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YOC AG Audit Report / Information 2018

May 21, 2019

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Audit Report / Information

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YOC AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

YOC AG

JAHRESABSCHLUSS 2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die YOC AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der YOC AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamterfolgsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der YOC AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschlusses, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")] unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir weisen auf die Ausführungen des Vorstands im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, hin. Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses realisieren. Die YOC-Gruppe plant für das Geschäftsjahr 2019 mit einem Umsatz in Höhe von EUR 15,5 Mio. bis EUR 16,5 Mio. und einem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von EUR 0,2 Mio. bis zu EUR 0,5 Mio. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante operative Geschäftsverlauf realisiert werden kann. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

1. Ausweis der Umsatzerlöse

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der YOC Konzern generiert seine Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Dabei stehen die Gesellschaften des YOC Konzerns zwischen den Werbetreibenden (Advertisern) und den Anbietern des Werbeinventars (Publishern).

Im Geschäftsjahr ist der neue Standard zur Umsatzrealisierung IFRS 15 Verträge mit Kunden erstmals anzuwenden. In diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse die Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent nach den Vorschriften des IFRS 15 einzuordnen und ist aufgrund der zugrundeliegenden Kriterien ermessensbehaftet. Aus diesen Gründen ist der Ausweis der Umsätze unter Berücksichtigung der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des neuen Standards IFRS 15 ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die im Konzernabschluss des YOC Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IFRS 15 Verträge mit Kunden definierten Kriterien gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir bei der Würdigung besonderes Augenmerk auf die Einordnung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent gelegt.

Zur Beurteilung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent haben wir insbesondere den Umfang an Integrationsleistungen, die vom YOC Konzern erbracht werden, die Übernahme des Leistungsstörungs- und Ausfallrisikos für die vollständige Werbedienstleistung, die wirtschaftliche Kontrolle des Werbeinventars von Anbietern von Werbeinventar (Publisher) und die Fähigkeit der Gesellschaft, den Preis mit Werbetreibenden festzulegen, untersucht und mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert. Hierzu haben wir unter anderem Beispiele von Dienstleistungsverträgen aus den verschiedenen Vertriebskanälen untersucht und in Stichproben anhand entsprechender Transaktionen auf die oben genannten Kriterien analysiert.

Unsere Prüfungshandlungen haben keine Einwendungen hinsichtlich des Ausweises der Umsatzerlöse ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt 4.1 "Allgemeine Grundsätze" sowie im Abschnitt 4.2 "Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Erfassung von Umsatzerlösen" enthalten.

Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 5. "Erläuterungen zur Konzern-Gesamterfolgsrechnung" unter Textziffer "Umsatzerlöse".

2. Werthaltigkeit selbst erstellter Software

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Aktivierung selbst erstellter Software erfolgt auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Softwareprodukte im operativen Geschäft. Die Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit basiert auf Annahmen insbesondere hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Cash-Flows aus der Nutzung dieser Software und ist daher ermessensbehaftet.

Aufgrund der Ermessensabhängigkeit der Einschätzung über die zukünftige Verwertbarkeit durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Werthaltigkeit selbst erstellter Software als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben zur Beurteilung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Anwendungen die geplanten zukünftigen Zahlungseingänge für die selbst erstellte Software auf Basis der Liquiditäts- und Unternehmensplanung des YOC Konzerns gewürdigt. Wir haben die der Planung zugrunde gelegten Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und unter Berücksichtigung der historisch erreichten Ergebnisse gewürdigt. Des Weiteren haben wir aus Plan/Ist Abweichungen der Vergangenheit die Verlässlichkeit der Planungen beurteilt. Ferner haben wir im Rahmen von Stichproben Nachweise für die Nutzung der aktivierten Software und Anwendungen eingeholt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit selbst erstellter Software ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von selbst erstellter Software sind im Konzernanhang in Abschnitt 4 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.

Ausführungen zur Zusammensetzung der selbst erstellten Software finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 6. "Erläuterung zu den einzelnen Bilanzposten" unter Textziffer "Immaterielle Vermögenswerte"

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht" des Konzernlageberichts enthalten sind, ferner die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:

im Abschnitt "Erklärung der gesetzlichen Vertreter" die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,
der "Bericht des Aufsichtsrats",
den Abschnitt "Brief an die Aktionäre",
den Abschnitt "Die YOC-Aktie".

Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der YOC AG bestellt.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.

Berlin, 23. April 2019

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Glöckner, Wirtschaftsprüfer

Behrendt, Wirtschaftsprüfer

Bilanz per 31.12.2018

(IN EURO)

YOC AG, BERLIN

AKTIVA

scroll

31.12.2018 31.12.2017
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.183.179.49 1.293.951,34
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 358.529,26 184.692,43
1. Selbst geschaffene Software 155.615,43 46.932,20
2. Entgeltlich erworbene Schutzrechte und Lizenzen sowie EDV-Software 202.913,83 137.760,23
3. Geleistete Anzahlungen - -
II. Sachanlagen 66.849,86 51.458,54
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.849,86 51.458,54
III. Finanzanlagen 1.757.800,37 1.057.800,37
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 707.800,37 707.800,37
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.050.000,00 350.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 3.567.863,54 2.208.630,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.467.258,12 2.133.523,51
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.106.644,50 389.296,91
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.319.307,13 1.708.757,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 41.306,49 35.468,80
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 100.605,42 75.106,96
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 110.387,64 27.629,11
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 2.356.382,91 2.694.330,86
SUMME AKTIVA 8.217.813,58 6.224.541,78
PASSIVA
31.12.2018 31.12.2017
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.288.978,00 3.288.978,00
1. Gezeichnetes Kapital 3.292.978,00 3.292.978,00
2. Eigene Aktien - 4.000,00 - 4.000,00
3. Bedingtes Kapital: € 1.175.000 - -
II. Kapitalrücklage 22.032.108,20 21.720.244,74
III. Bilanzverlust - 27.677.469,11 - 27.703.553,60
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.356.382,91 2.694.330,86
B. RÜCKSTELLUNGEN 569.134,60 1.140.981,23
Sonstige Rückstellungen 569.134,60 1.140.981,23
C. VERBINDLICHKEITEN 7.645.304,09 5.083.560,55
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.100.000,00 1.300.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 685.068,08 389.738,95
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.469.561,52 3.299.706,94
4. Sonstige Verbindlichkeiten 108.932,69 94.114,66
davon aus Steuern EUR 24.618,12 (Vj. TEUR 21)
5. Wandelanleihe 1.281.741,80 -
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.374,89 -
SUMME PASSIVA 8.217.813,58 6.224.541,78

Gewinn- und Verlustrechnung

(IN EURO)

vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

YOC AG, BERLIN

scroll

GESCHÄFTSJAHR 01.01.-31.12.2018

EUR
GESCHÄFTSJAHR 01.01.-31.12.2017

EUR
1 Umsatzerlöse 6.489.646,24 4.942.985,91
2 aktivierte Eigenleistungen 130.384,05 31.699,85
3 Sonstige betriebliche Erträge 398.980,84 36.429,27
4 Gesamtleistung 7.019.011,13 5.011.115,03
5 Materialaufwand 4.244.194,88 3.185.908,43
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.244.194,88 3.185.908,43
6 Personalaufwand 1.597.772,72 1.880.276,70
a) Löhne und Gehälter 1.343.709,47 1.638.822,69
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung EUR 519,96 (Vj. TEUR 1) 254.063,25 241.454,01
7 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 545.983,13 186.090,23
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen 990.069,75 980.654,44
davon aus Währungsumrechnung EUR 26.058,5 (Vj. TEUR 4)
9 Erträge aus Beteiligungen 179.656,54 252.599,54
10 Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 428.751,87 420.234,08
11 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - -
(davon aus verbundenen Unternehmen) - -
12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 224.330,53 181.804,41
(davon an verbundenen Unternehmen) 41.611,15 96.523,82
(davon Aufwendungen aus der Abzinsung) - -
13 Aufwendungen aus Verlustübernahme - -
14 Ergebnis vor Steuern 25.068,53 - 730.785,56
15 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - -
16 Sonstige Steuern - 1.015,96 -
17 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 26.084,49 - 730.785,56
18 Verlustvortrag - 27.703.553,60 - 26.972.768,04
19 Entnahme in die Rücklagen für eigene Anteile - -
20 Erträge/Aufwendungen aus dem Verkauf/Erwerb von eigenen Anteilen - -
21 Bilanzverlust - 27.677.469,11 - 27.703.553,60

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2018 nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt sowie den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit laufend überwacht.

Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Die Überwachung bezog sich auch auf angemessene Maßnahmen zu Risikovorsorge und Compliance. Der Aufsichtsrat hat ebenfalls überwacht, dass der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat.

In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich mittels regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands pflichtgemäß mit der Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der beabsichtigten Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagementsystem und dem internen Kontrollsystem befasst.

In Bezug auf Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Erörterung seine Zustimmung erteilt.

Neben zahlreichen Sachthemen, zustimmungspflichtigen Maßnahmen und der Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2018 grundsätzliche Fragen der Unternehmens- und Produktstrategie, der Finanzierung, der Entwicklung des internationalen Geschäftes sowie Personalentscheidungen ausführlich beraten.

Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Themen wurden gleichermaßen behandelt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der YOC AG setzte sich im Jahr 2018 aus drei Personen zusammen: Dr. Nikolaus Breuel übt den Vorsitz des Gremiums aus. Seine Stellvertretung übernimmt Konstantin Graf Lambsdorff. Komplettiert wird das Gremium durch das dritte Aufsichtsratsmitglied Sacha Berlik.

Wesentliche Themen der Aufsichtsratstätigkeit

Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt. Zudem wurden telefonische sowie schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats durchgeführt.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand der YOC AG kontinuierlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet.

Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche.

Der Aufsichtsrat machte ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch, sich ohne die Anwesenheit des Vorstands zu besprechen. In den Präsenzsitzungen und den sonstigen Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2018 war der Aufsichtsrat jederzeit beschlussfähig und vollständig. Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern traten im Geschäftsjahr 2018 nicht auf.

Vorrangige Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat wirtschaftlichen und strategischen Aspekten wie der Geschäftsentwicklung aller Standorte der Gesellschaft, der Produktentwicklung, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zum Anbieter für Werbetechnologie - in diesem Kontext vornehmlich der Entwicklung der unternehmenseigenen Handelsplattform VIS.X - sowie der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft.

Die Sitzung am 20. April 2018 wurde hauptsächlich dem Jahresabschluss 2017 gewidmet. Der Aufsichtsrat billigte diesen mit entsprechendem Beschluss. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Diskussion hinsichtlich der Produkt- und Technologieentwicklung, der erfolgten Markteinführung der Handelsplattform VIS.X sowie die Liquiditätsplanung der Gesellschaft.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 07. Juni 2018 standen die bevorstehende Jahreshauptversammlung, die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie der Entwicklungsstand im Technologie- und Produktbereich im Fokus.
In der Sitzung vom 14. August 2018 wurden die erste Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Vertriebsaktivitäten im spanischen und britischen Markt.
In der Sitzung vom 09. Oktober 2018 wurden die Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Geschäftsentwicklung im britischen und spanischen Markt sowie eine erste Grobplanung für das Geschäftsjahr 2019.
Am 11. Dezember 2018 fand die 105. Sitzung des Aufsichtsrats der YOC AG statt. Der Aufsichtsrat genehmigte den Wirtschaftsplan der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019. Im Rahmen dessen setzte sich das Gremium mit der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2019 auseinander. Zudem stand die Diskussion über den aktuellen Fortschritt der Supply Side-Plattform VIS.X im Fokus dieser Sitzung.

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 zahlreiche Beschlüsse: Unter anderen am 16. Februar 2018 zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie am 28. Juni 2018 und 02. Juli 2018 im Rahmen der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018

Der durch den Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat zudem im Rahmen seiner Prüfung zusammenfassend festgestellt, dass der Vorstand ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikomanagementsystem eingerichtet hat und dass dieses grundsätzlich geeignet ist, Tendenzen, die die positive Weiterentwicklung des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.

Die vorstehenden Unterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung am 12. April 2019 umfassend geprüft und erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Der Abschlussprüfer ging auch auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor.

Den Bericht des Abschlussprüfers nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat stimmte mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der YOC AG und der YOC-Gruppe überein.

Da die eigene Prüfung keine Einwendungen ergab, billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Konzern- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018. Der Jahresabschluss der YOC AG ist damit festgestellt.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschäftigt.

In diesem Zusammenhang überprüfte der Aufsichtsrat ebenfalls die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung.

Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die Inhalte der Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, erörtert.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2019 ihre gemeinsame Entsprechenserklärung erneuert.

Die Gesellschaft entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend. Die Entsprechenserklärung mit Erläuterungen hinsichtlich der Abweichungen von den Empfehlungen befindet sich als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.

Zudem wurde diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der YOC AG können Sie dem Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht entnehmen.

Personelle Veränderungen im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft.

Dank an den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der YOC AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hohen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr.

Berlin, im April 2019

Dr. Nikolaus Breuel, Vorsitzender

Der Aufsichtsrat

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

DER YOC AG, BERLIN

I. Allgemeine Angaben

Die YOC AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgte nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Der Abschluss ist in Euro aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach § 290 HGB die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen. Sie hat diesen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anforderungen des § 315e HGB aufgestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht in Charlottenburg unter der Nummer HRB 77285 B unter der Firma YOC AG eingetragen. Zwischen der YOC AG und der Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde unter den maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt, welche im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben. Der Jahresabschluss der YOC AG vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Abschreibungen werden planmäßig nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt für die immateriellen Anlagegüter zwischen drei und acht Jahren und für die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei bis acht Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden bis einschließlich des Geschäftsjahres 2015 gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 % abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 410 im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Mit Wirkung zum 01. Januar 2018 hat sich die Grenze auf EUR 800 erhöht.

Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten nach § 255 Abs. 1 HGB angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Ausleihungen in Fremdwährung werden zum Stichtag mit dem entsprechenden Devisenmittelkurs umgerechnet und maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten angepasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zum Nennwert erfasst.

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz weisen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag aus, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Termin darstellen.

Rückstellungen enthalten alle absehbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, sofern erforderlich, mit dem von der Bundesbank zum Stichtag veröffentlichten risiko- und laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.

Aus der Gegenüberstellung von aktiven und passiven latenten Steuern (einschließlich der Differenzen aus steuerlichen Verlustvorträgen) ergab sich zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausnutzung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden bei der Entstehung zum aktuellen Tageskurs erfasst. Beim Ausgleich entstehende Abweichungen werden als Kursdifferenzen ausgebucht. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Umlaufvermögen in Fremdwährung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam erfasst.

Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt zum Zeitpunkt der Leistungserbringung beziehungsweise zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an den Kunden.

Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung berücksichtigt beziehungsweise entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verursachung periodengerecht erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

a. Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.

Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte eine Gesamtinvestition in entgeltlich erworbene EDV-Software in Höhe von TEUR 142,5. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in die YOC-Technologieplattform VIS.X für den programmatischen Handel von High-Impact Werbeprodukten. Damit einhergehend erfolgte eine Aktivierung von selbst geschaffener Software in Höhe von TEUR 130,4.

Die Sachinvestitionen des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von TEUR 48,9 wurden für die Erweiterung und Erneuerung der technischen und administrativen Infrastruktur getätigt.

Die Anteile an verbundene Unternehmen blieben bei einem Wertansatz in Höhe von TEUR 707,8 unverändert. Bei den Anteilen handelt es sich um die nachstehenden Gesellschaften:

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Unternehmen Anschaffungsdatum Anteil Gesellschaftskapital Eigenkapital per 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
YOC Mobile Advertising GmbH, Berlin, Deutschland 11.03.2009 100 % 26.000,00 37.546,39 0,00*
YOC Mobile Advertising Ltd., London, Großbritannien 01.01.2007 100 % 449.741,41 -1.125.812,38 -295.651,97**
YOC Central Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich 01.06.2009 100 % 35.000,00 124.459,13 89.459,13
YOC Spain, S.L., Madrid, Spanien 22.09.2009 100 % 188.006,00 -549.182,33 -173.635,24

Alle Angaben in Euro, sofern nicht anders vermerkt.

* Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an die YOC AG abgeführt

** Umgerechnet mit einem Kurs in Höhe von 1 GBP = 1,129952 EUR

b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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<1 Jahr

TEUR
Gesamt

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.106,7 1.106,7
(389,3) (389,3)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.319,3 2.319,3
(1.708,7) (1.708,7)
Sonstige Vermögensgegenstände 41,3 41,3
(35,5) (35,5)
Gesamte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.467,3 3.467,3
(Vorjahreswerte in Klammern) (2.133,5) (2.133,5)

Es existieren keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.753,4 (2017: TEUR 1.030,7), sonstige Forderungen aus Darlehensgewährung sowie aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von weiteren TEUR 137,1 (2017: TEUR 257,8) enthalten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 sind zusätzlich Forderungen aus Ergebnisabführungen in Höhe von TEUR 428,8 (2017: TEUR 420,2) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 40,1 (2017: TEUR 35,0) als Kaution bei einem Finanzdienstleister hinterlegt.

c. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bank- und Kassenbestände in Höhe von insgesamt TEUR 100,6 (2017: TEUR 75,1). Bankkonten, die in Fremdwährungen geführt werden, wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Zum 31. Dezember 2018 waren keine liquiden Mittel als Sicherheit begeben worden.

d. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Abgrenzungen für Jahreslizenzen, unter anderem für Softwarelösungen, Jahresbeiträge und -gebühren für Versicherungen sowie für die Aktienbetreuung (Designated Sponsoring) enthalten.

Des Weiteren werden die Transaktionskosten, für die im Geschäftsjahr 2018 begebene YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022, über die gesamte Laufzeit bis 31. Juli 2022 linear verteilt und entsprechend abgegrenzt.

e. Eigenkapital

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Gezeichnetes Kapital 3.293,0 3.293,0
Eigene Aktien -4,0 -4,0
Kapitalrücklage 22.032,1 21.720,2
Bilanzverlust -27.677,5 -27.703,6
-2.356,4 -2.694,3
Davon nicht durch Eigenkapital gedeckt -2.356,4 -2.694,3
0,0 0,0

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das gezeichnete Kapital unverändert TEUR 3.293,0 (2017: TEUR 3.293,0). Zum Stichtag hält die YOC AG unverändert 4.000 Stück eigene Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand kann mit Genehmigung durch den Aufsichtsrat über ein genehmigtes Kapital in Höhe von TEUR 1.646,5 (Genehmigtes Kapital 2016/I) bis zum 07. Juli 2021 verfügen.

Das genehmigte Kapital berechtigt einmalig oder mehrfach zur Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2009 um bis zu EUR 175.000,00 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I). Das daraus resultierende YOC-Management-Incentive-Programm ist mittlerweile ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms wurden erstmalig im Herbst 2009 Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Da die entsprechenden Ausübungsbedingungen nicht erfüllt waren, wurden weder an Mitglieder des Vorstands noch an Mitarbeiter der Gesellschaft Aktien übertragen. In Konsequenz dessen wurde das Eigenkapital der YOC AG durch das Bedingte Kapital 2009/I nicht erhöht.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist das Grundkapital der Gesellschaft um weitere EUR 1.000.000 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung bis 24. August 2020, ausgegeben werden können.

Mit Beschluss des Vorstands am 28. Juni 2018 sowie unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03. Juli 2018 ist die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A2NBE59 / WKN: A2NBE5) beschlossen worden. Im Rahmen des Bezugsangebots sowie in einer nachfolgenden Privatplatzierung wurden Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 1.550.600 platziert.

Der Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 1.550.600,00 ist eingeteilt in 15.506 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen, welche in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar sind, was ca. 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 entspricht.

Die Teilschuldverschreibungen werden jährlich mit 4,40 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Der Wandlungspreis beträgt 8,00 EUR. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2022 und wird im Falle einer Nichtwandlung zu 112 % des Nennbetrags zurückgezahlt werden.

Aktionärsstruktur

Entsprechend der durch die Aktionäre erfolgten Stimmrechtsanzeigen wird der Aktienbesitz zum 31. Dezember 2018 wie folgt gehalten:

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Anteil
Vorstand* 19,64 %
Aufsichtsrat 1,34 %
Dr. Kyra Heiss 10,82 %
DIH Deutsche Industrie Holding GmbH 9,36 %
Euroweb Beteiligung GmbH 5,00 %
Dr. Martin Steinmeyer 4,19 %
Karl-J. Kraus 3,21 %
YOC AG (eigene Aktien) 0,12 %
Free float 46,32 %
Gesamte Anzahl Aktien 100,00 %

* Die Beteiligung der dkam GmbH ist Herrn Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen.

f. Rückstellungen

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Personal 220,6 237,3
Ausstehende Eingangsrechnungen 166,4 249,2
Jahres- und Abschlussprüfungskosten 94,7 92,0
Archivierung 48,0 29,7
Aufsichtsrat 18,8 18,8
Virtuelles Aktienoptionsprogramm 16,5 514,0
Steuern 4,1 0,0
Gesamte Rückstellungen 569,1 1.141,0

In den Personalrückstellungen sind Rückstellungen für Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand in Höhe von TEUR 180,0 (2017: TEUR 184,9), Rückstellungen für Boni, Provisionen und Prämien in Höhe von TEUR 26,0 (2017: TEUR 22,4) sowie Urlaubsrückstellungen in Höhe von TEUR 14,6 (2017: TEUR 18,7) enthalten.

Unter der Position Ausstehende Eingangsrechnungen sind im Geschäftsjahr 2018 verursachte Aufwendungen ausgewiesen, für die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch keine Rechnungen vorlagen.

Für das virtuelle Aktienoptionsprogramm zugunsten der Führungskräfte des Unternehmens betragen die Rückstellungen zum Stichtag TEUR 16,5 (2017: TEUR 514,0).

g. Verbindlichkeiten

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Mit einer Restlaufzeit von
<1 Jahr

TEUR
1-5 Jahren

TEUR
>5 Jahren

TEUR
Gesamt

TEUR
--- --- --- --- ---
Wandelanleihen 0,0 1.281,7 0,0 1.281,7
(0,0 (0,0) (0,0) (0,0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 200,0 900,0 0,0 1.100,0
(700,0) (600,0) (0,0) (1.300,0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 685,1 0,0 0,0 685,1
(389,8) (0,0) (0,0) (389,8)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 919,6 3.550,0 0,0 4.469,6
(1.049,7) (2.250,0) (0,0) (3.299,7)
Sonstige Verbindlichkeiten 108,9 0,0 0,0 108,9
(94,1) (0,0) (0,0) (94,1)
Gesamte Verbindlichkeiten 1.913,6 5.731,7 0,0 7.645,3
(Vorjahreswerte in Klammern) (2.233,6) (2.850,0) (0,0) (5.083,6)

Die Verbindlichkeiten aus Wandelanleihen resultieren aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.280,7 (2017: TEUR 0). Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag in Höhe von TEUR 1.551 begeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar. Dies entspricht ca. 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Wandlungspreis von EUR 8,00 entspricht einer Wandlungsprämie von ca. 51 % auf den Schlusskurs der YOC-Aktie (XETRA) zum Ablauf der Bezugsfrist am 23. Juli 2018.

Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung beginnt am 01. August 2018 und endet mit Ablauf des 31. Juli 2022. Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 4,40 % p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 7 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft gewandelt worden ist.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibung vorzeitig zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist zum 15. Oktober 2019 zu 104 % des Nennbetrages, zum 31. Juli 2020 zu 107 % des Nennbetrages sowie zum 31. Juli 2021 zu 110 % des Nennbetrages gestattet.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Teilschuldverschreibungen am 31. Juli 2022 zu 112 % des Nennbetrags zurückzuzahlen, soweit die Wandelteilschuldverschreibungen nicht zuvor bereits zurückbezahlt oder gewandelt wurden.

Die Inhaber der Wandelteilschuldverschreibungen haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht, jede Wandelteilschuldverschreibung ganz oder teilweise zum Wandlungsverhältnis am Wandlungstag innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien der YOC AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln.

Der Wandlungszeitraum beginnt am 20. September 2019 und endet am 31. März 2022. Innerhalb dieses Wandlungszeitraums kann die Wandlung an jedem Geschäftstag während der letzten zehn Geschäftstage eines Kalenderquartals erklärt werden. Das Wandlungsrecht ist während bestimmter Nichtausübungszeiträume ausgeschlossen.

Auf Basis des Aktienkurses zum Ende des Bezugszeitraums der Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 5,22, einem Effektivzins von rund 14 %, der auf Basis der historischen Volatilität in Höhe von rund 55 % sowie einer maximalen Laufzeit der Anleihe bis Juli 2022 abgeleitet wurde, ergibt sich ein im Eigenkapital einzustellender Betrag in Höhe von rund 320 TEUR für das Wandlungsrecht der Anleiheinhaber. Der Effektivzins für die Wandelschuldverschreibung wurde auf Basis der vertraglichen Konditionen sowie einer Bewertung der Eigenkapitalkomponente ermittelt und setzt sich wie folgt zusammen: ca. 4 % entfallen auf die Höhe der zahlungswirksamen, jährlichen Verzinsung, ca. 4 % entfallen auf das Agio der Wandelschuldverschreibung, das bei Fälligkeit und Rückzahlung zum Ende der Laufzeit fällig wird und weitere 6 % entfallen auf den Zeitwert der Eigenkapitalkomponente (der gewährten Aktienoptionen) zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelschuldverschreibung. Die Eigenkapitalkomponente wird gemäß § 272 Abs. Nr. 2 HGB als Kapitalrücklage ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 1.100 (2017: TEUR 1.300).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.550,0 (2017: TEUR 2.250,0) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 919,6 (2017: TEUR 1.049,7).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten, aus Umsatz- und Lohnsteuern in Höhe von insgesamt TEUR 94,2 (2017: TEUR 83,0) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 14,7 (2017: TEUR 8,9).

Zum 31. Dezember 2018 sind für die Verbindlichkeiten keine Sicherheiten bestellt worden.

h. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Umsatzabgrenzungen für das Geschäftsjahr 2019 erfasst.

i. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 betrugen insgesamt TEUR 6.489,6 (2017: TEUR 4.943,0).

Die externen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.560,3 (2017: TEUR 2.185,7) resultieren aus dem programmatischen Handel über die YOC-Plattform VIS.X sowie weiterer Technologieplattformen zur Monetarisierung des internationalen Werbeinventars der Publisher-Partner.

Der Gesamtumsatz mit verbundenen Unternehmen betrug im Geschäftsjahr 2018 TEUR 2.929,3 (2017: TEUR 2.757,3). Diese Erlöse resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten für Corporate Functions und weiterer operativer Dienstleistungen.

j. Sonstige betriebliche Erträge

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2018

TEUR
2017

TEUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 358,8 15,5
Erträge aus Währungsdifferenzen 6,0 5,0
Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten 6,5 0,0
Übrige Erträge 27,7 15,9
Gesamte Sonstige betriebliche Erträge 399,0 36,4

k. Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 4.244,2 (2017: TEUR 3.185,9) enthalten vorwiegend Vergütungen für Publisher und Serverkosten.

l. Personalaufwand

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr TEUR 1.597,8 (2017: TEUR 1.880,3).

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2018

TEUR
2017

TEUR
Löhne und Gehälter 1.343,7 1.638,8
Soziale Abgaben 253,6 240,9
Altersversorgung und Unterstützung 0,5 0,5
Gesamter Personalaufwand 1.597,8 1.880,3

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 22 festangestellte Mitarbeiter in der YOC AG beschäftigt:

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31.12.2018 31.12.2017
Vorstand 1 1
Angestellte (Vollzeit) 16 20
Teilzeitbeschäftigte 5 4
Mitarbeiter in Elternzeit 0 1
Gesamt 22 26

Zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand der YOC AG unverändert aus einem Mitglied. Das Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2018 zum Teil auch als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften bestellt.

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter betrug:

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2018 2017
Vorstand 1 1
Angestellte (Vollzeit) 21 20
Teilzeitbeschäftigte 4 3
Mitarbeiter in Elternzeit 1 2
Gesamt 27 26

m. Abschreibungen

Zur Aufteilung der planmäßigen Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

n. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2018 betrugen insgesamt TEUR 990,1 (2017: TEUR 980,7)

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2018

TEUR
2017

TEUR
Raumkosten 174,0 164,3
Rechts-, Beratungs- und Buchführungskosten 161,4 141,7
Marketing, Public Relations & Investor Relations 110,6 157,3
Aufsichtsratsvergütung 78,8 78,8
Fremdarbeiten 72,7 82,9
Telekommunikation und IT-Infrastruktur 54,8 75,8
Lizenzkosten 51,6 43,8
Reparaturen und Instandhaltungen 43,8 44,4
Reisekosten 42,4 52,8
Sonstige Personalkosten 36,5 12,9
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 35,7 40,9
Börsennotierung 27,5 55,7
Aufwand aus Währungsumrechnungen 26,1 4,1
Transaktionskosten Begebung YOC Wandelanleihe 2018-2022 3,8 0,0
Sonstiges 70,4 25,3
Gesamte Sonstige betriebliche Aufwendungen 990,1 980,7

o. Erträge und Aufwendungen aus Gewinnausschüttungen/Ergebnisabführungsverträgen

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2018

TEUR
2017

TEUR
Erträge aus Beteiligungen 179,7 252,6
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 428,7 420,2
Gesamt 608,4 672,8

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren im Berichtsjahr aus der Gewinnausschüttung der YOC Central Eastern Europe GmbH (Wien, Österreich).

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen betreffen die YOC Mobile Advertising GmbH (Berlin, Deutschland).

p. Abschreibungen auf Finanzanlagen:

Im Geschäftsjahr wurden auf die Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 429 (2017: TEUR 0) vorgenommen.

q. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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2018

TEUR
2017

TEUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 224,3 181,8

Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Zinsen aus Darlehensverträgen mit verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 41,6 (2017: TEUR 96,5), aus Darlehen mit Gesellschaftern in Höhe von TEUR 92,8 (2017: TEUR 77,0) sowie aus der Verzinsung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von TEUR 43 (2017: TEUR 0,0).

r. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Steuersatz der YOC AG beträgt 30,32 % (2017: 30,32 %).

Zum 31. Dezember 2018 verfügte die YOC AG als Organträger über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 14.600,5 (2017: TEUR 13.749,5) sowie über gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 13.467,4 (2017: TEUR 12.673,8).

Die nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern verbleibenden aktiven latenten Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.

IV. Sonstige Angaben

Die YOC AG erstellt als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss.

Der Konzernabschluss der YOC AG, Berlin, wird unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt (§ 315e HGB).

Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

a. Bestellter Vorstand im Geschäftsjahr 2018

Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand unverändert aus einem Mitglied:

Dirk-Hilmar Kraus (Dipl.-Kaufmann).

Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2018 eine fixe Gehaltskomponente in Höhe von insgesamt TEUR 150,0 (2017: TEUR 165,0). Eine variable Komponente fiel im Geschäftsjahr 2018 nicht an (2017: TEUR 5,0). Darüber hinaus erfolgte aus der Ausübung des im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms eine Auszahlung in Höhe von TEUR 69 (2017: TEUR 0,0).

Im Geschäftsjahr 2018 waren somit TEUR 219 (2017: TEUR 170) der laufenden Vorstandsvergütung zahlungswirksam.

Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.

b. Aufsichtsrat

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Dr. Nikolaus Breuel, Kaufmann, Berlin - Geschäftsführender Gesellschafter Karl-J. Kraus GmbH
- YOC AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 01/2014, Mitglied seit 07. Juni 2013
Konstantin Graf Lambsdorff, Rechtsanwalt, Berlin - PRIMUS Immobilien AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2008)
- Dr. Förster AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 07/2016)
- Lambsdorff Rechtsanwälte PartGmbB: Partner (seit 2012)
- YOC AG: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01/2014)
Sacha Berlik, Kaufmann, Köln - The Trade Desk: Managing Director EMEA (seit 2016)
- YOC AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01/2014)

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 78,8 (2017: TEUR 78,8).

c. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der YOC AG sowie deren Familienangehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Gesellschaften in Betracht. Darüber hinaus gelten als nahestehend Personen in Schlüsselpositionen und deren enge Familienangehörige.

Verpflichtungen der YOC AG gegenüber ihrem Vorstand Dirk-Hilmar Kraus in Höhe von TEUR 180 werden seit dem 01. Januar 2015 mit 5 % p. a. verzinst und sind unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Darüber hinaus fanden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen statt.

d. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und weitere nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Zukünftige Verpflichtungen aus Mietvertrag für Geschäftsräume 191,5 282,1
Gesamte Sonstige finanzielle Verpflichtungen 191,5 282,1

e. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

f. Gesamthonorare des Abschlussprüfers

Die Gesamthonorare des Abschlussprüfers werden im Konzernanhang der YOC AG angegeben.

g. Mitteilungspflichtige Beteiligungen

Die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der YOC AG, die drei, fünf oder zehn von Hundert der Stimmrechte über- oder unterschreiten, sind der YOC AG per Stimmrechtsmitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG bekannt gemacht worden.

Zum Bilanzstichtag 2018 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt worden sind:

Herr Dirk-Hilmar Kraus, Deutschland, hat der Gesellschaft in einer freiwilligen Konzernbestandsmitteilung mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG 19,64 % (das entspricht 646.685 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. Dezember 2018 beträgt.
Frau Dr. Kyra Heiss, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 17. Dezember 2018 mittgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOC AG 10,82 % (das entspricht 356.384 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31 August 2018 beträgt.
Herr Peter Zühlsdorff, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG am 30. April 2015 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 9,90 % (das entspricht 308.278 Stimmrechten) beträgt. Diese 308.278 Stimmrechte (9,90 %) sind Herrn Peter Zühlsdorff nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Herrn Peter Zühlsdorff zugerechneten Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der YOC AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

DIH Deutsche Industrie-Holding GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland, DIH Finanz und Consult GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland.
Die Fratzscher Vermögensbeteiligungs GmbH, Deutschland hat der YOC AG gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mittgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOC AG am 02. Mai 2016 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,002 % (das entspricht 164.730 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) beträgt, wobei diese Stimmrechte der Fratzscher Vermögensbeteiligungs GmbH über die Euroweb Group GmbH & Co. KG, die Euroweb Holding GmbH sowie die Euroweb Beteiligung GmbH, welche sämtliche dieser Aktien direkt hält, zuzurechnen sind.
Herr Dr. Martin Steinmeyer, Deutschland hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG, am 19. Juni 2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,19 % (das entspricht 137.850 Stimmrechten) beträgt.
Herr Karl-J. Kraus, Deutschland hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG, am 13. November 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,21 % (das entspricht 105.611 Stimmrechten) beträgt.

h. Wichtige Ereignisse nach Bilanzerstellung

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nicht eingetreten.

i. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären der YOC AG auf der Internetseite www.yoc.com im Bereich "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.

Berlin, Im Februar 2019

Der Vorstand

Dirk-Hilmar Kraus

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2018

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
01.01.2018

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2018

EUR
01.01.2018

EUR
Zugänge

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbst geschaffene Software 53.991,09 130.384,05 - 184.375,14 7.058,90 21.700,81
2. Entgeltlich erworbene Schutzrechte und Lizenzen sowie EDV-Software 888.753,09 142.481,76 148.284,51 882.950,34 750.992,85 77.328,16
942.744,18 272.865,81 148.284,51 1.067.325,48 758.051,75 99.028,97
II. SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 771.531,25 48.938,86 264.051,92 556.418,19 720.072,71 30.985,65
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.330.751,50 - - 6.330.751,50 5.622.951,13 -
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 350.000,00 1.115.968,50 - 1.465.968,50 - 415.968,50
6.680.751,50 1.115.968,50 - 7.796.720,00 5.622.951,13 415.968,50
8.395.026,93 1.437.773,17 412.336,43 9.420.463,67 7.101.075,59 545.983,12

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KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Abgänge

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- ---
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbst geschaffene Software - 28.759,71 155.615,43 47
2. Entgeltlich erworbene Schutzrechte und Lizenzen sowie EDV-Software 148.284,51 680.036,50 202.913,84 138
148.284,51 708.796,21 358.529,27 185
II. SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 261.490,03 489.568,33 66.849,86 51
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - 5.622.951,13 707.800,37 708
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 415.968,50 1.050.000,00 350
- 6.038.919,63 1.757.800,37 1.058
409.774,54 7.237.284,17 2.183.179,50 1.294

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

DER YOC AG

MARKTUMFELD MOBILE ADVERTISING

Mobile Internetnutzung ist zur Selbstverständlichkeit geworden

Das mobile Internet ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit im Alltag der Menschheit geworden. Laut des jährlichen Zenith Mobile Advertising Forecasts besitzen 63 % aller Menschen weltweit ein Smartphone.1 Für Deutschland ermittelte die gleiche Studie eine Smartphone-Dichte in Höhe von 81 % im Jahr 2018. Bezogen auf werberelevante Zielgruppen besteht sogar eine nahezu vollständige Nutzerabdeckung.2

Die Verbreitung von Mobiltelefonen in Kombination mit kostengünstigeren sowie schnelleren Datentarifen hat die gesamte Mediennutzung in den letzten Jahren maßgeblich beeinflusst.3 Dadurch ist der Anteil der Mediengattung Mobile seit 2010 um jährlich durchschnittlich 44 % gestiegen, was auch zu einem Wachstum der Gesamtmediennutzung führte, da die Nutzer nun in der Lage sind, jederzeit und überall auf Medieninhalte zuzugreifen.4 Das Online-Portal Statista gibt zudem an, dass die persönliche Mediennutzung durch Smartphones mittlerweile bereits vor Desktop-Geräten liegt.5 Angetrieben wird diese Tendenz außerdem durch verbesserte Übertragungstechnologien und die wesentlich höhere Verfügbarkeit von Mobile-optimierten Inhalten.3

In Konsequenz dessen ging seit 2010 außerdem ein stetiges Wachstum der mobilen Internetnutzung einher. Das Datenvolumen des mobilen Internet-Traffics ist seit 2014 stetig gewachsen. 2018 lag das globale Datenvolumen über mobile Endgeräte bei 17 Exabytes pro Monat. Bis 2021 wird ein weiterer Anstieg auf 49 Exabytes pro Monat erwartet. Dies entspräche einer Steigerung um 280 %.6

Mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer des Internets von 14,6 Stunden pro Woche liegt das Smartphone mittlerweile auch hier vor allen anderen Endgeräten.7 Dies ist unter anderem darin begründet, dass es das persönlichste aller Endgeräte ist und uns durch den gesamten Tag begleitet. Dies ist wichtig für die Werbeindustrie: Konzepte, die die aktuelle Situation des Nutzers, auch Micromoment genannt, berücksichtigen und zur Interaktion einladen, sind besonders erfolgsversprechend.8

Der deutsche Werbedienstleister Gruner + Jahr E|MS, der jährlich das Nutzungsverhalten deutscher Smartphone Besitzer untersucht, ermittelte, dass das Smartphone in erster Linie zur Informationssuche eingesetzt wird. So nutzen 84 % der Verbraucher Smartphones, um aktuelle Informationen zu erhalten. Gleichzeitig geben 69 % der Befragten an, dass Zeitersparnis einer der Hauptgründe für die Nutzung des mobilen Internets ist.9 Interessanterweise geben nur 39 % der Befragten an, das Smartphone zum Pflegen von sozialen Kontakten zu nutzen.

1 Zenith Media. Smartphone penetration to reach 66% in 2018. In: Webseite der Zenith Media. 16.10.2017. https://www.zenithmedia.com/smartphone-penetration-reach-66-2018/. Abruf am 11.03.2019.

2 Schobelt, Frauke. Zenith Mobile Advertising Forecast - Weltweite Smartphone-Verbreitung steigt 2018 auf 66 Prozent. In: W&V Newsseite. 16.10.2017. https://www.wuv.de/digital/weltweite_smartphone_verbreitung_steigt_2018_auf_66_prozent. Abruf am: 11.03.2019.

3 Zenith Media. Mobile internet to reach 28% of media use in 2020. In: Internetseite der Zenith Media. 29.05.2018. https://www.zenithmedia.com/smartphone-penetration-reach-66-2018/. Abruf am 11.03.2019.

4 Zenith Media. 26% of media consumption will be mobile in 2019. In: Internetseite der Zenith Media. 30.05.2017. https://www.zenithmedia.com/26-of-media-consumption-will-be-mobile-in-2019/. Abruf am: 11.03.2019.

5 SevenOne Media. n.d. Which of the following devices do you personally use to consume media?. In: Statista-Website. 10.2018. https://www.statista.com/statistics/818077/personal-media-consumption-devices-germany/. Abruf am: 11.03.2019.

6 Cisco Systems. Datenvolumen des Internet-Traffics über mobile Endgeräte weltweit in den Jahren 2014 bis 2016 sowie eine Prognose bis 2021 (in Exabyte pro Monat). In: Statista-Website. 02.2017. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/172511/umfrage/prognose---entwicklung-mobiler-datenverkehr/. Abruf am: 11.03.2019.

7 Postbank. Durchschnittliche Nutzungsdauer des Internets pro Woche nach Endgeräten in Deutschland im Jahr 2018 (in Stunden). In: Statista-Website. Zugriff. 06.2019. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/875945/umfrage/dauer-der-internetnutzung-pro-woche-in-deutschland-nach-endgeraeten/. Abruf am: 11.03.2019.

8 Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.. Mobile im Zentrum der digitalen Transformation. In: Webseite des BVDW; kein Veröffentlichungsdatum; https://www.bvdw.org/themen/digitales-marketing/mobile-marketing/. Abruf am 11.03.2019.

9 G+J|ems. G+J MOBILE 360° STUDIE. In: Website von G+J|ems. Juni 2018. https://www.gujmedia.de/fileadmin/Media-Research/Mobile-Studien/mobile_studie_360_grad_2018.PDF. Abruf am: 11.03.2019.

Nichtsdestotrotz bleiben soziale Netzwerke mit einem Anteil von 60 % eines der Hauptnutzungsmotive.10 Gemäß derselben Studie gewinnt das Smartphone auch beim Einkaufen deutlich an Bedeutung: Im Durchschnitt kaufen bereits 75 % der Befragten über ihr mobiles Gerät ein.6 Bei der Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen liegt dieser Wert sogar bei 90 %.6

Einer Studie von Worldpay, einem der führenden Zahlungsdienstleister, zufolge wird der globale Einkauf von Waren und Dienstleistungen bis 2022 ein jährliches Volumen in Höhe von 44,3 Milliarden Euro erreichen - somit wird Mobile Commerce dann vor dem Desktop-Shopping liegen.11

Mobile Werbeausgaben wachsen weiter

Die aktuelle Marktanalyse von Zenith prognostiziert einen weiteren Anstieg der weltweiten Werbeausgaben.12 Den Experten zu Folge stiegen die weltweiten Werbeausgaben im Geschäftsjahr 2018 um 4,5 % und sollen im laufenden Geschäftsjahr 2019 ein weiteres Wachstum in Höhe von 4,2 % aufweisen.12 In diesem Kontext etablieren sich digitale Werbeausgaben als Investitionsziel Nummer 1 und nehmen bereits in 26 von 58 Märkten die Spitzenposition ein. Ausschlaggebende Wachstumstreiber für diese Entwicklung sollen laut dem Agenturnetzwerk Dentsu Aegis die Bereiche Mobile, Programmtic und Social Media sein.13 Von den gesamten digitalen Werbeausgaben ist der Bereich Mobile Display-Werbung das für YOC relevante Marktumfeld. Für das Jahr 2017 verzeichnete der Zenith Mobile Advertising Forecast einen Zuwachs der gesamten mobilen Werbeausgaben in Höhe von 35 % - dieselbe Studie erwartet bis 2020 ein weiteres Wachstum in Höhe von durchschnittlich 21 % auf 164 Milliarden Euro weltweit.12 Die Zunahme der absoluten Werbeinvestitionen aller anderen Medien verlangsamt sich hingegen. Dadurch werden dann die Ausgaben für mobile Werbung doppelt so hoch sein wie Investitionen von Onlinewerbung im Desktopbereich.12

Von den gesamten mobilen weltweiten Werbeausgaben entfallen laut IAB rund 42 % auf mobile Display-Werbung - dies entspricht einem weltweiten Buchungsvolumen in Höhe von 48,6 Milliarden Euro.14

Laut einer Studie von eMarketer haben allerdings die großen Anbieter wie Facebook, Google und Amazon zusammen einen Marktanteil in Höhe von rund 63 % am mobilen Werbemarkt.15 Unseren eigenen Schätzungen zufolge beträgt der Marktanteil der angeführten großen Anbieter rund 80 % aller digitalen Werbeausgaben.

Die IAB Europa AdEx Benchmark-Studie prognostiziert für das Jahr 2018 Investitionen von mehr als 19 Milliarden Euro für digitale Display-Werbung für den europäischen Markt.16 Dies entspricht einem Wachstum in Höhe von 10 % verglichen zum Vorjahr. Gemäß des IAB Europa & IHS Markit Report weist der Bereich Mobile hierbei das größte Investitionswachstum auf.17

10 G+J|ems. G+J MOBILE 360° STUDIE. In: Website von G+J|ems. Juni 2018. https://www.gujmedia.de/fileadmin/Media-Research/Mobile-Studien/mobile_studie_360_grad_2018.PDF. Abruf am: 11.03.2019.

11 Feigl, Maximilian. Globaler Mobile Commerce überholt Desktop-Shopping bis 2022. In: Webseite der gfm Nachrichten. 29.01.2019. http://www.gfm-nachrichten.de/news/single-loca/article/globaler-mobile-commerce-ueberholt-desktop-shopping-bis-2023.html. Abruf am: 11.03.2019.

12 Lux, Dirk. Mobile Advertising wird bis 2020 über 30% des Werbemarktes einnehmen. In: Webseite der Zenith Media. 19.06.2018. https://www.zenithmedia.de/mobile-advertising-wird-bis-2020-ueber-30-prozent-des-werbemarkts-einnehmen/. Abruf am: 11.03.2019.

13 Leibfried, Timm. Ad Spend Forecast: Dentsu Aegis Network senkt Wachstumsprognose für Deutschland. In: Pressemitteilung der dentsu aegis network. 10.01.2019. http://www.dentsuaegisnetwork.de/m/de-DE/PDF/20190110_DAN_Ad%20Spend%20Forecast%20Januar_final.pdf. Abruf am: 11.03.2019.

14 iab.austria. IAB Europe: Europäischer Markt für digitale Werbung innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. In: Webseite der iab.austria. Kein Veröffentlichungsdatum. https://www.iab-austria.at/iab-europe-adex-052018/. Abruf am: 11.03.2019.

15 eMarketer. Net Mobile Ad Revenue Growth Worldwide, by Company, 2016-2020 (% change). In: Webseite von eMarketer. 21.03.2018. https://www.emarketer.com/Chart/Net-Mobile-Ad-Revenue-Growth-Worldwide-by-Company-2016-2020-change/217143. Abruf am: 11.03.2019.

16 AdEx. AdEx Benchmark Study 2017. In: Webseite von iab Europe. 23.05.2018. https://www.iabeurope.eu/wp-content/uploads/2018/05/IAB-Europe_AdEx-Benchmark-2017-results-at-Interact_23.05.18-V3.pdf. Abruf am: 11.03.2019.

17 AdEx. AdEx Benchmark H1 2018 Study. In: Webseite von iab Europe. 12.11.2018. https://www.iabeurope.eu/research-thought-leadership/resources/adex-benchmark-h1-2018-study/. Abruf am: 11.03.2019.

Programmatic Media Buying wird 2019 zur Standardeinkaufsmethode

Laut des Programmatic Marketing Forecasts von Zenith werden im laufenden Geschäftsjahr 2019 bereits 62 % der digitalen Werbeausgaben programmatisch, also automatisiert, gehandelt werden. Dies entspricht einem weltweiten Buchungsvolumen in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar.

Im kommenden Jahr 2020 soll der Studie zufolge der Anteil auf 65 % (dies entspricht dann einem Volumen in Höhe von 84 Milliarden US-Dollar) steigen.18 Damit ist ersichtlich, dass der programmatische Handel bereits fester Bestandteil der digitalen Werbung weltweit ist.18

Hauptsächlich verantwortlich für diese Entwicklungen sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die in der automatisierten Abwicklung digitaler Werbung eine klare Vorreiterrolle einnehmen. Entsprechend des Research-Instituts eMarketer beträgt der Anteil programmatisch gebuchter Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr 2019 dort bereits rund 84 %. Hiervon soll wiederum ein Anteil in Höhe von 80 % auf Ausgaben für mobile Werbung entfallen.19

Im Hinblick auf Europa wurden laut IAB Europe im Geschäftsjahr 2017 bereits 62 % aller digitalen Werbeausgaben programmatisch gehandelt. Dies entsprach somit einem Marktvolumen in Höhe von 12 Milliarden Euro für programmatische Werbeausgaben. Davon entfielen mit 56 % der programmatischen Ausgaben mehr als die Hälfte auf mobile Werbung.20 Allerdings hat die Mitte 2018 EU-weit eingeführte Richtlinie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Wachstum programmatisch eingekaufter Digitalwerbung im vergangenen Jahr 2018 gehemmt.21 Laut eMarketer wird die DSGVO jedoch keine langfristige Auswirkung auf den programmatischen Handel digitaler Werbung haben. Vielmehr wird sich diese Handelsform in allen Märkten als Standardeinkaufsmethode für alle Medien etablieren.22

Im europäischen und weltweiten Vergleich ist der Anteil programmatisch gehandelter digitaler Werbung in Deutschland geringer und beträgt laut des Zenith Programmatic Marketing Forecasts 41 %.18 Das Magazin für Online-Marketing und Werbetechnologie ADZINE geht in Deutschland für programmatisch gebuchte Werbeausgaben, von einem weiteren Anstieg auf rund 47 % der digitalen Werbeausgaben für das Geschäftsjahr 2020 aus.21

Im Geschäftsjahr 2017 lag das Buchungsvolumen für programmatisch gehandelte Werbung in Deutschland bei 1,1 Milliarden Euro.18 Für 2018 prognostiziert die gleiche Studie ein Buchungsvolumen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro für programmatische Einkäufe sowie 1,9 Milliarden Euro für das Geschäftsjahr 2019. Der Anteil mobiler Werbung hieran betrug 2017 bereits 56,5 %.20

Das für YOC relevante Marktumfeld der programmatischen Display-Werbung wächst dabei jährlich laut dem Research-Institut eMarketer um rund 20 %.23 eMarketer zufolge werden die Vorbehalte des deutschen Marktes gegenüber dem automatisierten Handel immer weiter abnehmen, da Werbetreibende (Advertiser) sowie die Anbieter von Medieninhalten und Applikationen (Publisher) die Vorteile von Programmatic Advertising erkennen und diese den vermeintlichen Nachteilen, wie zum Beispiel das betrügerische Versteigern von nicht vorhandener Mediafläche (Fraud) oder mangelnde Transparenz, überordnen. Zudem hat sich Programmatic Advertising qualitativ stark weiterentwickelt und so Einzug in das Premium Segment erhalten. Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung haben Verbände wie das Interactive Advertising Bureau (IAB) oder der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), die sich für die Standardisierung der Prozesse und Regularien im Bereich Programmatic Advertising einsetzen.22

18 Lux, Dirk. 65% der digitalen Medien werden programmatisch. In: Webseite der Zenith Media. 19.11.2018. https://www.zenithmedia.de/65-prozent-der-digitalen-medien-werden-programmatisch/. Abruf am: 11.03.2019.

19 eMarketer. US programmatic ad spending forecast update 2018. In: Webseite eMarketer. 11.10.2018. https://www.emarketer.com/content/us-programmatic-ad-spending-forecast-update-2018. Abruf am: 11.03.2019.

20 iab Europe. European Programmatic Market Sizing Report 2017. In: Webseite iab Europe. 09.2018. https://www.iabeurope.eu/wp-content/uploads/2018/09/IAB-Europe_IHSM_European-Programmatic-Market-Sizing-Report-2017_FINAL-1.pdf. Abruf am: 11.03.2019.

21 von Rauchhaupt, Jens. Programmatic wird 2019 zur Standardeinkaufsmethode. 20.11.2018. https://www.adzine.de/2018/11/programmatic-wird-2019-zur-standardeinkaufsmethode/. Abruf am: 11.03.2019.

22 von Abrams, Karin. Programmatic Ad Spending in Germany 2019. In: Webseite eMarketer. 09.01.2019. https://www.emarketer.com/content/programmatic-ad-spending-in-germany-2019. Abruf am: 11.03.2019.

23 eMarketer. Programmatic Advertising in Germany: Greater Confidence Spending Herald a Mature Marketplace. In: Webseite eMarketer. 24.01.2018. https://www.emarketer.com/Report/Programmatic-Advertising-Germany-Greater-Confidence-Spending-Herald-Mature-Marketplace/2002169. Abruf am: 11.03.2019.

LEISTUNGSSPEKTRUM

YOC entwickelt mit seiner seit 2001 gewachsenen Expertise innovative digitale Werbeformate und stellt diese über seinen Marktplatz sowohl klassisch als auch im automatisierten Echtzeithandel (Programmatic Advertising) zur Verfügung. Mit modernen, eigenentwickelten Technologien und enormer Mediareichweite operiert das Unternehmen an der Spitze des Advertising-Marktes.

Die proprietären Produkte von YOC schaffen positive Markenwahrnehmung und tragen nachhaltig dazu bei, den Werbemarkt zu verändern. Auf diese Weise erreichen Werbekunden ihre Ziele - gleichzeitig verbessern die eigenentwickelten, unaufdringlichen Formate das Nutzererlebnis.

Durch langjährige Erfahrung, transparente Prozesse, unsere Software und exzellenten Service schafft YOC Vertrauen und überzeugt Kunden und Partner gleichermaßen.

Von den global Top 500 Werbetreibenden setzt eine Vielzahl die Technologie von YOC ein. Zu unseren Kunden zählen namhafte Marken wie Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, Volkswagen, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung, Garnier, oder Sky.

Zu den rund 400 integrierten ausgewählten internationalen Partnern mit einer direkten globalen Reichweite von mehr als 200 Mio. monatlich aktiven Nutzern (MAU) zählen Premium-Publisher wie Mail Online, Trinity Mirror, Kurier, Kronenzeitung, Der Tagesspiegel, Bunte.de oder Eurosport. Sie vertrauen auf YOC aufgrund technologischer und marktspezifischer Kompetenzen sowie einer gewachsenen, nutzbringenden Zusammenarbeit.

Im Fokus des Unternehmens liegt die Positionierung als technologischer Anbieter seiner proprietären Supply Side-Plattform VIS.X sowie von Mobile Advertising-Produkten und -Lösungen in den Kernmärkten Großbritannien, Deutschland, Österreich, Spanien, Polen - und seit dem dritten Quartal 2018 auch den Niederlanden.

YOC entwickelt eine eigene, skalierbare Technologieplattform und liefert neue Produkte über alle nachgefragten Vertriebskanäle aus, insbesondere im stark wachsenden und hochautomatisierten Umfeld des Programmatic Advertising. YOC hat in den vergangenen Jahren als Konsequenz aus den modifizierten technologiebedingten Rahmenparametern eine schärfere Positionierung im Markt für Digital Advertising eingenommen und entscheidende Veränderungen vollzogen.

Die Gesellschaft hat dazu wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette im Mobile Advertising internalisiert und auch das Thema Online Advertising aufgegriffen. Dazu gehört die Entwicklung von eigenen, performanten Werbeprodukten, die einerseits eine hohe Werbewirkung für Advertiser entfalten und andererseits die Nutzer des Internets nicht in ihrem Konsum der Medieninhalte stören. Zudem baute das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Systemlandschaft auf, bestehend aus eigenentwickelter, innovativer Software und bekannten Lösungen dritter namhafter Anbieter wie Google, SAP oder Salesforce. Auf dieser Basis kann YOC alle relevanten Vertriebskanäle skalierbar bedienen.

Die Kombination einer modernen und skalierbaren Supply Side-Plattform, innovativen Advertising-Produkten und einer leistungsstarken technologischen Infrastruktur ist das hervorstechende Wettbewerbsmerkmal von YOC, durch welches sich das Unternehmen wesentlich von anderen Marktteilnehmern differenziert.

VIS.X: die Supply Side-Plattform (SSP) von YOC

Neben den etablierten Produktlinien hat YOC im Geschäftsjahr 2017 eine neue Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel entwickelt und diese Anfang 2018 in den Markt eingeführt.

Damit verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Lösung für eines der vorherrschenden Marktprobleme des Digital Advertising zu liefern: Die Bedienung der Nachfrage für den programmatischen Einkauf von hochwirksamen Werbeformaten.

Im Markt vorhandene Plattformen konzentrieren sich zumeist auf Standardprodukte, sodass die von YOC eigenentwickelten Produktlinien, wie auch aufmerksamkeitsstarke Werbeformate diverser Drittanbieter nicht programmatisch buchbar waren.

Mit VIS.X etabliert YOC einen neuen programmatischen Handelsplatz für internationales, markensicheres (brand safe) Werbeinventar von Premium-Publishern - und positioniert sich im Markt als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie. Die Plattform bündelt das Werbeinventar der Publisher mit den YOC-eigenen Produkten über private Marktplätze in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Werbetreibenden alle relevanten Produkte in einer Transaktion an.

Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der individuellen Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.

Der Einkaufsprozess für Werbetreibende, Mediaagenturen sowie deren Einkaufsorganisationen (Trading Desks) erfordert keine weiteren technologischen Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur. Bereits vorhandene Werbemittel werden durch VIS.X in Echtzeit in YOC-eigene, werbewirksame Produkte transformiert und ausgeliefert. Die von YOC entwickelte Technologie erschließt auf diese Weise das volle Potenzial programmatischer Werbung, sodass VIS.X zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising wird.

Durch die Integration von mehreren hundert Publishern sowie der hohen Leistungsfähigkeit von VIS.X wird den Trading Desks für ihren Mediaeinkauf eine hohe Skalierbarkeit in Echtzeit sowie internationales Premiuminventar angeboten.

Das gesamte Inventar eines Publishers wird allen Käufern gleichzeitig offeriert. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung für die Publisher-Partner erreicht. Gleichzeitig liefert die Plattform den Werbekunden von YOC Premiuminventar, eine hohe Transparenz sowie Brand Safety und sorgt somit für bessere Werberesultate. In Konsequenz verschafft die Verwendung von VIS.X den angebundenen Publishern, Trading Desks oder Advertisern einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Die Gesellschaft profitiert von ihrer Unabhängigkeit gegenüber Drittanbietern und positioniert sich als starker Technologieanbieter mit einem skalierbaren Geschäftsmodell. Dies treibt das Unternehmen kontinuierlich an, die eigene Supply Side-Plattform (SSP) VIS.X weiterzuentwickeln und dadurch die Leistungsfähigkeit der Plattform zu steigern.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde VIS.X durch das Europäische Patentamt als europäische Marke eingetragen und geschützt.

Produktlinien

Das Unternehmen vermarktet erfolgreich seine Produktlinien YOC Understitial Ad, YOC Inline Video Ad, YOC Mystery Ad sowie den YOC Mystery Scroller. Ziel dieser Produkte ist es, die Werbebotschaften von Werbetreibenden nachhaltig und zielgerichtet bei den Endverbrauchern zu lancieren.

Der Einsatz von verschiedenen Anzeigemethoden, interaktiven Elementen sowie unaufdringlicher Funktionsweisen führt zu einer besseren Nutzerakzeptanz. Zusätzlich ermöglichen die YOC-Produkte gegenüber klassischen Standardformaten erweiterte Methoden zur Messung verschiedener Interaktions- und Abrufstatistiken. Dadurch tragen sie einerseits maßgeblich zur Messbarkeit des Werbeerfolges für Werbetreibende bei und heben andererseits das Potenzial für die Optimierung der Werbewirkung bei den Endverbrauchern.

Insbesondere die Produktvarianten mit Video-Komponenten bieten Werbetreibenden die Möglichkeit einer umfangreichen und in hohem Maße steuerbaren, audiovisuellen Bewerbung ihrer Marken und Produkte auf mobilen Endgeräten.

Die Kerneigenschaft des YOC Understitial Ad ist seine wirksame und dennoch unaufdringliche Platzierung im inhaltlichen Umfeld einer Webseite. Werbetreibende erreichen den Smartphone- oder Desktop-User mit einem großflächigen Werbemittel, ohne ihn in seinen Nutzungsgewohnheiten einzuschränken. YOC vereint in diesem Werbemittel seine technische Erfahrung mit seiner Kompetenz in der Ansprache von Nutzern in digitalen Umfeldern.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 erfuhr das YOC Understitial Ad weitere Verbesserungen. Vor allem die Video-Variante wurde mit den neuesten Software-Protokollen erweitert und erhielt neue Komponenten.

Ausgehend von dem Erfolg des mobilen YOC Understitial Ad führte das Unternehmen auch eine Variante für den Desktop Advertising-Markt ein:

Das YOC Understitial Desktop Ad funktioniert äquivalent zum mobilen Produkt unaufdringlich im redaktionellen Inhalt und wird durch Hinwegscrollen über eine Seite sukzessive aufgerufen bis es vollständig sichtbar ist. Verfügbar ist das Online-Werbeformat für HTML5-, Video- oder Bildinhalte. Im Mittelpunkt steht auch hier die Intention, den Nutzer nicht in seinen digitalen Gewohnheiten einzuschränken.

Gleichzeitig verbessert YOC mit dieser Produkterweiterung die Monetarisierung für Publisher, da Werbekampagnen, die auf dem YOC Understitial Ad basieren, sowohl mobil als auch online eingekauft werden können. Darüber hinaus stärkt die Entwicklung des YOC Understitial Desktop Ad den ganzheitlichen Kommunikationsansatz der Werbetreibenden.

Das YOC Inline Video Ad ist ein innovatives digitales Werbeformat, das Werbetreibenden ermöglicht, Video-Anzeigen auf klassischen Webseiten ohne eigenen Video-Content zu schalten. Es ist kompatibel mit branchenüblichen Standards (VAST und VPAID) und spielt die Videoanzeige in hoher Qualität aus. Die Besonderheit dieses Produkts ist es, dass es überall einsetzbar ist und keine feste Platzierung innerhalb der Website der Publisher benötigt.

Durch die integrierte Start-Stopp-Automatik läuft das Video nur, wenn der Nutzer es auf seinem Smartphone-Display beziehungsweise Monitor gerade ansieht und unterbricht, sobald es durch Scrollen außerhalb des sichtbaren Bereichs gelangt. Dies verbessert die Sichtbarkeit (Viewability) und in Konsequenz die Werbewirkung des Advertisers deutlich.

Das YOC Mystery Ad ist ein mehrfach ausgezeichnetes, vollflächiges mobiles Werbeformat. Die Besonderheit des Produktes liegt in der Möglichkeit, den Nutzer mit beliebigen, kreativen Elementen zur Interaktion mit der Markenbotschaft zu animieren. Das YOC Mystery Ad bietet somit umfangreiche gestalterische Möglichkeiten, um eine hohe Aufmerksamkeit der Nutzer zu garantieren.

Mitte des Jahres 2018 führte YOC ein viertes Werbeformat in den Markt ein: den YOC Mystery Scroller. Der Vorzug des YOC Mystery Scroller liegt in der Reactive Scrolling-Technologie: Animationen, Effekte und Videos können auf das Scroll-Verhalten des Benutzers abgestimmt werden.

Der YOC Mystery Scroller wird von allen mobilen Browsern unterstützt und nutzt lediglich knapp 30 % des Bildschirms. Die Anzeige bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich, ohne jedoch den Lesefluss zu behindern. Durch seine Proaktivität spielt der YOC Mystery Scroller nicht einfach ein Werbeformat ab, sondern verleiht diesem eine spezielle Note ohne störende Übergänge.

Neben den vorgenannten, unternehmenseigenen Produkten bietet YOC auch alle klassischen Werbeformen nach den international gültigen IAB- und MMA-Standards an.

Darüber hinaus ist das Expertenteam von YOC je nach Kundenwunsch in der Lage, zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Responsive-Formate, erweiterte Tracking-Möglichkeiten oder den Einsatz besonderer Werbemittel innerhalb von Standard-Formaten zu entwickeln.

Für die Steuerung, Optimierung und Auswertung einer Kampagne sind die Messungen der Sichtbarkeit zu einem entscheidenden Faktor avanciert. Im Geschäftsjahr 2018 baute YOC daher seine technische Infrastruktur zur Messung und Auswertung der Sichtbarkeit von mobilen Werbeformaten weiter aus.

Die YOC-Produkte orientieren sich an marktüblichen Messstandards (nach IAB und MRC) und bieten Advertisern damit international vergleichbare Erfolgskennzahlen für ihren Werbeerfolg im Digital Advertising. Infolgedessen eröffnet YOC seinen Werbekunden alternative Abrechnungsmodelle auf Basis der erhobenen Viewability-Daten. Hierbei erfolgt die Abrechnung einer Kampagne erst, sobald beispielsweise ein Video komplett im Sichtfeld des Nutzers abgespielt wurde.

Sämtliche YOC-Produktlinien, bis auf das YOC Inline Video Ad, sind im Geschäftsjahr 2018 zum Markenschutz beim Europäischen Patentamt registriert und als Marken eingetragen und geschützt worden.

Erweiterung des Produktportfolios um den YOC Mystery Scroller

Mit dem YOC Mystery Scroller hat YOC sein Produktportfolio um ein weiteres leistungsstarkes Werbeformat erweitert, das Interaktivität und Kreativität vereint. Es verfügt über die Reactive Scrolling Technologie und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, sich interaktiv anhand der Scroll-Aktivitäten durch den Werbeinhalt zu steuern.

Das Werbeformat bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich des Nutzers erhalten, allerdings ohne dessen Surfaktivität zu behindern. Die kreativen Möglichkeiten der Darstellungsform resultieren in überdurchschnittlich guten Wahrnehmungswerten und hohen Klickraten.

Mit dem Launch des YOC Mystery Scroller untermauert das Unternehmen sein strategisches Ziel, kontinuierlich innovative, hochwertige Werbeprodukte in den Markt einzuführen und diese über die unternehmenseigene Plattform VIS.X handelbar zu machen. Mit der Erweiterung des Angebots baut YOC die Rolle des Technologieanbieters weiter aus und gewinnt durch die vielfältige Produktpalette einen Wettbewerbsvorteil.

Der YOC Mystery Scroller wurde im dritten Quartal 2018 international bereits vielfach von verschiedenen Mediaagenturen für deren Werbetreibende - darunter die DEVK Versicherung, Fanta sowie die Automobilmarke Abarth - eingesetzt und erzielte hervorragende Sichtbarkeits-, Akzeptanz- sowie Response-Werte.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde der YOC Mystery Scroller durch das Europäische Patentamt als europäische Marke eingetragen und geschützt.

Zusätzliche Digitale Advertising-Leistungen

YOC bietet seinen Werbekunden effektive Mobile und Online Advertising-Lösungen für erfolgreiche Werbekampagnen an:

KREATIVLEISTUNG

Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt berät YOC Werbetreibende bei der Wahl des richtigen mobilen Werbeformates und übernimmt gegebenenfalls auch die Produktion des Werbemittels. Neben diesen Leistungen stellen die Experten des Unternehmens auch ihr Know-how zur Verfügung, wenn es um die Aussteuerung der Kampagnen auf digitalen Endgeräten geht.

YOC HUB

Die Business Intelligence-Plattform YOC Hub dient einerseits zur internen Prozesssteuerung von YOC und andererseits als Werkzeug für Publisher zur Kontrolle und Optimierung von Vermarktungsaktivitäten. Zudem wird die unternehmenseigene Plattform VIS.X durch das YOC Hub angesteuert.

Die erweiterte Unterstützung des programmatischen Geschäftsbereichs durch dediziertes Reporting erleichtert das tägliche operative Geschäft. Durch die umfassende und frei konfigurierbare Software-Oberfläche des YOC Hub erhalten die Nutzer einen aktuellen Überblick über den Vermarktungserfolg der YOC-Produkte.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER YOC-GRUPPE

Im Geschäftsjahr 2018 steigerte die YOC-Gruppe Ihre Umsatzerlöse auf 14,5 Mio. EUR (2017: 14,4 Mio. EUR). Nachdem das erste Halbjahr 2018 mit einem fünfzehnprozentigen Umsatzrückgang durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads (einer globalen Initiative zur Verbesserung digitaler Werbung) herausfordernd für die gesamte Branche sowie die Gesellschaft verlief, konnte das Unternehmen im zweiten Halbjahr bereits wieder ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 15 % realisieren.

Insbesondere die im ersten Quartal 2018 in den Markt eingeführte proprietäre Technologieplattform VIS.X trug mit kontinuierlich wachsenden Umsatzanteilen zu der Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr bei. Die Handelsplattform VIS.X ermöglicht den programmatischen (automatisierten) Handel von hochwirksamen Werbeprodukten von YOC und positioniert die Gesellschaft als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie (Ad Technology).

Parallel zu dieser Entwicklung nahm der Umsatzanteil der eigenentwickelten Ad Tech-Produkte weiter zu, sodass der Rohertrag der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 eine Quote in Höhe von 39 % erreicht hat (2017: 39 %). Im Fünfjahresvergleich verbesserte sich diese um zehn Prozentpunkte (2013: 29 %).

In Konsequenz erreichte die YOC-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,4 Mio. EUR und verbesserte dieses um 0,5 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr (2017: -0,1 Mio. EUR). Basis dieser Entwicklung ist die konsequente Umsetzung der definierten Strategie: Die Skalierung des Handelsvolumens von hochwirksamen, selbstentwickelten Werbeformaten mithilfe der proprietären Plattform VIS.X im programmatischen Kontext.

Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Berichtsjahres 2018 wurde darüber hinaus durch die Auflösung von Rückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramms in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR) positiv beeinflusst.

Internationale Geschäftstätigkeit

Die YOC-Gruppe profitierte im Geschäftsjahr 2018 von ihrer Präsenz in den Kernmärkten Europas, ihrem innovativen Produktspektrum, ihrem hochqualifizierten Fachpersonal sowie der Marktexpertise seit 2001.

Neben dem Hauptsitz in Berlin verfügt das Unternehmen über insgesamt sechs Dependancen in Großbritannien (London), Spanien (Madrid), Österreich (Wien), Polen (Warschau) sowie einem Standort in Düsseldorf. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde die Internationalisierung mit der Eröffnung eines Standortes in den Niederlanden (Amsterdam) weiter forciert.

Die deutschsprachigen Standorte in Deutschland und Österreich entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 auf einem hohen Niveau weiter. Insbesondere der deutsche Markt legte mit einem bedeutenden Umsatzwachstum in Höhe von 40 % (2017: 19 %) erneut deutlich zu.

In Österreich ist die YOC-Gruppe Marktführer - dies zeigte sich erneut in Platz 1 des österreichischen Vermarkterrankings. Basis des Umsatzwachstums im Geschäftsjahr 2018 war die hohe Nachfrage nach den verschiedenen Varianten des proprietären Produkts YOC Understitial Ad.

Der in der zweiten Jahreshälfte 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte ein Umsatzwachstum in Höhe von 30 % im Vergleich zum Vorjahr erzielen. Nach einer rund zweijährigen Aufbauarbeit verstärkt sich der Umsatzbeitrag des polnischen Marktes zunehmend.

Im spanischen und britischen Markt verliefen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.

Advertiser und Publisher

In der abgelaufenen Berichtsperiode nahm die Anzahl namhafter, internationaler Werbungtreibender weiter zu: Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, Volkswagen, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung, Garnier, oder Sky nutzen die Produkte von YOC für effektives Mobile Advertising.

Darüber hinaus konnte die Publisher-Basis ebenfalls weiter ausgebaut werden. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, Kunden von YOC die eigenen Werbeformate mit einer großen sowie ansprechenden internationalen Reichweite anzubieten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurden vermehrt die YOC-Produkte in die Medieninhalte unserer Publisher integriert. Dadurch wurde die Gesellschaft in die Lage versetzt, die Monetarisierung für unsere Publisher deutlich zu verbessern, da die Produkte der Gesellschaft höhere Preise erzielen als Standardprodukte. Dies liegt im Kern unserer definierten Strategie und führt dazu, dass neben den bestehenden Partnerschaften zunehmend neue Publisher auf die YOC-Technologie zur Monetarisierung setzen.

Mit der Business Intelligence-Plattform YOC Hub, die im Geschäftsjahr 2018 signifikant weiterentwickelt wurde, können die Publisher ihre Vermarktungsaktivitäten verwalten, auswerten und optimieren.

Klarer Fokus auf Werbetechnologie (Ad Technology)

Im Geschäftsjahr 2018 vollzog die YOC-Gruppe die Transformation zum Ad Tech-Anbieter mit der Weiterentwicklung und Markteinführung einer eigenen, angebotsorientierten Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel.

VIS.X - die neue proprietäre Plattform von YOC - stellt einen einzigartigen Marktplatz bereit, auf dem via Direktgeschäft oder automatisiert in Echtzeit Zugang zu Millionen von Nutzern auf jeglichen Endgeräten möglich wird. Dadurch entsteht in effizienter und skalierbarer Weise ein volumenstarker Mediahandel zwischen erstklassigen Werbetreibenden und hochqualitativen Publishern.

Parallel dazu nimmt die Produktentwicklung der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein, in dem diese beständig neue Produkte entwickelt und in den Markt einführt. Die global konkurrenzfähigen YOC-Werbeprodukte erzielen die gewünschten Branding- und Awareness-Effekte der Werbetreibenden, ohne die Menschen in der Nutzung des Internets zu stören.

Im vergangenen Geschäftsjahr konnte das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Publisher an seine programmatischen Plattformen anbinden. YOC baut seine Aktivitäten über sogenannte Private Marketplaces kontinuierlich aus, um Programmatic Advertising für seine Publisher und Advertiser am Markt verfügbar zu machen.

In Private Marketplaces kann ein vorher definiertes Inventar mit den YOC-Produkten entweder zu einem festen Preis oder in einer Auktion mit ausgewählten Käufern gehandelt werden. Des Weiteren bietet YOC einen offenen Marktplatz, in dem das integrierte Inventar in Echtzeit an die Höchstbietenden versteigert wird.

Europäische Publisher wie El Desmarque, Vocento, Kronenzeitung, Mail Online, Eurosport und mehrere hundert weitere namhafte Medienhäuser haben die Produkte von YOC integriert und sind an die neue proprietäre Plattform VIS.X angebunden. Sie profitieren von einer hohen zusätzlichen Monetarisierung.

Internationale Advertiser wie Audi, Mondelez, Samsung, Mercedes-Benz, Nestle sowie hunderte weiterer Markenartikler und Dienstleister nutzen unsere Plattform zum Einkauf von entsprechenden hochwirksamen Werbeprodukten. Sie profitieren dadurch von deutlich verbesserter Aufmerksamkeit für die beworbenen Marken und Produkte bei den anvisierten Zielgruppen.

Produktentwicklung und Infrastruktur

Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Fokus der IT- und Produktstrategie auf die Automatisierung und Skalierung des Geschäftsmodells durch die Erreichung von drei Zielen gelegt:

Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung der VIS.X-Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten;
Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produktlinien;
Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools YOC Hub.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 führte YOC eine hochskalierbare Plattform für den automatisierten Mediahandel in den Markt ein: VIS.X. Diese Plattform realisiert den Mediahandel in Kombination mit den eigenentwickelten Werbeprodukten über Mobile- und Desktop-Werbeflächen. Ein besonderer Fokus liegt, neben der Erfüllung marktüblicher Funktionalitäten, auf Bereitstellung und Handelbarkeit besonders wirksamer Werbemittel für Werbekunden. Die Bereitstellung von VIS.X war ein wichtiger Meilenstein im abgelaufenen Geschäftsjahr und beeinflusste gleichzeitig die Weiterentwicklung anderer Software-Produkte von YOC.

Durch die Entwicklung von interaktiven und unaufdringlichen Digital Advertising-Produkten differenziert sich YOC von vergleichbaren Wettbewerbern. Mit Hilfe dieser Produkte gelingt es namhaften Werbetreibenden, ihre Kunden zielgerichtet und nachhaltig anzusprechen. Deshalb wurde das Produktangebot hinsichtlich der Anforderungen an Sichtbarkeit und Nutzbarkeit stark verbessert. Alle Produkte wurden mit der Möglichkeit ausgestattet, die tatsächliche Sichtbarkeit erfolgreich zu messen und sich auch auf Basis der Sichtbarkeit vermarkten zu lassen. Dies eröffnet Werbekunden eine deutlich effizientere Zielgruppenansprache.

Darüber hinaus wurde die technische Infrastruktur der Gesellschaft verbessert, um den Marktanforderungen hinsichtlich Skalierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf den automatisierten Handel, gerecht zu werden. So wurden bereits das YOC Understitial Ad, das YOC Mystery Ad, klassische Formate sowie die Kompatibilität mit den wichtigsten Drittanbietern für komplexe Werbeformate in digitalen Umfeldern in VIS.X eingebaut und zum programmatischen Handel freigegeben.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 wurden sämtliche Produktlinien von YOC überarbeitet beziehungsweise erweitert, um die Funktionsfähigkeit plattformübergreifend vom mobilen Internet auf das stationäre Internet zu erweitern.

Das YOC Hub ist das proprietäre Business Intelligence und Reporting Tool von YOC. Die stetige Weiterentwicklung wurde im Geschäftsjahr 2018 durch die Einführung neuer Funktionen konsequent umgesetzt. Das YOC Hub bündelt in einer benutzerfreundlichen Oberfläche alle relevanten Transaktionsdaten über alle Vertriebskanäle. Im Kontext dessen wurde im Geschäftsjahr 2018 auch eine Schnittstelle zur VIS.X-Plattform etabliert, sodass auch diese Daten nahezu in Echtzeit für die Nutzer der Plattform zur Verfügung stehen.

Durch die einheitliche Darstellung aller notwendigen Verkehrsdaten sind kurze Entscheidungswege und die Optimierung von Prozessen möglich. In einem nächsten Schritt wird die Steuerung von VIS.X vollständig über das YOC Hub abgewickelt werden.

YOC verfügt insgesamt über eine leistungsstarke IT-Systemlandschaft sowie über proprietäre Softwareprodukte. Die zugrundeliegenden Technologieplattformen werden inhouse entwickelt und zeichnen sich durch Flexibilität, Leistungsstärke, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit aus. Sie verfügen über zahlreiche Schnittstellen, die die Integration vernetzter Anwendungen erlauben. YOC verfügt hierzu über eigene IT-Abteilungen, die die jeweilige Software betreuen und weiterkonzipieren.

Die eigene IT-Infrastruktur wird durch Softwarelösungen namhafter Partner aus dem Technologie- und Advertising-Bereich wie SAP, Google oder Salesforce ergänzt.

Die von YOC verwendeten Datenbank- und Applikationsserver sind in Berlin installiert und werden von der hauseigenen IT-Abteilung verwaltet. Weitere Server betreibt und verwaltet YOC in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum. Zur dauerhaften Sicherstellung der Servicequalität in der Auslieferung der eigenentwickelten Produkte und in Bezug auf die starke Internationalisierung wurden neue Dienstleister eingebunden. Seither ist YOC in der Lage, in zahlreichen Rechenzentren in verschiedenen Ländern eine zuverlässige und außerordentlich leistungsstarke Auslieferung sicherzustellen.

Zusätzlich wurden im Jahr 2018 weitere Kapazitäten in den Rechenzentren von Amazon und Google aufgebaut, um für den Betrieb der VIS.X Plattform eine hohe Servicequalität für alle Kunden und Nutzer zu gewährleisten.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC-GRUPPE

Umsatzentwicklung und Gesamtleistung

Im Geschäftsjahr 2018 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum in Höhe von 1 % auf 14,5 Mio. EUR (2017: 14,4 Mio. EUR).

Die erfolgreiche Transformation der YOC-Gruppe hin zum Mobile Premium Programmatic-Anbieter wird sowohl umsatz- als ertragsseitig die Geschäftsentwicklung des Konzerns weiter verbessern.

Die Gesamtleistung des Konzerns liegt mit 15,4 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2017: 15,0 Mio. EUR).

Umsatz nach Regionen

Im Geschäftsjahr 2018 stiegen die Umsätze im deutschsprachigen Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 28 % (2017: 25 %) auf 12,2 Mio. EUR (2017: 9,5 Mio. EUR) an. Insbesondere in Deutschland konnte die YOC-Gruppe mit einem Umsatzwachstum in Höhe von 40 % (2017: 19 %) die sich bietenden Chancen im Wachstumsmarkt aufgrund der Einführung neuer Produkte nutzen.

Der im Geschäftsjahr 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich erfreulich und konnte durch steigende Umsatzbeiträge ein Wachstum in Höhe von 30 % im Vergleich zum Vorjahr realisieren.

Im spanischen und britischen Markt verliefen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.

Die Umsatzanteile je Region stellen sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:

Rohertrag

Die Rohertragsquote blieb in der Berichtsperiode in Höhe von 39 % konstant im Vergleich zum Vorjahr (2017: 39 %). Im Rahmen der Entwicklung der vergangenen fünf Jahre, die durch eine zunehmende Fokussierung auf Technologie sowie die proprietären YOC-Werbeproduktlinien geprägt war, verbesserte sich die Rohertragsquote um zehn Prozentpunkte (2013: 29 %).

Die weitere Zunahme der Rohertragsquote stellt einen wichtigen Baustein zur nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung dar.

Personalaufwand und Personalentwicklung

Gegenüber dem Vorjahr stieg der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) der YOC-Gruppe um 6 % auf 54 Mitarbeiter (2017: 51 Mitarbeiter) an.

Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte die YOC-Gruppe 46 festangestellte Mitarbeiter (2017: 53 festangestellte Mitarbeiter).

Im Geschäftsjahr 2018 sank der Personalaufwand um 0,1 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR (2017: 4,3 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalkosten ist primär auf die Einstellung von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramm im Vorjahr zurückzuführen.

Die Personalaufwandsquote, die den Personalaufwand ins Verhältnis zur Gesamtleistung stellt, sank um zwei Prozentpunkte auf 27 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2017: 29 %).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die YOC-Gruppe Leistungsträger an das Unternehmen binden sowie neue qualifizierte Mitarbeiter für Schlüsselpositionen gewinnen. Dem Fachkräftemangel konnte die Gesellschaft somit effektiv entgegenwirken.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2018 lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von rund 2,0 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt zeigten die in den vergangenen Jahren umgesetzten Kosteneinsparmaßnahmen in diversen Bereichen ihre Wirkung, sodass sich die Relation zur Gesamtleistung mit 13 % konstant im Vergleich zum Vorjahr (2017: 13 %) entwickelte.

EBITDA

Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag im Geschäftsjahr 2018 bei 0,4 Mio. EUR (2017: -0,1 Mio. EUR) und veränderte sich somit um 0,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr.

Ergebnis nach Steuern

Die YOC-Gruppe verzeichnete planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR), ein negatives Finanzergebnis in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR) sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR).

Im Berichtszeitraum beträgt das Ergebnis nach Steuern (inklusive Corporate Functions) somit -0,2 Mio. EUR und verbesserte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um 0,3 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC-GRUPPE

Langfristige Vermögenswerte

Zum Bilanzstichtag betrugen die langfristigen Vermögenswerte 0,8 Mio. EUR (2017: 0,6 Mio. EUR). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr basiert hauptsächlich auf dem Zugang immaterieller Vermögenswerte.

Im Posten der selbst erstellten Software wurden Eigenentwicklungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) aktiviert.

Die Sachanlagen verblieben aufgrund des geringen Investitionsbedarfs mit 0,1 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (2017: 0,1 Mio. EUR).

Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 0,3 Mio. EUR und verblieben ebenfalls auf dem Vorjahresniveau (2017: 0,3 Mio. EUR).

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 5,4 Mio. EUR (2017: 4,1 Mio. EUR) und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. EUR an.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 1,4 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR (2017: 3,1 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist unter anderem auf das allgemein gestiegene Geschäftsvolumen sowie auf längere Zahlungsziele zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögenswerte stiegen um 0,1 Mio. EUR an und betrugen zum Bilanzstichtag 0,2 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR).

Zum 31. Dezember 2018 verzeichneten die liquiden Mittel einen Rückgang in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR (2017: 1,0 Mio. EUR).

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Eigenkapital der YOC-Gruppe -3,9 Mio. EUR (2017: -4,1 Mio. EUR). Der Anstieg des Eigenkapitals basiert auf der Erfassung der Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 0,3 Mio. EUR in der Kapitalrücklage sowie dem Jahresergebnis in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR).

Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Abschlusses der britischen Tochtergesellschaft von GBP in EUR sowie der polnischen Niederlassung von PLN in EUR spiegeln sich im erfolgsneutralen Ergebnis wider, welches das Eigenkapital um 0,035 Mio. EUR verbesserte (2017: 0,07 Mio. EUR).

Dieser Effekt ist hauptsächlich auf die Ende 2018 sowie aktuell bestehende Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Langfristige Schulden

Zum Bilanzstichtag stiegen die langfristigen Schulden der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR (2017: 1,2 Mio. EUR) an. Die Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 im Juli 2018 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,5 Mio. EUR, einem Barwert von 1,3 Mio. EUR und einer Laufzeit bis 2022 indiziert diesen Anstieg.

Kurzfristige Schulden

Im Geschäftsjahr 2018 erhöhten sich die kurzfristigen Schulden leicht um 0,1 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR (2017: 7,6 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wuchsen um 0,8 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR (2017: 2,6 Mio. EUR) an.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten mit 3,6 Mio. EUR nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten aus noch nicht erhaltenen Eingangsrechnungen (2017: 4,1 Mio. EUR). Diese wiederum enthalten vor allem Rückstellungen für Agenturrückvergütungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (2017: 2,5 Mio. EUR).

Der Abschluss von Agenturverträgen und den damit verbundenen Agenturrückvergütungen sind für unser Geschäftsmodell von besonderer Bedeutung. Diese stellen eine Art Umsatzgarantie beziehungsweise ein Minimumeinkaufsvolumen mit der jeweiligen Mediaagentur dar. Im Gegenzug erhält diese eine vertraglich vereinbarte Rückvergütung im Folgejahr.

Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden zum 31. Dezember 2018 betrugen 0,6 Mio. EUR (2017: 0,7 Mio. EUR).

Cash-Flow

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 0,7 Mio. EUR. Die Liquiditätsabnahme betrug 0,3 Mio. EUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres (2017: 1,0 Mio. EUR).

Operativer Cash-Flow

Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2017: -0,5 Mio. EUR). Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Der operative Cash-Flow der YOC-Gruppe betrug -1,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum (2017: 0,1 Mio. EUR). Dieser resultierte neben dem negativen Ergebnis nach Steuern hauptsächlich aus dem Aufbau von Forderungen sowie dem Abbau von Verbindlichkeiten.

Cash-Flow aus Investitionstätigkeiten

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) umfasst primär die aktivierungsfähigen internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der technologischen Plattformen des Unternehmens und innovativer Produkte in Höhe von 0,4 Mio. EUR sowie externe Entwicklungskosten in Höhe von weiteren 0,1 Mio. EUR.

Im Sachanlagevermögen verhalten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.

Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten

Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (2017: 0,5 Mio. EUR) resultiert aus Mittelzuflüssen aus der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 sowie aus einer Darlehensaufnahme in Höhe von 0,3 Mio. EUR zu marktüblichen Konditionen. Parallel dazu wurden im Geschäftsjahr 2018 Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. EUR getilgt.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung neuer Produkte beziehungsweise technischer Innovationen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 0,4 Mio. EUR (2017: 0,2 Mio. EUR).

Bei der Produktentwicklung konzentrierte sich das Unternehmen auf die

Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung der VIS.X-Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten;
Weiterentwicklung der eigenen Advertising-Produktlinien;
Verbesserung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools YOC Hub.

Für das weitere Wachstum der YOC-Gruppe, den Ausbau der Marktstellung sowie zur Automatisierung interner Prozesse ist die technologische Wettbewerbsfähigkeit essentiell, sodass wir die Neu- und Weiterentwicklung unserer Produkte und Plattformen in Eigenentwicklung vorantreiben.

Zusammenfassende Aussage über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Umsetzung der Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung führten zu einem erhöhten Geschäftsvolumen der YOC-Gruppe. Parallel dazu erzielten die umgesetzten Maßnahmen zur Kostenreduktion der vergangenen Jahre eine nachhaltige Wirkung: der Verlauf der Fixkosten bewegte sich nahezu auf konstantem Niveau.

Unter Berücksichtigung von Rückstellungsbildungen im Vorjahr in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2018: 0,0 Mio. EUR) stiegen die Personalaufwendungen der Gesellschaft lediglich im Berichtsjahr leicht an.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft weisen keine Steigerungen auf.

In Konsequenz dessen konnte die YOC-Gruppe in den vergangenen Geschäftsjahren ihr operatives Ergebnis kontinuierlich steigern.

Für das Geschäftsjahr 2018 bedeutet dies die Erzielung eines operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2017: -0,1 Mio. EUR).

Die Bilanzsumme der YOC-Gruppe stieg um 1,5 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR (2017: 4,7 Mio. EUR) an. Der Anstieg ist unter anderem auf die Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 2022 zurückzuführen.

PROGNOSEBERICHT DER YOC-GRUPPE

Die Internetnutzung ist im Alltag der Menschen bereits in hohem Maße etabliert. Die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Masse an online bereitgestellten Inhalten wirkt sich auf den kontinuierlich steigenden täglichen Internetkonsum aus.

Vor allem Menschen, die unterwegs mit ihren mobilen Geräten online sind, nutzen das Internet deutlich intensiver verglichen zur Gesamtbevölkerung: Durchschnittlich 209 Minuten täglich. Bei unter 30-Jährigen liegt die tägliche Nutzungsdauer sogar bei 278 Minuten.24

Um für diese Generation relevant zu bleiben, müssen sowohl Publisher als auch Advertiser attraktive Informations- und Unterhaltungsangebote bereitstellen. Für Publisher bedeutet dies, ihre Nutzer mit Werbung nicht zu überfordern und ihnen idealerweise mit kreativen Formaten sogar einen Mehrwehrt zu bieten. Für Advertiser bedeutet dies hingegen, ihre Zielgruppe genau zu kennen und sie kreativ anzusprechen.

Vor diesem Hintergrund bekommt die Forderung nach kreativen und hochwirksamen Formaten eine noch größere Relevanz. Studien zeigen, dass Rich Media-Formate, also solche, die die Einbindung vielfältiger Medien wie Video, Audio oder HTML5 erlauben, fünfmal so hohe Interaktionsraten erzeugen, wie dies Standard Banner erreichen und deswegen zu einer höheren und positiveren Markenwahrnehmung führen.25

Seit einigen Jahren positioniert sich YOC mit einer Vielzahl attraktiver Produktlinien und Features bereits in diesem Geschäftsfeld und erwartet durch die Bereitstellung interaktiver und wirksamkeitsstarker Werbeformate im programmatischen Umfeld am Marktwachstum zu partizipieren. Allerdings wurde der Automatisierung des Mediahandels vor allem in Deutschland bisher zögerlich begegnet. Aber auch im europäischen Kontext bietet der Markt derzeit kaum angebotsseitige Plattformen, die die Nachfrage nach Mobile Programmatic Advertising in Verbindung mit hochwirksamen Werbeprodukten bedienen können.

Weitere Vorbehalte entstehen durch die Sorge vieler Werbetreibenden, ihre Werbeanzeigen könnten in negativ behafteten Umfeldern erscheinen. Dies zeigt umso mehr die Relevanz sicherer Premium-Umfelder und vor allem ihrer Transparenz.

Vor diesem Hintergrund ergab sich für YOC entsprechender Handlungsbedarf: Mit dem Launch der neuen proprietären Supply Side-Plattform VIS.X im Jahr 2018 bietet YOC nicht nur hochwirksame Werbeformate an, die den Vorgaben der Coalition For Better Ads26 entsprechen, sondern kann diese nun auch plattformbasiert über programmatische Vertriebswege handeln und ausliefern.

Durch die Anbindung der Premium-Publisher und deren hochqualitatives Inventar deckt das Unternehmen zudem die starke Forderung nach Markensicherheit (Brand Safety), also nach sicheren Werbeumfeldern, ab und wird dadurch zukünftig am weiteren Ausbau des programmatischen Handels in Europa partizipieren.

Nachdem das erste Halbjahr 2018 mit einem fünfzehnprozentigen Umsatzrückgang durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads (einer globalen Initiative zur Verbesserung digitaler Werbung) herausfordernd für die gesamte Branche sowie die Gesellschaft verlief, konnte das Unternehmen im zweiten Halbjahr bereits wieder ein Umsatzwachstum in Höhe von rund 15 % realisieren.

24 ARD/ZDF. ARD/ZDF-Onlinestudie 2018. 10.10.2018. http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ardzdf-onlinestudie-2018/. Abruf am: 11.03.2019.

25 Adform. Standard vs. Rich Media! Who will win the battle?. 17.09.2012. https://blog.adform.com/rich-media/standard-vs-rich-media/. Abruf am: 11.03.2019.

26 Coalition for Better Ads. The Bad Ads Standards. Kein Veröffentlichungsdatum. https://www.betterads.org/standards/. Abruf am: 11.03.2019.

Im Geschäftsjahr 2019 liegt das Augenmerk des Vorstands insbesondere auf der Verstetigung des dynamischen Wachstums des programmatischen Plattformgeschäfts und damit der Umsetzung der definierten Unternehmensstrategie. Hierzu ist es notwendig, dass alle YOC-Standorte die neue Marktpositionierung adaptieren und alle hinreichenden Aufgaben umsetzen. Parallel dazu soll die Internationalisierung der YOC-Gruppe weiter vorangetrieben werden.

Mit der Markteinführung der eigenen Technologieplattform VIS.X wird die Gesellschaft durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie Unabhängigkeit von Drittanbietern erlangen.

Darüber hinaus sollen neben dem Bestandsgeschäft sukzessive weitere Umsätze im programmatischen Echtzeithandel generiert werden.

Im Geschäftsjahr 2018 konnten die prognostizierten Umsatzerlöse der Gesellschaft aufgrund des Inkrafttretens der EU-Richtlinie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Einführung der Coalition for Better Ads nicht vollständig erreicht werden. Trotzdem konnte die Gesellschaft das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf einen Betrag in Höhe von 0,4 Mio. EUR steigern.

Die Erwartungen für das kommende Geschäftsjahr sind positiv. Insgesamt rechnet die YOC-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 mit Umsatzerlösen in Höhe von 15,5 Mio. EUR bis 16,5 Mio. EUR bei einer nur unterproportional ansteigenden Kostenstruktur.

Auf Basis dieser Umsatzprognose rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit einer weiteren Verbesserung des operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,2 Mio. EUR bis zu 0,5 Mio. EUR. Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 wird die Prognose mit einem positiven Effekt in Höhe von bis zu 0,3 Mio. EUR unterstützen.

Im gleichen Maße wird sich durch diesen Effekt der operative Cash-Flow in Höhe von bis zu 0,3 Mio. EUR verbessern. Der Finanzierungs-Cash-Flow wird sich um diesen Betrag entsprechend reduzieren. In Konsequenz wird der Cash-Flow der Gesellschaft durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 nicht beeinflusst werden.

Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses, realisieren. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass der geplante Geschäftsverlauf realisiert werden kann.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC AG

Die YOC AG mit Sitz in Berlin ist Mutterunternehmen sämtlicher in der YOC-Gruppe enthaltenen Gesellschaften. Neben den Corporate Functions wird der komplette Produkt- und Plattformentwicklungsbereich in der YOC AG geführt.

Darüber hinaus betreibt die YOC AG die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.

Umsatzentwicklung und Gesamtleistung

Die Umsatzerlöse der YOC AG im Geschäftsjahr 2018 betrugen insgesamt 6,5 Mio. EUR (2017: 4,9 Mio. EUR).

Die externen Umsatzerlöse in Höhe von 3,6 Mio. EUR (2017: 2,1 Mio. EUR) resultieren aus dem programmatischen Handel über die YOC-Plattform VIS.X sowie weiterer Technologieplattformen zur Monetarisierung des internationalen Werbeinventars der Publisher-Partner.

Der Gesamtumsatz mit verbundenen Unternehmen betrug 2,9 Mio. EUR (2017: 2,8 Mio. EUR). Diese Erlöse resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten für Corporate Functions und weiterer operativer Dienstleistungen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 0,4 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr an (2017: 0,04 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert primär aus Erträgen aus Rückstellungsauflösungen von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms.

Die Gesamtleistung der Gesellschaft lag im Berichtsjahr mit 7,0 Mio. EUR um 2,0 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2017: 5,0 Mio. EUR).

Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR (2017: 3,2 Mio. EUR) enthalten vorwiegend Vergütungen für Publisher sowie technische Serverkosten.

Personalaufwand und Personalentwicklung

Zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand der YOC AG unverändert aus einem Mitglied.

Das Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2018 zum Teil auch als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der YOC AG bestellt.

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 22 festangestellte Mitarbeiter in der YOC AG beschäftigt (31. Dezember 2017: 26 festangestellte Mitarbeiter).

Im Geschäftsjahr 2018 sank der Personalaufwand um 0,3 Mio. EUR auf 1,6 Mio. EUR (2017: 1,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalkosten ist primär auf die Einstellung von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms im Vorjahr zurückzuführen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2018 entsprachen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einem Volumen in Höhe von 1,0 Mio. EUR unverändert dem Wert des Vorjahres (2017: 1,0 Mio. EUR).

EBITDA

Im Geschäftsjahr 2018 lag das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bei 0,2 Mio. EUR und verbesserte sich somit um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2017: -1,0 Mio. EUR). Unterstützend wirkten im Berichtsjahr die Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR.

Beteiligungs- und Finanzergebnis

Im Berichtsjahr betrug das Beteiligungs- und Finanzergebnis der YOC AG 0,4 Mio. EUR (2017: 0,5 Mio. EUR).

Das Ergebnis aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der YOC Mobile Advertising GmbH für das Geschäftsjahr 2018 betrug 0,4 Mio. EUR (2017: 0,4 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2018 schüttete die österreichische Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 0,2 Mio. EUR (2017: 0,3 Mio. EUR) an die YOC AG aus.

Das Zinsergebnis der YOC AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf -0,2 Mio. EUR (2017: -0,2 Mio. EUR).

Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wirkten sich im Berichtszeitraum in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2017: 0,2 Mio. EUR) aus.

Darüber hinaus betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,4 Mio. EUR (2017: 0,0 Mio. EUR).

Ergebnis nach Steuern

Für das Geschäftsjahr 2018 betrug das Ergebnis nach Steuern der YOC AG 0,03 Mio. EUR und verbesserte sich um 0,8 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC AG

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme der YOC AG auf 8,2 Mio. EUR (2017: 6,2 Mio. EUR).

Anlagevermögen

Insgesamt betrug das Anlagevermögen zum Stichtag 2,2 Mio. EUR (2017: 1,3 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert primär aus Investitionen in die YOC-Technologieplattform VIS.X für den programmatischen Handel von hochwirksamen Werbeprodukten und der Umwandlung von kurz in langfristige Intercompany Darlehen.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Eigenkapital der YOC AG -2,4 Mio. EUR (2017: -2,7 Mio. EUR). Der Anstieg des Eigenkapitals basiert auf der Erfassung der Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 0,3 Mio. EUR in der Kapitalrücklage sowie dem Jahresergebnis in Höhe von 0,03 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der YOC AG stiegen im Berichtszeitraum insgesamt um 2,5 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR an (2017: 5,1 Mio. EUR).

Der Anstieg resultiert unter anderem aus der Begebung der YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 sowie dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1,2 Mio. EUR auf 4,5 Mio. EUR (2017: 3,3 Mio. EUR).

Im Berichtszeitraum wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um 0,2 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR reduziert (2017: 1,3 Mio. EUR).

Zusammenfassende Aussage über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die YOC AG konnte im Geschäftsjahr 2018 ihre Geschäftsaktivitäten steigern und schloss das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 0,03 Mio. EUR (2017: -0,7 Mio. EUR) ab.

PROGNOSEBERICHT DER YOC AG

Der Geschäftsverlauf der YOC AG und des YOC-Konzerns sind eng miteinander verbunden, da die YOC AG als Holdinggesellschaft im Konzern fungiert und die Koordination der konzernweiten Entwicklungs-, Vertriebs-, Service- und Marketingabteilungen übernimmt.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Aufgrund der bestehenden engen Verknüpfung zwischen YOC AG und YOC-Konzern verweisen wir auf die im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Ausblick

Neben den Corporate Functions betreibt die YOC AG die zentrale Plattform- und Produktentwicklung sowie die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.

Insgesamt erwartet die YOC AG für den YOC-Konzern wachsende Umsatzerlöse sowie ein weiter verbessertes operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019.

Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit weiterhin positiven Ergebnisbeiträgen aus der Ergebnisabführung der YOC Mobile Advertising GmbH an die YOC AG. Für die YOC Mobile Advertising GmbH werden im kommenden Geschäftsjahr wachsende Umsatzerlöse im zweistelligen Prozentbereich erwartet.

Aufgrund des positiven Ergebnisses der österreichischen Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH sind ebenfalls weitere positive Ergebnisbeiträge aus Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019 geplant.

Für die Tochtergesellschaften YOC Spain S.L. und YOC Mobile Advertising Ltd. werden für das Jahr 2019 wieder Umsatzzuwächse erwartet. Aus beiden Gesellschaften werden für 2019 jedoch noch keine Gewinnausschüttungen erwartet. Mittelfristig gehen wir allerdings davon aus, dass diese Tochtergesellschaften positive Ergebnisbeiträge erwirtschaften und zur Steigerung der Ergebnisse der YOC AG beitragen werden.

Insgesamt erwartet die YOC AG für das Geschäftsjahr 2019 somit ebenfalls ein positives Beteiligungsergebnis. Die Liquiditätsplanung erfolgt im Wesentlichen auf Ebene des YOC-Konzerns. Wir verweisen daher auf die Ausführungen im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe".

Aufgrund der relativen Größe des Mutterunternehmens zum Konzern, der sehr engen Leistungsverflechtungen innerhalb der Gruppe und der zentralisierten Treasury-Funktionen sind die Finanzlage des Konzerns und der YOC AG vergleichbar.

Im Geschäftsjahr 2018 ist die prognostizierte Geschäftsentwicklung für die YOC AG eingetroffen. Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die YOC AG auf Basis der dargestellten Entwicklungen mit einem im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Jahresergebnis.

Damit ohne Kapitalmaßnahmen ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum vorhanden ist, müssen die Gesellschaft und der Konzern den geplanten Geschäftsverlauf, insbesondere eine deutliche Umsatzsteigerung sowie eine Verbesserung des operativen Ergebnisses realisieren. Der Fortbestand des Unternehmens hängt davon ab, dass der geplante Geschäftsverlauf realisiert werden kann.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Grundsätze des Chancen- und Risikomanagements

Zur Erreichung ihrer Ziele nutzt die YOC-Gruppe ein ganzheitliches und systematisches Chancen- und Risikomanagement. So ist gewährleistet, dass Chancen erkannt und konsequent genutzt werden können, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen.

Die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements unter Berücksichtigung eines sich schnell verändernden Markt- und Geschäftsumfeldes ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Dazu werden unter Abwägung des Rendite-Risiko-Verhältnisses bewusst notwendige Risiken eingegangen, um die gebotenen Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können.

Zentraler Bestandteil ist das interne Reporting relevanter operativer Kennzahlen. Dadurch werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und bewertet. Der Vorstand überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zum Risikocontrolling sowie der Realisierung von Chancen in den operativen Einheiten.

Die Angemessenheit der Methoden und Prozesse des Risikomanagements zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an interne und externe Entwicklungen angepasst.

Chancenmanagement

Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.

Risikomanagement

A) MARKT- UND WETTBEWERBSRISIKO

Die YOC-Gruppe agiert in einem Markt, der sich sehr schnell entwickelt. Dies erfordert einen hohen Grad an Flexibilität von Prozessen und Strukturen.

Veränderungen von Markt- und Wettbewerbsverhältnissen, wie zum Beispiel dem Markteintritt neuer Wettbewerber, gehören zu den Risiken, denen die YOC-Gruppe durch ein kontinuierliches Markt- und Unternehmens- Monitoring begegnet.

Das Erkennen von Trends und neuen Entwicklungen wird insbesondere durch die Plattform- und Produktbereiche sowie die Länderorganisationen gewährleistet.

Veränderungen ökonomischer Faktoren können durch Auftragsrückgänge insbesondere in der Werbebranche ebenfalls Auswirkungen auf die Entwicklung der YOC-Gruppe haben. Durch das breit gefächerte Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie einem diversifizierten Kundenstamm ist die YOC-Gruppe hierfür gut aufgestellt.

Das Risiko eines durch gesamtwirtschaftliche Faktoren bedingten Umsatzrückgangs wird als gering eingeschätzt.

B) TECHNOLOGISCHE RISIKEN

Die YOC-Gruppe verfolgt eine einheitliche IT-Strategie, die eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der IT-Systeme beinhaltet. Die Geschwindigkeit der technologischen Innovationen im Markt erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und stellt zunehmend ein Risiko dar. Insbesondere fehlt es zum Teil noch an Standards im technologischen Umfeld.

Substitut- und Konkurrenzprodukte könnten die Wettbewerbsfähigkeit der YOC-Gruppe schwächen. Deshalb müssen Innovationen vorangetrieben werden, um langfristig erfolgreich zu sein und die Marktstellung auszubauen.

Aufgrund der hohen Dynamik im Markt für digitale Werbetechnologien (Ad Technology) stehen den Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Technologien immer auch Risiken gegenüber, sodass sich getätigte Investitionen auch als unrentabel erweisen können.

Bei der Auswahl der IT-Systeme entscheidet sich die YOC-Gruppe überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter.

Die IT-Sicherheit deckt die Informationstechnologie des gesamten Unternehmens ab, inklusive Büro-IT, Systeme und Applikationen. Wie andere Unternehmen können wir unter Umständen Cyber-Angriffen ausgesetzt sein. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, eine umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme sowie den Einsatz von Verschlüsselungsmechanismen, Firewalls und Virenscannern.

Vorsorgemaßnahmen gegen den Ausfall von technischen Anlagen wurden durch den Parallelbetrieb der technischen Applikationen getroffen, sodass Kundenaufträge jederzeit reibungslos abgewickelt werden können.

Back-up-Systeme sichern zudem den Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust und gewährleisten eine konsistente Verfügbarkeit.

C) FINANZ- UND TREASURY-RISIKEN

Die YOC-Gruppe hat zur Planung und Überwachung der Zahlungsströme eine eigene Treasury-Funktion eingerichtet. Das Liquiditätsmanagement unterstützt den Vorstand durch die Kontrolle der Geschäftsentwicklung und Zahlungsstromschwankungen bei der Überwachung von Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Die Steuerung erfolgt unter anderem über Kennzahlen, die Aufschluss über die Kapitalstruktur des Unternehmens liefern.

Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein stringentes Debitorenmanagement entgegengewirkt, das auf die Überwachung der Altersstruktur der Forderungen und das Management von zweifelhaften Forderungen ausgerichtet ist. In den beiden vergangenen Geschäftsjahren 2017 und 2018 sind weder in der YOC AG noch in ihren Tochtergesellschaften wesentliche Forderungen ausgefallen.

Zum 31. Dezember 2018 verfügt die Gesellschaft über einen Liquiditätsbestand in Höhe von 0,7 Mio. EUR.

Im Zuge der Fokussierung des Geschäftsmodells auf den Bereich Mobile Advertising hat sich die operative Ergebnissituation in den vergangenen fünf Geschäftsjahren signifikant verbessert.

Die operative Ertragslage wird sowohl durch Umsatz- als auch Rohertragssteigerungen weiter optimiert werden. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns hängt von der Erreichung des geplanten Geschäftsverlaufs ab.

D) RECHTLICHE RISIKEN UND HAFTUNGSRISIKEN

Um rechtlichen Risiken vorzubeugen, werden wesentliche Rechtsgeschäfte durch externe Rechtsanwälte geprüft.

Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichert sich die YOC-Gruppe gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Die abgeschlossene Directors & Officers Liability Insurance dient zur Absicherung des Managements gegen eventuelle Vermögensschäden der YOC-Gruppe.

Weder die YOC AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2018 an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns haben könnten.

Entscheidungen des Gesetzgebers, wie zum Beispiel die Veränderung der Datenschutzregelung, können eine negative Wirkung auf die Geschäftstätigkeit der YOC-Gruppe haben. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind jedoch keine für die YOC-Gruppe wesentlichen für die absehbare Zukunft geplanten Gesetzesänderungen bekannt.

E) PERSONELLE RISIKEN

Für die erfolgreiche Entwicklung der YOC-Gruppe ist die Gewinnung und nachhaltige Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen notwendig. Aufgrund des starken Wachstums des für die YOC-Gruppe relevanten Marktes ist der Arbeitsmarkt für Personal mit den benötigten Kenntnissen und Erfahrungen besonders hart umkämpft.

Die Überwachung und Vermeidung des Risikos personeller Engpässe wird durch eine unternehmensweite Personalplanung unterstützt.

Durch Personalentwicklungsmaßnahmen und einem regelmäßig vom Vorstand überprüften leistungsbezogenen Vergütungssystem soll die Wettbewerbsfähigkeit im Personalmarkt sichergestellt werden.

Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird zudem gewährleistet, dass in jedem Unternehmensbereich mehrere Schlüsselpersonen arbeiten. Vertretungsregelungen und Nachfolgemanagement sollen die Sicherstellung der Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse gewährleisten.

Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, werden verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen.

F) PLANUNGSRISIKEN

Planungsrisiken bestehen in der Umsatz- und Kostenprognose. Insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik im Markt für Digital Advertising basiert die kurz- und mittelfristige Planung auf wesentlichen Schätzungen und Annahmen, vor allem zur Umsatzentwicklung. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns hängt von der Erreichung des geplanten Geschäftsverlaufs ab.

Die regelmäßige Überprüfung der Annahmen soll dem Vorstand ermöglichen, auf Planabweichungen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTBERICHT ZUM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

(Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Das bei der YOC AG sowie in der YOC-Gruppe bestehende Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -kommunikation sowie zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.

Im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll zudem über die Ausgestaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems die Beachtung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften und -standards und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sichergestellt werden.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Finanzberichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YOC AG und der YOC-Gruppe vermittelt.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess. Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Die operative Verantwortung obliegt dem Vorstand, der durch den kaufmännischen Leiter unterstützt wird.

Wir erachten folgende Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der YOC-Gruppe im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess für wesentlich:

Verfahren zur Identifikation, Beurteilung und Dokumentation aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Unternehmensprozesse und Risikofelder einschließlich der zugehörigen Schlüsselkontrollen. Diese umfassen Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens sowie administrative und operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Lage- und Konzernlageberichts generieren;
Prozessintegrierte Kontrollen (EDV-gestützte Kontrollen und Zugriffsbeschränkungen, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, analytische Kontrollen);
Standardisierte Finanzbuchhaltungsprozesse;
Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Richtlinien und Verfahren;
Regelmäßige interne Konzernberichterstattung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie monatliche Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Berichterstattung wesentlicher Entwicklungen und Soll-Ist-Abweichungen.

Die Wirksamkeit des (konzern-)rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird durch regelmäßige präventive Kontrollen geprüft und bewertet. Ein konzernweites Berichtssystem soll die regelmäßige und zeitnahe Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleisten.

Im Vorstand und im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation sowie über die Funktionsweise, Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berichtet.

Mit den eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen ist nach Auffassung des Vorstands hinreichend gewährleistet, dass die Rechnungslegungsprozesse im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsprinzipien erfolgen.

ANGABEN ZU DEN AKTIEN SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

(Gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das gezeichnete Kapital der YOC AG 3.292.978 EUR und ist eingeteilt in 3.292.978 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien

Stimmrechtsbeschränkungen betreffend Aktien der YOC AG oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der YOC AG bestehen nicht.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die nachfolgend angegebenen direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der YOC AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 WpHG, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 sowie früher erhalten und veröffentlicht hat beziehungsweise auf aktualisierten Angaben des Aktionärs.

Herr Dirk-Hilmar Kraus, Deutschland, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG 19,64 % (das entspricht 646.685 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. Dezember 2018 beträgt.
Frau Dr. Kyra Heiss, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18. Dezember 2018 mittgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOC AG 10,82 % (das entspricht 356.384 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. August 2018 beträgt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Das von der Hauptversammlung der YOC AG im Geschäftsjahr 2009 aufgelegte YOC-Management-Incentive-Programm ist ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms wurden erstmalig im Herbst 2009 Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben. Da die Ausübungsbedingungen des YOC-Management-Incentive-Programms nicht erfüllt waren, wurden an die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Gesellschaft keine Aktien übertragen.

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Programme beziehungsweise Vereinbarungen.

Vorschriften zur Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden. Die Satzung der YOC AG sieht in § 7 Abs. 2 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Satzung kann gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG und § 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.

Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 22 Abs. 1 der Satzung der YOC AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst.

Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 17 der Satzung der YOC AG).

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

A) ERWERB EIGENER AKTIEN

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist die Gesellschaft bis zum 24. August 2020 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Insgesamt dürfen aufgrund dieser Ermächtigung Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erworben werden. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, anzurechnen.

Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 5 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hielt die Gesellschaft unverändert 4.000 eigene Aktien (dies entspricht rund 0,12 % des Grundkapitals).

B) GENEHMIGTES KAPITAL

Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der YOC AG besteht ein Genehmigtes Kapital 2016/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.646.489 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.

C) BEDINGTES KAPITAL

Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung der YOC AG ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 bis 24. August 2020, ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit ausgeführt, wie von den Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Die aus den ausgeübten Bezugsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 7 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).

Im Rahmen dieser Ermächtigung hat die YOC AG im Juli 2018 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 1,5 Mio. EUR begeben, die mit Wandlungsrechten zum Bezug von insgesamt 193.825 Stammaktien der YOC AG versehen sind.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Eine Ausübung von 20.000 virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert. Zusätzlich wird auf den Abschnitt "Vergütung des Vorstands" verwiesen.

Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

(§ 289f HGB und § 315d HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB beziehungsweise § 315d HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB über die Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

Diese Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018.

Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB sind die Angaben nach § 289f Abs. 2 HGB beziehungsweise § 315d HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einzubeziehen.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 (Entsprechenserklärung 2018)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.

Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden. Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.

Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2018 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:

Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
Ziffer 4.1.3 DCGK Satz 2 und 3: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst weiterhin abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten.
Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben.
Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2018 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden.
Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken.
Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium.
Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt.
Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde.
Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab.
Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht.
Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen.

Berlin, im Februar 2019

YOC AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der YOC AG (www.yoc.com) unter "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.

Dort finden sich auch ältere Fassungen der Entsprechenserklärung.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

GRUNDSÄTZLICHES

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist ein prägendes Element der Unternehmenskultur der YOC AG. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit.

Die YOC AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland.

Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien- und dem Kapitalmarktrecht sowie aus der Satzung der YOC AG.

Als Dienstleistungskonzern ist die YOC AG darauf angewiesen, durch vorbildliches Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.

TRANSPARENZ

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationspolitik gegenüber Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert.

Alle Genannten werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.

Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch die Internetseiten der Gesellschaft. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sowie der aktuelle Finanzkalender sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yoc.com) unter "Investor Relations" einsehbar.

Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur (Stimmrechtsmitteilungen, §§33 ff. WpHG) sowie jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der YOC AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie diesen nahestehenden Personen (sog. Directors' Dealings-Mitteilungen nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls von der Gesellschaft veröffentlicht.

Die YOC AG führt darüber hinaus die vorgeschriebenen Insiderverzeichnisse gemäß Art. 18 Marktmissbrauchsverordnung.

Die jeweils in die Insiderliste aufzunehmenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

RISIKOMANAGEMENT

Die YOC-Gruppe ist einer der europaweit führenden Anbieter von produktbasierten Mobile Advertising-Lösungen und unterliegt als solcher vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken.

Die YOC AG verfügt über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, das dem Unternehmen ermöglicht, Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu berichten und zu handhaben. Ziel dieses Systems ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Das Risikomanagement wird regelmäßig auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats erörtert und weiterentwickelt.

Weitere Informationen zum Risikomanagement der Gesellschaft, den speziellen Risiken, denen sie sich ausgesetzt sieht, sowie zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem können dem Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts der Gesellschaft ist, entnommen werden.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die YOC AG ist als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktiengesetz unterworfen. Dadurch ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eigenständige Kompetenzen, arbeiten jedoch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammen.

VORSTAND

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Unternehmensentwicklung verpflichtet.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehört es, in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens festzulegen und die Geschäftsführung für das Unternehmen wahrzunehmen. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der relevanten Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Sofern es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, tragen diese gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung, arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder leitet jedes Vorstandsmitglied - abgesehen von Entscheidungen, die der Gesamtvorstand zu treffen hat - den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Näheres regelt die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Amtsperioden von Vorstandsmitgliedern dürfen maximal fünf Jahre betragen, wobei eine mehrmalige Bestellung möglich ist.

Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Zurzeit ist der Vorstand der YOC AG mit nur einem Mitglied besetzt.

Herr Dirk-Hilmar Kraus ist mit Wirkung zum 10. September 2013 zum Vorstand der YOC AG bestellt worden und hat die Funktion des CEO der Gesellschaft übernommen.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollständig über wesentliche Sachverhalte in der Geschäftsentwicklung, der Strategie und Planung, der Risikolage des Konzerns sowie über Compliance und berät sich mit dem Aufsichtsrat vor allen wesentlichen strategischen Entscheidungen.

Darüber hinaus berät sich der Vorstand regelmäßig mit den Mitgliedern der zweiten Führungsebene der Gesellschaft. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.

AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat obliegen die Beratung und Überwachung des Vorstands. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen seiner Zustimmung.

Dazu zählt auch die von der Gesellschaft einmal jährlich erstellte Unternehmensplanung für das Folgejahr (Budget), die vom Vorstand dem Aufsichtsrat präsentiert, mit diesem erörtert und bei Bedarf angepasst wird.

Weiterhin erteilt der Aufsichtsrat, dem von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag.

Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Jahr ab. Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, von denen keines zuvor dem Vorstand der Gesellschaft angehörte. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden gewöhnlich in Präsenzsitzungen gefasst; darüber hinaus sind auch schriftliche, telefonische, fernschriftliche oder mithilfe sonstiger Telekommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen möglich.

Der Vorstand der Gesellschaft nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil, bei Bedarf werden auch weitere Mitglieder des erweiterten Managements der Gesellschaft zu den Sitzungen geladen.

In der ersten Präsenzsitzung eines jeden Jahres nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse, in der sogenannten "Bilanzsitzung", nehmen auch die Abschlussprüfer der Gesellschaft an dieser Sitzung teil und erstatten dem Aufsichtsrat ihren Bericht über die abgeschlossene Prüfung.

Tagesordnung und Beschlussanträge für die Aufsichtsratssitzungen werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor den Sitzungen schriftlich an alle Teilnehmer kommuniziert. Bei der Notwendigkeit von kurzfristigen Beschlüssen werden solche gegebenenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Alle Aufsichtsratssitzungen werden schriftlich protokolliert.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und in seinem Bericht an die Aktionäre, welcher im Geschäftsbericht der Gesellschaft abgedruckt wird.

Diversitätskonzept

Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB aufgestellt im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substanziellen Mehrwert mit sich bringt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2019 jedoch erneut prüfen, ob ein eigenständiges Diversitätskonzept erstellt wird.

Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

FRAUENANTEIL IM AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2017 den Status Quo beizubehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte.

Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt. Dem Aufsichtsrat der YOC AG gehören auch gegenwärtig keine Frauen an. Da eine Erweiterung des Aufsichtsrats nicht beabsichtigt und darüber hinaus ein personeller Wechsel im Aufsichtsrat aufgrund der für die Gesellschaft wichtigen Kompetenzen der aktuellen Mitglieder nicht angestrebt wird oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2022 auch weiterhin der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.

FRAUENANTEIL IM VORSTAND

Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2017 der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte. Diese Zielvorgabe war bei Ablauf der Frist erfüllt. Auch gegenwärtig gehört dem Vorstand der YOC AG keine Frau an. Da auch keine Erweiterung des Vorstands oder eine personelle Veränderung beabsichtigt oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2022 der Status Quo beibehalten werden soll und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.

FRAUENANTEIL IN DEN BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS

Der Vorstand der YOC AG hatte beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2017 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens 20 % betragen soll. Zum Fristlablauf war eine Direktorenposition mit einer Frau besetzt. Dies entsprach 33,33 %.

Der Vorstand der YOC AG hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum mindestens 20 % betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Direktorenebene.

Mit der gleichen Umsetzungsfrist 30. Juni 2017 sollte der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zum 30. Juni 2017 waren 50 % dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Mit der Umsetzungsfrist 30. Juni 2022 soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehört die "Head of"-Ebene.

Berlin, im April 2019

YOC AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex".

Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.

Vergütung des Vorstands

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.

Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Grundsätzlich setzt sich diese aus einer fixen Grundvergütung und einem variablen Bestandteil zusammen.

Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird.
Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis (EBITDA) nach IFRS der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist.
Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Aktienoptionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in bar ein. Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberrechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.

Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2018 eine fixe Gehaltskomponente von insgesamt 150 TEUR (2017: 165 TEUR). Eine variable Gehaltskomponente ist im Geschäftsjahr 2018 nicht angefallen (2017: 5 TEUR).

Darüber hinaus erfolgte aus der Ausübung des im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms eine Auszahlung in Höhe von 69 TEUR (2017: 0 TEUR). Die Ausübung weiterer 20.000 virtueller Aktienoptionen ist an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2018 waren somit 219 TEUR (2017: 165 TEUR) der laufenden Vorstandsvergütung zahlungswirksam.

Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden.

Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache dieses Betrages.

Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1 ½-fache.

Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 79 TEUR.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (in TEUR)

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Name Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) 25 10 35
Konstantin Graf Lambsdorff 19 8 26
Sacha Berlik 13 5 18
Gesamt 56 23 79

ERGEBNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist, sind nicht eingetreten.

Berlin, 28. April 2019

Dirk-Hilmar Kraus

Der Vorstand

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