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Zeal Network SE Governance Information 2011

Sep 1, 2011

500_cgr_2011-09-01_d02cba63-6a5e-45c7-aa31-961a5b685f0a.pdf

Governance Information

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtrats der Tipp24 SE zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Tipp24 SE geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab:

"Die Tipp24 SE entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen und wird ihnen auch zukünftig mit den genannten Ausnahmen entsprechen:

3.8 – Selbstbehalt D&O-Versicherung

Die für den Aufsichtsrat der Tipp24 SE abgeschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat halten an der bereits in der Vergangenheit vertretenen Auffassung fest, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Solche Selbstbehalte werden in der Regel durch die betroffenen Organe selbst versichert, so dass die eigentliche Funktion des Selbstbehaltes in die Leere läuft und es sich somit letztendlich nur um eine Frage der Höhe der Vergütung der Organe handelt.

5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 – Bildung von Ausschüssen, Einrichtung eines Prüfungsausschusses sowie eines Nominierungsausschusses

Bis Ende Juli 2011 bestand der Aufsichtsrat der Tipp24 SE aus lediglich drei Personen und hatte aus diesem Grund keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss und keinen Nominierungsausschuss gebildet. Der nunmehr auf sechs Mitglieder erweiterte Aufsichtsrat beabsichtigt jedoch, diese Ausschüsse in Kürze einzurichten.

5.4.1 – Benennung von Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat bereits in der Vergangenheit hinsichtlich seiner eigenen Zusammensetzung wie auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands die Aspekte Internationalität, Beteiligung von Frauen und Unabhängigkeit besonders berücksichtigt. Angesichts der besonderen Anforderungen, die sich für den Aufsichtsrat im derzeitigen regulatorischen Umfeld der Tipp24 SE stellen, sieht der Aufsichtsrat vorerst dennoch von einer formalen Festlegung von Zielen für seine Zusammensetzung ab.

5.4.6 – Erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 geänderte Satzung der Gesellschaft sieht keine erfolgsorientierten Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung vor. Hierdurch soll die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats verstärkt werden. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich üblicherweise nicht im Gleichlauf zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig gerade in schwierigen Zeiten, in denen eine erfolgsabhängige variable Vergütung sich unter Umständen vermindert, eine besonders intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Die von der Hauptversammlung beschlossene Umstellung auf eine ausschließlich feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion von verschiedener Seite befürwortet und entspricht dem internationalen Standard.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September 2010 hat die Tipp24 SE sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit Ausnahme der Empfehlungen gemäß Ziff. 3.8, 4.2.1, 4.2.4, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3, 5.4.1 und 5.4.6 entsprochen. Hinsichtlich der Abweichung von den Empfehlungen gemäß Ziff. 4.2.1 und 4.2.4 wird auf die in der Entsprechenserklärung vom September 2010 veröffentlichten Erklärungen verwiesen."

Hamburg, im August 2011