Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Zeal Network SE Governance Information 2006

Oct 1, 2006

500_cgr_2006-10-01_eb378f6d-1ef4-486d-bf6b-2254863a4897.pdf

Governance Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtrats der Tipp24 AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Tipp24 AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung ab:

Die Tipp24 AG entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 2. Juni 2005 (die "Kodex-Empfehlungen") seit Aufnahme der Börsennotierung ihrer Aktien am 11. Oktober 2005 mit folgenden Ausnahmen:

3.8 – Selbstbehalt D&O-Versicherung

Die Tipp24 AG hat für ihre Organe eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist. Solche Selbstbehalte werden in der Regel durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats selbst versichert, so dass die eigentliche Funktion des Selbstbehaltes in die Leere läuft und es sich somit letztendlich nur um einer Frage der Höhe der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtrats handelt.

4.2.1 – Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden

Der Vorstand der Tipp24 AG hat weder einen Vorstandsvorsitzenden, noch einen Vorstandssprecher. Die Einrichtung eines solchen Amtes widerspricht der bisher gelebten Organisationsstruktur mit drei gleichberechtigten Vorständen, die gemeinsam für die strategische Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens verantwortlich zeichnen.

4.2.3 – Variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung der Vorstandsmitglieder

Eine variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter ist in der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht enthalten. Eine langfristige finanzielle Anreizwirkung mit Risikocharakter ergibt sich bereits aus dem maßgeblichen Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder.

5.1.2 – Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Tipp24 AG hat erst mit Beschluss vom 26. Januar 2006 die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands auf 60 Jahre festgelegt.

5.3.1 und 5.3.2 – Bildung von Ausschüssen, Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Im Hinblick darauf, dass der Aufsichtsrat der Tipp24 AG satzungsgemäß aus lediglich drei Personen besteht, hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss, gebildet.

5.4.1 – Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Tipp24 AG hat erst mit Beschluss vom 26. Januar 2006 die Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf 75 Jahre festgelegt.

7.1.4 – Veröffentlichung der Ergebnisse von Beteiligungsunternehmen

Die von der Gesellschaft veröffentlichte Liste von Drittunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, enthält die gesetzlichen Angaben.

Zukünftig wird die Tipp24 AG den Kodex-Empfehlungen mit Ausnahme der Empfehlungen gemäß Ziff. 3.8, 4.2.1, 4.2.3, 5.3.1, 5.3.2 und 7.1.4 entsprechen.

Hamburg, im Januar 2006