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Zeal Network SE Governance Information 2021

Mar 23, 2021

500_cgr_2021-03-23_3803d315-06c8-4ddd-b03c-a277cd3e1396.pdf

Governance Information

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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTG

I. Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAL Network SE erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 AktG im März 2020 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den nachfolgend genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen wurde:

    1. B.1 und C.1 (Benennung und Veröffentlichung des Stands der Umsetzung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats; Beachtung von Diversität für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands) Der Aufsichtsrat unterstützt hinsichtlich seiner eigenen Zusammensetzung wie auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands unter anderem die Aspekte Internationalität, Beteiligung von Frauen und Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat sieht jedoch bis auf Weiteres von einer über die aktienrechtlichen Vorgaben hinausgehenden formalen Festlegung von Zielen die Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand ab, um sich in seinem Auswahlermessen nicht durch konkrete Zielvorgaben und Quoten einzuschränken.
    1. G.4 (vertikaler Vergütungsvergleich) Der Aufsichtsrat befasst sich pflichtgemäß mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Er beachtet dabei auch das unternehmensinterne Gehaltsgefüge. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats führen jedoch die Bestimmung von Vergleichsgruppen sowie die Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung zu keiner Verbesserung der Entscheidungsqualität, so dass der Aufsichtsrat von der Umsetzung dieser formalen Empfehlungen absieht.
  • II. Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAL Network SE erklären weiter, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den in Abschnitt I genannten und begründeten Ausnahmen auch künftig entsprochen wird.

Hamburg, im März 2021 Der Aufsichtsrat

Peter Steiner

Der Vorstand

Dr. Helmut Becker Jonas Mattsson