Audit Report / Information • Jan 15, 2024
Audit Report / Information
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über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB des mit einem Bürogebäude mit 17 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage bebauten Grundstücks
Myliusstr. 14 in 60323 Frankfurt am Main, Frankfurt Bezirk 18
zum Wertermittlungsstichtag 21.11.2023 und zum Qualitätsstichtag 21.11.2023

Verkehrswert: 11.200.000 EUR lastenfreier Verkehrswert: 11.200.000 EUR
Gutachter/in:
Sibylle Marx MSN Partnerschaftsgesellschaft CIS HypZert (F)
Zweitgutachter:
Sigfried Steinfurth MSN Partnerschaftsgesellschaft CIS HypZert (F), MRICS
erstellt am 15. Januar 2024
| 1 | Übersicht der Ansätze und Ergebnisse 4 | |
|---|---|---|
| 2 | Auftrag, Stichtag und Zweck 6 | |
| 3 | Grundlagen der Wertermittlung 7 | |
| 3.1 3.2 |
Ortstermin und Besichtigung 7 Bebauung und Grundlagen 7 |
|
| 4 | Grundbuch, Rechte und Belastungen 9 | |
| 4.1 4.2 4.3 |
Grundbuch, Eigentümer und Abteilung II 9 Altlasten 10 Baulasten 10 |
|
| 5 | Lagebeschreibung 11 | |
| 5.1 5.2 |
Makrolage 11 Mikrolage 12 |
|
| 6 | Grundstücksbeschreibung 13 | |
| 7 | Planungsrechtliche Gegebenheiten 14 | |
| 7.1 | Denkmalschutz 14 | |
| 8 | Bodenwertermittlung 15 | |
| 8.1 | Bodenwert des Grundstückes 15 | |
| 9 | Sachwertermittlung 16 | |
| 9.1 9.2 |
Vorläufiger Sachwert 20 Sachwert 20 |
|
| 10 | Ertragswertermittlung 21 | |
| 10.1 10.2 10.3 |
Grundlagen 21 Rohertrag / Sollmietniveau 25 Ertragswertberechnung 26 |
|
| 11 | Verkehrswert 27 | |
| 11.1 11.2 |
Marktlage am Wertermittlungsstichtag 27 Verkehrswert 30 |
|
| 12 | Anlagenverzeichnis 31 | |
| 12.1 | Objektbezogene Unterlagen 31 | |
| Abkürzungsverzeichnis 53 |
Bewertungsgegenstand ist das Flurstück 37/6 mit einer Größe von 799 m², bebaut mit einem Bürogebäude in fünfgeschossiger Bauweise mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Das Objekt verfügt über eine Größe von Gesamt rd. 1.595 €/m² Nfl. und ist überwiegend eigengenutzt und mit einem internen Mietvertrag in Höhe von 48.000 €/jhrl. vermietet, Teilflächen des Erdgeschoss sind als Bankfiliale ausgebaut. Das 4.OG ist aktuell noch vermietet, der Mietvertrag endet zum 31.12.2023.
Das Gebäude wurde ursprünglich im Jahr 1976 erbaut und in den Jahren 2018/2019 umfassend umgebaut und modernisiert. Dabei wurden das Erd- und 1.Obergeschoss vollständig entkernt und neu ausgebaut. Die Flächen im 2. und 3. OG wurden modernisiert, ohne jedoch wesentlich in den Bestand einzugreifen. In der vermieteten Fläche im 4. OG erfolgten keine Maßnahmen. Entsprechende Sanierungskosten sind in der Bewertung berücksichtigt.
Zum Besichtigungszeitpunkt zeigte sich das Bewertungsobjekt in einem guten Instand- und Unterhaltungszustand, die Ausstattung wird mit durchschnittlich beurteilt.
Die Immobilie befindet sich in nachgefragter Lage der Stadt Frankfurt/M Stadtteil Westend, ca. 1 km von der Innenstadt entfernt.
Aufgrund eines geplanten Verkaufs wurden bisher seitens des Eigentümers keine Maßnahmen für eine Neuvermietung durchgeführt. Daher wird im Zuge der Bewertung auf den Ansatz von Leerstands- und Vermarktungskosten verzichtet.
Hinweis: Aufgrund der weiterhin gestiegenen Zinskonditionen können sich die Vermarktungszeiten verlängern. In den Ballungsräumen stagnieren die Kaufpreise, dabei sind in Frankfurt am Main die Kaufpreise um rd. 0,4 % leicht zurückgegangen. Gleichzeitig erhöht sich die Nachfrage nach Mietobjekten, dadurch liegen die Angebotsmieten im ersten Halbjahr 2023 über den Vorjahresmieten. Ein Rückgang der Bautätigkeit verschärft diese Situation zunehmend. (Quelle: vdp-Research, JLL Research).
| Ziraat Gayrimenkul Yatırım Ortagkligi Ano nim Şirketi (Ziraat GYO A.S.) Sahrayi Cedit |
|||
|---|---|---|---|
| Eigentümer/in | Mahallesi | ||
| Grundbuchauszug vom | 21.08.2019 | ||
| Amtsgericht | Frankfurt am Main | ||
| Grundbuch von | Frankfurt Bezirk 18 | ||
| Lfd. Nr.: | Flur: | Flurstück: | Fläche: |
| 1 | 258 | 37/6 | 799,00 m² |
| Fläche: | Bodenwert / m²: | rentierlicher Anteil: | Bodenwert: | |
|---|---|---|---|---|
| Flurstück 37/6 | 799 m² | 11.175,00 EUR/m² |
Ja | 8.928.825 EUR |
| Grundstücksfläche davon zu bewerten |
799,00 m² 799,00 m² |
|||
| Gebäudekenndaten | ||||
| Baujahr: | GND: | RND: | Gebäudemaß / Anzahl: | |
| Bürogebäude | 1976 | 60 Jahre | 36 Jahre | 2.352,87 m² BGF |
| Nutzungsübersicht | ||||
| Wohnfläche: | Nutzfläche: | |||
| Bürogebäude | 0 m² S 0 m² |
1.645,4 m² S 1.645,4 m² |
||
| WNFl. (gesamt) | 1.645,4 m² | |||
| Verfahrenswerte | Bodenwert Sachwert Ertragswert |
8.928.825 EUR 12.915.076 EUR 11.323.679 EUR |
||
| Abschläge | Mietausfall 4.OG |
Revitalisierung der Flächen im | 14.000 0,13 % EUR 152.250 1,35 % EUR |
|
| Verkehrswert gemäß § 194 BauGB |
Ableitung vom Ertragswert | 11.200.000 EUR |
| Vergleichsparameter | WNFl. x-fache Jahresmiete RoE Wohnen / Gewerbe |
6.810 EUR/m² 22,90 0 % / 100 % |
|---|---|---|
| Bruttorendite (RoE/x) Nettorendite (ReE/x) |
4,38 % 3,84 % |
|
| Mietfläche | Wohnfläche Nutzfläche S |
0 m² 1.645,4 m² 1.645,4 m² |
| Ertrag | Jahresrohertrag Jahresreinertrag |
490.075 EUR 430.539 EUR |
| Liegenschaftszins | Wohnen Gewerbe Ø |
3,50 % 3,50 % |
| Bewirtschaftungskosten | Wohnen Gewerbe Ø |
12,14 % 12,14 % |
| Auftragsgrundlage: | Auftrag vom 03.11.2023 Auftragsbestätigung vom 07.12.2023 |
|---|---|
| Auftraggeber, Anschrift: | Ziraat Gayrimenkui Yatirim Ortakligi A.S. Finanskent Mahallesi Finans Caddesi Finans Caddesi A Blok No: 44/A Ümraniye Istanbul |
| Auftragsinhalt: | Erstellen eines Gutachtens über den Marktwert im Sinne des § 194 BauGB mit Wertermittlung der Immobilie(n) als wirtschaftliche Einheit. |
| Verwendungszweck: | Verkehrswertermittlung der Immobilie zum geplanten Verkauf |
| Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag: |
Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag sind i.d.R. gleich und entsprechen dem Tag der Besichtigung, siehe Deckblatt |
| Bewertungsgegenstand: | Objekt und Anschrift siehe Deckblatt, Grundstück, Gemarkung, Flur, Flurstück(e), siehe Grundbuchangaben |
| Bewertungsstatus: | Ist-Zustand zu Stichtagen der Wertermittlung, siehe Deckblatt |
| besondere Annahmen: | keine |
| Grundlage der Wertermittlung: | Der Verkehrswert wird auch als Marktwert oder Zeitwert bezeichnet. Dabei handelt es sich um den geschätzten Preis für eine Immobilie, wel cher zwischen einem Verkäufer und einem Käufer, nach üblichem Ver marktungszeitraum, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte, wobei jeweils mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang gehan delt wird. Der Marktwert wird durch die Lage, rechtliche Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie sowie von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Die Bewertung erfolgt nach "Immobilienwertermittlungsverordnung 2021"- ImmoWertV21. Darin sind der Grundsatz der Modellkonformität und fest vorgegebene Modellansätze geregelt. Ergänzungen dazu beinhaltet der Entwurf der "ImmoWertA - ImmoWertV–Anwendungshinweise". Grundlagen dieser Immobilienwertschätzung bilden die vorliegenden und eingeholten Unterlagen, die Informationen aus der Ortsbesichtigung sowie die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in dem Zeit punkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. |
| Hinweis: | Seit Anfang 2022 haben sich die Finanzierungskonditionen, bedingt durch Zinserhöhungen der EZB und gesunkene Realeinkommen nachhaltig ver schlechtert. In der Folge ist derzeit an den Immobilienmärkten eine sehr geringe Transaktionsaktivität zu beobachten. Der Einfluss auf die Kaufpreise und den Immobilienmarkt ist derzeit nur durch ein geringes Transaktionsvolumen belegt. Das Ergebnis der Wertermittlung ist daher gegebenenfalls mit erhöhten Unsicherheiten be haftet. In der Bewertung werden die Einflüsse soweit berücksichtigt, wie diese in vorliegenden Marktdaten und Marktbeobachtungen erfasst sind. |
Im folgenden Abschnitt werden zunächst die Grundlagen erläutert, auf denen diese Wertermittlung erfolgt.
| Objektbesichtigungstag: | 21.11.2023 |
|---|---|
| Besichtigungsumfang: | Innen- und Außenbesichtigung |
Das Bewertungsobjekt wurde am 21.11.2023 vom Unterzeichner zusammen mit Herrn Turan Zafer (als Bevollmächtigter des Eigentümers) besichtigt. Hierbei konnte das Objekt voll umfänglich besichtigt werden. Die Besichtigung ist unter risikorelevanten Gesichtspunkten für eine ordnungsgemäße Bewertung ausreichend.
Hinsichtlich der Beurteilung des Instandhaltungszustandes weist der Unterzeichner darauf hin, dass es sich hierbei um die Ermittlung eines Verkehrswertes handelt und nicht um ein Gutachten eines Bau- oder sonstigen Spezialsachverständigen. Den nachfolgenden Beurteilungen und Bewertungen liegt der festgestellte Allgemeinzustand der Gesamtanlage und die erteilten Auskünfte der Eigentümer zu Grunde.
Der Unterzeichner hat nicht Gebäudeteile oder das Holztragwerk inspiziert, die verdeckt, nicht freistehend oder nicht frei zugänglich waren bzw. hat auch keine weitergehenden zerstörerischen Untersuchungen vorgenommen. Es kann daher nicht bestätigt werden, dass solche Teile sich in gutem Zustand befinden oder mängelfrei sind. Ferner wurden auch keine brand- und schallschutztechnischen Untersuchungen oder Funktionsprüfungen der technischen oder elektrischen Anlagen vorgenommen. Die Funktionsfähigkeit wird unterstellt, soweit dies nicht abweichend beschrieben wird. Baumängel und -schäden konnten beim Ortstermin augenscheinlich nicht erkannt werden, soweit dies nicht abweichend beschrieben wird. Untersuchungen auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien wurden nicht durchgeführt.
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein Bürogebäude aus dem ursprünglichen Baujahr 1976. Das vollunterkellerte Gebäude wurde in fünfgeschossiger Bauweise erstellt und verfügt zusätzlich über ein Dachgeschoss (Staffelgeschoss). Im Kellergeschoss befindet sich zusätzlich eine Tiefgarage mit 17 Kfz-Stellplätzen.
Das Gebäude wurde im Jahr 1997 modernisiert, in den Jahren 2018/2019 erfolgten umfangreiche Umbauund Modernisierungsmaßnahmen, dabei wurden das Erd- und 1. Obergeschoss vollständig entkernt, im Erdgeschoss wurde eine Bankfiliale ausgebaut, dabei wurden Serverräume, Notstromversorgung und Sicherheitstechnik gemäß den Anforderungen an eine Bankfiliale ausgeführt.
Im Gebäude wurden die sanitären Räume sowie Heizkörper und Elektroinstallationen erneuert.
Insgesamt ist eine Bürofläche von rd. 1.595 m² Nfl., 50 m² Kellerabstellräume und 17 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage (davon 12 Doppelparkanlagen) ausgewiesen.
Die Flächenaufteilung ergibt sich wie folgt:
| KG: | Tiefgarage, 17 Kfz-Stellplätze (davon 12 im Doppelparker), Abstellflächen, Mieter keller |
|---|---|
| EG: | Foyer, Bankfiliale mit Besprechungsräumen, Kassenbereich, Tresorraum Büro, Sozialräume mit WC-Anlagen (Damen / Herren), Teeküche |
| 1.OG – 4.OG: | Jeweils 9 Büroräume, Sozialräume mit WC-Anlagen (Damen / Herren), Teeküche |
| Staffelgeschoss: | Büro, Sozialräume mit WC-Anlagen (Damen / Herren), Teeküche |
Die innere Erschließung erfolgt über ein Treppenhaus, alternativ über einen Personenaufzug. Die Sozialflächen befinden sich im Kern des jeweiligen Stockwerks, die Büroräume sind jeweils um den Innenkern angeordnet.
Die Grundrisse sind der vorliegenden Nutzung angepasst und werden mit durchschnittlich eingestuft.
| Baujahr | 1976 |
|---|---|
| Modernisierung | 1997 – tlw. Modernisierung (u.a. Erneuerung Fenster, Aufzug, Heizung) |
| 2018/2019 – Entkernung des Erd- und 1.OG, Ausbau Bankfiliale im EG, Neukonzeptionierung der Büroflächen |
|
| Teilmodernisierung der Räume im 2. und 3. OG, Ausbau Staffelgeschoss | |
| Reinigung der Hausfassade | |
| Dach: | Flachdach mit Folieneindeckung tlw. Dachbegrünung |
| Konstruktion/Fassade: | Stahlbetonwände, Stahlbetonstützen, Stahlbetondecken |
| Fenster/Beschattung: | Metallrahmenfenster und -türen mit Isolierglas, außenliegender elektrisch betriebener Sonnenschutz |
| Türen: | Haupteingangstür zweiflügelig in Metallrahmen, Isolierglas. Zugangstüren zu den Mietbereichen: Metallrahmentüren mit Glasfüllung, Innentüren tlw. Holz türen in mittlerer bis gehobener Qualität, Glastüren |
| Heizung: | Gas-Zentralheizung, Bauj. 1997, Wärmeverteilung über Heizkörper |
| Warmwasser: | dezentrale WW-Versorgung über Elektrodurchlauferhitzer |
| Sanitäre Anlagen: | pro Etage eine WC-Anlage (Damen / Herren) |
| Treppen: | Betontreppe mit Natursteinbelag |
| Böden: | Diverse Bodenbeläge (Fliesen, Natursteinfußboden, Industrieteppich), sani täre Räume, Teeküchen: Fliesen |
| Wände: | Tapete gestrichen, in den sanitären Räumen: Fliesen |
| Decken: | Rasterdecken, Tapete, gestrichen |
| Außenanlagen: | Begrünung, Einfriedung, Zufahrt Tiefgarage |
| Garage/Stellplätze: | 17 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage |
| Besondere Ausstattung: | Personenaufzug, Alarmanlage, tlw. Klimatisierung |
| Schäden/Mängel: | Im Zuge der Besichtigung keine erkennbar. |
Insgesamt zeigt sich eine gute Gesamtkonzeption mit durchschnittlichen Grundrisslösungen und weitgehend branchenunabhängiger Nutzbarkeit. Die wirtschaftliche Selbständigkeit ist gegeben.
Im folgenden Abschnitt werden grundlegende rechtliche Eigenschaften des Wertermittlungsgrundstücks dargestellt.
Grundlage der nachstehend genannten Grundbuchdaten bildet der unbeglaubigte Grundbuchauszug vom 21.08.2019.
Das zu bewertende Grundstück wird gemäß Unterlagen beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Grundbuch von Frankfurt Bezirk 18 geführt.
| Band | Blatt | Lfd. Nr. BV |
Gemarkung | Flur | Flurstück | Fläche m² |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1074 | 1 | 1 | 258 | 37/6 | 799,00 |
Gesamtfläche 799,00 m² davon zu bewerten: 799,00 m²
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um das mit einer Büroimmobilie bebaute Grundstück Flurstück 37/6.
Die Identität des Bewertungsgegenstandes wurde anhand der Angaben im Vorgutachten vom 03.06.2022, der Flurkarte sowie der Besichtigung zweifelsfrei festgestellt. Die Grundstücksgröße wurde anhand der Katasterdaten Boris Hessen plausibilisiert.
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszugs sind keine Herrschvermerke vorhanden.
In der Ersten Abteilung des Grundbuches ist gemäß Unterlagen am Wertermittlungsstichtag als Eigentümer/in verzeichnet:
Ziraat Gayrimenkul Yatırım Ortagkligi Anonim Şirketi (Ziraat GYO A.S.) Sahrayi Cedit Mahallesi
In der Zweiten Abteilung des Grundbuches befindet sich gemäß vorliegendem Grundbuchauszug am Wertermittlungsstichtag folgender Eintrag:
| Band / | Lfd. Nr. | Lfd. Nr. | Flurstück | Eintragung | Bemerkung | Wert |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Blatt | Abt. II | BV | EUR | |||
| 1074 | 1 | 1 | 37/6 | Grunddienstbarkeit - Nutzungsbeschrän kung, Benutzungsbeschränkung zuguns ten des jeweiligen Eigentümers des Grund stücks Kartenblatt 258 Parzelle 23/6 (in Band I Blatt Nr. 40) nach näherer Maß gabe des § 4 des hiermit in Bezug genom menen Vertrages von 24. Februar 1924. |
siehe Er läuterun gen |
|
| 1074 | 2 | 1 | 37/6 | Grunddienstbarkeit - sonstige Dienstbar keit, Innehaltung des Wich zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks |
siehe Er läuterun gen |
| Kartenblatt 258 Parzelle 23/6 (in Band I Blatt Nr. 40) nach näherer Maßgabe des § 4 des hiermit in Bezug genommenen Ver |
|||
|---|---|---|---|
| trages von 24. Februar 1924. |
Summe der Lasten und Beschränkungen: EUR
Die Rechte lfd. 1 und 2 datieren aus einem Vertrag aus dem Jahr 1924 und begünstigen das nördlich angrenze Grundstück Flurstück Nr. 23/6. Das Bewertungsgrundstück ist mit einem Bürogebäude und einer Tiefgarage und mit einem ausreichende Grenzabstand zum begünstigten Flurstück bebaut. Im vorhandenen Gebäudebestand ergeben sich offensichtlich keine Nutzungseinschränkungen aus den eingetragenen Rechten, die Rechte werden wertneutral beurteilt. Die vorliegende Beurteilung bezieht sich auf den vorhandenen Gebäudebestand.
Die Eintragungsbewilligungen lagen nicht vor.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster lag zur Bewertung nicht vor. Aufgrund der historischen Nutzung und der Lage des Objektes erscheint ein Altlastenverdacht unwahrscheinlich. Die Bewertung geht auf Basis der vorliegenden Informationen von keinem wertrelevanten Einfluss aus.
Gemäß vorliegender Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main vom 18.12.2023 bestehen für das Bewertungsobjekt keine Eintragungen.
Die kreisfreie Großstadt Frankfurt am Main liegt im Regierungsbezirk Darmstadt. Die Stadt beherbergt rd. 773.000 Einwohner (Stand: 31.12.2022), bildet das Zentrum der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und übernimmt innerhalb der Planungsregion Südhessen die Funktion eines Oberzentrums. Frankfurt ist zudem Universitäts- und internationaler Messestandort. Darüber hinaus verläuft der Main innerhalb des Stadtgebiets von Frankfurt.
Das Statistische Bundesamt gibt zum Stichtag 30.06.2022 für Frankfurt insgesamt ca. 329.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort bzw. rd. 616.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort bei einem Pendlersaldo von 286.975 Personen an. Zum vorgenannten Stichtag wurden 26.038 ortsansässige Betriebe erfasst. Die Wirtschaftsstruktur von Frankfurt wird dabei neben dem Branchencluster Informationstechnik & Kommunikation auch maßgeblich von der Finanzwirtschaft sowie von der Bio- und Gentechnologie geprägt.
Gemäß dem Wirtschaftsförderungsinstitut Hessen wird für Frankfurt bis zum Jahr 2035 ein starkes Bevölkerungswachstum in Höhe von 12,3 % im Vergleich zum Indexjahr 2017 prognostiziert. Die Arbeitslosenquote beträgt nach der Bundesagentur für Arbeit in Frankfurt derzeit 6,0 % (zum Vergleich: Hessen: 5,3 % und Deutschland: 5,7 %, Stand: Oktober 2023). Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen aktuell einen Kaufkraftindex von 103,5 Punkten für Frankfurt, welcher nahezu auf dem bundesweiten Durchschnittsniveau von 100 Punkten liegt.
Im Rahmen der Kommunentypisierung der Bertelsmann Stiftung wird Frankfurt als Großstadt bzw. Hochschulstandort mit heterogener sozioökonomischer Dynamik (Demographietyp 7) klassifiziert. Laut der aktuellen Ausgabe des Prognos Zukunftsatlas werden dem Makrostandort sehr hohe Zukunftschancen attestiert. Im zusammenfassenden Standortranking belegt die Stadt Frankfurt den 20. Rang von insgesamt 400 Rängen.
| Amtl. Regionalschlüssel | 064120000000 | ||
|---|---|---|---|
| Ortsname | Frankfurt am Main | ||
| Ortsart | Kreisfreie Stadt (Großstadt) | ||
| Verbandsgemeinde | Frankfurt am Main | ||
| Regierungsbezirk | Darmstadt | ||
| Bundesland | Hessen | ||
| Kooperationsraum | Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Zentrum) | ||
| Zentralörtl. Zugehörigkeit | Planungsregion Südhessen | ||
| Zentralörtl. Funktion | Oberzentrum | ||
| Hochschulstandort | ✓ | ||
| Intl. Messestandort | ✓ | ||
| Einwohner | 773.068 (Stand: 31.12.2022) | ||
| Fläche | 248,31 km² (Stand: 31.12.2022) | ||
| Bevölkerungsdichte | 3.113 Einwohner/km² (Stand: 31.12.2022) | ||
| Bevölkerungsentwicklung | 8,3 % (Zeitraum: 2011 - 2015) |
Aufgrund der vorgenannten Faktoren wird die Makrolage insgesamt als sehr gut beurteilt.
| Bevölkerungsprognose | 12,3 % (Zeitraum: 2017 - 2035) |
|---|---|
| Arbeitslosenquote - Stadt | 6,0 % (Stand: Okt. 2023) |
| Arbeitslosenquote - Bundesl. | 5,3 % (Stand: Okt. 2023) |
| Arbeitslosenquote - DE | 5,7 % (Stand: Okt. 2023) |
| Kaufkraft - Index | 103,5 (Stand: 2021) |
| Kaufkraft - pro Person | 25.271 € (Stand: 2021) |
| SV-Beschäftigte - Arbeitsort | 616.293 (Stand: 30.06.2022) |
| SV-Beschäftigte - Wohnort | 328.794 (Stand: 30.06.2022) |
| Pendlersaldo | 286.975 (Stand: 30.06.2022) |
| Betriebe | 26.038 (Stand: 30.06.2022) |
| Hauptbranchencluster | Finanzwirtschaft, Informationstechnik & Kommunikation, Bio- und Gentechnologie |
| Demographietyp | 7 (Großstadt bzw. Hochschulstandort mit heterogener sozioökono mischer Dynamik) |
| Zukunftsatlas - Rang | 20 von 400 |
| Zukunftsatlas - Profil | sehr hohe Zukunftschancen |
| Fazit | Sehr gut |
Das Bewertungsobjekt befindet sich im Stadtteil 'Westend-Süd', ca. 1,7 km nordwestlich des Stadtzentrums von Frankfurt in einem Mischgebiet. Die Umgebungsbebauung zeichnet sich entsprechend der Lage in einem Mischgebiet überwiegend durch gemischt genutzte Objekte in teils offener, teils geschlossener Bauweise aus. In einem Umkreis von ca. 500 m um das Bewertungsobjekt sind neben einigen Lebensmittelmärkten (z.B. 'Rewe') auch zahlreiche Restaurants und Cafés vorhanden. Darüber hinaus befindet sich das Einkaufszentrum 'Skyline Plaza' rd. 1,3 km südwestlich des Objektstandorts. Der periodische Bedarf kann somit in der weiteren Umgebung gedeckt werden. Die Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum ist trotz der Lage in einer Anliegerstraße aufgrund des insgesamt zentralen Standorts angespannt. Das Bewertungsobjekt verfügt jedoch über 17 zugehörige Tiefgaragenstellplätze.
Für die vorliegende Nutzung wird die Mikrolage insgesamt als sehr gut beurteilt.
Frankfurt liegt als eine der deutschen Big7-Städte im Zentrum eines sehr gut ausgebauten Individualverkehrsnetzes und ist über diverse Bundesstraßen (z.B. B8, B44) und Autobahnen (z.B. A66, A648, A5) an dieses angebunden. Die vom Objektstandort ausgehend nächstgelegene Auffahrt zur vorgenannten Autobahn A648 liegt rd. 3,2 km westlich (Straßenentfernung) bei der Anschlussstelle 'Frankfurt-Katharinenkreisel'. Die Bushaltestelle bzw. U-Bahnstation 'Westend' (Linien: U6 und U7) befindet sich in fußläufiger Entfernung und bietet über die hier verkehrenden Transportmittel weiterführende Verbindungen zum gesamten Stadtgebiet, welches großräumig erschlossen und daher gut erreichbar ist. Die Distanzen zu den nächstgelegenen überregionalen Verkehrsknotenpunkten des öffentlichen Personenverkehrs betragen ca. 1,4 km zum IC(E)-Bahnhof 'Frankfurt (Main) Hbf' bzw. rd. 12 km zum internationalen Verkehrsflughafen 'Frankfurt am Main'.
Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren liegt somit eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur vor.
Anhand des Grundbuchauszuges, der Liegenschaftskarte bzw. Lageplans und der Besichtigung wurde die Identität des Bewertungsgrundstückes zweifelsfrei festgestellt. Die Grundstücksfläche gemäß Grundbuch wurde anhand der Katasterdaten Boris Hessen plausibilisiert.
Flurstück 37/6: 799 m² (Hof- und Gebäudefläche)
Das Bewertungsgrundstück ist von nahezu regelmäßigem Zuschnitt. Im Detail wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen. Die Länge entlang der Myliusstraße beträgt rd. 26,5 m, die mittlere Tiefe rd. 30 m. Die Erschließung mit dem Pkw erfolgt über die Myliusstraße. Entlang der öffentlichen Straßen sind Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt vorhanden. Das Grundstück ist eben.
Das Bewertungsobjekt ist von der Straße gut sichtbar.
Das Bewertungsobjekt befindet sich im Frankfurter Westend in einer Anliegerstraße in ca. 1 km Entfernung zur Innenstadt. Die umgebende Bebauung ist geprägt von einer innenstadttypischen Mischnutzung aus Wohnen, Gaststätten und Büros.
Das Grundstück ist verkehrs- und versorgungstechnisch voll erschlossen.
Eine Auskunft zu ggf. noch ausstehenden Erschließungskosten war durch die Stadtverwaltung nicht erhältlich. Gemäß Besichtigungseindruck handelt es sich bei der Erschließungsstraße um eine vollständig ausgebaute Straße, so dass für die Bewertung davon ausgegangen wird, dass Erschließungskosten und Abgaben nach BauGB und KAG abgerechnet und bezahlt sind.
Die Zufahrt und der Zugang erfolgen von der adressgebenden "Myliusstraße".
Die Baugrundbeschaffenheit ist, soweit erkennbar, normal und ortsüblich tragfähig. Eine Hochwassergefährdung und Gefahr von Bergschäden bestehen erkennbar nicht. Eine Baugrunduntersuchung ist nicht Bestandteil dieser Wertermittlung.
Es besteht keine Grenzbebauung durch das Gebäude, das Kellergeschoss bzw. die Tiefgaragenabfahrt sind auf zwei Seiten bis an die Grundstücksgrenze gebaut. Überbau besteht nicht.
Das Bewertungsgrundstück befindet sich nach Einblick in die online veröffentlichten Bebauungspläne im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes B320 "Westend I", rechtskräftig seit 09.05.1978 mit nachfolgenden Festsetzungen:
| WA | Allgemeines Wohngebiet |
|---|---|
| Geschossigkeit | V-geschossig |
| Grundflächenzahl | GRZ 0,84 |
| Geschossflächenzahl | GFZ 1,6 |
Für das Gebiet, in dem sich das Bewertungsobjekt befindet, sind folgende Satzungen festgelegt: Erhaltungssatzungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) und Erhaltungssatzungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz).
Die Lage innerhalb eines Satzungsgebietes bedingt im Wesentlichen Auflagen durch die zuständige Behörde im Rahmen von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Nutzungsbeschränkungen. Demnach bedürfen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Hinsichtlich der vorhandenen Nutzung sind durch die bestehenden Satzungen keine Wertbeeinträchtigungen erkennbar.
Die Baugenehmigungen lagen zur Bewertung vor. Die formelle und materielle Legalität der vorhandenen Bebauung und Nutzung wird vorausgesetzt.
Gemäß Einblick in das Portals DenkXweb besteht für das Bewertungsobjekt kein Denkmalschutz. Ebenso sind keine Hinweise auf Bodendenkmale oder Ensembleschutz im Bereich des Bewertungsobjekts vorhanden.
Es besteht keine Grenzbebauung, Überbau ist nicht vorhanden.
Eine öffentliche Förderung ist nicht vorhanden.
Das Objekt liegt gem. vorliegenden Grundbuchangaben nicht im Bereich eines förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebietes.
Das Objekt liegt nicht im Bereich eines Abbaugebietes.
Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Überschwemmungsgebietes.
Weitere Rechte, Lasten oder Beschränkungen außerhalb des Grundbuchs sind nicht bekannt.
Die Bewertung geht auf Basis der vorliegenden Informationen von keinem wertrelevanten Einfluss durch Rechte, Lasten und Beschränkungen außerhalb des Grundbuches aus.
| Richtwertanpassung: |
|---|
| --------------------- |
| zu 1 | Flurstück 37/6 | Bodenrichtwert: 19.000,00 EUR/m² |
|---|---|---|
| Quelle: Boris Hessen / Stand: 01.01.2022 | ||
| Anpassung an abweichendes Maß der baulichen Nutzung nach Gutachterausschuss Stadt Frankfurt/M |
||
| maßgebliche WGFZ: 5; Umrechnungskoeffizient: 2,907 tatsächliche WGFZ: 2,3; Umrechnungskoeffizient: 1,71 angepasster Bodenrichtwert: 11.176,47 EUR/m² |
Der Bodenwert ist in der Regel durch Preisvergleiche zu ermitteln, wobei geeignete Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung herangezogen werden. Neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke können auch geeignete Bodenrichtwerte herangezogen werden, die vom Gutachterausschuss durch Auswertung der Kaufpreissammlung festgestellt wurden.
Gemäß Auskunft im Portal "Boris Hessen" beläuft sich der Bodenrichtwert für den Bereich des Bewertungsobjektes auf 10.000,00 EUR/m² (baureifes Land, Wohnbaufläche, Mehrfamilienhäuser wGFZ 1,8). Die vorliegende Nutzung als Büro- und Geschäftshaus stimmt nicht mit der ausgewiesenen Nutzung als Wohnbaufläche überein.
Zur Wertermittlung wird die nächstgelegene Bodenrichtwertzone mit der Nutzung als gemischte Baufläche, Bürohäuser westlich des Bewertungsobjektes mit einem ausgewiesenen Bodenrichtwert in Höhe von 19.000 EUR/m² (wGFZ 5,0) herangezogen.
Das Bewertungsobjekt verfügt über eine wGFZ von rd. 2,3 (inkl. TG und Staffelgeschoss) und ist somit geringer ausgenutzt als das entsprechende Richtwertgrundstück. Eine Anpassung des Bodenrichtwertes erfolgt daher in Anlehnung an die ausgewiesenen Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt/M.
Der Bodenwert wird nach Anpassung mit 11.175,00 €/m² in der Bewertung berücksichtigt.
Der Bodenwert des Wertermittlungsgrundstückes ergibt sich wie folgt:
| Grundstücksteilfläche | Hauptfläche | Nebenfläche 1 | Nebenfläche 2 | rentier- | Bodenwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | m² | EUR/m² | m² | EUR/m² | m² | EUR/m² | lich* | EUR | |
| 1 | Flurstück 37/6 | 799 | 11.175,00 | Ja | 8.928.825 |
* Die mit rentierlich "Nein" gekennzeichnete Flächen werden in der Bewertung als selbstständig nutzbare Teilflächen berücksichtigt und im Folgenden als unrentierlich ausgewiesen.
entspricht 79 % des Ertragswertes
vorläufiger Sachwert der baulichen
Normalherstellungskosten (NHK)

Als Ausgangswert sind i.d.R. die Normalherstellungskosten – NHK2010 zugrunde zu legen, welche für verschiedene Gebäudearten und -standards in €/m² BGF angegeben sind.
Die Kostenkennwerte der NHK 2010 erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276: 2006, d.h. Bauwerk – Baukonstruktionen und technische Anlagen. Sie enthalten die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten (Kosten für Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfungen und Genehmigungen). Für die Wahl geeigneter Kennwerte ist die Nutzung der Immobilie am Qualitätsstichtag maßgeblich. Ein dem zu bewertenden Gebäude hinreichend entsprechender Kostentyp wird gewählt und das Wertermittlungsobjekt auf Grundlage seiner Standardmerkmale qualifiziert. Einzelne Bauteile können durch marktübliche Zuschläge berücksichtig werden.
Die Anpassung an die konjunkturelle Preisentwicklung erfolgt mittels aktuellem Bundesbaupreisindex (BPI) Basisjahr 2010 = 100. Die durchschnittlichen Kosten sind mit einem Regionalfaktor zu multiplizieren, sofern dieser vom zuständigen Gutachterausschuss als Modellparameter zur Anpassung an das örtliche Baupreisniveau festgelegt wurde. Die NHK sind Modellwerte und können nicht zur Kalkulation von Baukosten verwendet werden.
Bei Dachgeschossen von Ein- und Zweifamilienhäusern wird bei der Erfassung der Bruttogrundfläche unterschieden zwischen nicht nutzbaren Dachgeschossen (keine Anrechnung als BGF mgl. und Zuordnung zur Gebäudeart mit Flachdach) und nutzbaren Dachgeschossen (Anrechnung in der BGF).
Bei Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bestimmt sich die wirtschaftliche Nutzbarkeit nach der vorhandenen Wohnfläche, welche von Dachneigung, Giebelbreite und Drempelhöhe abhängig ist. Ein fehlender Drempel ist deshalb in der Regel wertmindernd zu berücksichtigen. Ein ausgebauter Spitzboden (zusätzliche Ebene im Dachgeschoss) kann durch einen Zuschlag berücksichtigt werden. Ein teilweiser Ausbau des Dachgeschosses bzw. eine teilweise Unterkellerung werden durch anteilige jeweilige Kostenkennwerte für die verschiedenen Gebäudearten berücksichtigt (Mischkalkulation).
Orientierungswerte für Zu- und Abschläge sowie in der BGF nicht erfasste Bauteile hat u.a. die AGVGA.NRW im "Modell zur Ableitung von Sachwertfaktoren", Anlagen 1 und 8 veröffentlicht.
Die indexierten und ggf. regionalisierten Kosten sind um die Alterswertminderung zu verringern, siehe folgenden Punkt "Alterswertminderung".
Das Baujahr bezeichnet das Jahr der Fertigstellung oder das Jahr der Nutzungsaufnahme.
Die GND ist eine Modellgröße. ImmoWertV21 Anl. 1 enthält für verschiedene Gebäudearten Modellansätze. Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, in denen bauliche Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können.
Teilweise wird ein vom tatsächlichen Baujahr abweichendes, fiktives Baujahr aufgrund vorgenommener Modernisierungen angenommen. Das führt im Rechenmodell zu einer Verlängerung der Restnutzungsdauer. Diese Herangehensweise ist sachgerecht, wenn das Erfordernis besteht und die Modellkonformität gewahrt bleibt, vgl. ImmoWertA § 4.
Unterlassene Instandhaltungen, aber auch Baumängel oder Bauschäden sind i.d.R. als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen.
Die Herstellungskosten des Rechenmodells entsprechen einem Neubau und sind an das Gebäudealter anzupassen. Diese Alterswertminderung wird mit dem Alterswertminderungsfaktor (AWMF) ausgedrückt und ergibt sich aus den Modellgrößen Restnutzungsdauer RND / Gesamtnutzungsdauer GND.
Bei durchgeführten Modernisierungen ist das Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß ImmoWertV21, Anl. 2 zugrunde zu legen. Die Einschätzung des Modernisierungsgrads bedarf jeweils einer sachverständigen Würdigung.
Bauliche Außenanlagen und sonstige Anlagen sind nur insoweit gesondert zu berücksichtigen, wie sie nicht bereits im Bodenwert (Bodenrichtwert) miterfasst sind.
Der Wertanteil von baulichen und sonstigen Außenanlagen wird in der breiten Anwendungspraxis mit einem pauschalen Zuschlag des (vorläufigen) Gebäudesachwerts berücksichtigt. Diesem Wertansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass der Wert der Außenanlagen in einem Verhältnis zum (vorläufigen) Gebäudesachwert steht. Auf pauschale Erfahrungssätze wird auch zurückgegriffen, weil heranzuziehende Sachwertfaktoren regelmäßig auf dieser Basis abgeleitet werden.
Die Zuschläge für Außenanlagen sind umso größer, je aufwendiger, größer und neuwertiger die Bebauung ist. Bei mehrgeschossigen Gebäuden sinkt der pauschale Ansatz mit der Zahl der Geschosse. Bei neuen Einund Zweifamilienhäusern können die Pauschalsätze höhere Größenordnungen einnehmen, siehe Kleiber 2019, "3.4.4.1 Pauschale Ermittlung des Wertanteils von Außenanlagen nach Erfahrungssätzen".
"Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte, vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen". Das tatsächliche Marktgeschehen und somit das Verhältnis von Verkehrswert zu Sachwert lässt sich über einen sogenannte Sachwertfaktor (SW-F) bestimmen. Übliche Einflussgrößen auf den Sachwertfaktor:
Vorrangig sind die Sachwertfaktoren anzuwenden, welche von einem örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage von Kaufpreisen abgeleitet werden sollen. Bei der Anwendung der Sachwertfaktoren ist die Modellkonformität sicherzustellen.
Derzeit liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Sachwertfaktoren für mit dem Bewertungsobjekt vergleichbare Objekte vor. Im Rahmen dieser Bewertung wird auf die Anpassung des vorläufigen, rechnerisch ermittelten Sachwertes an die aktuelle Marktlage verzichtet. Der Sachwert wurde ohne Marktanpassung ermittelt.
Der Marktwert wird hier aufgrund der Objektart und des Marktverhaltens alleine aus dem maßgeblichen Ertragswert abgeleitet.
ImmoWertV21 § 8 (3): "Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellen oder Modellansätzen abweichen. BoG können u.A. bei besonderen Ertragsverhältnissen, bei Baumängeln/Bauschäden, bei nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren und zum Abriss anstehen baulichen Anlagen sowie Rechten und Belastungen bestehen. Selbständig nutzbare oder sonstige Teilfläche des Grundstücks gehören i.d.R. ebenso dazu. Auch unterlassene Instandhaltungen werden meist als boG berücksichtigt, vgl.[2] zu § 4 4.(3).4. Ferner wird geregelt, dass boG insbesondere durch marktgerechte Zu- und Abschläge erst bei Ermittlung der Verfahrenswerte (am Ende) berücksichtigt werden.
Die Bruttogrundfläche (BGF) wurde den vorliegenden Flächenberechnungen der Fa. Bauen + Wohnen entnommen und anhand der vorliegenden Planunterlagen plausibilisiert.
Die Herstellungskosten des Rechenmodells entsprechen einem Neubau und sind an das Gebäudealter anzupassen. Diese Alterswertminderung wird mit dem Alterswertminderungsfaktor (AWMF) ausgedrückt und ergibt sich aus den Modellgrößen Restnutzungsdauer RND / Gesamtnutzungsdauer GND. Bei durchgeführten Modernisierungen ist das Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß ImmoWertV21, Anl. 2 zugrunde zu legen. Die Einschätzung des Modernisierungsgrads bedarf jeweils einer sachverständigen Würdigung.
Modernisierungen haben dabei erst ab einem bestimmten Alter Auswirkungen auf die RND. Die o.g. Formel gilt deshalb erst ab einem relativen Alter von 10 bis 60 % (rel. Alter = (Alter / GND) * 100 %). Liegt das relative Alter in Abhängigkeit der Modernisierungspunkte darunter, gilt: RND = GND - Alter. Nach dem Modell lässt sich die RND auf max. 70 % der GND strecken.
Davon abweichend kann die RND bei kernsanierten Objekten bis zu 90 % der jeweiligen GND betragen.
| Gebäude | Büroge | |
|---|---|---|
| bäude | ||
| Jahr des Qualitätsstichtags: | 2023 | |
| Baujahr: | 1976 | |
| Ursprungsalter: | 47Jahre | |
| relatives Alter in % zur GND | 78% | |
| GND (nach Modell GAA) | 60 Jahre | |
| RND (Modell [1] Anlage 2): | 36 Jahre | |
| AWMF = RND / GND | 40,00 |
Das Gebäude stammt aus dem Baujahr 1976, bei einer unterstellten Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren und unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption der Gebäudes, der durchgeführten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie des Bau- und Ausstattungsstandards wird die Restnutzungsdauer in der vorliegenden Bewertung mit 36 Jahren angesetzt.
Für die Außenanlagen erfolgt ein prozentualer Ansatz vom Herstellungswert in Höhe von 5 %. Hierin enthalten ist eine durchschnittliche (übliche) Ausstattung. Die darüberhinausgehenden Aufwendungen werden als besondere objektsspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.
| Gebäudetyp: | 6.2 Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau |
|---|---|
| Ausstattungsstufe: | 3,50 |
| tabellarische NHK*: | 1.277 EUR/m² BGF |
| Herstellungskosten im Basisjahr*: | 1.277 EUR/m² BGF |
| Indexwert zum Stichtag: | 1,8180 (Bürogebäude (Basis 2010), Stand: 3. Quartal 2023) |
| Herstellungskosten zum Stichtag*: | 2.321 EUR/m² BGF |
| Regionalfaktor: | 0,9820 (Stand: BKI 2023) |
| regionalisierte Herstellungskosten: | 2.279 EUR/m² BGF |
* ohne Baunebenkosten
| in Gebäude | Anz. / Geschosse | Länge | Breite | Höhe | Fläche | BGF | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschreibung | m | m | m | m² | m² | ||
| 1 | KG | 1,00 | 23,00 | 22,30 | 512,90 | 512,90 | |
| 1 | EG - 4.OG | 5,00 | 17,00 | 20,00 | 1.700,00 | 1.700,00 | |
| 1 | EG | 1,00 | 2,20 | 19,65 | 43,23 | 43,23 | |
| 1 | DG | 1,00 | 7,00 | 13,82 | 96,74 | 96,74 | |
| Summe Bürogebäude | 2.352,87 |
Der vorläufige Sachwert des Wertermittlungsobjektes ergibt sich in Anlehnung an § 35 Abs. 2 ImmoWertV wie folgt:
| Gebäude Grundstücksteilfl. |
Bau- | GNDRND | HK der baulichen Anlagen* | Alterswertmind. | alterswertg. HK | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung | Nr. | jahr | Jahre | Anzahl | EUR | % BNK | Ansatz | % | EUR | |
| 1 | Bürogebäude | 1 | 1976 | 60 | 36 | 2.352,87 m² BGF | 2.279 18,00 | Linear | 40,00 | 3.796.430 |
S 3.796.430
* Baupreisindex (1) Bürogebäude (Basis 2010): 3. Quartal 2023 = 1,8180
| alterswertgeminderte Herstellungskosten | 3.796.430 EUR | ||
|---|---|---|---|
| + Zeitwert der Außenanlagen |
5,00 % | 189.821 EUR | |
| Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen | 3.986.251 EUR | ||
| + Bodenwert |
8.928.825 EUR | ||
| vorläufiger Sachwert | 12.915.076 EUR |
Der Sachwert des Wertermittlungsobjektes ergibt sich nach den getroffenen Ansätzen i. S. d. § 35 Abs. 4 ImmoWertV wie folgt:
| Sachwert | 12.915.076 EUR |
|---|---|
| vorläufiger Sachwert | 12.915.076 EUR |
Die marktüblich erzielbaren Erträge sind Basis des Rohrertrags. Dies sind nach den Marktverhältnissen am Wertermittlungsstichtag, für die jeweilige Nutzung vergleichbare, erzielte Erträge.
Für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehende regelmäßige Aufwendungen, die i.d.R. nicht durch Umlagen / Kostenübernahmen gedeckt sind. Das sind Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis.
Der erzielbare Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag ist um den Verzinsungsbetrag des Bodenwerts zu vermindern. jährlicher Reinertrag (ReE)
Da der Bodenwert eine ewige Restnutzungsdauer besitzt, wird der verzinste Bodenwertanteil, welcher üblicherweise der Bebauung zugeordnet wird, abgezogen.
Der Wertanteil selbstständig nutzbarer bzw. veräußerbarer Teilflächen ist davon ausgeschlossen.
Der gewählte Liegenschaftszins (LZ) ist gleich des Zinssatzes für die Kapitalisierung.
Es erfolgt eine Abzinsung der meist gleichbleibenden und in der Zukunft liegenden jährlichen Reinerträge auf den Wertermittlungsstichtag. Der Kapitalisierung sind sogenannte Barwertfaktoren zugrunde zu legen, die aus der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) der baulichen Anlagen und einem nutzungstypischen und objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatz errechnet werden.
Der BW ist vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Auf geeignete Bodenrichtwerte kann zurückgegriffen werden. Selbstständige Teilflächen sind gesondert zu berücksichtigen.
Die Summe ergibt den vorläufigen Ertragswert. vorläufiger Ertragswert
Gesonderte Marktanpassung entfällt meist, da Markteinflüsse i.d.R. ausreichend im LZ u. mit dem Ansatz einer marktüblichen erfasst werden. ggf. zusätzliche Marktanpassung
Vom Üblichen erheblich abweichende Merkmale des Bewertungsobjekts sind gesondert und marktgerecht zu berücksichtigen, wie ihnen der Markt einen eigenständigen Werteinfluss beimisst.

Zum Besichtigungszeitpunkt war das Objekt überwiegend eigengenutzt. Der vorliegende Mietvertrag innerhalb des Konzerns weist eine Kaltmiete in Höhe von 48.000 €/Mt. zzgl. Nebenkosten und gesetzl. MwSt.. Aufgrund des Mietvertrages im Innenverhältnis bleibt dieser in der Bewertung unberücksichtigt.
Das 4.OG war wie folgt vermietet:
| Rechtsanwaltskanzlei | |
|---|---|
| Mieter: | Anwaltssozietät Bornheim und Partner |
| Datum Mietvertrag: | Mietvertrag vom 14./21.02.2011 und Nachtrag ohne Datum |
| Mietgegenstand: | Büroflächen 4.OG; Archivräume im Kellergeschoss; 2 Pkw-Stellplätze in der |
| Tiefgarage | |
| Beginn Mietzeit: | 01.01.2011 |
| Ende Mietzeit: | 31.12.2023 |
| Miete: | Der Mietzins beträgt seit dem Juni 2018 mtl. 6.046,65 € zzgl. gesetzl.MwSt. |
| und Nebenkosten | |
| Wertsicherung: | Anpassung an den VPIX bei Veränderung des Index um mehr als 5 % |
| Betriebskosten: | Entsprechend Betriebskostenverordnung |
| Schönheitsreparaturen | Schönheitsreparaturen und Instandhaltung der Innenräume während der |
| / Instandhaltung: | Mietlaufzeit sind Mietersache |
| Mietfreie Zeit: | Gemäß Beschluss des Landgerichts vom 12.07.2021 wurde im Rahmen ei |
| nes Vergleichs dem Mieter eine mietfreie Zeit vom 01.07.2021 bis zum | |
| 31.12.2023 gewährt. In diesem Zeitraum braucht der Mieter auch keine Be | |
| triebs- und Nebenkosten zu entrichten. |
Die angesetzten Nutzflächen wurden den vorliegenden Unterlagen entnommen, plausibilisiert und mit für die Bewertung hinreichender Genauigkeit für in Ordnung befunden.
Die Mietflächen ergeben sich wie folgt:
| Lage | Fläche |
|---|---|
| Kellerräume | 50 m² Nfl. |
| EG | 311,60 m² |
| 1.OG – 4.OG (4 x 304,60 m² Nfl.) |
1.218,40 m² Nfl. |
| Staffelge schoss |
65,40 m² Nfl. |
| Gesamt: | 1.645,40 m² Nfl. |
Unter Berücksichtigung des Objekt- und Gebäudezustandes werden die Mieten wie folgt angesetzt:
Lage: Frankfurt City – Schwerpunktmiete 24,00 €/m² Nfl.
Die Abstellflächen im KG werden mit 8,00 €/m² Nfl. und die Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage werden mit einer Miete in Höhe von 150 €/Stellpl. in der Bewertung berücksichtigt.
Bei den angesetzten Mieten handelt es sich um aus Vergleichsmieten unter Berücksichtigung der Lage- und Objektparameter abgeleitete, ortsübliche und marktüblich erzielbare Nettokaltmieten ohne Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer.
Die Einzelkostenansätze für die Bewirtschaftungskosten basieren auf den Bewirtschaftungskosten entsprechend Anlage 1 EW-RL; indexiert auf das Jahr 2023.
Instandhaltungskosten sind Kosten, die in Folge Abnutzung, Alterung und Witterung zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der baulichen Anlage während ihrer Nutzungsdauer aufgewendet werden müssen. Sie umfassen die laufende Instandhaltung und regelmäßige Instandsetzung der baulichen Anlage, nicht jedoch deren Modernisierung. Für das Bürogebäude werden Instandhaltungskosten von 13,50 €/m² Nfl. angesetzt, für den Stellplatz in der Garage 102 EUR/STP.
Verwaltungskosten sind u.a. die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten für Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Zahlungsverkehr und Jahresabschluss sowie die Kosten für Abschluss und Änderung von Mietverträgen und die Bearbeitung von Versicherungsfällen. Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 3 % des Jahresrohertrages in der Bewertung berücksichtigt, für die Kfz-Stellplätze erfolgt der Ansatz in Höhe von 45 €/Stellpl.
Mietausfallwagnis ist das Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, entsteht. Es dient auch zur Deckung von Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses oder Räumung. Für das Gewerbeobjekt wird ein Mietausfallwagnis in Höhe von 4 % des Jahresrohertrages unter Berücksichtigung der Größe, der Nutzung und der Objektart als ausreichend angesehen.
Im Grundstücksmarktbericht der Stadt Frankfurt/M 2023 werden Liegenschaftszinssätze für Büronutzung auf Basis der Kaufverträge aus den Jahren 2021/2022 im Bankenviertel/Westend in Höhe von 2,1 % (+/- 0,8 %) ausgewiesen. Im Bereich der City-Innenstadt wird der Liegenschaftszinssatz mit einem Mittelwert in Höhe von 1,8 % bei einer Standardabweichung von 0,8 % genannt.
Der Rohertragsfaktor im IMB 2022 wird in Höhe von durchschnittlich 26,5 Jahresrohertrages bei einer Standardabweichung von +/- 6,7 genannt.
Der in der Marktwertermittlung angesetzte Liegenschaftszinssatz beruht auf eigenen Auswertungen sowie Marktbeobachtung und berücksichtigt u.a. die Nutzungsart, die Lage, die vorliegende Eigennutzung, den Gebäudezustand und die unterstellte Restnutzungsdauer, die Nachfrage, die Wirtschaftslage sowie die derzeitige Marktlage im freihändigen Verkauf.
Ein Energieausweis liegt nicht vor. Unter Berücksichtigung der Gebäudeeigenschaften sowie der Erkenntnisse bei der Besichtigung wird ein mittlerer Energieverbrauch plausibel zugrunde gelegt. Dieser Umstand ist in den gewählten Wertermittlungsparametern entsprechend berücksichtigt.
Seit 01.01.2023 ist im CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz) vom 05.12.2022 geregelt, wie ein Teil der CO2-Kosten durch Heizen mit Heizöl, Erdgas und Fernwärme im Gebäudesektor anteilig auch vom Vermieter zu tragen ist. Grundlage bildet die CO2-Emission eines Gebäudes. Bei der Aufteilung der CO2-bedingten Mehrkosten wird zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden.
Für Nichtwohngebäude gilt eine Aufteilung der Kosten zu 50% für den Mieter und 50% für den Vermieter. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll Ende 2025 eingeführt werden.
| Nutzung | Gewerbe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energieträger | Erdgas | (Übernahme Objekteigenschaften) | ||||
| Endenergie Wärme | 125,0 kWh/(m²a) | |||||
| CO2-Last kg/m²a | 25,20 | (Wärmeenergie x Umrechnungsfaktor nach EBeV/GEG für ausgewähl ten Energieträger) |
||||
| Vermieteranteil | 50% | (Vermieteranteil nach CO2KostAufG-Tabelle) | ||||
| Vermieterkosten in EUR/m²a |
0,90 | (Umrechnung der CO2-Last in t/m² x Emissionspreis von 71,40 EUR/t inkl. MwSt. x Vermieteranteil = Ansatz unter BWK "Sonstiges" im EWT. |
Der vom Vermieter zu tragende Anteil der CO2-Abgabe wird bei den Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Erläuterung: Für die Wertermittlung werden die Kosten hinreichend genau aus dem Endenergiekennwert für Wärme/Warmwasser aus dem Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) abgeleitet. Die CO2- Emissionen werden mit Emissionsfaktoren gemäß EBeV (für Heizöl, Erdgas und Flüssiggas) berechnet und bei Fernwärme der deutsche Durchschnittswert verwendet. (CO2-Kennwerte aus dem Energieausweis entsprechen nicht den Berechnungsvorgaben der EBeV). Auf Basis der CO2-Emissionen je m² lässt sich der durch den Vermieter zu tragende Anteil der CO2-Abgabe schätzen.
Die CO2-Kosten steigen gemäß BEHG bis zum Jahr 2026 an. Anschließend sollen die Zertifikatspreise am Markt gebildet werden. Für die Schätzung wird von 60 €/t (Mittelwert 2026) zzgl. MwSt. ausgegangen.
Gemäß § 4 ImmoWertV sind objektspezifische Besonderheiten wie z.B. Baumängel und Bauschäden oder ein überdurchschnittlich guter oder schlechter Unterhaltungszustand durch marktgerechte Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen.
Gemäß vorliegendem Vorgutachten wurde ein Rechtsstreit mit dem Mieter im 4.OG durch einen Vergleich beendet. Demnach zahlt der Mieter bis zum Ende des Mietvertrages (31.12.2023) keine Miete und Nebenkosten.
Aufgrund der kurzen Restlaufzeit werden zwei Monatsmieten zzgl. Nebenkosten in Höhe von pauschal 14.000 € wertmindernd in der Bewertung berücksichtigt.
Diese Flächen waren von den Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum 2018 / 2019 nicht betroffen – der Mieter hatte hier Einspruch erhoben. Mit Auszug des Mieters ist eine Revitalisierung dieses Geschosses vor einer Neuvermietung durchzuführen. – Die Kosten werden mit rd. 500 €/m² Nfl. geschätzt und in Höhe von 152,250 € wertmindernd in der Bewertung berücksichtigt.
Die Nettoanfangsrendite (Rohertrag abzgl. liquiditätswirksame Bewirtschaftungskosten / Marktwert) entspricht rd. 4,38 % (bezogen auf den Marktwert) und liegt im üblichen Rahmen der Spannen vergleichbarer Objekte.
Der Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt/M nennt für Büroimmobilien einen durchschnittlichen Rohertragsfaktor in Höhe des 26,5-fachen (Spanne 16,7-fach bis 35,4-fach) bei einer Standardabweichung von 6,7. Die Nutzfläche wird mit durchschnittlich 6.811 €/m² Nfl. genannt. Bei Unterscheidung nach 1. und 2. Halbjahr 2022 ergibt sich ein Jahresrohertragsfaktor in Höhe des 26,6-fachen und im 2.Halbjahr in Höhe des 29,5-fachen, dabei liegen dieser Auswertung lediglich 4 Kauffälle zugrunde und sind daher kritisch zu beurteilen. Der auf Basis des Ertragswertes ermittelte Marktwert entspricht rd. 6.810 €/m² Nfl. und dem rd. 22,9 fachen der Jahresnettokaltmiete. Dies liegt unter Berücksichtigung der Markt- und Objektparameter innerhalb objekttypischer Bandbreiten.
Gemäß Unterlagen lassen sich die Jahresroherträge und die Größen der Einheiten im Objekt wie folgt zusammenfassen:
| Gebäude | Wohnen | Gewerbe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. Bezeichnung |
Fläche (m²) | RoE (EUR) | Fläche (m²) | RoE (EUR) | ||
| 1 | Bürogebäude | 1.645,4 | 490.075 | |||
| S | S | S 1.645,4 | S 490.075 |
| 100 % |
|---|
| 0 % |
| 1.645,4 m² |
Nachfolgend wird zur Ertragswertermittlung unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit im Objekt der Jahresrohertrag (RoE) i. S. d. § 31 Abs. 2 ImmoWertV wie folgt angesetzt:
| Nutzung | RND | Zins | Ein- | Fläche | Miete [EUR/m² (Stk.)] | RoE | Boden | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Gebäude Nutzung / Beschreibung |
Jahre | % | heiten | m² | Ist | angesetzt | EUR | verzins. EUR / Jahr |
||
| g | 1 | Büro / EG - Staffelge schoss |
36 | 3,50 | 1 | 1.595,40 | 24,00 | 459.475 | 292.997 | |
| g | 1 | Büro / KG - Archiv räume |
36 | 3,50 | 1 | 50,00 | 0,00 | 0 | ||
| g | 1 | Stellplätze innen (Ge werbe) / TG-Stellplätze |
36 | 3,50 | 17 | 150,00 | 30.600 | 19.513 | ||
| w = Wohnen, g = Gewerbe | Ø 36 | Ø 3,50 | S 2 | S 1.645,40 | S 490.075 | S 312.510 |
Hieraus ergibt sich ein Anteil der Wohnnutzung am Jahresrohertrag (RoE) mit 0 % und ein Anteil der gewerblichen Nutzung mit 100 %.
Zur Ertragswertermittlung werden, abgeleitet aus Erfahrungswerten und aktueller Wertermittlungsliteratur, in Anlehnung an § 32 ImmoWertV die jährlichen Bewirtschaftungskosten nachfolgend wie folgt angesetzt:
| Nutzung | Instandhaltung | Verwaltung | MAW | Sonstiges | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Gebäude | EUR/m² | EUR/m² | ||||||||
| Nutzung / Beschreibung | /Stk. | % HK* | EUR/Stk. | % RoE | % RoE | /Stk. | % RoE | % RoE | ||
| g | 1 | Büro / EG - Staffelge schoss |
13,50 | 0,35 | 13.784,2 5 |
3,00 | 4,00 | 0,90 | 0,31 | 12,00 |
| g | 1 | Büro / KG - Archiv räume |
13,50 | 0,35 | 0,00 | 3,00 | 4,00 | |||
| g | 1 | Stellplätze innen (Ge werbe) / TG-Stellplätze |
102,00 | 45,00 | 2,50 | 4,00 | 12,16 |
w = Wohnen, g = Gewerbe * Herstellungskosten inkl. Baunebenkosten Ø 12,14
Der Ertragswert des Wertermittlungsobjektes ergibt sich nach den getroffenen Ertrags- und Kostenansätzen wie folgt:
| Nutzung | Rohertrag | Bewirt.- | Reinertrag | Boden- | Gebäude- | Barwert- | Barwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Gebäude | kosten | verzins. | reinertrag | faktor | |||||
| Nutzung / Beschreibung | EUR / Jahr | EUR / Jahr | EUR / Jahr | EUR / Jahr |
EUR / Jahr | EUR | |||
| g | 1 | Büro / EG - Staffel geschoss |
459.475 | 55.138 | 404.337 292.997 | 111.340 | 20,2904 | 2.259.133 | |
| g | 1 | Büro / KG - Archiv räume |
0 | 675 | -675 | -675 | 20,2904 | -13.697 | |
| g | 1 | Stellplätze innen (Gewerbe) / TG Stellplätze |
30.600 | 3.723 | 26.877 | 19.513 | 7.364 | 20,2904 | 149.418 |
| w = Wohnen, g = Gewerbe | S 490.075 | S 59.536 | S 430.539 S 312.510 | S 118.029 | S 2.394.854 |
| Ertragswert der baulichen Anlagen | 2.394.854 EUR | ||
|---|---|---|---|
| Σ Barwerte je Nutzung (RoE - Bewirtschaftungskosten - Bodenwertverzinsung) x Barwertfaktor | |||
| + Bodenwert |
8.928.825 EUR | ||
Ertragswert 11.323.679 EUR
Aktuell sind sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken zu verzeichnen, die eine gesicherte Einschätzung der kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung deutlich erschweren. Steigende Finanzierungszinsen und Baukosten in Verbindung mit dem aktuellen Ukraine Krieg bewegen die Marktteilnehmer und werden sich auf das zukünftige Marktgeschehen niederschlagen. Die Fortsetzung des langjährigen und breit getragenen Marktaufschwungs erscheint insofern zunehmend fraglich.
Die Unvorhersehbarkeit des Konflikts, die weltweiten Auswirkungen und der ungewisse Zeitrahmen bis zur Lösung des Konflikts führen dazu, dass der Wert des Bewertungsgegenstandes unter diesen Rahmenbedingungen dem Risiko einer erhöhten Volatilität unterliegt. Wir unterstreichen daher den Stellenwert des Wertermittlungsstichtages.
Innerhalb der Bewertung werden die zum Stichtag zur Verfügung stehenden Marktdaten herangezogen und objektspezifisch, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, gewürdigt.
Der Frankfurter Büromarkt präsentiert sich im laufenden Jahr 2023 trotz des zunehmenden Gegenwinds aufgrund der schleppenden konjunkturellen Entwicklung sehr stabil. Für die ersten drei Quartale wird ein Flächenumsatz von 285.000 m² (259.000 m² im gif-Marktgebiet) notiert, wovon 95.000 m² auf das dritte Quartal entfallen. Wie auch in den anderen Bürohochburgen fällt die Anmietungstätigkeit jüngst unterdurchschnittlich aus, was im Wesentlichen mit dem Fehlen von Großabschlüssen >10.000 m² zusammenhängt. So wurde in dieser Größenklasse in den ersten 3 Quartalen in Frankfurt nur ein Abschluss mit ca. 12.400 m² aufgenommen. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten haben besonders Großnutzer, die im Regelfall einen längeren Zeithorizont überblicken müssen, längere Entscheidungswege, die zu einer entsprechenden Verzögerung führen. Der Trend nach neuen Arbeitsplatzkonzepten sowie der Kampf um die besten Arbeitskräfte bietet unverändert Gründe für eine räumliche Veränderung, weshalb derzeit einige Großgesuche im Markt sind und die Vermietungszahlen positiv beeinflussen können. Bislang wurde der 10-Jahresdurchschnitt in der Finanzmetropole um rund 19 % verfehlt und das gute Vorjahresergebnis um 21 %.
Frankfurts Leitbranchen geben auch in diesen herausfordernden Zeiten den Takt auf dem Büromarkt vor. Auf jeweils knapp 50.000 m² Flächenumsatz kommen Beratungsgesellschaften sowie Banken und Finanzdienstleister. Ihr Anmietungsverhalten spiegelt den Trend hin zu Premium-Flächen besonders eindrucksvoll wider: 39 % der von Banken angemieteten Flächen sind Neubau-Erstbezug-Standard. IuK-Technologie-Unternehmen kommen mit einem nur wenig unterdurchschnittlichen Volumen auf einen Marktanteil von gut 11 %.
Der Leerstandsanstieg hat im dritten Quartal seine Fortsetzung gefunden. Aktuell stehen rund 1,4 Mio. m² Büroflächen kurzfristig zur Anmietung zur Verfügung, was einer Leerstandsquote von 9,2 % entspricht. Ein Niveau, das für den Frankfurter Markt nicht ungewöhnlich hoch ist. Bemerkenswert ist aktuell das Fehlen von Neubau-Erstbezugs-Flächen in Frankfurts Top-Lagen Bankenviertel und Westend und darüber hinaus der generelle Mangel an diesen Flächen im gesamten Marktgebiet. Nur 51.000 m² stehen in diesem Qualitätssegment kurzfristig zur Verfügung. Auch in Frankfurts dezentralen Lagen, wo sich ein Großteil des Leerstands mit insgesamt rund 900.000 m² konzentriert, sind hochwertige Leerstandsflächen rar (nur 4 % des Leerstandsvolumens in Stadtrand, Nebenlagen und Peripherie).

Mit 723.000 m² im Bau bewegt sich die Bautätigkeit in der Mainmetropole trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zwar ist gegenüber dem Vorquartal ein leichtes Minus zu verzeichnen, allerdings notiert das Bauvolumen knapp 7 % über dem Vorjahresniveau, was das Grundvertrauen der Entwickler in die Finanzmetropole eindrucksvoll belegt. Die Vorvermietungsquote notiert zwar im Marktgebiet nur bei 35 %, fällt aber in den Top-Lagen deutlich höher aus.



Gemäß den Veröffentlichungen der Immobilienzeitung vom 14.12.2023 nehmen Verkaufsbemühungen rund um die Bürotürme in der Frankfurter Innenstadt zu. Ein verändertes Zinsumfeld im Rahmen von Refinanzierungen verbunden mit den Anforderungen des ESG drängt vermehrt Eigentümer zu Verkaufsüberlegungen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz sind Objekte, die energetisch nicht saniert sind, am Markt aktuell schwer handelbar, da die Baukosten nur bedingt zu kalkulieren sind. Quelle: BNP Paribas Real Estate
Der Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt nennt in seinem Halbjahresbericht zum Immobilienmarkt 2023 Preisrückgänge seit Mitte 2022, diese setzten sich auch im 1.Halbjahr 2023 fort. Der Gutacherausschuss rechnet nicht mit einem weiteren Preiseinbruch, der Markt müsse sich jedoch konsolidieren und stabilisieren, dies wird bis Mitte 2024 andauern. Der Teilmarkt Gewerbe hat sich seit 2021 wie folgt entwickelt:
| Bebaute | Anzahl | Umsatz [Mio. €] | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbeimmobilien | 2021 | 2022 | 2023 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Handel | 0 | 11 | 2 | 0.0 | 130.1 | 17.6 |
| Büro und Verwaltung | 13 | 18 | 685,0 | 737.4 | 42,9 | |
| Gewerbegrundstücke (klassisch) |
6 | 9 | 2 | 8,5 | 24,2 | 1,4 |
| Gewerbegrundstücke (gemischt genutzt) |
8 | 4 | 7 | 42,3 | 8,3 | 17,6 |
| Industriegrundstücke | 0 | 0 | 0 | 0,0 | 0,0 | 0.0 |
| Hotel, Gast-I Vergnügungsstätten |
5 | 0 | 4 | 125,1 | 0.0 | 11,9 |
| Insgesamt | 32 | 42 | 22 860,9 | 899,9 | 91.4 |
Im Grundstücksmarktbericht der Stadt Frankfurt/M 2023 werden durchschnittliche Ertragsfaktoren für Büroimmobilien und Verwaltungsgebäude auf Basis der Kauffälle 2022 in Höhe des 26,5-fachen des Jahresrohertrages (Spanne 16,7- bis 35,4-fachen JROE), die Netto-Anfangsrenditen für Büroimmobilien in mittlerer Lage sind in Höhe von 3,3 % in guten Lagen und in sehr guter Lagen in Höhe von 2,5 % genannt. Quelle: GAA Stadt Frankfurt 2023
Zusammenfassend schätzt der/die Unterzeichnende den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB des Grundstückes
unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie der Lage, der Größe, des Schnittes, der Bebaubarkeit, der Bebauung, der Vermietungssituation, aber auch im Hinblick auf die Verkäuflichkeit unter der derzeitigen Marktlage in Anlehnung an die Ableitung vom Ertragswert zum 21.11.2023 auf:
Das Gutachten wurde nach bestem Wissen erstellt, es ist ausschließlich für die Auftraggeber und den im Gutachten erwähnten Verwendungszweck bestimmt. Eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des/der Unterzeichnenden. Bei unzulässiger Weitergabe ist die Haftung gegenüber Dritten ausgeschlossen.
Frankfurt/M, den 15. Januar 2024


……………………………………………… ……………………………………………… MRICS Siegfried Steinfurth Sibylle Marx
MSN Partnerschaftsgesellschaft MSN Partnerschaftsgesellschaft CIS HypZert (F) CIS HypZert (F)
Fotodokumentation Kartenset Flurkarte
Vom Auftraggeber/in wurden zur Erstellung dieses Gutachtens folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
| Art der Unterlage: | Status: | Zusatz: | angefordert: | erhalten: | Dokument vom: |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellung Modernisierun gen |
vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Baulastenauskunft | vorhanden | 17.12.2023 | 18.12.2023 | ||
| Bodenrichtwertauskunft | vorhanden | 17.12.2023 | 15.12.2023 | ||
| Denkmalschutzauskunft | vorhanden | 17.12.2023 | 15.12.2023 | ||
| Exposé | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Flurkarte | vorhanden | 17.12.2023 | 01.10.2017 | ||
| Flächenaufstellung | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Grundrisse | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Kartenset | vorhanden | 18.12.2023 | |||
| Mieterliste/Mietaufstellung | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Mietverträge | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Planungsrechtliche Auskunft | vorhanden | 17.12.2023 | |||
| Wertgutachten | vorhanden | 18.12.2023 | 03.06.2022 |



Rückansicht:
Seitenansicht:



EG - Foyer mit Aufzug:



EG - Bankfiliale - Geldautomat:

EG - Bankfiliale:


Eingang - Büro:




Büroflächen:










Gartenfläche:




Tiefgarage:



Umgebung:

Stadtverwaltung (Amt 63), 60275 Frankfurt am Main
| Auskunft erteilt Sachrate Baulasten |
Zimmer |
|---|---|
| ______________________ Telefon Durchwahl (069) 212-37069 |
Telefax - 32636 |
| ______________________ [email protected] |
|
| ______________________ Ihre Nachricht / Ihre Zeichen |
|
| ______________________ Unsere Zeichen 63. 222 |
23.0010268 |
| ______________________ Datum 18.12.2023 |
Für die folgenden Gemarkungen
Frankfurt Bezirk 18 (470), 258, 37/6
gibt es keine Baulasten.
Im Geschäftsgang befindliche Baulasten sind in dieser Auskunft noch nicht enthalten.
Im Auftrag
Ihre Bauaufsicht Frankfurt
Die Auskunft wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Die Auskunft basiert ausschließlich auf den oben genannten Grundstücksdaten. Bitte überprüfen Sie, ob diese Daten jeweils korrekt sind.

Hausanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main, RMV-Haltestelle: Börneplatz, Telefon: (069) 212-33567, Telefax: (069) 212-30743, Internet: www.bauaufsicht-frankfurt.de, Sprechzeiten: Archiv: Mo, Di, Do + Fr 8:30 – 12:30 Uhr Antragsannahme: Mo, Di, Do + Fr 8:30 – 12:30 Uhr (Montags nur nach vorh. Terminvereinbarung); Bezirksabteilungen Di + Do 8:30 – 12:30 Uhr
Objektadresse: Myliusstraße 14, 60323 Frankfurt am Main

Objektadresse: Myliusstraße 14, 60323 Frankfurt am Main

Objektadresse: Myliusstraße 14, 60323 Frankfurt am Main






| zahlen Frankfurt 202 |
|---|
| Mietpreise (€/m²) |
Flachenumsatz (m2 |
Leerstand (m2) |
Flächen im Bau (m2) |
Flächenangebot (m2) |
||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hochstpreis* Durchschnitt | gesamt | modern | normal | unsaniert | fertig | gesamt | verfügbar | verfügbar | projektiert | |||||
| 202 | gesamt | Erstbezug davon |
gesamt | 2023 | ab 2024 | |||||||||
| 2 | 4=(5+7+9) | 5 | 6 | 7 | 8 | g | 10 | 11=(9+10) | 12 | 13=(4+12) | 14 | |||
| City | ||||||||||||||
| Bankenvierte | 48,00 | 38,00 | 000 53 |
39.100 | 38.100 | 11.600 | 1.000 | 0 | 20.000 | 163.600 | 183.600 | 120.300 | 159.400 | 32.900 |
| Westend | 46.00 | 33.50 | 900 45. |
52.300 | 26.700 | 500 | 25.600 | 0 | 7.700 | 0 | 7.700 | 5.200 | 57.500 | 49.000 |
| Innenstadt | 44.00 | 29.50 | 800 100 |
84.900 | 129.900 | 7.900 | 54.700 | 300 | 37.500 | 56.300 | 93.800 | 70.300 | 255.200 | 274.300 |
| Hauptbahnhof | 27,00 | 21,00 | 100 6 |
33.000 | 8.200 | 0 | 24.800 | 0 | 0 | 25.000 | 25.000 | 700 | 33.700 | 16.200 |
| Cityrand | ||||||||||||||
| Ostend | 25.00 | 20.30 | 300 23. |
47.600 | 19.100 | 100 | 28.500 | 0 | 7.500 | 14.400 | 21.900 | 15.200 | 62.800 | 67.500 |
| Frankfurt Süd / Sachsenhausen | 25,00 | 20,00 | 200 23. |
39.600 | 22.000 | 0 | 17.600 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 39.600 | 15.100 |
| City West | 23,50 | 19.20 | 400 26. |
48.100 | 34.200 | 5.700 | 13.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 48.100 | 0 |
| Stadtrand | ||||||||||||||
| Frankfurt Nord | 20.00 | 16,50 | 700 5 |
5.800 | 0 | 0 | 5.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.800 | 4.300 |
| Frankfurt Ost | 15,00 | 13,00 | 500 7. |
40.400 | 11.500 | 1.500 | 28.200 | 700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 40.400 | 0 |
| Frankfurt West / Gallusviertel | 19.00 | 15.50 | 500 | 54.500 | 25.900 | 0 | 16.600 | 12.000 | 300 S |
66.700 | 72.000 | 72.000 | 126.500 | 0 |
| Rödelheim / Hausen / Sossenheim | 16.50 | 14.00 | 800 11. |
31.100 | 10.400 | 0 | 20.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31.100 | 14.000 |
| Nebenlagen | ||||||||||||||
| Heddernheim / Mertonviertel | 16,50 | 14,00 | 300 ਟ |
27.200 | 10.700 | 4.900 | 16.500 | O | O | 0 | 0 | 0 | 27.200 | 28.300 |
| Nieder-Eschbach | 12,50 | 11,00 | 100 | 15.300 | O | 0 | 15.300 | 0 | 0 | O | 0 | 0 | 15.300 | 0 |
| Kaiserlei | 21,00 | 16,50 | 000 LC |
32.200 | 29.000 | 1.400 | 3.200 | 0 | 69.000 | 29.400 | 98.400 | 84.400 | 116.600 | 36.600 |
| Niederrad | 19,00 | 15,00 | 300 11. |
86.300 | 70.000 | 1.300 | 16.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 86.300 | 41.500 |
| Neu- senburg | 17.00 | 12.00 | 000 28. |
99.000 | 43.000 | 4.000 | 56.000 | 0 | 0 | 16.000 | 16.000 | 16.000 | 115.000 | 12.000 |
| Eschborn | 21,00 | 18.50 | 200 56. |
48.900 | 44.200 | 5.700 | 104.700 | 0 | 0 | 90.700 | 90.700 | 69.700 | 218.600 | 39.800 |
| Flughafen | 26.00 | 20,40 | 900 0 |
80.700 | 73.100 | 9.400 | 7.600 | 0 | 12.000 | 20.900 | 32.900 | 19.200 | 99.900 | 45.500 |
| mme Frankfurt | 000 420. |
1.066.000 | 596.000 | 54.000 | 457.000 | 13.000 | 159.000 | 483.000 | 642.000 | 473.000 | 1.539.000 | 77.000 | ||
| Peripherie | ||||||||||||||
| Vordertaunus | ||||||||||||||
| Bad Homburg | 20.00 | 16.50 | 600 19. |
41.100 | 20.200 | 0 | 20.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 41.100 | 10.000 |
| Oberursel 2 |
19.00 | 17,00 | 100 | 50.300 | 200 | C | 50.100 | 0 | 0 | 13.000 | 13.000 | 5.000 | 55.300 | 76.900 |
| Schwalbach / Kronberg / Sulzbach 3 |
14,50 | 12,00 | 200 2 |
57.700 | 20.000 | 0 | 37.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 57.700 | 78.000 |
| Offenbach | 20,00 | 15,00 | 10.000 | 59.100 | 32.000 | 1.000 | 27.100 | 0 | 14.000 | 0 | 14.000 | 4.000 | 63.100 | 57.600 |
| Dreieich / Langen | 15.00 | 11,00 | 100 13. |
60.800 | 1.600 | 0 | 59.200 | 0 | 6.000 | 0 | 6.000 | 0 | 60.800 | 63.500 |
| umme Peripherie | 52.000 | 269.000 | 74.000 | 1.000 | 195.000 | 0 | 20.000 | 13.000 | 33.000 | 9.000 | 278.000 | 286.000 | ||
| ota | 48,00 | 23,20 | 472.000 | 1.335.000 | 670.000 | 55.000 | 652.000 | 13.000 | 179.000 | 496.000 | 675.000 | 482.000 | 1.817.000 | 1.063.000 |
| achrichtlich: gif - Marktgebiet | 000 392. |
967.000 | 553.000 | 50.000 | 401.000 | 13.000 | 159.000 | 467.000 | 626.000 | 457.000 | 1.424.000 | 765.000 |
| Abs. | Absatz |
|---|---|
| AfA | Absetzung für Abnutzung |
| AG | Auftraggeber |
| ALKIS | Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem |
| AN | Auftragnehmer |
| Anz. | Anzahl |
| ARR | Annual Recurring Revenue (jährlich wiederkehrende Einnahmen) |
| DIN | Deutsches Institut für Normung |
| DSGV | Deutscher Sparkassen- und Giroverband |
| DZ | Doppelzimmer |
| Barwertfaktordiff. | Barwertfaktordifferenz |
| BauGB | Baugesetzbuch |
| BauNVO | Baunutzungsverordnung |
| BauO | Bauordnung |
| BBodSchG | Bundes-Bodenschutzgesetz |
| BetrKV | Betriebskostenverordnung |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
| BGF | Brutto-Grundfläche |
| BNatSchG | Bundesnaturschutzgesetz |
| BNK | Baunebenkosten |
| Bodenvz. | Bodenverzinsung |
| boG | besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale |
| BRI | Bruttorauminhalt |
| BRW | Bodenrichtwert |
| Bwf. | Barwertfaktor |
| Bwf.-Diff. | Barwertfaktordifferenz |
| BWK | Bewirtschaftungskosten |
| BV | Bestandsverzeichnis |
| II. BV | II. Berechnungsverordnung |
| DG | Dachgeschoss (Geschoss oberhalb des letzten Vollgeschosses) |
| Disk.-faktor | Diskontierungsfaktor |
| ebf | erschließungsbeitragsfrei |
| ebp | erschließungsbeitragspflichtig |
| EBR | Erbbaurecht |
| EG | Erdgeschoss |
| EK | Erschließungskosten |
| EnEV | Energieeinsparverordnung |
| ENK | Erwerbsnebenkosten |
| Entschäd.-anteil | Entschädigungsanteil |
| EZ | Einzelzimmer |
| FeWo | Ferienwohnung |
| FNP | Flächennutzungsplan |
| GAA | Gutachterausschuss für Grundstückswerte |
| GBO | Grundbuchordnung |
| Geb. | Gebäude |
| GEG | Gebäudeenergiegesetz |
| GF | Geschossfläche i. S. BauNVO |
| GFZ | Geschossflächenzahl |
| gif | Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. |
| GK | Gefährdungsklasse |
| GMB | Grundstücksmarktbericht |
| GND | Gesamtnutzungsdauer |
| GR | Grundfläche |
| GRZ | Grundflächenzahl |
| Grdst.-Nr. | Grundstücksnummer |
| HK | Herstellungskosten |
| ImmoWertV | Immobilienwertermittlungsverordnung |
| JNKM | Jahresnettokaltmiete |
| KAG | Kommunalabgabengesetz |
|---|---|
| KG | Kellergeschoss (Geschoss unterhalb des ersten Vollgeschosses) |
| LBO | Landesbauordnung |
| Ldk. | Landkreis |
| Lfd. Nr. | Laufende Nummer |
| Lfz. | Laufzeit |
| MAW | Mietausfallwagnis |
| MEA | Miteigentumsanteil |
| MF | Mietfläche |
| MHG | Miethöhegesetz (Außerkraftgetreten am 1. September 2001) |
| Mietdiff. | Mietdifferenz |
| MM | Monatsmieten |
| MWT | Marktwert (Verkehrswert) |
| MZ | Mehrbettzimmer |
| NBW | Neubauwert |
| NHK | Normalherstellungskosten |
| NME | Nettomieteinahmen |
| NF | Nutzfläche |
| OG | Obergeschoss |
| OT | Ortsteil |
| oüVM | ortsübliche Vergleichsmiete |
| p. a. | per anno (pro Jahr) |
| ReE | Jahresreinertrag |
| RevPAR | Revenue Per Available Room (Erlös pro verfügbarer Zimmerkapazität) |
| RoE | Jahresrohertrag |
| RND | Restnutzungsdauer |
| SG | Staffelgeschoss (Geschoss oberhalb des letzten Vollgeschosses) |
| Stk. | Stück |
| SWOT-Analyse | Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse |
| TE | Teileigentum |
| TEGoVA | The European Group of Valuers Associations |
| TG | Tiefgeschoss / Tiefgarage |
| UG | Untergeschoss |
| UR | umbauter Raum |
| Verm.-dauer | Vermarktungsdauer |
| VWT | Verkehrswert (Marktwert) |
| WE | Wohneinheit |
| WEG | Wohnungseigentumsgesetz |
| WertR | Wertermittlungsrichtlinien |
| WF | Wohnfläche |
| WGFZ | wertrelevante Geschossflächenzahl |
| WNFl. | Wohn- / Nutzfläche |
| WoFlV | Wohnflächenverordnung |
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