT 7 008 −8 265 −5 833 0 −7 090
Segmentvermögen 139 554 83 211 95 620 −56 857 261 528
Segmentschulden 101 389 49 590 63 600 −56 857 157 722
Investitionen 20 21 13 222 5 464 307 0 18 993
Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
19 177 0 3 737 0 3 914
Ergebnis aus assoziierten
Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen 11 4 0 −634 0 −630
Geschäftsjahr zum 31.12.2015 Marke
Zur Rose
Marke
DocMorris
Corporate Elimi
nationen
Gruppe
Anhang 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen
Kunden
522 326 322 684 0 −10 592 834 418
Total Nettoumsatz 522 326 322 684 0 −10 592 834 418
EBITDA 13 007 4 220 −1 426 0 15 801
Abschreibungen
10
−1 941 −3 980 −1 441 0 −7 362
EBIT 11 066 240 −2 867 0 8 439
Segmentvermögen 132 304 77 947 78 836 −55 664 233 423
Segmentschulden 110 173 43 631 62 507 −55 664 160 647
Investitionen
20 21
6 012 9 531 898 0 16 441
Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
19
173 0 3 668 0 3 841
Ergebnis aus assoziierten
Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
−9
11
0 −707 0 −716
Schweiz Deutschland Übrige Gruppe
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
470 333 409 201 1 879 535
468 318 365 816 284 834 418
Schweiz Niederlande Übrige Gruppe
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
54 482 24 747 10 107 89 336
44 139 24 948 10 818 79 905
6
Sonstige betriebliche Erlöse
2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Mieterträge von Dritten 435 447
Werbekostenzuschüsse 4 296 3 997
Übriger Ertrag 669 1 890
5 400 6 334
7
Warenaufwand
2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Handelswaren −745 887 −706 745
Verpackungsmaterial/Entsorgung −1 576 −1 584
Lagerwertberichtigung −145 −398
−747 608 −708 727
8
Personalaufwand
2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Löhne und Gehälter −44 868 −39 669
Berufliche Vorsorge −2 101 −993
Übrige Sozialleistungen −7 149 −6 414
Übrige Personalkosten −6 048 −6 666
−60 166 −53 742

Die übrigen Personalkosten enthalten Arbeitsleistungen Dritter, welche hauptsächlich Zeitarbeit in der Logistik betreffen.

Der Anstieg der beruflichen Vorsorge ist hauptsächlich auf die einmalige Anpassung des Umwandlungssatzes im Vorjahr mit einer Aufwandsminderung in der Höhe von rund CHF 1 Mio. zurückzuführen. Detaillierte Angaben sind unter Erläuterung 30 zu finden.

9
Übriger Betriebsaufwand
2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Auslieferungsaufwand −22 659 −21 033
Büro- und Verwaltungsaufwand −21 501 −18 878
Werbe- und Akquisitionsaufwand −22 212 −15 253
Raumaufwand −3 576 −3 755
Übriger Betriebsaufwand −5 089 −3 563
−75 037 −62 482

Der Anstieg des Werbe- und Akquisitionsaufwands ist im Wesentlichen auf die TV-Kampagne von DocMorris in Deutschland zurückzuführen.

10 Abschreibungen 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Sachanlagevermögen
Immobilien −567 −570
Übrige Sachanlagen −2 681 −1 761
−3 248 −2 331
Immaterielles Anlagevermögen
Software und Entwicklungskosten −5 551 −4 669
Kundenlisten und Dossiers −415 −362
−5 966 −5 031
Total Abschreibungen −9 214 −7 362

Weitere Angaben zu den Abschreibungen sind in Erläuterung 20 und 21 aufgeführt.

11 Anteil am Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
BlueCare AG −716 −707
PolyRose AG 4 4
ehealth-tec GmbH 0 −13
König Gesellschaft für Image- und Dokumentenverarbeitung mbH,
Gottmadingen (DE)
74
König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) 8
−630 −716
12 Finanzergebnis 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Finanzertrag
Zinsertrag 13 165
Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen 23 0
Wertschriftenerfolg 2 1 293
38 1 458
Finanzaufwand
Zinsaufwand −2 481 −2 467
Bankspesen und -gebühren −418 −1 198
Verlust Derivate Finanzinstrumente −1 600 0
Kursdifferenzen −404 −1 473
WB Aktiv-Darlehen, Dritte −131 0
−5 034 −5 138
Finanzergebnis, netto −4 996 −3 680

Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung durch Corisol gewährte die Gruppe eine Kaufoption, welche zwischen Juni 2016 und November 2016 ein Derivates Finanzinstrument darstellte. Dies führte zu einem nicht liquiditätswirksamen Finanzaufwand in der Höhe von TCHF 1600. Im Geschäftsjahr 2015 sowie per 31.12.2016 bestehen keine Derivaten Finanzinstrumente.

Der Wertschriftenerfolg im Vorjahr enthält einen Ertrag aus dem Tausch von Aktien der Health Info Net AG in Aktien der BlueCare AG in der Höhe von TCHF 1243.

13 Ertragssteuern 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Angefallene Gewinnsteuern der Berichtsperiode −203 −199
Latente Gewinnsteuern 150 −399
−53 −598
Analyse der Steuerbelastung 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Ergebnis vor Steuern (EBT) −12 716 4 043
Gewichteter Steuersatz der Schweizer Gesellschaften 16.8% 16.8%
Erwarteter Ertragssteuerertrag /-aufwand 2 132 −675
Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten −2 796 −1 006
Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern
auf Verlustvorträgen
1 262 1 265
Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge −455 −74
Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften −66 −46
Übrige Einflüsse −130 −62
−53 −598

Detaillierte Angaben zu den latenten Steuern sind in Erläuterung 23 aufgeführt.

14 Flüssige Mittel 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
CHF 17 448 13 682
EUR 7 663 11 154
CZK 114 253
25 225 25 089

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Gegenüber Dritten 73 055 74 529
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 7 7
Delkredere −1 683 −2 028
71 379 72 508

Der Debitorenbestand aus dem Ärztegeschäft setzt sich aus einer Vielzahl von Positionen zusammen, von denen keine ein konzentriertes, wesentliches Risiko darstellt. Die Mehrheit der Kunden, welche ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte sind, besitzt eine kleinere Anzahl Aktien der Zur Rose Group AG. Die meisten Zahlungen werden über Lastschriftverfahren abgewickelt und sind daher in der Regel innerhalb des Zahlungsziels einziehbar.

Der Forderungsbestand aus dem Versandgeschäft enthält vor allem Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten. Davon sind per 31. Dezember 2016 TCHF 20217 der Forderungen in Euro (31. Dezember 2015: TCHF 25231).

Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Total Forderungen (brutto) 73 055 74 529
Davon zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig 62 746 62 806

Davon zum Bilanzstichtag in den folgenden Zeiträumen überfällig

ab Fälligkeitsdatum:
Weniger als 30 Tage 6 642 9 262
Zwischen 31 und 60 Tagen 1 309 553
Zwischen 61 und 90 Tagen 442 166
Zwischen 91 und 180 Tagen 334 104
Zwischen 181 und 360 Tagen 1 427 915
Mehr als 360 Tage 155 723

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:

Delkredere 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Stand des Delkredere per 1. Januar −2 028 −2 503
Zuführungen −129 −313
Verbrauch 505 161
Auflösungen 40 808
Umrechnungsdifferenzen −71 −181
Stand des Delkredere per 31. Dezember −1 683 −2 028
16 Aktive Rechnungsabgrenzungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Noch nicht verrechnete Leistungen 1 108 2 209
Vorausbezahlte Aufwände 4 851 1 282
Übriges 12 162
5 971 3 653

Die Erhöhung der vorausbezahlten Aufwände ist im Wesentlichen auf die TV-Kampagne bei DocMorris in Deutschland zurückzuführen.

17 Sonstige Forderungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Akontozahlungen und debitorische Kreditoren 1 493 670
Mehrwertsteuer 6 845 4 940
Sicherheitsleistung 7 74
Übriges 292 153
8 637 5 837
18 Vorräte 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Handelsware 48 610 35 388
Reserve für unkurante Waren −333 −620
48 277 34 768
19 Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Gemeinschaftsunternehmen 3 914 3 841
3 914 3 841

Die BlueCare AG ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Ärztenetze und Verbände im Aufbau professioneller Organisationsstrukturen unterstützt.

Die PolyRose AG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.

Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches im Berichtsjahr gegründet wurde und Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt.

Im Berichtsjahr wurden 50 Prozent der König Gesellschaften von der Zur Rose Group AG übernommen. Diese bieten einen umfassenden Service für Versandapotheken für alle Fragen rund um die Rezeptabrechnung an. KÖNIG besteht aus zwei Gesellschaften: Zum einen ist die König Gesellschaft für Image und Dokumentenverarbeitung mbH für die Beratung und Abwicklung zuständig, zum anderen ist die König IT-Systeme GmbH für die ganze Programmierung verantwortlich.

Eine Übersicht der Gesellschaften, inkl. Anteile am Kapital, ist unter Erläuterung 2.3 zu finden.

20 Sachanlagen

Innenausbau Büromobiliar
Immobilien und Betriebs
einrichtungen
und EDV
Anlagen
Fahrzeuge Total
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Anschaffungswert
1. Januar 2015 22 290 18 821 19 835 804 61 750
Zugänge 0 4 492 1 417 7 5 916
Abgänge 0 −80 −76 −16 −172
Umrechnungsdifferenz −556 −903 −487 −13 −1 959
31. Dezember 2015 21 734 22 330 20 689 782 65 535
Zugänge 154 1) 2 287 2) 949 2 3 392
Umrechnungsdifferenz −51 −141 −51 0 −243
31. Dezember 2016 21 837 24 476 21 587 784 68 684

Kumulierte Abschreibungen

1. Januar 2015 7 614 16 992 12 835 675 38 116
Zugänge 570 843 869 49 2 331
Abgänge 0 −80 −79 −16 −175
Umrechnungsdifferenz −150 −364 −403 −9 −926
31. Dezember 2015 8 034 17 391 13 222 699 39 346
Zugänge 567 1 686 967 28 3 248
Umrechnungsdifferenz −16 −59 −50 −1 −126
31. Dezember 2016 8 585 19 018 14 139 726 42 468
Nettobuchwert per
31. Dezember 2015 13 700 4 939 7 467 83 26 189
31. Dezember 2016 13 252 5 458 7 448 58 26 216

1) Davon TCHF 268 noch nicht bezahlte Investitionen

2) Davon TCHF 107 noch nicht bezahlte Investitionen

Per 31. Dezember sind ausser den in Erläuterung 34 aufgeführten Immobilien in Frauenfeld und Steckborn keine Sachanlagen verpfändet. Das Financial Lease ist in Erläuterung 24 zu finden.

21 Immaterielles Anlagevermögen

Goodwill Software und
Entwicklungs
kosten
Marken, Kunden Total
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Anschaffungswert
1. Januar 2015 29 087 52 957 27 240 109 284
Zugänge 0 1) 10 525 0 10 525
Übrige Veränderungen 0 2) −1 858 0 −1 858
Umrechnungsdifferenz −1 801 −4 196 −584 −6 581
31. Dezember 2015 27 286 57 428 26 656 111 370
Zugänge 0 3) 15 438 163 15 601
Umrechnungsdifferenz −208 −531 −60 −799
31. Dezember 2016 27 078 72 335 26 759 126 172

Kumulierte Abschreibungen

und Impairments
1. Januar 2015 18 127 36 503 4 377 59 007
Zugänge 0 4 669 362 5 031
Übrige Veränderungen 0 2) −1 858 0 −1 858
Umrechnungsdifferenz −1 302 −2 900 −324 −4 526
31. Dezember 2015 16 825 36 414 4 415 57 654
Zugänge 0 5 551 415 5 966
Umrechnungsdifferenz −152 −369 −47 −568
31. Dezember 2016 16 673 41 596 4 783 63 052

Nettobuchwert per

31. Dezember 2016 10 405 30 739 4) 21 976 63 120
31. Dezember 2015 10 461 21 014 22 241 53 716

1) Davon TCHF 4375 noch nicht bezahlte Investitionen

2) Im Vorjahr wurde der Verhandlungserfolg von TCHF 1858 im Übrigen Ertrag inkludiert und beinhaltet einmalige Erträge aus verschiedenen Verhandlungen mit Dienstleistern im Zusammenhang mit der Akquisition von Doc-Morris.

3) Davon TCHF 3066 noch nicht bezahlte Investitionen

4) Davon TCHF 20323 für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer (Vorjahr TCHF 20323)

Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Handelsmarken wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) zugewiesen:

Zusammensetzung der immateriellen Wirtschaftsgüter 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
DocMorris N.V., Heerlen (NL) Handelsmarke 20 323 20 323
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) Goodwill 6 070 6 126
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) Goodwill 4 335 4 335
30 728 30 784

Für die Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte ist der realisierbare Wert pro CGU zu bestimmen. Als CGU betrachtet Zur Rose, wie oben dargestellt, die einzelnen Gesellschaften, aus deren Akquisition in der Vergangenheit ein immaterieller Vermögenswert resultierte.

Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode an, die den Barwert der künftigen Cashflows, welche voraussichtlich erzielbar sind, berechnet und mit den bereinigten Nettoaktiven vergleicht.

Die Cashflow-Prognosen basieren auf dem vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Businessplan. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die verwendeten Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz) sowie die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde.

Diskontierungssatz 2016 2015
% %
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 9.8 11.2
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 10.4 11.3
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 8.5 9.5
Wachstumsrate für Residualwert 2016 2015
% %
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 1.0 1.0
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 1.0 1.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 1.0 1.0
EBITDA-Marge für Residualwert 2016 2015
% %
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 6.4 4.7
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 4.4 4.5
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 4.3 4.3

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts

Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts der oben aufgeführten Gruppengesellschaften zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

— Umsatzentwicklung,

— EBITDA-Margen,

— Abzinsungssätze,

— Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen ausserhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.

Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der Zur Rose Suisse AG, der DocMorris N.V und der Zur Rose Pharma GmbH liegt ein detaillierter Marketingplan für das budgetierte Jahr 2017 zugrunde. Darauf basierend wurden von der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Mitbewerbersituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.

EBITDA-Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden im Laufe des Budgetzeitraums um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen, korrigiert.

Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.

Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.

Sensitivität der getroffenen Annahmen – Die Unternehmensleitung hat für die Werthaltigkeitsberechnungen eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für den Goodwill der Zur Rose Suisse AG und der Zur Rose Pharma GmbH sowie für die Handelsmarke DocMorris keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Gesellschaften getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.

22 Langfristige Finanzanlagen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Finanzanlage sitem-insel AG 50 0
Darlehen 1 784 697
1 834 697

Die Finanzanlage an der sitem-insel AG wurde im Berichtsjahr für TCHF 50 käuflich erworben. Der Anteil an der sitem-insel AG liegt unter 1 Prozent.

Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die Polyrose AG von TCHF 100 (unbeschränkte Laufzeit, Zinssatz 2.5%, Vorjahr TCHF 100), Darlehen an die ehealth-tec GmbH von TCHF 292 (unbeschränkte Laufzeit, Zinssatz 4.0%, Vorjahr TCHF 272), Darlehen an die BlueCare AG von TCHF 1000 (unbeschränkte Laufzeit, Zinssatz Libor +2.5%), Darlehen an Dritte von TCHF 161 (Laufzeit bis 2022, Zinssatz 3%, Vorjahr TCHF 325) sowie an Mitarbeitende von TCHF 231 (Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 3%).

23 Latente Steuern

Bilanz Erfolgsrechnung
Nettobuchwerte 31.12.2016 31.12.2015 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen:
Aktive latente Steuern
Anlagevermögen 1 507 226 1 281 −6
Personalvorsorgeverpflichtungen 1 427 1 297 108 −73
Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge 3 861 5 181 −1 320 −421
6 795 6 704 69 −500
Passive latente Steuern
Immaterielle Anlagen −1 507 −1 586 79 58
Latente Steuerforderung netto 5 288 5 118
Umrechnungsdifferenzen 2 43
Latenter Steueraufwand/(-ertrag) 150 −399
Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Aktive latente Steuern 6 795 6 704
Passive latente Steuern −1 507 −1 586
5 288 5 118
Nachweis latente Steuern 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
1. Januar 5 118 5 362
1. Januar 5 118 5 362
Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung 150 −399
Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis 22 203
Umrechnungsdifferenzen −2 −48
31. Dezember 5 288 5 118

Nicht aktivierte Steuerforderungen

Latente Steueraktiven, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbaren Verlustvorträgen sowie auf zu erwartenden Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die genannten Aktiva steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.

Steuerliche Verlustvorträge 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Total Steuerliche Verlustvorträge 136 733 140 433
Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge 23 400 31 400
Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge 113 333 109 033

Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:

Nachweis aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
1. Januar 5 181 5 602
Nutzung von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen −1 320 −421
31. Dezember 3 861 5 181
31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Die unberücksichtigten Verlustvorträge verfallen wie folgt:
Innerhalb eines Jahres 0 10 481
In zwei bis fünf Jahren 43 629 12 560
In mehr als fünf Jahren 17 702 35 179
Unbefristet 52 002 50 813
113 333 109 033
Steuereffekt auf unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge 31 145 28 703

Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Erläuterung 13 kommentiert.

31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
49 961 500
9 123 62 299
59 084 62 799
500
100
Hypotheken 100 500
Obligationenanleihe 4.125% 2012–2017, nominal CHF 50 Mio. 49 861 0
49 961 500
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Hypotheken 5 000 7 700
Obligationenanleihe 4.125% 2012–2017, nominal CHF 50 Mio. 0 49 710
Financial Lease 4 123 4 889
9 123 62 299
Durchschnittliche Verzinsung 31.12.2016 31.12.2015
% %
Hypotheken bei Bankinstituten 0.9 1.7
Obligationenanleihe 4.4 4.4
4.1 4.0

Die Hypothekenverbindlichkeiten sind durch die Verpfändung von Immobilien gesichert, siehe Erläuterung 34.

Es bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien in der Höhe von TCHF 23315 (Vorjahr TCHF 20825), die für betriebliche Tätigkeiten eingesetzt werden können, wovon TCHF 10000 durch eine Garantie der Zur Rose Group AG sichergestellt sind.

25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Gegenüber Dritten 70 635 71 807
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 73 344
70 708 72 151
26 Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Sozialversicherungen 1 369 885
Kreditorische Debitoren 1 219 660
Mehrwertsteuer 0 100
Sonstige 1 027 1 270
3 615 2 915
27 Steuerverbindlichkeiten 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Die Nettosteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
1. Januar 212 205
Bildung 0 7
31. Dezember 212 212
28 Passive Rechnungsabgrenzungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Erlösschmälerungen 1 092 1 464
Wareneinkauf 274 0
Personalaufwand 6 220 5 292
Marketingaufwand 1 160 1 733
Übriger Betriebsaufwand 4 844 4 170
13 590 12 659
29 Kurzfristige Rückstellungen Restrukturierung Total
1000 CHF 1000 CHF
Stand 1. Januar 2016 245 245

Verwendung −114 −114 Stand 31. Dezember 2016 131 131

30 Personalvorsorge

In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche sich nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.

Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind im Rahmen einer Vollversicherung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.

Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden von der Vorsorgestiftung und während der Dauer der Vollversicherung von der Versicherung getragen.

Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmers.

Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte wählen zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.

Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:

Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 30 554 27 850
Planvermögen zu Fair Value 21 679 19 770
Nettovorsorgeverbindlichkeit 8 875 8 080
Davon Schweiz 8 449 7 737
Davon Deutschland 426 343
2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
8 080 7 287
2 180 1 087
141 1 267
−1 523 −1 526
−3 −35
8 875 8 080
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar 27 850 23 555
Zinsaufwand 270 309
Laufender Dienstzeitaufwand 2 085 2 031
Arbeitnehmerbeiträge 922 861
Ein- /ausbezahlte Leistungen −255 781
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 −1 051
Administrationskosten 14 12
Versicherungsmathematische Verluste −329 1 387
Währungsdifferenzen −3 −35
Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember 30 554 27 850
davon Schweiz 30 128 27 507
davon Deutschland 426 343
davon Aktive 28 689 26 026
davon Rentner 1 865 1 824
Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) 18.0 Jahre 17.7 Jahre
Entwicklung des Fair Value des Planvermögens 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Fair Value des Planvermögens am 1. Januar 19 770 16 268
Zinsertrag aus dem Planvermögen 189 214
Arbeitgeberbeiträge 1 523 1 526
Arbeitnehmerbeiträge 922 861
Ein- /ausbezahlte Leistungen −255 781
Versicherungsmathematischer Gewinn (Verlust) auf dem Vermögen −470 120
Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember 21 679 19 770

Zur Rose hat in der Berichtsperiode die folgenden Kosten

für leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) 2 085 2 031
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 −1 051
Administrationskosten 14 12
Nettozinsaufwand 81 95
Total Vorsorgeaufwand 2 180 1 087
davon Personalaufwand 2 099 992
davon Finanzaufwand 81 95

Die direkt im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung

der Personalvorsorge setzt sich wie folgt zusammen: 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Veränderung finanzieller Annahmen −1 201 −972
Veränderung demografischer Annahmen 1 095 0
Erfahrungsbedingte Anpassungen 435 −415
Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung 329 −1 387
Versicherungsmathematischer Gewinn (Verlust) auf dem Vermögen −470 120
Total Neubewertung Personalvorsorge −141 −1 267

Bei der Ermittlung der Vorsorgeverbindlichkeit sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:

Annahmen 2016 2015
% %
Diskontierungssatz Schweiz 0.6 0.9
Lohnsteigerung 1.5 1.5

Bei einer Veränderung dieser wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ist mit folgenden Auswirkungen auf die Vorsorgeverbindlichkeit zu rechnen:

Eine Zunahme/Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent führt zu einer Abnahme/Erhöhung der DBO von 4.7 Prozent.

Eine Zunahme/Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent führt zu einer Erhöhung/Abnahme der DBO von 1.1 Prozent.

Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag als realistisch eingestufte mögliche Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.

Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftung zusammen.

Die Vorsorgeeinrichtungen halten keine Zur Rose-Aktien, und keine Gruppengesellschaften nutzen Vermögenswerte der Vorsorgeeinrichtungen.

Für das Geschäftsjahr 2017 rechnet die Zur Rose Group AG mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 1 514 (Schweiz).

31 Aktienkapital

Die Aufteilung des Eigenkapitals in die einzelnen Komponenten sowie deren Veränderung ist im Eigenkapitalnachweis auf Seite 87 dargestellt. Im Corporate Governance-Teil auf Seite 62 ff. sind Details zum genehmigten und bedingten Kapital enthalten.

31.12.2016 31.12.2015
Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital Wert in 1000 CHF 24 885 18 716
Anzahl Aktien 4 327 896 3 255 023
Genehmigtes Aktienkapital Wert in 1000 CHF 0 5 175
Anzahl Aktien 0 900 000
Bedingtes Aktienkapital Wert in 1000 CHF 156 1 150
Anzahl Aktien 27 127 200 000
Eigene Aktien/Wert 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
1. Januar 1 030 1 309
Rückkäufe 243 173
Verkäufe 0 −26
Zuteilung −370 −426
Eigene Aktien/Anzahl 2016 2015
1. Januar 40 685 50 607
Rückkäufe 7 123 7 668
Verkäufe 0 −1 000
Zuteilung −14 616 −16 590
31. Dezember 33 192 40 685
  1. Dezember 903 1 030
Unternehmensergebnis pro Aktie 31.12.2016 31.12.2015
Unternehmensergebnis –
Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG 1000 CHF −12 769 3 445
Unternehmensergebnis pro Aktie 1 CHF −3.60 1.07
Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie 1 CHF −3.60 1.07
Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien Anzahl 3 546 512 3 208 492
Durchschnittliche Anzahl
theoretisch ausstehender Aktien (verwässert) Anzahl 3 546 512 3 208 492
Dividendenbetrag pro Aktie 1 CHF 0.00 0.50

Aus den aktienbasierten Plänen können sich in Zukunft potenziell verwässernde Effekte auf das Ergebniss pro Aktie ergeben.

32 Ausserbilanzgeschäfte und Eventualverbindlichkeiten

Mit Ausnahme der in der Erläuterung 24 dargestellten Garantie, bestehen weder per 31. Dezember 2016 noch per 31. Dezember 2015 Bürgschaften und Garantieverpflichtungen zugunsten Dritter.

Fälligkeit der Mietzahlungen 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Innerhalb eines Jahres 2 008 1 986
In zwei bis fünf Jahren 6 780 7 046
In mehr als fünf Jahren 12 587 14 192
21 375 23 224

Die Zur Rose-Gruppe ging im Jahr 2014 ein Mietverhältnis für ein neues Logistik- und Verwaltungsgebäude in Heerlen (NL) mit einer Laufzeit von 15 Jahren ein.

33 Finanzinstrumente

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Finanzaktiven
Flüssige Mittel 25 225 25 089
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 71 379 72 508
Aktive Rechnungsabgrenzungen 5 971 3 653
Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 1) 299 226
Kurzfristige Finanzanlagen 160 421
Langfristige Finanzanlagen 1 834 697
104 868 102 594

1) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 8 637 (Vorjahr TCHF 5 837)

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Finanzpassiven
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 49 961 500
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70 708 72 151
Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 1) 2 396 2 869
Passive Rechnungsabrenzungen 13 590 12 659
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 9 123 62 299
145 778 150 478

1) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 3 615 (Vorjahr TCHF 2 915)

Für die flüssigen Mittel, andere finanzielle Aktiven und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund der Kurzfristigkeit angenommen, dass der Fair Value dem Buchwert entspricht. Das Gleiche gilt für langfristige variable Finanzverbindlichkeiten, bei denen aufgrund der Zinsvariabilität angenommen wird, dass der Fair Value dem Buchwert entspricht.

Schätzung der Marktwerte

Marktwerte von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basieren auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Marktwert von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument unter Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Level stattgefunden.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2016
Marktwert
31.12.2016
Buchwert
31.12.2015
Marktwert
31.12.2015
Buchwert
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Hypotheken Level 2 5 000 5 000 7 700 7 700
Obligationenanleihe Level 1 0 0 51 367 49 710
Financial Lease Level 2 4 123 4 123 4 889 4 889
9 123 9 123 63 956 62 299

Die Marktwerte von nicht finanziellen Vermögenswerten sind in der oben stehenden Tabelle nicht enthalten.

34 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven

Verpfändete Aktiven 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Immobilien in der Schweiz 9 839 10 186
9 839 10 186

35 Finanzrisikomanagement

Fremdwährungseinfluss

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Tschechien tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfallen, unterliegen auch diese Gesellschaften aus der operativen Tätigkeit keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Zur Rose sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.

Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Schweiz und den Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien gewährt wurden.

Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert, die anderen Parameter, die auf den Jahreserfolg einen Einfluss haben, jedoch unverändert bleiben.

Erhöhung/ Rückgang
Fremdwährung
Einfluss auf Gewinn
vor Steuern (EBT)
% 1000 CHF
2016
EUR +10 1 406
EUR −10 −1 406
2015
EUR +10 1 328
EUR −10 −1 328

Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.

Kreditausfallrisiko

Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.

Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahren eingetrieben und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.

Die Forderungen aus dem Versandgeschäft in der Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, bei welchen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.

Die Forderungen aus den Aktivitäten in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.

Vor Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur innerhalb der Gruppe, an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.

Zinssatzeinfluss

Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Finanzinstrumente werden marktüblich verzinst. Die vertraglich abgeschlossenen Laufzeiten sind kurzfristiger Natur und können somit bei Zinsänderungen aufgehoben werden. Ausnahme davon bildet die Obligationenanleihe, welche mit einem Zinssatz von 4.125 Prozent und einer Laufzeit von fünf Jahren fix abgeschlossen wurde.

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf, unter der Annahme, dass sich das Marktzinsniveau verändert, die anderen Parameter, die auf den Jahreserfolg einen Einfluss haben, jedoch unverändert bleiben.

Erhöhung / Rückgang
Marktzinsniveau
Einfluss auf Gewinn
vor Steuern (EBT)
% 1000 CHF
2016
Erhöhung Marktzinsniveau +1 201
Rückgang Marktzinsniveau −1 −201
2015
Erhöhung Marktzinsniveau +1 169
Rückgang Marktzinsniveau −1 −169

Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.

Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Finanzinstrumente, welche einem Zinssatzrisiko ausgesetzt sind, dargestellt nach Fälligkeit der einzelnen Finanzinstrumente:

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
per 31. Dezember 2016
Kfr. Finanz
verbindlich
Lfr. Finanz
verbindlich
Flüssige Mittel Finanzanlagen keiten keiten
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
0–1 Jahr 25 225 160 100 0
1–2 Jahre 0 0 0 100
2–3 Jahre 0 0 0 100
3–4 Jahre 0 0 0 100
4–5 Jahre 0 0 0 100
Über 5 Jahre 0 0 0 4 600
25 225 160 100 5 000
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
per 31. Dezember 2015
Kfr. Finanz
verbindlich
Lfr. Finanz
verbindlich
Flüssige Mittel Finanzanlagen keiten keiten
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
0–1 Jahr 25 089 421 500 0
1–2 Jahre 0 0 0 500
2–3 Jahre 0 0 0 500
3–4 Jahre 0 0 0 500
4–5 Jahre 0 0 0 500
Über 5 Jahre 0 0 0 5 700
25 089 421 500 7 700

Liquiditätsrisiko

Die Liquidität wird auf Gruppenstufe laufend überwacht und gesteuert. Mittels Cashflow-Prognosen wird zudem die zukünftige Entwicklung der Liquidität antizipiert, um frühzeitig Massnahmen bei einer Über- bzw. Unterdeckung zu treffen.

Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten der Geldflüsse (inkl. Zinsen) der Finanzpassiven stellen sich wie folgt zusammen:

Geldflüsse aus Finanzpassiven 2016 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4–5 Jahre > 5 Jahre
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 51 993 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
70 708 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3 615 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 13 590 0 0 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 100 200 198 388 4 876
140 006 200 198 388 4 876
Geldflüsse aus Finanzpassiven 2015 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4–5 Jahre > 5 Jahre
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 510 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
72 151 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2 915 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 12 659 0 0 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2 217 52 545 644 1 268 6 042
90 452 52 545 644 1 268 6 042

Marktrisiko

Veränderungen der Marktwerte von finanziellen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder Finanzinstrumenten können Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben. Marktwertschwankungen von aus strategischen Gründen gehaltenen langfristigen Beteiligungen haben, ausgenommen bei absehbarem dauerndem Wertverlust, keine Auswirkungen auf den Buchwert der Investition. Wertschriften werden von der Gruppe im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der liquiden Mittel gehalten. Risiken des Wertverlusts werden durch Analysen vor dem Kauf sowie durch laufende Überwachung der Performance und der Risiken der Investition minimiert.

Regulatorisches Risiko

Risiken liegen in der Möglichkeit von Gesetzesänderungen, welche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben könnten. In der Schweiz ist Zur Rose in zwei Geschäftsbereichen tätig. Das Risiko, dass Einschränkungen aufgrund regulatorischer Eingriffe entstehen könnten, wird als unwahrscheinlich angesehen. In Deutschland ist mittelfristig eher eine Marktliberalisierung als eine staatliche Regulierung zu erwarten. Die Gruppenleitung ist sich des bestehenden Risikos bewusst und informiert sich aktiv über bevorstehende Gesetzesänderungen.

Kapital-Risikomanagement

Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer gesunden und der strategischen Ausrichtung der Gruppe angepassten Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Aktiven verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.

Die wichtigsten Kennzahlen sind der Gesamtschuldendienstdeckungsgrad (Cashflow vor Finanzierung/Schuldendienst), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) sowie der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital/Bilanzsumme).

2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Cashflow vor Finanzierung −36 928 2 469
Bezahlte Zinsen (Schuldendienst) 2 481 2 467
Gesamtschuldendienstdeckungsgrad n.m. 1.0
Finanzschulden 59 084 62 799
./. flüssige Mittel −25 225 −25 089
Nettofinanzschulden 33 859 37 710
EBITDA 2 124 15 801
Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) 15.9 2.4
Eigenkapital 103 806 72 776
Aktiven 261 528 233 423
Eigenfinanzierungsgrad 39.7 % 31.2 %

Das Eigenkapital wurde im Berichtsjahr durch nicht liquiditätswirksame Währungseffekte auf Bilanzpositionen in der Höhe von TCHF –487 (Vorjahr: TCHF –5021) belastet.

36 Aktienbasierte Vergütungen

Aktienbeteiligungsplan

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmer der Zur Rose-Gruppe hatten im Berichtsjahr das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan. Der Aktienkaufpreis (Bezugspreis) wurde ermittelt auf Basis des Durchschnitts der Schlusskurse der letzten 30 Tage (Marktpreis) der an der Handelsplattform gehandelten Zur Rose Group AG-Namenaktien abzüglich eines 33-prozentigen Discounts. Die Differenz zwischen Marktpreis und Bezugspreis wurde gemäss den Bestimmungen von IFRS als aktienbasierte Vergütung im Personalaufwand verbucht. Die innerhalb dieses Plans erworbenen Aktien unterliegen nach Erwerb einer Sperrfrist von fünf Jahren und können während dieser Frist unter bestimmten Bedingungen von der Gesellschaft zurückgekauft werden. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien.

In 2016 wurde ein Aufwand von TCHF 1043 (Vorjahr: TCHF 128) unter diesem Plan erfasst.

Langfristige erfolgsabhängige Vergütung

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Gruppenleitung der Zur Rose-Gruppe nehmen an einem Plan zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung teil. Abhängig vom EBITDA eines Jahres erhalten die Planteilnehmer im Folgejahr einen Betrag zugesprochen. Von diesem Betrag werden 50Prozent in bar ausbezahlt, und 50Prozent werden in Aktien der Zur Rose Group AG bezogen, wobei – analog zum Aktienbeteiligungsplan–ein Discount von 33Prozent auf den Marktpreis angewendet wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Bezugspreis wird als zusätzlicher Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Personalaufwand verbucht. Falls die Planteilnehmer Zur Rose innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, die zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht.

In dieser Form ist der Plan seit 2016 in Kraft. Daher wurde 2016 erstmals ein Aufwand von TCHF 381 für den aktienbasierten Teil erfasst (Vorjahr: null).

Optionenplan

Die Zur Rose Group AG hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sowie ausgewählten Arbeitnehmern der Zur Rose-Gruppe am 1.September 2016 einmalig 345674 Optionen zugeteilt. Diese Optionen können nur ausgeübt werden, wenn gewisse Bedingungen bis zu festgelegten Zeitpunkten erfüllt werden und die Planteilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen verbleiben. Nach den Bestimmungen von IFRS werden Marktbedingungen im Fair Value der gewährten Optionen und andere Bedingungen laufend in der Schätzung der Anzahl der zu erdienenden Optionen berücksichtigt und über die erwartete Laufzeit im Aufwand erfasst.

Per Zuteilungszeitpunkt betrugen der Fair Value TCHF 2195 (CHF 6.35 pro Option) und die erwartete Laufzeit 4.33 Jahre. Sollte sich die erwartete Laufzeit verändern, kann es in Folgeperioden zu Anpassungen beim zu verbuchenden Aufwand kommen. 2016 wurde ein Aufwand von TCHF 169 unter diesem Optionenplan erfasst.

Der Fair Value pro Option von CHF 6.35 wurde per 1. September 2016 anhand folgender Parameter ermittelt:

Aktienpreis in CHF 39.50
Ausübungspreis in CHF 48.88
Volatilität in % 30.99
Erwartete Laufzeit in Jahren 4.33
Risikoloser Zinssatz in % −0.45
Erwartete Dividende in % 1.70

37 Verbindungen mit Nahestehenden

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen sowie nahestehenden Personen werden in den Anmerkungen separat aufgeführt.

Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind in den Händen von 2382 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 2191 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung. Weder mit den Aktionären noch mit anderen nahestehenden Parteien haben unübliche Transaktionen stattgefunden.

Transaktionen
Gemeinschaftsunternehmen
Verkäufe Käufe Forderungen Verbindlich
keiten
Darlehen
1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF 1000 CHF
2016 110 4 304 30 89 1 379
2015 207 3 726 7 344 372

Entschädigung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung

Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen der Unternehmensführung auf die Interessen der Aktionäre auszurichten.

Verwaltungsrat 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat 634 689
Aktienbasierte Vergütungen 295 9
929 698

Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat 2000 Aktien zu einem Preis von CHF 15.68 pro Aktie, 12297 Aktien zu einem Preis von CHF 18.48 pro Aktie und 8000 Aktien zu einem Preis von CHF 23.09 pro Aktie jeweils mit einem Rabatt von 33 Prozent auf den Marktpreis erworben. Zusätzlich wurden dem Verwaltungsrat im Berichtsjahr 1 796 Aktien zum Marktpreis von CHF 32.90 pro Aktie zugeteilt.

Im Vorjahr hat der Verwaltungsrat 1346 Aktien zu einem Preis von CHF 19.50 pro Aktie und 10077 Aktien zu einem Preis von CHF 15.41 pro Aktie erworben.

Gruppenleitung 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung 2 144 2 582
Vorsorgeleistungen 214 238
Aktienbasierte Vergütungen 1 102 119
3 460 2 939

Im Berichtsjahr hat die Gruppenleitung 38500 Aktien zu einem Preis von CHF 15.68 pro Aktie, 44876 Aktien zu einem Preis von CHF 18.48 pro Aktie und 26000 Aktien zu einem Preis von CHF 23.09 pro Aktie jeweils mit einem Rabatt von 33 Prozent auf den Marktpreis erworben. Zusätzlich wurden der Gruppenleitung im Berichtsjahr 12820 Aktien zum Marktpreis von CHF 25.10 pro Aktie zugeteilt.

Im Vorjahr wurden der Gruppenleitung 5 167 Aktien zum Marktpreis von CHF 23.00 pro Aktie zugeteilt.

Anzahl Aktien 31.12.2016 31.12.2015
Anzahl Anzahl
Verwaltungsrat 225 996 181 415
Prof. Stefan Feuerstein 66 269 60 000
Walter Oberhänsli 100 101 90 940
Dr. Thomas Schneider 21 902 16 968
Prof. Dr. Volker Amelung 4 527 1 027
Dr. Markus Braun 2 327
Vanessa Frey 20000
Dr. Lukas Wagner 13 197 10 153
Gruppenleitung (exkl. Walter Oberhänsli) 102 915 2 880

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft 4 623 Aktien von ehemaligen Verwaltungsräten zum Marktpreis von CHF 32.90 pro Aktie zurückgekauft.

Im Vorjahr hat die Gesellschaft 5 168 Aktien von ehemaligen Gruppenleitungsmitgliedern zum Marktpreis von CHF 23.00 pro Aktie zurückgekauft.

Im Berichtsjahr zählte die Gruppenleitung durchschnittlich 4 und der Verwaltungsrat 6 Mitglieder (Vorjahr: 4 und 6 Mitglieder).

38 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Ertrags- und/oder Finanzlage der Zur Rose-Gruppe haben.

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An die Generalversammlung der

Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 17. März 2017 An die Generalversammlung der

Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der Konzernrechnung

Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Prüfungsurteil Zürich, xx. März 2014

Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernmittelflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Zur Rose AG, bestehend aus Bi-

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 82 bis 139) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz. lanz, Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Mittelflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den Internatio-

Grundlage für das Prüfungsurteil nal Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Ver-

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. antwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme ange-

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu pla-

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. nen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, so-

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Prüfungssachverhalt

Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2016 unter den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill im Gesamtbetrag von CHF 10.4 Millionen sowie eine Handelsmarke im Gesamtbetrag von CHF 20.3 Millionen aus. Die Gesellschaft beurteilt jährlich die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte auf Stufe der jeweiligen Cash Generating Unit (CGU). Bei der durch das Management vorgenommen Beurteilung wurde keine Wertbeeinträchtigung der immateriellen Vermögenswerte identifiziert. Nach Berechnung des Managements übersteigen die aufgrund künftigen Cashflows berechneten realisierbaren Werte die jeweiligen bereinigten Nettoaktiven in den entsprechenden CGUs.

Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Erläuterung 21 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt.

Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte aus folgenden Gründen als Key Audit Matter: Komplexität der Berechnungen, Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 CH-8010 Zürich Telefon +41 58 286 31 11 Fax +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

Unser Prüfvorgehen

Um unsere Beurteilung der durch die Gesellschaft verwendeten Annahmen und Methoden zu stützen, zogen wir Bewertungsspezialisten zur Prüfung hinzu. Wir haben unter anderem die verwendeten Diskontierungssätze pro CGU und das Bewertungsmodell zur Berechnung des realisierbaren Wertes pro CGU evaluiert. Zudem testeten wir die entsprechenden erwarteten zukünftigen Cashflows und Wachstumsraten pro CGU, unter Einbezug der relevanten internen Prozesse und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Wir beurteilten weiter, ob die verwendeten zukünftigen Cashflows auf strategischen Plänen beruhen und die Einschätzung des Managements plausibel ist. Zudem beurteilten wir die Anhangsangaben nach IFRS. An die Generalversammlung der Zur Rose AG, Steckborn

Übrige Informationen im Geschäftsbericht Zürich, xx. März 2014

Postfach

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung und unserer dazugehörigen Berichte. Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen. Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Zur Rose AG, bestehend aus Bi-

Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen. lanz, Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Mittelflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kon-

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung trollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, so-

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.EXPERTsuisse.ch/ wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Andreas Bodenmann Claudio Schneider Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Erfolgsrechnung

31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Nettoumsatz 5 164 9 178
Sonstige betriebliche Erlöse 160 163
Total Nettoumsatz 5 324 9 341
Personalaufwand −4 962 −6 576
Übriger betrieblicher Aufwand −3 973 −4 265
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Amortisation (EBITDA) −3 611 −1 500
Abschreibungen −1 315 −1 741
Betriebsergebnis (EBIT) −4 926 −3 241
Finanzertrag 4 361 5 174
Finanzaufwand −3 880 −6 213
Ergebnis vor Steuern (EBT) −4 445 −4 280
Ertragssteuern −60 −61
Unternehmensergebnis −4 505 −4 341

Bilanz

AKTIVEN 31.12.2016 31.12.2015
Anhang 1000 CHF 1000 CHF
Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 2.1 6 390 611
Forderungen gegenüber Beteiligungen 7 746 3 995
Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten 234 317
Aktive Rechnungsabgrenzungen 887 4 277
Umlaufvermögen 15 257 9 200
Darlehen an Beteiligungen 98 394 82 995
Wertberechtigung Darlehen −38 756 −38 756
Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden 231 0
Andere langfristige Finanzanlagen 50 0
Beteiligungen 2.2 63 489 62 788
Mobile Sachanlagen 192 354
Immobilien 2.3 17 509 1 514
Immaterielle Werte 2 728 3 569
Anlagevermögen 143 837 112 464
AKTIVEN 159 094 121 664

Anhang zur Jahresrechnung

PASSIVEN 31.12.2016 31.12.2015
Anhang 1000 CHF 1000 CHF
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 224 1 713
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 55 54
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen 93 0
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
2.4
50 100 100
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 427 318
Passive Rechnungsabgrenzungen 1 252 2 280
Rückstellungen (kurzfristig) 212 212
Kurzfristiges Fremdkapital 52 363 4 677
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
2.4
5 000 52 100
Langfristiges Fremdkapital 5 000 52 100
Fremdkapital 57 363 56 777
Aktienkapital 24 885 18 716
Gesetzliche Kapitalreserve
Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlage 56 921 21 954
Gesetzliche Gewinnreserve 1 340 1 340
Freiwillige Gewinnreserve 19 448 23 952
Gewinnvortrag 11 334 15 674
Unternehmensergebnis −4 505 −4 341
Bilanzgewinn 6 829 11 333
Weitere freiwillige Reserven 12 619 12 619
Eigene Aktien
2.5
−863 −1 075
Eigenkapital 101 731 64 887
PASSIVEN 159 094 121 664

1 Grundsätze

1.1 Angewandtes Rechnungslegungsrecht

Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 – 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt.

1.2 Wertschriften mit Börsenkurs

Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.

1.3 Beteiligungen

Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs einzeln mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.

1.4 Eigene Aktien

Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) zu bewertet.

1.5 Aktienbasierte Vergütungen

Werden für aktienbasierte Vergütungen an Verwaltungsräte und Gruppenleitung eigene Aktien verwendet, stellt die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung Personalaufwand dar.

1.6 Kurz- und langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.

2 Angaben zu Bilanzpositionen

2.1 Flüssige Mittel und Wertschriften 31.12.2016 31.12.2015
1000 CHF 1000 CHF
Flüssige Mittel 6 230 407
Wertschriften (mit Börsenkurs) 160 204
Total flüssige Mittel und Wertschriften 6 390 611
2.2 Beteiligungen 2016 2015 2016 2015
Kapital Kapital Kapital- und
Stammanteil
Kapital- und
Stammanteil
1000 CHF 1000 CHF % %
Gesellschaft
DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE),
Zwischenholding
6 085 6 085 100.0 100.0
DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld, Zwischenholding 3 550 3 550 100.0 100.0
OPX Services AG, Frauenfeld, Pharmadienstleistungen 1 00 1 00 100.0 100.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld, Pharmahandel 7 650 7 650 100.0 100.0
BlueCare AG, Winterthur, Dienstleistungsgesellschaft 1 288 1 288 78.9 78.9
König Gesellschaft für Image- und Dokumenten
verarbeitung mbH, Gottmadingen (DE)
28 50.0
König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) 27 50.0
2.3 Verpfändete Aktiven 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Grundpfandbestellungen 17 509 1 514
Total verpfändete Aktiven 17 509 1 514

2.4 Ausstehende Obligationenanleihe

Betrag Zinssatz Fälligkeit
CHF %
Obligationenanleihe 50 000 000 4.125 07.12.2017
2.5 Eigene Aktien Anzahl
Transaktionen
Durchschnittspreis
CHF
Anzahl
Anzahl Namenaktien
Bestand am 01.01.2015 50 607
Käufe 3 23 7 668
Verkäufe 1 25 −1 000
Zuteilung 3 23 −16 590
Bestand am 31.12.2015 40 685
Käufe 2 34 7 123
Zuteilung 2 25 −14 616
Bestand am 31.12.2016 33 192

3 Weitere Angaben

3.1 Aktienbasierte Vergütungen 2016 2015
1000 CHF 1000 CHF
Verwaltungsrat (2016: 24 093 Aktien, 2015: 11 423 Aktien) 244 9
Gruppenleitung (2016: 88 696 Aktien, 2015: 5 167 Aktien) 763 119
Mitarbeiter (2016: 9 700 Aktien, 2015: 0 Aktien) 75 0
Total Aktienbasierte Vergütungen 1082 128

Die aktienbasierte Vergütung entspricht einem 33-prozentigen Discount auf den Marktpreis der Aktien. Die Aktien unterliegen einer 5-jährigen Sperrfrist.

3.2 Optionen 2016
Anzahl
Verwaltungsrat (exkl. Walter Oberhänsli)
Gruppenleitung 182 516
Mitarbeiter 7 200
Total zugeteilte Optionen 285 674

Per Zuteilungszeitpunkt betrug der Fair Value auf der Basis von versicherungsmathematischen Berechnungen CHF 6.35 pro Option. Im Vorjahr wurden keine Optionen zugeteilt.

Verwendung des Bilanzgewinns

(Antrag des Verwaltungsrats)

31.12.2016 31.12.2015
CHF CHF
Gewinnvortrag aus Vorjahr 11 332 195 15 673 862
Unternehmensergebnis −4 505 253 −4 341 667
Auflösung Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlage 1 639 519
Bilanzgewinn 6 826 942 12 971 714
Dividende aus Reserve aus Kapitaleinlage 1 639 519
Vortrag auf neue Rechnung 6 826 942 11 332 195
3.3 Mitarbeitende 2016 2015
Vollzeitstellen 18 31
3.4 Leasingverpflichtungen 2016 2015
CHF CHF
Restbetrag der Leasingverpflichtungen
137 840
74 016
3.5 Nicht bilanzierte Verpflichtungen 2016 2015
Gesellschaft Bezeichnung Art 1000 CHF 1000 CHF
Montea Comm VA DocMorris N.V. –
Mietvertrag – Liegenschaft
Garantie 20 938 22 678
CommerzReal
Mobilienleasing GmbH
DocMorris N.V. –
Logistik – Anlage
Mitverpflichtung 4 123 4 889
UBS AG Zur Rose Suisse AG – Nicht
ausgenutzte Betriebskreditlinie
Garantie 10 000 10 000
3.6 Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital 2016 2015
CHF CHF
Bedingtes Kapital 156 000 1 150 000
Genehmigtes Kapital 0 5 175 000

3.7 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Keine.

Ernst & Young AG Telefon +41 58 286 31 11 Fax +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der

Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 17. März 2017 An die Generalversammlung der

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 144 bis 151), für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Zürich, xx. März 2014

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Zur Rose AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Mittelflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung der Revisionsstelle Verantwortung des Verwaltungsrates

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-

weisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, so-

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt «Verantwortung der Revisionsstelle» beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung.

Bewertung von Beteiligungen

Prüfungssachverhalt

Per 31. Dezember 2016 weist die Gesellschaft Beteiligungen im Gesamtbetrag von CHF 63.5 Millionen aus, was 40% der Bilanzsumme entspricht. Beteiligungen werden zu historischen Kosten abzüglich notweniger Wertberichtigung bewertet. Die Zur Rose Group AG wendet für die Bewertung der Beteiligungen die Einzelbewertung an.

Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Erläuterung 1.3 im Anhang des Einzelabschlusses der Zur Rose Group AG dargestellt.

Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen aus folgenden Gründen als Key Audit Matter: Die Beteiligungen machen einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme aus. Der vom Management vorgenommene Impairmenttest weist eine hohe Komplexität auf und beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 CH-8010 Zürich

Telefon +41 58 286 31 11 Fax +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten den Impairment-Prozess, den das Management für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen durchführte sowie die Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen. Wir beurteilten das Impairment-Modell der Zur Rose Group AG. Dabei wurden wir von internen Bewertungsspezialisten unterstützt. Weiter haben wir die verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und extern verfügbaren Nachweisen plausibilisiert. An die Generalversammlung der Zur Rose AG, Steckborn

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Postfach

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. Zürich, xx. März 2014

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Zur Rose AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Mittelflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Ernst & Young AG

antwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kon-

Andreas Bodenmann Claudio Schneider Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme ange-

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl

der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, so-

der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung

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