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YOC AG — Annual Report 2019
May 6, 2020
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Annual Report
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YOC AG
Berlin
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
www.yoc.com
THE CREATORS OF HIGH-IMPACT AD FORMATS
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KENNZAHLEN DER YOC-GRUPPE
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| UMSATZ UND ERGEBNIS (IN TEUR) | 2019 | 2018 (ANGEPASST) | VERÄNDERUNG ABSOLUT | VERÄNDERUNG IN % |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | 15.105 | 13.941 | 1.164 | 8 |
| National | 9.082 | 8.177 | 905 | 11 |
| International | 6.023 | 5.764 | 259 | 5 |
| Rohertragsmarge (in %) | 39,0 | 37,9 | 1,1 | k.A. |
| Gesamtleistung | 15.695 | 14.821 | 874 | 6 |
| EBITDA | 578 | 572 | 6 | 1 |
| EBITDA-Marge (in %) | 3,7 | 3,9 | -0,2 | k.A. |
| Ergebnis nach Steuern | -473 | -158 | -315 | -154 |
| Ergebnis je Aktie verwässert in Euro | -0,14 | -0,05 | -0,07 | -140 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert in Euro | -0,14 | -0,05 | -0,07 | -140 |
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| MITARBEITER | 2019 | 2018 (ANGEPASST) | VERÄNDERUNG ABSOLUT | VERÄNDERUNG IN % |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter 1) | 48 | 48 | 0 | 0 |
| Mitarbeiterzahl zum 31. Dezember | 51 | 42 | 9 | 21 |
| Umsatz je Mitarbeiter (in TEUR) | 315 | 290 | 25 | 9 |
| Gesamtleistung je Mitarbeiter (in TEUR) | 327 | 309 | 18 | 6 |
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| BILANZ UND KAPITALFLUSSRECHNUNG (IN TEUR) | 2019 | 2018 (ANGEPASST) | VERÄNDERUNG ABSOLUT | VERÄNDERUNG IN % |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme zum 31. Dezember | 6.472 | 6.224 | 248 | 4 |
| Operativer Cash-Flow | 1.213 | -1.043 | 2.256 | 216 |
1) Auf Basis der festangestellten Mitarbeiter
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung, die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
STOP ADVERTISING. START TELLING A STORY.
01 AN UNSERE AKTIONÄRE
BRIEF AN DIE AKTIONÄRE
Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die YOC-Gruppe gehört seit 2001 zu den führenden unabhängigen Anbietern für Mobile Advertising in Europa. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, ein optimales digitales Werbeerlebnis für Werbetreibende, Anbieter digitaler Medieninhalte und Nutzer des mobilen Internets zu schaffen.
Deshalb entwickeln wir aufmerksamkeitsstarke digitale Werbeprodukte, die eine nachhaltige Markenbekanntheit erzielen sowie Menschen erreichen, ansprechen und begeistern. Und deshalb haben wir VIS.X (r) , unsere proprietäre Handelsplattform, konzipiert und entwickelt.
VIS.X (r) ist eine programmatische, angebotsseitige Plattform (Supply Side-Plattform) der nächsten Generation, die den effizienten Mediahandel visibler sowie aufmerksamkeitsstarker Werbeprodukte ermöglicht. Durch VIS.X (r) können unsere Kunden seit 2018 entsprechend ihrer Werbestrategie hochqualitatives Werbeinventar in Kombination mit den YOC-Werbeprodukten rund um die Uhr automatisiert und damit skalierbar einkaufen. Gleichzeitig verhilft VIS.X (r) unseren Publisher Partnern zu einer besseren Monetarisierung ihres Mediainventars.
Die Zeiten während der Erstellung dieses Geschäftsberichts sind turbulent, das Leben der Menschen weltweit beeinflussend und stark herausfordernd. Mit der Corona-Epidemie ist ein unvorhergesehenes Ereignis auf die globale Staatengemeinschaft, aber auch auf die Weltwirtschaft, zugekommen. Die Herausforderungen sind so vielfältig wie enorm. Niemand, ob Individuum, Institution oder wirtschaftliche Entität, bleibt unbetroffen. Gerade die wirtschaftlichen Folgen der internationalen "Shut-down" Maßnahmen wirken stark und bedrohen ganze Makroökonomien wie einzelne Firmen oder Geschäftsmodelle. Noch werden Lockerungsmaßnahmen diskutiert, beschlossen sind sie jedoch nicht. Vorherrschend verbleibt das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen und damit die Pandemie abzubremsen.
Auch wir sind vom Coronavirus betroffen. Nach zwei erfolgreichen Auftaktmonaten des Geschäftsjahres 2020 mussten wir bereits im März Stornierungen und Buchungsrückgänge hinnehmen. Besonders betroffen werden voraussichtlich die Monate April, Mai und Juni 2020 sein, bevor wir im zweiten Halbjahr 2020 wieder ein verstärktes, profitables Wachstum verzeichnen sollten.
Um die Gesamtauswirkung der Corana-Krise zu begrenzen, haben wir bereits entsprechende Gegenmaßnahmen als Reaktion eingeleitet:
| ― | Die YOC AG hat bei ihrer Hausbank einen Antrag zur Darlehensaufnahme im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe in Höhe von 0,7 Mio. EUR gestellt; |
| ― | Die Gesellschaft hat die durch die jeweiligen Staaten der Europäischen Gemeinschaft geschaffenen Möglichkeiten der Arbeitszeitverringerung (Kurzarbeit) zur Reduzierung des Personalaufwandes während der staatlich verordneten Kontakt- und Ausgangssperren mit Wirkung zum 01. April 2020 wahrgenommen. |
Um es vorwegzunehmen: Wir werden diese Krise nicht nur meistern, sondern uns deutlich gestärkt weiterentwickeln. In den letzten zwei Jahren konnten wir unsere strategische Stoßrichtung entscheidend beschleunigen und unser programmatisches Geschäft auf Basis unserer eigenentwickelten Technologie ausbauen. Der automatisierte Handel unserer mobilen Werbeprodukte verhilft uns jetzt besonders, da dieser deutlich schwächer von den Auswirkungen der Corona-Krise beeinträchtigt ist als der klassische Auftragseingang.
Obwohl wir uns aus Rentabilitätsaspekten entschieden, unsere Aktivitäten im britischen Markt einzustellen, konnten wir unsere Umsatzerlöse (ohne Berücksichtigung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs im britischen Markt) auf Konzernebene um 8 % auf 15,1 Mio. EUR (2018: 13,9 Mio. EUR) steigern. Ursächlich für diese Entwicklung ist der verstärkte Handel über die unternehmenseigene Technologie-Plattform VIS.X (r) , deren Transaktionsvolumen um 357 % auf bereits 3,1 Mio. EUR wuchs.
In Konsequenz steigerten sich diverse Kenngrößen unseres Geschäftsmodells im Geschäftsjahr 2019:
| ― | Das Transaktionsvolumen unserer eigenentwickelten Werbeformate belief sich auf rund 50 % am Gesamtumsatz des Unternehmens; |
| ― | Der Umsatzanteil des programmatischen (automatisierten) Handels wuchs auf 35 %; |
| ― | Der Umsatz pro Mitarbeiter steigerte sich um 9 % auf 315 TEUR (2018: 290 TEUR); |
| ― | Die Rohertragsquote betrug 39 %; |
| ― | Das operative Ergebnis (EBITDA) erreichte 0,6 Mio. EUR. |
Im laufenden Geschäftsjahr 2020 fügen wir unserer Plattform VIS.X (r) viele neue Funktionen hinzu. Wir bauen unsere Reichweite und das verfügbare Mediainventar durch die kontinuierliche Integration neuer Publisher stark aus. Wir binden neue Einkaufsplattformen an VIS.X (r) an und ermöglichen somit vielen Mediaeinkäufern den Zugang zu unserer Plattform. Wir entwickeln kontinuierlich innovative, hochwirksame Werbeprodukte und machen diese über VIS.X (r) programmatisch in Echtzeit handelbar. Alle diese Schritte erhöhen unser Handelsvolumen weiter und positionieren YOC als technologiebasierten Anbieter für High-Impact Programmatic Advertising an der Spitze des Werbemarktes.
Mein erster Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur im Geschäftsjahr 2019 sondern auch gerade jetzt, jeden Tag mit Leidenschaft an der Umsetzung unserer Vision zum Nutzen der Werbetreibenden, der Publisher sowie der Nutzer des mobilen Internets arbeiten. Zusätzlich gebührt mein Dank unserem Aufsichtsrat, der umsichtig und couragiert hinter uns steht.
Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, trotz der Schwierigkeiten, die uns im Rahmen der Corona-Krise momentan begegnen, sind wir für die Zukunft positiv gestimmt. Wir halten an unserer langfristigen Strategie fest und investieren weiterhin in Innovationen. Auf Basis unserer einzigartigen Technologieplattform VIS.X (r) in Kombination mit unseren eigenentwickelten Werbeformaten sowie unserem langjährigen Know-how rechnen wir, mit einer stärkeren Wettbewerbsposition als zuvor aus der Corona-Krise hervorzugehen.
Ich danke Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Herzliche Grüße
DIRK-HILMAR KRAUS, CEO
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2019 nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt sowie den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit laufend überwacht.
Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.
Die Überwachung bezog sich auch auf angemessene Maßnahmen zu Risikovorsorge und Compliance.
Der Aufsichtsrat hat ebenfalls überwacht, dass der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat.
In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat diese ausführlich erörtert.
Der Aufsichtsrat hat sich mittels regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands pflichtgemäß mit der Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der beabsichtigten Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagementsystem und dem internen Kontrollsystem befasst.
In Bezug auf Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder geltender Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung der unterbreiteten Unterlagen und nach eingehender Erörterung seine Zustimmung erteilt.
Neben zahlreichen Sachthemen, zustimmungspflichtigen Maßnahmen und der Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2019 grundsätzliche Fragen der Unternehmens- und Produktstrategie, der Finanzierung, der Entwicklung des internationalen Geschäftes sowie Personalentscheidungen ausführlich beraten.
Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Themen wurden gleichermaßen behandelt.
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der YOC AG setzte sich im Jahr 2019 aus drei Personen zusammen: Dr. Nikolaus Breuel übt den Vorsitz des Gremiums aus. Seine Stellvertretung übernimmt Konstantin Graf Lambsdorff.
Komplettiert wird das Gremium durch das dritte Aufsichtsratsmitglied Sacha Berlik.
WESENTLICHE THEMEN DER AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT
Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt. Zudem wurden telefonische sowie schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats durchgeführt.
Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand der YOC AG kontinuierlich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterichtet.
Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert.
Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche.
Der Aufsichtsrat machte ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch, sich ohne Anwesenheit des Vorstands zu besprechen. In den Präsenzsitzungen und bei den sonstigen Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2019 war der Aufsichtsrat jederzeit beschlussfähig und vollzählig.
Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern traten im Geschäftsjahr 2019 nicht auf und wurden auch von den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht mitgeteilt.
Vorrangige Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat wirtschaftlichen und strategischen Aspekten wie der Geschäftsentwicklung aller Standorte der Gesellschaft, der Produktentwicklung, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells zum Anbieter für Werbetechnologie - in diesem Kontext vornehmlich der Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Handelsplattform VIS.X (r) - sowie der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft.
| ― | Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 20. Februar 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen und ungeprüften konsolidierten Zahlenwerk für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018. Darüber hinaus sind die definierten Umschaltpunkte zur beabsichtigten überproportionalen Steigerung des Umsatzvolumens über die unternehmenseigene Handelsplattform VIS.X (r) erläutert worden. |
| ― | Die Sitzung am 12. April 2019 wurde hauptsächlich dem Jahres- und Konzernabschluss 2018 gewidmet. Der Aufsichtsrat billigte beide im Nachgang der Sitzung mit entsprechendem Beschluss. Weitere Tagesordnungspunkte waren die erwartete Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2019, die Produkt- und Technologieentwicklung sowie die Liquiditätsplanung der Gesellschaft. |
| ― | In der Sitzung vom 24. Juni 2019 standen erneut die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 sowie der Entwicklungsstand im Technologie- und Produktbereich im Fokus. Weiteres Thema dieser Sitzung waren die Vertriebsaktivitäten im spanischen und britischen Markt. |
| ― | In der Sitzung vom 18. September 2019 wurden die Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2019 sowie die weitere Liquiditätsentwicklung diskutiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Geschäftsentwicklung im spanischen Markt sowie eine erste Grobplanung für das Geschäftsjahr 2020. |
| ― | Am 04. Dezember 2019 fand die 110. Sitzung des Aufsichtsrats der YOC AG statt. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit dem Wirtschaftsplan sowie der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2020. Zudem stand die Diskussion über den aktuellen Fortschritt der YOC-eigenen Supply Side-Plattform VIS.X (r) im Fokus dieser Sitzung. |
Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 zahlreiche Beschlüsse: Unter anderen am 20. Februar 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung) sowie am 04. Dezember 2019 zu den Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers ab dem 01. Januar 2020 (Pre-Approval-Policy). Die Beschlussfassung zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 und den zu unterbreitenden Beschlussvorschlägen erfolgte am 30. April 2019.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 mit den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex" beschäftigt. In diesem Zusammenhang überprüfte der Aufsichtsrat die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit sowie die Inhalte der Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, erörtert.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2020 ihre gemeinsame Entsprechenserklärung erneuert. Die Gesellschaft entspricht den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex" weitgehend. Die Entsprechenserklärung mit Erläuterungen hinsichtlich der Abweichungen von den Empfehlungen befindet sich als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht. Zudem wurde die Entsprechenserklärung auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der YOC AG können Sie dem Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht entnehmen.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft.
PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES 2019
Der durch den Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Lagebericht für die YOC AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat zudem im Rahmen seiner Prüfung zusammenfassend festgestellt, dass der Vorstand ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikomanagementsystem eingerichtet hat und dass dieses grundsätzlich geeignet ist, Tendenzen, die die positive Weiterentwicklung des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.
Die vorstehenden Unterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung am 20. April 2020 umfassend geprüft und erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer ging auch auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor.
Den Bericht des Abschlussprüfers nahm der Aufsichtsrat zur Kenntnis und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat stimmte mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der YOC AG und der YOC-Gruppe überein. Da das abschließende Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen ergab, billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den in zusammengefasster Form erstellten Lagebericht für die YOC AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019.
Der Jahresabschluss der YOC AG ist damit festgestellt.
DANK AN DEN VORSTAND SOWIE DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der YOC AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hohen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr.
Berlin, im April 2020
DR. NIKOLAUS BREUEL, VORSITZENDER DER AUFSICHTSRAT
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Corporate Governance hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert: Sie steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle unseres Unternehmens. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle.
Vorstand und Aufsichtsrat berichten, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017 mit Ausnahme der Ziffern 3.8 Abs. 3, Ziffer 4.1.3 DCGK Satz 2 und 3, Ziffer 4.1.5, Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.2.2. Abs. 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2, Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3, Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3, Ziffer 5.4.1 Abs. 2, Ziffer 5.4.1, Ziffer 5.4.6 und Ziffer 7.1.2 Satz 3 entsprochen wurde und wird. Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben die am Ende dieses Berichts aufgeführte Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung 2019) verabschiedet.
Sie ist auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) veröffentlicht.
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG
Die YOC AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften.
Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.
Die Satzung kann auf der Internetseite der YOC AG unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) eingesehen werden.
Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Information über die Hauptversammlung und ermöglicht ihnen durch Stimmrechtsvertreter, ihr Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben.
Alle erforderlichen Berichte und Unterlagen werden den Anteilseignern zuvor auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
FÜHRUNGS- UND KONTROLLSTRUKTUR
Gemäß dem deutschen Aktienrecht hat die YOC AG eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die Vorstand und Aufsichtsrat umfasst.
Im dualen Führungssystem sind Geschäftsleitung (Vorstand) und Geschäftskontrolle (Aufsichtsrat) personell strikt getrennt.
Eine gleichzeitige Tätigkeit in Aufsichtsrat und Vorstand ist rechtlich nicht zulässig. Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar festgelegt.
Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand berät und überwacht.
VORSTAND
Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2019 aus einem Mitglied. Aktuelle Informationen zum CEO der YOC AG, Dirk-Hilmar Kraus, finden Sie in diesem Geschäftsbericht.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) verfügbar.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und kontrolliert die Konzerngesellschaften. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zuständig.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Compliance sowie über unternehmerische Risiken.
Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsberichte, der Halbjahres- und der Jahresabschlüsse der YOC AG sowie des Konzernabschlusses.
Darüber hinaus sorgt er für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risikomanagement im Unternehmen.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt werden.
Näheres zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden Sie unter www.yoc.com (Bereich Investor Relations) oder in diesem Geschäftsbericht.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und eigener Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und nimmt den Konzernabschluss billigend zur Kenntnis. Er bestellt ferner den Vorstand. Grundlegende Entscheidungen, die die YOC AG betreffen, bedürfen seiner Zustimmung. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Außerdem bedürfen Beratungs-, Dienstleistungs- und andere Verträge zwischen der YOC AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und Mitgliedern des Aufsichtsrats andererseits der Zustimmung des Aufsichtsrats. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017.
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.
Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Sie setzte sich im Geschäftsjahr 2019 aus einer fixen Grundvergütung, einem variablen Bestandteil sowie der Teilnahme am virtuellen Aktienoptionsprogramm zusammen:
| ― | Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
| ― | Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis (EBITDA) nach IFRS der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist. |
| ― | Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten die vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). |
Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.
Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache.
Es wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für etwaige Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 79 TEUR.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 (IN TEUR)
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| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Der Konzernjahresabschluss und die Zwischenabschlüsse werden nach IFRS aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft.
Beim Konzernabschluss konnte im Geschäftsjahr 2019 die Frist zur öffentlichen Zugänglichmachung von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht eingehalten werden.
Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex Folge zu leisten, kann dies aber für das Jahr 2020 nicht zusichern.
Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet.
TRANSPARENZ
Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert.
Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.
Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie durch Pressemitteilungen und die Internetseite der Gesellschaft.
Um die Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer zu gewährleisten, veröffentlicht die YOC AG kapitalmarktrelevante Informationen zugleich auf Deutsch und Englisch auch auf der Internetseite der Gesellschaft.
Die Termine der Finanzberichterstattung werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf im Finanzkalender veröffentlicht.
Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gemäß § 40 WpHG sowie Erwerb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors' Dealings gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls vom Vorstand veröffentlicht.
NÄHERE ANGABEN ÜBER DAS VIRTUELLE AKTIENOPTIONSPROGRAMM
Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten die a) vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie b) vom Vorstand der Gesellschaft zu bestimmende Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein.
Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis. Den optionsberechtigten Mitgliedern des Vorstands können insgesamt 80.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden. Den optionsberechtigten Mitarbeitern der zweiten Führungsebene sowie anderen herausgehobenen Mitarbeitern können jeweils höchstens 20.000 virtuelle Optionen zugeteilt werden. Insgesamt ist das virtuelle Optionsprogramm für Mitarbeiter der zweiten Führungsebene sowie andere herausgehobene Mitarbeiter auf 90.000 virtuelle Optionen beschränkt. Im Umfang verfallener virtueller Optionen können neue gewährt werden. Der Ausübungspreis orientiert sich am durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der YOC-Aktie der letzten 30 Tage vor dem Zuteilungstag. Ausübungsvoraussetzung ist unter anderem ein nach dem Zuteilungstag mindestens ein Jahr bestehendes ungekündigtes Arbeitsverhältnis des Berechtigten sowie die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele. Die Erfolgsziele sehen die Steigerung des Börsenkurses der YOC-Aktie vor. Die virtuellen Optionen können durch die Berechtigten frühestens drei Jahre nach der jeweiligen Ausgabe ausgeübt werden. Die Ausübung der virtuellen Optionen darf nur in genau definierten Ausübungszeiträumen erfolgen. Die Ausübungszeiträume orientieren sich dabei an der Veröffentlichung des Quartals-, des Halbjahres- beziehungsweise des Jahresabschlussberichts der Gesellschaft. Die Ausübungszeiträume umfassen jeweils 19 Bankarbeitstage. Virtuelle Optionen konnten erstmals im Jahr 2014 ausgegeben werden und zwar jeweils innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das dritte Quartal beziehungsweise des Jahresabschlussberichts.
Letztmalig konnten virtuelle Optionen im Ausgabezeitraum des Geschäftsjahres 2017 erworben werden. Von den insgesamt ausgegebenen 100.000 virtuellen Aktienoptionen sind 80.000 im Geschäftsjahr 2018 ausgeübt worden.
ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄß § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2019)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung.
Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden.
Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.
Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2019 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden nicht angewendet:
| ― | Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen. |
| ― | Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst weiterhin abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. |
| ― | Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2019 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden. |
| ― | Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt. |
| ― | Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde. |
| ― | Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. |
| ― | Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht. |
| ― | Ziffer 5.4.6 DCGK: Im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung wurden und werden der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht berücksichtigt, da der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet hat. |
| ― | Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen. |
Berlin, im Februar 2020
YOC AG
Der Vorstand
DER AUFSICHTSRAT
DIE YOC-AKTIE
ANGABEN ZUR NOTIERUNG
INLANDSAKTIE
AKTIENTYP
XETRA
HANDELSPLATZ
PRIME STANDARD
BÖRSENSEGMENT
593273
WERTPAPIERKENNNUMMER
DE0005932735
ISIN
02 MARKTUMFELD, LEISTUNGS- UND PRODUKTSPEKTRUM
YOC-PRODUKTÜBERSICHT
Mit dem Anspruch, dem mobilen Nutzer durch innovative und kreative Werbeformate ein besonderes Markenerlebnis zu verschaffen, hat YOC im Geschäftsjahr 2019 neue hochwirksame Produkte entwickelt.
Die zu Beginn des Jahres 2018 gelaunchte proprietäre Werbeplattform VIS.X (r) , das Herzstück von YOC, passt automatisiert und ohne zusätzlich benötigte Technologie jegliches Werbematerial an diese Produkte an und liefert sie als kreative Markenbotschaften programmatisch und skalierbar an die richtige Zielgruppe aus. Werbetreibende setzen die bewährten mobilen Werbeformate von YOC für reichweitenstarke Kampagnen ein, gleichzeitig können Publisher ihr Inventar mit den YOC-Produkten veredeln und effizient monetarisieren.
Folgende Darstellung über Neuentwicklungen und Bestseller verschafft einen Überblick über die YOC-Produkte.
VIS.X(r)
YOC INLINE VIDEO AD
YOC UNDERSTITIAL AD(r)
YOC MYSTERY AD(r)
YOC MYSTERY SCROLLER(r)
YOC ADS Plus
VIS.X(r)
VIS.X (r) ist eine einzigartige technologische Supply Side-Werbeplattform, die hochwirksame Werbeformate programmatisch handelbar macht. Damit löst VIS.X (r) ein Marktproblem. Über Private Marketplaces bündelt die Plattform das Werbeinventar mit den YOC-eigenen Produkten in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Käufern alle relevanten Produkte in einer Transaktion an - dies optimiert den Bidstream. YOCs Technologie erschließt das volle Potenzial programmatischer Werbung: Genau das macht VIS.X (r) zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising.
HOCHWIRKSAME AD-FORMATE
Der programmatische Handel kann mit YOCs proprietären Werbeformaten durchgeführt werden und das gänzlich ohne Anpassungen an die DSP des Käufers. Der Technologie-Layer in VIS.X (r) verwandelt bei jeder Transaktion reguläre Werbemittel in Echtzeit in wirkungsvolle Rich-Media Ads.
BRAND-SAFE PREMIUM INVENTAR
Hunderte weltweit renommierte Publisher sind an VIS.X (r) angebunden und haben die YOC-Produkte bereits integriert. Somit bieten sie Käufern skalierbares, qualitativ hochwertiges Premium-Inventar an.
HOLISTISCHER ANSATZ
VIS.X (r) ermöglicht es Publishern, ihre Monetarisierungsplattformen direkt oder per Header Bidding anzubinden. Das gesamte Inventar des Publishers wird allen Käufern gleichzeitig angeboten. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung erreicht.
PRIVATER MARKTPLATZ
Mittels Private Auctions oder Preferred Deals über VIS.X (r) können Käufer bevorzugten Zugang zu unserem Premium-Inventar und unseren High-Impact-Formaten erhalten. Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.
YOC INLINE VIDEO AD
Die spannendste Art, Ihre Geschichte mit der Welt zu teilen: Mit dem YOC Inline Video Ad kann Ihre Werbebotschaft sowohl in einer Display- als auch Video-Platzierung ausgeliefert werden. Die Anzeige wird nahtlos in den Content einer Website integriert. Um die Aufmerksamkeit der Nutzer zu gewährleisten, startet das Video erst, wenn die Anzeige mindestens zu 50 % sichtbar ist.
Die eigenentwickelte Videotechnologie von YOC (IVA) transkodiert selbständig alle Video Assets für eine automatische geräteübergreifende Wiedergabe.
IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPCV
PREISMODELLE
AMP, IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
46 %
VIDEO COMPLETION RATE
10 %
HÖHERE BRAND AWARENESS
100 %
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
YOC UNDERSTITIAL AD(r)
Das YOC Understitial Ad (r) rückt Marken in den Mittelpunkt. Die Nutzer bestimmen selbst: Durch Scrollen wird das Werbemittel sichtbar. Das vollflächige Werbeformat wird somit angezeigt, ohne den Lesefluss des Nutzers zu stören.
Der Einsatz von HTML5, 16:9 und vertikaler Videos garantiert eine angenehme Nutzererfahrung und dadurch deutlich höhere Interaktionsraten. Das schafft den besten Branding-Effekt.
IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPCV
PREISMODELLE
IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
3,5X
HÖHERE CTR
4,2X
HÖHERE VCTR MIT VIDEO ODER HTML5
100 %
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
YOC MYSTERY AD(r)
Das YOC Mystery Ad (r) ist ein innovatives Werbeprodukt, das unzählige Arten der direkten Interaktion der Nutzer mit einer Kampagne ermöglicht. So wird eine unvergessliche und individuelle Markenerfahrung geschaffen. Das YOC Mystery Ad (r) gewann einige anerkannte Preise der Marketingbranche - unter anderem den iab WebAD Award sowie den Golden Cannes Mobile Lion.
Bereichern Sie Ihr Werbemittel mit Interaktionsebenen und verwandeln Sie Ihre kreative Idee in ein fesselndes Werbemittel. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.
IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, CPC
PREISMODELLE
HTML5, MRC, IAB VAST
STANDARDS
5,5X
HÖHERE NUTZUNGSDAUER
1,6X
HÖHERE ENGAGEMENT RATE
7,2X
HÖHERE PLAYRATE
YOC MYSTERY SCROLLER(r)
Lassen Sie den Nutzer mit Ihrer Werbebotschaft verschmelzen: Die Reactive Scroll-Technologie macht es möglich. Animationen, Effekte und Videos können auf das Scroll-Verhalten des Users abgestimmt werden.
Der YOC Mystery Scroller (r) wird von allen mobilen Browsern unterstützt und nutzt lediglich knapp 30 % des Bildschirms. Die Anzeige bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich, ohne jedoch den Lesefluss zu behindern.
IM ÜBERBLICK
ALLE PLATTFORMEN
CPM, VCPM, CPC
PREISMODELLE
IAB VAST, IAB VPAID, MRC
STANDARDS
1,5X
HÖHERE CTR
2X
HÖHERE vCTR MIT VIDEO ODER HTML5
100 %
GARANTIERTE SICHTBARKEIT
YOC ADS PLUSNEU!
YOC Ads Plus sind kreative Erweiterungen der High-impact Formate von YOC. Jedes YOC Ads Plus Format verspricht bessere Awareness, einzigartige Nutzererfahrung und höchste Qualität. Formate der YOC Ads Plus Produktpalette zeichnen sich durch Exklusivität, eine individuelle Betreuung durch das Kreativteam von YOC sowie die überdurchschnittliche Performance im Hinblick auf Sichtbarkeits- und Interaktionsraten aus.
YOC LIVE POLL AD
Das YOC Live Poll Ad erfragt Nutzerpräferenzen in Echtzeit und übermittelt den Usern die Ergebnisse eines Live-Votings im -Anschluss. Durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Marke und den Produkten des Werbetreibenden resultiert eine sehr intensive und direkte Kommunikation mit der Zielgruppe.
YOC FLIP AD
Durch den Einsatz des YOC Flip Ads ändert sich das angezeigte Werbe-Creative anhand des Scroll-Verhaltens der User, sodass mehrere Bilder, Videos und Animationen sichtbar werden.
YOC VOICE AD
Durch sprachbasierte Interaktion ergänzt das YOC Voice Ad das Produktangebot des Unternehmens um einen neuen Kommunikationskanal und lässt den User direkt in die beworbene Produktwelt eintauchen.
YOC AUGMENTED REALITY AD
Mit dem YOC Augmented Reality Ad können Produkte virtuell ins Leben der Nutzer integriert werden. Durch die Simulation in der Liveumgebung können Produkte getestet werden.
YOC Story AD
Das YOC Story Ad ermöglicht Werbetreibenden, ihre eigene Geschichte durch Bilder, Videos, GIFs, Polls und Sticker zu erzählen. Diese werden zu kleinen Beiträgen zusammengefasst und bieten eine Erweiterung von Social Kampagnen im mobile Webseiten.
MARKTUMFELD MOBILE
PROGRAMMATIC ADVERTISING
NUTZER ERREICHEN DAS INTERNET PRIMÄR ÜBER DAS SMARTPHONE
Bereits seit einigen Jahren gehören Smartphones zu einer Selbstverständlichkeit im Alltag der Menschen. Die weltweite Anzahl der Smartphone Nutzer steigt jährlich und erreichte 3,2 Milliarden Menschen im Jahr 2019. Damit liegt die globale Smartphone Dichte bei 45 %. 1 Im Vergleich hierzu verzeichnet Deutschland bereits einen Anteil in Höhe von 81 %. 2 Bei den werberelevanten Zielgruppen lässt sich sogar eine nahezu vollständige Nutzerabdeckung beobachten. 2
Auch in Bezug auf die Mediennutzung wird die hohe Bedeutung von Smartphones deutlich. Der digitale Marktforschungsdienstleister eMarketer prognostiziert für Deutschland im Jahr 2020 insgesamt rund zehn Stunden Gesamtmedienkonsum täglich. 3 Die Vielzahl an Endgeräten und das enorme Angebot an digitalen Plattformen ermöglichen es, sich nahezu überall und zu jeder Zeit mit Medieninhalten zu beschäftigen. 4 Immer mehr ersetzt die digitale Mediennutzung die bisher nicht-digitale Nutzung. Traditionelle Kanäle, wie Fernsehen, Radio und Print, haben zwar immer noch ein beträchtliches Publikum, allerdings zeigt sich seit Jahren ein Abwärtstrend der Nutzungsdauer. 3 Im Gegenzug gilt inzwischen Mobile als der meistgenutzte Kanal für den Konsum digitaler Inhalte. 5 Hier beläuft sich die tägliche Nutzung im Durchschnitt bereits auf 3 Stunden und 40 Minuten. 6
Diese Entwicklung zeigt sich auch im Hinblick auf die mobile Internetnutzung. Seit 2015 ist die Zeit, die Menschen weltweit für den Zugriff auf das mobile Internet verwenden, von 80 auf 130 Minuten pro Tag gestiegen. 7 Dies entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate in Höhe von 13 % pro Jahr. Dieser Wandel wurde angetrieben durch die Verfügbarkeit von preislich erschwinglichen Smartphones, schnelleren Verbindungen, besseren Bildschirmen und innovativen mobilen Applikationen.
Für das Jahr 2021 prognostiziert die weltweit tätige Mediaagentur Zenith, dass die mobile Internetnutzung auf 31 % des weltweiten Medienkonsums ansteigen wird, gegenüber 27 % im laufenden Geschäftsjahr. 7
Eine Studie zur Entwicklung des mobilen Ökosystems des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (bitkom) ergibt, dass Smartphones für die überwiegende Mehrheit der Menschen ein wichtiger und nützlicher Begleiter im alltäglichen Leben sind. 87% der Nutzer sehen in mobilen Endgeräten eine große Erleichterung im Alltag. 73 % geben sogar an, sich ein Leben ohne Smartphone nicht mehr vorstellen zu können. 8 Zu gleichen Ergebnissen kommt auch die jährliche Studie des Werbedienstleisters Gruner + Jahr E|MS zum Nutzungsverhalten deutscher Smartphone Besitzer. Sie ergibt, dass das Smartphone insbesondere bei jüngeren Altersgruppen den Personal Computer beziehungsweise das Laptop nahezu vollständig ersetzt. 9 Des Weiteren besteht ein bedeutender Anstieg der Parallelnutzung von Fernsehen und Internet, der durch die hohe Verbreitung von Smartphones und Tablets vorangetrieben wird. 92% der Parallelnutzer in der Altersgruppe der 14- bis 49-Jährigen greifen zum Smartphone, während sie fernsehen. Dies stellt mögliche Anknüpfungspunkte zwischen den verschiedenen Medien dar, die Werbetreibenden neue Chancen bieten. 4
MOBILE WERBUNG ALS STARKER WACHSTUMSTREIBER DER ONLINEWERBUNG
Der Advertising Expenditure Forecast von Zenith geht von einem Wachstum der globalen Werbeausgaben in Höhe von 4,7 % für das Jahr 2019 aus. 10 Den Experten zu Folge sollen Mittel- und Osteuropa mit einem Wachstum in Höhe von 6,3 % die schnellst wachsende Region gewesen sein. Für das laufende Geschäftsjahr 2020 geht Zenith von einer weiteren Steigerung der globalen Werbeausgaben in Höhe von 4,3 % aus. 11
Erstmals entfallen mehr als die Hälfte der weltweiten Werbeinvestitionen auf digitale Werbekanäle. 12 Diese stiegen im Geschäftsjahr 2019 laut einer Studie von eMarketer um rund 18 % auf einen Wert in Höhe von rund 333 Milliarden USD. 12 Dabei etabliert sich Mobile als starker Wachstumstreiber mit einer Wachstumsrate in Höhe von 2 %. 13
1) Statista (2019): Prognose zur Anzahl der Smartphone Nutzer weltweit, [online]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/309656/umfrage/prognose-zur-anzahl-der-smartphone-nutzer-weltweit/ [20.01.2020].
2) Statista (2019): Anteil der Smartphone-Nutzer in Deutschland, [online]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/585883/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland/ [20.01.2020].
3) eMarketer (2019): Germany time spent with media 2019, [online]
https://www.emarketer.com/content/germany-time-spent-with-media-2019 [20.01.2020].
4) SevenOne Media (2019): Media Activity Guide 2019, [online]
https://www.sevenonemedia.de/documents/924471/1111769/Media+Activity+Guide+2019/040352cd-a958-6876-6541-93630deee1c7 [20.01.2020].
5) Adzine (2019): Device Nutzungsanalyse mobile schlägt Desktop, [online]
https://www.adzine.de/2019/03/device-nutzungsanalyse-mobile-schlaegt-desktop/ [20.01.2020].
6) GfM (2020): 240 Milliarden Dollar Umsatz durch mobile advertising prognostiziert, [online]
https://www.gfm-nachrichten.de/news/240-milliarden-dollar-umsatz-durch-mobile-advertising-prognostiziert/?mc_cid=d884889634&mc_eid=2c40615624 [20.01.2020].
7) Zenith Media (2019): Consumers will spend 800 hours using mobile internet devices this year, [online]
https://www.zenithmedia.com/consumers-will-spend-800-hours-using-mobile-internet-devices-this-year/ [20.01.2020].
8) Bitkom (2019): Smartphone Markt wächst um 3 Prozent auf 34 Milliarden Euro, [online]
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Smartphone-Markt-waechst-um-3-Prozent-auf-34-Milliarden-Euro [22.01.2020].
9) Gruner + Jahr E|MS (2019): Mobile 360° Studie, [online]
https://www.gujmedia.de/fileadmin/Media-Research/Mobile-Studien/mobile_studie_360_grad_2019.pdf [21.01.2020].
10) Zenith Media (2019): Adspend Forecasts March 2019 executive summary, [online]
https://www.zenithmedia.com/wp-content/uploads/2019/03/Adspend-forecasts-March-2019-executive-summary.pdf [21.01.2020].
11) Zenith Media (2018): Personalisierte und zielgenau ausgestreute Kommunikation treibt Wachstum voran, [online]
https://www.zenithmedia.de/personalisierte-und-zielgenau-ausgesteuerte-kommunikation-treibt-werbemarktwachstum-voran/ [21.01.2020].
12) eMarketer (2019): Global digital ad spending 2019, [online]
https://www.emarketer.com/content/global-digital-ad-spending-2019 [22.01.2020].
13) Statista (2019): Mobile internet advertising revenue worldwide, [online]
https://www.statista.com/statistics/303817/mobile-internet-advertising-revenue-worldwide/ [22.01.2020].
Das Wachstum des digitalen Werbemarktes wird von den Bereichen Online-Video und Social Media getragen. Diese Kanäle profitieren von kontinuierlichen technologischen Verbesserungen der Smartphone-Technologie, der Übertragungsraten sowie des Targetings, kombiniert mit einem starken Wachstum der Investitionen in die Inhalte. Die 5G-Technologie, die seit Anfang des Jahres in verschiedenen Märkten gestartet ist (z.B. USA, Südkorea oder Schweiz), wird das Markenerlebnis weiter verbessern, indem sie mobile Verbindungen wesentlich schneller und responsiver macht. 14 Dies führte in den vergangenen Jahren zu einem raschen Wachstum des Mobilen Werbemarktes. Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben für mobile Werbung weltweit auf 190 Milliarden US-Dollar. Es wird erwartet, dass sich dieses Wachstum bis in das Jahr 2022 weiter fortsetzt und einen Wert in Höhe von 280 Milliarden Dollar übersteigen wird. 13 Damit liegt die jährliche Wachstumsrate bei mehr als 10%. 13 Laut dem Digital Market Outlook von Statista wird bis zum Jahr 2021 der Anteil der mobilen Werbung 50% der globalen digitalen Werbeausgaben ausmachen und 2022 schließlich den Desktop-Bereich übertreffen. 13
In Amerika beläuft sich der Anteil der mobilen Werbeausgaben an den gesamten digitalen Werbeausgaben in 2019 bereits auf 67 % (87 Milliarden US Dollar). Bis 2023 wird ein weiteres Wachstum auf 72 % erwartet (146 Milliarden US-Dollar). 15 Die mobilen Werbeausgaben in Europa belaufen sich hingegen im Jahr 2019 erst auf 35 % der digitalen Werbeausgaben. 16 Dies entspricht einem Wert in Höhe von 75 Milliarden Euro. 17 Bis 2023 wird ein Wachstum auf 40 % erwartet. 18 Ähnliche Werte verzeichnet auch Deutschland. Die Mediagattung Mobile soll bis 2020 einem Anteil von rund 32 % entsprechen und damit die Ausgaben für TV-Werbung in Höhe von rund 31 % erstmals überholen. 16 Innerhalb des Mobile Advertising ist Mobile Video mit einer jährlichen Wachstumsrate von 21 % die treibende Kraft. 13 Ein Großteil der Werbeinvestitionen ist jedoch auf die Walled Gardens der großen US-Plattformen zurückzuführen. Die kombinierten weltweiten Einnahmen aus digitaler Werbung von Google (31%), Facebook (20%) und Amazon (14 %) machen mehr als 60 % der gesamten digitalen Werbeausgaben aus. 12 In Deutschland beläuft sich dieser Wert sogar auf rund 75 % der Gesamtausgaben. 18
PROGRAMMATIC MEDIA BUYING GILT ALS STANDARDEINKAUFSMETHODE
Laut des Programmatic Marketing Forecasts von Zenith werden im laufenden Geschäftsjahr 2020 bereits 69 % der globalen digitalen Werbeausgaben programmatisch, also automatisiert, gehandelt werden. 19 Die programmatischen Werbeinvestitionen steigen weiter an - jedoch mit abnehmenden Wachstumsraten. Die Branche steht bezüglich des Datenschutzes und der Lieferkette vor einigen Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, um wieder ein höheres Wachstum zu erzielen.
Zenith rechnet bis zum Geschäftsjahr 2021 mit einem weiteren Anstieg der globalen Werbeausgaben für digitale Medien, wobei dann bereits ein Volumen in Höhe von 72 % programmatisch gehandelt werden wird. 19
Das Vereinigte Königreich und die USA sind die am weitesten entwickelten programmatischen Märkte. Im Jahr 2019 wurden hier bereits 87 % beziehungsweise 82 % der digitalen Medien programmatisch gehandelt. 19 eMarketer prognostiziert, dass bis 2021 auch in den USA 88 % aller Werbeausgaben programmatisch gehandelt werden. Zwei Drittel aller Ausgaben ergeben sich dabei aus mobiler Werbung. 20 Investitionen in den mobilen Werbemarkt werden auch in Zukunft das Wachstum antreiben. 20
Ein ähnlich starkes Wachstum erfolgt ebenfalls in Europa. Der Anteil der programmatischen Werbeausgaben liegt bereits bei 72 % und verzeichnet eine Wachstumsrate von mehr als 30 %. 21 Mittlerweile investieren mehr als die Hälfte aller Werbetreibenden über 40 % ihrer Display-Werbeausgaben in programmatische Methoden, was einem Wachstum in Höhe von mehr als 10 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 entspricht. Die Interessensgruppen der Käuferseite erkennen zunehmend auch das Potenzial des Programmatic Advertising zur skalierbaren Durchführung von Branding-Kampagnen. Das traditionell oft als Performance Medium angesehene Programmatic Advertising erlebt so einen Wahrnehmungswandel, der auf weiteres Wachstum schließen lässt. 22
In Deutschland macht programmatische Werbung bereits 70 % der Ausgaben für digitale Display-Werbung aus und wächst mit einer Rate von mehr als 15 % pro Jahr. Die Ausgaben für mobile programmatische Werbung wachsen dabei fast doppelt so schnell wie die Gesamtausgaben für programmatische Werbung. 23 Infolgedessen wurden im Jahr 2019 rund 78 % der gesamten Ausgaben für mobile Display-Werbung programmatisch ausgeliefert. 23
Dies entspricht einem Volumen von mehr als 4,1 Milliarden Euro. 23 24 Annahmegemäß verhält sich die Verteilung der Werbeausgaben im programmatischen mobilen Media Buying ähnlich wie die der gesamten digitalen Werbeausgaben. Somit fließen circa 75 % der Gesamtausgaben zu Google inklusive Youtube, Facebook und Amazon. Daraus ergibt sich für den offenen mobilen programmatischen Markt in Deutschland ein Marktvolumen von rund einer Milliarde Euro.
14) Zenith Media (2019): Internetwerbung wird 2021 mehr als die Hälfte der globalen Werbeaushaben ausmachen, [online]
https://www.zenithmedia.de/internet-werbung-wird-2021-mehr-als-die-haelfte-der-globalen-werbeausgaben-ausmachen/ [22.01.2020].
15) Statista (2019) Mobile advertising spending in the United States, [online]
https://www.statista.com/statistics/269916/mobile-advertising-spending-in-the-united-states/ [23.01.2020].
16) Dentsu Aegis Network (2020): Ad spend forecast, [online]
https://www.dentsuaegisnetwork.com/de/de/ad-spend-forecast- [24.01.2020].
17) Statista (2019): Digitale Werbung Europa, [online]
https://de.statista.com/outlook/216/102/digitale-werbung/europa [24.01.2020].
18) DMI (2019): Google und Facebook dominieren digitalen Werbemarkt, [online]
https://www.dmi-org.com/wp/tag/emarketer/ [23.01.2020].
19) Zenith Media (2019): Programmatische Werbung erzielt erstmals über 100 Mrd. USD., [online]
https://www.zenithmedia.de/programmatische-werbung-erzielt-erstmals-ueber-100-mrd-usd/ [23.01.2020].
20) eMarketer(2019): US programmatic ad spending forecast 2019, [online]
https://www.emarketer.com/content/us-programmatic-ad-spending-forecast-2019 [23.01.2020].
21) iab Europe (2019): IAB European Programmatic Ad Spend 2018 Report, [online]
https://iabeurope.eu/wp-content/uploads/2019/09/IAB-Europe_European-Programmatic-Ad-Spend-2018-Report_Sept-2019.pdf [24.01.2020].
22) Iab Europe (2019): IAB Europe Attitudes to Programmatic Advertising Report 2019, [online]
https://iabeurope.eu/wp-content/uploads/2019/09/IAB-Europe-Attitudes-to-Programmatic-Advertising-Report-2019_Sept-2019.pdf [24.01.2020].
23) eMarketer (2019): Germany programmatic digital display ad spending, [online]
https://www.emarketer.com/content/germany-programmatic-digital-display-ad-spending [24.01.2020].
24) Statista (2019): Digital Advertising Germany, [online]
https://www.statista.com/outlook/216/137/digital-advertising/germany?currency=eur market-revenueYearDesktopMobile [24.01.2020].
LEISTUNGSSPEKTRUM
YOC entwickelt mit seiner seit 2001 gewachsenen Expertise innovative digitale Werbeformate und stellt diese über seine Supply Side-Plattform VIS.X (r) sowohl im automatisierten Echtzeithandel (Programmatic Advertising) als auch im Direktvertrieb zur Verfügung. Mit modernen, eigenentwickelten Technologien und enormer Mediareichweite operiert das Unternehmen an der Spitze des Advertising-Marktes.
Die proprietären Produkte von YOC schaffen positive Markenwahrnehmung und tragen nachhaltig dazu bei, den Werbemarkt zu verändern. Auf diese Weise erreichen Werbekunden ihre Ziele - gleichzeitig verbessern die eigenentwickelten, unaufdringlichen Formate das Nutzererlebnis.
Durch langjährige Erfahrung, transparente Prozesse, unsere Software und exzellenten Service schafft YOC Vertrauen und überzeugt Kunden und Partner gleichermaßen.
Von den global 500 größten Werbetreibenden setzt eine Vielzahl die Technologie von YOC ein. Zu unseren Kunden zählen namhafte Marken wie Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, Volkswagen, Mercedes-Benz, Netflix, Coca-Cola, Samsung, Garnier oder Sky.
Zu den rund 400 integrierten ausgewählten internationalen Partnern mit einer direkten globalen Reichweite von mehr als 200 Mio. monatlich aktiven Nutzern (MAU) zählen Premium-Publisher wie, Kurier, Kronenzeitung, Der Tagesspiegel, Bunte.de, Grupa RMF oder Eurosport. Sie vertrauen auf YOC aufgrund technologischer und marktspezifischer Kompetenzen sowie einer gewachsenen, nutzbringenden Zusammenarbeit.
Das Unternehmen positioniert sich als Ad Technology-Anbieter mit seiner proprietären Supply Side-Plattform VIS.X (r) sowie mit Mobile Advertising-Produkten und -Lösungen in den Kernmärkten Deutschland, Österreich, Spanien und Polen.
YOC entwickelt eine eigene, skalierbare Technologieplattform und liefert neue Produkte über alle nachgefragten Vertriebskanäle aus. Insbesondere liegt der Fokus auf dem stark wachsenden und hochautomatisierten Umfeld des Programmatic Advertising. YOC hat in den vergangenen Jahren als Konsequenz aus den modifizierten technologiebedingten Rahmenparametern eine schärfere Positionierung im Markt für Digital Advertising eingenommen und entscheidende Veränderungen vollzogen.
Die Gesellschaft hat dazu wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette im Mobile Advertising internalisiert und auch das Thema Online Advertising aufgegriffen. Dazu gehört die Entwicklung von eigenen, performanten Werbeprodukten, die einerseits eine hohe Werbewirkung für Advertiser entfalten und andererseits die Nutzer des Internets nicht in ihrem Konsum der Medieninhalte stören.
Zudem baute das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Systemlandschaft auf, bestehend aus eigenentwickelter, innovativer Software und bekannten Lösungen dritter namhafter Anbieter wie Google, SAP oder Salesforce. Auf dieser Basis kann YOC alle relevanten Vertriebskanäle skalierbar bedienen.
Die Kombination einer modernen und skalierbaren Supply Side-Plattform, innovativen Advertising-Produkten und einer leistungsstarken technologischen Infrastruktur ist das hervorstechende Wettbewerbsmerkmal von YOC, durch welches sich das Unternehmen wesentlich von anderen Marktteilnehmern differenziert.
VIS.X(r): DIE SUPPLY SIDE-PLATTFORM (SSP) VON YOC
Die zu Jahresbeginn 2018 eingeführte Supply Side-Plattform VIS.X (r) wurde im Geschäftsjahr 2019 erweitert und hat sich mit einem wesentlichen Anteil am Umsatz der Gesellschaft etabliert.
Damit verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Lösung für eines der vorherrschenden Marktprobleme des Digital Advertising zu liefern: Die Bedienung der Nachfrage für den programmatischen Einkauf von hochwirksamen Werbeformaten.
Im Markt vorhandene Plattformen konzentrieren sich zumeist auf Standardprodukte, sodass die von YOC eigenentwickelten Produktlinien, wie auch aufmerksamkeitsstarke Werbeformate diverser Drittanbieter nicht programmatisch buchbar waren.
Mit VIS.X (r) hat YOC einen neuen programmatischen Handelsplatz für internationales, markensicheres (brand safe) Werbeinventar von Premium-Publishern etabliert - und positioniert sich im Markt als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie. Die Plattform bündelt das Werbeinventar der Publisher mit den YOC-eigenen Produkten über private Marktplätze in einer ganzheitlichen Auktion und bietet somit den Werbetreibenden alle relevanten Produkte in einer Transaktion an.
Entsprechend der Targeting-Daten der Käufer und der individuellen Kampagnenziele stellt YOC die richtigen Auktionsmechanismen für einen effizienten Mediaeinkauf bereit.
Der Einkaufsprozess für Werbetreibende, Mediaagenturen sowie deren Einkaufsorganisationen (Trading Desks) erfordert keine weiteren technologischen Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur. Bereits vorhandene Werbemittel werden durch VIS.X (r) in Echtzeit in YOC-eigene, werbewirksame Produkte transformiert und ausgeliefert. Die von YOC entwickelte Technologie erschließt auf diese Weise das volle Potenzial programmatischer Werbung, sodass VIS.X (r) zur idealen Plattform für wirkungsvolles Digital Advertising wird.
Durch die Integration von mehreren hundert Publishern sowie der hohen Leistungsfähigkeit von VIS.X (r) wird den Trading Desks für ihren Mediaeinkauf eine hohe Skalierbarkeit in Echtzeit sowie internationales PremiumInventar angeboten.
Das gesamte Inventar eines Publishers wird allen Käufern gleichzeitig offeriert. Dadurch wird eine optimale Monetarisierung für die Publisher-Partner erreicht. Gleichzeitig liefert die Plattform den Werbekunden von YOC Premium-Inventar, eine hohe Transparenz sowie Brand Safety und sorgt somit für bessere Werberesultate. In Konsequenz verschafft die Verwendung von VIS.X (r) den angebundenen Publishern, Trading Desks oder Advertisern einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.
Die Gesellschaft profitiert von ihrer Unabhängigkeit gegenüber Drittanbietern und positioniert sich als starker Technologieanbieter mit einem skalierbaren Geschäftsmodell. Dies treibt das Unternehmen kontinuierlich an, die eigene Supply Side-Plattform (SSP) VIS.X (r) weiterzuentwickeln und dadurch die Leistungsfähigkeit der Plattform zu steigern.
Bereits im Jahr 2018 wurde VIS.X (r) durch das Europäische Patentamt als europäische Marke eingetragen und geschützt.
PRODUKTLINIEN
Das Unternehmen vermarktet erfolgreich seine Produktlinien YOC Understitial Ad (r) , YOC Inline Video Ad, YOC Mystery Ad (r) , den YOC Mystery Scroller (r) sowie die YOC Ads Plus. Ziel dieser Produkte ist es, die Werbebotschaften von Werbetreibenden nachhaltig und zielgerichtet bei den Endverbrauchern zu lancieren.
Der Einsatz von verschiedenen Anzeigemethoden, interaktiven Elementen sowie unaufdringlicher Funktionsweisen führt zu einer besseren Nutzerakzeptanz. Zusätzlich ermöglichen die YOC-Produkte gegenüber klassischen Standardformaten erweiterte Methoden zur Messung verschiedener Interaktions- und Abrufstatistiken. Dadurch tragen sie einerseits maßgeblich zur Messbarkeit des Werbeerfolges für Werbetreibende bei und heben andererseits das Potenzial für die Optimierung der Werbewirkung bei den Endverbrauchern.
Insbesondere die Produktvarianten mit Video-Komponenten bieten Werbetreibenden die Möglichkeit einer umfangreichen und in hohem Maße steuerbaren, audiovisuellen Bewerbung ihrer Marken und Produkte auf mobilen Endgeräten.
Die Kerneigenschaft des YOC Understitial Ad (r) ist seine wirksame und dennoch unaufdringliche Platzierung im inhaltlichen Umfeld einer Webseite. Werbetreibende erreichen den Smartphone- oder Desktop-User mit einem großflächigen Werbemittel, ohne ihn in seinen Nutzungsgewohnheiten einzuschränken. YOC vereint in diesem Werbemittel seine technische Erfahrung mit seiner Kompetenz in der Ansprache von Nutzern in digitalen Umfeldern.
Das YOC Understitial Desktop Ad funktioniert äquivalent zum mobilen Produkt unaufdringlich im redaktionellen Inhalt und wird durch Hinwegscrollen über eine Seite sukzessive aufgerufen bis es vollständig sichtbar ist. Verfügbar ist das Online-Werbeformat für HTML5-, Video- oder Bildinhalte. Im Mittelpunkt steht auch hier die Intention, den Nutzer nicht in seinen digitalen Gewohnheiten einzuschränken.
Gleichzeitig verbessert YOC mit dieser Produkterweiterung die Monetarisierung für Publisher, da Werbekampagnen, die auf dem YOC Understitial Ad (r) basieren, sowohl mobil als auch online eingekauft werden können. Darüber hinaus stärkt die Entwicklung des YOC Understitial Desktop Ad den ganzheitlichen Kommunikationsansatz der Werbetreibenden.
Das YOC Inline Video Ad ist ein innovatives digitales Werbeformat, das Werbetreibenden ermöglicht, Video-Anzeigen auf klassischen Webseiten ohne eigenen Video-Content zu schalten. Es ist kompatibel mit branchenüblichen Standards (VAST und VPAID) und spielt die Videoanzeige in hoher Qualität aus. Die Besonderheit dieses Produkts ist es, dass es überall einsetzbar ist und keine feste Platzierung innerhalb der Website der Publisher benötigt.
Durch die integrierte Start-Stopp-Automatik läuft das Video nur, wenn der Nutzer es auf seinem Smartphone-Display beziehungsweise Monitor gerade ansieht und unterbricht, sobald es durch Scrollen außerhalb des sichtbaren Bereichs gelangt. Dies verbessert die Sichtbarkeit (Viewability) und in Konsequenz die Werbewirkung des Advertisers deutlich.
Das YOC Mystery Ad (r) ist ein mehrfach ausgezeichnetes, vollflächiges mobiles Werbeformat. Die Besonderheit des Produktes liegt in der Möglichkeit, den Nutzer mit beliebigen, kreativen Elementen zur Interaktion mit der Markenbotschaft zu animieren. Das YOC Mystery Ad (r) bietet somit umfangreiche gestalterische Möglichkeiten, um eine hohe Aufmerksamkeit der Nutzer zu garantieren.
Der Vorzug des YOC Mystery Scroller (r) liegt in der Reactive Scrolling-Technologie: Animationen, Effekte und Videos können auf das Scroll-Verhalten des Benutzers abgestimmt werden. Der YOC Mystery Scroller (r) wird von allen mobilen Browsern unterstützt und nutzt lediglich knapp 30 % des Bildschirms. Die Anzeige bleibt dauerhaft im sichtbaren Bereich, ohne jedoch den Lesefluss zu behindern. Durch seine Proaktivität spielt der YOC Mystery Scroller (r) nicht einfach ein Werbeformat ab, sondern verleiht diesem eine spezielle Note ohne störende Übergänge.
Neben den vorgenannten, unternehmenseigenen Produkten bietet YOC auch alle klassischen Werbeformen nach den international gültigen IAB- und MMA-Standards an.
Darüber hinaus ist das Expertenteam von YOC je nach Kundenwunsch in der Lage, zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Responsive-Formate, erweiterte Tracking-Möglichkeiten oder den Einsatz besonderer Werbemittel innerhalb von Standard-Formaten zu entwickeln.
Für die Steuerung, Optimierung und Auswertung einer Kampagne sind die Messungen der Sichtbarkeit zu einem entscheidenden Faktor avanciert. Im Geschäftsjahr 2019 baute YOC daher seine technische Infrastruktur zur Messung und Auswertung der Sichtbarkeit von mobilen Werbeformaten weiter aus.
Die YOC-Produkte orientieren sich an marktüblichen Messstandards (nach IAB und MRC) und bieten Advertisern damit international vergleichbare Erfolgskennzahlen für ihren Werbeerfolg im Digital Advertising. Infolgedessen eröffnet YOC seinen Werbekunden alternative Abrechnungsmodelle auf Basis der erhobenen Viewability-Daten. Hierbei erfolgt die Abrechnung einer Kampagne erst, sobald beispielsweise ein Video komplett im Sichtfeld des Nutzers abgespielt wurde.
Sämtliche YOC-Produktlinien, bis auf das YOC Inline Video Ad, sind zum Markenschutz beim Europäischen Patentamt registriert und als Marken eingetragen und geschützt worden.
ERWEITERUNG DES PRODUKTPORTFOLIOS UM DIE PRODUKTPALETTE YOC ADS PLUS
YOC Ads Plus sind kreative Erweiterungen der bestehenden Produktlinien und bauen auf diesen auf.
Damit folgt YOC der Mission, ein besseres Werbeerlebnis für jedermann bieten zu können. Die neue Produktpalette umfasst verschiedene Produktvarianten, welche individuell auf die Wünsche der Kunden angepasst werden können.
YOC STORY AD
Das YOC Story Ad bietet eine Erweiterung von Social Media-Kampagnen für reguläre mobile Webseiten. Bilder und Videos können zu kurzen Beiträgen zusammengefügt werden, die sich durch zahlreiche Erweiterungen wie animierte Grafiken (GIFs), Umfragen und Sticker individuell anpassen lassen. Advertiser können so ihre eigene Geschichte erzählen und eine neue Art des Werbeerlebnisses erschaffen. Für den Nutzer ist die Werbeerfahrung durch die unterschiedlichen Elemente interaktiv und unterhaltsam.
YOC AUGMENTED REALITY AD
Durch den Einsatz von Augmented Reality können Produkte virtuell in das Leben der Nutzer integriert werden. Nach Aktivierung der Kamera wird den Benutzern die Möglichkeit geboten, sich mit den beworbenen Produkten intensiv auseinander zu setzen, indem eine Simulation des Produktes in die tatsächlichen Umgebung projeziert wird. Das YOC Augmented Reality Ad schafft somit ein fesselndes, wirklichkeitsnahes Produkterlebnis.
YOC LIVE POLL AD
Das YOC Live Poll Ad erfragt Nutzerpräferenzen in Echtzeit und übermittelt die Ergebnisse eines Live-Votings direkt im Anschluss zurück an den Benutzer. Durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Marke und den Produkten des Werbetreibenden resultiert eine sehr intensive und direkte Kommunikation mit der Zielgruppe.
YOC FLIP AD
Durch den Einsatz des YOC Flip Ads ändert sich das angezeigte Werbemittel anhand des Scroll-Verhaltens der Benutzer, sodass mehrere Bilder, Videos und Animationen sichtbar werden.
Der Werbeinhalt kann dabei beispielsweise auch an die aktuelle Wetterlage des Users angepasst werden.
Durch die Interaktivität wird die Aufmerksamkeit des Users geweckt, ohne den Lesefluss zu stören.
YOC VOICE AD
Durch sprachbasierte Interaktion ergänzt das YOC Voice Ad das Produktangebot des Unternehmens um einen neuen Kommunikationskanal und lässt die Nutzer direkt in die beworbene Produktwelt eintauchen. Das sprachgesteuerte, hochwirksame Werbeformat bietet damit unzählige nutzerzentrierte und aufredende Möglichkeiten, um eine Werbebotschaft zu vermitteln.
ZUSÄTZLICHE DIGITALE ADVERTISING-LEISTUNGEN
YOC bietet seinen Werbekunden effektive Mobile und Online Advertising-Lösungen für erfolgreiche Werbekampagnen an:
KREATIVLEISTUNG
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt berät YOC Werbetreibende bei der Wahl des richtigen mobilen Werbeformates und übernimmt gegebenenfalls auch die Produktion des Werbemittels.
Neben diesen Leistungen stellen die Experten des Unternehmens auch ihr Know-how zur Verfügung, wenn es um die Aussteuerung der Kampagnen auf digitalen Endgeräten geht.
YOC HUB
Die Business Intelligence-Plattform YOC Hub dient einerseits zur internen Prozesssteuerung von YOC und andererseits als Werkzeug für Publisher zur Kontrolle und Optimierung von Vermarktungsaktivitäten. Zudem wird die unternehmenseigene Plattform VIS.X (r) durch das YOC Hub angesteuert.
Die erweiterte Unterstützung des programmatischen Geschäftsbereichs durch dediziertes Reporting erleichtert das tägliche operative Geschäft.
Durch die umfassende und frei konfigurierbare Software-Oberfläche des YOC Hub erhalten die Nutzer einen aktuellen Überblick über den Vermarktungserfolg der YOC-Produkte.
03 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER YOC-GRUPPE
Die Schließung des britischen Standorts bedingt gemäß den Anforderungen des IFRS 5 den nicht fortgeführten Geschäftsbereich gesondert darzustellen sowie den Geschäftsausweis des Vorjahres für eine bessere Vergleichbarkeit anzupassen.
Im Geschäftsjahr 2019 steigerte die Gesellschaft ohne Berücksichtigung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs im britischen Markt ihre Umsatzerlöse auf Konzernebene auf 15,1 Mio. EUR (2018: 13,9 Mio. EUR).
In Konsequenz dessen betrug das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 0,6 Mio. EUR (2018: 0,6 Mio. EUR). Die Erstanwendung des IFRS 16 hat im Jahr 2019 in Höhe von 0,2 Mio. EUR das EBITDA positiv beeinflusst.
Insbesondere die zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 in den Markt eingeführte proprietäre Technologieplattform VIS.X (r) wickelte ein deutlich gestiegenes Handelsvolumen ab. Die unternehmenseigene Plattform VIS.X (r) ermöglicht den programmatischen (automatisierten) Handel von hochwirksamen Werbeprodukten von YOC und positioniert die Gesellschaft als Anbieter von hochwertiger Werbetechnologie (Ad Technology).
INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Die YOC-Gruppe profitierte im Geschäftsjahr 2019 von ihrer Präsenz in fünf europäischen Märkten, ihrem innovativen Produktspektrum, ihrem hochqualifizierten Fachpersonal sowie der Marktexpertise seit 2001.
Neben dem Hauptsitz in Berlin verfügt das Unternehmen über Standorte in Spanien (Madrid), Österreich (Wien), Polen (Warschau), Düsseldorf sowie seit Januar 2020 auch in Hamburg.
Die deutschsprachigen Standorte in Deutschland und Österreich entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 auf einem hohen Niveau weiter. Insbesondere der deutsche Markt legte mit einem bedeutenden Umsatzwachstum in Höhe von 14 % (2018: 40 %) erneut deutlich zu. In Österreich weitete die Gesellschaft ihr Geschäftsvolumen um 20 % (2018: 10 %) aus. Zudem konnte der erste Platz des österreichischen Vermarkterrankings verteidigt werden.
Der im Jahr 2016 gegründete Standort in Polen entwickelte sich positiv weiter und konnte ein Umsatzwachstum in Höhe von 6 % im Vergleich zum Vorjahr erzielen. Somit verstärkt sich der Umsatzbeitrag zunehmend.
Im spanischen Markt hingegen entwickelten sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Der Vorstand hat in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat in 2019 entschieden, die britische Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht fortzuführen, woraufhin sämtliche Aktivitäten im dritten Quartal eingestellt worden sind.
ADVERTISER UND PUBLISHER
In der abgelaufenen Berichtsperiode nutzten eine Vielzahl namhafter, internationaler Werbungtreibender (Advertiser) wie beispielsweise Deutsche Telekom, Audi, McDonald's, Mercedes-Benz, Volkswagen, Netflix, Sky, Samsung, Garnier oder Coca-Cola die Technologie sowie die Produkte von YOC für effektives Mobile Advertising.
Darüber hinaus konnte die Publisher-Basis der Gesellschaft weiter ausgebaut werden. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, Werbungtreibenden (Advertiser) die eigenen Werbeformate mit einer großen sowie ansprechenden internationalen Reichweite anzubieten. Somit wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vermehrt die proprietären YOC-Produkte in die Medieninhalte unserer Publisher Partner integriert. Im Ergebnis wurde die Gesellschaft in die Lage versetzt, die Monetarisierung für unsere Publisher deutlich zu verbessern, da die Produkte der Gesellschaft höhere Preise erzielen als Standardprodukte. Dies liegt im Kern unserer definierten Strategie und führt dazu, dass neben den bestehenden Partnerschaften zunehmend neue Publisher auf die YOC-Technologie zur Monetarisierung setzen.
Mit der Business Intelligence-Plattform YOC Hub, die im Geschäftsjahr 2019 signifikant weiterentwickelt wurde, können die Publisher ihre Vermarktungsaktivitäten verwalten, auswerten und optimieren.
KLARER FOKUS AUF WERBETECHNOLOGIE (AD TECHNOLOGY)
Bereits in 2018 vollzog die YOC-Gruppe die Transformation zum Ad Tech-Anbieter mit der Weiterentwicklung und Markteinführung einer eigenen, angebotsorientierten Plattform für den hochautomatisierten Mediahandel.
VIS.X (r) - die proprietäre Plattform von YOC - stellt einen Marktplatz bereit, auf dem via Direktgeschäft oder automatisiert in Echtzeit Zugang zu Millionen von Nutzern auf jeglichen Endgeräten möglich wird. Dadurch entsteht in effizienter und skalierbarer Weise ein volumenstarker Mediahandel zwischen erstklassigen Werbetreibenden und hochqualitativen Publishern.
Parallel dazu nimmt die Produktentwicklung der Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein, in dem diese beständig neue Produkte entwickelt und in den Markt einführt. Die YOC-Werbeprodukte erzielen die gewünschten Branding- und Awareness-Effekte der Werbetreibenden, ohne die Menschen in der Nutzung des Internets zu stören.
Im vergangenen Geschäftsjahr konnte das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Publisher an seine programmatischen Plattformen anbinden. YOC baut seine Aktivitäten über sogenannte Private Marketplaces kontinuierlich aus, um Programmatic Advertising für seine Publisher und Advertiser am Markt verfügbar zu machen.
In Private Marketplaces kann ein vorher definiertes Inventar mit den YOC-Produkten entweder zu einem festen Preis oder in einer Auktion mit ausgewählten Käufern gehandelt werden. Des Weiteren bietet YOC einen offenen Marktplatz, in dem das integrierte Inventar in Echtzeit an die Höchstbietenden versteigert wird.
Europäische Publisher wie El Desmarque, Vocento, Kronenzeitung, WetterOnline und mehrere hundert weitere namhafte Medienhäuser haben die Produkte von YOC integriert und sind an die neue proprietäre Plattform VIS.X (r) angebunden. Sie profitieren von einer hohen zusätzlichen Monetarisierung.
Internationale Advertiser wie Audi, Mondelez, Samsung, Mercedes-Benz, Nestle sowie hunderte weiterer Markenartikler und Dienstleister nutzen unsere Plattform zum Einkauf von entsprechenden hochwirksamen Werbeprodukten. Sie profitieren dadurch von einer deutlich verbesserten Aufmerksamkeit für die beworbenen Marken und Produkte bei den anvisierten Zielgruppen.
PRODUKTENTWICKLUNG UND INFRASTRUKTUR
Im Geschäftsjahr 2019 wurde der Fokus der IT- und Produktstrategie auf die Automatisierung und Skalierung des Geschäftsmodells durch die Erreichung von drei Zielen gelegt:
| ― | Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung der VIS.X (r) -Plattform für den automatisierten Mediahandel in Kombination mit hochwirksamen Werbeprodukten; |
| ― | Erweiterung der eigenen Advertising-Produktlinien; |
| ― | Weiterentwicklung des YOC-eigenen Business Intelligence und Reporting Tools YOC Hub. |
Bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 führte YOC eine hochskalierbare Plattform für den automatisierten Mediahandel in den Markt ein: VIS.X (r) . Diese Plattform realisiert den Mediahandel in Kombination mit den eigenentwickelten Werbeprodukten über Mobile- und Desktop-Werbeflächen.
Ein besonderer Fokus liegt, neben der Erfüllung marktüblicher Funktionalitäten, auf der Bereitstellung und Handelbarkeit besonders wirksamer Werbemittel für Werbekunden.
Die Weiterentwicklung von VIS.X (r) war ein wichtiger Meilenstein im abgelaufenen Geschäftsjahr und beeinflusste gleichzeitig die Fortentwicklung anderer Software-Produkte von YOC.
Durch die Entwicklung von interaktiven und unaufdringlichen Digital Advertising-Produkten differenziert sich YOC von vergleichbaren Wettbewerbern. Mit Hilfe dieser Produkte gelingt es namhaften Werbetreibenden, ihre Kunden zielgerichtet und nachhaltig anzusprechen.
Deshalb wurde das Produktangebot hinsichtlich der Anforderungen an Sichtbarkeit und Nutzbarkeit stark verbessert. Alle Produkte wurden mit der Möglichkeit ausgestattet, die tatsächliche Sichtbarkeit erfolgreich zu messen und sich auch auf Basis der Sichtbarkeit vermarkten zu lassen. Dies eröffnet Werbekunden eine deutlich effizientere Zielgruppenansprache. Darüber hinaus wurde die technische Infrastruktur der Gesellschaft verbessert, um den Marktanforderungen hinsichtlich Skalierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf den automatisierten Handel, gerecht zu werden.
Das YOC Hub ist das proprietäre Business Intelligence und Reporting Tool von YOC. Die stetige Weiterentwicklung wurde im Geschäftsjahr 2019 durch die Einführung neuer Funktionen konsequent umgesetzt.
Das YOC Hub bündelt in einer benutzerfreundlichen Oberfläche alle relevanten Transaktionsdaten über alle Vertriebskanäle. Im Kontext dessen wurde auch eine Schnittstelle zur VIS.X (r) -Plattform etabliert, sodass auch diese Daten nahezu in Echtzeit für die Nutzer der Plattform zur Verfügung stehen.
Durch die einheitliche Darstellung aller notwendigen Verkehrsdaten sind kurze Entscheidungswege und die Optimierung von Prozessen möglich. In einem nächsten Schritt wird die Steuerung von VIS.X (r) vollständig über das YOC Hub abgewickelt werden.
YOC verfügt insgesamt über eine leistungsstarke IT-Systemlandschaft sowie über proprietäre Softwareprodukte. Die zugrundeliegenden Technologieplattformen werden inhouse entwickelt und zeichnen sich durch Flexibilität, Leistungsstärke, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit aus. Sie verfügen über zahlreiche Schnittstellen, die die Integration vernetzter Anwendungen erlauben. YOC verfügt hierzu über eigene IT-Abteilungen, die die jeweilige Software betreuen und weiterkonzipieren.
Die eigene IT-Infrastruktur wird durch Softwarelösungen namhafter Partner aus dem Technologie- und Advertising-Bereich wie SAP, Google oder Salesforce ergänzt.
Die von YOC verwendeten Datenbank- und Applikationsserver sind in Berlin installiert und werden von der hauseigenen IT-Abteilung verwaltet. Weitere Server betreibt und verwaltet YOC in einem TÜV-zertifizierten Rechenzentrum. Zur dauerhaften Sicherstellung der Servicequalität in der Auslieferung der eigenentwickelten Produkte und in Bezug auf die starke Internationalisierung wurden neue Dienstleister eingebunden. Seither ist YOC in der Lage, in zahlreichen Rechenzentren in verschiedenen Ländern eine zuverlässige und außerordentlich leistungsstarke Auslieferung sicherzustellen.
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC-GRUPPE
Die nachstehenden Ausführungen zur Ertragslage beziehen die im Geschäftsjahr 2019 beendeten Aktivitäten der sich in Abwicklung befindenden Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht mit ein. Der Ergebnisbestandteil der britischen Tochtergesellschaft ist aufgrund der separaten Darstellung nach IFRS 5 im nicht fortgeführten Geschäftsbereich ausgewiesen.
Die Vorjahreszahlen wurden zur besseren Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete das Unternehmen ein Umsatzwachstum in Höhe von 8 % auf 15,1 Mio. EUR (2018: 13,9 Mio. EUR). Die erfolgreiche Transformation der YOC-Gruppe hin zum Anbieter hochwertiger Werbetechnologie führt nachhaltig zu einer positiven Geschäftsentwicklung.
Die Gesamtleistung des Konzerns liegt mit 15,7 Mio. EUR um 0,9 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (2018: 14,8 Mio. EUR).
UMSATZ NACH REGIONEN
Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die Umsätze im deutschsprachigen Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf 14,0 Mio. EUR (2018: 12,2 Mio. EUR) an.
Der im Jahr 2016 gegründete Standort in Polen erzielte Umsatzerlöse in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2018: 0,7 Mio. EUR).
Die Aktivitäten in Spanien verliefen mit 0,3 Mio. EUR Umsatzerlösen (2018: 1,0 Mio. EUR) rückläufig.
ROHERTRAG
Aufgrund des deutlich ansteigenden Umsatzanteils der Technologieplattform VIS.X (r) konnte die Rohertragsquote in der Berichtsperiode auf 39 % (2018: 38 %) verbessert werden.
Im Rahmen der Entwicklung der vergangenen sechs Jahre, die durch eine zunehmende Fokussierung auf Technologie sowie die proprietären YOC-Werbeproduktlinien geprägt war, verbesserte sich die Rohertragsquote nunmehr um zehn Prozentpunkte (2013: 29 %).
Die weitere Zunahme der Rohertragsquote stellt einen wichtigen Baustein zur positiven Unternehmensentwicklung dar.
PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG
Der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) der YOC-Gruppe belief sich unverändert auf 48 Mitarbeiter. Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die YOC-Gruppe 51 festangestellte Mitarbeiter (31. Dezember 2018: 42 festangestellte Mitarbeiter).
Im Geschäftsjahr 2019 stieg der Personalaufwand leicht um 0,2 Mio. EUR auf 4,0 Mio. EUR (2018: 3,8 Mio. EUR) an.
Die Personalaufwandsquote, die den Personalaufwand ins Verhältnis zur Gesamtleistung stellt, verblieb mit 26 % auf dem Vorjahresniveau.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die YOC-Gruppe Leistungsträger an das Unternehmen binden sowie neue qualifizierte Mitarbeiter für Schlüsselpositionen gewinnen. Dem Fachkräftemangel konnte die Gesellschaft somit effektiv entgegenwirken.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 1,9 Mio. EUR (2018: 1,8 Mio. EUR).
Insgesamt zeigten die in den vergangenen Jahren umgesetzten Kosteneinsparmaßnahmen in diversen Bereichen ihre Wirkung, sodass die Relation zur Gesamtleistung mit 12 % im Vergleich zum Vorjahr (2018: 12 %) konstant verlief. Die Erstanwendung des IFRS 16 hat diese Entwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR beeinflusst.
EBITDA
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag im Geschäftsjahr 2019 bei 0,6 Mio. EUR (2018: 0,6 Mio. EUR).
Die Erstanwendung des IFRS 16 hat diese Entwicklung in Höhe von 0,2 Mio. EUR beeinflusst.
ERGEBNIS NACH STEUERN
Im Berichtszeitraum beträgt das Ergebnis nach Steuern (inklusive Corporate Functions) -0,4 Mio. EUR (2018: 0,04 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete die YOC-Gruppe planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2018: 0,3 Mio. EUR).
Der Anstieg um 0,3 Mio. EUR ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen, sodass nunmehr Nutzungsrechte aus Leasing ausgewiesen werden.
Das Finanzergebnis betrug im Vergleich zum Vorjahr -0,3 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
Unverändert waren die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2018: 0,1 Mio. EUR).
ERGEBNIS NACH STEUERN NICHT FORTGEFÜHRTER GESCHÄFTSBEREICH
Die Ergebnisse der nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. wirkten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. EUR gewinnmindernd aus.
Der Vorstand hat in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat in 2019 entschieden, die britische Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht fortzuführen. Somit wurde Ende 2019 ein Antrag auf Liquidierung der Gesellschaft beim Companies House gestellt. Zum Bilanzstichtag war die Liquidierung noch nicht vollzogen. Die Liquidierung erfolgte zum 31. März 2020.
Die Gesellschaft weist das Ergebnis aus der YOC Mobile Advertising Ltd. gemäß IFRS 5 als aufgegebenen Geschäftsbereich aus. Das Ergebnis nicht fortgeführter Geschäftsbereiche beträgt für 2019 -0,1 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN DER YOC-GRUPPE
Das Geschäftsjahr 2019 beendet der Konzern in Summe der dargestellten Effekte mit einem Verlust in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC-GRUPPE
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Zum Bilanzstichtag betrugen die langfristigen Vermögenswerte 2,2 Mio. EUR (2018: 0,8 Mio. EUR).
Im Wesentlichen basiert der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Bilanzierung von Nutzungsrechten aus Leasing in Höhe von 1,0 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR).
Im Posten der selbst erstellten Software wurden Eigenentwicklungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR) aktiviert.
Die Sachanlagen verblieben aufgrund des geringen Investitionsbedarfs mit 0,1 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 0,1 Mio. EUR).
Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf insgesamt 0,6 Mio. EUR (2018: 0,3 Mio. EUR). Der Anstieg in Höhe von 0,3 Mio. EUR ist auf die Erstanwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Bilanzierung von Nutzungsrechten aus Leasing zurückzuführen (2018: 0,0 Mio. EUR).
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die kurzfristigen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 4,3 Mio. EUR (2018: 5,4 Mio. EUR).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich zum Bilanzstichtag um 1,5 Mio. EUR auf 3,0 Mio. EUR (2018: 4,5 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist trotz des allgemein gestiegenen Geschäftsvolumen auf ein gleichzeitig verbessertes Zahlungsverhalten zurückzuführen.
Die sonstigen Vermögenswerte stiegen um 0,1 Mio. EUR an und betrugen zum Bilanzstichtag 0,3 Mio. EUR (2018: 0,2 Mio. EUR).
Zum 31. Dezember 2019 verzeichneten die liquiden Mittel einen Anstieg in Höhe von 0,3 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR (2018: 0,7 Mio. EUR).
EIGENKAPITAL
Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der YOC-Gruppe -4,4 Mio. EUR (2018: -3,9 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr basiert auf dem Jahresergebnis in Höhe von -0,5 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Abschlusses der britischen Tochtergesellschaft von GBP in EUR sowie der polnischen Niederlassung von PLN in EUR spiegeln sich im erfolgsneutralen Ergebnis wider, welches das Eigenkapital um 0,015 Mio. EUR verbesserte (2018: 0,035 Mio. EUR).
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Zum Bilanzstichtag stiegen die langfristigen Schulden der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR (2018: 2,4 Mio. EUR) an. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Bilanzierung von Mietleasing-Verbindlichkeiten in Höhe von 0,9 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR) verursacht im Wesentlichen diesen Anstieg.
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Im Geschäftsjahr 2019 verringerten sich die kurzfristigen Schulden leicht um 0,1 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR (2018: 7,7 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wuchsen um 0,4 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR (2018: 3,4 Mio. EUR) an.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten mit 3,1 Mio. EUR nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten aus noch nicht erhaltenen Eingangsrechnungen (2018: 3,6 Mio. EUR). Diese wiederum enthalten vor allem Rückstellungen für Agenturrückvergütungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (2018: 1,9 Mio. EUR).
Der Abschluss von Agenturverträgen und den damit verbundenen Agenturrückvergütungen sind für unser Geschäftsmodell von besonderer Bedeutung. Diese stellen eine Art Umsatzgarantie beziehungsweise ein Minimumeinkaufsvolumen mit den jeweiligen Mediaagenturen dar. Im Gegenzug erhalten diese eine vertraglich vereinbarte Rückvergütung.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen, sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden betrugen 0,5 Mio. EUR (2018: 0,6 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2019.
CASH-FLOW
Zum Bilanzstichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 1,0 Mio. EUR. Die Liquiditätszunahme betrug 0,3 Mio. EUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres (2018: 0,7 Mio. EUR).
OPERATIVER CASH-FLOW
Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von -0,5 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Im Berichtsjahr 2019 betrug der operative Cash-Flow der YOC-Gruppe 1,2 Mio. EUR (2018: -1,0 Mio. EUR). Dieser resultierte, neben dem Ergebnis nach Steuern, aus der geschäftsbedingten Veränderung des Working Capital.
CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITEN
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. EUR (2018: 0,6 Mio. EUR) umfasst primär die aktivierungsfähigen internen Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der technologischen Plattformen des Unternehmens und innovativer Produkte in Höhe von 0,3 Mio. EUR sowie externe Entwicklungskosten in Höhe von weiteren 0,1 Mio. EUR.
Im Sachanlagevermögen verhalten sich die Zu- und Abgänge ausgewogen.
CASH-FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -0,3 Mio. EUR (2018: 1,3 Mio. EUR) resultiert aus der Tilgung von Darlehens- und Leasingverbindlichkeiten.
ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Die Umsetzung der Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung führten zu einem erhöhten Geschäftsvolumen der YOC-Gruppe.
Für das Geschäftsjahr 2019 bedeutet dies die Erzielung eines operativen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,6 Mio. EUR (2018: 0,6 Mio. EUR).
Die Bilanzsumme der YOC-Gruppe stieg um 0,3 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR (2018: 6,2 Mio. EUR) an.
PROGNOSEBERICHT DER YOC-GRUPPE
Die Internetnutzung ist im Alltag der Menschen bereits in hohem Maße etabliert. Die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Masse an online bereitgestellten Inhalten wirkt sich auf den kontinuierlich steigenden täglichen Internetkonsum aus.
Vor allem Menschen, die unterwegs mit ihren mobilen Geräten online sind, nutzen das Internet deutlich intensiver verglichen zur Gesamtbevölkerung: Bei den unter 50-Jährigen nutzen etwas über 90 Prozent das Internet zumindest gelegentlich unterwegs. 36
Um für diese Generationen relevant zu bleiben, müssen sowohl Publisher als auch Advertiser attraktive Informations- und Unterhaltungsangebote bereitstellen. Für Publisher bedeutet dies, ihre Nutzer mit Werbung nicht zu überfordern und ihnen idealerweise mit kreativen Formaten sogar einen Mehrwehrt zu bieten. Für Advertiser bedeutet dies hingegen, ihre Zielgruppe genau zu kennen und sie kreativ anzusprechen.
Vor diesem Hintergrund bekommt die Forderung nach kreativen und hochwirksamen Formaten eine noch größere Relevanz. Rich Media-Formate, also solche, die die Einbindung vielfältiger Medien wie Video, Audio oder HTML5 erlauben, erzeugen höhere Interaktionsraten als Standard Banner und führen deswegen zu einer höheren und positiveren Markenwahrnehmung.
Seit einigen Jahren positioniert sich YOC mit einer Vielzahl attraktiver Produktlinien und Features bereits in diesem Geschäftsfeld und erwartet durch die Bereitstellung interaktiver und wirksamkeitsstarker Werbeformate im programmatischen Umfeld am Marktwachstum zu partizipieren. Im europäischen Kontext bietet der Markt derzeit kaum angebotsseitige Plattformen, die die Nachfrage nach Mobile Programmatic Advertising in Verbindung mit hochwirksamen Werbeprodukten bedienen können. Weitere Vorbehalte entstanden durch die Sorge vieler Werbetreibenden, ihre Werbeanzeigen könnten in negativ behafteten Umfeldern erscheinen. Dies zeigt umso mehr die Relevanz sicherer Premium-Umfelder und vor allem ihrer Transparenz.
Vor diesem Hintergrund ergab sich für YOC entsprechender Handlungsbedarf: Mit dem Launch der neuen proprietären Supply Side-Plattform VIS.X (r) im Jahr 2018 bietet YOC nicht nur hochwirksame Werbeformate an, die den Vorgaben der Coalition For Better Ads 37 entsprechen, sondern kann diese nun auch plattformbasiert über programmatische Vertriebswege handeln und ausliefern.
Durch die Anbindung der Premium-Publisher und deren hochqualitatives Inventar deckt das Unternehmen zudem die starke Forderung nach Markensicherheit (Brand Safety), also nach sicheren Werbeumfeldern, ab und wird dadurch zukünftig am weiteren Ausbau des programmatischen Handels in Europa partizipieren.
Das Augenmerk des Vorstands liegt insbesondere auf der Verstetigung des dynamischen Wachstums des programmatischen Plattformgeschäfts und damit der Umsetzung der definierten Unternehmensstrategie.
Hierzu ist es notwendig, dass alle YOC-Standorte die neue Marktpositionierung adaptieren und alle hinreichenden Aufgaben umsetzen.
Mit der eigenen Technologieplattform VIS.X (r) konnte die Gesellschaft durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten den nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie die Unabhängigkeit von Drittanbietern weiter ausbauen.
Im Geschäftsjahr 2019 konnten die prognostizierten Umsatzerlöse der Gesellschaft nicht vollständig erreicht werden. Die Abweichung beträgt 3 % im Bezug zur unteren Prognoseschwelle.
Die Gesellschaft erwirtschaftete ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,6 Mio. EUR.
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 prognostizierte die Gesellschaft bislang Umsatzerlöse auf Konzernebene in Höhe von 17,0 bis 18,0 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. EUR.
36) http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ardzdf-onlinestudie-2019/. Abruf am: 06.12.2019.
37) Coalition for Better Ads. The Bad Ads Standards. Kein Veröffentlichungsdatum. https://www.betterads.org/standards/. Abruf am: 27.02.2020.
Jedoch hat die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im ersten Quartal 2020 deutlich zugenommen. Bedingt durch die Unsicherheit des zeitlichen Andauerns der Krise lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkung auf die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren.
Mit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gehen negative Auswirkungen insbesondere auch im Bereich der Werbewirtschaft einher.
Der Vorstand der YOC AG hat sich vor dem Hintergrund eines entgegen den Erwartungen rückläufigen Auftragseingangs für das angelaufene zweite Quartal 2020 am 09. April 2020 entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 nicht mehr aufrechtzuerhalten und alternative Planungsszenarien entwickelt.
Sobald eine hinreichend verlässliche Einschätzung der weiteren Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020 möglich ist, wird die YOC AG eine entsprechend angepasste Prognose veröffentlichen.
Nach zwei erfolgreichen Auftaktmonaten des Geschäftsjahres 2020 musste die Gesellschaft bereits im März 2020 Stornierungen und Buchungsrückgänge hinnehmen. Besonders betroffen von dieser Entwicklung werden voraussichtlich die Monate April, Mai und Juni 2020 sein. Für das zweite Halbjahr wird mit einem verstärkten Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum gerechnet.
Aufbauend auf dieser Planungsannahme würde sich ein positives EBITDA bezogen auf das Gesamtjahr ergeben. Auf Basis der derzeit absehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen hat die Gesellschaft weiterhin entsprechende Gegenmaßnahmen u.a. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme staatlicher Fördermaßnahmen eingeleitet. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt davon ab, dass die ergriffenen Gegenmaßnahmen, um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen, umgesetzt werden können und die geplante Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit nicht wesentlich hinter den angepassten Erwartungen zurückbleibt.
Die Gesellschaft erwägt derzeit unterschiedliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Teil ohne Vorbedingungen von Dritten in Anspruch genommen werden können. Um im Prognosezeitraum über ausreichende Liquidität zu verfügen und um die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu sichern, muss die Gesellschaft neben einer Umsetzung der ergriffenen Gegenmaßnahmen und einem Erreichen der angepassten Planungsgrößen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE DER YOC AG
Die YOC AG mit Sitz in Berlin ist Mutterunternehmen sämtlicher in der YOC-Gruppe enthaltenen Gesellschaften.
Neben den Corporate Functions wird der komplette Produkt- und Plattformentwicklungsbereich in der YOC AG geführt.
Darüber hinaus betreibt die YOC AG die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.
UMSATZENTWICKLUNG UND GESAMTLEISTUNG
Die Umsatzerlöse der YOC AG im Geschäftsjahr 2019 betrugen insgesamt 7,7 Mio. EUR (2018: 6,5 Mio. EUR).
Die externen Umsatzerlöse in Höhe von 4,9 Mio. EUR (2018: 3,6 Mio. EUR) resultieren aus dem programmatischen Handel zur Monetarisierung des internationalen Werbeinventars der Publisher-Partner über die YOC-Plattform VIS.X (r) sowie weiterer Technologieplattformen. Der Gesamtumsatz mit verbundenen Unternehmen betrug 2,8 Mio. EUR (2018: 2,9 Mio. EUR). Diese Erlöse resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung verauslagter Kosten für Corporate Functions und weiterer operativer Dienstleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 um 0,3 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR). Der Rückgang basiert aus Erträgen aus Rückstellungsauflösungen von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms aus dem Vorjahr, die in 2019 entfielen.
Die Gesamtleistung der Gesellschaft lag im Berichtsjahr mit 7,9 Mio. EUR um 0,9 Mio. EUR über dem des Vorjahres (2018: 7,0 Mio. EUR).
MATERIALAUFWAND
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 5,7 Mio. EUR (2018: 4,2 Mio. EUR) enthalten vorwiegend Vergütungen für Publisher sowie technische Kosten für den Betrieb der Serverstruktur des Unternehmens.
PERSONALAUFWAND UND PERSONALENTWICKLUNG
Zum 31. Dezember 2019 bestand der Vorstand der YOC AG unverändert aus einem Mitglied.
Das Vorstandsmitglied war im Geschäftsjahr 2019 zum Teil auch als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der YOC AG bestellt.
In der Berichtsperiode beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 26 festangestellte Mitarbeiter (2018: 27).
Zum Ende des Geschäftsjahres waren in der YOC AG 27 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (31. Dezember 2018: 22 festangestellte Mitarbeiter).
Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr 2019 um 0,1 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR (2018: 1,6 Mio. EUR) an.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Im Geschäftsjahr 2019 entsprachen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einem Volumen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (2018: 1,0 Mio. EUR).
Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Abschreibung von kurzfristigen Ausleihungen an die YOC Mobile Advertising Ltd. in Höhe von 0,2 Mio. EUR zurückzuführen.
EBITDA
Im Geschäftsjahr 2019 lag das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bei -1,0 Mio. EUR (2018: 0,2 Mio. EUR).
Dabei verringerte sich das EBITDA durch den Anstieg der Materialaufwendungen aufgrund gestiegener Kosten des Betriebs der unternehmenseigenen Plattformen sowie der Anpassungen interner Leistungsverrechnungen um 0,7 Mio. EUR entsprechend. Weiterhin mussten Abschreibungen auf kurzfristige Ausleihungen an die YOC Mobile Advertising Ltd. in Höhe von 0,2 Mio. EUR vorgenommen werden.
Unter Berücksichtigung einmaliger sonstiger betriebliche Erträge des Vorjahres aus Auflösungen von Personalrückstellungen reduzierte sich das EBITDA um weitere 0,2 Mio. EUR.
BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
Im Berichtsjahr betrug das Beteiligungs- und Finanzergebnis der YOC AG 0,6 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR).
Das Ergebnis aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der YOC Mobile Advertising GmbH für das Geschäftsjahr 2019 betrug 0,8 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2019 schüttete die österreichische Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 0,1 Mio. EUR an die YOC AG aus.
Im laufendenden Geschäftsjahr 2020 wird die Gewinnausschüttung der YOC Central Eastern Europe GmbH für das Geschäftsjahr 2019 an die YOC AG voraussichtlich 0,3 Mio. EUR betragen.
Das Zinsergebnis der YOC AG belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf -0,3 Mio. EUR (2018: -0,2 Mio. EUR).
ABSCHREIBUNGEN
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wirkten sich im Berichtszeitraum in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2018: 0,1 Mio. EUR) aus.
Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2019 die Beteiligung an der YOC Mobile Advertising Ltd. in Höhe von 0,5 Mio. EUR wegen Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig abgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurden die verbleibenden langfristigen Ausleihungen an die YOC Mobile Advertising Ltd. in Höhe von 0,7 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR) abgeschrieben.
ERGEBNIS NACH STEUERN
Für das Geschäftsjahr 2019 betrug das Ergebnis nach Steuern der YOC AG -1,7 Mio. EUR (2018: 0,03 Mio. EUR).
Die Veränderung des Ergebnisses nach Steuern ist durch Einmaleffekte in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR negativ beeinflusst. Diese resultieren aus der Einstellung der Aktivitäten auf dem britischen Markt in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 0,2 Mio. EUR, welche im Geschäftsjahr 2018 das Ergebnis positiv beeinflusst hatten.
ENTWICKLUNG DER FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER YOC AG
Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Bilanzsumme der YOC AG auf 9,5 Mio. EUR (2018: 8,2 Mio. EUR).
ANLAGEVERMÖGEN
Zum Stichtag beträgt das Anlagevermögen insgesamt 1,3 Mio. EUR (2018: 2,2 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert aus den Veränderungen der Finanzanlagen auf 0,6 Mio. EUR (2018: 1,8 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2019, durch die Schließung der YOC Mobile Advertising Ltd. und den damit verbundenen Abschreibungen der Gesellschaftsanteile sowie der Ausleihungen der YOC AG.
Die immateriellen Vermögensgegenstände stiegen im Berichtszeitraum um 0,1 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR (2018: 0,4 Mio. EUR) an und basieren primär auf Investitionen in die YOC-Technologieplattform VIS.X (r) für den programmatischen Handel von hochwirksamen Werbeprodukten. Die Sachanlagen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2018: 0,1 Mio. EUR) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
EIGENKAPITAL
Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der YOC AG -4,0 Mio. EUR (2018: -2,4 Mio. EUR). Der Rückgang des Eigenkapitals basiert auf dem Jahresergebnis in Höhe von -1,7 Mio. EUR (2018: 0,03 Mio. EUR), welches durch die Schließung der britischen Tochtergesellschaft mit Abschreibungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR stark belastet worden ist.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten der YOC AG stiegen im Berichtszeitraum insgesamt um 1,3 Mio. EUR auf 8,9 Mio. EUR (2018: 7,6 Mio. EUR) an. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1,4 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR (2018: 4,5 Mio. EUR). Im Berichtszeitraum wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um 0,1 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR reduziert (2018: 1,1 Mio. EUR).
ZUSAMMENFASSENDE AUSSAGE ÜBER DIE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Die YOC AG konnte im Geschäftsjahr 2019 ihre Geschäftsaktivitäten steigern, schloss aber das Berichtsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,7 Mio. EUR (2018: 0,03 Mio. EUR) ab.
Die Veränderung des Ergebnisses nach Steuern ist im Wesentlichen auf Einmaleffekten in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR negativ beeinflusst. Diese resultieren aus der Einstellung der Aktivitäten auf dem britischen Markt in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 0,2 Mio. EUR, welche im Geschäftsjahr 2018 das Ergebnis positiv beeinflusst hatten.
PROGNOSEBERICHT DER YOC AG
Der Geschäftsverlauf der YOC AG und des YOC-Konzerns sind eng miteinander verbunden, da die YOC AG als Holdinggesellschaft des Konzerns fungiert und die Koordination der konzernweiten Entwicklungs-, Vertriebs-, Service- und Marketingaktivitäten übernimmt.
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Aufgrund der bestehenden engen Verknüpfung zwischen YOC AG und YOC-Konzern verweisen wir auf die im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
AUSBLICK
Neben den Corporate Functions betreibt die YOC AG die zentrale Plattform- und Produktentwicklung sowie die zentrale Erlösoptimierung zur Steigerung der Monetarisierung der von allen Publishern der YOC-Gruppe zur Verfügung gestellten Werbeflächen.
Insgesamt erwartet die YOC AG für den YOC-Konzern wachsende Umsatzerlöse sowie ein verbessertes operatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020.
Darüber hinaus rechnet die Gesellschaft im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft mit weiterhin positiven Ergebnisbeiträgen aus der Ergebnisabführung der YOC Mobile Advertising GmbH an die YOC AG.
Aufgrund der stetigen Zunahme des programmatischen Handelsvolumens werden im kommenden Geschäftsjahr wachsende Umsatzerlöse im zweistelligen Prozentbereich für die YOC Mobile Advertising GmbH erwartet.
Aufgrund des positiven Ergebnisses der österreichischen Tochtergesellschaft YOC Central Eastern Europe GmbH sind ebenfalls weitere positive Ergebnisbeiträge aus Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2020 geplant.
Für die spanische und polnische Tochtergesellschaft werden für das Jahr 2020 Umsatz- und Ergebniszuwächse, jedoch noch keine Gewinnausschüttungen erwartet.
Mittelfristig gehen wir allerdings davon aus, dass diese Tochtergesellschaften positive Ergebnisbeiträge erwirtschaften und zur Steigerung der Ergebnisse der YOC AG beitragen werden.
Insgesamt erwartet die YOC AG für das Geschäftsjahr 2020 somit ebenfalls ein positives Beteiligungsergebnis.
Die Liquiditätsplanung erfolgt im Wesentlichen auf Ebene des YOC-Konzerns. Wir verweisen daher auf die Ausführungen im Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe".
Aufgrund der relativen Größe des Mutterunternehmens zum Konzern, der sehr engen Leistungsverflechtungen innerhalb der Gruppe und der zentralisierten Treasury-Funktionen sind die Finanzlage des Konzerns und der YOC AG vergleichbar.
Im Geschäftsjahr 2019 ist die prognostizierte Geschäftsentwicklung für die YOC AG aufgrund der Schließung des britischen Standorts und den damit verbundenen Abschreibungen nicht eingetreten.
Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die YOC AG auf Basis der dargestellten Entwicklungen mit in einem im Vergleich zum Vorjahr gesteigerten operativen Ergebnis (EBITDA) sowie in Konsequenz dessen mit einem verbessertem Jahresergebnis.
Jedoch hat die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im ersten Quartal 2020 deutlich zugenommen. Bedingt durch die Unsicherheit des zeitlichen Andauerns der Krise lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkung auf die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren.
Mit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gehen negative Auswirkungen insbesondere auch im Bereich der Werbewirtschaft einher. Der Vorstand der YOC AG hat sich vor dem Hintergrund eines entgegen den Erwartungen rückläufigen Auftragseingangs für das angelaufene zweite Quartal 2020 am 09. April 2020 entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 nicht mehr aufrechtzuerhalten und alternative Planungsszenarien entwickelt.
Sobald eine hinreichend verlässliche Einschätzung der weiteren Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020 möglich ist, wird die YOC AG eine entsprechend angepasste Prognose veröffentlichen.
Nach zwei erfolgreichen Auftaktmonaten des Geschäftsjahres 2020 musste die Gesellschaft bereits im März 2020 Stornierungen und Buchungsrückgänge hinnehmen. Besonders betroffen von dieser Entwicklung werden voraussichtlich die Monate April, Mai und Juni 2020 sein.
Für das zweite Halbjahr wird mit einem verstärkten Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum gerechnet. Aufbauend auf dieser Planungsannahme würde sich ein positives EBITDA bezogen auf das Gesamtjahr ergeben.
Auf Basis der derzeit absehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen hat die Gesellschaft weiterhin entsprechende Gegenmaßnahmen u.a. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme staatlicher Fördermaßnahmen eingeleitet.
Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt davon ab, dass die ergriffenen Gegenmaßnahmen, um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen, umgesetzt werden können und die geplante Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit nicht wesentlich hinter den angepassten Erwartungen zurückbleibt.
Die Gesellschaft erwägt derzeit unterschiedliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Teil ohne Vorbedingungen von Dritten in Anspruch genommen werden können.
Um im Prognosezeitraum über ausreichende Liquidität zu verfügen und um die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu sichern, muss die Gesellschaft neben einer Umsetzung der ergriffenen Gegenmaßnahmen und einem Erreichen der angepassten Planungsgrößen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
GRUNDSÄTZE DES CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTS
Zur Erreichung ihrer Ziele nutzt die YOC-Gruppe ein ganzheitliches und systematisches Chancen- und Risikomanagement.
So ist gewährleistet, dass Chancen erkannt und konsequent genutzt werden können, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen.
Die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements unter Berücksichtigung eines sich schnell verändernden Markt- und Geschäftsumfeldes ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum.
Dazu werden unter Abwägung des Rendite-Risiko-Verhältnisses bewusst notwendige Risiken eingegangen, um die gebotenen Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können.
Zentraler Bestandteil ist das interne Reporting relevanter operativer Kennzahlen. Dadurch werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt und bewertet.
Der Vorstand überwacht die Umsetzung von Maßnahmen zum Risikocontrolling sowie der Realisierung von Chancen in den operativen Einheiten.
Die Angemessenheit der Methoden und Prozesse des Risikomanagements zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an interne und externe Entwicklungen angepasst.
CHANCENMANAGEMENT
Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.
RISIKOMANAGEMENT
A) MARKT- UND WETTBEWERBSRISIKO
Die YOC-Gruppe agiert in einem Markt, der sich sehr schnell entwickelt. Dies erfordert einen hohen Grad an Flexibilität von Prozessen und Strukturen.
Veränderungen von Markt- und Wettbewerbsverhältnissen, wie zum Beispiel dem Markteintritt neuer Wettbewerber, gehören zu den Risiken, denen die YOC-Gruppe durch ein kontinuierliches Markt- und Unternehmens-Monitoring begegnet.
Das Erkennen von Trends und neuen Entwicklungen wird insbesondere durch die Plattform- und Produktbereiche sowie die Länderorganisationen gewährleistet.
Veränderungen ökonomischer Faktoren können durch Auftragsrückgänge insbesondere in der Werbebranche ebenfalls Auswirkungen auf die Entwicklung der YOC-Gruppe haben.
Durch das breit gefächerte Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie einem diversifizierten Kundenstamm ist die YOC-Gruppe hierfür gut aufgestellt.
Hinsichtlich der Unsicherheiten bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verweisen wir auf die Ausführungen im Prognosebericht der Gesellschaft.
B) TECHNOLOGISCHE RISIKEN
Die YOC-Gruppe verfolgt eine einheitliche IT-Strategie, die eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der IT-Systeme beinhaltet.
Die Geschwindigkeit der technologischen Innovationen im Markt erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und stellt zunehmend ein Risiko dar. Insbesondere fehlt es zum Teil noch an Standards im technologischen Umfeld.
Substitut- und Konkurrenzprodukte könnten die Wettbewerbsfähigkeit der YOC-Gruppe schwächen. Deshalb müssen Innovationen vorangetrieben werden, um langfristig erfolgreich zu sein und die Marktstellung auszubauen. Aufgrund der hohen Dynamik im Markt für digitale Werbetechnologien (Ad Technology) stehen den Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Technologien immer auch Risiken gegenüber, sodass sich getätigte Investitionen auch als unrentabel erweisen können.
Bei der Auswahl der IT-Systeme entscheidet sich die YOC-Gruppe überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter.
Die IT-Sicherheit deckt die Informationstechnologie des gesamten Unternehmens ab, inklusive Büro-IT, Systeme und Applikationen. Wie andere Unternehmen könnte die Gesellschaft unter Umständen Cyber-Angriffen ausgesetzt sein.
Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Schulung von Mitarbeitern, eine umfassende Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme sowie den Einsatz von Verschlüsselungsmechanismen, Firewalls und Virenscannern.
Vorsorgemaßnahmen gegen den Ausfall von technischen Anlagen wurden durch den Parallelbetrieb der technischen Applikationen getroffen, sodass Kundenaufträge jederzeit reibungslos abgewickelt werden können.
Back-up-Systeme sichern zudem den Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust und gewährleisten eine konsistente Verfügbarkeit.
C) FINANZ- UND TREASURY-RISIKEN
Die YOC-Gruppe hat zur Planung und Überwachung der Zahlungsströme eine eigene Treasury-Funktion eingerichtet.
Das Liquiditätsmanagement unterstützt den Vorstand durch die Kontrolle der Geschäftsentwicklung und Zahlungsstromschwankungen bei der Überwachung von Maßnahmen zur Liquiditätssicherung.
Die Steuerung erfolgt unter anderem über Kennzahlen, die Aufschluss über die Kapitalstruktur des Unternehmens liefern.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein stringentes Debitorenmanagement entgegengewirkt, das auf die Überwachung der Altersstruktur der Forderungen und das Management von zweifelhaften Forderungen ausgerichtet ist. In den vergangenen drei Geschäftsjahren sind weder in der YOC AG noch in ihren Tochtergesellschaften wesentliche Forderungen ausgefallen.
Zum 31. Dezember 2019 verfügt die Gesellschaft über einen Liquiditätsbestand in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Für die Risiken der Liquiditätsentwicklung im Rahmen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird auf den Prognosebericht verwiesen.
Die Gesellschaft erwägt derzeit unterschiedliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Teil ohne Vorbedingungen von Dritten in Anspruch genommen werden können.
Um im Prognosezeitraum über ausreichende Liquidität zu verfügen und um die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu sichern, muss die Gesellschaft neben einer Umsetzung der ergriffenen Gegenmaßnahmen im Rahmen der COVID-19 Krise und einem Erreichen der angepassten Planungsgrößen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.
D) RECHTLICHE RISIKEN UND HAFTUNGSRISIKEN
Um rechtlichen Risiken vorzubeugen, werden wesentliche Rechtsgeschäfte durch externe Rechtsanwälte geprüft.
Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichert sich die YOC-Gruppe gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Die abgeschlossene Directors & Officers Liability Insurance dient zur Absicherung des Managements gegen eventuelle Vermögensschäden der YOC-Gruppe.
Weder die YOC AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften war im Geschäftsjahr 2019 an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns haben könnten.
Entscheidungen des Gesetzgebers, wie zum Beispiel die Veränderung der Datenschutzregelung, können eine negative Wirkung auf die Geschäftstätigkeit der YOC-Gruppe haben.
Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind jedoch keine für die YOC-Gruppe wesentlichen für die absehbare Zukunft geplanten Gesetzesänderungen bekannt.
E) PERSONELLE RISIKEN
Für die erfolgreiche Entwicklung der YOC-Gruppe ist die Gewinnung und nachhaltige Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen notwendig. Aufgrund des starken Wachstums des für die YOC-Gruppe relevanten Marktes ist der Arbeitsmarkt für Personal mit den benötigten Kenntnissen und Erfahrungen besonders hart umkämpft. Die Überwachung und Vermeidung des Risikos personeller Engpässe wird durch eine unternehmensweite Personalplanung unterstützt.
Durch Personalentwicklungsmaßnahmen und einem regelmäßig vom Vorstand überprüften leistungsbezogenen Vergütungssystem soll die Wettbewerbsfähigkeit im Personalmarkt sichergestellt werden. Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird zudem gewährleistet, dass in jedem Unternehmensbereich mehrere Schlüsselpersonen arbeiten. Vertretungsregelungen und Nachfolgemanagement sollen die Sicherstellung der Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse gewährleisten.
Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, werden verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen.
F) PLANUNGSRISIKEN
Planungsrisiken bestehen in der Umsatz- und Kostenprognose. Insbesondere vor dem Hintergrund der Dynamik im Markt für Digital Advertising basiert die kurz- und mittelfristige Planung auf wesentlichen Schätzungen und Annahmen, vor allem zur Umsatzentwicklung. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns hängt von der Erreichung des geplanten Geschäftsverlaufs ab.
Die regelmäßige Überprüfung der Annahmen soll dem Vorstand ermöglichen, auf Planabweichungen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Erreichung der Unternehmensplanung für das laufende Geschäftsjahr ist abhängig von der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung schwer einschätzbaren Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTBERICHT ZUM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
(Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)
Das bei der YOC AG sowie in der YOC-Gruppe bestehende Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -kommunikation sowie zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.
Im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll zudem über die Ausgestaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems die Beachtung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften und -standards und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sichergestellt werden.
Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Finanzberichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der YOC AG und der YOC-Gruppe vermittelt.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess.
Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Die operative Verantwortung obliegt dem Vorstand, der durch den kaufmännischen Leiter unterstützt wird.
Wir erachten folgende Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der YOC-Gruppe im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess für wesentlich:
| ― | Verfahren zur Identifikation, Beurteilung und Dokumentation aller wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Unternehmensprozesse und Risikofelder einschließlich der zugehörigen Schlüsselkontrollen. Diese umfassen Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens sowie administrative und operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Lage- und Konzernlageberichts generieren; |
| ― | Prozessintegrierte Kontrollen (EDV-gestützte Kontrollen und Zugriffsbeschränkungen, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, analytische Kontrollen); |
| ― | Standardisierte Finanzbuchhaltungsprozesse; |
| ― | Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Richtlinien und Verfahren; |
| ― | Regelmäßige interne Konzernberichterstattung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie monatliche Ergebnisberichterstattung inklusive Analyse und Berichterstattung wesentlicher Entwicklungen und Soll-Ist-Abweichungen. |
Die Wirksamkeit des (konzern-) rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird durch regelmäßige präventive Kontrollen geprüft und bewertet.
Ein konzernweites Berichtssystem soll die regelmäßige und zeitnahe Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleisten.
Im Vorstand und im Aufsichtsrat wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation sowie über die Funktionsweise, Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berichtet.
Mit den eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen ist nach Auffassung des Vorstands hinreichend gewährleistet, dass die Rechnungslegungsprozesse im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsprinzipien erfolgen.
ANGABEN ZU DEN AKTIEN SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
(Gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Zum 31. Dezember 2019 beträgt das gezeichnete Kapital der YOC AG 3.292.978 EUR und ist eingeteilt in 3.292.978 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
BESCHRÄNKUNGEN DER STIMMRECHTE ODER DER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN
Stimmrechtsbeschränkungen betreffend Aktien der YOC AG oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der YOC AG bestehen nicht.
BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN
Die nachfolgend angegebenen direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der YOC AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 WpHG, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 sowie früher erhalten und veröffentlicht hat beziehungsweise auf aktualisierten Angaben des Aktionärs.
| ― | Herr Dirk-Hilmar Kraus, Deutschland, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der YOC AG 19,64 % (das entspricht 646.685 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. Dezember 2019 beträgt. Diese Aktien werden zum Teil von Herrn Dirk-Hilmar Kraus direkt oder der ihm mittelbar zuzurechnenden dkam GmbH gehalten. |
| ― | Frau Dr. Kyra Heiss, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18. Dezember 2018 mittgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der YOC AG 10,82 % (das entspricht 356.384 von insgesamt 3.292.978 Stimmrechten) zum 31. August 2018 beträgt. |
AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
VORSCHRIFTEN ZUR BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG zu finden. Die Satzung der YOC AG sieht in § 7 Abs. 2 der Satzung eine übereinstimmende Regelung vor. Die Satzung kann gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG und § 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 22 Abs. 1 der Satzung der YOC AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst. Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 17 der Satzung der YOC AG).
BEFUGNISSE DES VORSTANDS HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN
A) ERWERB EIGENER AKTIEN
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist die Gesellschaft bis zum 24. August 2020 ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben.
Insgesamt dürfen aufgrund dieser Ermächtigung Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erworben werden. Auf diese Begrenzung von 10% des Grundkapitals sind diejenigen anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, anzurechnen.
Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 5 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hielt die Gesellschaft unverändert 4.000 eigene Aktien (dies entspricht rund 0,12 % des Grundkapitals).
B) GENEHMIGTES KAPITAL
Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der YOC AG besteht ein Genehmigtes Kapital 2016/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Juli 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.646.489 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen (i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, (ii) um das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern beziehungsweise Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht als Aktionäre zustünde; (iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder einer Beteiligung an einem Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, (iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden beziehungsweise auszugeben sind, (v) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben.
C) BEDINGTES KAPITAL
Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung der YOC AG ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 bis 24. August 2020, ausgegeben werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit ausgeführt, wie von den Options- beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.
Die aus den ausgeübten Bezugsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsbeziehungsweise Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Einzelheiten der Ermächtigung können der Einladung zur Hauptversammlung am 25. August 2015 entnommen werden, die auf der Internetseite der YOC AG verfügbar ist (siehe Tagesordnungspunkt 7 sowie den hierzu erstatteten Bericht des Vorstands).
Im Rahmen dieser Ermächtigung hat die YOC AG im Juli 2018 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 1,5 Mio. EUR begeben, die mit Wandlungsrechten zum Bezug von insgesamt 193.825 Stammaktien der YOC AG versehen sind.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN
Eine Ausübung von 20.000 virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt.
Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert. Zusätzlich wird auf den Abschnitt "Vergütung des Vorstands" verwiesen.
Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
(§ 289f und § 315d HGB)
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB beziehungsweise § 315d HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB über die Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
Diese Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts der YOC AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019.
Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB sind die Angaben nach § 289f Abs. 2 HGB beziehungsweise § 315d HGB nicht in die Prüfung durch den Abschlussprüfer einzubeziehen.
ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER YOC AG GEMÄß § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 07. FEBRUAR 2017 (ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2019)
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung.
Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen.
Nach § 161 AktG müssen Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK auch begründet werden.
Darüber hinaus enthält der DCGK Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann.
Die nachfolgende Erklärung betrifft den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2019 und bezieht sich auf die Anforderungen des DCGK in seiner aktuellen Fassung vom 07. Februar 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG erklären, dass den Empfehlungen "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex" wurden und werden nicht angewendet:
| ― | Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK: Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt nicht verbessert werden. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und allenfalls in zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wurde deshalb ohne Selbstbehalt abgeschlossen. |
| ― | Ziffer 4.1.3 Satz 2 und 3 DCGK: Die YOC AG hat angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen installiert, um für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Das vorhandene Risikomanagement wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft, wobei es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Die Einführung eines darüber hinausgehenden speziellen Compliance Management Systems halten Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit und der Größe der Gesellschaft für nicht notwendig. Auch auf die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems wird vorerst verzichtet, da es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat noch keine ausreichenden Praxiserfahrungen damit in Deutschland gibt. Daher soll vorerst weiterhin abgewartet werden, ob die gegen ein Hinweisgebersystem vorgebrachten Argumente, wie insbesondere hohe Kosten, mögliche negative Auswirkungen auf das Betriebsklima und Anfälligkeit für Missbräuche, in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen und welche Lösungen sich zur Vermeidung dieser Punkte etablieren werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden die sich hierzu entwickelnde Praxis weiter beobachten. |
| ― | Ziffer 4.1.5 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, ist abhängig von der individuellen Eignung für die jeweilige Position. Unter dieser Prämisse wird der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt achten und die angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. |
| ― | Ziffer 4.2.1 DCGK: Nach Ziffer 4.2.1 des DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der YOC AG war im Geschäftsjahr 2019 mit einer Person besetzt. Im Einvernehmen von Aufsichtsrat und Vorstand verzichtet die Gesellschaft bis auf weiteres auf die Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder, da führungsrelevante Aufgaben teilweise auch an die zweite Führungsebene übertragen wurden. |
| ― | Ziffer 4.2.2 Abs. 2 DCGK: Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Eine solche explizite Abgrenzung ist nicht erfolgt, um die ökonomischen Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen nicht einzuschränken. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 DCGK: Derzeit ist der Aufsichtsrat nur mit männlichen Mitgliedern besetzt. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat orientiert sich in erster Linie an der individuellen Eignung für das Gremium. |
| ― | Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat nicht festgelegt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind davon überzeugt, dass die Eignung zur Unternehmensleitung maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängt. |
| ― | Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK: Die Einrichtung von Ausschüssen, insbesondere die Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) und eines Nominierungsausschusses, ist aufgrund der Größe des Aufsichtsrats der YOC AG mit drei Aufsichtsratsmitgliedern schwer handhabbar und entspricht auch nicht den Best Practice Standards. Die durch den DCGK mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses beabsichtigte Steigerung der Effizienz bei der Prüfung der Rechnungslegung würde nicht erreicht, da der Prüfungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden müsste. Ebenso müsste der Nominierungsausschuss mit nahezu sämtlichen Plenumsmitgliedern besetzt werden, was zu keiner verbesserten Vorbereitung der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Wahlvorschlägen der Anteilseigner führen würde. |
| ― | Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK: Eine angemessene Beteiligung von Frauen kann nicht im Voraus reglementiert werden, da sich die Mitgliedschaft an der individuellen Eignung für das Gremium orientiert. Eine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Die Eignung, als Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand überwachen zu können und ebenbürtiger Ansprechpartner des Vorstands zu sein, hängt maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit ab. |
| ― | Ziffer 5.4.1 DCGK: Zur Umsetzung des im Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Über die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung hinaus hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung definiert. Der Aufsichtsrat hat und wird der Hauptversammlung jeweils die/den Kandidatin/Kandidaten zur Wahl vorschlagen, die/den er nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation für am geeignetsten für die zu besetzende Position im Aufsichtsrat bewertet. Insofern hat der Aufsichtsrat implizit schon immer ein "Kompetenzprofil" für die zu besetzende Vakanz im Aufsichtsrat definiert und wird dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich hat und wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen von den Auswahlkriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex leiten lassen. Ein dauerhaft schriftlich fixiertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium gibt es jedoch auch im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats nicht. |
| ― | Ziffer 5.4.6 DCGK: Im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung wurden und werden der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht berücksichtigt, da der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet hat. |
| ― | Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Die Gesellschaft wird sich bemühen, der Empfehlung Folge zu leisten, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht immer gewährleisten, da dies nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten zu erreichen wäre. Die Veröffentlichungen erfolgen daher im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen. |
Berlin, im Februar 2020
YOC AG
Der Vorstand
DER AUFSICHTSRAT
Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite www.yoc.com (Bereich Investor Relations) dauerhaft zugänglich gemacht.
Dort finden sich auch ältere Fassungen der Entsprechenserklärung.
ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
GRUNDSÄTZLICHES
Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist ein prägendes Element der Unternehmenskultur der YOC AG. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit.
Die YOC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland.
Der Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance ergibt sich somit aus dem deutschen Recht, insbesondere dem Aktien- und dem Kapitalmarktrecht sowie aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit davon keine Abweichung erklärt wurde, der Satzung der YOC AG und den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat.
Als Dienstleistungskonzern ist die YOC AG darauf angewiesen, durch vorbildliches Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.
TRANSPARENZ
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationspolitik gegenüber Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Lieferanten, Behörden, Interessengruppen und sonstigen Stakeholdern hat bei der YOC AG einen hohen Stellenwert.
Alle Genannten werden von der YOC AG einheitlich, umfassend, zeitnah und grundsätzlich zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der YOC AG und des YOC-Konzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresbericht und die Zwischenberichte.
Darüber hinaus werden sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung über ein europäisches Medienbündel und auf der Internetseiten der Gesellschaft veröffentlicht, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sowie der aktuelle Finanzkalender sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.yoc.com) unter "Investor Relations" einsehbar.
Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur (Stimmrechtsmitteilungen, §§ 33 ff. WpHG) sowie jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der YOC AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Personen, die bei der YOC AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings-Mitteilungen nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)), werden ebenfalls von der Gesellschaft veröffentlicht. Die YOC AG führt darüber hinaus die vorgeschriebenen Insiderverzeichnisse gemäß Art. 18 Marktmissbrauchsverordnung.
Die jeweils in die Insiderliste aufzunehmenden Personen werden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
RISIKOMANAGEMENT
Die YOC-Gruppe ist ein Anbieter von produktbasierter Mobile Advertising-Technologie und unterliegt als solcher vielen branchen- und unternehmensspezifischen Chancen und Risiken.
Die YOC AG verfügt über ein etabliertes, umfassendes und wirksames System, das dem Unternehmen ermöglicht, Chancen und Risiken über alle Funktionen und Geschäftsprozesse hinweg frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen, zu berichten und zu handhaben.
Ziel dieses Systems ist es, Risiken systematisch und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie ihre möglichen qualitativen und quantitativen Auswirkungen einzuschätzen sowie wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Das Risikomanagement wird regelmäßig auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats erörtert und weiterentwickelt.
Das Risiko der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird stetig überwacht und durch den Vorstand und Aufsichtsrat kontinuierlich erörtert.
Weitere Informationen zum Risikomanagement der Gesellschaft, den speziellen Risiken, denen sie sich ausgesetzt sieht, sowie zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem können dem Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts der Gesellschaft ist, entnommen werden.
BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die YOC AG ist als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktiengesetz unterworfen.
Dadurch ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat haben eigenständige Kompetenzen, arbeiten jedoch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammen.
VORSTAND
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Unternehmensentwicklung verpflichtet.
Zu den Aufgaben des Vorstands gehört es, in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens festzulegen und die Geschäftsführung für das Unternehmen wahrzunehmen. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der relevanten Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung.
Sofern es mehrere Vorstandsmitglieder gibt, tragen diese gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung, arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder leitet jedes Vorstandsmitglied - abgesehen von Entscheidungen, die der Gesamtvorstand zu treffen hat - den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Näheres regelt die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Amtsperioden von Vorstandsmitgliedern dürfen maximal fünf Jahre betragen, wobei eine mehrmalige Bestellung möglich ist.
Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Zurzeit ist der Vorstand der YOC AG mit nur einem Mitglied besetzt.
Herr Dirk-Hilmar Kraus ist mit Wirkung zum 10. September 2013 zum Vorstand der YOC AG bestellt worden und hat die Funktion des CEO der Gesellschaft übernommen. Seit 2016 ist Dirk-Hilmar Kraus alleiniges Vorstandsmitglied der YOC AG.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollständig über wesentliche Sachverhalte in der Geschäftsentwicklung, der Strategie und Planung, der Risikolage des Konzerns sowie über Compliance und berät sich mit dem Aufsichtsrat vor allen wesentlichen strategischen Entscheidungen.
Darüber hinaus berät sich der Vorstand regelmäßig mit den Mitgliedern der zweiten Führungsebene der Gesellschaft. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
AUFSICHTSRAT
Dem Aufsichtsrat obliegen die Beratung und Überwachung des Vorstands. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen seiner Zustimmung.
Dazu zählt auch die von der Gesellschaft einmal jährlich erstellte Unternehmensplanung für das Folgejahr (Budget), die vom Vorstand dem Aufsichtsrat präsentiert, mit diesem erörtert und bei Bedarf angepasst wird.
Weiterhin erteilt der Aufsichtsrat, dem von der Hauptversammlung bestellten, Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag.
Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Jahr ab. Der Aufsichtsrat der YOC AG besteht aus drei Mitgliedern, von denen keines zuvor dem Vorstand der Gesellschaft angehörte.
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt.
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden gewöhnlich in Präsenzsitzungen gefasst; darüber hinaus sind auch schriftliche, telefonische, fernschriftliche oder mithilfe sonstiger Telekommunikationsmittel durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen möglich.
Der Vorstand der Gesellschaft nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil, bei Bedarf werden auch weitere Mitglieder des erweiterten Managements der Gesellschaft zu den Sitzungen geladen.
In der ersten Präsenzsitzung eines jeden Jahres nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse, in der sogenannten "Bilanzsitzung", nehmen auch die Abschlussprüfer der Gesellschaft an dieser Sitzung teil und erstatten dem Aufsichtsrat ihren Bericht über die abgeschlossene Prüfung.
Tagesordnung und Beschlussanträge für die Aufsichtsratssitzungen werden mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor den Sitzungen schriftlich an alle Teilnehmer kommuniziert. Bei der Notwendigkeit von kurzfristigen Beschlüssen werden solche gegebenenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Alle Aufsichtsratssitzungen werden schriftlich protokolliert.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und in seinem Bericht an die Aktionäre, welcher im Geschäftsbericht der Gesellschaft abgedruckt wird.
DIVERSITÄTSKONZEPT
Vorstand und Aufsichtsrat der YOC AG haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB aufgestellt im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substanziellen Mehrwert mit sich bringt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2020 jedoch erneut prüfen, ob ein eigenständiges Diversitätskonzept erstellt wird.
FESTLEGUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHBERECHTIGTEN TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.
FRAUENANTEIL IM AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2017 den Status Quo beizubehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte.
Dieser Status Quo war bei Ablauf der Frist beibehalten. Dem Aufsichtsrat der YOC AG gehören auch gegenwärtig keine Frauen an. Da eine Erweiterung des Aufsichtsrats nicht beabsichtigt und darüber hinaus ein personeller Wechsel im Aufsichtsrat aufgrund der für die Gesellschaft wichtigen Kompetenzen der aktuellen Mitglieder nicht angestrebt wird oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Stichtag 30. Juni 2022 auch weiterhin der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.
FRAUENANTEIL IM VORSTAND
Der Aufsichtsrat der YOC AG hatte beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2017 der Status Quo beibehalten und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt werden sollte. Dieser Status Quo war bei Ablauf der Frist beibehalten. Auch gegenwärtig gehört dem Vorstand der YOC AG keine Frau an.
Da auch keine Erweiterung des Vorstands oder eine personelle Veränderung beabsichtigt oder absehbar ist, hat der Aufsichtsrat der YOC AG mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass für den Frauenanteil im Vorstand bis zum Stichtag 30. Juni 2022 der Status Quo beibehalten werden soll und daher eine Zielgröße von 0 % angestrebt wird.
FRAUENANTEIL IN DEN BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS
Der Vorstand der YOC AG hatte beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2017 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens 20% betragen soll. Zum Fristablauf war eine Direktorenposition mit einer Frau besetzt. Dies entsprach 33,33 %.
Der Vorstand der YOC AG hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2022 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum mindestens 20 % betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Direktorenebene.
Mit der gleichen Umsetzungsfrist 30. Juni 2017 sollte der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zum 30. Juni 2017 waren 50% dieser Positionen mit Frauen besetzt.
Mit der Umsetzungsfrist 30. Juni 2022 soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands wiederum einen Anteil von 20 % nicht unterschreiten. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehört die "Head of"-Ebene.
Berlin, im April 2020
YOC AG
Der Vorstand
DER AUFSICHTSRAT
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den "Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex". Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der YOC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.
Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts Bestandteile des Konzernanhangs nach § 314 HGB sowie des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt.
Die Vergütung ist leistungsorientiert. Sie ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Grundsätzlich setzt sich diese aus einer fixen Grundvergütung und einem variablen Bestandteil zusammen.
| ― | Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die an dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet ist und in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
| ― | Den variablen Bestandteil bildet eine Barvergütung als Erfolgsbeteiligung, die sich am operativen Ergebnis (EBITDA) nach IFRS der YOC AG orientiert und in der Höhe nach oben begrenzt ist. |
| ― | Mit der Teilnahme an dem im Jahr 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramm erhalten vom Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft virtuelle Aktienoptionen (Phantom Stocks). Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit "echten" Aktienoptionen unterlegten Aktienoptionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in bar ein. Durch die virtuellen Optionen wird keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft begründet, insbesondere besteht kein aktienrechtlicher Anspruch auf Informations- oder Teilhaberechte, Stimmrechte oder Teilhabe am Jahresergebnis. |
Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthält im Geschäftsjahr 2019 eine fixe Gehaltskomponente von insgesamt 165 TEUR (2018: 150 TEUR).
Eine variable Gehaltskomponente ist im Geschäftsjahr 2019 nicht angefallen (2018: 0 TEUR).
Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache dieses Betrages.
Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 79 TEUR.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 (IN TEUR)
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| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
ERGEBNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Vorstand und Aufsichtsrat haben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 entschieden, die britische Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht fortzuführen.
Die Liquidierung der Gesellschaft ist zwischenzeitlich durch das zuständige Companies House in London mit Wirkung zum 31. März 2020 erfolgt.
Herr Dirk-Hilmar Kraus hat im Februar 2020 der Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 0,2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat im ersten Quartal 2020 stetig zugenommen.
Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Situation lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkung auf die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren.
Angesichts der weiterhin dynamischen Weiterentwicklung der Situation und vor dem Hintergrund eines entgegen den Erwartungen rückläufigen Auftragseingangs für das angelaufene zweite Quartal 2020 hat der Vorstand der YOC AG am 09. April 2020 entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Im Kontext dessen hat die Gesellschaft entsprechende Gegenmaßnahmen als Reaktion eingeleitet:
| ― | Die YOC AG hat bei ihrer Hausbank vorsorglich einen Antrag zur Darlehensaufnahme im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe in Höhe von 0,7 Mio. EUR gestellt. |
| ― | Die Gesellschaft hat die durch die jeweiligen Staaten der Europäischen Gemeinschaft geschaffenen Möglichkeiten der Arbeitszeitverringerung (Kurzarbeit) zur Reduzierung des Personalaufwandes während der staatlich verordneten Kontakt- und Ausgangssperren mit Wirkung zum 01. April 2020 wahrgenommen. |
Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag keine weiteren Ereignisse mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ereignet.
Berlin, 17. April 2020
Der Vorstand
DIRK-HILMAR KRAUS
04 KONZERNABSCHLUSS
KONZERNGESAMTERFOLGSRECHNUNG
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| KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | ANHANG # | 2019 | 2018 (ANGEPASST) |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.1 | 15.105.209 | 13.940.548 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 6.2 | 314.270 | 352.039 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.3 | 275.479 | 528.765 |
| Gesamtleistung | 15.694.957 | 14.821.353 | |
| Materialaufwand | 6.4 | 9.215.615 | 8.663.329 |
| Personalaufwand | 6.5 | 4.027.301 | 3.781.261 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.6 | 1.873.788 | 1.805.035 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen | 578.253 | 571.728 | |
| Abschreibungen | 7.1/7.2/7.3 | 563.382 | 287.116 |
| Operatives Ergebnis | 14.871 | 284.612 | |
| Finanzerträge | 15 | 0 | |
| Finanzaufwendungen | 6.7 | 250.720 | 183.194 |
| Finanzergebnis | -250.705 | -183.194 | |
| Ergebnis vor Steuern | -235.834 | 101.418 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 6.8 | 145.271 | 61.120 |
| Ergebnis nach Steuern fortzuführende Geschäftsbereiche | -381.105 | 40.298 | |
| Ergebnis nach Steuern nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 5.1 | -91.409 | -197.976 |
| Ergebnis nach Steuern | -472.514 | -157.678 | |
| PERIODENERGEBNIS | -472.514 | -157.678 |
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| ERGEBNIS JE AKTIE | ANHANG # | 2019 | 2018 (ANGEPASST) |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie unverwässert | 6.9 | -0,14 | -0,05 |
| Ergebnis je Aktie verwässert | 6.9 | -0,14 | -0,05 |
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| ERGEBNIS JE AKTIE FORTZUFÜHRENDE GESCHÄFTSBEREICHE | ANHANG # | 2019 | 2018 (ANGEPASST) |
|---|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie unverwässert | 6.9 | -0,12 | 0,01 |
| Ergebnis je Aktie verwässert | 6.9 | -0,12 | 0,01 |
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| KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG | ANHANG # | 2019 | 2018 (ANGEPASST) |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | -472.514 | -157.678 | |
| Effekte, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden können: | 9 | ||
| Unrealisierte Ergebnisse aus der Währungsumrechnung | 14.355 | 35.195 | |
| Sonstiges Ergebnis | 14.355 | 35.195 | |
| GESAMTERGEBNIS | -458.159 | -122.483 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Die Vorjahreswerte wurden durch die Anwendung von IFRS 5 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche" angepasst. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "5. Ergebnis nicht fortgeführte Geschäftsbereiche".Seit dem 01. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung, die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "2. Anwendung von neuen und geänderten Standards".
KONZERNBILANZ
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Aktiva
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| ANHANG # | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 2.170.423 | 844.641 | |
| Sachanlagen | 7.1 | 126.091 | 96.189 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 7.2 | 1.043.944 | 747.287 |
| Nutzungsrechte aus Leasing | 7.3 | 1.000.388 | 0 |
| Latente Steuern | 6.8 | 0 | 1.165 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.301.090 | 5.379.230 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.4 | 3.024.147 | 4.532.281 |
| Sonstige Vermögenswerte | 7.4 | 285.129 | 182.720 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 7.5 | 991.814 | 664.228 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 6.471.513 | 6.223.871 | |
| PASSIVA | |||
| ANHANG # | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| Eigenkapital | -4.352.765 | -3.894.606 | |
| Gezeichnetes Kapital | 7.6 | 3.292.978 | 3.292.978 |
| Kapitalrücklage | 7.6 | 20.961.224 | 20.961.224 |
| Gewinnrücklagen | 7.6 | -28.535.893 | -28.063.379 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 7.6 | -20.756 | -35.111 |
| Eigene Aktien | 7.6 | -50.319 | -50.319 |
| Langfristige Schulden | 3.194.498 | 2.430.181 | |
| Rückstellungen | 7.7 | 68.903 | 79.714 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 7.8 | 853.610 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.8 | 2.271.985 | 2.350.467 |
| Kurzfristige Schulden | 7.629.780 | 7.688.296 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 7.8 | 901 | 12.485 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.8 | 3.810.615 | 3.426.506 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 7.8 | 422.339 | 575.906 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.8 | 3.113.313 | 3.610.140 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 7.8 | 224.350 | 0 |
| Steuerschulden | 6.8 | 58.262 | 46.760 |
| Rückstellungen | 7.7 | 0 | 16.500 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 6.471.513 | 6.223.871 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung, die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
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| KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG | ANHANG # | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern fortzuführende Geschäftsbereiche | 9 | -381.105 | 40.299 |
| Ergebnis nach Steuern nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 9 | -91.409 | -197.976 |
| Abschreibungen | 570.067 | 287.116 | |
| Erfolgswirksam erfasste Steuern | 146.469 | 61.120 | |
| Erfolgswirksam erfasste Zinsen | 247.496 | 183.194 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | -263.659 | 378.708 | |
| Cash-Earnings | 8.1 | 227.859 | 752.460 |
| Veränderungen Forderungen, Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte | 1.405.725 | -1.512.142 | |
| Veränderungen Verbindlichkeiten, Anzahlungen und sonstige Schulden | -182.305 | 350.106 | |
| Veränderungen Rückstellungen | -27.311 | -473.324 | |
| Veränderung der übrigen Aktiva und Passiva | 77.572 | 0 | |
| Erhaltene Zinsen | 15 | 0 | |
| Gezahlte Zinsen | -109.758 | -88.166 | |
| Gezahlte Zinsen aus Leasing | -65.685 | 0 | |
| Gezahlte Steuern | -113.462 | -72.412 | |
| Operativer Cash-Flow | 8.1 | 1.212.649 | -1.043.478 |
| Investitionen in Sachanlagen | -85.145 | -68.929 | |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -149.982 | -154.549 | |
| Auszahlungen für Entwicklungskosten | -393.055 | -352.040 | |
| Veräußerung von Sachanlagen | 10.735 | 977 | |
| Cash-Flow aus Investitionstätigkeit | 8.1 | -617.446 | -574.541 |
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 0 | 1.550.600 | |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -167.618 | 0 | |
| Darlehensrückzahlungen | -200.000 | -500.000 | |
| Darlehensaufnahme | 100.000 | 300.000 | |
| Transaktionskosten Wandelschuldverschreibung | 0 | -52.597 | |
| Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit | 8.1 | -267.618 | 1.298.003 |
| Nettozunahme/-abnahme | 327.584 | -320.016 | |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 8.2 | 664.228 | 984.244 |
| Finanzmittelfonds zum Ende der Berichtsperiode | 8.2 | 991.814 | 664.227 |
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
Seit dem 01. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung, die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt "Anwendung von neuen und geänderten Standards".
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS
Alle Angaben in EUR
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| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | ANHANG # | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITALRÜCKLAGE |
|---|---|---|---|
| Per 01.01.2018 | 3.292.978 | 20.641.091 | |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | 2.1 | ||
| Ergebnis nach Steuern | 6.10 | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 4.4/9 | ||
| Gesamtergebnis | |||
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 320.133 | ||
| Per 31.12.2018 | 3.292.978 | 20.961.224 | |
| Per 01.01.2019 | 3.292.978 | 20.961.224 | |
| Ergebnis nach Steuern | 6.10 | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 4.4/9 | ||
| Gesamtergebnis | 9 | ||
| Per 31.12.2019 | 3.292.978 | 20.961.224 |
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| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | GEWINNRÜCKLAGEN | UNTERSCHIEDSBETRAG AUS WÄHRUNGSUMRECHNUNGEN | EIGENE AKTIEN |
|---|---|---|---|
| Per 01.01.2018 | -27.904.959 | -70.306 | -50.319 |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | -743 | ||
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 35.195 | ||
| Gesamtergebnis | -158.421 | 35.195 | |
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | |||
| Per 31.12.2018 | -28.063.379 | -35.110 | -50.319 |
| Per 01.01.2019 | -28.063.379 | -35.110 | -50.319 |
| Ergebnis nach Steuern | -472.514 | ||
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 14.355 | ||
| Gesamtergebnis | -472.514 | 14.355 | |
| Per 31.12.2019 | -28.535.893 | -20.756 | -50.319 |
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| ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS | GESAMT |
|---|---|
| Per 01.01.2018 | -4.091.514 |
| Anpassung IFRS 15 zum 01.01.2018 | -743 |
| Ergebnis nach Steuern | -157.678 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 35.195 |
| Gesamtergebnis | -123.226 |
| Begebung YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 | 320.133 |
| Per 31.12.2018 | -3.894.606 |
| Per 01.01.2019 | -3.894.606 |
| Ergebnis nach Steuern | -472.514 |
| Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen | 14.355 |
| Gesamtergebnis | -458.159 |
| Per 31.12.2019 | -4.352.765 |
Es bestehen keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter.
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Kennzahlen können aufgrund kaufmännischer Rundungen Differenzen auftreten.
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die YOC AG ist ein in Berlin, Greifswalder Str. 212, Deutschland, ansässiges Unternehmen, das als Anbieter für Mobile Advertising international tätig ist.
Die YOC AG ist unter der Kennnummer WKN 593273 / ISIN DE 0005932735 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Der Konzernabschluss der YOC AG zum 31. Dezember 2019 ist unter Anwendung des § 315e HGB gemäß den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt worden.
Der Konzernabschluss der YOC AG entspricht den IFRS, wie sie ab dem 01. Januar 2019 in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Vorstand der YOC AG hat den Konzernabschluss am 15. April 2020 aufgestellt und zur Vorlage an den Aufsichtsrat der Gesellschaft freigegeben.
2. ANWENDUNG VON NEUEN UND GEÄNDERTEN STANDARDS
2.1 IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wurden sämtliche ab dem 01. Januar 2019 verpflichtend anzuwendende Standards beachtet.
IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Dies führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht).
Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen (Finance beziehungsweise Operating Lease).
Das Bilanzierungsmodell für den Leasinggeber unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17 - Leasingverhältnisse.
Die Gesellschaft macht von der modifizierten retrospektiven Anwendung Gebrauch. Der Übergangseffekt wird zum 01. Januar 2019 erfasst. Die Vorjahresdarstellung wird nicht angepasst.
Die Neuregelungen betreffen bei YOC die Bilanzierung und Bewertung von Mietleasing, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden.
Die durch die Gesellschaft angemieteten Büroflächen führen zu entsprechenden Nutzungsrechten und korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 01. Januar 2019 über ihre Restlaufzeit abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz beträgt 5,75 %. Dieser Zinssatz orientiert sich an der durch die Hausbank zur Verfügung gestellten Betriebsmittellinie.
Im Rahmen der Erstanwendung wurden Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Somit verzichtet die Gesellschaft auf das Erleichterungswahlrecht, nur langfristige Leasingverhältnisse zu berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass durch den Verzicht sowohl die Nutzungsrechte als auch die Leasingverbindlichkeiten ansteigen werden.
Die Gesellschaft hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Sie trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung beziehungsweise zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt die YOC-Gruppe die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt.
Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 01. Januar 2019:
ÜBERLEITUNG LEASINGVERBINDLICHKEITEN NACH IFRS 16 (IN TEUR)
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| Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 | 250 |
| Anpassung Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen aus vertraglichen Optionen | 983 |
| Kurzfristige sowie geringwertige Leasingverhältnisse | 50 |
| Effekt aus der Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzins zum 01. Januar 2019 | -205 |
| Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 01. Januar 2019 zusätzlich angesetzte Verbindlichkeiten | 1.078 |
Die Auswirkungen der erstmaligen modifizierten retrospektiven Anwendung von IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:
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| AUSWIRKUNG AUF KONZERNBILANZ ZUNAHME/ABNAHME (IN TEUR) | 31.12.19 | 01.01.19 |
|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | ||
| Nutzungsrechte | 1.000 | 1.246 |
| Bilanzsumme | 1.000 | 1.246 |
| SCHULDEN | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 854 | 1.078 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 224 | 168 |
| Summe Schulden | 1.078 | 1.246 |
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| AUSWIRKUNGEN AUF KONZERNGESAMTERFOLGSRECHNUNG ZUNAHME/ABNAHME (IN TEUR) | 2019 |
|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -233 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen | 233 |
| Abschreibungen | 245 |
| Operatives Ergebnis | -12 |
| Finanzaufwendungen | 66 |
| Periodenergebnis | -78 |
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| AUSWIRKUNGEN AUF KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG ZUNAHME/ABNAHME (IN TEUR) | 2019 |
|---|---|
| Veränderungen Verbindlichkeiten, Anzahlungen und sonstige Schulden | 233 |
| Gezahlte Zinsen | -66 |
| Operativer Cash-Flow | 168 |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -168 |
| Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit | -168 |
Es gibt keine wesentliche Auswirkung auf das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie.
Gemäß IFRS 9 kann ein Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Kriterium) und das Schuldinstrument im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das dieser Einstufung entspricht.
Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium ungeachtet dessen erfüllt, welches Ereignis oder welcher Umstand die vorzeitige Beendigung des Vertrags bewirkt und welche Vertragspartei das angemessene Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zahlt oder erhält.
Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Mit IFRIC 23 werden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt.
Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht.
Die Umsetzung der Änderungen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
JÄHRLICHE VERBESSERUNGSVERFAHREN
Die Änderungen des Standards IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Regelungen für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, darin eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftliche Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert.
Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu.
Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse an, bei denen der Erwerbszeitpunkt auf den Beginn eines Geschäftsjahres, das am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnt, oder einen Zeitpunkt danach fällt.
Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine Transaktionen durchgeführt wurden, bei denen die gemeinschaftliche Führung erlangt wurde.
Auch IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" wurde angepasst. Ein Unternehmen, dass an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, aber keine gemeinsame Kontrolle darüber hat, könnte die gemeinschaftliche Kontrolle über eine solche gemeinschaftliche Tätigkeit erlangen, deren Aktivität ein Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellt.
Die Änderungen präzisieren, dass die zuvor gehaltenen Anteile an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu zu bewerten sind. Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Transaktionen anzuwenden, bei denen es die gemeinschaftliche Kontrolle zu Beginn des ersten Geschäftsjahres, dass am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnt, oder nach erlangt.
Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine Transaktionen durchgeführt wurden, bei denen eine gemeinschaftliche Kontrolle erlangt wurde.
Die Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" konkretisieren, dass die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden unmittelbarer mit vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfällen, die ausschüttungsfähige Gewinne erzeugt haben, als mit Ausschüttungen an Anteilseigner verknüpft sind.
Daher bilanziert ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital, je nachdem, wo es diese vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfälle ursprünglich erfasst hat.
Die Änderungen gelten für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.
Erstmals wendet das Unternehmen diese Änderungen auf die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst wurden. Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, ergaben sich durch die Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Änderungen an IAS 23 "Fremdkapitalkosten" präzisieren, dass ein Unternehmen Fremdkapitalmittel, die ursprünglich aufgenommen wurden, um einen qualifizierten Vermögenswert zu entwickeln, als Teil der allgemeinen Fremdmittel zu behandeln hat, wenn die gesamten Aktivitäten, die zur Vorbereitung dieses Vermögenswerts für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich sind, im Wesentlichen abgeschlossen sind. Das Unternehmen hat die Änderungen auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die am oder nach Beginn des Geschäftsjahres auftreten, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet.
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.
Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen im Einklang steht, ergaben sich durch die Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
2.2 VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND
Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 3 "Business Combinations". Die Änderungen stellen eine Klarstellung zur Bestimmung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde, dar.
Die geänderte Definition eines Geschäftsbetriebs stellt heraus, dass die Schaffung von Leistungen ("Outputs") eines Geschäftsbetriebs sich auf Waren und Dienstleistungen konzentriert, die für Kunden erbracht werden.
Die vorherige Definition konzentrierte sich auf die Rendite in Form von Dividenden, reduzierten Kosten und sonstigem wirtschaftlichem Nutzen für Anteilseigner und Andere.
Die Unterscheidung zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten ist wesentlich, da der Käufer nur bei Kauf eines Geschäftsbetriebs Geschäfts- oder Firmenwerte ansetzt.
Die Änderungen treten für die Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 01. Januar 2020 beginnen.
Die Umsetzung der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.
Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 "Insurance Contracts", der die bilanziellen Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangangaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards regelt.
IFRS 17 ersetzt die Vorschriften des IFRS 4, die Unternehmen die Möglichkeit zur weiteren Anwendung von nationalen Bilanzierungsvorschriften gegeben hatten. Dies führte zur Anwendung einer Vielzahl von verschiedenen Bilanzierungsansätzen.
IFRS 17 löst dieses, durch IFRS 4 erzeugte Problem der mangelnden Vergleichbarkeit von Finanzabschlüssen, indem es für alle Versicherungsverträge eine einheitliche Bilanzierung vorschreibt und somit sowohl für Investoren als auch Versicherungsunternehmen Nutzen schafft. Versicherungsverpflichtungen werden unter Anwendung von aktuellen Werten statt historischen Anschaffungskosten bilanziert.
Die Informationen werden laufend angepasst und geben den Adressaten von Finanzabschlüssen somit entscheidungsnützlichere Informationen. IFRS 17 tritt für die Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 01. Januar 2021 beginnen.
Die Umsetzung der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.
Das IASB hat im Januar 2020 Änderungen des IAS 1 betreffend einer begrenzten Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet.
Die Änderungen in IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht jedoch den Betrag oder Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen oder Erträge oder entsprechende Angaben.
Aufgrund der Änderungen wird vor allem erreicht, dass:
| ― | die Klassifizierung als langfristige Schuld von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Dieses Recht muss substanziell sein. Außerdem müssen etwaige Bedingungen für die Ausübung eines solchen Rechts am Abschlussstichtag erfüllt sein, anderenfalls handelt es sich um eine kurzfristige Schuld. |
| ― | die tatsächliche Absicht des Managements, die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllt, für die Klassifikation einer Schuld unerheblich ist und |
| ― | sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht. |
Die Änderungen sind ab dem 01. Januar 2020 anzuwenden.
Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Im Oktober 2018 veröffentliche das IASB Änderungen an IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Änderungen von Schätzungen und Fehler.
Ziel der Änderungen war die Vereinheitlichung der Definition des Begriffs der "Wesentlichkeit" in allen Standards und die Präzisierung bestimmter Aspekte der Definition.
Gemäß der neuen Definition sind Informationen wesentlich, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses, der Finanzinformationen eines bestimmten Unternehmens bietet, treffen, beeinflussen können.
Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen der Definition der "Wesentlichkeit" keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Daneben hat der IASB verschiedene andere Verlautbarungen veröffentlicht, die für die Gesellschaft keine Relevanz haben und daher seitens der Gesellschaft keine Auswirkungen erwartet werden.
Der Vorstand der YOC AG geht davon aus, dass die oben aufgeführten Standards und Interpretationen bei Vorliegen entsprechender Anwendungsfälle in dem Konzernabschluss des Geschäftsjahres angewendet werden, in dem sie verpflichtend anzuwenden sind.
3. KONSOLIDIERUNG
3.1 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss beinhaltet die von der YOC AG beherrschten Gesellschaften. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.
Die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die YOC AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Sämtliche konzerninternen Erträge und Aufwendungen wie auch die zwischen den konsolidierten Gesellschaften bestehenden Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital werden vollständig eliminiert.
3.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Vorstand hat in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 entschieden, die britische Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht fortzuführen.
Somit wurde Ende 2019 ein Antrag auf Liquidation der Gesellschaft beim Companies House gestellt.
Zum Bilanzstichtag war die Liquidierung noch nicht vollzogen. Die Liquidierung erfolgte zum 31. März 2020.
Der Konsolidierungskreis der YOC-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2019 die nachstehenden sechs Gesellschaften:
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| VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN | ANTEIL IN % |
GEHALTEN ÜBER NR. | SEIT |
|---|---|---|---|
| INLAND | |||
| 1. YOC AG, Berlin | - | - | - |
| 2. YOC Mobile Advertising GmbH, Berlin | 100 % | 1 | 11.03.2009 |
| AUSLAND | |||
| 3. YOC Mobile Advertising Ltd., London, Großbritannien | 100 % | 1 | 01.01.2007 |
| 4. YOC Central Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich | 100 % | 1 | 01.06.2009 |
| 5. YOC Spain, S.L., Madrid, Spanien | 100 % | 1 | 22.09.2009 |
| 6. YOC Poland Sp. z o. o., Warschau, Polen | 100 % | 1 | 04.04.2019 |
4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
4.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die YOC AG fungiert als Konzernobergesellschaft, die unmittelbar zu 100 % an sämtlichen Unternehmen der YOC-Gruppe beteiligt ist. Die Geschäftsjahre entsprechen für sämtliche Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt in Anwendung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" nach dem Prinzip der Fristigkeit. Die Bilanzposten werden folglich in langfristige und kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Schulden aufgeteilt. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich dann als kurzfristig eingestuft, wenn sie eine Restlaufzeit oder einen Umschlag im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von weniger als einem Jahr haben. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt.
Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit grundsätzlich in TEUR angegeben. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.
Die Darstellung der Gesamterfolgsrechnung erfolgt in zwei gesonderten Aufstellungen, der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und der Gesamtergebnisrechnung.
Auf den Konzernabschluss werden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig linear gemäß ihren erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern (zwischen drei und acht Jahren) abgeschrieben. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Wertminderungstest durchgeführt.
Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen beziehungsweise in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Für die Anschaffung von Sachanlagen gewährte Investitionszulagen sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt der Gewährung anschaffungskostenmindernd berücksichtigt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte mittels einer reduzierten Abschreibung beziehungsweise bei Abgang der geförderten Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst.
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben erworbenen immateriellen Vermögenswerten auch selbst erstellte immaterielle Posten. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und soweit zutreffend, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet.
Hierunter fallen sowohl die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte, soweit sie die Aktivierungsvoraussetzungen des IFRS 3 erfüllen, als auch solche immateriellen Vermögenswerte, die gesondert erworben wurden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen, werden mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet.
Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten sowie zusätzlich einen intern kalkulierten gemeinen Kostenschlüssel. Forschungskosten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten werden in den Perioden, in denen sie anfallen, vollständig als Aufwand erfasst.
Sofern immaterielle Vermögenswerte keine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen, werden sie linear über die jeweilige erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Falle selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte beginnt die Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Vermögenswerte. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird zusätzlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Sofern Wertminderungen vorliegen, werden immaterielle Vermögenswerte auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern betragen:
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| NUTZUNGSDAUER IN JAHREN | |
|---|---|
| Selbst erstellte Software | 3 - 5 |
| Erworbene Software und Lizenzen | 3 - 8 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 8 |
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden nach IFRS 9 der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet und zum Transaktionspreis angesetzt. In den Vertragsvermögenswerten (Contract Asset) sind die erbrachten, zum Stichtag noch nicht fakturierten Umsatzerlöse, enthalten. Die Vertragsvermögenswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten - sofern erforderlich - unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen, die sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und des geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus dieser Forderung zu erwarten sind, ergeben.
Verluste aus der Wertminderung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei sonstigen Vermögenswerten, die keine Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 7 sind, erfolgt der Erstansatz zu Anschaffungskosten. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertminderungen folgebewertet.
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch die Anwendung von IFRS 9 die Bildung einer erwarteten Ausfallquote (expected credit loss, ECL). Wertminderungen für weitere Finanzinstrumente wurden nicht gebildet.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.
Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind kurzfristig.
ZAHLUNGSMITTEL UND -ÄQUIVALENTE
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten umfassenden Zahlungsmittel werden nach IFRS 9 der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Unter den Zahlungsmitteläquivalenten werden kurzfristige Geldanlagen mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von bis zu 90 Tagen zusammengefasst, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nominalwert bewertet.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Wertansätzen des Konzernabschlusses sowie auf Verlustvorträge gebildet, um zukünftige Steuerbelastungen und -entlastungen zutreffend zu erfassen.
Für die Bewertung der Steuerlatenzen wurden die erwarteten Steuersätze auf Basis des aktuellen Stands der Gesetze zum Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Dabei wurden für die Steuerberechnung die individuellen Gegebenheiten der einzelnen rechtlichen Einheiten berücksichtigt.
Für ausländische Gesellschaften wurden die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet. Latente Steuerschulden werden für alle steuerbaren temporären Differenzen erfasst. Aktive latente Steuern wurden in den Fällen angesetzt, in denen ihre Realisierbarkeit in naher Zukunft hinreichend sicher erscheint.
Die Aktivierung des Steuereffekts von steuerlichen Verlustvorträgen erfolgte in dem Umfang, in dem eine künftige Nutzung der Verlustvorträge wahrscheinlich ist. Aktive und passive latente Steuern werden in dem Umfang saldiert, in dem ein Rechtsanspruch auf Aufrechnung gegen dieselbe Steuerbehörde besteht.
EIGENKAPITAL
Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet und erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz in einem gesonderten Posten. Käufe und Verkäufe sowie Ausgaben und Einziehungen von eigenen Anteilen werden erfolgsneutral erfasst.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn die Verpflichtung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führt und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt zum erwarteten Erfüllungsbetrag, wobei langfristige Rückstellungen zum Barwert angesetzt werden. Für die Berechnung des Barwertes werden die Rückstellungen auf Basis eines risiko- und laufzeitadäquaten Marktzinses auf den Bilanzstichtag diskontiert.
ERHALTENE ANZAHLUNGEN, VERBINDLICHKEITEN UND STEUERSCHULDEN
Die im Anhang erläuterten Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten, Steuerschulden sowie seit dem 01. Januar 2019 Leasingverbindlichkeiten.
Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 7 sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen.
In den Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 15 Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (Contract Liability), die aus Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden resultieren, enthalten.
Der Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung langfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung kurzfristiger Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung.
Der Ansatz von Steuerschulden erfolgt in Höhe der erwarteten Steuerzahlungen.
ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN
Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der zweiten Führungsebene wurden im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich gewährt. Die virtuellen Optionen wurden in den vergangenen Berichtsperioden bis zur Ausübung im Geschäftsjahr 2018 mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und in Höhe der anteiligen Erdienung bis zur Erfüllung im Personalaufwand erfasst.
Die verbleibenden virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt. Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.
UMSATZERLÖSE
Die YOC-Gruppe generiert ihre Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst und brutto ausgewiesen, da die Gesellschaft bei den Transaktionen mit den Werbetreibenden (Advertisern) als Prinzipal agiert.
YOC schließt Verträge mit den Werbetreibenden ab. Die Gesellschaft legt die Verkaufspreise der verkauften Werbemittel nach eigenem Ermessen fest, erbringt wesentliche technische Integrationsleistungen, um die Auslieferung der digitalen Werbekampagnen zu ermöglichen, führt überwiegend Abrechnungs- und Inkassoaktivitäten durch und erfüllt Werbedienstleistungen eigenverantwortlich auf eigenen Namen und eigener Rechnung. Zudem kontrolliert YOC zu jeder Zeit den wirtschaftlichen Zugriff auf das Werbeinventar der Publisher. Infolgedessen agiert YOC als Prinzipal und weist daher die Umsatzerlöse und entsprechenden Kosten brutto aus.
Die Leistungserbringung erfolgt mit Auslieferung der Werbedienstleistungen basierend auf den mit den Advertisern getroffenen Vereinbarungen. Die Anzahl ausgelieferter Werbeformate stellt die Basis zur Berechnung der Umsatzerlöse dar.
Auslieferungen werden üblicherweise in Werbemitteleinblendungen (Ad-Impressions), Clicks, Downloads oder sonstigen Aktionen der mobilen Internetnutzer gemessen.
Auslieferungen erfolgen mittels eigens von YOC entwickelten Softwareapplikationen und Werbeformaten. Die Ad-Impressions werden vorwiegend mittels CPM (Cost per Mille oder Tausenderkontaktpreis) gegenüber den Advertisern abgerechnet. Weiterhin kommen die erfolgsbasierten Abrechnungsmethoden CPC (Cost per Click) sowie CPI (Cost per Install) zur Anwendung.
Die zugehörigen Publishervergütungen werden periodengerecht als bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgewiesen. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung bewertet und um Beträge aus Bonusvereinbarungen mit Kunden, gewährte Rabatte oder ähnliche Abzüge gekürzt.
ZINSEN
Zinserträge und -aufwendungen werden erfolgswirksam gemäß der Effektivzinsmethode erfasst.
LEASING
Bis zum 31. Dezember 2018 bestanden nach IAS 17 in der YOC-Gruppe Operating-Leasingverhältnisse, aber keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden die verursachten Aufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand erfasst. Bei Gewährung von Anreizleistungen, um ein Operating-Leasingverhältnis einzugehen, werden diese linear über die Vertragslaufzeit verteilt, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht dem tatsächlichen Nutzenverlauf.
Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 hat sich die Bilanzierungsmethode der Leasingverhältnisse geändert. Seit dem 01. Januar 2019 müssen die Nutzungsrechte sowie die korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen bilanziert werden.
Nutzungsrechte aus Leasing werden zu Beginn der Laufzeit zum Barwert aktiviert und linear abgeschrieben.
Leasingverbindlichkeiten werden ab der Nutzung zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt und mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz bewertet. Die Fortschreibung erfolgt gemäß der Effektivzinsmethode.
Die Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Für Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber wird ein entsprechender Betrag unter den Verbindlichkeiten passiviert. Tilgungen dieser Verbindlichkeiten werden in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanztätigkeit dargestellt.
4.2 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN
Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, Annahmen und Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die Zukunft betreffen und naturgemäß nicht den später eintretenden Verhältnissen entsprechen müssen.
Diese Annahmen und Einschätzungen wirken sich auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie von Erträgen und Aufwendungen aus. Die Einschätzungen und Annahmen dieses Konzernabschlusses beruhen auf Erfahrungswerten sowie weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als plausibel und kaufmännisch vernünftig angesehen werden.
Da Annahmen und Schätzungen von tatsächlichen Werten abweichen und einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können, unterliegen Annahmen und Einschätzungen einer regelmäßigen Überprüfung.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen werden insbesondere bei folgenden Sachverhalten getroffen:
ERFASSUNG VON UMSATZERLÖSEN
Im Rahmen der Anwendung des IFRS 15 hat die Gesellschaft eine Einschätzung hinsichtlich der Erfassung der Umsatzerlöse als Prinzipal oder als Agent vorgenommen.
Hierbei wurden seitens der Gesellschaft sämtliche Anforderungen des IFRS 15 an eine Prinzipalstellung einer intensiven Analyse hinsichtlich des Geschäftsmodells des YOC Konzerns unterzogen.
Wesentliche Elemente, die im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt wurden, waren dabei insbesondere die Würdigung des wesentlichen Umfangs an Integrationsleistungen, die vom YOC Konzern erbracht werden, die Übernahme des Leistungsstörungs- und Ausfallrisikos für die vollständige Werbedienstleistung, die wirtschaftliche Kontrolle des Werbeinventars von Publishern und die Fähigkeit der Gesellschaft, den Preis mit Werbetreibenden festzulegen.
Entsprechend dieser Ermessensentscheidung tritt der YOC Konzern als Prinzipal auf und weist im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 15.105 TEUR (2018: 13.941 TEUR) aus. Im Materialaufwand werden Vergütungen an Publisher in Höhe von 8.561 TEUR (2018: 7.997 TEUR) ausgewiesen.
Eine abweichende Entscheidung hätte zu einer Erfassung des Differenzbetrages zwischen den Umsatzerlösen und den Vergütungen an Publisher als Umsatzausweis geführt.
AKTIVE LATENTE STEUERN
Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht (siehe auch Punkt 6.8).
Dabei werden die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit und die Ergebnisauswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die Unternehmensleitung zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern.
Da künftige Unternehmensentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die Unternehmensleitung entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem, steuerpflichtigem Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich.
Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen. Sofern die Unternehmensleitung davon ausgeht, dass aktive latente Steuern teilweise oder vollständig nicht realisiert werden können, erfolgt eine Wertberichtigung in entsprechender Höhe.
ENTWICKLUNGSKOSTEN
Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllen. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist.
Die selbst erstellte Software wird mit den während der Entwicklungsphase dieser Vermögenswerte verursachten Herstellungskosten bewertet. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2019 betrug 393 TEUR (2018: 352 TEUR).
LEASINGVERHÄLTNISSE
Der YOC-Gruppe muss die Laufzeit der Leasingverhältnisse bestimmen. Hierfür wird die Grundlaufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses und nach sorgfältiger Abwägung die dazugehörigen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zugrunde gelegt.
Die Gesellschaft hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten.
Das Management überprüft die Ausübung der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen auf Grundlage von wirtschaftlichen Aspekten, um zu bestimmen, ob die Ausübung der jeweiligen Optionen hinreichend sicher ist. Bei Leasingverhältnissen mit einer unbestimmten Laufzeit erfolgt die Annahme, dass der Leasinggegenstand in den folgenden 24 Monaten durch den YOC Konzern genutzt wird. Zudem erfolgt die Annahme, dass alle Verlängerungsoptionen ausgeübt werden.
Die Gesellschaft berücksichtigt auch kurzfristige sowie geringwertige Leasingverhältnisse.
Für die Bewertung von Leasingverhältnissen verwendet der YOC Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz beträgt 5,75 %. Dieser Zinssatz orientiert sich an der durch die Hausbank zur Verfügung gestellten Betriebsmittellinie.
4.3 KAPITALMANAGEMENT UND GOING CONCERN
Der Vorstand wird durch regelmäßiges Reporting von Kennzahlen über die Entwicklung des Eigenkapitals der YOC-Gruppe informiert. Ziel ist es, den Finanzierungsbedarf kurz- bis mittelfristig durch Eigenkapital zu decken. Zudem findet ein regelmäßiges Monitoring von Liquiditätsrisiken statt, um Zahlungsstromschwankungen zu analysieren und Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen grundsätzlich unter der Going Concern-Annahme.
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 prognostizierte die Gesellschaft bislang Umsatzerlöse auf Konzernebene in Höhe von 17,0 bis 18,0 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. EUR.
Jedoch hat die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im ersten Quartal 2020 deutlich zugenommen. Bedingt durch die Unsicherheit des zeitlichen Andauerns der Krise lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkung auf die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren.
Mit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gehen negative Auswirkungen insbesondere auch im Bereich der Werbewirtschaft einher. Der Vorstand der YOC AG hat sich vor dem Hintergrund eines entgegen den Erwartungen rückläufigen Auftragseingangs für das angelaufene zweite Quartal 2020 am 09. April 2020 entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 nicht mehr aufrechtzuerhalten und alternative Planungsszenarien entwickelt. Sobald eine hinreichend verlässliche Einschätzung der weiteren Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020 möglich ist, wird die YOC AG eine entsprechend angepasste Prognose veröffentlichen.
Nach zwei erfolgreichen Auftaktmonaten des Geschäftsjahres 2020 musste die Gesellschaft bereits im März 2020 Stornierungen und Buchungsrückgänge hinnehmen. Besonders betroffen von dieser Entwicklung werden voraussichtlich die Monate April, Mai und Juni 2020 sein. Für das zweite Halbjahr wird mit einem verstärkten Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum gerechnet. Aufbauend auf dieser Planungsannahme würde sich ein positives EBITDA bezogen auf das Gesamtjahr ergeben.
Auf Basis der derzeit absehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen hat die Gesellschaft weiterhin entsprechende Gegenmaßnahmen u.a. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme staatlicher Fördermaßnahmen eingeleitet. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt davon ab, dass die ergriffenen Gegenmaßnahmen, um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen, umgesetzt werden können und die geplante Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit nicht wesentlich hinter den angepassten Erwartungen zurückbleibt.
Die Gesellschaft erwägt derzeit unterschiedliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Teil ohne Vorbedingungen von Dritten in Anspruch genommen werden können. Um im Prognosezeitraum über ausreichende Liquidität zu verfügen und um die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu sichern, muss die Gesellschaft neben einer Umsetzung der ergriffenen Gegenmaßnahmen und einem Erreichen der angepassten Planungsgrößen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.
4.4 WÄHRUNGSEFFEKTE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die funktionale Währung des Mutterunternehmens und die Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro. Sofern Geschäftsvorfälle in einer fremden Währung fakturiert werden, sind Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen Kurs zum Stichtag der Transaktion in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet und buchhalterisch erfasst.
Am Bilanzstichtag bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei Kursschwankungen entsprechend angepasst.
Die Währungsumrechnung für Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen erfolgt gemäß dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung der jeweiligen Beteiligung ist deren entsprechende Landeswährung.
Vermögenswerte und Schulden der Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit einem zum Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Veränderungen des Jahres sowie Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet.
Das Eigenkapital wird zum jeweiligen historischen Kurs umgerechnet.
Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden als Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst.
Der Währungsumrechnung liegen folgende Wechselkurse zugrunde:
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| STICHTAGSKURS | DURCHSCHNITTSKURS | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Euro (EUR) = Britische Pfund (GBP) | 0,8537 | 0,9005 | 0,8769 | 0,8850 |
| 1 Euro (EUR) = US-Dollar (USD) | 1,1199 | 1,1438 | 1,1194 | 1,1800 |
| 1 Euro (EUR) = Polnische Zloty (PLN) | 4,2576 | 4,2948 | 4,2933 | 4,2634 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen wesentlichen Wechselkursänderung in Prozentpunkten des Britischen Pfunds (GBP), des US-Dollars (USD) und des Polnischen Zlotys (PLN).
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| FREMDWÄHRUNG | KURSENTWICKLUNG DER FREMDWÄHRUNG (IN PROZENTPUNKTEN) | AUSWIRKUNG AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN (IN TEUR) |
|---|---|---|
| 2019 | ||
| Britische Pfund (GBP) | +5 | 0 |
| - 5 | 0 | |
| US-Dollar (USD) | +5 | -36 |
| - 5 | 40 | |
| Polnische Zloty (PLN) | +5 | 9 |
| - 5 | -9 | |
| 2018 | ||
| Britische Pfund (GBP) | +5 | 0 |
| - 5 | 0 | |
| US-Dollar (USD) | +5 | -8 |
| - 5 | 9 | |
| Polnische Zloty (PLN) | +5 | -4 |
| - 5 | 5 |
In die Sensitivität mit einbezogen werden alle monetären Posten in Fremdwährung. Bei der Analyse bleiben alle anderen Variablen jeweils konstant.
4.5 ZINSEFFEKTE
Ein Anstieg des Drei-Monats-EURIBORS um zwei Prozentpunkte hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Finanzergebnis, da weder die Gesellschafterdarlehen noch die im Geschäftsjahr 2019 begebene YOC Wandelschuldverschreibung 2018 _ 2022 an die EURIBOR-Entwicklung gekoppelt sind.
5. ERGEBNIS NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE
5.1 EINGESTELLTER GESCHÄFTSBEREICH
Die Schließung des britischen Standorts bedingt gemäß den Anforderungen des IFRS 5 den nicht fortgeführten Geschäftsbereich gesondert darzustellen sowie den Geschäftsausweis des Vorjahres für eine bessere Vergleichbarkeit anzupassen.
Die Ertragsbestandteile der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich bis zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
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| ERGEBNIS NICHT FORTGEFÜHRTE GECHÄFTSBEREICHE (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge | 54 | 615 |
| Aufwendungen | 141 | 809 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen | -87 | -194 |
| Abschreibungen | 6 | 1 |
| Finanzergebnis | 3 | -3 |
| Ergebnis vor Steuern | -90 | -198 |
| Steuern | 1 | 0 |
| ERGEBNIS NACH STEUERN | -91 | -198 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert (in Euro) | -0,03 | -0,06 |
| Ergebnis je Aktie verwässert (in Euro) | -0,03 | -0,06 |
Zum 31. Dezember 2019 verbleiben noch Verbindlichkeiten aus der britischen Gesellschaft in Höhe von 21 TEUR in der Konzernbilanz. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Vermögenswerte.
5.2 CASH-FLOW NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE
Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar:
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| CASH-FLOW NICHT FORTGEFÜHRTE GESCHÄFTSBEREICHE (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Geschäftstätigkeit | 2 | -57 |
| Investionstätigkeit | 0 | 0 |
| Finanzierungstätigkeit | -7 | 0 |
| GESAMT | -5 | -57 |
6. ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERFOLGSRECHNUNG
6.1 UMSATZERLÖSE
Die YOC-Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 8 % auf 15.105 TEUR (2018: 13.941 TEUR). Der Anteil der Erlösschmälerungen stieg im Berichtsjahr auf 71 % an (2018: 70 %). Die Erlösschmälerungen beinhalten Rückvergütungen, Boni, Agenturprovisionen, gewährte Skonti und sonstige Rabatte an Kunden.
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| UMSATZERLÖSE (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 51.602 | 47.091 |
| Erlösschmälerungen | 36.497 | 33.150 |
| GESAMT | 15.105 | 13.941 |
Der YOC Konzern macht von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Pflicht der Angabe ausgenommen sind.
6.2 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN
Im Jahr 2019 sind Entwicklungskosten selbst erstellter Software in Höhe von 314 TEUR (2018: 352 TEUR) aktiviert worden.
Im vergangenen Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus der Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft auf der Weiterentwicklung von VIS.X (r) , einer neuen Technologieplattform für den hochautomatisierten Mediahandel. Mit VIS.X (r) erlangt die YOC-Gruppe durch den programmatischen Handel von hocheffektiven Werbeprodukten einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sowie Unabhängigkeit von Drittanbietern.
Zudem erfolgte im Geschäftsjahr 2019 die Weiterentwicklung des Business Intelligence Tool YOC Hub. Den Publisher-Partnern der YOC-Gruppe wird mit dem YOC Hub ein Reporting- und Analyse-Tool zur Seite gestellt, welches die Verwaltung und Auswertung der Vermarktungsaktivitäten in Echtzeit ermöglicht. Parallel dazu wurden im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres 2019 sämtliche Produktlinien von YOC überarbeitet beziehungsweise erweitert, um die Funktionsfähigkeit plattformübergreifend vom mobilen Internet auf das stationäre Internet zu ermöglichen. Außerdem entwickelte die Gesellschaft die YOC Ads Plus und führte die neue Produktlinie im vierten Quartal 2019 in den Markt ein.
Die Ansatzkriterien des IAS 38 sind erfüllt. Aktiviert werden die direkt zurechenbaren Einzelkosten als Herstellungskosten sowie einen intern kalkulierten Gemeinkostenschlüssel für selbst erstellte Software. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf Basis von geleisteten Arbeitstagen, bewertet mit Tagessätzen je Mitarbeiter.
Die Kosten für die Entwicklung neuer Produkte und technischer Innovationen betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 471 TEUR (2018: 421 TEUR).
Die Gesellschaft fokussierte sich dabei auf den programmatischen Mediahandel und die Bereitstellung beziehungsweise die Anbindung leistungsfähiger Demand Side-Plattformen (DSP), auf den Aufbau von Private Market Places (PMP) zum automatisierten Handel von Werbeplätzen sowie auf die Markteinführung der eigenen Werbeformate und deren Verfügbarkeit im programmatischen Echtzeithandel.
6.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
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| SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Ausbuchung nicht erhaltener Eingangsrechnungen | 144 | 105 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 57 | 130 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Personalverbindlichkeiten | 15 | 4 |
| Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 11 | 1 |
| Erträge aus Sachbezügen | 10 | 14 |
| Erträge aus Kursgewinnen und Währungsumrechnungen | 2 | 21 |
| Erträge aus der Ausbuchung von virtuellen Aktienoptionen | 0 | 228 |
| Erträge aus Vermietung von Büroräumen | 0 | 11 |
| Übrige Erträge | 36 | 15 |
| GESAMT | 275 | 529 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns betrugen 275 TEUR (2018: 529 TEUR). Der Rückgang basiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Rückstellungsauflösungen von Personalrückstellungen im Rahmen des virtuellen Aktienoptionsprogramms in Höhe von 228 TEUR aus dem Vorjahr, die in 2019 entfielen.
6.4 MATERIALAUFWAND
Die Materialaufwendungen für bezogene Leistungen stiegen auf 9.216 TEUR (2018: 8.663 TEUR) an und enthalten hauptsächlich Kosten für anfallende Publisher-Vergütungen sowie für die technische Infrastruktur zur Leistungserbringung.
6.5 PERSONALAUFWAND
Im Geschäftsjahr 2019 stieg der Personalaufwand unterproportional zur Umsatzentwicklung um 246 TEUR auf 4.027 TEUR (2018: 3.781 TEUR) an.
Die Personalaufwandsquote verbleibt mit 26 % somit unverändert zum Vorjahr (2018: 26 %).
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| PERSONALAUFWAND (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 3.351 | 3.143 |
| Soziale Abgaben | 676 | 638 |
| GESAMT | 4.027 | 3.781 |
In den sozialen Abgaben sind Beiträge in Höhe von 6 TEUR (2018: 6 TEUR) für Direktversicherungen sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierter Plan) in Höhe von 256 TEUR (2018: 230 TEUR) enthalten.
Der durchschnittliche Personalbestand (ohne Vorstand) verblieb im Berichtszeitraum mit 48 Mitarbeitern (2018: 48 Mitarbeiter) auf dem Niveau des Vorjahres.
Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die YOC-Gruppe 51 festangestellte Mitarbeiter (2018: 42 Mitarbeiter).
6.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 1.874 TEUR um 69 TEUR über dem Vorjahresniveau (2018: 1.805 TEUR).
Die Klassifizierung der Mietaufwendungen als Operating Leasing durch die Erstanwendung des IFRS 16 trug in Höhe von 233 TEUR positiv zu dieser Entwicklung bei.
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| SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fremdarbeiten | 397 | 254 |
| Marketing, Kommunikation, Mediaschaltung | 390 | 360 |
| Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs | 367 | 499 |
| Rechts- und Beratungskosten | 260 | 254 |
| Recruiting- und Fortbildungskosten | 97 | 61 |
| Reisekosten | 91 | 121 |
| Kosten der Börsennotierung | 48 | 27 |
| Währungsdifferenzen | 28 | 89 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 13 | 1 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 183 | 139 |
| GESAMT | 1.874 | 1.805 |
6.7 ZINSEN
Die Zinsen enthalten größtenteils Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen sowie der YOC Wandel-Schuldverschreibung 2018 - 2022.
Zudem sind durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 bilanziell Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 66 TEUR angefallen.
Die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten keinen Betrag, der auf langfristiges Finanzierungsleasing entfällt.
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| ZINSERGEBNIS (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten | 20 | 34 |
| Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten | 231 | 150 |
| Zinsaufwendungen | 251 | 184 |
| ZINSERGEBNIS | -251 | -184 |
6.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
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| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERN | ||
| Tatsächliche Ertragsteuern Inland | 0 | 0 |
| Tatsächliche Ertragsteuern Ausland | 145 | 62 |
| Tatsächliche Ertragsteuern Gesamt | 145 | 62 |
| LATENTE STEUERN | ||
| Latente Steuern Inland | 0 | 0 |
| Latente Steuern Ausland | 0 | 0 |
| Latente Steuern Gesamt | 0 | 0 |
| SONSTIGE STEUERN | ||
| Sonstige Steuern Inland | 0 | -1 |
| Sonstige Steuern Gesamt | 0 | -1 |
| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG FORTZUFÜHRENDER GESCHÄFTSBEREICHE | 145 | 61 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | 1 | 0 |
| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG GESAMT | 146 | 61 |
Die tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie den ausländischen Einkommen- und Ertragsteuern zusammen.
Die erfolgswirksam erfassten latenten Steuern gliedern sich wie folgt:
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| ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aus temporären Differenzen | 500 | 165 |
| Aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen | -500 | -165 |
| ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE LATENTE STEUERN GESAMT | 0 | 0 |
In der Position sonstige Steuern sind Erstattungen aus Umsatzsteuern dargestellt.
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Multiplikation des Konzernergebnisses vor Steuern mit dem Steuersatz der Muttergesellschaft in Höhe von 30,30 % (2018: 30,32 %). Der relevante Steuersatz berechnet sich nach den zum Abschlussstichtag gültigen steuerlichen Vorschriften. Die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer werden entsprechend berücksichtigt. Die Bilanzierung latenter Steuern für deutsche Sachverhalte erfolgt unter Verwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % sowie eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %. Der Gewerbesteuersatz berechnet sich aus 3,5 % Messzahl und dem jeweiligen gemeindespezifischen Hebesteuersatz.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand für den Gesamtkonzern:
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| ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern fortzuführende Geschäftsbereiche | -236 | 101 |
| Ergebnis vor Steuern nicht fortzuführende Geschäftsbereiche | -90 | -197 |
| Periodenergebnis vor Steuern | -326 | -96 |
| Relevanter Steuersatz | 30 % | 30 % |
| Erwarteter Steueraufwand | -99 | -29 |
| ÄNDERUNGEN AUS ABWEICHUNG DER STEUERLICHEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE | ||
| Steuerfreie Erträge, Steuerfreibeträge und Vergünstigungen | -241 | -1 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 234 | 66 |
| STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUFKONZERNEBENE | ||
| Konsolidierungseffekte | 0 | 15 |
| STEUERSATZABWEICHUNGEN | ||
| Auswirkungen aus unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen | 0 | 0 |
| Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze | -140 | 49 |
| ANSATZ UND BEWERTUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||
| Umkehr temp. Differenzen, auf die bisher kein DTA gebildet wurde | 0 | -42 |
| Nicht-Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen | 108 | 107 |
| Use of losses carry-forward | 17 | 0 |
| Unterlassene Aktivierung steuerliche Verlustvorträge | 63 | 0 |
| Zuschreibung latenter Steuern auf bisherige nichtaktivierte tempörare Differenzen/Verlustvorträge | 1 | -92 |
| VERÄNDERUNG VON PERMANENTEN DIFFERENZEN | ||
| Veränderung von permanenten Differenzen | 212 | 0 |
| APERIODISCHE EFFEKTE | ||
| Steuern aus Vorjahren | -15 | -8 |
| SONSTIGES | ||
| Sonstiges | 6 | -2 |
| TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND LAUT GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG | ||
| Ergebniswirksam ausgewiesener Steueraufwand | 145 | 62 |
| Dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzurechender Ertrag steueraufwand | 1 | 0 |
| GESAMT | 146 | 62 |
Es wurden folgende aktive und passive latente Steuern auf Differenzen sowie auf Verlustvorträge gebildet:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| AKTIVE / PASSIVE LATENTE STEUERN (IN TEUR) | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 219 | 0 | 165 |
| Nutzungsrechte aus Leasing (IFRS 16) | 0 | 276 | 0 | 0 |
| Forderungen LuL | 0 | 1 | 2 | 0 |
| Rückstellungen | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Verbindlichkeiten LuL | 0 | 4 | 0 | 0 |
| Leasing Verbindlichkeiten (IFRS 16) | 302 | 0 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 198 | 0 | 158 | 0 |
| Summe | 500 | 500 | 165 | 165 |
| Saldierungen | -500 | -500 | -165 | -165 |
| BILANZANSATZ | 0 | 0 | 0 | 0 |
Latente Steuern auf Bilanzposten bei den ausländischen Beteiligungen werden unter Beachtung der für die jeweilige Gesellschaft geltenden steuerlichen Verhältnisse angesetzt.
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der künftigen Realisierbarkeit angesetzt.
Zum 31. Dezember 2019 sind aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15.645 TEUR (2018: 14.187 TEUR) und aus Gewerbesteuer in Höhe von 14.437 TEUR (2018: 13.074 TEUR) nicht angesetzt.
Zum Bilanzstichtag sind keine Steuerforderungen (2018: 0 TEUR) bilanziert.
Die Steuerschulden belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 58 TEUR (2018: 47 TEUR).
6.9 ERGEBNIS JE AKTIE
Das Grundkapital der Gesellschaft war zum 31. Dezember 2019 in 3.292.978 auf den Inhaber lautende Stückaktien (2018: 3.292.978 Stück) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 Euro je Aktie aufgeteilt.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien der YOC AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug die gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie unverändert 3.292.978 Stück.
Die insgesamt 193.825 im Rahmen der YOC-Wandelschuldverschreibung 2018 -2022 bei einer möglichen Wandlung zukünftig neu zu schaffenden Aktien sind in der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht berücksichtigt.
6.10 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Grundlage der internen Managementstruktur und des entsprechenden Reportings. Zu Beginn des zweiten Quartals 2019 wurden die interne Berichterstattung und externe Unternehmenskommunikation umgestellt.
Der Konzern gliedert sich demnach neben den Corporate Functions in folgende berichtspflichtige regionale Geschäftssegmente:
| ― | National |
| ― | International |
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente werden die Regionen Österreich, Spanien, Polen sowie Niederlande im Segment International im Zuge der Aufstellung des Halbjahresabschlusses 2019 erstmalig zusammengefasst, da sie vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen und auch hinsichtlich ihrer Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Prozesse, Strukturen und Vertriebsmethoden vergleichbar sind.
Bis zum Halbjahresabschluss 2019 war zudem die Region Großbritannien im Segment International dargestellt. Durch die Beendigung der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Anwendung gemäß IFRS 5 wurde die Region aus dem Segment eliminiert und die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
Die Umsatzerlöse werden auf Basis, der von den Landesgesellschaften in den jeweiligen Ländern erzielten Umsätze ermittelt. Innenumsätze zwischen den Segmenten sind überwiegend Verauslagungen. Innenumsätze innerhalb der jeweiligen Segmente werden entsprechend eliminiert.
Der Bereich Corporate Functions beinhaltet Erträge und Aufwendungen, die in der Muttergesellschaft anfallen und keinem Geschäftssegment direkt zuordenbar sind, insbesondere Umlagen und Holdingkosten. Darüber hinaus werden in der Muttergesellschaft Umsatzerlöse im Bereich der zentralen Erlösoptimierung des internationalen Publisher-Portfolios der YOC-Gruppe erzielt und intern weiterverrechnet.
Im nationalen Segment konnte der Gesamtumsatz inklusive Innenumsätzen um rund 13 % auf 8.769 TEUR (2018: 7.748 TEUR) gesteigert werden. Zudem hat die erstmalige Anwendung von IFRS 16 einen positiven Einfluss in Höhe von 20 TEUR auf das EBITDA. In Konsequenz dessen stieg das EBITDA um 401 TEUR auf 1.733 TEUR (2018: 1.332 TEUR) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an.
Die Umsatzerlöse der internationalen Geschäftstätigkeiten stiegen um 4 % auf 6.023 TEUR (2018: 5.764 TEUR) an. Die Umsatzerlöse in Österreich und Polen konnten um rund 18 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert werden. Hingegen verliefen die Aktivitäten in Spanien mit 0,3 Mio. EUR Umsatzerlösen (2018: 1,0 Mio. EUR) rückläufig. Das EBITDA der internationalen Geschäftstätigkeiten, das durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 um 86 TEUR positiv beeinflusst wurde, stieg um 67 TEUR auf 375 TEUR (2018: 308 TEUR) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an. Dies entspricht einer Steigerung in Höhe von rund 22 %.
Das EBITDA des Bereiches Corporate Functions wurde durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 um 127 TEUR positiv beeinflusst.
Das EBITDA lässt sich wie folgt auf das Ergebnis nach Steuern überleiten:
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| ÜBERLEITUNGSRECHNUNG (IN TEUR) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBITDA | 578 | 572 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -563 | -287 |
| Finanzergebnis | -251 | -183 |
| Ergebnis vor Steuern | -236 | 101 |
| Steuern | -145 | -61 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -91 | -198 |
| ERGEBNIS NACH STEUERN | -473 | -158 |
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im nationalen Segment 1.300 TEUR (2018: 2.046 TEUR), 752 TEUR (2018: 1.381 TEUR) im internationalen Segment sowie 972 TEUR (2018: 1.105 TEUR) im Bereich Corporate Functions.
Daneben beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im nationalen Segment 2.154 TEUR (2018: 1.867 TEUR), 979 TEUR (2018: 874 TEUR) im internationalen Segment sowie 678 TEUR (2018: 685 TEUR) im Bereich Corporate Functions.
Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Aktivierung von Nutzungsrechten beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte für die deutschen Gesellschaften auf 807 TEUR (2018: 0 TEUR) sowie weitere 47 TEUR (2018: 0 TEUR) für ausländische Gesellschaften der YOC-Gruppe.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der einzelnen Segmente. Als Ergebnisgröße wird dabei gemäß der internen Berichtsstruktur das EBITDA herangezogen:
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| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IN TEUR) | NATIONAL | INTERNATIONAL | CORPORATE FUNCTIONS | KONSOLIDIERUNG | YOC-GRUPPE |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 - 31.12.2019 | |||||
| Umsatz | 5.623 | 4.583 | 4.900 | 0 | 15.105 |
| Innenumsatz | 3.147 | 1.440 | 721 | -5.307 | 0 |
| Gesamtumsatz | 8.769 | 6.023 | 5.620 | -5.307 | 15.105 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 0 | 314 | 0 | 314 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 242 | 85 | 830 | -881 | 275 |
| Gesamtleistung | 9.011 | 6.108 | 6.765 | -6.189 | |
| Materialaufwand | 5.362 | 3.425 | 5.692 | -5.263 | 9.216 |
| Personalaufwand | 1.152 | 1.134 | 1.741 | 0 | 4.027 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 764 | 1.175 | 808 | -873 | 1.874 |
| EBITDA | 1.733 | 375 | -1.476 | -53 | 578 |
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| SEGMENTBERICHTERSTATTUNG (IN TEUR) | NATIONAL | INTERNATIONAL | CORPORATE FUNCTIONS | KONSOLIDIERUNG | YOC-GRUPPE |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||||
| Umsatz | 5.590 | 4.802 | 3.549 | 0 | 13.941 |
| Innenumsatz | 2.158 | 962 | 696 | -3.816 | 0 |
| Gesamtumsatz | 7.748 | 5.764 | 4.245 | -3.816 | 13.941 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 0 | 352 | 0 | 352 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 156 | 148 | 1.328 | -1.103 | 529 |
| Gesamtleistung | 7.904 | 5.912 | 5.925 | -4.919 | 14.821 |
| Materialaufwand | 4.921 | 3.380 | 4.244 | -3.882 | 8.663 |
| Personalaufwand | 983 | 1.239 | 1.558 | 0 | 3.781 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 667 | 984 | 1.029 | -875 | 1.805 |
| EBITDA | 1.332 | 308 | -907 | -162 | 572 |
7. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BILANZPOSTEN
7.1 SACHANLAGEN
Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- sowie Geschäftsausstattung und IT-Infrastruktur wie beispielsweise Server-Systeme.
Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN IN 2018 (IN TEUR)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
scroll
| Per 01.01.2018 | 733 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 59 |
| Abgänge | -269 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2018 | 523 |
ABSCHREIBUNGEN
scroll
| Per 01.01.2018 | 648 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 45 |
| Abgänge | -266 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2018 | 427 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 96 |
Zum 31. Dezember 2019 weist die Konzernbilanz Sachanlagen in Höhe von 126 TEUR (2018: 96 TEUR) aus. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 49 TEUR (2018: 45 TEUR) für das vergangene Geschäftsjahr. Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne Sachanlagen liegen nicht vor. Ebenso sind keine Sachanlagen verpfändet oder in anderer Art und Weise als Sicherheit gegeben worden.
ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN IN 2019 (IN TEUR)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
scroll
| Per 01.01.2019 | 523 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 79 |
| Abgänge | 0 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2019 | 602 |
ABSCHREIBUNGEN
scroll
| Per 01.01.2019 | 427 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 49 |
| Abgänge | 0 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2019 | 476 |
| Nettobuchwert am 31.12.2019 | 126 |
7.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die verbleibenden Nutzungsdauern unverändert zwischen drei bis acht Jahren (2018: zwischen 3 bis 8 Jahren).
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 276 TEUR (2018: 242 TEUR).
Verfügungsbeschränkungen oder Restriktionen für einzelne immaterielle Vermögenswerte liegen nicht vor.
Ebenso sind keine immateriellen Vermögenswerte verpfändet oder als Sicherheit gegeben worden.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE IN 2018 (IN TEUR) | SELBST ERSTELLTE SOFTWARE | WEBSEITEN UND MARKENRECHTE | ERWORBENE SOFTWARE UND LIZENZEN | KUNDENSTÄMME | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Per 01.01.2018 | 2.469 | 110 | 436 | 139 | 3.154 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 352 | 0 | 143 | 0 | 496 |
| Abgänge | 0 | 0 | -127 | 0 | -127 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| PER 31.12.2018 | 2.821 | 110 | 452 | 139 | 3.522 |
| ABSCHREIBUNGEN | |||||
| Per 01.01.2018 | 2.019 | 96 | 406 | 139 | 2.660 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 219 | 1 | 22 | 0 | 242 |
| Abgänge | 0 | 0 | -127 | 0 | -127 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| PER 31.12.2018 | 2.238 | 97 | 300 | 139 | 2.775 |
| Nettobuchwert am 31.12.2018 | 583 | 13 | 152 | 0 | 747 |
scroll
| ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE IN 2019 (IN TEUR) | SELBST ERSTELLTE SOFTWARE | WEBSEITEN UND MARKENRECHTE | ERWORBENE SOFTWARE UND LIZENZEN | KUNDENSTÄMME | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Per 01.01.2019 | 2.821 | 110 | 452 | 139 | 3.522 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 393 | 0 | 180 | 0 | 573 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| PER 31.12.2019 | 3.215 | 110 | 632 | 139 | 4.095 |
| ABSCHREIBUNGEN | |||||
| Per 01.01.2019 | 2.238 | 97 | 300 | 139 | 2.775 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 255 | 0 | 21 | 0 | 276 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| PER 31.12.2019 | 2.493 | 97 | 322 | 139 | 3.051 |
| Nettobuchwert am 31.12.2019 | 722 | 13 | 310 | 0 | 1.044 |
7.3 NUTZUNGSRECHTE AUS LEASING
Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 wurden Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Die durch die Gesellschaft angemieteten Büroflächen führen zu entsprechenden Nutzungsrechten und korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Nutzungsrechte aus Leasing 1.000 TEUR (2018: 0 TEUR).
Die entsprechenden planmäßigen Abschreibungen beliefen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 245 TEUR (2018: 0 TEUR).
Die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasing stellt sich wie folgt dar:
ENTWICKLUNG DER NUTZUNGSRECHTE IN 2019 (IN TEUR)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
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| Per 01.01.2019 | 0 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 1.246 |
| Abgänge | 0 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2019 | 1.246 |
ABSCHREIBUNGEN
scroll
| Per 01.01.2019 | 0 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 |
| Zugänge | 245 |
| Abgänge | 0 |
| Währungseffekte | 0 |
| PER 31.12.2019 | 245 |
| Nettobuchwert am 31.12.2019 | 1.000 |
7.4 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutierten zum 31. Dezember 2019 in einer Höhe von 3.024 TEUR (2018: 4.532 TEUR) und setzten sich folgendermaßen zusammen:
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| FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigungen | 3.031 | 4.534 |
| Einzelwertberichtigungen | -5 | 0 |
| Erwarteter Ausfall nach IFRS 9 | -2 | -2 |
| GESAMT | 3.024 | 4.532 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten gemäß IFRS 15 zum Stichtag Vertragsvermögenswerte in Höhe von 9 TEUR (2018: 224 TEUR).
Die Wertberichtigungen, die auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis einer zu erwartenden Ausfallquote gemäß IFRS 9 gebildet wurden, haben sich wie folgt entwickelt:
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| ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN (IN TEUR) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 2 | 0 |
| Zuführungen | 5 | 2 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Inanspruchnahmen | 0 | 0 |
| STAND ZUM 31.12. | 7 | 2 |
Das Forderungsmanagement trägt durch eine kontinuierliche Analyse des Forderungsbestands einer ausgeglichenen Altersstruktur der Forderungen Rechnung. Eine Detailanalyse erfolgt bei Forderungen, die älter als 60 Tage sind. Sollten Hinweise auf die Notwendigkeit einer Einzelwertberichtigung bereits früher vorliegen, werden die betroffenen Forderungen entsprechend wertgemindert.
Die folgende Tabelle zeigt die Analyse der Altersstruktur der zum Stichtag im Bestand befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| FÄLLIGKEITSANALYSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN (IN TEUR) |
2019 | 2018 | AUSFALLQUOTE (IN %) |
|---|---|---|---|
| bis 60 Tage * | 3.018 | 4.471 | 0,02 |
| 61 Tage bis 90 Tage | 5 | 21 | 0,04 |
| 91 Tage bis 180 Tage | 1 | 24 | 0,08 |
| ab 181 Tage | 0 | 16 | 0,08 |
| zum 31.12. fällige wertberichtigte Forderungen | 0 | 0 | 0,00 |
| GESAMTBESTAND DER FORDERUNGEN | 3.024 | 4.532 |
* Davon sind zum 31.12.2019 Forderungen in Höhe von 2.484 TEUR (2018: 3.119 TEUR) weder fällig noch wertgemindert
In den sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 285 TEUR (2018: 183 TEUR) sind hauptsächlich geleistete Kautionen in Höhe von 78 TEUR (2018: 69 TEUR) sowie Forderungen aus Vorauszahlungen in Höhe von 126 TEUR (2018: 112 TEUR) enthalten.
Die Vorauszahlungen sind unter anderem für Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Mieten und Lizenzen geleistet worden.
Wertminderungen von sonstigen Vermögenswerten haben sich im Geschäftsjahr 2019 nicht ergeben.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind kurzfristige Posten.
Besondere Ausfallrisiken oder Konzentrationen von Ausfallrisiken bei den Forderungen der YOC-Gruppe bestehen nicht.
Die oben dargestellten Buchwerte spiegeln das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für solche Forderungen und sonstige Vermögenswerte wider.
7.5 KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Die liquiden Mittel umfassen sämtliche Bank- und Kassenbestände sowie kurzfristige Festgeldanlagen in Höhe von insgesamt 992 TEUR (2018: 664 TEUR).
Bankkonten, die in Fremdwährungen geführt werden, wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Zum 31. Dezember 2019 waren keine liquiden Mittel als Sicherheit begeben worden.
7.6 EIGENKAPITAL
Die Anzahl der Aktien der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert 3.292.978 Stück (2018: 3.292.978 Stück).
Von den 3.292.978 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR werden 4.000 Stück von der YOC AG als eigene Aktien gehalten (siehe hierzu Erläuterungen weiter unten).
Der Ausweis der eigenen Aktien erfolgt als Absetzung vom Eigenkapital.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juli 2016 wurde ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wonach der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 07. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um nominal bis zu 1.646.489,00 EUR zu erhöhen.
Nachstehende Tabelle fasst die Aktionärsstruktur der YOC AG zum 31. Dezember 2019 zusammen:
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| ANTEILSEIGNER DER YOC AG | BETEILIGUNGEN |
|---|---|
| Vorstand * | 19,64 % |
| Aufsichtsrat | 1,34 % |
| Dr. Kyra Heiss | 10,82 % |
| DIH Deutsche Industrie Holding GmbH | 9,36 % |
| Euroweb Beteiligung GmbH | 5,00 % |
| Dr. Martin Steinmeyer | 4,19 % |
| Karl-J. Kraus | 3,21 % |
| YOC AG (eigene Aktien) | 0,12 % |
| Free Float | 46,32 % |
| GESAMT | 100,00% |
* Die Beteiligung der dkam GmbH ist Herrn Dirk-Hilmar Kraus zuzurechnen.
Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. August 2015 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund Ermächtigung bis 24. August 2020, ausgegeben werden können.
Mit Beschluss des Vorstands am 28. Juni 2018 sowie unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03. Juli 2018 ist die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A2NBE59 / WKN: A2NBE5) beschlossen worden. Im Rahmen des Bezugsangebots sowie in einer nachfolgenden Privatplatzierung wurden Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.550.600,00 EUR platziert.
Der Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.550.600,00 EUR ist eingeteilt in 15.506 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen, welche in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar sind. Dies entspricht rund 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019.
Zum Stichtag der Ausgabe der YOC Wandelschuldverschreibung wurde eine Aufteilung in eine Fremdkapital- und Eigenkapitalkomponente vorgenommen. Der Fremdkapitalanteil berücksichtigt die Einmalzahlungen zum Stichtag der Fälligkeit der Wandelschuldverschreibung. Die Eigenkapitalkomponente wurde in den Kapitalrücklagen ausgewiesen und mit Hilfe eines Black-Scholes-Optionsbewertungsmodells ermittelt.
Zum 31. Dezember 2019 umfasste die Kapitalrücklage unverändert einen Betrag in Höhe von 20.961 TEUR (2018: 20.961 TEUR).
Die Gewinnrücklagen zeigen die kumulativen Ergebnisse der abgelaufenen Geschäftsjahre und wiesen zum 31. Dezember 2019 einen Betrag in Höhe von -28.536 TEUR (2018: -28.063 TEUR) aus.
Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Jahresergebnis 2019.
Im Geschäftsjahr 2019 hielt die YOC AG unverändert zum Vorjahr 4.000 Stück eigene Aktien, bewertet zu durchschnittlich 12,56 EUR je Aktie, im Bestand.
7.7 RÜCKSTELLUNGEN UND AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG
Die Rückstellungen per 31. Dezember 2019 setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| RÜCKSTELLUNGEN (IN TEUR) |
STAND 01.01.2019 | INANSPRUCHNAHME | AUFLÖSUNG | ZUFÜHRUNG | STAND 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | |||||
| Archivierungsrückstellungen | 80 | 11 | 0 | 0 | 69 |
| Kurzfristig | |||||
| Sonstige Rückstellungen | 16 | 16 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 96 | 27 | 0 | 0 | 69 |
Zum 31. Dezember 2019 wies die YOC-Gruppe Rückstellungen in Höhe von insgesamt 69 TEUR (2018: 96 TEUR) aus und beinhalten ausschließlich langfristige Rückstellungen für Archivierungskosten.
Die Archivierungsrückstellung ergibt sich aus der Pflicht der Aufbewahrung von Unternehmensunterlagen.
Die Abzinsung erfolgt anhand der von der Bundesbank veröffentlichen Zinssätze für die jeweiligen Restlaufzeiten.
Dieser beträgt für das Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 2 % (2018: 2 %).
Im Rahmen des im September 2014 aufgelegten virtuellen Aktienoptionsprogramms (anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) sind bis Ende 2017 insgesamt 100.000 virtuelle Optionen an Mitarbeiter und Vorstand zu einem Basispreis in Höhe von 1,70 EUR bis 1,90 EUR je Aktie ausgegeben worden.
Virtuelle Optionen konnten erstmals im Jahr 2014 ausgegeben werden und zwar jeweils innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts für das dritte Quartal beziehungsweise des Jahresabschlussberichts.
Letztmalig konnten virtuelle Optionen dieses virtuellen Aktienoptionsprogramms im Ausgabezeitraum des Geschäftsjahres 2017 erworben werden.
Die virtuellen Optionen konnten durch die Berechtigten frühestens drei Jahre und bei Erreichen eines Mindestausübungskurs in Höhe von 5,00 EUR je Aktie (Mindesterfolgsziel) nach der jeweiligen Ausgabe ausgeübt werden.
Von den bis Ende des Geschäftsjahres 2017 insgesamt ausgegebenen 100.000 virtuellen Aktienoptionen wurden 80.000 im Geschäftsjahr 2018 ausgeübt.
Die verbleibenden 20.000 virtuellen Aktienoptionen sind an ein Übernahmeangebot für die Aktien der YOC AG nach §§ 29, 35 WpÜG mit unbestimmter Laufzeit gekoppelt.
Zum Stichtag wurden hieraus keine resultierenden Verbindlichkeiten bilanziert.
7.8 VERBINDLICHKEITEN
Zum 31. Dezember 2019 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 10.755 TEUR (2018: 10.022 TEUR) und setzen sich wie folgt zusammen:
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| VERBINDLICHKEITEN PER 31.12.2019 (IN TEUR) |
KURZFRISTIG | LANGFRISTIG | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.811 | 0 | 3.811 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 224 | 854 | 1.078 |
| Gesellschafterdarlehen | 225 | 955 | 1.180 |
| YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 | 0 | 1.317 | 1.317 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.888 | 0 | 2.888 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 481 | 0 | 481 |
| GESAMT | 7.629 | 3.126 | 10.755 |
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| VERBINDLICHKEITEN PER 31.12.2018 (IN TEUR) |
KURZFRISTIG | LANGFRISTIG | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.427 | 0 | 3.427 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 |
| Gesellschafterdarlehen | 200 | 1.080 | 1.280 |
| YOC Wandelschuldverschreibung 2018-2022 | 0 | 1.270 | 1.270 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.410 | 0 | 3.410 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 635 | 0 | 635 |
| GESAMT | 7.672 | 2.350 | 10.022 |
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden am 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.078 TEUR erfasst.
Die Gesellschafterdarlehen per 31. Dezember 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
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| DARLEHNENSÜBERSICHT (IN TEUR) |
LAUFZEIT | BETRAG | ZINSSATZ |
|---|---|---|---|
| Darlehen, kurzfristig | 1 - 7 Monate | 225 | 6 % |
| Darlehen, langfristig | 12 - 24 Monate | 955 | 5 % - 7,25 % |
| GESAMT | 1.180 |
Teilweise sind Forderungen aus Lieferung und Leistung als Sicherheiten für Gesellschafterdarlehen bestellt.
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag in Höhe von 1.551 TEUR begeben.
Die Wandelschuldverschreibungen sind in 193.825 Stammaktien der YOC AG wandelbar.
Dies entspricht ca. 5,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Wandlungspreis von 8,00 EUR entsprach einer Wandlungsprämie von ca. 51 % auf den Schlusskurs der YOC-Aktie (XETRA) zum Ablauf der Bezugsfrist am 23. Juli 2018. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung beginnt am 01. August 2018 und endet mit Ablauf des 31. Juli 2022.
Jede Teilschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 4,40 % p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder gemäß § 7 der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft gewandelt worden ist.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibung vorzeitig zurückzuzahlen.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist zum 15. Oktober 2019 zu 104 % des Nennbetrages, zum 31. Juli 2020 zu 107 % des Nennbetrages sowie zum 31. Juli 2021 zu 110 % des Nennbetrages gestattet.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Teilschuldverschreibungen am 31. Juli 2022 zu 112 % des Nennbetrags zurückzuzahlen, soweit die Wandelteilschuldverschreibungen nicht zuvor bereits zurückbezahlt oder gewandelt wurden.
Die Inhaber der Wandelteilschuldverschreibungen haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht, jede Wandelteilschuldverschreibung ganz oder teilweise zum Wandlungsverhältnis am Wandlungstag innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien der YOC AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln.
Der Wandlungszeitraum beginnt am 20. September 2019 und endet am 31. März 2022. Innerhalb dieses Wandlungszeitraums kann die Wandlung an jedem Geschäftstag während der letzten 10 Geschäftstage eines Kalenderquartals erklärt werden.
Das Wandlungsrecht ist während bestimmter Nichtausübungszeiträume ausgeschlossen.
Auf Basis des Aktienkurses zum Ende des Bezugszeitraums der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,22 Euro, einem Effektivzins von rund 14 % der auf Basis der historischen Volatilität in Höhe von rund 55 % sowie einer maximalen Laufzeit der Anleihe bis Juli 2022 abgeleitet wurde, ergibt sich ein im Eigenkapital einzustellender Betrag in Höhe von rund 300 TEUR für das Wandlungsrecht der Anleiheinhaber.
Zum 31. Dezember 2019 setzten sich die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.888 TEUR (2018: 3.410 TEUR) wie folgt zusammen:
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| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus nicht erhaltenen Eingangsrechnungen | 2.698 | 3.207 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 190 | 203 |
| GESAMT | 2.888 | 3.410 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 in Höhe von insgesamt 481 TEUR (2018: 635 TEUR) setzten sich wie folgt zusammen:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN (IN TEUR) |
GESAMT | DAVON KURZFRISTIG | GESAMT | DAVON KURZFRISTIG |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten | 384 | 384 | 361 | 361 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsrat | 19 | 19 | 19 | 19 |
| Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern | 1 | 1 | 178 | 178 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 58 | 58 | 47 | 47 |
| Erhaltene Anzahlungen | 1 | 1 | 12 | 12 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 18 | 18 | 18 | 18 |
| GESAMT | 481 | 481 | 635 | 635 |
Die Verbindlichkeiten aus Personalangelegenheiten umfassten Bonus- und Provisionsansprüche in Höhe von 233 TEUR (2018: 229 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und Sozialabgaben, Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 101 TEUR (2018: 89 TEUR) sowie Verpflichtungen für zum Abschlussstichtag noch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in Höhe von 51 TEUR (2018: 43 TEUR).
7.9 SONSTIGE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN
Die Buchwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente nahezu ihren beizulegenden Zeitwerten.
Aus Wesentlichkeitsgründen wird der Zeitwert für diese kurzfristigen Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte sowie die Kategorisierung gemäß IFRS 9.
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| BEWERTUNGSKATEGORIEN GEMÄß IFRS 9 31.12.2019 (IN TEUR) |
BUCHWERT | ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Zahlungsmittel | 992 | 992 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.024 | 3.024 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 285 | 285 |
| PASSIVA | ||
| davon Langfristig | ||
| Festverzinsliche Darlehen | 955 | 955 |
| YOC Wandelschuldverschreibung 2019-2022 | 1.317 | 1.317 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 854 | 854 |
| davon Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.811 | 3.811 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 224 | 224 |
| Festverzinsliche Darlehen | 225 | 225 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Darlehen) | 2.888 | 2.888 |
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| BEWERTUNGSKATEGORIEN GEMÄß IFRS 9 31.12.2018 (IN TEUR) |
BUCHWERT | ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Zahlungsmittel | 664 | 664 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.532 | 4.532 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 183 | 183 |
| PASSIVA | ||
| davon Langfristig | ||
| Festverzinsliche Darlehen | 1.080 | 1.080 |
| YOC Wandelschuldverschreibung 2019-2022 | 1.270 | 1.270 |
| davon Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.427 | 3.427 |
| Festverzinsliche Darlehen | 200 | 200 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (ohne Darlehen) | 3.410 | 3.410 |
Die festverzinslichen Darlehen beinhalten ausschließlich kurz- und langfristige Gesellschafterdarlehen. Diese sind zu marktüblichen Konditionen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren vereinbart. Die folgende Tabelle zeigt die zukünftigen undiskontierten vertraglich vereinbarten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten:
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| FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) |
UNDISKONTIERTE MITTELABFLÜSSE | ||
|---|---|---|---|
| BUCHWERT ZUM 31.12.2019 | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE | |
| --- | --- | --- | --- |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 422 | 422 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.385 | 3.128 | 2.272 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.811 | 3.811 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 1.078 | 224 | 854 |
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| FÄLLIGKEITSANALYSE (IN TEUR) |
UNDISKONTIERTE MITTELABFLÜSSE | ||
|---|---|---|---|
| BUCHWERT ZUM 31.12.2018 | BIS 1 JAHR | 1 BIS 5 JAHRE | |
| --- | --- | --- | --- |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 576 | 576 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.241 | 3.610 | 2.631 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.427 | 3.427 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 |
Die YOC-Gruppe verfügt über ein konzernweites Liquiditätsmanagement, mit dem die Liquidität der Konzerngesellschaften täglich überwacht wird.
Das maximale Ausfallrisiko besteht zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr in Höhe der Buchwerte sämtlicher finanzieller Vermögenswerte gegenüber Dritten.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Netto-Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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| GEWINNE UND VERLUSTE AUS FINANZINSTRUMENTEN (IN TEUR) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 0 | -2 |
| PASSIVA | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 192 | 161 |
| GESAMT | 192 | 160 |
8. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASH-FLOW RECHNUNG
8.1 CASH-FLOW DER EINZELNEN TÄTIGKEITEN
Zum Stichtag beliefen sich die liquiden Mittel der YOC-Gruppe auf 992 TEUR.
Die Liquiditätszunahme beträgt 328 TEUR im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres.
OPERATIVER CASH-FLOW
Die Ermittlung des operativen Cash-Flows erfolgt nach der indirekten Methode.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist das Ergebnis nach Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019 in Höhe von -473 TEUR (2018: -158 TEUR).
Im operativen Cash-Flow sind alle zahlungswirksamen Transaktionen des Geschäftsjahres enthalten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Der operative Cash-Flow betrug im Berichtszeitraum 1.213 TEUR (2018: -1.043 TEUR).
Dieser resultierte neben dem negativen Ergebnis nach Steuern aus dem Abbau von Forderungen sowie dem Aufbau von Verbindlichkeiten.
CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITEN
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 617 TEUR (2018: 575 TEUR) umfasst primär die Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der technologischen Plattformen des Unternehmens und innovativer Produkte.
Im Sachanlagevermögen verhalten sich Zu- und Abgänge ausgewogen.
CASH-FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -268 TEUR (2018: 1.298 TEUR) resultiert aus Mittelabflüssen aus Darlehenstilgung in Höhe von 200 TEUR sowie der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 168 TEUR (2018: 0 TEUR).
Parallel dazu erfolgten Mittelzuflüsse aus einer Darlehensaufnahme in Höhe von 100 TEUR zu marktüblichen Konditionen.
Die folgende Tabelle stellt die Veränderung zwischen der Eröffnungsbilanz sowie den Schlussbilanzwerten der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7 dar:
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| SCHULDEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT NACH IAS 7 (IN TEUR) |
STAND 01.01.2019 | TILGUNG* | AUFNAHME* | ZAHLUNGSUNWIRKSAM | STAND 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.550 | -200 | 100 | 47 | 2.497 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 1.246 | -168 | 0 | 0 | 1.078 |
| GESAMT | 3.796 | -368 | 100 | 47 | 3.575 |
* Zahlungswirksam
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| SCHULDEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT NACH IAS 7 (IN TEUR) |
STAND 01.01.2018 | TILGUNG* | AUFNAHME* | ZAHLUNGSUNWIRKSAM | STAND 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.480 | -500 | 1.798 | -227 | 2.551 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 1.480 | -500 | 1.798 | -227 | 2.551 |
* Zahlungswirksam
8.2 FINANZMITTELFONDS
Der Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände und Bankguthaben sowie kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, die ein geringes Wertschwankungsrisiko aufweisen.
Zum 31. Dezember 2019 betrug der Finanzmittelfonds 992 TEUR (2018: 664 TEUR).
9. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KAPITALVERÄNDERUNGEN
Neben dem in den Gewinnrücklagen erfassten Jahresfehlbetrag in Höhe von 473 TEUR (2018: -158 TEUR) wirken sich folgende Sachverhalte auf das Eigenkapital aus: Währungsumrechnungseffekte aus der Konsolidierung der ausländischen Tochtergesellschaften YOC Mobile Advertising Ltd. und YOC Poland Sp. z o.o. führen zu einer Veränderung des Konzerneigenkapitals in Höhe von -14 TEUR (2018: -35 TEUR).
10. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN
10.1 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, GEWÄHRLEISTUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ÄHNLICHES
Aus dem virtuellen Aktienoptionsprogramm können sich in Abhängigkeit von einem bestimmten Ausübungsszenario unter Umständen Zahlungsverpflichtungen ergeben.
Darüber hinaus liegen keine weiteren Haftungsverhältnisse, Gewährleistungen, Eventualverbindlichkeiten oder Ähnliches vor.
10.2 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Vorstand und Aufsichtsrat haben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 entschieden, die britische Tochtergesellschaft YOC Mobile Advertising Ltd. nicht fortzuführen.
Die Liquidierung der Gesellschaft ist zwischenzeitlich durch das zuständige Companies House in London mit Wirkung zum 31. März 2020 erfolgt.
Herr Dirk-Hilmar Kraus hat im Februar 2020 der Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 0,2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat im ersten Quartal 2020 stetig zugenommen. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Situation lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkung auf die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren.
Angesichts der weiterhin dynamischen Weiterentwicklung der Situation und vor dem Hintergrund eines entgegen den Erwartungen rückläufigen Auftragseingangs für das angelaufene zweite Quartal 2020 hat der Vorstand der YOC AG am 09. April 2020 entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Im Kontext dessen hat die Gesellschaft entsprechende Gegenmaßnahmen als Reaktion eingeleitet:
| ― | Die YOC AG hat bei ihrer Hausbank einen Antrag zur Darlehensaufnahme im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe in Höhe von 0,7 Mio. EUR gestellt. |
| ― | Die Gesellschaft hat die durch die jeweiligen Staaten der Europäischen Gemeinschaft geschaffenen Möglichkeiten der Arbeitszeitverringerung (Kurzarbeit) zur Reduzierung des Personalaufwandes während der staatlich verordneten Kontakt- und Ausgangssperren mit Wirkung zum 01. April 2020 wahrgenommen. |
Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag keine weiteren Ereignisse mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ereignet.
10.3 RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Die Finanzinstrumente beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie die YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022.
Es besteht die Möglichkeit, dass die YOC Wandelschuldverschreibung 2018 - 2022 am Rückzahlungstag nicht oder nur teilweise in YOC Aktien gewandelt beziehungsweise gewandelt worden ist. In diesem Falle würde die Rückzahlung der nicht gewandelten Schuldverschreibungen zu 112 % erfolgen.
Alle weiteren Angaben zu den unternehmens- sowie branchenspezifischen und finanzwirtschaftlichen Risiken der YOC-Gruppe sowie deren Management erfolgen im Risikobericht des Konzernlageberichts, welcher Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer ist.
10.4 ANGABEN ZU BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 kommen grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der YOC AG sowie deren Familienangehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Gesellschaften in Betracht.
Darüber hinaus gelten Personen in Schlüsselpositionen und deren enge Familienangehörige (gemäß IAS 24.9) als nahestehende Personen.
Verpflichtungen der YOC AG gegenüber ihrem Vorstand Dirk-Hilmar Kraus in Höhe von 180 TEUR werden seit dem 01. Januar 2015 mit 5 % p. a. verzinst und unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Des Weiteren hat Herr Dirk-Hilmar Kraus der Gesellschaft im Jahresverlauf 2019 ein Darlehen in Höhe von 100 TEUR zur Finanzierung weiteren Unternehmenswachstums zur Verfügung gestellt. Dieses wird mit 6 % p. a. verzinst und unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dieses Darlehen ist im Juli 2021 zur Rückzahlung fällig.
Insgesamt beliefen sich die durch Dirk-Hilmar Kraus der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Darlehen auf 280 TEUR (2018: 180 TEUR). Beide Darlehen sind nicht besichert.
Die daraus resultierenden Zinsaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 11 TEUR (2018: 9 TEUR).
Darüber hinaus fanden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen statt.
10.5 BEZÜGE DES AUFSICHTSRATES UND DES MANAGEMENTS
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2019 unverändert aus einem Mitglied. Aktuelle Informationen zum CEO der YOC AG, Herrn Dirk-Hilmar Kraus, sind in diesem Geschäftsbericht im Kapitel "Konzernabschluss" unter "Der Vorstand" enthalten.
Die Vergütung des Vorstands der YOC AG enthielt im Geschäftsjahr 2019 eine fixe Gehaltskomponente in Höhe von insgesamt 165 TEUR (2018: 150 TEUR). Eine variable Gehaltskomponente fiel im Geschäftsjahr 2019 nicht an (2018: 0 TEUR).
Darüber hinaus wurden keine Vorschüsse, Kredite, Sicherheitsleistungen, Pensionszusagen oder ähnliche Vorteile an den Vorstand gewährt.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der YOC AG festgesetzt worden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer festen Vergütung in Höhe von 12,5 TEUR für ein Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache dieses Betrages. Pro Aufsichtsratssitzung, die eine Präsenzsitzung ist, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Betrag in Höhe von 1,0 TEUR, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 11/2-fache.
Es wurden keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der Gremientätigkeit, insbesondere für etwaige Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Die Vergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 79 TEUR (2018: 79 TEUR).
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 (IN TEUR)
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| NAME | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSGELD | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Dr. Nikolaus Breuel (Aufsichtsratsvorsitzender) | 25 | 10 | 35 |
| Konstantin Graf Lambsdorff | 19 | 8 | 26 |
| Sacha Berlik | 13 | 5 | 18 |
| GESAMT | 56 | 23 | 79 |
10.6 HONORAR DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind die folgenden Honorare angefallen:
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| WIRTSCHAFTSPRÜFERHONORAR (IN TEUR) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 66 | 56 |
| Steuerberatungsleistungen | 18 | 23 |
| GESAMT | 84 | 79 |
10.7 ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wurde den Aktionären der YOC AG auf der Internetseite www.yoc.com im Bereich "Investor Relations" dauerhaft zugänglich gemacht.
Berlin, im Februar 2020
DIRK-HILMAR KRAUS
Der Vorstand
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
(Gemäß § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 17. April 2020
DIRK-HILMAR KRAUS
Der Vorstand
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
"AN DIE YOC AG, BERLIN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der YOC AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamterfolgsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der YOC AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Die im Konzernlagebericht enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschlusses, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")] unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf Abschnitt "Prognosebericht der YOC-Gruppe" des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, sowie Abschnitt "4.3 Kapitalmanagement und Going Concern" des Anhangs, in denen der Vorstand beschreibt, dass die Gesellschaft um unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise über ausreichend Liquidität im Prognosezeitraum zu verfügen, davon abhängig ist, neben einem Erreichen der angepassten Planungsgrößen auch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Die Gesellschaft erwägt derzeit unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten und geht davon aus, dass eine der angedachten Maßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Die YOC-Gruppe plante für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Umsatz in Höhe von EUR 17,0 Mio. bis EUR 18,0 Mio. und einem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von EUR 1,0 Mio. bis zu EUR 1,5 Mio. Im Zuge der Unsicherheiten im Rahmen der Corona-Krise hat die Gesellschaft ein Szenario entwickelt gemäß dessen besonders das erste Halbjahr 2020 von Stornierungen und Buchungsrückgängen betroffen sein wird. Für das zweite Halbjahr rechnet die Gesellschaft mit einem verstärkten Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum sowie einem positiven EBITDA bezogen auf das Gesamtjahr 2020. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt davon ab, dass die ergriffenen Maßnahmen, um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen, umgesetzt werden können und die geplante Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit nicht wesentlich hinter den angepassten Erwartungen zurückbleibt sowie zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen: Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Konzernplanung für das Jahr 2020 und 2021 auf Monats- und Unternehmensebene analysiert und die zugrunde liegenden Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Szenarioplanung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der Corona-Krise.
Wir haben die zugrunde liegenden Annahmen über die Auswirkungen aus dem erwarteten weiteren Verlauf der Corona-Krise auf Cashflow und EBITDA unter Berücksichtigung der Umsatzentwicklung der YOC-Gruppe im ersten Quartal 2020 mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, hierfür ausreichende und angemessene Nachweise eingeholt und haben auf dieser Basis die Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung beurteilt. Im Zuge unserer Analyse der Planung haben wir auch öffentlich zugängliche Daten im Hinblick auf die Erwartungen für die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Werbewirtschaft mitberücksichtigt.
Des Weiteren haben wir Prüfungsnachweise über das Vorhandensein und die Möglichkeit der Inanspruchnahme alternativer Finanzierungsmaßnahmen durch potentielle Finanzierungspartner eingeholt und gewürdigt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
AUSWEIS DER UMSATZERLÖSE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der YOC Konzern generiert seine Umsatzerlöse aus der Erbringung von Mobile Advertising-Dienstleistungen. Dabei stehen die Gesellschaften des YOC Konzerns zwischen den Werbetreibenden (Advertisern) und den Anbietern des Werbeinventars (Publishern).
Im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse ist die Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent nach den Vorschriften des IFRS 15 einzuordnen und ist aufgrund der zugrunde liegenden Kriterien ermessensbehaftet. Aus diesen Gründen ist der Ausweis der Umsätze unter Berücksichtigung der Anwendung der Vorschriften des Standards IFRS 15 ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die im Konzernabschluss des YOC Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IFRS 15 Verträge mit Kunden definierten Kriterien gewürdigt.
In diesem Zusammenhang haben wir bei der Würdigung besonderes Augenmerk auf die Einordnung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent gelegt.
Zur Beurteilung der Stellung der Gesellschaften des YOC Konzerns als Prinzipal oder Agent haben wir insbesondere den Umfang an Integrationsleistungen, die vom YOC Konzern erbracht werden, die Übernahme des Leistungsstörungs- und Ausfallrisikos für die vollständige Werbedienstleistung und die Fähigkeit der Gesellschaft, den Preis mit Werbetreibenden festzulegen, untersucht und mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert.
Hierzu haben wir unter anderem Beispiele von Dienstleistungsverträgen aus den verschiedenen Vertriebskanälen untersucht und in Stichproben anhand entsprechender Transaktionen auf die oben genannten Kriterien analysiert.
Unsere Prüfungshandlungen haben keine Einwendungen hinsichtlich des Ausweises der Umsatzerlöse ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt 4.1 "Allgemeine Grundsätze" sowie im Abschnitt 4.2 "Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" enthalten.
Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 6. "Erläuterungen zur Gesamterfolgsrechnung" unter Textziffer "Umsatzerlöse".
WERTHALTIGKEIT SELBST ERSTELLTER SOFTWARE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Aktivierung selbst erstellter Software erfolgt auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Softwareprodukte im operativen Geschäft. Die Einschätzung der zukünftigen Verwertbarkeit basiert auf Annahmen insbesondere hinsichtlich des erwarteten zukünftigen Cash-Flows aus der Nutzung dieser Software und ist daher ermessensbehaftet.
Aufgrund der Ermessensabhängigkeit der Einschätzung über die zukünftige Verwertbarkeit durch die gesetzlichen Vertreter erachten wir die Werthaltigkeit selbst erstellter Software als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben zur Beurteilung der zukünftigen Verwertbarkeit der entsprechenden Plattformen und Anwendungen die geplanten zukünftigen Zahlungseingänge für die selbst erstellte Software auf Basis der Liquiditäts- und Unternehmensplanung des YOC Konzerns gewürdigt. Wir haben die der Planung zugrunde gelegten Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und unter Berücksichtigung der historisch erreichten Ergebnisse gewürdigt. Des Weiteren haben wir aus Plan/Ist Abweichungen der Vergangenheit die Verlässlichkeit der Planungen beurteilt. Ferner haben wir im Rahmen von Stichproben Nachweise für die Nutzung der aktivierten Software und Anwendungen eingeholt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit selbst erstellter Software ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von selbst erstellter Software sind im Konzernanhang in Abschnitt 4. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.
Ausführungen zur Zusammensetzung der selbst erstellten Software finden sich im Konzernanhang in Abschnitt 7. "Erläuterung zu den einzelnen Bilanzposten" unter Textziffer "Immaterielle Vermögenswerte".
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht" des Konzernlageberichts enthalten sind, ferner die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:
| ― | im Abschnitt "Erklärung der gesetzlichen Vertreter" die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | der "Bericht des Aufsichtsrats", |
| ― | den Abschnitt "Brief an die Aktionäre", |
| ― | den Abschnitt "Die YOC-Aktie", |
| ― | den Abschnitt "Entsprechenserklärung 2019", |
| ― | den Abschnitt "YOC Produktübersicht", |
| ― | den Abschnitt "Marktumfeld Mobile Programmatic Advertising", |
| ― | den Abschnitt "Leistungsspektrum", |
| ― | den Abschnitt "Kontroll- und Risikomanagementbericht zum Rechnungslegungsprozess". |
Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 01. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der YOC AG bestellt.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner."
Berlin, 17. April 2020
**ERNST & YOUNG GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFERGESELLSCHAFT**
GLÖCKNER, Wirtschaftsprüfer
BEHRENDT, Wirtschaftsprüfer
VORSTAND
Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2019 aus einem Mitglied:
DIRK-HILMAR KRAUS
KAUFMANN, BERLIN
Dirk-Hilmar Kraus ist seit 10. September 2013 als Vorstand der YOC AG bestellt.
Er war bereits von 2001 bis 2012 im Vorstand der YOC AG davon ab 2005 als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Er gründete die YOC AG gemeinsam mit einem Partner 2001 in Berlin nachdem er für Roland Berger Strategy Consultants als Seniorberater tätig war und sich vornehmlich mit der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung von Unternehmen auseinandersetzte. Dirk-Hilmar Kraus hat keine weiteren Mandate inne.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2019 aus drei Mitgliedern:
DR. NIKOLAUS BREUEL
KAUFMANN, BERLIN
Dr. Nikolaus Breuel ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG.
Er besitzt langjährige Erfahrung als CEO in den Bereichen Dienstleistung und Service. Seine Kernkompetenzen liegen in der Definition und Umsetzung von strategischen Unternehmensausrichtungen und Restrukturierungen.
Mandate:
| ― | Geschäftsführender Gesellschafter Karl-J. Kraus GmbH |
| ― | YOC AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01/2014), Mitglied (seit 06/2013) |
KONSTANTIN GRAF LAMBSDORFF
RECHTSANWALT, BERLIN
Konstantin Graf Lambsdorff ist der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der YOC AG sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.
Er betreut seit über 20 Jahren Unternehmen und Investoren bei Beteiligungen, Finanzierungen und Transaktionen. Konstantin Graf Lambsdorff ist einer der Gründungspartner von Lambsdorff Rechtsanwälte, einem auf Wachstumsunternehmen fokussierten Spin-off einer internationalen Großkanzlei.
Mandate:
| ― | PRIMUS Immobilien AG: Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2008) |
| ― | Lambsdorff Rechtsanwälte PartGmbB: Partner (seit 2012) |
| ― | YOC AG: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01/2014) |
SACHA BERLIK
KAUFMANN, KÖLN
Sacha Berlik ist das dritte Mitglied des Aufsichtsrats der YOC AG. Der Unternehmer und Investor war bis Ende 2019 Managing Director EMEA bei The Trade Desk, dem weltweit führenden und unabhängigen Unternehmen im Programmatic Media Buying (Automatisierter Handel von Werbeplätzen). Zuvor gründete er 2008 die erste europäische Programmatic Advertising Agentur, welche er Ende 2011 an DataXu verkaufte. Bis 2015 war er General Manager Europe von DataXu, einem ebenfalls weltweit tätigen Unternehmen im Programmatic Media Buying, welches 2019 an die amerikanische Video Streaming-Plattform Roku verkauft wurde.
Neben der Digitalagentur Oridian mit 22 Büros weltweit, baute er als Gründer und CEO eines der ersten europäischen AdNetworks, Active Agent, auf und plante für den großen deutschen Privat-TV-Sender, Sat. 1, dessen Online-Präsenz.
Mandate:
| ― | YOC AG: Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01/2014) |
FINANZKALENDER 2020
27. MAI 2020
Bericht zum ersten Quartal 2020
Berlin
19. AUGUST 2020
Halbjahresfinanzbericht 2020
Berlin
18. NOVEMBER 2020
Bericht zum dritten Quartal 2020
Berlin
08. BIS 09. DEZEMBER 2020
Münchner Kapitalmarkt Konferenz
München
YOC-ADRESSEN
BERLIN
YOC AG
YOC Mobile Advertising GmbH
Greifswalder Straße 212
10405 Berlin
Deutschland
DÜSSELDORF
YOC Mobile Advertising GmbH
Königsallee 94
40212 Düsseldorf
Deutschland
HAMBURG
YOC Mobile Advertising GmbH
C/O Friendsfactory/Rent24
Am Sandtorkai 37
20457 Hamburg
Deutschland
AMSTERDAM
YOC Mobile Advertising Netherlands
Mediarena 2
1114 BC Amsterdam - Duivendrecht
Niederlande
MADRID
YOC Spain S.L.
Calle de Orense n° 20
1 a Planta Ofic. 4
28020 Madrid
Spanien
WARSCHAU
YOC Poland sp. z o.o.
Ul. Biały Kamien 3 m 49
02-593 Warschau
Polen
WIEN
YOC Central Eastern Europe GmbH
Neubaugasse 10/2/17
1070 Wien
Österreich
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
YOC AG
Greifswalder Straße 212
10405 Berlin
Deutschland
T + 49 (0) 30 726 162 - 0
F + 49 (0) 30 726 162 - 222
Registereintragung:
Amtsgericht Berlin HRB 77 285
GESAMTKONZEPT UND REDAKTION
YOC AG
Investor Relations
www.yoc.com
GESTALTUNG, SATZ UND LAYOUT
FORMLOS BERLIN
www.formlos-berlin.de