Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Zeal Network SE Governance Information 2020

Mar 30, 2020

500_cgr_2020-03-30_eba2b881-1e0c-43a7-a163-582c9b76c56a.pdf

Governance Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAL Network SE erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 mit den nachfolgend genannten und begründeten Ausnahmen künftig entsprochen wird:

    1. C.1 (Benennung und Veröffentlichung des Stands der Umsetzung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Der Aufsichtsrat unterstützt hinsichtlich seiner eigenen Zusammensetzung wie auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands unter anderem die Aspekte Internationalität, Beteiligung von Frauen und Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat sieht jedoch bis auf Weiteres von einer über die aktienrechtlichen Vorgaben hinausgehenden formalen Festlegung von Zielen für seine Zusammensetzung ab, um sich in seinem Auswahlermessen nicht durch konkrete Zielvorgaben und Quoten einzuschränken.
    1. G.4 (vertikaler Vergütungsvergleich) Der Aufsichtsrat befasst sich pflichtgemäß mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Er beachtet dabei auch das unternehmensinterne Gehaltsgefüge. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats führen jedoch die Bestimmung von Vergleichsgruppen sowie die Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung zu keiner Verbesserung der Entscheidungsqualität, so dass der Aufsichtsrat von der Umsetzung dieser formalen Empfehlungen absieht.

Hamburg, im März 2020

Für den Aufsichtsrat der ZEAL Network SE

Andreas de Maizière

Der Vorstand der ZEAL Network SE

Dr. Helmut Becker Jonas Mattsson